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	<title>iRights.info - Blog &#187; Urheberrecht</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 07:12:47 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Knapp 2 Millionen Nutzer unterzeichnen Petition gegen ACTA</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 05:22:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Proteste gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) mobilisieren aktuell, insbesondere auch in Europa, soviele Menschen wie noch nie, wenn es um urheberrechtliche Gesetzesverschärfungen und geplante Überwachungsmaßnahmen des Internets geht. Nach den Protesten gegen die Gesetzesverschärfungen SOPA und PIPA in den USA erlebt das politische Europa nun ebenfalls das erste Mal eine hoch frequentierte Gegenbewegung. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Proteste gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) mobilisieren aktuell, insbesondere auch in Europa, soviele Menschen wie noch nie, wenn es um urheberrechtliche Gesetzesverschärfungen und geplante Überwachungsmaßnahmen des Internets geht. Nach den Protesten gegen die Gesetzesverschärfungen <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/01/20/netzkommentar-der-stop-online-piracy-act-sopa-und-die-folgen/">SOPA und PIPA</a> in den USA erlebt das politische Europa nun ebenfalls das erste Mal eine hoch frequentierte Gegenbewegung. </p>
<p>Auf der Plattform avaaz.org haben bereits knapp zwei Millionen Menschen eine <a href="http://www.avaaz.org/de/eu_save_the_internet_spread/">Petition gegen das ACTA-Abkommen</a> unterzeichnet. In der Petition an die Abgeordneten des EU-Parlamentes heißt es: &#8220;Als besorgte Bürger der Welt rufen wir Sie dazu auf, für ein freies und offenes Internet einzustehen und die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) abzulehnen. Das Internet ist ein wichtiges Mittel für den weltweiten Gedankenaustausch und die Förderung von Demokratie. Zeigen Sie echtes globales Führungsverhalten und schützen Sie unsere Rechte.&#8221; Im Sekundentakt erhöht sich aktuell die Zahl der Unterzeichner.</p>
<p>Netzpolitik.org hat <a href="http://netzpolitik.org/2012/ein-kleiner-einstieg-in-acta/">einen kleinen Einstieg in ACTA</a> sowie eine Übersicht über die <a href="http://netzpolitik.org/2012/erste-infos-zur-anti-acta-demonstration-in-berlin/">europaweiten Demonstrationen gegen ACTA</a> am kommenden Samstag veröffentlicht. </p>
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		<title>Michael Geist über drei Strategien der Rechteindustrie</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/04/michael-geist-uber-drei-strategien-der-rechteindustrie/</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 13:42:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein langer und mit Akronymen gespickter, aber lehrreicher Vortrag von Michael Geist, in dem er das strategische Geflecht in den internationalen Copyright Wars und den Weg zu SOPA, ACTA &#38; Co. analysiert: Beyond SOPA – ACTA, WIPO, and the Global Copyfight.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein langer und mit Akronymen gespickter, aber lehrreicher Vortrag von Michael Geist, in dem er das strategische Geflecht in den internationalen Copyright Wars und den Weg zu SOPA, ACTA &amp; Co. analysiert: <a href="http://www.michaelgeist.ca/content/view/6291/125/">Beyond SOPA – ACTA, WIPO, and the Global Copyfight</a>.</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/SKUv_27swF0" frameborder="0" width="460" height="342"></iframe></p>
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		<title>GEMA gibt neue Stellungnahme zu CC-Lizenzen ab</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 10:55:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Hendrik Weitzmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Nachgang zum Start des neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften hat die Redaktion von telemedicus.info die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. Darin erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von telemedicus und iRights untersuchen den GEMA-Text eingehend.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Nachgang zum Start des <a href="https://de.creativecommons.org/2012/01/17/cc-frankreich-und-die-sacem-schliesen-pilotvereinbarung/" title="CC Frankreich und die SACEM schließen Pilotvereinbarung">neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften</a> hat die Redaktion von <a href="http://www.telemedicus.info/" title="Website telemedicus">telemedicus.info</a> die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. <a href="https://de.creativecommons.org/files/2012/01/Statement_GEMA.pdf" title="Statement GEMA als PDF">Darin</a> erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von <a href="http://www.telemedicus.info/article/2176-GEMA-nimmt-Stellung-zu-Creative-Commons.html" title="Artikel bei telemedicus.info" target="_blank">telemedicus</a> und <a href="http://irights.info/?q=node/2144" title="Analyse bei iRights.info">iRights</a> untersuchen den GEMA-Text eingehend.</p>
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		<title>Großartig: Jon Stewart zu SOPA und PIPA</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/01/20/grosartig-jon-stewarts-zu-sopa-und-pipa/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 12:05:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsdurchsetzung im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Gut, ich gebe zu: Jon Stewarts &#8220;Kommentar&#8221; zu SOPA und PIPA rockt etwas mehr als mein eigener. Aber ich arbeitet dran. Ein Muss für alle, die Englisch verstehen: The Daily Show Get More: Daily Show Full Episodes,Political Humor &#38; Satire Blog,The Daily Show on Facebook]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="padding: 4px;">Gut, ich gebe zu: Jon Stewarts &#8220;Kommentar&#8221; zu SOPA und PIPA rockt etwas mehr als <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/01/20/netzkommentar-der-stop-online-piracy-act-sopa-und-die-folgen/">mein eigener</a>. Aber ich arbeitet dran. Ein Muss für alle, die Englisch verstehen:</div>
