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	<title>iRights.info - Blog &#187; Urheberrechtsreform</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>SPD-Thesenpapier zum Urheberrecht im Volltext</title>
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		<pubDate>Mon, 21 May 2012 06:51:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die SPD veröffentlicht heute ihr Papier &#8220;12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht&#8221;. Wir veröffentlichen es hier im Volltext. Das Papier wird heute auf der Pressekonferenz der SPD von Burkhard Lischka (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Siegmund Ehrmann (Sprecher der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion), Brigitte Zypries (stv. Sprecherin der AG Kultur und Medien [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die SPD veröffentlicht heute ihr Papier &#8220;12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht&#8221;. Wir veröffentlichen es hier im Volltext. Das Papier wird heute auf der <a href="http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,61453,00.html#info">Pressekonferenz</a> der SPD von Burkhard Lischka (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Siegmund Ehrmann (Sprecher der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion), Brigitte Zypries (stv. Sprecherin der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied der Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221;) und Lars Klingbeil (netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) präsentiert.</p>
<p><strong>Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht<br />
</strong>Der Streit um das Urheberrecht hat sich zu einem der zentralen Konflikte der digitalen Gesellschaft entwickelt. Unterschiedliche Interessen von Urhebern, Verwertern, Nutzern und Konsumenten stehen sich häufig scheinbar unversöhnlich gegenüber. Keine Partei oder politische Gruppierung hat bisher eine Antwort auf diesen Konflikt entwickelt, die über Schlagworte und vermeintlich einfache Lösungen hinaus geht.</p>
<p>Die SPD-Bundestagsfraktion möchte mit ihrem Thesenpapier für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht eine ehrliche Debatte über die Zukunft des Urheberrechts führen. Wir setzen uns für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft ein, das Kreative und Urheber stärkt und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringt. Unser Ziel ist es, einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen. Wir wollen sie bei der legitimen Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts kann nur im Dialog und nicht gegeneinander gelingen.<span id="more-4128"></span></p>
<p>1. Die SPD steht für ein modernes Urheberrecht, das den Anforderungen der digitalen Welt Rechnung trägt. Auch im Zeitalter des Internet benötigt geistiges Eigentum angemessenen Schutz – national und international. Die gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet verstehen wir zugleich als Chance, kulturelle Teilhabe und Vermittlung, Demokratie, aber auch Vermarktung und Verbreitung kultureller Angebote zu verbessern. Kreativität und Ideen sind wesentliche Voraussetzungen einer lebendigen Kultur- und Kreativwirtschaft, die ein Motor für Innovationen in Deutschland ist. Wir wollen, dass Autoren, Künstler, Kulturschaffende in Film-, Musik-, Buch- und anderen Branchen ihre kreative und künstlerische Arbeit auch künftig im Internet vermarkten können.</p>
<p>2. Für ein funktionsfähiges Urheberrecht ist es unerlässlich, eine Balance zwischen den beteiligten Akteuren herzustellen. Sie muss darauf ausgerichtet bleiben, einen gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen, um so die Legitimationskrise des Urheberrechts zu stoppen. Darüber hinaus müssen auch die Verteilungsfragen innerhalb der Kreativwirtschaft thematisiert werden.</p>
<p>3. Das Einkommen des Urhebers aus der kommerziellen Verwertung seiner Werke muss fair und angemessen sein. Die SPD tritt dafür ein, den Urheber im Verhältnis zum Verwerter zu stärken. Das seit 10 Jahren geltende Urhebervertragsrecht soll die strukturell schwächere Position des Urhebers in den Vergütungsverhandlungen mit dem Verwerter ausgleichen. Damit das in der Praxis gelingt, müssen die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen wirksamer gestaltet und um effektive Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden.</p>
<p>4. Das Internet hat die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben vereinfacht, aber auch die Verletzung von Urheberrechten erleichtert. Nutzer können frei und ungehindert auf geschützte Inhalte im Internet zugreifen – legal und illegal. Dies erfordert gleichermaßen Maßnahmen zur Aufklärung und die Vermittlung von Akzeptanz für den Wert geistigen Eigentums sowie effektive Maßnahmen zu dessen Schutz. Zugleich müssen Modelle entwickelt werden, die einfach und nutzerfreundlich eine legale Nutzung geschützter Inhalte ermöglichen und auch den Nutzern Rechtssicherheit bieten. Die Entwicklung legaler kommerzieller Geschäftsmodelle sollte daher unterstützt und vorangetrieben werden. Bestehende attraktive Geschäftsmodelle sind zugleich ein Beleg dafür, dass die Nutzer bereit sind, für derartige Angebote zu zahlen. Auch Modelle der freiwilligen Lizensierung, wie sie beispielsweise die Organisation Creative Commons (CC) in ihren Lizenzvertragsmustern vorschlägt, können eine nutzerfreundliche Möglichkeit unbürokratischer Rechteeinräumung darstellen und sollten gefördert werden.</p>
<p>5. Eine allgemeine, pauschale Kulturflatrate ist als Modell, Urhebern eine Vergütung aus der nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken zu gewähren, keine geeignete Lösung. Denn eine solche Zwangsabgabe würde zu einer erheblichen Belastung auch derjenigen führen, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen. Sie ist im Übrigen mit einer Legalisierung der massenhaften unerlaubten nichtkommerziellen Nutzung digitaler Werke verbunden und entzieht dem Urheber damit die Befugnis, über die Nutzung seines Werkes selbst zu entscheiden. Schwierig ist es auch, eine gerechte Verteilung des Aufkommens an die Künstler, die sich an den Downloadzahlen orientieren müsste, zu gewährleisten. Demgegenüber begrüßt die SPD Modelle, die sich auf die Lizensierung von Musik beziehen. Wir können uns solche Modelle auch für andere digitale Inhalte vorstellen.</p>
