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	<title>iRights.info - Blog &#187; Filesharing</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Raubkopierer verfolgen ist doch der absolute Fullshit</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Feb 2011 10:32:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute kommt einmal Dieter Bohlen zu Wort. Poptitan, DSDS-Scharfrichter und You&#8217;re my heart You&#8217;re my soul. Manchmal kann man Revolutionen auch einfach erklären, Bohlen war so freundlich, genau dies in seinem Buch „Bohlenweg &#8211; Planieren Statt Sanieren“ (eingeschränkte Kaufempfehlung) zu tun. Es geht um Filesharing, Raubkopierer, die Vergangenheit und die Zukunft der Musikindustrie und um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute kommt einmal Dieter Bohlen zu Wort. Poptitan, DSDS-Scharfrichter und You&#8217;re my heart You&#8217;re my soul. Manchmal kann man Revolutionen auch einfach erklären, Bohlen war so freundlich, genau dies in seinem Buch „<a href="http://www.amazon.de/Bohlenweg-Planieren-statt-Sanieren/dp/3453155351">Bohlenweg &#8211; Planieren Statt Sanieren</a>“ (eingeschränkte Kaufempfehlung) zu tun. Es geht um Filesharing, Raubkopierer, die Vergangenheit und die Zukunft der Musikindustrie und um Brathähnchen. Vorneweg, so einfach wie wahr, stellt er fest, Leute wegen Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material zu verfolgen, sei der absolute Fullshit. Recht hat er.</p>
<p><span id="more-2615"></span></p>
<p>Die mangelnde Fähigkeit der Musikindustrie mit dem Internet umzugehen, veranschaulicht er strukturell:</p>
<blockquote><p>„Es gibt dieses Kastendenken, die Manager sind die Checker und die Kreativen sind die Volldeppen, die ihre Musik machen und die Fresse halten sollen.“</p></blockquote>
<p>Er stellt fest, dass Spielzeuge zum Spielen da sind, denn:</p>
<blockquote><p>„Wenn man den Leuten viel Geld für Computer und Programme abnimmt, darf man sich doch nicht wundern, wenn die Leute damit machen, was möglich ist. (&#8230;) Die Leute werden die Technik nutzen, da können sie lange Gesichter machen und rumschreien, wie sie wollen.“</p></blockquote>
<p>Anschaulich erklärt er die momentane Situation:</p>
<blockquote><p>„Warum sollen die Leute für etwas bestraft werden, was ihnen die Industrie, also die Computerfirmen, überhaupt erst ermöglicht haben. Im Moment passiert doch folgendes: Man sagt dir, du kauf dir jetzt ein schönes Hähnchen sowie Messer und Gabel und stell dir das auf den Tisch. Für das Hähnchen hast du gezahlt, für Messer und Gabel auch, ebenso für den Tisch, aber: Gegessen wird jetzt nicht, du darfst dir das Hähnchen nur mal angucken.“</p></blockquote>
<p>Problem erkannt, wo ist die Lösung? One Satz fits it all:</p>
<blockquote><p>„Die Hardwareindustrie leistet eine Abgabe, sozusagen eine Flatrate, die die Lizenzen für die Musik abdeckt. Die Musikbranche hat nur dann noch eine Chance, wenn sie sich verschlankt, also die Administration verkleinert und sich dem Wettbewerb stellt.“</p></blockquote>
<p>Und wenn das jetzt zu kompliziert war, nochmal zusammengefasst:</p>
<blockquote><p>„Die goldenen Jahre, in denen eine Menge von Leuten den ganzen Tag herumsaßen und nichts aber auch gar nichts von der Ampel geschoben haben, sind vorbei. Die kommen nicht wieder. Und wenn man sich nicht selbst anpasst, wird einen die Realität anpassen.“</p></blockquote>
<p>Das gibt es auch alles nochmal zum Anhören: Bohlen liest aus seinem Buch.<br />
<iframe title="YouTube video player" width="480" height="390" src="http://www.youtube.com/embed/q3kHHl43LJw" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>
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		<title>OneSwarm: Filesharinglösung mit eingebautem Datenschutz</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Feb 2009 08:00:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[BitTorrent]]></category>
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		<category><![CDATA[Privatsphäre]]></category>
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		<category><![CDATA[Universität Washington]]></category>