<div style="padding: 4px;"><object width="461" height="259" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="src" value="http://media.mtvnservices.com/mgid:cms:item:comedycentral.com:406251" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="base" value="." /><param name="flashvars" value="" /><embed width="461" height="259" type="application/x-shockwave-flash" src="http://media.mtvnservices.com/mgid:cms:item:comedycentral.com:406251" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" base="." flashvars="" /></object></p>
<p style="text-align: left; background-color: #ffffff; padding: 4px; margin-top: 4px; margin-bottom: 0px; font-family: Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 12px;"><strong><a href="http://www.thedailyshow.com/watch/wed-january-18-2012/ko-computer">The Daily Show</a></strong><br />
Get More: <a href="http://www.thedailyshow.com/full-episodes/">Daily Show Full Episodes</a>,<a href="http://www.indecisionforever.com/">Political Humor &amp; Satire Blog</a>,<a href="http://www.facebook.com/thedailyshow">The Daily Show on Facebook</a></p>
</div>
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		<title>Netzkommentar: Der Stop Online Piracy Act (SOPA) und die Folgen</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 09:13:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsdurchsetzung im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die Netzreporter bei DRadio Wissen habe ich die möglichen Auswirkungen der Gesetze kommentiert, die derzeit für massenhafte Proteste im Netz sorgen: den Stop Online Piracy Act (SOPA) und den Protect IP Act (PIPA): SOPA und die Folgen für Europa (mp3, 1,5 MB) Hier ist das Manuskript: SOPA und PIPA – hört sich an wie die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Netzreporter bei DRadio Wissen habe ich die möglichen Auswirkungen der Gesetze kommentiert, die derzeit für massenhafte Proteste im Netz sorgen: den Stop Online Piracy Act (SOPA) und den Protect IP Act (PIPA):</p>
<p><a href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2012/01/20/drw_201201200600_netzkommentar_ba44ca5c.mp3">SOPA und die Folgen für Europa (mp3, 1,5 MB)</a></p>
<p>Hier ist das Manuskript:<span id="more-3474"></span></p>
<blockquote><p>SOPA und PIPA – hört sich an wie die Namen von possierlichen Tierchen aus einem Disney-Film. Doch SOPA und PIPA sind eher Bluthunde als Stoffhäschen. Die Abkürzungen stehen für zwei Gesetzesvorschläge in den USA.</p>
<p>Sie sollen Urheberrechtsverletzungen verhindern, sagen ihre Befürworter. Doch sie würden vor allem der Unterhaltungsindustrie nie gekannte Möglichkeiten geben, Websites abzuschalten, die ihr nicht in den Kram passen.</p>
<p>Zum Beispiel, indem das Gesetz Film- und Musikfirmen die Macht gibt, Webseitenbetreiber und Internet-Service-Provider dazu zu zwingen, Websites zu blockieren, die vermeintlich das Urheberrecht verletzen. Selbst Links auf diese Seiten müssten entfernt werden.</p>
<p>Damit nicht genug. Auf Basis der Gesetze könnten US-Unternehmen gehindert werden, Geschäfte mit Anbietern zu machen, denen auch nur vorgeworfen wird, das Urheberrecht zu verletzen. Wer könnte das sein? Zum Beispiel die deutsche Videoplattform Sevenload, wenn dort eine Mutter ein Video hochlädt, in dem ihr Sohn zur Musik von Prince auf dem Bett herumspringt.</p>
<p>SOPA und PIPA betreffen nicht nur die USA und ihre Bürger. SOPA und PIPA betreffen alle Internetnutzer, auch in Deutschland. Denn das Internet kennt keine geographischen Grenzen. Bisher.</p>
<p>Würden SOPA und PIPA Gesetz, würden Internetriesen wie Facebook und Google, aber auch gemeinnützige Projekte wie Wikipedia und Startups wie Soundcloud dazu gezwungen, ihre Nutzer zu überwachen. Uns zu überwachen. Uns daran zu hindern, in einem Blogkommentar auf das Video des Babys zu verlinken, das zum Song von Prince tanzt. Uns daran zu hindern, bei Facebook auf eine lustige Animation hinzuweisen, weil eine Figur daraus von Disney als Urheberrechtsverletzung angesehen werden könnte. Denn wenn sie uns nicht hindern, würden sie verklagt und gesperrt.</p>
<p>Der Widerstand gegen SOPA und PIPA ist einig und schlagkräftig wie nie. Wikipedia und Reporter ohne Grenzen, die Websites der Grünen und des Chaos-Computer-Clubs waren für Stunden nicht erreichbar. Ein Blackout, um gegen ein schlechtes Gesetz zu kämpfen – das hatte es in dieser Größenordnung bisher nicht gegeben.</p>
<p>Wie berichtet wird, sind als Folge davon beim US-Kongress die Telefonleitungen heiß gelaufen. Im Netz selbst gab es ohnehin nur ein Thema – zumindest einen Tag lang. Weil sich selten so viele Menschen so einig waren, dass diese Gesetze schlechte Gesetze sind. Weil SOPA und PIPA unsere Freiheiten beschränken, um die Umsätze der Unterhaltungsindustrie zu sichern, aber die Künstler nicht schützen. Wir alle müssen daher jetzt hoffen, dass es auch Kongress und Senat begreifen.</p></blockquote>
<p>Bei netzpolitik.org gibt es ein <a href="http://netzpolitik.org/2012/das-sopa-und-pipa-archiv/">Archiv mit Infos zu Sopa und Pipa</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Finger weg von Twitpic, Twitter und Lockerz beim Foto-Upload, stattdessen Yfrog oder Mobypicture nutzen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/01/09/finger-weg-von-twitpic-twitter-und-lockerz-beim-foto-upload-stattdessen-yfrog-oder-mobypicture-nutzen/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 11:04:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Foto]]></category>
