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	<title>iRights.info - Blog &#187; Urheberabgaben</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>USA: Webcaster und SoundExchange einig über Urheberabgaben</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Mar 2009 09:04:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In den USA wurde der langwierige Streit zwischen Webcastern und den Plattenfirmen über angemessene Urheberabgaben beigelegt. Im Februar einigten sich die Webcaster mit der Verwertungsgesellschaft SoundExchange.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den USA wurde der langwierige Streit zwischen Webcastern und den Plattenfirmen über angemessene Urheberabgaben beigelegt. Im Februar einigten sich die Webcaster mit der Verwertungsgesellschaft SoundExchange.<br />
<span id="more-1082"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/e085ec63d5344f99a9eeaa68b675c2d5" width="1" height="1" alt=""><br />
Die US-Webcaster können Aufatmen. Mitte Februar einigten sich sowohl das öffentliche Sendernetzwerk Corporation for Public Broadcasting (CPB) als auch der nationale Rundfunkverband National Association of Broadcasters (NAB) und eine ganze Reihe kleiner Webcaster auf Urheberabgaben für die im Internet von den Sendern verbreitete Musik. Mit der Veröffentlichung der <a href="http://www.copyright.gov/fedreg/2009/74fr9293.pdf" target="_blank">Verträge im US-Bundesanzeiger</a> (englisch, PDF) erlangte die Vereinbarung Rechtsgültigkeit. Die beteiligten Webcaster haben nun auf absehbare Zeit Rechtssicherheit für den Betrieb ihrer jeweiligen Internetsender.</p>
<p>Die Vereinbarung zwischen der Verwertungsgesellschaft <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/tag/soundexchange/" target="_self">SoundExchange</a> und den Webcastern sieht zusätzlich zu einem jährlich zu entrichtenden Festbetrag von 500 US-Dollar pro Sendekanal gestaffelt steigende Urheberabgaben für die Jahre 2006 bis 2015 vor. Die Vergütungssätze pro Aufführung, das heißt pro individuellem Abruf eines Musikstücks, steigen von 0,0008 US-Dollar für 2006 auf 0,0025 US-Dollar im Jahr 2015. Die Abgaben sind von den Sendern monatlich zu zahlen.</p>
<p>Für die kleinen Webcaster sind Ausnahmebestimmungen vorgesehen, um sie nicht über Gebühr mit bürokratischem Aufwand zu belasten. Statt fixer Beträge pro gesendetes Musikstück können kleine Webcaster eine Pauschalabrechnung nach Sendezeit und erzielten Einnahmen vornehmen. Die anfallenden Urheberabgaben liegen für kleine Webcaster je nach Vorjahresumsatz zwischen mindestens 500 US-Dollar und mindestens 5.000 US-Dollar pro Jahr.</p>
<p>Mit der jetzt erzielten Einigung findet ein jahrelang erbittert geführter Streit zwischen den Betreibern von Internetradiosendern und der &#8220;US-GEMA für digitale Musik&#8221;, SoundExchange, ein vorläufiges Ende. Zwischenzeitlich <a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews[tt_news]=309&amp;cHash=84e3ec2030" target="_self">drohte</a> den nicht kommerziellen Webradios in den USA sogar das Aus, nachdem das für Urheberabgaben zuständige Copyright Royalty Board (CRB) Anfang 2007 exorbitant hohe Abgabensätze festgelegt hatte. Es kam zu heftigen Protesten einer breiten Allianz von Webcastern, Radiosendern, Softwareherstellern und Medienkonzernen, die schließlich dazu führte, dass sich Kongressabgeordnete als Vermittler einschalteten. Sie drohten mit gesetzlichen Maßnahmen, sollte keine Einigung auf dem Verhandlungswege zustande kommen. Nun hat es schließlich doch noch geklappt.</p>
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		<title>Britische YouTube-Nutzer gucken in die Röhre</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 20:08:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Googles Video-Ableger YouTube konnte sich mit der britischen Verwertungsgesellschaft PRS nicht über Urheberabgaben für Videos einig werden. In der Folge wird britischen Nutzern der Zugang zu Musikvideos gesperrt. Der Konflikt steht beispielhaft für die Umbrüche bei den Verwertungsgesellschaften.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Googles Video-Ableger YouTube konnte sich mit der britischen Verwertungsgesellschaft PRS nicht über Urheberabgaben für Videos einig werden. In der Folge wird britischen Nutzern der Zugang zu Musikvideos gesperrt. Der Konflikt steht beispielhaft für die Umbrüche bei den Verwertungsgesellschaften.</p>
<p><span id="more-966"></span></p>
<p><em>Sendepause </em>&#8211; YouTube hat damit begonnen, britischen Nutzern den Zugang zu Videos von U2, The Killers und anderen Bands und Musikern zu versperren. Schuld daran sein soll die britische Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society (PRS), erklärte YouTube. In den Verhandlungen über Urheberabgaben für gesendete Videos soll die PRS auf für YouTube nicht akzeptablen Preisvorstellungen beharrt haben.</p>
