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	<title>iRights.info - Blog &#187; RIAA</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Meine Präsentation für die internationale Urheberrechtskonferenz des BMJ in Berlin</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2009 13:59:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<div id="__ss_1422822" style="width: 425px; text-align: left;">Die Präsentation habe ich zwar nicht gezeigt, weil der Moderator keine Präsentationen vorgesehen hatte, aber ich habe sie dann natürlich als Grundlage meines Kurzvortrags genutzt.</div>
<div style="width: 425px; text-align: left;"><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="425" height="355" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="http://static.slidesharecdn.com/swf/ssplayer2.swf?doc=musik-final-090512085115-phpapp02&amp;stripped_title=prsentation-internationale-urheberrechtskonferenz-bundesministerium-der-justiz-bmj-berlin" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="425" height="355" src="http://static.slidesharecdn.com/swf/ssplayer2.swf?doc=musik-final-090512085115-phpapp02&amp;stripped_title=prsentation-internationale-urheberrechtskonferenz-bundesministerium-der-justiz-bmj-berlin" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></div>
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		<title>ACTA &#8212; Wer schreibt in den USA daran mit?</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 07:52:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Knowledge Ecology International (KEI) hat auf eine Liste der Mitglieder der Beratungsgremien des US-Handelsbeauftragten (USTR) hingewiesen. Der (oder die) Handelsbauftragte ist unter anderem zuständig für die Verhandlungen über das kürzlich zum Staatsgeheimnis erklärte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Die Mitglieder der Beratungsgremien dürfen laut KEI die streng geheimen ACTA-Unterlagen einsehen. Hier die Zusammensetzung des zuständigen Beratungsausschusses für geistiges [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Knowledge Ecology International (KEI) hat auf eine <a href="http://www.ustr.gov/Who_We_Are/List_of_USTR_Advisory_Committees.html" target="_blank">Liste</a> der Mitglieder der Beratungsgremien des US-Handelsbeauftragten (USTR) <a href="http://www.keionline.org/blogs/2009/03/13/who-are-cleared-advisors/" target="_blank">hingewiesen</a>. Der (oder die) Handelsbauftragte ist unter anderem zuständig für die Verhandlungen über das kürzlich zum Staatsgeheimnis erklärte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Die Mitglieder der Beratungsgremien dürfen laut KEI die streng geheimen ACTA-Unterlagen einsehen.</p>
<p><span id="more-1060"></span>Hier die Zusammensetzung des zuständigen Beratungsausschusses für geistiges Eigentum:</p>
<blockquote><p>Chairman , Mr. Eric H. Smith<br />
President<br />
<strong>International Intellectual Property Alliance</strong></p>
<p>Vice-Chairman<br />
Mr. Jacques J. Gorlin<br />
President<br />
The Gorlin Group</p>
<p>Sandra M. Aistars, Esq.<br />
Senior Counsel, Intellectual Property<br />
<strong>Time Warner</strong> Inc.</p>
<p>Kira M. Alvarez, Esq.<br />
Director, International Government Affairs<br />
Eli Lilly and Company</p>
<p>Mark Chandler, Esq.<br />
Senior Vice President, General Counsel,<br />
and Secretary<br />
Cisco Systems, Inc.</p>
<p>Ms. Erin L. Ennis<br />
Vice President<br />
The U.S.-China Business Council</p>
<p>Francis (Frank) Z. Hellwig, Esq.<br />
Senior Associate, General Counsel<br />
Anheuser-Busch Companies, Inc.</p>
<p>J. Anthony Imler, Ph.D.<br />
Director, Public Policy, Latin America<br />
Merck &amp; Co., Inc.<br />
Ms. Mary A. Irace<br />
Vice President, Trade and Export Finance<br />
National Foreign Trade Council, Inc.</p>
<p>Jeffrey P. Kushan, Esq.<br />
Sidley, Austin, Brown &amp; Wood LLP<br />
Representing Biotechnology Industry<br />
Organization</p>
<p>Stevan D. Mitchell, Esq.<br />
Vice President, Intellectual Property Policy<br />
<strong>Entertainment Software Association </strong></p>
<p>Douglas T. Nelson, Esq.<br />
Executive Vice President, General Counsel,<br />
and Secretary<br />
CropLife America</p>
<p>Timothy P. Trainer, Esq.<br />
President<br />
<strong>Global Intellectual Property<br />
Strategy Center</strong>, P.C.<br />
Representing the Thomas G. Faria<br />
Corporation</p>
<p>Neil I. Turkewitz, Esq.<br />
Executive Vice President<br />
<strong>Recording Industry Association of America</strong></p>
<p>Ms. Susan C. Tuttle<br />
Governement Programs Executive<br />
IBM Corporation</p>
<p>Mr. Herbert C. Wamsley<br />
Executive Director<br />
<strong>Intellectual Property Owners Association</strong></p>
<p>Ms. Anissa S. Whitten<br />
Trade Director<br />
<strong>Motion Picture Association of America</strong>, Inc.</p>
<p>Ms. Deborah E. Wiley<br />
Senior Vice President<br />
<strong>John Wiley and Sons</strong>, Inc.<br />
<strong>Association of American Publishers</strong>, Inc.</p>
<p>Shirley Zebroski, Ph.D<br />
Director, Legislative Affairs<br />
General Motors Corporation</p></blockquote>
<p>Hervorhebungen sind von mir.</p>
<p>Weder Bürgerrechts- noch Verbraucherschutzorganisationen sind vertreten, dafür jede Menge Unternehmen und Unternehmensverbände aus der Medienbranche. Wessen Interessen bei ACTA berücksichtigt werden, und wessen nicht, dürfte damit außer Zweifel stehen.</p>
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		<title>US-Musikindustrie 1990-2007</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Mar 2009 15:59:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Musikmarkt in den USA ist der größte der Welt. Als solcher bildet er Industrietrends deutlich ab. Der wichtigste Industrieverband für Plattenfirmen, die Recording Industry Association of America (RIAA), veröffentlicht regelmäßig Zahlen zum Zustand der Branche. Darunter befinden sich sowohl Absatz- als auch Umsatzzahlen. Ein Blick in diese Zahlen kann helfen, zu verstehen, in welcher Umbruchphase sich die Branche befindet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Musikmarkt in den USA ist der größte der Welt. Als solcher bildet er Industrietrends deutlich ab. Der wichtigste Industrieverband für Plattenfirmen, die Recording Industry Association of America (<a href="http://riaa.com/" target="_blank">RIAA</a>), veröffentlicht regelmäßig Zahlen zum Zustand der Branche. Darunter befinden sich sowohl Absatz- als auch Umsatzzahlen. Ein Blick in diese Zahlen kann helfen, zu verstehen, in welcher Umbruchphase sich die Branche befindet.<br />
<a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2009/03/shipment-of-physical-sound-recordings-1990-2007-14032009.png"><img class="size-large wp-image-1026 alignleft" style="border: 1px solid black;" title="shipment-of-physical-sound-recordings-1990-2007-14032009" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2009/03/shipment-of-physical-sound-recordings-1990-2007-14032009-1024x724.png" alt="shipment-of-physical-sound-recordings-1990-2007-14032009" width="491" height="347" /></a><br />
<span id="more-1025"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/1b484b90f65543918833821a3a0b604c" width="1" height="1" alt=""><br />
Die Grafik zeigt den Absatz von physischen Tonträgern in den Jahren 1990-2007. Berücksichtigt wurden ausschließlich so genannte &#8220;Longplayer&#8221;. Singles, Musikvideos und neue, exotische Tonträgermedien wie DVD-Audio oder SACD wurden außer acht gelassen. Es wurde unterschieden zwischen traditionellen (analogen) Tonträgern (orange Kurve) und dem digitalen Tonträgermedium CD (blaue Kurve). Zusätzlich wurde das Aggregat dieser beiden Kategorien gebildet (grüne Kurve). Die Phase der von etwa 1995-2001 andauernden so genannten &#8220;Internet-Blase&#8221; wurde hervorgehoben. Im Zeitverlauf der aggregierten Absatzkurve wurden technologische Schlüsselinnovationen markiert.</p>
<p>Bei der Absatzentwicklung im Markt für physische Tonträger in den USA lassen sich seit 1990 drei große Phasen unterscheiden:</p>
<ol>
<li><strong>Wachstumsphase</strong> (1991-1994): Nach einem Abschwung in den achtziger Jahren ist es mit der Einführung der CD gelungen, eine Trendwende herbeizuführen. Seit 1991 wächst der Absatz von Tonträgern wieder. Dabei gewinnt die CD gegenüber den traditionellen Tonträgermedien &#8211; MC, LP und EP &#8211; schnell die Überhand. Im Verlauf des Jahres 1991 wird die CD zum dominierenden Tonträgermedium. Der Gesamtabsatz von physischen Tonträgern steigt bis 1994 im Vergleich zu 1990 um rund 50 Prozent auf über 1 Milliarde verkaufter Tonträger.</li>
<li><strong>Konsolidierungsphase</strong> (1994-2000): Der Absatz physischer Tonträger pendelt sich mit größeren Ausschlägen 1997 nach unten und 1999 nach oben um 1 Milliarde Stück ein. Das große Wachstumspotenzial der vergangenen Jahre ist weitgehend erschöpft. Zum Ende der Konsolidierungsphase hat die CD mit rund 90 Prozent Marktanteil eine unangefochtene Spitzenstellung im Markt erreicht. Wenn Musik verkauft wird, dann wird sie auf CD verkauft. (Der Absatzkorridor für die Konsolidierungsphase wurde extra hervorgehoben.)</li>
<li><strong>Schrumpfungsphase</strong> (seit 2000): Der Absatz physischer Tonträger sinkt kontinuierlich. Da kaum noch traditionelle Tonträger verkauft werden, bedeutet das, dass der CD-Absatz einbricht. Abgesehen von einer kurzen Erholungsphase 2004 hält die Schrumpfungsphase bis heute an. 2005 lag der Gesamtabsatz von physischen Tonträgern etwa wieder auf dem Niveau von 1991.</li>
