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	<title>iRights.info - Blog &#187; TRIPS</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Exklusiv: Bundesregierung beantwortet kleine Anfrage zu ACTA, IPRED und Warnhinweisstudie</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2012 07:34:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die am 21.Februar 2012 von der Linksfraktion gestellte kleine Anfrage (DS 17/8679), hat die Bundesregierung nun beantwortet. iRights.info veröffentlicht diese nun exklusiv und im Volltext. Die Abgeordnete Halina Wawzyniak und ihre Kollegen haben dabei nach einem aktuellen &#8220;Sachstand zu ACTA, IPRED, TRIPS und der Warnhinweisstudie&#8221; gefragt. In ihren Antworten bestätigt die Bundesregierung nochmal dass &#8220;ACTA [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die am 21.Februar 2012 von der Linksfraktion gestellte kleine Anfrage (DS 17/8679), hat die Bundesregierung nun beantwortet. iRights.info veröffentlicht diese nun <a href="http://dl.dropbox.com/u/43557997/KlAnf%20Linke%2017_8679%20Antwort.pdf">exklusiv und im Volltext</a>. Die Abgeordnete Halina Wawzyniak und ihre Kollegen haben dabei nach einem aktuellen &#8220;Sachstand zu ACTA, IPRED, TRIPS und der Warnhinweisstudie&#8221; gefragt.</p>
<p>In ihren Antworten bestätigt die Bundesregierung nochmal dass &#8220;ACTA allerdings Besorgnis und Widerstände in Teilen der Öffentlichkeit ausgelöst, die Beachtung verdienen.&#8221; Unter anderem deswegen sei der deutsche Botschafter in Tokyo am 08. Februar 2012 angewiesen worden, das Abkommen vorerst nicht zu unterzeichnen. Auf die Frage, welche Behörden für die Bundesregierung an den Verhandlungen des Abkommens teilgenommen haben, wird erklärt:</p>
<blockquote><p>Die Bundesregierung hat an den ACTA-Verhandlungen lediglich als Beobachter teilgenommen.</p></blockquote>
<p>Weitergehende Abstimmungen hinsichtlich der Verhandlungsposition Deutschlands mit &#8220;anderen privaten und öffentlichen Institutionen&#8221; seien mit Außnahme der Fachbehörden nicht erfolgt. In der Antwort heißt es:</p>
<blockquote><p>Die Bundesregierung hat sich aufgrund der zwischen den ACTA-Verhandlungspartnern vereinbarten Vertraulichkeit nicht mit privaten oder öffentlichen Institutionen abgestimmt. Fachbehörden, wie zum Beispiel das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt, hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.</p></blockquote>
<p>Eine weitergehende Bewertung der Aussage der Europäischen Kommission dass man die Abgeordneten im Europäischen Parlament davon überzeugen müsse, dass die Proteste nicht berechtigt seien, will die Bundesregierung nicht vornehmen. Das gleiche gilt für die Antwort auf die Frage in der kleinen Anfrage &#8220;Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht der Kommission, wonach es misslich sei, dass sich die Diskussion um ACTA von den Freihandelsaspekten hin zu den Grundrechten verschoben habe?&#8221; Die Bundesregierung verweist in ihren Antworten jeweils darauf, dass man die von der Europäischen Kommission angeregte Überprüfung des Vertragstextes durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) abwarten wolle.</p>
<p>Zur geplanten Überarbeitung der IP Enforcement-Richtlinie (IPRED) führt die Bundesregierung folgendes aus:</p>
<blockquote><p>Die Novellierung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IP Enforcement Directive, kurz: IPRED) beruht nicht auf ACTA, sondern auf Artikel der Richtlinie. Nach dieser Vorschrift legt die EU-Kommission drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Bericht über deren Anwendung vor, einschließlich einer Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und Auswirkungen auf die Innovation und die Entwicklung der Informationsgesellschaft. Soweit erforderlich legt die EU-Kommission zusammen mit dem Bericht Vorschläge zu deren Änderung vor. Die Richtlinie ist 2004 in Kraft getreten.</p></blockquote>
<p>Und weiter:</p>