<p>6. Das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist ein wichtiges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt und ist auch im europäischen Kontext weiterzuentwickeln. Das bedeutet aber zugleich, dass die Verwertungsgesellschaften ihren Verpflichtungen zur Transparenz und zur Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke besser als bisher nachkommen sowie die Kreativen gerecht am Erlös beteiligen.</p>
<p>7. Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. Sie dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Grundrechten, insbesondere nicht im Recht auf in- formationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis unverhältnismäßig beschränken. Eine flächendeckende Inhaltefilterung des Datenstroms oder eine Sperrung des Internetzugangs lehnen wir ebenso ab wie die Einführung eines Warnhinweismodells. Die SPD spricht sich gegen jede Form eines staatlichen two- oder three-strikes-Modells und gegen eine rein private Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen aus.</p>
<p>8. Um dem Akzeptanzverlust des Urheberrechts entgegenzutreten, muss die Rechtsdurchsetzung effektiv, aber verhältnismäßig sein. Geringfügige Rechtsverletzungen oder die Inanspruchnahme von Anschlussinhabern als Störer für das rechtswidrige Verhalten Dritter dürfen private Internetnutzer nicht an den Rand des finanziellen Ruins treiben. Abmahnungen, deren eigentliches Ziel nicht mehr die an sich legitime Rechtsverfolgung, sondern eher ein lukratives Geschäftsmodell für eine kleine Gruppe von Anwälten ist, müssen eingeschränkt werden. Dem Abmahnmissbrauch muss Einhalt geboten werden. Die SPD tritt deshalb für eine effektive Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen ein.</p>
<p>9. Die Erfahrungen mit den Sharehostern kino.to und megaupload.com zeigen, dass Plattform- betreiber, deren Geschäftsmodelle auf die massenhafte Verletzung geistigen Eigentums aus- gerichtet sind, schon heute wirksam bekämpft werden können. Dennoch müssen die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern überprüft und insoweit neu justiert werden, als es Rechteinhabern schneller als bisher und auch auf internationaler Ebene möglich sein muss, urheberrechtsverletzende Inhalte in einem geordneten und rechtsstaatlichen Verfahren von den Seiten eines Internetanbieters entfernen zu lassen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass auf Seiten mit eindeutig urheberrechtsverletzenden Inhalten legal keine Werbeeinnahmen generiert werden dürfen.</p>
<p>10. Presseverleger sollen die unautorisierte Verwendung ihrer Presseerzeugnisse durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren, Harvester) effizient verfolgen können. Ob es hierfür gesetzlicher Änderungen bedarf, ist zu prüfen. Von einer besseren Durchsetzung der Rechte für journalistische Inhalte könnten nicht zuletzt auch die Urheber profitieren. Die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechts in der derzeit diskutierten Form ist dazu aber nicht erforderlich. Denn freier Informationsfluss und die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen (oder Blogs und sozialen Netzwerken) ermöglichen erst das Auffinden von Informationen im Internet. Wir wollen nicht, dass dies durch den Schutz von Wortbeiträgen – unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe – beeinträchtigt wird.</p>
<p>11. Die SPD steht für ein wissenschafts- und bildungsfreundliches Urheberrecht. Dafür müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden. Wir brauchen ein Zweitverwertungsrecht für wis- senschaftliche Autoren, die ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z.B. auf den Seiten der Hochschule zugänglich machen wollen. Wir treten außerdem für eine Überprüfung der Bildungs- und Wissenschaftsschranken ein. Insbesondere die Intranetnutzung in Schulen und Hochschulen muss dauerhaft auf eine rechtssichere Grundlage gestellt und die Schrankenbestimmung für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung entfristet werden.</p>
<p>12. Die Digitalisierung von kulturellen Werken ist ein Baustein für den Erhalt und das Zugänglichmachen des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. Rechtsunsicherheit bei der Digitalisierung entsteht jedoch dann, wenn der Urheber bzw. seine Erben oder der Rechteinhaber nicht mehr auffindbar sind. Hat eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber ergeben, dass dieser nicht feststellbar ist, soll gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung die Lizensierung durch Verwertungsgesellschaften ermöglicht werden. Auf diese Weise können verwaiste oder vergriffene Bücher online zugänglich erhalten werden, die sonst aus dem kulturellen Bewusstsein zu verschwinden drohen.</p>
<p>Mitglieder des Arbeitskreises Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion unter der Leitung von Burkhard Lischka MdB (rechtspolitischer Sprecher) sind: Christine Lambrecht MdB (stellvertretende Fraktionsvorsitzende), Brigitte Zypries MdB (Justiziarin und stv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Sonja Steffen MdB (Berichterstatterin Urheberrecht im Petitionsausschuss), Marianne Schieder MdB, Siegmund Ehrmann MdB (Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Martin Dörmann MdB (medienpolitischer Sprecher), Lars Klingbeil MdB (netzpolitischer Sprecher), René Röspel MdB (Berichterstatter Urheberrecht im Ausschuss für Bildung und Forschung), Johannes Kahrs MdB (Vorsitzender der Projektgruppe Urheberrecht in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“)</p>
<p>Berlin, 21. Mai 2012</p>
