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	<title>iRights.info - Blog &#187; P2P</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Kerner klärt auf: Über &#8220;illegale Tauschbörsen&#8221; und Entwertung</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 11:53:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Geschichte wird gemacht &#8211; eine alte Weisheit und immer wieder wahr. Nutzer des Familiensenders Sat1 kommen heute Abend mal wieder in den Genuss der Talk-Sendung von Superstar Johannes Buddy Kerner. In der Sendung geht es um Musik-Downloads: Legal, illegal, nicht egal!. Na gut, es ist wichtig, komplexe Themen auch einfach zu behandeln, damit sie viele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geschichte wird gemacht &#8211; eine alte Weisheit und immer wieder wahr. Nutzer des Familiensenders Sat1 kommen heute Abend mal wieder in den Genuss der Talk-Sendung von Superstar Johannes Buddy Kerner. In der Sendung geht es um <a href="http://www.sat1.de/kerner/sendung/themen/43431/">Musik-Downloads: Legal, illegal, nicht egal!</a>. Na gut, es ist wichtig, komplexe Themen auch einfach zu behandeln, damit sie viele verstehen, bewusst die Unwahrheit oder mit irreführenden Verkürzungen sollte man aber trotzdem nicht arbeiten. Eigentlich – aber Kerner – so zumindest im Ankündigungstext zu lesen – hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau das zu tun. Oder nicht?</p>
<p>Dort heißt es: „Musik kostenfrei zur Verfügung stellen und das Downloaden über illegale Tauschbörsen im Internet ist nicht erlaubt, da es gegen das Urheberrecht verstößt.“ Kann man diese fiesen „illegalen Tauschbörsen“ nicht einsperren und nur noch die legalen Tauschbörsen frei herumlaufen lassen? Illegale Technologien finde ich nämlich gemein. </p>
<p>Zum Download sagt iRights.info (vielleicht etwas differenzierender, aber nur vielleicht): Tauschbörsen zu nutzen, ist nicht per se rechtswidrig. Im Gegenteil, man kann sie für nützliche und völlig legale Zwecke nutzen. Aber vieles, was mit Tauschbörsen zu tun hat, ist tatsächlich verboten. (&#8230;)  Kopien zu privaten Zwecken dürfen nach aktueller Rechtslage allerdings nur noch angefertigt werden, „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ Im Klartext heißt das, dass auch solche Dateien nicht heruntergeladen werden dürfen, die für jedermann erkennbar rechtswidrig online gestellt wurden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder weiß oder wissen muss, dass zum Beispiel die Film- oder Musikindustrie keine Dateien in Tauschbörsen einstellen würde. Trifft das zu, sind Downloads solcher Dateien nicht erlaubt. Trotz dieser Gesetzesänderung ist es noch häufig fraglich, ob die Kopiervorlage im Internet „offensichtlich rechtswidrig“ online gestellt wurde. Denn viele Künstler, Autoren oder Filmemacher – ja selbst Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie – nutzen das Internet zunehmend als Verbreitungsmedium. Zum Teil stellen die Rechteinhaber selbst ihre Inhalte in Tauschbörsen ein. Liegt ein solcher Fall vor, sind die entsprechenden Dateien natürlich nicht offensichtlich rechtswidrig online gestellt worden. Vielmehr ist dies rechtmäßig geschehen. Solche Dateien dürfen selbstverständlich auch heruntergeladen werden. Mehr Infos: <a href="http://www.irights.info/index.php?id=561">Privatkopie und Co: Teil 3: Download &#8211; Tauschbörsen und offizielle Angebote</a>. Auch soll es so etwas wie Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz oder einer GNU General Public Licence geben. Geschenkt.</p>
<p><span id="more-1777"></span></p>
<p>Kurz darauf heißt es: „Achtung: Eltern haften als Anschlussinhaber für illegale Angebote in Tauschbörsen!“ Ich werde gleich meine Mutter anrufen und sie bitten den Internetanschluss abzumelden, nicht dass sie für die ganzen BitTorrent-Angebote aus der Südsee haftet! Oder doch nicht? Schließlich wird die steile Behauptung von einem Experten unterstützt. Dem interessenlosen Vorsitzenden der Deutschen Phonoverbände Haentjes. Der meint nämlich: „Eltern müssen sich stets darüber im Klaren sein, dass sie als Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtverletzungen ihrer Kinder haften. Und das könnte sehr teuer werden!“ Sind damit jetzt ungerechtfertigte Massenabmahnungen der Musikindustrie gemeint? Also doch nicht Mama anrufen!</p>