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		<description><![CDATA[Forscher von der Universität Washington haben mit OneSwarm eine Peer-to-Peer-Filesharinglösung vorgestellt, die dank Verschlüsselung einen besseren Schutz der Privatsphäre garantiert als die meisten herkömmlichen P2P-Netze.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Forscher von der Universität Washington haben mit OneSwarm eine Peer-to-Peer-Filesharinglösung vorgestellt, die dank Verschlüsselung einen besseren Schutz der Privatsphäre garantiert als die meisten herkömmlichen P2P-Netze.<br />
<span id="more-897"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/806628f8eebf44f09a2b2c1a26ae354c" width="1" height="1" alt=""><br />
Populäre P2P-Netzwerke wie BitTorrent, eDonkey oder Gnutella bieten kaum Schutz vor ungewünschten Lauschern. So mancher Tauschbörsennutzer macht die Erfahrung spätestens dann, wenn das Abmahnungsschreiben einer Anwaltskanzlei im Briefkasten landet. Für den vertraulichen Dateiaustausch eignen sich BitTorrent &amp; Co. keinesfalls. Forscher von der Universität Washington wollen nun Abhilfe schaffen. Die von ihnen veröffentlichte P2P-Software namens <a href="http://oneswarm.cs.washington.edu/index.html" target="_blank">OneSwarm</a> soll die Vertraulichkeit des Datenaustauschs zwischen ausgewählten P2P-Clients sicherstellen.</p>
<p>Der Browser-basierte OneSwarm-Client kann auch als BitTorrent-Client arbeiten, dann allerdings ohne Verschlüsselung. Die Software steht in ausführbarer Form für MacOS X 10.4 (und höher), Windows XP und Vista, Linux (32 und 64 Bit) sowie als Open-Source-Quellcode <a href="http://oneswarm.cs.washington.edu/download.html" target="_blank">zum Download</a> zur Verfügung. Wer Hilfe bei Installation und Konfiguration sucht, findet Unterstützung im <a href="http://forum.oneswarm.org/" target="_blank">OneSwarm-Forum</a>.</p>
<h3>Die Technik</h3>
<p>Ein OneSwarm-P2P-Netzwerk arbeitet grundsätzlich als geschlossenes &#8220;Friend-to-Friend&#8221;-Netzwerk (F2F). Teilnehmen kann nur, wer eingeladen wird. Uneingeladene Lauscher müssen draußen bleiben. OneSwarm benutzt asymmetrische Schlüssel, um die IP-Adressen der Teilnehmer verschlüsselt in einer verteilten Hash-Tabelle (englisch distributed hash table, DHT) zu verwalten. Zugang zu den IP- und Port-Adressen erhalten Clients nur, wenn sie zuvor erfolgreich Schlüssel ausgetauscht haben. Nachdem ein Client aus der DHT die IP-/Port-Adresse eines Kommunikationspartners ermittelt hat, wird zwischen Sender und Empfänger eine SSL-Verbindung aufgebaut, um den öffentlichen Schlüssel des Empfängers zu überprüfen. Fällt die Überprüfung erfolgreich aus, werden die Daten verschlüsselt übermittelt. Andernfalls wird die Verbindung gekappt.</p>
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		<title>Isle of Man will &#8220;Kulturflatrate&#8221; für Breitbandanschlüsse einführen</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jan 2009 07:14:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf der diesjährigen Midem-Musikmesse in Cannes sorgt die Ankündigung eines Vertreters von der Isle of Man für Aufsehen, auf der Insel das Filesharing vollständig zu legalisieren und eine Kulturflatrate einzuführen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der diesjährigen Midem-Musikmesse in Cannes sorgt die Ankündigung eines Vertreters von der Isle of Man für Aufsehen, auf der Insel das Filesharing vollständig zu legalisieren und eine Kulturflatrate einzuführen.</p>
<p><span id="more-779"></span></p>
<p>Queen Elizabeth II könnte P2P-Geschichte schreiben. Die gut 80.000 Einwohner der 572 km² großen <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Isle_of_man" target="_blank">Isle of Man</a> (via Wikipedia) mit der Top-Level-Domain .im in der Nordirischen See könnten schon bald in den Genuss einer P2P-Kulturflatrate kommen. Wenn sie über einen Breitbandanschluss verfügen würden die Einwohner monatlich einen gewissen Download-Obulus entrichten. Im Gegenzug dürften sie sich nach Herzenslust Musik aus den vielen Tauschbörsen herunterladen.</p>
