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	<title>iRights.info - Blog &#187; Bildung</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Repository-Workshop in Osnabrück</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 15:40:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Programmhinweis für die Wissenschaftler und Bibliothekare unter unseren Lesern: Das Projekt IUWIS &#8211; Infrastruktur Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung veranstaltet am 2. März 2011 im Rahmen der Vernetzungstage einen eintägigen Workshop zum Thema Repositorien. Dabei geht es um (urheber-)rechtliche Fragen, die beim Betrieb eines solchen Dokumenten- und Publikationsservers auftreten können. Es gibt Vorträge von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Programmhinweis für die Wissenschaftler und Bibliothekare unter unseren Lesern: Das Projekt IUWIS &#8211; Infrastruktur Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung veranstaltet am 2. März 2011 im Rahmen der Vernetzungstage <a href="http://www.iuwis.de/workshop" target="_blank">einen eintägigen Workshop zum Thema Repositorien</a>. Dabei geht es um (urheber-)rechtliche Fragen, die beim Betrieb eines solchen Dokumenten- und Publikationsservers auftreten können. Es gibt Vorträge von den Jura-Professoren Metzger und Wiebe, aber im Mittelpunkt stehen die Arbeitsgruppen, in denen in kleinerer Runde Fragen zu Autorenverträgen, Haftungsfragen, Vernetzungsfolgen, E-Journals und Zweiveröffentlichung in internationalen Zeitschriften diskutiert werden können. Die Teilnahme ist kostenlos, allerdings muss man sich <a href="http://www.dini.de/veranstaltungen/workshops/vernetzungstage-2011/anmeldung/" target="_blank">anmelden</a>.</p>
<p><font size=-1>(Disclosure: Valie Djordjevic ist Projektmitarbeiterin bei IUWIS)</font></p>
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		<title>Report und Trailer: Wem gehört das Wissen der Welt?</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Mar 2009 15:57:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Netzwerk Freies Wissen hat aktuell den &#8220;Wissensallmende Report 2009&#8243; veröffentlicht. In einer einfachen Sprache werden in kritischer Sichtweise unterschiedliche Aspekte bei der Auseinandersetzung um &#8220;geistige Eigentumsrechte&#8221; vorgestellt. Einen Schwerpunkt bilden dabei Fragen des Urheberrechts. Daneben geht es aber auch um Patente und die Darstellung von alternativen Anwendungsbeispielen aus den Bereichen Netzwerke und Software, Bildung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Netzwerk Freies Wissen hat aktuell den &#8220;Wissensallmende Report 2009&#8243; veröffentlicht. In einer einfachen Sprache werden in kritischer Sichtweise unterschiedliche Aspekte bei der Auseinandersetzung um &#8220;geistige Eigentumsrechte&#8221; vorgestellt. Einen Schwerpunkt bilden dabei Fragen des Urheberrechts. Daneben geht es aber auch um Patente und die Darstellung von alternativen Anwendungsbeispielen aus den Bereichen Netzwerke und Software, Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, Medikamente und Saatgut. Der Report steht kostenlos zum <a href="http://www.wissensallmende.de/report-2009/herunterladen">Download</a> bereit, kann <a href="http://www.wissensallmende.de/report-2009/lesen">online</a> gelesen werden oder als <a href="http://www.wissensallmende.de/report-2009/bestellen">Print-Broschüre</a> bestellt werden.</p>
<p>Die Initiatoren haben zudem einen Trailer erstellt: <object width="400" height="230"><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="movie" value="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=3554720&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=1&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1" /><embed src="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=3554720&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=1&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1" type="application/x-shockwave-flash" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" width="400" height="230"></embed></object><br /><a href="http://vimeo.com/3554720">Wissensallmende Report 2009</a> from <a href="http://vimeo.com/user1411519">netzwerk freies wissen</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
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		<title>Dritte Access to Knowledge Konferenz startet in Genf</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 11:27:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Grassmuck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[A2K]]></category>
		<category><![CDATA[Entwicklung]]></category>

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		<description><![CDATA[Access to Knowledge (A2K) ist die Idee, dass der Zugang zu Wissen und Kommunikation Voraussetzung ist für globale Gerechtigkeit, Bildung, Gesundheit, Entwicklung, Innovation, politische Partizipation und vieles mehr. A2K ist auch eine weltweite Bewegung von Akademikern und bürgergesellschaftlichen Initiativen, die sich gemeinsam mit Länderdelegierten in UNO- und anderen politischen Organisationen und mit Firmenvertretern für diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Access to Knowledge (A2K) ist die Idee, dass der Zugang zu Wissen und Kommunikation Voraussetzung ist für globale Gerechtigkeit, Bildung, Gesundheit, Entwicklung, Innovation, politische Partizipation und vieles mehr. A2K ist auch eine weltweite Bewegung von Akademikern und bürgergesellschaftlichen Initiativen, die sich gemeinsam mit Länderdelegierten in UNO- und anderen politischen Organisationen und mit Firmenvertretern für diese Ziele einsetzt. A2K ist schließlich auch der Titel einer Konferenzserie, die vom Information Society Project der Yale Law School organisiert wird. Die dritte dieser Konferenzen hat soeben in Genf begonnen. Die Veranstaltung wird hier live geblogged.<a href="http://www.law.yale.edu/intellectuallife/7150.htm"> Die dritte dieser Konferenzen</a> hat soeben in Genf begonnen. Die Veranstaltung wird<a href="http://a2k3.org/"> hier</a> live geblogged.</p>