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		<description><![CDATA[Update (9.1.2012, 14.30 Uhr): Ergänzt um Informationen zu img.ly. Dank an die Kommentatoren. Wer Twitpic, Twitter, Lockerz und Picplz nutzt, um Fotos hochzuladen, gewährt ihnen alle sehr weitgehende Nutzungsrechte, ohne einen Anspruch auf Vergütung zu haben. Yfrog, Mobypicture und img.ly dagegen sind fair zu den Urhebern. Jon Boyes hat in einem sehr informativen Beitrag die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- tweet id : 1121915133 --><style type='text/css'>#bbpBox_1121915133 a { text-decoration:none; color:#8a7302; }#bbpBox_1121915133 a:hover { text-decoration:underline; }</style><div id='bbpBox_1121915133' class='bbpBox' style='padding:20px; margin:5px 0; background-color:#0f0a02; background-image:url(http://a1.twimg.com/profile_background_images/230110429/x344686fcc9bd396eb6709661033e342.jpg); background-repeat:no-repeat'><div style='background:#fff; padding:10px; margin:0; min-height:48px; color:#473623; -moz-border-radius:5px; -webkit-border-radius:5px;'><span style='width:100%; font-size:18px; line-height:22px;'><a href="http://twitpic.com/135xa" rel="nofollow">http://twitpic.com/135xa</a> - There's a plane in the Hudson. I'm on the ferry going to pick up the people. Crazy.</span><div class='bbp-actions' style='font-size:12px; width:100%; padding:5px 0; margin:0 0 10px 0; border-bottom:1px solid #e6e6e6;'><img align='middle' src='http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/plugins/twitter-blackbird-pie//images/bird.png' /><a title='tweeted on 15. January 2009 22:36' href='http://twitter.com/#!/jkrums/status/1121915133' target='_blank'>15. January 2009 22:36</a> via <a href="http://twitpic.com/" rel="nofollow" target="blank">TwitPic</a><a href='https://twitter.com/intent/tweet?in_reply_to=1121915133' class='bbp-action bbp-reply-action' title='Reply'><span><em style='margin-left: 1em;'></em><strong>Reply</strong></span></a><a href='https://twitter.com/intent/retweet?tweet_id=1121915133' class='bbp-action bbp-retweet-action' title='Retweet'><span><em style='margin-left: 1em;'></em><strong>Retweet</strong></span></a><a href='https://twitter.com/intent/favorite?tweet_id=1121915133' class='bbp-action bbp-favorite-action' title='Favorite'><span><em style='margin-left: 1em;'></em><strong>Favorite</strong></span></a></div><div style='float:left; padding:0; margin:0'><a href='http://twitter.com/intent/user?screen_name=jkrums'><img style='width:48px; height:48px; padding-right:7px; border:none; background:none; margin:0' src='http://a1.twimg.com/profile_images/1291807650/profile1_normal.jpg' /></a></div><div style='float:left; padding:0; margin:0'><a style='font-weight:bold' href='http://twitter.com/intent/user?screen_name=jkrums'>@jkrums</a><div style='margin:0; padding-top:2px'>Janis Krums</div></div><div style='clear:both'></div></div></div><!-- end of tweet -->
<p><a title="There's a plane in the Hudson. I'm on the ferry going to pick... on Twitpic" href="http://twitpic.com/135xa"><img src="http://twitpic.com/show/thumb/135xa.jpg" alt="There's a plane in the Hudson. I'm on the ferry going to pick... on Twitpic" width="150" height="150" /></a></p>
<p><em>Update (9.1.2012, 14.30 Uhr): Ergänzt um Informationen zu img.ly. Dank an die Kommentatoren.<br />
</em></p>
<p><strong>Wer Twitpic, Twitter, Lockerz und Picplz nutzt, um Fotos hochzuladen, gewährt ihnen <span style="text-decoration: line-through;">alle</span> sehr weitgehende Nutzungsrechte, ohne einen Anspruch auf Vergütung zu haben. <a href="http://yfrog.com">Yfrog</a>, <a href="http://www.mobypicture.com">Mobypicture</a> und <a href="http://img.ly">img.ly</a> dagegen sind fair zu den Urhebern.</strong></p>
<p><a href="http://www.jonboyes.com/blog/comment/twitpic-twitter-lockerz-yfrog-mobypic-good-or-bad/">Jon Boyes</a> hat in einem sehr informativen Beitrag die Nutzungsbedingungen von Diensten untersucht, die es erlauben, Fotos bei Twitter zu veröffentlichen. (Der Beitrag ist schon im August 2011 erschienen, aber weiterhin aktuell.) Das besondere an diesen Diensten ist, dass sie es einem auf sehr einfache Art und Weise ermöglichen, Fotos so hochzuladen, dass sie direkt und automatisiert in einem Tweet verlinkt bzw. in vielen Twitter-Diensten (wie Seesmic oder Hootsuite) oder Twitter-Clients (wie Tweetdeck) sofort angezeigt werden, ohne dass der Nutzer in einen Browser wechseln muss.</p>
<p>Das macht die Angebote attraktiv für Nutzer, aber wer auf Twitpic, Lockerz, Picplz oder den neuen Twitter-eigenen Service setzt, geht das Risiko ein, leer auszugehen, sollte er einmal ein wertvolles Foto schießen. Das liegt daran, dass sich alle diese Dienste von den Nutzer sämtliche Nutzungsrechte übertragen lassen.</p>
<p>ERGÄNZUNG (auf Hinweis von Till Kreutzer): Nutzer treten keine exklusiven/ausschließlichen Rechte ab. Das bedeutet, dass man mit seinen Fotos weiterhin tun kann, was man will &#8211; aber die Anbieter auch. Das war in der ersten Fassung offenbar missverständlich formuliert.</p>
<p>Dass die Dienste versichern, die Urheberrechte blieben bei den Fotografen, ist nur ein sehr schwacher Trost. Denn zum einen ist das Urheberrecht in Deutschland ohnehin nicht abtretbar. Zum anderen wäre die Chance, ein Foto, das z.B. durch die Veröffentlichung auf Twitpic populär geworden ist, selbst an einen Verlag oder Fernsehsender lizenzieren zu können, verschwindend gering.</p>
<p>Natürlich ist die Frage, ob man sich über einen solchen Fall überhaupt Gedanken machen muss, wenn man kein Profi ist und nur mit seinem Funktelefon Schnappschüsse macht. Doch was, wenn einer dabei ist, <a href="http://twitter.com/#!/jkrums/status/1121915133">der Geschichte schreibt</a>? Dann hätte man schon gern das Recht, damit auch den einen oder anderen Euro zu verdienen.</p>
<p>Das erlauben Yfrog, Mobypicture und img.ly, denn alle versichern, hochgeladene Fotos nicht ohne Zustimmung des Fotografen an andere zu lizenzieren. D.h. dass man für seine Zustimmung auch eine Beteiligung verlangen kann.</p>
<p>Die Frage, ob die Bedingungen der Dienste in Deutschland überhaupt Gültigkeit erlangen, lasse ich außen vor, da das zwar mit guten Gründen bezweifelt werden kann. Doch zum einen ist eine sehr komplexe Abwägung zu treffen, um dazu etwas Zuverlässiges sagen zu können. Zum anderen gibt es ja mit Yfrog und Mobypicture Anbieter, bei denen ein Konflikt erst gar nicht entstehen sollte (es sei denn, sie halten sich nicht an ihre eigenen Vorgaben, wofür es aber keine Anzeichen gibt). Also am besten einen der drei als Standardanwendung einstellen, bevor man sensationelle Fotos macht&#8230;</p>
<p>Es berichten</p>
<p>DRadio Wissen: <a href="http://wissen.dradio.de/iphoneography-das-smartphone-als-kamera-ersatz.33.de.html?dram:article_id=14443">Das Smartphone als Kamera-Ersatz</a></p>