<p>Entsprechende Pläne hat ein Regierungsvertreter der Isle of Man auf der in Cannes stattfindenden Musikmesse Midem verkündet. Ron Berry, der für Wirtschaftsbeziehungen zuständig ist, erklärte dazu <a href="http://www.nytimes.com/2009/01/19/business/worldbusiness/19digital.html" target="_blank">laut</a> New York Times auf der Messe:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es wird uns sowieso nicht gelingen, die Piraterie zu stoppen. Also lasst uns was Gutes draus machen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Nominelles Staatsoberhaupt der Isle of Man ist Queen Elizabeth II. Die Insel mit der originellen Nationalflagge &#8211; drei, am Oberschenkel verbundene, laufende Beine auf rotem Hintergrund &#8211; und dem gälischen Namen &#8220;Ellan Vannin&#8221; hat den Status eines Kronbesitzes (englisch crown dependency). Die Isle of Man wird durch ein autonomes Parlament, den Tynwald, regiert. Die Insel gehört nicht zum Vereinigten Königreich und ist auch nicht Mitglied der Europäischen Union.</p>
<p>Zwar wird die Insel in ihren Beziehungen zu anderen Staaten durch die britische Regierung vertreten, in inneren Angelegenheiten hat aber weitgehend der Tynwald das Sagen. Beim Erlass von Gesetzen hat das britische Parlament jedoch ein Wörtchen mitzureden. Ob die Parlamentarier im fernen London von den P2P-Plänen für die Isle of Man zu begeistern sind, bleibt abzuwarten. Schließlich hat sich die britische Regierung gerade erst für Maßnahmen gegen das illegale Filesharing <a href="http://www.telegraph.co.uk/scienceandtechnology/technology/technologynews/4289311/Government-web-piracy-regulation-could-damage-the-music-industry.html" target="_blank">stark gemacht</a>.</p>
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		<title>USA: Filesharing-Prozess live im Internet</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/12/29/usa-filesharing-prozess-live-im-internet/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Dec 2008 14:16:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Klagen]]></category>
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		<description><![CDATA[In einem seit 2003 in den USA laufenden Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen hat der Verteidiger jetzt beantragt, den Prozess audiovisuell im Internet zu übertragen. Der Jurist begründet seinen Antrag mit der pädagogischen Funktion einer solchen Übertragung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem seit 2003 in den USA laufenden Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen hat der Verteidiger jetzt beantragt, den Prozess audiovisuell im Internet zu übertragen. Der Jurist begründet seinen Antrag mit der pädagogischen Funktion einer solchen Übertragung.</p>
<p><span id="more-752"></span>Joel Tenenbaum droht eine drakonische Strafe. Sollte der 24 Jahre alte Student wegen illegalen Filesharings verurteilt werden, könnte die verhängte Geldstrafe für ihn den Bankrott bedeuten. Eine solche Strafe wäre unangemessen und würde gegen die US-Verfassung verstoßen, findet der Harvard-Rechtsprofessor und Gründer des Berkman Center for Internet &amp; Society an der Universität, Charles Nesson. Nesson hat sich deshalb Ende Oktober zusammen mit einigen seiner Studenten dazu entschlossen, Tenenbaum mit allen zivilrechtlichen Mitteln gegen die Kläger von der Musikindustrie zu verteidigen. Tenenbaum wurde bisher von seiner Mutter, einer Urheberrechtsspezialistin, verteidigt.</p>
<p>In seinem jüngsten Antrag fordert das <a href="http://www.facebook.com/group.php?gid=37707326867" target="_blank">&#8220;Joel fights Back Against RIAA&#8221;</a>-Team (via MySpace) um Nesson nun vom Gericht, den Prozess live im Internet zu übertragen. Zur Begründung führt Nesson unter anderem an: &#8220;Der Internetzugang zum Verfahren wird es einem zunehmend interessierten und versierten Publikum erlauben, die Aufklärungskampagne des [Musikindustrieverbandes] besser zu verstehen.&#8221; Das Gericht muss den <a href="http://blogs.law.harvard.edu/nesson/files/2008/12/motion-to-admit-the-internet1.pdf" target="_blank">Antrag</a> (PDF) jetzt prüfen und über seine Zulassung oder Ablehnung entscheiden. Normalerweise werden Zivilgerichtsverfahren in den USA nicht per Video übertragen, die Gerichte dürfen die Übertragung jedoch zulassen.</p>