<p><span id="more-327"></span></p>
<p>In der ersten Session haben einige der Schlüsselpersonen einen Überblick über die Erfolge gegeben, die die A2K-Bewegung in der kurzen Zeit seit ihrem Beginn erzielt hat. Jamie Love verwies auf die Development Agenda Initiative in der WIPO, die einen grundlegende Richtungswechsel in der UNO-Organisation bewirkt hat, die sich bislang vorrangig für den Schutz von &#8220;geistigem Eigentum&#8221; zuständig sah. Die Weltgesundsheitsorganisation (WHO), die im Mai 2008 einen Aktionsplan verabschiedet hat, um die Entwicklung von Medikamenten für vernachlässigte Tropenkrankheiten verabschiedet hat, ist ein weiterer bisheriger Höhepunkt. Love nannte eine weitere aufregende Entwicklung: in der Welthandelsorganisation wird derzeit ein Abkommen über die Bereitstellung von öffentlichen Gütern diskutiert. Auch diese globale Organisation hat sich bislang im Wesentlichen auf den Handel mit privaten Gütern konzentriert.</p>
<p>Der kanadischer Rechtsprofessor Michael Geist warnte jedoch auch vor Bestrebungen, die dem Zugang zu Wissen entgegenlaufen. So steht heute die Haftbarmachung von Vermittlern wie ISPs und Suchmaschinen für Inhalte ihrer Nutzer wieder auf der Tagesordnung, die in den 1990ern bereits abgelehnt worden war. Geist bezog sich insbesondere auf die Mandate für Internetfilterung und der Ausschluss von Nutzer vom Internet zur Durchsetzung von Urheberrechten, die unter anderem im EU-Telekom-Paket vorgesehen sind. Noch drastischer kritisierte er das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), das derzeit von den USA, der Europäischen Kommission und einigen anderen Ländern vorbereitet wird. Es sei ein &#8220;schändliches Geheimabkommen&#8221;, sagte Geist, da es an allen demokratischen Gremien vorbei hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. Einmal beschlossen, wird es jedoch weit reichende Folgen haben, einschließlich Filterung, Internetausschluss und selbst strafrechtliche Maßnahmen gegen individuelle Urheberrechtsverletzer, die das Europaparlament im vergangenen Jahr ausdrücklich abgelehnt hat.</p>
<p>In seinem Eröffnungsbeitrag berichtete Jack Balkin von der Yale-Universität über die jüngste Entscheidung des US-Telekommunikationsregulators FCC gegen Comcast. Der ISP hatte die BitTorrent-Nutzung in seinem Netz ausgebremst. A2K beruhe auch auf den Werkzeugen, um Wissen zu erzeugen und auszutauschen. Die Infrastruktur des Internet werde von wenigen Unternehmen kontrolliert. Diese haben daher eine besondere Verpflichtung, das Internet als eine Allzweckressource bereitzustellen, um zu verhindern, dass Inhalte, Anwendungen, Innovationen ausgeschlossen werden. Dass die FCC die Netzmanagementpraxis von Comcast illegal erklärte, sei daher, so Balkin, ein kleiner, aber wichtiger Schritt für Zugang zu Wissen.</p>
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		<title>Podiumsdiskussion über reales Recht für virtuelle Welten</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/05/29/podiumsdiskussion-uber-reales-recht-fur-virtuelle-welten/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 May 2008 16:59:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Auf einer von der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstalteten Podiumsdiskussion wurde gestern Abend in Berlin erfreulich unaufgeregt über den notwendigen und sinnvollen Rechtsrahmen für virtuelle Welten und Computerspiele debattiert. Die Podiumsdiskussion im Berliner Hotel Ellington bildete den Abschluss einer ganztägigen Fachkonferenz zum Thema &#8220;Virtuelle Welten &#8211; Reales Recht für virtuelle Welten&#8221; (Programm als PDF). Das Podium war gut [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Auf einer von der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstalteten Podiumsdiskussion wurde gestern Abend in Berlin erfreulich unaufgeregt über den notwendigen und sinnvollen Rechtsrahmen für virtuelle Welten und Computerspiele debattiert.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-122"></span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Podiumsdiskussion im Berliner Hotel Ellington bildete den Abschluss einer ganztägigen Fachkonferenz zum Thema &#8220;Virtuelle Welten &#8211; Reales Recht für virtuelle Welten&#8221; (<a href="http://fesportal.fes.de/pls/portal30/docs/FOLDER/STABSABTEILUNG/FES_flyer_Virtuelle_Welten_280508.pdf" target="_blank">Programm als PDF</a>).  Das Podium war gut besetzt. Aus den USA war Viktor Mayer-Schönberger von der Harvard University angereist; aus dem<span> </span>Vereinigten Königreich, von der University of Essex kam Richard Bartle nach Berlin; Software-Riese Microsoft entsandte Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs in die Runde; Monika Griefahn, SPD-Bundestagsabgeordnete vertrat die deutsche Politik und Anwalt Andreas Lober von der Frankfurter Kanzlei SchulteRiesenkampff steuerte Praxisnähe bei. Die Leitung der Diskussion oblag Wolfgang Schulz, Leiter des Hamburger <a href="http://www.hans-bredow-institut.de/" target="_blank">Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung</a>.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Virtuelle Welten – „Noch kein Thema oder kein Thema mehr?“ fragte Wolfgang Schulz zu Beginn seines Resümees über die vorangegangene Tagung. Für sein Zwischenfazit zitierte er den Experten für Computerspiele und virtuelle Welten, Richard Bartle, mit den Worten „Virtuelle Welten sind Kunst und als solche sehr anders!“ Als gemeinsamen Nenner der Fachtagungsbeiträge arbeitete Schulz einerseits die Auffassung heraus, dass virtuelle Welten wie Second Life &amp; Co. in Zukunft eine immer größere Rolle spielen werden, auch wenn sie wahrscheinlich anders aussehen werden. Andererseits herrschten zwischen den Fachleuten größere Meinungsunterschiede im Hinblick darauf, wie stark sich der Staat regulierend in solche virtuellen Welten einmischen sollte.