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	<title>iRights.info - Blog &#187; Musik</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Setlur/Pelham vs. Kraftwerk: Sample hätte nachgespielt werden müssen</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Aug 2011 15:58:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der unendlichen Geschichte des Rechtsstreits „Metall auf Metall“ um die Verwendung eines Kraftwerk-Samples in einem Lied von Sabrina Setlur gibt es jetzt eine neue Entscheidung. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Mittwoch entschieden (AZ 5 U 48/05), dass das von Moses Pelham und Martin Haas produzierte Stück „Nur mir” aus dem Jahr 1997 die Urheberrechte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der unendlichen Geschichte des Rechtsstreits „Metall auf Metall“ um die Verwendung eines Kraftwerk-Samples in einem Lied von Sabrina Setlur gibt es jetzt eine neue Entscheidung. Das Oberlandesgericht Hamburg hat am Mittwoch entschieden (AZ 5 U 48/05), dass das von Moses Pelham und Martin Haas produzierte Stück „Nur mir” aus dem Jahr 1997 die Urheberrechte der Band Kraftwerk verletzt, weil darin ein – ungefähr zwei Sekunden langes – Sample ohne Erlaubnis verwendet wird.<span id="more-3060"></span></p>
<p>Der Streit war schon 2008 vor dem Bundesgerichtshof, der auch kleinste Tonfolgen als schutzfähig angesehen hatte – dabei ging es genau genommen nicht nur um das Urheberrecht, sondern auch um das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers. Der Bundesgerichtshof hatte damals entschieden, dass erneut geprüft werden muss, ob das Setlur-Stück nicht eine „freie Benutzung” ist. Bei einer „freien Benutzung” kann man Teile eines anderen Werks auch ohne Zustimmung verwenden – aber nur dann, wenn daraus ein völlig neues Werk ensteht, in dem die Züge des Originals verblassen.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hatte aber noch hinzugefügt: Der Sinn der „freien Benutzung” liegt in der „Fortentwicklung des Kulturschaffens”. Das kann aber auch bedeuten, dass die Töne, die man verwenden will, nachgespielt werden müssen. Denn wenn die Sounds direkt von einer anderen Aufnahme gesampelt werden, kann das mit Leistunsschutzrecht am Tonträger kollidieren – das die technische Leistung des Herstellers schützt und dabei nicht auf die Länge oder Qualität des Samples achtet.</p>
<p>Deshalb musste sich das Oberlandesgericht Hamburg jetzt mit der Frage beschäftigen, ob ein durchschnittlich begabter und ausgestatteter Produzent die zwei Sekunden Kraftwerk hätte nachspielen können, statt sie zu samplen. Es hat jetzt entschieden: Das hätte er hinbekommen sollen.</p>
<p>Bei Juris <a href="http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&amp;feed=juna&amp;wt_mc=rss.juna&amp;nid=jnachr-JUNA110802656">heißt es dazu</a>:</p>
<blockquote><p>Dass die Beklagten (&#8230;) in der Lage gewesen wären, die Sequenz aus dem Titel &#8220;Metall auf Metall&#8221; selbst einzuspielen, hat das Oberlandesgericht insbesondere aufgrund der Angaben zweier sachverständiger Zeugen entschieden. Diesen wäre es unter Verwendung bereits 1997 erhältlicher Synthesizer und freier Samples bzw. selbst aufgenommener Hammerschläge auf Metallschubkarren und Zinkregale gelungen, den kopierten Rhythmusfolgen gleichwertige Sequenzen herzustellen.</p></blockquote>
<p>Wie eine solche Metallschubkarren-Einspielung „gleichwertiger Sequenzen” aussieht, kann man übrigens hier sehen:</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/Rm6IHecOeac" frameborder="0" width="470" height="382"></iframe><img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/8b728cdaeb2d4a1abead99916d2f4456" width="1" height="1" alt=""></p>
<p>Zum Vergleich das Kraftwerk-Original:</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/1Eei_9nUSWQ?start=396" frameborder="0" width="470" height="24"></iframe></p>
<p>Damit ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen, denn es wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Aufnahmen von Setlurs „Nur mir” dürfen jetzt allerdings nicht weiter verkauft werden.</p>
<p>[via <a href="http://www.internet-law.de/2011/08/olg-hamburg-moses-pelham-verletzt-urheberrechte-von-kraftwerk.html">Internet-Law</a>]</p>
<p><em>Hintergrund zum Thema: <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/24&amp;Kategorie=Musik%20produzieren">Musik samplen – Fragen kostet was</a>.</em></p>
