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	<title>iRights.info - Blog &#187; Urheberrechtsverletzung</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Update: Nachrichtenagentur dapd droht Sportjournalist Jens Weinreich mit Klage</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 07:16:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Update: Die Nachrichtenagentur dapd hat heute mitgeteilt, es habe sich um ein &#8216;Versehen&#8217; gehandelt. Der Sportjournalist Jens Weinreich hat vor ein paar Tagen im Auftrag der Nachrichtenagentur dapd unangenehme Post von der Anwaltskanzlei &#8220;KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbh&#8221; bekommen. Der Vorwurf: &#8220;Urheberrechtsverletzung auf ihrer Webseite&#8221;. Konkreter: Weinreich habe einen Text, für den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Update:</strong> Die Nachrichtenagentur dapd hat heute <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/13/nachrichtenagentur-dapd-entschuldigt-sich-bei-jens-weinreich-fur-versehen/">mitgeteilt</a>, es habe sich um ein &#8216;Versehen&#8217; gehandelt.</p>
<p>Der Sportjournalist Jens Weinreich hat vor ein paar Tagen im Auftrag der Nachrichtenagentur dapd unangenehme Post von der Anwaltskanzlei &#8220;KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbh&#8221; bekommen. Der Vorwurf: &#8220;Urheberrechtsverletzung auf ihrer Webseite&#8221;. Konkreter: Weinreich habe einen Text, für den die dapd das ausschließliche Nutzungsrecht besitzt, ohne Lizenz auf seiner Website veröffentlicht. Dafür verlangt die Kanzlei nun Schadensersatz. Das anwaltliche Schreiben hat er jetzt in seinem Blog <a href="http://www.jensweinreich.de/2012/03/13/vom-urheberrecht-oder-wie-dapd-zu-geld-kommen-will/?utm_source=feedburner&#038;utm_medium=twitter&#038;utm_campaign=Feed%3A+jensweinreich%2FGEtX+%28jens+weinreich%29">veröffentlicht</a>.</p>
<p>Nach Eingang des Schreibens hat Weinreich den entsprechenden Text gelöscht. er schreibt dazu:</p>
<blockquote><p>Von mir verlangt man für ein Zitat aus dem Oktober 2008, das von AP Deutschland stammt und das ich nun nach Eingang der Anwaltspost gelöscht habe, insgesamt 463,07 Euro.</p></blockquote>
<p>Übel stößt ihm nun insbesondere auf, dass sich die Anwaltskanzlei bei der Berechnung der Gebühren auf die <a href="http://www.djv.de/Verguetungsregeln.1174.0.html">Vergütungsregeln</a> für freie Journalisten beruft:</p>
<blockquote><p>Das ist besonders frech und absurd, denn diese Vergütungsregeln hält kaum eines (oder eher: keines) jener Medienunternehmen ein, die derzeit wie irre aufs Urheberrecht/Leistungsschutzrecht pochen, und wohl auch nicht dapd, denn da schrieb mal jemand von “Dumpinglöhnen”</p></blockquote>
<p>Hintergrund ist die im vergangenen Jahr geäußerte <a href="http://meedia.de/print/77-euro-tagessatz-die-dapd-dumpingloehne/2011/02/25.html">Kritik</a> des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) an den Honorarsätzen der Nachrichtenagentur dapd. Danach soll die Tagespauschale für Journalisten bei der dapd für bis zu acht Stunden Arbeit bei 77 Euro liegen. Den Widerspruch zwischen den Vergütungen die Journalisten nach den hausinternen Vergütungssätzen bekommen und den nun im anwaltlichen Schreiben gegenüber Weinreich geltend gemachten entgangenen Lizenzkosten in Höhe von 300 Euro kritisiert er heftig.</p>
<p>Weinreich hat die Nachrichtenagentur inzwischen angeschrieben und auf diesen Widerspruch hingewiesen. Eine Reaktion ist bislang noch nicht erfolgt.</p>
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		<title>Ausgewählte Gäste: BMWi präsentiert Ergebnisse der Warnhinweis-Studie</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 10:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 03.02. hat Prof. Schwartmann von der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die &#8220;Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen&#8221; vorgelegt. Diese enthält hoch umstrittene Vorschläge zur Umsetzung von Warnhinweis- und Two-Strikes-Modellen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 03.02. hat Prof. Schwartmann von der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die &#8220;<a href="http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=474202.html">Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen</a>&#8221; vorgelegt. Diese enthält hoch umstrittene Vorschläge zur Umsetzung von Warnhinweis- und Two-Strikes-Modellen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet in Deutschland.</p>
<p>In der entsprechenden <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=474200.html">Pressemeldung</a> des BMWi hieß es dazu:</p>
<blockquote><p>Die Studie untersucht außerdem ein so genanntes &#8220;vorgerichtliches Warnhinweismodell&#8221;, bei dem im Falle einer Urheberrechtsverletzung dem Anschlussinhaber vom Zugangsanbieter ein Warnhinweis geschickt wird und bei wiederholtem Verstoß dem Rechteinhaber Auskunft über den Anschlussinhaber erteilt werden kann.</p></blockquote>
<p>Die Digitale Gesellschaft hat als Reaktion dazu einen &#8220;<a href="http://digitalegesellschaft.de/2012/02/schattenbericht-zur-warnhinweis-studie-warnmodelle-sind-unsinnig-und-gefahrlich/">Schattenbericht zur Warnhinweis-Studie: &#8220;Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich</a>&#8221; veröffentlicht. </p>
<p>Das BMWi veranstaltet nun am <strong>15. März 2012</strong> im Rahmen des &#8220;Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie&#8221; eine Präsentation der Studienergebnisse. Eingeladen sind als Teilnehmer des Wirtschaftsdialogs &#8220;Rechteinhaber und Diensteanbieter&#8221;. Offen ist, ob Verbrauchern und Nutzern die Ergebnisse ebenfalls präsentiert und mit Ihnen diskutiert werden. Da letztgenannte Gruppe die potentiell Leidtragenden einer solchen Regelung sind, ist dies überfällig.</p>
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		<title>Deutsche Literaturkonferenz: Vorschlag zu verwaisten Werken</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 11:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Public Hearing on Orphan Works stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden. (Mathias Schindler berichtet im Wikimedia-Blog [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein <a href="http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/copyright-infso/copyright-infso_en.htm#publichearing" target="_blank">Public Hearing on Orphan Works</a> stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden. (Mathias Schindler berichtet im <a href="http://blog.wikimedia.de/2009/11/01/hearing-bruessel-orphan-works/" target="_blank">Wikimedia-Blog</a> über die Veranstaltung.) Unter anderem stellte dort <a href="http://www.vgwort.de">VG Wort</a> Geschäftsführer Robert Staats das in Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Deutschen Nationalbibliothek und verschiedenen Verbänden entwickelte Modell zur Zugänglichmachung von verwaisten Werken vor (siehe auch <a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article5001009/Froehlicher-Sozialismus.html" target="_blank">hier</a>).<span id="more-1573"></span></p>
