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	<title>iRights.info - Blog &#187; ISPs</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>&#8220;Three-Strikes-Regelung&#8221;: Irische Internetprovider leisten Plattenfirmen Widerstand</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Mar 2009 08:57:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Interessenverband der irischen Internetprovider, die Internet Service Provider Association of Ireland (ISPAI), hat freiwillige Vereinbarungen mit der Musikindustrie über Internetsperren für Nutzer bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen abgelehnt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Interessenverband der irischen Internetprovider, die Internet Service Provider Association of Ireland (ISPAI), hat freiwillige Vereinbarungen mit der Musikindustrie über Internetsperren für Nutzer bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen abgelehnt.<span id="more-1077"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/ddd3e38917ef483bafcf7864d6d769dd" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>Die Eroberung von Irland fällt vorerst aus. Die vier großen Musikkonzerne – Universal, Sony, EMI und Warner – sind fürs Erste mit ihrem Vorhaben gescheitert, in Irland allumfassende Internetsperren auf freiwilliger Basis einzuführen. Die meisten irischen Internetprovider wollen dabei nicht mitspielen. In einer <a href="http://www.ispai.ie/docs/20090313copyright.pdf" target="_blank">Presseerklärung</a> (englisch, PDF) griff der Interessenverband ISPAI die Plattenfirmen scharf an:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;Die Internet Service Provider in Irland haben kürzlich im Auftrag der vier großen Plattenfirmen Drohbriefe von deren Anwälten bekommen. Dieses Vorgehen entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Es gibt keinen Beleg für ein Fehlverhalten der Internet Service Provider. Das Vorhaben [der Plattenfirmen] könnte die Privatsphäre der Nutzer verletzen, die Entwicklung neuer Internetdienste behindern und Irlands Position als zentraler E-Commerce-Standort gefährden.&#8221;</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">ISPAI vertritt die Interessen von British Telecom, O2, 3, Vodafone, Irish Broadband, Vodafone und Eircom. Die Internetprovider verweisen zur Begründung ihrer Verweigerung einer Zusammenarbeit mit den Plattenfirmen im Rahmen eines Three-Strikes-Modelles auf das europäische und irische Datenschutzrecht. Das könne man nicht einfach ignorieren, bloß weil es die Musikindustrie so wünsche, machten die ISPs deutlich. Der Musikindustrie warfen sie Versagen vor:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;ISPAI ist enttäuscht darüber, wie die Musikindustrie das große Potential des Internets für […] neue Geschäftsmodelle vernachlässigt.&#8221;</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Den Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen den ISPAI und den Plattenfirmen bildet eine Vereinbarung, die Irlands größter Internetprovider, Eircom, Ende Januar mit den vier großen Plattenfirmen vor Gericht getroffen hat. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Plattenfirmen dem Internetprovider Informationen darüber liefern, welche IP-Adressen zum illegalen Dateitausch benutzt werden. Eircom wird dann an Stelle der Plattenfirmen seine Kunden anschreiben und verwarnen. Kunden, die dreimal erwischt worden sind, verlieren ihren Eircom-Internetzugang. Den Kunden stehen keine Rechtsmittel zur Verfügung, um sich gegebenenfalls gegen unrechtmäßige Anschuldigungen durch die Plattenfirmen zu wehren.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung mit Eircom hatte der internationale Verband der Musikindustrie, IFPI, erklärt, die Vereinbarung sei <em>&#8220;freundschaftlich und zur beiderseitigen Zufriedenheit getroffen&#8221;</em> worden. Zugleich hatten die Plattenfirmen angekündigt, auch mit anderen Internetprovidern in Irland vergleichbare Vereinbarungen treffen zu wollen. Für den Fall der Weigerung drohten die Plattenfirmen den ISPs damit, vor Gericht zu ziehen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Ob die Plattenfirmen ihre Drohung wahr machen, wird sich nun zeigen müssen. Irische Internutzer können jedenfalls erst einmal aufatmen.</p>
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		<title>Britische Regierung will Netzwerkneutralität in der EU kippen</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 14:44:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Will die britische Regierung aus dem Internet eine Art Kabelfernsehen machen? Das befürchtet die französische Verbraucherschutzorganisation La Quadrature du Net. Die Organisation veröffentlichte einen entsprechenden Entwurf der britischen Regierung für einen Änderungsvorschlag zur Telekomrichtlinie.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Will die britische Regierung aus dem Internet eine Art Kabelfernsehen machen? Das befürchtet die französische Verbraucherschutzorganisation La Quadrature du Net. Die Organisation veröffentlichte einen entsprechenden Entwurf der britischen Regierung für einen Änderungsvorschlag zur Telekomrichtlinie.<br />
