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	<title>iRights.info - Blog &#187; Verlage</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Freischreiber: Positionspapier zum Dritten Korb</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/03/freischreiber-positionspapier-zum-dritten-korb/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 10:53:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Verband der freien Journalisten Freischreiber hat ein Positionspapier zum Dritten Korb, also der anstehenden Urheberrechtsreform, veröffentlicht. Hierin fordern sie die Politik auf, sich mehr für die Belange der Urheber einzusetzen. &#8220;Der „dritte Korb“ darf kein Maulkorb für Urheber werden&#8221; heißt es in der Überschrift der Stellungnahme. Statt sich ausschließlich auf die Interessen der Medienwirtschaft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verband der freien Journalisten Freischreiber hat ein <a href="http://www.freischreiber.de/home/der-„dritte-korb“-darf-kein-maulkorb-für-urheber-werden-das-positionspapier-der-freischreiber-z" target="_blank">Positionspapier zum Dritten Korb</a>, also der anstehenden Urheberrechtsreform, veröffentlicht. Hierin fordern sie die Politik auf, sich mehr für die Belange der Urheber einzusetzen.</p>
<p><span id="more-3520"></span></p>
<p>&#8220;Der „dritte Korb“ darf kein Maulkorb für Urheber werden&#8221; heißt es in der Überschrift der Stellungnahme. Statt sich ausschließlich auf die Interessen der Medienwirtschaft zu konzentrieren, sollten die Urheber im Mittelpunkt weiterer Reformen stehen. Insbesondere fordern die freien Journalisten, dass das Urhebervertragsrecht reformiert wird. Dies dient dazu, die Urheber vor den übermächtigen Verwertern zu schützen, beispielsweise vor einem erzwungenen totalen Rechteausverkauf gegen ein pauschales Honorar. Solche Praktiken seien gerade im Verhältnis zwischen Verlagen und freien Journalisten üblich.</p>
<p>In der <a href="http://www.freischreiber.de/home/der-„dritte-korb“-darf-kein-maulkorb-für-urheber-werden-das-positionspapier-der-freischreiber-z" target="_blank">Stellungnahme</a> heißt es:</p>
<blockquote><p><em>Immer öfter werden die Urheber heute mit „Rahmen-Verträgen“ konfrontiert, die ihnen nur noch die „Wahl“ lassen, entweder der Totalabtretung ihrer Rechte zuzustimmen oder jegliche Arbeitsmöglichkeit zu verlieren. Das Prinzip des freien Aushandelns von Nutzungsrechten und Vergütungen wurde durch einseitig diktierte „Verträge“ ausgehebelt, kollektive Vereinbarungen werden endlos verzögert und schließlich nicht eingehalten (siehe Vergütungsregeln, §36 UrhG). <em>Freischreiber e.V. fordert deshalb als dringendste Maßnahme eine Novellierung des Urhebervertragsrechts in Abschnitt 5 des UrhG (§28-44). Denn die im Jahr 2002 in Kraft getretene Reform hat nicht &#8211; wie beabsichtigt &#8211; zur Stärkung der Urheberposition beigetragen.</em></em></p></blockquote>
<p>In weiteren Passagen der Stellungnahme geht es unter anderem um Pauschalabgaben für Nutzungen über das Netz. Diese seien ohnehin nicht zu kontrollieren, daher müssen man hierfür ein Vergütungsregime schaffen. In der Stellungnahme heißt es:</p>
<blockquote><p><em>Freischreiber e.V. fordert deshalb, in Abschnitt 6 des UrhG (§44a-63a) die Ermöglichung der nicht-gewerblichen Privatkopie an die Einführung einer pauschalen Urheber-Abgabe zu binden. Die Erhebung und Verteilung einer solchen Abgabe muss unabhängig, nachvollziehbar, transparent und gesellschaftlich gerecht gestaltet werden. Eine Urheber-Abgabe würde Millionen von Abmahnungen überflüssig machen, die massenhafte Kriminalisierung von Jugendlichen vermeiden und den Urhebern den erforderlichen Ausgleich in Form einer gesellschaftlichen Tantieme eröffnen.</em></p></blockquote>
<p>Gerade die Passage mit den pauschalen Vergütungen für nicht-gewerbliche Privatkopien war mir nicht ganz klar. Immerhin gibt es ja schon seit langem die so genannten Geräte- und Leermedienabgaben, mit denen Privatkopien abgegolten werden. Ich habe daher Wolfgang Michal &#8211; Vorstandsmitglied der Freischreiber &#8211; folgende Frage per Mail gestellt:</p>
<blockquote><p><em>Was ist mit der Abgabe gemeint? Es gibt doch schon die Geräte- und Leermedienabgabe zur Vergütung von Privatkopien. Wie unterscheidet sich Eure Forderung nach einer &#8220;Urheber-Abgabe&#8221; hiervon?</em></p></blockquote>
<p>Hier seine Antwort:</p>
<blockquote>
<div><em>&#8220;Der Unterschied liegt im Wort &#8220;pauschal&#8221; und in der direkten Verknüpfung mit Abgeltung und Entkriminalisierung. Derzeit fällt ja pauschal nicht so furchtbar viel an durch die Geräte- und Leermedienabgabe. Und die Abmahnungen gibt es trotz dieser Abgaben. Unser &#8220;pauschal&#8221; meint also ein viel größeres &#8220;pauschal&#8221;. :-)</em></div>
<div></div>
<div><em>Wir wollen eine Ausweitung, die auch u.U. die Provider und/oder die Plattformen und/oder die Nutzer mit einbezieht. Das müsste gemeinsam diskutiert werden. Wir haben die Formulierung diesbezüglich bewusst offen gehalten, damit noch genügend Raum für eine Debatte ist. Es geht uns um eine gesellschaftliche Tantieme für die Urheber. </em></div>
<div></div>
<div><em>Leider verstehen heute viele unter dem Begriff Kulturflatrate sehr unterschiedliche Dinge. In der Öffentlichkeit hat sich der Gedanke festgesetzt, dass mit einer Kulturflatrate die Urheber pauschal und abschließend honoriert würden. Das ist natürlich Unsinn. Es wird weiterhin das individuell (mit Verwertern) ausgehandelte Honorar im Zentrum der Urheber-Einkommen stehen, aber der Anteil am Einkommen, der über eine Umlage (=Tantiemen) hereinkommt, wird künftig steigen müssen, weil die Urheber die nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke im Netz gar nicht mehr überblicken und kontrollieren können (es sei denn um einen hohen Preis). Bedingung für eine solche Abgabe wäre eine grundlegende Reform der Verwertungsgesellschaften, über die die Abgabe verteilt werden soll.&#8221; </em></div>
</blockquote>
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		</item>
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		<title>Netzkommentar: Das Perlentaucherurteil und seine Folgen</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Dec 2010 09:00:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
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		<description><![CDATA[Der aktuelle Netzkommentar von iRights-Kollege Matthias Spielkamp bei DRadio Wissen beschäftigt sich mit dem Urteil des BGH zum Rechtsstreit zwischen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) gegen das Online-Kulturmagazin Perlentaucher. Er stellt fest: &#8220;Es ist kein Zufall, dass der Perlentaucher (&#8230;) von Verlagen verklagt wurde. Es geht nicht um die Urheber. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der aktuelle Netzkommentar von iRights-Kollege Matthias Spielkamp bei DRadio Wissen beschäftigt sich mit dem Urteil des BGH zum Rechtsstreit zwischen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) gegen das Online-Kulturmagazin Perlentaucher. Er stellt fest: &#8220;Es ist kein Zufall, dass der Perlentaucher (&#8230;) von Verlagen verklagt wurde. Es geht nicht um die Urheber. Es geht darum, dass die, die im Geschäft sind, die raushalten, die nicht im Geschäft sind&#8221;. Hier gibts die <a href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/12/10/drw_201012100926_netzkommentar_-_urheberrecht_2fa679ef.mp3">MP3</a> und hier den <a href="http://wissen.dradio.de/netzkommentar-das-perlentaucherurteil-und-die-folgen.85.de.html?dram:article_id=7181">Hinweis</a> auf den Netzkommentar bei DRadio Wissen.</p>
