<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>iRights.info - Blog &#187; Google Book Settlement</title>
	<atom:link href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/tag/google-book-settlement/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0</link>
	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 07:12:47 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Amended Google Book Settlement</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/11/14/amended-google-book-settlement/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/11/14/amended-google-book-settlement/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 14 Nov 2009 09:50:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[Branchen]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[GBS-Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberpersönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Search]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Google Books]]></category>
		<category><![CDATA[Heidelberger Appell]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=1613</guid>
		<description><![CDATA[Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen Autoren und Verlagen einerseits und Google andererseits über die Google Buchsuche. Die wichtigsten Änderungen sind in einem Dokument zusammengefasst (&#8220;Amended Settlement Agreement with Revisions from Original&#8221;), das auf der Website des gerichtlichen Vergleichs heruntergeladen werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen <a href="http://www.authorsguild.org/" target="_blank">Autoren</a> und <a href="http://www.publishers.org/" target="_blank">Verlagen</a> einerseits und Google andererseits über die Google Buchsuche.<span id="more-1613"></span></p>
<p>Die wichtigsten Änderungen sind in einem <a href="http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/Amended-Settlement-Agreement.zip" target="_blank">Dokument</a> zusammengefasst (&#8220;Amended Settlement Agreement with Revisions from Original&#8221;), das auf der <a href="http://www.googlebooksettlement.com/" target="_blank">Website</a> des gerichtlichen Vergleichs heruntergeladen werden kann. Hier ein Überblick:</p>
<p>- Artikel 1.19: Bücher, die nicht in den USA veröffentlicht wurden, sind nur noch dann von dem Settlement betroffen, wenn sie entweder beim United States Copyright Office registriert wurden oder nachweislich in Kanada, Großbritannien oder Australien erschienen sind. Folglich fallen die meisten europäischen Bücher, auch deutsche, aus dem Definitionsbereich heraus.</p>
<p>- Artikel 3.2 (i): Zur Definition, ob ein Buch „commercially available“ ist oder nicht, wird Google sich zukünftig auch Datenbanken Dritter aus den USA, Kanada, Großbritannien und Australien bedienen. Die dabei verwendete Methode muss mit dem Book Rights Registry abgestimmt werden.</p>
<p>- Artikel 4.5 (iii): Einzelne Rechteinhaber (also etwa auch einzelne Verlagsgruppen) können mit Google Preismodelle aushandeln, die vom Standard Revenue Split (37% für Google) abweichen. Das Book Rights Registry darf solche abweichenden Absprachen nicht öffentlich machen.</p>
<p>- Artikel 4.5 (v)2.: Konkurrenten von Google dürfen ebenfalls einen Zugang zu Googles Datenbank verkaufen und erhalten dann den überwiegenden Teil („a majority“) der von Google erzielten Einnahmen.</p>
<p>- Artikel 4.7: Print on Demand und Download werden explizit als zukünftige Geschäftsmodelle festgeschrieben, vorausgesetzt, Google erzielt darüber eine Einigung mit dem Register.</p>
<p>- Artikel 6.2 (iii): Es wird eine „Unclaimed Works Fiduciary“ eingerichtet, die die Rechte jener Autoren vertreten soll, die keine Ansprüche anmelden – also hauptsächlich der Autoren verwaister Werke. Wie sich aus der Gesamtlektüre des Amended Settlement ergibt, soll diese Instanz im Hinblick auf sämtliche Nutzungsarten, die in dem Settlement vereinbart sind, dieselben Rechte haben wie andere Rechteinhaber, auch was die „Display Uses“ angeht, also die Frage, ob und ggf. in welchem Ausmaß einzelne Bücher in der Buchsuche angezeigt werden.</p>
<p>- Artikel 6.3: Wenn Zahlungen, die Google an das Book Rights Registry geleistet hat, von den betreffenden Rechteinhabern nicht in Anspruch genommen werden („unclaimed funds“), werden sie zunächst fünf Jahre aufbewahrt. Innerhalb der nächsten fünf Jahre darf das Register bis zu 25% dieser Gelder für die Suche nach den Rechteinhabern verwenden. Nach weiteren fünf Jahren soll das Geld literarischen Einrichtungen oder gemeinnützigen Stiftungen („literacy-based charities“) zugute kommen, die entweder im Interesse von Autoren oder des allgemeinen Lesepublikums arbeiten („benefit the Rightsholders and the reading public“). Das genaue Verfahren soll gerichtlich festgelegt werden.</p>
<p>Was bedeutet all dies?</p>
<p>Zunächst, dass deutsche Bücher in aller Regel von dem Vergleich nicht mehr betroffen sind. Deutsche Autoren und Verlage behalten also auch dann, wenn sie nichts unternehmen, alle Ansprüche gegen Google. So sie der Ansicht sind, dass Google ihr Urheberrecht verletzt, können sie weiterhin jederzeit gegen Google klagen – falls das deutsche Urheberrecht betroffen ist, vor einem deutschen Gericht; falls ihr Copyright in den USA tangiert ist, vor einem amerikanischen. Sie erhalten einstweilen allerdings auch keine Zahlungen aus dem Settlement – auch nicht die berühmt-berüchtigten 60 Dollar Entschädigung pro ungenehmigt genutztem Buch. Desweiteren profitieren sie nicht vom wirtschaftlichen Ertrag zukünftiger Nutzungen, da Google diese nicht vornehmen darf.</p>
<p>Wer dies dennoch möchte, muss zukünftig einen Partnervertrag mit Google schließen, wie es zahlreiche Verlage bereits getan haben. Allerdings ist die Teilnahme an Googles <a href="http://books.google.com/intl/de/googlebooks/book_search_tour/" target="_blank">Partnerprogramm</a> nicht ohne Tücken: Die Abrechnungsmodalitäten sind für den Rechteinhaber nicht zu kontrollieren, die Gewinnbeteiligung ist in der Regel geringer als bei dem im Settlement vorgesehenen Standard Revenue Split von 63% (Rechteinhaber) zu 37% Google. Es bleibt abzuwarten, ob jene deutschen Verlagsgruppen, die das Settlement zunächst begrüßten, zukünftig auf Vertragsbasis mit Google zusammenkommen werden oder nicht. <a href="http://www.randomhouse.de/" target="_blank">Random-House</a>-Geschäftsführer <a href="http://www.stiftunglesen.de/default.aspx?pg=7a318f11-0a85-48f6-8648-4ee7150cfcf0" target="_blank">Jörg Pfuhl</a> hatte auf der von der <a href="http://www.boell.de/" target="_blank">Heinrich-Böll-Stiftung</a> und iRights gemeinsam veranstalteten <a href="http://www.boell.de/bildungkultur/kreativwirtschaft/kreativwirtschaft-7619.html" target="_blank">Tagung</a> zum Google Settlement noch erklärt, seine Verlagsgruppe habe in der Vergangenheit aufgrund der eher nachteiligen Partnerverträge nicht mit Google zusammenarbeiten wollen. Die durch das Settlement geschaffene Rechtssicherheit hatte Pfuhl hingegen ausdrücklich begrüßt.</p>
<p>Die eigentliche Sensation ist jedoch der Artikel 6. Die streitenden Parteien haben hier gewissermaßen eine Interessenvertretung für die Autoren verwaister Werke eingerichtet und nicht zuletzt eine begrenzte Repräsentativität der Author’s Guild anerkannt. Autoren, die sich nicht von selbst mit Google in Verbindung setzen, um entweder eine Entfernung ihrer Bücher aus der Google Buchsuche zu verlangen oder aber Zahlungen zu erhalten, werden nun von einer Art Treuhänder gegenüber dem Book Rights Registry vertreten. Wie das genau funktionieren soll, muss sich freilich erst noch herausstellen. Immerhin jedoch zeigen die geänderten Pläne zum Umgang mit den nicht-beanspruchten Geldern, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat. Ursprünglich war geplant, solche Gelder zur Aufrechterhaltung der Funktionalität des Registers zu verwenden bzw. sie nach Ablauf einer Frist an andere Rechteinhaber auszuschütten. Jetzt hingegen sollen sie für die Suche nach den Urhebern verwaister Werke verwendet werden und ansonsten literarischen Einrichtungen zugutekommen, die einen Nutzen für das Gemeinwohl haben.</p>
<p>Vielfach war das ursprüngliche Settlement dafür kritisiert worden, dass Autoren verwaister Werke enteignet würden, indem die ihnen zustehenden Gelder an andere Rechteinhaber umverteilt werden sollten – ein Verfahren, wie es derzeit auch die deutschen Rechteinhaber <a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article5001009/Froehlicher-Sozialismus.html" target="_blank">vorsehen</a>. Dass die jetzt vorgenommene Revision geeignet sei, die Frage der verwaisten Werke grundsätzlich zu lösen, sollte man wohl dennoch nicht vorschnell behaupten. Ohne eine Initiative des Gesetzgebers wird das letztlich kaum zu bewerkstelligen sein.</p>
<p>In Deutschland wird sich für die Google Buchsuche vorerst ohnehin nichts ändern – die vom Settlement betroffenen Bücher werden lediglich in den USA angezeigt.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/11/14/amended-google-book-settlement/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/11/14/amended-google-book-settlement/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>9</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Deutsche Literaturkonferenz: Vorschlag zu verwaisten Werken</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 11:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Branchen]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[user generated content]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Kommission]]></category>
		<category><![CDATA[geistiges Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[VG Wort]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=1573</guid>