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Viktor Mayer-Schönberger unterstrich im Anschluss noch einmal die Bedeutung virtueller Welten. Diese „sind die Zukunft menschlicher Kommunikation und des wirtschaftlichen Austauschs“. Die heute existierenden virtuellen Welten seien dabei das „Experimentierfeld für die Zukunft“ uns sollten nicht nur nach ihren wirtschaftlichen Stärken oder Schwächen beurteilt werden. Im Hinblick auf die Regulierungsdiskussion sparte Mayer-Schönberger nicht mit Kritik an den Kontinentaleuropäern. Die Tatsache, dass die in Europa erfolgreichen virtuellen Welten von Unternehmen in den USA oder Großbritannien betrieben werden, sei nicht zuletzt der komplizierten juristischen Situation geschuldet. Dadurch verlöre Europa an Einfluss auf die tatsächliche Entwicklung und „greift der Amerikanisierung der Kommunikation unter die Arme“. Die Europäer stünden vor der Herausforderung virtuelle Welten nicht einfach nach alten Vorstellungen zu regulieren sondern müssten „einen Regulationsrahmen schaffen, der Innovationen fördert“.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Dorothee Belz von Microsoft stimmte Mayer-Schönberger zu und unterstrich dessen Kritik mit einem Verweis auf die komplexe Rechtslage in Deutschland. Da Microsoft sich außerstand sieht, die vom Gesetz geforderte Überwachungsschnittstelle zu realisieren, verzichtet das Unternehmen hier zu Lande auf die Integration von Voice-over-IP in den Messenger. In allen anderen Ländern werde der<span> </span>Messenger hingegen künftig mit der Möglichkeit zur Internet-Telefonie ausgerüstet.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Bedeutung virtueller Welten beurteilte Belz zurückhaltend. Diese hätten eine zu geringe Umsatzentwicklung, um ein stärkeres Engagement des Unternehmens zu rechtfertigen. Der Online-Werbemarkt sei wesentlich attraktiver. An den Gesetzgeber gewandt warnte Belz vor einer juristischen Überregulierung von virtuellen Welten und Computerspielen. Wo bestimmte Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche noch durchaus zu rechtfertigen seien, wäre eine Bevormundung von Erwachsenen überflüssig und innovationsfeindlich. Die vorhandenen Bestimmungen zum Jugendschutz seien nach Belz Einschätzung völlig ausreichend. Eltern und Kinder müssten allerdings besser über Gefahren und technische Möglichkeiten zum Umgang damit aufgeklärt werden. Es gälte, die Medienkompetenz zu stärken.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Dieser Forderung schloss sich Monika Griefahn an. Auch sie machte keinen großen Regulierungsbedarf sondern ein Aufklärungs- und Vollzugsdefizit für bestehende Regularien aus. Klar sei aber, dass bestehende Regeln auch in virtuellen Welten durchgesetzt werden müssten. Virtueller Sex mit virtuellen Minderjährigen sei kein Spiel, so Griefahn, sondern nach geltendem Recht Kinderpornographie und als solche zu Recht eine Straftat.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">In der Diskussion um das Für und Wider von Computerspielen sprach sich Griefahn dafür aus, Computerspiele als Teil der Kultur anzuerkennen, statt überwiegend über Killerspiele zu streiten. Wichtig sei ihrer Meinung nach, Computerspiele deutlicher als bisher zu kennzeichnen und dem Problem der Online-Sucht mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Diese solle von der WHO als Krankheit anerkannt werden, um die man sich durch entsprechende Beratungsangebote kümmern müsse. Griefahn stellte die Zahl von 1,6-1,9 Millionen Online-Süchtigen in den Raum.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">„Viel gelassener“ müsse man virtuelle Welten und Computerspiele betrachten, mahnte Richard Bartle an. Für die Diskrepanz zwischen den Positionen der Nutzer virtueller Welten und den regulatorischen Vorstößen der Gesetzgeber machte Bartle den mangelnden politischen Einfluss der Nutzer verantwortlich. Der Politik hielt Bartle Ahnungslosigkeit vor. Um die virtuellen Welten und Online-Spiele wirklich einschätzen zu können, müsste man viel Zeit damit verbringen. Nur so könne es gelingen, die ihre Regeln zu verstehen. Politiker würden stattdessen ohne Verständnis für die Materie darüber diskutieren und versuchen, zu regulieren. Dabei führten sie einen „verlorenen Kampf“ gegen die Computerspiele. Diese seien bereits so fest in der Jugendkultur verankert, dass binnen weniger Jahre die dann führenden Köpfe der Gesellschaft alle mit ihnen groß geworden sein werden. Das Unverständnis der heute herrschenden Politiker würde mit ihnen aussterben, meinte Bartle nicht ohne eine gute Portion britischen Humors.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Als Kriterium für einen etwaigen Regulierungsbedarf schlug Bartle vor, die Auswirkungen der virtuellen Welten und Online-Spiele auf die Gesellschaft heranzuziehen. Wo sich ein „Effekt auf die gesamte Gesellschaft“ feststellen ließe, könnte Regulationsbedarf bestehen. Wo hingegen Auswirkungen lediglich auf die Nutzer beschränkt seien, bestünde praktisch kein Regulierungsbedarf. Wenn den Nutzern die Regeln nicht passten, stünde es ihnen ja frei, sich aus der virtuellen Welt oder dem Online-Spiel zu verabschieden. Während er Computerspiele als allgemein gefahrlos einschätzte, gab Bartle aber auch zu, dass Kinder und Jugendliche vor gewissen Gefahren zu schützen seien.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Praktiker Andreas Lober, der unter anderem Spieleentwickler juristisch berät, machte sich für eine differenzierte Betrachtung virtueller Welten stark. Solche für Kinder seien klar von denen zu trennen, die sich an Erwachsene richten, nicht zuletzt, weil sie wirtschaftlich bereits heute enorm erfolgreich seien. Überhaupt würde die immense wirtschaftliche Bedeutung der Spieleindustrie von der Politik noch nicht erkannt. Zu Recht verwies Lober darauf, dass die Spielebranche in Deutschland bereits mehr Umsatz mache als die Tonträgerindustrie und im Gegensatz zu dieser von Jahr zu Jahr erkleckliche Umsatzzuwächse verzeichnen könne. Deutlich sprach sich Lober gegen spezielle Gesetze für virtuelle Welten und Computerspiele aus. Weniger spezielle Gesetze seien deutlich „haltbarer“ und Sonderregelungen oft schon von der technischen Entwicklung überholt, bevor sie überhaupt Gültigkeit erlangten.