</ol>
<h3>Interpretation</h3>
<p>Wie lassen sich die drei Phasen erklären?</p>
<h4><strong>Wachstumsphase</strong></h4>
<p><strong></strong>Für die Wachstumsphase könnte die Einführung der CD im Jahr 1983 eine plausible Erklärung liefern. Zu Beginn waren CD-Player vergleichsweise teure Konsumgüter und das Angebot an Musik-CDs eingeschränkt. Im Vergleich zu Schallplatten und Musikkassetten waren CDs zudem teure Tonträger. CDs kosteten ungefähr doppelt soviel wie Langspielplatten mit derselben Musik. Es war also der Kostenfaktor, der die Nachfrage begrenzte. Mit sinkenden Preisen für CD-Player und einem wachsenden Angebot an Musik bekam ein größerer Teil der US-Bevölkerung die Möglichkeit, das neue Tonträgermedium zu nutzen. Die wahrgenommenen Vorteile der CD gegenüber den analogen Tonträgermedien führte nicht nur dazu, dass neue Musik verstärkt auf CD erworben wurde. Viele Musikliebhaber kauften sich auch Musik auf CD nach, die sie bereits auf analogen Tonträgermedien gekauft hatten. Dieser Nachkauf-Effekt dürfte einen wichtigen Wachstumsimpuls beigesteuert haben.</p>
<h4><strong>Konsolidierungsphase</strong></h4>
<p>Für die Erklärung der Konsolidierungsphase dürfte eine wichtige Eigenschaft der CD eine große Rolle spielen, die sie von den traditionellen Tonträgermedien unterscheidet. Schallplatten und Musikkassetten sind Tonträgermedien, die bei der Benutzung einer vergleichsweise hohen Verschleiß aufweisen. Demgegenüber ist die CD bei bestimmungsgemäßem Gebrauch praktisch verschleißfrei. Innerhalb des betrachteten Zeitraums von 1990-2007 akkumulieren sich die verkauften CDs, ohne dass eine zusätzliche Nachfrage nach Ersatz für verschlissene CDs generiert wird. Je mehr CDs verkauft werden, desto mehr CDs sind in den Haushalten vorhanden, die sich im praktischen Neuwertigenzustand befinden. Eine Schallplatte, die mit einem durchschnittlichen Schallplattenspieler vielleicht 100 mal abgespielt wurde, weist deutliche Zeichen von Verschleiß auf. Eine CD, die mit einem durchschnittlichen CD-Player 100 mal abgespielt wurde, weiß dagegen sehr wahrscheinlich nur marginale Zeichen von Verschleiß auf, die sich zudem nicht auf die Qualität der Musik beim Abspielen auswirken. Zu der fehlenden Ersatznachfrage kommt noch die hervorragende Eignung von CDs für den Wiederverkauf im Gebrauchtmarkt hinzu. Die dortigen Absatzzahlen werden von der RIAA-Statistik nicht erfasst.</p>
<h4>Schrumpfungsphase</h4>
<p>Die folgende Grafik zeigt, wie viele CDs pro Kopf der Bevölkerung in den USA von 1990-2007 verkauft worden sind.</p>
<p><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2009/03/approximate-cd-ownership-in-the-usa-1990-2007-15032009.png"><img class="size-large wp-image-1041 alignleft" style="border: 1px solid black;" title="approximate-cd-ownership-in-the-usa-1990-2007-15032009" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2009/03/approximate-cd-ownership-in-the-usa-1990-2007-15032009-1024x724.png" alt="approximate-cd-ownership-in-the-usa-1990-2007-15032009" width="553" height="391" /></a></p>
<p>Man erkennt eine S-Kurve, wie sie typisch für die Marktdurchdringung so genannter dauerhafter Güter ist. Das S kommt dadurch zu Stande, dass die Nachfrage kurz nach der Produkteinführung nur langsam wächst, mit zunehmender Popularität des Produkts schneller wächst, und schließlich wieder nachlässt, nachdem die Haushalte ausreichend mit dem Produkt versorgt sind. Seit 1990 hat jeder US Bürger mehr als 40 CDs neu gekauft. In einem vierköpfigen Haushalt haben sich also seit 1990 rund 160 CDs angesammelt. Selbst, wenn man 10 oder 20 Prozent davon als Verschleiß abziehen würde, verbliebe noch eine stattliche Zahl an CDs. Es ist also keineswegs verwunderlich, dass die Nachfrage nach neuen CDs in den vergangenen Jahren gesunken ist. Die Marktsättigung scheint schon eine Weile erreicht zu sein.</p>
<p>Diese Annahme erscheint umso plausibler, wenn man die folgende Grafik betrachtet. Dargestellt ist die Menge der in den USA seit 1990 verkauften, neuen CDs.</p>
<p><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2009/03/circulation-of-cds-in-the-usa-1990-2007-15032009.png"><img class="size-large wp-image-1048 alignleft" style="border: 1px solid black;" title="circulation-of-cds-in-the-usa-1990-2007-15032009" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2009/03/circulation-of-cds-in-the-usa-1990-2007-15032009-1024x724.png" alt="circulation-of-cds-in-the-usa-1990-2007-15032009" width="553" height="391" /></a></p>
<p>Bis einschließlich 2007 wurden mehr als 12 Milliarden neue CDs verkauft. Selbst unter Berücksichtigung eines gewissen Verschleißes darf man wohl guten Gewissens annehmen, dass mindestens 10 Milliarden dieser CDs noch existieren. Ein nennenswerter Anteil von ihnen &#8211; genaue Zahlen existieren nicht &#8211; werden im Gebrauchtmarkt gehandelt werden. Die dort angebotenen CDs machen zwangsläufig in gewissem Umfang dem Handel mit neuen CDs Konkurrenz. Selbst, wenn nur 5 Prozent der gebrauchten CDs gehandelt werden, wären das immer noch rund 500 Millionen Stück. Das entspräche circa 50 Prozent der während der Konsolidierungsphase jährlich neu verkauften CDs.</p>
<p>Auf den Punkt gebracht, kann man folgende These formulieren:</p>
<blockquote><p><strong>Das Verhalten des Marktes für physische Tonträger in der Phase von 1990-2007 wurde maßgeblich durch die spezifischen Produkteigenschaften der CD geprägt.</strong></p></blockquote>
<p>Damit ist nicht gesagt, dass die Einführung von CD-Brennern, die Verbreitung der Musikkompression im MP3-Format oder das Aufkommen von Peer-to-Peer-Tauschbörsen gänzlich ohne Einfluss gewesen ist. Wahrscheinlich haben sie aber das Erreichen der Konsolidierungs- und Schrumpfungsphase lediglich beschleunigt. Auch ohne diese neuen Technologien hätte der Markt für neue Musik-CDs nicht ewig weiterwachsen können. Auch die Konsolidierungsphase musste irgendwann zu Ende gehen, da sich die gekauften CDs bei den Käufern langsam aber sicher stapelten.</p>
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		<title>USA: Streit um Online-Video-Recorder wird zum Politikum</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jan 2009 09:51:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die gerichtliche Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Online-Video-Recordern in den USA wird die kommende US-Regierung beschäftigen. Der Supreme Court hat seine Entscheidung vertagt und das Justizministerium um eine Stellungnahme gebeten. Die Zukunft des Video-Recorders liegt im Netz. Davon sind jedenfalls die Kabelanbieter in den USA überzeugt. Die Zukunft des Video-Recorders dürfe auf keinen Fall im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gerichtliche Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Online-Video-Recordern in den USA wird die kommende US-Regierung beschäftigen. Der Supreme Court hat seine Entscheidung vertagt und das Justizministerium um eine Stellungnahme gebeten.</p>
<p><span id="more-771"></span></p>
<p>Die Zukunft des Video-Recorders liegt im Netz. Davon sind jedenfalls die Kabelanbieter in den USA überzeugt. Die Zukunft des Video-Recorders dürfe auf keinen Fall im Netz liegen, und auf keinen Fall ohne Bezahlung, meinen dagegen die Film- und Fernsehstudios. Sie verklagten vor drei Jahren den Kabelanbieter Cablevision Systems, um zu verhindern, dass das Unternehmen seinen Kunden einen kostenlosen Online-Video-Recorder anbietet.</p>
<p>Die Studios waren in erster Instanz erfolgreich. 2006 entschied ein Bundesgericht, dass der geplante Online-Video-Recorder gegen das US-Urheberrecht verstoßen würde. Cablevision ging gegen das Urteil in Berufung und gewann im August 2008 in zweiter Instanz. Das zuständige Bundesberufungsgericht in New York vertrat die Auffassung, dass der geplante Dienst durch die Fair-use-Ausnahmebestimmungen des US-Urheberrechts gedeckt sei. Es seien schließlich die Verbraucher und nicht Cablevision, die Aufnahmen mit dem Online-Video-Recorder anfertigen und abspielen würden, <a href="http://blog.wired.com/27bstroke6/files/cablevisiondecision.pdf" target="_blank">argumentierte</a> (PDF) das Gericht. Aus diesem Grunde brauche Cablevision weder eine Lizenz von den Rechteinhabern noch müsste der Kabelanbieter Lizenzgebühren an die Studios abführen.</p>
<p>Die Studios gaben sich nach der Niederlage in New York aber noch nicht geschlagen. Sie riefen das oberste Gericht an, den U.S. Supreme Court, und forderten eine Aufhebung des Urteils. Gestern hat der Supreme Court überraschenderweise verkündet, noch nicht zu entscheiden. Durchaus unüblich wurde der Fall weder abgelehnt noch zur Entscheidung angenommen. Stattdessen haben die obersten Richter den Generalstaatsanwalt zu einer Stellungnahme in der Sache &#8220;eingeladen&#8221;. Durch den bevorstehenden Regierungswechsel in Washington wird der Fall nun zum Politikum.</p>
<p>Der neu gewählte Präsident Barack Obama wird sein Amt am 20. Januar antreten. Danach wird er wichtige Posten im Justizministerium mit seinen Kandidaten neu besetzen, darunter den des Generalstaatsanwalts. Bis dahin ist noch knapp eine Woche Zeit, in der theoretisch auch der noch amtierende Generalstaatsanwalt Theodore B. Olsen die Einladung der Supreme-Court-Richter wahrnehmen könnte. Kein Beobachter rechnet jedoch damit, dass das passieren wird. Stattdessen wird wohl dessen designierte Nachfolgerin Elena Kagan, Leiterin der Harvard Law School, die Aufgabe zu übernehmen haben.</p>