		<description><![CDATA[Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Public Hearing on Orphan Works stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden. (Mathias Schindler berichtet im Wikimedia-Blog [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein <a href="http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/copyright-infso/copyright-infso_en.htm#publichearing" target="_blank">Public Hearing on Orphan Works</a> stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden. (Mathias Schindler berichtet im <a href="http://blog.wikimedia.de/2009/11/01/hearing-bruessel-orphan-works/" target="_blank">Wikimedia-Blog</a> über die Veranstaltung.) Unter anderem stellte dort <a href="http://www.vgwort.de">VG Wort</a> Geschäftsführer Robert Staats das in Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Deutschen Nationalbibliothek und verschiedenen Verbänden entwickelte Modell zur Zugänglichmachung von verwaisten Werken vor (siehe auch <a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article5001009/Froehlicher-Sozialismus.html" target="_blank">hier</a>).<span id="more-1573"></span></p>
<p>Nachgetragen sei an dieser Stelle, dass sich auch die <a href="http://www.literaturkonferenz.de">Deutsche Literaturkonferenz</a> Gedanken darüber gemacht hat, wie eine gesetzliche Lösung für das Problem der verwaisten Werke aussehen könnte. Die Literaturkonferenz, die im Berliner Büro der VG Wort angesiedelt ist, versammelt nahezu alle Verbände unter ihrem Dach, die in der deutschen Literaturlandschaft etwas zu melden haben, von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung über das deutsche P.E.N.-Zentrum und den Verband Deutscher Schriftsteller bis hin zum Börsenverein des Deutschen Buchhandels.</p>
<p>Der <a href="http://www.literaturkonferenz.de/20091019.html">Vorschlag an den Gesetzgeber</a> sieht im Falle von verwaisten Werken einen automatischen Rechteverlust des Urhebers an eine Verwertungsgesellschaft vor. Bewerkstelligt werden soll dies über einen neuen Paragraphen §13(d) im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz:</p>
<p>„(1) Hat eine sorgfältige Suche ergeben, dass bei geschützten Werken der Rechteinhaber nicht feststellbar ist, so gilt die Verwertungsgesellschaft, die Rechte an Werken dieser Art wahrnimmt, als berechtigt, Nutzungsrechte für die elektronische Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung einzuräumen. Für die Nutzung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Verwertungsgesellschaft hat den Nutzer von Vergütungsansprüchen des Rechteinhabers freizustellen.“</p>
<p>Was bedeutet das? Die Literaturkonferenz schlägt vor, dass Verwertungsgesellschaften zukünftig ermächtigt werden sollen, Werke solcher Urheber, die nicht auffindbar sind, für elektronische Nutzungen zu lizensieren. Wenn also zukünftig beispielsweise Maggi auf seiner Internetseite einen Romanauszug veröffentlichen möchte, aber den Autor nicht auffinden kann, zahlt die Firma eine Gebühr an die VG Wort und erhält eine entsprechende Lizenz. Verweigern kann die Verwertungsgesellschaft dieses Ansinnen nicht, da sie gesetzlich verpflichtet ist, jedermann zu gleichen Bedingungen Rechte einzuräumen.</p>
<p>Damit das jedoch funktioniert, ohne dass Maggi oder die VG Wort im Nachhinein Ärger bekommen, muss fingiert werden, der Autor des betreffenden Romans hätte der VG Wort seine Rechte übertragen, was in Wirklichkeit vielleicht gar nicht der Fall war. Dazu dient der zweite von der Literaturkonferenz vorgeschlagene Paragraph:</p>
<p>„(2) Wird der Rechteinhaber bekannt, so hat er im Verhältnis zu der Verwertungsgesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er ihr seine Rechte zur Wahrnehmung übertragen hätte. Die Berechtigung der Verwertungsgesellschaft entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Rechteinhaber ihr gegenüber schriftlich erklärt, seine Rechte selbst auszuüben.“</p>
<p>Das bedeutet: Wer als Autor, Musiker oder Fotograf keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft hat, soll, wenn er unvorhergesehener Waise doch noch auftaucht, so behandelt werden, als hätte er einen gehabt. Das Recht des Urhebers, über elektronische Nutzungen seines Werks selbst zu entscheiden, fällt also gewissermaßen automatisch an die Verwertungsgesellschaft.</p>
<p>Würde der Gesetzgeber diesem Vorschlag folgen, müssten Autoren, Fotografen oder Musiker, die ihre Werke im Internet veröffentlichen, aber mit Verwertungsgesellschaften bislang nichts zu tun hatten, verstärkt darauf achten, für Verlage, Musiklabels oder Werbefirmen auffindbar zu sein. Andernfalls würden sie riskieren, als „verwaist“ zu gelten, und dann dürften ihre Werke ganz legal zu jeglichen kommerziellen Zwecken genutzt werden – so lange, bis sie widersprechen.</p>
<p>Warum die Literaturkonferenz diesen Vorschlag macht, ist leicht ersichtlich: Die meisten Urheber verwaister Werke werden nicht wieder auftauchen, weil sie entweder tatsächlich verschollen sind oder aber nicht davon erfahren, dass sie ein Anrecht auf Zahlungen hätten. Trotzdem würden die Verwertungsgesellschaften Geld einnehmen, dass sie nach Ablauf einer gewissen Frist an ihre Wahrnehmungsberechtigten umverteilen wollen. Während die Urheber verwaister Werke also qua Gesetz enteignet werden sollen, dürfen die bei Verwertungsgesellschaften registrierten Wahrnehmungsberechtigten sich auf einen warmen Geldregen freuen.</p>
<p><em>(Upgedatet mit Link auf Bericht von Schindler am 2.11.)</em></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Presseschau zur Tagung &#8220;Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens&#8221;</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/06/presseschau-zur-tagung-enteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/06/presseschau-zur-tagung-enteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 08:42:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[GBS-Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[GBS]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Google Books]]></category>
		<category><![CDATA[Google-Buchsuche]]></category>
		<category><![CDATA[Presseschau]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=1523</guid>
		<description><![CDATA[Eigentlich müsste es inzwischen &#8220;Medienschau&#8221; heißen, denn auf die Presse kann man so schlecht verlinken. Hier also die Liste, die wir kontinuierlich aktualisieren werden. Hinweise auf weitere Berichte bitte als Kommentar hinterlassen! Heise online: Googles Buchprojekt treibt Verlage und Politik an Heise online: Bessere Bedingungen für Buch-Digitalisierung gefordert literaturcafe.de: Urheberrechtskonferenz in Berlin: »Wenn es Google [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1525" class="wp-caption alignnone" style="width: 410px"><a href="http://stephan-roehl.de"><img class="size-full wp-image-1525" title="glaser" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2009/10/glaser.jpg" alt="glaser" width="400" height="266" /></a><p class="wp-caption-text">Der Schritsteller Peter Glaser bei der Tagung &quot;Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens&quot; (Foto: stephan-roehl.de)</p></div>
<p>Eigentlich müsste es inzwischen &#8220;Medienschau&#8221; heißen, denn auf die Presse kann man so schlecht verlinken. Hier also die Liste, die wir kontinuierlich aktualisieren werden. <strong>Hinweise auf weitere Berichte bitte als Kommentar hinterlassen!</strong></p>
<ul>
<li>Heise online: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Googles-Buchprojekt-treibt-Verlage-und-Politik-an-807481.html">Googles Buchprojekt treibt Verlage und Politik an</a></li>
<li>Heise online: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bessere-Bedingungen-fuer-Buch-Digitalisierung-gefordert-808681.html">Bessere Bedingungen für Buch-Digitalisierung gefordert</a></li>
<li>literaturcafe.de: <a href="http://www.literaturcafe.de/google-books-urheberrechtskonferenz-berlin-boell-stiftung/">Urheberrechtskonferenz in Berlin: »Wenn es Google nicht macht, wer macht es dann?«</a></li>
<li>Deutschlandradio Kultur: <a href="http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/1045167/">Googles Internet-Bibliothek im Fokus</a> (hier als <a href="http://www.dradio.de/aodflash/player.php?station=3&amp;broadcast=348876&amp;datum=20091002&amp;playtime=1254518682&amp;fileid=8e3ebe3c&amp;sendung=348876&amp;beitrag=1045167&amp;/">als Audio on demand</a>)</li>
<li>Stuttgarter Zeitung: <a href="http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2223621_0_9223_-geld-fuer-geistige-arbeit-wie-altmodisch-ist-das-denn-.html">Geld für geistige Arbeit? Wie altmodisch ist das denn?</a></li>
<li>taz: <a href="http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/google-der-ungeliebte-buchretter/">Google, der ungeliebte Buchretter</a></li>
<li>Frankfurter Rundschau: <a href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/multimedia/aktuell/1994248_Google-Books-Enteignung-oder-Infotopia.html">Enteignung oder Infotopia?</a></li>
<li>Süddeutsche Zeitung: <a href="http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/487336">Der Reaktor steht bereit</a></li>
<li>Deutschlandfunk: <a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/1044804/">Kultur heute vom 3.10.2009</a></li>
<li>boersenblatt.net: <a href="http://www.boersenblatt.net/341458/">&#8220;Das Google Book Settlement ist kein Wunschkonzert&#8221;</a></li>
