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	<title>iRights.info - Blog</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
	<lastBuildDate>Wed, 01 Sep 2010 15:25:59 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Mash-Ups im Bewegtbild (IV): Enthält Content von Leni Riefenstahl</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 14:01:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Film]]></category>
		<category><![CDATA[Symposium Verbotene Filme]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>
		<category><![CDATA[Charles A. Ridley]]></category>
		<category><![CDATA[Hitler]]></category>
		<category><![CDATA[Lambeth Walk]]></category>
		<category><![CDATA[Leni Riefenstahl]]></category>
		<category><![CDATA[Wochenschau]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf dem Symposium &#8216;Verbotene Filme&#8216; vom 8.-10. September wird es auch um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am Freitagabend das 90-minütige Kurzfilmprogramm &#8216;Mash-Up-Rolle&#8217;. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung &#8216;Filmkunst trifft Netzkunst&#8217; dem Thema widmen. Daneben gibt eine Panel-Diskussion Arts and politics: How political is the remix and [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Auf dem Symposium &#8216;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">Verbotene Filme</a>&#8216; vom 8.-10. September wird es auch  um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">Freitagabend</a> das 90-minütige Kurzfilmprogramm </em><em>&#8216;Mash-Up-Rolle&#8217;. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung </em><em>&#8216;Filmkunst trifft Netzkunst&#8217; dem Thema widmen. Daneben gibt eine Panel-Diskussion <strong>Arts and politics: How political is the remix and mash-up culture? </strong>mit  Johan Söderberg, Elisa Kreisinger und Peter Conheim (zum <a href="http://irights.info/?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">ausführlichen Programm</a>).</em><em><br />
</em></p>
<p><strong>Mash-Ups im Bewegtbild (IV): Enthält Content von Leni Riefenstahl</strong></p>
<p>Auch wenn mit der Digitalisierung seit den nuller Jahren eine breite Amateur-Kultur der Mash-Ups entstanden ist, sind die Techniken selbst schon lange bekannt. Parodie und Satire verwenden seit jeher vorgefundenes Material für ihre Zwecke neu, Neuvertonungen von vorhandenem Filmmaterial finden sich etwa auch in Woody Allens „<a href="http://www.imdb.com/title/tt0061177/">What&#8217;s Up, Tiger Lilly?</a>” (1966) oder René Viénets „<a href="http://www.ubu.com/film/vienet_dialectics.html">Can Dialectics break bricks?</a>“ (1973). Folgt man Lawrence Lessig, gehört der <em>Remix</em> ohnehin schon immer zur Kulturgeschichte.</p>
<p style="font-weight: bold;">Charles A. Ridley: Lambeth Walk, Nazi Style, 1942</p>
<p>Für das britische <em>Ministry of Information</em> erstellte Charles A. Ridley 1942 diese Anti-Nazi-Persiflage mit Sequenzen aus Leni Riefenstahls <em>Triumph des Willens</em> und dem <em>Lambeth Walk</em> in Swing-Instrumentierung, was man als frühes Mash-Up ansehen kann. Unter verschiedenen Titeln lief der Film in vielen Kino-Wochenschauen, so hier als „General Adolph Takes Over&#8221; in den amerikanischen <span style="font-style: italic;">Universal Newsreels:</span></p>
<p><object width="480" height="379" classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000"><param value="true" name="allowfullscreen"/><param value="always" name="allowscriptaccess"/><param value="high" name="quality"/><param value="true" name="cachebusting"/><param value="#000000" name="bgcolor"/><param name="movie" value="http://www.archive.org/flow/flowplayer.commercial-3.2.1.swf" /><param value="config={'key':'#$aa4baff94a9bdcafce8','playlist':['format=Thumbnail?.jpg',{'autoPlay':false,'url':'1942-01-07_Gen_Adolph_Takes_Over_512kb.mp4'}],'clip':{'autoPlay':true,'baseUrl':'http://www.archive.org/download/1942-01-07_Gen_Adolph_Takes_Over/','scaling':'fit','provider':'h264streaming'},'canvas':{'backgroundColor':'#000000','backgroundGradient':'none'},'plugins':{'controls':{'playlist':false,'fullscreen':true,'height':26,'backgroundColor':'#000000','autoHide':{'fullscreenOnly':true}},'h264streaming':{'url':'http://www.archive.org/flow/flowplayer.pseudostreaming-3.2.1.swf'}},'contextMenu':[{},'-','Flowplayer v3.2.1']}" name="flashvars"/><embed src="http://www.archive.org/flow/flowplayer.commercial-3.2.1.swf" type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="379" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" cachebusting="true" bgcolor="#000000" quality="high" flashvars="config={'key':'#$aa4baff94a9bdcafce8','playlist':['format=Thumbnail?.jpg',{'autoPlay':false,'url':'1942-01-07_Gen_Adolph_Takes_Over_512kb.mp4'}],'clip':{'autoPlay':true,'baseUrl':'http://www.archive.org/download/1942-01-07_Gen_Adolph_Takes_Over/','scaling':'fit','provider':'h264streaming'},'canvas':{'backgroundColor':'#000000','backgroundGradient':'none'},'plugins':{'controls':{'playlist':false,'fullscreen':true,'height':26,'backgroundColor':'#000000','autoHide':{'fullscreenOnly':true}},'h264streaming':{'url':'http://www.archive.org/flow/flowplayer.pseudostreaming-3.2.1.swf'}},'contextMenu':[{},'-','Flowplayer v3.2.1']}"></embed></object><br />
<span id="more-2210"></span><br />
<span style="font-size: 70%;">[<a href="http://www.archive.org/details/1942-01-07_Gen_Adolph_Takes_Over">archive.org</a>]</span></p>
<p><strong>Der gleiche Film unter dem Titel „Hoch der Lambeth Walk &#8211; A Laugh Time Interlude&#8221; in der britischen Wochenschau <em>Pathé Gazette</em>:</strong></p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/GYJ5F8ctyus?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/GYJ5F8ctyus?fs=1&amp;hl=de_DE" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p><span style="font-size: 70%;">[<a href="http://www.youtube.com/watch?v=GYJ5F8ctyus">youtube.com</a>]</span></p>
<p><strong>Der gleiche Film mit einer Einleitung in den <em>Fox Movietone News</em>:</strong></p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/JCyDnj3S4bE?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/JCyDnj3S4bE?fs=1&amp;hl=de_DE" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p><span style="font-size: 70%;">[<a href="http://www.youtube.com/watch?v=JCyDnj3S4bE">youtube.com</a>]</span></p>
<p><strong>Zum Thema Mash-Ups auch bei iRights.info:</strong></p>
<ul>
<li> <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1522&amp;page=9999">Remixes und Mash-Ups &#8211; kreativ, vielfältig und meistens verboten</a>.</li>
<li><a href="http://irights.info/index.php?q=node/27&amp;Kategorie=Filme%20produzieren">Fremdes<br />
Material nutzen: Die Gefahren der Montage</a></li>
<li><a href="http://irights.info/?q=node/1863">Mario Sixtus vs. GVU: ”Das ist ein enorm anfälliges System”</a></li>
</ul>
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
			<a href="http://api.tweetmeme.com/share?url=http%3A%2F%2Firights.info%2Fblog%2Farbeit2.0%2F2010%2F09%2F01%2Fmash-ups-im-bewegtbild-iv-enthalt-content-von-leni-riefenstahl%2F"><br />
				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Firights.info%2Fblog%2Farbeit2.0%2F2010%2F09%2F01%2Fmash-ups-im-bewegtbild-iv-enthalt-content-von-leni-riefenstahl%2F&amp;source=irightsinfo&amp;style=compact&amp;service=is.gd&amp;hashtags=Charles+A.+Ridley,Hitler,Lambeth+Walk,Leni+Riefenstahl,Wochenschau" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mash-Ups im Bewegtbild (III): Fernseh-Archäologie</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/30/mash-ups-im-bewegtbild-iii-fernseh-archaologie/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/30/mash-ups-im-bewegtbild-iii-fernseh-archaologie/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 13:00:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fernsehen]]></category>
		<category><![CDATA[Film]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Symposium Verbotene Filme]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>
		<category><![CDATA[Aktenzeichen XY ungelöst]]></category>
		<category><![CDATA[Der Kommissar]]></category>
		<category><![CDATA[Mash-ups]]></category>
		<category><![CDATA[reproducts]]></category>
		<category><![CDATA[Stefan Eckel]]></category>
		<category><![CDATA[Stefan Prehn]]></category>
		<category><![CDATA[Verbotene Filme]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf dem Symposium &#8216;Verbotene Filme&#8216; vom 8.-10. September wird es auch um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am Freitagabend das 90-minütige Kurzfilmprogramm &#8216;Mash-Up-Rolle&#8217;. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung &#8216;Filmkunst trifft Netzkunst&#8217; dem Thema widmen. Stefan Eckel von reproducts wird an der Podiumsdiskussion &#8220;Das Internet als Kunstmaschine: Bedingt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Auf dem Symposium &#8216;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">Verbotene Filme</a>&#8216; vom 8.-10. September wird es auch  um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">Freitagabend</a> das 90-minütige Kurzfilmprogramm </em><em>&#8216;Mash-Up-Rolle&#8217;. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung </em><em>&#8216;Filmkunst trifft Netzkunst&#8217; dem Thema widmen. Stefan Eckel von reproducts wird an der Podiumsdiskussion &#8220;<strong>Das Internet als Kunstmaschine: Bedingt eine neue Technik eine neue Ästhetik</strong>?&#8221; teilnehmen </em><em>(zum <a href="http://irights.info/?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">ausführlichen Programm</a>).</em><em><br />
</em></p>
<p><strong>Mash-Ups im Bewegtbild (III): Fernseh-Archäologie<br />
</strong></p>
<p>Zusammen mit Stefan Prehn – bekannt u.a. durch &#8220;<a href="http://video.google.com/videoplay?docid=6173464470224007696#">Staplerfahrer Klaus</a>&#8221; – betreibt Stefan Eckel seit 1989 medienarchäologische Forschungen unter dem Namen <em>reproducts</em>. Neben dem Projekt <a href="http://reproducts.de/museum/index.html">Fernsehmuseum</a>, das sich der Sammlung, Weiterverarbeitung und Umwertung von historischem TV-Material gewidmet hat, ist <em>reproducts</em> mit Multimedia-Inszenierungen, Texten, Lesungen und Performances an die Öffentlichkeit getreten.</p>
<p><strong>Todesboten, 1994</strong></p>
<p>„Erschossen, sagen Sie?“ – „Ja, erschossen”. Die Produktion „Todesboten“ zeigt ausschließlich diejenigen Szenen aus <a href="http://www.freitag.de/kultur/1024-ermordet-ermordet">Herbert Reineckers Krimiserie</a> „Der Kommissar”, in denen die Todesnachricht überbracht wird. „Boten und   Empfänger der vernichtenden Nachricht geraten dabei in eine   Kommunikationsspirale über die Verneinung des Seins, die in einen nihilistischen Taumel mündet“, heißt es in der Erklärung.</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/QJ7U8_OAgw8?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/QJ7U8_OAgw8?fs=1&amp;hl=de_DE" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object><br />
<span style="color: #ffffff;">.<span id="more-2197"></span></span></p>
<p><strong>Aktenzeichen XY losgelöst, 1998</strong></p>
<p>Der Zusammenschnitt der Live-Schaltungen zwischen den Aufnahmestudios von „Aktenzeichen XY ungelöst“ in München, Wien und Zürich demonstriert, wie die ritualisierte Dramaturgie der TV-Verbrecherjäger dem Zuschauer  Sicherheit vermittelte – ob „sachdienliche Hinweise” tatsächlich vorlagen oder nicht, scheint zweitrangig:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/_nlq99mP_xQ?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/_nlq99mP_xQ?fs=1&amp;hl=de_DE" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span><strong><br />