<p>Dazu <a href="http://uk.youtube.com/blog?entry=UaUSnLJ1wWE" target="_blank">sagte</a> Patrick Walker, bei YouTube in Europa für Videogeschäfte zuständig:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir hatten in Großbritannien eine Lizenz von der Verwertungsgesellschaft PRS für die Sendung von Musikvideos die uns unsere Partnerplattenfirmen zur Verfügung gestellt haben. Nun verlangt die PRS mit einem Mal viel, viel mehr Geld für die Lizenz als vorher. Die Kosten sind für uns einfach prohibitiv hoch. Ginge es nach den Vorstellungen der PRS, würden wir bei jedem Abspielen eines Video draufzahlen. Außerdem weigert sich die PRS, uns mitzuteilen, welche Lieder von der Lizenz erfasst sind.&#8221;</p></blockquote>
<p>Da die bisher geltende PRS-Lizenz für YouTube abgelaufen ist, verfügt das Unternehmen nicht mehr über die Berechtigung zur Online-Bereitstellung von Musikvideos in Großbritannien. Daher sieht sich YouTube zu dem drastischen Schritt veranlasst, britischen Nutzern den Zugriff auf Musikvideos zu versperren. Google kündigte zugleich an, die Verhandlungen mit der PRS fortzusetzen.</p>
<p>Die PRS wehrt sich in einer Pressemitteilung und wirft YouTube übereiltes Handeln vor. Laut PRS hätte Google die Sperrmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung und &#8220;mitten in den laufenden Verhandlungen&#8221; verfügt.</p>
<p>Dazu <a href="http://www.prsformusic.com/about_us/press/latestpressreleases/Pages/PRSforMusicStatementGoogleYouTube.aspx" target="_blank">erklärte</a> PRS-Direktor Steve Porter am Montag:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir sind schockiert und frustriert. Heute Nachmittag erfuhren wir per Telefon von Googles drastischer Aktion. Wir glauben, dass damit nur die britischen Verbraucher und die Songschreiber, die wir vertreten, bestraft werden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Aus Sicht der PRS sollen die geforderten Lizenzzahlungen nicht zu hoch sein. Vielmehr wolle Google weniger zahlen als bisher.</p>
<p>Mark Mulligan, Vizedirektor beim Marktforschungsunternehmen Forrester, bleibt gelassen. Er ist der Meinung, die Streithähne würden sich schon einigen, weil sie beide zu viel zu verlieren hätten. Mulligan <a href="http://musicindustryblog.wordpress.com/2009/03/09/why-its-in-everyones-interest-to-get-music-videos-back-on-youtube-in-the-uk/" target="_blank">im Wortlaut</a>:</p>
<blockquote><p>&#8220;UK consumers needn’t worry too much. The music videos will be back. Once the grandstanding is over both parties will hit upon a compromise.<span> </span>Music video is too important to YouTube not to reach an agreement, just as YouTube is too important a revenue stream for PRS. Until they do UK music fans have plenty of alternatives, such as Daily Motion and of course file sharing networks. And there’s very strong reason why the labels, PRS and even YouTube don’t want YouTube’s loss to be Bit Torrent’s gain.&#8221;</p></blockquote>
<h3>Verwertungsgesellschaften im Umbruch</h3>
<p>Googles/YouTubes Argument, daß die PRS nicht genau sagen könne, welche Musikstücke eigentlich lizenziert würden, verdient etwas mehr Aufmerksamkeit. Im Verlauf des letzten Jahres haben die Musikverlage der großen Musikkonzerne allesamt mehr oder weniger exklusive Verträge mit einzelnen Verwertungsgesellschaften über die Online- und Mobilfunk-Vermarktung von Rechten am anglo-amerikanischen Repertoire der Verlage in der EU geschlossen:</p>
<ul>
<li>Sony/ATV Music Publishing mit der deutschen GEMA;</li>
<li>Warner/Chappell Music mit der niederländischen BUMA/STEMRA;</li>
<li>EMI Music mit <a href="http://www.celas.eu/" target="_blank">CELAS</a>, einem Gemeinschaftsunternehmen (GmbH mit Sitz in München) von GEMA und der britischen MCPS/PRS (schon 2006 gegründet);</li>
<li>Universal Music mit der französischen SACEM.</li>
</ul>
<p>Ein Großteil der unabhängigen Musikunternehmen ist an der Lizenzagentur <a href="http://www.merlinnetwork.org/home/" target="_blank">MERLIN</a> beteiligt. (*)</p>
<p>Die Lizenzen decken wie gesagt erst einmal das anglo-amerikanische Repertoire ab. Nach und nach werden die Musikverlage aber wohl ihre Verträge über das europäische Repertoire mit den nationalen Verwertungsgesellschaften auslaufen lassen &#8212; das dauert ein paar Jahre &#8212; und sie dann ebenfalls über exklusive Verträge mit einzelnen Verwertungsgesellschaften oder Verwertungsunternehmen wie CELAS vermarkten.</p>