<p>Nachgetragen sei an dieser Stelle, dass sich auch die <a href="http://www.literaturkonferenz.de">Deutsche Literaturkonferenz</a> Gedanken darüber gemacht hat, wie eine gesetzliche Lösung für das Problem der verwaisten Werke aussehen könnte. Die Literaturkonferenz, die im Berliner Büro der VG Wort angesiedelt ist, versammelt nahezu alle Verbände unter ihrem Dach, die in der deutschen Literaturlandschaft etwas zu melden haben, von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung über das deutsche P.E.N.-Zentrum und den Verband Deutscher Schriftsteller bis hin zum Börsenverein des Deutschen Buchhandels.</p>
<p>Der <a href="http://www.literaturkonferenz.de/20091019.html">Vorschlag an den Gesetzgeber</a> sieht im Falle von verwaisten Werken einen automatischen Rechteverlust des Urhebers an eine Verwertungsgesellschaft vor. Bewerkstelligt werden soll dies über einen neuen Paragraphen §13(d) im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz:</p>
<p>„(1) Hat eine sorgfältige Suche ergeben, dass bei geschützten Werken der Rechteinhaber nicht feststellbar ist, so gilt die Verwertungsgesellschaft, die Rechte an Werken dieser Art wahrnimmt, als berechtigt, Nutzungsrechte für die elektronische Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung einzuräumen. Für die Nutzung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Verwertungsgesellschaft hat den Nutzer von Vergütungsansprüchen des Rechteinhabers freizustellen.“</p>
<p>Was bedeutet das? Die Literaturkonferenz schlägt vor, dass Verwertungsgesellschaften zukünftig ermächtigt werden sollen, Werke solcher Urheber, die nicht auffindbar sind, für elektronische Nutzungen zu lizensieren. Wenn also zukünftig beispielsweise Maggi auf seiner Internetseite einen Romanauszug veröffentlichen möchte, aber den Autor nicht auffinden kann, zahlt die Firma eine Gebühr an die VG Wort und erhält eine entsprechende Lizenz. Verweigern kann die Verwertungsgesellschaft dieses Ansinnen nicht, da sie gesetzlich verpflichtet ist, jedermann zu gleichen Bedingungen Rechte einzuräumen.</p>
<p>Damit das jedoch funktioniert, ohne dass Maggi oder die VG Wort im Nachhinein Ärger bekommen, muss fingiert werden, der Autor des betreffenden Romans hätte der VG Wort seine Rechte übertragen, was in Wirklichkeit vielleicht gar nicht der Fall war. Dazu dient der zweite von der Literaturkonferenz vorgeschlagene Paragraph:</p>
<p>„(2) Wird der Rechteinhaber bekannt, so hat er im Verhältnis zu der Verwertungsgesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er ihr seine Rechte zur Wahrnehmung übertragen hätte. Die Berechtigung der Verwertungsgesellschaft entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Rechteinhaber ihr gegenüber schriftlich erklärt, seine Rechte selbst auszuüben.“</p>
<p>Das bedeutet: Wer als Autor, Musiker oder Fotograf keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft hat, soll, wenn er unvorhergesehener Waise doch noch auftaucht, so behandelt werden, als hätte er einen gehabt. Das Recht des Urhebers, über elektronische Nutzungen seines Werks selbst zu entscheiden, fällt also gewissermaßen automatisch an die Verwertungsgesellschaft.</p>
<p>Würde der Gesetzgeber diesem Vorschlag folgen, müssten Autoren, Fotografen oder Musiker, die ihre Werke im Internet veröffentlichen, aber mit Verwertungsgesellschaften bislang nichts zu tun hatten, verstärkt darauf achten, für Verlage, Musiklabels oder Werbefirmen auffindbar zu sein. Andernfalls würden sie riskieren, als „verwaist“ zu gelten, und dann dürften ihre Werke ganz legal zu jeglichen kommerziellen Zwecken genutzt werden – so lange, bis sie widersprechen.</p>
<p>Warum die Literaturkonferenz diesen Vorschlag macht, ist leicht ersichtlich: Die meisten Urheber verwaister Werke werden nicht wieder auftauchen, weil sie entweder tatsächlich verschollen sind oder aber nicht davon erfahren, dass sie ein Anrecht auf Zahlungen hätten. Trotzdem würden die Verwertungsgesellschaften Geld einnehmen, dass sie nach Ablauf einer gewissen Frist an ihre Wahrnehmungsberechtigten umverteilen wollen. Während die Urheber verwaister Werke also qua Gesetz enteignet werden sollen, dürfen die bei Verwertungsgesellschaften registrierten Wahrnehmungsberechtigten sich auf einen warmen Geldregen freuen.</p>
<p><em>(Upgedatet mit Link auf Bericht von Schindler am 2.11.)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Enteignung oder Infotopia?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 08:04:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung. 9.00 Uhr Grußworte Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung.<span id="more-1461"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline">9.00 Uhr Grußworte</span></p>
<p>Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen Initiative. Muss aber nicht für öffentliche Güter öffentliche Verantwortung übernommen werden? Das fragt sich derzeit die Politik.</p>
<p>Dr. Christoph Bartmann, Goethe-Institut: Was bedeutete geistiges Eigentum heute für die Kultur? Welche Kulturbedeutung hat die Kopie? Begriffe wie &#8220;Wissensgesellschaft&#8221; oder &#8220;informationelle Selbstbestimmung&#8221; sind unklar definiert: Von welchem Wissen reden wir dabei? Was ist &#8220;neues Wissen&#8221;, und wann wird es relevant für die Wissensgesellschaft? Aber auch: Was hat der Wahlsieg der FDP mit der Wissensgesellschaft zu tun? Ist es eine gute oder eine schlechte Nachricht, dass sich &#8220;Leistung wieder lohnen muss&#8221;?<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.20 Uhr Einführung</span></p>
<p>Matthias Spielkamp, iRights.info: Ziel der Tagung ist, einen Rahmen schaffen, in dem jeder mitdiskutieren kann &#8211; keine hohen Eintrittspreise, keine Zugangsschwellen. Neben Verlegern sollen auch Autoren und Leser zu Wort kommen. Es ist ein hochkomplexes Thema: Es gibt zwischen 400 und 800 Eingaben bei dem zuständigen Gericht. Die US-Vereinigung der Menschen mit Behinderungen, der Internationale Bibliotheksverband, europäische Verlegerverbände &#8211; alle schätzen das Settlement unterschiedlich ein. Kaum jemand durchschaut es noch ganz.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.30 Uhr Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?</span></p>
<p>Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht Lovells LLP, Frankfurt:</p>
<p>Durch die Stellungnahme der Antitrust-Division vom 18. September hat sich vieles geändert. Das Settlement ist vorerst tot, es wird grundlegende Änderungen geben.</p>
<p>1. Ausgangssituation: Google Library Project, angekündigt 14. Dezember 2004. Digitalisierung von Buchbeständen großer Bibliotheken &#8211; in den USA auch solcher, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Seit 2004 sind etwa 10 Millionen Werke gescannt worden. Kostenaufwand: 10-12 Dollar pro Buch.</p>
<p>20. September 2005: Class Action Verfahren Autoren &amp; Verleger vs. Google wird angestrengt. Streitgegenstand: &#8220;brief excerpts&#8221; of copyrighted material on website. Greift dabei der &#8220;fair use&#8221;-Grundsatz? Im Zuge der Beilegung hat sich der Streitgegenstand auf weitere Nutzungen erheblich ausgeweitet.</p>
<p>2. Class Action Verfahren: Nicht nur die Prozessbeteiligten, sondern auch Dritte sind als Mitglieder der Class betroffen und an Richterspruch oder gerichtliche Einigung gebunden. Class Members können Objections geltend machen, ihr Opt-out-Recht wahrnehmen oder einen Amicus-Curiae-Letter einreichen.</p>
<p>3. Auswirkungen in Deutschland: Auch Werke deutscher Autoren wurden digitalisiert; auch sie haben ein &#8220;US-Copyright-Interest&#8221;. In Deutschland wäre ein vergleichbares Vorgehen seitens Google zwar nicht möglich gewesen, da es im deutschen Urheberrecht kein &#8220;fair use&#8221; gibt. Für Nutzungen in den USA gilt jedoch das US-amerikanische Urheberrecht.</p>