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		<title>Kerner klärt auf: Über &#8220;illegale Tauschbörsen&#8221; und Entwertung</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 11:53:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Geschichte wird gemacht &#8211; eine alte Weisheit und immer wieder wahr. Nutzer des Familiensenders Sat1 kommen heute Abend mal wieder in den Genuss der Talk-Sendung von Superstar Johannes Buddy Kerner. In der Sendung geht es um Musik-Downloads: Legal, illegal, nicht egal!. Na gut, es ist wichtig, komplexe Themen auch einfach zu behandeln, damit sie viele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geschichte wird gemacht &#8211; eine alte Weisheit und immer wieder wahr. Nutzer des Familiensenders Sat1 kommen heute Abend mal wieder in den Genuss der Talk-Sendung von Superstar Johannes Buddy Kerner. In der Sendung geht es um <a href="http://www.sat1.de/kerner/sendung/themen/43431/">Musik-Downloads: Legal, illegal, nicht egal!</a>. Na gut, es ist wichtig, komplexe Themen auch einfach zu behandeln, damit sie viele verstehen, bewusst die Unwahrheit oder mit irreführenden Verkürzungen sollte man aber trotzdem nicht arbeiten. Eigentlich – aber Kerner – so zumindest im Ankündigungstext zu lesen – hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau das zu tun. Oder nicht?</p>
<p>Dort heißt es: „Musik kostenfrei zur Verfügung stellen und das Downloaden über illegale Tauschbörsen im Internet ist nicht erlaubt, da es gegen das Urheberrecht verstößt.“ Kann man diese fiesen „illegalen Tauschbörsen“ nicht einsperren und nur noch die legalen Tauschbörsen frei herumlaufen lassen? Illegale Technologien finde ich nämlich gemein. </p>
<p>Zum Download sagt iRights.info (vielleicht etwas differenzierender, aber nur vielleicht): Tauschbörsen zu nutzen, ist nicht per se rechtswidrig. Im Gegenteil, man kann sie für nützliche und völlig legale Zwecke nutzen. Aber vieles, was mit Tauschbörsen zu tun hat, ist tatsächlich verboten. (&#8230;)  Kopien zu privaten Zwecken dürfen nach aktueller Rechtslage allerdings nur noch angefertigt werden, „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ Im Klartext heißt das, dass auch solche Dateien nicht heruntergeladen werden dürfen, die für jedermann erkennbar rechtswidrig online gestellt wurden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder weiß oder wissen muss, dass zum Beispiel die Film- oder Musikindustrie keine Dateien in Tauschbörsen einstellen würde. Trifft das zu, sind Downloads solcher Dateien nicht erlaubt. Trotz dieser Gesetzesänderung ist es noch häufig fraglich, ob die Kopiervorlage im Internet „offensichtlich rechtswidrig“ online gestellt wurde. Denn viele Künstler, Autoren oder Filmemacher – ja selbst Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie – nutzen das Internet zunehmend als Verbreitungsmedium. Zum Teil stellen die Rechteinhaber selbst ihre Inhalte in Tauschbörsen ein. Liegt ein solcher Fall vor, sind die entsprechenden Dateien natürlich nicht offensichtlich rechtswidrig online gestellt worden. Vielmehr ist dies rechtmäßig geschehen. Solche Dateien dürfen selbstverständlich auch heruntergeladen werden. Mehr Infos: <a href="http://www.irights.info/index.php?id=561">Privatkopie und Co: Teil 3: Download &#8211; Tauschbörsen und offizielle Angebote</a>. Auch soll es so etwas wie Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz oder einer GNU General Public Licence geben. Geschenkt.</p>
<p><span id="more-1777"></span></p>
<p>Kurz darauf heißt es: „Achtung: Eltern haften als Anschlussinhaber für illegale Angebote in Tauschbörsen!“ Ich werde gleich meine Mutter anrufen und sie bitten den Internetanschluss abzumelden, nicht dass sie für die ganzen BitTorrent-Angebote aus der Südsee haftet! Oder doch nicht? Schließlich wird die steile Behauptung von einem Experten unterstützt. Dem interessenlosen Vorsitzenden der Deutschen Phonoverbände Haentjes. Der meint nämlich: „Eltern müssen sich stets darüber im Klaren sein, dass sie als Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtverletzungen ihrer Kinder haften. Und das könnte sehr teuer werden!“ Sind damit jetzt ungerechtfertigte Massenabmahnungen der Musikindustrie gemeint? Also doch nicht Mama anrufen!</p>
<p>Und weiter: „Da viele illegale Downloader es nicht als Unrecht empfinden, sich MP3s umsonst runterzuladen, sollten Eltern ihre Kinder darüber aufklären, dass sie eine Straftat begehen, wenn sie Musik auf ihren Rechner laden und anderen Musikliebhabern zugänglich machen.“ Vielleicht mit einem Verweis auf iRights.info damit sie die Rechtslage kennenlernen und nicht mit Propaganda überschüttet werden?</p>
<p>Und natürlich ist die Sendung ganz up-to-date und hilft gerne mit, ein Bedrohungsszenario aufzubauen. Schließlich ist die Verwirklichung von zwanghaften Träumen ein hohes Gut: „Zukünftig ist es durchaus möglich, dass die Service-Provider Verstöße gegen das Urheberrecht durch Musik-Downloads mit Sperrung oder Einschränkung des Internetzugangs ahnden.“ Vielleicht sollte man den Kindern auch gleich noch die verfassungsrechtlichen Grundsätze von Informationsfreiheit erklären? Oder lieber nicht, nachher machen sie sich noch schlau und wehren sich am Ende noch gegen solche Pläne.</p>