<p>Und weiter: „Da viele illegale Downloader es nicht als Unrecht empfinden, sich MP3s umsonst runterzuladen, sollten Eltern ihre Kinder darüber aufklären, dass sie eine Straftat begehen, wenn sie Musik auf ihren Rechner laden und anderen Musikliebhabern zugänglich machen.“ Vielleicht mit einem Verweis auf iRights.info damit sie die Rechtslage kennenlernen und nicht mit Propaganda überschüttet werden?</p>
<p>Und natürlich ist die Sendung ganz up-to-date und hilft gerne mit, ein Bedrohungsszenario aufzubauen. Schließlich ist die Verwirklichung von zwanghaften Träumen ein hohes Gut: „Zukünftig ist es durchaus möglich, dass die Service-Provider Verstöße gegen das Urheberrecht durch Musik-Downloads mit Sperrung oder Einschränkung des Internetzugangs ahnden.“ Vielleicht sollte man den Kindern auch gleich noch die verfassungsrechtlichen Grundsätze von Informationsfreiheit erklären? Oder lieber nicht, nachher machen sie sich noch schlau und wehren sich am Ende noch gegen solche Pläne.</p>
<p>Und natürlich wird auch die Bedeutung der Digitalisierung nicht verkannt: „Die Erfindung des MP3-Formats war rückblickend das Ende der Musikindustrie, wie man sie kannte.“ Richtig. „Die musikalischen Inhalte wurden vom herkömmlichen Trägermedium CD entkoppelt. Gleichzeitig werden die Produktions- und Vertriebskosten minimiert. Der digitale Bereich spielt eine immer größer werdende Rolle und gewinnt immer mehr an Relevanz. Im Vergleich zum Jahr 2006 stieg die Anzahl der legalen Musikdownloads im Jahr 2007 um 53 Prozent auf insgesamt 1,7 Milliarden Einheiten.“ Auch richtig. „Die Musikindustrie hat inzwischen verstanden, dass der technologische Fortschritt als Wachstumschance für die Branche zu sehen ist, anstatt sich dagegen zu wehren und arbeitet an Strategien, den Fortschritt gewinnbringend zu nutzen.“ Eher nicht so richtig. Die Musikindustrie hat es bislang leider nicht geschafft, bessere und verbraucherfreundliche Angebote zu schaffen als BitTorrent-Clients diese zur Verfügung stellen. Und was heißt „anstatt sich dagegen zu wehren“? Vielleicht verstehe ich den Ankündigungstext mit den ganzen Falschdarstellungen und Drohungen ja nicht richtig.</p>
<p>Jetzt wirds wieder richtiger: „Seit der Erfindung des MP3-Formats hat die Musikindustrie aussichtsreiche Chancen ungenutzt verstreichen lassen. Gerne schiebt sie die Schuld für sinkende Umsätze auf die Musikpiraterie, die in illegalen Peer to Peer (P2P)-Tauschbörsen betrieben wird und nutzt diese als Erklärung für die anfängliche Ablehnung der Digitalisierung, doch muss sich die Musikindustrie schon mindestens seit dem Jahr 1960 mit Piraterie im großen Stil auseinandersetzen.“ Holla, eine Erkenntnis!</p>
<p>Wie gehts weiter? „Die Schließung einer bestimmten Tauschbörse hat nur zur Folge, dass sich die Nutzer auf andere Angebote verteilen.“ Ja, stimmt. Und dann: „Ein generelles Umdenken und die Entwicklung eines Unrechtsempfindens gegenüber kostenfreiem illegalem Download von Musiktiteln, ist nötig. Die Musikunternehmen müssen ihren Kunden eine attraktive legale Alternative schaffen, um ihre Produkte von den illegalen kostenfreien Downloads abzugrenzen und den Konsumenten vom Kauf zu überzeugen.“ Überzeugung und Alternativen statt Strafen, Bedrohungen und falschen Zahlen. Eine gute Idee! Das wird immer besser hier. Ah ich hatte den nächsten Satz noch nicht gesehen. Dort heißt es: „Durch die illegalen Tauschbörsen wurde die digitale Musik entwertet, da alle Musiktitel umsonst bezogen werden konnten.“ Das ist ja fies! Entwertet! Aber ja zum Glück nur die „digitale Musik“. Mit dem Elektro-Zeugs konnte ich eh nie was anfangen. Oder ist damit jetzt schon wieder was anderes gemeint? Kann es vielleicht nicht auch einfach so sein, dass die Nutzer keine Lust hatten der Musikindustrie zum dritten Mal die gleiche Musik abzukaufen (Kassette/Platte, CD und jetzt mp3s)? Kann es nicht auch sein, dass die musikaffinen Nutzer weiterhin Musik kaufen, wenn sie diese gut finden? Ich hatte mal sowas gehört. Und irgendwas war da doch noch mit Interoperabilität und Kopierschutz. Egal, merken: Digitale Musik wird durch Tauschbörsen entwertet. Und was machen wir jetzt? „Ziel muss es sein, den digitalen Musikdownload wieder mit einem Wert zu versehen.“ Da bin ich aber beruhigt. Ziel, Plan, Weg und Erfolg. Also alles in guten Händen. Mehr Infos zu „illegalen Tauschbörsen“ gibt es übrigens beim „Bundesverband der Musikindustrie e.V.“ und beim Aufklärungsportal von „proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH“.</p>