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		</item>
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		<title>Schreibwaren &#8211; Das Buch und seine Zukunft</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/12/01/schreibwaren-das-buch-und-seine-zukunft/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 22:08:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Autorschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[schriftsteller]]></category>
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		<description><![CDATA[In Freiburg findet an diesem Wochenende das Festival „Schreibwaren. Das Buch und seine Zukunft“ statt. Darin geht es um nichts geringeres als die Zukunft des gedruckten Wortes. Mit dabei sind Autoren, Verleger und Experten, darunter auch iRights.info-Redakteurin Valie Djordjevic, die am Sonntag um 11 in der Matinee-Vorstellung unter dem Titel ESPRESSO BOOK MACHINE I zusammen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-2363 alignleft" title="logoschreibwaren" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/12/logoschreibwaren.jpg" alt="Logo Schreibwaren" width="200" height="142" />In Freiburg findet an diesem Wochenende das Festival <a href="http://www.schreibwaren-festival.de" target="_blank">„Schreibwaren. Das Buch und seine Zukunft“</a> statt. Darin geht es um nichts geringeres als die Zukunft des gedruckten Wortes. Mit dabei sind Autoren, Verleger und Experten, darunter auch iRights.info-Redakteurin Valie Djordjevic, die am Sonntag um 11 in der Matinee-Vorstellung unter dem Titel ESPRESSO BOOK MACHINE I zusammen mit Joost Smiers (Wissenschaftler und Autor, Niederlande), Antje Kunstmann (Verlegerin, Deutschland, angefragt) und Ernst Piper (Literaturagent, Deutschland) auf dem Panel sitzt und über E-Books, Autorschaft, Copyright und &#8211; wie immer &#8211; das Internet diskutiert.</p>
<p>Auch das restliche Programm hört sich sehr empfehlenswert an &#8211; eine gute Mischung aus Lesungen und Diskussionen, unter anderem mit Thomas Meinecke, Kathrin Passig, Rüdiger Wischenbart, Mercedes Bunz, Melinda Nadj Abonji und und und.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>iRights.info-Enthüllung zum Leistungsschutzrecht: Reaktionen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/05/11/irights-info-enthullung-zum-leistungsschutzrecht-reaktionen/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 May 2010 08:18:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Ver.di]]></category>
		<category><![CDATA[Verlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Freitag haben wir bei iRights.info die Entwürfe der Verleger und Journalistengewerkschaften dju und DJV zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht, inklusive einer ausführlichen Analyse. Inzwischen gibt es etliche Reaktionen: Heise Online: Entwurf für neues Leistungsschutzrecht durchgesickert Focus Online: Leistungsschutzrecht soll Verlagsinhalte schützen Zeit Online: Erlösmodell Leistungsschutzrecht Deutschlandradio Breitband: Nie da gewesene Rechtsverwirrung taz: Verlage wollen neue Einnahmequelle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag haben wir bei iRights.info die Entwürfe der Verleger und Journalistengewerkschaften dju und DJV zum <a href="http://irights.info/index.php?id=880">Leistungsschutzrecht</a> veröffentlicht, inklusive einer ausführlichen Analyse. Inzwischen gibt es etliche Reaktionen:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Entwurf-fuer-neues-Leistungsschutzrecht-durchgesickert-995700.html">Heise Online: Entwurf für neues Leistungsschutzrecht durchgesickert</a></li>
<li><a href="http://www.focus.de/digital/internet/medien-leistungsschutzrecht-soll-verlagsinhalte-schuetzen_aid_505931.html">Focus Online: Leistungsschutzrecht soll Verlagsinhalte schützen</a></li>
<li><a href="http://blog.zeit.de/kulturkampf/2010/05/07/leistungsschutzrecht/">Zeit Online: Erlösmodell Leistungsschutzrecht</a></li>
<li><a href="http://breitband.dradio.de/nie-da-gewesene-rechtsverwirrung/">Deutschlandradio Breitband: Nie da gewesene Rechtsverwirrung</a></li>
</ul>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="600" height="20" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="bgcolor" value="#ffffff" /><param name="FlashVars" value="mp3=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/05/08/drk_20100508_1410_6b0cc322.mp3&amp;configxml=http://breitband.dradio.de/player.xml" /><param name="src" value="http://breitband.dradio.de/player.swf" /><param name="flashvars" value="mp3=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/05/08/drk_20100508_1410_6b0cc322.mp3&amp;configxml=http://breitband.dradio.de/player.xml" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="600" height="20" src="http://breitband.dradio.de/player.swf" flashvars="mp3=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/05/08/drk_20100508_1410_6b0cc322.mp3&amp;configxml=http://breitband.dradio.de/player.xml" bgcolor="#ffffff"></embed></object></p>
<ul>
<li><a href="http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/leistung-soll-sich-lohnen/">taz: Verlage wollen neue Einnahmequelle &#8211; Leistung soll sich lohnen</a></li>
<li><a href="http://www.turi2.de/2010/05/07/heute2-gesetzesentwurf-leistungsschutzrecht-durchgesickert-8535513/">turi2: Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht durchgesickert</a></li>
<li><a href="http://www.perlentaucher.de/feuilletons/2010-05-08.html">perlentaucher: Aus den Blogs</a></li>
<li><a href="http://www.presseschauer.de/?p=1144">presseschauer: Sind Blogger Presseverleger?</a></li>
<li><a href="http://www.neunetz.com/2010/05/07/gesetzesentwurf-zu-leistungsschutzrecht-geleakt-befuerchtungen-bestaetigt/">Gesetzesentwurf zu Leistungsschutzrecht geleakt, Befürchtungen bestätigt</a></li>
<li><a href="http://www.netzpolitik.org/2010/geleakt-gesetzentwurf-fuer-das-leistungsschutzrecht-fuer-presseverleger/">netzpolitik.org: Geleakt: Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger</a></li>
<li><a href="http://www.teczilla.de/leistungsschutzrecht-organisierter-angriff-auf-die-informationsfreiheit/11202/comment-page-1">Teczilla: Leistungsschutzrecht: Organisierter Angriff auf die Informationsfreiheit</a></li>
<li><a href="http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/3945/">Institut für Urheber- und Medienrecht: Entwurf des neuen Leistungsschutzrechtes für Verleger &#8211; Grundsätzliche Zustimmung der Gewerkschaften</a></li>
<li><a href="http://opalkatze.wordpress.com/2010/03/15/leistungsschutzrecht-fur-blogger/">Kaffee bei mir: Leistungsschutzrecht für Blogger!</a></li>
</ul>
<p>Auch zwei Interessenverbände haben sich zu Wort gemeldet:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.freischreiber.de/home/gesetzentwurf-zum-leistungsschutzrecht-best%C3%A4tigt-bef%C3%BCrchtungen">Freischreiber: Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht bestätigt Befürchtungen</a></li>
