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	<title>iRights.info - Blog &#187; Google</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Co:llaboratory: Keynotes zur Zukunft des Urheberrechts</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Dec 2010 08:21:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Am kommenden Dienstag gibt es in Berlin eine spannende Veranstaltung zur Zukunft des Urheberrechts. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das heutige Urheberrecht den digitalen Herausforderungen in der Informations- und Wissensgesellschaft nicht gerecht wird, soll diskutiert werden, welche Regelungssysteme für informationelle Güter wir in Zukunft brauchen. Dazu gibt es am 14. Dezember ab 18 Uhr in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am kommenden Dienstag gibt es in Berlin eine spannende Veranstaltung zur Zukunft des Urheberrechts. Ausgehend von der Erkenntnis, dass das heutige Urheberrecht den digitalen Herausforderungen in der Informations- und Wissensgesellschaft nicht gerecht wird, soll diskutiert werden, welche Regelungssysteme für informationelle Güter wir in Zukunft brauchen.</p>
<p>Dazu gibt es am 14. Dezember ab 18 Uhr in der <a href="http://www.bbaw.de/kontakt">Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt</a> Keynotes von folgenden renommierten Experten:</p>
<p>●         Eckhard Höffner, Wirtschaftsjurist und Autor des viel diskutierten Buches “Geschichte und Wesen des Urheberrechts”<br />
●         Fred von Lohmann, amerikanischer Rechtsanwalt, lange bei der Electronic Frontier Foundation, seit einigen Monaten bei YouTube<br />
●         Niva Elkin-Koren, Professorin für Cyberlaw und Intellectual Property, University of Haifa</p>
<p>Anmelden kann man sich per <a href="https://spreadsheets.google.com/viewform?formkey=dGxxcHZNMnVNZml5aDBYRC1Zb3VqNXc6MQ">Online-Formular</a> oder per Fax an 030/820 82-511.</p>
<p>Hintergrund der Veranstaltung ist die gerade laufende dritte Initiative des von Google ins Leben gerufenen <a href="http://www.collaboratory.de/3-initiative-urhheberrecht-fuer-die-informationsgesellschaft">Internet &amp; Gesellschaft Co:llaboratory</a>. Die dritte Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, die Frage zu klären, welche Eigenschaften ein &#8220;Urheberrecht für die Informationsordnung des 21. Jahrhunderts haben muss&#8221;. Und weiter: &#8220;Ein Urheberrecht, das sowohl Kreativität als auch Innovation fördert, neue Geschäftsmodelle ermöglicht und so generell dem Anspruch einer „Magna Charta der Informationsgesellschaft“ gerecht wird.&#8221; Die Antworten auf diese Frage sind hochkomplex.</p>
<p>Disclosure: Von iRights.info sind beim Co:llaboratory dabei: Till Kreutzer (inhaltlicher Leiter), Philipp Otto (Koordinator und Project Manager), Matthias Spielkamp.</p>
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		<title>Zum Zuhören: Leistungsschutzrecht</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/04/26/zum-zuhoeren-leistungsschutzrech/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 16:10:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Geschäftsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Börsenverein des deutschen Buchhandels]]></category>
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		<category><![CDATA[Medienforum Köln]]></category>

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		<description><![CDATA[Ilja Braun hat auf dem Medienforum in Köln Verlagsvertretern, Juristen und Internet-Experten zum Leistungsschutzrecht befragt. In seinem Audio-Beitrag spricht er mit Christian Sprang (Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels), Christoph Keese (Konzerngeschäftsführer Public Affairs, Axel Springer AG), Arnd Haller (Leiter Recht, Google Germany) und Dieter Frey (FREY Rechtsanwälte Köln). Ilja Braun: Das Me-Too-Recht Zur News [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ilja Braun hat auf dem Medienforum in Köln Verlagsvertretern, Juristen und Internet-Experten zum Leistungsschutzrecht befragt. In seinem Audio-Beitrag spricht er mit Christian Sprang (Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels), Christoph Keese (Konzerngeschäftsführer Public Affairs, Axel Springer AG), Arnd Haller (Leiter Recht, Google Germany) und Dieter Frey (FREY Rechtsanwälte Köln).</p>
<p><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/04/iRights-Podcast-LSR.mp3">Ilja Braun: Das Me-Too-Recht</a></p>
<p><a href="http://www.irights.info/index.php?id=878">Zur News auf iRights.info </a></p>
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		<title>Gottes Werk und Googles Beitrag &#8211; Podiumsdiskussion über Leistungsschutzrecht</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/01/21/googles-beitrag-podiumsdiskussion-leistungsschutzrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 00:14:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Zeitungsverlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Podiumsdiskussion in in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin war heute abend ein voller Erfolg – sie musste in den großen Saal verlegt worden, da das Zuschauerinteresse so groß war. Es ging um das Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage, moderiert und (mit-)organisiert von Matthias Spielkamp von iRights.info. Wer sich einlesen möchte: Auf der Ankündigungsseite für die Veranstaltung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-1702" title="Böll-Leistungsschutzrecht" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/01/P1200416-02.jpg" alt="Podiumsdiskussion in der Böll-Stiftung &quot;Gottes Werk und Googles Beitrag&quot; zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage" width="450" height="338" /></p>
<p>Die Podiumsdiskussion in in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin war heute abend ein voller Erfolg – sie musste in den großen Saal verlegt worden, da das Zuschauerinteresse so groß war. Es ging um das Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage, moderiert und (mit-)organisiert von Matthias Spielkamp von iRights.info. Wer sich einlesen möchte: Auf der Ankündigungsseite für die Veranstaltung gibt es jeden <a href="http://www.irights.info/index.php?id=856">Menge Links zu Texten und Gutachten</a>.</p>
<p>Google ist im Augenblick an allem Schuld: nicht nur an der &#8220;Enteignung&#8221; der Buchverlage – wie im Oktober an gleicher Stelle bei der <a href="http://www.boell.de/bildungkultur/wissenspolitik/wissenspolitik-7638.html">Tagung &#8220;Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens&#8221; </a> besprochen –, sondern auch an der Zeitschriftenkrise. Christoph Keese, Head of Public Affairs beim Axel-Springer-Verlag (vorher als Journalist Chefredakteur von Financial Times Deutschland, Welt am Sonntag und welt.de) erklärt erstmal, was ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage überhaupt ist. Kurz gesagt, es geht um ein Lizenzmodell, das die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen nur gegen Bezahlung erlauben soll. Das heißt, wenn jemand am Arbeitsplatz einen Artikel ausdruckt, soll er dafür zahlen. Genauso wie Google, wenn es mit den Snippets (kurze Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, die mit den Links zu den Zeitungen selbst bei Google News angezeigt werden) Geld verdient, indem es Werbung daneben schaltet.</p>
