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	<title>iRights.info - Blog &#187; YouTube</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>iRights.info heute bei Radio Trackback zum GEMA-YouTube-Streit</title>
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		<pubDate>Sat, 31 Mar 2012 12:08:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[iRights.info-Redakteur Alexander Wragge ist heute zu Gast in der Trackback-Show bei Radio Fritz des RBB. Die Sendung läuft von 18-20 Uhr. Im Livestream auch online verfügbar. Wragge geht auf den aktuellen Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und YouTube ein. Im Artikel bei iRights.info &#8220;Worüber GEMA und Youtube streiten&#8221; wird allgemeinverständlich erklärt, wie sich die Kontrahenten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>iRights.info-Redakteur Alexander Wragge ist heute zu Gast in der <a href="http://trackback.fritz.de/">Trackback-Show</a> bei Radio Fritz des RBB. Die Sendung läuft von 18-20 Uhr. Im <a href="http://www.fritz.de/media/livestream/popup.html">Livestream</a> auch online verfügbar. Wragge geht auf den aktuellen Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und YouTube ein.</p>
<p>Im Artikel bei iRights.info &#8220;<a href="http://irights.info/index.php?q=node/2182">Worüber GEMA und Youtube streiten</a>&#8221; wird allgemeinverständlich erklärt, wie sich die Kontrahenten positionieren, wie der Stand der Auseinandersetzungen ist und warum, zum Leidwesen von Künstlern und Nutzern, so viele Videos gesperrt sind. Dazu gibt es ausführliche Interviews mit jeweils einer Vertreterin von <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/2181&#038;Kategorie=Homepage">YouTube</a> und einem Vertreter der <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/2180&#038;Kategorie=Homepage">GEMA</a>. Hör- und Leseempfehlung! </p>
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		<title>Co:llaboratory: Keynotes zur Zukunft des Urheberrechts</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Dec 2010 08:21:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am kommenden Dienstag gibt es in Berlin eine spannende Veranstaltung zur Zukunft des Urheberrechts. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das heutige Urheberrecht den digitalen Herausforderungen in der Informations- und Wissensgesellschaft nicht gerecht wird, soll diskutiert werden, welche Regelungssysteme für informationelle Güter wir in Zukunft brauchen. Dazu gibt es am 14. Dezember ab 18 Uhr in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am kommenden Dienstag gibt es in Berlin eine spannende Veranstaltung zur Zukunft des Urheberrechts. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das heutige Urheberrecht den digitalen Herausforderungen in der Informations- und Wissensgesellschaft nicht gerecht wird, soll diskutiert werden, welche Regelungssysteme für informationelle Güter wir in Zukunft brauchen.</p>
<p>Dazu gibt es am 14. Dezember ab 18 Uhr in der <a href="http://www.bbaw.de/kontakt">Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt</a> Keynotes von folgenden renommierten Experten:</p>
<p>●         Eckhard Höffner, Wirtschaftsjurist und Autor des viel diskutierten Buches “Geschichte und Wesen des Urheberrechts”<br />
●         Fred von Lohmann, amerikanischer Rechtsanwalt, lange bei der Electronic Frontier Foundation, seit einigen Monaten bei YouTube<br />
●         Niva Elkin-Koren, Professorin für Cyberlaw und Intellectual Property, University of Haifa</p>
<p>Anmelden kann man sich per <a href="https://spreadsheets.google.com/viewform?formkey=dGxxcHZNMnVNZml5aDBYRC1Zb3VqNXc6MQ">Online-Formular</a> oder per Fax an 030/820 82-511.</p>
<p>Hintergrund der Veranstaltung ist die gerade laufende dritte Initiative des von Google ins Leben gerufenen <a href="http://www.collaboratory.de/3-initiative-urhheberrecht-fuer-die-informationsgesellschaft">Internet &amp; Gesellschaft Co:llaboratory</a>. Die dritte Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, die Frage zu klären, welche Eigenschaften ein &#8220;Urheberrecht für die Informationsordnung des 21. Jahrhunderts haben muss&#8221;. Und weiter: &#8220;Ein Urheberrecht, das sowohl Kreativität als auch Innovation fördert, neue Geschäftsmodelle ermöglicht und so generell dem Anspruch einer „Magna Charta der Informationsgesellschaft“ gerecht wird.&#8221; Die Antworten auf diese Frage sind hochkomplex.</p>
<p>Disclosure: Von iRights.info sind beim Co:llaboratory dabei: Till Kreutzer (inhaltlicher Leiter), Philipp Otto (Koordinator und Project Manager), Matthias Spielkamp.</p>
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		<title>Für die Ohren: iRights.info bei Radio GFM</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 09:31:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 13. Februar von 19.30 &#8211; 20.00 Uhr steht iRights-Redakteur Till Kreutzer Rede und Antwort bei Radio GFM. In der Sendung geht es um &#8220;Urheberrecht bei Videos aus dem Internet&#8221;. Ein hoch spannender Bereich mit ungeahnten rechtlichen Grauzonen. Durch die Veränderung der Nutzungsgewohnheiten durch das Internet wird dieser Bereich in der Zukunft noch Gegenstand einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 13. Februar von 19.30 &#8211; 20.00 Uhr steht iRights-Redakteur Till Kreutzer Rede und Antwort bei Radio GFM. In der Sendung geht es um &#8220;Urheberrecht bei Videos aus dem Internet&#8221;. Ein hoch spannender Bereich mit ungeahnten rechtlichen Grauzonen. Durch die Veränderung der Nutzungsgewohnheiten durch das Internet wird dieser Bereich in der Zukunft noch Gegenstand einer Vielzahl von Auseinandersetzung und rechtlicher Streitigkeiten werden. Wagen wir schon mal einen Blick in die Zukunft. Kreutzer ist einer der wenigen Juristen die sich bislang umfassend mit diesem Bereich beschäftigt haben.<br />
<span id="more-1746"></span><br />
Laut Ankündigung geht es unter anderem um folgende Fragen: &#8220;Ist es vor dem Gesetz ein Unterschied ob ich Filme herunterlade oder nur online gucke? Wie erkenne ich als Internetnutzer was illegal ist und was nicht? Darf ich Angebote wie Kino.to nutzen oder nicht? Darf ich YouTube und co. Videos mit Plugin herunterladen? Zählt es nicht als Privatkopie wenn ich mir Videos bei Youtube herunterlade? Was bedeutet” Offensichtlich rechtswidrig”? Wie sieht das mit dem herunterladen bei anderen Plattformen wie MyVideo, Clipfish, Vimeo, … aus? Darf ich Videos von YouTube &#038; co. in meine Webseite/Blog einbinden? Wie sieht das ganze nach dem Urheberrecht aus? Trage ich eine Mitverantwortung wenn ich ein rechtswidrig eingestelltes Video in mein Blog einbinde? Reicht ein Eintrag im Impressum der sagt dass die jeweiligen YouTube-Nutzer für den Inhalt der Videos verantwortlich sind?&#8221; Infos zur Sendung finden sich auf der <a href="http://blogs.radio-gfm.net/gfm/gfm-quatsch-urheberrecht-bei-videos-aus-dem-internet.html">GFM-Website</a>. </p>
<p>Als Hintergrundinformation zur Sendung empfiehlt es sich den bei iRights.info erschienenen Text von Till Kreutzer und John Weitzmann <a href="http://www.irights.info/index.php?id=847">Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co &#8211; Streaming, Embedding, Downloading</a> zu lesen. Dies ist der erste deutschsprachige Beitrag der sich so umfangreich mit den rechtlichen Fallen bei der Nutzung von Videos im Netz beschäftigt &#8211; und das verständlich und für juristische Laien geschrieben!</p>