<p>Kagan wird im Justizministerium als Kollegen voraussichtlich Tom Perelli begrüßen dürfen. Geht es nach Obama, wird Perelli im Justizministerium für Zivilrecht zuständig sein. Perelli wiederum war zuvor Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Jenner &amp; Block und dort Vorgesetzter von Donald B. Verrilli Jr., <a href="http://blog.wired.com/27bstroke6/2009/01/us-high-court-a.html" target="_blank">berichtet</a> das Wired-Blog Threat Level. Don Verrilli nun ist nicht nur der wichtigste Anwalt des US-Musikindustrieverbandes RIAA, er vertritt auch die Film- und Fernsehstudios im Streit mit Cablevision. Der Fall verspricht also, spannend zu bleiben.</p>
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		<title>USA: Filesharing-Prozess live im Internet</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/12/29/usa-filesharing-prozess-live-im-internet/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Dec 2008 14:16:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Charles Nesson]]></category>
		<category><![CDATA[Digital Theft Deterrence Act]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Joel Tenenbaum]]></category>
		<category><![CDATA[Kazaa]]></category>
		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>
		<category><![CDATA[RIAA]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem seit 2003 in den USA laufenden Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen hat der Verteidiger jetzt beantragt, den Prozess audiovisuell im Internet zu übertragen. Der Jurist begründet seinen Antrag mit der pädagogischen Funktion einer solchen Übertragung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem seit 2003 in den USA laufenden Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen hat der Verteidiger jetzt beantragt, den Prozess audiovisuell im Internet zu übertragen. Der Jurist begründet seinen Antrag mit der pädagogischen Funktion einer solchen Übertragung.</p>
<p><span id="more-752"></span>Joel Tenenbaum droht eine drakonische Strafe. Sollte der 24 Jahre alte Student wegen illegalen Filesharings verurteilt werden, könnte die verhängte Geldstrafe für ihn den Bankrott bedeuten. Eine solche Strafe wäre unangemessen und würde gegen die US-Verfassung verstoßen, findet der Harvard-Rechtsprofessor und Gründer des Berkman Center for Internet &amp; Society an der Universität, Charles Nesson. Nesson hat sich deshalb Ende Oktober zusammen mit einigen seiner Studenten dazu entschlossen, Tenenbaum mit allen zivilrechtlichen Mitteln gegen die Kläger von der Musikindustrie zu verteidigen. Tenenbaum wurde bisher von seiner Mutter, einer Urheberrechtsspezialistin, verteidigt.</p>
<p>In seinem jüngsten Antrag fordert das <a href="http://www.facebook.com/group.php?gid=37707326867" target="_blank">&#8220;Joel fights Back Against RIAA&#8221;</a>-Team (via MySpace) um Nesson nun vom Gericht, den Prozess live im Internet zu übertragen. Zur Begründung führt Nesson unter anderem an: &#8220;Der Internetzugang zum Verfahren wird es einem zunehmend interessierten und versierten Publikum erlauben, die Aufklärungskampagne des [Musikindustrieverbandes] besser zu verstehen.&#8221; Das Gericht muss den <a href="http://blogs.law.harvard.edu/nesson/files/2008/12/motion-to-admit-the-internet1.pdf" target="_blank">Antrag</a> (PDF) jetzt prüfen und über seine Zulassung oder Ablehnung entscheiden. Normalerweise werden Zivilgerichtsverfahren in den USA nicht per Video übertragen, die Gerichte dürfen die Übertragung jedoch zulassen.</p>
<p>Das Verfahren gegen Tenenbaum begann schon 2003. Der Vorwurf der Musikindustrie lautet, Tenenbaum habe mindestens sieben Titel aus der Tauschbörse Kazaa heruntergeladen und über 800 zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Das sei ein klarer Verstoß gegen den Digital Theft Deterrence Act. Jede einzelne der Tenenbaum vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen könnte danach mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 bis zu 150.000 US-Dollar belegt werden.</p>
<p>2004 bot Tenenbaum den klagenden Plattenfirmen an, eine Enschädigung in Höhe von 500 US-Dollar zu zahlen. Die Plattenfirmen, die 12.000 US-Dollar forderten, <a href="http://archives.chicagotribune.com/2008/nov/20/business/chi-thu-music-downloading-nov20" target="_blank">lehnten ab</a> (via Chicago Tribune) und zogen vor Gericht. Seitdem zieht sich der Streit zwischen der Musikindustrie und Tenenbaum hin.</p>
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		<title>Artikel: &#8220;Large Recording Companies v. The Defenseless&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 11:12:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[Der auf die Verteidigung in Filesharingfällen spezialisierte New Yorker Anwalt Ray Beckerman, Betreiber des Blogs Recording Industry vs. The People, hat in der Zeitschrift &#8220;The Judges&#8217; Journal&#8221; (Vol. 47, No. 3, Summer 2008) einen ausführlichen Artikel über das Vorgehen der großen Plattenfirmen und ihres US-Interessenverbandes RIAA gegen mutmaßliche P2P-Tauschbörsennutzer veröffentlicht. Den Artikel gibt es auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der auf die Verteidigung in Filesharingfällen spezialisierte New Yorker Anwalt Ray Beckerman, Betreiber des Blogs <a href="http://recordingindustryvspeople.blogspot.com/" target="_blank">Recording Industry vs. The People</a>, hat in der <a href="http://www.abanet.org/jd/publications/jjournal/" target="_blank">Zeitschrift</a> &#8220;The Judges&#8217; Journal&#8221; (Vol. 47, No. 3, Summer 2008) einen ausführlichen Artikel über das Vorgehen der großen Plattenfirmen und ihres US-Interessenverbandes RIAA gegen mutmaßliche P2P-Tauschbörsennutzer veröffentlicht. Den Artikel gibt es auch als <a href="http://beckermanlegal.com/Documents/080729LargeRecordingCompaniesVsTheDefenseless.pdf" target="_blank">PDF</a>. Eine sehr interessante Lektüre!</p>
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		<title>Fundstücke zur Kreativwirtschaft</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/05/18/fundstucke-zur-kreativwirtschaft-5/</link>
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		<pubDate>Sun, 18 May 2008 18:50:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
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		<category><![CDATA[verwaiste Werke]]></category>
		<category><![CDATA[virtueller Videorecorder]]></category>
		<category><![CDATA[Zitat]]></category>
		<category><![CDATA[ZPÜ]]></category>

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		<description><![CDATA[Kopierabgaben für Festplatten ärgern Gerätehersteller Nach der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Urheberrechtsnovelle hat die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) damit begonnen, Urheberabgaben (aka &#8220;Kopierabgaben&#8221;) auf Festplatten einzufordern. Die Logik dahinter: Die meisten Leute speichern auf ihren Festplatten fremdes, urheberrechtlich geschütztes Material als Privatkopie. Dafür sollen die Urheber durch eine entsprechende Abgabe entschädigt werden. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Kopierabgaben für Festplatten ärgern Gerätehersteller</h3>
<p>Nach der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Urheberrechtsnovelle hat die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) damit begonnen, Urheberabgaben (aka &#8220;Kopierabgaben&#8221;) auf Festplatten einzufordern.</p>
<p>Die Logik dahinter: Die meisten Leute speichern auf ihren Festplatten fremdes, urheberrechtlich geschütztes Material als Privatkopie. Dafür sollen die Urheber durch eine entsprechende Abgabe entschädigt werden.</p>
<p>Das sorgt bei den Festplattenherstellern und beim Branchenverband Bitkom aber für Ärger, weiß Computer Reseller News zu <a href="http://www.crn.de/news/showArticle.jhtml?articleID=207800493" target="_blank">berichten</a> (16.5.2008) Der Bitkom fordert statt neuen Urheberabgaben die Ausdehnung des Einsatzes von digitalem Rechtemanagement (DRM) und einer damit möglichen, individuellen Abrechnung bei Kopieraktionen.</p>
<p>Ich will an dieser Stelle einmal skizzieren, was das in der Praxis bedeuten könnte.</p>
<p><span id="more-109"></span></p>
<p>Wer im Web surft und diverse Websites ansteuert, lädt von dort automatisch Bilder, Texte, Videos und Musik als Kopie in den Browser-Cache auf der Festplatte. Bei konsequentem DRM-Einsatz würde jede dieser Kopien eine Genehmigungsaktion auslösen und ggf. auch eine Zahlungsfunktion. Genehmigungs- und Zahlungsaktionen im Bereich von weniger als einem Cent dürften unökonomisch sein. (Ich vermute sogar, daß sich solche Aktionen erst ab 5 Cent aufwärts pro Aktion rechnen.) Veranschlagt man je ein Cent pro Bild, Text, Video, Musikstück, das von einer Website geladen wird, würde das Betrachten einer durchschnittlichen Website vielleicht 15-20 Cent kosten. In jeden Webbrowser müßte ein Taxameter eingebaut werden, der immer weiterzählt, wenn ich eine neue Website aufrufe. Am Ende eines durchschnittlichen Tages stünden so etliche Euro auf der Rechnung, die von meinem Konto abgebucht würden. Jeden Tag tickte unerbittlich das Web-Taxameter. Wenn ich nicht zahlen will oder kann, wird mir die nächste Website einfach nicht mehr angezeigt&#8230;</p>