<p>Die vier großen Majors halten zusammen vielleicht zwischen 70 und 80 Prozent Marktanteil. Wir haben es also in der EU mit einem klassischen Oligopol zu tun bekommen, das die nationalen Monopole der Verwertungsgesellschaften abgelöst hat.</p>
<p>Die exklusiven Verträge der Musikverlage mit den Verwertungsgesellschaften haben zur Folge, dass Unternehmen wie Google/YouTube, RealNetworks, Nokia usw. usf. jetzt mit mehreren Verwertungsgesellschaften Lizenzverträge (wohl zu unterschiedlichen Bedingungen) über die Nutzung von Urheberrechten (für Texte und Kompositionen) in der EU aushandeln müssen. Dafür gelten die Lizenzen dann auch EU-weit. Bisher konnten/mußten die Unternehmen Lizenzen immer mit vielen einzelnen, den nationalen Verwertungsgesellschaften aushandeln, die dann jeweils nur landesweit galten.</p>
<p>Für alle anderen Länder außerhalb der EU gilt übrigens weiterhin, dass die Lizenzen je nach den nationalen Gegebenheiten ausgehandelt werden müssen.</p>
<p>Ich kenne die Lizenzbedingungen der Verwertungsgesellschaften nicht, die Google/YouTube angeboten worden sind. Ich halte es aber durchaus für vorstellbar, daß sich die Lizenzabgaben für die nötigen Verträge auf betriebswirtschaftlich schwer vertretbare Beträge summieren. Könnte sein. Vielleicht erfahren wir in der Zukunft mehr.</p>
<p>PS: Mehr Informationen zu CELAS gibt es übrigens via Google-Buchsuche, z.B. <a href="http://books.google.com/books?id=db-Q7G1MFNsC&amp;pg=PA816&amp;dq=celas&amp;hl=de#PPA812,M1" target="_blank">hier</a>. Dort steht etwas Interessantes:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Verteilung der Lizenzerträge, die sich aus der Wahrnehmung des Anglo-Amerikanischen EMI-Verlagsrepertoires durch die CELAS GmbH ergeben, richtet sich nach den Verteilungsbestimmungen der CELAS GmbH in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EMI Music Publishing.&#8221; (Reinhold Kreile, Recht und Praxis der GEMA: Handbuch und Kommentar, 2. Aufl., 2008, S. 816.)</p></blockquote>
<p>Diese Ausführungen sind ja sehr kurz. Vielleicht verstehe ich das bloß falsch, aber ich habe den Eindruck, hier hat sich der Bock selbst zum Gärtner gemacht.</p>
<p>Die CELAS ist rechtlich (bisher?) keine Verwertungsgesellschaft. Zwar hat sie ihren offiziellen Sitz in München, aber die in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Verwertungsgesellschaften finden keine Anwendung. (Wäre die CELAS eine Verwertungsgesellschaft würde sie der Aufsicht durch das deutsche Patentamt (DPMA) und das Bundeskartellamt unterliegen. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft" target="_blank">Siehe Wikipedia.</a>)</p>
<p>Ja, wo bleiben denn da die Urheber &#8212; Komponisten und Texter &#8211;, wenn der Verlag wie bei der CELAS die Vorgaben darüber machen darf, wie er seine Einnahmen verteilt?</p>
<p>Im Moment sind überwiegend anglo-amerikanische Urheber betroffen. Wenn EMI aber in Zukunft vielleicht den Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA nicht verlängert, sondern die Verlagsrechte in die GEMA-Tochter CELAS GmbH überführt, die ja keine VG ist, könnten sich die deutschen Urheber mit EMI-Verträgen schnell in derselben Lage wiederfinden. Zeit, aufzuwachen?</p>
<p>(*) Kurzer Nachtrag vom 14.3.: MERLIN vergibt &#8212; jedenfalls bisher &#8212; ausschließlich Lizenzen für Musikaufnahmen, nicht für die Urheberrechte an Kompositionen und Texten. Dafür sind weiterhin die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Streit um Urheberabgaben: VG Wort contra BGH</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Oct 2008 15:22:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wird gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Urheberrechtsabgaben auf Personalcomputer vom 2. Oktober Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Der VG Wort zufolge führt das Urteil &#8220;zu einer erheblichen Ungleichbehandlung von Urhebern&#8221;. Die VG Wort, &#8220;ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen zur Wahrnehmung (Verwertung) von Urheberrechten gegenüber Dritten&#8221;, ist unzufrieden mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wird gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Urheberrechtsabgaben auf Personalcomputer vom 2. Oktober Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Der VG Wort zufolge führt das Urteil &#8220;zu einer erheblichen Ungleichbehandlung von Urhebern&#8221;.</p>