<p>Radio GFM sollte dabei auch noch Beachtung geschenkt werden. Das ist nicht irgendein Radio, sondern eines das nur Musikstücke spielt, die nicht im Repertoire der Verwertungsgesellschaft GEMA zu finden sind. In der Selbstdarstellung der Macher heißt es zum Charakter des Radios: &#8220;Radio GFM ist ein privater, nichtkommerzieller Webradiokanal, im Programm läuft ausschließlich GEMA-FREIE MUSIK. In Livesendungen gibt es Informationen, Linktipps und Comedy. Ausserdem stellen wir unbekannte Bands vor.&#8221; GFM steht wie unschwer zu erraten für &#8220;GEMA-Freie Musik&#8221;. Dass das auch Musik ist, die sich hören lässt, kann man zwischen den Beiträgen Kreutzers in der Sendung überprüfen. Hier kann man schonmal in das Angebot von Radio GFM <a href="http://www.radio-gfm.net/live-hoeren.html">live reinhören</a>. </p>
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		<title>Welche Rechte man verliert, wenn man seine Videos hochlädt</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2009 07:41:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Markus Weiland hat eine kurze (aber aufwändige) Analyse veröffentlicht, in der er die Nutzungsbedingungen der bekanntesten Video-Dienste vergleicht. Sehr informativ. Leider nur auf Englisch. Für deutsche Nutzer fehlen Sevenload und Clipfish, die ja doch recht viel genutzt werden. Vielleicht komme ich irgendwann dazu, mir deren AGB anzusehen. Oder hat es jemand schon getan? Ich bitte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://advancingusability.wordpress.com/about/">Markus Weiland</a> hat eine kurze (aber aufwändige) <a href="http://advancingusability.wordpress.com/2009/05/06/owned-legal-terms-of-video-hosting-services-compared/">Analyse</a> veröffentlicht, in der er die Nutzungsbedingungen der bekanntesten Video-Dienste vergleicht. Sehr informativ. Leider nur auf Englisch. Für deutsche Nutzer fehlen Sevenload und Clipfish, die ja doch recht viel genutzt werden. Vielleicht komme ich irgendwann dazu, mir deren AGB anzusehen. Oder hat es jemand schon getan? Ich bitte um Hinweise.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/05/18/welche-rechte-man-verliert-wenn-man-seine-videos-hochladt/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>YouTube sperrt Videos und Clips mit GEMA-Musik</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Apr 2009 06:25:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bis zum 31.03.09 existierte zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Google-Tochter YouTube eine Pauschalvereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren. Dieser Vertrag ist nun ausgelaufen. Bislang konnten sich die Parteien nicht über einen neuen Vertrag einigen. Dies könnte nun zu massiven Einschränkungen für die Nutzung der gestreamten Musikvideos oder Clips, die mit Musik von GEMA-Künstlern unterlegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bis zum 31.03.09 existierte zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Google-Tochter YouTube eine Pauschalvereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren. Dieser Vertrag ist nun ausgelaufen. Bislang konnten sich die Parteien nicht über einen neuen Vertrag einigen. Dies könnte nun zu massiven Einschränkungen für die Nutzung der gestreamten Musikvideos oder Clips, die mit Musik von GEMA-Künstlern unterlegt sind, führen. Davon betroffen sind unter anderem Videos der Majors Universal, EMI und Sony. </p>
<p><span id="more-1146"></span></p>
<p>Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der GEMA: &#8220;Die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung scheitern bislang daran, dass YouTube nicht bereit ist, die Forderungen der GEMA nach Transparenz hinsichtlich des genutzten Musikrepertoires zu erfüllen. Angeboten wird von YouTube nur eine Verlängerung des Vertrags auf Basis einer Pauschalzahlung ohne ausreichende Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der Streams.  Das lehnt die GEMA ab, da es nicht möglich ist, ohne diese Angaben die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen und die Vergütung zielgerichtet an die Urheber und Musikverlage weiterzuleiten. &#8221;</p>
<p>Im Gegenzug wirft YouTube der GEMA vor, ebenfalls zu wenig Transparenz hinsichtlich der tatsächlich vertretenen Künstler und dem Umfang des Werke-Repertoires an den Tag zu legen. Dazu führt der YouTube-Direktor für Videopartnerschaften in Europa Patrick Walker aus: &#8220;Die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung scheitern bislang daran, dass YouTube nicht bereit ist, die Forderungen der GEMA nach Transparenz hinsichtlich des genutzten Musikrepertoires zu erfüllen. Angeboten wird von YouTube nur eine Verlängerung des Vertrags auf Basis einer Pauschalzahlung ohne ausreichende Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der Streams.  Das lehnt die GEMA ab, da es nicht möglich ist, ohne diese Angaben die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen und die Vergütung zielgerichtet an die Urheber und Musikverlage weiterzuleiten. &#8221; </p>
<p>Eine solche Einigung ist bislang weiterhin nicht in Sicht. YouTube hat nun begonnen die entsprechenden Videos in seinem Angebot zu sperren. Nach Angaben von Walker sind davon &#8220;mehrere tausend Musikvideos&#8221; betroffen. Vor zwei Wochen hatte eine ähnliche Auseinandersetzung in Großbritannien bereits zur Sperrung einer Unzahl von Musikvideos geführt. Davon betroffen waren insbesondere sogenannte &#8220;premium music videos&#8221;. Die britische Verwertungsgesellschaft &#8220;PRS for Music&#8221; forderte ebenfalls mehr Transparenz und in der Folge wesentlich höhere Lizenzgebühren. Auch dort war die vertragliche Lizenzvereinbarung über Pauschalzahlungen ausgelaufen. </p>
<p>Wenn YouTube die entsprechenden Videos nicht vom Netz nehmen würde, droht der Videoplattform die Zahlung des regulären &#8220;Lizenzvereinbarungen&#8221; der GEMA. Bei einer Spieldauer bis zu 5 Minuten kommen danach in der Rubrik &#8220;Anbieter von Musikvideo-on-demand-Portalen&#8221; etwas über 12 Cent pro Abruf zustande. Selbst durch eine Refinanzierung durch Werbung bei YouTube wäre dies kaum finanzierbar. Laut GEMA hatte die Verwertungsgesellschaft YouTube die Nutzung für 1 Cent pro Clip angeboten. Allerdings gegen mehr Transparenz um ordentlich abrechnen zu können. Da es um sehr viel Geld geht, werden sich die Kontrahenten wohl noch eine Weile streiten. Klar ist jedoch auch, dass am Modell einer Pauschalvereinbarung auch in der Zukunft kein Weg vorbeigeht. </p>
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		</item>
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		<title>Britische YouTube-Nutzer gucken in die Röhre</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 20:08:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Googles Video-Ableger YouTube konnte sich mit der britischen Verwertungsgesellschaft PRS nicht über Urheberabgaben für Videos einig werden. In der Folge wird britischen Nutzern der Zugang zu Musikvideos gesperrt. Der Konflikt steht beispielhaft für die Umbrüche bei den Verwertungsgesellschaften.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Googles Video-Ableger YouTube konnte sich mit der britischen Verwertungsgesellschaft PRS nicht über Urheberabgaben für Videos einig werden. In der Folge wird britischen Nutzern der Zugang zu Musikvideos gesperrt. Der Konflikt steht beispielhaft für die Umbrüche bei den Verwertungsgesellschaften.</p>
<p><span id="more-966"></span></p>
<p><em>Sendepause </em>&#8211; YouTube hat damit begonnen, britischen Nutzern den Zugang zu Videos von U2, The Killers und anderen Bands und Musikern zu versperren. Schuld daran sein soll die britische Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society (PRS), erklärte YouTube. In den Verhandlungen über Urheberabgaben für gesendete Videos soll die PRS auf für YouTube nicht akzeptablen Preisvorstellungen beharrt haben.</p>