<blockquote><p>Die Roadmap dient der Information über die Überlegungen der EU-Kommission zur Revision der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG. Sie steht unter dem Vorbehalt von Änderungen und greift der endgültigen Entscheidung der EU-Kommission darüber, ob die Initiative weiterverfolgt wird und wie ggf. deren endgültiger Inhalt aussehen wird, nicht vor. Die Bundesregierung hat zu einer Novellierung bereits dahingehend Stellung genommen, dass aus deutscher Sicht Aänderungen der Richtlinie nicht veranlasst sind. Die Stellungnahme wurde dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages übersandt.</p></blockquote>
<p>Ebenfalls wurden in der kleinen Anfrage verschiedene Fragen zu den Umständen der Vergabe des sogenannten <a href="http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=474202.html">&#8220;Warnhinweisgutachtens&#8221;</a> des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), ausgeführt durch Prof. Schwartmann von der Fachhochschule Köln, gestellt. Es haben sich laut Bundesregierung insgesamt 14 Institute um die Vergabe bemüht, die genaue Auflistung der Bewerber wurde aus Geheimhaltungsgründen als &#8220;Verschlussache &#8211; nur für den Dienstgebrauch VS-NfD&#8221; klassifiziert. Die Vergabe an die Fachhochschule Köln erfolgte weil:</p>
<blockquote><p>das eingereichte Angebot im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung nach vergaberechtlichen Kriterien das Wirtschaftlichste war. Die verursachten Kosten stehen noch nicht abschließend fest, da das Projekt noch nicht abgeschlossen ist.</p></blockquote>
<p>Die Linksfraktion will weiter wissen, warum im vorgelegten Gutachten &#8220;durchgängig von Raub und Piraterie gesprochen wird.&#8221; Dazu die Bundesregierung:</p>
<blockquote><p>Die Studie verwendet den Begriff &#8220;Raub&#8221; überhaupt nicht, sondern lediglich an einigen Stellen den Begriff &#8220;Raubkopie&#8221;. Der Begriff &#8220;Piraterie&#8221; wird nicht isoliert, sondern als Bestandteil des Begriffes &#8220;Online-Piraterie&#8221; oder &#8220;Internetpiraterie&#8221; als Bestandteil zitierter Quellen oder als Kurzform für &#8220;Internetpiraterie&#8221; verwendet. Bei den Begriffen, die vom Autor im Rahmen seiner wissenschaftlichen Freiheit gewählt wurden, handelt es sich um die umgangssprachlichen Bezeichnungen für Urheberrechtsverletzungen im Internet. Urheberrechtsverletzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht mit schwerster Gewaltkriminalität gleichzusetzen.</p></blockquote>
<p>Zu den Teilnehmern des &#8220;Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie&#8221;, ausgerichtet vom BMWi, äußert sich die Bundesregierung dahingehend, dass es sich um einen festen Kreis von Unternehmen Verbänden der Rechteinhaber- und der Providerseite handele. Interessant dabei ist, dass ein Teilnehmer als &#8220;Intellectual Property and Media Law&#8221; bezeichnet wird. Um wen oder was es sich dabei handelt, ist nicht nachvollziehbar. Zudem sitzt der europäische Ableger des US-Filmwirtschaftsverbandes MPAA, die Motion Picture Association mit am Tisch. Der weitere Teilnehmerkreis umfasst zumeist die zu erwartenden Teilnehmer. Verbraucherverbände und -organisationen sind <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/24/ausgewahlte-gaste-bmwi-prasentiert-ergebnisse-der-warnhinweis-studie/">nicht Teil</a> des Dialogs.</p>
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		<title>Europäische Kommission hält ACTA-Protest für teilweise undemokratisch</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 15:59:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der vergangenen Woche hatte iRights.info bereits über die protokollarischen Ergebnisse der TRIPS-Expertengruppe (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) des EU-Ministerrats am 6. Februar 2012 berichtet. Nun liegt iRights.info ein weiteres internes Protokoll einer Sitzung des handelspolitischen Ausschusses vom 10.02.2012 vor. Auf der Sitzung ging es neben einer ganzen Reihe