<p>News-Echo: <a href="http://www.newsecho.de/digital/netz_und_technik/5xzj9Li4Kec/unfaire_bedingungen-urheberrechts_blog_%E2%80%9Efinger_weg_von_twitpic_twitter_und_lockerz%E2%80%9C">Urheberrechts-Blog: „Finger weg von Twitpic, Twitter und Lockerz“</a></p>
<p>via <a href="https://twitter.com/#!/japi999">@japi999</a>, <a href="https://twitter.com/#!/mikko">@mikko</a> &amp; <a href="https://twitter.com/#!/reppesgaard">@reppesgaard</a></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/01/09/finger-weg-von-twitpic-twitter-und-lockerz-beim-foto-upload-stattdessen-yfrog-oder-mobypicture-nutzen/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Kopieren verboten? WDR Scala mit einer kleinen &#8220;Geschichte des Urheberrechts in vier Folgen&#8221;</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/12/27/kopieren-verboten-wdr-wissen-mit-einer-kleinen-geschichte-des-urheberrechts-in-vier-folgen/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 21:55:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[In eigener Sache]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie hat sich die Geschichte des Urheberrechts entwickelt? Scala will es wissen und bahnt sich den Weg durch das Dickicht der wechselhaften Geschichte des Urheberrechts. So kündigt der WDR eine Sendereihe zum Thema Urheberrecht an, die ab morgen (Mittwoch, 28. Dezember) in der WDR-Sendung Scala ausgestrahlt wird. Aus der Beschreibung: Egal ob Text, Foto oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Wie hat sich die Geschichte des Urheberrechts entwickelt? Scala will es wissen und bahnt sich den Weg durch das Dickicht der wechselhaften Geschichte des Urheberrechts.</p></blockquote>
<div>So kündigt der WDR eine <a href="http://www.wdr.de/wissen/wdr_wissen/programmtipps/radio/11/12/30_1205_5.php5">Sendereihe zum Thema Urheberrecht</a> an, die ab morgen (Mittwoch, 28. Dezember) in der WDR-Sendung Scala ausgestrahlt wird.</div>
<p>Aus der Beschreibung:</p>
<blockquote><p>Egal ob Text, Foto oder Video, spätestens mit der Nutzung von Blogs, Wikipedia und Videoportalen wie youtube kann man sich mit einem Klick der Urheberrechtsverletzung schuldig machen. Die Debatte um den Wert der Kopie und des Plagiats ist längst in die nächste Runde gegangen.</p></blockquote>
<p>Mit dabei auch iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp (in der Sendung am Freitag).</p>
<p>Die erste Folge wird am  Mittwoch, 28. Dezember, von 12.05 Uhr bis 13 Uhr auf WDR 5 ausgestrahlt, weitere Sendetermine sind der 29. und 30. Dezember, jeweils um 12.05 Uhr (wie man dabei auf vier Folgen kommt, ist uns nicht klar, aber vielleicht erfährt man das während der Sendung). Die Sendungen werden jeweils ab 21.05 Uhr auf WDR 5 wiederholt, außerdem gibt es Informationen zum <a href="http://www.wdr.de/radio/home/radiorecorder/start/index.phtml">Radio-Recorder</a>, mit der man die Sendung aufzeichnen kann, und dem <a href="http://www.wdr.de/radio/home/podcasts/channelausspielung.phtml?channel=scala">Podcast</a>, auf der <a href="http://www.wdr.de/wissen/wdr_wissen/programmtipps/radio/11/12/30_1205_5.php5">Info-Seite des WDR</a>. Ein Livestream ist ebenfalls verfügbar.</p>
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		</item>
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		<title>Verletzen Nutzer von Streaming-Plattformen das Urheberrecht?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/12/23/verletzen-nutzer-von-streaming-plattformen-das-urheberrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 22:10:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsdurchsetzung im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) und die Filmindustrie können sich über ein Weihnachtspräsent freuen, das sie mit dreister bis irreführender Öffentlichkeitsarbeit selbst herbeigeführt haben, das sich aber als Danaergeschenk erweisen wird. Aktualisierung vom 29.12.2011 des Beitrags vom 23.12.2011 Ein FOCUS-Redakteur hat keine Ahnung von der Komplexität des Urheberrechts (was ihm nicht vorzuwerfen ist), schreibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3408" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2011/12/raubkopierer.jpg"><img class="size-medium wp-image-3408" title="raubkopierer" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2011/12/raubkopierer-300x214.jpg" alt="" width="300" height="214" /></a><p class="wp-caption-text">Werden immer mehr: Raubkopierer. Auch dank GVU und den Gerichten. (Foto: http://www.flickr.com/people/mkorsakov - CC BY-NC-SA 2.0)</p></div>
<p><strong>Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) und die Filmindustrie können sich über ein Weihnachtspräsent freuen, das sie mit dreister bis irreführender Öffentlichkeitsarbeit selbst herbeigeführt haben, das sich aber als Danaergeschenk erweisen wird.</strong></p>
<p><em>Aktualisierung vom 29.12.2011 des Beitrags vom 23.12.2011</em></p>
<p><strong></strong>Ein FOCUS-Redakteur hat keine Ahnung von der Komplexität des Urheberrechts (was ihm nicht vorzuwerfen ist), schreibt aber darüber, ohne sich schlau zu machen (was ihm sehr wohl vorzuwerfen ist). Was dabei herauskommt, ist eine Art Abschrift einer Pressemitteilung, die die GVU am 22. Dezember veröffentlicht hat (Link unten). Die These: Wer einen Film bei kino.to auch nur anschaut, macht sich strafbar. Dementsprechend auch die Focus-Schlagzeile: &#8220;Nutzer von Raubkopie-Streams machen sich strafbar.&#8221;</p>
<p>Das ist zwar sehr wahrscheinlich falsch (dazu weiter unten), aber immer noch besser als das, was die folgenden Abschreiber daraus machen: <span id="more-3386"></span>&#8220;Filme „nur“ streamen? Strafbar!&#8221; titelt Bild Online, und W&amp;V schreibt: &#8220;Gericht: Kino.to-Nutzung ist Straftat&#8221;. Und ohne zweifelhafte Hilfe von Focus wusste sueddeutsche.de zu berichten: &#8220;Streaming ist illegal&#8221;. Was natürlich völliger Nonsens ist, denn dann könnten wir die Verantwortlichen von ARD, ZDF, RTL, SAT1 und Tausenden anderen Websites demnächst genauso im Knast besuchen wie die Chefs der SZ, die für deren <a href="http://www.sueddeutsche.de/video">Video-Portal</a> den Kopf hinhalten müssen. Darüber hinaus sämtliche Internet-Nutzer. Also etwa 70 Prozent der Bevölkerung.</p>