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die Debatte konzentrierte sich sodann auf die Frage, wie Betreiber von virtuellen Welten und Online-Spiele-Plattformen mit Rechtsverstößen der Nutzer umgehen sollten. Das von deutschen Gerichten bevorzugte Modell der Betreiberhaftung mit einer Prüfpflicht empfanden die Fachleute als wenig praktikabel und innovationsfeindlich. Man müsse sich nur klarmachen, so Lober, dass im Grunde fast alle im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftaten prinzipiell auch online begangen werden könnten. Welcher Betreiber, so Lober weiter, würde aber über die Kompetenz verfügen, alle Handlungen aller Nutzer auf ihre Strafbarkeit hin zu prüfen? Bei global agierenden Plattformen würde sich das Problem noch dazu in verschärfter Form stellen, da ja auch nationale Unterschiede im Recht berücksichtigt werden müssten. Es sei für die Betreiber schlichtweg nicht möglich, von sich aus für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Insofern sei die in den USA praktizierte Vorgehensweise des „notice and take-down“, also der Reaktion des Plattformbetreibers nachdem er über einen mutmaßlichen Rechtsverstoß informiert wurde, vorziehen. Das gelte zwar nicht in jedem Fall, aber im Allgemeinen, so Lober.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Dem stimmten Belz, Bartle und Mayer-Schönberger im Kern zu. Belz warnte allerdings davor, dass ein „notice and take-down“-Ansatz nicht völlig problemlos sei, da ein privates Unternehmen anders als der Staat kein rechtsstaatliches Verfahren garantieren könne. Bartle wies ergänzend darauf hin, dass das „notice and take-down“-Verfahren auch als „Waffe“ gegen unliebsame Nutzer missbraucht werden kann, wie die Praxis gezeigt hat. Mayer-Schönberger warnte zudem vor einer „Napsterisierung“ von virtuellen Welten und Computerspielen, sollten die Nutzer die praktizierte Regulierung ablehnen. Dann gebe es in Zukunft keine zentralen Server mehr, sondern virtuelle Welten und Computerspiele auf Peer-to-Peer-Basis, die weniger Angriffsfläche bieten würden.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Von Monika Griefahn gefragt, was der deutsche Gesetzgeber machen könne, um die Rahmenbedingungen für die Plattformen in Deutschland zu verbessern, schlugen die Diskutanten vor, das deutsche Recht zu entbürokratisieren, auf absurde Bestimmungen wie „Sendezeitbeschränkungen für Online-Spiele“ zu verzichten und allgemein etwas mehr Laissez-faire-Attitüde an den Tag zu legen. Einer vorauseilenden Regulierungswut erteilten die Podiumsteilnehmer unisono eine Absage.</p>
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		<item>
		<title>Geschichte: Kanadas erstes Copyright-Gesetz (1832)</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 13:16:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Bericht aus China]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Geschichte]]></category>
		<category><![CDATA[Kanada]]></category>

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		<description><![CDATA[In der aktuellen Ausgabe des kanadischen Lawyers Weekly (Vo. 28, No. 1, May 2, 2008) gibt es einen hochinteressanten Artikel zur Geschichte des ersten kanadischen Copyright-Gesetzes. Anfang des 19. Jahrhundert war Kanada kein eigener Staat sondern ein mehr oder weniger enger Verbund von Kolonien und Territorien mit Anbindung an das britische Königreich (mehr Details bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der aktuellen Ausgabe des kanadischen Lawyers Weekly (Vo. 28, No. 1, May 2, 2008) gibt es einen hochinteressanten <a href="http://www.lawyersweekly.ca/index.php?section=article&amp;articleid=671" target="_blank">Artikel</a> zur Geschichte des ersten kanadischen Copyright-Gesetzes.</p>
<p>Anfang des 19. Jahrhundert war Kanada kein eigener Staat sondern ein mehr oder weniger enger Verbund von Kolonien und Territorien mit Anbindung an das britische Königreich (mehr Details bei <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Canada#History" target="_blank">Wikipedia</a>).</p>
<p>Die Ausbildung vieler Kolonisten war schlecht, ihre Lebensverhältnissen waren ärmlich. Die Kinder der Kolonisten und ihre Lehrer sahen sich in der Schule mit einer Knappheit an brauchbaren Schulbüchern konfrontiert. Die Lehrer wandten sich mit einer Petition an das Parlament und baten um Subventionen für den Druck von Schulbüchern. Einer der Petitionäre war William Morris, Oberaufseher der Schulen der britischen und kanadischen Schulen in Quebec. Er erklärte:</p>
<p><span id="more-94"></span></p>
<blockquote><p>&#8220;Ich lege dem Kommitee eine Abhandlung über Arithmetik und angewandte Geometrie vor&#8230;Das Bedürfnis nach gedruckten Kopien hat mich davon abgehalten, es überhaupt zu verwenden. Ich bin der Meinung, daß wenn mein Werk gedruckt und genutzt würde, Kinder die darin beschriebenen Grundsätze binnen Jahresfrist erlernen könnten. Ich habe es nicht gewagt, das Buch drucken zu lassen. [Der Drucker] wollte es nicht ohne eine hohe Zahlung meinerseits drucken, die ich mir nicht leisten konnte.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das mit der Petition angesprochene Kommitee für Bildung und Schulen schlug daraufhin vor, die Druckkosten zu subventionieren und im Gegenzug einen festen Preis für jedes Druckexemplar vorzuschreiben. Der Preis sollte niedrig genug sein, daß sich alle den Erwerb würden leisten können. Darüber hinaus schlug der Kommitee-Vorsitzende John Neilson, Verleger und Politiker, die Einführung eines Copyright-Gesetzes vor. 1832 schließlich war es soweit, daß in Niederkanada ein Copyright-Gesetz erlassen wurde, aus dem 1841 das erste Copyright-Gesetz für die Provinz Kanada hervorging.</p>
