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	<title>iRights.info - Blog &#187; Copyright</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>iRights.info auf der OKCon 2011</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 10:06:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Morgen startet in der Berliner Kalkscheune die Open Knowledge Conference OKCon 2011. Es gibt ein spannendes Programm mit einer Vielzahl von internationalen Experten rund um freies Wissen. iRights.info wird auf der OKCon ebenfalls vertreten sein. iRights-Redakteur Till Kreutzer wird am Freitag den 01. Juli um 10 Uhr den Vortrag We are the Creators! halten. In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Morgen startet in der Berliner Kalkscheune die <a href="http://okcon.org/2011">Open Knowledge Conference OKCon 2011</a>. Es gibt ein spannendes Programm mit einer Vielzahl von internationalen Experten rund um freies Wissen. iRights.info wird auf der OKCon ebenfalls vertreten sein. iRights-Redakteur Till Kreutzer wird am Freitag den 01. Juli um 10 Uhr den Vortrag <a href="http://okcon.org/2011/programme/we-are-the-creators">We are the Creators!</a> halten. </p>
<p>In der Ankündigung heißt es dazu: &#8220;Cultural methods and means have changed radically in the digital era. We face phenomenons like the “Creativity of the Masses” and the “Remix-Culture”. Such and other developments in the societies all over the world shake the main principles of copyright law to the core. However the legal development did not (yet) react with likewise fundamentally revisions. Copyright law still focus’ only on the interests of the “original creator” and the entertainment, software and publishing industry – in other words: on piracy prevention and the enforcement of the given system. This diametral opposed development of legal and social norms let to a clash of the cultures and the generations long ago.&#8221;</p>
<p>Und weiter: &#8220;If the legislators do not (re)act adequately quite soon, the copyright system will collapse. In the presentation the social and cultural development will be compared with the legal development. An analysis will show the basic deficiencies the present copyright regime suffers from and what steps could (should) be taken to modernize the system in order to serve its destined function as the “Magna Charta of the Information Society.&#8221;</p>
<p>Das vollständige Programm findet sich <a href="http://okcon.org/2011/programme">hier</a>. Für alle die nicht dabei sein können, gibt es hier einen <a href="http://www.ustream.tv/channel/open-knowlegde">Video-Livestream</a>.</p>
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		<title>What about WIPO?</title>
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		<pubDate>Thu, 05 May 2011 17:54:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Englischsprachiger Gastbeitrag von Verena Metze-Mangold (Vize-Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission): Copyright needs to evolve to current technological realities or risk becoming irrelevant. Surprisingly enough, this says WIPO Director General Francis Gurry. WIPO is the world intellectual property rights organisation and part of the UN system. The central question facing the evolution of copyright policy is how [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Englischsprachiger Gastbeitrag von Verena Metze-Mangold (Vize-Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission):</p>
<p>Copyright needs to evolve to current technological realities or risk becoming irrelevant. Surprisingly enough, this says WIPO Director General Francis Gurry. WIPO is the world intellectual property rights organisation and part of the UN system.</p>
<p>The central question facing the evolution of copyright policy is how to maintain a balance between availability of cultural works as precondition for cultural diversity, science and innovation while assuring a dignified economic existence for creators and performers. Digital technology is having a radical impact on those balances. Mr. Gurry states: &#8220;Rather than resist it, we need to accept the inevitability of technological change and to seek an intelligent engagement with it. There is, in any case, no other choice &#8211; either the copyright system adapts to the natural advantage that has evolved or it will perish.&#8221;</p>
<p>As response to the challenges facing copyright in the digital age, he asks for the development of a comprehensive cultural policy &#8211; a combination of &#8220;law, infrastructure, cultural change, institutional collaboration and better business models.&#8221; There is no &#8220;single magical answer&#8221;.</p>
<p>He points out three main principles that should guide the development of a successful policy response. The first is &#8220;neutrality to technology and to the business models developed in response to technology.&#8221; The purpose of copyright was not to preserve business models established under obsolete technologies. Copyright should be about promoting cultural dynamism and exchange, not preserving or promoting vested business interests.&#8221;</p>
<p>A second principle is &#8220;comprehensiveness and coherence in the policy response.&#8221; Recognizing the limitation of law to provide a comprehensive answer he finds that &#8220;infrastructure is as important a part of the solution as law.&#8221; He asks for a global infrastructure that permits simple, global licensing, one that makes the task of licensing cultural works legally on the Internet as easy as it is to obtain such works there illegally.&#8221; People do not respond to being called pirates, the General Director says. They would respond to a challenge to sharing responsibility for cultural policy. </p>
<p>The third guiding principle for a successful response to the digital challenge was the need more simplicity in copyright. Copyright is complicated and complex, reflecting the successive waves of technological development in the media of creative expression from printing through to digital technology, and the business responses to those different media. &#8220;We risk losing our audience and public support if we cannot make understanding of the system more accessible.&#8221;</p>
<p>Text by Verena Metze-Mangold, Vice-President of the <a href="http://www.unesco.org/nac/geoportal.php?country=DE&amp;language=E">German Commission for UNESCO</a>.</p>