<p>Das Verfahren gegen Tenenbaum begann schon 2003. Der Vorwurf der Musikindustrie lautet, Tenenbaum habe mindestens sieben Titel aus der Tauschbörse Kazaa heruntergeladen und über 800 zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Das sei ein klarer Verstoß gegen den Digital Theft Deterrence Act. Jede einzelne der Tenenbaum vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen könnte danach mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 bis zu 150.000 US-Dollar belegt werden.</p>
<p>2004 bot Tenenbaum den klagenden Plattenfirmen an, eine Enschädigung in Höhe von 500 US-Dollar zu zahlen. Die Plattenfirmen, die 12.000 US-Dollar forderten, <a href="http://archives.chicagotribune.com/2008/nov/20/business/chi-thu-music-downloading-nov20" target="_blank">lehnten ab</a> (via Chicago Tribune) und zogen vor Gericht. Seitdem zieht sich der Streit zwischen der Musikindustrie und Tenenbaum hin.</p>
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		<title>Interview mit Dieter Gorny: Neue gesellschaftliche Debatte über geistiges Eigentum</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 22:26:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Rahmen des Dossiers „Urheberrecht“, das wir vergangenes Jahr zusammen mit der Bundeszentrale für politische Bildung zusammengestellt haben, führten wir auch ein Interview mit Dieter Gorny, dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Musikindustrie e.V., in dem rund 90 Prozent der Musikverlage, Schallplattenfirmen und Labels organisiert sind. Dieses Gespräch haben wir jetzt auch bei uns auf der Website [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen des <a href="http://www.bpb.de/themen/0GNUL9,0,0,Urheberrecht.html" target="_blank">Dossiers „Urheberrecht“</a>, das wir vergangenes Jahr zusammen mit der Bundeszentrale für politische Bildung zusammengestellt haben, führten wir auch ein Interview mit Dieter Gorny, dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes Musikindustrie e.V., in dem rund 90 Prozent der Musikverlage, Schallplattenfirmen und Labels organisiert sind. <a href="http://irights.info/index.php?id=680" target="_blank">Dieses Gespräch haben wir jetzt auch bei uns auf der Website veröffentlicht.</a></p>
<p>Gorny meint, dass es notwendig ist eine neue gesellschaftliche Debatte über geistiges Eigentum zu führen, da zu viele Leute der „Umsonst ist geil“-Mentalität anheim gefallen sind. Künstlerische Leistungen seien nicht genügend anerkannt. Es wollen zwar alle Musik hören, aber nicht dafür bezahlen. Vor allem im Zusammenhang mit der Debatte über Cultural Industries, die traditionellen Industrien in Westeuropa als Wertschöpfungsinstrument ablösen sollen, wäre es wichtig, die Kreativindustien als „zukünftige Leitmärkte“ zu fördern. Dazu gehöre auch ein starkes Urheberrecht.</p>
<p>Wer dieses Blog, die Tagung und unsere Website schon länger kennt, weiß, dass wir dieser Haltung sehr kritisch gegenüberstehen und oft schreiben, wie die Interessen der Urheber nicht unbedingt die Interessen der Verwerter sind. Trotzdem ist es interessant zu dokumentieren, was die „andere“ Seite sagt, um darüber auch ohne Polemik zu diskutieren.</p>
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		<title>Dänemark: Freispruch in Filesharing-Prozess</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Sep 2008 11:46:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Dänemark]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