<span id="more-961"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/737c93ed38bc42c6a37fdd2ed9784137" width="1" height="1" alt=""><br />
Dem <a href="http://www.laquadrature.net/files/UK_PROPOSED_AMENDMENTS_on_net_neutrality_DRAFT_20090223_print.pdf" target="_blank">Entwurf</a> (PDF) zufolge sollen Internetnutzer in Zukunft keinen Anspruch mehr auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang haben. Stattdessen will ihnen die britische Regierung nur noch ein Recht auf &#8220;Transparenz bei den Nutzungsbedingungen für den Zugang zu/die Nutzung von Anwendungen und Dienstleistungen sowie über die Politik [des Providers] hinsichtlich des Traffic-Managements&#8221; zugestehen.</p>
<p>Mit anderen Worten: Der Internetprovider soll entscheiden, welchen Teil der Internets die Nutzer unter welchen Umständen in welchem Umfang und zu welchem Preis zu sehen bekommen. Die Musik- und Filmindustrien wären darüber sicher erfreut. Über freiwillige Vereinbarungen mit Internetprovidern könnten sie sich so die lästige illegale oder auch legale Konkurrenz vom Hals schaffen. Der Ausschluss von Peer-to-Peer-Protokollen wäre bei Umsetzung des britischen Vorschlags künftig genauso legitim wie die Blockade von Youtube, iTunes oder SourceForge. Einzige Voraussetzung für den eingeschränkten Internetzugang wäre, dass der Provider seine Kunden darüber informiert.</p>
<p>Der Mitbegründer von La Quadrature du Net, Jérémie Zimmermann, <a href="http://www.laquadrature.net/en/uk-government-pushes-for-discriminated-internet" target="_blank">kritisiert</a> den britischen Vorstoß:</p>
<blockquote><p>&#8220;In einer Zeit, da die Märkte im Telekommunikations- und Unterhaltungsbereich [...] durch Oligopole kontrolliert werden, [...] würden die Nutzer jegliche Wahlfreiheit verlieren. Das einzige Gegenmittel wäre das Wettbewerbsrecht, das sich schon gegenüber Microsoft oder den Mobilfunkkartellen als ineffizient erwiesen hat. Daher ist es unbedingt nötig, den diskriminierungsfreien Zugang festzuschreiben.&#8221;</p></blockquote>
<p>Der britischen Regierung wirft Zimmermann einen Betrugsversuch vor. Die vorgeschlagenen Änderungen an der Telekomrichtlinie seien &#8220;als Verbraucherinformation&#8221; getarnt. Dabei ginge es der Regierung aber darum, jedwede Zugangsgarantie für Internetdienste &#8220;zu beseitigen&#8221;. Die EU-Parlamentarier fordert Zimmermann auf, sich diesem &#8220;Manöver&#8221; zu verweigern.</p>
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		<title>UK: Regierungsbericht zur Digital-Strategie vorgelegt</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Feb 2009 07:53:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der britische Kommunikationsminister, Lord Stephen A. Carter, hat gestern seinen lang erwarteten Zwischenbericht zur Digital-Strategie der Regierung vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem der Ausbau der Breitbandnetze, die Digitalisierung des Rundfunks und ein Ausbau von Maßnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der britische Kommunikationsminister, Lord Stephen A. Carter, hat gestern seinen lang erwarteten Zwischenbericht zur Digital-Strategie der Regierung vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem der Ausbau der Breitbandnetze, die Digitalisierung des Rundfunks und ein Ausbau von Maßnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechten.<br />
<span id="more-813"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/c11ac5d8fd07443c9257a20981378e9a" width="1" height="1" alt=""><br />
Die Zukunft des britischen Radios heißt Digital Audio Broadcasting (DAB). Die britische Regierung wird den Ausbau des digitalen Rundfunks zügig vorantreiben, kündigt Lord Carter in dem gestern von ihm vorgelegten Zwischenbericht mit dem Titel &#8220;Digital Britain. The Interim Report&#8221; an. In dem lang erwarteten <a href="http://news.bbc.co.uk/2/shared/bsp/hi/pdfs/29_01_09digital_britain_interimreport.pdf" target="_blank">Bericht</a> (PDF, via BBC) werden die Grundzüge der Regierungsstrategie für die Digitalisierung des Landes umrissen. Lord Carter ist überzeugt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Ein erfolgreiches Großbritannien muss ein digitales Großbritannien sein.&#8221;</p></blockquote>
<p>Auf insgesamt 86 Seiten werden in Carters Zwischenbericht 22 Aktionsvorschläge unterbreitet, die von der Digitalisierung des Rundfunks über den Ausbau der Breitbandnetze bis hin zu neuen Maßnahmen zum besseren Schutz von Urheberrechten reichen. Mit der Umsetzung der Aktionsvorschläge verfolgt die Regierung fünf Ziele: die Modernisierung der digitalen Netzwerke; verstärkte Investitionen in die Produktion digitaler Inhalte und Dienstleistungen; qualitativ hochwertige Inhalte, die in Großbritannien für Nutzer in Großbritannien produziert werden; Fairness und Zugang für alle; ein breites Online-Angebot ein Verwaltungsdienstleistungen.</p>