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		<title>Koan Leistungsschutzrecht dahoam im Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Sat, 19 May 2012 07:58:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einer heute Morgen von der dts Nachrichtenagentur verbreiteten Meldung unter der Überschrift &#8220;Krings: Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht muss bis zur Sommerpause vorliegen&#8221; wird abermals massiv Stimmung für die Einführung dieses Gesetzes gemacht. Mehrere Sachen sind daran hoch interessant. In den letzten Wochen gab es bei uns vielfach Meldungen und Signale von Politikern aus CDU/CSU und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer heute Morgen von der dts Nachrichtenagentur verbreiteten Meldung unter der Überschrift &#8220;<a href="http://www.ad-hoc-news.de/krings-gesetzentwurf-zum-leistungsschutzrecht-muss-bis-zur--/de/News/23346522">Krings: Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht muss bis zur Sommerpause vorliegen</a>&#8221; wird abermals massiv Stimmung für die Einführung dieses Gesetzes gemacht. Mehrere Sachen sind daran hoch interessant.</p>
<p>In den letzten Wochen gab es bei uns vielfach Meldungen und Signale von Politikern aus CDU/CSU und FDP über verstärkte Bemühungen der Presseverleger die Koalition und hier insbesondere die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger endlich dazu zu bekommen, einen Referentenentwurf für das höchst umstrittene &#8220;Leistungsschutzrecht für Presseverlage&#8221; vorzulegen. Dass die heutige Meldung jetzt über die Presse gespielt wird, kann man getrost als Begleitung dieser internen Bemühungen sehen. Der öffentliche Druck soll damit die Vehandlungsbereitschaft des Bundesjustizministeriums erhöhen. Gleichzeitig ist diese Meldung ein offenkundiger Zustandsbericht, dass man seitens der Befürworter aus den Reihen der Hardliner der Koalition und der Lobbyisten der Presseverleger nicht weiter kommt.</p>
<p>In der Meldung heißt es:</p>
<blockquote><p>&#8220;Der Gesetzentwurf ist überfällig&#8221;, sagte der Rechtspolitiker und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU) dem Nachrichtenmagazin &#8220;Focus&#8221;. Dabei müsse sich die Ministerin am Beschluss des Koalitionsausschusses orientieren, dieser sei &#8220;die Blaupause für die Bundesregierung&#8221;.</p></blockquote>
<p><span id="more-4118"></span>Es ist richtig, dass der Gesetzentwurf überfällig ist, nimmt man die Ankündigung des Bundesjustizministeriums aus dem vergangenen Jahr als Maßstab. Gleichzeitig ist es aber auch richtig, dass der Gesetzesentwurf, und hier sprechen wir vom sogenannten &#8220;3.Korb&#8221; nicht kommt. Ursprünglich war eine umfassende Reform des Urheberrechts insbesondere zugunsten von Wissenschaft und Forschung angedacht. Geblieben ist nach öffentlichen Aussagen eines Vertreters des Bundesjustizministeriums bei einer Veranstaltung zum &#8220;Tag des geistigen Eigentums&#8221; im 3. Korb als wichtigste Regelung nur das &#8220;Leistungsschutzrecht für Presseverlage&#8221; plus ein paar randständige Regelungen. Ergo, der 3.Korb ist faktisch das &#8220;Leistungsschutzrecht für Presseverlage&#8221;. Da das Leistungsschutzrecht nach allen bekannten Informationen dem Grunde nach wesentliche Einschnitte in die Art und Weise wie wir miteinander kommunizieren plus eine Vielzahl weiterer &#8220;Kollateralschäden&#8221; haben wird, muss es abgelehnt werden.</p>
<blockquote><p>Unionsfraktions-Vize Kings betonte in &#8220;Focus&#8221;, es müsse &#8220;endlich umgesetzt werden, was die Koalitionsspitze richtigerweise beschlossen hat&#8221;. Er erwarte &#8220;auf jeden Fall noch vor der Sommerpause einen Entwurf&#8221;.</p></blockquote>
<p>Selbstverständlich erwartet Krings bis zur Sommerpause einen Entwurf. Denn alles was bis zum Ende des Herbst nicht durch den Gesetzgebungsprozess durch ist, wird in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden und in den Mühlen des Bundestagswahlkampfs zerrieben. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesjustizministerium seine Überlegungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage sehr genau und mit aller Zeit der Welt überlegt und abwägt. Zwingend notwendig ist hier beispielsweise ein ökonomisches Folgegutachten der Einführung eines solch weitreichenden Gesetzes um die finanziellen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft wie auch für Innovationen und Innovationsbereitschaft von Unternehmen abschätzen zu können. Auch müssen schwierigste Abgrenzungsfragen beispielsweise zur Frage der &#8220;Gewerblichkeit&#8221; gelöst werden. Ansonsten drohen jahrelange sehr unbefriedigende Rechtsstreitigkeiten zu Lasten vieler und auch zu Lasten des Urheberrecht als gesellschaftlich akzeptierte Größe. Die Erosion der Akzeptanz würde mit einer solchen Regelung zügig fortschreiten.</p>
<blockquote><p>Der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Scherzer, sagte &#8220;Focus&#8221;: &#8220;Wenn der überfällige Gesetzesvorschlag nun noch weiter auf sich warten lasse, ist das ein Armutszeugnis.&#8221; Noch setze man aber darauf, dass &#8220;die Koalition die Presse tatsächlich unterstützt&#8221;.</p></blockquote>
<p>Dies ist nicht nur so ein dahin gesagter Satz, dies ist das schärfste Schwert mit dem die Zeitungsverleger der Politik ihre Zähne zeigen. Und ja, es ist als Drohung zu werten, dass die Begünstigung der Koalition durch Teile der Presse aufhören würde, wenn ein solches Gesetz nicht kommt. Nicht neu, trotzdem aber wieder einmal ein Armutszeugnis des Verbandes der deutschen Zeitschriftenverleger. Hier wurde das Mantra der &#8220;Vierten Gewalt&#8221; gründlich missverstanden. Da die Strategie aber zu offensichtlich ist, bleibt zu hoffen, dass die Politiker der Koalition dieses Ansinnen schon per se vehement zurückweisen werden.</p>
<p>Disclaimer: Der Autor ist auch bei <a href="http://leistungsschutzrecht.info/">IGEL &#8211; Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht</a> aktiv und berichtet dort über Stellungnahmen, Stimmen und Argumente pro und contra eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger.</p>