<li>Bibliothekarisch.de: <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/2009/10/05/bericht-enteignung-oder-infotopia-teil-1/">Enteignung oder Infotopia – Teil 1</a> | <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/2009/10/05/bericht-enteignung-oder-infotopia-teil-2/">Teil 2</a> | <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/2009/10/06/bericht-enteignung-oder-infotopia-teil-3/">Teil 3</a> | <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/2009/10/06/bericht-enteignung-oder-infotopia-teil-4/">Teil 4</a> | <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/2009/10/07/bericht-enteignung-oder-infotopia-teil-5/">Teil 5</a> | <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/2009/10/10/bericht-enteignung-oder-infotopia-teil-6/">Teil 6</a></li>
<li>Berliner Zeitung: <a href="http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/1007/feuilleton/0006/index.html">Weltwissen im Netz</a></li>
<li>Die Welt: <a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article4760237/Google-vertagt.html">Google, vertagt</a></li>
<li>Goethe.de: <a href="http://www.goethe.de/uun/bdu/de5104056.htm">Buchrechte: Enteignet Google?</a></li>
<li>Märkische Allgemeine: <a href="http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11625951/63529/Der-Vergleich-zwischen-Urhebern-und-Internetgigant-muss-neu.html">Der Vergleich zwischen Urhebern und Internetgigant muss neu verhandelt werden</a></li>
<li>ZEIT online: <a href="http://www.zeit.de/digital/2009-10/google-book-settlement-vergleich?page=all">Richter setzt Streitparteien unter Druck</a></li>
</ul>
<p>Hier Ilja Brauns <a href="../2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/">heldenhafte Live-Zusammenfassung der Diskussion</a>.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/06/presseschau-zur-tagung-enteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/06/presseschau-zur-tagung-enteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Google-Books-Tagung war ein großer Erfolg</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/03/google-books-tagung-war-ein-groser-erfolg/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/03/google-books-tagung-war-ein-groser-erfolg/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 03 Oct 2009 08:48:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Archive]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[GBS-Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[Böll-Stiftung]]></category>
		<category><![CDATA[Enteignung oder Infotopia]]></category>
		<category><![CDATA[Goethe-Institut]]></category>
		<category><![CDATA[Googel Buchsuche]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Search]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Google Books]]></category>
		<category><![CDATA[Live-Stream]]></category>
		<category><![CDATA[Twitter]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=1506</guid>
		<description><![CDATA[Die gestrige Tagung &#8220;Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens&#8221; war in vielerlei Hinsicht ein großer Erfolg. Insgesamt mehr als 200 Zuhörer verfolgten über 8 Stunden vor Ort die spannenden Debatten. Es stellte sich schnell heraus, dass Google nicht nur der böse Feind ist sondern die Fragen, die durch das Google-Books-Programm und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1520" class="wp-caption alignnone" style="width: 410px"><a href="http://stephan-roehl.de"><img class="size-full wp-image-1520 " title="pakuscher" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2009/10/pakuscher.jpg" alt="Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheberrecht im BMJ, bei Ihrem Vortrag (Foto: stephan-roehl.de)" width="400" height="266" /></a><p class="wp-caption-text">Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheberrecht im BMJ, bei Ihrem Vortrag (Foto: stephan-roehl.de)</p></div>
<p>Die gestrige Tagung &#8220;Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens&#8221; war in vielerlei Hinsicht ein großer Erfolg. Insgesamt mehr als 200 Zuhörer verfolgten über 8 Stunden vor Ort die spannenden Debatten. Es stellte sich schnell heraus, dass Google nicht nur der böse Feind ist sondern die Fragen, die durch das Google-Books-Programm und das inzwischen einkassierte Google-Books-Settlement aufgeworfen wurden, eine weit größere Bedeutung haben. Den Referenten und Experten gelang es den ganzen Tag über die Ambivalenz des Vorgehens und die rechtliche wie auch die gesellschaftliche Bedeutung sehr differenziert darzustellen. Dies hat zu einer wunderbaren Arbeitsatmosphäre und auch zu mehr Licht im Dschungel der Debatten geführt.</p>
<p>Bevor iRights.info in den nächsten Tagen eine Zusammenfassung und genauere Bewertung der Tagung fertig stellen wird, wollen wir Dank sagen. Zunächst unseren Partnern bei der Organisation: Der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut für die perfekte Organisation, die spannenden Diskussionen in der Vorbereitung und die sehr fruchtbare Zusammenarbeit. Das wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir zusammen etwas machen. iRights.info dankt zusammen mit der Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut den Referenten. Wir sind sehr zufrieden mit der hohen Qualität der Statements und Beiträge. Es ist gelungen, nicht alleine in hochspezifische Fachdebatten abzugleiten sondern auch die allermeisten Zuhörer und Zuhörerinnen bei ihrem Kenntnisstand abzuholen. Das ist manchmal eine Kunst, ausnahmslos alle Referenten haben aber erfolgreich dazu beigetragen.</p>
<p><span id="more-1506"></span></p>
<p>Wir wollen uns bedanken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die den ganzen Tag für uns gesorgt haben. Nicht nur für das hervorragende Essen sondern auch für die schnelle und unkomplizierte Lösung von kleineren Problemen und für die Beantwortung der vielen Fragen die im Rahmen einer solchen Veranstaltung auftreten. Ein besonderer Dank gilt den Technikern, den Kameraleuten und den Fotografen. Auch wenn der Live-Stream anfangs kleine Geburtsschwierigkeiten hatte, nachher hat er perfekt funktioniert. Uns haben bereits viele Reaktionen erreicht, die sich über diesen Service bedankt haben da sie nicht vor Ort sein konnten. Diesen Dank geben wir hiermit weiter.</p>
<p>In erster Linie gilt unser Dank aber auch den vielen Gästen bei der Veranstaltung. Es konnten nicht nur viele Fragen diskutiert und die Sensibilität dafür gestärkt werden. Das Auditorium war sehr interessiert und aufmerksam. Das war nicht nur gut für die Referenten sondern ist für das iRights.info-Team sowie die Kollegen aus der Böll-Stiftung und vom Goethe-Institut auch Nachweis einer sehr gelungenen Veranstaltung.</p>
<p>In den nächsten Tagen wird es noch eine genauere Presseauswertung geben. Vorab schonmal der Hinweis auf ein paar Quellen. Zuallererst ist hier der <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/">Blog-Bericht von Ilja Braun</a> zu nennen. Wer die Veranstaltung verpasst hat aber auch für alle die da waren kann hier nochmal der Verlauf der Diskussionen nachgelesen werden. Ein erster Bericht findet sich bereits bei Heise online: <a href="http://www.heise.de/newsticker/Googles-Buchprojekt-treibt-Verlage-und-Politik-an--/meldung/146256">&#8220;Googles Buchprojekt treibt Verlage und Politik an&#8221;</a>. Es wurde auch fleißig getwittert. Hier ein kleiner Ausschnitt aus den <a href="http://search.twitter.com/search?q=%23eoi">Twitter-Postings</a>. Da viele Pressevertreter da waren wird es im Nachklapp zur Veranstaltung noch eine Reihe weiterer Berichte geben auf die wir dann ebenfalls noch hinweisen werden. Zudem wird es noch eine Video-Dokumentation geben.</p>
<p>iRights.info, die Böll-Stiftung und das Goethe-Institut als Veranstalter bedanken sich ausdrücklich auch bei denen, die jetzt von mir vergessen wurden. Das war nicht nur ein guter Aufschlag, das war eine wichtige Veranstaltung in der Debatte um Google Books und dem Google Books Settlement.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/03/google-books-tagung-war-ein-groser-erfolg/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/03/google-books-tagung-war-ein-groser-erfolg/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Enteignung oder Infotopia?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 08:04:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[GBS-Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberpersönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Google Books]]></category>
		<category><![CDATA[Heidelberger Appell]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Verlage]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=1461</guid>
		<description><![CDATA[Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung. 9.00 Uhr Grußworte Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung.<span id="more-1461"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline">9.00 Uhr Grußworte</span></p>
<p>Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen Initiative. Muss aber nicht für öffentliche Güter öffentliche Verantwortung übernommen werden? Das fragt sich derzeit die Politik.</p>
<p>Dr. Christoph Bartmann, Goethe-Institut: Was bedeutete geistiges Eigentum heute für die Kultur? Welche Kulturbedeutung hat die Kopie? Begriffe wie &#8220;Wissensgesellschaft&#8221; oder &#8220;informationelle Selbstbestimmung&#8221; sind unklar definiert: Von welchem Wissen reden wir dabei? Was ist &#8220;neues Wissen&#8221;, und wann wird es relevant für die Wissensgesellschaft? Aber auch: Was hat der Wahlsieg der FDP mit der Wissensgesellschaft zu tun? Ist es eine gute oder eine schlechte Nachricht, dass sich &#8220;Leistung wieder lohnen muss&#8221;?<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.20 Uhr Einführung</span></p>
<p>Matthias Spielkamp, iRights.info: Ziel der Tagung ist, einen Rahmen schaffen, in dem jeder mitdiskutieren kann &#8211; keine hohen Eintrittspreise, keine Zugangsschwellen. Neben Verlegern sollen auch Autoren und Leser zu Wort kommen. Es ist ein hochkomplexes Thema: Es gibt zwischen 400 und 800 Eingaben bei dem zuständigen Gericht. Die US-Vereinigung der Menschen mit Behinderungen, der Internationale Bibliotheksverband, europäische Verlegerverbände &#8211; alle schätzen das Settlement unterschiedlich ein. Kaum jemand durchschaut es noch ganz.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.30 Uhr Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?</span></p>