<p>4. Google Book Settlement, wie es vorgesehen war: betrifft Bücher und Beilagen, die vor dem 5. Mai 2009 digitalisiert worden sind. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Book Rights Registry. Google werden darüber hinaus umfangreiche Nutzungen ermöglicht: display-uses, non-display-uses, advertising uses, wobei teils die Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich ist. Es geht um eine einfache, nicht um eine ausschließliche Lizenz. Rechte der Class Members: opt-out, removal, right to exclude. Google zahlt 63% aller zukünftigen Einnahmen an die Book Rights Registry.</p>
<p>5. Bedenken:</p>
<p>US Department of Justice: Im Hinblick auf Class-Action-Verfahren keine angemessene Repräsentation der Class Members (Orphan Works / Out-of-Print-Works), keine angemessene Notifikation. Im Hinblick auf Antitrust-Law: Gewinnverteilungsplan für die gesamte Branche könnte kartellrechtswidrig sein. Außerdem erhält Google ein faktisches Monopol auf orphan works. Anregung: Der Gesetzgeber sollte aktiv werden, vor allem bei Orphan Works. Für out-of-print-works sollte ein opt-in gelten. Die Ausschlussfristen sollten verlängert werden. Das BRR sollte besser kontrolliert werden können.</p>
<p>Bundesrepublik Deutschland: Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Urheberrechts. Google entscheidet selbst, ob Werke in-print oder out-of-print ist. Faktisches Monopol für Orphan Works. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Zensur. Fehlende Transparenz und Kontrole, unzureichende Fixvergütung frü erfolgte und ungenehmigte Nutzung.</p>
<p>Börsenverein: Formerfordernisse für Urheberschutz nach Berner Konvention verboten; Börsenverein teilt auch die meisten der bereits erwähnten Bedenken.</p>
<p>Perspektive: Vermutlich kommt ein Opt-in für out- of- print-books, vermutlich auch ein ergänzender Notifizierungsprozess.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11.00 Uhr Was tut die Bundesregierung?</span></p>
<p>Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber-und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz: Die Bundesregierung war nicht untätig. Brigitte Zypries hat dafür gesorgt, dass Google Books in Europa auf die Tagesordnung kam.  Die Einwände des DOJ sind berechtigt: Es geht hier nicht nur um die Frage des Zugangs zum Wissen, sondern auch um massive wirtschaftlichen Interessen. Die von Google, aber auch die der Urheber, Intermediäre und Service-Provider. Das Kartellrecht hat hier die Aufgabe, die Vielfalt des Angebots und den Wettbewerb auf dem Informationsmarkts zu gewährleisten.</p>
<p>Kontext des Settlement: 90% der europäischen Bibliotheksverstande sind im Handel vergriffen oder verwaist. Deshalb gibt es die &#8220;Europeana&#8221;, mit der ein hoher Aufwand verbunden ist. Die Rechte der Rechteinhaber sind dabei von Anfang an gewahrt worden. Ist das bei der Google Buchsuche auch der Fall gewesen? Zunächst nicht. Amerikanische Autoren und Verleger mussten erst klagen, bevor Google zu verhandeln begonnen hat.</p>
<p>Bedenken der Bundesregierung gegen das Settlement: Das Opt-out-Prinzip bedeutet eine Umkehrung des Urheberrechtsprinzips. Sorge, dass Werke vorschnell als vergriffen kategorisiert werden, dass Autoren die sehr kurze Frist zur Registierung verpassen. Sorge auch in Bezug auf verwaiste Werke: Google hätte ein Monopol zur Online-Nutzung bekommen, da Konkurrenten bei ähnlichen Projekten weiterhin mit rechtlichen Auseinandersetzungen hätten rechnen müssen. Eine solche Monopolisierung stellt Gefahren für die kutlurelle Vielfalt dar. Aspekt der Verfahrensfairness: Kläger waren die Author&#8217;s Guild und die AAP, die beide keine deutschen Mitglieder haben. Auch datenschutzrechtliche Aspekte spielten eine Rolle.</p>
<p>Die Google Books Story wird in Zukunft auch eine europäische Geschichte sein. Die Europäische Kommission hat am 8. September eine Anhörung durchgeführt, deren Konsequenzen noch nich absehbar sind. Ziel des Amicus-Curiae-Briefs der Bundesregierung war, dass das Settlement abgelehnt wird oder zumindest die deutschen Autoren und Verleger davon ausgenommen werden. Dieses Ziel ist ein gutes Stück nähergerückt. So steht etwa der Vorschlag im Raum, auch Nicht-Amerikaner in den Vorstand der BRR zu berufen. Europäische Berater sollen zudem bei der Bestimmung des Status der Lieferbarkeit eines Buches einbezogen werden. Die grundsätzlichen Bedenken gegen das Opt-out-Prinzip werden dadurch freilich nicht beseitigt.</p>
<p>Die Diskussion um die Zukunft des Wissens wird längst nicht mehr nur in Kreisen von Forschung und Wissenschaft geführt. Das Thema Urheberrecht ist eine zentrale rechts- und gesellschaftspolitische Frage. Der Diskussionsprozess wird auch auf europäischer Ebene fortgesetzt werden. Bei allem Segen der neuen Technologien darf man nicht das Urheberrecht einfach als obsolet abtun. Derzeit wird weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Urheberrecht, insbesondere im Verhältnis Urheberrecht und Wissenschaft, vom BMJ geprüft. Auch die Frage des Umgangs mit verwaisten Werken steht dabei auf dem Programm, ebenso ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Respekt vor geistigem Eigentum ist aber nicht nur eine Sache der Politik, sondern auch eine von Gesellschaft und Wirtschaft.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11. 30 Uhr Zwischen Konzentration und Innovation: Digitale Geschäftsmodelle von Verlagen</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Jörg Pfuhl (Verlagsgruppe Random House), Stefan Keuchel (Pressesprecher Google Deutschland), Jan Meine (Meine Verlag, Leipzig). Moderation: Dr. Andreas Poltermann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Wir als große Verlagsgruppe sind vom Google Settlement direkt betroffen: etwa 10.000 unserer Titel sind gescannt. Das Settlement ist  eine Geschäftsgrundlage, auf der man zusammenarbeiten kann. Ich fände es bedauerlich, wenn es letztenendes nicht verabschiedet würde. Am Ende stünden wir mit leeren Händen da, weil wir gegenüber Google keine Rechtsposition hätten. Wir werden all unsere Titel bei Google anmelden. Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Autoren.</p>
<p>Wir werden von Google getrieben, Probleme mit der Digitalisierung schneller zu lösen, als wir es sonst vielleicht getan hätten. Dass es jetzt noch Probleme mit der Datenbank gibt &#8211; soît, man wird sie lösen können. Wir veröffentlichen jährlich 2.000 neue Titel &#8211; kein Lagerhaus kann die alle lieferbar halten. Mit Sicherheit ist die Zahl der Bücher aus unserem Hause, an denen wir die Rechte noch halten, die aber vergriffen sind, sechsstellig. Wenn diese auf elektronischem Wege zugänglich werden, umso besser.</p>
<p>Der Marktanteil des E-Books im RH-Programm wächst derzeit dramatisch, durch I-Phones und mobile Geräte. In den letzten sechs Monaten haben wir mehr E-Books verkauft als in den letzten 10 Jahren zusammen. Wir gehen davon aus, dass die E-Books die Hörbücher bald überholt haben werden. Das wird ein signifikanter Marktanteil: Vielleicht ist irgendwann jedes zweite Buch, das verkauft wird, ein E-Book.</p>
<p>Jan Meine, Meine Verlag:</p>
