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	<title>iRights.info - Blog &#187; Urheberpersönlichkeitsrechte</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Save the Date: Einladung zum ersten Urheber-Nutzer-Dialog</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 07:00:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir sind der Überzeugung, dass beide Interessengruppen grundsätzlich auf der gleichen Seite stehen und ein gemeinsames Interesse an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Urheberrechts haben. Werke werden geschaffen, damit sie gesehen, gelesen, gehört und genutzt werden. Nutzer sind nicht Gegner, sondern der Adressat von Werken. Nutzer sind gleichzeitig immer öfter auch Urheber und Urheber sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir sind der Überzeugung, dass beide Interessengruppen grundsätzlich auf der gleichen Seite stehen und ein gemeinsames Interesse an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Urheberrechts haben. Werke werden geschaffen, damit sie gesehen, gelesen, gehört und genutzt werden. Nutzer sind nicht Gegner, sondern der Adressat von Werken. Nutzer sind gleichzeitig immer öfter auch Urheber und Urheber sind immer gleichzeitig Nutzer. Leider wird die Diskussion um das Urheberrecht in den letzten Jahren in Form von Kampagnen und öffentlichen Angriffen sehr polarisierend geführt. Wir meinen, dass es Zeit ist, aufeinander zuzugehen und einem gemeinsamen Weg zu suchen, um Lösungen zu finden, die allen Seiten gerecht werden. </p>
<p>Der Urheber-Nutzer-Dialog soll in einem konstruktiven Rahmen das gegenseitige Verständnis für unterschiedliche Einschätzungen und Ansätze fördern, Vertrauen aufbauen, Vorurteile und Ängste abbauen. Es geht darum, die gemeinsamen Interessen an einer vielfältigen Kultur- und Kreativlandschaft herauszustellen, Nutzungsmöglichkeiten für Werke zu verbessern und Vorstellungen zu entwickeln, wie Urheber finanziell und rechtlich besser abgesichert werden können. </p>
<p>Auf dem ersten Treffen wird gesammelt: Die Beteiligten können ihre Standpunkte deutlich machen und gemeinsam eine detailliertere Agenda entwickeln. Das Verfahren und die Rahmenbedingungen des Dialoges werden gemeinsam vor Ort entwickelt. Es dient auch dazu, Schlüsselthemen zu identifizieren, um die weitere Arbeit vorzubereiten. Das erste gemeinsame Treffen wird öffentlich sein, spätere Treffen können – um eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen – auch im kleineren, nicht-öffentlichen Kreis stattfinden.</p>
<p>Zum ersten Urheber-Nutzer-Dialog sind Künstler, Kreative, Vertreter von Urheberverbänden, Nutzer und Vertreter von Nutzerinitiativen und -einrichtungen eingeladen. Die Teilnehmer bringen ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Kompetenzen zusammen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu beleuchten und daraus Handlungsmöglichkeiten jenseits bestehender Gräben zu entwickeln. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bereitschaft, konstruktiv über Lösungen zu diskutieren, wie ein ausgleichendes Urheberrecht in Zukunft aussehen soll. </p>
<p>In diesem Sinne laden wir zum ersten Treffen am </p>
<p><strong>11. Mai 2012 von 14 Uhr bis 17 Uhr in der <a href="http://www.homebase-berlin.net/">Homebase</a> (Köthener Str. 44, 10963 Berlin). </strong></p>
<p>Zur besseren Planung bitte wir um <strong>Anmeldung zur Veranstaltung</strong> an: otto@irights.info </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Philipp Otto</p>
<p>für das Team von iRights.info – Urheberrecht in der digitalen Welt</p>
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		<title>Deutscher Kulturrat zwischen altem Recht und neuer Zeit</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 07:21:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Deutsche Kulturrat ruft am 21. Mai zum &#8220;Aktionstag Wert der Kreativität&#8221; auf. Insbesondere sollen dabei nach einer aktuellen Meldung auch die &#8220;Netzaktivisten&#8221; bei der Veranstaltung eingebunden werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um ACTA, SOPA und PIPA und der stärker werdenden Berücksichtigung von netzspezifischen Fragestellungen in der Bundespolitik, sieht der Kulturrat die Interessen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Kulturrat ruft am 21. Mai zum &#8220;<a href="http://kulturstimmen.de/aktionstag/">Aktionstag Wert der Kreativität</a>&#8221; auf. Insbesondere sollen dabei nach einer aktuellen Meldung auch die &#8220;Netzaktivisten&#8221; bei der Veranstaltung eingebunden werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um ACTA, SOPA und PIPA und der stärker werdenden Berücksichtigung von netzspezifischen Fragestellungen in der Bundespolitik, sieht der Kulturrat die Interessen seiner Mitglieder in den Debatten nicht ausreichend berücksichtigt. Konsequenterweise sucht er nun den Dialog. </p>
<p>In einer aktuellen <a href="http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=2232&#038;rubrik=2">Pressemeldung</a> des Kulturrates heißt es dazu: &#8220;Die Bestimmungen zum Urheberrecht in der digitalen Welt spalten die Gesellschaft in Befürworter und Gegner. Zum einen brauchen professionelle Künstler ein durchsetzungsstarkes Urheberrecht. Zum anderen spricht sich eine Vielzahl von Nutzern gegen die ihrer Meinung zu rigiden Urheberrechtsgesetze aus&#8221;. Die grundsätzliche Frage, wie in der digitalen Welt für Urheber ein gutes Auskommen und eine gute Altersversorgung sichergestellt werden kann, ist hoch aktuell und bis heute nur teilweise beantwortet. Sicher ist, dass die Probleme von Urhebern hinsichtlich des Urheberrechts und ihrer sozialen Absicherung nur teilweise mit dem Phänomen der durch verlustfreie Vervielfältigung möglichen Kopien (sog. &#8220;Piraterie&#8221;) zu tun haben. </p>