<p>Und natürlich wird auch die Bedeutung der Digitalisierung nicht verkannt: „Die Erfindung des MP3-Formats war rückblickend das Ende der Musikindustrie, wie man sie kannte.“ Richtig. „Die musikalischen Inhalte wurden vom herkömmlichen Trägermedium CD entkoppelt. Gleichzeitig werden die Produktions- und Vertriebskosten minimiert. Der digitale Bereich spielt eine immer größer werdende Rolle und gewinnt immer mehr an Relevanz. Im Vergleich zum Jahr 2006 stieg die Anzahl der legalen Musikdownloads im Jahr 2007 um 53 Prozent auf insgesamt 1,7 Milliarden Einheiten.“ Auch richtig. „Die Musikindustrie hat inzwischen verstanden, dass der technologische Fortschritt als Wachstumschance für die Branche zu sehen ist, anstatt sich dagegen zu wehren und arbeitet an Strategien, den Fortschritt gewinnbringend zu nutzen.“ Eher nicht so richtig. Die Musikindustrie hat es bislang leider nicht geschafft, bessere und verbraucherfreundliche Angebote zu schaffen als BitTorrent-Clients diese zur Verfügung stellen. Und was heißt „anstatt sich dagegen zu wehren“? Vielleicht verstehe ich den Ankündigungstext mit den ganzen Falschdarstellungen und Drohungen ja nicht richtig.</p>
<p>Jetzt wirds wieder richtiger: „Seit der Erfindung des MP3-Formats hat die Musikindustrie aussichtsreiche Chancen ungenutzt verstreichen lassen. Gerne schiebt sie die Schuld für sinkende Umsätze auf die Musikpiraterie, die in illegalen Peer to Peer (P2P)-Tauschbörsen betrieben wird und nutzt diese als Erklärung für die anfängliche Ablehnung der Digitalisierung, doch muss sich die Musikindustrie schon mindestens seit dem Jahr 1960 mit Piraterie im großen Stil auseinandersetzen.“ Holla, eine Erkenntnis!</p>
<p>Wie gehts weiter? „Die Schließung einer bestimmten Tauschbörse hat nur zur Folge, dass sich die Nutzer auf andere Angebote verteilen.“ Ja, stimmt. Und dann: „Ein generelles Umdenken und die Entwicklung eines Unrechtsempfindens gegenüber kostenfreiem illegalem Download von Musiktiteln, ist nötig. Die Musikunternehmen müssen ihren Kunden eine attraktive legale Alternative schaffen, um ihre Produkte von den illegalen kostenfreien Downloads abzugrenzen und den Konsumenten vom Kauf zu überzeugen.“ Überzeugung und Alternativen statt Strafen, Bedrohungen und falschen Zahlen. Eine gute Idee! Das wird immer besser hier. Ah ich hatte den nächsten Satz noch nicht gesehen. Dort heißt es: „Durch die illegalen Tauschbörsen wurde die digitale Musik entwertet, da alle Musiktitel umsonst bezogen werden konnten.“ Das ist ja fies! Entwertet! Aber ja zum Glück nur die „digitale Musik“. Mit dem Elektro-Zeugs konnte ich eh nie was anfangen. Oder ist damit jetzt schon wieder was anderes gemeint? Kann es vielleicht nicht auch einfach so sein, dass die Nutzer keine Lust hatten der Musikindustrie zum dritten Mal die gleiche Musik abzukaufen (Kassette/Platte, CD und jetzt mp3s)? Kann es nicht auch sein, dass die musikaffinen Nutzer weiterhin Musik kaufen, wenn sie diese gut finden? Ich hatte mal sowas gehört. Und irgendwas war da doch noch mit Interoperabilität und Kopierschutz. Egal, merken: Digitale Musik wird durch Tauschbörsen entwertet. Und was machen wir jetzt? „Ziel muss es sein, den digitalen Musikdownload wieder mit einem Wert zu versehen.“ Da bin ich aber beruhigt. Ziel, Plan, Weg und Erfolg. Also alles in guten Händen. Mehr Infos zu „illegalen Tauschbörsen“ gibt es übrigens beim „Bundesverband der Musikindustrie e.V.“ und beim Aufklärungsportal von „proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH“.</p>
<p>Oder aber bei iRights.info. Das hätte den Vorteil: Erläuterungen nach geltender Rechtslage, laienverständlich formuliert, keine Propaganda und kühle Analyse mit warmen Praxistips. Aber nur wer will. Die anderen sind herzlich eingeladen heute Abend Johannes B. Kerner bei der Analyse der gegenwärtigen Sachlage zu glauben. Oder wirds am Ende doch ganz anders und JBK stellt kritische Fragen und klärt auf? We´ll see. Bis dahin.</p>
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		<title>YouTube sperrt Videos und Clips mit GEMA-Musik</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Apr 2009 06:25:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bis zum 31.03.09 existierte zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Google-Tochter YouTube eine Pauschalvereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren. Dieser Vertrag ist nun ausgelaufen. Bislang konnten sich die Parteien nicht über einen neuen Vertrag einigen. Dies könnte nun zu massiven Einschränkungen für die Nutzung der gestreamten Musikvideos oder Clips, die mit Musik von GEMA-Künstlern unterlegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bis zum 31.03.09 existierte zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Google-Tochter YouTube eine Pauschalvereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren. Dieser Vertrag ist nun ausgelaufen. Bislang konnten sich die Parteien nicht über einen neuen Vertrag einigen. Dies könnte nun zu massiven Einschränkungen für die Nutzung der gestreamten Musikvideos oder Clips, die mit Musik von GEMA-Künstlern unterlegt sind, führen. Davon betroffen sind unter anderem Videos der Majors Universal, EMI und Sony. </p>