<li><a href="http://www.djv.de/Diskussion.2995+M5255afceb1a.0.html">DJV: Es geht um die Urheber</a> (natürlich ohne Quellenangabe, wie es sich für einen Journalistenverband gehört)</li>
</ul>
<p>In Österreich ist die Diskussion inzwischen ebenfalls angekommen:</p>
<ul>
<li><a href="http://futurezone.orf.at/stories/1646854/">futurezone@orf.at: Verleger fordern Leistungsschutzrecht</a></li>
<li><a href="http://derstandard.at/1271376107667/Uneinigkeit-Verleger-fordern-Leistungsschutzrecht-fuer-Onlineangebote">derStandard.at: Verleger fordern Leistungsschutzrecht für Onlineangebote</a></li>
</ul>
<p>Eine ausführliche Linkliste mit älteren Beiträgen zum Leistungsschutzrecht &#8211; Verlegerpsositionen, Gutachten, Interviews etc. &#8211; gibt&#8217;s im <a href="http://immateriblog.de/in-eigener-sache/gottes-werk-und-googles-beitrag-zeitungsverlage-und-die-herausforderungen-der-link-okonomie/">Beitrag zur Podiumsdiskussion zum LSR bei der Böll-Stiftung</a>.</p>
<p>Hier noch die Video-Aufzeichnung der <a href="http://irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews[tt_news]=467&amp;cHash=522c6d4d6a">Diskussion ums Leistungsschutzrecht bei der re:publica</a>:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="425" height="344" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube-nocookie.com/v/7SaGY9i2Wrk&amp;hl=en_US&amp;fs=1&amp;rel=0" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="425" height="344" src="http://www.youtube-nocookie.com/v/7SaGY9i2Wrk&amp;hl=en_US&amp;fs=1&amp;rel=0" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/05/11/irights-info-enthullung-zum-leistungsschutzrecht-reaktionen/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Koalitionsvertrag</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/23/leistungsschutzrecht-fur-presseverlage-im-koalitionsvertrag/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Oct 2009 13:48:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verlagswirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Die iRights-Kollegen Till Kreutzer und Matthias Spielkamp haben in mehreren Artikeln bereits zu dem von der Verlagswirtschaft geforderten Leistungsschutzrecht für Presseverlage Stellung genommen. Ein solches ist nicht nur sehr rückschrittlich, sondern beinhaltet auch viele Gefahren. Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich nun den Forderungen der Verlagswirtschaft angenommen. Im Entwurf zum Koalitionsvertrag (Stand 20.10., 13 Uhr) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die iRights-Kollegen Till Kreutzer und Matthias Spielkamp haben in mehreren Artikeln bereits zu dem von der Verlagswirtschaft geforderten Leistungsschutzrecht für Presseverlage Stellung genommen. Ein solches ist nicht nur sehr rückschrittlich, sondern beinhaltet auch viele Gefahren. Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich nun den Forderungen der Verlagswirtschaft angenommen. Im Entwurf zum Koalitionsvertrag (Stand 20.10., 13 Uhr) heißt es wortwörtlich: &#8220;Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkmittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an&#8221; Dies ist eins-zu-eins die zuletzt von der Verlagswirtschaft vorgebrachte Forderung. Dies nur als Hintergrundinformation, wenn es mal darum gehen sollte, wer dafür verantwortlich ist.</p>
<p>Die Kritik an einer möglichen und nun aller Voraussicht nach kommenden Einführung eines Leistungsschutzrecht für Presseverlage lässt sich in den folgenden sehr gut recherchierten Texten nochmal nachlesen:</p>
<p>Till Kreutzer: <a href="http://www.irights.info/index.php?id=835">Faszination des Mystischen</a><br />
Matthias Spielkamp: <a href="http://www.message-online.com/94/spielkamp.html">Die Lobbyisten der Unfreiheit</a><br />
Philipp Otto (Blog-Hinweis): <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/30/ein-gespenst-geht-um-das-leistungsschutzrecht-fur-verlage/">Ein Gespenst geht um: Das Leistungsschutzrecht für Verlage</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Enteignung oder Infotopia?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 08:04:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
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		<description><![CDATA[Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung. 9.00 Uhr Grußworte Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung.<span id="more-1461"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline">9.00 Uhr Grußworte</span></p>
<p>Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen Initiative. Muss aber nicht für öffentliche Güter öffentliche Verantwortung übernommen werden? Das fragt sich derzeit die Politik.</p>
<p>Dr. Christoph Bartmann, Goethe-Institut: Was bedeutete geistiges Eigentum heute für die Kultur? Welche Kulturbedeutung hat die Kopie? Begriffe wie &#8220;Wissensgesellschaft&#8221; oder &#8220;informationelle Selbstbestimmung&#8221; sind unklar definiert: Von welchem Wissen reden wir dabei? Was ist &#8220;neues Wissen&#8221;, und wann wird es relevant für die Wissensgesellschaft? Aber auch: Was hat der Wahlsieg der FDP mit der Wissensgesellschaft zu tun? Ist es eine gute oder eine schlechte Nachricht, dass sich &#8220;Leistung wieder lohnen muss&#8221;?<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.20 Uhr Einführung</span></p>
<p>Matthias Spielkamp, iRights.info: Ziel der Tagung ist, einen Rahmen schaffen, in dem jeder mitdiskutieren kann &#8211; keine hohen Eintrittspreise, keine Zugangsschwellen. Neben Verlegern sollen auch Autoren und Leser zu Wort kommen. Es ist ein hochkomplexes Thema: Es gibt zwischen 400 und 800 Eingaben bei dem zuständigen Gericht. Die US-Vereinigung der Menschen mit Behinderungen, der Internationale Bibliotheksverband, europäische Verlegerverbände &#8211; alle schätzen das Settlement unterschiedlich ein. Kaum jemand durchschaut es noch ganz.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.30 Uhr Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?</span></p>
<p>Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht Lovells LLP, Frankfurt:</p>
<p>Durch die Stellungnahme der Antitrust-Division vom 18. September hat sich vieles geändert. Das Settlement ist vorerst tot, es wird grundlegende Änderungen geben.</p>
<p>1. Ausgangssituation: Google Library Project, angekündigt 14. Dezember 2004. Digitalisierung von Buchbeständen großer Bibliotheken &#8211; in den USA auch solcher, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Seit 2004 sind etwa 10 Millionen Werke gescannt worden. Kostenaufwand: 10-12 Dollar pro Buch.</p>
<p>20. September 2005: Class Action Verfahren Autoren &amp; Verleger vs. Google wird angestrengt. Streitgegenstand: &#8220;brief excerpts&#8221; of copyrighted material on website. Greift dabei der &#8220;fair use&#8221;-Grundsatz? Im Zuge der Beilegung hat sich der Streitgegenstand auf weitere Nutzungen erheblich ausgeweitet.</p>
<p>2. Class Action Verfahren: Nicht nur die Prozessbeteiligten, sondern auch Dritte sind als Mitglieder der Class betroffen und an Richterspruch oder gerichtliche Einigung gebunden. Class Members können Objections geltend machen, ihr Opt-out-Recht wahrnehmen oder einen Amicus-Curiae-Letter einreichen.</p>