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		<title>Zapp: Sehenswertes Video zu der Reduzierung der Urheberrechtsdebatte auf Kampagnen</title>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 08:09:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hier auch nochmal der sehenswerte Beitrag des NDR-Magazins ZAPP zur aktuellen Sommerloch-kompatiblen Kampagnenpolitik in der aktuellen Urheberrechtsdebatte:]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier auch nochmal der sehenswerte Beitrag des NDR-Magazins ZAPP zur aktuellen Sommerloch-kompatiblen Kampagnenpolitik in der aktuellen Urheberrechtsdebatte: </p>
<p><iframe width="560" height="315" src="http://www.youtube.com/embed/m8f3kioM0oc" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>
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		<title>CCC-Konferenz SIGINT 12 startet heute in Köln</title>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 06:30:59 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Chaos Computer Club (CCC) richtet inzwischen zum dritten Mal die SIGINT-Konferenz &#8220;zu Diskursen im digitalen Zeitalter&#8221; aus. Heute um 11 Uhr startet die Konferenz mit einer Keynote von Florian &#8220;Scusi&#8221; Walther im Komed in Köln. In den nächsten drei Tagen wartet ein dicht gedrängtes und spannendes Programm. Es geht unter anderem um Datenschutz, Sicherheit, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Chaos Computer Club (CCC) richtet inzwischen zum dritten Mal die SIGINT-Konferenz &#8220;zu Diskursen im digitalen Zeitalter&#8221; aus. Heute um 11 Uhr startet die Konferenz mit einer Keynote von Florian &#8220;Scusi&#8221; Walther im Komed in Köln. In den nächsten drei Tagen wartet ein dicht gedrängtes und spannendes Programm. </p>
<p>Es geht unter anderem um Datenschutz, Sicherheit, aktuelle Entwicklungen, Perspektiven und das Urheberrecht. In der Beschreibung auf der <a href="http://sigint.ccc.de/Main_Page">Konferenz-Website</a> heißt es dazu: &#8220;Bei der SIGINT geht es um Mitwirkung und Veränderungen, um gesellschaftspolitische Forderungen und Utopien, um Hacktivismus, kreative Normverletzungen und Spaß am Gerät.&#8221; </p>
<p>Philipp Otto von iRights.info wird dabei am morgigen Samstag auf dem Panel &#8220;<a href="https://program.sigint.ccc.de/fahrplan/events/16.html">Urheberrecht: Wer will was von wem wofür? Und warum?</a>&#8221; sitzen. Moderator <a href="http://blog.fukami.io/">fukami</a> wird dabei zudem den Spiegel-Online-Redakteur <a href="http://olereissmann.de/">Ole Reissmann</a> und den Justiziar des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) <a href="http://www.djv.de/Benno-H-Poeppelmann.2948.0.html">Benno Pöppelmann</a> begrüßen. Inhaltlicher Schwerpunkt des Panels werden neben einer Vielzahl von aktuellen Fragen und der Gretchenfrage, wie sich die Rahmenbedingungen durch die Digitalisierung geändert haben und ob bzw. wie man darauf reagieren muss, insbesondere auch die Arbeitsbedingungen von Journalisten, Bloggern und Autoren im Kontext des Urheberrechts sein. Gerade im Spannungsfeld der aktuell zugespitzten Diskussion erwarten wir eine spannende Diskussion. </p>
<p>Alle Beiträge werden per Video aufgezeichnet und stehen im Anschluss unter <a href="http://media.ccc.de/">media.ccc.de</a> zum Nachschauen zur Verfügung. Hier findet sich der Überblick über das gesamte <a href="https://program.sigint.ccc.de/fahrplan/index.html">Programm</a>. </p>
<p>SIGINT steht übrigens für <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Signals_Intelligence">Signals Intelligence</a>.</p>
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		<title>FES Niedersachsen: &#8220;ACTA ad acta&#8221; mit Philipp Otto</title>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 05:13:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Friedrich-Ebert-Stiftung Niedersachsen veranstaltet Donnerstag Abend in Hannover die Veranstaltung &#8220;ACTA ad acta &#8211; über den Umgang mit Urheberrechten in der digitalen Welt und den Kampf gegen Produktfälschungen&#8221;. Ab 19.30 Uhr diskutieren dazu im Leineschloss Hannover iRights-Kollege Philipp Otto, der handelspolitische Sprecher der Sozialdemokratischen Gruppe im Europäischen Parlament Bernd Lange, Jürgen Kuri als stellvertretender Chefredakteur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Friedrich-Ebert-Stiftung Niedersachsen veranstaltet Donnerstag Abend in Hannover die Veranstaltung <a href="http://www.fes.de/niedersachsen/common/pdf/2012/05_03_2012_ACTA_Hannover.pdf">&#8220;ACTA ad acta &#8211; über den Umgang mit Urheberrechten in der digitalen Welt und den Kampf gegen Produktfälschungen&#8221;</a>. Ab 19.30 Uhr diskutieren dazu im Leineschloss Hannover iRights-Kollege Philipp Otto, der handelspolitische Sprecher der Sozialdemokratischen Gruppe im Europäischen Parlament Bernd Lange, Jürgen Kuri als stellvertretender Chefredakteur des Magazins C´T und Dr. Klaus Oppermann, Syndikus der Volkswagen AG.</p>
<p><span id="more-4008"></span></p>
<p>In der Veranstaltungsankündigung heißt es: &#8220;Heftig wird derzeit auch in Niedersachsen über das Han- delsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement; kurz: ACTA) diskutiert. ACTA ist ein Vertrag zwischen der EU und den USA, Australien, Kanada, Japan, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea sowie der Schweiz. Mit dem Abkommen sollen globale Standards für den besseren Schutz von geistigem Eigentum und Online-Inhalten gesetzt werden und die Möglichkeit zur wirksameren Bekämpfung von kommerzieller Produkt- und Markenpiraterie geschaffen werden. In der öffentlichen Debatte werden jedoch immer wieder Befürchtungen geäußert, mit ACTA könnten zum Beispiel Grundrechte verletzt und Netzsperren durch die Hintertür eingeführt werden.&#8221;</p>