Der gemeinsame Nenner, 1996</strong></p>
<p>Dieser Zusammenschnitt verbindet Szenen aus dem <em>Telekolleg Mathematik</em> von Eberhard Weiß mit Zahlenmaterial aus <em>tagesschau</em>, Werbung und Shows zu einem kurzen Durchflug durch die Fernsehgeschichte:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/KaAfmoaPxbs?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/KaAfmoaPxbs?fs=1&amp;hl=de_DE" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p><strong><span style="color: #ffffff;">.</span><br />
Zum Thema bei iRights.info:</strong></p>
<ul>
<li> <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1522&amp;page=9999">Remixes und Mash-Ups &#8211; kreativ, vielfältig und meistens verboten</a>.</li>
<li><a href="http://irights.info/?q=node/1863">Mario Sixtus vs. GVU:&#8221;Das ist ein enorm anfälliges System&#8221;</a></li>
<li><a href="http://irights.info/index.php?q=node/27&amp;Kategorie=Filme%20produzieren">Fremdes Material nutzen: Die Gefahren der Montage</a></li>
<li><a href="http://irights.info/index.php?q=node/847&amp;Kategorie=Klicksafe">Streaming, Embedding, Downloading: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co.</a></li>
</ul>
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			</a>
		</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Mash-Ups im Bewegtbild (II): Literal Videos</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/27/mash-ups-im-bewegtbild-ii-literal-videos/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/27/mash-ups-im-bewegtbild-ii-literal-videos/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 12:31:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Film]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[Symposium Verbotene Filme]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>
		<category><![CDATA[David A. Scott]]></category>
		<category><![CDATA[Dustin McLean]]></category>
		<category><![CDATA[Literal Video]]></category>
		<category><![CDATA[Mash-ups]]></category>
		<category><![CDATA[Verbotene Filme]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf dem Symposium &#8216;Verbotene Filme&#8216; vom 8.-10. September wird es auch um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am Freitagabend das 90-minütige Kurzfilmprogramm &#8216;Mash-Up-Rolle&#8217;. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung &#8216;Filmkunst trifft Netzkunst&#8217; dem Thema widmen. Daneben wird u.a. Till Kreutzer über „Neue Wege, neue Filme – das Internet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Auf dem Symposium &#8216;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">Verbotene Filme</a>&#8216; vom 8.-10. September wird es auch  um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">Freitagabend</a> das 90-minütige Kurzfilmprogramm </em><em>&#8216;Mash-Up-Rolle&#8217;. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung </em><em>&#8216;Filmkunst trifft Netzkunst&#8217; dem Thema widmen. Daneben </em><em>wird u.a. Till Kreutzer über „</em><em>Neue Wege, neue Filme – das Internet als Verbreitungsmedium von rechtlich problematischen Bewegtbildern” referieren</em><em> (<a href="http://irights.info/?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">ausführliches Programm</a>).</em><em><br />
</em></p>
<p><strong>Mash-Ups im Bewegtbild (II) Literal Videos:</strong></p>
<p>Mit den <em>Literal Videos</em> ist in den letzten Jahren ein neues Genre entstanden, das die Text-Bild-Schere in Musikvideos satirisch aufhebt. Die Videos werden hier mit Texten resynchronisiert, die die visuelle Szenerie des Original-Videos beschreiben – oft mit Anspielungen auf Requisiten, Schnitt oder szenische Brüche des Originals. Wenn auch von den so zu erneuten Ehren gekommenen Künstlern oft <a href="http://davidhasselhoff.com/profiles/blogs/youve-never-seen-hooked-on-a">mit Humor aufgenommen</a>, wurden bei <em>Literal Videos</em> die Rechte nur im Ausnahmefall geklärt, was ihrer massenhaften Verbreitung keinen Abbruch getan hat.</p>
<p><strong>Dustin McLean: Take On Me (Literal Video Version), 2008</strong></p>
<p>Dustin McLean alias &#8220;Dusto McNeato&#8221; gilt mit seiner Bearbeitung von A-has <em>Take On Me</em> als Erfinder des Genres – weitere Videos <a href="http://www.dustfilms.com/literalvideos">folgten</a>. Nach Aussagen von McLean gab es von Seiten großer Musiksender wie MTV und VH1 durchaus <a href="http://blogs.wsj.com/speakeasy/2009/07/28/dustin-mclean-literal-video-mastermind-on-writing-legal-woes-and-his-go-to-karoke-song/tab/article/">Interesse</a>, daraus ein eigenes Showformat entwickeln. Die Hürden bei der Rechteklärung für eine ganze Sendung wurden jedoch als unüberwindlich angesehen.</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/8HE9OQ4FnkQ?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/8HE9OQ4FnkQ?fs=1&amp;hl=de_DE" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object><br />
<span style="color: #ffffff;">.<span id="more-2186"></span></span></p>
<p><strong>David A. Scott: Horse Montage (Penny Lane Literal Video Version), 2009</strong></p>
<p>Im Video zu &#8220;Penny Lane&#8221; sieht man die vier Beatles auf Pferden aus der Stadt reiten. Enthusiastisch wird im Refrain der <em>Literal Version</em> der Schnitt auf die Pferde besungen:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/1yJ2yWvGnkI?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/1yJ2yWvGnkI?fs=1&amp;hl=de_DE" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><strong>Rick Roll – The Literal Version (Never Gonna Give You Up), 2008</strong></p>
<p>Ein beliebter Schabernack in der Netzkultur ist es, nichtsahnende Nutzer mit vielversprechenden Links auf das Video zu Rick Astleys <em>Never Gonna Give You Up</em> zu schicken (<em>Rickrolling</em>). Mit über zwei Millionen Views gehört die zuerst von YouTube-Nutzer &#8220;copyrighthater&#8221; eingestellte <em>Literal Version</em> zu den populärsten:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="321" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.dailymotion.com/swf/video/x8ckke_rick-roll-the-literal-version_fun?additionalInfos=0" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="321" src="http://www.dailymotion.com/swf/video/x8ckke_rick-roll-the-literal-version_fun?additionalInfos=0" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object><br />
<strong><a href="http://www.dailymotion.com/video/x8ckke_rick-roll-the-literal-version_fun"><br />
</a></strong><em><a href="http://www.dailymotion.com/de/channel/fun/featured/1"></a></em></p>
<p><strong><span style="color: #ffffff;">.</span>Dazu auch bei iRights.info:</strong></p>
<ul>
<li> <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1522&amp;page=9999">Remixes und Mash-Ups &#8211; kreativ, vielfältig und meistens verboten</a>.</li>
<li><a href="http://irights.info/?q=node/1863">Mario Sixtus vs. GVU:&#8221;Das ist ein enorm anfälliges System&#8221;</a></li>
<li><a href="http://irights.info/index.php?q=node/27&amp;Kategorie=Filme%20produzieren">Fremdes Material nutzen: Die Gefahren der Montage</a></li>
<li><a href="http://irights.info/index.php?q=node/847&amp;Kategorie=Klicksafe">Streaming, Embedding, Downloading: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co.</a></li>
</ul>
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			</a>
		</div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mash-Ups im Bewegtbild (I): Aus dem Disney-Archiv</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/25/mash-ups-im-bewegtbild-i-aus-dem-disney-archiv/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/25/mash-ups-im-bewegtbild-i-aus-dem-disney-archiv/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 09:23:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Film]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[Symposium Verbotene Filme]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright Term Extension Act]]></category>
		<category><![CDATA[Eric Faden]]></category>
		<category><![CDATA[Jesse Drew]]></category>
		<category><![CDATA[Mash-ups]]></category>
		<category><![CDATA[Public Domain]]></category>
		<category><![CDATA[The Walt Disney Company]]></category>
		<category><![CDATA[Verbotene Filme]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=2166</guid>
		<description><![CDATA[Auf dem Symposium 'Verbotene Filme' vom 8.-10. September wird es auch um Mash-Ups und Remixe gehen - so am Freitagabend beim Kurzfilmprogramm 'Mash-Up-Rolle'. Als Vorgeschmack auf die 90-minütige Mash-Up-Rolle startet an dieser Stelle eine kleine Reihe ausgewählter Mashup-Produktionen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Auf dem <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">Symposium &#8216;Verbotene Filme</a>&#8216; vom 8.-10. September wird es auch  um Mash-Ups und Remixe gehen. Kuratiert von Ilja Braun und Valie Djordjevic gibt es am Freitagabend das 90-minütige Kurzfilmprogramm </em><em>&#8216;Mash-Up-Rolle&#8217;. Anschließend wird sich die Abendveranstaltung </em><em>&#8216;Filmkunst trifft Netzkunst&#8217; dem Thema widmen, u.a. in einer Podiumsdiskussion mit Dr. Matthias Leonardy (GVU) und Filmemacher Mario Sixtus (<a href="http://irights.info/?q=node/1854&amp;Kategorie=Verbotene%20Filme">ausführliches Programm</a>).<br />
</em></p>
<p><em>Als Vorgeschmack auf das Mash-Up-Programm startet an dieser Stelle eine kleine Reihe mit ausgewählten Mashup-Produktionen.</em></p>
<p><strong>Mash-Ups im Bewegtbild (I): Disney-Material in der Mashup-Kultur</strong></p>
<p>Nicht nur wegen der Berge an Material aus dem Disney-Archiv, sondern auch aufgrund der eigentümlichen Haltung der Walt Disney Company zum Urheberrecht dürfte diese für viele Mash-Up-Künstler interessant sein: Für neue Produktionen greift man bei Disney gern auf kulturelles Material zurück, das Gemeingut geworden ist – auf Märchen, mythische Narrative und bekannte literarische Figuren. Gleichzeitig werden eigene Schöpfungen jedoch mit Zähnen und Klauen davor geschützt, selbst wieder in die <em>public domain</em> zu fallen – etwa durch erfolgreiche Lobbyarbeit beim <em>Copyright Term Extension Act</em>, das die Schutzdauer in den USA um 20 Jahre verlängerte.</p>
<p style="font-weight: bold;">Eric Faden: A fair(y) use tale, 2007</p>
<p>In diesem Kurzfilm des Filmwissenschaftlers <a href="http://www.facstaff.bucknell.edu/efaden/">Eric Faden</a> werden die US-Regelungen zum Copyright mit Schnipseln aus Disney-Filmen erklärt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Schrankenbestimmung zum <em>Fair Use</em>, die auch nichtautorisierte Bearbeitungen ermöglicht. Der Film ist selbst ein Beispiel dafür:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/CJn_jC4FNDo?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/CJn_jC4FNDo?fs=1&amp;hl=de_DE" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p><strong><span style="color: #ffffff;"><span id="more-2166"></span></span><br />
Jesse Drew: Manifestoon, 2007<br />
</strong></p>
<p>Das <em>Kommunistische Manifest</em> von 1848 beginnnt bildstark und erzählt von einer „heiligen Hetzjagd” auf ein Gespenst, die der Papst, Metternich und andere Mächte des alten Europa veranstalten. Der Videokünstler <a href="http://www.jessedrew.com/">Jesse Drew</a> hat Passagen daraus in &#8220;Manifestoon&#8221; mit Bildern aus Disney- und anderen Cartoon-Produktionen illustriert:</p>