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		<title>Schreibwaren &#8211; Das Buch und seine Zukunft</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 22:08:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Freiburg findet an diesem Wochenende das Festival „Schreibwaren. Das Buch und seine Zukunft“ statt. Darin geht es um nichts geringeres als die Zukunft des gedruckten Wortes. Mit dabei sind Autoren, Verleger und Experten, darunter auch iRights.info-Redakteurin Valie Djordjevic, die am Sonntag um 11 in der Matinee-Vorstellung unter dem Titel ESPRESSO BOOK MACHINE I zusammen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-2363 alignleft" title="logoschreibwaren" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/12/logoschreibwaren.jpg" alt="Logo Schreibwaren" width="200" height="142" />In Freiburg findet an diesem Wochenende das Festival <a href="http://www.schreibwaren-festival.de" target="_blank">„Schreibwaren. Das Buch und seine Zukunft“</a> statt. Darin geht es um nichts geringeres als die Zukunft des gedruckten Wortes. Mit dabei sind Autoren, Verleger und Experten, darunter auch iRights.info-Redakteurin Valie Djordjevic, die am Sonntag um 11 in der Matinee-Vorstellung unter dem Titel ESPRESSO BOOK MACHINE I zusammen mit Joost Smiers (Wissenschaftler und Autor, Niederlande), Antje Kunstmann (Verlegerin, Deutschland, angefragt) und Ernst Piper (Literaturagent, Deutschland) auf dem Panel sitzt und über E-Books, Autorschaft, Copyright und &#8211; wie immer &#8211; das Internet diskutiert.</p>
<p>Auch das restliche Programm hört sich sehr empfehlenswert an &#8211; eine gute Mischung aus Lesungen und Diskussionen, unter anderem mit Thomas Meinecke, Kathrin Passig, Rüdiger Wischenbart, Mercedes Bunz, Melinda Nadj Abonji und und und.</p>
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		<title>Deutsche Literaturkonferenz: Vorschlag zu verwaisten Werken</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 11:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Public Hearing on Orphan Works stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden. (Mathias Schindler berichtet im Wikimedia-Blog [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein <a href="http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/copyright-infso/copyright-infso_en.htm#publichearing" target="_blank">Public Hearing on Orphan Works</a> stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden. (Mathias Schindler berichtet im <a href="http://blog.wikimedia.de/2009/11/01/hearing-bruessel-orphan-works/" target="_blank">Wikimedia-Blog</a> über die Veranstaltung.) Unter anderem stellte dort <a href="http://www.vgwort.de">VG Wort</a> Geschäftsführer Robert Staats das in Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Deutschen Nationalbibliothek und verschiedenen Verbänden entwickelte Modell zur Zugänglichmachung von verwaisten Werken vor (siehe auch <a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article5001009/Froehlicher-Sozialismus.html" target="_blank">hier</a>).<span id="more-1573"></span></p>
<p>Nachgetragen sei an dieser Stelle, dass sich auch die <a href="http://www.literaturkonferenz.de">Deutsche Literaturkonferenz</a> Gedanken darüber gemacht hat, wie eine gesetzliche Lösung für das Problem der verwaisten Werke aussehen könnte. Die Literaturkonferenz, die im Berliner Büro der VG Wort angesiedelt ist, versammelt nahezu alle Verbände unter ihrem Dach, die in der deutschen Literaturlandschaft etwas zu melden haben, von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung über das deutsche P.E.N.-Zentrum und den Verband Deutscher Schriftsteller bis hin zum Börsenverein des Deutschen Buchhandels.</p>
<p>Der <a href="http://www.literaturkonferenz.de/20091019.html">Vorschlag an den Gesetzgeber</a> sieht im Falle von verwaisten Werken einen automatischen Rechteverlust des Urhebers an eine Verwertungsgesellschaft vor. Bewerkstelligt werden soll dies über einen neuen Paragraphen §13(d) im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz:</p>
<p>„(1) Hat eine sorgfältige Suche ergeben, dass bei geschützten Werken der Rechteinhaber nicht feststellbar ist, so gilt die Verwertungsgesellschaft, die Rechte an Werken dieser Art wahrnimmt, als berechtigt, Nutzungsrechte für die elektronische Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung einzuräumen. Für die Nutzung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Verwertungsgesellschaft hat den Nutzer von Vergütungsansprüchen des Rechteinhabers freizustellen.“</p>
<p>Was bedeutet das? Die Literaturkonferenz schlägt vor, dass Verwertungsgesellschaften zukünftig ermächtigt werden sollen, Werke solcher Urheber, die nicht auffindbar sind, für elektronische Nutzungen zu lizensieren. Wenn also zukünftig beispielsweise Maggi auf seiner Internetseite einen Romanauszug veröffentlichen möchte, aber den Autor nicht auffinden kann, zahlt die Firma eine Gebühr an die VG Wort und erhält eine entsprechende Lizenz. Verweigern kann die Verwertungsgesellschaft dieses Ansinnen nicht, da sie gesetzlich verpflichtet ist, jedermann zu gleichen Bedingungen Rechte einzuräumen.</p>
<p>Damit das jedoch funktioniert, ohne dass Maggi oder die VG Wort im Nachhinein Ärger bekommen, muss fingiert werden, der Autor des betreffenden Romans hätte der VG Wort seine Rechte übertragen, was in Wirklichkeit vielleicht gar nicht der Fall war. Dazu dient der zweite von der Literaturkonferenz vorgeschlagene Paragraph:</p>
<p>„(2) Wird der Rechteinhaber bekannt, so hat er im Verhältnis zu der Verwertungsgesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er ihr seine Rechte zur Wahrnehmung übertragen hätte. Die Berechtigung der Verwertungsgesellschaft entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Rechteinhaber ihr gegenüber schriftlich erklärt, seine Rechte selbst auszuüben.“</p>
<p>Das bedeutet: Wer als Autor, Musiker oder Fotograf keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft hat, soll, wenn er unvorhergesehener Waise doch noch auftaucht, so behandelt werden, als hätte er einen gehabt. Das Recht des Urhebers, über elektronische Nutzungen seines Werks selbst zu entscheiden, fällt also gewissermaßen automatisch an die Verwertungsgesellschaft.</p>
<p>Würde der Gesetzgeber diesem Vorschlag folgen, müssten Autoren, Fotografen oder Musiker, die ihre Werke im Internet veröffentlichen, aber mit Verwertungsgesellschaften bislang nichts zu tun hatten, verstärkt darauf achten, für Verlage, Musiklabels oder Werbefirmen auffindbar zu sein. Andernfalls würden sie riskieren, als „verwaist“ zu gelten, und dann dürften ihre Werke ganz legal zu jeglichen kommerziellen Zwecken genutzt werden – so lange, bis sie widersprechen.</p>
<p>Warum die Literaturkonferenz diesen Vorschlag macht, ist leicht ersichtlich: Die meisten Urheber verwaister Werke werden nicht wieder auftauchen, weil sie entweder tatsächlich verschollen sind oder aber nicht davon erfahren, dass sie ein Anrecht auf Zahlungen hätten. Trotzdem würden die Verwertungsgesellschaften Geld einnehmen, dass sie nach Ablauf einer gewissen Frist an ihre Wahrnehmungsberechtigten umverteilen wollen. Während die Urheber verwaister Werke also qua Gesetz enteignet werden sollen, dürfen die bei Verwertungsgesellschaften registrierten Wahrnehmungsberechtigten sich auf einen warmen Geldregen freuen.</p>