<p>Und weiter: &#8220;Wir möchten bei dieser Veranstaltung mit verschiedenen ExpertInnen aus der Politik, der Wirtschaft, dem juristi- schen Bereich und der Netzgemeinde über das Thema ACTA diskutieren. Gemeinsam soll dabei auch erörtert werden, wie die niedersächsische Wirtschaft durch ein Handelsabkommen besser vor Produkt- und Markenpira- terie geschützt werden kann.&#8221;</p>
<p>Hier nochmal der Link zum <a href="http://www.fes.de/niedersachsen/common/pdf/2012/05_03_2012_ACTA_Hannover.pdf">Veranstaltungsflyer</a>.</p>
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		<title>Gastbeitrag: Neue Fronten für das Urheberrecht: Es gibt nur Nutzer</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 12:29:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Als Vorbereitung zu unserem Urheber-Nutzer-Dialog veröffentlichen wir folgenden Gastbeitag von Jonathan Lütticken, in dem er die These aufstellt, dass Nutzer und Verwerter so unterschiedlich nicht sind.   Die Urheberrechts-Debatte basiert allgemein auf der Grundannahme eines urheberrechtlichen „Dreiecks“ von Urheber, Verwerter und Nutzer, welches es in ein gerechteres Gleichgewicht zu bringen gilt. „Urheber und Nutzer von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Als Vorbereitung zu unserem <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/04/02/einladung-zum-ersten-urheber-nutzer-dialog/" target="_blank">Urheber-Nutzer-Dialog</a> veröffentlichen wir folgenden <a href="http://www.zeichenlese.de/politik/neue-fronten-fur-das-urheberrecht-es-gibt-nur-nutzer/  " target="_blank">Gastbeitag von Jonathan Lütticken</a>, in dem er die These aufstellt, dass Nutzer und Verwerter so unterschiedlich nicht sind.  </em></p>
<p>Die Urheberrechts-Debatte basiert allgemein auf der Grundannahme eines urheberrechtlichen „Dreiecks“ von Urheber, Verwerter und Nutzer, welches es in ein gerechteres Gleichgewicht zu bringen gilt. „Urheber und Nutzer von der Ausbeutung durch Verwerter befreien“, lautet eine der Grundforderungen. Mit solchen griffigen Formeln lässt sich prima Politik machen, es muss allerdings gefragt werden, inwieweit sie der rechtlichen und wirtschaftlichen Realität – und weitergehender der zu Grunde liegenden Mechanik und Idee des Urheberrechts gerecht werden.</p>
<p>Die Frage, die ich stellen möchte: Gibt es überhaupt einen Unterschied zwischen Verwertern und Nutzern? Die Tätigkeiten der sogenannten Verwerter unterscheiden sich nicht von den Tätigkeiten der Nutzer. Sie kopieren, führen auf, reinterpretieren, sammeln, kuratieren und so weiter&#8230; Was in der Debatte als „Verwertung“ auftritt, lässt sich im Grunde als Spezialform der urheberrechtlichen Nutzung mit kommerziellem Interesse bezeichnen. <strong>Die Dichotomie Nutzer/Verwerter ist eine Illusion</strong>, es muss viel mehr unterschieden werden <em>mit welchem Interesse</em> die Nutzung geschieht und <em>wo nach wo Geld im Zusammenhang mit der Nutzung fließt</em>.</p>
<h3>Warum es keinen Unterschied zwischen Verwertern und Nutzern gibt</h3>
<p>Ganz entgegen der Annahme, das Internet habe die Situation um das Urheberrecht grundsätzlich verändert, ist die <strong>Reproduzierbarkeit und Immaterialität urheberrechtlicher Werke <em>keine</em> neue historische Konstellation</strong>. Die Demokratisierung technischer Geräte zur Nutzung von Werken hat – angefangen beim Radio bis zum Internet – hat die Wahrnehmung des Urheberrechts in der Gesellschaft erhöht und die Aufmerksamkeit aller Nutzenden auf die Möglichkeiten des Missbrauchs geschärft. Die Grundkonstellation hat sich in ihrem Wesen jedoch nie verschoben. Auch nicht-digitale Werke ließen sich schon immer auch von Privatpersonen verlustfrei vervielfältigen. Es standen schon immer auf der einen Seite die <strong>Urheber mit ihrem Interesse einen Lebensunterhalt </strong>zu bestreiten und auf der anderen Seite die <strong>Gesellschaft mit dem Interesse an niedrigschwelliger Teilhabe</strong>.</p>
<p><span id="more-3987"></span></p>
<p>Die Industrialisierung der Kulturproduktion hat die professionelle Produktion, Vermarktung und Distribution urheberrechtlicher Werke hervorgebracht – und damit die heutige Unterscheidung von Verwerter und Nutzer in das gesellschaftliche Bewusstsein geprägt. Das Urheberrecht kennt diese Unterscheidung prinzipiell und strukturell eigentlich nicht. <strong>Wenn heute vor allem Nutzer und Verwerter miteinander im Krieg sind, ist das ein Scheinkonflikt</strong> zwischen zwei Parteien mit dem prinzipiell gleichen Interesse – möglichst viel relevante Kultur zu möglichst günstigen und einfachen Konditionen zu nutzen.</p>
<p>Dort, wo es beiden Seiten ausschließlich darum geht, den schwarzen Peter bei den anderen zu suchen – „Content-Mafia“ oder „Raubkopierer“ – kann das einzige Interesse der Argumentierenden nur die Vertuschung der eigenen Interessen sein. Das Ergebnis dieses schmutzigen Kampfes ist völlige Vernebelung der eigentlichen Konfliktlinie: <strong>Wo liegt für unsere die Grenze zwischen Ausbeutung und verantwortungsvoller Nutzung – wie wollen wir mit urheberrechtlich geschützten Werken umgehen? </strong>Diese Frage gilt es unabhängig von der Frage, wer dieser Nutzer am Ende sein wird, grundsätzlich zu klären und aufbauend auf die Antwort, Lösungsmöglichkeiten gedanklich zu erproben.</p>
<p>Durch diesen Ansatz könnte ein Diskurs ermöglicht werden, der sich aus der Starre der aktuellen Diskussion entlang ihrer traditionellen Frontlinie immer gleicher Floskeln und Kampfbegriffen zu lösen vermag. <strong>Statt immer nur die dunklen Schatten einer imaginierten „anderen Seite“ zu bekämpfen, könnte eine solche Diskussion endlich produktiv und sinnvoll gute und schlechte Nutzer (= Nutzer &amp; Verwerter) differenzieren und produktiv an Lösungen im Sinne <em>aller </em>Beteiligten (= Urheber und Nutzer) arbeiten.</strong> Es müsste aber auch notwendigerweise jedes Lager seine empfundenen Alleinstellungsmerkmale und diskursiven Privilegien aufgeben und aus der Position des „gerechteren und besser informierten Nutzers“ heraustreten. Wann bin <em>ich</em> Ausbeuter, wann bin <em>ich</em> fair?</p>
