
Was macht es für einen Unterschied, ob ich meine Software, mein Computerspiel oder mein Album auf einer CD kaufe oder sie mir entgeltlich aus dem Internet herunterlade? Ich bin der Käufer, also kann ich mein Eigentum auch weiter veräußern. Ob das stimmt, darüber streiten sich derzeit verschiedene Software-Konzerne vor deutschen Gerichten mit einem Anbieter von „gebrauchten“ Software-Lizenzen. Auch in Bezug auf Musik, Computerspiele und Filme stellt sich diese Frage zunehmend drängender. Denn der Markt mit digitalem Content wandelt sich: Der Verkauf von „körperlichen Produkten“ ist auf dem absteigenden Ast, während der „unkörperliche Vertrieb“, der auf dem Handel mit Nutzungsrechten basiert, zunimmt. Für den Nutzer, gleich ob Verbraucher oder Unternehmen, ist es daher von großer Bedeutung zu wissen, ob eine iTunes-Datei oder ein per Download erworbenes Computerprogramm einen Wiederverkaufswert hat oder nicht. Das ist nur der Fall, wenn das Urheberrecht die Weiterveräußerung gestattet.
Das Geschäft von UsedSoft
Zu „gebrauchten“ Software-Lizenzen sind im Jahr 2006 drei wichtige Entscheidungen deutscher Gerichte ergangen, die sich mit dem Angebot der Firma UsedSoft beschäftigen. In einem mittlerweile in zwei Instanzen entschiedenen Rechtsstreit vor Münchener Gerichten (Urteil des Landgerichts München I vom 19.1.2006, Aktenzeichen 7 O 23237/05, in erster Instanz; Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3.8.2006, Aktenzeichen 6 U 1818/06 in zweiter Instanz) hatte die Firma Oracle gegen das findige Unternehmen gestritten. Vor dem Landgericht Hamburg bekam es UsedSoft mit einem "Fachhandelspartner" von Microsoft zu tun.
Worum geht es? UsedSoft handelt mit überschüssigen Volumenlizenzen. Diese werden von großen Softwareherstellern an Unternehmen vergeben, in denen das jeweilige Computerprogramm auf einer Vielzahl von Arbeitsplätzen genutzt wird. Es leuchtet ein, dass bei einem solchen Deal nicht hunderte von CD-ROMs an den Lizenznehmer geschickt werden. Vielmehr erwirbt das Unternehmen nur Nutzungsrechte, die benötigten Vervielfältigungsstücke (das kann auch nur ein einziges sein, wenn die Software allein auf einem Server installiert wird) werden bei Bedarf durch das Unternehmen selbst hergestellt.
Die Softwareanbieter eröffnen den Kunden diese Eigenversorgung mit den notwendigen Programmkopien auf unterschiedliche Art und Weise. Während Oracle seine Computerprogramme den berechtigten Unternehmen zum Download anbietet, stellt Microsoft eine einzige „Masterkopie“ der jeweiligen Software zur Verfügung. Diese soll von den Kunden dazu genutzt werden, das Programm auf ihren Rechnern so oft zu installieren, wie man Lizenzen erworben hat.
Es liegt auf der Hand, dass Software-Lizenzen für die Unternehmen einen erheblichen Wert darstellen, mit anderen Worten, dass hierin viel Geld investiert wird. Im Laufe der Zeit ändert sich häufig der Bedarf. Baut ein Unternehmen etwa Personal (und damit Computer-Arbeitsplätze) ab, sind die hierfür erworbenen Lizenzen überflüssig. Das gleiche passiert, wenn man auf eine andere Software umstellt (zum Beispiel auf Open-Source-Anwendungen) oder Arbeitsbereiche auslagert oder schließt. Werden einige oder alle Nutzungsrechte aufgrund solcher oder anderer Umstände nicht mehr gebraucht, möchte das Unternehmen die kostspielig erworbenen Lizenzen unter Umständen wieder zu Geld machen, indem es sie weiterverkauft.
Hier setzt nun das Geschäftsmodell von UsedSoft an. Das Unternehmen kauft überzählige Lizenzen ein und verkauft sie an andere Unternehmen weiter. Der ursprüngliche Inhaber der Nutzungsrechte versichert dabei, dass er seine Programmkopien vor dem Weiterverkauf (teilweise) löscht. Für die Kunden von UsedSoft ist das aus finanziellen Gründen interessant, denn sie können durch den „Gebrauchterwerb“ der Nutzungslizenzen Geld sparen. Nach Angaben von UsedSoft durchschnittlich 25 Prozent gegenüber dem Händler-Einkaufspreis für eine „neue“ Lizenz.