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		<description><![CDATA[Unwatched.org berichtete vor knapp zwei Wochen über den Ausgang eines Filesharing-Prozesses in Dänemark. Zwei dänische Frauen waren von von der im Auftrag von Rechteinhabern handelnden Organisation &#8220;Antipiratgruppen&#8221; wegen der illegalen Verbreitung von Musik &#8220;vor Gericht gezerrt worden&#8221;. Sie stritten die Vorwürfe ab und verteidigten sich mit dem Argument, jemand anderes hätte über ihren drahtlosen Internetzugang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unwatched.org <a href="http://www.unwatched.org/node/1099" target="_blank">berichtete</a> vor knapp zwei Wochen über den Ausgang eines Filesharing-Prozesses in Dänemark. Zwei dänische Frauen waren von von der im Auftrag von Rechteinhabern handelnden Organisation &#8220;Antipiratgruppen&#8221; wegen der illegalen Verbreitung von Musik &#8220;vor Gericht gezerrt worden&#8221;. Sie stritten die Vorwürfe ab und verteidigten sich mit dem Argument, jemand anderes hätte über ihren drahtlosen Internetzugang ohne ihr Wissen Tauschbörsen genutzt.</p>
<p><span id="more-389"></span></p>
<p>Das Gericht sprach die beiden Frauen frei, da es die von &#8220;Antipiratgruppen&#8221; als Beweis vorgelegten IP-Adressen nicht für hinreichend für einen Schuldnachweis befand. Dazu der Anwalt der Beklagten, Per Overbeck:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es handelt sich hier um ein außergewöhnlich klares und deutliches Urteil. Der Kläger hat die Beweise zu erbringen. Viele der Personen, die ähnliche Forderungen erhalten haben, gewannen aus den Briefen den Eindruck, sie wären zu den Zahlungen verpflichtet. Nun aber haben wir das Wort des Gerichts – sie müssen nicht zahlen. Es reicht nicht aus, jemanden aufgrund eines bestimmten Internetzugangspunktes der Piraterie zu beschuldigen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Den Klägern bleibt nun noch die Berufung vor dem obersten Gericht des Landes. Doch Overbeck ist optimistisch:</p>
<blockquote><p>&#8220;Zuerst hat das Stadtgericht eine Entscheidung getroffen und jetzt hat auch der Gerichtshof ein Urteil gefällt; der Lauf der Dinge kann nur vor dem Obersten Gerichtshof enden, wenn die Leute im dänischen Rechtssystem da mitmachen. Das kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die Gerichte haben sich bis jetzt strikt an die Standardabläufe gehalten.&#8221;</p></blockquote>
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		<title>FCC veröffentlicht Entscheidung im Comcast-Fall</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/08/21/fcc-veroffentlicht-entscheidung-im-comcast-fall/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Aug 2008 16:15:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[BitTorrent]]></category>
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		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Federal Communications Commission (FCC) in den USA hat gestern ihre Entscheidung im Comcast-Fall veröffentlicht. Die Blockade von legalen Inhalten von Seiten Comcasts war demnach unzulässig. Die FCC legt Internetprovidern in ihrer Entscheidung zugleich nahe, in Zukunft &#8220;illegale Inhalte zu blockieren&#8221;. Wie die FCC bereits Anfang August angekündigt (Golem.de, 2.8.) hatte, wurde Comcast dazu verurteilt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Die Federal Communications Commission (FCC) in den USA hat gestern ihre Entscheidung im Comcast-Fall veröffentlicht. Die Blockade von legalen Inhalten von Seiten Comcasts war demnach unzulässig. Die FCC legt Internetprovidern in ihrer Entscheidung zugleich nahe, in Zukunft &#8220;illegale Inhalte zu blockieren&#8221;.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-270"></span></p>
<p class="MsoNormal">Wie die FCC bereits Anfang August <a href="http://www.golem.de/0808/61486.html" target="_blank">angekündigt</a> (Golem.de, 2.8.) hatte, wurde Comcast dazu verurteilt, die diskriminierende Praxis der gezielten Blockade einzelner P2P-Protokolle zum Datenaustausch zu beenden. In den Augen der FCC stellt diese einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben dar. Innerhalb von 30 Tagen muss Comcast alle Details seiner &#8220;unvernünftigen Netzwerkmanagement-Praktiken&#8221; offen legen und einen Plan vorlegen, wie das Unternehmen in Zukunft vorgehen will.