<p><span id="more-556"></span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die VG Wort, <a href="http://www.vgwort.de/portrait_2.php" target="_blank">&#8220;ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen zur Wahrnehmung (Verwertung) von Urheberrechten gegenüber Dritten&#8221;</a>, ist unzufrieden mit dem Bundesgerichtshof. Dieser hatte sich in einem Urteil vom 2. Oktober 2008 erneut gegen die Ansprüche der VG Wort gegenüber Herstellern von PCs und PC-Zubehör gestellt, als er <a href="http://www.heise.de/newsticker/BGH-kippt-Urheberrechtsabgaben-fuer-Computer-vorerst-zumindest--/meldung/116876" target="_blank">entschied</a> (via Heise Newsticker vom 2.10.), dass zumindest bis Ende 2007 keine Urheberabgaben für PCs zu entrichten waren. Schon im Dezember 2007 hatte der BGH eine vergleichbare Feststellung für Drucker und Plotter getroffen, &#8220;[d]enn bei Druckern und Plottern handelt es sich nicht um Geräte, die im Sinne des §54 Abs. 1 Satz 1 UrhG zur Vornahme von Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung bestimmt sind.&#8221; (Urteil vom 6. Dezember 2007, Az I ZR 94/05)</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Das BGH-Urteil ist vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) ausdrücklich begrüßt worden. Der Bitkom-Vorsitzende August-Wilhelm Scheer in einer <a href="http://bitkom.org/54334_54330.aspx" target="_blank">Pressemitteilung</a>: &#8220;Diesem zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt&#8221;. Und Bernd Bischoff, Präsident und CEO des von der VG Wort verklagten PC-Herstellers Fujitsu Siemens Computers (FSC) betonte: &#8220;Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden.&#8221;</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die VG Wort beharrt hingegen weiterhin auf der rückwirkenden Zahlungspflicht der Gerätehersteller. In den BGH-Urteilen sieht Ferdinand Melichar, Vorsitzender der VG Wort, &#8220;eine eklatante Ungleichbehandlung aller Autoren, deren Werke auf elektronischem Weg publiziert und von Nutzern anschließend digital auf PCs zur privaten Nutzung gespeichert werden&#8221;. Melichar <a href="http://www.vgwort.de/files/vg_pi_061008_ev.pdf" target="_blank">kündigte</a> (PDF) den erneuten Gang nach Karlsruhe an: &#8220;Die VG Wort wird darum – wie bereits gegen das Drucker-Urteil – Verfassungsbeschwerde einlegen.&#8221;</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Es ist offen, ob die VG Wort in Karlsruhe erfolgreich sein wird. Seit 1. Januar gilt ohnehin eine veränderte Rechtslage. Danach muss der Vergütungsanspruch anhand der tatsächlichen Nutzung der Gräte für urheberrechtlich relevante Kopiervorgänge berechnet werden. Wie genau die Berechnung erfolgen soll hat schon längst zum nächsten Streit zwischen Verwertungsgesellschaften und Geräteherstellern geführt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Urheberrecht fördert Innovation &#8212; HP modifiziert Drucker für Deutschland</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/08/18/urheberrecht-fordert-innovation-hp-modifiziert-drucker-fur-deutschland/</link>
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		<pubDate>Mon, 18 Aug 2008 07:59:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<category><![CDATA[PC-Copy]]></category>
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		<description><![CDATA[Hewlett-Packard (HP) ist einer der größten Hersteller von Druckern und so genannten Multifunktionsgeräten &#8212; das sind Geräte, die kopieren, scannen und drucken können &#8212; für PCs weltweit. Das deutsche Urheberrecht hat HP nun zu einer Innovation der besonderen Art veranlasst&#8230; Extra für Deutschland hat HP die Geräteklasse &#8220;PC-Copy&#8221; entwickelt. (In anderen Ländern sollen diese Geräte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hewlett-Packard (HP) ist einer der größten Hersteller von Druckern und so genannten Multifunktionsgeräten &#8212; das sind Geräte, die kopieren, scannen und drucken können &#8212; für PCs weltweit. Das deutsche Urheberrecht hat HP nun zu einer Innovation der besonderen Art veranlasst&#8230;</p>
<p><span id="more-250"></span></p>
<p>Extra für Deutschland hat HP die Geräteklasse &#8220;PC-Copy&#8221; entwickelt. (In anderen Ländern sollen diese Geräte nicht auf den Markt kommen.) Diese preiswerten Multifunktionsgeräte funktionieren nur bei eingeschaltetem Computer. Schlecht für die Umwelt, aber gut für die Käufer. Sie sparen bei PC-Copy-Geräten die Urheberabgabe an die Verwertungsgesellschaften. Und das geht so&#8230;</p>
<p>Der BGH hatte zu Jahresbeginn <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/02/05/bgh-urteil-zu-urheberabgaben-auf-multifunktionsgerate/" target="_self">entschieden</a>, daß für Multifunktionsgeräte dieselben Urheberabgaben wie für Kopierer zu entrichten sind. In Deutschland werden damit derzeit für Geräte, die selbständig Kopien von gedrucktem Material erstellen können, Urheberabgaben in Höhe von 102,- EUR fällig. In anderen Ländern fällt entweder keine solche Abgabe oder eine deutlich geringere an. Wenn HP nun aus den Geräten die Möglichkeit ausbaut <em>selbständig</em> kopieren zu können, dann fällt die Urheberpauschale weg. Die Geräte können also billiger in den Handel kommen.</p>