<p><object id="VideoPlayback" style="width: 480px; height: 391px;" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="100" height="100" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="src" value="http://video.google.com/googleplayer.swf?docid=-4409577367323351432&amp;hl=de&amp;fs=true" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed id="VideoPlayback" style="width: 480px; height: 391px;" type="application/x-shockwave-flash" width="100" height="100" src="http://video.google.com/googleplayer.swf?docid=-4409577367323351432&amp;hl=de&amp;fs=true" allowfullscreen="true"></embed></object><br />
<span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><strong>Anonymus: Ressemblance dans les Films Disney, 2008</strong></p>
<p>Disney kopiert Disney: Dieser Zusammenschnitt, der seit 2008 in Blogs kursiert, greift das Thema von einer anderen Seite auf. Er zeigt, wie in den Disneyproduktionen einzelne, charakteristische Szenen bemerkenswert häufig auftauchen:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/hXIkUgG3h6c?fs=1&amp;hl=de_DE" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/hXIkUgG3h6c?fs=1&amp;hl=de_DE" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><strong>Sind Mash-Ups verboten?</strong></p>
<p>Mash-Ups sind nicht per se illegal, sehr oft ist die rechtliche Situation unklar. Selbst extrem kurze Ausschnitte sind meist urheberrechtlich geschützt. Bei Ausschnitten aus Musikvideos beispielsweise reicht die Liste der potenziell  Anspruchsberechtigten von den Komponisten und Dichtern – den  eigentlichen Urhebern – bis zu Sängern, Bands, Produzenten und  Verwertern, die Leistungsschutzrechte auf das verwendete Material  geltend machen können. Selbst profesionelle Labels sind mit  dem Aufwand bei der Rechte-Klärung oft überfordert, erst recht sind es  die YouTube-Amateure, die natürlich keine eigene Rechteabteilung  unterhalten. Zur Einführung dazu Ilja Braun bei <em>iRights</em>: <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1522&amp;page=9999">Remixes und Mash-Ups &#8211; kreativ, vielfältig und meistens verboten</a>.</p>
<p><strong>Ebenfalls bei iRights.info zum Thema:</strong></p>
<ul>
<li><a href="../../../index.php?q=node/27&amp;Kategorie=Filme%20produzieren">Fremdes Material nutzen: Die Gefahren der Montage</a></li>
<li><a href="../../../index.php?q=node/26&amp;Kategorie=Filme%20produzieren">Filme veröffentlichen: Auf nach Hollywood</a></li>
<li><a href="../../../index.php?q=node/847&amp;Kategorie=Klicksafe">Streaming, Embedding, Downloading: Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co.</a></li>
<li><a href="http://irights.info/?q=node/1863">Mario Sixtus vs. GVU: &#8220;Das ist ein enorm anfälliges System&#8221;</a></li>
</ul>
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			</a>
		</div>
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		</item>
		<item>
		<title>GVU: “Wir waren’s nicht, also bitte seriös mit den Tatsachen umgehen!” Machen wir gern.</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/17/gvu-war-warens-nicht-also-bitte-serios-mit-den-tatsachen-umgehen-machen-wir-gern/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/17/gvu-war-warens-nicht-also-bitte-serios-mit-den-tatsachen-umgehen-machen-wir-gern/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 13:06:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Fernsehen]]></category>
		<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsdurchsetzung im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Symposium Verbotene Filme]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=2117</guid>
		<description><![CDATA[Am Freitag haben wir auf unserer Seite auf das Symposium „Verbotene Filme“ hingwiesen, das iRights.info und Deutsche Kinemathek  gemeinsam am 9. und 10. September 2010 in Berlin veranstalten werden. Stars der internationalen Mashup-Szene treffen dort auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag haben wir auf unserer Seite auf das <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1864">Symposium „Verbotene Filme“ hingwiesen</a>, das iRights.info und Deutsche Kinemathek  gemeinsam am 9. und 10. September 2010 in Berlin veranstalten werden. Stars der internationalen Mashup-Szene treffen dort auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten.</p>
<p>Eine interessante Mischung, zu deren Ankündigung der <a href="http://sixtus.cc/in-sachen-gvu">aktuelle Streit</a> zwischen der <a href="http://gvu.de">Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)</a> und den Filmemachern <a href="http://sixtus.cc/">Mario Sixtus</a> und <a href="http://www.alexanderlehmann.net/">Alexander Lehmann</a> passte. Filme von Sixtus und Lehmann waren vom Video-Hoster Vimeo vom Netz genommen worden. Anschließend waren Mails an die beiden verschickt worden, in denen Folgendes stand:</p>
<blockquote><p>This is to notify you that, as a result of a third-party notification by Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen claiming that the material is infringing, we have removed or disabled access to the material that appeared at http://www.vimeo.com/[hier die jeweiligen Video-IDs].</p></blockquote>
<p>Auf Deutsch:</p>
<blockquote><p>Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass, aufgrund einer Mitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, in der behauptet wird, das Material sei rechtsverletzend, wir Material entfernt oder unzugänglich gemacht haben, das sich hier befunden hat: http://www.vimeo.com/[hier die jeweiligen Video-IDs]</p></blockquote>
<p>Ganz abgesehen davon, dass die Formulierung im Englischen ähnlich furchtbar wie in der Übersetzung ist, sieht das recht eindeutig aus. Ebenso wie auf der Vimeo-Seite (Screenshot <a href="http://www.myce.com">via</a>):</p>
<p><a href="http://www.myce.com/news/creative-commons-content-unjustly-removed-in-anti-piracy-sweep-33172/"><img class="alignnone" title="Takedown Notice GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Vimeo" src="http://static.myce.com/images_posts/2010/08/Page-not-found-on-Vimeo_1281381677825.png" alt="Takedown Notice GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Vimeo" width="642" height="259" /></a></p>
<p>Das Pikante daran: Weder Sixtus noch Lehmann hatten fremde Rechte verletzt; die Filme waren sogar größtenteils unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht, die es explizit erlauben, sie weiter zu verbreiten.</p>
<p>Heise meldete im Artikel unter der Überschrift <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoportal-sperrte-Filme-wegen-falscher-GVU-Behauptungen-Update-1053410.html">Videoportal sperrte Filme wegen falscher GVU-Behauptungen</a> entsprechend</p>
<blockquote><p>Ein aktueller Fall zeigt einmal mehr, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) wenig zimperlich gegen vermeintliche Rechtsbrecher vorgeht. Per Mitteilung hatte sie am gestrigen Montag den Videohoster Vimeo dazu aufgefordert, eine Reihe von Filmdateien für den Zugriff zu sperren, weil die Verbreitung angeblich Urheberrechte Dritter verletzt.</p></blockquote>
<p>Wie zu erwarten war, ging es anschließend hin und her, auch ziemlich hoch: Der Fall schaffte es auf die <a href="http://digg.com/tech_news/Anti_Piracy_Failure_Takes_Down_Creative_Commons_Videos">Startseite von Digg</a>. Ein Desaster für die GVU.</p>
<p>Aber halt: Sie war es gar nicht! Sondern die Firma OpSec Security GmbH, die im Auftrag der GVU das Netz nach Filmen durchstöbert, die &#8211; vermeintlich oder tatsächlich &#8211; das Urheberrecht verletzen. Nur nicht in diesem Fall: Beim Vorgehen gegen Sixtus und Lehmann hat die OpSec Security GmbH ohne direkten Auftrag der GVU gehandelt. Zumindest war das die Aussage, auf die sich beide Unternehmen nach etwa einem Tag Bedenkzeit gegenüber Mario Sixtus einigen konnten.</p>
<p>Sixtus und Alexander Lehmann, die über ihren Anwalt Udo Vetter von  OpSec und GVU eine Unterlassungserklärung gefordert hatten, <a href="http://sixtus.cc/raubloscher-geben-unterlassungserklarung-ab">bekamen sie</a> entsprechend nur von der Firma OpSec Security GmbH. Denn, <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/12/losch-firma-gibt-unterlassungserklarung-ab/">so Vetter</a>:</p>
<blockquote><p>In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.</p></blockquote>
<p>Der Geschäftsführer der GVU, Dr. Matthias Leonardy, hat uns nun wiederholt per Mail &#8220;zum seriösen Umgang mit den Tatsachen&#8221; aufgefordert, die darin bestehe, von unserer &#8220;verzerrenden Darstellung&#8221; abzurücken und nicht länger zu schreiben, es handle sich um ein Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Sixtus und Lehmann. Leonardy schreibt:</p>
<blockquote><p>Wenn Sie sich mit dem Vorgang, den Sie in Bezug nehmen &#8212; die Löschung von Links zu online gestellten Filmbeiträgen der Autoren Sixtus und Lehmann &#8212; in der gebotenen Seriosität befasst hätten, hätten Sie zunächst festgestellt, dass  die GVU die Löschung weder selbst durchgeführt noch veranlasst hat. Auch wenn dies zunächst fälschlich medial so kolportiert wurde, ist dies zwischenzeitlich hinlänglich öffentlich richtiggestellt worden; auch Herr Sixtus selbst hat dieses aufgenommen: http://sixtus.cc/ .</p>
<p><span style="font-size: 13.3333px;">Ebenso unmissverständlich ist klargestellt worden, dass es sich bei den genannten Löschungen um einen bedauerlichen Irrtum gehandelt hat, der umgehend korrigiert wurde. Sie suggerieren stattdessen, es handle sich bei der Löschung um eine Freiheitsbedrohung gegen das Machen und Veröffentlichen von Filmen. Gemeint ist offenbar die Kunst-, Meinungs-, Presse, Berufs- und allgemeine Handlungsfreiheit der Filmschaffenden. Das kann man nur so interpretieren, als würde die GVU gezielt durch Löschungen o.ä. gegen Meinungen oder Kunstformen vorgehen. </span></p>
<p><span style="font-size: 13.3333px;">Indessen wissen Sie &#8211; oder sollten es zumindest wissen &#8211; dass die GVU keinerlei Kontrolle von Film- oder sonstigen Kreativ-Werken dahingehend vornimmt, ob der Inhalt der Werke selbst rechtskonform oder etwa (wem auch immer) &#8220;genehm&#8221; ist, sondern ausschließlich dahingehend, ob die Verbreitung Leistungsschutzrechte der GVU-Mitglieder verletzt.</span></p></blockquote>
<p>Wir haben daher die Formulierung von &#8221;Das Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann&#8221; geändert zu &#8220;Das Vorgehen der OpSec Security GmbH gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann&#8221;. Wir freuen uns natürlich, dass der GVU eine präzise Darstellung bei iRights.info am Herzen liegt, fragen uns allerdings gleichzeitig, ob Herr Leonardy bei <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,711263,00.html"><span style="color: #000000;">Spiegel Online</span></a>, <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoportal-sperrte-Filme-wegen-falscher-GVU-Behauptungen-Update-1053410.html"><span style="color: #000000;">Heise</span></a> und anderen auch schon vorstellig geworden ist, wo weiterhin vom Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher die Rede ist.</p>
<p>Erfreulicherweise haben sich Matthias Leonardy und Mario Sixtus bereit erklärt, den Fall bei der <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1864"><span style="color: #000000;">Abendveranstaltung des Symposiums</span></a> in der Berliner Homebase Lounge zu diskutieren. Wir sind gespannt auf eine erhellende Auseinandersetzung.
