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	<title>iRights.info - Blog &#187; Digitalisierung</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Prof. Holznagel: Medienpolitik ungleich Netzpolitik, Urheberrecht reformieren</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 11:47:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Schwarz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Urheberrechtsgesetz wird zu restriktiv ausgelegt und ist damit kaum geeignet, die Interessen der Öffentlichkeit angemessen abzubilden. Zu diesem Ergebnis kommen die beiden Münsteraner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, sowie sein Kollege Dr. Pascal Schumacher. In ihrem Blog &#8220;digital constitution&#8221; haben sie einen spannenden Beitrag veröffentlicht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urheberrechtsgesetz wird zu restriktiv ausgelegt und ist damit kaum geeignet, die Interessen der Öffentlichkeit angemessen abzubilden. Zu diesem Ergebnis kommen die beiden Münsteraner Rechtswissenschaftler <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/oer/mitarbeiter/holznagel/">Prof. Dr. Bernd Holznagel</a>, Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, sowie sein Kollege <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/oer/mitarbeiter/schumacher/">Dr. Pascal Schumacher</a>.</p>
<p>In ihrem Blog &#8220;digital constitution&#8221; haben sie einen <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/digitalconstitution/?p=353">spannenden Beitrag</a> veröffentlicht, der auch in der Zeitschrift Funkkorrespondenz erschienen ist. In diesem schildern die beiden Autoren, wie eine zeitgemäße Medienordnung aussehen könnte. Sie berücksichtigen dabei den grundlegenden Strukturwandel der Medien durch das Internet, der eine klare Trennung von Medien- und Netzpolitik zur Folge hat. Ziel der Neuordnung muss laut den Autoren die Ausbalancierung dieser beiden gegensätzlichen Bewegungen sein. Dabei behandeln sie in einem Abschnitt ihres Artikels auch den Bereich des Urheberrechts.</p>
<p>Kritik üben Prof. Dr. Bernd Holznagel und Dr. Pascal Schumacher vor allem an der Ausgestaltung des Urheberrecht in seiner jetzigen Form. Besonders die Interessen der Nutzer würden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Grund dafür sei die dominierende Rolle der Verwertungsindustrie in der Medienlandschaft. Als besondere Konfliktfelder nennen die Rechtswissenschaftler die Ausweitung des Schutzumfanges auf Software und Datenbanken, das Rechte-Buyout bei Urhebern durch Verlage und die Ausdehnung von Schutzfristen.</p>
<p>Dieser medienpolitische Zustand stehe im Konflikt zum an Bedeutung gewinnenden Politikfeld der Netzpolitik. Das Internet spiele dabei eine besondere Rolle. Durch die Möglichkeit der schnellen Interaktion untereinander, verlören klassische Medien an Bedeutung. Internet-Dienste wie Blogs, Facebook oder Twitter sind heutzutage maßgebend für die eigene Meinungsbildung. Klassische Medien können mit den Vorteilen der direkten Kommunikation und der schnellen Verbreitungsgeschwindigkeit von Nachrichten über das Internet, nicht mehr mithalten, so die Autoren.</p>
<p>Mumbai und New York seien dafür Musterbeispiele. Via Twitter informierten Augenzeugen die Weltöffentlichkeit über den Terroranschlag von Mumbai am 26.11.2008 und die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York im Januar 2009. Bevor auch nur die erste Nachrichten-Agentur über einen der beiden Vorfälle berichtete, gab es schon <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601588,00.html">Tausende von Tweets</a> auf Twitter, die erste Fotos und Videos von den Ereignissen zeigten. </p>
<p>Die technischen Möglichkeiten der Digitalisierung, verändern nicht nur unsere Verhaltensweisen, sondern auch die Bedingungen und Voraussetzungen, in denen das Urheberrecht in unserer Gesellschaft wirkt. Die Folge ist dem Artikel nach ein Konflikt der Netzpolitik mit der Medienpolitik, um den Schutzumfang eines moderneren Urheberrechts. Dies erkläre auch, warum die ARD und das ZDF sich für ACTA ausgesprochen haben und eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung fordern, wie Markus Beckedahl auf Netzpolitik.org <a href="http://netzpolitik.org/2012/zdf-und-ard-fur-acta-und-privatisierung-der-rechtsdurchsetzung/">kritisierte</a>. </p>
<p>Die ARD-Vorsitzende Monika Piel, sowie ZDF-Intendant Prof. Markus Schächter und weitere Vertreter der Deutschen Content Allianz forderten in einer <a href="http://www.presseportal.de/pm/6895/2200327/acta-abkommen-deutsche-content-allianz-fordert-bundesregierung-zur-konsistenten-positionierung-zum/gn">Pressemitteilung</a> „die Bundesregierung gemeinsam dazu auf, das ACTA-Abkommen zum Schutz vor Internetpiraterie ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen und mit größerem Nachdruck als bisher eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechtes sowie dessen Schutz im digitalen Zeitalter in Angriff zu nehmen.“ Die Forderungen des öffentlichen Rundfunks sind für die meisten Netzpolitiker nicht akzeptabel, bedeutet ACTA für sie nicht den Schutz von Werken im digitalen Zeitalter, sondern die Einschränkungen der Freiheit im Internet.</p>
<p>Prof. Dr. Holznagel und Dr. Schumacher sind sich sicher, dass es ohne einen Dialog zwischen den beiden Parteien keine Lösung für den Konflikt geben wird. Eine Neuordnung der jetztigen Verhältnisse sei aber zwangsläufig notwendig. Ein Kompromiss scheint aber nicht zum Greifen nah zu sein. Die Proteste gegen ACTA und für ein modernes Urheberrecht, sowie die drastischen Reaktionen der Verlegerverbände auf Kritik am Koalitionsbeschluss über das Leistungsschutzrecht und Forderungen zeigen, wie verhärtet die Fronten zwischen Gegnern und Befürwortern einer Modernisierung des Urheberrechts sind.</p>