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">An mehreren Stellen in dem 67-Seiten <a href="http://hraunfoss.fcc.gov/edocs_public/attachmatch/FCC-08-183A1.pdf" target="_blank">Dokument</a> (PDF) eröffnet die FCC Internetprovidern allerdings eine Perspektive, mit welchen Argumenten sie auch in Zukunft in den P2P-Datenverkehr eingreifen könnten. So heißt es etwa auf Seite 31:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;Wir halten fest, dass Provider in Übereinstimmung mit der Politik des Staatenbundes die Übertragung illegaler Inhalte (wie z.B. Kinderpornographie) oder bei Copyright-Verletzungen blockieren dürfen, weil &#8216;Verbraucher [nur] Anspruch auf Zugang zu legalen Inhalten ihrer Wahl haben&#8217;.“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Mit anderen Worten: Sollten die Provider feststellen, dass ihre Kunden in Tauschbörsen unerlaubt Musik, Filme, Bücher und so weiter verbreiten, dürften sie die entsprechenden Verbindungen zur Datenübertragung mit dem Segen der FCC kappen. Um aber in Erfahrung zu bringen, ob ihre Kunden illegal Daten tauschen, müssten die Provider beispielsweise per Deep Package Inspection (DPI) permanent die Datenströme überwachen, wie von Rechteinhabern schon seit langem gefordert und von diversen großen Internetprovidern in verschiedenen Ländern unterstützt.</p>
<p class="MsoNormal">Die FCC-Entscheidung dürfte damit dem Einsatz von &#8220;Copyright-Filtern&#8221; bei Internetprovidern deutlich Vorschub leisten. Für Werbezwecke ist DPI ja ohnehin schon im Einsatz, wie die Washington Post im April <a href="http://www.golem.de/0804/58837.html" target="_blank">aufgedeckt</a> (Golem.de, 7.4.) hatte.</p>
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		<title>Umfrage der Musikwoche zur Verfolgung von Filesharern</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/08/14/umfrage-der-musikwoche-zur-verfolgung-von-filesharern/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Aug 2008 07:59:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[P2P]]></category>
		<category><![CDATA[Strafverfolgung]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Online-Ausgabe der Musikwoche veranstaltet gerade eine Umfrage zur &#8220;Verfolgung von Filesharern&#8221;. (Gemeint ist sicher die strafrechtliche Verfolgung von P2P-Tauschbörsen-Nutzern, die unerlaubt geschützte Musik, Filme usw. verbreiten.) Die entscheidende Frage lautet: &#8220;Fänden Sie es richtig, wenn jeder Filesharer bestraft würde?&#8221; Es gibt vier mögliche Antworten zur Auswahl, von denen zwei die Frage grundsätzlich positiv und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Online-Ausgabe der Musikwoche veranstaltet gerade eine Umfrage zur &#8220;Verfolgung von Filesharern&#8221;. (Gemeint ist sicher die strafrechtliche Verfolgung von P2P-Tauschbörsen-Nutzern, die unerlaubt geschützte Musik, Filme usw. verbreiten.)</p>
<p><span id="more-236"></span>Die entscheidende Frage lautet:</p>
<blockquote><p>&#8220;Fänden Sie es richtig, wenn jeder Filesharer bestraft würde?&#8221;</p></blockquote>
<p>Es gibt vier mögliche Antworten zur Auswahl, von denen zwei die Frage grundsätzlich positiv und zwei grundsätzlich negativ beantworten. Rechnet man die Prozente der bisher abgegebenen Stimmen zusammen, sieht das Meinungsbild etwa so aus:</p>
<ul>
<li>&#8220;Ja&#8221;: 37%</li>
<li>&#8220;Nein&#8221;: 63%</li>
</ul>
<p>Ein recht klares Votum, würde ich sagen. Die Generalstaatsanwälte in NRW dürfen sich damit bestätigt fühlen. Der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Axel Stahl, hatte in einem <a href="http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/443326" target="_blank">Interview</a> für jetzt.de (11.8.) erklärt:</p>
<blockquote><p>&#8220;In NRW müssen Filesharer unter gewissen Umständen wie in den anderen Bundesländern auch mit einer nachhaltigen Strafverfolgung rechnen. Allerdings ist es so – und auch da bewegen wir uns in einer sich zunehmend herauskristallisierenden bundeseinheitlichen Regelung – dass eine Abstufung stattgefunden hat, welche Fälle von Filesharing eine nachhaltige Strafverfolgung nach sich ziehen und welche möglicherweise nicht verfolgt werden.<br />
&#8230;<br />