<p>Die Autorin des Beitrages in Lawyers Weekly, Myra Tawfik, weist ausdrücklich darauf hin, daß das Coypright-Gesetz erlassen wurde, um den Bedürfnissen der Nutzer von geschützten Werken zu genügen:</p>
<blockquote><p>&#8220;Zu einer Zeit, als Analphabetismus ein Massenphänomen und Armut weit verbreitet war, war das Copyright das Mittel der Wahl, um Wissensvermittlung und Lernen zu fördern. Dem Copyright wurde eine doppelte Funktion zugewiesen &#8212; auf der einen Seite die Produktion von Schulbüchern zu stimulieren und auf der anderen Seite für bezahlbare Bücher zu sorgen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Tawfik verweist ebenfalls darauf, daß das oberste kanadische Gericht, der Supreme Court of Canada, in verschiedenen aktuellen Urteilen auf diese duale Natur des Copyrights Bezug genommen und betont hat, daß &#8220;das Copyright-Gesetz die Rechte von Kreativen und Nutzern gleichermaßen in eine Balance zu bringen habe&#8221;.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/04/29/geschichte-kanadas-erstes-copyright-gesetz-1832/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Microsoft will Schülern &#8220;geistiges Eigentum&#8221; beibringen (und braucht selbst Nachhilfe)</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 18:26:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Adolf Hitler]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Brigitte Zypries]]></category>
		<category><![CDATA[Konrad Kujau]]></category>
		<category><![CDATA[Lehrmaterial]]></category>
		<category><![CDATA[Microsoft]]></category>
		<category><![CDATA[Piraterie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Microsoft, der Betriebssystem-Monopolist aus Redmond im US-Bundesstaat Washington, der bekanntlich immer mal wieder Probleme mit den EU-Wettbewerbshütern (via Heise online) hat, stellt im Internet unter dem Motto „Sicherheit macht Schule“ seit dem vergangenen Jahr Lehrmaterialien für deutschsprachige Schüler bereit. Bisher gibt es zwei Schwerpunkte: &#8220;Jugendmedienschutz&#8221; und – wer hätte das vermutet – „geistiges Eigentum“. Letzterer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Microsoft, der Betriebssystem-Monopolist aus Redmond im US-Bundesstaat Washington, der bekanntlich immer mal wieder <a href="http://www.heise.de/newsticker/Neues-Rekordbussgeld-der-EU-Kommission-gegen-Microsoft--/meldung/104141/" target="_blank">Probleme mit den EU-Wettbewerbshütern</a> (via Heise online) hat, stellt im Internet unter dem Motto <a href="http://www.sicherheit-macht-schule.de/" target="_blank">„Sicherheit macht Schule“</a> seit dem vergangenen Jahr Lehrmaterialien für deutschsprachige Schüler bereit. Bisher gibt es zwei Schwerpunkte: &#8220;Jugendmedienschutz&#8221; und – wer hätte das vermutet – „geistiges Eigentum“.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-87"></span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Letzterer Schwerpunkt ist noch ganz frisch, heute freigeschaltet, mit Grußwort der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Hier die etwas verkürzte Fassung:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„Deutschland ist ein Land ohne Bodenschätze…Ich unterstütze daher alle Anstrengungen, schon in den Schulen für mehr Verständnis und Respekt für das geistige Eigentum zu werben.“ (Die Langfassung gibt es <a href="http://www.sicherheit-macht-schule.de/347_Grusswort_Brigitte_Zypries_MdB_Bundesministerin_der_Justiz.htm" target="_blank">hier</a>.)</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Microsoft hat anläßlich des &#8220;Welttags des geistigen Eigentums&#8221; eine ganze <a href="http://www.microsoft.com/germany/presseservice/pressemappe.mspx?id=532155" target="_blank">Pressemappe</a> veröffentlich, in dem unter anderm auch das neue Lehrmaterial <a href="http://www.microsoft.com/germany/presseservice/detail.mspx?id=532159" target="_blank">angekündigt</a> wird:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">Mit &#8220;Originale setzen Zeichen&#8221; will Microsoft Schülern ab 12 Jahren die Bedeutung und den Wert von geistigem Eigentum vermitteln. Dafür stellt der Softwarehersteller Lehrern auf www.sicherheit-macht-schule.de online abrufbare Unterrichtsmaterialien für die Schulfächer Geschichte, Sozialkunde, Wirtschaft, Mathematik, Deutsch, Kunst, Naturwissenschaften und Informatik zur Verfügung, die auf die Lehrpläne der Bundesländer abgestimmt sind. Das Thema &#8220;Geistiges Eigentum&#8221; wird dabei aus den Blickwinkeln Historie, Wirtschaft, Gesellschaft und individuell geschaffene Werke beleuchtet. Ziel ist es, die Schüler zur kreativen Auseinandersetzung mit immateriellen Werken zu animieren. Die Lehrmaterialien beinhalten zum Beispiel Module, um in der Mathematikstunde Daten zum Urheberrecht statistisch darzustellen oder im Deutschunterricht einen Aufsatz zu verfassen und diesen anschließend im Internet zu veröffentlichen. Die Schüler identifizieren sich dadurch stark mit dem Produkt ihrer eigenen kreativen Ideen, was das Verständnis für den ideellen und wirtschaftlichen Wert eines Originals fördert.</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">Ein erster Blick auf die von Microsoft entwickelten Unterrichtsmaterialien zum geistigen Eigentum – Motto: Originale setzen Zeichen – offenbart vier <a href="http://www.sicherheit-macht-schule.de/307_Ueberblick.htm" target="_blank">„Dimensionen“</a>:</p>
<p class="MsoNormal">
<ul style="margin-top: 0cm" type="disc">
<li class="MsoNormal">Die      historische Dimension (Klasse 7-8)</li>
<li class="MsoNormal">Die      wirtschaftliche Dimension (Klasse 9-10 bzw. 11-13)</li>
<li class="MsoNormal">Die      gesellschaftliche Dimension (Klasse 5-6 bzw. 9-10)</li>
<li class="MsoNormal">Die      persönliche Dimension (Klasse 11-13)</li>