<p>Oder aber bei iRights.info. Das hätte den Vorteil: Erläuterungen nach geltender Rechtslage, laienverständlich formuliert, keine Propaganda und kühle Analyse mit warmen Praxistips. Aber nur wer will. Die anderen sind herzlich eingeladen heute Abend Johannes B. Kerner bei der Analyse der gegenwärtigen Sachlage zu glauben. Oder wirds am Ende doch ganz anders und JBK stellt kritische Fragen und klärt auf? We´ll see. Bis dahin.</p>
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		<title>iRights.info zu Gast bei &#8220;Funkhaus Wallrafplatz&#8221; (WDR 5)</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Apr 2009 06:02:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Am vergangenen Samstag war ich zusammen mit Dr. Frey, Rechtsanwalt aus Köln, zu Gast bei dem insbesondere in Nordrhein-Westfalen bekannten Call-In-Medienmagazin des WDR 5 &#8220;Funkhaus Wallrafplatz&#8221;. Unter dem Titel &#8220;Gratiskultur oder alles nur geklaut: wer darf was im Internet?&#8221; ging es um praktische Fragen zum Urheberrecht, das aktuelle erstinstanzliche Urteil gegen die P2P-Plattform &#8220;The Pirate Bay&#8221; in Schweden, die Versäumnisse der Musikindustrie bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Internet und um Wege zur Akzeptanz des Urheberrechts im Internet.  Wer die Sendung verpasst hat, kann sie <a href="http://gffstream-3.vo.llnwd.net/c1/m/1240047045/radio/funkhauswallrafplatz/wdr5_funkhaus_wallrafplatz_20090418.mp3">online hören oder per Download zum Nachhören runterladen.</a></p>
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		<title>Britische Regierung will Netzwerkneutralität in der EU kippen</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 14:44:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Will die britische Regierung aus dem Internet eine Art Kabelfernsehen machen? Das befürchtet die französische Verbraucherschutzorganisation La Quadrature du Net. Die Organisation veröffentlichte einen entsprechenden Entwurf der britischen Regierung für einen Änderungsvorschlag zur Telekomrichtlinie.<br />
<span id="more-961"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/737c93ed38bc42c6a37fdd2ed9784137" width="1" height="1" alt=""><br />
Dem <a href="http://www.laquadrature.net/files/UK_PROPOSED_AMENDMENTS_on_net_neutrality_DRAFT_20090223_print.pdf" target="_blank">Entwurf</a> (PDF) zufolge sollen Internetnutzer in Zukunft keinen Anspruch mehr auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang haben. Stattdessen will ihnen die britische Regierung nur noch ein Recht auf &#8220;Transparenz bei den Nutzungsbedingungen für den Zugang zu/die Nutzung von Anwendungen und Dienstleistungen sowie über die Politik [des Providers] hinsichtlich des Traffic-Managements&#8221; zugestehen.</p>
<p>Mit anderen Worten: Der Internetprovider soll entscheiden, welchen Teil der Internets die Nutzer unter welchen Umständen in welchem Umfang und zu welchem Preis zu sehen bekommen. Die Musik- und Filmindustrien wären darüber sicher erfreut. Über freiwillige Vereinbarungen mit Internetprovidern könnten sie sich so die lästige illegale oder auch legale Konkurrenz vom Hals schaffen. Der Ausschluss von Peer-to-Peer-Protokollen wäre bei Umsetzung des britischen Vorschlags künftig genauso legitim wie die Blockade von Youtube, iTunes oder SourceForge. Einzige Voraussetzung für den eingeschränkten Internetzugang wäre, dass der Provider seine Kunden darüber informiert.</p>
<p>Der Mitbegründer von La Quadrature du Net, Jérémie Zimmermann, <a href="http://www.laquadrature.net/en/uk-government-pushes-for-discriminated-internet" target="_blank">kritisiert</a> den britischen Vorstoß:</p>
<blockquote><p>&#8220;In einer Zeit, da die Märkte im Telekommunikations- und Unterhaltungsbereich [...] durch Oligopole kontrolliert werden, [...] würden die Nutzer jegliche Wahlfreiheit verlieren. Das einzige Gegenmittel wäre das Wettbewerbsrecht, das sich schon gegenüber Microsoft oder den Mobilfunkkartellen als ineffizient erwiesen hat. Daher ist es unbedingt nötig, den diskriminierungsfreien Zugang festzuschreiben.&#8221;</p></blockquote>
<p>Der britischen Regierung wirft Zimmermann einen Betrugsversuch vor. Die vorgeschlagenen Änderungen an der Telekomrichtlinie seien &#8220;als Verbraucherinformation&#8221; getarnt. Dabei ginge es der Regierung aber darum, jedwede Zugangsgarantie für Internetdienste &#8220;zu beseitigen&#8221;. Die EU-Parlamentarier fordert Zimmermann auf, sich diesem &#8220;Manöver&#8221; zu verweigern.</p>