<p><span id="more-1146"></span></p>
<p>Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der GEMA: &#8220;Die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung scheitern bislang daran, dass YouTube nicht bereit ist, die Forderungen der GEMA nach Transparenz hinsichtlich des genutzten Musikrepertoires zu erfüllen. Angeboten wird von YouTube nur eine Verlängerung des Vertrags auf Basis einer Pauschalzahlung ohne ausreichende Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der Streams.  Das lehnt die GEMA ab, da es nicht möglich ist, ohne diese Angaben die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen und die Vergütung zielgerichtet an die Urheber und Musikverlage weiterzuleiten. &#8221;</p>
<p>Im Gegenzug wirft YouTube der GEMA vor, ebenfalls zu wenig Transparenz hinsichtlich der tatsächlich vertretenen Künstler und dem Umfang des Werke-Repertoires an den Tag zu legen. Dazu führt der YouTube-Direktor für Videopartnerschaften in Europa Patrick Walker aus: &#8220;Die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung scheitern bislang daran, dass YouTube nicht bereit ist, die Forderungen der GEMA nach Transparenz hinsichtlich des genutzten Musikrepertoires zu erfüllen. Angeboten wird von YouTube nur eine Verlängerung des Vertrags auf Basis einer Pauschalzahlung ohne ausreichende Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der Streams.  Das lehnt die GEMA ab, da es nicht möglich ist, ohne diese Angaben die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen und die Vergütung zielgerichtet an die Urheber und Musikverlage weiterzuleiten. &#8221; </p>
<p>Eine solche Einigung ist bislang weiterhin nicht in Sicht. YouTube hat nun begonnen die entsprechenden Videos in seinem Angebot zu sperren. Nach Angaben von Walker sind davon &#8220;mehrere tausend Musikvideos&#8221; betroffen. Vor zwei Wochen hatte eine ähnliche Auseinandersetzung in Großbritannien bereits zur Sperrung einer Unzahl von Musikvideos geführt. Davon betroffen waren insbesondere sogenannte &#8220;premium music videos&#8221;. Die britische Verwertungsgesellschaft &#8220;PRS for Music&#8221; forderte ebenfalls mehr Transparenz und in der Folge wesentlich höhere Lizenzgebühren. Auch dort war die vertragliche Lizenzvereinbarung über Pauschalzahlungen ausgelaufen. </p>
<p>Wenn YouTube die entsprechenden Videos nicht vom Netz nehmen würde, droht der Videoplattform die Zahlung des regulären &#8220;Lizenzvereinbarungen&#8221; der GEMA. Bei einer Spieldauer bis zu 5 Minuten kommen danach in der Rubrik &#8220;Anbieter von Musikvideo-on-demand-Portalen&#8221; etwas über 12 Cent pro Abruf zustande. Selbst durch eine Refinanzierung durch Werbung bei YouTube wäre dies kaum finanzierbar. Laut GEMA hatte die Verwertungsgesellschaft YouTube die Nutzung für 1 Cent pro Clip angeboten. Allerdings gegen mehr Transparenz um ordentlich abrechnen zu können. Da es um sehr viel Geld geht, werden sich die Kontrahenten wohl noch eine Weile streiten. Klar ist jedoch auch, dass am Modell einer Pauschalvereinbarung auch in der Zukunft kein Weg vorbeigeht. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>EU-Studie: Urheberrechtsschutz stört Online-Binnenmarkt</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/03/06/eu-studie-urheberrechtsschutz-stort-online-binnenmarkt/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Mar 2009 15:01:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Der grenzüberschreitende Online-Einkaufsbummel bleibt in der Europäischen Union weiterhin die Ausnahme. Das geht aus einer Studie zum eShopping hervor, die gestern von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Als ein Grund dafür wird der antiquierte Umgang mit Urheberschutzrechten genannt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der grenzüberschreitende Online-Einkaufsbummel bleibt in der Europäischen Union weiterhin die Ausnahme. Das geht aus einer Studie zum eShopping hervor, die gestern von der EU-Kommission veröffentlicht wurde. Als ein Grund dafür wird der antiquierte Umgang mit Urheberschutzrechten genannt.</p>
<p><span id="more-951"></span>Der eBinnenmarkt ist nur einen Mausklick weit weg. So sieht es in der Theorie aus. In der Praxis bleibt grenzüberschreitendes Online-Shopping die Ausnahme. Nur 7 Prozent der Verbraucher in der EU haben im vergangenen Jahr von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Hingegen stieg die Gesamtzahl der Online-Einkäufer von 2006 bis 2008 auf ein Drittel aller Verbraucher. Diese Zahlen legte die EU-Kommissarin Meglena Kuneva gestern in ihrem &#8220;Bericht über Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr&#8221; vor.</p>
<p>Meglena Kuneva <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/354&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=DE&amp;guiLanguage=en" target="_blank">erklärte</a> anlässlich der Vorstellung des Berichts:</p>