<p>3. Auswirkungen in Deutschland: Auch Werke deutscher Autoren wurden digitalisiert; auch sie haben ein &#8220;US-Copyright-Interest&#8221;. In Deutschland wäre ein vergleichbares Vorgehen seitens Google zwar nicht möglich gewesen, da es im deutschen Urheberrecht kein &#8220;fair use&#8221; gibt. Für Nutzungen in den USA gilt jedoch das US-amerikanische Urheberrecht.</p>
<p>4. Google Book Settlement, wie es vorgesehen war: betrifft Bücher und Beilagen, die vor dem 5. Mai 2009 digitalisiert worden sind. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Book Rights Registry. Google werden darüber hinaus umfangreiche Nutzungen ermöglicht: display-uses, non-display-uses, advertising uses, wobei teils die Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich ist. Es geht um eine einfache, nicht um eine ausschließliche Lizenz. Rechte der Class Members: opt-out, removal, right to exclude. Google zahlt 63% aller zukünftigen Einnahmen an die Book Rights Registry.</p>
<p>5. Bedenken:</p>
<p>US Department of Justice: Im Hinblick auf Class-Action-Verfahren keine angemessene Repräsentation der Class Members (Orphan Works / Out-of-Print-Works), keine angemessene Notifikation. Im Hinblick auf Antitrust-Law: Gewinnverteilungsplan für die gesamte Branche könnte kartellrechtswidrig sein. Außerdem erhält Google ein faktisches Monopol auf orphan works. Anregung: Der Gesetzgeber sollte aktiv werden, vor allem bei Orphan Works. Für out-of-print-works sollte ein opt-in gelten. Die Ausschlussfristen sollten verlängert werden. Das BRR sollte besser kontrolliert werden können.</p>
<p>Bundesrepublik Deutschland: Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Urheberrechts. Google entscheidet selbst, ob Werke in-print oder out-of-print ist. Faktisches Monopol für Orphan Works. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Zensur. Fehlende Transparenz und Kontrole, unzureichende Fixvergütung frü erfolgte und ungenehmigte Nutzung.</p>
<p>Börsenverein: Formerfordernisse für Urheberschutz nach Berner Konvention verboten; Börsenverein teilt auch die meisten der bereits erwähnten Bedenken.</p>
<p>Perspektive: Vermutlich kommt ein Opt-in für out- of- print-books, vermutlich auch ein ergänzender Notifizierungsprozess.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11.00 Uhr Was tut die Bundesregierung?</span></p>
<p>Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber-und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz: Die Bundesregierung war nicht untätig. Brigitte Zypries hat dafür gesorgt, dass Google Books in Europa auf die Tagesordnung kam.  Die Einwände des DOJ sind berechtigt: Es geht hier nicht nur um die Frage des Zugangs zum Wissen, sondern auch um massive wirtschaftlichen Interessen. Die von Google, aber auch die der Urheber, Intermediäre und Service-Provider. Das Kartellrecht hat hier die Aufgabe, die Vielfalt des Angebots und den Wettbewerb auf dem Informationsmarkts zu gewährleisten.</p>
<p>Kontext des Settlement: 90% der europäischen Bibliotheksverstande sind im Handel vergriffen oder verwaist. Deshalb gibt es die &#8220;Europeana&#8221;, mit der ein hoher Aufwand verbunden ist. Die Rechte der Rechteinhaber sind dabei von Anfang an gewahrt worden. Ist das bei der Google Buchsuche auch der Fall gewesen? Zunächst nicht. Amerikanische Autoren und Verleger mussten erst klagen, bevor Google zu verhandeln begonnen hat.</p>
<p>Bedenken der Bundesregierung gegen das Settlement: Das Opt-out-Prinzip bedeutet eine Umkehrung des Urheberrechtsprinzips. Sorge, dass Werke vorschnell als vergriffen kategorisiert werden, dass Autoren die sehr kurze Frist zur Registierung verpassen. Sorge auch in Bezug auf verwaiste Werke: Google hätte ein Monopol zur Online-Nutzung bekommen, da Konkurrenten bei ähnlichen Projekten weiterhin mit rechtlichen Auseinandersetzungen hätten rechnen müssen. Eine solche Monopolisierung stellt Gefahren für die kutlurelle Vielfalt dar. Aspekt der Verfahrensfairness: Kläger waren die Author&#8217;s Guild und die AAP, die beide keine deutschen Mitglieder haben. Auch datenschutzrechtliche Aspekte spielten eine Rolle.</p>
<p>Die Google Books Story wird in Zukunft auch eine europäische Geschichte sein. Die Europäische Kommission hat am 8. September eine Anhörung durchgeführt, deren Konsequenzen noch nich absehbar sind. Ziel des Amicus-Curiae-Briefs der Bundesregierung war, dass das Settlement abgelehnt wird oder zumindest die deutschen Autoren und Verleger davon ausgenommen werden. Dieses Ziel ist ein gutes Stück nähergerückt. So steht etwa der Vorschlag im Raum, auch Nicht-Amerikaner in den Vorstand der BRR zu berufen. Europäische Berater sollen zudem bei der Bestimmung des Status der Lieferbarkeit eines Buches einbezogen werden. Die grundsätzlichen Bedenken gegen das Opt-out-Prinzip werden dadurch freilich nicht beseitigt.</p>
<p>Die Diskussion um die Zukunft des Wissens wird längst nicht mehr nur in Kreisen von Forschung und Wissenschaft geführt. Das Thema Urheberrecht ist eine zentrale rechts- und gesellschaftspolitische Frage. Der Diskussionsprozess wird auch auf europäischer Ebene fortgesetzt werden. Bei allem Segen der neuen Technologien darf man nicht das Urheberrecht einfach als obsolet abtun. Derzeit wird weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Urheberrecht, insbesondere im Verhältnis Urheberrecht und Wissenschaft, vom BMJ geprüft. Auch die Frage des Umgangs mit verwaisten Werken steht dabei auf dem Programm, ebenso ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Respekt vor geistigem Eigentum ist aber nicht nur eine Sache der Politik, sondern auch eine von Gesellschaft und Wirtschaft.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11. 30 Uhr Zwischen Konzentration und Innovation: Digitale Geschäftsmodelle von Verlagen</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Jörg Pfuhl (Verlagsgruppe Random House), Stefan Keuchel (Pressesprecher Google Deutschland), Jan Meine (Meine Verlag, Leipzig). Moderation: Dr. Andreas Poltermann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Wir als große Verlagsgruppe sind vom Google Settlement direkt betroffen: etwa 10.000 unserer Titel sind gescannt. Das Settlement ist  eine Geschäftsgrundlage, auf der man zusammenarbeiten kann. Ich fände es bedauerlich, wenn es letztenendes nicht verabschiedet würde. Am Ende stünden wir mit leeren Händen da, weil wir gegenüber Google keine Rechtsposition hätten. Wir werden all unsere Titel bei Google anmelden. Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Autoren.</p>
<p>Wir werden von Google getrieben, Probleme mit der Digitalisierung schneller zu lösen, als wir es sonst vielleicht getan hätten. Dass es jetzt noch Probleme mit der Datenbank gibt &#8211; soît, man wird sie lösen können. Wir veröffentlichen jährlich 2.000 neue Titel &#8211; kein Lagerhaus kann die alle lieferbar halten. Mit Sicherheit ist die Zahl der Bücher aus unserem Hause, an denen wir die Rechte noch halten, die aber vergriffen sind, sechsstellig. Wenn diese auf elektronischem Wege zugänglich werden, umso besser.</p>
<p>Der Marktanteil des E-Books im RH-Programm wächst derzeit dramatisch, durch I-Phones und mobile Geräte. In den letzten sechs Monaten haben wir mehr E-Books verkauft als in den letzten 10 Jahren zusammen. Wir gehen davon aus, dass die E-Books die Hörbücher bald überholt haben werden. Das wird ein signifikanter Marktanteil: Vielleicht ist irgendwann jedes zweite Buch, das verkauft wird, ein E-Book.</p>