<p>Die weitaus relevantere Baustelle liegt in Fragen der Verteilungsgerechtigkeit durch Verwertungsgesellschaften, im alltäglichen Verhältnis zwischen Urhebern und ihren werkvertreibenden Vertragspartnern und der Art und Weise der Bereitstellung von kreativen Werken in einem digitalen Umfeld, die die Kunden als fair und gerecht empfinden und für die sie gerne bezahlen wollen. Ob es beispielhaft die ständig am Rande des Scheiterns stehenden Verhandlungen von Drehbuchautoren mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder der stetige Kampf von Journalisten gegen Total-Buy-Out-Verträge sind, hier spielt die Musik wenn es um die Interessen von Urhebern geht. Viel zu oft und viel zu generell lassen sich die Urheber und Berufsverbände von Dritten für falsche Ziele instrumentalisieren. Dritte, die sich teilweise sogar selbst als Schöpfer, beispielsweise in der sogenannten Deutschen Content-Allianz, gerieren. </p>
<p>Um mit dem Missverständnis aufzuräumen, dass die Nutzer oder auch &#8220;Netzaktivisten&#8221; etwas gegen Urheber haben, ist eine Beteiligung am Aktionstag zu begrüßen. Zu begrüßen ist auch, wenn der Kulturrat sich auf eine ergebnisoffene zukunftsgewandte Diskussion über eine gerechte Balance der Interessen in den Regelungen zum Urheberrecht einlässt. Der Urheber ist der wesentliche Akteur im Urheberrecht. Er war aber noch nie der allein Berücksichtigte, vielmehr ist ein Großteil des Urheberrechts auf Regelungen zugunsten werkvertreibender Dienstleister ausgerichtet. Durch die Digitalisierung sind neue Parteien hinzugekommen, die berechtigterweise einen Anspruch erheben, berücksichtigt zu werden. Wie eine solche aussehen kann und soll, ist nun auch genuiner Kern der Diskussion um Fragen des Urheberrechts. </p>
<p>Gelänge es zu erkennen, dass Urheber und &#8220;Netzaktivisten&#8221; grundsätzlich gleichgelagerte Interessen haben, so würden sie eine mächtige Allianz für mehr Kreativität bilden. Zum Vorteil von beiden Seiten.</p>
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		<title>Urheberschaft erkennen vs. Urheberschaft verwischen: Adversarial Stylometry</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 19:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer hat&#8217;s geschrieben? Mit der Antwort auf diese Frage beschäftigt sich die Wissenschaft der Stilometrie schon seit dem 19. Jahrhundert und untersucht anonyme oder pseudonyme Texte mit statistischen Methoden auf ihre Urheber. Noch jüngeren Datums – und sozusagen die Konterwissenschaft dazu – ist die „Adversarial Stylometry”, die die Umgehungsmöglichkeiten solcher Verfahren untersucht. Auf dem 28. Chaos Communication [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer hat&#8217;s geschrieben? Mit der Antwort auf diese Frage beschäftigt sich die Wissenschaft der <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Stylometry">Stilometrie</a> schon seit dem 19. Jahrhundert und untersucht anonyme oder pseudonyme Texte mit statistischen Methoden auf ihre Urheber. Noch jüngeren Datums – und sozusagen die Konterwissenschaft dazu – ist die „Adversarial Stylometry”, die die Umgehungsmöglichkeiten solcher Verfahren untersucht.</p>
<p>Auf dem <a href="http://events.ccc.de/congress/2011/Fahrplan/events/4781.en.html ">28. Chaos Communication Congress</a> haben <a href="https://www.cs.drexel.edu/~greenie/">Rachel Greenstadt</a> und <a href="https://www.cs.drexel.edu/~mb553/">Michael Brennan</a> von der Drexel University (Philadelphia) heute einen bemerkenswerten Vortrag über den Stand der Dinge gehalten. Zugleich haben sie zwei zeitgleich veröffentlichte Programme vorgestellt, die gegensätzliche Ziele verfolgen: Während <em>JStylo</em> ein Programm zur Autorenerkennung ist, soll <em>Anonymouth</em> das Gegenteil leisten und Spuren von Autorenschaft verwischen. Beide Programme sind <a href="https://psal.cs.drexel.edu/index.php/Main_Page">frei erhältlich</a> – wobei es sich noch um frühe Alpha-Versionen handelt.<span id="more-3417"></span></p>
<p>Über die Perspektiven der Stilometrie <a href="http://boingboing.net/2011/12/29/state-of-adversarial-stylometr.html">schreibt</a> Cory Doctorow bei BoingBoing:</p>
<blockquote><p>Stylometry matters in many ways: its state of the art changes the balance of power between trolls and moderators, between dissidents and dictators, between employers and whistleblowers, between astroturfers and commenters, and between spammers and filters.</p></blockquote>
<p>Hier das Video (<a href="http://youtu.be/pShDeu0Cxco">Youtube</a>, <a href="http://mirror.fem-net.de/CCC/28C3/mp4-h264-HQ/28c3-4781-en-deceiving_authorship_detection_h264.mp4">MP4</a>):</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/-b0Ta9h62_E" frameborder="0" width="470" height="264"></iframe></p>
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		</item>