<p><em>(Upgedatet mit Link auf Bericht von Schindler am 2.11.)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Enteignung oder Infotopia?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 08:04:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung. 9.00 Uhr Grußworte Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung.<span id="more-1461"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline">9.00 Uhr Grußworte</span></p>
<p>Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen Initiative. Muss aber nicht für öffentliche Güter öffentliche Verantwortung übernommen werden? Das fragt sich derzeit die Politik.</p>
<p>Dr. Christoph Bartmann, Goethe-Institut: Was bedeutete geistiges Eigentum heute für die Kultur? Welche Kulturbedeutung hat die Kopie? Begriffe wie &#8220;Wissensgesellschaft&#8221; oder &#8220;informationelle Selbstbestimmung&#8221; sind unklar definiert: Von welchem Wissen reden wir dabei? Was ist &#8220;neues Wissen&#8221;, und wann wird es relevant für die Wissensgesellschaft? Aber auch: Was hat der Wahlsieg der FDP mit der Wissensgesellschaft zu tun? Ist es eine gute oder eine schlechte Nachricht, dass sich &#8220;Leistung wieder lohnen muss&#8221;?<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.20 Uhr Einführung</span></p>
<p>Matthias Spielkamp, iRights.info: Ziel der Tagung ist, einen Rahmen schaffen, in dem jeder mitdiskutieren kann &#8211; keine hohen Eintrittspreise, keine Zugangsschwellen. Neben Verlegern sollen auch Autoren und Leser zu Wort kommen. Es ist ein hochkomplexes Thema: Es gibt zwischen 400 und 800 Eingaben bei dem zuständigen Gericht. Die US-Vereinigung der Menschen mit Behinderungen, der Internationale Bibliotheksverband, europäische Verlegerverbände &#8211; alle schätzen das Settlement unterschiedlich ein. Kaum jemand durchschaut es noch ganz.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.30 Uhr Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?</span></p>
<p>Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht Lovells LLP, Frankfurt:</p>
<p>Durch die Stellungnahme der Antitrust-Division vom 18. September hat sich vieles geändert. Das Settlement ist vorerst tot, es wird grundlegende Änderungen geben.</p>
<p>1. Ausgangssituation: Google Library Project, angekündigt 14. Dezember 2004. Digitalisierung von Buchbeständen großer Bibliotheken &#8211; in den USA auch solcher, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Seit 2004 sind etwa 10 Millionen Werke gescannt worden. Kostenaufwand: 10-12 Dollar pro Buch.</p>
<p>20. September 2005: Class Action Verfahren Autoren &amp; Verleger vs. Google wird angestrengt. Streitgegenstand: &#8220;brief excerpts&#8221; of copyrighted material on website. Greift dabei der &#8220;fair use&#8221;-Grundsatz? Im Zuge der Beilegung hat sich der Streitgegenstand auf weitere Nutzungen erheblich ausgeweitet.</p>
<p>2. Class Action Verfahren: Nicht nur die Prozessbeteiligten, sondern auch Dritte sind als Mitglieder der Class betroffen und an Richterspruch oder gerichtliche Einigung gebunden. Class Members können Objections geltend machen, ihr Opt-out-Recht wahrnehmen oder einen Amicus-Curiae-Letter einreichen.</p>
<p>3. Auswirkungen in Deutschland: Auch Werke deutscher Autoren wurden digitalisiert; auch sie haben ein &#8220;US-Copyright-Interest&#8221;. In Deutschland wäre ein vergleichbares Vorgehen seitens Google zwar nicht möglich gewesen, da es im deutschen Urheberrecht kein &#8220;fair use&#8221; gibt. Für Nutzungen in den USA gilt jedoch das US-amerikanische Urheberrecht.</p>
<p>4. Google Book Settlement, wie es vorgesehen war: betrifft Bücher und Beilagen, die vor dem 5. Mai 2009 digitalisiert worden sind. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Book Rights Registry. Google werden darüber hinaus umfangreiche Nutzungen ermöglicht: display-uses, non-display-uses, advertising uses, wobei teils die Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich ist. Es geht um eine einfache, nicht um eine ausschließliche Lizenz. Rechte der Class Members: opt-out, removal, right to exclude. Google zahlt 63% aller zukünftigen Einnahmen an die Book Rights Registry.</p>
<p>5. Bedenken:</p>
<p>US Department of Justice: Im Hinblick auf Class-Action-Verfahren keine angemessene Repräsentation der Class Members (Orphan Works / Out-of-Print-Works), keine angemessene Notifikation. Im Hinblick auf Antitrust-Law: Gewinnverteilungsplan für die gesamte Branche könnte kartellrechtswidrig sein. Außerdem erhält Google ein faktisches Monopol auf orphan works. Anregung: Der Gesetzgeber sollte aktiv werden, vor allem bei Orphan Works. Für out-of-print-works sollte ein opt-in gelten. Die Ausschlussfristen sollten verlängert werden. Das BRR sollte besser kontrolliert werden können.</p>
<p>Bundesrepublik Deutschland: Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Urheberrechts. Google entscheidet selbst, ob Werke in-print oder out-of-print ist. Faktisches Monopol für Orphan Works. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Zensur. Fehlende Transparenz und Kontrole, unzureichende Fixvergütung frü erfolgte und ungenehmigte Nutzung.</p>
<p>Börsenverein: Formerfordernisse für Urheberschutz nach Berner Konvention verboten; Börsenverein teilt auch die meisten der bereits erwähnten Bedenken.</p>
<p>Perspektive: Vermutlich kommt ein Opt-in für out- of- print-books, vermutlich auch ein ergänzender Notifizierungsprozess.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11.00 Uhr Was tut die Bundesregierung?</span></p>
<p>Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber-und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz: Die Bundesregierung war nicht untätig. Brigitte Zypries hat dafür gesorgt, dass Google Books in Europa auf die Tagesordnung kam.  Die Einwände des DOJ sind berechtigt: Es geht hier nicht nur um die Frage des Zugangs zum Wissen, sondern auch um massive wirtschaftlichen Interessen. Die von Google, aber auch die der Urheber, Intermediäre und Service-Provider. Das Kartellrecht hat hier die Aufgabe, die Vielfalt des Angebots und den Wettbewerb auf dem Informationsmarkts zu gewährleisten.</p>
<p>Kontext des Settlement: 90% der europäischen Bibliotheksverstande sind im Handel vergriffen oder verwaist. Deshalb gibt es die &#8220;Europeana&#8221;, mit der ein hoher Aufwand verbunden ist. Die Rechte der Rechteinhaber sind dabei von Anfang an gewahrt worden. Ist das bei der Google Buchsuche auch der Fall gewesen? Zunächst nicht. Amerikanische Autoren und Verleger mussten erst klagen, bevor Google zu verhandeln begonnen hat.</p>