<p>Jan Meine, Meine Verlag:</p>
<p>Wir nehmen am Google Partnerprogramm teil, es gibt allerdings Autoren, die emotionale Bedenken gegen die Online-Verfügbarkeit haben. Der kommerzielle Aspekt spielt dabei so gut wie keine Rolle.</p>
<p>Stefan Keuchel, PR Google Deutschland:</p>
<p>Wir haben einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Google Buchsuche investiert. Die Bayerische Staatsbibliothek beziffert den Wert der bei ihr durchgeführten Digitalisierung urheberrechtsfreier Titel auf 60 Millionen Euro. Die Google Buchsuche enthält derzeit etwa 10 Millionen Titel. 2 Millionen stammen aus dem Partnerprogramm, 8 Millionen aus dem Bibliotheksprogramm. Wir arbeiten in diesem Programm mit etwa 30 Bibliotheken zusammen und seit Kurzem bekanntlich auch mit der Französischen Nationalbibliothek.</p>
<p>Nicht alles, was Google tut, zielt darauf ab, sofort Gewinne zu realisieren. Auch bei der Buchsuche sind wir weit davon entfernt. Aber je besser die Informationen sind, die Google bieten kann, desto mehr Nutzer finden die Dienste, die Google anbietet.</p>
<p>Datenschutz: Google ist mittlerweile sehr groß und erhält deshalb von seinen Nutzern mehr Daten als eine Garagenfirma. Wenn Sie sich ein Buch anschauen bei der Google Buchsuche, werden diese Daten an die Verlage weitergeleitet, die sie auswerten können. Personenbezogene Daten sammelt Google nicht und führt sie schon gar nicht zusammen.</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Angst vor dem Giganten Google haben wir nicht. Wir haben eine Beteiligung am Partnerprogramm bislang abgelehnt, sehen das Settlement nun aber als eine faire Geschäftsgrundlage mit klar definierten Spielregeln an. Auch wir haben in den letzten zehn Jahren einen siebenstelligen Betrag in E-Books investiert, weil wir es unseren Autoren ermöglichen möchten, auf möglichst vielen Vertriebswegen gefunden zu werden.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">14.00 Uhr Zwischen Vergütung und Vermarktung: Autorschaft in der Netzökonomie</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Florian Cramer (Medienwissenschaftler Willem de Kooning Academie, Rotterdam), Peter Glaser (Autor, Berlin), Wolfgang Schimmel, Justitiar ver.di. Moderation: Jan Engelmann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Florian Cramer: Beim &#8220;Heidelberger Appell&#8221; geht es um die Angst, nicht mehr in Buchform publiziert zu werden. Dabei müssen Wissenschaftler ihre Publikation in der Regel auch noch selbst bezahlen: etwa 4.000 Euro kostet die Publikation einer Dissertation bei den großen Wissenschaftsverlagen (Publikumsverlage wie Suhrkamp oder Fischer ausgenommen).</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Bei den Wissenschaftlern hat es sich eingebürgert, dass zubezahlt werden muss. Man hat andere Einnahmequellen und ist nicht darauf angewiesen, von seinen urheberrechtlichen Erlösen zu leben. Bei Belletristen sieht das anders aus: Wenn ein Buch 19,90 Euro kostet, ist der Nettoladenpreis 18,60 Euro, davon bekommt der Autor 10%, also 1,86 Euro. Der Buchhandel verdient etwa 45% daran. Man also ganz ordentlich verkaufen, erst recht beim Taschenbuch, wo die Preise noch niedriger sind, um davon zu leben.</p>
<p>Florian Cramer: Die klassische Autorenbuchhandlung gibt es heutzutage kaum noch. Auch im Verlagswesen hat sich viel geändert, hat eine Konzentration stattgefunden. Google Books und das Internet werden jetzt als Prügelknaben vorgeschoben. Der Literaturbetrieb geht nicht allein an Google zugrunde.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Die VG Wort wollte Google zum Removal der Bestände aus der Google Buchsuche auffordern. Das sollte ein Zeichen gegen die Opt-Out-Praxis sein. Der zweite Auftrag der Autoren und Verleger an die VG Wort lautete, eine weltweite Lizenz auszuhandeln. Der neue Wahrnehmungsvertrag ist so gestrickt, dass nicht nur an Google, sondern auch an Dritte hätte lizensiert werden können.</p>
<p>Es wird nun entweder ein neues Settlement geben, oder der Prozess wird  entschieden. Sollte das Settlement tatsächlich abgeschmettert werden, könnten die Werke immer noch an die Europeana lizensiert werden &#8211; einschließlich der verwaisten Werke, denn auch diese kann die VG Wort lizensieren.</p>
<p>Widersprüche: Es gibt zwei Verlage, die der Änderung des Wahrnehmungsvertrags durch die MV der VG Wort widersprochen haben, einen großen und einen mittelgroßen. Es gibt darüber hinaus knapp 100 Wissenschaftsautoren, Anhänger der Open-Access-Lehre, die mit der Begründung, sie seien nicht mit dem Removal ihrer Werke einverstanden, das dem Grundsatz der freien Wissenschaft widerspreche, der Änderung des Wahrnehmungsvertrags widersprochen haben.</p>
<p>Wenn Wissenschaftler Wert darauf legen, dass wissenschaftliche Texte frei zugänglich sind, dann sollten die Wissenschaftler das unter sich ausmachen. Nicht die VG Wort schließt die Verträge mit den Verlagen, sondern die Wissenschaftler selbst. Diese Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Fraktionen in der Wissenschaft sollte nicht auf die VG Wort abgewälzt werden.</p>
<p>Jan Engelmann: Wie wird der Umgang mit Wissen, wie wird die Zukunft mit digitalen Büchern aussehen?</p>
<p>Peter Glaser: Wenn man von den großen Verlagen Lizenzen für digitale Lizenzen bekommen will, kommt man um DRM wohl nicht herum, weil es da große Ängste gibt. Andererseits muss die geräteübergreifende Kompatibilität gesichert sein, und der Nutzer muss die Kontrolle über die Inhalte, die er erwirbt, behalten. Autoren wiederum müssen sich auf ihre Vertragspartner verlassen können. Es ist misslich, dass man sich unter zeitlichem Druck entscheiden muss und dann auch noch unverständliche juristische Formeln zu durchschauen gezwungen ist.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Das Buch wird es noch eine Weile geben, aber es zeigt sich an der ganzen Diskussion ein großer Umbruch der Kulturtechniken. Das Problem bei allen digitalen Medien ist, dass die Information vom Träger abgelöst werden kann. Mit aller Gewalt versucht man künstlich, die Buchstaben wieder auf das digitale Papier festzunageln. Gelingen wird das nicht.</p>
<p>Jan Engelmann: Womöglich wird uns die Modalität des Lesens zukünftig vermehrt beschäftigen. Vielleicht kommt es zu einer kulturellen Revolution, zu kulturellen Remixes, zu einem Umgang mit digitaler Literatur, die dem Leser einen Eingriff in das Werk ermöglicht: Beschreibungsraffer, Adverbienausblender etc. Die kulturellen Konsequenzen dieser neuen Techniken werden erst allmählich kenntlich.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">16.00 Uhr Zwischen Daseinsvorsorge und Monopolbildung: Wie regeln wir den Zugang zu Wissen?</span></p>
<p>Teilnehmende: Prof. Gabriele Beger (Deutscher Bibliotheksverband), Dr. Christoph Bruch (Aktionsbündnis Urheberrecht), Dr. Arnd Haller (Justitiar Google), Andreas Steinhauser (Technikchef Wizpac). Moderation: Matthias Spielkamp (iRights.info)</p>