<h3>Nutzungsmodus</h3>
<p>In Konsequenz eines Denkansatzes, der nur noch Nutzer kennt, ergäbe sich eine neue Grenzlinien, die sich zu den beiden bereits bestehenden Nutzungsart (Kopieren, Aufführen, Samplen, Remixen …) und Werkart (Musikkomposition, Fotografie …) stellen würde. Im Folgenden ein Ansatz, wie eine solche neue Grenzziehung aussehen könnte. Die Unterscheidung von Nutzern erfolgt in hier entlang zweier Kernfragen: 1. Wird der Urheber für die Nutzung entlohnt? 2. Strebt der Nutzer durch die Nutzung nach eigenen Gewinnen? Aus diesen beiden Ja-Nein-Fragen ergeben sich insgesamt vier Nutzungsmodi:</p>
<p><strong>1. „Kapitalistische Nutzung“: entlohnend &amp; gewinnbringend</strong></p>
<p>Dies ist der klassische Modus der Kultur- und Verwertungsbranche im industriellen Zeitalter. Man bezahlt Urheber, um die Nutzung ihrer Werke nach Möglichkeit gewinnbringend zu vermarkten. Moralische Streitpunkte gibt es hier in der Frage, welche Entlohnung als angemessen bezeichnet werden darf und ob die eigene Gewinnabsicht oder zumindest ihre Höhe gerechtfertigt ist.  Inbesondere die Gewinnbeteiligung bei überraschenden Erfolgen und lukrativen Zweitverwertungen ist hier als wichtiger Kritikpunkt zu benennen. Ausbeutung, Gewinnsucht und Monopolisierung schweben als Vorwürfe im Raum – Standardpositionen der Kapitalismuskritik.</p>
<p><strong>2. „Soziale Nutzung“: entlohnend &amp; nicht gewinnbringend</strong></p>
<p>Der klassische Endverbraucher fällt in diese Kategorie genauso wie Mäzenatentum und die öffentliche Kulturförderung. Der Nutzer gewinnt im besten Fall schwer fassbare ideelle Werte wie <em>Ansehen</em> und <em>Prestige</em>, minimal geht es ihm um Spaß, Unterhaltung und Zeitvertreib. Konzepte wie die Kulturflatrate und der Kulturwertmark zielen ganz oder teilweise auf eine Vergesellschaftung der sozialen Nutzung ab. Kritik ist auf der einen Seite das Problem der Legitimierung auf der Einnahmeseite („Schon wieder eine neue Steuer“), zum anderen die Verteilungsproblematik („Wer ist berechtigter Urheber und was ist ein gerechter Lohn?“).</p>
<p><strong>3. „Freibeuterische Nutzung“: nicht entlohnend &amp; gewinnbringend</strong></p>
<p>Bootlegging und <em>echte</em> Piraterie, also das Verkaufen selbstkopierter Werke ohne Abgabe an Rechteinhaber, gehört genauso in diesen Bereich, wie der reine Rechtehandel, bei dem Rechte-Kataloge zur Vermarktung ohne Urheberbeteiligung aufgebaut werden. Das amerikanische Copyright-System unterstützt diese Nutzungsart, während das kontinental-europäische Autorenurheberrecht sie grundsätzlich als sittenwidrig ansieht – obwohl auch hier Formen eines solchen Total-Buy-Out-Rechtehandels existieren. Nicht nur wenn Urheber über den Tisch gezogen werden, sondern auch, wenn Werke verwaisen und ohne Kenntnis der Urheber in Katalogen verwertet werden (zum Beispiel die „Wochenschau“).</p>
<p><strong>4. „Freie Nutzung“: nicht entlohnend &amp; nicht gewinnbringend</strong></p>
<p>Mal „Robin-Hood-Nutzung“, mal „Raubkopieren“. Sie ist wohl das umkämpteste Feld der Nutzung, bei dem die moralischen Wertungen am meisten auseinanderklaffen. Die Kernfragen in der Debatte sind, ob eine fehlende Entlohnung die Herstellung urheberrechtlichen Materials von hoher Qualität dauerhaft sichern kann und ob eine freie Nutzung überhaupt möglich ist und die Freistellung des Materials nicht automatisch zur Kaperung durch freibeuterische Nutzungen führt. Auf der Gegenseite steht die Argumentation, dass die freie Nutzung maximale gesellschaftliche Teilhabe garantiert.</p>
<div></div>
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		<title>Konferenz: Kreatives Schaffen in der digitalen Welt am 7. Mai in Berlin</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 08:38:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die europäische Parlamentsfraktion GUE/NGL lädt am Montag, dem 7. Mai zur Konferenz „Kreatives Schaffen in der digitalen Welt” in den Berliner Pfefferberg, die sich mit neuen Vergütungsmodellen für kreative Arbeit beschäftigen soll. Kooperationspartner der Konferenz sind die AG Dok, Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft und die Bundestagsfraktion der Linkspartei. In der Ankündigung heißt es: Kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die europäische Parlamentsfraktion <a href="http://www.guengl.org/">GUE/NGL</a> lädt am Montag, dem 7. Mai zur Konferenz „Kreatives Schaffen in der digitalen Welt” in den Berliner Pfefferberg, die sich mit neuen Vergütungsmodellen für kreative Arbeit beschäftigen soll. Kooperationspartner der Konferenz sind die AG Dok, Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft und die Bundestagsfraktion der Linkspartei.</p>
<p>In der <a href="http://www.linksfraktion.de/termine/save-the-date-kreatives-schaffen-digitalen-welt">Ankündigung</a> heißt es:</p>
<blockquote><p>Kann es eine neue Solidarität von Nutzerinnen und Nutzern kreativer Werke und Kreativschaffenden geben? Mittlerweile sind verschiedene neue Vergütungsmodelle entwickelt worden, die auf Teilhabe statt auf Ausschluss setzen und die Vergütung kreativen Schaffens von der Kontrolle des Zugangs zu kulturellen Gütern entkoppeln. Wie realistisch sind solche Modelle, woran hapert es? Welche Chancen bieten und welche Risiken bergen sie?</p>
<p>In vielen europäischen Ländern werden derzeit neue Vergütungsmodelle für kreatives Schaffen diskutiert. Vier davon werden im Rahmen dieses Kongresses vorgestellt. Urheberinnen und Urheber, Nutzerinnen und Nutzer befragen, bewerten und kritisieren die Vorschläge. Fachleute aus den Bereichen Recht, Ökonomie und Politik ordnen die Diskussionen in unterschiedliche Kontexte ein.</p></blockquote>
<p>Mit dabei ist neben vielen anderen Experten auch iRights-Kollege Till Kreutzer, der mit Marcel Weiß und Luc Jochimsen über die ökonomische, politische und juristische Bewertung der verschiedenen Modelle diskutieren wird. Anmelden zur Konferenz kann man sich <a href="http://www.linksfraktion.de/termine/save-the-date-kreatives-schaffen-digitalen-welt">hier</a>.</p>