<p>Dazu <a href="http://uk.youtube.com/blog?entry=UaUSnLJ1wWE" target="_blank">sagte</a> Patrick Walker, bei YouTube in Europa für Videogeschäfte zuständig:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir hatten in Großbritannien eine Lizenz von der Verwertungsgesellschaft PRS für die Sendung von Musikvideos die uns unsere Partnerplattenfirmen zur Verfügung gestellt haben. Nun verlangt die PRS mit einem Mal viel, viel mehr Geld für die Lizenz als vorher. Die Kosten sind für uns einfach prohibitiv hoch. Ginge es nach den Vorstellungen der PRS, würden wir bei jedem Abspielen eines Video draufzahlen. Außerdem weigert sich die PRS, uns mitzuteilen, welche Lieder von der Lizenz erfasst sind.&#8221;</p></blockquote>
<p>Da die bisher geltende PRS-Lizenz für YouTube abgelaufen ist, verfügt das Unternehmen nicht mehr über die Berechtigung zur Online-Bereitstellung von Musikvideos in Großbritannien. Daher sieht sich YouTube zu dem drastischen Schritt veranlasst, britischen Nutzern den Zugriff auf Musikvideos zu versperren. Google kündigte zugleich an, die Verhandlungen mit der PRS fortzusetzen.</p>
<p>Die PRS wehrt sich in einer Pressemitteilung und wirft YouTube übereiltes Handeln vor. Laut PRS hätte Google die Sperrmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung und &#8220;mitten in den laufenden Verhandlungen&#8221; verfügt.</p>
<p>Dazu <a href="http://www.prsformusic.com/about_us/press/latestpressreleases/Pages/PRSforMusicStatementGoogleYouTube.aspx" target="_blank">erklärte</a> PRS-Direktor Steve Porter am Montag:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir sind schockiert und frustriert. Heute Nachmittag erfuhren wir per Telefon von Googles drastischer Aktion. Wir glauben, dass damit nur die britischen Verbraucher und die Songschreiber, die wir vertreten, bestraft werden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Aus Sicht der PRS sollen die geforderten Lizenzzahlungen nicht zu hoch sein. Vielmehr wolle Google weniger zahlen als bisher.</p>
<p>Mark Mulligan, Vizedirektor beim Marktforschungsunternehmen Forrester, bleibt gelassen. Er ist der Meinung, die Streithähne würden sich schon einigen, weil sie beide zu viel zu verlieren hätten. Mulligan <a href="http://musicindustryblog.wordpress.com/2009/03/09/why-its-in-everyones-interest-to-get-music-videos-back-on-youtube-in-the-uk/" target="_blank">im Wortlaut</a>:</p>
<blockquote><p>&#8220;UK consumers needn’t worry too much. The music videos will be back. Once the grandstanding is over both parties will hit upon a compromise.<span> </span>Music video is too important to YouTube not to reach an agreement, just as YouTube is too important a revenue stream for PRS. Until they do UK music fans have plenty of alternatives, such as Daily Motion and of course file sharing networks. And there’s very strong reason why the labels, PRS and even YouTube don’t want YouTube’s loss to be Bit Torrent’s gain.&#8221;</p></blockquote>
<h3>Verwertungsgesellschaften im Umbruch</h3>
<p>Googles/YouTubes Argument, daß die PRS nicht genau sagen könne, welche Musikstücke eigentlich lizenziert würden, verdient etwas mehr Aufmerksamkeit. Im Verlauf des letzten Jahres haben die Musikverlage der großen Musikkonzerne allesamt mehr oder weniger exklusive Verträge mit einzelnen Verwertungsgesellschaften über die Online- und Mobilfunk-Vermarktung von Rechten am anglo-amerikanischen Repertoire der Verlage in der EU geschlossen:</p>
<ul>
<li>Sony/ATV Music Publishing mit der deutschen GEMA;</li>
<li>Warner/Chappell Music mit der niederländischen BUMA/STEMRA;</li>
<li>EMI Music mit <a href="http://www.celas.eu/" target="_blank">CELAS</a>, einem Gemeinschaftsunternehmen (GmbH mit Sitz in München) von GEMA und der britischen MCPS/PRS (schon 2006 gegründet);</li>
<li>Universal Music mit der französischen SACEM.</li>
</ul>
<p>Ein Großteil der unabhängigen Musikunternehmen ist an der Lizenzagentur <a href="http://www.merlinnetwork.org/home/" target="_blank">MERLIN</a> beteiligt. (*)</p>
<p>Die Lizenzen decken wie gesagt erst einmal das anglo-amerikanische Repertoire ab. Nach und nach werden die Musikverlage aber wohl ihre Verträge über das europäische Repertoire mit den nationalen Verwertungsgesellschaften auslaufen lassen &#8212; das dauert ein paar Jahre &#8212; und sie dann ebenfalls über exklusive Verträge mit einzelnen Verwertungsgesellschaften oder Verwertungsunternehmen wie CELAS vermarkten.</p>
<p>Die vier großen Majors halten zusammen vielleicht zwischen 70 und 80 Prozent Marktanteil. Wir haben es also in der EU mit einem klassischen Oligopol zu tun bekommen, das die nationalen Monopole der Verwertungsgesellschaften abgelöst hat.</p>
<p>Die exklusiven Verträge der Musikverlage mit den Verwertungsgesellschaften haben zur Folge, dass Unternehmen wie Google/YouTube, RealNetworks, Nokia usw. usf. jetzt mit mehreren Verwertungsgesellschaften Lizenzverträge (wohl zu unterschiedlichen Bedingungen) über die Nutzung von Urheberrechten (für Texte und Kompositionen) in der EU aushandeln müssen. Dafür gelten die Lizenzen dann auch EU-weit. Bisher konnten/mußten die Unternehmen Lizenzen immer mit vielen einzelnen, den nationalen Verwertungsgesellschaften aushandeln, die dann jeweils nur landesweit galten.</p>
<p>Für alle anderen Länder außerhalb der EU gilt übrigens weiterhin, dass die Lizenzen je nach den nationalen Gegebenheiten ausgehandelt werden müssen.</p>
<p>Ich kenne die Lizenzbedingungen der Verwertungsgesellschaften nicht, die Google/YouTube angeboten worden sind. Ich halte es aber durchaus für vorstellbar, daß sich die Lizenzabgaben für die nötigen Verträge auf betriebswirtschaftlich schwer vertretbare Beträge summieren. Könnte sein. Vielleicht erfahren wir in der Zukunft mehr.</p>
<p>PS: Mehr Informationen zu CELAS gibt es übrigens via Google-Buchsuche, z.B. <a href="http://books.google.com/books?id=db-Q7G1MFNsC&amp;pg=PA816&amp;dq=celas&amp;hl=de#PPA812,M1" target="_blank">hier</a>. Dort steht etwas Interessantes:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Verteilung der Lizenzerträge, die sich aus der Wahrnehmung des Anglo-Amerikanischen EMI-Verlagsrepertoires durch die CELAS GmbH ergeben, richtet sich nach den Verteilungsbestimmungen der CELAS GmbH in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EMI Music Publishing.&#8221; (Reinhold Kreile, Recht und Praxis der GEMA: Handbuch und Kommentar, 2. Aufl., 2008, S. 816.)</p></blockquote>
<p>Diese Ausführungen sind ja sehr kurz. Vielleicht verstehe ich das bloß falsch, aber ich habe den Eindruck, hier hat sich der Bock selbst zum Gärtner gemacht.</p>
<p>Die CELAS ist rechtlich (bisher?) keine Verwertungsgesellschaft. Zwar hat sie ihren offiziellen Sitz in München, aber die in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Verwertungsgesellschaften finden keine Anwendung. (Wäre die CELAS eine Verwertungsgesellschaft würde sie der Aufsicht durch das deutsche Patentamt (DPMA) und das Bundeskartellamt unterliegen. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft" target="_blank">Siehe Wikipedia.</a>)</p>
<p>Ja, wo bleiben denn da die Urheber &#8212; Komponisten und Texter &#8211;, wenn der Verlag wie bei der CELAS die Vorgaben darüber machen darf, wie er seine Einnahmen verteilt?</p>
<p>Im Moment sind überwiegend anglo-amerikanische Urheber betroffen. Wenn EMI aber in Zukunft vielleicht den Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA nicht verlängert, sondern die Verlagsrechte in die GEMA-Tochter CELAS GmbH überführt, die ja keine VG ist, könnten sich die deutschen Urheber mit EMI-Verträgen schnell in derselben Lage wiederfinden. Zeit, aufzuwachen?</p>