<p>Prof. Dr. Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Bibliotheken haben Bedenken in Bezug auf eine mögliche Zensur durch Google, aber auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Last, not least sollten die Digitalisate, wenn Google sie aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zur Verfügung stellt, weiterhin für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Es geht nicht darum, Google zu stoppen, sondern rechtliche Rahmenbedingungen in Europa zu schaffen, die das Grundanliegen des freien Wissensaustauschs verwirklichen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Das Settlement hat nicht Google geschrieben, sondern es ist eine gemeinsame Arbeit von US-Autoren und -Verlegern einerseits, Google andererseits. Es hat sich gezeigt, dass es Überarbeitungsbedarf gibt, aber das ist noch nicht das Ende der Geschichte.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Das Aktionsbündnis möchte, dass Google rechtlich in die Lage versetzt wird, Werke auf Creative-Commons-Basis zugänglich zu machen. Bei vielen Veröffentlichungen von vor 1995 liegen die Rechte für eine elektronische Veröffentlichung meist noch bei den Autoren. Es sollten die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Autoren eine entsprechende Willenserklärung abgeben können.</p>
<p>Die Zustimmung zu Open Access ist innerhalb der Wissenschaftswelt nicht homogen. Im naturwissenschaftlich-technisch-medizinischen Bereich ist OA schon weit verbreiteter als bei den Geisteswissenschaften. Wenn allerdings die Print-Veröffentlichung auch für die Zukunft sichergestellt ist, gibt es auch bei Geisteswissenschaftlern kaum Vorbehalte prinzipieller Art gegen digitale Zugänglichkeit.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Als Produzenten von Lesegeräten sind wir auf digitalen Content angewiesen. Darüberhinaus sollte es aber auch der Gemeinschaft ein Anliegen sein, Wissensschätze in digitaler Form verfügbar zu halten. Wir werden jeden gemeinfreien Content, den wir auftreiben können, auf unserer Plattform, unseren Geräten zur Verfügung stellen. Freier Content ist ein Anreiz zum Kauf von bezahltem content.</p>
<p>Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Wir sind angetan von Google, weil kein anderer Anbieter derzeit so weit ist. Das Börsenvereins-Angebot &#8220;Libreka&#8221; kommt beispielsweise seit zehn Jahren nicht in Gang, weil die Verlage Angst davor haben, ihre Bücher ins Netz zu stellen. Man sollte sich als Bibliothek aber das Recht ausbedingen, von Google eine Kopie zu erhalten und diese Kopie parallel zum Google-Angebot zugänglich zu machen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Über das Settlement wird in den USA entschieden. Deutschland ist nur am Rande betroffen. Wir sollten uns hier eher Gedanken darüber machen, wie es in Deutschland weitergeht, etwa mit verwaisten Werken. Nicht zuletzt Google hat diese Diskussion angestoßen.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Google sollte Autoren, die ihre Titel zugänglich machen wollen, ermöglichen, dies auf einfache Weise zu tun, statt immer nur mit den Verlagen zu verhandeln.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Wir hängen mit der Diskussion hinterher. In Zukunft wird Content von vornherein digital vorliegen. Für die &#8220;Altfälle&#8221; gestaltet es sich schwierig, Lösungen zu finden. Die Herausforderung für die Zukunft wird sein, diese Lösungen so zu gestalten, dass die technischen Voraussetzungen dafür möglichst frei verfügbar sind.</p>
<p>Rainer Kuhlen, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Sowohl Google als auch die deutsche Wissenschaft haben ein Interesse an möglichst freier Zugänglichkeit. Wir werden versuchen, mit Google entsprechende Vertragslösungen zu erarbeiten.</p>
<p>Holm Friebe, freier Autor:</p>
<p>Wie sieht es mit der Zukunftssicherung der Digitalisate aus, wenn Googles Serverfarmen irgendwann nicht mehr arbeiten?</p>
<p>Gabriele Beger, Bibliotheksverband:</p>
<p>Digitale Langzeitarchivierung ist ein großes Problem. Digitalisate sind noch nicht einmal so haltbar wie Filme. Aber die Bibliotheken stellen sich dieser Aufgabe.</p>
<p>Ilja Braun, Autor dieses Blogeintrags:</p>
<p>Wäre es nicht sinnvoller, gesetzliche Schrankenregelungen auszubauen, statt die Sicherung des Gemeinwohls privatwirtschaftlichen Akteuren zu überlassen?</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google</p>
<p>Die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen, ist im Zuge des Dritten Korbs eine große Herausforderung für den Gesetzgeber. Die großen Unternehmen haben dabei meistens die besseren Lobbyisten. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehr User in die Diskussion um die zukünftige Gesetzgebung einbringen würden.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Wir werden in diesen Dingen einen Fortschritt sehen, aber vermutlich nicht unter der neuen Regierung in den nächsten vier Jahren.</p>
<p>Schlusswort Matthias Spielkamp, iRights.info:</p>
<p>Wir sollten uns nicht von Vorurteilen beirren lassen, sondern Vor- und Nachteile des Google Settlements im Hinblick auf das Gemeinwohl vorurteilsfrei erwägen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ein Gespenst geht um: das Leistungsschutzrecht für Verlage</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 08:55:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In den letzten Monaten begann es erst leise, dann immer lauter, das Wispern, das Tuscheln und schließlich die öffentlich vorgebrachte Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage. Eine alte Forderung wieder ausgepackt und prominent vorgebracht. Ganz vorne dran: die Presseverlage. Doch was verbirgt sich dahinter? Wie ist diese Forderung einzuordnen? Geht es um die Demokratie, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten begann es erst leise, dann immer lauter, das Wispern, das Tuscheln und schließlich die öffentlich vorgebrachte Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage. Eine alte Forderung wieder ausgepackt und prominent vorgebracht. Ganz vorne dran: die Presseverlage. Doch was verbirgt sich dahinter? Wie ist diese Forderung einzuordnen? Geht es um die Demokratie, die Pressefreiheit, den bösen Onkel aus Amerika Google oder schlicht um einen letzten Strohhalm um der Unfähigkeit zu entfliehen, eigene erfolgreiche Geschäftsmodelle im Netz zu etablieren. iRights.info-Redakteur Till Kreutzer hat dazu nun einen sehr lesenswerten und fundierten Beitrag für die Ausgabe Nr. 76 (26. September 2009) von <a href="http://www.epd.de/medien/medien_index.html"_blank">epd-Medien</a> geschrieben. Der <a href="http://www.irights.info/index.php?id=835" target="_blank"> Artikel &#8220;Faszination des Mystischen&#8221; steht auch bei iRights.info zur Verfügung</a>.</p>
<p>Kreutzer stellt die Ursprünge dieser Forderung dar, erklärt die aktuellen Interessen und wagt einen Blick in die Zukunft. Wenn ein solches Leistungsschutzrecht eingeführt werden würde, sollte man sich bewusst sein &#8220;dass es eine rückwärtsgerichtete Entscheidung wäre. Denn selbst wenn man erreichen könnte, dass über das Leistungsschutzrecht die Geschäftsmodelle der traditionellen Verlagsbranche abgesichert werden könnten, würde man im gleichen Zuge der gerade aufkeimenden neuen „Informationslandschaft“ Freiheiten entziehen, die sie dringend benötigt.&#8221; </p>