<p>In der hoch umstrittenen Frage der Durchsetzung von Urheberrechten an digitalen Inhalten bleibt der Bericht eher zurückhaltend. Lord Carter kündigt an, &#8220;mit interessierten Parteien das Potenzial zur Einrichtung einer neuen Rechte-Agentur auszuloten, die sich mit Fragen der Schaffung von Anreizen zur legalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und zur Vorbeugung gegen die unrechtmäßige Nutzung geschützter Werke befassen soll&#8221;. Bis zur Verabschiedung der Endfassung des Digital-Britain-Berichts will die Regierung mit Rechteinhabern und Distributoren darüber verhandeln, in welchem Umfang diese sich an der besseren Durchsetzung von Urheberrechten finanziell beteiligen können.</p>
<p>Hinsichtlich der von der Musikindustrie geforderten Bekämpfung von Filesharing-Aktivitäten schlägt Lord Carter vor, dass die Internetprovider die Filesharer unter ihren Kunden bei Urheberrechtsverletzungen verwarnen sollten. Eine Zwangssperrung des Internetzugangs im Wiederholungsfall plant die Regierung jedoch nicht. Stattdessen wird der Musikindustrie empfohlen, die größten Übeltäter vor Gericht zu bringen. Die ISPs sollten die Plattenfirmen dabei durch die Sammlung anonymisiert der Informationen unterstützen. Auf gerichtliche Anordnung hin würden sie die Informationen dann den Plattenfirmen übergeben.</p>
<p>Die Musikindustrie hatte sich offensichtlich schärfere Maßnahmen von der Regierung erhofft. In einer Stellungnahme erklärt der Verband der britischen Plattenfirmen (BPI):</p>
<blockquote><p>&#8220;Es ist schwer zu erkennen, wie durch das Verschicken von Warnschreiben das von der Regierung selbst gesetzte Ziel einer deutlichen Reduzierung des illegalen Filesharings erreicht werden kann. Die Verbraucherforschung hat gezeigt, dass Filesharer nur dann bereit sind, ihr Verhalten zu ändern, wenn sie nach den Briefen weitere Maßnahmen der ISPs befürchten müssen. Der Zwischenbericht schlägt vor, die größten Urheberrechtsverletzer zu verklagen. Es gibt aber kaum jemanden, der die Lösung des Problems darin sieht, Verbraucher zu verklagen. Wir glauben, dass angemessene Maßnahmen der ISPs wesentlich effektiver wären.&#8221;</p></blockquote>
<p>Aber noch ist nicht aller Tage Abend, sind die Plattenfirmen <a href="http://www.ifpi.com/content/library/BPI-response-to-digital-britain-interim-290109.pdf" target="_blank">überzeugt</a> (PDF):</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir werden weiterhin Druck auf die Regierung ausüben, gemeinsam mit uns und den ISPs eine effektive Antwort auf das Problem des illegalen Filesharings auszuarbeiten.&#8221;</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamburg: Rapidshare zu Recht als Mitstörer verurteilt</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Oct 2008 13:49:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern bei Rapidshare nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der Filehoster ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer. Ob der Filehoster Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen die durch seine Nutzer begangen werden, bleibt unter deutschen Richtern umstritten. Das Oberlandesgericht Köln war im vergangenen Jahr noch der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Md5" mce_href="http://de.wikipedia.org/wiki/Md5" target="_blank">MD5</a>-Filtern bei Rapidshare nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der Filehoster ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer.</p>
<p><span id="more-579"></span></p>
<p>Ob der Filehoster Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen die durch seine Nutzer begangen werden, bleibt unter deutschen Richtern umstritten. Das Oberlandesgericht Köln war im vergangenen Jahr noch der <a href="http://www.golem.de/0709/54922.html" mce_href="http://www.golem.de/0709/54922.html" target="_blank">Auffassung</a> (via Golem.de), Rapidshare sei kein Vorwurf der Täterschaft oder Beihilfe zu machen, wenn das Unternehmen den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Inhalten sofort nach Kenntnisnahme sperrt. Die Gerichte in Hamburg, bekannt für ihre harte Linie in Streitfragen des geistigen Eigentums, vertraten dieses Jahr in ihren Urteilen eine ganz andere Auffassung.</p>
<p>Das Oberlandesgericht bestätigte Anfang Juli 2008 ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom März, wonach Rapidshare sehr wohl als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden kann. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten, überaus umfangreich begründeten Urteil hervor. Rapidshare muss laut Urteil bei Androhung einer hohen Geldstrafe für jeden Fall des Verstoßes dafür sorgen, dass die Verletzungshandlungen abgestellt und nicht wiederholt werden.</p>
<p>Rapidshare hatte zu seiner Verteidigung vorgebracht, dass das Unternehmen MD5-Filter einsetze, um das erneute Hochladen und Veröffentlichen von illegalen Dateikopien zu verhindern. Weitergehende Kontrollmaßnahmen seien dem Unternehmen nicht zuzumuten, weil sonst das Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage gestellt würde. Das OLG Hamburg gab sich damit aber nicht zufrieden.</p>