<p>Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht Lovells LLP, Frankfurt:</p>
<p>Durch die Stellungnahme der Antitrust-Division vom 18. September hat sich vieles geändert. Das Settlement ist vorerst tot, es wird grundlegende Änderungen geben.</p>
<p>1. Ausgangssituation: Google Library Project, angekündigt 14. Dezember 2004. Digitalisierung von Buchbeständen großer Bibliotheken &#8211; in den USA auch solcher, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Seit 2004 sind etwa 10 Millionen Werke gescannt worden. Kostenaufwand: 10-12 Dollar pro Buch.</p>
<p>20. September 2005: Class Action Verfahren Autoren &amp; Verleger vs. Google wird angestrengt. Streitgegenstand: &#8220;brief excerpts&#8221; of copyrighted material on website. Greift dabei der &#8220;fair use&#8221;-Grundsatz? Im Zuge der Beilegung hat sich der Streitgegenstand auf weitere Nutzungen erheblich ausgeweitet.</p>
<p>2. Class Action Verfahren: Nicht nur die Prozessbeteiligten, sondern auch Dritte sind als Mitglieder der Class betroffen und an Richterspruch oder gerichtliche Einigung gebunden. Class Members können Objections geltend machen, ihr Opt-out-Recht wahrnehmen oder einen Amicus-Curiae-Letter einreichen.</p>
<p>3. Auswirkungen in Deutschland: Auch Werke deutscher Autoren wurden digitalisiert; auch sie haben ein &#8220;US-Copyright-Interest&#8221;. In Deutschland wäre ein vergleichbares Vorgehen seitens Google zwar nicht möglich gewesen, da es im deutschen Urheberrecht kein &#8220;fair use&#8221; gibt. Für Nutzungen in den USA gilt jedoch das US-amerikanische Urheberrecht.</p>
<p>4. Google Book Settlement, wie es vorgesehen war: betrifft Bücher und Beilagen, die vor dem 5. Mai 2009 digitalisiert worden sind. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Book Rights Registry. Google werden darüber hinaus umfangreiche Nutzungen ermöglicht: display-uses, non-display-uses, advertising uses, wobei teils die Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich ist. Es geht um eine einfache, nicht um eine ausschließliche Lizenz. Rechte der Class Members: opt-out, removal, right to exclude. Google zahlt 63% aller zukünftigen Einnahmen an die Book Rights Registry.</p>
<p>5. Bedenken:</p>
<p>US Department of Justice: Im Hinblick auf Class-Action-Verfahren keine angemessene Repräsentation der Class Members (Orphan Works / Out-of-Print-Works), keine angemessene Notifikation. Im Hinblick auf Antitrust-Law: Gewinnverteilungsplan für die gesamte Branche könnte kartellrechtswidrig sein. Außerdem erhält Google ein faktisches Monopol auf orphan works. Anregung: Der Gesetzgeber sollte aktiv werden, vor allem bei Orphan Works. Für out-of-print-works sollte ein opt-in gelten. Die Ausschlussfristen sollten verlängert werden. Das BRR sollte besser kontrolliert werden können.</p>
<p>Bundesrepublik Deutschland: Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Urheberrechts. Google entscheidet selbst, ob Werke in-print oder out-of-print ist. Faktisches Monopol für Orphan Works. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Zensur. Fehlende Transparenz und Kontrole, unzureichende Fixvergütung frü erfolgte und ungenehmigte Nutzung.</p>
<p>Börsenverein: Formerfordernisse für Urheberschutz nach Berner Konvention verboten; Börsenverein teilt auch die meisten der bereits erwähnten Bedenken.</p>
<p>Perspektive: Vermutlich kommt ein Opt-in für out- of- print-books, vermutlich auch ein ergänzender Notifizierungsprozess.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11.00 Uhr Was tut die Bundesregierung?</span></p>
<p>Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber-und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz: Die Bundesregierung war nicht untätig. Brigitte Zypries hat dafür gesorgt, dass Google Books in Europa auf die Tagesordnung kam.  Die Einwände des DOJ sind berechtigt: Es geht hier nicht nur um die Frage des Zugangs zum Wissen, sondern auch um massive wirtschaftlichen Interessen. Die von Google, aber auch die der Urheber, Intermediäre und Service-Provider. Das Kartellrecht hat hier die Aufgabe, die Vielfalt des Angebots und den Wettbewerb auf dem Informationsmarkts zu gewährleisten.</p>
<p>Kontext des Settlement: 90% der europäischen Bibliotheksverstande sind im Handel vergriffen oder verwaist. Deshalb gibt es die &#8220;Europeana&#8221;, mit der ein hoher Aufwand verbunden ist. Die Rechte der Rechteinhaber sind dabei von Anfang an gewahrt worden. Ist das bei der Google Buchsuche auch der Fall gewesen? Zunächst nicht. Amerikanische Autoren und Verleger mussten erst klagen, bevor Google zu verhandeln begonnen hat.</p>
<p>Bedenken der Bundesregierung gegen das Settlement: Das Opt-out-Prinzip bedeutet eine Umkehrung des Urheberrechtsprinzips. Sorge, dass Werke vorschnell als vergriffen kategorisiert werden, dass Autoren die sehr kurze Frist zur Registierung verpassen. Sorge auch in Bezug auf verwaiste Werke: Google hätte ein Monopol zur Online-Nutzung bekommen, da Konkurrenten bei ähnlichen Projekten weiterhin mit rechtlichen Auseinandersetzungen hätten rechnen müssen. Eine solche Monopolisierung stellt Gefahren für die kutlurelle Vielfalt dar. Aspekt der Verfahrensfairness: Kläger waren die Author&#8217;s Guild und die AAP, die beide keine deutschen Mitglieder haben. Auch datenschutzrechtliche Aspekte spielten eine Rolle.</p>
<p>Die Google Books Story wird in Zukunft auch eine europäische Geschichte sein. Die Europäische Kommission hat am 8. September eine Anhörung durchgeführt, deren Konsequenzen noch nich absehbar sind. Ziel des Amicus-Curiae-Briefs der Bundesregierung war, dass das Settlement abgelehnt wird oder zumindest die deutschen Autoren und Verleger davon ausgenommen werden. Dieses Ziel ist ein gutes Stück nähergerückt. So steht etwa der Vorschlag im Raum, auch Nicht-Amerikaner in den Vorstand der BRR zu berufen. Europäische Berater sollen zudem bei der Bestimmung des Status der Lieferbarkeit eines Buches einbezogen werden. Die grundsätzlichen Bedenken gegen das Opt-out-Prinzip werden dadurch freilich nicht beseitigt.</p>
<p>Die Diskussion um die Zukunft des Wissens wird längst nicht mehr nur in Kreisen von Forschung und Wissenschaft geführt. Das Thema Urheberrecht ist eine zentrale rechts- und gesellschaftspolitische Frage. Der Diskussionsprozess wird auch auf europäischer Ebene fortgesetzt werden. Bei allem Segen der neuen Technologien darf man nicht das Urheberrecht einfach als obsolet abtun. Derzeit wird weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Urheberrecht, insbesondere im Verhältnis Urheberrecht und Wissenschaft, vom BMJ geprüft. Auch die Frage des Umgangs mit verwaisten Werken steht dabei auf dem Programm, ebenso ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Respekt vor geistigem Eigentum ist aber nicht nur eine Sache der Politik, sondern auch eine von Gesellschaft und Wirtschaft.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11. 30 Uhr Zwischen Konzentration und Innovation: Digitale Geschäftsmodelle von Verlagen</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Jörg Pfuhl (Verlagsgruppe Random House), Stefan Keuchel (Pressesprecher Google Deutschland), Jan Meine (Meine Verlag, Leipzig). Moderation: Dr. Andreas Poltermann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Wir als große Verlagsgruppe sind vom Google Settlement direkt betroffen: etwa 10.000 unserer Titel sind gescannt. Das Settlement ist  eine Geschäftsgrundlage, auf der man zusammenarbeiten kann. Ich fände es bedauerlich, wenn es letztenendes nicht verabschiedet würde. Am Ende stünden wir mit leeren Händen da, weil wir gegenüber Google keine Rechtsposition hätten. Wir werden all unsere Titel bei Google anmelden. Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Autoren.</p>
<p>Wir werden von Google getrieben, Probleme mit der Digitalisierung schneller zu lösen, als wir es sonst vielleicht getan hätten. Dass es jetzt noch Probleme mit der Datenbank gibt &#8211; soît, man wird sie lösen können. Wir veröffentlichen jährlich 2.000 neue Titel &#8211; kein Lagerhaus kann die alle lieferbar halten. Mit Sicherheit ist die Zahl der Bücher aus unserem Hause, an denen wir die Rechte noch halten, die aber vergriffen sind, sechsstellig. Wenn diese auf elektronischem Wege zugänglich werden, umso besser.</p>
<p>Der Marktanteil des E-Books im RH-Programm wächst derzeit dramatisch, durch I-Phones und mobile Geräte. In den letzten sechs Monaten haben wir mehr E-Books verkauft als in den letzten 10 Jahren zusammen. Wir gehen davon aus, dass die E-Books die Hörbücher bald überholt haben werden. Das wird ein signifikanter Marktanteil: Vielleicht ist irgendwann jedes zweite Buch, das verkauft wird, ein E-Book.</p>
<p>Jan Meine, Meine Verlag:</p>
<p>Wir nehmen am Google Partnerprogramm teil, es gibt allerdings Autoren, die emotionale Bedenken gegen die Online-Verfügbarkeit haben. Der kommerzielle Aspekt spielt dabei so gut wie keine Rolle.</p>
<p>Stefan Keuchel, PR Google Deutschland:</p>
<p>Wir haben einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Google Buchsuche investiert. Die Bayerische Staatsbibliothek beziffert den Wert der bei ihr durchgeführten Digitalisierung urheberrechtsfreier Titel auf 60 Millionen Euro. Die Google Buchsuche enthält derzeit etwa 10 Millionen Titel. 2 Millionen stammen aus dem Partnerprogramm, 8 Millionen aus dem Bibliotheksprogramm. Wir arbeiten in diesem Programm mit etwa 30 Bibliotheken zusammen und seit Kurzem bekanntlich auch mit der Französischen Nationalbibliothek.</p>