<p>(*) Kurzer Nachtrag vom 14.3.: MERLIN vergibt &#8212; jedenfalls bisher &#8212; ausschließlich Lizenzen für Musikaufnahmen, nicht für die Urheberrechte an Kompositionen und Texten. Dafür sind weiterhin die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig.</p>
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		<title>Britische Regierung will Netzwerkneutralität in der EU kippen</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 14:44:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Will die britische Regierung aus dem Internet eine Art Kabelfernsehen machen? Das befürchtet die französische Verbraucherschutzorganisation La Quadrature du Net. Die Organisation veröffentlichte einen entsprechenden Entwurf der britischen Regierung für einen Änderungsvorschlag zur Telekomrichtlinie.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Will die britische Regierung aus dem Internet eine Art Kabelfernsehen machen? Das befürchtet die französische Verbraucherschutzorganisation La Quadrature du Net. Die Organisation veröffentlichte einen entsprechenden Entwurf der britischen Regierung für einen Änderungsvorschlag zur Telekomrichtlinie.<br />
<span id="more-961"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/737c93ed38bc42c6a37fdd2ed9784137" width="1" height="1" alt=""><br />
Dem <a href="http://www.laquadrature.net/files/UK_PROPOSED_AMENDMENTS_on_net_neutrality_DRAFT_20090223_print.pdf" target="_blank">Entwurf</a> (PDF) zufolge sollen Internetnutzer in Zukunft keinen Anspruch mehr auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang haben. Stattdessen will ihnen die britische Regierung nur noch ein Recht auf &#8220;Transparenz bei den Nutzungsbedingungen für den Zugang zu/die Nutzung von Anwendungen und Dienstleistungen sowie über die Politik [des Providers] hinsichtlich des Traffic-Managements&#8221; zugestehen.</p>
<p>Mit anderen Worten: Der Internetprovider soll entscheiden, welchen Teil der Internets die Nutzer unter welchen Umständen in welchem Umfang und zu welchem Preis zu sehen bekommen. Die Musik- und Filmindustrien wären darüber sicher erfreut. Über freiwillige Vereinbarungen mit Internetprovidern könnten sie sich so die lästige illegale oder auch legale Konkurrenz vom Hals schaffen. Der Ausschluss von Peer-to-Peer-Protokollen wäre bei Umsetzung des britischen Vorschlags künftig genauso legitim wie die Blockade von Youtube, iTunes oder SourceForge. Einzige Voraussetzung für den eingeschränkten Internetzugang wäre, dass der Provider seine Kunden darüber informiert.</p>
<p>Der Mitbegründer von La Quadrature du Net, Jérémie Zimmermann, <a href="http://www.laquadrature.net/en/uk-government-pushes-for-discriminated-internet" target="_blank">kritisiert</a> den britischen Vorstoß:</p>
<blockquote><p>&#8220;In einer Zeit, da die Märkte im Telekommunikations- und Unterhaltungsbereich [...] durch Oligopole kontrolliert werden, [...] würden die Nutzer jegliche Wahlfreiheit verlieren. Das einzige Gegenmittel wäre das Wettbewerbsrecht, das sich schon gegenüber Microsoft oder den Mobilfunkkartellen als ineffizient erwiesen hat. Daher ist es unbedingt nötig, den diskriminierungsfreien Zugang festzuschreiben.&#8221;</p></blockquote>
<p>Der britischen Regierung wirft Zimmermann einen Betrugsversuch vor. Die vorgeschlagenen Änderungen an der Telekomrichtlinie seien &#8220;als Verbraucherinformation&#8221; getarnt. Dabei ginge es der Regierung aber darum, jedwede Zugangsgarantie für Internetdienste &#8220;zu beseitigen&#8221;. Die EU-Parlamentarier fordert Zimmermann auf, sich diesem &#8220;Manöver&#8221; zu verweigern.</p>
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		<title>Podiumsdiskussion “Remix Culture” bei der Tagung Kreative Arbeit und Urheberrecht (Sa 27.9., 17:00)</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/30/podiumsdiskussion-%e2%80%9cremix-culture%e2%80%9d-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht-sa-279-1700/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 12:00:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Grassmuck</dc:creator>
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		<description><![CDATA[„Bekanntlich ist niemand in der Lage, ohne Rückgriff auf Vorbestehendes Neues zu kreieren. Folglich darf es nicht sein, dass wir den Rechtsschutz soweit treiben, dass die Entstehung von neuen Werken ausgerechnet durch das Urheberrecht behindert wird.“ Mit diesem Zitat von Reto Hilty, Direktor am Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum leitete Panel-Moderatorin Inke Arns die Diskussion ein. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_536" class="wp-caption aligncenter" style="width: 510px"><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2008/09/remix-panel1.jpg"><img class="size-full wp-image-536" title="remix-panel1" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2008/09/remix-panel1.jpg" alt="" width="500" height="267" /></a><p class="wp-caption-text">v.l.n.r.: Felix Stalder, Johannes Kreidler, Inke Arns, Frank Dostal, Martin Conrads, Thierry Chervel (Foto: Robert Gehring)</p></div>
<p>„Bekanntlich ist niemand in der Lage, ohne Rückgriff auf Vorbestehendes Neues zu kreieren. Folglich darf es nicht sein, dass wir den Rechtsschutz soweit treiben, dass die Entstehung von neuen Werken ausgerechnet durch das Urheberrecht behindert wird.“ Mit diesem Zitat von Reto Hilty, Direktor am Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum leitete Panel-Moderatorin <a href="http://www.irights.info/index.php?id=702">Inke Arns</a> die Diskussion ein. Jeder der fünf Panelisten bestätigte, für die eigene Arbeit auf die eine oder andere Weise auf die Kreativität anderer zurückzugreifen. Die Diskussion näherte sich dem Thema anhand von drei Beispielen: der journalistischen Praxis des Perlentaucher, die Mitbegründer <a href="http://irights.info/index.php?id=709">Thierry Chervel</a> vorstellte, und den musikalischen Praktiken von <a href="http://irights.info/index.php?id=713">Frank Dostal</a> und <a href="http://irights.info/index.php?id=712">Johannes Kreidler</a>. Kulturtheoretische Überlegungen von <a href="http://irights.info/index.php?id=695">Felix Stalder</a> und <a href="http://irights.info/index.php?id=698">Martin Conrads</a> stellten das Remixing in einen breiteren Zusammenhang.<br />
<span id="more-528"></span></p>
<p>Unter Rückgriff auf Vorbestehendes Neues zu schaffen, so sahen alle Panelisten ihre eigene Arbeit, ob wissenschaftliches Schreiben und Unterrichten, das Organisieren von Konferenzen, das Komponieren, Produzieren und Auflegen von Musik oder das Erstellen von Presseschauen. Infrage gestellt wurde aber, ob „Remixing“ der geeignete Begriff ist, um die ganze Bandbreite von „rekreativen“ Aktivitäten zu erfassen. Alternativ wurden „Zusammenstellung“, „Amalgam“ und „Fortschreibung“ vorgeschlagen. Hilty unterscheidet in dem zitierten Aufsatz einen „Werkgebrauch“, der nicht zu einem kreativen, aber zu einem wirtschaftlichen Mehrwert führt, einen „verbrauchenden“ Konsum und schließlich einen „kreativen Werkgebrauch“. Inke Arns führte am Ende der Diskussion an, dass „Rekontextualisierung“ treffender das benenne, worum es geht. Als Fazit lässt sich festhalten, dass ein tragkräftiger Begriff, der die Schöpfungsfiktion des Urheberrechts ersetzen, den grundlegenden kulturellen Prozess der Fortschreibung des Vorbestehenden in all seinen medialen Formen benennen kann und zugleich das Entstehen von Neuem zu denken erlaubt, noch aussteht.</p>
<p><strong>Textzusammenfassungen sind eigenständige Werke.  Bis auf weiteres.</strong></p>