<p>Dabei hatten lange vorher Fach-Websites bereits über die äußerst dünne Faktenlage berichtet &#8211; und in ihren Artikeln wesentlich besser eingeschätzt, was von <strong>Informationen einer Pressemitteilung einer Lobby-Vereinigung </strong>zu halten ist<strong>, die auf der mündlichen Darlegung eines Amtsrichters zu seinem Urteil, dessen schriftliche Begründung noch aussteht</strong>. Nicht viel nämlich. (Wir haben darauf natürlich ebenfalls hingewiesen: in diesem Beitrag am 23.12.). Aber deutsche Journalisten lesen bekanntlich keine Blogs, weil das die Klowände des Internets sind (ja, ich weiß, das ist eine unzulässige Verallgemeinerung, die nur ungefähr 98 Prozent der Zunft abdeckt. Die 2 Prozent bitte ich um Verzeihung).</p>
<p>Nun finden sich inzwischen etwa <a href="http://www.google.de/search?hl=de&amp;gl=de&amp;tbm=nws&amp;btnmeta_news_search=1&amp;q=kino.to#sclient=psy-ab&amp;hl=de&amp;safe=off&amp;gl=de&amp;tbm=nws&amp;source=hp&amp;q=kino.to&amp;pbx=1&amp;oq=kino.to&amp;aq=f&amp;aqi=&amp;aql=&amp;gs_sm=e&amp;gs_upl=5645l5757l0l5941l2l2l0l0l0l1l193l193l0.1l1l0&amp;bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&amp;fp=549b6a69e642aa9c&amp;biw=1029&amp;bih=645">100 Beiträge deutscher Publikationen</a>, die den Tenor der GVU-Presseerklärung unreflektiert wiederkäuen, was den einen oder anderen Korken dort bereits vor Silvester aus der Schampusflasche knallen lassen dürfte. Die Experten, die erläutern, dass es sich bei diesem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Obiter_dictum">obiter dictum</a> eines Amtsrichters aus Leipzig um alles andere handelt als eine Grundsatzentscheidung, gehen darin unter: <a href="http://www.pcgameshardware.de/aid,861433/Kommentar-zum-kinoto-Urteil-des-Amtsgerichts-Leipzig-Strafbarkeit-der-Nutzer-von-Streams-festgestellt/Internet/News/">Clemens Gäfgen</a>, <a href="http://www.internet-law.de/2011/12/sreaming-von-urheberrechtswidrigem-content-strafbar.html">Thomas Stadler</a>, <a href="http://klawtext.blogspot.com/2011/12/jahresende-interessante-zeit-fur.html">Sebastian Dosch</a> &#8211; nicht zu vergessen natürlich die Analyse zur rechtlichen Einschätzung von kino.to und Videostreaming der iRights.info-Redakteure Till Kreutzer und John Weitzmann (s. unten in diesem Beitrag).</p>
<p>Ähnlich der unsäglichen Kampagne <a href="http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/">Raubkopierer sind Verbrecher</a>, haben wir es wieder mit einem Fall zu tun, bei dem die Rechteverwerter und ihre Lobbygruppen Nebelkerzen werfen, um den Eindruck zu erwecken, alles, was sie nicht erlauben, sei verboten. Um sich dann bei nächster Gelegenheit über &#8220;mangelnde Unrechtsbewusstsein&#8221; der Bevölkerung zu beklagen. Von dem natürlich jeder jederzeit ausgehen muss, der ein Rechtsbewusstsein damit gleichsetzt, dass andere immer der eigenen Auffassung sein müssen.</p>
<p>Nutzer glauben also zum einen, dass immer mehr von dem, was sie täglich tun, illegal ist: erst war es die Privatkopie, nun ist es das Anschauen von Streams im Netz (oder Anhören, denn dem Stream ist es egal, was er transportiert). Zum anderen haben sie die Befürchtung, für all die Handlungen, die zum einen völlig selbstverständlich sind, deren rechtliche Einschätzung aber selbst Experten Kopfzerbrechen bereitet, mit Abmahnungskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro belegt zu werden. (dazu auch: <a href="http://www.neunetz.com/2011/12/28/und-bevor-man-etwas-streamt-werde-man-experte-der-entertainmentindustrie/">Und bevor man etwas streamt, werde man Experte der Entertainmentindustrie</a>)</p>
<p>Die Folge: Eine &#8220;<em>die da oben</em> gegen <em>uns hier unten</em>&#8220;-Haltung, bei der vor allem eine Gruppe unter die Räder kommt: Die Urheber. Denn wann immer einer von ihnen leise daran erinnert, dass sie ja auch gern von den Früchten ihrer Arbeit leben möchten, liest man in den Kommentarspalten Dutzende Kommentare von gieriger Musikindustrie, Massenabmahnungen und Verblödungskampagnen. Doch selbst wenn diese Hinweise richtig sind, vergessen die Kommentatoren dabei meist eins: Dass sie den Esel schlagen (die Urheber), aber den Sack meinen (die Urheberrechtsindustrie).</p>
<p>Und leider müssen sich auch die Urheber diesen Schuh anziehen. Denn solange Ihre Vertreter sie sich mit völlig <a href="http://carta.info/25968/offener-brief-5-vor-12-fuer-ver-di-wo-steht-die-gewerkschaft-beim-urheberrecht/">fehlgeleiteten Initiativen</a> mit den Rechteverwertern ins Boot setzen oder <a href="http://www.irights.info/?q=content/denn-sie-wissen-nicht-was-sie-fordern">Vorschläge</a> machen, die lediglich vortäuschen, die Interessen der Urheber zu vertreten, dürfen sie sich über mangelnden Rückhalt bei den Nutzern nicht wundern.</p>
<p>Und so stolpern wir von einem Konflikt zum nächsten, ohne einer Lösung des Problems, wie Urheber für ihre Arbeit vergütet werden können, näher zu kommen. Und so lange Akteure wie GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy sich darauf zurückziehen, nur einen Job zu machen, der der geltenden Rechtslage entspricht, ihnen aber die Einschätzung, ob ihr Handeln gesellschaftlich gesehen richtig ist oder nicht (<a href="http://vimeo.com/15694221">im Video bei 1:06 Stunden</a>), völlig gleichgültig ist, wird es wohl dabei bleiben, dass man sich lieber (verbal) gegenseitig die Köpfe einschlägt, als nach einer Lösung zu suchen.</p>
<p>Hier der ursprüngliche Beitrag vom 23.12.2011:</p>
<p>Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) <a href="http://www.gvu.de/25_186_3_Jahre_und_5_Monate_Haft_fuer_Serverbeschaffer_von_kino_to_Richter_Winderlich_stellt_in_Urteilsbegruendung_klar_Nutzen_von_illegalen_Streams_ist_rechtsverletzende_Verbreitung_und_Vervielfaeltigung.htm">in einer Presseerklärung</a> berichtet, geht der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich davon aus, dass das Anschauen von Videos per Streaming eine Verbreitung und Vervielfältigung sei, daher dadurch auch Urheberrechtsverletzungen begangen werden können:</p>
<blockquote><p>Mit dem Begriff „vervielfältigen“ habe der Gesetzgeber das „Herunterladen“ gemeint, führte Richter Winderlich aus. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne.</p></blockquote>