<p>Nicht alles, was Google tut, zielt darauf ab, sofort Gewinne zu realisieren. Auch bei der Buchsuche sind wir weit davon entfernt. Aber je besser die Informationen sind, die Google bieten kann, desto mehr Nutzer finden die Dienste, die Google anbietet.</p>
<p>Datenschutz: Google ist mittlerweile sehr groß und erhält deshalb von seinen Nutzern mehr Daten als eine Garagenfirma. Wenn Sie sich ein Buch anschauen bei der Google Buchsuche, werden diese Daten an die Verlage weitergeleitet, die sie auswerten können. Personenbezogene Daten sammelt Google nicht und führt sie schon gar nicht zusammen.</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Angst vor dem Giganten Google haben wir nicht. Wir haben eine Beteiligung am Partnerprogramm bislang abgelehnt, sehen das Settlement nun aber als eine faire Geschäftsgrundlage mit klar definierten Spielregeln an. Auch wir haben in den letzten zehn Jahren einen siebenstelligen Betrag in E-Books investiert, weil wir es unseren Autoren ermöglichen möchten, auf möglichst vielen Vertriebswegen gefunden zu werden.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">14.00 Uhr Zwischen Vergütung und Vermarktung: Autorschaft in der Netzökonomie</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Florian Cramer (Medienwissenschaftler Willem de Kooning Academie, Rotterdam), Peter Glaser (Autor, Berlin), Wolfgang Schimmel, Justitiar ver.di. Moderation: Jan Engelmann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Florian Cramer: Beim &#8220;Heidelberger Appell&#8221; geht es um die Angst, nicht mehr in Buchform publiziert zu werden. Dabei müssen Wissenschaftler ihre Publikation in der Regel auch noch selbst bezahlen: etwa 4.000 Euro kostet die Publikation einer Dissertation bei den großen Wissenschaftsverlagen (Publikumsverlage wie Suhrkamp oder Fischer ausgenommen).</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Bei den Wissenschaftlern hat es sich eingebürgert, dass zubezahlt werden muss. Man hat andere Einnahmequellen und ist nicht darauf angewiesen, von seinen urheberrechtlichen Erlösen zu leben. Bei Belletristen sieht das anders aus: Wenn ein Buch 19,90 Euro kostet, ist der Nettoladenpreis 18,60 Euro, davon bekommt der Autor 10%, also 1,86 Euro. Der Buchhandel verdient etwa 45% daran. Man also ganz ordentlich verkaufen, erst recht beim Taschenbuch, wo die Preise noch niedriger sind, um davon zu leben.</p>
<p>Florian Cramer: Die klassische Autorenbuchhandlung gibt es heutzutage kaum noch. Auch im Verlagswesen hat sich viel geändert, hat eine Konzentration stattgefunden. Google Books und das Internet werden jetzt als Prügelknaben vorgeschoben. Der Literaturbetrieb geht nicht allein an Google zugrunde.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Die VG Wort wollte Google zum Removal der Bestände aus der Google Buchsuche auffordern. Das sollte ein Zeichen gegen die Opt-Out-Praxis sein. Der zweite Auftrag der Autoren und Verleger an die VG Wort lautete, eine weltweite Lizenz auszuhandeln. Der neue Wahrnehmungsvertrag ist so gestrickt, dass nicht nur an Google, sondern auch an Dritte hätte lizensiert werden können.</p>
<p>Es wird nun entweder ein neues Settlement geben, oder der Prozess wird  entschieden. Sollte das Settlement tatsächlich abgeschmettert werden, könnten die Werke immer noch an die Europeana lizensiert werden &#8211; einschließlich der verwaisten Werke, denn auch diese kann die VG Wort lizensieren.</p>
<p>Widersprüche: Es gibt zwei Verlage, die der Änderung des Wahrnehmungsvertrags durch die MV der VG Wort widersprochen haben, einen großen und einen mittelgroßen. Es gibt darüber hinaus knapp 100 Wissenschaftsautoren, Anhänger der Open-Access-Lehre, die mit der Begründung, sie seien nicht mit dem Removal ihrer Werke einverstanden, das dem Grundsatz der freien Wissenschaft widerspreche, der Änderung des Wahrnehmungsvertrags widersprochen haben.</p>
<p>Wenn Wissenschaftler Wert darauf legen, dass wissenschaftliche Texte frei zugänglich sind, dann sollten die Wissenschaftler das unter sich ausmachen. Nicht die VG Wort schließt die Verträge mit den Verlagen, sondern die Wissenschaftler selbst. Diese Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Fraktionen in der Wissenschaft sollte nicht auf die VG Wort abgewälzt werden.</p>
<p>Jan Engelmann: Wie wird der Umgang mit Wissen, wie wird die Zukunft mit digitalen Büchern aussehen?</p>
<p>Peter Glaser: Wenn man von den großen Verlagen Lizenzen für digitale Lizenzen bekommen will, kommt man um DRM wohl nicht herum, weil es da große Ängste gibt. Andererseits muss die geräteübergreifende Kompatibilität gesichert sein, und der Nutzer muss die Kontrolle über die Inhalte, die er erwirbt, behalten. Autoren wiederum müssen sich auf ihre Vertragspartner verlassen können. Es ist misslich, dass man sich unter zeitlichem Druck entscheiden muss und dann auch noch unverständliche juristische Formeln zu durchschauen gezwungen ist.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Das Buch wird es noch eine Weile geben, aber es zeigt sich an der ganzen Diskussion ein großer Umbruch der Kulturtechniken. Das Problem bei allen digitalen Medien ist, dass die Information vom Träger abgelöst werden kann. Mit aller Gewalt versucht man künstlich, die Buchstaben wieder auf das digitale Papier festzunageln. Gelingen wird das nicht.</p>
<p>Jan Engelmann: Womöglich wird uns die Modalität des Lesens zukünftig vermehrt beschäftigen. Vielleicht kommt es zu einer kulturellen Revolution, zu kulturellen Remixes, zu einem Umgang mit digitaler Literatur, die dem Leser einen Eingriff in das Werk ermöglicht: Beschreibungsraffer, Adverbienausblender etc. Die kulturellen Konsequenzen dieser neuen Techniken werden erst allmählich kenntlich.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">16.00 Uhr Zwischen Daseinsvorsorge und Monopolbildung: Wie regeln wir den Zugang zu Wissen?</span></p>
<p>Teilnehmende: Prof. Gabriele Beger (Deutscher Bibliotheksverband), Dr. Christoph Bruch (Aktionsbündnis Urheberrecht), Dr. Arnd Haller (Justitiar Google), Andreas Steinhauser (Technikchef Wizpac). Moderation: Matthias Spielkamp (iRights.info)</p>
<p>Prof. Dr. Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Bibliotheken haben Bedenken in Bezug auf eine mögliche Zensur durch Google, aber auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Last, not least sollten die Digitalisate, wenn Google sie aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zur Verfügung stellt, weiterhin für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Es geht nicht darum, Google zu stoppen, sondern rechtliche Rahmenbedingungen in Europa zu schaffen, die das Grundanliegen des freien Wissensaustauschs verwirklichen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Das Settlement hat nicht Google geschrieben, sondern es ist eine gemeinsame Arbeit von US-Autoren und -Verlegern einerseits, Google andererseits. Es hat sich gezeigt, dass es Überarbeitungsbedarf gibt, aber das ist noch nicht das Ende der Geschichte.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Das Aktionsbündnis möchte, dass Google rechtlich in die Lage versetzt wird, Werke auf Creative-Commons-Basis zugänglich zu machen. Bei vielen Veröffentlichungen von vor 1995 liegen die Rechte für eine elektronische Veröffentlichung meist noch bei den Autoren. Es sollten die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Autoren eine entsprechende Willenserklärung abgeben können.</p>
<p>Die Zustimmung zu Open Access ist innerhalb der Wissenschaftswelt nicht homogen. Im naturwissenschaftlich-technisch-medizinischen Bereich ist OA schon weit verbreiteter als bei den Geisteswissenschaften. Wenn allerdings die Print-Veröffentlichung auch für die Zukunft sichergestellt ist, gibt es auch bei Geisteswissenschaftlern kaum Vorbehalte prinzipieller Art gegen digitale Zugänglichkeit.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Als Produzenten von Lesegeräten sind wir auf digitalen Content angewiesen. Darüberhinaus sollte es aber auch der Gemeinschaft ein Anliegen sein, Wissensschätze in digitaler Form verfügbar zu halten. Wir werden jeden gemeinfreien Content, den wir auftreiben können, auf unserer Plattform, unseren Geräten zur Verfügung stellen. Freier Content ist ein Anreiz zum Kauf von bezahltem content.</p>
<p>Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Wir sind angetan von Google, weil kein anderer Anbieter derzeit so weit ist. Das Börsenvereins-Angebot &#8220;Libreka&#8221; kommt beispielsweise seit zehn Jahren nicht in Gang, weil die Verlage Angst davor haben, ihre Bücher ins Netz zu stellen. Man sollte sich als Bibliothek aber das Recht ausbedingen, von Google eine Kopie zu erhalten und diese Kopie parallel zum Google-Angebot zugänglich zu machen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Über das Settlement wird in den USA entschieden. Deutschland ist nur am Rande betroffen. Wir sollten uns hier eher Gedanken darüber machen, wie es in Deutschland weitergeht, etwa mit verwaisten Werken. Nicht zuletzt Google hat diese Diskussion angestoßen.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Google sollte Autoren, die ihre Titel zugänglich machen wollen, ermöglichen, dies auf einfache Weise zu tun, statt immer nur mit den Verlagen zu verhandeln.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Wir hängen mit der Diskussion hinterher. In Zukunft wird Content von vornherein digital vorliegen. Für die &#8220;Altfälle&#8221; gestaltet es sich schwierig, Lösungen zu finden. Die Herausforderung für die Zukunft wird sein, diese Lösungen so zu gestalten, dass die technischen Voraussetzungen dafür möglichst frei verfügbar sind.</p>