</ul>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Auf den ersten Blick sieht das ja nicht schlecht aus. Auf den zweiten und dritten Blick allerdings nicht mehr so gut. So besteht etwa die „historische Dimension“ aus den Unterpunkten „Weltbekannte Unikate“ und „Berühmte Fälschung“.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Sehen wir uns den letzten Punkt mal etwas genauer an. <a href="http://www.sicherheit-macht-schule.de/326_Beruehmte_Faelschungen_Urheberschaft_und_Verantwortung.htm" target="_blank">Los geht es</a> mit dem Urheberrecht:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„Unser Urheberrecht schützt das Werk vor Verfälschung, zugleich wird aber auch die Glaubwürdigkeit des Urhebers überprüfbar. Die gezielte Fälschung zum Beispiel von Zeitzeugnissen ist im Printmedium als solche identifizierbar &#8211; und gesellschaftlich geächtet.“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Hm, so ganz einleuchtend ist das nicht, oder? Aber zum „Urheberrecht“ gibt es ja bei aktiviertem JavaScript eine Erklärung:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„Das persönliche Verfügungsrecht des Schöpfers eines Werks u. a. der Literatur, Musik, Kunst, Fotografie (geistiges Eigentum). Der zu schützende Gegenstand ist das Werk selbst. Der Schutzanspruch entsteht mit Vollendung des Werks durch den Schöpfer. Software zählt in Deutschland seit Juni 1993 zu geschützten ,geistigen’ Werken (§ 69a, Abs. 3, UrhG).“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Kommt mir das nicht irgendwie bekannt vor? Eine <a href="http://www.scroogle.org/cgi-bin/scraper.htm" target="_blank">Scroogle-Suche</a> liefert die Antwort. Ich habe mich nicht geirrt, das habe ich schon einmal <a href="http://zeitbild-de.academy4.com/files/de/downloads/Copyrights/KopVo_29bis31.pdf" target="_blank">anderswo</a> gelesen, genauer gesagt im Schulungsmaterial <a href="http://zeitbild-de.academy4.com/index.php4?p_id=35&amp;lang=1" target="_blank">„Copyrights im digitalen Zeitalter“</a> vom Zeitbild-Verlag, Autor: Knud Jansen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Wie hat sich nun diese Definition <em>ohne Quellenhinweis</em> in das Microsoft-Schulungsmaterial verirrt? Hoffentlich hat Microsoft sich dafür eine Genehmigung geben lassen. Andernfalls wäre es ja…ähm…<em>„Piraterie“</em>, auch als <em>„Diebstahl geistigen Eigentums“</em> oder <em>&#8220;Urheberrechtsverletzung&#8221;</em> bekannt, nicht wahr?</p>
<p class="MsoNormal">Aber das wird schon alles seine Richtigkeit haben, Microsoft wird die Genehmigung eingeholt haben. Schließlich scheint man beim Zeitbild-Verlag großer Microsoft-Fan zu sein. Im Schulungsmaterial gibt es auf Seite 29 ein Kreuzworträtsel, in dem man zum Beispiel folgende spannenden Fragen beantworten muß:</p>
<p class="MsoNormal">
<ul style="margin-top: 0cm" type="disc">
<li class="MsoNormal">&#8220;Wie      nennt man das Echtheitszertifikat, das zu jedem Originalprodukt von      Microsoft gehört? (Abkürzung)&#8221;</li>
<li class="MsoNormal">&#8220;Darf      ich die Kopie meines originalen Microsoft-Excel-Programms an einen Freund      verschenken?&#8221;</li>
<li class="MsoNormal">&#8220;Der      Gründer der Firma Microsoft.&#8221;</li>
</ul>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Wer es nicht glaubt, <a href="http://zeitbild-de.academy4.com/files/de/downloads/Copyrights/KopVo_29bis31.pdf" target="_blank">überzeuge sich selbst…</a></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Aber zurück zum Schulungsmaterial von Microsoft. Es fing an mit: „Unser Urheberrecht schützt das Werk…“ Weiter geht es dann mit einer „Unterrichtsidee“, die „in fünf Phasen umgesetzt“ wird. Los geht es mit</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal">&#8220;Phase 1: <span class="p">Rechercheübung<br />
</span></p>
</blockquote>
<blockquote><p><span class="p">Die Schülerinnen und Schüler recherchieren online zur Frage: Wodurch wurden 1983 die „Hitlertagebücher“ des Konrad Kujau als Fälschung entlarvt?&#8221;</span></p></blockquote>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal">Sicher eine spannende Rechercheübung.</p>
<p class="MsoNormal">Allerdings: Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? Kujau hat die Texte selbst verfaßt, ist also ihr Urheber. Falsch war lediglich die Zuschreibung der Urheberschaft an Adolf Hitler. Da Kujau diese falsche Zuschreibung selbst vorgenommen hat, stellt das keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Konsequenterweise wurde Kujau auch nicht wegen Urheberrechtsverletzung sondern wegen Betruges verurteilt, weil der dem Stern die Tagebücher ja fälschlich als von Hitler stammend untergejubelt hatte.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Auch „Phase“ 4 kann nicht wirklich überzeugen:</p>
<p class="MsoNormal">
<blockquote>
<p class="MsoNormal"><span class="p">„Die Schülerinnen und Schüler recherchieren und dokumentieren moderne Fälle von Fälschungen in der Welt digitaler Medien wie zum Beispiel: kopierte Originalsoftware mit gefälschten Markenzeichen, digital manipulierte Fotos, eingeschleuste Trojaner, Downloads mit Nebenwirkungen, falsche Rechnungen und Internetauftritte. Zu jedem Fall werden Kurznachrichten für die spätere Veröffentlichung erstellt.“</span></p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p">Mit dem Urheberrecht hat das alles wenig zu tun. Noch nicht einmal die Sache mit der Software ist klar. Ein gefälschtes Markenzeichen stellt einen Verstoß gegen das Markenrecht dar, nicht gegen das Urheberrecht. Auch bei der „kopierten Originalsoftware“ muß nicht zwingend ein Urheberrechtsverstoß vorliegen, schließlich könnte es sich ja um Original-Open-Source-Software handeln, die man kopieren darf.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p">Weitere Blicke in das Lehrmaterial lassen die Zweifel </span><span class="p">nur noch </span><span class="p">wachsen. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p">Meine persönliche Meinung: Microsoft braucht dringend Nachhilfe in Urheberrechtsfragen und Lehrer suchen sich hoffentlich besseres Unterrichtsmaterial. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span class="p">Tips: Das <a href="http://www.bpb.de/themen/0GNUL9" target="_blank">Online-Dossier zum Urheberrecht</a>, das iRights.info für die Bundeszentrale für politische Bildung entwickelt hat und das iRights.info-Buch &#8220;Urheberrecht im Alltag&#8221;, für 2,- EUR ebenfalls <a href="http://www.bpb.de/publikationen/OJVZDZ,0,Urheberrecht_im_Alltag.html">bei der BpB</a> zu beziehen.</span></p>
