Im Streit um die urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer virtuellen Kopie des Kölner Doms im Online-Spiel Second Life hat das Kölner Landgericht entschieden, dass es der Textur der Kopie an “einer künstlerischen Leistung” mangelt.
Das Gericht erkannte in den Texturen der Domkopie keine “eigenpersönliche Schöpfung”, da “Frau M hierzu Fotovorlagen herangezogen hat, die ihr [...] überlassen worden sind… [...]
LG Köln: Kölner Dom in Second Life kein reines Kunstwerk
2. Mai 2008 von Robert A. Gehring · Keine Kommentare · Kategorie: Kunst · Technologie · Urheberrecht · Urteile
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