<p><span id="more-1697"></span></p>
<p>Keese vergleicht den Umsatz der deutschen Zeitungsverlage von 160 Millionen Euro, die mit Online-Werbung erwirtschaftet wurden, mit den 2 Milliarden, die Google eingenommen hat, und meint, dass das eine Marktverzerrung sei, die entschärft werden müsste. Das Leistungsschutzrecht wäre eine Maßnahme dieses Verhältnis wieder zurechtzurücken. Aus dem Publikum kommt aber bald der Einwand, dass der Vergleich dieser beiden Zahlen schief sei, denn die 2 Millarden beziehen sich Googles gesamte Werbeeinnahmen, nicht nur auf die, die über Google News eingenommen wurden. Es gibt keinen Grund, weshalb die Zeitungsverleger davon was abbekommen sollten.</p>
<p>Für Till Jäger, auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt, wirft das Leistungsschutzrecht zu viele Fragen auf: Wie unterscheidet man gewerbliche und private Nutzung? Welche Leistung soll das Leistungsschutzrecht für Verlage überhaupt schützen? Das Layout alleine kann es nicht sein, da das im Internet nicht übernommen wird, und der Text ist ja schon über den Autor als Urheber geschützt. Was ist dann die zusätzliche Leistung und wie wird sie definiert? Hat ein Snippet die notwendige Schöpfungshöhe? Die Probleme sind nach Jägers Meinung so groß, dass ein Leistungsschutzrecht wenig sinnvoll wäre, besser wäre es über andere Lösungen nachzudenken, wie zum Beispiel staatliche Subventionen oder eine &#8220;Google-Steuer&#8221; – wenn man den Schutz von Zeitungsverlagen als wünschenswert einstufen würde.</p>
<p>Eva-Maria Schnurr, stellvertretende Vorsitzende bei den Freischreibern, eines Interessenverbandes für freie Journalisten (und selbst auch freie Autorin), befürchet, dass ein neues Recht für Verlage vor allem auf Kosten der Freien geht. Schon jetzt sind die Honorare für freie Journalisten vor allem in den Tageszeitungen so niedrig, dass man davon nicht leben kann. Ein Recht der Verlage würde in Konflikt treten mit dem Urheberrecht der Autoren, die dann möglicherweise ihre Texte nicht zweit oder dritt verwerten könnten. Es muss zwar mehr Geld ins System, das findet auch Schnurr, aber wie es verteilt werden soll, da gebe es doch unterschiedliche Vorstellungen.</p>
<p>Malte Spitz, Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen mit Medienpolitik, befürchtet bei einer Einführung eines Leistungsschutzrechtes noch mehr Verunsicherung beim Bürger, was er nun tun darf und was nicht, eine Zunahme des Abmahnwesens und eine Einschränkung des freien Informationsflusses. Die Grünen setzen sich für die Kulturflatrate ein, die aber von den Verlagen nicht ernsthaft diskutiert und als &#8220;Sozialismus&#8221; abgetan wird. Am Ende der Diskussion stehen hinter dem Konzept Leistungsschutzrecht für ihn mehr Fragezeichen als vorher, da es sich als noch problematischer darstellt als gedacht.</p>
<p>Insgesamt eine kontroverse Diskussion, bei der auch aus dem Publikum unterschiedliche Meinungen zu Wort kamen. Auf der einen Seite gab es Stimmen, die forderten, dass man sich nicht immer um so Detailfragen drehen sollte, sondern das große Ganze betrachten sollte und dort nach Lösungen suchen, andererseits scheint der Teufel beim Leistungsschutzrecht gerade im Detail zu liegen, denn gerade die Fragen, was genau geschützt werden soll und wie es in der Praxis aussieht, konnte oder wollte Christoph Keese, der allein die Befürworter vertreten musste, nicht konkret beantworten, trotz einiger Nachfragen sowohl aus dem Publikum als auch vom Podium. So gesehen scheint es wichtig und richtig zu sein, dort weiter zu graben, sonst besteht die Gefahr, dass wir uns als Bürger plötzlich einem Gesetz gegenüberstehen, dass wir nicht verstehen – und davon gibt es wahrscheinlich schon zu viele.</p>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-1711" title="twitter" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/01/P1200414.jpg" alt="Mensch beim Twittern" width="450" height="338" /></p>
<p>Getwittert wurde auch. Und zwar von <a href="http://twitter.com/iuwislive">@IUWISlive</a>, <a href="http://twitter.com/boell_stiftung">@boell_stiftung</a>, <a href="http://twitter.com/sebaso">@sebaso</a>, <a href="http://twitter.com/netzpolitik">@netzpolitik</a>, <a href="http://twitter.com/carta_">@carta_</a> (bei <a href="http://carta.info/">Carta</a> gabs auch einen Livestream), <a href="http://twitter.com/marcelweiss">@marcelweiss</a>, <a href="twitter.com/JoernPL">@joernPL</a>, <a href="http://twitter.com/presseschauer">@presseschauer</a>, <a href="twitter.com/khStannies">@khStannies</a> und <span style="text-decoration: line-through;">wahrscheinlich</span> vielleicht noch einigen mehr, die ich nicht auf dem Schirm habe, sowohl vor Ort als auch vom Livestream. Wenn die Videodokumentation auf der Website der Böll-Stiftung erscheint, werden wir selbstverständlich auf diese verweisen, genauso wie auf alle weiteren – hoffentlich zahlreichen – Beiträge.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Enteignung oder Infotopia?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 08:04:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung. 9.00 Uhr Grußworte Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung.<span id="more-1461"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline">9.00 Uhr Grußworte</span></p>
<p>Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen Initiative. Muss aber nicht für öffentliche Güter öffentliche Verantwortung übernommen werden? Das fragt sich derzeit die Politik.</p>
<p>Dr. Christoph Bartmann, Goethe-Institut: Was bedeutete geistiges Eigentum heute für die Kultur? Welche Kulturbedeutung hat die Kopie? Begriffe wie &#8220;Wissensgesellschaft&#8221; oder &#8220;informationelle Selbstbestimmung&#8221; sind unklar definiert: Von welchem Wissen reden wir dabei? Was ist &#8220;neues Wissen&#8221;, und wann wird es relevant für die Wissensgesellschaft? Aber auch: Was hat der Wahlsieg der FDP mit der Wissensgesellschaft zu tun? Ist es eine gute oder eine schlechte Nachricht, dass sich &#8220;Leistung wieder lohnen muss&#8221;?<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.20 Uhr Einführung</span></p>
<p>Matthias Spielkamp, iRights.info: Ziel der Tagung ist, einen Rahmen schaffen, in dem jeder mitdiskutieren kann &#8211; keine hohen Eintrittspreise, keine Zugangsschwellen. Neben Verlegern sollen auch Autoren und Leser zu Wort kommen. Es ist ein hochkomplexes Thema: Es gibt zwischen 400 und 800 Eingaben bei dem zuständigen Gericht. Die US-Vereinigung der Menschen mit Behinderungen, der Internationale Bibliotheksverband, europäische Verlegerverbände &#8211; alle schätzen das Settlement unterschiedlich ein. Kaum jemand durchschaut es noch ganz.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.30 Uhr Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?</span></p>