<h3>Von Plagiaten und Zitaten in der Grauzone</h3>
<p><a href="http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3284759" target="_blank">Laut Wiesbadener Tagblatt</a> (17.5.2008) hat Staatstheater-Intendant Manfred Beilharz sich von einer fremden Inszenierung bei seiner eigenen Inszenierung &#8220;anregen&#8221; lassen. Ein Wiesbadener Jurist warf ihm daraufhin ein Plagiat vor, denn Inszenierungen seien als &#8220;geistige Schöpfung&#8230;natürlich geschützt&#8221;. Ganz so offensichtlich scheint das aber doch nicht zu sein. Jedenfalls ist Silke von Lewinsky vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in ihrer Beurteilung der Angelegenheit vorsichtig und spricht von einer &#8220;rechtlichen Grauzone&#8221;. Manfred Beilharz ist ob der abweichenden Meinungen unschlüssig und bietet an, sich zu schämen.</p>
<p>Grund, sich zu schämen, hat womöglich auch der Medienwissenschaftlers Professor Winfred Kaminski. Kaminski hat an einem Buch über &#8220;Computerspiele(r)&#8221; mitgearbeitet, das von der Bundeszentrale für politische Bildung verlegt wurde. Dabei hat er anscheinend vergessen, Textabschnitte, die er aus dem Internet kopiert hat, ausreichend als Zitate zu kennzeichnen. So <a href="http://www.heise.de/newsticker/Aerger-um-Computerspiele-r-versteher-Buch--/meldung/108040" target="_blank">berichtet</a> (18.5.2008) jedenfalls der Heise Newsticker unter Berufung auf die morgige Ausgabe des Spiegels.</p>
<p><strong>Nachtrag vom 20.5.2008: </strong>Bei DerWesten ist ein Interview mit Kaminski erschienen. Darin äußert dieser die Vermutung, dass die Plagiatsvorwürfe nur dazu dienen sollten, den weiteren Vertrieb eines unliebsamen Buches zu verhindern.</p>
<p>Auf das Plagiatsproblem wird Kaminski auch direkt angesprochen:</p>
<blockquote><p>&#8220;<strong>DerWesten: </strong>Sie haben zugegeben, dass für einen der Aufsätze Texte aus dem Internet benutzt und diese nicht sorgfältig genug deutlich gemacht wurden. Hätte man sowas nicht im Vorfeld sehen oder erkennen müssen?</p>
<p><strong> Prof. Kaminski: </strong>Das muss ich mir leider anziehen und die Verantwortung übernehmen! Ich ärgere mich bodenlos, dass ich einen unfertigen Text – der allenfalls eine erste Montage, eine Art Materialsammlung war &#8211;  aus der Hand gegeben habe. Da habe ich arg gepatzt.&#8221;</p></blockquote>
<h3>Urheberschutz für T-Shirts auf Zeitschriftenfotos?</h3>
<p>Die IT-Recht-Kanzlei (München) <a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/T-Shirt-Design-Urheberschutz.html" target="_blank">informierte</a> am Freitag (16.5.2008) über ein bahnbrechendes Urteil zum Urheberrechtsschutz von T-Shirts.</p>
<p>Tatsächlich können T-Shirts als Werke der angewandten Kunst (UrhG <a href="http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#2" target="_blank">§2</a> Abs. 1 Zif. 4) geschützt sein. Ein Foto eines solchen T-Shirt-Kunstwerks landete nun auf der Titelseite einer Zeitschrift. Der T-Shirt-Künstler (&#8220;Designer&#8221;) sah dadurch seine Urhebeberrechte verletzt. Er kam, sah, klagte und&#8230;verlor. Das OLG München bestätigte das Urteil des Landgerichts München I, das entschieden hatte, daß das Foto im konkreten Fall durch eine Ausnahmebestimmung (&#8220;Schrankenregelung&#8221;) im Urheberrecht legitimiert sei. Die Gerichte zogen dazu UrhG <a href="http://transpatent.com/gesetze/urhg.html#57" target="_blank">§57</a> heran:</p>
<blockquote><p>&#8220;Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.&#8221;</p></blockquote>
<p>Beide Instanzen waren der Auffassung, dass der Abdruck des Fotos nur Beiwerk zur gesamten Zeitschrift sei, weil der Inhalt der Zeitschrift sich nicht um T-Shirts oder Ähnliches drehte.</p>
<h3>Digital-TV in der Schweiz: Verschlüsselt, oder nicht verschlüsselt?</h3>
<p>Die Neue Zürcher Zeitung (16.5.2008) dokumentiert ausführlich die Diskussion um die sogenannte Grundverschlüsselung von digital gesendetem Fernsehen.</p>
<ul>
<li>Simonetta Sommaruga: <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/medien/die_konsumenten_werden_von_den_kabelnetzanbietern_gegaengelt_1.733829.html?printview=true" target="_blank">Am Gängelband der Kabelnetzanbieter.</a> Verschlüsselung nach Erfahrungen aus dem In- und Ausland unnötig</li>
<li>Fulvio Caccia: <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/medien/das_digitale_fernsehen_kann_ohne_verschluesselung_nicht_gedeihen_1.733830.html?printview=true" target="_blank">Das Digital-TV kann ohne Verschlüsselung nicht gedeihen.</a> Ein Aufruf zu medienpolitischer Vernunft im Streit um die Set-Top-Boxen</li>
<li>Matthias Benz: <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/medien/digitale_mattscheibe_1.733876.html?printview=true" target="_blank">Digitale Mattscheibe</a></li>
</ul>
<p>Es lohnt sich auf jeden Fall, die Debatte zu verfolgen. Früher oder später, das wage ich, vorauszusagen, wird in Deutschland ganz ähnlich diskutiert werden. Gut, wenn man dann einige Argumente schon einmal gehört hat.</p>
<p><strong>Nachtrag vom 21.5.:</strong> Vorerst bleibt es in der Schweiz dabei: <a href="Keine Wahlfreiheit bei der Set-Top-Box" target="_blank">&#8220;Keine Wahlfreiheit bei der Set-Top-Box&#8221;</a> (NZZ, 20.5.).</p>
<h3>Virtuelle Videorecorder und die Privatkopie</h3>
<p>Bei OpenPR gibt es eine längere <a href="http://openpr.de/news/211312/Gilt-das-Recht-auf-Privatkopie-auch-bei-Einsatz-von-virtuellen-Recordern.html" target="_blank">Ausführung</a> von der IT-Recht Kanzlei (München) zu der Frage &#8220;Gilt das Recht auf Privatkopie auch bei Einsatz von „virtuellen Recordern“? Empfehlenswert!</p>
<p>Bei iRights.info gibt es zu dem Thema folgende Texte:</p>
<ul>
<li>Online-Recording: <a href="http://www.irights.info/index.php?id=514" target="_self">Der Videorekorder im Netz</a> (15.5.2006)</li>
<li><span class="titel2"><a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=224&amp;cHash=a9e237aecc" target="_self"> Weiterer Online-Videorekorder verboten</a> (Nachricht vom 1.9.2006)</span></li>
<li><span class="titel2"><a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=292&amp;cHash=1f48268245" target="_self">OLG Dresden bestätigt Verbot von Online-Videorekorder</a> (Nachricht vom 17.4.2007)<br />
</span></li>
</ul>
<h3>Filesharing-Verfahren in den USA</h3>
<p>In zwei wichtigen Filesharing-Verfahren in den USA hat es in dieser Woche neue Entwicklungen gegeben.</p>
<p>Im Fall der von einer Jury zu 222.000 US-Dollar Schadensersatz verurteilten  Jammie Thomas hat der zuständige Richter Michael Davis jetzt festgestellt, daß er selbst versehentlich gegen das Recht verstoßen hat. Der Richter hatte ein bindendes Urteil eines übergeordneten Gerichts nicht berücksichtigt und scheint die Absicht zu haben, das Verfahren neu aufzurollen (<a href="http://arstechnica.com/news.ars/post/20080515-jammie-thomas-likely-to-get-new-trial.html" target="_blank">via Ars Technica</a>). Ob das für die verurteilte Jammie Thomas von Vorteil sein wird, ist schwer zu sagen. (Zum Verfahren siehe auch den <a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=325&amp;cHash=bc193f0533" target="_self">Bericht</a> bei iRights.info.)</p>
<p>Im Fall der zu Unrecht von der Recording Association of America (RIAA) verklagten Tanya Andersen hat ein Gericht die Kläger von der Musikindustrie zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltsgebühren von Andersen in Höhe von 107.834 US-Dollar verurteilt (<a href="http://arstechnica.com/news.ars/post/20080515-andersen-gets-highest-ever-attorney-fees-award-against-riaa.html" target="_blank">via Ars Technica</a>). Die RIAA hatte lediglich 30.000 US-Dollar angeboten, Andersens Anwalt 298.995 US-Dollar gefordert.</p>
<h3>Selbstvermarktung via Internet</h3>
<p>Bei Pressetext.at gibt es einen <a href="http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=080516004" target="_blank">Artikel</a> (16.5.2008) mit Hinweisen zu verschiedenen Portalen, über die Kreative ihre Werke direkt im Internet vermarkten können.</p>
<ul>
<li>Musik: <a href="http://www.djtunes.com" target="_blank">DJTunes</a></li>
<li>Musik, Filme, Bilder und Texte: <a href="http://www.cultureload.net/index.php?message=language_changed&amp;mod=audio&amp;mod2=start_page" target="_blank">CultureLoad</a> (übrigens gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium)</li>
</ul>
<p>Bei CultureLoad kann man sich wahlweise als Künstler oder Mitglied registrieren. Künstler werden folgendermaßen umworben:</p>
<blockquote>
<ul>
<li>&#8220;Lade deine Musik, Filme, Bilder, Texte hoch&#8221;</li>
<li>&#8220;Setz den Verkaufspreis &amp; verdiene Geld&#8221;</li>
<li>&#8220;Gewinne neue Fans/Zuschauer/Leser&#8221;</li>
<li>&#8220;Organisiere eigene Projekte&#8221;</li>
<li>&#8220;Werde für Events gebucht&#8221;</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Laut der FAQ bekommen Künstler &#8220;75% vom Bruttoumsatz&#8221;, der mit ihren Werken erzielt wird. CultureLoad verwendet eine eigene Währung namens &#8220;CultureCoin&#8221; (CC), die in Euro umgerechnet wird. Erlöse werden &#8220;auf [ein] kostenloses PayPal oder Moneybookers-Konto&#8221; überwiesen. Veröffentlichte Werke stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz.</p>