<blockquote><p>&#8220;Verbraucher haben viele Vorteile durch das Internet. Es erweitert die Größe des Marktes, in dem sie sich bewegen, und gibt ihnen Zugang zu mehr Anbietern und größeren Wahlmöglichkeiten. Es ermöglicht den Vergleich von Produkten, Anbietern und Preisen in nie da gewesenem Ausmaß. Die Nutzung des Internets für private Einkäufe wird sich weiter durchsetzen. Bereits 150 Millionen Verbraucher kaufen online ein, jedoch nur 30 Millionen auch im Ausland. Wir müssen dafür sorgen, dass die Akzeptanz des Internets als Handelsplattform nicht unnötig dadurch gebremst wird, dass wichtige rechtliche Hindernisse nicht ausgeräumt oder für die Verbraucher entscheidende Vertrauensfragen nicht geklärt werden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Als wesentliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel macht der Bericht der EU-Kommission Sprachprobleme, rechtliche Probleme und ein mangelndes Verbrauchervertrauen aus. Zu den rechtlichen Problemen zählen neben Unterschieden im Verbraucherrecht und bei der Mehrwertsteuererhebung auch der &#8220;Schutz des geistigen Eigentums&#8221;.</p>
<p>Die Online-Vermarktung von Musik und Filmen orientiert sich noch immer an nationalen Landesgrenzen. In der Folge wird der Aufbau EU-weiter Online-Angebote behindert. Die territorial beschränkte Verwertung von Nutzungsrechten führt zu erheblichen Transaktionskosten, hat die EU-Kommission festgestellt. &#8220;Die relevanten Stakeholder sind sich gleichermaßen bewusst, dass ein System der multiterritorialen Lizenzierung nötig ist, um das Problem der territorialen Rechteverwertung und der damit verbundenen Kosten zu bewältigen&#8221;, wird daraus im <a href="http://ec.europa.eu/consumers/strategy/docs/com_staff_wp2009_en.pdf" target="_blank">Bericht</a> (PDF) geschlussfolgert.</p>
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		<item>
		<title>Lektüreempfehlung: &#8220;The Music and Book Killers&#8221; / &#8220;Wie Musiker in Zeiten des Internets Geld verdienen (können)&#8221;</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/02/08/lektureempfehlung-the-music-and-book-killers-wie-musiker-in-zeiten-des-internets-geld-verdienen-konnen/</link>
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		<pubDate>Sun, 08 Feb 2009 15:11:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
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		<category><![CDATA[market]]></category>
		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>

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		<description><![CDATA[Hier zwei drei Hinweise auf interessante Online-Artikel: Jeffrey A. Tucker: The Music and Book Killers (bei LewRockwell.com); Marcel Weiss: Wie Musiker in Zeiten des Internets Geld verdienen (können) und Antworten auf Kritikpunkte; Leander Wattig: Der Anachronismus Buchpreisbindung. (Man muß sich die Aussagen nicht alle zu eigen machen, um interessante Gedankenanstöße zu finden. ;-)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier <span style="text-decoration: line-through;">zwei</span> drei Hinweise auf interessante Online-Artikel:</p>
<ol>
<li>Jeffrey A. Tucker: <a href="http://www.lewrockwell.com/tucker/tucker128.html" target="_blank">The Music and Book Killers</a> (bei LewRockwell.com);</li>
<li>Marcel Weiss: <a href="http://netzwertig.com/2009/01/21/wie-musiker-in-zeiten-des-internets-geld-verdienen-koennen/" target="_blank">Wie Musiker in Zeiten des Internets Geld verdienen (können)</a> und <a href="http://netzwertig.com/2009/01/26/wie-musiker-mit-dem-web-geld-verdienen-antworten-auf-kritikpunkte/" target="_blank">Antworten auf Kritikpunkte</a>;</li>
<li>Leander Wattig: <a href="http://leanderwattig.de/index.php/2009/01/31/der-anachronismus-buchpreisbindung/" target="_blank">Der Anachronismus Buchpreisbindung</a>.</li>
</ol>
<p>(Man muß sich die Aussagen nicht alle zu eigen machen, um interessante Gedankenanstöße zu finden. ;-)</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/02/08/lektureempfehlung-the-music-and-book-killers-wie-musiker-in-zeiten-des-internets-geld-verdienen-konnen/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>Kostenlos und legal herunterladen: Musik und Filme</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Dec 2008 11:29:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Chip]]></category>
		<category><![CDATA[Filme]]></category>
		<category><![CDATA[klicksafe]]></category>
		<category><![CDATA[kostenloser Download]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[SZ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer wissen will, wie und wo man sich Musik und/oder Filme kostenlos und legal herunterladen kann, könnte einmal einen Blick auf die folgenden beiden Artikel werfen: Süddeutsche Zeitung: Kinofilme im Netz &#8211; Gratis und legal (11.12.2008); Chip: Musik im Netz: Gratis-Tunes legal herunterladen (9.12.2008) Wir empfehlen zur Ergänzung die Lektüre der Klicksafe-Broschüre &#8220;Mu§ik im Netz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer wissen will, wie und wo man sich Musik und/oder Filme kostenlos und legal herunterladen kann, könnte einmal einen Blick auf die folgenden beiden Artikel werfen:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.sueddeutsche.de/computer/470/451185/text/" target="_blank">Süddeutsche Zeitung</a>: Kinofilme im Netz &#8211; Gratis und legal (11.12.2008);</li>