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		<title>OneSwarm: Filesharinglösung mit eingebautem Datenschutz</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/02/25/oneswarm-filesharinglosung-mit-eingebautem-datenschutz/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Feb 2009 08:00:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Forscher von der Universität Washington haben mit OneSwarm eine Peer-to-Peer-Filesharinglösung vorgestellt, die dank Verschlüsselung einen besseren Schutz der Privatsphäre garantiert als die meisten herkömmlichen P2P-Netze.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Forscher von der Universität Washington haben mit OneSwarm eine Peer-to-Peer-Filesharinglösung vorgestellt, die dank Verschlüsselung einen besseren Schutz der Privatsphäre garantiert als die meisten herkömmlichen P2P-Netze.<br />
<span id="more-897"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/806628f8eebf44f09a2b2c1a26ae354c" width="1" height="1" alt=""><br />
Populäre P2P-Netzwerke wie BitTorrent, eDonkey oder Gnutella bieten kaum Schutz vor ungewünschten Lauschern. So mancher Tauschbörsennutzer macht die Erfahrung spätestens dann, wenn das Abmahnungsschreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten landet. Für den vertraulichen Dateiaustausch eignen sich BitTorrent &amp; Co. keinesfalls. Forscher von der Universität Washington wollen nun Abhilfe schaffen. Die von ihnen veröffentlichte P2P-Software namens <a href="http://oneswarm.cs.washington.edu/index.html" target="_blank">OneSwarm</a> soll die Vertraulichkeit des Datenaustauschs zwischen ausgewählten P2P-Clients sicherstellen.</p>
<p>Der Browser-basierte OneSwarm-Client kann auch als BitTorrent-Client arbeiten, dann allerdings ohne Verschlüsselung. Die Software steht in ausführbarer Form für MacOS X 10.4 (und höher), Windows XP und Vista, Linux (32 und 64 Bit) sowie als Open-Source-Quellcode <a href="http://oneswarm.cs.washington.edu/download.html" target="_blank">zum Download</a> zur Verfügung. Wer Hilfe bei Installation und Konfiguration sucht, findet Unterstützung im <a href="http://forum.oneswarm.org/" target="_blank">OneSwarm-Forum</a>.</p>
<h3>Die Technik</h3>
<p>Ein OneSwarm-P2P-Netzwerk arbeitet grundsätzlich als geschlossenes &#8220;Friend-to-Friend&#8221;-Netzwerk (F2F). Teilnehmen kann nur, wer eingeladen wird. Uneingeladene Lauscher müssen draußen bleiben. OneSwarm benutzt asymmetrische Schlüssel, um die IP-Adressen der Teilnehmer verschlüsselt in einer verteilten Hash-Tabelle (englisch distributed hash table, DHT) zu verwalten. Zugang zu den IP- und Port-Adressen erhalten Clients nur, wenn sie zuvor erfolgreich Schlüssel ausgetauscht haben. Nachdem ein Client aus der DHT die IP-/Port-Adresse eines Kommunikationspartners ermittelt hat, wird zwischen Sender und Empfänger eine SSL-Verbindung aufgebaut, um den öffentlichen Schlüssel des Empfängers zu überprüfen. Fällt die Überprüfung erfolgreich aus, werden die Daten verschlüsselt übermittelt. Andernfalls wird die Verbindung gekappt.</p>
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		<title>Isle of Man will &#8220;Kulturflatrate&#8221; für Breitbandanschlüsse einführen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/01/21/isle-of-man-will-kulturflatrate-fur-breitbandanschlusse-einfuhren/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jan 2009 07:14:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf der diesjährigen Midem-Musikmesse in Cannes sorgt die Ankündigung eines Vertreters von der Isle of Man für Aufsehen, auf der Insel das Filesharing vollständig zu legalisieren und eine Kulturflatrate einzuführen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der diesjährigen Midem-Musikmesse in Cannes sorgt die Ankündigung eines Vertreters von der Isle of Man für Aufsehen, auf der Insel das Filesharing vollständig zu legalisieren und eine Kulturflatrate einzuführen.</p>
<p><span id="more-779"></span></p>
<p>Queen Elizabeth II könnte P2P-Geschichte schreiben. Die gut 80.000 Einwohner der 572 km² großen <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Isle_of_man" target="_blank">Isle of Man</a> (via Wikipedia) mit der Top-Level-Domain .im in der Nordirischen See könnten schon bald in den Genuss einer P2P-Kulturflatrate kommen. Wenn sie über einen Breitbandanschluss verfügen würden die Einwohner monatlich einen gewissen Download-Obulus entrichten. Im Gegenzug dürften sie sich nach Herzenslust Musik aus den vielen Tauschbörsen herunterladen.</p>