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			</a>
		</div>
]]></content:encoded>
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		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Anhörung des BMJ zum 3. Korb der Urheberrechtsnovelle &#8211; Open Access</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/07/13/anhorung-des-bmj-zum-3-korb-der-urheberrechtsnovelle-open-access/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/07/13/anhorung-des-bmj-zum-3-korb-der-urheberrechtsnovelle-open-access/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 08:52:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Unterricht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=2078</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht. Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund hier. These sei, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht.</p>
<p>Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund <a href="http://www.bpb.de/themen/BX7HIN,0,Open_Access.html">hier</a>.</p>
<p>These sei, dass es gibt keine ausreichende freie Publikation von Forschungsergebnissen gebe. Weis: &#8220;Fragen wir un erster Runde die Wissenschaftsverlage, ob es in ausreichendem Maß freien Zugang zu wiss. Publikationen gibt.&#8221;</p>
<p>Los geht&#8217;s:<span id="more-2078"></span></p>
<p><a href="http://www.boersenverein.de/de/portal/Rechtsabteilung/186978">Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels</a>: Ich erlaube mir eine kleine Korrektur: es kann nicht sein, dass es um kostenfreien Zugang zu wissenschftl. Publikationen geht. Das ist der Fall bei der Golden Road, die es bei den meisten Verlagen gibt. Der Autor oder sein Arbeitgeber trägt die Publikationskosten, dann ist der Beitrag unentgeltlich verfügbar. Unentgeltlich kann nicht bedeuten, dass etwas kostenlos angeboten wird, wofür der Verlag selber eine Leistung erbringt, die nicht von der öffentlichen Hand bezahlt wird. Selbstverständlich kostenlose Angebote, wenn die Kosten bezahlt sind, nicht, wenn der Verlag selber eine Leistung erbringt, die Geld wert ist.</p>
<p>Barbara Kalumenos, Director of Public Affairs bei <a href="http://www.stm-assoc.org/">STM</a>, einem Verband wissenschaftlicher Verlage, weist darauf hin, dass  es heute &#8220;neue Entwicklungen wie HTML, mobile Computing&#8221; gebe, da muss es für die Verlage die Chance geben, dass sie die Investitionen wieder verdienen.</p>
<p><a href="http://www.kuhlen.name/">Rainer Kuhlen</a> vom <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/">Aktionsbündnis für Urheberrecht und Wissenschaft</a> weist darauf hin, dass es keine Institutionen gibt, die Wissenschaftler über eine Publikationspflicht dazu verpflichten wollen, ihre Erstveröffentlichungen Open Access zu publizieren. Es gehe lediglich um eine Anbietungspflicht für Zweitveröffentlichungen, wenn die Erkenntnisse mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Niemand habe etwas dagegen, dass Autoren in kommerziellen Verlagen publizieren. Das sei aber eine andere Frage, ob der Gesetzgeber Geschäftsmodelle der Verlage über das Urheberrecht schützen wolle.</p>
<p>Vertreter Deutscher Bibliotheksverband: Wir beobachten so etwas wie Marktversagen. Bestimmte Titel sind Monopolstrukturen. Keine Bibliothek kann auf diese Titel verzichten, das zeigt sich in der Preisgestaltung. Der Gesetzgeber muss diese Monopolstrukturen aufbrechen</p>
<p>Vertreter des <a href="http://oa.helmholtz.de/index.php?id=55">Open Access-Arbeitskreises der Helmholtz-Gemeinschaft</a>: In der Wissenschaft sind Autoren gezwungen, bei bestimmten Publikationen zu veröffentlichen. Sie sind gezwungen, in einem der so genannten Core Journal des Verlags Thomson Reuters zu publizieren. Es gibt zwar inzwischen gute OA-Journals, aber das reicht nicht aus.</p>
<p>Timo Ehmann Aktionsbündnis Urheberrecht: Es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Beispiel: GRUR, Auflage 3500 Exemplare, Einzelheft 44 Euro, pro Ausgabe mehr als 120.000 Euro Einnahmen; ich habe etwas veröffentlicht, dafür gab&#8217;s 350 Euro, d.h. ca. 1-3% Autorenhonorare in den Produktionskosten. Aber es geht nicht nur um Ökonomie, es bestehen auch sehr lange Wartezeiten, bis etwas veröffentlicht wird.</p>
<p><a href="http://www.vdz.de/uebervdz-gremien.html#europa">Christoph Fiedler, VDZ</a>: Finde es problematisch zu sagen, das Urheberrecht soll dem Verleger nicht ermöglichen zu entscheiden, wie er etwas veröffentlichen will. Die Vorschläge laufen auf ein Parallelveröffentlichungsrecht hinaus. Da muss man vorher sehen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt.</p>
<p>Lipp, Leiterin Informationsversorgung, <a href="http://www.dfg.de/index.jsp">DFG</a>: Es gibt einen Handlungsbedarf dort, wo der Grüne Weg unterstützt werden soll, also die Veröffentlichung des Originalformats nach  einer gewissen Frist. Derzeit müssen Autoren fast immer ausschließliche Verwertunsgrechte abtreten. Nach einer gewissen Embargofrist soll das einfach Verwertungsrecht an den Autoren zurückfallen. Zweck der Publikation ist Verbreitung, nicht Kommerzialisierung.</p>
<p>Werner, Wissenschaftsministerium Sachsen und <a href="http://www.kmk.org/">KMK</a>: Auch die Länder sehen Handlungsbedarf. Es muss schnelle Verbreitung gewährleistet sein. Das allein über Verlage zu ermöglichen, geht nicht, es ist ein Zweitveröffentlichungsrecht einzuräumen. Horrende Preissteigerungen lassen große Probleme entstehen.</p>
<p>Weis (BMJ): Soll es eine Anbietungspflicht geben?</p>
<p>Kuhlen: Veröffentlichung soll vertraglich so geregelt werden, dass nach Peer Review Publikationen zur Verfügung stellen, also eine Art Minus-Embargo. In der Berlin-Brandenburgsichen Akademie der Wissenschaft hat das offenbar über eine einfache Änderung der Arbeitsverträge funktoniert.  Vor Jahren hat man ähnliches bei der Patentierung getan durch das Arbeitnehmererfindergesetz. Der Aufschrei, das sei das Ende des Abendlandes, Wissenschaflter werden nicht mehr erfinden, wenn es das gibt &#8211; nichts ist passiert. Wenn es dann keine Geschäftsmodelle der Verlage gibt, tant pis &#8211; dann gibt es eben keine.</p>
<p>DFG: Anbietungspflicht widerspricht Grundsätzen der Wissenschaft. Es darf keinen Zwang geben, weder zu Erst-, noch zu Zweitveröffentlichung.</p>
<p>Wolfgang Schimmel, verdi: Anbietungspflicht hat im Urheberrecht nichts zu suchen, das ist rein Sache von Arbeits- und Tarfiverträgen.</p>
<p>VDS Bildungsmedien: Es steht jedem Wissenschaftler frei, sein Werk der Universität anzubieten. Vermischt wird die Frage nach der Informationsfreiheit und ob ich in einem renommierten Journal veröffentlichte Beiträge weiter verwerten darf.</p>
<p>Kuhlen: In anderen Ländern ist es sehr deutlich, dass es Anbietungspflichten gibt &#8211; in Ländern, in denen die Wissenschaftsfreiheit nicht bedroht ist, z.B. in den USA, aber auch in Förderrichtlinien der EU.</p>
<p>Sprang: Wäre ein eindeutiger Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Helmholtz-Gemeinschaft: Muss dem widersprechen. Die Gemeinschaft schreckt vor Anbietungspflicht zurück, weil sie keine Spitzenwissenschftler mehr anziehen können, da die Wissenschaftler gezwungen sind, in Zeitschriften mit Monopolstrukturen zu veröffentlichen und daher keine Bedingungen akzeptieren. Kein Wissenschaftler beklagt einen Eingriff in seine Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Pflüger, Wissenschaftsministerium Stuttgart: Anbietungspflicht ist ganz klar nicht verfassungswidrig.</p>
<p>Jetzt Frage nach Zwangslizenzierung: keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt</p>
<p>Also TOP 3: Zweitverwertungsrecht (Änderung des §38 UrhG) &#8211; Hintergrund: Gerd Hansen: Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">PDF</a>)</p>
<p>Sprang: Urheber unbenommen, mit Verlag zu verhandeln, wie er Beiträge zweitvertwerten kann und ob er einen Verlag haben will. Wenn er das tut, wird er es mit Blick auf optimale Sichtbarkeit tun. Wenn das ein Verlagspartner ist, muss er in Sichtbarmachung investieren, und diese Inv. muss er verdienen, in einem harten Wettbewerb. Das setzt voraus, dass der Verlag Rechtspositionen rechtssicher erwerben kann. Aus Sicht des Verlags kann es nicht von vornherein so sein, wann seine Veröffentlichung zum Freigut wird. Dann hätten wir nicht nur eine Schranke im UrhG des Urhebers, die in der EU nicht verankert ist, sondern auch noch eine Enteignung der Verlage. Dort rentieren sich bisweilen schon jetzt Publikationen nicht mehr. Letzlich würde es dem Autor schaden, weil er keinen Partner mehr finden kann. Sprang spricht davon, dass der Autor &#8220;frei kontrahieren&#8221; kann.</p>
<p>Gabriele Beger, Dt. Bibliotheksverband: Änderung des §38 will Wissenschaftler genau nicht zwingen, etwas zu tun, was er nicht will. Es muss stattdessen genau der Urheber sein, der gestärkt werden soll. Er darf nicht mehr in einer schwächeren Situation sein, und es soll auch nichts parallel veröffentlicht werden. Veröffentlichungen in Zeitschriften sind nach einem halben Jahr ohnehin oft obsolet. Es geht nicht um eine Zwangslizenz und Druck auf Urheber. Er kann, wenn er es will, darauf verzichten. Aber Monopolisten können keinen Druck mehr ausüben.</p>
<p><a href="http://www.boehmert.de/anwaelte/rechtsanwaelte/nordemann-schiffel-dr-anke-maitre-en-droit.html">Anke Nordemann-Schiffel</a>, <a href="http://www.brak.de/seiten/01.php">Bundesrechtsanwaltskammer</a>: Diskussion um Open Access zieht die Diskussion vom Nutzer her auf. Es geht um ein Zweitverwertungsrecht, nicht um Zweitverwertungspflicht. Hat aber mit Open Access nichts zu tun. Es geht nicht um Stärkung der Autorenrechte.</p>
<p>Kuhlen: §38 hat mit Schrankenregelungen nichts zu tun. Natürlich wissen wir, dass Elsevier und andere schon Zweitveröffentlichungen erlauben, aber das ist eine Art Gnade, die jederzeit wieder entzogen werden darf, und auf die wir Wissenschaftler uns nicht verlassen wollen. Mit §38 ist nicht geholfen.</p>
<p><a href="http://www.ifross.org/ifross_html/wir.html#Personen">Till Jaeger, ifross</a>: §38 ist keine OA-Regelung. Aber er ist als Missbrauchsschutzregelung erforderlich. Er sollte auch nicht nur für Wissenschaftspublikationen gelten. Die kleinen Verlage haben damit überhaupt kein Problem. Das tatsächliche Problem ist die Internationalisierung der Verlagsszene. Publikationen sind in Zukunft nur noch online über u.U. sehr teure Repositorien zugänglich, d.h. §38 kann Schutz davor bieten, dass Werke gar nicht mehr zugänglich sind.</p>
<p>Dt. Bibliotheksverband: Wissenschaftler sind verunsichert, welche Verträge sie unterschrieben haben. Es wäre eine große Hilfe, wenn die Universität sicher wüsste, was der Status ist.</p>
<p>Ehmann: Müssen kollisionsrechtliche Bedenken ausklammern, denn wenn wir im dt. Recht etwas regeln, dann machen wir das im dt. Recht. Mit dem hohen Lied auf die maximale Freiheit, das Herr Sprang singt, könnte man das gesamte Arbeitsrecht abschaffen mit dem Hinweis darauf, jeder Arbeitnehmer kann sich den Arbeitgeber, der ihn ausbeutet, selber aussuchen.</p>
<p>Schimmel, verdi: Wer nicht bei einem renommierten Verlag publizieren kann, kommt nicht voran. Das nutzt der Verlag aus in Richtung auf Autoren und Käufer (Bibliotheken). Ich wundere mich über die Treuherzigkeit, mit der die Wissenschaftler immer wieder zu denen laufen, die sie ausbeuten. Der Gesetzgeber sollte mit den mildesten Mitteln herangehen. §38 bietet da eine gute Möglichkeit. Das hausgemachte Problem darf nicht damit gelöst werden, dass man das Selbstbestimmungsrecht der Urheber beschränkt. Gehen sie in die Bibliothek, da haben sie Open Access.</p>
<p>Sprang: Kollisionsrechtliche Probleme bestehen schon mit der Schweiz, worauf Hilty und Peukert hingewiesen haben. §38 ist eben doch eine Schranke. Der Urheber kann seine Rechte nicht mehr uneingeschränkt auf den Verlag übertragen, damit ist eine Entscheidungsfreiheit genommen. Schauen sie doch mal bei Subito nach, wann dort Zeitschriftenbeiträge bestellt werden. Ein Großteil der Erlöse wird erst spät erwirtschaftet.</p>
<p>Jaeger, ifross: Kollisionsprobleme gibt es schon so lange wie das Urheberrecht, man denke nur an Urheberpersönlichkeitsrechte, die es in anderen Ländern nicht gibt.</p>
<p>Barbara Kalumenos, STM: Wir haben durchschnittlich drei Autoren pro Artikel. Embargozeit: Es ist nicht richtig zu sagen, nach sechs Monaten wird nicht mehr genutzt, bei Life Sciences ist das so, aber in der Mathematik sind es drei Jahre.</p>
<p>Pelzer, Justiziarin Leipniz-Gemeinschaft: Wenn Wissenschaftler einheitlich Zweitverwertungsrecht hätten, hätten wir einen größeren Handlungsspielraum. Wir sind für Embargofrist, Unterscheidung nach Dsiziplinen ist nicht sinnvoll wg. interdisziplinärer Forschung. Wir müssen weg von den Knebelverträgen der Wissenschaftsverlage.</p>
<p>Weis (BMJ) weist darauf hin, dass man in der Kollisionsfrage nicht immer defensiv sein muss, man könne auch mit Gesetzesinitiativen Vorreiter sein. Aber für den Gesetzgeber ist es schon wert zu fragen, ob man mit einem Zweitverwertungsrecht 5% deutsche Verlage zum Adressaten macht, aber 95% des Marktes (ausländische Verlage) nicht. Allein die Tatsache, dass man von der Richtigkeit des eigenen Konzeptes überzeugt ist, reicht nicht aus.</p>
<p>Pflüger, Wissenschaftsministerium BaWü: Aus <a href="http://www.sherpa.ac.uk/romeo/">Romeo-Sherpa-Liste</a> ist zu entnehmen, dass Großteil int. Verlage Zweitverwertung zulassen.</p>
<p>Kuhlen: Man bringt dt. Urheber in bessere Vertragsposition. Man muss aber auch deutlich solche Regelungen in andere Länder tragen. Da hilft es immens, wenn Deutschland Vorreiter wäre. Wir haben dazu ja auch das <a href="http://www.ences.eu/">European Network for Copyright in Support of Education and Science</a> gegründet. Sammelbände und Proceedings sollten mit eingeschlossen werden in Regelung, nicht nur Zeitschriften, evtl. auch Bücher.</p>
<p>Schluss.