<p>Diese Auffassung ist besonders deshalb interessant, weil bisher keine Urteile zu dieser Frage bekannt waren. Ob die Auffassung unwidersprochen bleiben wird, ist allerdings zu bezweifeln. So haben die iRights.info-Autoren Till Kreutzer und John Weitzmann in ihrer Analyse der Frage unter dem Titel <a href="http://www.irights.info/?q=node/847">Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co.</a> eine wesentlich differenziertere Einschätzung getroffen:</p>
<p><!--more--></p>
<blockquote><p>Es gilt, dass technische Vervielfältigungen, die zum Beispiel beim Browsing erzeugt werden, grundsätzlich erlaubt sind. Allerdings enthält diese Vorschrift keine eindeutige Antwort auf die hier relevanten Fragen. Das liegt vor allem daran, dass sie sehr unklar und wenig eindeutig formuliert ist.</p>
<p>Klar ist hiernach lediglich, dass rechtmäßig in das Internet gestellte Inhalte per Streaming auf dem eigenen Rechner angeschaut werden dürfen. Sich die Tagesschau in der ARD-Mediathek anzusehen, ist also in Ordnung. Bei Streams, die über Plattformen wie kino.to abgerufen werden können, ist dies aber im Zweifel nicht der Fall.</p>
<p>Es ist sicherlich kein Zufall, dass eine Domain, auf der die neuesten Kinofilme für lau zu finden sind, im Südseeinselstaat Tonga registriert ist. Mit Sicherheit ist davon auszugehen, dass der Betreiber des Portals nicht die für ein solches Online-Angebot erforderlichen Rechte hat, es sich also mehr oder weniger eindeutig um eine rechtswidrige Quelle handelt.</p>
<p>Auch wenn das Angebot selbst rechtswidrig ist, heißt das nicht unbedingt, dass man die dort bereitgehaltenen Filme nicht ansehen darf. Man könnte einerseits sagen, dass es sich nur um einen digitalen Werkgenuss handelt, da die Inhalte nicht heruntergeladen, sondern nur gestreamt werden. Insofern wäre es egal, ob die Quelle rechtmäßig oder illegal ist. Ein (guter) Grund für diese Auffassung liegt darin, dass nur so der Nutzer aus den rechtlichen Fragen herausgehalten wird, die den Anbieter der Inhalte betreffen.</p>
<p>Die rechtlichen Hintergründe kann der private Nutzer in der Regel weder wissen noch beurteilen. Einer Kriminalisierung der Bevölkerung könnte so entgegengewirkt werden. Außerdem würde dadurch der Grundsatz aufrecht erhalten, dass der reine Werkgenuss durch das Urheberrecht nicht geregelt werden soll. Und das war bislang immer so: Niemand wäre auf die Idee gekommen, Radiohörer der in den sechziger und siebziger Jahren verbreiteten, illegalen Piratensender als Urheberrechtsverletzer anzusehen. Ob die Gerichte diese Auffassung teilen, ist allerdings völlig offen.</p>
<p>Dagegen könnte man zum Beispiel einwenden, dass kino.to und ähnliche Angebote offensichtlich rechtswidrig sind und deren Nutzung generell untersagt sein sollte. Einen Schutz vor unsicherer Rechtslage benötigen die Nutzer bei derart eindeutig illegalen Diensten somit nicht. Die Filmwirtschaft hätte zum Beispiel ein erhebliches Interesse an einem Verbot der Nutzung, da sie gegen die anonymen Anbieter im Ausland im Zweifel nicht effektiv vorgehen kann.</p></blockquote>
<p>Die Auffassung von Amtsrichter Winderlich liegt nun vor. Ob der Verurteilte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, die dann in einer höheren Instanz zu einer anderer Einschätzung führen könnte, ist  nicht bekannt.</p>
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		</item>
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		<title>CDU droht Spaltung beim Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 13:45:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Union]]></category>
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		<description><![CDATA[Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging. Man musste nur die Statements der Industrie lesen, um zu wissen, was am nächsten Tag aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtebewahrung um jeden Preis, Rechtsverschärfungen, überzogene Sanktionen mit fragwürdigen pädagogischen Konzepten und ein klarer Lobbyismus für die üblichen Verdächtigen aus Musik-, Film-, Presse-, und Unterhaltungsindustrie – dies war jahrzehntelanger Standard der CDU, wenn es um Fragen des Urheberrechts ging. Man musste nur die Statements der Industrie lesen, um zu wissen, was am nächsten Tag aus den Lautsprecherwagen der CDU schallte. Copy und Paste in seiner ganz traditionellen Form. Nur vereinzelt und hinter vorgehaltener Hand konnte man aus den Reihen der Unionsfraktion hören, dass es so nicht weitergehen könne und es völlig klar sei, dass ein moderner Ansatz im Urheberrecht dringend nötig sei. Diese vereinzelten Stimmen wachsen gerade zu einem Chor an, einem Chor, der mehr als eine Meinungsverschiedenheit in der Sache ist. Der CDU droht die Spaltung beim Urheberrecht.</p>
<p><strong>Von Sprechautomaten und schwarzen Witwen<br />
</strong>Noch gibt es sie – die Sprechautomaten. Siegfried Kauder als zweifelhafter Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag ist so einer; die schwarze Witwe des CDU-Urheberrechts, Günther Krings, ebenso. Zweifelsohne mächtige Granden im parteiinternen Machtgefüge der CDU, unterstützt von einer Phalanx aus Getreuen. Sie haben ihre Partei in den entscheidenden Fragen zur Ausgestaltung von Regulierung und Verteilungsfragen im Internet – vorneweg des Urheberrechts – aber nur noch gerade so im Griff. An allen Ecken und Enden wird ihre eindimensionale und einfache Sichtweise in Frage gestellt. Mehr noch, es wird zunehmend intern und öffentlich ihre Wahrheit deutlich kritisiert. Es entwickelt sich ein Tiefdruckgebiet mit Potential für einen kräftigen anhaltenden Wintersturm.</p>