<p>Entsprechende Pläne hat ein Regierungsvertreter der Isle of Man auf der in Cannes stattfindenden Musikmesse Midem verkündet. Ron Berry, der für Wirtschaftsbeziehungen zuständig ist, erklärte dazu <a href="http://www.nytimes.com/2009/01/19/business/worldbusiness/19digital.html" target="_blank">laut</a> New York Times auf der Messe:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es wird uns sowieso nicht gelingen, die Piraterie zu stoppen. Also lasst uns was Gutes draus machen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Nominelles Staatsoberhaupt der Isle of Man ist Queen Elizabeth II. Die Insel mit der originellen Nationalflagge &#8211; drei, am Oberschenkel verbundene, laufende Beine auf rotem Hintergrund &#8211; und dem gälischen Namen &#8220;Ellan Vannin&#8221; hat den Status eines Kronbesitzes (englisch crown dependency). Die Isle of Man wird durch ein autonomes Parlament, den Tynwald, regiert. Die Insel gehört nicht zum Vereinigten Königreich und ist auch nicht Mitglied der Europäischen Union.</p>
<p>Zwar wird die Insel in ihren Beziehungen zu anderen Staaten durch die britische Regierung vertreten, in inneren Angelegenheiten hat aber weitgehend der Tynwald das Sagen. Beim Erlass von Gesetzen hat das britische Parlament jedoch ein Wörtchen mitzureden. Ob die Parlamentarier im fernen London von den P2P-Plänen für die Isle of Man zu begeistern sind, bleibt abzuwarten. Schließlich hat sich die britische Regierung gerade erst für Maßnahmen gegen das illegale Filesharing <a href="http://www.telegraph.co.uk/scienceandtechnology/technology/technologynews/4289311/Government-web-piracy-regulation-could-damage-the-music-industry.html" target="_blank">stark gemacht</a>.</p>
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		<title>Mehr Interoperabilität für Windows-Media-DRM</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Dec 2008 10:11:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Microsoft unterstützt den DRM-Adapter von INKA Entworks. Das gab der südkoreanische DRM-Spezialist am Montag bekannt. Die Vereinbarung zwischen INKA Entworks und Microsoft soll weltweit gelten. Der südkoreanische DRM-Spezialist INKA Entworks hat am 1. Dezember 2008 bekannt gegeben, dass Microsoft den DRM-Adapter des Unternehmens unterstützen wird. Inhalte, die mit Microsofts Windows-Media-DRM geschützt sind, sollen sich in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Microsoft unterstützt den DRM-Adapter von INKA Entworks. Das gab der südkoreanische DRM-Spezialist am Montag bekannt. Die Vereinbarung zwischen INKA Entworks und Microsoft soll weltweit gelten.</p>
<p><span id="more-712"></span></p>
<p>Der südkoreanische DRM-Spezialist <a href="http://www.netsync.co.kr/EN/" target="_blank">INKA Entworks</a> hat am 1. Dezember 2008 bekannt gegeben, dass Microsoft den DRM-Adapter des Unternehmens unterstützen wird. Inhalte, die mit Microsofts Windows-Media-DRM geschützt sind, sollen sich in Zukunft mit Hilfe von INKAs DRM-Adapter in andere DRM-Systeme übertragen lassen. Als Zielsysteme kommen beispielsweise die DRM-Standards <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/OMA_DRM" target="_blank">OMA</a> (via Wikipedia) und <a href="http://www.intertrust.com/main/research/initiatives.html#marlin" target="_blank">Marlin</a> in Frage. Selbst iPod-Unterstützung hat INKA-CEO James Ahn gegenüber Music Industry News Network in Aussicht <a href="http://www.mi2n.com/press.php3?press_nb=115449" target="_blank">gestellt</a>.</p>
<p>Digitales Rechte-Management (DRM) ist bei vielen Verbrauchern unbeliebt. Das liegt daran, dass DRM-Systeme meist verhindern, was Vebraucher gerne tun: Musik und Filme kopieren und auf unterschiedlichen Geräten nutzen. Daher kaufen die Verbraucher ihre Musik lieber im ungeschützten MP3-Format oder laden sich Filme aus P2P-Netzwerken herunter. So sind sie vor unangenehmen Kompatibilitätsproblemen einigermaßen sicher.</p>
<p>DRM ist für viele Verbraucher nur akzeptabel, wenn es die Nutzung von Inhalten nicht übermäßig behindert. Diese Erkenntnis setzt sich allmählich auch bei Technologie- und Inhalteanbieter durch. So soll das im August gegründete DECE-Konsortium ein <a href="http://www.golem.de/0809/62437.html" target="_blank">DRM-Ökosystem</a> aufbauen, in dessen Grenzen sich Inhalte beliebig transferieren lassen.</p>
<p>Microsoft beteiligt sich ebenso an der DECE-Initiative wie Alcatel-Lucent, Best Buy, Cisco, Comcast, Fox Entertainment, Hewlett-Packard, Intel, Lions Gate Entertainment, NBC Universal, Paramount Pictures, Philips, Sony, Toshiba, VeriSign und Warner Brothers. Die jetzt verkündete Unterstützung für einen weiteren Ansatz zu DRM-Interoperabilität kommt daher einigermaßen überraschend.</p>