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		<title>Podiumsdiskussion in der Böll-Stiftung über ein Recht auf Internetzugang</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/07/07/podiumsdiskussion-in-der-boll-stiftung-uber-ein-recht-auf-internetzugang/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 17:47:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Am morgigen Donnerstag (8.7.2010, 20:00 Uhr) werde ich in der Böll-Stiftung in Berlin an einer interessanten Podiumsdiskussion zu der Frage teilnehmen, ob es ein &#8220;Menschenrecht auf Internet&#8221; gibt oder geben sollte. Mit mir diskutieren Benjamin Adrion (ehemaliger St. Pauli Spieler), Geraldine de Bastion (von Newthinking) und Jan Philipp Albrecht (Grüner Europaabgeordneter).  &#8220;Der Zugang zum Internet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am morgigen Donnerstag (8.7.2010, 20:00 Uhr) werde ich in der Böll-Stiftung in Berlin an einer interessanten Podiumsdiskussion zu der Frage teilnehmen, ob es ein &#8220;Menschenrecht auf Internet&#8221; gibt oder geben sollte. Mit mir diskutieren Benjamin Adrion (ehemaliger St. Pauli Spieler), Geraldine de Bastion (von Newthinking) und Jan Philipp Albrecht (Grüner Europaabgeordneter). <span id="more-2072"></span></p>
<p>&#8220;Der Zugang zum Internet wird immer mehr als Grundlage zur Ausübung essentieller Menschenrechte angesehen. Ohne Anschluss an das globale Netz sind Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Gleichzeitig wird daran gearbeitet, genau diesen Zugang einzuschränken oder an Bedingungen zu knüpfen – dabei geht es um “3-Strikes”, Filter und Zensur genau wie Deep Packet Inspection oder die digitale Ausweispflicht.&#8221; heißt es in der<a href="http://janalbrecht.eu/2010/07/07/die-welt-zu-gast-im-internet-uber-das-menschenrecht-auf-internet/" target="_blank"> </a><a href="http://bit.ly/97A80L" target="_blank">Ankündigung</a>.</p>
<p>Der Eintritt ist frei, Anmeldung nicht nötig. Ich freue mich, Euch zu sehen!
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			</a>
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		<title>Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/06/14/berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:23:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerkschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsdurchsetzung im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>

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		<description><![CDATA[Dokumentation Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, gehalten am 14. Juni 2010 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Lieber Herr Wickert, meine Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie so zahlreich heute den Weg in die Räumlichkeiten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gefunden haben. Hier, in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="_mcePaste">
<p>Dokumentation Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, gehalten am 14. Juni 2010 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.</p>
<p>Lieber Herr Wickert,</p>
<p>meine Damen und Herren,</p>
<p>ich freue mich, dass Sie so zahlreich heute den Weg in die Räumlichkeiten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gefunden haben.</p>
<p>Hier, in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, die sich dem leibnizschen Gründungsgedanken „Theoria cum praxi“ verpflichtet fühlt, möchte ich heute eine öffentliche Debatte eröffnen, die in dieser Legislaturperiode zu einer Reform des bestehenden Urheberrechts in bestimmten Bereichen führt.<span id="more-2067"></span></p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>lassen Sie mich eingangs meiner Rede Altbundespräsident Roman Herzog zitieren. Noch vor seiner Zeit im Schloss Bellevue sagte Roman Herzog über die Notwendigkeit des Schutzes geistigen Eigentums: „Erbärmlich ein Eigentumsbegriff, der sich nur auf Sachgüter, Produktionsmittel und Wertpapiere bezieht und die Leistungen des menschlichen Geistes ausklammert! Erbärmlich eine Gesellschaft, die sich einen solchen Eigentumsbegriff leisten wollte!“</p>
<p>Darauf können wir uns alle einigen. Die entscheidende Frage ist: Wie kann dieser Schutz des geistigen Eigentums als Voraussetzung für kulturelle Vielfalt, Kreativität und wissenschaftliche Leistungen ausgestaltet werden? Eines ist doch klar: Wir können nicht einfach die Mechanismen der analogen Welt eins zu eins auf die digitale Welt übertragen.</p>
<p>Auch wenn es ein Gemeinplatz geworden ist: Diese verwandelte Welt ist geprägt von der digitalen Revolution. Damit meine ich nicht die Tatsache, dass heute alles und jedes vernetzt ist und jedermann von einer vernetzten Welt redet. Das Internet hat als Medium soziale, räumliche und kulturelle Grenzen eingerissen. Die digitale Revolution hat die Verbreitung kreativer und wissenschaftlicher Produkte in dem Maße vereinfacht und beschleunigt wie keine andere Entwicklung seit der Erfindung des Buchdrucks.</p>
<p>Die rasante technische Entwicklung führt zu gesellschaftlichen Veränderungen in geradezu schwindelerregendem Tempo. Sicher, es brennen auch viele Strohfeuer. Manches, was heute als der Inbegriff der Innovation gilt, ist morgen schon überholt. Aber die digitale Entwicklung hat doch auch alle Vorstellungen, die wir noch vor wenigen Jahren an die Verbreitung und Nutzung kreativer Leistungen geknüpft haben, überholt. Zugang, Zugriff, „Access“ sind die Schlüsselbegriffe unserer Ära.</p>
<p>Natürlich birgt so eine grundlegende Veränderung/Umwälzung auch Risiken in sich:</p>
<p>Mit der schnellen Verbreitbarkeit und Verfügbarkeit von Informationen sind neue Gefahren für die persönliche Selbstbestimmung entstanden. Zum einen dort, wo persönliche Daten ohne Zustimmung des Betroffenen verbreitet werden. Hier ist das Internet eine große Herausforderung für den Datenschutz.</p>
<p>Ein anderes Risiko geht von der Möglichkeit aus, urheberrechtlich geschützte Inhalte ungehindert und massenhaft weltweit verbreiten und vervielfältigen zu können. Hier ist vor allem die Selbstbestimmung der Kreativen über die Nutzung ihrer Werke gefährdet.</p>
<p>Doch diese mit der Digitalisierung einhergehende Möglichkeit bietet vor allem enormes gesellschaftliches Potential. Der Zugang zu Bildung und Wissen, der kulturelle Austausch und der kritische Vergleich des Eigenen mit dem Fremden, die Möglichkeit, Transparenz und Öffentlichkeit zu schaffen – alles dies sind große Chancen. Diese Chancen dürfen wir nicht gefährden, indem wir bei der aktuellen Urheberechtsdebatte/-reform nur einseitig auf die Risiken der Digitalisierung und des Internets starren.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>während das Urheberrecht früher nur wenige Spezialisten interessierte, hat sich seine Bedeutung inzwischen grundlegend geändert. Es wird in der Gesellschaft breit diskutiert und steht im Zentrum der Debatte über den rechtlichen Rahmen für das Internet.</p>
<p>Dies ist angesichts der großen gesellschaftlichen Bedeutung von Kultur und Wissenschaft auch völlig angemessen. Und es ist vor allem eine logische Konsequenz der Digitalisierung und des Siegeszugs des Internet. Jeder Internet-Nutzer gerät heute ständig mit dem Urheberrecht in Berührung: Darf ich dieses Bild kopieren? Diesen Text nutzen? Oder jene Datei herunterladen? Die leichte Verletzlichkeit des Urheberrechts und die Komplexität des geltenden Rechts verunsichern auch jene, die es respektieren wollen.</p>
<p>Linus Thorvalds hat dieses Phänomen salopp auf den Punkt gebracht:</p>
<p>„Leider stelle ich fest, dass ich selbst diesem Thema derart schizophren gegenüber stehe, dass man mich eigentlich einweisen müsste“:</p>
<p>Ich will mich aber mit der Komplexität des Urheberrechts, die für mich kein pathologischer Zustand ist, emphatisch und rational befassen.</p>
<p>Wenn man sich anschaut, wie über das Urheberrecht in der digitalen Welt gestritten wird, dann stelle ich fest, dass die Debatte leider von zwei Extremen bestimmt wird:</p>
<p>Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn; und die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen.</p>
<p>Die eine Seite beschwört die Geltung des Urheberrechts umso lauter, je stärker ihre Geschäftsmodelle unter Druck geraten und sieht in Raubkopierern vorwiegend gemeine Verbrecher in der Hoffnung, mit Angstkampagnen Nachahmer abzuschrecken.</p>
<p>Leider scheint es bei manchen Appellen und Kampagnen vor allem darum zu gehen, dass einige Verwerter fremder Kreativität ihre lukrativen Geschäftsmodelle der Vergangenheit verteidigen wollen. Und manche versäumen dabei, sich den digitalen Herausforderungen der Zukunft zu stellen.</p>
<p>Den Besitzstandswahrern, die ihre Augen vor der neuen Realität der digitalen Welt verschließen, stehen auf der anderen Seite jene gegenüber, für die das Urheberrecht ein blanker Anachronismus geworden ist. Sie halten es in der Netzwelt für überholt; es ist für sie nur eine überkommene Blockade des weltweiten Wissenstransfers und der digitalen Kreativität. Sie ignorieren den einzelnen Autor. Sie bezeichnen sich als „digital natives“, um als Eingeborene einer digitalen Welt die Regeln der analogen nicht länger akzeptieren zu müssen. Aus den Schwächen der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz folgern sie die mangelnde Geltung des Urheberrechts überhaupt; ganz so, als ob eine Rechtsverletzung deswegen irrelevant würde, weil sie besonders häufig vorkommt. Die Meinungsführer dieses Lagers sehen im Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen, nur noch ein sozialschädliches Monopol. Die Piratenpartei sagt das in ihrem Programm ganz klar: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab“. Ist Kopierschutz wirklich eine Frage der Moral? Da werden große Worte zu sehr kleiner Münze gemacht.</p>
<p>Mit diesem schroffen Gegensatzpaar – Besitzstandswahrung hier und totale Ablehnung dort – können wir die Herausforderungen, mit denen wir im Urheberrecht konfrontiert sind, nicht bestehen.</p>
<p>Bei dieser hitzig geführten Debatte bleibt zumeist einer außen vor: der Urheber selbst. Aber die zentrale Gestalt des Urheberrechts ist und muss auch weiterhin der Urheber/Autor bleiben.</p>
<p>Dabei nimmt im Zeitalter des Web 2.0 auch die Zahl derer zu, die das Urheberrecht schützt. Nicht nur die Rahmenbedingung für die Nutzung kreativer Leistungen hat sich verändert, auch die technischen Möglichkeiten für kreatives Schaffen haben sich radikal vereinfacht. Dafür allein braucht heute keine Band mehr einen Plattenvertrag. Auch das selbstproduzierte Video auf der eigenen Homepage oder einer Internetplattform genießt den Schutz des Urheberrechts, und auch deshalb geht dieses Thema heute viel mehr Menschen an als früher.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>bei allen Überlegungen muss der Kreative, muss der Werkschöpfer im Mittelpunkt stehen. Niemand sonst gehört in den Mittelpunkt, kein Dritter; weder der Verwerter, der mit der Vermarktung des Werkes Geld verdient, noch der User, der mit der Gratis-Nutzung Geld sparen will. Es geht nicht um sie, es geht beim Urheberrecht in erster Linie um den Kreativen. Ihn dürfen wir nicht abspalten von seinem Werk, sein Werk dürfen wir nicht anonymisieren und auch nicht kollektivieren. All dies wäre ein fataler Irrweg.</p>