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		<title>i-©®eaTM™: US-Patentamt will Grundschülern „geistiges Eigentum“ beibringen</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Apr 2008 16:43:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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		<category><![CDATA[geistiges Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[US-Patentamt]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[Das US-Patentamt stellt in Zusammenarbeit mit dem auf Informationen zur Sicherheit im Internet spezialisierten Portal i-Safe für Grundschulen, Mittelschulen und High-School-Colleges einen Online-Kurs zu „geistigem Eigentum“ bereit. Die Ankündigung auf der Webseite von i-Safe klingt begeistert: „i-©®eaTM™ ist ein neuer, dynamischer Kurs der Schüler und Studenten sowohl dazu inspiriert, kreativ zu sein als auch Wissen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Das US-Patentamt stellt in Zusammenarbeit mit dem auf Informationen zur Sicherheit im Internet spezialisierten Portal i-Safe für Grundschulen, Mittelschulen und High-School-Colleges einen Online-Kurs zu „geistigem Eigentum“ bereit.</p>
<p class="MsoNormal"><span id="more-82"></span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Die <a href="http://www.isafe.org/channels/sub.php?ch=pto&amp;sub_id=pto" target="_blank">Ankündigung</a> auf der Webseite von i-Safe klingt begeistert: „i-©®eaTM™ ist ein neuer, dynamischer Kurs der Schüler und Studenten sowohl dazu inspiriert, kreativ zu sein als auch Wissen über den Wert von Patenten, Schutzmarken und Urheberrechte sowie die Bedeutung von Respekt für das geistige Eigentum anderer vermittelt.“ Entwickelt wurde dieser „neuer, dynamische Kurs“ gemeinsam vom US-Patentamt und i-Safe. Der Kurs ist so gestaltet, dass er in die Lehrpläne von Grundschulen, Mittelschulen und High-School-Colleges integriert werden kann.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Jon Dudas, Chef des Patentamts erläutert die <a href="http://www.uspto.gov/web/offices/com/speeches/08-16.htm" target="_blank">Motive</a> der Initiative:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal" align="left">„Wenn Sie etwas Wertvolles besitzen, wollen Sie es schützen. Da US-amerikanisches geistiges Eigentum heute mehr als 5 Billionen US-Dollar wert ist, ist es wichtig, dass die künftigen Erfinder verstehen, wie sich geistiges Eigentum schützen lässt. Wichtig ist auch, dass wir Studenten einen innovativen Geist einflößen, um den Strom der Innovation nicht austrocknen zu lassen.“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal" align="left">Innovativ ist auf jeden Fall schon einmal der Name des Programms – i-©®eaTM™.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Als Appetitanreger stellt i-Safe eine <a href="http://www.isafe.org/imgs/ch/pto/uspto_promo.pdf" target="_blank">PDF-Datei</a> (4,5 MB) bereit, die in Yahoo!-Manier ansprechen will:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„Think Science! Think Economics! Think Social and Civics Education! Think Digital Literacy and Responsibility! Think Music and the Creative Arts!“</p>
</blockquote>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Um die Inhalte der Kurse zu veranschaulichen gibt es vier Beispielaufgaben zum Themenkomplex Geschäftsgeheimnisse. Offensichtlich soll die Ausbildung in „geistigem Eigentum“ gründlich sein, wie die gezeigte vierte Beispielaufgabe zum Fall Mike’s Train House, Inc. V. Lionell L.L.C. ahnen lässt:</p>
<blockquote>
<p class="MsoNormal">„Welche Entscheidung hat das sechste Berufungsgericht im Dezember 2006 gefällt? Denkst Du, dass diese Entscheidung fair war? Erkläre, warum oder warum nicht.“</p>
</blockquote>
<p>Müssen wir bei solchen Bildungsprogrammen in Zukunft mit einer neuen Anwaltsschwemme in den USA rechnen?</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Es ist erschienen! Das iRights.info-Buch &#8220;Urheberrecht im Alltag. Kopieren, bearbeiten, selber machen&#8221;</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/04/09/es-ist-erschienen-das-irightsinfo-buch-urheberrecht-im-alltag-kopieren-bearbeiten-selber-machen/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Apr 2008 22:06:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>

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		<description><![CDATA[Endlich ist es da: Das Buch der iRights.info-Redaktion. Erschienen bei der Bundeszentrale für Politische Bildung; dort auch zu bestellen für schlappe 2 Euro. Selten konnte man so billig schlauer werden. ;-)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="irights-buch.jpg" href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2008/04/irights-buch.jpg"><img src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2008/04/irights-buch.jpg" alt="irights-buch.jpg" /></a></p>