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		<title>Drei Perspektiven auf zentrale Begriffe der Debatte ums Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 09:06:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit freundlicher Genehmigung des Autoren Falko Löffler veröffentlichen wir hier nun ein kleines Lexikon des Urheberrechts aus der Perspektive verschiedener Protagonisten. Die oftmals diametral unterschiedliche Bewertung einzelner Begriffe und Begriffskomplexe ist ein wichtiger Teil des Problems in der aktuellen Debatte rund um urheberrechtliche Fragen im Netz. Das Lexikon ist zuerst im Blog Weisses Rauschen erschienen: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit freundlicher Genehmigung des Autoren Falko Löffler veröffentlichen wir hier nun ein kleines Lexikon des Urheberrechts aus der Perspektive verschiedener Protagonisten. Die oftmals diametral unterschiedliche Bewertung einzelner Begriffe und Begriffskomplexe ist ein wichtiger Teil des Problems in der aktuellen Debatte rund um urheberrechtliche Fragen im Netz. Das Lexikon ist zuerst im Blog <a href="http://www.weissesrauschen.eu/2012/04/05/das-urheberrechtsdiskussionslexikon/">Weisses Rauschen</a> erschienen:</p>
<p><strong>Die Sicht vieler Piraten<br />
</strong><br />
Contentmafia, die:<br />
Böse Menschen, die etwas der Öffentlichkeit vorenthalten, das eigentlich dieser gehört, und die sich erdreisten, mit Kulturgut Geld verdienen zu wollen. Gleichzusetzen mit Geiselnehmern.</p>
<p>Eigentum, geistiges, das:<br />
Eine veraltete Vorstellung, dass jemand etwas Kraft seiner Gedanken herstellen kann und es ihm dann gehört – auch wenn es in eine konrete Form gegossen wird, z.B. Buch, Film, Musik.</p>
<p>Flattr:<br />
Eine einfache Möglichkeit, von allen Menschen auf diesem Planeten kleine Summen Geld zu bekommen. Etwas, das jeder kennt und alle auch exzessiv nutzen.</p>
<p>Internet, das:<br />
Etwas, das gleichberechtigt mit der Menschenwürde ist.</p>
<p>Kreative, die:<br />
Mittel zum Zweck, um überhaupt Kultur real werden zu lassen. Jammern dauernd.</p>
<p><span id="more-3970"></span></p>
<p>Kulturflatrate, die:<br />
Der Heilige Gral des Kulturschaffens und mehr als adäquater Ersatz des klassischen Urheberrechts. Wird die Kulturflatrate eingeführt, können über nacht alle von ihrer Kultur leben und die -&gt; Contentmafia gehört der Vergangenheit an.</p>
<p>Netzgemeinde, die:<br />
Ein diffamierender Kampfbegriff der -&gt; Contentmafia.</p>
<p>Tauschbörse, die:<br />
Ein Hort der Demokratie, der Meinungsfreiheit, der Vielfalt. Etwas, das unbedingt verteidigt werden muss.</p>
<p><strong>Die Sicht vieler Verwerter<br />
</strong><br />
Contentmafia, die:<br />
Ein diffamierender Kampfbegriff der -&gt; Netzgemeinde.</p>
<p>Eigentum, geistiges, das:<br />
Ein Hort der Demokratie, der Meinungsfreiheit, der Vielfalt. Etwas, das unbedingt verteidigt werden muss. Allerdings nur, solange mit den -&gt; Kreativen auch Buy-out-Verträge geschlossen wurden.</p>
<p>Flattr:<br />
Wer?</p>
<p>Internet, das:<br />
Eine gewaltige Anlage aus Röhren, in denen Disketten mit gestohlenen Sachen verschickt werden.</p>
<p>Kreative, die:<br />
Mittel zum Zweck, um überhaupt Kultur verkaufen zu können. Jammern dauernd.</p>
<p>Kulturflatrate, die:<br />
Ein babylonischer Schöpfungsmythos, der von Wissenschaftlern widerlegt wurde.</p>
<p>Netzgemeinde, die:<br />
Eine amorphe Masse zwielichtiger Gestalten, die jederzeit zu Diebstahl, Überfällen und Vergewaltigungen bereit ist.</p>
<p>Tauschbörse, die:<br />
Dort sind böse Menschen, die etwas stehlen, was eigentlich den Verwertern gehört, und die sich erdreisten, mit Kulturgut kein Geld verdienen zu wollen. Gleichzusetzen mit Raubrittern.</p>
<p><strong>Die Sicht vieler Kreativer<br />
</strong><br />
Contentmafia, die:<br />
Mittel zum Zweck, um überhaupt ihre Kultur verkauft zu bekommen. Jammert dauernd.</p>
<p>Eigentum, geistiges, das:<br />
Etwas, das gleichberechtigt mit der Menschenwürde ist.</p>
<p>Flattr:<br />
Ein Button, der hier und da im Internet auftaucht, meist neben Twitter- und Facebook-Buttons. Muss also auch so ein soziales Netzwerk sein. Nutzt niemand.</p>
<p>Internet, das:<br />
Etwas, wo man Bücher kaufen kann, ohne extra in die Stadt gehen zu müssen, und wo man mit anderen Urhebern im Chor fluchen kann, dass alles nicht mehr so ist wie früher.</p>
<p>Kreative, die:<br />
Ein diffamierender Kampfbegriff der -&gt; Netzgemeinde. Oder der -&gt; Contentindustrie. Gelegentlich auch stolzes Selbstverständnis.</p>
<p>Kulturflatrate, die:<br />
So was wie ein DSL-Anschluss. Aber wohl für Bücher. Wie soll das denn funktionieren?</p>
<p>Netzgemeinde, die:<br />
Alle im Internet außer den Kreativen.</p>
<p>Tauschbörse, die:<br />
Eine einfache Möglichkeit, von allen Menschen auf diesem Planeten Kulturgüter zu stehlen. Etwas, das jeder kennt und alle auch exzessiv nutzen.</p>
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		<title>Save the Date: Einladung zum ersten Urheber-Nutzer-Dialog</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/04/02/einladung-zum-ersten-urheber-nutzer-dialog/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 07:00:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir sind der Überzeugung, dass beide Interessengruppen grundsätzlich auf der gleichen Seite stehen und ein gemeinsames Interesse an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Urheberrechts haben. Werke werden geschaffen, damit sie gesehen, gelesen, gehört und genutzt werden. Nutzer sind nicht Gegner, sondern der Adressat von Werken. Nutzer sind gleichzeitig immer öfter auch Urheber und Urheber sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir sind der Überzeugung, dass beide Interessengruppen grundsätzlich auf der gleichen Seite stehen und ein gemeinsames Interesse an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Urheberrechts haben. Werke werden geschaffen, damit sie gesehen, gelesen, gehört und genutzt werden. Nutzer sind nicht Gegner, sondern der Adressat von Werken. Nutzer sind gleichzeitig immer öfter auch Urheber und Urheber sind immer gleichzeitig Nutzer. Leider wird die Diskussion um das Urheberrecht in den letzten Jahren in Form von Kampagnen und öffentlichen Angriffen sehr polarisierend geführt. Wir meinen, dass es Zeit ist, aufeinander zuzugehen und einem gemeinsamen Weg zu suchen, um Lösungen zu finden, die allen Seiten gerecht werden. </p>