<p>Im <a href="http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Hamburg-20080702.html" mce_href="http://www.webhosting-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Hamburg-20080702.html" target="_blank">Gerichtsurteil</a> (via Kanzlei Dr. Bahr) heißt es: &#8220;Nicht ausreichend ist es, wenn der Webhosting-Dienst einen MD5-Filter einsetzt, da dieser Filter nur greift, wenn eine absolut identische Datei erneut hochgeladen werden soll.&#8221; Rapidshare müsse mehr tun, müsse &#8220;alles Zumutbare zu tun, um kerngleiche Verstöße zukünftig zu unterbinden&#8221;. Das bedeutet laut Gericht, dass Rapidshare, &#8220;wenn es in der Vergangenheit mehrfach zu gleichartigen Rechtsverletzungen gekommen ist [...] zu einer umfassenden, pro-aktiven Vorabprüfung verpflichtet&#8221; sei. Das Gericht stützt sich dabei in der Argumentation auf §7 Abs. 2 des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tmg/gesamt.pdf" mce_href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tmg/gesamt.pdf" target="_blank">Telemediengesetzes</a> (PDF, via Gesetze im Internet), wo Lösch- und Sperrverpflichtungen auch für solche Diensteanbieter vorgesehen sind, die nicht für die Handlungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können.</p>
<p>Das Gericht hat auch ziemlich genaue Vorstellungen, wie angemessene Vorkehrungen aussehen sollten: &#8220;Dies bedeutet im Zweifelfall insbesondere auch eine umfassende IP-Speicherung und IP-Auswertung.&#8221; Immerhin nahm das OLG eine kleine Einschränkung vor, als es erklärte, &#8220;[e]ine Verpflichtung, den Dienst nur noch gegen Registrierung und nicht mehr anonym anzubieten, besteht jedoch nicht.&#8221;</p>
<p>Mit anderen Worten soll Rapidshare wohl künftig IP-Adressen, von denen aus wiederholt Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind, für den Upload sperren. Voraussetzung ist allerdings, dass Rapidshare von den Verletzungen Kenntnis erlangt. Dazu müssten Rechteinhaber die Aktivitäten bei Rapidshare überwachen und im Fall eines vermuteten Urheberrechtsverstoßes den Filehoster darüber informieren. Ob diese Rechtsauffassung des OLG Hamburg sich mit der Garantie des Schutzes für das Fernmeldegeheimnis in §7 Abs. 2 des Telemediengesetzes verträgt, müsste wohl der BGH beurteilen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht lässt in seinem Urteil keine Zweifel an seiner Auffassung über die Rolle von Rapidshare aufkommen. Dessen Geschäftsmodell sei so angelegt, den Verletzungshandlungen &#8220;wissentlich und willentlich&#8221; Vorschub zu leisten. Und: &#8220;Ein Geschäftsmodell, welches nahe liegende Identifikationsmöglichkeiten ungenutzt lässt, um zukünftige Rechtsverletzungen auszuschließen, ist von der Rechtsordnung nicht gebilligt und verdient auch nicht den Schutz der Rechtsordnung&#8230;&#8221; Ob diese Rechtsauffassung des OLG Hamburg sich mit der Garantie des Schutzes für das Fernmeldegeheimnis in §7 Abs. 2 des Telemediengesetzes verträgt, müsste wohl der BGH beurteilen. Es ist allerdings noch nicht bekannt, ob Rapidshare gegen das Urteil in Berufung gehen wird.</p>
<p>Das Urteil aus Hamburg dürfte der Diskussion um Zwangsfilter bei Internet-Service-Providern (ISPs), wie sie von den Vertretern der Rechteinhaber immer wieder gefordert werden, neuen Auftrieb verleihen. Praktisch jeder ISP oder Hostinganbieter könnte sich bald mit der Forderung nach Überwachung der von seinen Kunden genutzten IP-Adressen konfrontiert sehen. Zumindest diejenigen Unternehmen, die in juristischer Reichweite der Hamburger Gerichtsbarkeit angesiedelt sind, werden sich gründlich überlegen müssen, ob sie einen Ortswechsel nicht dem Damoklesschwert einer Verurteilung als Mitstörer vorziehen.<--></p>
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		<title>Französische Ratspräsidentschaft will Piraterie-Bekämpfung zügig vorantreiben</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 12:19:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf europäischer Ebene werden die Anstrengungen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen eilig verstärkt. Ein Sprecher der französischen Regierung verkündete eine straffe Agenda für die Zeit der französischen Ratspräsidentschaft. Ein Schwerpunkt: Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Damit sollen insbesondere auch Drittstaaten unter Druck gesetzt werden. Gleich zu Beginn der französischen Ratspräsidentschaft hat das Thema &#8220;geistiges Eigentum&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Auf europäischer Ebene werden die Anstrengungen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen eilig verstärkt. Ein Sprecher der französischen Regierung verkündete eine straffe Agenda für die Zeit der französischen Ratspräsidentschaft. Ein Schwerpunkt: Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Damit sollen insbesondere auch Drittstaaten unter Druck gesetzt werden.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-157"></span></p>