<p>Ich möchte an die historische Entwicklung des Urheberrechts in Kontinentaleuropa erinnern. Bei uns hat sich das Urheberrecht aus Druck- und Buchprivilegien, die die Drucker und Verleger schützten, im Laufe der Zeit zu einem Autorenrecht entwickelt. Es stellt zu Recht den Kreativen in den Mittelpunkt; das unterscheidet die Entwicklung auf dem Kontinent vom Konzept des „copyright“ auf der anderen Seite des Atlantiks. Ich meine, in dieser Ausrichtung auf den Kreativen liegt auch der Schlüssel für die Zukunft des Urheberrechts.</p>
<p>Meine Überlegungen zum Urheberrecht gehen daher von vier Prämissen aus:</p>
<p>Erstens: Das Recht muss die Selbstbestimmung der Kreativen sichern. So wie der Datenschutz die informationelle Selbstbestimmung gewährleistet, so muss auch das Urheberrecht das Recht des Kreativen sichern, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen. Gerade weil dies so ist, besteht auch kein Gegensatz zwischen Urheberrecht und Open Acces, zwischen Kommerz und Non-Profit-Bereich. GNU- oder Creative-Common-Lizenzen sind eine großartige Sache, um die breite Nutzung digitaler Medieninhalte zu ermöglichen. Aber auch dieses System funktioniert eben nur auf der Basis des Bestimmungsrechts des Urhebers über die Nutzung seines Werkes.</p>
<p>Auch diese neuen Lizenzmodelle setzen das Urheberrecht gerade voraus. Die Freiheiten, die den Nutzern hier gewährt werden, beruhen allein auf der Entscheidung der Urheber und Rechteinhaber, anderen die Nutzung zu ermöglichen. Es geht um die Hoheit über den eigenen geschützten Inhalt, um die autonome Entscheidung über dessen Nutzung. Das Urheberrecht hindert keinen Urheber daran, von seinen Rechten großzügigen Gebrauch zu machen und die Nutzung seines Werkes jedermann zu gestatten. Aber er selbst ist es, der darüber entscheidet, kein anderer hat die Befugnis, ihm dieses Recht zu nehmen.</p>
<p>Zweitens: Es geht beim Urheberrecht auch um die Persönlichkeit und Individualität des einzelnen Urhebers. Auch in der Wissensgesellschaft ist „Schwarmintelligenz“ ein verfehltes, ja gefährliches Konzept. Dahinter steckt der naive Glaube an eine digitale Objektivität. Urheberschaft und Authentizität eines Werkes sind auch Indizien, um den Wert und die Wirkung richtig einschätzen zu können. Das gilt nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für andere Bereiche. Die anonyme Kollektivierung von Wissen und Werken ist deshalb der falsche Weg. Die Verfechter von Open Source scheinen das ganz ähnlich zu sehen. Die sechs Creative-Common-Lizenzen, die derzeit angeboten werden, haben verschiedene Bedingungen, eine ist aber bei allen sechs gleich: die Pflicht, den Namen des Urhebers zu nennen. Dies zeigt sehr deutlich: Das Urheberrecht hat nicht nur eine materielle Seite, es hat auch einen ideellen Aspekt, es geht auch um die Persönlichkeit und die Anerkennung desjenigen, der ein Werk schafft.</p>
<p>Damit komme ich zu meiner dritten Prämisse und das ist die Leistungsgerechtigkeit. Wo die Zuordnung zwischen Werk und Urheber preisgegeben wird, droht die Gerechtigkeit auf der Strecke zu bleiben. Die unreglementierte Nutzung fremder Werke führt schnell zum Ausnutzen anderer. Es ist nicht fair, wenn die Bestseller-Autorin ihren Ruhm und Erfolg auf die Leistung des unbekannten Bloggers gründet und dies noch nicht einmal kennzeichnet. Und es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten. Der Internet-Pionier Jaron Lanier hat lange Zeit das Urheberrecht in Frage gestellt. Heute sagt er: „Wenn alles Immaterielle gratis ist, werden wir alle zu digitalen Bauern, die für die Lords der digitalen Wolken … kostenlose Inhalte bereitstellen.“ Ich meine, er hat recht.</p>
<p>Das Internet ist ein besonders freiheitliches Medium, aber ich warne vor Missverständnissen. Im Englischen hat das Wort „free“ zwei Bedeutungen. Es bedeutet zum einen „frei“ im Sinne von politischer und gesellschaftlicher Freiheit. Es bedeutet zum anderen auch „kostenfrei“, gratis. Das Internet muss freiheitlich bleiben, aber es muss nicht zwingend gratis sein. Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss. Das Konzept von „Open Culture“ ist deshalb ein Irrtum. Wo der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu den Rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt. Filesharing und Sharehosting sind keine politischen Statements. Für unautorisierte Gratis-Angebote im Internet zahlen wir langfristig alle einen hohen Preis. Die Freiheit im Internet darf deshalb nicht als Entrechtung der Kreativen missverstanden und missbraucht werden.</p>
<p>Dieser Aspekt der materiellen Gerechtigkeit führt zu meiner vierten Prämisse: Wir brauchen Regeln, die die kulturelle Vielfalt sichern.</p>
<p>Das Urheberrecht hat auch den Zweck, das Auskommen des Kreativen zu sichern und zu gewährleisten, dass sich Investitionen und Leistungen auch amortisieren. Die öffentliche Diskussion zeigt, dass viele Menschen zwar wissen, dass Werke urheberrechtlich geschützt sind, aber vielen ist nicht klar, wem dieses Recht eigentlich zugute kommt. Das Urheberrecht ist ja kein Selbstzweck; es ist auch nicht geschaffen worden, um die Verbreitung von Musik oder Filmen zu erschweren. Nein, das Urheberrecht ist im Gegenteil die ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass es diese Musik, diese Filme überhaupt gibt. Das Urheberrecht bildet die Existenzgrundlage für Autoren und Übersetzer, für Komponisten und Musiker, für Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, für Softwareprogrammierer und Journalisten. Es darf nicht in Vergessenheit geraten: Millionen Kreative und deren Familien können ihren Lebensunterhalt nur deshalb bestreiten, weil es das Urheberrecht gibt. Der Rechteinhaber entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen sein Werk genutzt werden darf.</p>
<p>Deshalb ist es auch etwas naiv, wenn sich Erfolgsautoren hinstellen und „mehr Plagiate, weniger Copyright“ fordern. Wer das tut, muss schon erklären, wie er sicherstellen will, dass wir auch morgen noch eine Vielzahl professioneller kultureller Angebote haben. Sollen hier etwa der Staat oder private Mäzene einspringen? Das ist keine gute Lösung: Wes’ Brot ich ess’, des’ Lied ich sing. Nur der funktionierende Markt mit der individuellen Entlohnung der Leistung durch ein breites Publikum demokratisiert die Kultur und garantiert die Vielfalt. Auch deshalb brauchen wir klare Regeln zum Schutz der Kreativen. Und wir brauchen sie nicht nur in Deutschland, wir brauchen sie europaweit.</p>
<p>In Europa ist das Urheberrecht bereits in vielen Punkten harmonisiert. Für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in digitalen Technologien hat die EU bereits viele Vorgaben gemacht. Sie sind ins deutsche Recht umgesetzt worden mit dem so genannten „Ersten und Zweiten Korb“ der Urheberrechtsreform und auch mit dem „Durchsetzungsgesetz“. Diese Vorgaben binden uns weiterhin. Hier haben wir keinen weiteren Spielraum für nationale Regelungen.</p>
<p>Es gibt aber einen Bereich, der noch nicht europäisch geregelt ist und wo wir dringend gleiche „Spielregeln“ in Europa brauchen, nämlich bei den Regeln für Verwertungsgesellschaften. Hier hat die Europäische Kommission bislang nur punktuell agiert, nämlich mit einer Empfehlung zur Lizenzierung von Online-Rechten von Musik. Die Folge war eine Zersplitterung von Repertoires, mit der weder kommerziellen Verwertern wie Sendeunternehmen, noch den Kreativen oder der kulturellen Vielfalt gedient ist. Hier will die Kommission nachbessern. Das halte ich für richtig, aber nicht für ausreichend. Deswegen engagiere ich mich – so wie es auch im Koalitionsvertrag steht – für eine umfassende Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften. Wir sollten nicht nur einheitliche europäische Rahmenbedingungen für Musikwerke und deren digitale Verwertung schaffen, sondern wir sollten bei der Harmonisierung auch andere Inhalte und Nutzungsarten einschließen, wie etwa den audiovisuellen Bereich und die Offline-Verwertung. Und wir sollten allgemein europäische verbindliche Vorgaben für Verwertungsgesellschaften festlegen, zum Beispiel zur Transparenz, Aufsicht und den außergerichtlichen Streitschlichtungsmechanismen.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>wenn ich diese Prämissen vorausschicke, dann fragen Sie sich jetzt gewiss: Wie steht es denn mit den Vermittlern, wo bleiben denn da die Intermediäre? Welche Rolle spielen denn die Buchverlage, die Musikfirmen, die Filmproduzenten, die Sendeunternehmen oder die Zeitungsverleger? Sie alle leben vom Urheberrecht.</p>
<p>Nun: Im Zentrum des Urheberrechts stehen der kreative Mensch und sein Werk, nicht einzelne Geschäftsmodelle. Wie der Vertrieb von Musik, Filmen und Büchern künftig organisiert werden wird, welche neuen Angebote sich durchsetzen, welche traditionellen Vertriebsformen auch in der digitalen Welt eine Zukunft haben, das sind keine Fragen des Urheberrechts. In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs.</p>
<p>Der Wettbewerbsdruck, den das Internet auf die etablierte Medienwirtschaft ausübt, ist ökonomisch und gesellschaftspolitisch sinnvoll. Das Urheberrecht muss auch hier wettbewerbsneutral sein. Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist. Aber das Urheberrecht muss seinen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Internet leisten.</p>
<p>Ich bin mir sicher: Es wird auch weiterhin für viele Werkvermittler einen Markt geben. Die Direktvermarktung mag für die grassroots-Künstler ebenso gut funktionieren wie für die Top-Verdiener des Geschäfts. Aber die große Masse dazwischen, die Künstler, die erst einmal einen finanziellen Vorschuss brauchen, damit sie überhaupt ein Buch schreiben oder ihre Musik komponieren können, sie alle sind auch in Zukunft auf Verlage oder Labels angewiesen, die ihr Werk vorfinanzieren. Viele Werke wie Filme, Musik oder Computerspiele entstehen auch in der digitalen Welt nur mit erheblichem finanziellen Aufwand. Dem unternehmerischen Risiko, das mit solchen Produktionen verbunden ist, muss die Chance gegenüberstehen, die Produktionskosten und eine angemessene Rendite mit der Verwertung des Werks zu erwirtschaften. Diesen ökonomischen Zusammenhang kann man nicht bestreiten. Urheberrechtlich geschützte Werke entstehen eben nicht nur aus rein intrinsischen Motiven.</p>
<p>Werkmittler haben ihre Funktion aber nicht nur im Zusammenhang mit der Produktion kreativer Leistungen. Auch der Vertrieb wird in der digitalen Welt weiterhin in vielen Bereichen nicht effizient von den Autoren selbst organisiert werden können.</p>
<p>Auch Geschäftsmodelle, die aus der Auswahl, Zusammenstellung und dem Angebot von Werken bestehen, werden deshalb eine Zukunft haben. Das müssen nicht die Geschäftsmodelle von gestern sein. Wo die CD stirbt, wächst iTunes. Aber auch der digitale Vertrieb von Musik funktioniert nur auf der Grundlage des Urheberrechts. Das ist vielen nicht bewusst.</p>
<p>Wenn es allerdings weiterhin Vermittler gibt und wenn diese auch eine eigene Leistung erbringen, dann muss diese Leistung auch geschützt werden. Das ist in den meisten Bereichen schon der Fall und völlig selbstverständlich, es gibt aber Lücken. Nämlich bei den Zeitungsverlegern.</p>
<p>Die alte These, dass nichts so uninteressant ist wie die Zeitung von gestern, gilt heute im Internet-Zeitalter nicht mehr. Früher kam kaum jemand auf die Idee, eine Zeitung nachzudrucken. Deshalb war auch ein besonderes Schutzrecht für die Presseverleger kein Thema. Heute sieht das anders aus. Presseverlage sehen sich zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht. Aber wenn für die eigene Wertschöpfung systematisch fremde Leistungen genutzt werden, dann stellt sich wieder die Frage der Leistungsgerechtigkeit.</p>