<p>Um den Kunden klar zu machen, worauf sie sich beim Kauf einlassen, bekommen solche Geräte mit beschnittenem Funktionsumfang das Siegel &#8220;PC-Copy&#8221; verliehen. Wer damit eine Kopie erstellen will, muß vorher den PC anschalten und das Gerät dort anschließen, dann klappt das Kopieren.</p>
<p>Das Beispiel von HP macht übrigens Schule. Wie bei Golem.de <a href="http://www.golem.de/0808/61722.html" target="_blank">berichtet</a> (14.8.) wurde, führt auch der Druckerhersteller Lexmark diese Innovation ein. Der offensichtliche Nachteil: Für jede Kopie wird nun ein Vielfaches an Strom verbraucht wie bisher.</p>
<p>Die Urheber gehen nun allerdings leer aus.</p>
<p>Mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Urheberrechtsreform hat der Gesetzgeber verordnet, dass Verwertungsgesellschaften und Gerätehersteller die Höhe der Urheberabgaben untereinander aushandeln müssen. Darf man dem, was man hier und da vernimmt, Glauben schenken, dann sind die Verwertungsgesellschaften wenig kompromißbereit und lehnen niedrigere Urheberabgaben ab. Stattdessen wollen sie immer mehr Geräteklassen <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/05/25/droht-eine-preisexplosion-bei-mp3-playern/" target="_self">erfassen</a> und mit Urheberabgaben belegen. Die Gerätehersteller sehen ihre Umsätze bedroht, werden erfinderisch und sehen zu, wie sie den teils exorbitant hohen Abgaben entgehen können. Am Ende bekommen die Verwertungsgesellschaften und damit auch die Urheber immer weniger&#8230;</p>
<p><strong>Nachtrag (11:45 h)</strong></p>
<p>Wie mir von HP mitgeteilt wurde, gehen die Urheber doch nicht ganz leer aus. HP zahlt weiterhin die &#8212; niedrigeren &#8212; Abgaben, die für Scanner fällig werden, an die Verwertungsgesellschaften.</p>
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		<title>Letzte Chance für US-Webcaster</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Aug 2008 07:08:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Internetradio]]></category>
		<category><![CDATA[Pandora]]></category>
		<category><![CDATA[SoundExchange]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberabgaben]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[Webcaster]]></category>

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		<description><![CDATA[In den USA gehen die Auseinandersetzungen um die Höhe der Urheberrechtsabgaben für Internet-Radiosender (Webcaster) in die letzte Runde. Sollte kein Kompromiss gefunden werden, droht der ganzen Branche endgültig das Aus. Kommende Woche werden sich auf Initiative des Abgeordneten Howard L. Berman Vertreter der Webcaster-Branche und der Verwertungsgesellschaft SoundExchange zum voraussichtlich letzten Mal zu Verhandlungen über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">In den USA gehen die Auseinandersetzungen um die Höhe der Urheberrechtsabgaben für Internet-Radiosender (Webcaster) in die letzte Runde. Sollte kein Kompromiss gefunden werden, droht der ganzen Branche endgültig das Aus.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-246"></span></p>
<p class="MsoNormal">Kommende Woche werden sich auf Initiative des Abgeordneten Howard L. Berman Vertreter der Webcaster-Branche und der Verwertungsgesellschaft SoundExchange zum voraussichtlich letzten Mal zu Verhandlungen über die Höhe der Urheberrechtsabgaben treffen. Sollte auch diese Verhandlungsrunde scheitern, hat Berman laut Washington Post (15.8.) <a href="http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2008/08/15/AR2008081503367_pf.html" target="_blank">angekündigt</a>, seine Vermittlungsbemühungen einzustellen. Der Pandora-Gründer Tim Westergren sieht die Lage dramatisch:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;Wir nähern uns der Entscheidung, den Stecker zu ziehen. Für das Webcasting ist es eine Art Show-down.&#8221;</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">Der Streit zwischen den Betreiber von Internet-Radiostationen und Rechteinhabern in den USA schwelt schon seit Jahren. Das Copyright Royalty Board (CRB), in den USA zuständig für die Festlegung von Urheberabgaben von Radiosendern, hatte 2005 eine drastische Gebührenerhöhung für Internet-Radio und Satelliten-Radio beschlossen. Die festgelegten Urheberabgaben von 0,19 Cent pro Titel und Hörer überstiegen in vielen Fällen die Einnahmen der Radiosender, die mit Unterstützung beispielsweise von Yahoo, Time Warner und AOL gegen die CRB-Entscheidung über die von Webcastern zu entrichtenden Urheberabgaben Beschwerde einreichten. Im März 2007 hatte dann das CRB die Einsprüche gegen die neue Tarifstruktur endgültig <a href="http://www.golem.de/0704/51796.html" target="_blank">zurückgewiesen</a>. Die neue Gebührenordnung trat Mitte Juli 2007 in Kraft.