<p>Bedenken der Bundesregierung gegen das Settlement: Das Opt-out-Prinzip bedeutet eine Umkehrung des Urheberrechtsprinzips. Sorge, dass Werke vorschnell als vergriffen kategorisiert werden, dass Autoren die sehr kurze Frist zur Registierung verpassen. Sorge auch in Bezug auf verwaiste Werke: Google hätte ein Monopol zur Online-Nutzung bekommen, da Konkurrenten bei ähnlichen Projekten weiterhin mit rechtlichen Auseinandersetzungen hätten rechnen müssen. Eine solche Monopolisierung stellt Gefahren für die kutlurelle Vielfalt dar. Aspekt der Verfahrensfairness: Kläger waren die Author&#8217;s Guild und die AAP, die beide keine deutschen Mitglieder haben. Auch datenschutzrechtliche Aspekte spielten eine Rolle.</p>
<p>Die Google Books Story wird in Zukunft auch eine europäische Geschichte sein. Die Europäische Kommission hat am 8. September eine Anhörung durchgeführt, deren Konsequenzen noch nich absehbar sind. Ziel des Amicus-Curiae-Briefs der Bundesregierung war, dass das Settlement abgelehnt wird oder zumindest die deutschen Autoren und Verleger davon ausgenommen werden. Dieses Ziel ist ein gutes Stück nähergerückt. So steht etwa der Vorschlag im Raum, auch Nicht-Amerikaner in den Vorstand der BRR zu berufen. Europäische Berater sollen zudem bei der Bestimmung des Status der Lieferbarkeit eines Buches einbezogen werden. Die grundsätzlichen Bedenken gegen das Opt-out-Prinzip werden dadurch freilich nicht beseitigt.</p>
<p>Die Diskussion um die Zukunft des Wissens wird längst nicht mehr nur in Kreisen von Forschung und Wissenschaft geführt. Das Thema Urheberrecht ist eine zentrale rechts- und gesellschaftspolitische Frage. Der Diskussionsprozess wird auch auf europäischer Ebene fortgesetzt werden. Bei allem Segen der neuen Technologien darf man nicht das Urheberrecht einfach als obsolet abtun. Derzeit wird weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Urheberrecht, insbesondere im Verhältnis Urheberrecht und Wissenschaft, vom BMJ geprüft. Auch die Frage des Umgangs mit verwaisten Werken steht dabei auf dem Programm, ebenso ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Respekt vor geistigem Eigentum ist aber nicht nur eine Sache der Politik, sondern auch eine von Gesellschaft und Wirtschaft.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11. 30 Uhr Zwischen Konzentration und Innovation: Digitale Geschäftsmodelle von Verlagen</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Jörg Pfuhl (Verlagsgruppe Random House), Stefan Keuchel (Pressesprecher Google Deutschland), Jan Meine (Meine Verlag, Leipzig). Moderation: Dr. Andreas Poltermann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Wir als große Verlagsgruppe sind vom Google Settlement direkt betroffen: etwa 10.000 unserer Titel sind gescannt. Das Settlement ist  eine Geschäftsgrundlage, auf der man zusammenarbeiten kann. Ich fände es bedauerlich, wenn es letztenendes nicht verabschiedet würde. Am Ende stünden wir mit leeren Händen da, weil wir gegenüber Google keine Rechtsposition hätten. Wir werden all unsere Titel bei Google anmelden. Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Autoren.</p>
<p>Wir werden von Google getrieben, Probleme mit der Digitalisierung schneller zu lösen, als wir es sonst vielleicht getan hätten. Dass es jetzt noch Probleme mit der Datenbank gibt &#8211; soît, man wird sie lösen können. Wir veröffentlichen jährlich 2.000 neue Titel &#8211; kein Lagerhaus kann die alle lieferbar halten. Mit Sicherheit ist die Zahl der Bücher aus unserem Hause, an denen wir die Rechte noch halten, die aber vergriffen sind, sechsstellig. Wenn diese auf elektronischem Wege zugänglich werden, umso besser.</p>
<p>Der Marktanteil des E-Books im RH-Programm wächst derzeit dramatisch, durch I-Phones und mobile Geräte. In den letzten sechs Monaten haben wir mehr E-Books verkauft als in den letzten 10 Jahren zusammen. Wir gehen davon aus, dass die E-Books die Hörbücher bald überholt haben werden. Das wird ein signifikanter Marktanteil: Vielleicht ist irgendwann jedes zweite Buch, das verkauft wird, ein E-Book.</p>
<p>Jan Meine, Meine Verlag:</p>
<p>Wir nehmen am Google Partnerprogramm teil, es gibt allerdings Autoren, die emotionale Bedenken gegen die Online-Verfügbarkeit haben. Der kommerzielle Aspekt spielt dabei so gut wie keine Rolle.</p>
<p>Stefan Keuchel, PR Google Deutschland:</p>
<p>Wir haben einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Google Buchsuche investiert. Die Bayerische Staatsbibliothek beziffert den Wert der bei ihr durchgeführten Digitalisierung urheberrechtsfreier Titel auf 60 Millionen Euro. Die Google Buchsuche enthält derzeit etwa 10 Millionen Titel. 2 Millionen stammen aus dem Partnerprogramm, 8 Millionen aus dem Bibliotheksprogramm. Wir arbeiten in diesem Programm mit etwa 30 Bibliotheken zusammen und seit Kurzem bekanntlich auch mit der Französischen Nationalbibliothek.</p>
<p>Nicht alles, was Google tut, zielt darauf ab, sofort Gewinne zu realisieren. Auch bei der Buchsuche sind wir weit davon entfernt. Aber je besser die Informationen sind, die Google bieten kann, desto mehr Nutzer finden die Dienste, die Google anbietet.</p>
<p>Datenschutz: Google ist mittlerweile sehr groß und erhält deshalb von seinen Nutzern mehr Daten als eine Garagenfirma. Wenn Sie sich ein Buch anschauen bei der Google Buchsuche, werden diese Daten an die Verlage weitergeleitet, die sie auswerten können. Personenbezogene Daten sammelt Google nicht und führt sie schon gar nicht zusammen.</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Angst vor dem Giganten Google haben wir nicht. Wir haben eine Beteiligung am Partnerprogramm bislang abgelehnt, sehen das Settlement nun aber als eine faire Geschäftsgrundlage mit klar definierten Spielregeln an. Auch wir haben in den letzten zehn Jahren einen siebenstelligen Betrag in E-Books investiert, weil wir es unseren Autoren ermöglichen möchten, auf möglichst vielen Vertriebswegen gefunden zu werden.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">14.00 Uhr Zwischen Vergütung und Vermarktung: Autorschaft in der Netzökonomie</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Florian Cramer (Medienwissenschaftler Willem de Kooning Academie, Rotterdam), Peter Glaser (Autor, Berlin), Wolfgang Schimmel, Justitiar ver.di. Moderation: Jan Engelmann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Florian Cramer: Beim &#8220;Heidelberger Appell&#8221; geht es um die Angst, nicht mehr in Buchform publiziert zu werden. Dabei müssen Wissenschaftler ihre Publikation in der Regel auch noch selbst bezahlen: etwa 4.000 Euro kostet die Publikation einer Dissertation bei den großen Wissenschaftsverlagen (Publikumsverlage wie Suhrkamp oder Fischer ausgenommen).</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Bei den Wissenschaftlern hat es sich eingebürgert, dass zubezahlt werden muss. Man hat andere Einnahmequellen und ist nicht darauf angewiesen, von seinen urheberrechtlichen Erlösen zu leben. Bei Belletristen sieht das anders aus: Wenn ein Buch 19,90 Euro kostet, ist der Nettoladenpreis 18,60 Euro, davon bekommt der Autor 10%, also 1,86 Euro. Der Buchhandel verdient etwa 45% daran. Man also ganz ordentlich verkaufen, erst recht beim Taschenbuch, wo die Preise noch niedriger sind, um davon zu leben.</p>