<p>Rainer Kuhlen, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Sowohl Google als auch die deutsche Wissenschaft haben ein Interesse an möglichst freier Zugänglichkeit. Wir werden versuchen, mit Google entsprechende Vertragslösungen zu erarbeiten.</p>
<p>Holm Friebe, freier Autor:</p>
<p>Wie sieht es mit der Zukunftssicherung der Digitalisate aus, wenn Googles Serverfarmen irgendwann nicht mehr arbeiten?</p>
<p>Gabriele Beger, Bibliotheksverband:</p>
<p>Digitale Langzeitarchivierung ist ein großes Problem. Digitalisate sind noch nicht einmal so haltbar wie Filme. Aber die Bibliotheken stellen sich dieser Aufgabe.</p>
<p>Ilja Braun, Autor dieses Blogeintrags:</p>
<p>Wäre es nicht sinnvoller, gesetzliche Schrankenregelungen auszubauen, statt die Sicherung des Gemeinwohls privatwirtschaftlichen Akteuren zu überlassen?</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google</p>
<p>Die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen, ist im Zuge des Dritten Korbs eine große Herausforderung für den Gesetzgeber. Die großen Unternehmen haben dabei meistens die besseren Lobbyisten. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehr User in die Diskussion um die zukünftige Gesetzgebung einbringen würden.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Wir werden in diesen Dingen einen Fortschritt sehen, aber vermutlich nicht unter der neuen Regierung in den nächsten vier Jahren.</p>
<p>Schlusswort Matthias Spielkamp, iRights.info:</p>
<p>Wir sollten uns nicht von Vorurteilen beirren lassen, sondern Vor- und Nachteile des Google Settlements im Hinblick auf das Gemeinwohl vorurteilsfrei erwägen.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>5</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>FAQ zu Google Books bei der Böll-Stiftung</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/23/faq-zu-google-books/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/23/faq-zu-google-books/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 10:25:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[GBS-Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Google Books]]></category>
		<category><![CDATA[Heidelberger Appell]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=1412</guid>
		<description><![CDATA[Im Zusammenhang mit der Tagung am 2. Oktober „Infotopia oder die Zukunft des Wissens“, die iRights.info zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut ausrichtet, hat iRights.info nun eine Liste von häufigen Fragen erarbeitet, die hoffentlich alle offenen Fragen zu Google Books beantwortet. Jedenfalls die häufigeren. Dazu gehören zum Beispiel: Was ist das Google Books Settlement? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Zusammenhang mit der Tagung am 2. Oktober <a href="http://www.boell.de/calendar/VA-viewevt-de.aspx?evtid=6713&amp;crtpage=1" target="_blank">„Infotopia oder die Zukunft des Wissens“</a>, die iRights.info zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut ausrichtet, hat iRights.info nun eine <a href="http://www.boell.de/bildungkultur/bildung-kultur-7482.html" target="_blank">Liste von häufigen Fragen</a> erarbeitet, die hoffentlich alle offenen Fragen zu Google Books beantwortet. Jedenfalls die häufigeren. Dazu gehören zum Beispiel: Was ist das Google Books Settlement? Wie funktioniert eine Class Action-Klage? Was ist der Heidelberger Appell? Das FAQ gibt es auch als <a href="http://www.boell.de/downloads/GoogleBook_FAQ_endv.pdf">PDF-Dokument</a>.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/23/faq-zu-google-books/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/23/faq-zu-google-books/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bundesjustizministerin Zypries kündigt Teilnahme an der Tagung „Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens“ an</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/18/bundesjustizministerin-zypries-kundigt-teilnahme-an-der-tagung-%e2%80%9eenteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens%e2%80%9c-an/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/18/bundesjustizministerin-zypries-kundigt-teilnahme-an-der-tagung-%e2%80%9eenteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens%e2%80%9c-an/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2009 06:32:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[GBS-Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Böll-Stiftung]]></category>
		<category><![CDATA[Brigitte Zypries]]></category>
		<category><![CDATA[Goethe-Institut]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Search]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Google Books]]></category>
		<category><![CDATA[iRights.info]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=1409</guid>
		<description><![CDATA[Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie versuchen wird, zur Tagung Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens von iRights.info, Böll-Stiftung und Goethe-Institut am 2. Oktober zu kommen. Die Ministerin schreibt Wie Sie wissen, bereitet mir der bei einem New Yorker Gericht anhängige Rechtsstreit um die Google-Buch-Suche Sorgen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie versuchen wird, zur Tagung <a href="http://www.boell.de/calendar/VA-viewevt-de.aspx?evtid=6713&amp;returnurl=/index.aspx">Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens</a> von <a href="http://iRights.info">iRights.info,</a> <a href="http://boell.de">Böll-Stiftung</a> und <a href="http://goethe.org">Goethe-Institut</a> am 2. Oktober zu kommen. Die Ministerin schreibt</p>
<blockquote><p>Wie Sie wissen, bereitet mir der bei einem New Yorker Gericht anhängige Rechtsstreit um die Google-Buch-Suche Sorgen, und ich habe gerade einen Amicus Curiae-Schriftsatz dort eingereicht und die Einwände und Bedenken aus deutscher Sicht gegen den im Raum stehenden Vergleich vorgebracht. die Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung, des Goethe-Instituts und von iRights.info wird kurz vor dem sogenannten Fairness-Hearing am 7. Oktober 2009 stattfinden und lässt damit eine sehr spannende Diskussion erwarten. Ich habe mir den Termin notiert und werde versuchen, zu Ihnen zu kommen.</p></blockquote>
<p>Es ist klar, dass Zypries’ Teilnahme vom Ausgang der Bundestagswahl abhängt, die fünf Tage vor der Konferenz stattfindet – und davon, wie mögliche Koalitionsverhandlungen ablaufen werden. Dennoch ist Ihre Ankündigung natürlich eine freudige Nachricht, und wir hoffen sehr, dass sie auch tatsächlich kommen kann. Anmeldung zur Tagung <a href="http://www.boell.de/calendar/VA-genform-de.aspx?evtid=6713&amp;email=googlebooks@boell.de&amp;returnurl=/index.aspx">hier</a>.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/18/bundesjustizministerin-zypries-kundigt-teilnahme-an-der-tagung-%e2%80%9eenteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens%e2%80%9c-an/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/18/bundesjustizministerin-zypries-kundigt-teilnahme-an-der-tagung-%e2%80%9eenteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens%e2%80%9c-an/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Save the date: Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/10/save-the-date-enteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/10/save-the-date-enteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 06:16:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[GBS-Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Tagung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>
		<category><![CDATA[Goethe-Institut]]></category>
		<category><![CDATA[Googel Buchsuche]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Search]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Heinrich-Böll-Stiftung]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Glaser]]></category>
		<category><![CDATA[Tanja Dückers]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/10/save-the-date-enteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens/</guid>
		<description><![CDATA[Am 2. Oktober werden wir (iRights.info) zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut in Berlin eine große Tagung zum Google-Book-Settlement und seinen Auswirkungen veranstalten. Hier die Ankündigung: Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens Google will der Menschheit mit seinem Buchprogramm Millionen von Büchern zugänglich machen &#8211; auch Bücher, die vergriffen sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 2. Oktober werden wir (iRights.info) zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut in Berlin eine große Tagung zum Google-Book-Settlement und seinen Auswirkungen veranstalten. Hier die Ankündigung:</p>
<p><strong>Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens</strong></p>
<blockquote><p>Google will der Menschheit mit seinem Buchprogramm Millionen von Büchern zugänglich machen &#8211; auch Bücher, die vergriffen sind oder deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Nie war die Verheißung des „Wissens für alle“ so groß. Und nie war die Gefahr größer, einem Quasi-Monopolisten zu überlassen, was die Aufgabe öffentlicher Daseinsfürsorge sein sollte.</p>
<p>Im Herbst soll ein US-Gericht über die Zukunft der Bücher entscheiden. Wird es, darf es das auch für deutsche Leser, Autoren und Verlage tun? Selten war die Lage unübersichtlicher &#8211; und wohl nie zuvor war ein einzelnes Verfahren wichtiger für die Zukunft des Zugangs zu Wissen als dieses.</p>
<p>Mit einem vorurteilsfreien Blick auf die möglichen Implikationen des Google-Book-Settlements wird die Tagung Antworten suchen auf die vielen Fragen, die sich nicht nur auf juristischer Ebene stellen: für Verlage und Bibliotheken, vor allem aber auch für Autoren und Leser. Mit Tanja Dückers, Peter Glaser, Vittorio Klostermann, Nils Rauer (Lovells LLP), Arnd Haller (Google) und anderen.</p></blockquote>