<h3>USA: Neues Gesetz soll Problem der &#8220;verwaisten Werke&#8221; lösen</h3>
<p>Wie das gerade für etwa 25 Millionen US-Dollar von Conde Nast <a href="http://www.news.com/8301-10784_3-9946327-7.html?tag=nefd.top" target="_blank">übernommene</a> (via CNET &#8212;  selbst gerade für 1,8 Milliarden US-Dollar <a href="http://origin.mercurynews.com/business/ci_9279548?nclick_check=1" target="_blank">gekauft</a> von CBS; via Mercury News, 16.5.2008) und künftig Wired beigeordnete Newsportal Ars Technica <a href="http://arstechnica.com/news.ars/post/20080516-orphan-works-bill-clears-senate-committee-may-soon-find-home.html" target="_blank">berichtet</a> (16.5.2008), macht der Gesetzentwurf zu den in den USA &#8220;orphan works&#8221; genannten, &#8220;verwaisten Werken&#8221;, Fortschritte im Senat. Der zuständige Justizausschuß hat den Gesetzetwurf mit kleineren Änderungen verabschiedet.</p>
<p>&#8220;Verwaiste Werke&#8221; sind urheberrechtlich geschützte Werke, bei denen der oder die Rechteinhaber entweder nicht zu identifizieren oder nicht auffindbar sind. Jemand, der die Nutzung solcher Werke lizenzieren möchte, steht damit vor der unüberwindbaren Hürde, keinen potentiellen Lizenzgeber als Ansprechpartner zu haben.</p>
<p>Der in den USA in den Parlamentskammern beratene Gesetzentwurf sieht im Kern vor, daß der- oder diejenige, der ein &#8220;verwaistes Werk&#8221; nutzen möchte, zuerst nachweisen muß, daß er oder sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um den Rechteinhaber ausfindig zu machen. Hat das nicht funktioniert, darf er oder sie das Werk ohne ausdrückliche Erlaubnis nutzen. Die Nutzung wird in einer Datenbank registriert. Sollte sich später ein Rechtsinhaber melden, hat dieser Anspruch auf Nachzahlung von Lizenzgebühren.</p>
<p>Zu den Hintergründen des Gesetzes hat die oberste Copyright-Wächterin der USA, Marybeth Peters, Mitte März 2008 einen längeren Text <a href="http://www.copyright.gov/docs/regstat031308.html" target="_blank">veröffentlicht</a>.</p>
<p>Die <a href="http://babelfish.yahoo.com/translate_url?doit=done&amp;tt=url&amp;intl=1&amp;fr=bf-home&amp;trurl=http%3A%2F%2Fwww.copyright.gov%2Fdocs%2Fregstat031308.html&amp;lp=en_de&amp;btnTrUrl=Translate" target="_blank">Babelfish-Übersetzung</a> des Textes ist leider unbrauchbar &#8212; aber amüsant. Hier zur Unterhaltung ein Auszug:</p>
<blockquote><p>&#8220;Tatsächlich ist der auffallendste Aspekt der Waisenarbeiten, dass die Frustrationen auf eine Art durchdringend sind, dass viele copyrightprobleme nicht sind. Wenn ein Copyright-Inhaber nicht identifizierent werden kann oder das unlocatable ist, mögliche wichtige Benutzerungezwungenheit, produktive Projekte, von denen viele zu unserem nationalen Erbe vorteilhaft sein würden. Gelehrte können die wichtigen Buchstaben, die Bilder und die Manuskripte, die sie heraus in den Archiven oder in den Privateigentümern, nicht suchen anders als in der begrenzten Weise benutzen, die durch fairen Gebrauch oder die erste Verkaufslehre die Erlaubnis gehabt wird.&#8221;</p></blockquote>
<p>Erinnert mich stark an die Bedienungsanleitungen, die heutzutage aus Asien importierten Elektrokleingeräten beiliegen :-)</p>
<p><strong>Nachtrag vom 21.5.:</strong> Lawrence Lessig, Internet- und Urheberrechtsaktivist sowie Mitbegründer von Creative Commons, äußerte sich in der gestrigen Ausgabe der New York Times kritisch über den vorliegenden Gesetzentwurf:</p>
<blockquote><p>&#8220;Der dem Kongreß vorliegende Lösungsvorschlag ist sowohl unfair als auch unklug. Das Gesetz würde Urheberrechtsverletzer vor hohen Schadensersatzforderungen schützen&#8230;&#8221;</p></blockquote>
<h3>Sex, Urheberrecht und Videos</h3>
<p>Zu guter Letzt noch ein kreatives Anwendungsbeispiel für das Urheberrecht. Die Netzeitung berichtet unter der Überschrift <a href="http://www.netzeitung.de/internet/1022137.html" target="_blank">&#8220;Wenn private Sexbilder plötzlich im Netz stehen&#8221;</a> über folgendes Problem: Ein Pärchen filmt und/oder fotographiert sich selbst beim Sex und erfreut sich an den Aufnahmen. Später irgendwann tritt das Wahrscheinliche ein und das Pärchen trennt sich. Aus Rache veröffentlicht er oder sie dann kompromittierende Aufnahmen des Partners im Internet. Das ist mindestens peinlich, kann aber auch großen Schaden anrichten. (Ich überlasse es der Vorstellungskraft der Leserinnen und Leser des Blogs, sich solche Fälle im Einzelnen zu überlegen.) Verständlicherweise werden die meisten derart unfreiwillig online Entblößten die Aufnahmen aus dem Internet entfernen wollen. Und hier kommt nun endlich auch das Urheberrecht ins Spiel:</p>
<blockquote><p>&#8220;<span class="fliesstext">Der Bundesverband der Informationswirtschaft (Bitkom) in Berlin rät den Opfern in solch einem Fall zu rechtlichen Schritten: «Wenn das Bildmaterial vom Opfer selbst aufgenommen wurde, hat es einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch, den es gegen die Veröffentlichung geltend machen kann», sagt ein Sprecher des Verbandes. Es könne auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden, damit das Material schnell aus dem Netz genommen wird. Im Übrigen gelte das allgemeine Persönlichkeitsrecht, auf dessen Grundlage eine Klage auf Unterlassung und Entfernung möglich sei.&#8221;</span></p></blockquote>
<p>Ich möchte ergänzend noch auf das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) hinweisen, das in <a href="http://www.bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html" target="_blank">Paragraph 22</a> das Recht am eigenen Bild festschreibt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.&#8221;</p></blockquote>
<p>Keine Regel ohne Ausnahme. Auch das Recht am eigenen Bild kennt Grenzen, die aber bei der unerlaubten Veröffentlichung von freizügigen Aufnahmen aus dem Bereich des persönlichen Sexuallebens ganz sicher nicht greifen. Ein Verstoß gegen §22 KunstUrhG wird auf Antrag des oder der Betroffenen als Straftat verfolgt.</p>
<p>Tip: Wenn die Polizei sich mangels Erfahrung mit solchen Fällen weigert, eine Anzeige aufzunehmen, hilft es, den zuständigen Staatsanwalt direkt anzusprechen (per Post oder Fax).</p>
<p><strong>Nachtrag vom 21.5.:</strong> Beim Deutschlandfunk gibt es einen <a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/787773/" target="_blank">Beitrag</a> zum Thema &#8220;Recht am eigenen Bild&#8221;. Die Sendung wurde heute um 6:25 ausgestrahlt. Wer sie nachhören will, kann sich das <a href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/05/21/dlf_20080521_0625_538dd13b.mp3" target="_blank">MP3</a> dazu laden.</p>
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		<title>Fundstücke zur Kreativwirtschaft</title>
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		<pubDate>Mon, 05 May 2008 18:30:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Der digitale Kinofilm kommt nicht recht in Fahrt, bei Viacom rockt es und Sony-BMG will ausnahmsweise lieber verhandeln als verklagen. Hier die neuesten Fundstücke zur Kreativwirtschaft… Digitalkino: Die Zukunft kommt später Seit etlichen Jahren steht der Durchbruch (Spiegel Online vom 25.6.2007) des Digitalkinos „unmittelbar bevor“, jedenfalls wenn man den großen Hollywood-Filmstudios, den Kinoausrüstern und Filmverleihern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der digitale Kinofilm kommt nicht recht in Fahrt, bei Viacom rockt es und Sony-BMG will ausnahmsweise lieber verhandeln als verklagen. Hier die neuesten Fundstücke zur Kreativwirtschaft…</p>
<p><span id="more-102"></span></p>
<h3>Digitalkino: Die Zukunft kommt später</h3>
<p>Seit etlichen Jahren steht der <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,490516,00.html" target="_blank">Durchbruch</a> (Spiegel Online vom 25.6.2007) des Digitalkinos „unmittelbar bevor“, jedenfalls wenn man den großen Hollywood-Filmstudios, den Kinoausrüstern und Filmverleihern Glauben schenkt. Daß es dann doch immer noch etwas länger dauert, ist nicht zuletzt den Kosten geschuldet. Die Umstellung ist teuer, sehr teuer. Zwar sind mittlerweile die Preise für die Geräte gefallen, aber immer noch muß man pro Kinosaal mit Kosten von ca. 60.000-100.000 Euro für die notwendige Projektionstechnik rechnen, wenn diese DCI-konform sein soll.</p>
<p>DCI ist das Kürzel der von den großen Hollywoodstudios getragenen <a href="http://www.dcimovies.com/" target="_blank">Digital Cinema Initiative</a>, die Anfang März Version 1.2 ihrer umfangreichen Spezifikation für die digitale Projektionstechnik inklusive digitalem Rechte-Management (DRM) vorgelegt hat. (Wer mehr dazu wissen will, könnte sich zum Beispiel meinen Artikel „Digital Cinema Initiative und Digital Rights Management“ in der FKT, 60. Jg., Nr. 4 (2006), S. 179-184, zu Gemüte führen oder sich anderswo im Internet kundig machen.)</p>
<p>Für Hollywood ist D-Cinema gemäß DCI die Zukunft, aber die Zukunft läßt auf sich warten. <a href="http://www.hollywoodreporter.com/hr/content_display/news/e3i06a73bb9ccfd10cf974eed905b467315?imw=Y" target="_blank">Laut dem Hollywood Reporter</a> sind in Nordamerika gerade einmal 5.000 von 39.000 Kinosälen mit der notwendigen Digitaltechnik ausgestattet. Von den genannten 5.000 verfügen darüber hinaus lediglich 1.000 über die Fähigkeiten zur Projektion digitaler 3D-Filme. (Die 3D-Zukunft wird also noch viel länger auf sich warten lassen.) In anderen Ländern und Weltengegenden, nicht zuletzt in Indien, Heimat der weltgrößten Filmindustrie, setzen die Kinobetreiber überdies wegen der Kosten gleich ganz auf andere, billigere Standards.</p>