weiterer Punkte ebenfalls wieder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der vergangenen Woche hatte iRights.info bereits über die protokollarischen Ergebnisse der TRIPS-Expertengruppe (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights) des EU-Ministerrats am 6. Februar 2012 <a href="http://irights.info/?q=content/geheimprotokoll-zu-acta-wie-umgehen-mit-der-zivilgesellschaft">berichtet</a>. Nun liegt iRights.info ein weiteres internes Protokoll einer Sitzung des handelspolitischen Ausschusses vom 10.02.2012 vor. Auf der Sitzung ging es neben einer ganzen Reihe weiterer Punkte ebenfalls wieder um das ACTA-Abkommen.</p>
<p>Die Europäische Kommission reagierte laut Protokoll auf die bis zu diesem Termin stattgefunden Proteste gegen ACTA, indem sie einerseits die Bereitstellung weiterer Informationen anbot, gleichzeitig aber auch feststellte:</p>
<blockquote><p>&#8220;Aber es werde letzlich schwer fallen, die organisierte Zivilgesellschaft damit zu überzeugen. Dort würden oft Interessen vertreten, die nicht der breiten Gesellschaft entsprächen. Hier seien gezielte Aktivitäten zu beobachten, die nicht immer den vorgeblich demokratischen Absichten gerecht würden&#8221;.</p></blockquote>
<p>Die Kommission stellte laut Protokoll weiter fest, dass</p>
<blockquote><p>&#8220;ACTA-Gegner versuchen, gegen das Abkommen zu mobilisieren, um die restlichen MS [Mitgliedstaaten, die noch nicht unterzeichnet haben] und das EP [Parlament] zu beeinflussen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Und weiter heißt es im Protokoll:</p>
<blockquote><p>&#8220;KOM [die Kommission] habe MS, EP und Öffentlichkeit umfassend Informationen zur Verfügung gestellt, um diese Kampagnen ins Leere laufen zu lassen&#8221;.</p></blockquote>
<p>Die interne Einschätzung der Kommission zeigt, wie ernst die Proteste gegen ACTA dort genommen werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum die Proteste als teilweise undemokratisch eingeschätzt werden, während es ja gerade die Aushandlungsgeschichte des Abkommens in Hinterzimmern war, die den Protest beflügelte.</p>
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		<title>Urheberrechtsexperten kritisieren dogmatische Anwendung von Dreistufentest aus TRIPS</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 11:07:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf Initiative des Max-Planck Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht hat eine Reihe von internationalen Urheberrechtsexperten in einer Deklaration eine bessere Balance im Urheberrecht gefordert. Rechteinhaber in aller Welt berufen sich immer wieder auf den „Dreistufentest“, um Gesetzgeber zur Verschärfung von nationalen Gesetzen zum „geistigen Eigentum“ zu drängen. Auch Gerichte haben weltweit in verschiedenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Auf Initiative des Max-Planck Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht hat eine Reihe von internationalen Urheberrechtsexperten in einer Deklaration eine bessere Balance im Urheberrecht gefordert.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-184"></span></p>
<p class="MsoNormal">Rechteinhaber in aller Welt berufen sich immer wieder auf den „Dreistufentest“, um Gesetzgeber zur Verschärfung von nationalen Gesetzen zum „geistigen Eigentum“ zu drängen. Auch Gerichte haben weltweit in verschiedenen Fällen unter Rückgriff auf den „Dreistufentest“ in Gesetzgebungsmaßnahmen eingegriffen. Die Unterzeichner der jetzt veröffentlichten <a href="http://www.ip.mpg.de/shared/data/pdf/declaration_three_steps.pdf" target="_blank">„Deklaration für eine ausgeglichene Auslegung der Dreistufentests im Urheberrecht“</a> (englisch, PDF) kritisieren, dass Gesetzgeber und Gerichte die WTO-Bestimmungen in der Vergangenheit zu eng und zu dogmatisch ausgelegt hätten.