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		<title>Bibliotheksverband veröffentlicht Positionspapier zu verwaisten Werken</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 09:22:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat ein aktuelles Positionspapier zum Umgang mit verwaisten Werken veröffentlicht. Das Papier wurde an alle deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (EP) versandt. Anlass des Papieres sind die aktuellen Entwicklungen rund um die Verständigung für eine neue europäische Richtlinie. Das Positionspapier des Verbandes ist ein Warnsignal an die Beteiligten, eine praxisgerechte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat ein aktuelles <a href="http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/dbv_Richtlinie_verwaiste_Werke_2012-02-27.pdf">Positionspapier zum Umgang mit verwaisten Werken</a> veröffentlicht. Das Papier wurde an alle deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (EP) versandt. Anlass des Papieres sind die aktuellen Entwicklungen rund um die Verständigung für eine neue europäische Richtlinie. Das Positionspapier des Verbandes ist ein Warnsignal an die Beteiligten, eine praxisgerechte und sinnvolle Lösung für die Art und Weise wie verwaiste Werke einerseits registriert und andererseits genutzt werden können, zu finden. Im Papier heißt es zur aktuell diskutierten Fassung der Richtlinie:</p>
<blockquote><p>Die Richtlinie würde in der Praxis dafür sorgen, dass die angestrebte Massendigitalisierung des europäischen Kulturerbes nur eingeschränkt umgesetzt werden könnte. Wesentliche Teile des kulturellen Erbes des 20. Jahrhunderts blieben von der Digitalisierung ausgeschlossen.</p></blockquote>
<p>Und weiter, direkt an die Abgeordneten gerichtet:</p>
<blockquote><p>Wir bitten Sie, bei Ihren weiteren Beratungen noch stärker zu bedenken, dass in aller Regel bei verwaisten Werken kein Verwertungsinteresse und auch gar kein relevanter Markt besteht &#8211; denn sonst hätten die Rechteinhaber diese Rechte schon längst ausgeübt.</p></blockquote>
<p>Konkret äußert der Verband Kritik an der bisherigen Ausgestaltung der &#8220;nicht praxistauglichen sorgfältigen Suche&#8221; und dem Problem der gegenseitigen Anerkennung von Lizenzmodellen zwischen den beteiligten Staaten. Zudem setzt sich der Verband mit der Frage der Dokumentationspflicht für verwaiste Werke auseinander.</p>
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		<title>5. DACH-Branchenforum: GVU verkündet neue Strategie &#8211; vielleicht?</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 09:48:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute und morgen findet in der Berliner Kalkscheune das &#8220;5.DACH-Branchenforum 2011&#8221; von GVU, VAP und SAFE statt. Die selbsternannte &#8220;Antipiraterieallianz&#8221; sieht durch &#8220;parasitäre Geschäftsmodelle zentrale Werte des Gemeinwesens massiv bedroht&#8221;. Denn: &#8220;Dies steht im Widerspruch zur Ignoranz dieses Problems in weiten Teilen der Bevölkerung und der Politik. Nunmehr wächst allerdings das Bewusstsein für die Notwendigkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute und morgen findet in der Berliner Kalkscheune das &#8220;<a href="http://www.dach-contentprotection.org/branchenforum0.html">5.DACH-Branchenforum 2011</a>&#8221; von GVU, VAP und SAFE statt. Die selbsternannte &#8220;Antipiraterieallianz&#8221; sieht durch &#8220;parasitäre Geschäftsmodelle zentrale Werte des Gemeinwesens massiv bedroht&#8221;. Denn: &#8220;Dies steht im Widerspruch zur Ignoranz dieses Problems in weiten Teilen der Bevölkerung und der Politik. Nunmehr wächst allerdings das Bewusstsein für die Notwendigkeit von regulierenden Maßnahmen im Internet, wie sie die Kreativwirtschaft schon lange fordert. Erst durch die Schaffung einer sicheren Umgebung im Netz können reale Marktchancen für legale Angebote entstehen. Erst dann kann Konsumenten verstärkt ein, zu Recht gefordertes, legales Onlineangebot geliefert werden.&#8221;</p>
<p>Zentrale Herausforderung des Forums wird es sein, ob es den Anwesenden gelingt, ihre von Feinden umlagerte Trutzburg zu verlassen, und sich auf einen Dialog mit den &#8220;Ignoranten aus Bevölkerung und Politik&#8221;, wie es oben so schön heißt, einzulassen. Ein Dialog der auch voraussetzt, dass die Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal unter Ignoranz- und Kriminalitätsverdacht gestellt werden, der voraussetzt, die von den Veranstaltern seit Jahren eingeübte Rhetorik der Scharfmacherei durch Kampagnen wie beispielsweise &#8220;Raubkopierer sind Verbrecher&#8221; zu beenden, die voraussetzt, dass man Nutzer als Konsumenten und Kunden und nicht als Gefährder und potentielle &#8220;Raubkopierer&#8221; wahrnimmt.</p>
<p>Dazu ein kleines sehr einfaches Beispiel: Nehmen wir einen Raum in dem sich 100 Personen befinden. Die Stimmung ist gelöst, man trifft alte Freunde, lernt neue Menschen kennen, ein Stimmengewirr, Lounge-Musik im Hintergrund. Am Rande des Raumes befinden sich lauter Tische auf denen analoge und digitale Medien beworben und zum Verkauf angeboten werden. Hin- und wieder stöbern die Personen in den Angeboten. Manche legen sie zurück, andere kaufen etwas. Nun betritt Mister X mit einer Pauke den Raum. Er schlägt kräftig drauf. Das Stimmengewirr versiegt, alle wenden sich erwartungsfroh in seine Richtung und sind gespannt, was er zu verkünden hat.<span id="more-3242"></span></p>