<p>Florian Cramer: Die klassische Autorenbuchhandlung gibt es heutzutage kaum noch. Auch im Verlagswesen hat sich viel geändert, hat eine Konzentration stattgefunden. Google Books und das Internet werden jetzt als Prügelknaben vorgeschoben. Der Literaturbetrieb geht nicht allein an Google zugrunde.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Die VG Wort wollte Google zum Removal der Bestände aus der Google Buchsuche auffordern. Das sollte ein Zeichen gegen die Opt-Out-Praxis sein. Der zweite Auftrag der Autoren und Verleger an die VG Wort lautete, eine weltweite Lizenz auszuhandeln. Der neue Wahrnehmungsvertrag ist so gestrickt, dass nicht nur an Google, sondern auch an Dritte hätte lizensiert werden können.</p>
<p>Es wird nun entweder ein neues Settlement geben, oder der Prozess wird  entschieden. Sollte das Settlement tatsächlich abgeschmettert werden, könnten die Werke immer noch an die Europeana lizensiert werden &#8211; einschließlich der verwaisten Werke, denn auch diese kann die VG Wort lizensieren.</p>
<p>Widersprüche: Es gibt zwei Verlage, die der Änderung des Wahrnehmungsvertrags durch die MV der VG Wort widersprochen haben, einen großen und einen mittelgroßen. Es gibt darüber hinaus knapp 100 Wissenschaftsautoren, Anhänger der Open-Access-Lehre, die mit der Begründung, sie seien nicht mit dem Removal ihrer Werke einverstanden, das dem Grundsatz der freien Wissenschaft widerspreche, der Änderung des Wahrnehmungsvertrags widersprochen haben.</p>
<p>Wenn Wissenschaftler Wert darauf legen, dass wissenschaftliche Texte frei zugänglich sind, dann sollten die Wissenschaftler das unter sich ausmachen. Nicht die VG Wort schließt die Verträge mit den Verlagen, sondern die Wissenschaftler selbst. Diese Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Fraktionen in der Wissenschaft sollte nicht auf die VG Wort abgewälzt werden.</p>
<p>Jan Engelmann: Wie wird der Umgang mit Wissen, wie wird die Zukunft mit digitalen Büchern aussehen?</p>
<p>Peter Glaser: Wenn man von den großen Verlagen Lizenzen für digitale Lizenzen bekommen will, kommt man um DRM wohl nicht herum, weil es da große Ängste gibt. Andererseits muss die geräteübergreifende Kompatibilität gesichert sein, und der Nutzer muss die Kontrolle über die Inhalte, die er erwirbt, behalten. Autoren wiederum müssen sich auf ihre Vertragspartner verlassen können. Es ist misslich, dass man sich unter zeitlichem Druck entscheiden muss und dann auch noch unverständliche juristische Formeln zu durchschauen gezwungen ist.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Das Buch wird es noch eine Weile geben, aber es zeigt sich an der ganzen Diskussion ein großer Umbruch der Kulturtechniken. Das Problem bei allen digitalen Medien ist, dass die Information vom Träger abgelöst werden kann. Mit aller Gewalt versucht man künstlich, die Buchstaben wieder auf das digitale Papier festzunageln. Gelingen wird das nicht.</p>
<p>Jan Engelmann: Womöglich wird uns die Modalität des Lesens zukünftig vermehrt beschäftigen. Vielleicht kommt es zu einer kulturellen Revolution, zu kulturellen Remixes, zu einem Umgang mit digitaler Literatur, die dem Leser einen Eingriff in das Werk ermöglicht: Beschreibungsraffer, Adverbienausblender etc. Die kulturellen Konsequenzen dieser neuen Techniken werden erst allmählich kenntlich.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">16.00 Uhr Zwischen Daseinsvorsorge und Monopolbildung: Wie regeln wir den Zugang zu Wissen?</span></p>
<p>Teilnehmende: Prof. Gabriele Beger (Deutscher Bibliotheksverband), Dr. Christoph Bruch (Aktionsbündnis Urheberrecht), Dr. Arnd Haller (Justitiar Google), Andreas Steinhauser (Technikchef Wizpac). Moderation: Matthias Spielkamp (iRights.info)</p>
<p>Prof. Dr. Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Bibliotheken haben Bedenken in Bezug auf eine mögliche Zensur durch Google, aber auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Last, not least sollten die Digitalisate, wenn Google sie aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zur Verfügung stellt, weiterhin für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Es geht nicht darum, Google zu stoppen, sondern rechtliche Rahmenbedingungen in Europa zu schaffen, die das Grundanliegen des freien Wissensaustauschs verwirklichen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Das Settlement hat nicht Google geschrieben, sondern es ist eine gemeinsame Arbeit von US-Autoren und -Verlegern einerseits, Google andererseits. Es hat sich gezeigt, dass es Überarbeitungsbedarf gibt, aber das ist noch nicht das Ende der Geschichte.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Das Aktionsbündnis möchte, dass Google rechtlich in die Lage versetzt wird, Werke auf Creative-Commons-Basis zugänglich zu machen. Bei vielen Veröffentlichungen von vor 1995 liegen die Rechte für eine elektronische Veröffentlichung meist noch bei den Autoren. Es sollten die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Autoren eine entsprechende Willenserklärung abgeben können.</p>
<p>Die Zustimmung zu Open Access ist innerhalb der Wissenschaftswelt nicht homogen. Im naturwissenschaftlich-technisch-medizinischen Bereich ist OA schon weit verbreiteter als bei den Geisteswissenschaften. Wenn allerdings die Print-Veröffentlichung auch für die Zukunft sichergestellt ist, gibt es auch bei Geisteswissenschaftlern kaum Vorbehalte prinzipieller Art gegen digitale Zugänglichkeit.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Als Produzenten von Lesegeräten sind wir auf digitalen Content angewiesen. Darüberhinaus sollte es aber auch der Gemeinschaft ein Anliegen sein, Wissensschätze in digitaler Form verfügbar zu halten. Wir werden jeden gemeinfreien Content, den wir auftreiben können, auf unserer Plattform, unseren Geräten zur Verfügung stellen. Freier Content ist ein Anreiz zum Kauf von bezahltem content.</p>