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		<title>iRights.info auf der OKCon 2011</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 10:06:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Morgen startet in der Berliner Kalkscheune die Open Knowledge Conference OKCon 2011. Es gibt ein spannendes Programm mit einer Vielzahl von internationalen Experten rund um freies Wissen. iRights.info wird auf der OKCon ebenfalls vertreten sein. iRights-Redakteur Till Kreutzer wird am Freitag den 01. Juli um 10 Uhr den Vortrag We are the Creators! halten. In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Morgen startet in der Berliner Kalkscheune die <a href="http://okcon.org/2011">Open Knowledge Conference OKCon 2011</a>. Es gibt ein spannendes Programm mit einer Vielzahl von internationalen Experten rund um freies Wissen. iRights.info wird auf der OKCon ebenfalls vertreten sein. iRights-Redakteur Till Kreutzer wird am Freitag den 01. Juli um 10 Uhr den Vortrag <a href="http://okcon.org/2011/programme/we-are-the-creators">We are the Creators!</a> halten. </p>
<p>In der Ankündigung heißt es dazu: &#8220;Cultural methods and means have changed radically in the digital era. We face phenomenons like the “Creativity of the Masses” and the “Remix-Culture”. Such and other developments in the societies all over the world shake the main principles of copyright law to the core. However the legal development did not (yet) react with likewise fundamentally revisions. Copyright law still focus’ only on the interests of the “original creator” and the entertainment, software and publishing industry – in other words: on piracy prevention and the enforcement of the given system. This diametral opposed development of legal and social norms let to a clash of the cultures and the generations long ago.&#8221;</p>
<p>Und weiter: &#8220;If the legislators do not (re)act adequately quite soon, the copyright system will collapse. In the presentation the social and cultural development will be compared with the legal development. An analysis will show the basic deficiencies the present copyright regime suffers from and what steps could (should) be taken to modernize the system in order to serve its destined function as the “Magna Charta of the Information Society.&#8221;</p>
<p>Das vollständige Programm findet sich <a href="http://okcon.org/2011/programme">hier</a>. Für alle die nicht dabei sein können, gibt es hier einen <a href="http://www.ustream.tv/channel/open-knowlegde">Video-Livestream</a>.</p>
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		<title>Einführung ins Urheberrecht von Thomas Hoeren als Podcast</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 11:49:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster, ist vielen durch sein regelmäßig aktualisiertes Skriptum Internetrecht bekannt. Jetzt gibt es auch eine kompakte und verständliche Einführung ins Urheberrecht als Podcast. In sieben Folgen, zusammen rund 74 Minuten, geht es um Geschichte und Systematik des Urheberrechts in Deutschland: Folge 1: Geschichte des Urheberrechts Folge 2: Was ist geschützt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster, ist vielen durch sein regelmäßig aktualisiertes <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien">Skriptum Internetrecht</a> bekannt. Jetzt gibt es auch eine kompakte und verständliche <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/podcasts/podcast-urherberecht">Einführung ins Urheberrecht als Podcast</a>.</p>
<p>In sieben Folgen, zusammen rund 74 Minuten, geht es um Geschichte und Systematik des Urheberrechts in Deutschland:</p>
<blockquote><p>Folge 1: Geschichte des Urheberrechts<br />
Folge 2: Was ist geschützt<br />
Folge 3: Wer ist geschützt<br />
Folge 4: Verwertungsrechte<br />
Folge 5: Rechtemanagement<br />
Folge 6: Verwertungsgesellschaften und collective licensing<br />
Folge 7: DRM und Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen</p></blockquote>
<p>Nur ein Podcast-Feed fehlt noch, <a href="http://huffduffer.com/tags/hoeren_einfuehrung/rss">hier ist mal einer</a>.</p>
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		<title>Kommissionsbericht der Uni Bayreuth zu Guttenberg im Volltext online</title>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 05:50:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gestern hat die Kommission &#8220;Selbstkontrolle in der Wissenschaft&#8221; der Universität Bayreuth auf einer Pressekonferenz den Abschlußbericht im Fall Guttenberg vorgestellt. Im Bericht heißt es zur Bewertung (S.13): &#8220;Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hat die Kommission &#8220;Selbstkontrolle in der Wissenschaft&#8221; der Universität Bayreuth auf einer <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/11/jetzt-live-auf-phoenix-guttenberg-und-die-muhselige-kleinarbeit-neben-beruf-und-familie/">Pressekonferenz</a> den Abschlußbericht im Fall Guttenberg vorgestellt. Im Bericht heißt es zur Bewertung (S.13): &#8220;Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.&#8221; Der Bericht der Kommission ist online <a href="http://www.uni-bayreuth.de/presse/info/2011/Bericht_der_Kommission_m__Anlagen_10_5_2011_.pdf">im Volltext (PDF-Datei)</a> einsehbar. Er liest sich spannend und dürfte sowohl bei Lehrenden als auch bei Studenten auf großes Interesse stoßen.</p>
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		<title>Live auf Phoenix: Guttenberg und die mühselige Kleinarbeit neben Beruf und Familie</title>