<p>Diese Entwicklung ist vielfach sichtbar. So hat sich in der Union in diesem Herbst die <a href="http://www.faires-urheberrecht.de/">„Initiative Faires Urheberrecht“</a> gegründet. In ihren <a href="http://www.faires-urheberrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/pm_initiative_faires_urheberrecht.pdf">Leitlinien für ein zukünftiges Urheberrecht (PDF)</a> fordern sie als Teil der Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel. Dazu heißt es auf der Website der Initiative: „Gerade im Schatten der jüngsten Rufe nach Netzsperren infolge von Urheberrechtsverletzungen sei es an Zeit, öffentlich zu dokumentieren, dass solche Positionierungen auch von Mitgliedern der Union kritisch gesehen würden.“ Ein Mitinitiator der Initiative, Alexander Kurz, Mitarbeiter des Chefs der CDU-geführten hessischen Staatskanzlei Axel Wintermeyer, erklärt dazu: „Wir sind der Auffassung, dass sich einzelne Abgeordnete hier in Standpunkte verrannt haben, die sowohl gesellschaftlich als auch unionsintern weder gewünscht noch mehrheitsfähig sind. Deshalb muss hier einmal deutlich sichtbar ein Stop-Schild hochgehalten werden.“</p>
<p><span id="more-3375"></span></p>
<p><strong>„Abweichler“ fordern Fair-Use-Prinzip im deutschen Urheberrecht<br />
</strong>Die <a href="http://www.faires-urheberrecht.de/initiatoren/">30 Initiatoren</a> aus den Reihen der CDU/CSU, unter ihnen auch Bundestagsabgeordnete, trauen sich aus der Anonymität und beziehen klar Stellung gegen den offiziellen Kurs der Union im Urheberrecht. So fordern sie, dass das Fair-Use-Prinzip im deutschen Urheberrecht eingeführt werden muss: „Mit der technischen Durchdringung ändern sich die Verhaltensweisen von Menschen. Was heute noch als Trend für wenige erscheint, kann sich morgen zum etablierten und akzeptierten Verhalten in der Gesellschaft entwickeln. Es ist dem Gesetzgeber nicht möglich, das Urheberrecht jedem dieser Entwicklungsschritte anzupassen. Hierbei muss das urheberrechtliche Schrankenmodell neu justiert werden.“ Und weiter: „Um in Streitfragen flexibel auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können, muss das Fair-Use-Prinzip ins Urheberrecht aufgenommen werden. Die Kriterien für ‚Fair Use’ sind so zu definieren, dass Gerichte Entscheidungen treffen können, die der Lebenswirklichkeit entsprechen.“</p>
<p>Sie halten Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen, die von den Kaudern und Kringsen der Partei immer wieder herbeigewünscht werden, für verfassungswidrig:<br />
„Niemand käme beispielsweise auf die Idee, einem Kaufhausdieb als Sanktion den Zugang zu Zeitungen oder dem Fernsehen zu verbieten. Genauso absurd ist die Idee, im Falle von Urheberrechtsverletzungen, zeitweise Internetsperren zu verhängen. Der hierin liegende massive Grundrechtseingriff erscheint spätestens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit evident verfassungswidrig.“</p>
<p>Dies sind nur ein paar Ansätze, die der offiziellen Parteilinie diametral entgegenstehen. Bezeichnend auch, dass die Initiatoren mit ihrer Webseite eine neue, öffentlichkeitswirksame Plattform gesucht haben, um ihrer Kritik Ausdruck zu verleihen. Rechnet man den PR-Effekt weg, bleibt es immer noch ein deutlicher Affront gegen die Alteingesessenen. Die öffentliche Bühne der Diskussion wird dem Gekungel in Hinterzimmern vorgezogen.</p>
<p><strong>CDU-Wirtschaftsrat stellt sich gegen Kauder und Krings<br />
</strong>Man könnte nun meinen, dass es ja nur 30 Personen in der Union sind, die die grundsätzliche verstaubte Haltung der Union zum Urheberrecht kritisieren, doch weit gefehlt. Gestern hat der mächtige CDU-Wirtschaftsrat die Positionen der Initiative Faires Urheberrecht begrüßt und seine <a href="http://www.wirtschaftsrat.de/wirtschaftsrat.nsf/id/wirtschaftsrat-unterstuetzt-initiative-faires-urheberrecht-der-union-de?open">Unterstützung erklärt</a>. Noch vorsichtig in einzelnen Formulierungen und bei aller Kritik an anderen Positionierungen, ist dies trotzdem eine öffentliche Ohrfeige für die Beton-Urheberrechtsvertreter in der Union. Dorothee Belz, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Netz- und Medienpolitik des CDU-Wirtschaftsrates und gleichzeitig Director Law and Corporate Affairs der Microsoft Deutschland GmbH, erklärt dazu: „Die anhaltende Diskussion zum Urheberrecht in der digitalen Welt verdeutlicht allen Beteiligten die Wichtigkeit, schnellstmöglich einen neuen Ansatz für eine zukunftsweisende Lösung zu entwickeln. Dies ist sowohl im Interesse der Privatnutzer wie auch der Netzbetreiber und Anbieter von Inhalten.“ Der CDU-Wirtschaftsrat vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 12.000 Unternehmen aus Deutschland und Europa.</p>
<p><strong>Junge Union gegen Leistungsschutzrecht für Presseverlage<br />
</strong>Auch beim Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage reißen die Gräben auf. Noch hinter vorgehaltener Hand gibt es bei vielen Abgeordneten aus Reihen der CDU erhebliche Verbitterung über das tolldreiste Vorgehen der Presseverleger gepaart mit großem Unverständnis über diese Forderung. Die Sorgfaltspflicht und der Quellenschutz gebietet es, hier niemanden zu outen. Dies ist aber verbunden mit dem Wunsch, dass sich viele von denen, die sich angesprochen fühlen, mutig mit ihren Überzeugungen in die Öffentlichkeit stellen. Dies auch verbunden mit dem dringenden Wunsch an die Vertreter der Union die Sachargumente abzuwägen und sich nicht von Drohungen beeinflussen und in ihrer freien Meinungsbildung als Abgeordnete unter Druck setzen zu lassen.</p>
<p>Deutlich gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat sich die Junge Union ausgesprochen. In Zeile 257 des Beschlusses des Deutschlandrates der Jungen Union im Papier <a href="http://www.junge-union.de/media/resolutions/147266_DLRat_Beschluss_Netzpolitik.pdf">„Freiheit und Verantwortung – Plädoyer für eine moderne Netzpolitik“ (PDF)</a> heißt es: „Wir sprechen uns gegen die Einführung eines speziellen Urheber-und Leistungsschutzrechts für Verlage aus. Anstatt nach neuen urheberrechtlichen Spezialregeln im Onlinebereich zu rufen, fordern wir die Verlage dazu auf, sich dem Wettbewerb im Internet zu stellen und sich der Entwicklung neuer, innovativer Geschäfts- und Vermarktungsmodelle zu widmen.“</p>
<p>Letztgenannter Punkt berührt direkt die Frage, inwieweit marktwirtschaftliche Regelungen Grundlage des unionsinternen Umgangs mit einem solchen neuen Recht sind, oder ob ein neues Gefälligkeitsverhältnis gesetzlicher Unterstützung zugunsten der Presseverlage eingeführt wird. Gerade auch vor diesem Hintergrund gibt es in der Union eine immense Unruhe.</p>
<p><strong>Handpuppe oder Glaubwürdigkeit<br />