<p class="MsoNormal">Gleich zu Beginn der französischen Ratspräsidentschaft hat das Thema &#8220;geistiges Eigentum&#8221; Hochkonjunktur. Neben der <a href="http://irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews[tt_news]=394&amp;cHash=380b603f85" target="_self">Verlängerung</a> der urheberrechtlichen Schutzfrist für Musikaufnahmen und verstärkter <a href="http://www.golem.de/0807/61127.html" target="_blank">Anstrengungen</a> zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentwesens gilt die Aufmerksamkeit besonders verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung von Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen. Der französische Staatssekretär für Wirtschafts- und Verbraucherfragen, Luc Chatel, hat dazu am Dienstag eine Rede gehalten und konkrete Schritte angekündigt, berichtet Intellectual Property Watch. Er <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/index.php?p=1152" target="_blank">verkündete</a> die Absicht der französischen Ratspräsidentschaft, dass &#8220;Frankreich hart daran arbeiten werde, in diesem Kampf mit einem globalen Ansatz Fortschritte zu erzielen&#8221;.</p>
<p class="MsoNormal">Die von Chatel vorgestellten Pläne sehen vor, zur besseren Beobachtung von Fälschungen und so genannter Piraterie eine eigene Behörde einzurichten; die Zusammenarbeit unter den EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung durch die Antibetrugsbehörde <a href="http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.html" target="_blank">OLAF</a> koordinieren zu lassen; auf internationaler Ebene gegen Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen mit bilateralen Abkommen wie dem geplanten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA vorzugehen. Einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung hat Chatel für das Treffen des EU-Wettbewerbsrates vom 25. bis zum 26. September 2008 <a href="http://www.ue2008.fr/webdav/site/PFUE/shared/import/0715_programme_travail_au_PE/discours_chatel.pdf" target="_blank">angekündigt</a> (PDF).</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Verhandlungen zu ACTA laufen bisher in großer Heimlichkeit ab. Weder das EU-Parlament noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten oder die europäische Öffentlichkeit sind bisher darüber informiert, was <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/06/05/usa-machen-druck-bei-verhandlungen-uber-neues-anti-piraterie-abkommen-acta/" target="_self">unter Führung der USA</a> und Japans mehrere Staaten und die EU-Kommission verhandeln. Aus den wenigen, bisher an die Öffentlichkeit gedrungenen Informationen lässt sich immerhin soviel entnehmen, dass die Verhandlungspartner für die Zukunft <a href="http://www.golem.de/0807/60895.html" target="_blank">beabsichtigen</a>, gegen Urheber-, Marken- und Patentrechtsverletzungen verstärkt mit strafrechtlichen Mitteln und einer Ausweitung der Zollbefugnisse vorzugehen. Bereits der Versuch der Urheber-, Marken- oder Patentrechtsverletzung könnte danach mit Gefängnisstrafe bedroht werden. Auch die Einführung von Zwangsfiltern bei ISPs zur Verhinderung der nicht autorisierten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ist <a href="http://www.golem.de/0806/60208.html" target="_blank">dem Vernehmen nach</a> Gegenstand des Vertragsentwurfs.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Daniel Caspary, Mitglied der konservativen Fraktion im EU-Parlament und des Ausschusses für internationalen Handel, begrüßte gegenüber Intellectual Property Watch die geplanten strafrechtlichen Maßnahmen. Das würde sicherlich &#8220;eine Fragen im Hinblick auf die Bürgerrechte aufwerfen&#8221;, gab Caspary zu. Aber die EU-Kommission habe zugesagt, sich darum zu kümmern.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">In einem vom Ausschuss unter Federführung von Gianluca Susta erarbeiteten und Ende Juni vorgelegten &#8220;Entwurf für einen Bericht zu den Auswirkungen von Fälschungen auf den internationalen Handel&#8221; wird die EU-Kommission aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Reichweite des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_handelsbezogene_Aspekte_der_Rechte_des_geistigen_Eigentums" target="_blank">TRIPS</a>) deutlich auszuweiten. Insbesondere sollten auch &#8220;alle geistigen Eigentumsrechte, die bisher vom Übereinkommen ausgeschlossen sind, erfasst werden&#8221;.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die EU-Kommission solle weiterhin, so der <a href="http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-405.983+01+DOC+PDF+V0//EN&amp;language=EN" target="_blank">Entwurfstext</a>, ihre &#8220;Anstrengungen im Kampf gegen Fälschungen und Piraterie … auch durch bilaterale, regionale und multilaterale Abkommen … zur Durchsetzung des Gesetze fortsetzen&#8221;. Die EU-Kommission wird ausdrücklich dazu angehalten, &#8220;einen zügigen und zufrieden stellenden Abschluss des ACTA-Abkommens&#8221; herbeizuführen. Mit ACTA gäbe es nicht nur &#8220;einen grundlegenden internationalen Maßstab&#8221; sondern auch &#8220;ein wichtiges Werkzeug um Drittstaaten, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben, unter Druck zu setzen&#8221;.</p>