<p>Variante 1: Mister X: Liebe Anwesende, nach unseren Untersuchungen begeht ein Großteil von Ihnen unverantwortliche Urheberrechtsverletzungen. Sie unterstützen parasitäre Geschäftsmodelle. Sie sind persönlich dafür verantwortlich, dass den Mittlern zwischen Kreativen und Konsumenten massive Einnahmen entgehen. Sie schlagen den Kreativen dabei ins Gesicht. Ich warne sie, wir werden jeden Rechtsverstoß kompromisslos verfolgen. Wir werden die Durchsetzung unserer Ansprüche ohne Rücksicht auf die Umstände, ihr Alter, ihre Beweggründe und ihre Ausreden vorantreiben. Vergessen sie niemals: Raubkopierer sind Verbrecher, als solche werden wir sie behandeln. Sehen sie sich vor. Gehen sie jetzt zu den Tischen mit den Angeboten am Rande des Raumes und kaufen sie diese leer. Egal was ihnen da angeboten wird. Dies ist schließlich Angebot genug. Mister X verlässt den Raum. Die Stimmung ist, nehmen wir mal die gut erzogene Variante, im Keller.</p>
<p>Variante 2: Mister X: Liebe Anwesende, darf ich mich kurz vorstellen, ich bin Mister X, und habe ein Problem. Es geht um die Frage, wie ich in einer modernen Medienwelt, bedingt durch die großartige Digitalisierung meine Angebote verbessern und weiter verkaufen kann, so diese denn ihren Geschmack treffen. Es ist schwierig für uns, auf alles gleich die richtige Antwort zu haben. Wir testen und probieren aber, und wir brauchen Sie! Sagen Sie uns, wie wir besser werden können. Denn Ihre Freunde am Mediengenuss ist auch unser Vorteil. Was fehlt Ihnen also? Woran müssen wir arbeiten? Sie sind unsere Kunden, und unsere Kunden sind für uns König und Königin. Ja, es ist auch richtig, dass nicht erlaubte Kopien aus unserer Sicht ein Problem darstellen. Wir nehmen es aber sportlich, denn wenn Sie kopieren, dann schätzen Sie immerhin den Inhalt, den wir vertreiben. Ich glaube wir sind uns alle einig, dass Kreativität und auch der Vertrieb von Kreativität einen Wert hat.</p>
<p>Wir wollen Ihnen deswegen eine Performance bieten, die Sie begeistert. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft gehen und gemeinsam nach Wegen schauen, Ihre und unsere Interessen unter einen Hut zu bringen. Ich würde mich freuen, wenn Sie noch einen Blick auf die Stände mit den Büchern, unseren neuen Plattformen für eBooks und die neuen Film-DVDs am Rande des Raumes werfen. Hier haben wir bereits einiges ausprobiert, testen Sie uns. Passt der Preis, sind die Nutzungsmöglichkeiten interoperabel, ist es ein Genuss die Kompilationen und Zusammenstellungen zu nutzen? Geben Sie uns Ihr feedback. Ich wünsche Ihnen noch einen wunderbaren Abend. Unterlegt mit Musik von Linda Leonardy und dem Drücke Orchestra of Vision. Herzlichen Dank. Mister X verlässt den Raum. Überrascht und neugierig applaudieren die Leute. Die Stimmung ist, gelöst.</p>
<p>Variante 1 und Variante 2 unterscheiden sich also geringfügig. Die Geringfügigkeit ist aber eine Weltanschauung und mündet in der Kernfrage: Wie begegne ich meinem Gegenüber. Ich will mit ihm etwas verdienen, er will etwas von mir haben und konsumieren. Lassen Sie uns spekulieren, in welcher Variante und in welcher Stimmung, mit welcher Neugier und mit welchen Konsumwillen werden die Gäste jeweils an die Tische herantreten. Kaufe ich lieber etwas wenn ich den Atem des Ladendetektivs im Nacken spüre, oder wenn ich ernst genommen und um meine Wertung gebeten werde. Ohne ein grundsätzliches Umdenken im Verhältnis der Anbieter und der &#8220;Antipiraterieallianz&#8221; wird sich nichts ändern. Wenn dies gewünscht ist, so bleiben wir einfach beim status quo. Wenn man aber das Interesse hat, auch im digitalen Zeitalter ein erfolgreiches Geschäftsmodell anzubieten, wenn das Interesse besteht kreative Werke einer möglichst breiten Kundenöffentlichkeit zugänglich zu machen, dann sollten die Hemden von gestern im Schrank gelassen werden. Das ist nicht leicht, der Mensch tappt gerne in ausgetretenen Pfaden. Bequem ist es auch, erfolgreich nicht.</p>
<p>Ich werde bei der heutigen Podiumsdiskussion <a href="http://www.dach-contentprotection.org/programm22112011.html">&#8220;Verantwortlichkeit im Internet: Wer muss was dazu beitragen?&#8221;</a> auf dem Podium sitzen.</p>
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		<title>Digitalisierungen für Bibliotheken lohnen sich nicht</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 09:38:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
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		<description><![CDATA[OLG Frankfurt schränkt den Paragraph 52b weiter ein Ein viel disktutiertes Thema in den wissenschaftlichen Gemeinschaften und Bibliotheken in den letzten zwei Wochen war das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Fall Ulmer Verlag gegen die Landes- und Universitätsbibliothek Darmstadt, das am 24. November gefallen ist. Das Thema wird sicherlich weiter relevant bleiben, geht es doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>OLG Frankfurt schränkt den Paragraph 52b weiter ein</strong></p>
<p>Ein viel disktutiertes Thema in den wissenschaftlichen Gemeinschaften und Bibliotheken in den letzten zwei Wochen war das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im Fall Ulmer Verlag gegen die Landes- und Universitätsbibliothek Darmstadt, das am 24. November gefallen ist. Das Thema wird sicherlich weiter relevant bleiben, geht es doch um den Zugang zu Wissen, der ja immer noch großtenteils über Bibliotheken geschieht, jedenfalls wenn es um das kodifizierte wissenschaftliche Wissen geht.</p>
<p>Digitale Bücher sollen nach Willen des <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Frankfurt-schraenkt-Nutzerrechte-in-Bibliotheken-ein-874742.html">OLG Frankfurt und des Ulmer Verlages</a> genauso funktionieren wie die aus Papier: Man setzt sich vor den Bildschirm und liest. Notizen macht man sich auf einem Blatt Papier neben der Tastatur. Es geht dabei um die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, die Bücher aus ihrem Bestand digitalisiert und für die Studenten zur Verfügung gestellt hat. Sie konnten ursprünglich die Bücher ausdrucken, kopieren und sogar auf ihrem USB-Stick mit nach Hause nehmen. Sie bezog sich dabei auf den Paragraphen 52a des Urheberrechtsgesetzes, der Bibliotheken und Archiven das Recht gibt, ihre Werke zu digitalisieren und in ihren Räumen zugänglich zu machen.</p>