<p>Endlich ist es da: Das Buch der iRights.info-Redaktion. Erschienen bei der Bundeszentrale für Politische Bildung; <a href="http://www.bpb.de/publikationen/OJVZDZ,0,Urheberrecht_im_Alltag.html">dort auch zu bestellen für schlappe 2 Euro</a>. Selten konnte man so billig schlauer werden. ;-)</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/04/09/es-ist-erschienen-das-irightsinfo-buch-urheberrecht-im-alltag-kopieren-bearbeiten-selber-machen/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Interview mit Jörg Tauss (MdB) zu Bibliotheken und Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Mar 2008 10:29:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert A. Gehring</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[E-Learning]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Zwei Praktikanten des Instituts für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin haben ein interessantes Interview mit Jörg Tauss (MdB) zu Bibliotheken und Urheberrecht geführt. Jörg Tauss sagte unter anderem Folgendes: &#8220;Im Schulbereich haben wir das Problem, dass die Verbreitung von eLearning in Deutschland außerordentlich unbefriedigend ist, auch im internationalen Vergleich. Da haben wir uns [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Praktikanten des Instituts für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin haben ein interessantes Interview mit Jörg Tauss (MdB) zu Bibliotheken und Urheberrecht geführt.  Jörg Tauss sagte unter anderem Folgendes:</p>
<blockquote><p>&#8220;Im Schulbereich haben wir das Problem, dass die Verbreitung von eLearning in Deutschland außerordentlich unbefriedigend ist, auch im internationalen Vergleich. Da haben wir uns auch diese Woche eine Studie vorstellen lassen unseres Büros für Technikfolgenabschätzung. Ich habe dann auch explizit noch mal nachgefragt nach dem Urheberrecht. Das war nicht Gegenstand der Diskussion, aber es ist bestätigt worden, und das bestätigen mir alle Gespräche mit Lehrerinnen und Lehrern, dass auf der Suche nach Gründen, warum eLearning in Deutschland nicht verbreitet ist und warum der Computer im Unterricht noch nicht die Rolle spielt, die er sinnvollerweise spielen könnte, sehr schnell das Thema Urheberrecht als eine der Ursachen zu identifizieren ist.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das Interview gibt es als <a href="http://www.ib.hu-berlin.de/~libreas/libreas_neu/podcasts/podcast_6/index.html" target="_blank">Podcast oder Transkript</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rainer Kuhlens Buch zu Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft erschienen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/02/18/rainer-kuhlens-buch-zu-urheberrecht-in-bildung-und-wissenschaft-erschienen/</link>
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		<pubDate>Mon, 18 Feb 2008 13:54:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Grassmuck</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
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		<category><![CDATA[Rainer Kuhlen]]></category>
		<category><![CDATA[Wissensökologie]]></category>
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		<category><![CDATA[Zweiter Korb]]></category>

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		<description><![CDATA[Rainer Kuhlen, konstanzer Informationswissenschaftler und Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft hat soeben den Schriftenband zur Informationswissenschaft &#8220;Erfolgreiches Scheitern &#8211; eine Götterdämmerung des Urheberrechts&#8221; vorgelegt. Wie der Titel ahnen lässt steckt darin eine gehörige Portion Frustration über den politischen Prozess. Bei der jüngsten Urheberrechtsnovellierung, in der er als Bündnissprecher von Anfang an interveniert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2008/02/kuhlen_72dpi_200px_breit.jpg" alt="kuhlen_72dpi_200px_breit.jpg" align="right" hspace="10" />Rainer Kuhlen, konstanzer Informationswissenschaftler und Sprecher des <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/" target="_blank">Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft</a> hat soeben den Schriftenband zur Informationswissenschaft <a href="https://shop.strato.de/epages/Store8.sf/?ObjectPath=/Shops/61236266/Products/978-3-940317-21-6" target="_blank"><strong>&#8220;Erfolgreiches Scheitern &#8211; eine Götterdämmerung des Urheberrechts&#8221;</strong></a> vorgelegt. Wie der Titel ahnen lässt steckt darin eine gehörige Portion Frustration über den politischen Prozess. Bei der jüngsten Urheberrechtsnovellierung, in der er als Bündnissprecher von Anfang an interveniert hat, ist die Bundesregierung mit dem erklärten Ziel angetreten, ein „bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht&#8221; zu schaffen. „Drastischer&#8221;, schließt Kuhlen, „ist wohl kaum je ein politisches Ziel verfehlt worden.&#8221;<span id="more-59"></span></p>
<p>Doch Resignation ist nicht seine Sache. Kuhlen geht ausführlich auf die alternativen Bewegungen Open Access und Creative Commons ein und stellt erste Überlegungen zu einer Wissensökologie vor, die die Wissensökonomie ergänzen müsse. Und schließlich erkennt er noch im Schlechten das Gute. Bereits bei der Verabschiedung des Zweiten Korbs zeichnete sich ein dritter ab, der dann tatsächlich Bildung und Wissenschaft zum Kern haben soll. Die schmerzlichen Folgen der jetzigen Fehlentscheidungen werden, so Kuhlen, bis dahin deutlich machen, dass ein anderer Umgang mit Wissen notwendig ist: „Ein erfolgreiches Scheitern kann den Weg zu Lösungen des Umgangs mit Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft ebnen, durch die den Erwartungen der Gesellschaft an Leistungsfähigkeit von Bildung und Wissenschaft entsprochen werden kann. Das jetzige Gefängnis des Urheberrechts muss aufgebrochen werden. Wissen und Information in elektronischen Umgebungen wollen und müssen frei sein.&#8221;</p>
<p>Das Buch kann beim <a href="https://shop.strato.de/epages/Store8.sf/?ObjectPath=/Shops/61236266/Products/978-3-940317-21-6" target="_blank">Verlag Werner Hülsbusch</a> bestellt werden. Es steht auch unter einer Creative Commons-Namensnennungs-Lizenz auf dem Server des Lehrstuhls für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz zum <a href="http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/RK2008_ONLINE/" target="_blank">Download zur Verfügung (PDF, 2,61 MB)</a>. Spenden an den Förderverein des Aktionsbündnisses sind ausdrücklich erbeten. Dazu schrieb mir Rainer Kuhlen, der auch im Beirat von iRights.info aktiv ist: „Es reichen nicht nur die Argumente, sondern man braucht auch einiges finanzielles Gegengewicht.&#8221;</p>
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