<p>Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Wir sind angetan von Google, weil kein anderer Anbieter derzeit so weit ist. Das Börsenvereins-Angebot &#8220;Libreka&#8221; kommt beispielsweise seit zehn Jahren nicht in Gang, weil die Verlage Angst davor haben, ihre Bücher ins Netz zu stellen. Man sollte sich als Bibliothek aber das Recht ausbedingen, von Google eine Kopie zu erhalten und diese Kopie parallel zum Google-Angebot zugänglich zu machen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Über das Settlement wird in den USA entschieden. Deutschland ist nur am Rande betroffen. Wir sollten uns hier eher Gedanken darüber machen, wie es in Deutschland weitergeht, etwa mit verwaisten Werken. Nicht zuletzt Google hat diese Diskussion angestoßen.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Google sollte Autoren, die ihre Titel zugänglich machen wollen, ermöglichen, dies auf einfache Weise zu tun, statt immer nur mit den Verlagen zu verhandeln.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Wir hängen mit der Diskussion hinterher. In Zukunft wird Content von vornherein digital vorliegen. Für die &#8220;Altfälle&#8221; gestaltet es sich schwierig, Lösungen zu finden. Die Herausforderung für die Zukunft wird sein, diese Lösungen so zu gestalten, dass die technischen Voraussetzungen dafür möglichst frei verfügbar sind.</p>
<p>Rainer Kuhlen, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Sowohl Google als auch die deutsche Wissenschaft haben ein Interesse an möglichst freier Zugänglichkeit. Wir werden versuchen, mit Google entsprechende Vertragslösungen zu erarbeiten.</p>
<p>Holm Friebe, freier Autor:</p>
<p>Wie sieht es mit der Zukunftssicherung der Digitalisate aus, wenn Googles Serverfarmen irgendwann nicht mehr arbeiten?</p>
<p>Gabriele Beger, Bibliotheksverband:</p>
<p>Digitale Langzeitarchivierung ist ein großes Problem. Digitalisate sind noch nicht einmal so haltbar wie Filme. Aber die Bibliotheken stellen sich dieser Aufgabe.</p>
<p>Ilja Braun, Autor dieses Blogeintrags:</p>
<p>Wäre es nicht sinnvoller, gesetzliche Schrankenregelungen auszubauen, statt die Sicherung des Gemeinwohls privatwirtschaftlichen Akteuren zu überlassen?</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google</p>
<p>Die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen, ist im Zuge des Dritten Korbs eine große Herausforderung für den Gesetzgeber. Die großen Unternehmen haben dabei meistens die besseren Lobbyisten. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehr User in die Diskussion um die zukünftige Gesetzgebung einbringen würden.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Wir werden in diesen Dingen einen Fortschritt sehen, aber vermutlich nicht unter der neuen Regierung in den nächsten vier Jahren.</p>
<p>Schlusswort Matthias Spielkamp, iRights.info:</p>
<p>Wir sollten uns nicht von Vorurteilen beirren lassen, sondern Vor- und Nachteile des Google Settlements im Hinblick auf das Gemeinwohl vorurteilsfrei erwägen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Videoplattform Veoh in Copyright-Verfahren freigesprochen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/08/28/videoplattform-veoh-in-copyright-verfahren-freigesprochen/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Aug 2008 11:59:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Video]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>
		<category><![CDATA[Veoh]]></category>
		<category><![CDATA[YouTube]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein kalifornisches Gericht hat den Online-Video-Dienst Veoh vom Vorwurf der Copyright-Verletzung freigesprochen. Veoh kann sich auf Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, entschied das Gericht. Veoh Networks stellt im Internet ähnlich wie YouTube eine Plattform für Videos bereit. Ein Teil der Inhalte bezieht Veoh von Partnern wie Turner und CBS. Nutzer können aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein kalifornisches Gericht hat den Online-Video-Dienst <a href="http://www.veoh.com/" target="_blank">Veoh</a> vom Vorwurf der Copyright-Verletzung freigesprochen. Veoh kann sich auf Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen, entschied das Gericht.</p>
<p><span id="more-293"></span></p>
<p>Veoh Networks stellt im Internet ähnlich wie YouTube eine Plattform für Videos bereit. Ein Teil der Inhalte bezieht Veoh von Partnern wie Turner und CBS. Nutzer können aber auch Videos in unbegrenzter Länge hochladen, die automatisch von Veoh transcodiert, gespeichert und für den Abruf bereitgehalten werden. Veoh-Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie beim Upload nicht die Urheberrechte Dritter verletzen dürfen. Veoh beschäftigt außerdem einen Angestellten, der sich um Beschwerden über Copyright-Verletzungen kümmert. Der Zugang zu illegal hochgeladenen Videos wird unterbunden, wenn ein entsprechender Hinweis vorliegt. Anhand digitaler Fingerabdrücke wird außerdem der Zugang zu identischen Videos sowie deren erneuter Upload blockiert. Sollte ein Nutzer mehrfach die Rechte Dritter verletzen, wird sein Veoh-Account gesperrt. Nichtsdestotrotz finden sich bei Veoh regelmäßig aktuelle Fernsehsendungen oder Kaufvideos in voller Länge und hoher Qualität, die von Nutzern hochgeladen wurden, die nicht über die notwendigen Rechte verfügen.</p>
<p>Nachdem die Io Group –- &#8220;Hersteller verschiedener Produkte für Erwachsene&#8221; &#8212;  zwischen dem 1. und 22. Juni 2006 Ausschnitte aus einigen ihrer Pornofilme bei Veoh wieder fand, reichte das Unternehmen Klage wegen Copyright-Verletzung gegen Veoh ein. Veoh beantragte im Gegenzug eine gerichtliche Feststellung, dass es gemäß den Safe-Harbor-Ausnahmebestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) nicht für die Copyright-Verletzungen verantwortlich ist.</p>
<p>Gestern hat das zuständige Gericht in San Jose, Kalifornien, <a href="http://latimesblogs.latimes.com/technology/files/ioveoh_ruling.pdf" target="_blank">geurteilt</a> (PDF), dass Veoh in der Tat nicht für die Copyright-Verletzungen durch die Nutzer haftbar gemacht werden kann. Zu Gunsten von Veoh wertete das Gericht, dass Veoh in dem von Io genannten Zeitraum keine Einnahmen mit Werbung oder aus Gebühren erzielte; dass nur eines der strittigen Videos einen Copyright-Vermerk trug; dass Io nach Entdeckung der Videos bei Veoh die Betreiber der Videoplattform nicht informierte; und dass Veoh zu dem Zeitpunkt, zu dem Io die Klage einreichte, den Zugriff zu jedwedem &#8220;Material für Erwachsene&#8221; bereits gesperrt hatte.</p>
<p>Die von Veoh ergriffenen Maßnahmen reichten Richter Howard R. Lloyd in ihrer Gesamtheit aus, um festzustellen, dass &#8220;Veoh ausreichende Vorkehrungen getroffen hat, um die Safe-Harbor-Ausnahmebestimmungen im vorliegenden Fall für sich in Anspruch nehmen zu dürfen.&#8221;</p>