<p>Er warnt die Politik zudem davor zu experimentieren. Da die Debatten weitergehen werden und die Forderungen wahrscheinlich auch bald sehr konkret und schriftlich auf den Schreibtischen der Abgeordneten im Bundestag und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesjustizministeriums liegen werden -wenn sie es nicht schon tun- ist der Artikel von Kreutzer als Grundlage sehr geeignet und sollte bei einer Entscheidungsfindung herangezogen und beachtet werden. </p>
<p>Der Artikel steht im Netz auch schon bei <a href="http://carta.info/15635/leistungsschutzrecht-fuer-verlage-mehr-schaden-als-nutzen/"_blank">carta.info</a> und wurde im <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/verleger-zuerst-2-0-die-spd-als-lobbyist-der-zeitungsverlage-im-digitalzeitalter-–-und-in-eigener-sache/"_blank">Blog Digitale Linke</a> referenziert. Er wird sich sicherlich sehr schnell verbreiten, da er die erste fundierte und kritische Zusammenfassung sowie Bewertung der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage beinhaltet.</p>
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		<title>Börsenblatt befragt Brigitte Zypries</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2009 07:38:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die erste Frage des Interviews beginnt mit dem Satz: &#8220;Die Auseinandersetzung um Urheberrechte ist ein Streit unterschiedlicher Interessen: von Urhebern und Nutzern.&#8221; Nein, ist sie nicht. Die Auseinandersetzung um Urheberrechte ist ein Streit unterschiedlicher Interessen: von Urhebern, Nutzern und Verwertern. Aber es ist klar, dass das Börsenblatt diese entscheidende Erweiterung nicht vornimmt. Es ist Lobbyorgan [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die erste Frage <a href="http://www.boersenblatt.net/sixcms/detail.php?id=320163">des Interviews</a> beginnt mit dem Satz: &#8220;Die Auseinandersetzung um Urheberrechte ist ein Streit unterschiedlicher Interessen: von Urhebern und Nutzern.&#8221;</p>
<p>Nein, ist sie nicht. Die Auseinandersetzung um Urheberrechte ist ein Streit unterschiedlicher Interessen: von Urhebern, Nutzern <strong>und Verwertern</strong>. Aber es ist klar, dass das Börsenblatt diese entscheidende Erweiterung nicht vornimmt. Es ist Lobbyorgan der Verlage.</p>
<p>Zypries: &#8220;Nein. Ich teile schon Ihre Prämisse nicht.&#8221;</p>
<p>Hat sie das wirklich gesagt, um auch die Verwerterinteressen ins Spiel zu bringen, wofür erst in der vergangenen Woche Reto Hilty und Dietmar Harhoff auf der internationalen Urheberrechtskonferenz des BMJ <a href="http://www.heise.de/newsticker/Forscher-fordern-massvolleres-objektiveres-und-liberaleres-Urheberrecht--/meldung/137487">nahezu unermüdlich geworben</a> haben, um die Debatte auf eine relitätsnähere Basis zu stellen? Schön wär&#8217;s. Zypries hat&#8217;s gesagt, aber als Antwort auf die Frage &#8220;Ist die Verharmlosung von Urheberrechtsmissbrauch im Internet auch Resultat von Versäumnissen des Gesetzgebers?&#8221;</p>
<p>Immerhin. Und sie hat sich wieder einmal gegen ein Olivennes-Modell für Deutschland ausgesprochen:</p>
<blockquote><p>Ich weiß, dass sich Verleger eine ähnliche Lösung wünschen, wie sie in Frankreich geplant ist. Die französische Regierung hat sich mit dem »Accord Olivennes« verpflichtet, eine Behörde zu schaffen, die bei Urheberrechtsverletzungen im Internet Warnhinweise an die Verletzer versendet und bei wiederholten Rechtsverletzungen den Internetzugang zeitweilig sperrt. Dieses Modell kann nach meiner Überzeugung weder Vorbild für Deutschland noch gar für ganz Europa sein, weil es erheblichen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken begegnet. So sollen Daten über den Telekommunikationsverkehr zum Versenden von Warnhinweisen genutzt und zur Feststellung eines Wiederholungsfalles gespeichert werden.<br />
Abgesehen davon, dass dies ein erheblicher Eingriff in Grundrechte wäre, für den es eines Gesetzes bedürfte, meine ich, dass dieses Modell bei der deutschen Zivilgesellschaft nicht durchsetzbar wäre. Wir werden aber über die Herausforderungen, die das Internet dem Gesetzgeber stellt, neu nachdenken müssen. Wir müssen prüfen, wie wir den für das »wirkliche Leben« geltenden rechtlichen Regeln auch im Internet größere Wirksamkeit verleihen und inwieweit der geltende Rechtsrahmen in Bezug auf das Internet weiterhin sinnvoll ist. Möglicherweise kommen wir dabei zu dem Ergebnis, dass eine andere, stärkere Regulierung stattfinden muss.</p></blockquote>
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		<title>Verband der Übersetzer: keine Einigung mit Verlagen zu angemessener Vergütung</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2009 13:24:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[angemessene Vergütung]]></category>
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		<category><![CDATA[Uhrbervertragsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[2002 wurde das so genannte Urhebervertragsrecht novelliert. Damit sollten die Urheber gestärkt werden, denn ihnen wurde durch das Gesetz ein Anspruch auf angemessene Vergütung verschafft. Immer wieder wird aus unterschiedlicher Richtung auf dieses Gesetz verwiesen, um zu zeigen, dass man nicht untätig sei dabei, die Position der Urheber zu stärken und ihnen tatsächlich mehr Einnahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>2002 wurde das so genannte <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Urhebervertragsrecht">Urhebervertragsrecht</a> novelliert. Damit sollten die Urheber gestärkt werden, denn ihnen wurde durch das Gesetz ein Anspruch auf angemessene Vergütung verschafft. Immer wieder wird aus unterschiedlicher Richtung auf dieses Gesetz verwiesen, um zu zeigen, dass man nicht untätig sei dabei, die Position der Urheber zu stärken und ihnen tatsächlich mehr Einnahmen zu verschaffen – wie z.B. vom BMJ gerade wieder auf der <a href="http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc%7EE35C644C740014CF38FDAA3582D2D8071%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html?rss_googlefeed">internationalen Urheberrechtskonferenz</a>, die vergangene Woche in Berlin stattgefunden hat.</p>
<p>In der Praxis sieht es damit allerdings sehr schlecht aus. In den Verhandlungen zwischen Presseverlegern und Journalisten ist man inzwischen in der 39. Runde angekommen, wie kürzlich jemand beim <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=294278.html">Branchenhearing Pressemarkt</a> in München berichtete. Und mein iRights.info-Kollege Till Kreutzer hat gerade erst in einem <a href="http://irights.info/index.php?id=761">Text zu AGB das Gesetz analysiert</a> – mit eindeutigem Ausgang:</p>
<blockquote><p><b>Was bleibt: Schutz durch das Urhebervertragsrecht</b></p>
<p>Auch heute noch scheint es also mit der AGB-rechtlichen Überprüfbarkeit von Nutzungsrechtklauseln nicht weit her. Neben dem – recht vagen – Schutz aus dem Transparenzgebot und dem Verbot überraschender Klauseln bleiben den Urheber als Schutznormen daher im Zweifel nur die urhebervertragsrechtlichen Regelungen. Diese haben zwar den Vorteil gegenüber den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen, konkreter und auf urheberrechtliche Fragestellungen zugeschnitten zu sein. Eine (ergänzende) Anwendung des AGB-Rechts wäre jedoch aus Sicht der Urheber in vielen Fällen vorzugswürdig. Denn nur diese Regelungen ermöglichen die abstrakte Klauselkontrolle durch Verbände wie den DJV. Nur sie können die Kreativen zudem davor schützen, unfreiwillig und ohne Einflussmöglichkeit alle Rechte durch Formularverträge abzugeben. </p>