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		<pubDate>Wed, 11 May 2011 09:41:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Pressekonferenz der Universität Bayreuth zum Fall Guttenberg im Livestream bei Phoenix. Die Kommission hat festgestellt, dass die Plagiate in Guttenbergs Doktorarbeit &#8220;werkprägendes Bearbeitungsmuster&#8221; waren. Zudem wurde festgestellt, dass &#8220;vorsätzlich getäuscht&#8221; wurde. Aus aktuellem Anlass deswegen nochmal der Verweis auf den kürzlich erschienenen Text von iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp: &#8220;Zitieren im www &#8211; Text- und Bildzitate [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pressekonferenz der Universität Bayreuth zum Fall Guttenberg im <a href="http://interaktiv.phoenix.de/livestream/">Livestream</a> bei Phoenix. Die Kommission hat festgestellt, dass die Plagiate in Guttenbergs Doktorarbeit &#8220;werkprägendes Bearbeitungsmuster&#8221; waren. Zudem wurde festgestellt, dass &#8220;vorsätzlich getäuscht&#8221; wurde. </p>
<p>Aus aktuellem Anlass deswegen nochmal der Verweis auf den kürzlich erschienenen Text von iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp: &#8220;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/2007">Zitieren im www &#8211; Text- und Bildzitate im Internet</a>&#8220;. Hierin wird die schwierige Materie des Zitierens erklärt, was zu beachten ist und ab wann man überhaupt von einem Plagiat sprechen kann. </p>
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		<title>Ein Stern, der deinen Namen trägt</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Dec 2010 08:25:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am vergangenen Montag wurde eines der wichtigsten Themen der gesamten Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221; öffentlich verhandelt. Das Urheberrecht, als zentrales Regelungsinstrument der digitalen Welt, stand im Mittelpunkt der spannenden Expertenanhörung. iRights.info war durch Matthias Spielkamp in der Anhörung vertreten. Von nahezu allen Seiten wurden die Diskussionen und Beiträge der Experten als kleine Sternstunde der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am vergangenen Montag wurde eines der wichtigsten Themen der gesamten <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/">Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221;</a> öffentlich verhandelt. Das Urheberrecht, als zentrales Regelungsinstrument der digitalen Welt, stand im Mittelpunkt der spannenden <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/Urheberrecht_oeffentliche_Anhoerung_Fragen_an_Experten/index.jsp">Expertenanhörung</a>. iRights.info war durch Matthias Spielkamp in der Anhörung vertreten. Von nahezu allen Seiten wurden die Diskussionen und Beiträge der Experten als kleine Sternstunde der Enquete-Kommission wie auch der bisherigen Debatten im Bundestag zum Urheberrecht bewertet. Mit Recht. In ruhigem Ton ist es den Experten gelungen, den Blick über den Tellerrand zu werfen. Nur wenige <a href="http://www.boersenblatt.net/405511/">Lobbyisten</a> konnten nicht an sich halten und mussten beleidigt im Nachgang nicht zielführende Kritik üben.</p>
<p>In der Vergangenheit war es stets so, dass bei Anhörungen zum Urheberrecht die Argumente mit dem Holzhammer ausgetauscht wurden, umso wohltuender war dieses Mal die sachliche und differenzierte Diskussion. So blieb am Ende bei vielen Beteiligten -Experten, Zuschauern und Zuhören- ein gemeinsamer Eindruck: Die Zeit war mit drei Stunden viel zu knapp. Der Fragen sind so viele, die Lösungen die gefunden werden müssen, werden einen überragenden Einfluss auf den Alltag von Nutzern, Urhebern und auch den Verwertern haben.</p>
<p>iRights-Kollege Matthias Spielkamp war einer der gefragtesten Experten in der Anhörung und hatte beinahe im 5-Minuten-Takt die Gelegenheit Fragen von allen Parteien und den regulären Sachverständigen der Enquete-Kommission zu beantworten. Die im Vorfeld der Anhörung vom <a href="http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1893&amp;rubrik=2">Deutschen Kulturrat</a> geäußerte Kritik, in der Anhörung seien keine Urheber vertreten bzw diese nicht ausreichend repräsentiert, hat sich nicht bestätigt. Spielkamp hat, wie andere Experten auch, die Situation der Urheber deutlich thematisiert. Nicht zuletzt ist aber auch er zu dem Schluß gekommen: &#8220;Urheber und Nutzer sind die beiden Parteien, die im Urheberrecht am schlechtesten wegkommen. Da muss eine neue Balance gefunden werden&#8221;. Für manchen mag diese Erkenntnis schockierend sein, sie ist aber inzwischen vielfach bestätigt und Teil des status quo des Urheberrechts.</p>
<p>Und genau dieses Ungleichgewicht macht diese Diskussionen so spannend. Ein Rechtskomplex dem droht, dass der Bezugsgegenstand abhanden kommt, Regelungen die in der digitalen Welt vielfach nicht mehr akzeptiert werden, und denen dadurch die Legitimation abhanden kommt. Es geht um weit mehr als um das Herumdoktern an Symptomen denen ein im analogen Zeitalter definiertes und formuliertes Urheberrecht in der digitalen Welt nicht mehr gewachsen ist. Es wird die Systemfrage gestellt. Dies nicht nur von wenigen dieser Internet-affinen Experten, nein, die renommiertesten Forschungseinrichtungen in Deutschland und weltweit befassen sich genau mit diesen Fragen.</p>
<p>Hat sich der Schutzgegenstand im Urheberrecht verändert? Auf welche Akteure muss ein Urheberrecht zentriert sein? Muss es vielleicht sogar ein Nutzerrecht werden, dass die Urheber dann entsprechend berücksichtigt. Wird das Urheberpersönlichkeitsrecht in Zukunft eine größere Rolle spielen? Welche Rolle werden die Verwerter -Entertainmentindustrie und kollektive Strukturen wie Verwertungsgesellschaften- spielen? Dass sie eine Rolle spielen werden ist gewiß und dies hat auch seine Berechtigung. Allerdings werden sich auch die etabliertesten Dinosaurier der Verwerter darauf einstellen müssen, dass sich ihr Rollenbild und ihre Aufgaben massiv verändern werden. Ihre Stellung als Gatekeeper für den Zugang zu kreativen Werken und als Herrscher über Monopole in bestimmten Bereichen wird in Zukunft nicht mehr zu halten sein. Auch wenn das eine unangenehme Wahrheit ist, es ist eine.</p>