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		<title>USA machen Druck bei Verhandlungen über neues Anti-Piraterie-Abkommen ACTA</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Jun 2008 15:23:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-Counterfeiting Trade Agreement]]></category>
		<category><![CDATA[Fälschungen]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
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		<category><![CDATA[ISPs]]></category>
		<category><![CDATA[Piraterie]]></category>
		<category><![CDATA[William Patry]]></category>

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		<description><![CDATA[Im vergangenen Jahr haben die USA und Japan eine neue Initiative zur weiteren Verschärfung des Schutzes für Immaterialgüterrechte gestartet. Diese Woche finden in Genf hinter verschlossenen Türen Verhandlungen über ACTA zwischen den USA, Japan, der EU und einigen weiteren Staaten statt. Googles oberstem Urheberrechtsspezialisten, William Patry, wurden jetzt Informationen zugespielt, dass Gegenstand der Verhandlungen auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im vergangenen Jahr haben die USA und Japan eine neue Initiative zur weiteren Verschärfung des Schutzes für Immaterialgüterrechte gestartet. Diese Woche finden in Genf hinter verschlossenen Türen Verhandlungen über ACTA zwischen den USA, Japan, der EU und einigen weiteren Staaten statt. Googles oberstem Urheberrechtsspezialisten, William Patry, wurden jetzt Informationen zugespielt, dass Gegenstand der Verhandlungen auch Zwangsfilter für Internet-Provider sein sollen.</p>
<h3><span id="more-124"></span>Geheimverhandlungen in Genf</h3>
<p>Vergangene Woche wurde Wikileaks ein <a href="http://file.sunshinepress.org:54445/acta-proposal-2007.pdf" target="_blank">„Diskussionspapier über ein mögliches Anti-Piraterie-Abkommen“</a> (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) zugeleitet, in dem Umfang und Ziel des geheim verhandelten Abkommens dargestellt werden. Das Papier stammt aus dem Hause des US-Handelsrepräsentanten und begründet den Bedarf an einem weiteren Abkommen zum Schutz „geistigen Eigentums“ mit der zunehmenden Verletzung von Rechten durch „Fälschungen und Piraterie“, die „eine wachsende Gefahr für die nachhaltige Entwicklung der Weltwirtschaft“ darstellen würde. Durch Fälschungen und Piraterie würden „legal operierende Unternehmen und ihre Mitarbeiter um Einkommen gebracht“, „Innovation und Kreativität entmutigt“, „die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern gefährdet“, „dem organisierten Verbrechen einen leicht zugängliche Einkommensquelle verschafft“ und schließlich „das Steueraufkommen vermindert“. <span class="colnormal">In der ersten Verhandlungsrunde sind Gespräche zwischen der EU und den USA, Japan, Schweiz, Kanada, Südkorea, Mexiko und Neuseeland geplant.</span></p>
<h3>Mehr Befugnisse für Strafverfolgungsbehörden</h3>
<p class="MsoNormal"><span class="colnormal"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="colnormal">Zu den im Diskussionspapier erwähnten Maßnahmen gehören eine enge Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnerstaaten „einschließlich des Informationsaustausches und der Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden wie Zoll und anderen relevanten Einrichtungen“; eine verbesserte Praxis der Durchsetzung von Rechten „in Abstimmung mit Rechteinhabern und Handelspartnern“; ein „starker und moderner Rechtsrahmen, der den Strafverfolgungsbehörden, dem Rechtssystem und privaten Bürgern die modernsten Werkzeuge zur effektiven Bekämpfung von Fälschern und Piraten mit Hilfe der Justiz an die Hand gibt“.</span></p>
<p class="MsoNormal">Im vergangenen Oktober hatte die EU-Kommission ihre Absicht bekundet, an den Verhandlungen zu ACTA teilzunehmen, die außerhalb der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und der Welthandelsorganisation (WTO) stattfinden. <span class="colnormal">EU-Handelskommissar Peter Mandelson zufolge soll das geplante Abkommen gegen den Handel mit gefälschten Gütern „einen neuen globalen ‚Goldstandard‘ für die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten…etablieren“. Zu diesem Zwecke hatte die EU-Kommission Ende Oktober vergangenen Jahres die Mitgliedstaaten <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/1573&amp;format=HTML&amp;aged=0&amp;language=DE&amp;guiLanguage=en" target="_blank">aufgefordert</a>, ihr ein Verhandlungsmandat zu erteilen, was am 14. April dieses Jahr geschah. Die formalen Verhandlungen finden diese Woche <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/index.php?p=1071" target="_blank">in Genf</a> statt. Die USA haben die Hoffnung ausgedrückt, dass ein Abschluss der Verhandlungen und die Unterzeichnung des Abkommens noch in diesem Jahr erfolgen könnten. Spekulationen, die Unterzeichnung könnte auf dem G8-Gipfel in Japan erfolgen, wurde von EU- und US-Seite zurückgewiesen, berichtete Intellectual Property Watch.</span></p>