</strong>Die Union, und besonders die CDU, stehen vor einer Zerreißprobe. Die Reihen sind schon lange nicht mehr geschlossen. Es ist auch viel mehr als ein sachlicher Streit um Fachfragen. Jeder Einzelne in der CDU wird sich entscheiden müssen, ob sein Blick in die Vergangenheit oder in die Zukunft geht. Letztere werden politisch gewinnen, die anderen werden nach der nächsten Wahl gute Jobs in der Medienindustrie bekommen. Es ist also eine sehr persönliche Frage. Aber eine, die am Rande auch mit Glaubwürdigkeit zu tun hat, denn wer lässt sich als Politiker schon gerne als Sprechautomat von Interessen Dritter bezeichnen. Und das auch noch in der Weihnachtszeit.</p>
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		<title>Creative Commons: Öffentliche Diskussion zu Version 4.0 startet</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 14:58:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Hendrik Weitzmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[CC 4.0]]></category>
		<category><![CDATA[CCPL4]]></category>
		<category><![CDATA[Community]]></category>
		<category><![CDATA[Diskussion]]></category>

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		<description><![CDATA[Im kommenden Jahr wird es eine neue Version der Creative Commons Public Licenses (CCPL), also der sechs Creative-Commons-Kernlizenzen geben (siehe Blog-Post auf creativecommons.org). Damit soll auf die Veränderungen des Netzes und seiner Protagonisten gegenüber dem Jahr 2007 reagiert werden, dem Geburtsjahr der aktuellen Version 3.0. Der Zeitabstand zwischen den Versionen hat sich jeweils rund verdoppelt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://de.creativecommons.org/files/2011/12/CCPL4-Schriftzug.png"><img src="http://de.creativecommons.org/files/2011/12/CCPL4-Schriftzug-300x80.png" alt="" width="300" height="80" style="margin:8px;float:right" /></a>
<p>Im kommenden Jahr wird es eine neue Version der Creative Commons Public Licenses (CCPL), also der sechs Creative-Commons-Kernlizenzen geben (siehe <a href="http://creativecommons.org/weblog/entry/30676?utm_campaign=newsletter_1112&amp;utm_medium=blog&amp;utm_source=newsletter" title="CC Blog Post über Diskussion" target="_blank">Blog-Post</a> auf creativecommons.org). Damit soll auf die Veränderungen des Netzes und seiner Protagonisten gegenüber dem Jahr 2007 reagiert werden, dem Geburtsjahr der aktuellen Version 3.0. Der Zeitabstand zwischen den Versionen hat sich jeweils rund verdoppelt. Mit der kommenden Version 4.0 versucht Creative Commons, einen Standard zu schaffen, der für eine Dekade oder länger tauglich sein soll &#8211; in der Zeitrechnung des Internet eine Ewigkeit.</p>
<p><span id="more-3359"></span><br />
<strong>Noch mehr wisdom of the crowd noch früher</strong></p>
<p>Anders als bei allen vorherigen Versionierungen steht kein im kleinen Kreise geschriebener Entwurf am Anfang des Prozesses, sondern die offene und öffentliche Diskussion, die beim <a href="http://creativecommons.org/weblog/entry/29639?utm_campaign=newsletter_1111&amp;utm_medium=blog&amp;utm_source=newsletter" title="CC Blog Post über CC Global Summit Warschau" target="_blank">CC Global Summit</a> im September in Warschau bereits angelaufen ist. Erst daraus wird Ende Februar 2012 der erste Entwurf entstehen, der dann noch einmal zur öffentlichen Überprüfung ins Netz gestellt werden wird. In der ersten Phase sollen vor allem Wünsche und Vorschläge gesammelt werden, was die Version 4.0 leisten oder anders angehen soll als die 3.0.</p>
<p>Die Diskussion dazu wird auf drei verschiedenen Kanälen ablaufen, vor allem über die Mailingliste <a href="http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-licenses" title="subscribe to cc licenses discussion list" target="_blank">cc-licenses@lists.ibiblio.org</a>, aber auch im <a href="http://wiki.creativecommons.org/4.0" title="CC Wiki" target="_blank">CC Wiki</a> und dort noch einmal gesondert in Form einer <a href="http://wiki.creativecommons.org/4.0/Sandbox" title="CC 4.0 Sand Box" target="_blank">Sand Box</a>. Die Sand Box hat bereits die grobe Struktur einer CC-Lizenz und soll es ermöglichen, an dieser Struktur entlang Vorschläge zu sammeln, wie die Version 4.0 am besten aufgebaut und formuliert sein sollte.</p>
<p><strong>Neuer Umgang mit Open Data? Feintuning bei kommerziell versus nicht-kommerziell?</strong></p>
<p>Inhaltlich steht tatsächlich alles zur Diskussion. Sogar eine sprachliche Komplettüberholung in Richtung besserer Verständlichkeit des für Juristen gedachten rechtsverbindlichen Lizenztextes ist im Gespräch. Dass hier vieles möglich ist, hat das australische CC-Projekt bei der Portierung der Version 3.0 gezeigt.</p>
<p>Ein Hauptantrieb, überhaupt in die Versionierung einzusteigen, ist jedoch die rasant steigende Wichtigkeit von Open-Data-Initiativen. Gerade die europäischen Hüter großer Datenbestände tun sich oft schwer mit der Art und Weise, wie die CCPL 3.0 mit dem Sui-Generis-Datenbankenrecht umgeht. Dies hat schon wiederholt verhindert, dass Datenbestände freigegeben wurden, bzw. hat zu Insellösungen mit lediglich an den CCPL orientierten aber rechtlich nicht kompatiblen Lizenzen geführt.</p>
<p>Auch sonst ist die Kompatibilität verschiedener Lizenzsysteme untereinander eines der Top-Themen rund um 4.0. Oft steht und fällt die Kombinierbarkeit von Content im Netz mit der Frage, ob es um eine kommerzielle oder eine nicht-kommerzielle Nutzung geht. Hier enthalten die bisherigen Versionen der CC-Lizenzen eine Definition, die vielen zu ungenau ist. Ob es bei Version 4.0 eine Präzisierung geben wird, ist offen. Sowohl dafür als auch dagegen gibt es gute Argumente.</p>
<p><strong>Mitmachen ist die Mühe wert</strong></p>
<p>Noch nie war die Konstruktionsarbeit bei Creative Commons so partizipativ angelegt wie jetzt. Wer also Ideen oder auch nur vage Vorstellungen hat, was man an den CCPL wie und wofür verbessern könnte, sollte das jetzt in die Diskussion einbringen. Die CCPL 4.0 wird dadurch noch einmal besser sein und für noch mehr kreative Bewegung im Netz sorgen, von der letztlich alle etwas haben. Bis Ende Februar 2012 kann jede/r an den Grundfesten der zukünftigen CCPL mitarbeiten.</p>
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