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		<title>Hochschulen in Tennessee müssen Urheberrechtsverletzungen bekämpfen</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Nov 2008 19:06:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im US-Bundesstaat Tennessee verpflichtet ein neues Gesetz alle höheren Bildungseinrichtungen zur aktiven Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken. Die Maßnahmen werden mehr als 10 Millionen Dollar kosten. Im vergangenen Jahr unternahm die US-Unterhaltungsindustrie erfolglos einen Vorstoß, um die Vergabe bundesstaatlicher Fördermittel an ein aktives Vorgehen der Hochschulen gegen illegale Downloads und illegales P2P-Filesharing zu knüpfen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[if gte mso 9]><xml> <w:WordDocument> <w:View>Normal</w:View> <w:Zoom>0</w:Zoom> <w:HyphenationZone>21</w:HyphenationZone> <w:Compatibility> <w:BreakWrappedTables /> <w:SnapToGridInCell /> <w:WrapTextWithPunct /> <w:UseAsianBreakRules /> </w:Compatibility> <w:BrowserLevel>MicrosoftInternetExplorer4</w:BrowserLevel> </w:WordDocument> </xml><![endif]--> <!--[if gte mso 10]><br />
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<p><!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal">Im US-Bundesstaat Tennessee verpflichtet ein neues Gesetz alle höheren Bildungseinrichtungen zur aktiven Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken. Die Maßnahmen werden mehr als 10 Millionen Dollar kosten.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-687"></span>Im vergangenen Jahr unternahm die US-Unterhaltungsindustrie erfolglos einen Vorstoß, um die Vergabe bundesstaatlicher Fördermittel an ein aktives Vorgehen der Hochschulen gegen illegale Downloads und illegales P2P-Filesharing zu knüpfen. Die Universitäten sollten entsprechende Aktivitäten nachweisen und die Studenten regelmäßig über Urheberrechtsverletzungen im Internet belehren müssen. Die entsprechenden Bestimmungen wurden jedoch zu Beginn dieses Jahres kurz vor der Verabschiedung des Higher Education Act aus dem Gesetzentwurf gestrichen.</p>
<p>Nach dem Scheitern ihrer Ambitionen auf Bundesebene, konzentriert sich die Industrie nun auf einzelne Bundesstaaten. Einen ersten Erfolg bescherte ihr der Gouverneur von Tennessee. Er unterzeichnete in der vergangenen Woche ein Gesetz, das alle höheren Bildungseinrichtungen wie Hochschulen und Universitäten zur aktiven Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken verpflichtet. Im Gesetz <a href="http://www.legislature.state.tn.us/info/Leg_Archives/105GA/bills/Chapters/PC0819.pdf" target="_blank">heißt</a> (PDF) es dazu:</p>
<blockquote><p>&#8220;Jede öffentliche und private höhere Bildungseinrichtung, die permanent ein Computernetzwerk betreibt, muss&#8230;dann angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung der Urheberrechte an geschützten Werken über die Computer und Netzwerke der Einrichtung zu verhindern, wenn sie 50 oder mehr im Sinne des Digital Millennium Copyright Act von 1998 rechtsgültige Hinweise auf Verletzungshandlungen im vorangegangenen Jahr erhalten hat.</p></blockquote>
<p>Darüber hinaus müssen die Bildungseinrichtungen Richtlinien für die Nutzung ihrer Computer und Netzwerke erlassen, die Urheberrechtsverletzungen verbieten und Hinweise auf die Strafbestimmungen nach Bundesrecht und nach den Bestimmungen des Schulrechts enthalten. Zum 1. April 2009 müssen die betroffenen Bildungseinrichtungen der Kommission für höhere Bildung einen Bericht vorlegen, in dem sie die entsprechenden Schritte nachweisen.</p>
<p>Zusammen mit dem Gesetzentwurf wurde im April eine <a href="http://www.legislature.state.tn.us/info/Leg_Archives/105GA/bills/FiscalNotes/SB3974.pdf" target="_blank">Kostenabschätzung</a> (PDF) für die im Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen vorgelegt. Für die initiale Implementierung werden voraussichtlich 9,5 Millionen US-Dollar anfallen. In den Haushaltsjahren 2008 bis 2009 werden darüber hinaus 1,65 Millionen Dollar und von 2009 bis 2010 fast 2 Millionen US-Dollar für die weitere Umsetzung der Maßnahmen fällig. Die Kosten sollen unter anderem für die Einführung von technischen Maßnahmen zur Blockade von P2P-Protokollen, Überwachungssoftware und -hardware sowie deren Wartung anfallen. Insgesamt sollen 21 neue Stellen für Mitarbeiter geschaffen werden, die mit der Umsetzung der Maßnahmen betraut werden. Ob dafür im Bildungsetat zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, oder ob die Mittel aus dem vorhandenen Etat genommen werden müssen, ist nicht bekannt.</p>