<p>Dagegen legte der Ulmer-Verlag eine einstweilige Verfügung ein, über die zunächst das Landesgericht und danach in der Berufung das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu entscheiden hatte. Am 24. November fiel das Urteil vor dem Oberlandesgericht; Anfang Dezember wurde <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/eV%20Entscheidung%20OLG%20Frankfurt%20zu%2052b.pdf">die dazugehörige Urteilsbegründung</a> veröffentlicht. Das Landesgericht hatte zwar zunächst die Praxis der Bibliothek eingeschränkt, aber immer noch erlaubt, dass Teile der Werke ausgedruckt werden dürften. Nun soll nicht einmal das möglich sein: Das OLG untersagte sowohl den teilweisen Ausdruck, als auch das Kopieren (auch von Teilen) auf eigene Datenträger.</p>
<p><span id="more-1675"></span></p>
<h3>Was ist ein Leseplatz?</h3>
<p>Das Urteil des Oberlandesgerichts dreht sich zentral um den Begriff des „Leseplatzes“: An denen soll man nur lesen können; kopieren und markieren, kurz zeitgemäß mit einem Text arbeiten, gehört nicht dazu. <a href="http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/pressemitteilungen/dateien/2009-12-7_PM_Urteil_52b_endg.pdf">Gabriele Beger vom Deutschen Bibliothekenverband</a> nennt dies eine Rückkehr zum Stand mittelalterlicher Schreibstuben. Diese Auslegung des Begriffs „Leseplatz“ sei keineswegs zwingend, meint <a href="http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113/">Eric Steinhauer in seinem Blog Bibliotheksrecht</a>, und zöge nicht zwangsläufig ein Kopierverbot nach sich.</p>
<h3>Geistiges Eigentum und Umsonstkultur</h3>
<p>Der Börsenverein des deutschen Buchhandels begrüßte das Urteil. <a href="http://www.boersenverein.de/de/portal/index.html?meldung_id=349355">Hauptgeschäftsführer Alexander Skipsis sieht das  geistige Eigentum gestärkt</a>: „Das Recht am eigenen Werk ist das Fundament der Arbeit von Autoren und Verlagen und garantiert ein vielfältiges Bildungs- und Wissensangebot.“ Damit sich die Unis dieses Angebot leisten könnten, sei die Bildungspolitik gefragt, die das notwendige Geld zur Verfügung stellen muss.</p>
<p>In der <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/detail.php/349347">gleichen Pressemitteilung</a> sieht Matthias Ulmer, Geschäftsführer des klagenden Verlags, die Verlage als Opfer einer Kostenlos-Kultur, der durch das Urteil eine Absage erteilt wurde: „Das Gericht hat klargestellt, dass die Beschränkung von Urheberrechten nicht zu exzessiven Nutzungen führen darf.“</p>
<h3>Von den Interessen der Verlage, Nutzer und Urheber</h3>
<p>Im Netethics-Blog gibt es gleich zwei Einträge von Rainer Kuhlen (Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft): <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=202">„Sie tun, was sie meinen zu müssen, aber nicht, was sie sollen“</a> vom 25. November 2009, einen Tag nach der Urteilsverkündung einer der ersten Reaktionen zum Urteil, und am 6. Dezember unter <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=212">„Gibt es so etwas wie eine scholastische Satire? Und spielen die Bibliotheken das Spiel mit?“ </a>ein Kommentar der Urteilsbegründung.</p>
<p>Das Urteil engt den Spielraum, den der Gesetzgeber im Paragraphen 52a den Bibliotheken eingeräumt hat, sehr stark ein, <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=202">schreibt er als erste Reaktion</a>. Nun sei es natürlich Auslegungssache, wie ein Gesetz interpretiert wird und natürlich hat ein Verlag (in diesem Fall der Ulmer-Verlag) andere Interessen als eine Bibliothek, deren Aufgabe es ist Informationen für ihre Nutzer zur Verfügung zu stellen, aber das Urteil ist nicht das erste, dass Rechte der Allgemeinheit zugunsten von Privatinteressen einschränkt.</p>
<p>Kuhlen stellt die Frage, in wessen Namen denn solche Entscheidungen fallen und kommt zu dem Schluss, dass es wohl nicht im Namen oder im Interesse des Volkes wäre. Jedenfalls sollte das Urteil ein weiterer Ansporn sein, dass Wissenschaftler ihre Werke frei im Internet veröffentlichen. Interessant ist auch die Diskussion in den <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=202#comments">Kommentaren</a> zwischen dem Autor und Matthias Ulmer, der Kuhlen ein eigenartiges Demokratieverständnis bescheinigt, aber auch seine Sicht auf das Urteil darstellt.</p>
<h3>Bibliotheksarbeit eingeschränkt</h3>
<p>Im <a href="http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=212">zweiten Eintrag kommentiert Kuhlen die Urteilsbegründung</a>, die in der Zwischenzeit veröffentlicht wurde, und bezeichnet sie als „Realsatire“. Im Prinzip sei es schon erlaubt, sich Privatkopien von Büchern zu machen, die von den Bibliotheken rechtmäßig digitalisiert worden seien (und diese Rechtmäßigkeit wurde auch vom Gericht anerkannt), jedoch nicht als Kopie auf dem Rechner, der ein reiner „Leseplatz“ sein muss, ohne Druckeranschluss und mit zugekleistertem USB-Anschluss. Man könne ja noch Handyfotos vom Bildschirm machen oder diesen gleich auf den Kopierer zu legen, gibt Kuhlen die Vorschläge der Internetgemeinde wieder, die das Urteil gleichfalls als absurd wahrgenommen hätte.</p>