<li><a href="http://www.chip.de/news/Musik-im-Netz-Gratis-Tunes-legal-herunterladen_33997918.html" target="_blank">Chip</a>: Musik im Netz: Gratis-Tunes legal herunterladen (9.12.2008)</li>
</ul>
<p>Wir empfehlen zur Ergänzung die Lektüre der <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/06/10/klicksafe-broschure-gibt-hilfestellung-beim-musikdownload/" target="_blank">Klicksafe-Broschüre</a> &#8220;Mu§ik im Netz — Runterladen ohne Reinfall!&#8221;.</p>
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		<title>Musik in Tauschbörsen soll 69 Milliarden US-Dollar wert sein</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Nov 2008 08:31:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Einer neuen Studie des Marktforschungsunternehmens MultiMedia Intelligence zufolge soll der Wert der weltweit unerlaubt in Tauschbörsen verbreiteten Musik bei 69 Millionen US-Dollar liegen. Erstaunliche Zahlen über den Schaden, den die unerlaubte Verbreitung von Musik in Peer-to-Peer-Tauschbörsen anrichtet, kann man immer wieder lesen. Die Forscher von MultiMedia Intelligence setzen nun noch eins drauf. In ihrer neuen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer neuen Studie des Marktforschungsunternehmens MultiMedia Intelligence zufolge soll der Wert der weltweit unerlaubt in Tauschbörsen verbreiteten Musik bei 69 Millionen US-Dollar liegen.</p>
<p><span id="more-684"></span></p>
<p>Erstaunliche Zahlen über den Schaden, den die unerlaubte Verbreitung von Musik in Peer-to-Peer-Tauschbörsen anrichtet, kann man immer wieder lesen. Die Forscher von MultiMedia Intelligence setzen nun noch eins drauf. In ihrer neuen <a href="http://multimediaintelligence.com/index.php?page=shop.product_details&amp;flypage=flypage.tpl&amp;product_id=21&amp;option=com_virtuemart&amp;Itemid=80" target="_blank">Studie</a> &#8220;P2P: Content&#8217;s &#8220;Bad Boy&#8221;; Tomorrow&#8217;s Distribution Channel&#8221; präsentieren sie die Zahl von 69 Milliarden US-Dollar, was beim aktuellen Dollarkurs fast 54,7 Milliarden Euro entspricht. Zum Vergleich: Der Umsatz mit neuen Tonträgern und Downloads lag im vergangenen Jahr hier zu Lande laut Bundesverband Musikindustrie bei etwa 1,6 Milliarden Euro.</p>
<p>Auf die beeindruckende Zahl von 69 Milliarden US-Dollar kommen die MultiMedia-Intelligence-Experten indem sie die Anzahl der nach ihren Untersuchungen illegal über Tauschbörsen verbreiteten Musikstücke mit einem &#8220;fairen Marktpreis pro Titel&#8221; multiplizieren. Rick Sizemore von MultiMedia Intelligence <a href="http://www.marketwatch.com/news/story/The-Value-Unlicensed-Music-Shared/story.aspx?guid={A8D9017B-9532-49B9-8284-3E6CB7A6DA6D}" target="_blank">kommentiert</a> die Zahl gegenüber MarketWatch so:</p>
<blockquote><p>&#8220;69 Milliarden ist eine ganz erstaunliche Zahl, wenn man sich das mal durch den Kopf gehen lässt. Aber das belegt nachdrücklich, wie groß der Einfluss der Piraterie auf die Musikindustrie ist. Und man muss darauf hinweisen, dass die Piraterie nicht länger nur die Musik betrifft. Die Inhaber der Rechte an Fernsehserien und Filmen spüren den Einfluss ebenfalls.</p></blockquote>
<p>Anders als die Mitglieder des Verbands der französischen Tonträgerhersteller, die in Frankreich gegen eine Reihe von P2P-Anbietern geklagt haben, hält Sizemore jedoch ein Verbot der P2P-Technologie nicht für den richtigen Weg:</p>
<blockquote><p>&#8220;Je mehr Inhalte durch die digitalen Leitungsrohre fließen, desto mehr wächst der Bedarf an effizienter Distribution. Da wäre es verhängnisvoll, P2P nur als Werkzeug von Piraten zu verstehen.&#8221;</p></blockquote>
<p>MultiMedia Intelligence erwartet, dass der Datenverkehr in P2P-Netzen auch weiter stark wächst. Die Anzahl der illegal verbreiteten Filme soll sich von 2007 bis 2012 vervierfachen, der gesamte Datenverkehr in dieser Zeit von 1,6 Petabytes pro Monat auf fast 8 Petabytes im Monat zulegen.</p>
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		<title>Englische Podcasts zur Geschichte der elektronischen Musik</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/11/10/englische-podcasts-zur-geschichte-der-elektronischen-musik/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Nov 2008 14:02:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Ian Helliwell]]></category>
		<category><![CDATA[Simon James]]></category>