<p>Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht Lovells LLP, Frankfurt:</p>
<p>Durch die Stellungnahme der Antitrust-Division vom 18. September hat sich vieles geändert. Das Settlement ist vorerst tot, es wird grundlegende Änderungen geben.</p>
<p>1. Ausgangssituation: Google Library Project, angekündigt 14. Dezember 2004. Digitalisierung von Buchbeständen großer Bibliotheken &#8211; in den USA auch solcher, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Seit 2004 sind etwa 10 Millionen Werke gescannt worden. Kostenaufwand: 10-12 Dollar pro Buch.</p>
<p>20. September 2005: Class Action Verfahren Autoren &amp; Verleger vs. Google wird angestrengt. Streitgegenstand: &#8220;brief excerpts&#8221; of copyrighted material on website. Greift dabei der &#8220;fair use&#8221;-Grundsatz? Im Zuge der Beilegung hat sich der Streitgegenstand auf weitere Nutzungen erheblich ausgeweitet.</p>
<p>2. Class Action Verfahren: Nicht nur die Prozessbeteiligten, sondern auch Dritte sind als Mitglieder der Class betroffen und an Richterspruch oder gerichtliche Einigung gebunden. Class Members können Objections geltend machen, ihr Opt-out-Recht wahrnehmen oder einen Amicus-Curiae-Letter einreichen.</p>
<p>3. Auswirkungen in Deutschland: Auch Werke deutscher Autoren wurden digitalisiert; auch sie haben ein &#8220;US-Copyright-Interest&#8221;. In Deutschland wäre ein vergleichbares Vorgehen seitens Google zwar nicht möglich gewesen, da es im deutschen Urheberrecht kein &#8220;fair use&#8221; gibt. Für Nutzungen in den USA gilt jedoch das US-amerikanische Urheberrecht.</p>
<p>4. Google Book Settlement, wie es vorgesehen war: betrifft Bücher und Beilagen, die vor dem 5. Mai 2009 digitalisiert worden sind. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Book Rights Registry. Google werden darüber hinaus umfangreiche Nutzungen ermöglicht: display-uses, non-display-uses, advertising uses, wobei teils die Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich ist. Es geht um eine einfache, nicht um eine ausschließliche Lizenz. Rechte der Class Members: opt-out, removal, right to exclude. Google zahlt 63% aller zukünftigen Einnahmen an die Book Rights Registry.</p>
<p>5. Bedenken:</p>
<p>US Department of Justice: Im Hinblick auf Class-Action-Verfahren keine angemessene Repräsentation der Class Members (Orphan Works / Out-of-Print-Works), keine angemessene Notifikation. Im Hinblick auf Antitrust-Law: Gewinnverteilungsplan für die gesamte Branche könnte kartellrechtswidrig sein. Außerdem erhält Google ein faktisches Monopol auf orphan works. Anregung: Der Gesetzgeber sollte aktiv werden, vor allem bei Orphan Works. Für out-of-print-works sollte ein opt-in gelten. Die Ausschlussfristen sollten verlängert werden. Das BRR sollte besser kontrolliert werden können.</p>
<p>Bundesrepublik Deutschland: Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Urheberrechts. Google entscheidet selbst, ob Werke in-print oder out-of-print ist. Faktisches Monopol für Orphan Works. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Zensur. Fehlende Transparenz und Kontrole, unzureichende Fixvergütung frü erfolgte und ungenehmigte Nutzung.</p>
<p>Börsenverein: Formerfordernisse für Urheberschutz nach Berner Konvention verboten; Börsenverein teilt auch die meisten der bereits erwähnten Bedenken.</p>
<p>Perspektive: Vermutlich kommt ein Opt-in für out- of- print-books, vermutlich auch ein ergänzender Notifizierungsprozess.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11.00 Uhr Was tut die Bundesregierung?</span></p>
<p>Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber-und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz: Die Bundesregierung war nicht untätig. Brigitte Zypries hat dafür gesorgt, dass Google Books in Europa auf die Tagesordnung kam.  Die Einwände des DOJ sind berechtigt: Es geht hier nicht nur um die Frage des Zugangs zum Wissen, sondern auch um massive wirtschaftlichen Interessen. Die von Google, aber auch die der Urheber, Intermediäre und Service-Provider. Das Kartellrecht hat hier die Aufgabe, die Vielfalt des Angebots und den Wettbewerb auf dem Informationsmarkts zu gewährleisten.</p>
<p>Kontext des Settlement: 90% der europäischen Bibliotheksverstande sind im Handel vergriffen oder verwaist. Deshalb gibt es die &#8220;Europeana&#8221;, mit der ein hoher Aufwand verbunden ist. Die Rechte der Rechteinhaber sind dabei von Anfang an gewahrt worden. Ist das bei der Google Buchsuche auch der Fall gewesen? Zunächst nicht. Amerikanische Autoren und Verleger mussten erst klagen, bevor Google zu verhandeln begonnen hat.</p>
<p>Bedenken der Bundesregierung gegen das Settlement: Das Opt-out-Prinzip bedeutet eine Umkehrung des Urheberrechtsprinzips. Sorge, dass Werke vorschnell als vergriffen kategorisiert werden, dass Autoren die sehr kurze Frist zur Registierung verpassen. Sorge auch in Bezug auf verwaiste Werke: Google hätte ein Monopol zur Online-Nutzung bekommen, da Konkurrenten bei ähnlichen Projekten weiterhin mit rechtlichen Auseinandersetzungen hätten rechnen müssen. Eine solche Monopolisierung stellt Gefahren für die kutlurelle Vielfalt dar. Aspekt der Verfahrensfairness: Kläger waren die Author&#8217;s Guild und die AAP, die beide keine deutschen Mitglieder haben. Auch datenschutzrechtliche Aspekte spielten eine Rolle.</p>
<p>Die Google Books Story wird in Zukunft auch eine europäische Geschichte sein. Die Europäische Kommission hat am 8. September eine Anhörung durchgeführt, deren Konsequenzen noch nich absehbar sind. Ziel des Amicus-Curiae-Briefs der Bundesregierung war, dass das Settlement abgelehnt wird oder zumindest die deutschen Autoren und Verleger davon ausgenommen werden. Dieses Ziel ist ein gutes Stück nähergerückt. So steht etwa der Vorschlag im Raum, auch Nicht-Amerikaner in den Vorstand der BRR zu berufen. Europäische Berater sollen zudem bei der Bestimmung des Status der Lieferbarkeit eines Buches einbezogen werden. Die grundsätzlichen Bedenken gegen das Opt-out-Prinzip werden dadurch freilich nicht beseitigt.</p>
<p>Die Diskussion um die Zukunft des Wissens wird längst nicht mehr nur in Kreisen von Forschung und Wissenschaft geführt. Das Thema Urheberrecht ist eine zentrale rechts- und gesellschaftspolitische Frage. Der Diskussionsprozess wird auch auf europäischer Ebene fortgesetzt werden. Bei allem Segen der neuen Technologien darf man nicht das Urheberrecht einfach als obsolet abtun. Derzeit wird weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Urheberrecht, insbesondere im Verhältnis Urheberrecht und Wissenschaft, vom BMJ geprüft. Auch die Frage des Umgangs mit verwaisten Werken steht dabei auf dem Programm, ebenso ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Respekt vor geistigem Eigentum ist aber nicht nur eine Sache der Politik, sondern auch eine von Gesellschaft und Wirtschaft.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11. 30 Uhr Zwischen Konzentration und Innovation: Digitale Geschäftsmodelle von Verlagen</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Jörg Pfuhl (Verlagsgruppe Random House), Stefan Keuchel (Pressesprecher Google Deutschland), Jan Meine (Meine Verlag, Leipzig). Moderation: Dr. Andreas Poltermann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Wir als große Verlagsgruppe sind vom Google Settlement direkt betroffen: etwa 10.000 unserer Titel sind gescannt. Das Settlement ist  eine Geschäftsgrundlage, auf der man zusammenarbeiten kann. Ich fände es bedauerlich, wenn es letztenendes nicht verabschiedet würde. Am Ende stünden wir mit leeren Händen da, weil wir gegenüber Google keine Rechtsposition hätten. Wir werden all unsere Titel bei Google anmelden. Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Autoren.</p>