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Urheberrechtsexperten fordern mit ihrer Deklaration dazu auf, die Interessen von Urhebern, Verwertern und der Öffentlichkeit in Zukunft alle angemessen zu berücksichtigen – wie es im TRIPS-Abkommen auch ausdrücklich vorgesehen ist. Bisher, kritisieren die Fachleute, seien die Interessen der Öffentlichkeit, zum Beispiel an einem funktionierenden Wettbewerb und einem Zugang zu geschützten Werken, nicht ausreichend ins Kalkül gezogen worden. Sie betonen die Bedeutung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen („Schranken“) zur Wahrung der gesamtgesellschaftlichen Interessen. Insbesondere wollen sie Menschen- und Freiheitsrechten, Wettbewerbsüberlegungen und „andere[n] öffentliche[n] Interessen wie beispielsweise den wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt, die soziale oder ökonomische Entwicklung“ einen höheren Stellenwert eingeräumt sehen als bisher.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (<a href="http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/27-trips_01_e.htm" target="_blank">TRIPS</a>) der Welthandelsorganisation WTO von 1994 legt unter anderem verbindliche Minimalanforderungen für nationale Gesetze zum Urheber-, Patent- und Markenrecht fest. Gesetzliche Bestimmungen müssen demnach dem so genannten „Dreistufentest“ standhalten, um die vertraglichen Vereinbarungen des Welthandelsabkommens GATT nicht zu verletzen. Im Kern besagt der „Dreistufentest“, dass WTO-Mitglieder im Urheber-, Patent- und Markenrecht (und angrenzenden Bereichen) Ausnahmen vom exklusiven Schutz nur vorsehen dürfen, wenn damit die legitimen Interessen der Rechteinhaber nicht verletzt werden.</p>
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		<title>Französische Ratspräsidentschaft will Piraterie-Bekämpfung zügig vorantreiben</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 12:19:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf europäischer Ebene werden die Anstrengungen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen eilig verstärkt. Ein Sprecher der französischen Regierung verkündete eine straffe Agenda für die Zeit der französischen Ratspräsidentschaft. Ein Schwerpunkt: Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Damit sollen insbesondere auch Drittstaaten unter Druck gesetzt werden. Gleich zu Beginn der französischen Ratspräsidentschaft hat das Thema &#8220;geistiges Eigentum&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Auf europäischer Ebene werden die Anstrengungen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen eilig verstärkt. Ein Sprecher der französischen Regierung verkündete eine straffe Agenda für die Zeit der französischen Ratspräsidentschaft. Ein Schwerpunkt: Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Damit sollen insbesondere auch Drittstaaten unter Druck gesetzt werden.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-157"></span></p>
<p class="MsoNormal">Gleich zu Beginn der französischen Ratspräsidentschaft hat das Thema &#8220;geistiges Eigentum&#8221; Hochkonjunktur. Neben der <a href="http://irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews[tt_news]=394&amp;cHash=380b603f85" target="_self">Verlängerung</a> der urheberrechtlichen Schutzfrist für Musikaufnahmen und verstärkter <a href="http://www.golem.de/0807/61127.html" target="_blank">Anstrengungen</a> zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentwesens gilt die Aufmerksamkeit besonders verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen. Der französische Staatssekretär für Wirtschafts- und Verbraucherfragen, Luc Chatel, hat dazu am Dienstag eine Rede gehalten und konkrete Schritte angekündigt, berichtet Intellectual Property Watch. Er <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/index.php?p=1152" target="_blank">verkündete</a> die Absicht der französischen Ratspräsidentschaft, dass &#8220;Frankreich hart daran arbeiten werde, in diesem Kampf mit einem globalen Ansatz Fortschritte zu erzielen&#8221;.</p>
