=Internationaler Kontext

Der Traum vom weltweit einheitlichen Urheberrecht

Schlagworte: Werk Recht

Das Urheberrecht regelt die Nutzung geistiger Erzeugnisse. Es hat damit von vorn- herein einen internationalen Bezug. Nutzungen können schließlich sowohl im In- als auch im Ausland vorgenommen werden. Steht etwa ein Text im Internet, kann er auf der ganzen Welt gelesen werden. Grenzen werden hierbei allenfalls durch Umstände gesetzt, die weder mit Politik noch mit Geografie zu tun haben. Diese liegen vor allem in der Sprache – mitunter aber auch im Recht.

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Die Ausgangslage:
Schutzlücken durch territoriale Begrenzung der Urheberrechtsordnungen

 
So weit wie ein Internetangebot reicht das Urheberrecht nicht. Längst nicht: Es basiert nämlich auf dem Territorialitätsprinzip, das besagt, dass jeder Staat in seinen Grenzen eigene Urheberrechte festlegen darf und dass jedes einzelne Urheberrecht an den Grenzen des Staates endet, der es gewährt. Hierdurch kommt es zu einer Art räumlicher Zersplitterung. Es gibt nicht „das Urheberrecht“ für „das Werk“. Vielmehr bestehen zum Beispiel an einem Musiktitel deutsche, österreichische, schweizer, US-amerikanische – und so weiter – Urheberrechte. Zur Veranschaulichung kann man sich die rechtliche Situation wie ein Mosaik vorstellen: Die einzelnen Steinchen stehen für je ein nationales Urheberrecht. Alle Steinchen zusammen ergeben das international (nicht unbedingt weltweit) geltende Urheberrecht.
 
Ein wirklich weltweit wirkender Urheberrechtsschutz kann vor diesem Hintergrund nur erreicht werden, wenn alle Länder ihn – und zwar auch für Ausländer – gewähren. Zwingend ist das zunächst nicht. Da das Territorialitätsprinzip jedem Land die Entscheidung darüber überlässt, ob und wem es Urheberrechte zuerkennt, können Schutzlücken entstehen. Diese können – vor allem im Bereich der Internetnutzung – erhebliche Folgen haben. Will zum Beispiel ein amerikanischer Filmproduzent gegen einen Ring von Raubkopierern in Burkina Faso vorgehen, kann es sein, dass er daran scheitert, dass Burkina Faso ihm schlicht keine Urheberrechte gewährt. „Copyright-Havens“ nennt man solche schutzfreien Gebiete, in die sich Internetanbieter, die sich in ihrem Heimatland auf rechtlich unsicherem Terrain bewegen, gerne und problemlos zurückziehen.
 
Schutzfreie Zonen werden jedoch immer seltener. Faktisch ist es so, dass die weltpolitische Lage es heute kaum noch einem Land erlaubt, keine Urheberrechte zu gewähren. Will ein Land sich in die internationale Staatengemeinschaft integrieren, vor allem den Wirtschaftsgemeinschaften anschließen, wie etwa der World Trade Organization (WTO), kommt es nicht umhin, ein Urheberrecht zu schaffen. Übrigens gewährt auch Burkina Faso Urheberrechte.