<p>Wir werden von Google getrieben, Probleme mit der Digitalisierung schneller zu lösen, als wir es sonst vielleicht getan hätten. Dass es jetzt noch Probleme mit der Datenbank gibt &#8211; soît, man wird sie lösen können. Wir veröffentlichen jährlich 2.000 neue Titel &#8211; kein Lagerhaus kann die alle lieferbar halten. Mit Sicherheit ist die Zahl der Bücher aus unserem Hause, an denen wir die Rechte noch halten, die aber vergriffen sind, sechsstellig. Wenn diese auf elektronischem Wege zugänglich werden, umso besser.</p>
<p>Der Marktanteil des E-Books im RH-Programm wächst derzeit dramatisch, durch I-Phones und mobile Geräte. In den letzten sechs Monaten haben wir mehr E-Books verkauft als in den letzten 10 Jahren zusammen. Wir gehen davon aus, dass die E-Books die Hörbücher bald überholt haben werden. Das wird ein signifikanter Marktanteil: Vielleicht ist irgendwann jedes zweite Buch, das verkauft wird, ein E-Book.</p>
<p>Jan Meine, Meine Verlag:</p>
<p>Wir nehmen am Google Partnerprogramm teil, es gibt allerdings Autoren, die emotionale Bedenken gegen die Online-Verfügbarkeit haben. Der kommerzielle Aspekt spielt dabei so gut wie keine Rolle.</p>
<p>Stefan Keuchel, PR Google Deutschland:</p>
<p>Wir haben einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Google Buchsuche investiert. Die Bayerische Staatsbibliothek beziffert den Wert der bei ihr durchgeführten Digitalisierung urheberrechtsfreier Titel auf 60 Millionen Euro. Die Google Buchsuche enthält derzeit etwa 10 Millionen Titel. 2 Millionen stammen aus dem Partnerprogramm, 8 Millionen aus dem Bibliotheksprogramm. Wir arbeiten in diesem Programm mit etwa 30 Bibliotheken zusammen und seit Kurzem bekanntlich auch mit der Französischen Nationalbibliothek.</p>
<p>Nicht alles, was Google tut, zielt darauf ab, sofort Gewinne zu realisieren. Auch bei der Buchsuche sind wir weit davon entfernt. Aber je besser die Informationen sind, die Google bieten kann, desto mehr Nutzer finden die Dienste, die Google anbietet.</p>
<p>Datenschutz: Google ist mittlerweile sehr groß und erhält deshalb von seinen Nutzern mehr Daten als eine Garagenfirma. Wenn Sie sich ein Buch anschauen bei der Google Buchsuche, werden diese Daten an die Verlage weitergeleitet, die sie auswerten können. Personenbezogene Daten sammelt Google nicht und führt sie schon gar nicht zusammen.</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Angst vor dem Giganten Google haben wir nicht. Wir haben eine Beteiligung am Partnerprogramm bislang abgelehnt, sehen das Settlement nun aber als eine faire Geschäftsgrundlage mit klar definierten Spielregeln an. Auch wir haben in den letzten zehn Jahren einen siebenstelligen Betrag in E-Books investiert, weil wir es unseren Autoren ermöglichen möchten, auf möglichst vielen Vertriebswegen gefunden zu werden.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">14.00 Uhr Zwischen Vergütung und Vermarktung: Autorschaft in der Netzökonomie</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Florian Cramer (Medienwissenschaftler Willem de Kooning Academie, Rotterdam), Peter Glaser (Autor, Berlin), Wolfgang Schimmel, Justitiar ver.di. Moderation: Jan Engelmann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Florian Cramer: Beim &#8220;Heidelberger Appell&#8221; geht es um die Angst, nicht mehr in Buchform publiziert zu werden. Dabei müssen Wissenschaftler ihre Publikation in der Regel auch noch selbst bezahlen: etwa 4.000 Euro kostet die Publikation einer Dissertation bei den großen Wissenschaftsverlagen (Publikumsverlage wie Suhrkamp oder Fischer ausgenommen).</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Bei den Wissenschaftlern hat es sich eingebürgert, dass zubezahlt werden muss. Man hat andere Einnahmequellen und ist nicht darauf angewiesen, von seinen urheberrechtlichen Erlösen zu leben. Bei Belletristen sieht das anders aus: Wenn ein Buch 19,90 Euro kostet, ist der Nettoladenpreis 18,60 Euro, davon bekommt der Autor 10%, also 1,86 Euro. Der Buchhandel verdient etwa 45% daran. Man also ganz ordentlich verkaufen, erst recht beim Taschenbuch, wo die Preise noch niedriger sind, um davon zu leben.</p>
<p>Florian Cramer: Die klassische Autorenbuchhandlung gibt es heutzutage kaum noch. Auch im Verlagswesen hat sich viel geändert, hat eine Konzentration stattgefunden. Google Books und das Internet werden jetzt als Prügelknaben vorgeschoben. Der Literaturbetrieb geht nicht allein an Google zugrunde.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Die VG Wort wollte Google zum Removal der Bestände aus der Google Buchsuche auffordern. Das sollte ein Zeichen gegen die Opt-Out-Praxis sein. Der zweite Auftrag der Autoren und Verleger an die VG Wort lautete, eine weltweite Lizenz auszuhandeln. Der neue Wahrnehmungsvertrag ist so gestrickt, dass nicht nur an Google, sondern auch an Dritte hätte lizensiert werden können.</p>
<p>Es wird nun entweder ein neues Settlement geben, oder der Prozess wird  entschieden. Sollte das Settlement tatsächlich abgeschmettert werden, könnten die Werke immer noch an die Europeana lizensiert werden &#8211; einschließlich der verwaisten Werke, denn auch diese kann die VG Wort lizensieren.</p>
<p>Widersprüche: Es gibt zwei Verlage, die der Änderung des Wahrnehmungsvertrags durch die MV der VG Wort widersprochen haben, einen großen und einen mittelgroßen. Es gibt darüber hinaus knapp 100 Wissenschaftsautoren, Anhänger der Open-Access-Lehre, die mit der Begründung, sie seien nicht mit dem Removal ihrer Werke einverstanden, das dem Grundsatz der freien Wissenschaft widerspreche, der Änderung des Wahrnehmungsvertrags widersprochen haben.</p>
<p>Wenn Wissenschaftler Wert darauf legen, dass wissenschaftliche Texte frei zugänglich sind, dann sollten die Wissenschaftler das unter sich ausmachen. Nicht die VG Wort schließt die Verträge mit den Verlagen, sondern die Wissenschaftler selbst. Diese Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Fraktionen in der Wissenschaft sollte nicht auf die VG Wort abgewälzt werden.</p>
<p>Jan Engelmann: Wie wird der Umgang mit Wissen, wie wird die Zukunft mit digitalen Büchern aussehen?</p>