<p>Der Urheber-Nutzer-Dialog soll in einem konstruktiven Rahmen das gegenseitige Verständnis für unterschiedliche Einschätzungen und Ansätze fördern, Vertrauen aufbauen, Vorurteile und Ängste abbauen. Es geht darum, die gemeinsamen Interessen an einer vielfältigen Kultur- und Kreativlandschaft herauszustellen, Nutzungsmöglichkeiten für Werke zu verbessern und Vorstellungen zu entwickeln, wie Urheber finanziell und rechtlich besser abgesichert werden können. </p>
<p>Auf dem ersten Treffen wird gesammelt: Die Beteiligten können ihre Standpunkte deutlich machen und gemeinsam eine detailliertere Agenda entwickeln. Das Verfahren und die Rahmenbedingungen des Dialoges werden gemeinsam vor Ort entwickelt. Es dient auch dazu, Schlüsselthemen zu identifizieren, um die weitere Arbeit vorzubereiten. Das erste gemeinsame Treffen wird öffentlich sein, spätere Treffen können – um eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen – auch im kleineren, nicht-öffentlichen Kreis stattfinden.</p>
<p>Zum ersten Urheber-Nutzer-Dialog sind Künstler, Kreative, Vertreter von Urheberverbänden, Nutzer und Vertreter von Nutzerinitiativen und -einrichtungen eingeladen. Die Teilnehmer bringen ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Kompetenzen zusammen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu beleuchten und daraus Handlungsmöglichkeiten jenseits bestehender Gräben zu entwickeln. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bereitschaft, konstruktiv über Lösungen zu diskutieren, wie ein ausgleichendes Urheberrecht in Zukunft aussehen soll. </p>
<p>In diesem Sinne laden wir zum ersten Treffen am </p>
<p><strong>11. Mai 2012 von 14 Uhr bis 17 Uhr in der <a href="http://www.homebase-berlin.net/">Homebase</a> (Köthener Str. 44, 10963 Berlin). </strong></p>
<p>Zur besseren Planung bitte wir um <strong>Anmeldung zur Veranstaltung</strong> an: otto@irights.info </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Philipp Otto</p>
<p>für das Team von iRights.info – Urheberrecht in der digitalen Welt</p>
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		<title>Bundesregierung will Deutschland zu einem &#8220;digitalen Leuchtturm&#8221; machen</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 06:11:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8220;Deutschland geht voran, als Land der Dichter und Denker nehmen wir Kreativität ernst und haben das Urheberrecht nun grundlegend modernisiert&#8221; so Regierungssprecher Steffen Seibert gestern am Rande der Pressekonferenz zur Einweihung des &#8220;Bundesamtes für verwaiste Werke&#8221; gegenüber Journalisten. Wie bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung zur Massendigitalisierung abermals 1,6 Milliarden Euro im Etat bereitgestellt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Deutschland geht voran, als Land der Dichter und Denker nehmen wir Kreativität ernst und haben das Urheberrecht nun grundlegend modernisiert&#8221; so Regierungssprecher Steffen Seibert gestern am Rande der Pressekonferenz zur Einweihung des &#8220;Bundesamtes für verwaiste Werke&#8221; gegenüber Journalisten. Wie bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung zur Massendigitalisierung abermals 1,6 Milliarden Euro im Etat bereitgestellt. </p>
<p>Seibert betonte, nach Jahren des Kalten Urheberrechtskrieges zwischen herkömmlichen und modernen Strategien um mit der Digitalisierung umzugehen, wolle die Bundesregierung nun als &#8220;digitaler Leuchtturm&#8221; auch Vorbild für die anderen Staaten in Europa sein. Der EU-Kommissionspräsident Barroso ließ dazu umgehend verlauten, dass gründlich geprüft werde, ob diese Form der Ankurbelung des Arbeitsmarktes für Archivare, Bibliothekswissenschaftler und Programmierer gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße. Mit einem Ergebnis der Prüfung sei binnen fünf Jahren zu rechnen.</p>
<p>Letzte Woche hatten zudem Bundestag und Bundesrat mit überwältigender Mehrheit der Gesetzesvorlage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur umfassenden Novellierung des Urheberrechts zugestimmt. Mit der baldigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird dem kulturellen Wandel umfassend Rechnung getragen. Total-Buyout-Verträge für Urheber fallen zukünftlich als sittenwidriges Rechtsgeschäft unter Paragraph 138 BGB. Auftraggeber die weiterhin den Urhebern alle Rechte wegnehmen wollen, haben mit Strafzahlungen bis zu 200.000 Euro zu rechnen. Zudem wird im Urheberrechtsgesetz eine neue Schranke zur transformativen Werknutzung eingeführt. Private Nutzer müssen nun bei dem Einsatz vom Mash-Up- und Remix-Techniken und der anschließenden Veröffentlichung der neu geschaffenen Werke nicht mehr damit rechnen, dass sie aufgrund von Urheberrechtsverstößen verfolgt werden. Weitere 42 neue Regelungen und Anpassungen werden in das Urheberrechtsgesetz eingeführt. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Webseite der Bundeskanzlerin. </p>
<p>Seibert betonte, dies sei kein Sprung ins kalte Wasser, dies sei der Sprung in eine leuchtende Zukunft. Und weiter: &#8220;Bereits die Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg hat uns gelehrt, dass nur die Adaption und Gestaltung von modernen Kulturtechniken die Zukunftsfähigkeit und die Innovationen in unserem Land sicherstellen kann. Wir waren viel zu lange viel zu zögerlich. Das ändert sich nun.&#8221;</p>
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