<p>Wir nehmen am Google Partnerprogramm teil, es gibt allerdings Autoren, die emotionale Bedenken gegen die Online-Verfügbarkeit haben. Der kommerzielle Aspekt spielt dabei so gut wie keine Rolle.</p>
<p>Stefan Keuchel, PR Google Deutschland:</p>
<p>Wir haben einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Google Buchsuche investiert. Die Bayerische Staatsbibliothek beziffert den Wert der bei ihr durchgeführten Digitalisierung urheberrechtsfreier Titel auf 60 Millionen Euro. Die Google Buchsuche enthält derzeit etwa 10 Millionen Titel. 2 Millionen stammen aus dem Partnerprogramm, 8 Millionen aus dem Bibliotheksprogramm. Wir arbeiten in diesem Programm mit etwa 30 Bibliotheken zusammen und seit Kurzem bekanntlich auch mit der Französischen Nationalbibliothek.</p>
<p>Nicht alles, was Google tut, zielt darauf ab, sofort Gewinne zu realisieren. Auch bei der Buchsuche sind wir weit davon entfernt. Aber je besser die Informationen sind, die Google bieten kann, desto mehr Nutzer finden die Dienste, die Google anbietet.</p>
<p>Datenschutz: Google ist mittlerweile sehr groß und erhält deshalb von seinen Nutzern mehr Daten als eine Garagenfirma. Wenn Sie sich ein Buch anschauen bei der Google Buchsuche, werden diese Daten an die Verlage weitergeleitet, die sie auswerten können. Personenbezogene Daten sammelt Google nicht und führt sie schon gar nicht zusammen.</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Angst vor dem Giganten Google haben wir nicht. Wir haben eine Beteiligung am Partnerprogramm bislang abgelehnt, sehen das Settlement nun aber als eine faire Geschäftsgrundlage mit klar definierten Spielregeln an. Auch wir haben in den letzten zehn Jahren einen siebenstelligen Betrag in E-Books investiert, weil wir es unseren Autoren ermöglichen möchten, auf möglichst vielen Vertriebswegen gefunden zu werden.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">14.00 Uhr Zwischen Vergütung und Vermarktung: Autorschaft in der Netzökonomie</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Florian Cramer (Medienwissenschaftler Willem de Kooning Academie, Rotterdam), Peter Glaser (Autor, Berlin), Wolfgang Schimmel, Justitiar ver.di. Moderation: Jan Engelmann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Florian Cramer: Beim &#8220;Heidelberger Appell&#8221; geht es um die Angst, nicht mehr in Buchform publiziert zu werden. Dabei müssen Wissenschaftler ihre Publikation in der Regel auch noch selbst bezahlen: etwa 4.000 Euro kostet die Publikation einer Dissertation bei den großen Wissenschaftsverlagen (Publikumsverlage wie Suhrkamp oder Fischer ausgenommen).</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Bei den Wissenschaftlern hat es sich eingebürgert, dass zubezahlt werden muss. Man hat andere Einnahmequellen und ist nicht darauf angewiesen, von seinen urheberrechtlichen Erlösen zu leben. Bei Belletristen sieht das anders aus: Wenn ein Buch 19,90 Euro kostet, ist der Nettoladenpreis 18,60 Euro, davon bekommt der Autor 10%, also 1,86 Euro. Der Buchhandel verdient etwa 45% daran. Man also ganz ordentlich verkaufen, erst recht beim Taschenbuch, wo die Preise noch niedriger sind, um davon zu leben.</p>
<p>Florian Cramer: Die klassische Autorenbuchhandlung gibt es heutzutage kaum noch. Auch im Verlagswesen hat sich viel geändert, hat eine Konzentration stattgefunden. Google Books und das Internet werden jetzt als Prügelknaben vorgeschoben. Der Literaturbetrieb geht nicht allein an Google zugrunde.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Die VG Wort wollte Google zum Removal der Bestände aus der Google Buchsuche auffordern. Das sollte ein Zeichen gegen die Opt-Out-Praxis sein. Der zweite Auftrag der Autoren und Verleger an die VG Wort lautete, eine weltweite Lizenz auszuhandeln. Der neue Wahrnehmungsvertrag ist so gestrickt, dass nicht nur an Google, sondern auch an Dritte hätte lizensiert werden können.</p>
<p>Es wird nun entweder ein neues Settlement geben, oder der Prozess wird  entschieden. Sollte das Settlement tatsächlich abgeschmettert werden, könnten die Werke immer noch an die Europeana lizensiert werden &#8211; einschließlich der verwaisten Werke, denn auch diese kann die VG Wort lizensieren.</p>
<p>Widersprüche: Es gibt zwei Verlage, die der Änderung des Wahrnehmungsvertrags durch die MV der VG Wort widersprochen haben, einen großen und einen mittelgroßen. Es gibt darüber hinaus knapp 100 Wissenschaftsautoren, Anhänger der Open-Access-Lehre, die mit der Begründung, sie seien nicht mit dem Removal ihrer Werke einverstanden, das dem Grundsatz der freien Wissenschaft widerspreche, der Änderung des Wahrnehmungsvertrags widersprochen haben.</p>
<p>Wenn Wissenschaftler Wert darauf legen, dass wissenschaftliche Texte frei zugänglich sind, dann sollten die Wissenschaftler das unter sich ausmachen. Nicht die VG Wort schließt die Verträge mit den Verlagen, sondern die Wissenschaftler selbst. Diese Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Fraktionen in der Wissenschaft sollte nicht auf die VG Wort abgewälzt werden.</p>
<p>Jan Engelmann: Wie wird der Umgang mit Wissen, wie wird die Zukunft mit digitalen Büchern aussehen?</p>
<p>Peter Glaser: Wenn man von den großen Verlagen Lizenzen für digitale Lizenzen bekommen will, kommt man um DRM wohl nicht herum, weil es da große Ängste gibt. Andererseits muss die geräteübergreifende Kompatibilität gesichert sein, und der Nutzer muss die Kontrolle über die Inhalte, die er erwirbt, behalten. Autoren wiederum müssen sich auf ihre Vertragspartner verlassen können. Es ist misslich, dass man sich unter zeitlichem Druck entscheiden muss und dann auch noch unverständliche juristische Formeln zu durchschauen gezwungen ist.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Das Buch wird es noch eine Weile geben, aber es zeigt sich an der ganzen Diskussion ein großer Umbruch der Kulturtechniken. Das Problem bei allen digitalen Medien ist, dass die Information vom Träger abgelöst werden kann. Mit aller Gewalt versucht man künstlich, die Buchstaben wieder auf das digitale Papier festzunageln. Gelingen wird das nicht.</p>
<p>Jan Engelmann: Womöglich wird uns die Modalität des Lesens zukünftig vermehrt beschäftigen. Vielleicht kommt es zu einer kulturellen Revolution, zu kulturellen Remixes, zu einem Umgang mit digitaler Literatur, die dem Leser einen Eingriff in das Werk ermöglicht: Beschreibungsraffer, Adverbienausblender etc. Die kulturellen Konsequenzen dieser neuen Techniken werden erst allmählich kenntlich.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">16.00 Uhr Zwischen Daseinsvorsorge und Monopolbildung: Wie regeln wir den Zugang zu Wissen?</span></p>
<p>Teilnehmende: Prof. Gabriele Beger (Deutscher Bibliotheksverband), Dr. Christoph Bruch (Aktionsbündnis Urheberrecht), Dr. Arnd Haller (Justitiar Google), Andreas Steinhauser (Technikchef Wizpac). Moderation: Matthias Spielkamp (iRights.info)</p>