<p>Die Argumentation von Richter Lloyd wird sicherlich von seinem Kollegen Louis L. Stanton, der die ähnlich gelagerte Klage von Viacom gegen YouTube/Google in New York verhandelt, gründlich gelesen werden. Ob Stanton dann auch ähnlich urteilen wird, muss abgewartet werden. YouTube-Rechtsberater Zahavah Levine <a href="http://bits.blogs.nytimes.com/2008/08/28/youtube-praises-dismissal-of-copyright-suit-against-veoh/?ref=technology" target="_blank">begrüßte</a> auf jeden Fall das kalifornische Urteil:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es ist großartig, zu sehen, dass das Gericht bestätigt hat, dass der DMCA Dienste wie YouTube schützt, die sich an das Gesetz halten und das Copyright respektieren.&#8221;</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Comic zum Streit um den &#8220;kanadischen DMCA&#8221;</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/06/16/comic-zum-streit-um-den-kanadischen-dmca/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jun 2008 07:15:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Literaturhinweis]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Appropriation Art]]></category>
		<category><![CDATA[Comic]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[DMCA]]></category>
		<category><![CDATA[Kanada]]></category>
		<category><![CDATA[Michael Geist]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem kanadischen Urheberrechtsaktivisten Michael Geist verdanken wir den Hinweis auf einen tollen PDF-Comic von Gordon Duggan von der kanadischen Künstlervereinigung Appropriation Art: Der Comic zeichnet die Auseinandersetzung um die kanadische Urheberrechtsnovelle nach, die unter großem Druck von den USA (Michael Geist im Toronto Star) entstanden ist. Die Zitate der &#8220;handelnden&#8221; Personen sind samt und sonders [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem kanadischen Urheberrechtsaktivisten Michael Geist verdanken wir den <a href="http://www.michaelgeist.ca/content/view/3022/125/" target="_blank">Hinweis</a> auf einen tollen PDF-Comic von Gordon Duggan von der kanadischen Künstlervereinigung <a href="http://www.appropriationart.ca/" target="_blank">Appropriation Art</a>:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.appropriationart.ca/wp-content/uploads/2008/06/51_state.pdf"><img src="http://www.appropriationart.ca/wp-content/themes/revolution/images/51_State.jpg" alt="" width="180" height="235" /></a></p>
<p>Der Comic zeichnet die Auseinandersetzung um die kanadische Urheberrechtsnovelle nach, die unter großem <a href="http://www.thestar.com/sciencetech/article/443867" target="_blank">Druck von den USA</a> (Michael Geist im Toronto Star) entstanden ist. Die Zitate der &#8220;handelnden&#8221; Personen sind samt und sonders zu den Quellen verlinkt. Wirklich beeindruckend!</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/06/16/comic-zum-streit-um-den-kanadischen-dmca/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geschichte: Kanadas erstes Copyright-Gesetz (1832)</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/04/29/geschichte-kanadas-erstes-copyright-gesetz-1832/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/04/29/geschichte-kanadas-erstes-copyright-gesetz-1832/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 13:16:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Bericht aus China]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Geschichte]]></category>
		<category><![CDATA[Kanada]]></category>

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		<description><![CDATA[In der aktuellen Ausgabe des kanadischen Lawyers Weekly (Vo. 28, No. 1, May 2, 2008) gibt es einen hochinteressanten Artikel zur Geschichte des ersten kanadischen Copyright-Gesetzes. Anfang des 19. Jahrhundert war Kanada kein eigener Staat sondern ein mehr oder weniger enger Verbund von Kolonien und Territorien mit Anbindung an das britische Königreich (mehr Details bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der aktuellen Ausgabe des kanadischen Lawyers Weekly (Vo. 28, No. 1, May 2, 2008) gibt es einen hochinteressanten <a href="http://www.lawyersweekly.ca/index.php?section=article&amp;articleid=671" target="_blank">Artikel</a> zur Geschichte des ersten kanadischen Copyright-Gesetzes.</p>
<p>Anfang des 19. Jahrhundert war Kanada kein eigener Staat sondern ein mehr oder weniger enger Verbund von Kolonien und Territorien mit Anbindung an das britische Königreich (mehr Details bei <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Canada#History" target="_blank">Wikipedia</a>).</p>
<p>Die Ausbildung vieler Kolonisten war schlecht, ihre Lebensverhältnissen waren ärmlich. Die Kinder der Kolonisten und ihre Lehrer sahen sich in der Schule mit einer Knappheit an brauchbaren Schulbüchern konfrontiert. Die Lehrer wandten sich mit einer Petition an das Parlament und baten um Subventionen für den Druck von Schulbüchern. Einer der Petitionäre war William Morris, Oberaufseher der Schulen der britischen und kanadischen Schulen in Quebec. Er erklärte:</p>
<p><span id="more-94"></span></p>
<blockquote><p>&#8220;Ich lege dem Kommitee eine Abhandlung über Arithmetik und angewandte Geometrie vor&#8230;Das Bedürfnis nach gedruckten Kopien hat mich davon abgehalten, es überhaupt zu verwenden. Ich bin der Meinung, daß wenn mein Werk gedruckt und genutzt würde, Kinder die darin beschriebenen Grundsätze binnen Jahresfrist erlernen könnten. Ich habe es nicht gewagt, das Buch drucken zu lassen. [Der Drucker] wollte es nicht ohne eine hohe Zahlung meinerseits drucken, die ich mir nicht leisten konnte.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das mit der Petition angesprochene Kommitee für Bildung und Schulen schlug daraufhin vor, die Druckkosten zu subventionieren und im Gegenzug einen festen Preis für jedes Druckexemplar vorzuschreiben. Der Preis sollte niedrig genug sein, daß sich alle den Erwerb würden leisten können. Darüber hinaus schlug der Kommitee-Vorsitzende John Neilson, Verleger und Politiker, die Einführung eines Copyright-Gesetzes vor. 1832 schließlich war es soweit, daß in Niederkanada ein Copyright-Gesetz erlassen wurde, aus dem 1841 das erste Copyright-Gesetz für die Provinz Kanada hervorging.</p>
<p>Die Autorin des Beitrages in Lawyers Weekly, Myra Tawfik, weist ausdrücklich darauf hin, daß das Coypright-Gesetz erlassen wurde, um den Bedürfnissen der Nutzer von geschützten Werken zu genügen:</p>