Wir müssen schauen, ob es sich um Urheberrechtsverletzungen in einem erheblichen, das heißt gewerblichen Ausmaß handelt oder nicht. Und um das zu definieren, gibt es zwei maßgebliche Kriterien. Es geht einerseits um die Zahl der zum Download zur Verfügung gestellten Dateien. Dabei gehen wir bei Musik-Dateien von einer Obergrenze von ungefähr 3 000 und bei Filmdateien von ungefähr 200 aus. Damit bewegen wir uns in guter Gesellschaft beispielsweise mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen oder auch Sachsen-Anhalt.&#8221;</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Artikel: &#8220;Large Recording Companies v. The Defenseless&#8221;</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/07/30/artikel-large-recording-companies-v-the-defenseless/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 11:12:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[P2P]]></category>
		<category><![CDATA[RIAA]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[Der auf die Verteidigung in Filesharingfällen spezialisierte New Yorker Anwalt Ray Beckerman, Betreiber des Blogs Recording Industry vs. The People, hat in der Zeitschrift &#8220;The Judges&#8217; Journal&#8221; (Vol. 47, No. 3, Summer 2008) einen ausführlichen Artikel über das Vorgehen der großen Plattenfirmen und ihres US-Interessenverbandes RIAA gegen mutmaßliche P2P-Tauschbörsennutzer veröffentlicht. Den Artikel gibt es auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der auf die Verteidigung in Filesharingfällen spezialisierte New Yorker Anwalt Ray Beckerman, Betreiber des Blogs <a href="http://recordingindustryvspeople.blogspot.com/" target="_blank">Recording Industry vs. The People</a>, hat in der <a href="http://www.abanet.org/jd/publications/jjournal/" target="_blank">Zeitschrift</a> &#8220;The Judges&#8217; Journal&#8221; (Vol. 47, No. 3, Summer 2008) einen ausführlichen Artikel über das Vorgehen der großen Plattenfirmen und ihres US-Interessenverbandes RIAA gegen mutmaßliche P2P-Tauschbörsennutzer veröffentlicht. Den Artikel gibt es auch als <a href="http://beckermanlegal.com/Documents/080729LargeRecordingCompaniesVsTheDefenseless.pdf" target="_blank">PDF</a>. Eine sehr interessante Lektüre!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anti-&#8221;Piraterie&#8221;-Spezialist MediaDefender sabotiert anscheinend US-Internet-TV-Sender</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/05/30/anti-piraterie-spezialist-mediadefender-sabotiert-anscheinend-us-internet-tv-sender/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 May 2008 17:24:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Artistdirect]]></category>
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		<category><![CDATA[FBI]]></category>
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		<category><![CDATA[Revision3]]></category>
		<category><![CDATA[Web-TV]]></category>

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		<description><![CDATA[Am vergangenen Wochenende hat die im Auftrag der US-Film- und Tonträger-Industrie arbeitende Firma MediaDefender die Server des US-Internet-TV-Senders Revision3 durch einen Denial-of-Service-Angriff zum Absturz gebracht. Die genauen Hintergründe der Tat sind noch unklar, das FBI hat Ermittlungen aufgenommen. Revision3 ist ein Internet-TV-Sender, der sein Publikum mit Shows aus unterschiedlichen Genres unterhält. Die Serien heißen zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Am vergangenen Wochenende hat die im Auftrag der US-Film- und Tonträger-Industrie arbeitende Firma MediaDefender die Server des US-Internet-TV-Senders Revision3 durch einen Denial-of-Service-Angriff zum Absturz gebracht. Die genauen Hintergründe der Tat sind noch unklar, das FBI hat Ermittlungen aufgenommen.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-123"></span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><a href="http://revision3.com/" target="_blank">Revision3</a> ist ein Internet-TV-Sender, der sein Publikum mit Shows aus unterschiedlichen Genres unterhält. Die Serien heißen zum Beispiel „Scam School“, „The Digg Reel“ oder „Systm“. Die Rechte zur Verbreitung der Sendungen liegen bei Revision3. Zur Verbreitung der Sendungen setzt Revision3 unter anderem einen eigenen BitTorrent-Tracker ein, über den die Zuschauer völlig legal Zugriff auf die Videos bekommen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Am vergangenen Wochenende – in den USA ein langes Wochenende mit einem Feiertag – brachen die Revision3-Server unter der Last eines Denial-of-Service-Angriffs (<a href="http://tools.ietf.org/html/rfc4987" target="_blank">SYN-Flood-Angriff</a>) <a href="http://revision3.com/blog/2008/05/29/inside-the-attack-that-crippled-revision3" target="_blank">zusammen</a>. Die Server von Revision3 wurden dabei mit bis zu 8000 Datenpaketen pro Sekunde attackiert, was ihre Abwehr zum Erliegen brachte.