<p>Prof. Dr. Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Bibliotheken haben Bedenken in Bezug auf eine mögliche Zensur durch Google, aber auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Last, not least sollten die Digitalisate, wenn Google sie aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zur Verfügung stellt, weiterhin für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Es geht nicht darum, Google zu stoppen, sondern rechtliche Rahmenbedingungen in Europa zu schaffen, die das Grundanliegen des freien Wissensaustauschs verwirklichen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Das Settlement hat nicht Google geschrieben, sondern es ist eine gemeinsame Arbeit von US-Autoren und -Verlegern einerseits, Google andererseits. Es hat sich gezeigt, dass es Überarbeitungsbedarf gibt, aber das ist noch nicht das Ende der Geschichte.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Das Aktionsbündnis möchte, dass Google rechtlich in die Lage versetzt wird, Werke auf Creative-Commons-Basis zugänglich zu machen. Bei vielen Veröffentlichungen von vor 1995 liegen die Rechte für eine elektronische Veröffentlichung meist noch bei den Autoren. Es sollten die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Autoren eine entsprechende Willenserklärung abgeben können.</p>
<p>Die Zustimmung zu Open Access ist innerhalb der Wissenschaftswelt nicht homogen. Im naturwissenschaftlich-technisch-medizinischen Bereich ist OA schon weit verbreiteter als bei den Geisteswissenschaften. Wenn allerdings die Print-Veröffentlichung auch für die Zukunft sichergestellt ist, gibt es auch bei Geisteswissenschaftlern kaum Vorbehalte prinzipieller Art gegen digitale Zugänglichkeit.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Als Produzenten von Lesegeräten sind wir auf digitalen Content angewiesen. Darüberhinaus sollte es aber auch der Gemeinschaft ein Anliegen sein, Wissensschätze in digitaler Form verfügbar zu halten. Wir werden jeden gemeinfreien Content, den wir auftreiben können, auf unserer Plattform, unseren Geräten zur Verfügung stellen. Freier Content ist ein Anreiz zum Kauf von bezahltem content.</p>
<p>Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Wir sind angetan von Google, weil kein anderer Anbieter derzeit so weit ist. Das Börsenvereins-Angebot &#8220;Libreka&#8221; kommt beispielsweise seit zehn Jahren nicht in Gang, weil die Verlage Angst davor haben, ihre Bücher ins Netz zu stellen. Man sollte sich als Bibliothek aber das Recht ausbedingen, von Google eine Kopie zu erhalten und diese Kopie parallel zum Google-Angebot zugänglich zu machen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Über das Settlement wird in den USA entschieden. Deutschland ist nur am Rande betroffen. Wir sollten uns hier eher Gedanken darüber machen, wie es in Deutschland weitergeht, etwa mit verwaisten Werken. Nicht zuletzt Google hat diese Diskussion angestoßen.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Google sollte Autoren, die ihre Titel zugänglich machen wollen, ermöglichen, dies auf einfache Weise zu tun, statt immer nur mit den Verlagen zu verhandeln.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Wir hängen mit der Diskussion hinterher. In Zukunft wird Content von vornherein digital vorliegen. Für die &#8220;Altfälle&#8221; gestaltet es sich schwierig, Lösungen zu finden. Die Herausforderung für die Zukunft wird sein, diese Lösungen so zu gestalten, dass die technischen Voraussetzungen dafür möglichst frei verfügbar sind.</p>
<p>Rainer Kuhlen, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Sowohl Google als auch die deutsche Wissenschaft haben ein Interesse an möglichst freier Zugänglichkeit. Wir werden versuchen, mit Google entsprechende Vertragslösungen zu erarbeiten.</p>
<p>Holm Friebe, freier Autor:</p>
<p>Wie sieht es mit der Zukunftssicherung der Digitalisate aus, wenn Googles Serverfarmen irgendwann nicht mehr arbeiten?</p>
<p>Gabriele Beger, Bibliotheksverband:</p>
<p>Digitale Langzeitarchivierung ist ein großes Problem. Digitalisate sind noch nicht einmal so haltbar wie Filme. Aber die Bibliotheken stellen sich dieser Aufgabe.</p>
<p>Ilja Braun, Autor dieses Blogeintrags:</p>
<p>Wäre es nicht sinnvoller, gesetzliche Schrankenregelungen auszubauen, statt die Sicherung des Gemeinwohls privatwirtschaftlichen Akteuren zu überlassen?</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google</p>
<p>Die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen, ist im Zuge des Dritten Korbs eine große Herausforderung für den Gesetzgeber. Die großen Unternehmen haben dabei meistens die besseren Lobbyisten. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehr User in die Diskussion um die zukünftige Gesetzgebung einbringen würden.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Wir werden in diesen Dingen einen Fortschritt sehen, aber vermutlich nicht unter der neuen Regierung in den nächsten vier Jahren.</p>
<p>Schlusswort Matthias Spielkamp, iRights.info:</p>
<p>Wir sollten uns nicht von Vorurteilen beirren lassen, sondern Vor- und Nachteile des Google Settlements im Hinblick auf das Gemeinwohl vorurteilsfrei erwägen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG München: Urheberrecht ist &#8220;kompliziert und unübersichtlich&#8221;</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Jan 2009 10:49:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Fotos]]></category>
		<category><![CDATA[LG München]]></category>
		<category><![CDATA[OLG München]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Videos]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Verfahren um die Urheberrechtsverletzungen einer 16-Jährigen hat das Oberlandesgericht München den Schuldspruch gegen die Eltern der Schülerin aufgehoben. Das Gericht führt zur Begründung unter anderem die Komplexität des Urheberrechts an.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Verfahren um die Urheberrechtsverletzungen einer 16-Jährigen hat das Oberlandesgericht München den Schuldspruch gegen die Eltern der Schülerin aufgehoben. Das Gericht führt zur Begründung unter anderem die Komplexität des Urheberrechts an.</p>
<p><span id="more-763"></span></p>
<p>Eltern haben es nicht leicht. Besonders schwer hat es die Eltern einer internetaffinen 16-Jährigen getroffen. Im Juni hatte das Landgericht München I die Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zu Schadensersatz an eine Fotografin <a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews[tt_news]=391&amp;cHash=e9e9fba876" target="_self">verurteilt</a>. Das Oberlandesgericht München bescherte den Eltern nun zu Weihnachten eine angenehme Überraschung, als es den Schuldspruch der Eltern aufhob (Az. 6 U 3881/08). Das <a href="http://www.sueddeutsche.de/751386/525/2691598/Eltern-muessen-ihre-Kinder-am-PC-nicht-ueberwachen.html" target="_blank">berichtete</a> die Süddeutsche Zeitung.</p>
<p>Die 16-jährige Tochter hatte Fotos der Klägerin aus dem Internet heruntergeladen und ohne Genehmigung zu Videos verarbeitet. Die Videos veröffentlichte die Schülerin bei myvideo.de und video.web.de. Damit, so die Klägerin, habe sie sich der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht. Und weil die Eltern ihre Tochter nicht permanent am PC überwacht hätten, seien sie mit Schuld.</p>
<p>Das Münchner Landgericht war der Argumentation der Klägerin gefolgt und hatte einen mit dem Internet verbundenen Computer zu einem &#8220;gefährlichen Gegenstand&#8221; erklärt. Bei dessen Nutzung müssten Eltern ihre Kinder grundsätzlich überwachen, eine Belehrung reiche nicht aus: &#8220;Unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt.&#8221;</p>