<p>Den größten Vorteil durch die Digitalisierung der Kinosäle haben ohnehin die Studios und Filmverleiher, die die anfallenden Kosten aber am liebsten auf die Kienobertreiber abwälzen wollen – so weit es geht. Für Studios und Verleiher bedeutet Digitalisierung weniger Aufwand bei der Herstellung und dem Vertrieb von Filmkopien sowie bessere Kontrolle über die tatsächliche Nutzung der Filme. Die Kinobetreiber sind verständlicherweise davon, daß sie die Kosten schultern sollen, wenig begeistert. Sie fordern finanzielle Unterstützung in größerem Umfang als die Studios und Verleiher derzeit leisten wollen. Folglich kommt der Umstieg auf die neue Digitaltechnik im Kino nur langsam voran.</p>
<p>Mit der Etablierung von Blu-ray als neuem hochauflösenden (HD-) Standard im Heimkino, billigeren HD-fähigen Projektoren und dem weiteren Ausbau von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Triple_Play" target="_blank">„Triple-play“</a> (Wikipedia) in Breitbandnetzen erwächst dem Digitalkino in schnellem Tempo eine weitere Konkurrenz. Gut möglich, daß so das digitale Heimkino in absehbarer Zeit das digitale Kino zu einem Nischendasein verdammen wird.</p>
<h3>Plattenfirmen klagen, Sony-BMG verhandelt</h3>
<p>Zu einer anderen Branche der „Kreativwirtschaft“, der Musikindustrie. Von dort sind – wen wundert’s – weitere Klagebotschaften zu vernehmen. Die Recording Industry Association of America (RIAA) <a href="http://www.news.com/8301-10784_3-9930419-7.html" target="_blank">verklagt</a> (via CNET) mal wieder die Zukunft, diesmal in Form des <a href="http://www.playlist.com/" target="_blank">Project Playlist</a>. Der Vorwurf lautet auf „unerlaubte Vervielfältigung“ urheberrechtlich geschützter Musik. Der Haken dabei: Project Playlist speichert und verbreitet keine Musik sondern lediglich Links auf Musik (also ähnlich wie der BitTorrent-Tracker The Pirate Bay, dessen Betreiber in Schweden ja ebenfalls wegen Urheberrechtsverletzungen angeklagt worden sind). <a href="http://www.playlist.com/static/node/147435.html" target="_blank">Nach eigener Aussage</a> zahlt Project Playlist Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaften „ASCAP, BMI und SESAC“ in den USA, die ihrerseits Gegenseitigskeitsabkommen mit den Verwertungsgesellschaften in praktisch allen anderen Ländern geschlossen haben.</p>
<p>Überraschenderweise hat sich Sony-BMG der RIAA-Klage (bisher) nicht angeschlossen. Laut einem Bericht bei CNET <a href="http://www.news.com/8301-10784_3-9931867-7.html" target="_blank">verhandelt</a> Sony-BMG stattdessen mit Project Playlist. In einer anderen <a href="http://www.drmwatch.com/ocr/article.php/3744291" target="_blank">Meldung</a> (bei DRM Watch) verlautete, daß Sony-BMG „mehr als 250.000 Titel aus dem eigenen Katalog an die Website we7.com mit Sitz in Großbritannien lizenziert hat“. <a href="http://www.we7.com/" target="_blank">We7.com</a> bietet kostenlose Musik, die durch vor jedem Titel eingeblendete Werbung finanziert wird. (Wer statt Werbung zu hören lieber zahlen will, kann die Titel bei we7.com auch kostenpflichtig erwerben.) Kann es sein, daß das Sony-BMG-Management am Ende etwas über die Zukunft der digitalen Musik verstanden hat?</p>
<h3>Lohnende Lizenzen</h3>
<p>Lizenzieren statt Klagen scheint wohl der bessere Weg zu sein. Jedenfalls weisen darauf neue Zahlen der britischen Verwertungsgesellschaft Performing Right Society (PRS) hin. Dort sind die Lizenzeinnahmen <a href="http://www.guardian.co.uk/business/2008/apr/21/mediabusiness.digitalmedia" target="_blank">laut The Guardian</a> im ersten Quartal des laufenden Jahres um mehr als 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gestiegen, auf satte 110 Millionen Britische Pfund (etwa 140 Millionen Euro). Das Geld wird an die Urheber – Komponisten und Liedtexter – sowie andere Rechteinhaber (Musikverlage) ausgeschüttet werden. Die Einnahmen stammen vom Fernsehen, Radiosendern, Geschäften, Bars, Hotels „und anderen kommerziellen Einrichtungen, die Musik spielen“.</p>
<p>Auch Computerspiele haben sich zu einer reichlich sprudelnden Einnahmequelle im Musikgeschäft entwickelt. Besonders der Megahit „Rock Band“ kurbelt die Nachfrage nach Musik an. So stieg der Quartalsumsatz des Geschäftsbereichs Media Networks von Viacom (dem Konzern gehört „Rock Band“) um 16 Prozent auf knapp über 2 Milliarden US-Dollar. <a href="http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2008/05/02/AR2008050201309.html" target="_blank">Laut Washington Post</a> schreibt Viacom das Umsatzwachstum wesentlich dem Erfolg von „Rock Band“ zu.</p>
<h3>Musikströmer müssen zahlen</h3>
<p>Schließlich darf sich die US-Verwertungsgesellschaft ASCAP auf 100 Millionen US-Dollar Mehreinnahmen <a href="http://www.ascap.com/press/2008/0430_ratecourtdecision.aspx" target="_blank">freuen</a>. Zahlen müssen Yahoo, AOL und RealNetworks, weil sie sieben Jahre lang Musik ins Internet verströmt („gestreamt“) haben, ohne die Urheber – Komponisten und Liedtexter – sowie andere Rechteinhaber (Musikverlage) dafür zu entschädigen. Das hat ein US-Bezirksrichter am 30. April so entschieden. Die von ASCAP ursprünglich geforderten Prozente vom Umsatz der Musikströmer hatte der zuständige Richter William Conner allerdings als etwas zu hoch befunden und durch selbst kalkulierte Sätze ersetzt, die etwas niedriger ausfallen. Unterm Strich liegen die Sätze jetzt im hohen einstelligen Prozentbereich, hat Ars Technica <a href="http://arstechnica.com/news.ars/post/20080501-judge-big-webcasters-owe-songwriters-millions-in-royalties.html" target="_blank">ausgerechnet</a>.</p>
<h3>Preiswerte Journalisten?</h3>
<p>Last but not least gibt es einen neuen Preis für Journalisten, <a href="http://www.europarl.europa.eu/news/public/story_page/037-23392-168-06-25-906-20080307STO23302-2008-16-06-2008/default_en.htm" target="_blank">ausgelobt</a> vom EU-Parlament:</p>
<blockquote><p>&#8220;Are you a European journalist covering the European Union and attempting to explain to people what happens in Strasbourg and Brussels? If this is you then you are eligible to enter a new Journalism Prize launched this year by the European Parliament. Divided into four categories of print, radio, TV and internet journalism &#8211; the winners will each receive €5,000. To enter all entries must be published between 1 May 2007 and 30 April 2008. The winner will be announced in October.&#8221;</p></blockquote>
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		<title>Fundstücke zur Kreativwirtschaft</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/04/22/fundstucke-zur-kreativwirtschaft-3/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Apr 2008 11:27:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Tagtäglich gebiert der Moloch Internet Neuigkeiten aller Art, unterhaltsame und öde, relevante und obskure. Hier die aktuelle Auswahl, handverlesen (oder muß das jetzt Hand verlesen heißen…?). Wikipedia bei Bertelsmann Bertelsmann druckt Wikipedia nach, berichtet der Heise Newsticker. Wikimedia-Deutschland-Vorstandsmitglied Mathias Schindler ist erfreut: „Es wird weltweit das erste gedruckte allgemeine Nachschlagewerk auf Basis von Wikipedia-Inhalten sein“. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Tagtäglich gebiert der Moloch Internet Neuigkeiten aller Art, unterhaltsame und öde, relevante und obskure. Hier die aktuelle Auswahl, handverlesen (oder muß das jetzt Hand verlesen heißen…?).</p>
<p class="MsoNormal">
<h3><span id="more-84"></span>Wikipedia bei Bertelsmann</h3>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Bertelsmann druckt Wikipedia nach, <a href="http://www.heise.de/newsticker/Bertelsmann-druckt-Wikipedia--/meldung/106835" target="_blank">berichtet</a> der Heise Newsticker. Wikimedia-Deutschland-Vorstandsmitglied Mathias Schindler ist erfreut: „Es wird weltweit das erste gedruckte allgemeine Nachschlagewerk auf Basis von Wikipedia-Inhalten sein“. Wohin die Profite aus dem Geschäft fließen werden, wird nur teilweise mitgeteilt: „Im Handel soll der Einbänder knapp 20 Euro kosten – davon geht ein Euro an den Verein Wikimedia Deutschland.“ Allerdings soll es eine kostenlose Online-Version des einbändigen Lexikons geben. Bertelsmann, zur Erinnerung, ist Europas größter Medienkonzern.</p>
<h3>Teurer Lobbyismus</h3>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die US-Musikindustrie läßt sich passende Gesetze einiges kosten. Ars Technica hat <a href="http://arstechnica.com/news.ars/post/20080421-riaa-spent-2-million-lobbying-for-tougher-ip-laws-in-2007.html" target="_blank">recherchiert</a>, wieviel genau: 2 Millionen US-Dollar im vergangenen Jahr. Das geht aus den gesetzlich vorgeschriebenen Berichten zum Lobbying im US-Kongreß hervor. Dort sind alle Ausgaben der Recording Associaton of America (RIAA) aufgeführt. Die Millionen investierte die RIAA in vier Gesetzgebungsverfahren: PRO-IP Act; Intellectual Property Enforcement Act; The College Opportunity and Affordability Act; gesetzlich vorgeschriebene Abgaben für Rundfunksender, inkl. Webcaster.</p>