<p>Die Beantwortung dieser Fragen wird mitentscheidend dafür sein, welche Freiheiten und Möglichkeiten die einzelnen Nutzer, die Urheber und insbesondere die Nutzerurheber haben werden. In der digitalen Welt sind dies entscheidende Fragen wenn es um neue Innovationen und die Gewährleistung von Kreativität geht. Und daran dürfte ein überragendes Interesse aller Beteiligten bestehen.</p>
<p>Die Diskussionen und Statements in der Expertenanhörung waren zur Beantwortung dieser Fragen ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl darf auch nicht zuviel hineininterpretiert werden. Die Gestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen als Antwort auf grundlegende Veränderungen braucht Zeit. Und sie braucht Mut, um genau immer einen Schritt weiterzugehen. Für viele Abgeordnete im Bundestag ist es schwer, mutig zu sein. Zu stark sind die Interessen des Bewahrens und der Erhaltung des status quo im Urheberrecht. Aus Gründen der Parteiräson, aus Fragen des Machtgefälles innerhalb der Fraktionen, aufgrund von Druck durch Lobbyisten.</p>
<p>Gleichwohl gärt es bei sehr vielen, es entsteht ein grundlegendes Bewusstsein, dass mutige Schritte nötig sein werden. Und dies ausnahmslos in allen Parteien. Und es ist eine Generationenfrage. Keine ideologische, sondern eine pragmatische. Die Koordinaten verschieben sich gerade in einem atemberaubenden Tempo. Gleichwohl ist dieses Tempo immer noch zu langsam um mit dem technischen Fortschritt und seinen Herausforderungen mithalten zu können. Dies ist aber auch nicht schlimm, solange es voran geht, da Gesetzestexte und Regelungen immer, auch in Einzelfragen, generalistisch sein müssen und besser etwas langsamer kommen, als das Kind mit dem Bade auszuschütten. Zur Geschwindigkeit anzutreiben hat aber noch nie geschadet.</p>
<p>Nie zuvor wurden in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Urheberrecht die Interessen von Nutzern und Urhebern so deutlich, gleichzeitig so sachlich und in einem so ruhigen Ton vorgebracht. Dies ist der wirkliche Verdienst dieser Expertenanhörung.</p>
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		<title>Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft &#8211; Antworten auf die Fragen zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/11/25/entwicklung-des-urheberrechts-in-der-digitalen-gesellschaft-antworten-auf-die-fragen-zur-offentlichen-anhorung-urheberrecht-der-enquete-kommission-internet-und-digitale-gesellschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 10:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto. Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto.</p>
<p>Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und Hinweise aufzunehmen, bevor ich sie an die Kommission schicke. Das habe ich leider nicht geschafft. Dennoch würde ich mich weiterhin über Anmerkungen freuen, die sowohl in die Anhörung, als auch in diese Antworten einfließen könnten. Es spricht nichts dagegen, der Kommission später eine aktualisierte Fassung zu schicken.</p>
<p><span id="more-2327"></span></p>
<p>Die Nummerierung habe ich angepasst, um eine besser Referenzierung zu ermöglichen, denn hinter den meisten Ziffern verbergen sich mehrere Fragen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<h3><strong>I. Grundlagen &#8211; Bestandsaufnahme &#8211; Herausforderungen</strong></h3>
<p>I.1.a) Haben sich die Motivation zur Produktion und die Kreativität der Urheber mit dem Internet verändert?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Der Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig vertritt die These, dass sich unsere Kultur zu einer Read/Write-Kultur verändert. Damit ist gemeint, dass diejenigen, die Zugriff auf Internet und Computer haben, einen größeren Fundus von Werken in elektronischer Form nutzen können, die leichter zu bearbeiten und abzuwandeln sind, als das früher der Fall war. Weiterhin kann man die Ergebnisse dieses Schaffens besser anderen zur Verfügung stellen, indem man sie veröffentlicht – im eigenen Weblog, auf einer Video-Hosting-Site wie Youtube, bei einem Netlabel oder in Social Networks.</p>
<p>Es kommt hinzu, dass die Bedingungen zur Zusammenarbeit sich durch Digitalisierung und Internet völlig verändert haben. Das wird am besten beschrieben von Autoren wie Yochai Benkler in „Wealth of Networks“ oder Clay Shirky in „Here Comes Everybody“.</p>
<p>Im Resultat zeigen Open-Source-Projekte (wie Linux, Firefox, Open Office und viele andere), die Wikipedia, aber auch Musik, Texte, Fotos und Filme unter Creative-Commons-Lizenzen (und ähnlichen Lizenzen für freie Inhalte), dass diese Möglichkeiten nicht einfach nur technische Möglichkeiten sind, sondern neue Formen der kollaborativen Produktion schaffen, die in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß genutzt werden.</p>
<p>I.1.b) Können das Internet und digitale Techniken kreatives Schaffen fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. I.1.a)</p>
<p>I.1.c) Können das Internet und digitale Techniken die Vermarktung kreativen Schaffens fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Zum einen dadurch, dass die eingeführten Verwerter/Intermediäre sich die Strukturen des Netzes zu Nutze machen, zum anderen dadurch, dass Kreative ihre Werke/Produkte selbst vermarkten, wofür es zahlreiche Beispiele gibt.</p>