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die öffentlichkeitswirksamen <a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=309&amp;cHash=84e3ec2030" target="_self">Proteste</a> führten dann zu Vermittlungsbemühungen von Politikern des Repräsentantenhauses und einer leichten <a href="http://www.golem.de/0708/54329.html" target="_blank">Entspannung</a> der Lage. Auf Initiative der Politiker wurde ein runder Tisch aller Beteiligten ins Leben gerufen, die Verwertungsgesellschaft SoundExchange war zu einem zeitweiligen Zahlungsaufschub bereit. Vor gut einem Jahr sah es also so aus, dass unter dem Druck der Politik eine Kompromisslösung gefunden werden könnte.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Der Optimismus von damals ist nun verflogen. Wie die Washington Post berichtet, hat es seit dem vergangenen Jahr keine nennenswerten Fortschritte mehr gegeben. Nach Stand der Dinge müssten die Betreiber von Pandora etwa 70 Prozent ihrer Einnahmen als Urheberabgaben an SoundExchange zahlen. Unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten für den Betrieb bedeutet das für Pandora, mit Verlusten zu arbeiten, wie Westergren gegenüber der Washington Post erklärt. Da sich Pandora nicht leisten könne, mit Verlusten zu operieren, bleibt dem Unternehmen voraussichtlich keine andere Wahl als &#8220;den Stecker zu ziehen&#8221;, so Westergren. Kleinere Webcaster trifft es noch härter, sie müssten voraussichtlich ein Mehrfaches ihrer Einnahmen an SoundExchange überweisen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">SoundExchange hingegen beharrt auf den hohen Abgaben für Webcaster. SoundExchange-Anwalt Mike Huppe:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;Unsere Künstler und Rechteinhaber verdienen es, für das Blut und den Schweiß, den sie bei der Herstellung der Kernprodukte dieser Geschäfte vergossen haben, angemessen bezahlt zu werden.&#8221;</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">Die Tränen von Sendern und Hörern werden da vielleicht das letzte Kapitel der kurzen Geschichte einer echten Innovation markieren.</p>
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		<title>Streit um Bitkom-Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/06/14/streit-um-bitkom-studie-zum-kopierverhalten-von-verbrauchern/</link>
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		<pubDate>Sat, 14 Jun 2008 06:26:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BITKOM]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>
		<category><![CDATA[Geräteabgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberabgaben]]></category>
		<category><![CDATA[VG Wort]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Branchenverband der IT-Industrie Bitkom hat in der Auseinandersetzung um Urheberabgaben auf Geräte eine Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern vorlegt. Der Studie zufolge werden Computer „nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen&#8221;. Die VG Wort legt die Studienergebnisse hingegen völlig anders aus. Der Streit zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften um die Höhe angemessener Urheberabgaben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Branchenverband der IT-Industrie Bitkom hat in der Auseinandersetzung um Urheberabgaben auf Geräte eine Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern vorlegt. Der Studie zufolge werden Computer „nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen&#8221;. Die VG Wort legt die Studienergebnisse hingegen völlig anders aus.</p>
<p><span id="more-130"></span></p>
<p>Der Streit zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften um die Höhe angemessener Urheberabgaben auf Geräte, die sich dazu eignen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu kopieren, verschärft sich weiter. Der IT-Branchenverband Bitkom hat in der Auseinandersetzung jetzt die Ergebnisse einer von TNS Infratest im Bitkom-Auftrag unter 7000 Computernutzern durchgeführten Untersuchung zum Nutzungsverhalten vorgestellt. Untersucht wurde die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern. &#8220;Der Anteil urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge liegt bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent&#8221;, <a href="http://bitkom.de/52700_52693.aspx" target="_blank">sagte</a> Bitkom-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried bei der Vorstellung der Studie. Nur acht Prozent der privaten Kopieraktionen beträfen urheberrechtlich geschützte Inhalte. Überwiegend würden die Nutzer ihre Computer dazu nutzen, eigene Dokumente zu erstellen oder eigene Fotos zu bearbeiten. In Anbetracht dieser Zahlen schlussfolgert Holdenried, &#8220;dass es keine Basis für hohe Abgaben gibt.&#8221;</p>