<h3>Fingerabdrücke für YouTube</h3>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">YouTube und andere Websites für User Generated Content (UGC) werden wohl in Zukunft genauer unter die Lupe genommen. Mittels elektronischer Fingerabdrücke für Musik- und Filmdateien will BayTSP in Zusammenarbeit mit der Nippon Telephone and Telegraph Corporation (NTT) versuchsweise die „Piraterie“ auf den Webangeboten besser überwachen. BayTSP-CEO Mark Ishikawa <a href="http://www.news.com/8301-10784_3-9925178-7.html?tag=nefd.top" target="_blank">erklärte</a> dazu laut CNET-News-Blog: „Das Ziel dieses Versuches ist es, ein Video- und Audio-Fingerprinting-Dienst aufzubauen, der es Inhaltebesitzern erlaubt, die Nutzung ihres geistigen Eigentums weltweit zu verwalten.“</p>
<h3>Wie dumm ist Deutschlands Jugend?</h3>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Der SPIEGEL wiederum erklärt auf seinem Online-Portal, <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,548617,00.html" target="_blank">„Wie Deutschlands Jugend dumm geredet wird“</a>. Im Artikel geht es darum, daß Deutschlands Zeitungsverleger immer weniger Zeitungen verkaufen. Um den Umsatz anzukurbeln, haben die Zeitungsverleger jetzt mit Unterstützung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann eine „Nationale Initiative Printmedien – Zeitungen und Zeitschriften in der Demokratie“ ins Leben gerufen. Was hat das mit der Artikelüberschrift zu tun, fragt man sich unwillkürlich. Nun, die Zeitungsverleger haben „Deutschlands Jugend“ als die Schuldigen für die Umsatzeinbußen ausgemacht. Diesmal ist aber nicht die Rede von Piraterie, wie bei den sinkenden Umsätzen der Plattenfirmen. Nein, diesmal ist die <a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2008/03/2008-03-31-bkm-nationale-initiative-printmedien.html" target="_blank">„sinkende Lesefähigkeit“</a> (Neumann) von Deutschlands Jugend“ Schuld, und ihr „zurückgehende[s] Interesse an gesellschaftspolitischen Fragen“.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Autoren des SPIEGEL-Artikels, Konrad Lischka und Christian Stöcker, wollen Neumanns Analyse allerdings nicht so recht folgen: „Das wahre Problem, und das wissen vermutlich auch die Initiatoren der ,Initiative Printpresse’, liegt ganz woanders: Anzeigen auf Papier sind im Augenblick noch deutlich teurer als Anzeigen auf Webseiten. Der Wandel von analog zu digital bringt keine primär gesellschaftliche, sondern eine primär wirtschaftliche Schwierigkeit mit sich: Guter Journalismus ist teuer, und Onlinejournalismus rechnet sich zu den derzeitigen Marktpreisen nur in einigen wenigen Fällen. Das ist ein Problem &#8211; aber man löst es gewiss nicht, indem man die weglaufende Zielgruppe fortwährend der Dummheit bezichtigt.“ Die größten Auflagenverluste müssen laut Artikel übrigens „Erotikblättchen“ wie Coupé hinnehmen – und für deren Lektüre braucht es nun wirklich nicht viel Lesefähigkeit oder gesellschaftliches Engagement. So doof ist „Deutschlands Jugend“ also vielleicht gar nicht…</p>
<h3>Hollywood-Studios wollen eigenen Sender</h3>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Hollywood On Demand: „Hollywood-Studios planen US-Bezahlsender“, weiß die Financial Times Deutschland zu <a href="http://www.ftd.de/technik/medien_internet/:Hollywood%20Studios%20US%20Bezahlsender/346093.html" target="_blank">berichten</a>. Anscheinend sind die Verhandlungen mit einem etablierten Pay-TV-Sender geplatzt, weil Viacom und Lionsgate mehr Geld wollten, als Showtime zu zahlen bereit war. Die Rede ist von „mehreren 100 Mio. $ im Jahr“.</p>
<h3>Plattenfirmen werden sozial</h3>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Und schließlich scheint die Musikindustrie auf die Idee gekommen zu sein, dahin zu gehen, wo die Kunden sind (und diesmal nicht mit einer Klageschrift). Wie das Branchenblatt Billboard Ende vergangener Woche <a href="http://www.billboard.biz/bbbiz/content_display/industry/e3i733a804d916e2336a372f125344ab29e">mitteilte</a>, hat sich die weltgößte Musikfirma, die Universal Music Group (UMG), bei Buzznet eingekauft. Buzznet ist eine von vielen „sozialen Websites“, die derzeit im Internet wie Pilze nach dem Regen aus dem Boden zu schießen scheinen. UMG will laut Billboard seinen ganzen Katalog zum Streaming via Buzznet anbieten. Bei UMG unter Vertrag stehende Künstler sollen Gastblogger werden.</p>
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		<title>Fundstücke zur Kreativwirtschaft</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Mar 2008 16:02:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Zweiter Korb]]></category>

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		<description><![CDATA[In den letzten Tagen hat sich wieder viel in Sachen Kreativwirtschaft angesammelt. Eine kleine Übersicht habe ich hier zusammengestellt und kommentiert. Offener und nicht so offener Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen Geht es um die Beschaffung von Fachliteratur, stecken die Hochschulen weltweit in einer schwierigen Lage. Die Etats für aktuelle Fachliteratur halten nicht mit der Preisentwicklung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">In den letzten Tagen hat sich wieder viel in Sachen Kreativwirtschaft angesammelt. Eine kleine Übersicht habe ich hier zusammengestellt und kommentiert.</p>
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<h3>Offener und nicht so offener Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen</h3>
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<p class="MsoNormal">Geht es um die Beschaffung von Fachliteratur, stecken die Hochschulen weltweit in einer schwierigen Lage. Die Etats für aktuelle Fachliteratur halten nicht mit der Preisentwicklung auf dem Markt für Fachliteratur Schritt. Immer wieder ist von der Bibliothekenkrise die Rede. Fachbücher und vor allem Fachzeitschriften werden jährlich teurer und die Hochschulbibliotheken kämpfen mit schrumpfenden, bestenfalls stagnierenden Etats. In der Folge sehen sie sich gezwungen, immer mehr Abonnements für Fachzeitschriften zu kündigen. Das Paradoxe daran: Die Inhalte der Fachzeitschriften, die wissenschaftlichen Aufsätze, werden von den Wissenschaftlern eben jener Hochschulen produziert, die sich die Zeitschriften nicht mehr leisten können. Dabei verdienen die Wissenschaftler gar nichts mit ihren Artikeln, sie werden als Angestellte der Hochschulen bezahlt.</p>
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<p class="MsoNormal">Ein möglicher Ausweg aus dieser vertrackten Situation wäre, wenn die Wissenschaftler ihre Artikel den Fachzeitschriften nicht mehr exklusiv überlassen sondern zusätzlich im Internet frei veröffentlichen würden. Ein anderer Ausweg wäre, wenn die Wissenschaftler nur noch in Open-Access-Fachzeitschriften publizieren würden. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Open-Access-Klausel im Urheberrecht, wie sie der Bundesrat für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle in Deutschland allerdings <a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=310&amp;cHash=0f44dec9c1">abgelehnt</a> hat.</p>
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<p class="MsoNormal">In den USA und Großbritannien hat es in den vergangenen zwei Jahren große Fortschritte bei Open Access gegeben. Dort sind die Richtlinien für die Forschungsförderung teilweise so geändert worden, daß Wissenschaftler die Ergebnisse geförderter Forschung frei und kostenlos zugänglich machen müssen. Kein Open Access – keine Fördergelder. Die Harvard-Universität will nach einer <a href="http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/campus-und-karriere/campus/2008/3/7/news-28708651/detail.html" target="_blank">Meldung der WAZ</a> (7.3.2008) jetzt noch einen Schritt weiter gehen:</p>
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<p class="MsoNormal">„Die Bibliothek der amerikanischen Elite-Universität Harvard will sämtliche Forschungsergebnisse und wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Fakultätsmitglieder ins Internet stellen – kostenfrei verfügbar für alle.“</p>
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<p class="MsoNormal">Im selben Artikel wird auch erwähnt, daß deutsche Forscher nicht unbedingt Open-Access-Freunde sind:</p>
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<p class="MsoNormal">„Allerdings würden Harvard-ähnliche Vorstöße hierzulande an der Eitelkeit der Professoren scheitern, denn die Wissenschaftler veröffentlichten ihre Artikel lieber in renommierten Fachzeitschriften, statt sie den Uni-Bibliotheken zur Verfügung zu stellen.“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">Soviel zum Thema &#8220;Forschungsstandort Deutschland&#8221;.</p>
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<h3>DRM-Standort Deutschland</h3>
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<p class="MsoNormal">Mit der Urheberrechtsnovelle (zweiter Korb) hat der deutsche Gesetzgeber auch den Bibliotheken neue Spielregeln verordnet. Der bei Wissenschaftlern beliebte Kopienversand wurde zugunsten der Fachverlage eingeschränkt. Am deutlichsten sind die Folgen bei Subito, einem von mehreren Bibliotheken betriebenen Dokumentenlieferdienst, zu spüren. Im <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/103973" target="_blank">Heise Newsticker</a> (24.2.2008) hieß es dazu: „Online-Fernleihe via Subito nur noch mit digitalen Fesseln“. Gemeint ist damit, daß PDF-Kopien von Fachaufsätzen in Zukunft mit einem DRM-Schutz versehen werden. Für die Wissenschaftler bedeutet das: Sie können das Dokument innerhalb eines Monats „ansehen und zweimal ausdrucken“. Nach Fristablauf verfällt das Dokument und kann nicht mehr benutzt werden.</p>