<p>Ein Anspruch auf angemessene Vergütung beispielsweise ermöglicht der Urheberin nicht, Zweitverwertungsrechte trotz Buy-out-Klausel selbst auszuwerten oder einem Dritten zu übertragen und dafür ein weiteres Honorar auszuhandeln. Ist die Vergütung – wie so oft – nicht angemessen, nützt dieser Anspruch dem Kreativen außerdem – naturgemäß – nur etwas, wenn er ihn gegenüber dem Verwerter auch geltend macht. Gerade dies wird angesichts der Marktsituation vielen Übersetzern, Journalisten, Grafikern oder Programmierern aber ebenso wenig möglich sein, wie beim Vertragsschluss den AGB zu widersprechen. </p>
<p>[...]</p>
<p>Davon, dass das seit 2002 geltende Urhebervertragsrecht gemeinsam mit dem AGB-Recht einen „lückenlosen Schutz“ bietet, wie es sich der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung die Schulter klopfend selbst attestiert, kann nach alledem keine Rede sein. </p></blockquote>
<p>Nun berichtet der&nbsp; <a href="Bundessparte%20%C3%83%C2%9Cbersetzer%20im%20Verband%20deutscher%20Schriftsteller">VdÜ</a> (Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. / Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di -kann man sich einen noch komplizierteren Namen ausdenken?) in seinem aktuellen Newsletter von den Verhandlungen mit den Verlegern. Und auch da sieht es alles andere als gut aus.</p>
<p>Der Wortlaut:</p>
<p>In der Auseinandersetzung um eine gemeinsame Vergütungsregel im Sinne des 2002 in Kraft getretenen Urhebervertragsrechts sind die Literaturübersetzer leider bislang zu keiner Einigung über eine *„angemessene Vergütung“* mit der Verlegerseite gelangt. Deren letztes Angebot, das sogenannte &#8220;Berliner Modell&#8221;, sah unterhalb einer Schwelle von 5.000 verkauften Exemplaren keinerlei Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des übersetzten Werks vor, während die Beteiligung im oberen Auflagenbereich degressiv verlaufen sollte. Gerade die Übersetzer aufwändig übersetzter Literatur, die in kleinen Auflagen erscheint, hätten von diesem Modell also gar nicht profitiert, während die Übersetzer wirtschaftlich besonders erfolgreicher Werke dennoch erhebliche Abstriche hätten hinnehmen müssen – gemessen an dem, was ihnen in früheren Gerichtsverfahren zugesprochen wurde.<br /><span id="more-1206"></span>Die Literaturübersetzer wollten dieses Angebot nicht annehmen. Nachdem es dem neuen Verbandsvorsitzenden Hinrich Schmidt-Henkel bei seinen seit September 2008 geführten Gesprächen leider nicht gelungen ist, nennenswerte Verbesserungen auszuhandeln, werden nun *am 18. Juni 2009 fünf Übersetzerklagen auf Vertragsanpassung vor dem Bundesgerichtshof* entschieden.</p>
<p>Schwierigkeiten einer „angemessenen Vergütung“ ergeben sich dabei vor allem aus der „Zwitterstellung“ des Übersetzers, dessen Arbeit aus einer werkvertraglichen und einer urheberrechtlichen Komponente besteht. Einerseits arbeitet er im Auftrag eines Verlags und muss in einem festgelegten Zeitrahmen eine gewisse Anzahl von Seiten für ein festgelegtes Grundhonorar übertragen. Andererseits hat seine Arbeit eine schöpferische und daher urheberrechtlich relevante Komponente, weshalb ihm auch eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des übersetzten Werkes zusteht. Die Richter werden nun vor allem zu entscheiden haben, ob und wenn ja, wie beide Honorarkomponenten – *das werkvertragliche Grundhonorar und die urheberrechtlich relevante Beteiligung* –– bei der Bemessung einer &#8220;angemessenen Vergütung&#8221; miteinander verrechnet werden sollen.</p>
<p>Für die Literaturübersetzer ist diese Frage von hoher Bedeutung. Sollte der BGH entscheiden, dass die *Beteiligungen zusätzlich zum Grundhonorar* zu zahlen sind, würden alle Übersetzer von dem Urteil profitieren, weil dann alle ab dem ersten verkauften Exemplar mehr Geld bekämen als bisher.</p>
<p>Entscheidet der BGH hingegen, dass die Beteiligungen voll mit dem Grundhonorar verrechenbar sind, würde eine hohe Zahl von Übersetzern gar nicht von dem Urteil profitieren, da die Auflagen häufig nicht die Schwellen erreichen, ab denen die Beteiligung zum Tragen kommen würde. Die Verleger könnten sich dann überlegen, das Urhebervertragsrecht auch weiterhin nicht in die Verträge umzusetzen, sondern darauf zu* warten, dass sie von einzelnen Bestsellerübersetzern verklagt werden.*</p>
<p>Solche Klagen liegen nicht im Interesse des VdÜ, der nicht einzelne Bestseller-Übersetzer reich machen, sondern eine angemessene Vergütung für alle Literaturübersetzer durchsetzen möchte. Insofern wir jedoch nach einem derartigen BGH-Urteil keine weiteren Mittel in der Hand hätten, die Verleger zu Verhandlungen zu bewegen, wären wir bei unserem Bemühen, das Urhebervertragsrecht in die Praxis umzusetzen, auf die Hilfe des Gesetzgebers angewiesen.</p>
<p>Nach den Autoren sind die Übersetzer die zweite Berufsgruppe, bei denen eine gemeinsame Vergütungsregel und damit die Umsetzung des Vertragsrechts von 2002 in greifbare Nähe gerückt ist. Wenn die *Angemessenheit dank eines BGH-Urteils keine unbestimmte Größe mehr* ist, sollte auch eine Branchenregelung zustande kommen.</p>
<div class="zemanta-pixie"><img class="zemanta-pixie-img" src="http://img.zemanta.com/pixy.gif?x-id=b9bbe08d-71fa-84e5-80bc-bbf963342eb1" /></div>
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		<title>TAZ-Auftritt: Fazit</title>
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		<pubDate>Sun, 19 Apr 2009 22:23:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Google Book Search]]></category>
		<category><![CDATA[Verlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Meike Laaff hat eine kurze Zusammenfassung des Panels gestern auf dem TAZ-Kongress geschrieben, in dem ich mit Christian Sprang vom Börsenverein, Helge Malchow von KiWi und Andreas Bogk vom Chaos Computer Club über E-Books, Urheberrecht, Pirate Bay diskutiert habe. Ich habe mich hauptsächlich auf die Studie von Martin Kretschmer bezogen, in der er feststellt, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meike Laaff hat eine kurze <a href="http://www.taz.de/1/leben/buch/artikel/1/der-autor-als-baecker/" target="_blank">Zusammenfassung</a> des Panels gestern auf dem TAZ-Kongress geschrieben, in dem ich mit Christian Sprang vom Börsenverein, Helge Malchow von KiWi und Andreas Bogk vom Chaos Computer Club über E-Books, Urheberrecht, Pirate Bay diskutiert habe. Ich habe mich hauptsächlich auf die <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/kretschmer_einkommen/">Studie von Martin Kretschmer</a> bezogen, in der er feststellt, dass der durchschnittliche Urheber nicht von seinen Werken leben kann und den Schluss zieht, dass das Urheberrecht den Zweck, dem Urheber Geld zu zuführen, damit er neue Werke schaffen kann, nicht erfüllt. Immerhin ist das soweit angekommen, dass Laaff mich damit zitiert, aber es wurde in der Diskussion nicht weiter aufgenommen (aus dem Publikum kam aber Applaus). Mich wundert (und nervt) es ein wenig, dass immer noch ein Gegensatz zwischen Netz- und – nennen wir sie mal so – Analogmenschen aufgemacht wird. Einer Diskussion ist das leider nicht förderlich. Aber – kleine Schritte! Irgendwann werden wir alle zusammen kommen.</p>
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