<p>Den Richtern des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts erschien es hingegen unmöglich, dass Eltern so gut mit dem Urheberrecht vertraut sein könnten, dass sie ihren Kindern klare Anweisungen geben könnten. Die Urheberrechtslage sei schließlich &#8220;nach den ständig wechselnden Änderungen des Gesetzes derart kompliziert und unübersichtlich, dass von einem nicht auf Urheberrechtsfragen spezialisierten Mitbürger nicht erwartet werden kann, diese auch nur halbwegs richtig erläutern zu können&#8221;, erklärte der vorsitzende Richter. Auch eine permanente Überwachung der Tochter am PC könne von den Eltern &#8220;nicht verlangt werden&#8221;.</p>
<p>Die Verurteilung der Schülerin hielten die Richter aber aufrecht. Sie hat nach Auffassung des Gerichts ohne Zweifel das Urheberrecht der Klägerin verletzt und ist deshalb schadensersatzpflichtig. Über die Höhe des angemessenen Schadensersatzes muss nun das Landgericht befinden.</p>
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		</item>
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		<title>Die windigen Zahlen der Urheberrechtsextremisten</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 10:49:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[Ars Technica hat einen tollen Artikel veröffentlicht, in dem Behauptung auf den Prüfstand gestellt wird, durch Urheberrechtsverletzungen (a.k.a. &#8220;Piraterie&#8221;) gehen 750.000 US-Arbeitsplätze und 250 Milliarden US-Dollar Umsatz verloren: 750,000 lost jobs? The dodgy digits behind the war on piracy]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ars Technica hat einen tollen Artikel veröffentlicht, in dem Behauptung auf den Prüfstand gestellt wird,  durch Urheberrechtsverletzungen (a.k.a. &#8220;Piraterie&#8221;) gehen  750.000 US-Arbeitsplätze und 250 Milliarden US-Dollar Umsatz verloren:<a href="http://arstechnica.com/articles/culture/dodgy-digits-behind-the-war-on-piracy.ars"> 750,000 lost jobs? The dodgy digits behind the war on piracy </a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Artikel: &#8220;Large Recording Companies v. The Defenseless&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 11:12:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Der auf die Verteidigung in Filesharingfällen spezialisierte New Yorker Anwalt Ray Beckerman, Betreiber des Blogs Recording Industry vs. The People, hat in der Zeitschrift &#8220;The Judges&#8217; Journal&#8221; (Vol. 47, No. 3, Summer 2008) einen ausführlichen Artikel über das Vorgehen der großen Plattenfirmen und ihres US-Interessenverbandes RIAA gegen mutmaßliche P2P-Tauschbörsennutzer veröffentlicht. Den Artikel gibt es auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der auf die Verteidigung in Filesharingfällen spezialisierte New Yorker Anwalt Ray Beckerman, Betreiber des Blogs <a href="http://recordingindustryvspeople.blogspot.com/" target="_blank">Recording Industry vs. The People</a>, hat in der <a href="http://www.abanet.org/jd/publications/jjournal/" target="_blank">Zeitschrift</a> &#8220;The Judges&#8217; Journal&#8221; (Vol. 47, No. 3, Summer 2008) einen ausführlichen Artikel über das Vorgehen der großen Plattenfirmen und ihres US-Interessenverbandes RIAA gegen mutmaßliche P2P-Tauschbörsennutzer veröffentlicht. Den Artikel gibt es auch als <a href="http://beckermanlegal.com/Documents/080729LargeRecordingCompaniesVsTheDefenseless.pdf" target="_blank">PDF</a>. Eine sehr interessante Lektüre!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Festplatten-Videorecorder bald illegal?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/05/28/festplatten-videorecorder-bald-illegal/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 May 2008 07:03:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Kopierschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf den Online-Seiten der FAZ findet sich ein kurzer Artikel über &#8220;Die große Fernsehfalle&#8221; (27.5.2008). Darin wird auf das Risiko aufmerksam gemacht, dem die Besitzer moderner Festplatten-Videorecorder durch die Einführung eines Kopierschutzsignals von Seiten der Fernsehsender ausgesetzt werden könnten. Laut geltendem Urheberrecht ist die Umgehung einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme, wie sie zum Beispiel ein Kopierschutz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf den Online-Seiten der FAZ findet sich ein kurzer Artikel über <a href="http://www.faz.net/s/Rub8F4CC12BA50B48E9A076651F417117FE/Doc~EC4F8F91FFD1F4D6CA008EB54EF1BE7EB~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_computer___technik" target="_blank">&#8220;Die große Fernsehfalle&#8221;</a> (27.5.2008). Darin wird auf das Risiko aufmerksam gemacht, dem die Besitzer moderner Festplatten-Videorecorder durch die Einführung eines Kopierschutzsignals von Seiten der Fernsehsender ausgesetzt werden könnten.</p>
<p><span id="more-121"></span></p>
<p>Laut geltendem Urheberrecht ist die Umgehung einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme, wie sie zum Beispiel ein Kopierschutz darstellt, verboten. Der Kopierschutz muß gar nicht wirklich wirksam sein, nur vorhanden, so die FAZ:</p>
<blockquote><p>&#8220;„Wirksam“ heißt nach gängiger Auslegung nicht, dass der Kopierschutz wirkt. Sobald irgendeine Verschlüsselung zum Einsatz kommt, ist auch der noch so unwirksame Kopierschutz wirksam. Jedenfalls für Juristen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Viele Festplatten-Videorecorder sind aber nicht in der Lage, das von den Fernsehsendern gelieferte Kopierschutzsignal zu erkennen und auszuwerten. Sie scheren sich also schlicht nicht um den geforderten Kopierschutz. Daraus folgert FAZ-Autor Michael Spehr:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wenn demnächst eine Fernsehanstalt mit Kopierschutz sendet, verstoßen also Millionen Deutsche gegen das Urheberrecht. Was die Musikindustrie mit monatlich Zehntausenden Hausdurchsuchungen und Massenabmahnungen veranstaltet, könnte schon bald auch dem Fernsehkonsumenten drohen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Ich habe allerdings arge Zweifel, daß Spehr Recht hat.</p>
<p>Das Gesetz geht von einer aktiven Umgehungshandlung aus. Im Fall eines x-beliebigen, im Handel erworbenen Festplatten-Videorecorders, der bestimmungsgemäß dazu genutzt wird, Fernsehsendungen aufzuzeichnen, wobei das Gerät konstruktionsbedingt keinen Unterschied zwischen &#8220;kopiergeschützten&#8221; und &#8220;nicht kopiergeschützten&#8221; Sendungen macht, liegt kaum eine aktive Umgehungshandlung vor. Die Besitzer solcher Geräte werden wohl unbehelligt weiter Privatkopien von Fernsehsendungen anfertigen dürfen.</p>
<p>Anders sieht die Sache vielleicht für die Händler aus. Der Handel mit Geräten, die den Kopierschutz umgehen, ist ja auch verboten. Solange die Fernsehsender keinen Kopierschutz sendeten, stellten &#8220;dumme&#8221; Festplatten-Videorecorder auch kein Problem dar. Wenn nun aber plötzlich die Fernsehsender mit Kopierschutz senden, dann werden die  &#8220;dummen&#8221; Festplatten-Videorecorder zu Geräten, mit denen der Kopierschutz umgangen werden kann. Und so vielleicht &#8230; zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für abmahnende Anwälte.</p>
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		<title>Microsoft will Schülern &#8220;geistiges Eigentum&#8221; beibringen (und braucht selbst Nachhilfe)</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 18:26:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Adolf Hitler]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Brigitte Zypries]]></category>
		<category><![CDATA[Konrad Kujau]]></category>
