Seit etwas mehr als einem Jahr tauchen sie auf unterschiedlichen Webseiten auf: Zeitungsartikel, Nachrichten, Tagebücher und Reportagen verpackt als MP3-Dateien zum Herunterladen. Blogging war gestern, heute ist Podcasting angesagt. Doch das Urheberrecht setzt der Kreativität der Podcaster Grenzen.
Wer ein Podcast produzieren will, muss sich entscheiden: Greift man ausschließlich auf selbst produzierte Inhalte zurück, ist man alleiniger Urheber und braucht niemanden um Erlaubnis zu fragen. Wer lediglich das persönliche Tagebuch, die eigene Doktorarbeit oder den selbst geschriebenen Roman vorliest, ist auf der sicheren Seite.
Vorausgesetzt, dass im Hintergrund nicht die Lieblings-CD der Rolling Stones zur Untermalung läuft. Denn will man Inhalte anderer nutzen, sei es Musik, Sprache oder Text, sieht die Sache anders aus. Dann ist es in der Regel notwendig, eine Genehmigung der Urheber oder der von ihnen ermächtigten Rechtsinhaber einzuholen, bevor man das Podcast veröffentlicht. In der Praxis sind das Verlage, Musikverlage oder Plattenlabels.
Eine Ausnahme sind gemeinfreie Werke. Das sind Werke, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Wer etwa klassische Werke der Literatur, deren Autoren seit mindestens 70 Jahren tot sind, vorlesen und als Podcast anbieten möchte, braucht dafür keine Genehmigung. Aber Achtung: Falls es sich um eine in jüngerer Zeit von anderen erstellte, bearbeitete Fassung handelt, genießt sie als so genannte Ausgabe in einigen Fällen selbst Schutz. Dasselbe gilt für aufgezeichnete Aufführungen von Musikwerken, deren ursprünglicher Schutz abgelaufen ist, weil an der Aufzeichnung selbst Rechte bestehen, die unter Umständen noch gelten.
Lizenzen und Verträge
Eine Veröffentlichung fremder Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber wird in den meisten Fällen eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Auf der einen Seite erschwert das Urheberrecht also die Verwendung fremder Werke, auf der anderen Seite profitieren die Produzenten von Podcasts aber auch vom Schutz des Urheberrechts.
Denn auch an einem Podcast selbst können Urheberrechte entstehen. Ist dieser legal produziert und publiziert worden, steht in solchen Fällen allein dem Produzenten das Recht zu, über seine Verbreitung zu entscheiden. Gibt man das Werk für den Download als Podcast frei, kommt das einer Veröffentlichung gleich. In diesem Fall sollte man daran denken, die Nutzungsbestimmungen mit anzugeben. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Eine elegante Möglichkeit bietet sich mit den Creative-Commons-Lizenzen an, die man sich auf der Homepage des Creative-Commons-Projektes entsprechend den eigenen Vorstellungen aus vorgefertigten Klauseln zusammenstellen kann (siehe Linkliste).
Grundsätzlich ist es dem Produzenten des Podcasts überlassen, welche Lizenzbedingungen er den Nutzern auferlegen will. Mit einer Lizenz kann man den Nutzern des Podcasts mitteilen, welchen Formen der Verwertung man zustimmt und man kann festlegen, unter welchen Bedingungen die Nutzung unzulässig ist. Verwendet man eine der zur Verfügung stehenden Creative-Commons-Lizenzen, so kann man zum Beispiel bestimmen, dass das Podcast für nicht kommerzielle Zwecke beliebig kopiert und verbreitet werden darf. Für eine kommerzielle Verwertung müsste dann die Erlaubnis des Urhebers (des Podcasts) eingeholt werden.
Arbeiten im Team
Sollten an der Produktion des Podcasts mehrere Personen beteiligt gewesen sein, erwerben sie individuell die Urheberrechte an ihren Beiträgen, können von Fall zu Fall aber auch Miturheber sein. Die Grenzen sind fließend und eine urheberrechtliche Unterscheidung kompliziert. Ob es sich um ein in Miturheberschaft erzeugtes Werk handelt, hängt von der Art und Weise der Einzelbeiträge und des Zusammenspiels der Beiträge ab. Ein „Podcast“ kann durchaus aus vielen selbstständigen Werken bestehen, dann liegt Miturheberschaft nicht vor.
Alle urheberrechtsrelevanten Handlungen erfordern bei einem in Miturheberschaft erzeugten Werk die Zustimmung aller Beteiligten. Es ist daher sinnvoll, für solche Fälle verbindliche Absprachen über den zukünftigen Umgang mit dem Podcast zu treffen, also wie man den Podcast verwerten will. Bei aufwändig produzierten Podcasts sollte man sogar im Vorfeld der Produktion eine vertragliche Regelung zwischen den Mitwirkenden in Betracht ziehen. Besonders wichtig ist das, wenn Podcasts im Auftrag produziert werden.