		<category><![CDATA[The Tone Generation]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter dem Titel &#8220;The Tone Generation&#8221; haben Simon James und Ian Helliwell eine Reihe von Rundfunksendungen zur Geschichte der elektronischen Musik produziert, die auch als Podcasts erhältlich sind. Die Sendungen decken den Zeitraum vom Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts bis 1970 ab.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem Titel &#8220;The Tone Generation&#8221; haben Simon James und Ian Helliwell eine Reihe von Rundfunksendungen zur Geschichte der elektronischen Musik produziert, die auch als Podcasts <a href="http://www.ianhelliwell.co.uk/tone%20generation.html" target="_blank">erhältlich</a> sind. Die Sendungen decken den Zeitraum vom Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts bis 1970 ab.</p>
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		<title>Kulturrat bekräftigt Forderung nach Schutzfristverlängerung</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/10/09/kulturrat-bekraftigt-forderung-nach-schutzfristverlangerung/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Oct 2008 07:43:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzfristverlängerung]]></category>
		<category><![CDATA[Deutscher Kulturrat]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Kommission]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich erneut für eine Verlängerung der Schutzfristen für die Rechte der Interpreten und Musiker ausgesprochen. Er bekräftigt damit seine Haltung, die der Verband bereits durch eine Stellungnahme an das BMJ Ende September zum Ausdruck gebracht hat. &#8220;Der Deutsche Kulturrat erachtet die Schutzfristverlängerung als einen positiven Weg zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich erneut für eine Verlängerung der Schutzfristen für die Rechte der Interpreten und Musiker ausgesprochen. Er bekräftigt damit seine Haltung, die der Verband bereits durch eine Stellungnahme an das BMJ <a href="der Spitzenverband der Bundeskulturverbände," target="_blank">Ende September</a> zum Ausdruck gebracht hat.</p>
<blockquote><p>&#8220;Der Deutsche Kulturrat erachtet die Schutzfristverlängerung als einen positiven Weg zur Verbesserung der sozialen Lage der ausübenden Künstler und hier besonders der namentlich nicht genannten Studiomusiker.&#8221;</p></blockquote>
<p>&#8230; heißt es in der entsprechenden <a href="http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1408&amp;rubrik=2" target="_blank">Pressemitteilung</a>. Wie wir bereits <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/tag/schutzfristverlangerung/" target="_blank">mehrfach berichtet</a> haben, ist diese Argumentation äußerst umstritten und wird von wohl allen namhaften Wissenschaftlern bestritten. Vor allem das Argument, man müsse die Studiomusiker schützen, trägt nicht. Denn Studiomusiker übertragen in der Regel all ihre Rechte gegen ein einmaliges Honorar auf den Produzenten (&#8220;total buy-out&#8221;). Egal also, ob die Schutzdauer für ihre Leistungen 10 Minuten, 50, 95 oder 500 Jahre andauert &#8211; die Studiomusiker profitieren davon ebensowenig, wie ihnen durch kurze Schutzfristen Nachteile entstehen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Podiumsdiskussion “Wer bezahlt Kreativität?” bei der Tagung Kreative Arbeit und Urheberrecht (Fr 26.9.)</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-%e2%80%9cwer-bezahlt-kreativitat%e2%80%9d-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht-fr-269/</link>
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		<pubDate>Sat, 27 Sep 2008 18:25:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[„Wer bezahlt Kreativität?“ war die Frage, auf die Matthias Spielkamp zusammen mit Paul Keller vom niederländischen Creative-Commons-Projekt, der Hamburger Kulturwissenschaftlerin und Journalistin Meike Richter, Peter Grafe vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien sowie Martin Juhls, Musiker und Kulturmanager aus Dortmund Antworten suchen wollte. Für Meike Richter spielt die im Internet entstandene „Aufmerksamkeitsökonomie“ bei der Finanzierung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_476" class="wp-caption alignnone" style="width: 510px"><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2008/09/panel-wer-bezahlt.jpg"><img class="size-medium wp-image-476" title="Wer bezahlt Kreativität?" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2008/09/panel-wer-bezahlt.jpg" alt="" width="500" height="290" /></a><p class="wp-caption-text">Von links nach rechts: Paul Keller, Meike Richter, Matthias Spielkamp, Peter Grafe, Martin Juhls</p></div>
<p style="margin-bottom: 0cm;">„Wer bezahlt Kreativität?“ war die Frage, auf die Matthias Spielkamp zusammen mit Paul Keller vom niederländischen Creative-Commons-Projekt, der Hamburger Kulturwissenschaftlerin und Journalistin Meike Richter, Peter Grafe vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien sowie Martin Juhls, Musiker und Kulturmanager aus Dortmund Antworten suchen wollte.</p>