<p>I.1.d) Wie lässt sich der Wert kreativer Leistungen bemessen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage lässt sich ich in dieser Offenheit m.E. nach nicht beantworten. Ein inhärenter Wert einer Ware oder eines Werks existiert nicht. Der Preis eines Werks wird über den Markt gefunden, mit all seinen politischen Voraussetzungen (Eigentumsgarantie, Monopolrechte etc.). Ein anderer Aspekt ist, dass der gesellschaftliche Wert einer kreativen Leistung steigt, je mehr die Gesellschaft mit dieser Leistung arbeiten kann (lesen, hören, weiterverarbeiten etc.). Das heißt, der gesellschaftliche Wert einer bestehenden Schöpfung steigt, je geringer die Schutzrechte darauf sind, weil um so mehr Leute darauf aufbauen können, ohne mit Monopolisten verhandeln zu müssen.</p>
<p>I.1.e) Wie viel sind Nutzer bereit, für Inhalte aus dem Netz zu bezahlen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Darauf lässt sich keine konkrete Antwort geben. Preisfindungsprozesse sind überaus dynamisch und von vielen Faktoren abhängig. So ist z.B. die New York Times mit ihrem <a href="http://www.nytimes.com/2007/09/18/business/media/18times.html">Versuch gescheitert</a>, Leser für Inhalte bezahlen zu lassen (TimesSelect), zugleich sind ca. <a href="http://adage.com/mediaworks/article?article_id=139966">400.000 Nutzer bereit</a>, zwischen <a href="https://order.wsj.com/sub/f3">8 und 9 US-Dollar pro Monat</a> für die Online-Ausgabe des Wall Street Journals zu bezahlen. Ähnliche Spannen gibt es bei Musik und Film.</p>
<p>I.2.a) Gehen mit den neuen Möglichkeiten, die das Internet und die Digitalisierung eröffnen, seinen technischen Gegebenheiten und seiner Dynamik Veränderungen bei Wertmaßstäben der Nutzer einher?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Davon ist auszugehen. S. dazu die gerade erschienene Umfrage unter so genannten „Webaktiven“ des IFSE. Darin wird beispielsweise festgestellt,  dass die Bedeutung klassischer Werte wie Verschwiegenheit, Geduld, Höflichkeit, Ehrlichkeit und Disziplin abnimmt. Dafür sind Flexibilität, Toleranz, Solidarität und Gerechtigkeit gefragt. Diese Angaben sind im Abgleich mit weiteren Ergebnissen plausibel.</p>
<p>I.2.a) Wie kann dem begegnet werden? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es müsste erst einmal festgestellt werden, <em>ob </em>einem Wertewandel „begegnet“ werden muss, statt zu fragen, wie ihm begegnet werden kann. Die Formulierung unterstellt, dass einem Mentalitätswandel begegnet werden sollte und zeichnet sich damit nicht durch Offenheit für einen Dialog und ein ernsthaftes Interesse aus.</p>
<p>I.3.a) Lässt sich das System zum Schutz geistigen Eigentums auf das Internet übertragen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es ist bereits übertragen worden, was insofern problematisch ist, als die Wohlfahrtsgewinne, die Digitalisierung und Internet ermöglichen, dadurch zum Teil zunichte gemacht werden, weiterhin die Akzeptanz des Urheberrechts eher schwindet, da ein Teil der Regulierungen Möglichkeiten behindern, die die „neuen“ Technolgien bieten.</p>
<p>I.3.b) Muss das Verhältnis von Urhebern, Verwerter und Nutzern neu justiert werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.3.c) Sollte aus Ihrer Sicht der Urheber oder der Nutzer im Mittelpunkt stehen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Weder noch. Es geht darum, eine Balance zu finden zwischen den Interessen der Urheber, der Nutzer und der Verwerter, die hier nicht genannt sind (warum nicht?). In der bisherigen Gesetzgebung sind Nutzerinteressen marginalisiert und die Interessen der Urheber mit denen der Verwerter gleichgesetzt worden. Beides entspricht nicht den Verhältnissen und Problemlagen, wie sie sich derzeit darstellen. S. dazu auch die Antwort auf Frage I.10.b).</p>
<p>I.4. Verändert das Internet die Produktion kreativer Güter in einer Weise, die es empfehlenswert erscheinen lässt, die Strukturen des Urheberrechtes – insbesondere auch im Hinblick auf die Rolle der Werknutzer und die Zuordnung des Werks zum Schöpfer – zu überdenken? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es muss eine Unterscheidung getroffen werden zwischen der gewerblichen / kommerziellen Nutzung von Werken und der nicht-gewerblichen, nicht-kommerziellen. S. auch Antwort zu 1.a)</p>
<p>I.5.a) Verändern sich durch die – insbesondere auch mit dem Aufkommen des Internets verknüpfte – „Informationsgesellschaft“ die Anforderungen an die Informationsordnung in einer Weise, die auch die Ziele des Urheberrechtes und seine Funktion innerhalb dieser Ordnung betreffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antworten auf Fragen I.1.a) und I.4.</p>
<p>I.5.b) Besteht ein Zielkonflikt zwischen Informationszugang und Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft und wie ist er ggf. aufzulösen? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es besteht u.U. ein Zielkonflikt zwischen einem <em>sehr restriktiven </em>Informationszugang und der Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft. Wie er aufzulösen ist, lässt sich nicht zum einen pauschal beantworten – s. Antwort zu 4. Weiterhin lässt er sich individuell abgestimmt auf einzelne Fälle auflösen. So ist es z.B. nicht einzusehen, dass Werke, die zu einem weit überwiegenden Teil aus Steuern finanziert werden, nicht auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen (Stichwort Open Access in den Wissenschaften). Bei anderen Werkarten müssen andere Lösungen gefunden werden.</p>