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Betroffen waren nicht nur die Server auf denen der BitTorrent-Tracker lief und von denen die Videos ausgeliefert wurden, auch der interne E-Mail-Server ging in die Knie. Die Revision3-Techniker haben mehrere Tage gebraucht, um das System zu stabilisieren und den regulären Sendebetrieb wieder aufzunehmen. Bei der Suche nach dem Urheber des Denial-of-Service-Angriffs stießen die Techniker auf die Firma Artistdirect. <a href="http://www.artistdirect.com/" target="_blank">Artistdirect</a> ist selbst im Internet-Mediengeschäft tätig und vertreibt unter anderem Musik und Videos.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Der Provider von Artistdirect teilte den Revision3-Technikern auf Anfrage mit, dass die Datenpakete von dem Artistdirect-Tochterunternehmen MediaDefender stammten. MediaDefender betätigt sich <a href="http://www.mediadefender.com/aboutUs.html" target="_blank">nach eigener Aussage</a> als Anti-&#8221;Piraterie&#8221;-Kämpfer im Auftrag „jedes großen Tonträgerherstellers, Filmstudios, Computerspiele-Verlages, Softwareverlages und Comic-Verlages“.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Revision3-Fachleute kontaktierten MediaDefender, um herauszufinden, was es mit dem Denial-of-Service-Angriff auf sich hatte. Ben Grodsky von MediaDefender gab zu, den fehlerhaft konfigurierten BitTorrent über mehrere Monate hinweg benutzt zu haben, um Torrents einzuschleusen. Zugleich bestritt Grodsky, dass MediaDefender am vergangenen Wochenende einen Denial-of-Service-Angriff gegen Revision3 durchgeführt habe. Zwar seien SYN-Pakete an die Revision3-Server gesendet worden, aber lediglich in geringer Anzahl und keinesfalls 8000 pro Sekunde, wie in den Log-Dateien von Revision3 verzeichnet. <a href="http://revision3.com/blog/2008/05/29/inside-the-attack-that-crippled-revision3" target="_blank">Grodsky</a>: „MediaDefender hat nichts speziell gegen Revision3 unternommen…Wir haben nichts getan, um den Traffic zu erhöhen.“ Grodsky äußerte gegenüber Jim Louderback die Vermutung, dass die Beseitigung der Fehlkonfiguration des BitTorrent-Trackers bei Revision3 zu<span> </span>einem Paketstau geführt haben könnte.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unklar, welche Rolle genau MediaDefender beim Zusammenbruch der Revision3-Server gespielt hat. Nach Aussage von Louderback hat das FBI in der Angelegenheit die Ermittlungen übernommen. Computersabotage ist in den USA wie in vielen anderen Ländern eine Straftat. Sollte die Verantwortung für den Denial-of-Service-Angriff tatsächlich bei MediaDefender liegen, muss das Unternehmen nicht nur mit hohen Schadensersatzforderungen von Revision3 sondern auch mit Strafverfahren gegen die Verantwortlichen MediaDefender-Mitarbeiter rechnen. Gegen die MediaDefender-Mutter Artistdirect könnte darüber hinaus ein Verfahren wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingeleitet werden, da Artistdirect ebenso wie Revision3 im Internet-Mediengeschäft tätig ist.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Bereits im vergangenen Jahr waren <a href="http://www.golem.de/0709/54927.html" target="_blank">fragwürdige Aktivitäten</a> von MediaDefender ans Licht der Öffentlichkeit gelangt, als die Website MediaDefender-Defenders.com mehr als 700 MByte interne E-Mails von MediaDefender im Internet veröffentlichte.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/05/30/anti-piraterie-spezialist-mediadefender-sabotiert-anscheinend-us-internet-tv-sender/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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