<p><a href="http://irights.info/index.php?id=709">Thierry Chervel</a>, Mitbegründer des <a href="http://www.perlentaucher.de/">Perlentaucher</a> erläuterte die Arbeit des Online-Kulturmagazins. Die Redakteure erstellen Zusammenfassungen der Buchrezensionen in sechs großen deutschsprachigen Zeitungen, darunter die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Süddeutsche Zeitung (SZ). Die Datenbank des Perlentaucher biete einen schnellen  Überblick über Literaturneuerscheinungen mit praktischen Links. Zum Konflikt mit der FAZ und der SZ kam es, als der Perlentaucher begann, die Rezensionszusammenfassungen an Bücher.de zu lizenzieren. Die beiden Verlage argumentierten urheberrechtlich: Die Zusammenfassungen des Perlentaucher seien geeignet, ihre Werke zu ersetzen und damit ihr Geschäftsmodell zu schädigen. Sowohl das Landgericht wie das Oberlandesgericht Frankfurt wiesen die Klage gegen den Perlentaucher zurück. Die Zusammenfassungen verfügten über eine ausreichende Schöpfungshöhe, seien also eigenständige Werke, die daher auch verwertet werden dürfen. Das OLG sah in der Frage aber eine grundsätzliche Bedeutung und hat deshalb eine Revision zugelassen. Tatsächlich haben FAZ und SZ angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Der Fall wird also demnächst vor den Bundesgerichtshof gehen. Wann das sein wird, wisse man nicht. Das Recht könne dauern, so Chervel, pünktlich würden nur die Rechnungen der Anwälte eintreffen. (Der Rechtsstreit ist <a href="http://www.perlentaucher.de/archive/ar/28/1.html">auf Perlentaucher dokumentiert</a>.)</p>
<p>Arns fragte, ob FAZ und SZ möglicherweise aus Verärgerung darüber so reagiert hätten, dass ihnen das Geschäftsmodell des Perlentaucher nicht selbst eingefallen sei. Die Lizenzierung von Zusammenfassungen an einen Online-Buchhändler ist die Innovation des Online-Magazins. Die Zeitungen selbst nehmen aber, wie Chervel erläuterte, Zweitverwertung ihrer Texte vor. Aus einer Datenbank können Leser einzelne Artikel für zum Beispiel 2,50 Euro kaufen, oder Website-Betreiber können zum Beispiel sechs Monate lang einen Text für 300 Euro „mieten“. Dabei experimentieren die Verlage sowohl in Richtung Autoren wie Kunden. Manche Journalisten treten ihre Zweitverwertungsrechte in so genannten Total-Buy-Out-Verträgen ab, manche unterschreiben solche Verträge nicht. In anderen Fällen haben die Verlage gar keine Rechte an den Texten. So habe der Perlentaucher im FAZ-Archiv die Nobelpreisrede von Günter Grass gekauft, nur um festzustellen, dass die Rechte daran bei der Nobel-Stiftung liegen. Verlage verkaufen also auch, was ihnen nicht gehört. Angesichts des Spannungsverhältnisses zwischen einer Monopolisierung von Inhalten einerseits und der Gegentendenz zum freien Kopieren forderte Chervel, das Recht müsse neu formuliert werden.</p>
<p><strong>Nackt im Bett und verfremden, bis es nicht mehr erkennbar ist</strong></p>
<p>Wovon lässt er sich inspirieren, fragte Arns den Textdichter <a href="http://irights.info/index.php?id=713">Frank Dostal</a>, Autor von Titeln wie „Yes Sir, I can boogie&#8221;, &#8220;Das Lied der Schlümpfe&#8221; und &#8220;Du, die Wanne ist voll&#8221;. „Mein ganzer Lebensentwurf ist ein Imitat.“ Als Jugendlicher habe er die Beatles und andere Größen live im Star Club Hamburg gesehen. Das wollte Dostal auch machen. Nicht dasselbe, aber so etwas, wie die auf der Bühne. Seine Arbeitsmethode beschrieb er so: Er sitze nackt im Bett umgeben von Zetteln mit dem Bleistift in der Hand und höre in sich hinein. Zunächst kämen Alltagsgedanken und Ideen für alle möglichen anderen Stücke. Irgendwann kämen ihm dann die Einfälle für den Liedtext, den er gerade schreiben will. Er schreibe nicht etwas ähnliches wie Bestehendes und er bearbeite keine anderen Lieder, es sei denn, der Kontext lege es nahe. Als einziges Hilfsmittel verwende er ein Reimlexikon.</p>
<p>In seiner Arbeit als Producer hat Dostal immer wieder mit Bezugnahmen auf bestehende Werke zu tun. So arbeitet er seit Beginn von dessen Karriere mit dem Jazz-Pianisten Axel Zwingenberger zusammen. Im Jazz besteht das Thema oft aus fünf oder sechs Takten, um die herum improvisiert wird. Ausschlaggebende Inspiration sei oft eine bestehende Komposition. Denen begegnen  Zwingenberger und Dostal mit Respekt und Wertschätzung. Sie versuchen also nicht, an dem Werk entlang zu komponieren, sondern melden es an, so dass die Künstler oder ihre Erben Geld dafür bekommen.</p>
<p>Aus seiner Arbeit mit Hamburger Hiphop-Künstlern beschrieb Dostal eine andere Strategie. Wenn sie ein Sample verwenden möchten, rufen sie bei dessen Urheber an. In einem solchen Fall lautete die Antwort von James Bown: „Es ist mir eine Ehre.“ Geld wollte er dafür nicht. Andere sagen vielleicht, sie wollten eine Million Euro. Dann lasse man es eben sein oder verfremde das Sample so lange, bis es nicht mehr identifizierbar ist. „Ich mache es mir zu eigen, so dass es seine Identität verliert.“ Schließlich verwies Dostal auf Millionen von gemeinfreien Kompositionen und von Aufnahmen, deren Schutzrechte abgelaufen sind. „Wenn man selber nichts erfinden kann, dann kann man sich dort bedienen.“ Die Bearbeitung  könne man sich dann wieder schützen lassen. Wenn Dostal selbst nach der Weiternutzung seiner Texte gefragt wird, empfindet er das als Kompliment. Manchmal möchte er an den Erlösen beteiligt werden. Nur in einem einzigen Fall habe er bislang eine Benutzung untersagt.</p>
<p><strong>Musiktheater um 70.200 Samples</strong></p>
<p>Der Komponist <a href="http://irights.info/index.php?id=712">Johannes Kreidler</a> hat mit einer, wie er es selbst nennt, <a href="http://www.kreidler-net.de/productplacements.html">„Musiktheateraktion“</a> vor zwei Wochen für Aufsehen gesorgt. 33 Sekunden lang ist sein Stück „Product Placement“, enthält aber sage und schreibe 70.200 Fremdzitate. Die Aktion sollte nicht etwa auf musikalische Innovationen hinweisen, sondern auf die Reformbedürftigkeit der <a href="http://gema.de">GEMA</a>, der Verwertungsgesellschaft der Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Die sieht vor, dass ihre Mitglieder bei der Anmeldung ihrer Stücke die enthaltenen Fremdanteile angeben. In der Erläuterung zum Meldebogen heißt es: „Originaltitel von verwendeten Volksweisen oder anderer [...] Werke sind hier zu nennen. [...] Die immer noch weit verbreitete Ansicht, dass 8 oder 4 Takte ohne Zustimmung benutzt werden dürfen, ist falsch.“ Kreidler nahm diese Nennungspflicht sehr wörtlich und füllt 70.200 Anmeldeformulare aus, die er am 12. September bei der GEMA-Generaldirektion Berlin übergab. Ziel der Aktion sei es gewesen, so Kreidler, darauf aufmerksam zu machen, dass die GEMA gängige Sampling-Praktiken behindere. „Es kann nicht sein, dass eine ästhetische Frage mit einer juristischen identisch ist.“ Die Medien seien dankbar gewesen, dass er das Problem materialisiert habe.</p>
<p>Die GEMA hatte am Vortag der Übergabe in einer <a href="http://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnews[tt_news]=757&amp;tx_ttnews[backPid]=73&amp;cHash=fafbb594ad">Pressemitteilung</a> klar gestellt, dass eine urheberrechtlich relevante Nutzung nur dann vorliege, wenn die fremden Werke dem neu geschaffenen Werk erkennbar zugrunde gelegt werden. Das sei bei den winzigen Sound-Schnipseln die Kreidler verwendet hat „wohl eher nicht der Fall“. Kreidler hielt dem in seinem Panel-Beitrag entgegen, dass auch das Tauschbörsenprotokoll Bittorrent Dateien in kleine Teile zerlege. Vermutlich wollte er damit suggerieren, dass allein die Übertragung eines Musikstücks in Form eines Torrents, die enthaltenen Bestandteile soweit zerkleinere, dass sie urheberrechtlich nicht mehr relevant sind.</p>