<h3>ACTA &#8212; ein Wahlgeschenk für den nächsten US-Präsidenten?</h3>
<p class="MsoNormal">Besonders die Vertreter der USA bei den ACTA-Verhandlungen machen Druck, schnell zu einer Einigung zu kommen. William Patry, einer der angesehensten Urheberrechtsjuristen in den USA und Googles Chefberater in Urheberrechtsangelegenheiten, schreibt in seinem Blog die Eile dem Willen der Bush-Administration zu, das Abkommen noch vor den Präsidentenwahlen im November zu unterzeichnen. Der neue US-Präsident sähe sich dann im Dezember mit dem bindenden Ergebnis der Geheimsache ACTA konfrontiert.</p>
<p>Über den Inhalt der Verhandlungen und den Vertragstext ist bisher wenig bekannt. In den großen Medien wird darüber weltweit so gut wie gar nicht berichtet. Das von Wikileaks veröffentlichte Diskussionspapier dem Hause des US-Handelsrepräsentanten spricht von &#8220;Fälschungen und Piraterie&#8221;, die eine wachsende Gefahr für die nachhaltige Entwicklung der Weltwirtschaft&#8221; darstellen würden. Durch Fälschungen und Piraterie würden &#8220;legal operierende Unternehmen und ihre Mitarbeiter um Einkommen gebracht&#8221;, &#8220;Innovation und Kreativität entmutigt&#8221;, &#8220;die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern gefährdet, &#8220;dem organisierten Verbrechen eine leicht zugängliche Einkommensquelle verschafft&#8221; und schließlich &#8220;das Steueraufkommen vermindert&#8221;, heißt es weiter.</p>
<h3>EU und Lobbyisten sekundieren USA</h3>
<p class="MsoNormal">In einer <a href="http://ec.europa.eu/trade/issues/sectoral/intell_property/fs231007_en.htm" target="_blank">FAQ</a> zu dem umstrittenen Abkommen hat die EU-Kommission ihre Motive im Oktober 2007 mit sehr ähnlichen Worten so erläutert: Die zunehmende Verbreitung der Verletzung geistiger Eigentumsrechte stellt eine wachsende Gefahr für die nachhaltige Entwicklung der Weltökonomie dar. Es ist ein Problem mit ernsten wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Heutzutage sehen wir uns mit einer Reihe neuer Herausforderungen konfrontiert: eine Zunahme gefährlicher, gefälschter Waren (Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeuge oder Autoteile); die Geschwindigkeit und Einfachheit der digitalen Reproduktion; die wachsende Bedeutung des Internets als Distributionsmedium; die Versiertheit und die Ressourcen international agierender Fälscher. Alle diese Faktoren haben das Problem verschärft und die Auseinandersetzung damit schwieriger gemacht.“ Die Antwort macht deutlich, dass im Rahmen von ACTA auch stärker gegen die Verbreitung nicht autorisierter Kopien urheberrechtlich geschützter Werke im Internet vorgegangen werden soll.</p>
<p class="MsoNormal"><span class="colnormal">Die International Intellectual Property Alliance (IIPA), ein Verband von mehr als 1900 US-Unternehmen aus der Software-, Film-, Musik- und Verlagsbranche, hatte die Ankündigung der ACTA-Verhandlungen Ende 2007 wohlwollend zur Kenntnis genommen. Der IIPA-Vorsitzende Eric H. Smith äußerte in einer <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/index.php?p=799" target="_blank">Pressemitteilung</a>: „Die IIPA und ihre Mitglieder begrüßen die Führungsrolle der USA und Japans bei der Ausarbeitung eines Abkommens unter gleich gesinnten Staaten, die eine bessere praktische Durchsetzbarkeit von Immaterialgüterrechten anstreben. [...] Die Urheberrechtsinhaber unter den IIPA-Mitgliedern begrüßen besonders den Schwerpunkt des Abkommens auf die Bekämpfung der Internet-Piraterie.“</span></p>
<h3>Zwangsfilter bei Internet-Providern durch die Hintertür?</h3>
<p>William Patry <a href="http://williampatry.blogspot.com/2008/06/acta-call-to-arms-no-more-secret.html" target="_blank">berichtet</a> in seinem Blog, dass er „aus zuverlässigen Quellen, die voneinander unabhängig sind“, erfahren habe, dass der zuletzt diskutierte ACTA-Vertragsentwurf den Geltungsbereich des Abkommens „weiter ausdehnt statt ihn einzugrenzen“ und darin „von [ISP-]Filtern die Rede ist“. Auch würde der Entwurf viele „Streitpunkte von WCT/WPPT“ wieder aufgreifen, also der WIPO-Verträge zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten von 1996. Diese hatten den USA den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und den EU-Mitgliedstaaten die Urheberrechtsrichtlinie von 2001 beschert, in denen unter anderem das Umgehungsverbot für Kopierschutzmaßnahmen festgeschrieben wurde.</p>
<p>Patry kritisiert die geheime Verhandlungsweise und plädiert dafür, Offenheit zu schaffen: „Es gibt keinen Grund, warum ACTA nicht öffentlich gemacht werden sollte. Durch die Veröffentlichung würden fehlerhafte Beschreibungen seiner Absichten oder Bestimmungen leicht korrigiert werden können. Dass ACTA nicht veröffentlicht wird, sagt viel über die Absichten seiner Verfechter und [bestätigt] unsere schlimmsten Befürchtungen, was seinen Inhalt angeht.“</p>