<p>Es lohnt also, sich den 2. Oktober frei zu halten. Die Tagung ist so konzipiert, dass tatsächlich eine offene Diskussion entstehen soll und kann über die Vor- und Nachteile des Settlements, über die Chancen und Gefahren. Es wird die Leser dieses Blogs nicht verwundern zu hören, dass es weniger um „Werkherrschaft“ gehen wird und mehr um die Fragen, was nicht nur Autoren zu befürchten und zu gewinnen haben, sondern auch die Leser – kurz: wir alle. Und ein Blick auf die Liste der Podiumsteilnehmer, die bisher zugesagt haben, zeigt, dass die Chancen dafür gut stehen.</p>
<p>Wer auf dem Laufenden bleiben will, was die Tagung angeht, wird an dieser Stelle mehr erfahren (in der Kategorie GBS-Tagung, deren Neuigkeiten man auch per RSS-Feed abonnieren kann), außerdem bei Twitter unter <a href="http://twitter.com/spielkamp">spielkamp</a> oder auch <a href="https://twitter.com/irightsinfo">iRights.info</a>.</p>
<div class="zemanta-pixie"><img class="zemanta-pixie-img" src="http://img.zemanta.com/pixy.gif?x-id=d507fbe4-6dc8-8610-9e7d-670f76516659" alt="" /></div>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/10/save-the-date-enteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/10/save-the-date-enteignung-oder-infotopia-google-books-und-die-zukunft-des-wissens/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Lang: GBS verstößt gegen Berner Konvention</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/02/lang-gbs-verstost-gegen-berner-konvention/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/02/lang-gbs-verstost-gegen-berner-konvention/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 02 Aug 2009 20:38:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Berner Konvention]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[orphan works]]></category>
		<category><![CDATA[verwaiste Werke]]></category>
		<category><![CDATA[VG Wort]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=1372</guid>
		<description><![CDATA[Bernard Lang vom Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique hat sich in einem erstmals am 20. April 2009 veröffentlichten und am 23. Juli 2009 aktualisierten Papier mit dem Titel Orphan Works and the Google Book Search Settlement – An International Perspective mit der Auswirkung des in den USA erzielten gerichtlichen Vergleichs auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bernard Lang vom <a href="http://www.inria.fr/" target="_blank">Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique</a> hat sich in einem erstmals am 20. April 2009 veröffentlichten und am 23. Juli 2009 aktualisierten Papier mit dem Titel <a href="http://bat8.inria.fr/~lang/ecrits/liste/orphan-gbs.pdf" target="_blank">Orphan Works and the Google Book Search Settlement – An International Perspective</a> mit der Auswirkung des in den USA erzielten gerichtlichen Vergleichs auf die verwaisten Werke auseinandergesetzt. Sein Aufsatz zielt in dieselbe Richtung, die auch James Grimmelmann in Part II seiner im April 2009 veröffentlichten Stellungnahme <a href="http://works.bepress.com/cgi/viewcontent.cgi?article=1024&amp;context=james_grimmelmann" target="_blank">The Google Book Search Settlement &#8211; Ends, Means, and the Future of Books</a> eingeschlagen hat, geht aber darüber hinaus, insofern er die Vereinbarkeit des Settlements mit internationalen Urheberrechtsabkommen, vor allem mit dem Drei-Stufen-Test der <a href="http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/ip/berne/pdf/trtdocs_wo001.pdf" target="_blank">Berner Konvention</a> betrachtet. Lang wirft Fragen auf, die nicht nur das Settlement betreffen, sondern auch die derzeit in vielen europäischen Ländern in Entwicklung befindlichen Gesetzesinitiativen für den zukünftigen Umgang mit verwaisten Werken.</p>
<p><span id="more-1372"></span></p>
<p>Da der urheberrechtliche Schutz laut Berner Konvention nicht an eine Copyright-Registrierung welcher Art auch immer gebunden sein dürfe, erklärt Lang, setze die Nutzung verwaister Werke zunächst voraus, dass nach dem Autor eines solchen Werks gründlich und vergeblich gesucht worden sei. Versuche, diesen Aufwand zu vermeiden, liefen häufig darauf hinaus, eine Organisation kollektiver Rechteverwaltung zu beauftragen, die Rechte der Autoren verwaister Werke im Rahmen allgemeiner Lizenzen zu verwalten. Dies findet Lang problematisch: Die CMOs (Collective rights Management Organizations) gingen dabei wie selbstverständlich davon aus, eine homogene Gruppe von Rechteinhabern mit denselben kulturellen und ökonomischen Interessen zu repräsentieren. Die digitalen Publikationstechniken hätten jedoch die Produktions- und Distributionskosten gerade für Bücher derart gesenkt, dass Veröffentlichung und Vertrieb heutzutage nicht mehr notwendigerweise durch Urheberrechtstantiemen finanziert werden müssten. Autoren entschieden sich daher zunehmend für alternative Verwertungsmodelle, auf welche CMOs nicht eingestellt seien.</p>
<p>Lang hat aber noch einen bedeutenderen Einwand gegen die Ökonomisierung verwaister Werke durch Organisationen, die Rechteinhaber repräsentieren: Die Argumentation, warum verwaiste Werke der Verfügungsgewalt einer CMO unterstellt werden sollten, orientiere sich ausschließlich an den Interessen der Rechteinhaber nicht-verwaister Werke: Es solle Konkurrenz mit der Verwertung anderer geschützter Werke vermieden und eine zusätzliche Einkommensquelle für die CMO und ihre Mitglieder bzw. Wahrnehmungsberechtigten geschaffen werden. Insofern eine solche Regelung aber eine gravierende Einschränkung der exklusiven Verfügungsgewalt des Urhebers über sein Werk darstelle, müsse eine gesetzgeberische Lösung für die Verwertung verwaister Werke neben den Verwertungsinteressen der CMOs auch die Interessen der Urheber und der Öffentlichkeit im Blick behalten, sich also an den Kriterien des Drei-Stufen-Tests orientieren.</p>
<p>Im Hinblick auf das <a href="http://www.googlebooksettlement.com" target="_blank">Google Settlement</a> kommt Lang zu einem analogen Ergebnis: Ein Verstoß gegen das Prinzip der exklusiven &#8220;Werkherrschaft&#8221; des Autors, wie es die de-facto-Enteignung der Autoren verwaister Werke im Rahmen des Settlements darstelle (vergl. <a href="http://www.irights.info/index.php?id=764" target="_blank">hier</a>), sei legal nur im Rahmen einer Schrankenregelung denkbar, welche dann den Anforderungen des Drei-Stufen-Tests zu genügen hätte. Er stellt fest, dass es eine solche Schrankenregelung zum Beispiel in der kanadischen Gesetzgebung gibt, wo der Nutzer eines verwaisten Werks eine Gebühr an ein Gericht zahlen muss. Lang stellt aber fest, dass dieses Gesetz noch aus einer Zeit stammt, in der, anders als heute, die betroffenen Werknutzer grundsätzlich Verlage, mithin Wirtschaftsunternehmen waren. In Anbetracht der Produktions- und Distributionskosten sei die Gebühr und der mit ihr verbundene Aufwand nicht entscheidend dafür gewesen, ob eine Verwertung stattgefunden habe oder nicht. Dies sei heute anders, insofern heute verwaiste Werke dem Lesepublikum auf direktem Wege und ohne zusätzliche Kosten zugänglich gemacht werden könnten. Eine Gebühr würde also die Verbreitung durchaus hemmen. Insofern der Rechteinhaber, der Autor eines verwaisten Werks, von dieser Gebühr aller Wahrscheinlichkeit nach ohnehin nichts sehen werde, meint Lang, bleibe als sein ureigenstes Interesse nur noch der Ruhm der Nachwelt übrig. Der Autor verwaister Werke habe also dasselbe Interesse wie die lesende Öffentlichkeit: dass sein Werk so zugänglich wie möglich werde.</p>
<p>Nach dieser Argumentation liegt der Schluss nahe: Das Settlement dürfte eigentlich vom Gericht nicht genehmigt werden, da es als class action lediglich die Interessen der Beteiligten, Autoren/Rechteinhaber und Verwerter (Google) berücksichtige, nicht aber die Interessen derjenigen, die der Klasse nicht angehörten. Dies seien zum einen die Autoren verwaister Werke, denn deren Interesse könne nicht das der maximalen ökonomischen Ausbeute sein, da sie von dem Geld ohnehin nichts sähen. Zum anderen sei es die Leserschaft, die einen möglichst kostengünstigen Zugang wünsche. Im Rahmen des Drei-Stufen-Tests hätte der Gesetzgeber aber all diese Interessen durchaus berücksichtigen müssen. Man stehe nun also vor der Situation, dass ein Settlement als Ergebnis einer class action gegen den Drei-Stufen-Test verstoße.</p>
<p>Und dann findet Bernard Lang noch ein lustiges kleines Loch im Settlement: Wenn es schon fraglich sei, ob ein Verwerter im Namen eines Rechteinhabers, von dem er dazu nicht autorisiert worden sei (nämlich dem Autor eines verwaisten Werks) eine Nutzungsgebühr erheben könne, nur weil er im Rahmen eines Settlements als Ergebnis einer class action dazu berechtigt worden sei, so sei erst recht unklar, wie er die Durchsetzung dieser Gebühr forcieren wolle. Anders gesagt: Selbst wenn Autoren, Verleger und Google darin übereingekommen seien, dass sie zukünftig für den Zugang zu verwaisten Werken Geld verlangen wollten, hätten sie keine rechtliche Handhabe, unerlaubte Vervielfältigungen dieser Werke zu unterbinden. Denn eine strafrechtliche Verfolgung durch einen anderen als den Rechteinhaber komme nicht in Frage. Hierin sieht Lang auch die Gefahr einer nachhaltigen Image-Schädigung des Urheberrechts: Wenn sich erst einmal herumgesprochen habe, dass Google, Autoren und Verleger immer Geld haben wollten, das aber in der Hälfte, wenn nicht in zwei Dritteln aller Fälle (etwa so viele verwaiste Werke soll das Book Rights Registry enthalten) gar nicht bei den Autoren ankomme, wer solle dann überhaupt noch bereit sein, für Urheberrechte zu zahlen?</p>