<p>In einer Pressemitteilung wehrt sich die VG Wort gegen die Bitkom-Äußerungen. Die VG Wort verweist auf ein älteres Urteil des Landgerichts Düsseldorf (vom 25. Januar 2006), das die Ergebnisse einer älteren GfK-Studie zur selben Problematik angezweifelt hatte: &#8220;Nach alledem sind schon ausweislich der Studie des Beklagten 7,6 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen. Der Prozentsatz fällt in Wahrheit noch um einiges höher aus, weil die Untersuchung gewisse Druckernutzungen, die ebenfalls von urheberrechtlicher Relevanz sind, außen vorlässt.&#8221; Die VG Wort hatte die Studie damals selbst ausgewertet und war zu dem Ergebnis gekommen, &#8220;dass mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen sind.&#8221;</p>
<p>Auch die GEMA zeigt sich verärgert über die Bitkom-Studie. Die GEMA wirft dem Bitkom vor, die laufendenden Verhandlungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Geräteherstellern zu belasten. Statt auf &#8220;ein faires und maßvolles Angebot&#8221; der Verwertungsgesellschaften mit einem Gegenangebot zu reagieren, versuche &#8220;der BITKOM nunmehr, durch die Veröffentlichung einer vorschnell und einseitig in Auftrag gegebenen Studie, die Verhandlungen zu Gunsten der Industrie zu beeinflussen&#8221;, heißt es in einer <a href="http://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=732&amp;tx_ttnews%5BbackPid%5D=73&amp;cHash=45fef816ac" target="_blank">Pressemitteilung</a> der GEMA. Und weiter: &#8220;Aus Sicht der Verwertungsgesellschaften ist die Studie für die weiteren Verhandlungen ohne Relevanz.&#8221;</p>
<p>Mit der am Jahresanfang in Kraft getretenen Urheberrechtsnovelle (&#8220;2. Korb&#8221;) hat sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Geräteabgaben geändert. Statt an gesetzliche Vorgaben gebunden zu sein, sind die Gerätehersteller und Verwertungsgesellschaften aufgefordert, angemessene Abgaben miteinander auszuhandeln. Während die Verwertungsgesellschaften im Interesse ihrer Mitglieder &#8211; Urheber und Rechteinhaber &#8211; möglichst hohe Abgaben erreichen wollen, streben die Gerätehersteller das Gegenteil davon an. Für sie stellen hohe Geräteabgaben einen Wettbewerbsnachteil dar, da deutsche Käufer Geräte ohne oder mit geringen Geräteabgaben aus dem Ausland beziehen können. Deutsche Anbieter würden dadurch Einnahmeverluste hinnehmen müssen.</p>
<p>Ende Mai hatte IT-Business <a href="http://www.it-business.de/news/recht/zoelle-abgaben/abgaben-urheberrecht/articles/122250/index2.html" target="_blank">berichtet</a>, dass die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen wolle. Es war die Rede davon, dass pro Gigabyte Speicherplatz bei MP3-Playern von der ZPÜ eine Urheberabgabe von einem Euro gefordert werden würde. Die ZPÜ hatte bestritten, eine solche Forderung erhoben zu haben.</p>
<p>Die GEMA weist jetzt ausdrücklich den Vorwurf zurück, die Verwertungsgesellschaften würden &#8220;unter anderem für PCs&#8221; sehr hohe Abgaben fordern. Dieser sei &#8220;nicht gerechtfertigt&#8221; und &#8220;[d]ie Verwertungsgesellschaften werden sich hierdurch nicht davon abbringen lassen, von den Herstellern und Importeuren solcher Geräte, die damit milliardenschwere Umsätze machen, die angemessene Vergütung zu fordern, die den Rechteinhabern für die Nutzung solcher Geräte zum Zwecke privater Vervielfältigung zusteht.&#8221;</p>
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		<title>Droht eine Preisexplosion bei MP3-Playern?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/05/25/droht-eine-preisexplosion-bei-mp3-playern/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 May 2008 14:45:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Apple]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>
		<category><![CDATA[iPod]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberabgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsnovelle]]></category>
		<category><![CDATA[ZPÜ]]></category>
		<category><![CDATA[Zweiter Korb]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie IT-Business berichtet (23.5.2008) will die mit der Erhebung von Urheberabgaben auf Leermedien und Speichergeräte betraute Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen. Hersteller von MP3-Playern mit eingebauter Festplatte wären davon besonders betroffen. Bisher zahlte Apple laut IT-Business pro nach Deutschland importiertem iPod Classic mit 160-GB-Festplatte 2,41 Euro (netto) Urheberabgabe an die ZPÜ. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie IT-Business <a href="http://www.it-business.de/news/recht/zoelle-abgaben/abgaben-urheberrecht/articles/122250/index.html" target="_blank">berichtet</a> (23.5.2008) will die mit der Erhebung von Urheberabgaben auf Leermedien und Speichergeräte betraute Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen. Hersteller von MP3-Playern mit eingebauter Festplatte wären davon besonders betroffen.</p>