<p>Peter Glaser: Wenn man von den großen Verlagen Lizenzen für digitale Lizenzen bekommen will, kommt man um DRM wohl nicht herum, weil es da große Ängste gibt. Andererseits muss die geräteübergreifende Kompatibilität gesichert sein, und der Nutzer muss die Kontrolle über die Inhalte, die er erwirbt, behalten. Autoren wiederum müssen sich auf ihre Vertragspartner verlassen können. Es ist misslich, dass man sich unter zeitlichem Druck entscheiden muss und dann auch noch unverständliche juristische Formeln zu durchschauen gezwungen ist.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Das Buch wird es noch eine Weile geben, aber es zeigt sich an der ganzen Diskussion ein großer Umbruch der Kulturtechniken. Das Problem bei allen digitalen Medien ist, dass die Information vom Träger abgelöst werden kann. Mit aller Gewalt versucht man künstlich, die Buchstaben wieder auf das digitale Papier festzunageln. Gelingen wird das nicht.</p>
<p>Jan Engelmann: Womöglich wird uns die Modalität des Lesens zukünftig vermehrt beschäftigen. Vielleicht kommt es zu einer kulturellen Revolution, zu kulturellen Remixes, zu einem Umgang mit digitaler Literatur, die dem Leser einen Eingriff in das Werk ermöglicht: Beschreibungsraffer, Adverbienausblender etc. Die kulturellen Konsequenzen dieser neuen Techniken werden erst allmählich kenntlich.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">16.00 Uhr Zwischen Daseinsvorsorge und Monopolbildung: Wie regeln wir den Zugang zu Wissen?</span></p>
<p>Teilnehmende: Prof. Gabriele Beger (Deutscher Bibliotheksverband), Dr. Christoph Bruch (Aktionsbündnis Urheberrecht), Dr. Arnd Haller (Justitiar Google), Andreas Steinhauser (Technikchef Wizpac). Moderation: Matthias Spielkamp (iRights.info)</p>
<p>Prof. Dr. Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Bibliotheken haben Bedenken in Bezug auf eine mögliche Zensur durch Google, aber auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Last, not least sollten die Digitalisate, wenn Google sie aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zur Verfügung stellt, weiterhin für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Es geht nicht darum, Google zu stoppen, sondern rechtliche Rahmenbedingungen in Europa zu schaffen, die das Grundanliegen des freien Wissensaustauschs verwirklichen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Das Settlement hat nicht Google geschrieben, sondern es ist eine gemeinsame Arbeit von US-Autoren und -Verlegern einerseits, Google andererseits. Es hat sich gezeigt, dass es Überarbeitungsbedarf gibt, aber das ist noch nicht das Ende der Geschichte.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Das Aktionsbündnis möchte, dass Google rechtlich in die Lage versetzt wird, Werke auf Creative-Commons-Basis zugänglich zu machen. Bei vielen Veröffentlichungen von vor 1995 liegen die Rechte für eine elektronische Veröffentlichung meist noch bei den Autoren. Es sollten die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Autoren eine entsprechende Willenserklärung abgeben können.</p>
<p>Die Zustimmung zu Open Access ist innerhalb der Wissenschaftswelt nicht homogen. Im naturwissenschaftlich-technisch-medizinischen Bereich ist OA schon weit verbreiteter als bei den Geisteswissenschaften. Wenn allerdings die Print-Veröffentlichung auch für die Zukunft sichergestellt ist, gibt es auch bei Geisteswissenschaftlern kaum Vorbehalte prinzipieller Art gegen digitale Zugänglichkeit.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Als Produzenten von Lesegeräten sind wir auf digitalen Content angewiesen. Darüberhinaus sollte es aber auch der Gemeinschaft ein Anliegen sein, Wissensschätze in digitaler Form verfügbar zu halten. Wir werden jeden gemeinfreien Content, den wir auftreiben können, auf unserer Plattform, unseren Geräten zur Verfügung stellen. Freier Content ist ein Anreiz zum Kauf von bezahltem content.</p>
<p>Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Wir sind angetan von Google, weil kein anderer Anbieter derzeit so weit ist. Das Börsenvereins-Angebot &#8220;Libreka&#8221; kommt beispielsweise seit zehn Jahren nicht in Gang, weil die Verlage Angst davor haben, ihre Bücher ins Netz zu stellen. Man sollte sich als Bibliothek aber das Recht ausbedingen, von Google eine Kopie zu erhalten und diese Kopie parallel zum Google-Angebot zugänglich zu machen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Über das Settlement wird in den USA entschieden. Deutschland ist nur am Rande betroffen. Wir sollten uns hier eher Gedanken darüber machen, wie es in Deutschland weitergeht, etwa mit verwaisten Werken. Nicht zuletzt Google hat diese Diskussion angestoßen.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Google sollte Autoren, die ihre Titel zugänglich machen wollen, ermöglichen, dies auf einfache Weise zu tun, statt immer nur mit den Verlagen zu verhandeln.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Wir hängen mit der Diskussion hinterher. In Zukunft wird Content von vornherein digital vorliegen. Für die &#8220;Altfälle&#8221; gestaltet es sich schwierig, Lösungen zu finden. Die Herausforderung für die Zukunft wird sein, diese Lösungen so zu gestalten, dass die technischen Voraussetzungen dafür möglichst frei verfügbar sind.</p>
<p>Rainer Kuhlen, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Sowohl Google als auch die deutsche Wissenschaft haben ein Interesse an möglichst freier Zugänglichkeit. Wir werden versuchen, mit Google entsprechende Vertragslösungen zu erarbeiten.</p>
<p>Holm Friebe, freier Autor:</p>
<p>Wie sieht es mit der Zukunftssicherung der Digitalisate aus, wenn Googles Serverfarmen irgendwann nicht mehr arbeiten?</p>
<p>Gabriele Beger, Bibliotheksverband:</p>
<p>Digitale Langzeitarchivierung ist ein großes Problem. Digitalisate sind noch nicht einmal so haltbar wie Filme. Aber die Bibliotheken stellen sich dieser Aufgabe.</p>
<p>Ilja Braun, Autor dieses Blogeintrags:</p>
<p>Wäre es nicht sinnvoller, gesetzliche Schrankenregelungen auszubauen, statt die Sicherung des Gemeinwohls privatwirtschaftlichen Akteuren zu überlassen?</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google</p>
<p>Die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen, ist im Zuge des Dritten Korbs eine große Herausforderung für den Gesetzgeber. Die großen Unternehmen haben dabei meistens die besseren Lobbyisten. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehr User in die Diskussion um die zukünftige Gesetzgebung einbringen würden.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Wir werden in diesen Dingen einen Fortschritt sehen, aber vermutlich nicht unter der neuen Regierung in den nächsten vier Jahren.</p>
<p>Schlusswort Matthias Spielkamp, iRights.info:</p>
<p>Wir sollten uns nicht von Vorurteilen beirren lassen, sondern Vor- und Nachteile des Google Settlements im Hinblick auf das Gemeinwohl vorurteilsfrei erwägen.</p>