		<category><![CDATA[Lehrmaterial]]></category>
		<category><![CDATA[Microsoft]]></category>
		<category><![CDATA[Piraterie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Microsoft, der Betriebssystem-Monopolist aus Redmond im US-Bundesstaat Washington, der bekanntlich immer mal wieder Probleme mit den EU-Wettbewerbshütern (via Heise online) hat, stellt im Internet unter dem Motto „Sicherheit macht Schule“ seit dem vergangenen Jahr Lehrmaterialien für deutschsprachige Schüler bereit. Bisher gibt es zwei Schwerpunkte: &#8220;Jugendmedienschutz&#8221; und – wer hätte das vermutet – „geistiges Eigentum“. Letzterer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Microsoft, der Betriebssystem-Monopolist aus Redmond im US-Bundesstaat Washington, der bekanntlich immer mal wieder <a href="http://www.heise.de/newsticker/Neues-Rekordbussgeld-der-EU-Kommission-gegen-Microsoft--/meldung/104141/" target="_blank">Probleme mit den EU-Wettbewerbshütern</a> (via Heise online) hat, stellt im Internet unter dem Motto <a href="http://www.sicherheit-macht-schule.de/" target="_blank">„Sicherheit macht Schule“</a> seit dem vergangenen Jahr Lehrmaterialien für deutschsprachige Schüler bereit. Bisher gibt es zwei Schwerpunkte: &#8220;Jugendmedienschutz&#8221; und – wer hätte das vermutet – „geistiges Eigentum“.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-87"></span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Letzterer Schwerpunkt ist noch ganz frisch, heute freigeschaltet, mit Grußwort der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Hier die etwas verkürzte Fassung:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„Deutschland ist ein Land ohne Bodenschätze…Ich unterstütze daher alle Anstrengungen, schon in den Schulen für mehr Verständnis und Respekt für das geistige Eigentum zu werben.“ (Die Langfassung gibt es <a href="http://www.sicherheit-macht-schule.de/347_Grusswort_Brigitte_Zypries_MdB_Bundesministerin_der_Justiz.htm" target="_blank">hier</a>.)</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Microsoft hat anläßlich des &#8220;Welttags des geistigen Eigentums&#8221; eine ganze <a href="http://www.microsoft.com/germany/presseservice/pressemappe.mspx?id=532155" target="_blank">Pressemappe</a> veröffentlich, in dem unter anderm auch das neue Lehrmaterial <a href="http://www.microsoft.com/germany/presseservice/detail.mspx?id=532159" target="_blank">angekündigt</a> wird:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">Mit &#8220;Originale setzen Zeichen&#8221; will Microsoft Schülern ab 12 Jahren die Bedeutung und den Wert von geistigem Eigentum vermitteln. Dafür stellt der Softwarehersteller Lehrern auf www.sicherheit-macht-schule.de online abrufbare Unterrichtsmaterialien für die Schulfächer Geschichte, Sozialkunde, Wirtschaft, Mathematik, Deutsch, Kunst, Naturwissenschaften und Informatik zur Verfügung, die auf die Lehrpläne der Bundesländer abgestimmt sind. Das Thema &#8220;Geistiges Eigentum&#8221; wird dabei aus den Blickwinkeln Historie, Wirtschaft, Gesellschaft und individuell geschaffene Werke beleuchtet. Ziel ist es, die Schüler zur kreativen Auseinandersetzung mit immateriellen Werken zu animieren. Die Lehrmaterialien beinhalten zum Beispiel Module, um in der Mathematikstunde Daten zum Urheberrecht statistisch darzustellen oder im Deutschunterricht einen Aufsatz zu verfassen und diesen anschließend im Internet zu veröffentlichen. Die Schüler identifizieren sich dadurch stark mit dem Produkt ihrer eigenen kreativen Ideen, was das Verständnis für den ideellen und wirtschaftlichen Wert eines Originals fördert.</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">Ein erster Blick auf die von Microsoft entwickelten Unterrichtsmaterialien zum geistigen Eigentum – Motto: Originale setzen Zeichen – offenbart vier <a href="http://www.sicherheit-macht-schule.de/307_Ueberblick.htm" target="_blank">„Dimensionen“</a>:</p>
<p class="MsoNormal">
<ul style="margin-top: 0cm" type="disc">
<li class="MsoNormal">Die      historische Dimension (Klasse 7-8)</li>
<li class="MsoNormal">Die      wirtschaftliche Dimension (Klasse 9-10 bzw. 11-13)</li>
<li class="MsoNormal">Die      gesellschaftliche Dimension (Klasse 5-6 bzw. 9-10)</li>
<li class="MsoNormal">Die      persönliche Dimension (Klasse 11-13)</li>
</ul>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Auf den ersten Blick sieht das ja nicht schlecht aus. Auf den zweiten und dritten Blick allerdings nicht mehr so gut. So besteht etwa die „historische Dimension“ aus den Unterpunkten „Weltbekannte Unikate“ und „Berühmte Fälschung“.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Sehen wir uns den letzten Punkt mal etwas genauer an. <a href="http://www.sicherheit-macht-schule.de/326_Beruehmte_Faelschungen_Urheberschaft_und_Verantwortung.htm" target="_blank">Los geht es</a> mit dem Urheberrecht:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„Unser Urheberrecht schützt das Werk vor Verfälschung, zugleich wird aber auch die Glaubwürdigkeit des Urhebers überprüfbar. Die gezielte Fälschung zum Beispiel von Zeitzeugnissen ist im Printmedium als solche identifizierbar &#8211; und gesellschaftlich geächtet.“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Hm, so ganz einleuchtend ist das nicht, oder? Aber zum „Urheberrecht“ gibt es ja bei aktiviertem JavaScript eine Erklärung:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„Das persönliche Verfügungsrecht des Schöpfers eines Werks u. a. der Literatur, Musik, Kunst, Fotografie (geistiges Eigentum). Der zu schützende Gegenstand ist das Werk selbst. Der Schutzanspruch entsteht mit Vollendung des Werks durch den Schöpfer. Software zählt in Deutschland seit Juni 1993 zu geschützten ,geistigen’ Werken (§ 69a, Abs. 3, UrhG).“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Kommt mir das nicht irgendwie bekannt vor? Eine <a href="http://www.scroogle.org/cgi-bin/scraper.htm" target="_blank">Scroogle-Suche</a> liefert die Antwort. Ich habe mich nicht geirrt, das habe ich schon einmal <a href="http://zeitbild-de.academy4.com/files/de/downloads/Copyrights/KopVo_29bis31.pdf" target="_blank">anderswo</a> gelesen, genauer gesagt im Schulungsmaterial <a href="http://zeitbild-de.academy4.com/index.php4?p_id=35&amp;lang=1" target="_blank">„Copyrights im digitalen Zeitalter“</a> vom Zeitbild-Verlag, Autor: Knud Jansen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Wie hat sich nun diese Definition <em>ohne Quellenhinweis</em> in das Microsoft-Schulungsmaterial verirrt? Hoffentlich hat Microsoft sich dafür eine Genehmigung geben lassen. Andernfalls wäre es ja…ähm…<em>„Piraterie“</em>, auch als <em>„Diebstahl geistigen Eigentums“</em> oder <em>&#8220;Urheberrechtsverletzung&#8221;</em> bekannt, nicht wahr?</p>
<p class="MsoNormal">Aber das wird schon alles seine Richtigkeit haben, Microsoft wird die Genehmigung eingeholt haben. Schließlich scheint man beim Zeitbild-Verlag großer Microsoft-Fan zu sein. Im Schulungsmaterial gibt es auf Seite 29 ein Kreuzworträtsel, in dem man zum Beispiel folgende spannenden Fragen beantworten muß:</p>
<p class="MsoNormal">
<ul style="margin-top: 0cm" type="disc">
<li class="MsoNormal">&#8220;Wie      nennt man das Echtheitszertifikat, das zu jedem Originalprodukt von      Microsoft gehört? (Abkürzung)&#8221;</li>