<p>Einige Tage später schlägt das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft in seiner<a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung1609.html.de"> Presseerklärung zum Urteil scharfe Töne an</a>: Es „kann das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) in Sachen § 52b UrhG nicht als angemessen oder gar zukunftsweisend akzeptieren“. Durch das Urteil ist das Recht der Bibliotheken auf die Digitalisierung ihrer eigenen Werke nicht gesichert und auch die Nutzer werden in ihrem Recht auf Privatkopie (nach Paragraph 53) weiter eingeschränkt.</p>
<p>Bisher ist noch nicht bekannt, ob das Verfahren weitergeht – die UB Darmstadt hat <a href="http://www.ulb.tu-darmstadt.de/aktuelles/aktuelles_details_3840.de.jsp">jedenfalls ihr digitales Angebot eingestellt</a>. Die Studenten seien nun zum Abschreiben mit der Hand verurteilt: „In Zeiten elektronischer Medien, des Internets und der e-science ist das ein Anachronismus“ schreibt die UB in einer <a href="http://www.ulb.tu-darmstadt.de/media/ulb/pdf/aktuelles_1/olg_urteil.pdf">Pressemeldung zum Urteil</a>. Aufgrund der Einschränkungen macht es jedoch keinen Sinn mehr digitale Werke anzubieten.</p>
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		<title>Creative Content Online: Reflection Paper und Konferenz</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 19:59:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der vergangenen Woche hat in Brüssel die Veranstaltung Online Content and Creative Rights des EUObserver stattgefunden. Im Netz findet sich nun eine Nachbetrachtung. Die Veranstalter haben insbesondere sehr schöne Videos über die Panels und mit den einzelnen Panelteilnehmern erstellt. Die sehenswerten Video-Interviews gibt es u.a. mit Doris Pack, Andrew Keen, David Wood, Jeremie Zimmermann, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der vergangenen Woche hat in Brüssel die Veranstaltung <a href="http://conferences.euobserver.com/creative09/index/">Online Content and Creative Rights</a> des EUObserver stattgefunden. Im Netz findet sich nun eine Nachbetrachtung. Die Veranstalter haben insbesondere sehr schöne Videos über die Panels und mit den einzelnen Panelteilnehmern erstellt. Die sehenswerten Video-Interviews gibt es u.a. mit Doris Pack, Andrew Keen, David Wood, Jeremie Zimmermann, Cecilia Wirkström, Mary Honeyball, Jörg Evers, Saskia Horsch, Mikael W. Jensen, Sophie Scrive, Gerd Leonhard, Malte Behrmann, Cecile Despringre, Julia Harrison und Lisbeth Kirk. Dazu gibt es auch noch eine nette Photo-Gallery.</p>
<p>Hintergrund der Veranstaltung ist das sogenannte <a href="http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2009/reflection_paper.pdf">Reflection Document: Creative Content in a European Digital Single Market: Challenges for the Future (Englisch, PDF)</a> vom 22. Oktober 2009. Die EU-Kommission geht darin auf unterschiedliche Fragestellungen im Kontext Digitalisierung, Zugang und auf mögliche Handlungsoptionen für die Zukunft ein. </p>
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		<title>Wie funktioniert die Kulturflatrate?</title>
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		<pubDate>Sun, 22 Feb 2009 05:30:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Modell der Kulturflatrate wird seit dem Jahr 2000 immer wieder als Alternative und Antwort auf die Digitalisierung und Absatzkrise der Musikindustrie und Kreativwirtschaft diskutiert. Doch wie funktioniert eigentlich das Modell Kulturflatrate? In einem kurzen Feature für Deutschlandradio-Kultur in der Sendung &#8220;Breitband&#8221; erklärt Volker Grassmuck die Idee einer solchen Pauschalabgabe.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Modell der Kulturflatrate wird seit dem Jahr 2000 immer wieder als Alternative und Antwort auf die Digitalisierung und Absatzkrise der Musikindustrie und Kreativwirtschaft diskutiert. Doch wie funktioniert eigentlich das Modell Kulturflatrate? In einem kurzen Feature für <a href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2009/02/21/drk_20090221_1407_afc170ee.mp3">Deutschlandradio-Kultur in der Sendung &#8220;Breitband&#8221;</a> erklärt Volker Grassmuck die Idee einer solchen Pauschalabgabe. </p>
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		<title>UK: Regierungsbericht zur Digital-Strategie vorgelegt</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Feb 2009 07:53:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der britische Kommunikationsminister, Lord Stephen A. Carter, hat gestern seinen lang erwarteten Zwischenbericht zur Digital-Strategie der Regierung vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem der Ausbau der Breitbandnetze, die Digitalisierung des Rundfunks und ein Ausbau von Maßnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der britische Kommunikationsminister, Lord Stephen A. Carter, hat gestern seinen lang erwarteten Zwischenbericht zur Digital-Strategie der Regierung vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem der Ausbau der Breitbandnetze, die Digitalisierung des Rundfunks und ein Ausbau von Maßnahmen zur Durchsetzung von Urheberrechten.<br />
<span id="more-813"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/c11ac5d8fd07443c9257a20981378e9a" width="1" height="1" alt=""><br />
Die Zukunft des britischen Radios heißt Digital Audio Broadcasting (DAB). Die britische Regierung wird den Ausbau des digitalen Rundfunks zügig vorantreiben, kündigt Lord Carter in dem gestern von ihm vorgelegten Zwischenbericht mit dem Titel &#8220;Digital Britain. The Interim Report&#8221; an. In dem lang erwarteten <a href="http://news.bbc.co.uk/2/shared/bsp/hi/pdfs/29_01_09digital_britain_interimreport.pdf" target="_blank">Bericht</a> (PDF, via BBC) werden die Grundzüge der Regierungsstrategie für die Digitalisierung des Landes umrissen. Lord Carter ist überzeugt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Ein erfolgreiches Großbritannien muss ein digitales Großbritannien sein.&#8221;</p></blockquote>
