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	<title>iRights.info - Blog &#187; MPI</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Max-Planck-Institut: &#8220;Schutzfristverlängerung unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigen&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Sep 2008 11:17:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[In der Debatte um die Verlängerung der verwandten Schutzrechte und der Schutzdauer des Urheberrechts durch Änderung der Richtlinie 2006/116 EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich nun auch das Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht aus München eingeschaltet. In einer 23-seitigen Stellungnahme (PDF, 128 KB) zerlegen die Wissenschaftler die Begründungen der geplanten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Debatte um die Verlängerung der verwandten Schutzrechte und der Schutzdauer des Urheberrechts durch Änderung der Richtlinie 2006/116 EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat sich nun auch das <a href="http://www.ip.mpg.de/ww/de/pub/aktuelles.cfm" target="_self">Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht</a> aus München eingeschaltet.</p>
<p>In einer <a href="http://www.ip.mpg.de/de/data/pdf/stellungnahme-bmj-2008-09-10-def.pdf" target="_self">23-seitigen Stellungnahme (PDF, 128 KB)</a> zerlegen die Wissenschaftler die Begründungen der geplanten Änderungen: &#8220;<em>Die Maßnahmen, welche die Kommission zu deren Behebung vorschlägt (Anm. d. A.: der Missstände in der Musikwirtschaft) -hauptsächlich eine Verlängerung der Frist für Leistungsschutzrechte von 50 auf 95 Jahre &#8211; dürften Künstlern aber wenn überhaupt marginale Vorteile bringen&#8221;</em>.<br />
<span id="more-382"></span></p>
<p>Und weiter heißt es in der Zusammenfassung der Stellungnahme: &#8220;<em>Mit der (&#8230;) Schutzfristverlängerung bleiben alle Unzulänglichkeiten des heutigen Systems unberührt. Dabei lehnen sich die vorgeschlagenen 95 Jahre blindlings an das &#8211; allerdings falsch verstandene, mit dem europäischen Recht so auch nicht vergleichbare &#8211; US-amerikanische Copyright-System an</em>&#8220;. Wem nützt dann das Ganze? Den Künstlern sichern nicht, wem dann? : &#8220;<em>Ignoriert wird damit, dass der weit überwiegende Anteil der vorgeschlagenen Schutzfrist ohnehin nicht mehr dazu dienen könnte, die wirtschaftliche Situation lebender Künstler zu verbessern. Wenn überhaupt profitieren also lediglich die Tonträgerhersteller davon&#8230;</em>&#8221;</p>
<p>Will man die Einkommenssituation von Kreativschaffenden und Künstlern wirklich verbessern, so muss man die Verträge ran. Das zentrale Problem ist dabei die fehlende Vertretungsmacht von Künstlern gegenüber den Tonträgerherstellern. Im Ergebnis der Stellungnahme wird deswegen auch ausgeführt: &#8220;<em>Soll die wirtschaftliche Situation des ausübenden Künstlers verbessert werden, so ist für ihn entscheidend, dass Maßnahmen im unmittelbaren Anschluss an seine erbrachten Leistungen Wirkung zeitigen. Im Vordergrund stehen dabei zwingende Regeln für die Vertragsbeziehung mit dem Tonträgerhersteller</em>&#8220;. Ausführliche Informationen zu möglichen Hebeln im Urheberrecht finden sich in der Stellungnahme. </p>
<p>Das MPI bestätigt damit Untersuchungen und Einschätzungen anderer Wissenschaftler und Künstler, die die Wirksamkeit der geplanten Maßnahme aktuell deutlich in Frage gestellt haben. Wer einmal wissen wollte, warum die Schutzfristverlängerung lediglich dem Interesse der Musikindustrie dient und nicht den Kreativschaffenden und / oder Verbrauchern, dem sei die Stellungnahme des Instituts empfohlen. Nur so: In Deutschland haben sich unter anderem die Bundesregierung, der Deutsche Kulturrat und viele Vertreter der Musikindustrie für die Einführung ausgesprochen. Auch aus Kreisen der Gewerkschaft Verdi hört man, dass eine solche Schutzfristverlängerung gutgeheißen wird&#8230; ob das mal kein Fehler ist?</p>