<p><span id="more-119"></span></p>
<p>Bisher zahlte Apple laut IT-Business pro nach Deutschland importiertem iPod Classic mit 160-GB-Festplatte 2,41 Euro (netto) Urheberabgabe an die ZPÜ. Die ZPÜ soll nun rückwirkend zum Jahresbeginn drastisch erhöhte Abgaben fordern: 1 Euro Urheberabgabe pro Gigabyte Festplattenspeicher. Bei einem empfohlenen Verkaufspreis von 329,- Euro für den iPod Classic mit 160-GB-Festplatte würde das eine Preissteigerung von knapp 200,- Euro auf über 500,- Euro bedeuten, da die Urheberabgabe auch noch mehrwertsteuerpflichtig ist.</p>
<p>Ob es zu einer derart drastischen Preissteigerung tatsächlich kommen wird, ist noch offen. Durch die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Urheberrechtsnovelle (2. Korb) wurden die gesetzlich festgelegten Urheberabgaben ungültig. Stattdessen sollen Rechteinhaber und Hersteller von Vervielfältigungsgeräten angemessene Abgabensätze untereinander aushandeln. Die Verhandlungen zwischen der ZPÜ und Apple sowie anderen Geräteherstellern laufen noch. Betroffen ist nicht nur Apple, betroffen sind alle Hersteller, die so genannte &#8220;vergütungspflichtige Produkte&#8221; anbieten.</p>
<p>Die <a href="http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/leermedien_geraete/ZPUE_Neues_Recht_2008.pdf" target="_blank">Liste</a> (PDF via GEMA) mit den laut GEMA abgabepflichtigen Produkten ist lang und umfasst unter anderem Audiokassetten, CD- und DVD-Rohlinge sowie Blu-ray- und HD-DVD-Leermedien, CD-, DVD-, HD-DVD- und Blu-ray -Brenner, Festplatten, Kassettenrekorder, MP3-Player, MP3-fähige Handys, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art sowie Videokassetten und Videorekorder.</p>
<p>Die Hersteller lassen bisher wenig Neigung erkennen, die von der ZPÜ geforderte Abgabenerhöhung mitzumachen. Sollte keine Verhandlungslösung erzielt werden, müssen sich am Ende die Gerichte mit dem Streit befassen. Da für beide Seiten viel auf dem Spiel steht, würde ein solcher Streit wohl bis hoch zum Bundesgerichtshof ausgefochten werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte es Jahre dauern.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH-Urteil zu Urheberabgaben auf Multifunktionsgeräte</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Feb 2008 07:29:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Geräteabgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberabgaben]]></category>
		<category><![CDATA[VG Wort]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor einigen Tagen hat der BGH zugunsten der VG Wort entschieden, daß für Multifunktionsgeräte (Drucker-Scanner-Kombinationsgeräte) dieselben Urheberabgaben wie für Kopierer zu entrichten sind. &#8220;Nun muss die Geräteindustrie rückwirkend für Geräte, die zwischen 1997 und 2001 verkauft worden sind, Abgaben bezahlen. Der Bitkom geht von einem Volumen von mehr als 50 Millionen Euro aus. Die Abgaben [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einigen Tagen hat der BGH zugunsten der VG Wort entschieden, daß für Multifunktionsgeräte (Drucker-Scanner-Kombinationsgeräte) dieselben Urheberabgaben wie für Kopierer zu entrichten sind.</p>
<blockquote><p>&#8220;Nun muss die Geräteindustrie rückwirkend für Geräte, die zwischen 1997 und 2001 verkauft worden sind, Abgaben bezahlen. Der Bitkom geht von einem Volumen von mehr als 50 Millionen Euro aus. Die Abgaben richten sich nach der Leistungsfähigkeit und der Farbfähigkeit der Geräte und liegen zwischen 38 und 614 Euro.&#8221; (<a href="http://www.crn.de/news/showArticle.jhtml?articleID=206103442" target="_blank">Computer Reseller News</a>, 4. Januar 2008)</p></blockquote>
<p>Pressemitteilungen</p>
<ul>
<li><a href="http://www.bitkom.org/de/presse/8477_50320.aspx">Pressemitteilung des BITKOM</a> (1. Februar 2008)</li>
<li><a href="http://www.djv.de/index.php?id=20&amp;no_cache=1&amp;tx_ttnews%5btt_news%5d=1232&amp;tx_ttnews%5bbackPid%5d=18">Pressemitteilung des DJV</a> (1. Februar 2008)</li>
<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0020/08">Pressemitteilung des BGH</a> (1. Februar 2008)</li>
</ul>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/02/05/bgh-urteil-zu-urheberabgaben-auf-multifunktionsgerate/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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