<p>Auf insgesamt 86 Seiten werden in Carters Zwischenbericht 22 Aktionsvorschläge unterbreitet, die von der Digitalisierung des Rundfunks über den Ausbau der Breitbandnetze bis hin zu neuen Maßnahmen zum besseren Schutz von Urheberrechten reichen. Mit der Umsetzung der Aktionsvorschläge verfolgt die Regierung fünf Ziele: die Modernisierung der digitalen Netzwerke; verstärkte Investitionen in die Produktion digitaler Inhalte und Dienstleistungen; qualitativ hochwertige Inhalte, die in Großbritannien für Nutzer in Großbritannien produziert werden; Fairness und Zugang für alle; ein breites Online-Angebot ein Verwaltungsdienstleistungen.</p>
<p>In der hoch umstrittenen Frage der Durchsetzung von Urheberrechten an digitalen Inhalten bleibt der Bericht eher zurückhaltend. Lord Carter kündigt an, &#8220;mit interessierten Parteien das Potenzial zur Einrichtung einer neuen Rechte-Agentur auszuloten, die sich mit Fragen der Schaffung von Anreizen zur legalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und zur Vorbeugung gegen die unrechtmäßige Nutzung geschützter Werke befassen soll&#8221;. Bis zur Verabschiedung der Endfassung des Digital-Britain-Berichts will die Regierung mit Rechteinhabern und Distributoren darüber verhandeln, in welchem Umfang diese sich an der besseren Durchsetzung von Urheberrechten finanziell beteiligen können.</p>
<p>Hinsichtlich der von der Musikindustrie geforderten Bekämpfung von Filesharing-Aktivitäten schlägt Lord Carter vor, dass die Internetprovider die Filesharer unter ihren Kunden bei Urheberrechtsverletzungen verwarnen sollten. Eine Zwangssperrung des Internetzugangs im Wiederholungsfall plant die Regierung jedoch nicht. Stattdessen wird der Musikindustrie empfohlen, die größten Übeltäter vor Gericht zu bringen. Die ISPs sollten die Plattenfirmen dabei durch die Sammlung anonymisiert der Informationen unterstützen. Auf gerichtliche Anordnung hin würden sie die Informationen dann den Plattenfirmen übergeben.</p>
<p>Die Musikindustrie hatte sich offensichtlich schärfere Maßnahmen von der Regierung erhofft. In einer Stellungnahme erklärt der Verband der britischen Plattenfirmen (BPI):</p>
<blockquote><p>&#8220;Es ist schwer zu erkennen, wie durch das Verschicken von Warnschreiben das von der Regierung selbst gesetzte Ziel einer deutlichen Reduzierung des illegalen Filesharings erreicht werden kann. Die Verbraucherforschung hat gezeigt, dass Filesharer nur dann bereit sind, ihr Verhalten zu ändern, wenn sie nach den Briefen weitere Maßnahmen der ISPs befürchten müssen. Der Zwischenbericht schlägt vor, die größten Urheberrechtsverletzer zu verklagen. Es gibt aber kaum jemanden, der die Lösung des Problems darin sieht, Verbraucher zu verklagen. Wir glauben, dass angemessene Maßnahmen der ISPs wesentlich effektiver wären.&#8221;</p></blockquote>
<p>Aber noch ist nicht aller Tage Abend, sind die Plattenfirmen <a href="http://www.ifpi.com/content/library/BPI-response-to-digital-britain-interim-290109.pdf" target="_blank">überzeugt</a> (PDF):</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir werden weiterhin Druck auf die Regierung ausüben, gemeinsam mit uns und den ISPs eine effektive Antwort auf das Problem des illegalen Filesharings auszuarbeiten.&#8221;</p></blockquote>
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		<title>British Library warnt vor digitalem Gedächtnisschwund</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Feb 2009 07:45:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Chefin der British Library, Lynne Brindley, fordert größere Anstrengungen zur Archivierung digitaler Dokumente zur Zeitgeschichte. Andernfalls droht in absehbarer Zukunft ein digitaler Gedächtnisschwund von tragischem Ausmaß.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Chefin der British Library, Lynne Brindley, fordert größere Anstrengungen zur Archivierung digitaler Dokumente zur Zeitgeschichte. Andernfalls droht in absehbarer Zukunft ein digitaler Gedächtnisschwund von tragischem Ausmaß.<br />
<span id="more-804"></span><br />
<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/2f1e48c6326e4a028492383b1f0a9cf6" width="1" height="1" alt=""><br />
George W. Bush ist spurlos verschwunden. Das gilt jedenfalls für die Website des Weißen Hauses. Mit der Amtsübernahme von Barack Obama hätten sich alle Spuren seines Vorgängers auf der Website des US-Präsidenten &#8220;in Luft aufgelöst&#8221;, <a href="http://www.guardian.co.uk/technology/2009/jan/25/internet-heritage" target="_blank">beklagt</a> Lynne Brindley in einem Beitrag für den britischen Guardian.</p>
<p>Brindley, Chefin der British Library in London, verweist am Beispiel des Weißen Hauses auf die Flüchtigkeit des kulturellen Gedächtnisses im Digitalzeitalter:</p>
<blockquote><p>&#8220;Auf der Website gab es eine Broschüre mit dem Titel &#8217;100 Informationen über die Bush-Regierung, die Amerikaner nicht kennen&#8217; &#8211; und nun womöglich auch nie erfahren werden. Mit dem Wechsel der Website verwaiste der Link und die Broschüre wurde unerreichbar.&#8221;</p></blockquote>
<p>Wenn sich dieser Trend ausbreitet, wird sich das digitale Wissen des 21. Jahrhundert den Historikern der Zukunft als schwarzes Loch präsentieren, warnt Brindley.</p>
<p>Als Leiterin einer der größten Bibliotheken der Welt sieht Brindley naturgemäß die Bibliotheken in der Pflicht. Bei der Archivierung der digitalen Gegenwart will die British Library dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Aus Anlass der Olympischen Spiele 2012 in London wird die British Library eine umfangreiche Sammlung von Website-Inhalten zur Olympiade für die Nachwelt archivieren, kündigte Brindley an.</p>