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		<title>Ein Gespenst geht um: das Leistungsschutzrecht für Verlage</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 08:55:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten begann es erst leise, dann immer lauter, das Wispern, das Tuscheln und schließlich die öffentlich vorgebrachte Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage. Eine alte Forderung wieder ausgepackt und prominent vorgebracht. Ganz vorne dran: die Presseverlage. Doch was verbirgt sich dahinter? Wie ist diese Forderung einzuordnen? Geht es um die Demokratie, die Pressefreiheit, den bösen Onkel aus Amerika Google oder schlicht um einen letzten Strohhalm um der Unfähigkeit zu entfliehen, eigene erfolgreiche Geschäftsmodelle im Netz zu etablieren. iRights.info-Redakteur Till Kreutzer hat dazu nun einen sehr lesenswerten und fundierten Beitrag für die Ausgabe Nr. 76 (26. September 2009) von <a href="http://www.epd.de/medien/medien_index.html"_blank">epd-Medien</a> geschrieben. Der <a href="http://www.irights.info/index.php?id=835" target="_blank"> Artikel &#8220;Faszination des Mystischen&#8221; steht auch bei iRights.info zur Verfügung</a>.</p>
<p>Kreutzer stellt die Ursprünge dieser Forderung dar, erklärt die aktuellen Interessen und wagt einen Blick in die Zukunft. Wenn ein solches Leistungsschutzrecht eingeführt werden würde, sollte man sich bewusst sein &#8220;dass es eine rückwärtsgerichtete Entscheidung wäre. Denn selbst wenn man erreichen könnte, dass über das Leistungsschutzrecht die Geschäftsmodelle der traditionellen Verlagsbranche abgesichert werden könnten, würde man im gleichen Zuge der gerade aufkeimenden neuen „Informationslandschaft“ Freiheiten entziehen, die sie dringend benötigt.&#8221; </p>
<p>Er warnt die Politik zudem davor zu experimentieren. Da die Debatten weitergehen werden und die Forderungen wahrscheinlich auch bald sehr konkret und schriftlich auf den Schreibtischen der Abgeordneten im Bundestag und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesjustizministeriums liegen werden -wenn sie es nicht schon tun- ist der Artikel von Kreutzer als Grundlage sehr geeignet und sollte bei einer Entscheidungsfindung herangezogen und beachtet werden. </p>
<p>Der Artikel steht im Netz auch schon bei <a href="http://carta.info/15635/leistungsschutzrecht-fuer-verlage-mehr-schaden-als-nutzen/"_blank">carta.info</a> und wurde im <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/verleger-zuerst-2-0-die-spd-als-lobbyist-der-zeitungsverlage-im-digitalzeitalter-–-und-in-eigener-sache/"_blank">Blog Digitale Linke</a> referenziert. Er wird sich sicherlich sehr schnell verbreiten, da er die erste fundierte und kritische Zusammenfassung sowie Bewertung der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Verlage beinhaltet.</p>
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		</item>
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		<title>FAQ zu Google Books bei der Böll-Stiftung</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 10:25:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[GBS-Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsmodelle]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Zusammenhang mit der Tagung am 2. Oktober „Infotopia oder die Zukunft des Wissens“, die iRights.info zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut ausrichtet, hat iRights.info nun eine Liste von häufigen Fragen erarbeitet, die hoffentlich alle offenen Fragen zu Google Books beantwortet. Jedenfalls die häufigeren. Dazu gehören zum Beispiel: Was ist das Google Books Settlement? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Zusammenhang mit der Tagung am 2. Oktober <a href="http://www.boell.de/calendar/VA-viewevt-de.aspx?evtid=6713&amp;crtpage=1" target="_blank">„Infotopia oder die Zukunft des Wissens“</a>, die iRights.info zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut ausrichtet, hat iRights.info nun eine <a href="http://www.boell.de/bildungkultur/bildung-kultur-7482.html" target="_blank">Liste von häufigen Fragen</a> erarbeitet, die hoffentlich alle offenen Fragen zu Google Books beantwortet. Jedenfalls die häufigeren. Dazu gehören zum Beispiel: Was ist das Google Books Settlement? Wie funktioniert eine Class Action-Klage? Was ist der Heidelberger Appell? Das FAQ gibt es auch als <a href="http://www.boell.de/downloads/GoogleBook_FAQ_endv.pdf">PDF-Dokument</a>.</p>
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		</item>
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		<title>Lang: GBS verstößt gegen Berner Konvention</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/02/lang-gbs-verstost-gegen-berner-konvention/</link>
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		<pubDate>Sun, 02 Aug 2009 20:38:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Bernard Lang vom Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique hat sich in einem erstmals am 20. April 2009 veröffentlichten und am 23. Juli 2009 aktualisierten Papier mit dem Titel Orphan Works and the Google Book Search Settlement – An International Perspective mit der Auswirkung des in den USA erzielten gerichtlichen Vergleichs auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bernard Lang vom <a href="http://www.inria.fr/" target="_blank">Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique</a> hat sich in einem erstmals am 20. April 2009 veröffentlichten und am 23. Juli 2009 aktualisierten Papier mit dem Titel <a href="http://bat8.inria.fr/~lang/ecrits/liste/orphan-gbs.pdf" target="_blank">Orphan Works and the Google Book Search Settlement – An International Perspective</a> mit der Auswirkung des in den USA erzielten gerichtlichen Vergleichs auf die verwaisten Werke auseinandergesetzt. Sein Aufsatz zielt in dieselbe Richtung, die auch James Grimmelmann in Part II seiner im April 2009 veröffentlichten Stellungnahme <a href="http://works.bepress.com/cgi/viewcontent.cgi?article=1024&amp;context=james_grimmelmann" target="_blank">The Google Book Search Settlement &#8211; Ends, Means, and the Future of Books</a> eingeschlagen hat, geht aber darüber hinaus, insofern er die Vereinbarkeit des Settlements mit internationalen Urheberrechtsabkommen, vor allem mit dem Drei-Stufen-Test der <a href="http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/ip/berne/pdf/trtdocs_wo001.pdf" target="_blank">Berner Konvention</a> betrachtet. Lang wirft Fragen auf, die nicht nur das Settlement betreffen, sondern auch die derzeit in vielen europäischen Ländern in Entwicklung befindlichen Gesetzesinitiativen für den zukünftigen Umgang mit verwaisten Werken.</p>
<p><span id="more-1372"></span></p>
<p>Da der urheberrechtliche Schutz laut Berner Konvention nicht an eine Copyright-Registrierung welcher Art auch immer gebunden sein dürfe, erklärt Lang, setze die Nutzung verwaister Werke zunächst voraus, dass nach dem Autor eines solchen Werks gründlich und vergeblich gesucht worden sei. Versuche, diesen Aufwand zu vermeiden, liefen häufig darauf hinaus, eine Organisation kollektiver Rechteverwaltung zu beauftragen, die Rechte der Autoren verwaister Werke im Rahmen allgemeiner Lizenzen zu verwalten. Dies findet Lang problematisch: Die CMOs (Collective rights Management Organizations) gingen dabei wie selbstverständlich davon aus, eine homogene Gruppe von Rechteinhabern mit denselben kulturellen und ökonomischen Interessen zu repräsentieren. Die digitalen Publikationstechniken hätten jedoch die Produktions- und Distributionskosten gerade für Bücher derart gesenkt, dass Veröffentlichung und Vertrieb heutzutage nicht mehr notwendigerweise durch Urheberrechtstantiemen finanziert werden müssten. Autoren entschieden sich daher zunehmend für alternative Verwertungsmodelle, auf welche CMOs nicht eingestellt seien.</p>