<p>Das Ergebnis des zweitstündigen Gesprächs (<a href="http://en.sevenload.com/videos/TeJgEQd-Johannes-Kreidler-GEMA-Aktion-product-placements-Diskussion">Videoaufzeichnung</a>) anlässlich der Übergabe zwischen GEMA, Presse und Interessierten ist widersprüchlich. Kreidler sagte in der <a href="http://en.sevenload.com/videos/vpHC7kk-Johannes-Kreidler-product-placements-GEMA-Aktion">Videodokumentation</a>, die er auf dem Panel zeigte, dass er die Anmeldeformulare zurückgezogen hat. Es gehe ihm nicht darum, die GEMA lahmzulegen. Aus dem Papierstapel wolle er eine Kunstinstallation machen. Ein Museum habe bereits Interesse geäußert. Zwei nicht namentliche identifizierte GEMA-Vertreter äußerten sich in entgegengesetzte Richtungen. Einer bezeichnete die künstlerische Aktion, die auch noch Denkanstöße liefere, als eine tolle Sache. „Wir haben eine Menge Hausaufgaben daraus mitgenommen.“ Eine andere dagegen sagte: „Wir haben uns die Kritik angehört, sehen aber keinen konkreten Handlungsbedarf.“</p>
<p>Arns fragte, ob die GEMA nicht die falsche Adresse für sein Anliegen sei. Kreidler antwortete, dass das Urheberrechtsgesetz natürlich Sache der Politik sei, aber die GEMA mache ja auch Lobbyarbeit. Er habe ihr vorgeschlagen, die Anmeldebögen zum Bundestag zu bringen. Dann werde aus dem Musiktheater „große Oper“. Aus dem Publikum kam die Frage, ob Kreidler die 70.200 Anmeldebögen von Hand ausgefüllt habe. Nein, war die Antwort, er habe Programmierung zu Hilfe genommen. Dennoch habe er für die Formulare mehrere Wochen benötigt, während die Erstellung des Musikstücks nur vier Stunden gedauert habe. Von wie vielen Urhebern die Stücke stammten, die er verwendet hat, wollte Kreidler nicht sagen. Er habe sie aus einem nicht genannten Pool gegriffen. Im vergangenen Jahr habe er für die Nutzung seiner Kompositionen von der GEMA 500 Euro bekommen. Als außerordentliches Mitglied dürfe er in den Mitgliederversammlungen nicht mit abstimmen.</p>
<p>Frank Dostal, der nicht nur Textdichter, sondern auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA ist, platzte irgendwann der Kragen. Er habe den Verdacht, bei Kreidlers Aktion handele es sich um einen PR-Gag. Es ginge ihm weder um Musik noch um die Verbesserung der GEMA, sondern um Denksport. Für Remixer gebe es bei der GEMA seit acht Jahren einen eigenen Topf. Wie Bearbeitungen seien seither auch Remixes gestattete, die keine eigenständigen Werke darstellen. Die GEMA ist ein Mitgliederverein, was Dostal als eine historische Errungenschaft bezeichnete. Die Mitarbeiter sind Angestellte der Mitglieder. Wer mit der GEMA unzufrieden sei, können aus- und in eine andere europäische Verwertungsgesellschaft eintreten. Wer sich aber für eine Verbesserung der GEMA einsetzen möchte, für den sei ein Engagement in den Gremien der richtige Weg. Auf einer Mitgliederversammlung habe er Kreidler aber noch nie gesehen. Dass von über 60.000 Mitgliedern so wenige an den Versammlungen teilnehmen, dass Dostal jeden persönlich kennt, gibt allerdings zu denken.</p>
<p><strong>Kultur als kontinuierliche Fortschreibung und die Verflüssigung der Grenzen</strong></p>
<p>Der Soziologe und Medientheoretiker <a href="http://irights.info/index.php?id=695">Felix Stalder</a> versuchte die Frage des Remixing in zehn Thesen grundsätzlich anzugehen. Sein Ausgangspunkt, wie der des gesamten Panels, war, dass jedes neue Werk Elemente bestehender Werke enthält. Kultur sei ein „Prozess kontinuierlicher Fortschreibung“. Er verwies dabei auf die medientechnologischen Möglichkeitsbedingungen. Eine Remix-Kultur entstehe, wenn in einer Gesellschaft ein bestimmter Grad der Saturierung mit medialen Objekten erreicht ist. Im 16. und 17. Jahrhundert sind so Textkonventionen wie das Zitat entstanden. Im 19. Jahrhundert kamen Fotos für eine collagierende Aneignung hinzu, im 20. Jahrhundert dann Klang und Bewegtbild durch Audio- und Videorekorder. Das Meta-Medium des vernetzten Computers schließlich bringe alle Medien zum Punkt der Saturierung. Sie lassen sich ebenso einfach konsumieren wie produzieren. Seien die Referenzen auf Bestehendes in analogen Medien implizit gewesen, werden sie nun durch Techniken des Einfügens und der Transformation explizit und treten ins Zentrum der kulturellen Produktion. Die Zugangsschwelle zur Produktion sinkt. Dadurch erweitere sich der Kreise derjenigen erheblich, die medial sprechen können, wie man am Beispiel YouTube sehen könne.</p>
<p>Damit verändert sich auch die soziale Seite der kreativen Praxis. Die Remix-Kultur, so Stalder, sei nicht mehr individuell und zentralisiert sondern hochgradig verteilt und kooperativ. Er unterschied drei Arten von Kooperation: synchrone wie bei einer Band, die im Studio zusammen jammt, asynchrone wie bei der freien Software oder der Wikipedia, bei der jemand etwas schreibt und andere zeitversetzt darauf reagieren und serielle, bei der ein neues Werk auf ein bestehendes aufbaut, ohne dieses selbst zu verändern. Das Konzept von Autorschaft des Urheberrechts sei vor allem für die massenhaft kooperative Erstellungen eines Werks wie in der freien Software ungeeignet.</p>
<p>Durch die neuen Praktiken verschwimme die Grenze zwischen Profis und Amateuren. Laut Stalder verschwinde sie nicht etwa, sei aber nicht mehr anhand von Qualitätskriterien zu ziehen. Sie ergebe sich eher aus der Kontextualisierung, aus der eigenen Biografie, der jahrelangen Beschäftigung mit der Geschichte eines Faches. Keinen Unterschied mache die soziale Relevanz. Profis wie Amateure schaffen Werke, von denen sich sehr große oder kleine Gruppen angesprochen fühlen. Einen faktischen Unterschied macht, zumindest bislang noch, die Vergütung. Daran schließt sich die These an, dass auch die Grenzen zwischen Produktion, Distribution und Konsumption verschwimme. Als Beispiel nannte Stalder die Verfilmung eines Comics, bei der das Studio Fans in die Drehbuchentwicklung einbezogen haben.</p>
<p>Auch inhaltlich verflüssigen sich die Grenzen, was Stalder so ausdrückte: „Die Ontologie des Remix ist flach.“ Medien, Genres, Zeiten und Orte – alles könne sich mit allem vermischen. „Drum and Bass“ sei in der Musik das letzte große Genre gewesen. Seither ändere sich der Stil ständig und vielfältig, ohne dass sich neue Genres stabilisieren.</p>
<p>In seiner zehnten These schlug Stalder schließlich vor, dass die drei Dimensionen Kontrolle, Attribution und Bezahlung auseinander treten würden. Das Urheberrecht gehe von der Formel aus: „ein Werk, ein Autor“. Die Werkherrschaft, die sich daraus begründet, sei nicht mehr aufrecht zu halten, wenn Kultur auf die beschriebene Weise fortgeschrieben wird. Die Lizenzierung von Nutzerinhalten bei YouTube und die Diskussion um eine Content-Flatrate zeigten die Einsicht, dass man den Weg der Werke nicht mehr kontrollieren kann und folglich neue Vergütungsmodelle entwickeln muss. Die Namensnennung sei Autoren auch in der Remix-Kultur weiterhin wichtig. Die automatische Registrierung von Kontributoren bei freier Software und Wikipedia sind nach Stalder Beispiel, wie sich ohne Werkkontrolle und Intervention des Urheberrechtsgesetzes neue Konventionen entwickeln.</p>
<p><strong>Avantgardistisches Product Placement oder Rückruf von Kreativität?</strong></p>
<p>Der freie Autor und Dozent <a href="http://irights.info/index.php?id=698">Martin Conrads</a> zeigte in seinem Beitrag eine überraschende zweite Bedeutungsebene des in der Panel-Ankündigung genannten Begriffs „Re-Kreativität“ auf. Sein Ausgangspunkt war eine Schaufensterdekoration der Budapester Niederlassung von Louis Vuitton (LV): eine Tasche, auf die etwa zwei Duzend Überwachungskameras gerichtet sind. In dieser Inszenierung sei nicht mehr der Kunde der Überwachte, sondern die Ware selbst, die darin ihre Wertigkeit zur Schau stellt. Zugleich treten die Kameras als „begehrende Subjekte“ an die Stelle des Kunden, der doch eigentlich angesprochen werden soll. Der Fetisch, so Conrads, beobachte zurück und werd daher &#8220;re-kreativ&#8221;.</p>