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<p class="MsoNormal">Subito hat dafür heftige Kritik einstecken müssen. Harald Müller, Direktor der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, wird bei Heise mit den Worten zitiert, Subito habe sich von den Verlagen „über den Tisch ziehen lassen“.<o:p></o:p></p>
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<p class="MsoNormal">Es ist interessant, zum Vergleich das Vorgehen der MIT-Bibliotheken in den USA zu betrachten. Vor etwa einem Jahr hatte die Society of Automotive Engineers (SAE) den Plan verkündet, Artikel aus ihren Fachzeitschriften nur mit DRM-Schutz anzubieten. Die MIT-Bibliotheken waren nicht bereit, diesen Schritt zu akzeptieren – sie kündigten ihre SAE-Abonnements. Es folgten Verhandlungen mit der SAE, die im November 2007 mit dem Ergebnis endeten, daß die SAE-Zeitschriften dem MIT <a href="http://news-libraries.mit.edu/blog/following-removal/1024/" target="_blank">auch in Zukunft ohne DRM</a> (4.3.2008) zur Verfügung gestellt werden.</p>
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<h3>VG Musikedition meldet: „Rekordausschüttung im Geschäftsjahr 2007“</h3>
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<p class="MsoNormal">Den Musikverlagen geht es prächtig. Die zuständige Verwertungsgesellschaft, die VG Musikedition, hat für 2007 Einnahmen von 2,403 Milliarden Euro <a href="http://www.vg-musikedition.de/home.php?nID=102" target="_blank">gemeldet</a> (7.3.2008). Diese werden abzüglich der Verwaltungskosten und der Zahlungen an andere Verwertungsgesellschaften and Urheber und Rechteinhaber („Musikverlage, Komponisten, Textdichtern, und musikwissenschaftliche Herausgeber“) ausgeschüttet. Zum Vergleich: Die GEMA, die aufführende Künstler und die Inhaber von Rechten an Tonaufnahmen vertritt, hat im selben Jahr 844 Millionen Euro eingenommen, ein Rückgang um 30 Millionen Euro gegenüber 2006. Das Verlagsgeschäft ist also deutlich lukrativer als das Tonträgergeschäft.</p>
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<h3>Geburtstag: MP3-Player werden 10</h3>
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<p class="MsoNormal">The Register hat aus gegebenem Anlaß darauf <a href="http://www.reghardware.co.uk/2008/03/10/ft_first_mp3_player/" target="_blank">aufmerksam gemacht</a> (10.3.2008), daß vor zehn Jahren der erste MP3-Player erschienen ist. Der MPMan F10 kam im März 1998 auf den Markt. Er war mit 32 MB Speicher ausgestattet. Ein halbes Jahr später erschien der Rio PMP300 von Diamond und brachte dem Hersteller eine Klage vom Verband der US-Musikindustrie (RIAA) ein. (Der 2001 erschienene iPod von Apple weist übrigens optisch eine erstaunliche Ähnlichkeit zum Rio auf…)</p>
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<p class="MsoNormal">Im selben Jahr in dem der MPMan das Licht der Welt erblickte, 1998, entwickelt Shawn Fanning die Tauschbörse Napster, der allerdings nur wenige Jahre Erfolg vergönnt waren. 2001 mußte Napster bekanntlich den Dienst einstellen, nachdem die Musikindustrie erfolgreich vor Gericht gezogen war.</p>
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<p class="MsoNormal">Die Schlacht gewonnen, doch den Krieg verloren: MP3-Player und Tauschbörsen sind bis heute eine Erfolgsgeschichte. Das konnte die RIAA nicht verhindern. In Deutschland lag die Zahl der illegalen Musikdownloads im vergangenen Jahr immer noch bei <a href="http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/184/162731/" target="_blank">312 Millionen Musikdateien</a> (SZ, 10.3.2008). Diese Zahl gibt jedenfalls eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) an. Im Vorjahr, 2006, sollen es noch 374 Millionen Dateien gewesen sein.</p>
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<p class="MsoNormal">Die IFPI, das ist der internationale Verband der Plattenfirmen, wird übrigens in Zukunft in ihrem Kampf gegen die „Musikpiraterie“ mit weniger Geld auskommen müssen. EMI, eine der vier großen Plattenfirmen, hat die IFPI mit Austrittsdrohungen dazu <a href="http://arstechnica.com/news.ars/post/20080310-emi-to-slash-antipiracy-funding-but-will-stick-with-ifpi.html" target="_blank">gebracht</a> (Ars Technica, 10.3.2008), ihr entsprechendes Budget zu kürzen.</p>
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<h3>CDU/CSU-Bundestagsfraktion lobt Entwurf zur Novelle des Filmfördergesetzes</h3>
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<p class="MsoNormal">Aus einer <a href="http://www.presseportal.de/pm/7846/1151474/cdu_csu_bundestagsfraktion" target="_blank">Pressemitteilung</a> (10.3.2008) gehen ein paar Hinweise darauf hervor, wie die Filmförderung der Zukunft aussehen könnte:</p>
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<ul style="margin-top: 0cm" type="disc">
<li class="MsoNormal">Die      Eigenkapitalbasis der Kinos soll durch neue Förderrichtlinien gestärkt      werden. In Zukunft gibt es „bis zu 30 Prozent als Zuschuss und zu      mindestens 70 Prozent als zinsloses Darlehen“.</li>
<li class="MsoNormal">Zur      Förderung der Entwicklung von Drehbüchern werden in Zukunft im Einzelfall      bis zu 50.000,- Euro bereitgestellt. Dazu CDU/CSU in der PM: „Dadurch wird      insbesondere auch für bereits erfolgreiche Autoren der Anreiz erhöht,      Drehbücher für Kinofilme zu erstellen, statt vorzugsweise für den      Fernsehfilmbereich zu arbeiten.“</li>
<li class="MsoNormal">Kinofilme      sollen in künftig bereits 18 (statt bisher 24) Monate nach der      Erstaufführung im Free-TV zu sehen sein dürfen. Im Pay-TV      (Video-on-Demand) soll die Sperrfrist gar auf revolutionäre 6 Monate      (statt bisher 12) verkürzt werden.</li>
</ul>
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<p class="MsoNormal">Zur Begründung der Notwendigkeit einer großzügigeren Filmförderung heißt es in der PM:</p>
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<p class="MsoNormal">„Das Kino kann jede Förderung gut gebrauchen. Denn die Besucherzahlen waren zuletzt rückläufig. Waren 2006 noch 137 Millionen Besucher gezählt worden, gingen im letzten Jahr nur noch 122 Millionen in die Kinos.“</p>
</blockquote>
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<p class="MsoNormal">Um diese Zahlen ins Verhältnis zu setzen: 2005 gingen 10 Millionen Besucher weniger ins Kino als 2006 und 1996 waren es 132,9 Millionen Kinobesucher, fast genauso viele wie 2006. Am meisten Kinobesuche gab es (in den vergangenen zehn Jahren) 2001, als insgesamt 177,9 Millionen Tickets verkauft wurden. <em>Die Zahl der Kinobesuche schwankt also ganz unabhängig von der Filmförderung.</em></p>
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<p class="MsoNormal">Übrigens gab es 1942 1,062 Milliarden Kinobesuche, 1943 1,116 Milliarden und 1944 1,102 Milliarden. Die Zahlen stammen von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Dazu bei Gelegenheit mehr.</p>
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<p class="MsoNormal">Jaja, Statistiken haben so ihre Tücken…<o:p></o:p></p>
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<h3>Lokales: Kultur in Köln</h3>
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<p class="MsoNormal">Die RheinEnergieStiftung Kultur hat einen <a href="http://www.stadt-koeln.de/kulturstadt/artikel/11937/index.html" target="_blank">Kulturwirtschaftsbericht Köln</a> und eine <a href="http://www.presseportal.de/pm/44075/1149483/rheinenergie_ag" target="_blank">Pressemitteilung</a> (6.3.2008) dazu herausgegeben. Eine vielleicht interessante Zahl daraus:</p>
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<p class="MsoNormal">„Rund 46 Prozent aller Künstlerinnen und Künstler des Landes NRW leben im Großraum Köln.“</p>
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<h3>Lokales: Kultur in Berlin</h3>
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<p class="MsoNormal">Es wird nicht allen Nichtberlinern/innen und wohl auch nicht allen Berlinern/innen bekannt sein: In der Stadt wird um den Flughafen Tempelhof gestritten. Die einen wollen ihn für ihre Privat- und Geschäftsflugzeuge offen halten, die andern in Ruhe schlafen. Der Berliner Senat hat beschlossen, den Flughafen zu schließen. Unklar war bisher, was der Senat dann mit dem Riesengebäude (Länge: 1230 m <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Berlin-Tempelhof" target="_blank">laut Wikipedia</a>) und dem Flughafengelände genau vorhat. Jetzt heißt es dazu <a href="http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/politik/beitrag_jsp/key=news7145199.html" target="_blank">beim RBB</a> (5.3.2008), es sollten ein Park – „so groß wie der New Yorker Central Park“ – und ein „Tempelhofforum“ eingerichtet werden. Zweck des Forums: eine „Adresse für Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft“.</p>
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<p class="MsoNormal">Da frage ich mich (und das fragen sich vielleicht auch die Kölner): „Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld?“ Berlin ist bekanntlich lediglich „sexy aber arm“… ;-)<o:p></o:p></p>
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