<p>Die US-Unterhaltungsindustrie wirft den Hochschulen im Lande regelmäßig vor, Hochburgen der &#8220;Piraterie&#8221; zu sein. In einer Studie ließ die Filmindustrie 2005 ermitteln, dass 44 Prozent der Einnahmeverluste von Studenten verursacht würden. Nach Kritik an den Zahlen musste die mit der Durchführung der Studie beauftrage Firma LEK jedoch einräumen, versehentlich eine falsche Zahl präsentiert zu haben. Tatsächlich gingen nur 15 Prozent der Einnahmeverluste auf das Konto der Studenten. Und auch diese Zahl halten Kritiker noch für viel zu hoch gegriffen.</p>
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		<title>Musik in Tauschbörsen soll 69 Milliarden US-Dollar wert sein</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Nov 2008 08:31:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Einer neuen Studie des Marktforschungsunternehmens MultiMedia Intelligence zufolge soll der Wert der weltweit unerlaubt in Tauschbörsen verbreiteten Musik bei 69 Millionen US-Dollar liegen. Erstaunliche Zahlen über den Schaden, den die unerlaubte Verbreitung von Musik in Peer-to-Peer-Tauschbörsen anrichtet, kann man immer wieder lesen. Die Forscher von MultiMedia Intelligence setzen nun noch eins drauf. In ihrer neuen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer neuen Studie des Marktforschungsunternehmens MultiMedia Intelligence zufolge soll der Wert der weltweit unerlaubt in Tauschbörsen verbreiteten Musik bei 69 Millionen US-Dollar liegen.</p>
<p><span id="more-684"></span></p>
<p>Erstaunliche Zahlen über den Schaden, den die unerlaubte Verbreitung von Musik in Peer-to-Peer-Tauschbörsen anrichtet, kann man immer wieder lesen. Die Forscher von MultiMedia Intelligence setzen nun noch eins drauf. In ihrer neuen <a href="http://multimediaintelligence.com/index.php?page=shop.product_details&amp;flypage=flypage.tpl&amp;product_id=21&amp;option=com_virtuemart&amp;Itemid=80" target="_blank">Studie</a> &#8220;P2P: Content&#8217;s &#8220;Bad Boy&#8221;; Tomorrow&#8217;s Distribution Channel&#8221; präsentieren sie die Zahl von 69 Milliarden US-Dollar, was beim aktuellen Dollarkurs fast 54,7 Milliarden Euro entspricht. Zum Vergleich: Der Umsatz mit neuen Tonträgern und Downloads lag im vergangenen Jahr hier zu Lande laut Bundesverband Musikindustrie bei etwa 1,6 Milliarden Euro.</p>
<p>Auf die beeindruckende Zahl von 69 Milliarden US-Dollar kommen die MultiMedia-Intelligence-Experten indem sie die Anzahl der nach ihren Untersuchungen illegal über Tauschbörsen verbreiteten Musikstücke mit einem &#8220;fairen Marktpreis pro Titel&#8221; multiplizieren. Rick Sizemore von MultiMedia Intelligence <a href="http://www.marketwatch.com/news/story/The-Value-Unlicensed-Music-Shared/story.aspx?guid={A8D9017B-9532-49B9-8284-3E6CB7A6DA6D}" target="_blank">kommentiert</a> die Zahl gegenüber MarketWatch so:</p>
<blockquote><p>&#8220;69 Milliarden ist eine ganz erstaunliche Zahl, wenn man sich das mal durch den Kopf gehen lässt. Aber das belegt nachdrücklich, wie groß der Einfluss der Piraterie auf die Musikindustrie ist. Und man muss darauf hinweisen, dass die Piraterie nicht länger nur die Musik betrifft. Die Inhaber der Rechte an Fernsehserien und Filmen spüren den Einfluss ebenfalls.</p></blockquote>
<p>Anders als die Mitglieder des Verbands der französischen Tonträgerhersteller, die in Frankreich gegen eine Reihe von P2P-Anbietern geklagt haben, hält Sizemore jedoch ein Verbot der P2P-Technologie nicht für den richtigen Weg:</p>
<blockquote><p>&#8220;Je mehr Inhalte durch die digitalen Leitungsrohre fließen, desto mehr wächst der Bedarf an effizienter Distribution. Da wäre es verhängnisvoll, P2P nur als Werkzeug von Piraten zu verstehen.&#8221;</p></blockquote>
<p>MultiMedia Intelligence erwartet, dass der Datenverkehr in P2P-Netzen auch weiter stark wächst. Die Anzahl der illegal verbreiteten Filme soll sich von 2007 bis 2012 vervierfachen, der gesamte Datenverkehr in dieser Zeit von 1,6 Petabytes pro Monat auf fast 8 Petabytes im Monat zulegen.</p>
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		<title>Neues Urheberrecht: Erste zivilrechtliche Auskunftsansprüche durchgesetzt</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Sep 2008 10:35:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[2004/48/EG]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