<p>Er verwies auf eine Arbeit in der Ausstellung <a href="http://irights.info/index.php?id=619">&#8220;Anna Kournikova Deleted By Memeright Trusted Systems&#8221;</a>. Bei <a href="http://irights.info/index.php?id=625">„Joke Heartbreak“</a> von Christian von Borries steht ebenfalls eine Handtasche von LV im Mittelpunkt. Conrads erinnerte daran, dass LV in den letzten Jahren immer wieder Avantgarde-Künstler als Gestalter beschäftigt habe, darunter den Appropriationskünstler Richard Prince, der wiederholt auf der Tagung eine Rolle spielte. Borries zitiert dazu in seinem Katalogbeitrag (<a href="http://www.hmkv.de/dyn/_data/A20_Katalog_47RZweb.pdf">PDF</a>) den Chefdesigner von LV: „There really will be lots of fakes on the market pretty soon. In fact, Prince might even start appropriating them and turning them into genuine Richard Princes.“ Conrads sieht darin ein Zeugnis proaktiver Re-Kreativität und mutmaßte, dass es LV gar nicht mehr um die Rettung der Ökonomie selbst zu tun sei. Entscheidend sei vielmehr die Kontrolle über das bildökonomische Verweissystem. Die Ware fordere ihr Recht am eigenen Bild.</p>
<p>Conrads belegte dies mit der kürzlichen außergerichtlichen Einigung zwischen LV und Sony BMG. In Musikvideos des Major-Labels tauchen immer wieder LV-Logos auf, so in einem von Britney Spears, in dem sie in einem Auto vorfährt, dessen Armaturenbrett damit geziert sind. Laut Presseberichten soll Sony BMG nun 300.000 US-Dollar zahlen und darauf achten, dass künftig keine LV-Logos mehr in Musikvideos oder Promomaterial benutzt werden. Auf der einen Seite fördere das Unternehmen LV publicityträchtig künstlerische Aneignungen, auf der anderen rufe es Kreativität zurück, wo man schon gar keine mehr vermutet hätte, sondern nurmehr ein Product Placement. In dieser Doppelbewegung von Re-Kreativität – hier die Neuinszenierung von Kreativität als Remix, dort der Rückruf von außer Kontrolle geratener Kreativität – drücke sich, wenn ich Conrads richtig verstanden habe, der Double-Bind des Bilderkapitalismus aus.</p>
<p>Conrads schloss mit einem Blick in eine nicht so ferne Zukunft der umfassenden Rechtekontrolle. Dazu verwies er auf die mehrfach auf der Tagung angesprochene Technologie von YouTube, die mittels Mustererkennung Musikstücke in Nutzervideos identifiziert, um so die Labels und die GEMA für Downloads zu vergüten. Zum anderen verwies er auf eine weitere Arbeit in der Ausstellung, Christophe Brunos <a href="http://irights.info/index.php?id=626">„Logo.Hallucination“</a>. Brunos Software „entdeckt“ ebenfalls mit Mustererkennung Markenzeichen in allen möglichen Bildern im Internet, ob in Gemälden oder Fotos. Die Rundumüberwachung der Ware im Budapester Schaufenster sei Symbol für die kommende allumfassende „Permission Culture“, die visuelle Samples noch da unter Kontrolle bringt, wo gar keine sind. „Wofür heute ganz einfach geworben wird, dafür wird morgen doppelt abkassiert.“ &#8220;Eigenblutdoping&#8221; nennt Diedrich Diederichsen die derzeitig ständige Steigerung der Selbst-Identität. Conrads erweiterte diese Analyse: &#8220;Nun dopen sich auch die Marken mit sich selbst&#8221;.</p>
<p>Auf die Frage, ob es bei Markenrechten nicht um etwas andres ginge als bei Urheberrechten – um den Schutz der Marke hier und um ein Verwertungsinteresse am Werk dort – antwortete Conrads: In beiden Fällen reagierten die Eigentümer, weil etwas entgleist. Die Reaktion erstrecke sich auch auf Gegenstände, mit denen sie gar nichts zu tun haben. Das sehe er als Effekt der Remix-Kultur.</p>
<p>Eine Überschneidung von Urheber- und Markenrecht gibt es auch im Prozess gegen den Perlentaucher. Wie es journalistische Sorgfaltspflicht und Urheberrecht gebieten, nennen die Redakteure jeweils die Quelle. Genau das macht die FAZ ihnen zum Vorwurf. Sie würden mit der FAZ werben, sich das Renommee der Marke zu eigen machen. Ein Rechtsgutachten habe die Absurdität dieser Argumentation aufgezeigt.</p>
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		<title>Podiumsdiskussion “Wer bezahlt Kreativität?” bei der Tagung Kreative Arbeit und Urheberrecht (Fr 26.9.)</title>
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		<pubDate>Sat, 27 Sep 2008 18:25:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[„Wer bezahlt Kreativität?“ war die Frage, auf die Matthias Spielkamp zusammen mit Paul Keller vom niederländischen Creative-Commons-Projekt, der Hamburger Kulturwissenschaftlerin und Journalistin Meike Richter, Peter Grafe vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien sowie Martin Juhls, Musiker und Kulturmanager aus Dortmund Antworten suchen wollte. Für Meike Richter spielt die im Internet entstandene „Aufmerksamkeitsökonomie“ bei der Finanzierung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_476" class="wp-caption alignnone" style="width: 510px"><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2008/09/panel-wer-bezahlt.jpg"><img class="size-medium wp-image-476" title="Wer bezahlt Kreativität?" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2008/09/panel-wer-bezahlt.jpg" alt="" width="500" height="290" /></a><p class="wp-caption-text">Von links nach rechts: Paul Keller, Meike Richter, Matthias Spielkamp, Peter Grafe, Martin Juhls</p></div>
<p style="margin-bottom: 0cm;">„Wer bezahlt Kreativität?“ war die Frage, auf die Matthias Spielkamp zusammen mit Paul Keller vom niederländischen Creative-Commons-Projekt, der Hamburger Kulturwissenschaftlerin und Journalistin Meike Richter, Peter Grafe vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien sowie Martin Juhls, Musiker und Kulturmanager aus Dortmund Antworten suchen wollte.</p>
<p><span id="more-475"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Für Meike Richter spielt die im Internet entstandene „Aufmerksamkeitsökonomie“ bei der Finanzierung ihrer persönlichen Kreativität eine Schlüsselrolle. Die freie Verfügbarkeit vieler ihrer Werke im Internet würde ihr Aufmerksamkeit bei potentiellen Auftraggebern verschaffen und so indirekt für Einkommen sorgen, legte Richter dar. Wie viele andere Kreative auch, bezieht sie ihr Einkommen aus vielen unterschiedlichen Quellen – ganz im Sinne des von Martin Kretschmer empirisch nachgewiesenen Risikomanagements von Autoren.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Ganz und gar nicht einverstanden zeigte sich Meike Richter damit, wie Suchmaschinen und Aggregatoren von den Leistungen der Kreativen profitieren, ohne diese angemessen zu beteiligen. YouTube, MySpace &amp; Co. sollten gefälligst Abgaben an diejenigen zahlen, auf deren Leistungen sie ihren Geschäftserfolg aufbauen, fand Richter. Zu wissen, daß diese „Monopolisten“ auch mit der zumindest indirekten Verwertung ihrer Werke Millionen scheffeln, ohne daß sie dafür auch nur einen Cent sehe, frustriere sie schon sehr. Das sei im Grunde „Ausbeutung 2.0“, so Richter.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Martin Juhls hat als Mitbegründer des Netlabels Thinner bereits vor Jahren Erfahrungen mit der Monetarisierung kostenlos angebotener Musik machen können. Die Aufmerksamkeit, die er mit kostenlos zur Verfügung gestellter Musik erreichen konnte, führte zu bezahlten Auftritten als DJ und Lizenzvergaben zur Nutzung seiner Werke als Filmmusik. Allein von Musik könnte er aber nicht leben, stellte Juhls nüchtern fest. Das müsse er aber „zum Glück auch nicht“, da er als Kulturmanager über weitere Einkommensquellen verfüge. Juhls wies in der Frage der Finanzierung von Kultur auch auf die Eigenverantwortung von Musikern und Kreativschaffenden im Allgemeinen hin. Diese müssten sich professionalisieren und besseres Marketing in eigener Sache betreiben.