<p>Doch Archivieren allein genügt nach Brindleys Aussage nicht. Die Archivbestände müssten auch zugänglich gemacht werden. Brindley verweist als Beispiel auf ein ambitioniertes Projekt zur Digitalisierung der eigenen Bibliotheksbestände: Seit Anfang des Monats sei der Gesamtbestand der British Library an Zeitungen aus dem 17. und 18. Jahrhundert in digitalisierter Form für Hochschulen und andere höhere Bildungseinrichtungen im Vereinigten Königreich online zugänglich.</p>
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		<title>Fundstücke zur Kreativwirtschaft</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 08:54:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hendrik Werner wundert sich in der „Welt“ über „Merkwürdige Methoden bei der Google-Buchsuche“, Mike Skinner (The Streets) ist überzeugt, daß „die Musikindustrie … ihren Kollaps schon hinter sich“ hat und die Weltzollorganisation will sogar ihre Terminkalender urheberrechtlich geschützt wissen. Google hat sich bekanntlich in den USA mit den Buchverlegern über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hendrik Werner wundert sich in der „Welt“ über „Merkwürdige Methoden bei der Google-Buchsuche“, Mike Skinner (The Streets) ist überzeugt, daß „die Musikindustrie … ihren Kollaps schon hinter sich“ hat und die Weltzollorganisation will sogar ihre Terminkalender urheberrechtlich geschützt wissen.</p>
<p><span id="more-653"></span>Google hat sich bekanntlich in den USA mit den Buchverlegern über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher für seine Online-Buch-(Durch-)Suche <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/10/28/the-end-of-snippet-view-google-settles-lawsuit-with-book-publishers-nytimescom/" target="_self">geeinigt</a>. <a href="http://books.google.com/googlebooks/agreement/index.html" target="_blank">Hier</a> erklärt Google selbst, was es damit auf sich hat.</p>
<p>Der Holtzbrinck-Geschäftsführer Rüdiger Salat <a href="http://www.welt.de/webwelt/article2646181/Merkwuerdige-Methoden-bei-der-Google-Buchsuche.html" target="_blank">zeigte</a> sich von der Einigung sehr angetan: „Die Vereinbarung könnte einen wesentlichen Beitrag zur Integration der Interessen von Autoren, Verlagen, Bibliotheken und Internetplayern bei der Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle in der digitalen Welt leisten.&#8221; In Deutschland steht eine vergleichbare Einigung noch aus.</p>
<p>Hendrik Werner machte nun die Probe aufs Exempel und <a href="http://www.welt.de/webwelt/article2646181/Merkwuerdige-Methoden-bei-der-Google-Buchsuche.html" target="_blank">berichtet</a> über seine Erfahrungen in der gestrigen Ausgabe der Welt. Und er fand: seine Dissertation, die er 2001 im Verlag Königshausen &amp; Neumann veröffentlichte. Werner ist alles andere als begeistert: „Zum einen hat mich niemand über diesen Schritt informiert, geschweige denn um Erlaubnis gefragt. Nicht der Verlag. Nicht jene deutsche Bibliothek, aus deren vom Kooperationspartner Google digitalisierten Beständen der online gestellte Text stammen muss. Und Google selbst hat auch nicht bei mir angerufen.&#8221; Als „besonders problematisch&#8221; empfindet Werner, daß es möglich ist, „sich unter dem Menüpunkt ‚Dieses Buch durchsuchen&#8217; mit Hilfe gezielter Suchbegriffe von ‚Stalin&#8217; über ‚Hand&#8217; bis ‚Gespenst&#8217; sukzessiv fast jede einzelne Seite aufzurufen &#8211; und diese auszudrucken.&#8221; Er ist überzeugt: „Das kommt bei Fachliteratur billiger als der Erwerb des Werks über einen der am Seitenrand aufgelisteten Internet-Buchhändler, die für mein Opus zwischen 30 und 45 Euro haben wollen.&#8221;</p>
<p>Halbwegs repräsentativ für die gegenwärtige Diskussion über Urheberrechtsfragen sind die Kommentare der Leser des Artikels von Werner. So schreibt etwa der Kommentator Dirk Gaber:</p>
<blockquote><p>„Wer die Zeit dazu hat, mit Hilfe gezielter Suchbegriffe jede einzelne Seite aufzurufen, um diese dann auszudrucken, der hat das sicherlich auch nötig. Zudem wird der Stellenwert des eigenen Werkes von vielen Autoren &#8211; und es gibt, vorsichtig ausgedrückt, wirklich ‚viele&#8217; ‚Autoren&#8217; &#8211; schlicht überschätzt.&#8221;</p></blockquote>
<p>Derlei Bemerkungen findet der Nutzer Heinz Hard unangebracht:</p>
<blockquote><p>„Ich finde es immer wieder erstaunlich, mit welcher Dreistigkeit der Diebstahl geistigen Eigentums schöngeredet wird. Wie wär&#8217;s, wenn die Kommentatoren hier einfach mal ihre Adresse veröffentlichen: mal sehen ob sich ihre Meinung ändert, wenn es sie selbst trifft oder betrifft.&#8221;</p></blockquote>
<p>So hat jede Medaille ihre zwei Seiten&#8230;</p>
<p>Ralf Krämer hat sich für Jetzt.de (von der Süddeutschen Zeitung) mit dem britischen Musiker Mike Skinner <a href="http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/452591" target="_blank">unterhalten</a>. Unter anderem hat er Skinner auch zur Lage der Musikindustrie und der Musiker befragt:</p>
<blockquote><p><strong>Krämer:</strong> Vor einiger Zeit habe ich in Berlin auf der Straße einen Flyer gefunden. Auf ihm stand: „The Streets, live und umsonst, heute auf der Baustelle der O2-Arena&#8221;. Ich bin nicht hingegangen, weil ich keine Lust hatte, auf einer Werbeveranstaltung für einen Handy-Anbieter zu tanzen. Wie stehst du dazu?<br />
<strong>Skinner:</strong> Es klingt gut, zu sagen: Musik sollte frei und unabhängig sein. Aber allein der physikalische Akt, eine Band von England nach Deutschland zu transportieren, kostet sehr viel Geld. Das ist nicht mit ein paar hundert Eintrittskarten zu finanzieren. Es war mal die Aufgabe der Plattenfirmen, diese Kosten zu übernehmen, aber die CD-Verkäufe sind geradezu irrelevant geworden. Die Plattenfirmen finanzieren kaum noch Tourneen, also macht es eben O2. Es ist eine sehr heuchlerische Haltung, vor allem von Konsumenten aus der Mittelschicht, diese Tatsachen außer Acht zu lassen.<br />