<blockquote><p>&#8220;Zu einer Zeit, als Analphabetismus ein Massenphänomen und Armut weit verbreitet war, war das Copyright das Mittel der Wahl, um Wissensvermittlung und Lernen zu fördern. Dem Copyright wurde eine doppelte Funktion zugewiesen &#8212; auf der einen Seite die Produktion von Schulbüchern zu stimulieren und auf der anderen Seite für bezahlbare Bücher zu sorgen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Tawfik verweist ebenfalls darauf, daß das oberste kanadische Gericht, der Supreme Court of Canada, in verschiedenen aktuellen Urteilen auf diese duale Natur des Copyrights Bezug genommen und betont hat, daß &#8220;das Copyright-Gesetz die Rechte von Kreativen und Nutzern gleichermaßen in eine Balance zu bringen habe&#8221;.</p>
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		<title>Beijing 06022008</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Feb 2008 10:03:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christian von Borries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht aus China]]></category>
		<category><![CDATA[China]]></category>
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		<title>Beijing 06022008</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Feb 2008 09:57:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christian von Borries</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bericht aus China]]></category>
		<category><![CDATA[China]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich wurde gefragt, ob das Verhältnis zu Coypright in China eher ein Verhältnis zum Eigentum ausdrückt oder möglicherweise mit einer bestimmten konfuzianisch geprägten Weise des Lernens zu tun hat. Also habe ich mich eingelesen. Kapitel 1, Konfuzius sprach: Etwas lernen und sich immer wieder darin üben &#8211; schafft das nicht auch Befriedigung? Und wenn von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Ich wurde gefragt, ob das Verhältnis zu Coypright in China eher ein Verhältnis zum Eigentum ausdrückt oder möglicherweise mit einer bestimmten konfuzianisch geprägten Weise des Lernens zu tun hat. Also habe ich mich eingelesen.  <strong>Kapitel 1, Konfuzius sprach: Etwas lernen und sich 	immer wieder darin üben &#8211; schafft das nicht auch 	Befriedigung? </strong><strong>	Und wenn von fernher Gleichgesinnte kommen &#8211; 	ist das nicht auch ein Grund zur Freude?</strong></p>
<p>Wenn mit &#8220;üben&#8221; die Anwendung des Gelernten gemeint ist, einschließlich &#8220;wiederholen&#8221; und &#8220;nachahmen&#8221;, wie der Kommentar zur Reclam &#8211; Ausgabe behauptet, dann geht es offenbar nicht um Eigentumsfragen, wie der Westen nicht müde wird zu behaupten, sondern um Anwendungsformen.  Gestern abend, bei einer Party von deutschen, in Beijing stationierten Medienprofis, war es wieder die alte Litanei: Die Chinesen beklauen uns! Uns? Ist die deutsche Industrie gemeint, und sind diese Medienleute deren verlängerter Arm? Eine kluge Chinesin gab zu bedenken, dass die Chinesen möglicherweise von Siemens die Korruption gelernt haben, was kein Gelächter, sondern Hohn, Widerspruch und Betroffenheit hervorrief bei den Kreuzrittern deutscher Sittlichkeit.</p>
<p>Interessanter die Einschätzung eines Mannes vom französischen Fernsehen. Er erzählte, dass das Thema Copyright in der französischen Öffentlichkeit keine Rolle spiele. Zwar werden chinesische Unternehmen, die High Fashion wie Louis Vuillton in China ohne Vertrag mit dem Mutterhaus herstellen, angezeigt. Die Anwälte gäben aber, wenn das Mikrofon abgeschaltet ist, zu, dass Plagiate beste Werbung seien, weil sie das Markendenken stärkten, und das kostenlos. Ausserdem erkenne die neureiche chinesische Oberschicht den Unterschied sofort. Wer sich das teure echte Ding leisten kann tue das auch. Also ist der unten abgebildete Mülleimer, den ich vor einem grossen Kaufhaus voller Plagiate gesehen habe (in dem übrigens jede Menge deutscher Touristen einkaufen) der beste Beweis für Konfuzius.</p>
<p>Was heisst hier eigentlich Plagiat: Wo alles Made in China ist, das sogenannte Original wie sein Plagiat, ist dann nicht der einzige Unterschied die Sanktionierung durch den Konzern des Labels? Folgerichtig ist auf der vermeintlich falschen Britney Spears CD ein Echtheits-Hologramm zu finden:  Blackout, das neue Album, als 2 CD Luxus &#8211; Holzbox mit nur 5 Stücken des aktuellen Albums und vielen alten Hits für keine 2 Euro.  Noch besser gefällt mir aber die Geschichte von Gorbatschow, der an der East Side Gallery in Berlin entlang fährt, die teure Tasche neben sich auf dem Rücksitz und unter Politician&#8217;s Fashion Trends in einer Lifestyle Zeitschrift gefeatured wird. Das ist ein wunderbarer Umgang, ein grandioses Missverständnis, und ich würde sagen eine Kulturpraxis: das Foto von Annie Leibowitz stammt aus einer Vuillton Anzeige, hier erscheint es als klassische appropriation art und ungewollte Rekontextualisierung. So erfüllt sich Werbung selbst und muss nichtmal den Werbeplatz bezahlen.</p>
<p>Wir in der alten Welt haben den Zug offenbar schon verpasst. Als ich selbiges Foto im Flyer der Volksbühne für mein Projekt &#8220;Lulu &#8211; Oder warum braucht die Bourgeoisie die Verzweiflung&#8221; benutzen wollte &#8211; dieses Foto hätte thematisch wunderbar gepasst! &#8211; wurde mir gesagt, nein, die Rechte seien nicht zu klären, das sei zu teuer, der grosse Konzern, die berühmte Fotografin. Bei der Zeitschrift Spex dasselbe, ich nenne es vorauseilenden Gehorsam, Angst vor Werbekunden, was weiss ich.</p>
<p>Dabei ist das Skandalöse doch, dass der Typ, der die Sowjetunion an den westlichen Kapitalismus verkauft hat, jetzt Taschenwerbung macht, wo sie ihn in Russland am liebsten aus der Stadt jagen würden. Wer behauptet, in China sei alles von Werbung und Konsumismus kontrolliert, liegt falsch. Hier ist der Umgang verspielt, es geht mit Konfuzius um die Anwendung des Gelernten, auch wenn das nur eine Zwischenphase sein mag. Noch Mao hat ihn gehasst.  Selbst die berühmte Motorsäge, die nur ein Zehntel des deutschen Qualitätssproduktes kosten mag, richtet sich ja hier an einen anderen Markt. Ich verstehe nicht: Einerseits sollen wir Anhänger von Capitalism and Freedom a la Milton Friedman sein, andererseits soll eine staatliche copyright &#8211; Kontrolle her. Friedman hat die Volksrepublik China in den 80er und 90er Jahren drei Mal besucht und beraten, Deng Xiaoping war sein Advokat.</p>
<p>Ich kann nicht erkennen, dass Fragen geistigen Eigentums moralische Fragen sind, wie die deutschen Medien einhellig behaupten. Es muss darum gehen, erstmal die hiesige Denkweise versuchen zu verstehen. Wenn dem Chef des chinesischen Patentamts der Unterschied zwischen Original und Kopie nicht klarzumachen ist, heisst das nicht: die sind alle Idioten. Wie sagte noch Konfuzius?  <strong>Von den Menschen verkannt zu werden, ohne 	dabei Verbitterung zu spüren &#8211; 	</strong><strong>	ist das nicht auch eine Eigenschaft des Edlen? </strong></p>
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