<p>I.6. Welche technischen Neuerungen, die das Urheberrecht unterminieren könnten und in die Überlegungen der Kommission eingehen sollten, sind bereits jetzt in Sicht, bzw. mittelfristig denkbar (z.B. größere Verbreitung von Streaming)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage ist meiner Ansicht nach falsch gestellt. Es geht darum, Wege zu finden, wie das Urhberrecht den technischen Entwicklungen so angepasst werden kann, dass ein möglichst gerechter Ausgleich der Interessen aller betroffenen Akteure – Urheber, Verwerter, Nutzer – gefunden wird.</p>
<p>I.7.a) Sind Sie der Meinung, dass das geltende Urheberrecht die Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern im digitalen Zeitalter angemessen ausgleicht?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.7.b) Wo liegt aus Ihrer Sicht Konfliktpotential, wo besteht Änderungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Konfliktpotential liegt dort, wo es Digitalisierung und Internet ermöglichen, Daten verlustfrei und nahezu kostenlos zu vervielfältigen und zu verbreiten, also im Grunde bei allen digitalen Gütern. Bisher existiert das Interesse der Allgemeinheit in der Gesetzgebung nur sehr vermittelt: ihr soll dadurch gedient sein, dass durch den Schutz des Urhebers sein Schaffen angereizt wird. Und auch diese Überlegung spielt im kontinentaleuropäischen Urheberrecht eine untergeordnete Rolle. In erster Linie folgt es weiterhin dem Schöpfergedanken und spricht dem Urheber daher sehr starke Rechte zu.</p>
<p>I.7.c) Sind Sie der Meinung, dass die Interessen von Bildung und Forschung ausreichend berücksichtigt werden? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Hier verweise ich auf die Analysen und Forderungen des „Aktionsbündnisses ‚Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft’“. http://www.urheberrechtsbuendnis.de/index.html.de</p>
<p>I.8.a) Sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Mediennutzer (Verbraucher) in ausreichendem Maße gewahrt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu den Fragen I.8. b) &#8211; d)</p>
<p>I.8.b) Besteht beim Abschluss urheberrechtlicher Lizenzverträge mit Telemedienanbietern ein hinreichender Schutz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist so lang und für Laien unverständlich, dass nicht von ausreichender Information, geschweige denn Transparenz ausgegangen werden kann. Prominentes Beispiel dafür sind die AGB der Firma Apple für ihren iTunes Musicstore (ITM), die seit 2008 Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind. Der vzbv hat gegen Apple in Deutschland Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach die Geschäftsbedingungen der Firma Verbraucher benachteiligen. Über die Klage ist bis heute nicht abschließend entschieden.</p>
<p>I.8.c) Wird das Instrument der strafbewehrten Unterlassungserklärung (Abmahnung) Ihres Erachtens missbräuchlich eingesetzt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es sind zahlreiche Beispiele dokumentiert, bei denen Nutzer wegen Lappalien oder sogar ohne entsprechende Rechtsgrundlage abgemahnt wurden – in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Unkenntnis dennoch die geforderten Gebühren zahlen. Ein Vertreter der Forschungsstelle Abmahnwelle berichtet, es gebe Kanzleien, die pro Jahr auf <a href="http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/Die-perfide-Abmahn-Welle-id3423003.html">rund 50 000 Aktenzeichen für Abmahnungen</a> kommen.</p>
<p>I.8.d) Besteht hier oder in verwandten Feldern Regelungsbedarf? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest kann festgestellt werden, dass die bisherigen Regelungen wenig bis nichts genützt haben. Der Gesetzgeber hatte sich im Jahr 2008 entschlossen, Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in sehr eng definierten Fällen auf eine Pauschale von maximal 100 Euro zu begrenzen. Diese Deckelung gilt aber nur, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung handelt, einen einfach gelagerten Fall und eine nur unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Das eigentliche Problem wird durch § 97a UrhG nicht gelöst. Es liegt in der Bemessung des Gegenstandswertes (§ 3 ZPO), der den Abmahnkosten zugrunde liegt. Dieser ist bei Immaterialgüterrechtsverletzungen, v. a. Unterlassungsansprüchen, kaum konkret zu bemessen und Einfallstor für Wertungen nicht nur der Abmahnenden, sondern auch der Gerichte. In vielen Gerichtsentscheidungen wurde ein hoher Gegenstandswert gerade bei Internet-Rechtsverletzungen mit generalpräventiven Erwägungen gerechtfertigt, die jedoch – da sich die Höhe allein nach der wirtschaftlich zu bemessenen Beschwer des Verletzten richten darf – hier völlig sachfremd sind.</p>
<p>Eine Alternative zum Schutz vor Abmahnmissbrauch, die gegenüber der Deckelung im Urheberrechtsgesetz im Zweifel effektiver wäre, läge darin, die Möglichkeit zu schaffen, den Gegenstandswert bei Rechtsverletzungen von Verbrauchern zu mindern. Danach wirkt es sich wertmindernd aus, wenn die Kostenbelastung einer Partei nach dem vollen Wert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint. Die Regelung setzt dabei keine erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Lage voraus.</p>
<p>I.9.a) Wie beurteilen Sie das geltende Urheberrecht im Hinblick auf derivatives Werkschaffen, (z.B.Remixes, Mash-​ups)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als sehr restriktiv, da zum einen keine Unterscheidung getroffen wird zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Nutzung, zum anderen nicht zwischen reinem Kopieren und einer kreativen/künstlerischen Auseinandersetzung mit einem vorliegenden Werk.</p>