&#8230;<br />
<strong>Krämer:</strong> Also ist es der konsequente, moderne Weg, sich Musik von Sponsoren bezahlen zu lassen?<br />
<strong>Skinner:</strong> Ja. Zum Beispiel.</p></blockquote>
<p>Das ist, finde ich, ein sehr interessantes Beispiel für den Strukturwandel in der Musikwirtschaft. Einerseits macht sich ein Musiker wie Skinner keinerlei Illusionen. Tourneen müssen finanziert werden und es kommt für die Qualität der Musik nicht auf die konkrete Geldquelle an. Andererseits zeigt sich die Schwerfälligkeit der Plattenfirmen. Statt Musik in jeder Form zu verkaufen, auch in Form von Live-Konzerten, wollen sie in erster Linie Tonträger verkaufen. (Seit einiger Zeit ja immerhin auch Musikdateien.) Die sich öffnende Lücke schließen dann eben andere Unternehmen. Mit anderen Worten: Die Musikwirtschaft ist dabei, in der Marktwirtschaft anzukommen. Der damit einhergehende Strukturwandel führt zu einer Reorganisation de Verwertungskette bei der alte Akteure verlieren und neue Akteure gewinnen.</p>
<p>Das klassische Verlagssystem mit dem die Plattenfirmen bisher operierten stammte ja konzeptionell noch aus der Zeit des Frühkapitalismus (der Renaissance) als Handwerker in Zünften organisiert waren. Dazu sagt Georg Droege in seiner Deutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte (3. Aufl., Ullstein, 1979):</p>
<blockquote><p>„Insgesamt trugen zur Entstehung des Verlagssystems also mehrere Gründe bei, Finanzierungsprobleme innerhalb des Handwerks und des Montangewerbes, Absatzprobleme, die nicht mehr vom einfachen Handwerksmeister zu lösen waren, Kostenprobleme zur Verbilligung der Herstellung.&#8221; (S.91/92)</p></blockquote>
<p>Die Verleger schossen für die Produktion Geld vor &#8211; „legten es vor&#8221; &#8211; und sicherten sich so den preiswerten Zugriff auf die Produkte. Zugleich monopolisierten sie den Zugang zu den Quellen und konnten beim Verkauf der Waren Mengen, Qualitäten und Preise kontrollieren. In den meisten Wirtschaftszweigen wurde das Verlagssystem in den späteren Jahrhunderten im Zuge der weiteren Entwicklung des Kapitalismus abgelöst. Lediglich im Buchgewerbe &#8211; und davon ausgehend dann mit der Institutionalisierung des Urheberrechts in der Musikwirtschaft, der Filmwirtschaft und der Softwarewirtschaft &#8211; wurde das Verlagssystem weitgehend beibehalten. Exklusive Rechte zur Vermarktung von einzelnen Waren und die damit verbundene Möglichkeit des Preisdiktats entzog Waren wie Musikstücke, Texte und Filme weitestgehend dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb.</p>
<p>Die durch die exklusive Kontrolle der Menge von Waren zu erzielenden Preise garantierten den Plattenfirmen, Verlagen und Filmstudios hohe Profite, die sie zielgerichtet auch dazu einsetzten (und einsetzen), das für sie so lukrative System zu manifestieren. Welchen Einfluß die Lobby der Verwerter noch immer hat, läßt sich gut daran ablesen, daß die EU-Kommission wider alle wirtschaftliche Vernunft die Schutzfrist für Musikaufnahmen massiv <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/tag/schutzfristverlangerung/" target="_self">verlängern</a> will.</p>
<p>Im Zuge der Digitalisierung der Medienreproduktion und des Medienvertriebs ist nun aber der Fall eingetreten, daß sich die „Finanzierungsprobleme innerhalb des Handwerks&#8221;, „Absatzprobleme&#8221; und „Kostenprobleme zur Verbilligung der Herstellung&#8221; &#8211; um noch einmal auf Droege zurückzukommen &#8211; erheblich vereinfacht haben. Der PC ist zum Tonstudio, zum Vervielfältigungsgerät und zum Vertriebsinstrument geworden, das sich auch ohne Verlagssystem finanzieren läßt.</p>
<p>So banal es klingen mag, kann man es doch nicht oft genug wiederholen: Veränderte Kosten ermöglichen veränderte Strukturen. Und im Kapitalismus, wo Kostenvorteile immer auch Wettbewerbsvorteile darstellen, erzwingen veränderte Kosten veränderte Strukturen. Wer dem Wettbewerb nicht standhält, verschwindet vom Markt &#8211; so funktioniert nun einmal das System. Die derzeit in der Kreativwirtschaft zu beobachtenden Strukturveränderungen sind die unmittelbare Folge der Kostenveränderungen bei Produktion, Reproduktion und Distribution der von Kreativen produzierten Waren. Den Kreativen wird die Anpassung bei allen Schwierigkeiten gelingen, da bin ich mir sicher. Das war schon immer so, sie haben ja schließlich etwas anzubieten. Unternehmen aber, die am Verlagsmodell festhalten &#8211; koste es, was es wolle -, werden den Strukturwandel höchstens in Nischen überstehen. Die Angebote, die sie den Produzenten der von ihnen exklusiv verkauften Waren machen können, werden immer unattraktiver.</p>
<p>An neuen Texten, Bilder, Musikstücken usw. usf. wird es dennoch nicht mangeln. Denn, um noch einmal Mike Skinner zu Wort kommen zu lassen:</p>
<blockquote><p><strong>Krämer:</strong> Würdest du dann auch noch Musik machen, ohne Publikum?<br />
<strong>Skinner:</strong> Ja, das würde ich wohl. Aber das ist dann wieder der große Vorteil des Internets: du kannst deine Musik sehr schnell weltweit verbreiten. Ein Publikum zu haben oder nicht, ist also nicht das Problem.</p></blockquote>
<p>Last but not least ein Kuriosum (via Intellectual Property Watch). Die Weltzollorganisation (WCO) nimmt das Urheberrecht auf alle Dokumente in Anspruch, die von ihr produziert werden: „Copyright © 2008 World Customs Organization. All rights reserved. Requests and inquiries concerning translation, reproduction and adaptation rights should be addressed to copyright@wcoomd.org.&#8221; Das betrifft sogar die Tagesordnungen für die Treffen der Arbeitgruppen!</p>
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