
Privat versus öffentlich
Grundsätzlich gilt: Fast alles, was im Web veröffentlicht wird, ist urheberrechtlich geschützt. Auch, wenn kein expliziter Hinweis angebracht ist (etwa ein © oder dergleichen), muss man davon ausgehen, dass man fremde Inhalte nicht einfach verwenden darf, sondern eine Erlaubnis des Rechteinhabers braucht. Die gibt es in den meisten Fällen nur, wenn man dafür bezahlt.
Zwar ist es erlaubt, von fremden Werken einzelne Kopien zum "privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch" zu machen: so steht es im Gesetz. Ein Foto aus dem Web auf den eigenen PC zu laden, ist also rechtlich kein Problem. Nur hilft das nicht, wenn man fremde Inhalte auf seiner eigenen Website online stellen will. Das heißt nämlich, dass die Website veröffentlicht wird – und diese Veröffentlichung gilt nicht als privater Gebrauch. Man muss also für alle urheberrechtlich geschützten Werke, die auf der Website erscheinen, das Recht haben, sie zu veröffentlichen.
Was darf man verwenden?
Es ist erlaubt, Inhalte zu verwenden, die vom Urheber explizit zur Verwendung freigegeben sind. Das gilt für die Clipart-Bilder vieler Grafikprogramme, aber auch für so genannte „rechtefreie“ Fotos und Grafiken, die im Web angeboten werden.
Vorsichtig sein muss man mit CD-Roms mit Fotos und Grafiken. Diese CDs erlauben oft nur eine private Nutzung, was eben gerade nicht bedeutet, dass man die Bilder ins Web stellen darf. Bevor man derartige Fotos verwendet, sollte man die Lizenzbedingungen genau lesen, die als Datei auf der CD enthalten oder in Papierform beigelegt sind.
Texte oder Bilder von Autoren und Fotografen, die vor mehr als 70 Jahre gestorben sind, können ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Ihr Urheberrechtsschutz ist abgelaufen, sie sind "gemeinfrei". Ein Beispiel dafür, wo man solche Texte findet, ist das Projekt Gutenberg. Über seine Datenbank kann man etwa 80.000 Klassikertexte abrufen, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist.
Speziell bei gemeinfreien Bildern muss man vorsichtig sein: Wenn etwa von Gemälden, deren Urheber schon lange tot sind, Fotos im Netz stehen, bedeutet das nicht, dass man sie bedenkenlos in die eigenen Webseiten einbauen kann. Denn das Foto des Gemäldes ist selber wieder durch das Urheberrechtsgesetz (den so genannten Lichtbildschutz) geschützt.