<p><span id="more-475"></span></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Für Meike Richter spielt die im Internet entstandene „Aufmerksamkeitsökonomie“ bei der Finanzierung ihrer persönlichen Kreativität eine Schlüsselrolle. Die freie Verfügbarkeit vieler ihrer Werke im Internet würde ihr Aufmerksamkeit bei potentiellen Auftraggebern verschaffen und so indirekt für Einkommen sorgen, legte Richter dar. Wie viele andere Kreative auch, bezieht sie ihr Einkommen aus vielen unterschiedlichen Quellen – ganz im Sinne des von Martin Kretschmer empirisch nachgewiesenen Risikomanagements von Autoren.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Ganz und gar nicht einverstanden zeigte sich Meike Richter damit, wie Suchmaschinen und Aggregatoren von den Leistungen der Kreativen profitieren, ohne diese angemessen zu beteiligen. YouTube, MySpace &amp; Co. sollten gefälligst Abgaben an diejenigen zahlen, auf deren Leistungen sie ihren Geschäftserfolg aufbauen, fand Richter. Zu wissen, daß diese „Monopolisten“ auch mit der zumindest indirekten Verwertung ihrer Werke Millionen scheffeln, ohne daß sie dafür auch nur einen Cent sehe, frustriere sie schon sehr. Das sei im Grunde „Ausbeutung 2.0“, so Richter.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Martin Juhls hat als Mitbegründer des Netlabels Thinner bereits vor Jahren Erfahrungen mit der Monetarisierung kostenlos angebotener Musik machen können. Die Aufmerksamkeit, die er mit kostenlos zur Verfügung gestellter Musik erreichen konnte, führte zu bezahlten Auftritten als DJ und Lizenzvergaben zur Nutzung seiner Werke als Filmmusik. Allein von Musik könnte er aber nicht leben, stellte Juhls nüchtern fest. Das müsse er aber „zum Glück auch nicht“, da er als Kulturmanager über weitere Einkommensquellen verfüge. Juhls wies in der Frage der Finanzierung von Kultur auch auf die Eigenverantwortung von Musikern und Kreativschaffenden im Allgemeinen hin. Diese müssten sich professionalisieren und besseres Marketing in eigener Sache betreiben.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Deutliche Kritik übte Juhls an der Verwertungsgesellschaft GEMA, die sich in seinen Augen gegen den Trend stemmt und Musikern nicht ausreichend Platz zur Selbstvermarktung im Internet einräumt. Er wünschte sich von der GEMA mehr Akzeptanz für Creative-Commons-Lizenzen. Auch die Verteilung der Einnahmen innerhalb der GEMA sei hoch problematisch, weil ungerecht. Als Musiker „dritter Klasse“ werde er nur ungenügend bei der Ausschüttung der Verwertungsabgaben beteiligt. Daran müsse sich in Zukunft etwas ändern.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Hinsichtlich der immer wieder geäußerten Kritik an den Verwertungsgesellschaften blieb Peter Grafe deutlich zurückhaltend. Forderungen nach Strukturveränderungen müssten gut begründet sein und dürften auf keinen Fall das Konzept der Verwertungsgesellschaften in Frage stellen.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Professionalisierung von Kreativen befürwortete Grafe hingegen nachdrücklich. Management, Marketing und Coaching dürften für Kreative keine Fremdworte bleiben. Zugleich konstatierte er eine Überversorgung des Marktes mit Kreativen, die dazu führe, dass nicht alle Künstler von ihrer Kunst leben könnten. Jedoch seien die spezifischen Fähigkeiten von Künstlern auch außerhalb des Kunstbetriebes gefragt und er empfahl den Kreativen, solche Möglichkeiten wahrzunehmen.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Aus dem Publikum wurde dann an die Diskussionteilnehmer die schwierige Frage nach der Kulturflatrate als Finanzierungsmodell für Kulturarbeit gestellt. Die Antworten darauf fielen eindeutig zwiespältig aus. Sicher würde eine Kulturflatrate von der Idee her toll klingen, aber&#8230;Wie solle die Erfassung und Abrechnung einzelner Nutzungsvorgänge in der Praxis funktionieren? Erste Versuche beispielsweise von YouTube, mittels Fingerprinting die Nutzung von Musik in Filmen zu erfassen, die von Nutzern hochgeladen wurden, stecken noch in den Kinderschuhen, von der Übertragbarkeit auf andere Arten von Medien ganz zu schweigen. Auf der anderen Seite würde man wohl irgendeine Art von Kulturflatrate benötigen, um die Kreativen überhaupt erst einmal an der Verwertung ihrer Werke im Internet zu beteiligen, argumentierte Till Kreutzer. So, wie sich die Lage gegenwärtig präsentiere, gingen die meisten von ihnen ja ganz leer aus. Eine Flatrate mit Ausschüttung über die Verwertungsgesellschaften sei dann wohl doch der bessere Weg.</p>
<p><!--more--></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Für Matthias Spielkamp zeichnete sich am Ende der Diskussion das Leitbild vom „Künstler als Dienstleister“ ab, dessen Dasein wohl weiterhin „kompliziert“ bleiben werde. Vom romantischen Bild des „Künstlers als einsamem Schöpfer“ könne man sich jedenfalls getrost verabschieden. Bei den Verwertungsgesellschaften herrsche Reformbedarf &#8212; und ebenso im Urheberrecht &#8211;, um dem Wandel Rechnung zu tragen.</p>
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