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		<description><![CDATA[Zum 1. September ist eine Reihe von Änderungen im Urheberrecht in Kraft getreten. Rechteinhaber haben einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bekommen. Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen. Nach Aussage von DigiProtect-Anwalt Udo Kornmeier seien die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Zum 1. September ist eine Reihe von <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/03/seit-1-september-gilt-geandertes-urheberrecht/" target="_self">Änderungen im Urheberrecht</a> in Kraft getreten. Rechteinhaber haben einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bekommen. Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen. Nach <a href="http://www.digiprotect.org/html/presse_030908.html" target="_blank">Aussage</a> von DigiProtect-Anwalt Udo Kornmeier seien die Gerichte &#8220;ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen&#8221;. Nach der Telekom will DigiProtect nun Auskunft von weiteren ISPs verlangen: &#8220;Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wird nun auch all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen&#8221;, heißt es dazu in der Pressemitteilung.</p>
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		<title>FCC veröffentlicht Entscheidung im Comcast-Fall</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Aug 2008 16:15:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Federal Communications Commission (FCC) in den USA hat gestern ihre Entscheidung im Comcast-Fall veröffentlicht. Die Blockade von legalen Inhalten von Seiten Comcasts war demnach unzulässig. Die FCC legt Internetprovidern in ihrer Entscheidung zugleich nahe, in Zukunft &#8220;illegale Inhalte zu blockieren&#8221;. Wie die FCC bereits Anfang August angekündigt (Golem.de, 2.8.) hatte, wurde Comcast dazu verurteilt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Die Federal Communications Commission (FCC) in den USA hat gestern ihre Entscheidung im Comcast-Fall veröffentlicht. Die Blockade von legalen Inhalten von Seiten Comcasts war demnach unzulässig. Die FCC legt Internetprovidern in ihrer Entscheidung zugleich nahe, in Zukunft &#8220;illegale Inhalte zu blockieren&#8221;.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-270"></span></p>
<p class="MsoNormal">Wie die FCC bereits Anfang August <a href="http://www.golem.de/0808/61486.html" target="_blank">angekündigt</a> (Golem.de, 2.8.) hatte, wurde Comcast dazu verurteilt, die diskriminierende Praxis der gezielten Blockade einzelner P2P-Protokolle zum Datenaustausch zu beenden. In den Augen der FCC stellt diese einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben dar. Innerhalb von 30 Tagen muss Comcast alle Details seiner &#8220;unvernünftigen Netzwerkmanagement-Praktiken&#8221; offen legen und einen Plan vorlegen, wie das Unternehmen in Zukunft vorgehen will.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">An mehreren Stellen in dem 67-Seiten <a href="http://hraunfoss.fcc.gov/edocs_public/attachmatch/FCC-08-183A1.pdf" target="_blank">Dokument</a> (PDF) eröffnet die FCC Internetprovidern allerdings eine Perspektive, mit welchen Argumenten sie auch in Zukunft in den P2P-Datenverkehr eingreifen könnten. So heißt es etwa auf Seite 31:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;Wir halten fest, dass Provider in Übereinstimmung mit der Politik des Staatenbundes die Übertragung illegaler Inhalte (wie z.B. Kinderpornographie) oder bei Copyright-Verletzungen blockieren dürfen, weil &#8216;Verbraucher [nur] Anspruch auf Zugang zu legalen Inhalten ihrer Wahl haben&#8217;.“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Mit anderen Worten: Sollten die Provider feststellen, dass ihre Kunden in Tauschbörsen unerlaubt Musik, Filme, Bücher und so weiter verbreiten, dürften sie die entsprechenden Verbindungen zur Datenübertragung mit dem Segen der FCC kappen. Um aber in Erfahrung zu bringen, ob ihre Kunden illegal Daten tauschen, müssten die Provider beispielsweise per Deep Package Inspection (DPI) permanent die Datenströme überwachen, wie von Rechteinhabern schon seit langem gefordert und von diversen großen Internetprovidern in verschiedenen Ländern unterstützt.</p>
<p class="MsoNormal">Die FCC-Entscheidung dürfte damit dem Einsatz von &#8220;Copyright-Filtern&#8221; bei Internetprovidern deutlich Vorschub leisten. Für Werbezwecke ist DPI ja ohnehin schon im Einsatz, wie die Washington Post im April <a href="http://www.golem.de/0804/58837.html" target="_blank">aufgedeckt</a> (Golem.de, 7.4.) hatte.</p>
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