<p>Lang hat aber noch einen bedeutenderen Einwand gegen die Ökonomisierung verwaister Werke durch Organisationen, die Rechteinhaber repräsentieren: Die Argumentation, warum verwaiste Werke der Verfügungsgewalt einer CMO unterstellt werden sollten, orientiere sich ausschließlich an den Interessen der Rechteinhaber nicht-verwaister Werke: Es solle Konkurrenz mit der Verwertung anderer geschützter Werke vermieden und eine zusätzliche Einkommensquelle für die CMO und ihre Mitglieder bzw. Wahrnehmungsberechtigten geschaffen werden. Insofern eine solche Regelung aber eine gravierende Einschränkung der exklusiven Verfügungsgewalt des Urhebers über sein Werk darstelle, müsse eine gesetzgeberische Lösung für die Verwertung verwaister Werke neben den Verwertungsinteressen der CMOs auch die Interessen der Urheber und der Öffentlichkeit im Blick behalten, sich also an den Kriterien des Drei-Stufen-Tests orientieren.</p>
<p>Im Hinblick auf das <a href="http://www.googlebooksettlement.com" target="_blank">Google Settlement</a> kommt Lang zu einem analogen Ergebnis: Ein Verstoß gegen das Prinzip der exklusiven &#8220;Werkherrschaft&#8221; des Autors, wie es die de-facto-Enteignung der Autoren verwaister Werke im Rahmen des Settlements darstelle (vergl. <a href="http://www.irights.info/index.php?id=764" target="_blank">hier</a>), sei legal nur im Rahmen einer Schrankenregelung denkbar, welche dann den Anforderungen des Drei-Stufen-Tests zu genügen hätte. Er stellt fest, dass es eine solche Schrankenregelung zum Beispiel in der kanadischen Gesetzgebung gibt, wo der Nutzer eines verwaisten Werks eine Gebühr an ein Gericht zahlen muss. Lang stellt aber fest, dass dieses Gesetz noch aus einer Zeit stammt, in der, anders als heute, die betroffenen Werknutzer grundsätzlich Verlage, mithin Wirtschaftsunternehmen waren. In Anbetracht der Produktions- und Distributionskosten sei die Gebühr und der mit ihr verbundene Aufwand nicht entscheidend dafür gewesen, ob eine Verwertung stattgefunden habe oder nicht. Dies sei heute anders, insofern heute verwaiste Werke dem Lesepublikum auf direktem Wege und ohne zusätzliche Kosten zugänglich gemacht werden könnten. Eine Gebühr würde also die Verbreitung durchaus hemmen. Insofern der Rechteinhaber, der Autor eines verwaisten Werks, von dieser Gebühr aller Wahrscheinlichkeit nach ohnehin nichts sehen werde, meint Lang, bleibe als sein ureigenstes Interesse nur noch der Ruhm der Nachwelt übrig. Der Autor verwaister Werke habe also dasselbe Interesse wie die lesende Öffentlichkeit: dass sein Werk so zugänglich wie möglich werde.</p>
<p>Nach dieser Argumentation liegt der Schluss nahe: Das Settlement dürfte eigentlich vom Gericht nicht genehmigt werden, da es als class action lediglich die Interessen der Beteiligten, Autoren/Rechteinhaber und Verwerter (Google) berücksichtige, nicht aber die Interessen derjenigen, die der Klasse nicht angehörten. Dies seien zum einen die Autoren verwaister Werke, denn deren Interesse könne nicht das der maximalen ökonomischen Ausbeute sein, da sie von dem Geld ohnehin nichts sähen. Zum anderen sei es die Leserschaft, die einen möglichst kostengünstigen Zugang wünsche. Im Rahmen des Drei-Stufen-Tests hätte der Gesetzgeber aber all diese Interessen durchaus berücksichtigen müssen. Man stehe nun also vor der Situation, dass ein Settlement als Ergebnis einer class action gegen den Drei-Stufen-Test verstoße.</p>
<p>Und dann findet Bernard Lang noch ein lustiges kleines Loch im Settlement: Wenn es schon fraglich sei, ob ein Verwerter im Namen eines Rechteinhabers, von dem er dazu nicht autorisiert worden sei (nämlich dem Autor eines verwaisten Werks) eine Nutzungsgebühr erheben könne, nur weil er im Rahmen eines Settlements als Ergebnis einer class action dazu berechtigt worden sei, so sei erst recht unklar, wie er die Durchsetzung dieser Gebühr forcieren wolle. Anders gesagt: Selbst wenn Autoren, Verleger und Google darin übereingekommen seien, dass sie zukünftig für den Zugang zu verwaisten Werken Geld verlangen wollten, hätten sie keine rechtliche Handhabe, unerlaubte Vervielfältigungen dieser Werke zu unterbinden. Denn eine strafrechtliche Verfolgung durch einen anderen als den Rechteinhaber komme nicht in Frage. Hierin sieht Lang auch die Gefahr einer nachhaltigen Image-Schädigung des Urheberrechts: Wenn sich erst einmal herumgesprochen habe, dass Google, Autoren und Verleger immer Geld haben wollten, das aber in der Hälfte, wenn nicht in zwei Dritteln aller Fälle (etwa so viele verwaiste Werke soll das Book Rights Registry enthalten) gar nicht bei den Autoren ankomme, wer solle dann überhaupt noch bereit sein, für Urheberrechte zu zahlen?</p>
<p>Man darf gespannt sein, wie sich die Diskussion um verwaiste Werke in Deutschland weiterentwickeln wird. In seinem Konsultationspapier zum &#8220;Dritten Korb&#8221; vom Februar 2009 fragt das Bundesjustizministerium die zur Stellungnahme aufgeforderten Institutionen explizit, was ihnen lieber wäre: ein Modell wie in Kanada oder eine Lösung über die VG Wort. Der <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/verwaisteWerke.pdf" target="_blank">Vorschlag des Urheberrechtsbündnisses</a> scheint damit von vornherein vom Tisch zu sein, zumal beflisserene Akteure sich bereits geeinigt haben: „In Deutschland haben Börsenverein, Deutsche Nationalbibliothek, Deutscher Bibliotheksverband, DFG und VG Wort eine Vereinbarung über die Nutzung verwaister Werke getroffen. Diese sieht vor, dass die VG Wort anfragenden Bibliotheken die Online-Nutzung verwaister Werke lizenziert, wenn diese eine sorgfältige Recherche nach dem Rechteinhaber durchgeführt und dokumentiert haben. Die VG Wort stellt die Bibliotheken von eventuellen Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber frei. Wir sehen hierin eine pragmatische Lösung, die eine gesetzliche Regelung nicht erforderlich macht. Zu prüfen wird sein, ob diese Lösung außer für Bibliotheken nicht auch für Verlage oder andere dritte Nutzer eröffnet werden sollte, die nach einer gewissenhaften Recherche verwaiste Werke verlegen wollen.“ So nachzulesen in der <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Stellungnahme_Dritter_Korb_Juni09.pdf" target="_blank">Stellungnahme des Börsenvereins zum Konsultationspapier</a> vom Juni 2009.</p>
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		<title>US-Bibliotheksverbände zum Google Book Settlement</title>
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		<pubDate>Mon, 11 May 2009 19:51:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