<p>Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen. Allerdings: Die Rahmenbedingungen für Presseverleger im Internet betreffen zugleich die Rahmenbedingungen für die Internet-Nutzung insgesamt. Deshalb will ich sehr deutlich sagen: Es geht hier nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden. Es wird daher zum Beispiel kein Verbot der Verlinkung geben. Schon 2003 hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klar entschieden, dass eine bloße Verlinkung keine Verletzung des Urheberrechts ist. An dieser Entscheidung wird nicht gerüttelt.</p>
<p>Die Möglichkeit zur freien Verlinkung ist das Fundament des Internets. Ebenso selbstverständlich ist für mich, dass auch für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger die Schranken des Urheberrechts gelten – also vor allem auch die Zitierfreiheit. Wir wollen nicht über das Ziel hinausschießen.</p>
<p>Deshalb wird das Bundesjustizministerium mit allen Beteiligten eine intensive Debatte führen – mit den Verbänden der Verleger, der Journalisten und der Netzcommunity sowie allen anderen am Urheberrecht interessierten Verbänden. Wir werden sicherstellen, dass am Ende eine ausgewogene Regelung getroffen wird, bei der keine dieser Gruppen „leidet“.</p>
<p>Dabei muss aber auch klar sein: Niemand sollte sich von der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage finanzielle Wunder erwarten. Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht ihre Investitionsentscheidungen revidieren. Auf Änderungen der Nachfrage muss vor allem mit neuen Angeboten reagiert werden.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>die Schaffung von Schutzrechten ist das eine, ihre effektive Durchsetzung ist das andere. Hierzu hat der deutsche Gesetzgeber in der Vergangenheit schon wichtige Grundlagen geschaffen. So wurde beispielsweise mit dem Durchsetzungsgesetz der Auskunftsanspruch gegen Dritte eingeführt. Der Rechteinhaber kann nun direkt gegen den Provider vorgehen und von ihm Auskunft darüber verlangen, wer eine bestimmte IP-Adresse genutzt hat. Hierzu bekomme ich viele positive Rückmeldungen. Trotzdem: Wie wir künftig die Durchsetzung des Urheberrechts sicherstellen, ist vielleicht die größte Herausforderung, vor der wir im Urheberrecht stehen.</p>
<p>Das Urheberrecht bleibt wirkungslos, wenn der materielle Schutz nicht durch wirksame Instrumente zu seiner Durchsetzung flankiert wird.</p>
<p>Wir müssen auch künftig die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen, die kreativ tätig sind und sich wirtschaftlich engagieren, ihre Leistungsschutz- und Urheberrechte auch durchsetzen können.</p>
<p>Wenn ich sehe, wie viele Menschen sich bei uns beschweren, dass sie eine Abmahnung bekommen, weil sie eine Musikdatei oder einen Film illegal runtergeladen oder benutzt haben, dann habe ich allerdings den Eindruck: Gar so defizitär ist die Rechtsdurchsetzung dann doch nicht.</p>
<p>Die Abmahnung ist im Zivilrecht seit langem ein anerkanntes Mittel, um Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Sie ist auch im Urheberrechtsgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass viele Abmahnungen mit Aufwand und Ärger verbunden sind. Für die Rechteinhaber und deren Anwälte, die nur mit großem Aufwand an die Rechtsverletzer herankommen, und ebenso für die User, die sich der Tragweite ihrer Handlung vielleicht tatsächlich nicht bewusst sind und nun ohne jede Vorwarnung die Kosten für eine saftige Abmahnung bezahlen müssen.</p>
<p>Ich habe deshalb Verständnis für alle, die sich Gedanken darüber machen, welche Alternativen es dazu gibt.</p>
<p>Eine Alternative, die gerade unsere Nachbarn in Frankreich beschlossen haben, halte ich allerdings für einen falschen Weg. Nach der Devise „Three strikes and you are out“ wird dort nun nach der dritten Urheberrechtsverletzung der Internet-Zugang eines Users für einen bestimmten Zeitraum gesperrt. Das ist keine Alternative, denn das ist ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit und kann angesichts der großen Bedeutung des Internets im Alltag eine harte Strafe sein. Das Kappen des Internet-Anschlusses ist zudem keine zielgenaue Sanktion. Bei einem Familienanschluss, den mehrere nutzen, würden alle für das Fehlverhalten eines Familienmitgliedes bestraft. Der Rechtsverletzer könnte dagegen über jeden anderen Anschluss weiterhin ins Netz gehen. Netzsperren setzen also an der falschen Stelle an. Die Bundesregierung wird daher keine Initiativen für Netzsperren ergreifen, und es wird auch keine Bandbreitenbeschränkungen geben. Das will ich weder in Deutschland noch verpflichtend in der EU oder in internationalen Abkommen. Deshalb war es mir auch so wichtig, Transparenz in die Verhandlungen über das ACTA-Abkommen, das Abkommen gegen Fälscher und Raubkopierer, zu bringen. Das ist jetzt geschehen, die EU-Kommission hat die Dokumente offengelegt. Nun kann jeder sehen, in welche Richtung die Verhandlungen laufen, und für mich ist in einem Punkt klar: Netzsperren wären die falsche Richtung.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>das französische Modell versucht, die individuelle Verletzung des Urheberrechts zu sanktionieren. Es gibt aber auch ganz andere Ansätze. Man könnte umgekehrt vor den Urheberrechtsverletzungen im Internet kapitulieren, die Nutzung sämtlicher Netz-Inhalte legalisieren und im Gegenzug eine Kulturflatrate erheben.</p>
<p>Eine Kulturflatrate – die stellen sich einige offenbar so vor, wie eine Internet-GEZ. Jeder Anschlussinhaber ist verpflichtet, einen Pauschalbetrag zu bezahlen, und kann dann sämtliche urheberrechtlich geschützten Netzinhalte nutzen.</p>
<p>Aber was wäre die Konsequenz davon? Dies wäre eine Zwangskollektivierung der Rechte, die einen gewaltigen Verteilungskampf der Urheber um die Einnahmen zur Folge hätte.</p>
<p>Nun mag man einwenden, dass wir auch jetzt schon die Privatkopie und die pauschale Geräteabgabe kennen, aber da gibt es doch einen entscheidenden Unterschied: Die Pauschalvergütung heutiger Art zielt auf die so genannte Zweitverwertung, aber wenn wir schon die primäre Verwertung pauschalieren und kollektivieren, dann trennen wir Werk und Autor und dann bleibt die Leistungsgerechtigkeit auf der Strecke. Deshalb ist eine so verstandene Kulturflatrate keine Lösung, die meinen Prämissen für ein faires Recht entspricht.</p>
<p>Das Defizit der Kulturflatrate liegt auch darin, dass es das Urheberrecht auf den bloßen Vergütungsanspruch reduziert. Die Ausschließlichkeitsrechte, die das Urheberrecht gewährt, sind aber eben weit mehr als das. Sie geben dem Urheber die Hoheit, darüber zu entscheiden, zu welchen Bedingungen und in welcher Weise sein Werk genutzt werden soll. Zum Beispiel dürften viele Kreative durchaus etwas dagegen haben, wenn ihr Werk auf einmal auf der Homepage von Rechtsradikalen auftauchen würde. All dies zeigt: Vorstellungen, die unter dem Begriff Kulturflatrate diskutiert werden, sind keine Lösung des Problems.</p>
<p>Wichtig sind dagegen mehr und attraktive legale Angebote für die Nutzung im Internet. Die Krise der Musikindustrie in Folge von Raubkopien ist möglicherweise auch durch das Unvermögen der Branche verstärkt worden, auf die Nachfrage im Netz zu reagieren. Keine Frage, Marktversagen ist keine Legitimation für Urheberrechtsverletzungen.</p>
<p>Aber Tatsache ist: Die illegale Tauschbörse Napster startete 1998, iTunes kam dagegen erst 2004 auf den Markt. Das entschuldigt nichts, aber das erklärt vielleicht doch manches. Wenn der Markt versagt, gedeiht der Schwarzmarkt. Deshalb sind die Buchverlage gut beraten, die Fehler der Musikindustrie nicht zu wiederholen und ihre Geschäftsmodelle rechtzeitig auf den digitalen Fortschritt einzustellen. Und das tun sie auch: Die legalen Medienangebote im Internet nehmen stetig zu. Das ist erfreulich, denn diese legalen Angebote sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Nutzer ihre Nachfrage nach geschützten Inhalten auf legale Weise befriedigen können.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>mit mehr legalen Angeboten allein ist es aber nicht getan. Wir müssen auch den Schutz des Urheberrechts im Netz weiter stärken, und wir müssen erreichen, dass die Menschen auch im Netz mehr Respekt vor dem Recht haben.</p>
<p>Wie kann das geschehen? Bislang sind Abmahnungen durch die Rechteinhaber eines der wenigen Instrumente. Aber gerade weil die für viele so unvermittelt kommen, werden Abmahnungen häufig als ungerecht empfunden. Tatsache ist auch: Es gibt schwarze Schafe im Abmahngeschäft, die sich darauf spezialisiert haben, aus dem Abmahnungs-Massengeschäft ordentlich Kapital zu schlagen.</p>
<p>Deshalb gibt es noch andere Vorschläge, dem Problem beizukommen. Ein Vorschlag zielt darauf ab, diejenigen, die eine Urheberrechtsverletzung begehen, frühzeitig zu warnen. Da würde dann etwa ein User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: „Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht“.</p>
<p>Die Content-Industrie verspricht sich viel von einem solchen Ansatz und die Erfahrungen, die man in den USA damit gemacht hat, scheinen dies zu belegen. Wenn jemandem vor Augen geführt wird, dass er rechtswidrig handelt und welche Sanktionen ihm drohen, dann kann das durchaus eine erzieherische Wirkung haben. Wäre es da nicht besser, der Schüler, der den neuen Kinofilm aus dem Netz illegal herunter laden will, bekommt einen automatischen Warnhinweis statt eine Abmahnung mit Kostennote des Anwalts? Diese Frage muss man durchaus stellen.</p>
<p>Allerdings ist für mich eines ganz klar: Eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens kann es nicht geben. Aus gutem Grund habe ich als Abgeordnete gegen die Vorratsdatenspeicherung beim, Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Warnhinweis-Modell kann deshalb nur dann in Betracht kommen, wenn sich dies technisch ohne eine Inhaltskontrolle und Datenerfassung realisieren ließe.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>Die Diskussion um Warnhinweise, die vom Provider ausgehen, folgt einem Ansatz, den wir stärker in den Blick nehmen sollten. Statt auf den einzelnen User und die individuellen Urheberrechtsverletzungen abzustellen, könnte es sehr viel effektiver sein – und auch den einzelnen User weniger belasten –, wenn auch die Provider mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen.</p>
<p>An dieser Verantwortung fehlt es im Internet leider an vielen Stellen. Mich besorgt beispielsweise die wachsende Zahl sogenannter One-Click-Sharehoster. Einige dieser Angebote dienen schon auf den ersten Blick fast ausschließlich dem Austausch geschützter Musik- und Filmdateien. Das sind ganz sicher nicht die kreativen und innovativen Geschäftsmodelle, die wir uns für das Internet wünschen. Die Reaktion der Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die User abzuschieben. Losgelöst davon, was rechtlich von ihnen verlangt wird, sollten die Provider aber ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonsten der Ruf nach Regulierung lauter werden wird.</p>