<p class="MsoNormal">Die von Chatel vorgestellten Pläne sehen vor, zur besseren Beobachtung von Fälschungen und so genannter Piraterie eine eigene Behörde einzurichten; die Zusammenarbeit unter den EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung durch die Antibetrugsbehörde <a href="http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.html" target="_blank">OLAF</a> koordinieren zu lassen; auf internationaler Ebene gegen Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen mit bilateralen Abkommen wie dem geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vorzugehen. Einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung hat Chatel für das Treffen des EU-Wettbewerbsrates vom 25. bis zum 26. September 2008 <a href="http://www.ue2008.fr/webdav/site/PFUE/shared/import/0715_programme_travail_au_PE/discours_chatel.pdf" target="_blank">angekündigt</a> (PDF).</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Verhandlungen zu ACTA laufen bisher in großer Heimlichkeit ab. Weder das EU-Parlament noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten oder die europäische Öffentlichkeit sind bisher darüber informiert, was <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/06/05/usa-machen-druck-bei-verhandlungen-uber-neues-anti-piraterie-abkommen-acta/" target="_self">unter Führung der USA</a> und Japans mehrere Staaten und die EU-Kommission verhandeln. Aus den wenigen, bisher an die Öffentlichkeit gedrungenen Informationen lässt sich immerhin soviel entnehmen, dass die Verhandlungspartner für die Zukunft <a href="http://www.golem.de/0807/60895.html" target="_blank">beabsichtigen</a>, gegen Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen verstärkt mit strafrechtlichen Mitteln und einer Ausweitung der Zollbefugnisse vorzugehen. Bereits der Versuch der Urheber-, Marken- oder Patentrechtsverletzung könnte danach mit Gefängnisstrafe bedroht werden. Auch die Einführung von Zwangsfiltern bei ISPs zur Verhinderung der nicht autorisierten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist <a href="http://www.golem.de/0806/60208.html" target="_blank">dem Vernehmen nach</a> Gegenstand des Vertragsentwurfs.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Daniel Caspary, Mitglied der konservativen Fraktion im EU-Parlament und des Ausschusses für internationalen Handel, begrüßte gegenüber Intellectual Property Watch die geplanten strafrechtlichen Maßnahmen. Das würde sicherlich &#8220;eine Fragen im Hinblick auf die Bürgerrechte aufwerfen&#8221;, gab Caspary zu. Aber die EU-Kommission habe zugesagt, sich darum zu kümmern.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">In einem vom Ausschuss unter Federführung von Gianluca Susta erarbeiteten und Ende Juni vorgelegten &#8220;Entwurf für einen Bericht zu den Auswirkungen von Fälschungen auf den internationalen Handel&#8221; wird die EU-Kommission aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Reichweite des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_handelsbezogene_Aspekte_der_Rechte_des_geistigen_Eigentums" target="_blank">TRIPS</a>) deutlich auszuweiten. Insbesondere sollten auch &#8220;alle geistigen Eigentumsrechte, die bisher vom Übereinkommen ausgeschlossen sind, erfasst werden&#8221;.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die EU-Kommission solle weiterhin, so der <a href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-405.983+01+DOC+PDF+V0//EN&amp;language=EN" target="_blank">Entwurfstext</a>, ihre &#8220;Anstrengungen im Kampf gegen Fälschungen und Piraterie … auch durch bilaterale, regionale und multilaterale Abkommen … zur Durchsetzung des Gesetze fortsetzen&#8221;. Die EU-Kommission wird ausdrücklich dazu angehalten, &#8220;einen zügigen und zufrieden stellenden Abschluss des ACTA-Abkommens&#8221; herbeizuführen. Mit ACTA gäbe es nicht nur &#8220;einen grundlegenden internationalen Maßstab&#8221; sondern auch &#8220;ein wichtiges Werkzeug um Drittstaaten, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben, unter Druck zu setzen&#8221;.</p>
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