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		<description><![CDATA[Nun haben auch die die drei wichtigsten US-Bibliotheksvereinigungen ihre Kommentare zum Google-Book-Settlement beim Gericht eingereicht. Wie andere Kritiker auch, sprechen sie sich nicht dafür aus, das Settlement zu stoppen. Denn „das Settlement hat das Potenzial, ungekannten Zugang zu einer digitalen Bibliothek mit Millionen von Büchern zu ermöglichen“ – ein Aspekt, der in der deutschen Debatte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun haben auch die die drei wichtigsten US-Bibliotheksvereinigungen ihre Kommentare zum Google-Book-Settlement beim Gericht eingereicht. Wie andere Kritiker auch, sprechen sie sich nicht dafür aus, das Settlement zu stoppen. Denn „das Settlement hat das Potenzial, ungekannten Zugang zu einer digitalen Bibliothek mit Millionen von Büchern zu ermöglichen“ – ein Aspekt, der in der deutschen Debatte zu kurz kommt.</p>
<p>Aber die Bibliotheksverbände sehen die Gefahr, dass diese Bibliothek von Google kontrolliert würde, und zwar ohne Wettbewerb um die Angebote, die Google bietet. „Das Settlement könnte grundlegende Bibliotheksrechte gefährden, wie etwa gleichen Zugang zu Informationen, die Privatsphäre der Nutzer und intellektuelle Freiheit.“</p>
<p>Hier das Dokument (<a href="http://wo.ala.org/gbs/wp-content/uploads/2009/05/googlebrieffinal.pdf">PDF</a>, MB), <a href="http://newsbreaks.infotoday.com/Digest/Library-Associations-Request-Courts-Oversight-of-Google-Book-Search-Settlement-53799.asp">via</a>.</p>
<div class="zemanta-pixie"><img class="zemanta-pixie-img" src="http://img.zemanta.com/pixy.gif?x-id=605dc3fb-c744-8013-a471-10c7ed416072" /></div>
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		<title>iRights auf dem TAZ-Kongress</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Apr 2009 20:09:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>
		<category><![CDATA[Buch]]></category>
		<category><![CDATA[geistiges Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Verlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast vergessen: Morgen, am Samstag, den 18. April um 15 Uhr, bin ich auf dem TAZ-Kongress und diskutiere mit Christian Sprang (Börsenverein des deutschen Buchhandels), Helge Malchow (Kiepenheuer &#38; Wietsch) und Andreas Bogk (CCC) über „Google, Kindle und das gute alte Buch – Wie sich die Verlage auf die Herausforderungen der Zukunft einstellen müssen“. Moderiert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fast vergessen: Morgen, am Samstag, den 18. April um 15 Uhr, bin ich auf dem TAZ-Kongress und diskutiere mit Christian Sprang (Börsenverein des deutschen Buchhandels), Helge Malchow (Kiepenheuer &amp; Wietsch) und Andreas Bogk (CCC) über <a href="http://30jahre.taz.de/programm/events/65.de.html" target="_blank">„Google, Kindle und das gute alte Buch – Wie sich die Verlage auf die Herausforderungen der Zukunft einstellen müssen“</a>. Moderiert wird das Ganze von Dirk Knipphals von der TAZ. Würde mich freuen, dort iRights- bzw. Arbeit 2.0-Leser und -Leserinnen zu sehen.</p>
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		<title>YouTube sperrt Videos und Clips mit GEMA-Musik</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Apr 2009 06:25:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Bis zum 31.03.09 existierte zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Google-Tochter YouTube eine Pauschalvereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren. Dieser Vertrag ist nun ausgelaufen. Bislang konnten sich die Parteien nicht über einen neuen Vertrag einigen. Dies könnte nun zu massiven Einschränkungen für die Nutzung der gestreamten Musikvideos oder Clips, die mit Musik von GEMA-Künstlern unterlegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bis zum 31.03.09 existierte zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Google-Tochter YouTube eine Pauschalvereinbarung über die Zahlung von Lizenzgebühren. Dieser Vertrag ist nun ausgelaufen. Bislang konnten sich die Parteien nicht über einen neuen Vertrag einigen. Dies könnte nun zu massiven Einschränkungen für die Nutzung der gestreamten Musikvideos oder Clips, die mit Musik von GEMA-Künstlern unterlegt sind, führen. Davon betroffen sind unter anderem Videos der Majors Universal, EMI und Sony. </p>
<p><span id="more-1146"></span></p>
<p>Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der GEMA: &#8220;Die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung scheitern bislang daran, dass YouTube nicht bereit ist, die Forderungen der GEMA nach Transparenz hinsichtlich des genutzten Musikrepertoires zu erfüllen. Angeboten wird von YouTube nur eine Verlängerung des Vertrags auf Basis einer Pauschalzahlung ohne ausreichende Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der Streams.  Das lehnt die GEMA ab, da es nicht möglich ist, ohne diese Angaben die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen und die Vergütung zielgerichtet an die Urheber und Musikverlage weiterzuleiten. &#8221;</p>
<p>Im Gegenzug wirft YouTube der GEMA vor, ebenfalls zu wenig Transparenz hinsichtlich der tatsächlich vertretenen Künstler und dem Umfang des Werke-Repertoires an den Tag zu legen. Dazu führt der YouTube-Direktor für Videopartnerschaften in Europa Patrick Walker aus: &#8220;Die Verhandlungen über eine neue Vereinbarung scheitern bislang daran, dass YouTube nicht bereit ist, die Forderungen der GEMA nach Transparenz hinsichtlich des genutzten Musikrepertoires zu erfüllen. Angeboten wird von YouTube nur eine Verlängerung des Vertrags auf Basis einer Pauschalzahlung ohne ausreichende Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der Streams.  Das lehnt die GEMA ab, da es nicht möglich ist, ohne diese Angaben die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen und die Vergütung zielgerichtet an die Urheber und Musikverlage weiterzuleiten. &#8221; </p>
<p>Eine solche Einigung ist bislang weiterhin nicht in Sicht. YouTube hat nun begonnen die entsprechenden Videos in seinem Angebot zu sperren. Nach Angaben von Walker sind davon &#8220;mehrere tausend Musikvideos&#8221; betroffen. Vor zwei Wochen hatte eine ähnliche Auseinandersetzung in Großbritannien bereits zur Sperrung einer Unzahl von Musikvideos geführt. Davon betroffen waren insbesondere sogenannte &#8220;premium music videos&#8221;. Die britische Verwertungsgesellschaft &#8220;PRS for Music&#8221; forderte ebenfalls mehr Transparenz und in der Folge wesentlich höhere Lizenzgebühren. Auch dort war die vertragliche Lizenzvereinbarung über Pauschalzahlungen ausgelaufen. </p>
<p>Wenn YouTube die entsprechenden Videos nicht vom Netz nehmen würde, droht der Videoplattform die Zahlung des regulären &#8220;Lizenzvereinbarungen&#8221; der GEMA. Bei einer Spieldauer bis zu 5 Minuten kommen danach in der Rubrik &#8220;Anbieter von Musikvideo-on-demand-Portalen&#8221; etwas über 12 Cent pro Abruf zustande. Selbst durch eine Refinanzierung durch Werbung bei YouTube wäre dies kaum finanzierbar. Laut GEMA hatte die Verwertungsgesellschaft YouTube die Nutzung für 1 Cent pro Clip angeboten. Allerdings gegen mehr Transparenz um ordentlich abrechnen zu können. Da es um sehr viel Geld geht, werden sich die Kontrahenten wohl noch eine Weile streiten. Klar ist jedoch auch, dass am Modell einer Pauschalvereinbarung auch in der Zukunft kein Weg vorbeigeht. </p>
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