<p>Man darf gespannt sein, wie sich die Diskussion um verwaiste Werke in Deutschland weiterentwickeln wird. In seinem Konsultationspapier zum &#8220;Dritten Korb&#8221; vom Februar 2009 fragt das Bundesjustizministerium die zur Stellungnahme aufgeforderten Institutionen explizit, was ihnen lieber wäre: ein Modell wie in Kanada oder eine Lösung über die VG Wort. Der <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/verwaisteWerke.pdf" target="_blank">Vorschlag des Urheberrechtsbündnisses</a> scheint damit von vornherein vom Tisch zu sein, zumal beflisserene Akteure sich bereits geeinigt haben: „In Deutschland haben Börsenverein, Deutsche Nationalbibliothek, Deutscher Bibliotheksverband, DFG und VG Wort eine Vereinbarung über die Nutzung verwaister Werke getroffen. Diese sieht vor, dass die VG Wort anfragenden Bibliotheken die Online-Nutzung verwaister Werke lizenziert, wenn diese eine sorgfältige Recherche nach dem Rechteinhaber durchgeführt und dokumentiert haben. Die VG Wort stellt die Bibliotheken von eventuellen Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber frei. Wir sehen hierin eine pragmatische Lösung, die eine gesetzliche Regelung nicht erforderlich macht. Zu prüfen wird sein, ob diese Lösung außer für Bibliotheken nicht auch für Verlage oder andere dritte Nutzer eröffnet werden sollte, die nach einer gewissenhaften Recherche verwaiste Werke verlegen wollen.“ So nachzulesen in der <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Stellungnahme_Dritter_Korb_Juni09.pdf" target="_blank">Stellungnahme des Börsenvereins zum Konsultationspapier</a> vom Juni 2009.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/02/lang-gbs-verstost-gegen-berner-konvention/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/08/02/lang-gbs-verstost-gegen-berner-konvention/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Übersetzer misstrauisch gegenüber Google</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/06/12/ubersetzer-misstrauisch-gegenuber-google/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/06/12/ubersetzer-misstrauisch-gegenuber-google/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2009 22:58:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerkschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[Übersetzer]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[use it or lose it]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=1288</guid>
		<description><![CDATA[Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des Literaturübersetzerverbands VdÜ, hat im „Börsenblatt des Deutschen Buchhandels“ für mehr Vertrauen zwischen Urhebern und Verwertern aufgerufen, die doch „gemeinsam an allen Verwertungsmöglichkeiten interessiert“ sein sollten. „Diese Gemeinsamkeit kann natürlich nur dort gelten“, schränkt Schmidt-Henkel ein, „wo der Verwerter [...] die ihm übertragenen Rechte tatsächlich nutzen kann und auch nutzt (andernfalls [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des <a href="http://www.literaturuebersetzer.de">Literaturübersetzerverbands VdÜ</a>, hat im „Börsenblatt des Deutschen Buchhandels“ für mehr Vertrauen zwischen Urhebern und Verwertern <a href="http://www.boersenblatt.net/324870/">aufgerufen</a>, die doch „gemeinsam an allen Verwertungsmöglichkeiten interessiert“ sein sollten. „Diese Gemeinsamkeit kann natürlich nur dort gelten“, schränkt Schmidt-Henkel ein, „wo der Verwerter [...] die ihm übertragenen Rechte tatsächlich nutzen kann und auch nutzt (andernfalls muss gelten: use it or lose it).“ Die Einführung einer Klausel in den Verlagsverträgen, derzufolge ursprünglich eingeräumte Nutzungsrechte, etwa digitale Verwertungsrechte, an den Urheber zurückfallen sollen, wenn der Verlag sie nicht verwertet,  gehört derzeit zu den zentralen Forderungen des Literaturübersetzerverbands.</p>
<p>Umso überraschender wirkt Schmidt-Henkels Kritik am <a href="http://www.googlebooksettlement.com">Google Settlement</a>, für ihn &#8220;ein bemerkenswerter Fall von funktionierender Kleptokratie und der Übernahme der Legislative durch die Wirtschaft“. Unter Autoren und Übersetzern scheint ausführlicher Medienberichterstattung zum Trotz noch immer eine große Verunsicherung über den in den USA abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich zu herrschen, welcher derzeit einer letztinstanzlichen Genehmigung harrt. Was auch immer Schmidt-Henkel mit seinen zurückgerufenen digitalen Nutzungsrechten vorhat – er klingt nicht so, als wollte er sie „wirtschaftsdarwinistischen Verbreitern wie Google“ anvertrauen, „denen Rechte wie Rechteinhaber schnuppe sind“.</p>
<p>Stimmt das überhaupt? <span id="more-1288"></span>Erinnern wir uns: Google hat in den USA Bücher gescannt, um sie für seine Volltextsuche zu verwenden. Eine Art der Nutzung, die in den USA unter „<a href="http://books.google.com/books?id=qzNbF7HuIfEC&amp;hl=de">fair use</a>“ falle, meinte Google: Der Urheber sei dadurch in der wirtschaftlichen Verwertung seines Werks nicht beeinträchtigt. Eine Volltextsuche sei etwas anderes als ein Raubdruck, und so lange die Bücher nur in Form digitaler Schnipsel (sogenannter „snippets“) zugänglich seien und nicht einmal ganze Absätze angezeigt würden, beeinträchtige das den Buchmarkt nicht. Die amerikanischen Autoren und Verleger sahen das anders und verklagten Google wegen Verletzung  ihrer Urheberrechte. Google hätte gute Chancen gehabt, diesen Prozess zu gewinnen. Stattdessen machte die Firma den Autoren und Verlegern ein offenbar unwiderstehliches Angebot: ein umfassende Verwertung von deren Werken in verschiedenen Nutzungsarten: Textvorschau, E-Books, Abonnements für Bibliotheken und so weiter, das ganze Programm. Man einigte sich einvernehmlich auf das sogenannte Google Settlement.</p>
<p>Ein „bemerkenswerter Fall von funktionierender Kleptokratie und der Übernahme der Legislative durch die Wirtschaft“? Zugegeben, es war eine sogenannte „class action“, und insofern gilt die Einigung auch für alle Betroffenen, die nicht an der Klage beteiligt waren – jedoch nur, insofern ihre Rechte in den USA betroffen sind. Kann man wirklich als Urheber von einer Einigung betroffen sein, obwohl man nicht gefragt wurde? Nun, in den USA gibt es eben „class actions&#8221; – das Rechtssystem ist nicht überall gleich. Es gibt sie übrigens mit gutem Grund: Was hätte die individuelle Klage eines einzelnen Autors gegen Google schon ausrichten können? Und sollen sich die USA etwa nach dem deutschen Rechtssystem richten? Ein international einheitliches Urheberrecht <a href="http://www.irights.info/index.php?id=68">gibt es ohnehin nicht</a>.</p>
<p>Worin also besteht der Unterschied zwischen den Verlagen, die Schmidt-Henkel zufolge gewissermaßen mit den Urhebern an einem Strang ziehen, und den „Verbreitern“ wie Google, die „das notwendige Misstrauen“ der Autoren und Übersetzer verdient haben sollen? Zunächst einmal darin, dass Google den Rechteinhabern 63% von allen Erlösen zahlt, die die Firma mit einer bestimmten Art von wirtschaftlichen Nutzungen verdient, nämlich mit digitalen Nutzungen. Traditionelle Verlage zahlen Übersetzern bestenfalls (bei einer E-Book-Ausgabe) vielleicht 2% vom Nettoladenpreis, schlechtestenfalls gar nichts (für die Vorschau bei „<a href="http://www.libreka.de/">libreka</a>“, weil die als reines Werbemittel gilt, nicht als Erlösquelle). Freilich, von ihrem Grundhonorar und der Beteiligung am verkauften Exemplar (falls es eine gibt) können sie mehr schlecht als recht <a href="http://literaturuebersetzer.de/download/wissenswertes/hon-08.pdf">ihren Lebensunterhalt bestreiten</a>, während bei der digitalen Nutzung kaum etwas rumkommt. Kaum etwas, aber doch mehr, als Übersetzer bislang mit digitalen Rechten verdient haben. Sicher gibt es Titel, bei denen es für Urheber sinnvoll sein kann, sie aus einem bestimmten Markt herauszuhalten (dem digitalen), um auf einem anderen (dem Printmarkt) mehr zu verdienen. Dann haben sie, wenigstens aus rein wirtschaftlicher Sicht, gute Gründe, Google die Nutzung zu untersagen. Die Firma legt ihnen weniger Steine in den Weg als so mancher Verlag, wenn sie aus den langen Listen der übertragenen Rechte im Vertrag auch nur einen Absatz streichen möchten.</p>
<p>Kurz, Google lässt durchaus &#8220;den Urheber am wirtschaftlichen Erfolg partizipieren“, ganz wie Schmidt-Henkel es sich wünscht: &#8220;nicht nur symbolisch&#8221;. Rein symbolisch ist bislang eher die Beteiligung der Übersetzer am verkauften Buch: In den gängigen Verlagsverträgen setzt sie häufig erst ab dem 30.000sten verkauften Exemplar ein.</p>
<p>Auf Verlegerseite steht man indes der Google Buchsuche längst nicht mehr so skeptisch gegenüber wie bei den Autoren und Übersetzern. Insbesondere die Konzernverlage sehen darin ein erfolgversprechendes Geschäftsmodell zur Erschließung neuer Märkte. Andere wollen sich die digitale Konkurrenz lieber vom Hals halten. Das ist legitim, aber es muss nicht unbedingt auch das Interesse von Urhebern sein, von Autoren und Übersetzern. Die müssen vielmehr zusehen, dass sie auf beiden Märkten, auf dem Printmarkt ebenso wie auf dem digitalen Markt, eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erzielen. Ob es ihnen dabei helfen wird, sich mit den einen Verwertern, den Verlagen, gegen andere, also gegen Google &amp; Co., zu verbünden?</p>
<p>Disclaimer: Der Autor hat in den letzten Monaten den Literaturübersetzerverband VdÜ bei seiner Pressearbeit unterstützt. (Er leistet sich auch Differenz.)</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/06/12/ubersetzer-misstrauisch-gegenuber-google/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/06/12/ubersetzer-misstrauisch-gegenuber-google/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