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Deutliche Kritik übte Juhls an der Verwertungsgesellschaft GEMA, die sich in seinen Augen gegen den Trend stemmt und Musikern nicht ausreichend Platz zur Selbstvermarktung im Internet einräumt. Er wünschte sich von der GEMA mehr Akzeptanz für Creative-Commons-Lizenzen. Auch die Verteilung der Einnahmen innerhalb der GEMA sei hoch problematisch, weil ungerecht. Als Musiker „dritter Klasse“ werde er nur ungenügend bei der Ausschüttung der Verwertungsabgaben beteiligt. Daran müsse sich in Zukunft etwas ändern.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Hinsichtlich der immer wieder geäußerten Kritik an den Verwertungsgesellschaften blieb Peter Grafe deutlich zurückhaltend. Forderungen nach Strukturveränderungen müssten gut begründet sein und dürften auf keinen Fall das Konzept der Verwertungsgesellschaften in Frage stellen.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Professionalisierung von Kreativen befürwortete Grafe hingegen nachdrücklich. Management, Marketing und Coaching dürften für Kreative keine Fremdworte bleiben. Zugleich konstatierte er eine Überversorgung des Marktes mit Kreativen, die dazu führe, dass nicht alle Künstler von ihrer Kunst leben könnten. Jedoch seien die spezifischen Fähigkeiten von Künstlern auch außerhalb des Kunstbetriebes gefragt und er empfahl den Kreativen, solche Möglichkeiten wahrzunehmen.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Aus dem Publikum wurde dann an die Diskussionteilnehmer die schwierige Frage nach der Kulturflatrate als Finanzierungsmodell für Kulturarbeit gestellt. Die Antworten darauf fielen eindeutig zwiespältig aus. Sicher würde eine Kulturflatrate von der Idee her toll klingen, aber&#8230;Wie solle die Erfassung und Abrechnung einzelner Nutzungsvorgänge in der Praxis funktionieren? Erste Versuche beispielsweise von YouTube, mittels Fingerprinting die Nutzung von Musik in Filmen zu erfassen, die von Nutzern hochgeladen wurden, stecken noch in den Kinderschuhen, von der Übertragbarkeit auf andere Arten von Medien ganz zu schweigen. Auf der anderen Seite würde man wohl irgendeine Art von Kulturflatrate benötigen, um die Kreativen überhaupt erst einmal an der Verwertung ihrer Werke im Internet zu beteiligen, argumentierte Till Kreutzer. So, wie sich die Lage gegenwärtig präsentiere, gingen die meisten von ihnen ja ganz leer aus. Eine Flatrate mit Ausschüttung über die Verwertungsgesellschaften sei dann wohl doch der bessere Weg.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Für Matthias Spielkamp zeichnete sich am Ende der Diskussion das Leitbild vom „Künstler als Dienstleister“ ab, dessen Dasein wohl weiterhin „kompliziert“ bleiben werde. Vom romantischen Bild des „Künstlers als einsamem Schöpfer“ könne man sich jedenfalls getrost verabschieden. Bei den Verwertungsgesellschaften herrsche Reformbedarf &#8212; und ebenso im Urheberrecht &#8211;, um dem Wandel Rechnung zu tragen.</p>
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		<title>Videoplattform Veoh in Copyright-Verfahren freigesprochen</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Aug 2008 11:59:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Video]]></category>
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		<category><![CDATA[Veoh]]></category>
		<category><![CDATA[YouTube]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein kalifornisches Gericht hat den Online-Video-Dienst Veoh vom Vorwurf der Copyright-Verletzung freigesprochen. Veoh kann sich auf Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, entschied das Gericht. Veoh Networks stellt im Internet ähnlich wie YouTube eine Plattform für Videos bereit. Ein Teil der Inhalte bezieht Veoh von Partnern wie Turner und CBS. Nutzer können aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein kalifornisches Gericht hat den Online-Video-Dienst <a href="http://www.veoh.com/" target="_blank">Veoh</a> vom Vorwurf der Copyright-Verletzung freigesprochen. Veoh kann sich auf Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, entschied das Gericht.</p>
<p><span id="more-293"></span></p>
<p>Veoh Networks stellt im Internet ähnlich wie YouTube eine Plattform für Videos bereit. Ein Teil der Inhalte bezieht Veoh von Partnern wie Turner und CBS. Nutzer können aber auch Videos in unbegrenzter Länge hochladen, die automatisch von Veoh transcodiert, gespeichert und für den Abruf bereitgehalten werden. Veoh-Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie beim Upload nicht die Urheberrechte Dritter verletzen dürfen. Veoh beschäftigt außerdem einen Angestellten, der sich um Beschwerden über Copyright-Verletzungen kümmert. Der Zugang zu illegal hochgeladenen Videos wird unterbunden, wenn ein entsprechender Hinweis vorliegt. Anhand digitaler Fingerabdrücke wird außerdem der Zugang zu identischen Videos sowie deren erneuter Upload blockiert. Sollte ein Nutzer mehrfach die Rechte Dritter verletzen, wird sein Veoh-Account gesperrt. Nichtsdestotrotz finden sich bei Veoh regelmäßig aktuelle Fernsehsendungen oder Kaufvideos in voller Länge und hoher Qualität, die von Nutzern hochgeladen wurden, die nicht über die notwendigen Rechte verfügen.</p>
<p>Nachdem die Io Group –- &#8220;Hersteller verschiedener Produkte für Erwachsene&#8221; &#8212;  zwischen dem 1. und 22. Juni 2006 Ausschnitte aus einigen ihrer Pornofilme bei Veoh wieder fand, reichte das Unternehmen Klage wegen Copyright-Verletzung gegen Veoh ein. Veoh beantragte im Gegenzug eine gerichtliche Feststellung, dass es gemäß den Safe-Harbor-Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht für die Copyright-Verletzungen verantwortlich ist.</p>
<p>Gestern hat das zuständige Gericht in San Jose, Kalifornien, <a href="http://latimesblogs.latimes.com/technology/files/ioveoh_ruling.pdf" target="_blank">geurteilt</a> (PDF), dass Veoh in der Tat nicht für die Copyright-Verletzungen durch die Nutzer haftbar gemacht werden kann. Zu Gunsten von Veoh wertete das Gericht, dass Veoh in dem von Io genannten Zeitraum keine Einnahmen mit Werbung oder aus Gebühren erzielte; dass nur eines der strittigen Videos einen Copyright-Vermerk trug; dass Io nach Entdeckung der Videos bei Veoh die Betreiber der Videoplattform nicht informierte; und dass Veoh zu dem Zeitpunkt, zu dem Io die Klage einreichte, den Zugriff zu jedwedem &#8220;Material für Erwachsene&#8221; bereits gesperrt hatte.</p>
<p>Die von Veoh ergriffenen Maßnahmen reichten Richter Howard R. Lloyd in ihrer Gesamtheit aus, um festzustellen, dass &#8220;Veoh ausreichende Vorkehrungen getroffen hat, um die Safe-Harbor-Ausnahmebestimmungen im vorliegenden Fall für sich in Anspruch nehmen zu dürfen.&#8221;</p>
<p>Die Argumentation von Richter Lloyd wird sicherlich von seinem Kollegen Louis L. Stanton, der die ähnlich gelagerte Klage von Viacom gegen YouTube/Google in New York verhandelt, gründlich gelesen werden. Ob Stanton dann auch ähnlich urteilen wird, muss abgewartet werden. YouTube-Rechtsberater Zahavah Levine <a href="http://bits.blogs.nytimes.com/2008/08/28/youtube-praises-dismissal-of-copyright-suit-against-veoh/?ref=technology" target="_blank">begrüßte</a> auf jeden Fall das kalifornische Urteil:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es ist großartig, zu sehen, dass das Gericht bestätigt hat, dass der DMCA Dienste wie YouTube schützt, die sich an das Gesetz halten und das Copyright respektieren.&#8221;</p></blockquote>
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