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		<title>Urheberrechtsexperten kritisieren dogmatische Anwendung von Dreistufentest aus TRIPS</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 11:07:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Deklaration]]></category>
		<category><![CDATA[Drei-Stufen-Test]]></category>
		<category><![CDATA[MPI]]></category>
		<category><![CDATA[TRIPS]]></category>
		<category><![CDATA[WTO]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf Initiative des Max-Planck Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht hat eine Reihe von internationalen Urheberrechtsexperten in einer Deklaration eine bessere Balance im Urheberrecht gefordert. Rechteinhaber in aller Welt berufen sich immer wieder auf den „Dreistufentest“, um Gesetzgeber zur Verschärfung von nationalen Gesetzen zum „geistigen Eigentum“ zu drängen. Auch Gerichte haben weltweit in verschiedenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Auf Initiative des Max-Planck Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht hat eine Reihe von internationalen Urheberrechtsexperten in einer Deklaration eine bessere Balance im Urheberrecht gefordert.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-184"></span></p>
<p class="MsoNormal">Rechteinhaber in aller Welt berufen sich immer wieder auf den „Dreistufentest“, um Gesetzgeber zur Verschärfung von nationalen Gesetzen zum „geistigen Eigentum“ zu drängen. Auch Gerichte haben weltweit in verschiedenen Fällen unter Rückgriff auf den „Dreistufentest“ in Gesetzgebungsmaßnahmen eingegriffen. Die Unterzeichner der jetzt veröffentlichten <a href="http://www.ip.mpg.de/shared/data/pdf/declaration_three_steps.pdf" target="_blank">„Deklaration für eine ausgeglichene Auslegung der Dreistufentests im Urheberrecht“</a> (englisch, PDF) kritisieren, dass Gesetzgeber und Gerichte die WTO-Bestimmungen in der Vergangenheit zu eng und zu dogmatisch ausgelegt hätten.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Urheberrechtsexperten fordern mit ihrer Deklaration dazu auf, die Interessen von Urhebern, Verwertern und der Öffentlichkeit in Zukunft alle angemessen zu berücksichtigen – wie es im TRIPS-Abkommen auch ausdrücklich vorgesehen ist. Bisher, kritisieren die Fachleute, seien die Interessen der Öffentlichkeit, zum Beispiel an einem funktionierenden Wettbewerb und einem Zugang zu geschützten Werken, nicht ausreichend ins Kalkül gezogen worden. Sie betonen die Bedeutung urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen („Schranken“) zur Wahrung der gesamtgesellschaftlichen Interessen. Insbesondere wollen sie Menschen- und Freiheitsrechten, Wettbewerbsüberlegungen und „andere[n] öffentliche[n] Interessen wie beispielsweise den wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt, die soziale oder ökonomische Entwicklung“ einen höheren Stellenwert eingeräumt sehen als bisher.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (<a href="http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/27-trips_01_e.htm" target="_blank">TRIPS</a>) der Welthandelsorganisation WTO von 1994 legt unter anderem verbindliche Minimalanforderungen für nationale Gesetze zum Urheber-, Patent- und Markenrecht fest. Gesetzliche Bestimmungen müssen demnach dem so genannten „Dreistufentest“ standhalten, um die vertraglichen Vereinbarungen des Welthandelsabkommens GATT nicht zu verletzen. Im Kern besagt der „Dreistufentest“, dass WTO-Mitglieder im Urheber-, Patent- und Markenrecht (und angrenzenden Bereichen) Ausnahmen vom exklusiven Schutz nur vorsehen dürfen, wenn damit die legitimen Interessen der Rechteinhaber nicht verletzt werden.</p>
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