<p>Gefordert sind aber auch andere. Zum Beispiel diejenigen, die Werbung im Internet schalten. Wenn seriöse Unternehmen auf fragwürdigen Plattformen werben oder wenn Fachzeitschriften Anleitungen veröffentlichen, die fast eine Aufforderung zu rechtswidrigen Praktiken darstellen, wird der Verletzung des Urheberrechts Vorschub geleistet. All dies zeigt, dass es hier nicht nur um die einzelnen Nutzer geht. Der Kreis derer, die Verantwortung übernehmen müssen, wenn es um den Schutz des Urheberrechts im Netz geht, ist sehr viel größer.</p>
<p>Trotzdem müssen natürlich auch Staat und Politik ihre Hausaufgaben machen. Dazu gehört für mich, dass wir jedenfalls in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber beziehen: Ich meine, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sichert einen fairen Ausgleich der Interessen, indem sie den Rechteinhabern unter bestimmten Voraussetzungen einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch auch gegenüber dem Provider zuerkennt. Nämlich dann, wenn dieser seine Prüfpflichten nicht erfüllt und es ihm im Einzelfall möglich und zumutbar ist, die Rechtsverletzung zu verhindern. Auch wenn dies manche fordern, halte ich es nicht für richtig, diese Rechtslage zum Nachteil der Rechteinhaber zu verändern. Die Provider bleiben hier in der Verantwortung.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>neben dem Einsatz für die Durchsetzung des Urheberrechts steht die Politik auch in der Pflicht, es inhaltlich fortzuentwickeln. Zum Beispiel bei den sogenannten orphan works, also den verwaisten Werken. Dies ist alles andere als ein Nischenproblem. Verlässliche Zahlen zu ermitteln ist schwierig, aber es gibt Schätzungen, die davon ausgehen, dass bei fast 80 Prozent der Literatur des 20. Jahrhunderts die Rechteinhaber nicht mehr bekannt oder auffindbar sind. Wenn aber ein Verlag nicht mehr besteht und auch die Erben eines Autors unbekannt sind, dann darf dies nicht dazu führen, dass diese Werke dem kulturellen Erbe verloren gehen. Hier brauchen wir eine klare Regelung, und zwar auch mit Blick auf die digitalen Herausforderungen unserer Zeit.</p>
<p>Bund, Länder und Kommunen sind dabei, die Deutsche Digitale Bibliothek aufzubauen und damit Kulturgut jedermann digital zugänglich zu machen. Dieses Vorhaben wird nicht durch kommerzielle Interessen geleitet, wie bei Google, sondern dient der Wissens- und Informationsgesellschaft. Ende nächsten Jahres soll diese Bibliothek als Pilotprojekt im Netz starten und wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch die verwaisten Werke jedermann zugänglich werden. Aber die Methode Google ist nicht unsere; wir klären erst die Rechtsfragen und nutzen dann das Werk anderer, nicht umgekehrt. Denn dies sollte niemand vergessen: Das geringe Rechtsbewusstsein, wenn es um das Urheberecht im Netz geht, die Stimmung des anything goes, wird auch durch jene Unternehmen begünstigt, die sich selbst wenig Mühe geben, Regeln einzuhalten.</p>
<p>An welch anderen Punkten neben den orphan works wir das Urheberrecht nachbessern müssen, wird das Bundesjustizministerium in einem breit angelegten Dialog mit allen betroffenen Gruppen diskutieren. Den Auftakt machen wir am 28. Juni. Dann laden wir alle Verbände ein, über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu beraten. Zwei Wochen später und dann wieder nach der Sommerpause werden wir weitere Aspekte der nächsten Urheberrechtsreform diskutieren – etwa das Thema Open Access, die Kabelweitersendung, das sogenannte Kneipenrecht, Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung und eben die Nutzung von verwaisten Werken.</p>
<p>Wir wollen Lösungen finden, die möglichst auf breite Akzeptanz stoßen und das geht nur in einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten. In einem transparenten Verfahren werden wir die Grundlagen für das nächste Gesetzgebungsverfahren, den Dritten Korb, erarbeiten.</p>
<p>Über eines mache ich mir allerdings keine Illusionen: Wir werden auch mit diesem Gesetz das urheberrechtliche Rad nicht neu erfinden. Und es werden auch jetzt wieder – wie bei den früheren Urheberrechtsreformen – wirtschaftliche Interessenkonflikte zu entscheiden sein. Das wird zwangsläufig bedeuten, dass nicht alle mit den Entscheidungen zufrieden sein werden. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld die Interessenlagen auszuloten, allen Beteiligten genau zuzuhören, und zu verstehen, worum es ihnen geht. Genau dies werde ich tun.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>vor über 40 Jahren hat der französische Philosoph Roland Barthes in seinem viel beachteten Aufsatz den „Tod des Autors“ ausgerufen. Auch wenn diese These in einem anderen Kontext gemeint war, bin ich froh, dass sich die Aussage nicht bewahrheitet hat.</p>
<p>Im Gegenteil: Die Digitalisierung und die Verbreitung des Internets haben die technischen Voraussetzungen für kreatives Schaffen und dessen Verbreitung radikal vereinfacht. Dadurch gibt es heute mehr Autoren und Urheber denn je.</p>
<p>Der Schutz dieser Autoren wird auch weiterhin das wichtigste Ziel des Urheberrechts bleiben.</p>
<p>Wie der Fortschritt des Urheberrechts im digitalen Zeitalter gelingen kann, dazu habe ich Ihnen heute einige Ideen vorgestellt. In den kommenden Wochen und Monaten bin ich gespannt, bei den Anhörungen Ihre Vorstellungen zu hören.</p>
<p>Die Geschichte des Urheberrechts ist die Geschichte seiner permanenten Anpassung an neue Technologien. Für alle technischen Neuerungen – von der Schallplatte über den Rundfunk bis zum Computerprogramm – hat der Gesetzgeber Lösungen gefunden. Das Urheberrecht war immer schon ein Spiegel des Fortschritts, es ist „work in progress“. Gehen wir also an die Arbeit und schreiben wir ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Urheberrechts.</p>
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		<title>Berliner Rede zum Urheberrecht der Justizministerin live</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>

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		<description><![CDATA[Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält heute Abend m 19 Uhr in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ihre &#8220;Berliner Rede zum Urheberrecht&#8221;. Wir zeigen den Livestream von CARTA.info. Außerdem gibt es eine Twitterwall.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält heute Abend m 19 Uhr in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ihre &#8220;Berliner Rede zum Urheberrecht&#8221;. Wir zeigen den Livestream von <a href="http://carta.info/28713/carta-streamt-die-berliner-rede-zum-urheberrecht-der-bundesjustizministerin/">CARTA.info</a>. Außerdem gibt es eine <a href="http://twitterwallr.com/w/korb3">Twitterwall</a>.</p>
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		<title>Erneut Verlags-AGB von Gericht gekippt</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 11:32:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Hamburg hat in einem Verfügungsverfahren die Rahmenverträge des Zeit-Verlags für freie Journalisten für unzulässig erklärt. Mit seinem Urteil setzt das Gericht seine Entscheidungspraxis zu total-buy-out-Verträgen fort und fügt sich zudem in eine Reihe von Entscheidungen anderer Gerichte (LG Berlin, Kammergericht u.a.) ein, die in der Vergangenheit total-buy-out-Verträge von Presseverlagen für unzulässig erklärt haben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Hamburg hat in einem Verfügungsverfahren die Rahmenverträge des Zeit-Verlags für freie Journalisten für unzulässig erklärt. Mit seinem Urteil setzt das Gericht seine Entscheidungspraxis zu total-buy-out-Verträgen fort und fügt sich zudem in eine Reihe von Entscheidungen anderer Gerichte (LG Berlin, Kammergericht u.a.) ein, die in der Vergangenheit total-buy-out-Verträge von Presseverlagen für unzulässig erklärt haben.</p>
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<p><span id="more-2058"></span>In dem Rechtsstreit geht es um den Umfang der Rechte, die freie Journalisten an den Zeit-Verlag abtreten, wenn sie für die &#8220;Zeit&#8221; oder andere Publikationen schreiben. Der Verlag bedient sich für den Erwerb der Nutzungsrechte &#8211; wie üblich &#8211; einer vorformulierten, so genannten Rahmenvereinbarung, also allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Hiergegen ging der Deutsche Journalistenverband e.V. (DJV) mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim LG Hamburg vor.</p>
<p>Das Gericht gab dem Antrag ersichtlich in vollem Umfang statt. Der DJV resümiert in seiner <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M535a51a5855.0.html">Pressemitteilung</a>:</p>
<p><em>&#8220;Nach dem Hamburger Urteil darf der Zeit-Verlag von seinen Autorinnen und Autoren nicht verlangen, dass sie gegen ein abschließendes Pauschalhonorar ihre Rechte, zumal für die Vergangenheit, an den Verlag abtreten. Auch die von dem Verlag verlangte Kombination dieser Regelung mit der Einräumung sämtlicher Rechte zur weltweiten Nutzung für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist ist dem Verlag untersagt worden.&#8221;</em></p>
<p>Die Rechteklauseln des Verlags gingen in der Tat extrem weit. Hiernach sollten die freien Journalisten alle Rechte an allen Beiträgen, die sie in der Vergangenheit und in der Zukunft dem Verlag überlassen (haben), für ein Jahr exklusiv (danach nicht-exklusiv), übertragen.</p>
<p>Ähnlich weitgehende total-buy-out-AGB setzen viele Presseverlage ein. Die Rechtsprechung scheint derartige Übervorteilungen der Journalisten mittlerweile in der Tendenz einhellig für unzulässig zu halten (wenn es auch noch kein rechtskräftiges oder höchstrichterliches Urteil gibt).  So kippte das LG Hamburg bereits die Autorenbedingungen des Bauer Verlags, das LG Berlin und das Kammergericht erklärten die Honorarbedingungen des Axel Springer Verlags teilweise für unzulässig, da sie gegen wesentliche Grundsätze des Urheberrechts und dabei vor allem gegen den Beteiligungsgrundsatz verstoßen.</p>
<p>Immerhin sagt dieses wesentliche Prinzip des Urheberrechts, dass der Urheber für jede Nutzungshandlung eine angemessene Vergütung erhalten soll. Die Verlage zahlen jedoch in der Regel für alle übertragenen Nutzungsrechte nur eine einmalige pauschale Vergütung. Durch die extrem weit gehende Rechteübertragung (insbesondere auch der Online-Rechte) wird den freien Journalisten die Möglichkeit genommen, weitere Einnahmequellen durch Zweitverwertungen zu erschließen. Erhalten sie für den buy-out keine angemessene Vergütung, können freie Journalisten von ihrem Beruf in der Regel nicht mehr leben. Hierdurch wird der Qualitätsjournalismus in Deutschland erheblich gefährdet.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund erstaunt eine Aussage, die der Konzerngeschäftsführer Public Affairs des Axel Springer Verlags, Christoph Keese, am vergangenen Donnerstag auf einer <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Der-Baer-ist-noch-nicht-erlegt-1015334.html">Veranstaltung des Hans-Bredow-Instituts und der Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein</a> tätigte. Sinngemäß sagte er, dass sich die Verleger unter anderem deshalb für ein eigenes Leistungsschutzrecht (<a href="http://irights.info/index.php?q=node/880">wir berichteten</a>) einsetzen würden, damit man nicht entgegen der bisherigen Praxis total-buy-out-Verträge von den freien Journalisten fordern müsse. Man wolle den Journalisten nicht alle Rechte abnehmen und hätte dies bislang auch vermieden, sagte der Cheflobbyist des Verlags.
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