<p class="MsoNormal">Ob das geplante Abkommen, so es denn zustande kommt, auch tatsächlich in der EU umgesetzt werden wird, ist eine offene Frage. Alle EU-Mitgliedstaaten müssten dem Abkommen zustimmen. Die Zustimmung kann keinesfalls als gesichert gelten, liegen die Positionen der Mitgliedstaaten in einzelnen Fragen des Schutzes für „geistiges Eigentum“ doch erheblich auseinander.</p>
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		<title>EU-Parlamentarier wollen bessere Balance zwischen Bürgerrechten und Urheberrechtsschutz</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Apr 2008 04:21:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Bono-Bericht]]></category>
		<category><![CDATA[Cultural Industries]]></category>
		<category><![CDATA[EFF]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Parlament]]></category>
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		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>

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		<description><![CDATA[Das EU-Parlament wird morgen über den seit 2007 unter Federführung des französischen Sozialisten Guy Bono erarbeiteten Bericht zur Förderung der Kulturwirtschaft (&#8220;Cultural Industries&#8221;) abstimmen. In vorliegenden Änderungsanträgen wird eine bessere Balance zwischen Bürgerrechten und Urheberrechtsschutz gefordert. Im Januar hatte die Electronic Frontier Foundation (EFF) öffentlich davor gewarnt, dass die Musikindustrie versuche, durch die Hintertür des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Das EU-Parlament wird morgen über den seit 2007 unter Federführung des französischen Sozialisten Guy Bono erarbeiteten Bericht zur Förderung der Kulturwirtschaft (&#8220;Cultural Industries&#8221;) abstimmen. In vorliegenden Änderungsanträgen wird eine bessere Balance zwischen Bürgerrechten und Urheberrechtsschutz gefordert.</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-78"></span><br />
Im Januar hatte die Electronic Frontier Foundation (EFF) öffentlich davor gewarnt, dass die Musikindustrie versuche, durch die Hintertür des Bono-Berichts das Urheberrecht zu ihren Gunsten umschreiben zu lassen. So hatte die Musikindustrie im Dezember ein Positionspapier mit &#8220;technischen Optionen zur Bekämpfung von Online-Urheberrechtsverstößen bei ISPs&#8221; an Mitglieder mehrerer Parlamentsausschüsse verteilt. Mehrere Änderungsanträge, die Ziele der Musikindustrie im Bono-Bericht verankern sollten, waren allerdings <a href="http://irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews[tt_news]=349&amp;cHash=822480e2bd">gescheitert</a>. <o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<p class="MsoNormal">Nun schlägt das Pendel zurück, wie es scheint.</p>
<p class="MsoNormal"> Für die am Mittwoch stattfindende, abschließende Abstimmung über den Entwurf des Bono-Berichts haben mehrere Parlamentarier zwei fast gleichlautende <a href="http://www.europarl.europa.eu/sce/server/internet/amend_motions_texts/sce_amend_motions_texts_main_02.jsp?ref=A6-0063/2008" target="_blank">Änderungsanträge</a> eingebracht. Ein von Berichterstatter Guy Bono selbst, dem ehemaligen französischen Ministerpräsidenten Michel Rocard und weiteren Parlamentariern unterstützte Änderungsantrag zu Abschnitt 22a des Berichts lautet:</p>
<p class="MsoNormal"><o:p> </o:p></p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;22a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass das Internet eine breite Plattform für die kulturelle Ausdrucksmöglichkeit, den Zugang zu Wissen und die demokratische Teilhabe an der europäischen Kreativität darstellt und durch die Informationsgesellschaft Brücken zwischen den Generationen schlägt, und<span>  </span>deshalb keine Maßnahmen zu ergreifen, die im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Effizienz und der abschreckenden Wirkung stehen, wie z.B. die Unterbrechung des Internet-Zugangs;&#8221;.</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">Ein alternativer Entwurf, eingebracht von Christofer Fjellner und anderen, unterscheidet sich im Wortlaut nur marginal. Sollte einer der beiden Änderungsanträge morgen angenommen werden, wäre das ein starkes Signal an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten, die Einführung der Zwangsabschaltung von Internetzugängen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzer gründlich zu überdenken. Entsprechende Pläne werden derzeit <a href="http://irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=339&amp;cHash=d3910cdf4d">in Frankreich</a> umgesetzt;  <a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=355&amp;cHash=098c497745">in Großbritannien</a> laufen die Vorbereitungen dazu. Außerhalb Europas agieren zum Beispiel Internetprovider <a href="http://www.irights.info/index.php?id=81&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=366&amp;cHash=7c914e1cf7">in Japan</a> als &#8220;Urheberrechtspolizei&#8221;.</p>
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