<li class="MsoNormal">&#8220;Darf      ich die Kopie meines originalen Microsoft-Excel-Programms an einen Freund      verschenken?&#8221;</li>
<li class="MsoNormal">&#8220;Der      Gründer der Firma Microsoft.&#8221;</li>
</ul>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Wer es nicht glaubt, <a href="http://zeitbild-de.academy4.com/files/de/downloads/Copyrights/KopVo_29bis31.pdf" target="_blank">überzeuge sich selbst…</a></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Aber zurück zum Schulungsmaterial von Microsoft. Es fing an mit: „Unser Urheberrecht schützt das Werk…“ Weiter geht es dann mit einer „Unterrichtsidee“, die „in fünf Phasen umgesetzt“ wird. Los geht es mit</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;Phase 1: <span class="p">Rechercheübung<br />
</span></p>
</blockquote>
<blockquote><p><span class="p">Die Schülerinnen und Schüler recherchieren online zur Frage: Wodurch wurden 1983 die „Hitlertagebücher“ des Konrad Kujau als Fälschung entlarvt?&#8221;</span></p></blockquote>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal">Sicher eine spannende Rechercheübung.</p>
<p class="MsoNormal">Allerdings: Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? Kujau hat die Texte selbst verfaßt, ist also ihr Urheber. Falsch war lediglich die Zuschreibung der Urheberschaft an Adolf Hitler. Da Kujau diese falsche Zuschreibung selbst vorgenommen hat, stellt das keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Konsequenterweise wurde Kujau auch nicht wegen Urheberrechtsverletzung sondern wegen Betruges verurteilt, weil der dem Stern die Tagebücher ja fälschlich als von Hitler stammend untergejubelt hatte.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Auch „Phase“ 4 kann nicht wirklich überzeugen:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal"><span class="p">„Die Schülerinnen und Schüler recherchieren und dokumentieren moderne Fälle von Fälschungen in der Welt digitaler Medien wie zum Beispiel: kopierte Originalsoftware mit gefälschten Markenzeichen, digital manipulierte Fotos, eingeschleuste Trojaner, Downloads mit Nebenwirkungen, falsche Rechnungen und Internetauftritte. Zu jedem Fall werden Kurznachrichten für die spätere Veröffentlichung erstellt.“</span></p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p">Mit dem Urheberrecht hat das alles wenig zu tun. Noch nicht einmal die Sache mit der Software ist klar. Ein gefälschtes Markenzeichen stellt einen Verstoß gegen das Markenrecht dar, nicht gegen das Urheberrecht. Auch bei der „kopierten Originalsoftware“ muß nicht zwingend ein Urheberrechtsverstoß vorliegen, schließlich könnte es sich ja um Original-Open-Source-Software handeln, die man kopieren darf.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p">Weitere Blicke in das Lehrmaterial lassen die Zweifel </span><span class="p">nur noch </span><span class="p">wachsen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p">Meine persönliche Meinung: Microsoft braucht dringend Nachhilfe in Urheberrechtsfragen und Lehrer suchen sich hoffentlich besseres Unterrichtsmaterial. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p">Tips: Das <a href="http://www.bpb.de/themen/0GNUL9" target="_blank">Online-Dossier zum Urheberrecht</a>, das iRights.info für die Bundeszentrale für politische Bildung entwickelt hat und das iRights.info-Buch &#8220;Urheberrecht im Alltag&#8221;, für 2,- EUR ebenfalls <a href="http://www.bpb.de/publikationen/OJVZDZ,0,Urheberrecht_im_Alltag.html">bei der BpB</a> zu beziehen.</span></p>
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		<title>LG Düsseldorf: RapidShare haftet für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 13:12:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>
		<category><![CDATA[RapidShare]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[RapidShare ist ein Filehoster, das heißt ein Dienstleister, der seinen Nutzern Speicherplatz auf Servern im Internet anbietet, auf denen sie Dateien speichern und Dritten zugänglich machen können. Immer wieder landen dabei auch urheberrechtlich geschützte Dateien auf den Festplatten von RapidShare. Aus diesem Grunde wurde das Unternehmen in der Vergangenheit wiederholt von der GEMA abgemahnt und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">RapidShare ist ein Filehoster, das heißt ein Dienstleister, der seinen Nutzern Speicherplatz auf Servern im Internet anbietet, auf denen sie Dateien speichern und Dritten zugänglich machen können. Immer wieder landen dabei auch urheberrechtlich geschützte Dateien auf den Festplatten von RapidShare. Aus diesem Grunde wurde das Unternehmen in der Vergangenheit wiederholt von der GEMA abgemahnt und verklagt. Das OLG Köln <a href="http://www.golem.de/0709/54922.html" target="_blank">entschied</a> (via Golem.de) im September 2007, daß RapidShare urheberrechtlich geschützte Werke, die rechtswidrig gespeichert wurden, löschen muß, sobald das Unternehmen davon Kenntnis erhält. Ein erneutes Hochladen der Dateien müsse das Unternehmen dann verhindern.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-85"></span></p>
<p class="MsoNormal">Im Januar 2008 <a href="http://www.golem.de/0801/57316.html" target="_blank">entschied</a> (via Golem.de) dann das Düsseldorfer Landgericht im Sinne der GEMA, daß RapidShare verpflichtet sei, „auch solche Maßnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss“.</p>
<p>RapidShare war nach neuen Abmahnungen der GEMA mit einer negativen Feststellungsklage vor das LG Düsseldorf gezogen. RapidShare wollte erreichen, daß die Abmahnung für unzutreffend erklärt wird. Das LG Düsseldorf war aber anderer Meinung und befand, daß RapidShare als so genannter Störer für die Urheberrechtsverletzungen hafte.</p>
<p>Dazu <a href="http://www.wb-law.de/news/allgemein/399/lg-duesseldorf-bestaetigt-die-stoererhaftung-des-webhosting-dienstes-rapidshare/" target="_blank">aus dem Urteil</a> (via Kanzlei Wilde &amp; Beuger):</p>
<blockquote><p>„Es existieren effektivere Maßnahmen, mit denen die Klägerin die Verbreitung der streitgegenständlichen Musikwerke im Speziellen und das Begehen von Urheberrechtsverstößen über ihre Plattform im Allgemeinen hätte verhindern können.</p>
<p>So hätte unter anderem eine Registrierungspflicht für sämtliche Nutzer des Dienstes eingerichtet werden können.</p>
<p>Erfahrungsgemäß wird jemand, der nicht anonym im Internet surft, wesentlich größere Hemmung bezüglich der Begehung von Rechtsverstößen haben als der nicht angemeldete Nutzer. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Identität mittels der gespeicherten IP-Adresse in Verbindung mit dem Zeitpunkt des Verstoßes herausgefunden werden könnte.</p>
<p>Zum einen fühlt sich der Nutzer in der Regel dennoch anonym, zum anderen ist diese Rückverfolgung nur während der Speicherdauer der Verbindungsdaten durch den Provider möglich. Soweit die berechtigte Befürchtung geäußert wird, dass Nutzer im Rahmen einer Anmeldung Falschangaben machen, gibt es mehrere Überprüfungsmöglichkeiten bezüglich der Daten. Hier ist an einen Datenabgleich mit der Schufa (wie unstreitig bei EBay praktiziert) oder sogar an die Nutzung des PostIdent-Verfahrens zu denken.</p>
<p>Als letztes Mittel zur Verhinderung von weiteren Urheberrechtsverstößen wäre zudem die Einstellung des klägerischen Dienstes in Betracht gekommen…“</p></blockquote>
<p class="MsoNormal">
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