<p>I.9.b) Würden Sie im Bereich nicht-​kommerzieller, kreativer Werknutzung die Reduktion des Ausschließlichkeitsrechts auf einen Vergütungsanspruch für vertretbar halten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja.</p>
<p>I.9.c) Wie stehen Sie in dieser Hinsicht zum Vorschlag einer Entkopplung von Urheberpersönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten im Sinne einer Trennung von Urheber- und Werkschutz? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist der Ansatz, der die weiteren Überlegungen zur Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft bestimmen sollten. Das Urheberrecht sollte, so z.B. Kreutzer, nicht mehr Auftrag haben, „die Interessen des Urhebers oder der Verwertungsindustrie zu schützen, sondern einen multipolaren Schutzauftrag[...]. Die Interessen der Urheber und Verwerter sollen also nur insoweit geschützt werden, wie sie auch gerechtfertigt sind – gemessen an den Interessen der Allgemeinheit.“ Um das zu erreichen wäre es denkbar, in erster Linie Vergütungsansprüche zu gewähren: „Bloße Vergütungsansprüche sind, was die Innovation und den kulturellen Fortschritt angeht, viel weniger einschneidend als Verbotsrechte. Trotzdem können sie die Interessen der Berechtigten durchaus wahren. Häufig entsprechen sie den Interessen der Urheber mehr, als Ausschließlichkeitsrechte. Denn viele Kreative wollen ja gar nicht, dass vor jeder Nutzung eine Vereinbarung geschlossen und Rechte eingeholt werden müssen. Sie wollen vielmehr, dass sich ihre Werke möglichst weit verbreiten können und sie für die Nutzungen angemessen vergütet werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die meisten Urheber selbst Nutzer sind, die auf Nutzungsmöglichkeiten ohne unzumutbaren Aufwand angewiesen sind.“</p>
<p>I.10.a) Wie haben sich die Einnahmen von UrheberInnen, VerwerterInnen und Verwertungsgesellschaften aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das wüsste ich auch gern.</p>
<p>I.10.b) Welche Tendenz lässt sich zwischen dem Einkommen aus sogenannter Erst- und Zweitverwertung etwa durch Verlage insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Buy-​Out-Verträge feststellen? (B’90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage, welchen Einfluss urheberrechtliche Regulierungen auf die wirtschaftliche Lage von Freiberuflern haben, ist äußerst schwer zu beantworten. Der bisher methodisch am weitesten entwickelte und damit aufschlussreichste Versuch wurde von Kretschmer und Hardwick unternommen, die in einer vergleichenden Umfrage unter britischen und deutschen „writers“ (im Folgenden „Autoren“) herauszufinden versuchten, welcher Anteil am Einkommen der Autoren auf der Basis des Urheberrechtsschutzes zustande kommt.</p>
<p>Die Umfrage unter 25.000 Autoren in Deutschland und Großbritannien ergab für  professionelle Autoren (definiert als Autoren, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Schreiben verbringen) in Deutschland im Jahr 2005 folgende Ergebnisse (Auswahl):</p>
<ul>
<li>Sie      erzielten ein mittleres Einkommen von 12.000 Euro („median income“, also      der Wert, der die Stichprobe in zwei Hälften teilt, nicht zu verwechseln      mit dem Durchschnittseinkommen). Das entsprach 42 Prozent des mittleren      Nettoeinkommens aller deutschen Erwerbstätigen.</li>
<li>Das      Einkommen aus tatsächlicher urheberrechtlicher Nutzung (aus Tantiemen der      VG Wort) ist stärker verzerrt als alle anderen Einkommensarten: der      Gini-Koeffizient1 für das Einkommen aus Autorentätigkeit ist 0,52, für das      vollständige individuelle Einkommen ist 0,43 und für das      Haushaltseinkommen ist 0,42. Der Gini-Koeffizient für das aus der      VG-Wort-Ausschüttung erzielte Einkommen liegt bei 0,67. Das legt nahe,      dass die momentane Urheberrechtsregulierung das Risiko der      Ungleichverteilung verschärft, so Kretschmer und Hardwick. Die VG Wort hat      im Jahr 2005 46.100.528 Euro an 94.101 Autoren ausgeschüttet, was ein      Durchschnittseinkommen von 490 Euro und ein mittleres Einkommen von 197 Euro      bedeutet.</li>
<li>Autoren,      die mit ihren Verlagen bzw. Produzenten über das Honorar verhandeln,      verdienen etwa das Doppelte dessen, was andere Autoren einnehmen. Die      Ursache dafür kann nicht genau geklärt werden; Kretschmer und Hardwick      gehen davon aus, dass es sich um ein „two way relationship“ handelt:      Publishers or producers may only listen to authors with bargaining power –      but equally, engaging in bargaining may increase the author&#8217;s bargaining      power. (Verlage hören unter Umständen nur auf Autoren mit einer gewissen      Verhandlungsmacht – gleichzeitig kann zu einer verbesserten      Verhandlungsposition führen, überhaupt erst Verhandlungen zu führen.)</li>
<li>Verstärkte      Verwertung im Internet hat nicht dazu geführt, dass Autoren mehr      verdienen. 14,7 Prozent der britischen und 9,2 Prozent der deutschen      Autoren haben Zahlungen für Internetverwertungen ihre Werke erhalten.</li>
<li>Das      typische Einkommen der Autoren ist seit dem Jahr 2000 gefallen (sowohl in      Deutschland, als auch in Großbritannien).</li>
</ul>
<p>Es stellt sich also heraus, dass das Einkommen aus urheberrechtlicher Nutzung zum einen gering ist, zum anderen stark zugunsten der stärksten Marktteilnehmer verzerrt. Dabei ist zu beachten, dass Kretschmer und Hardwick unterscheiden zwischen Urheberrechts- und Nicht-Urheberrechtseinkommen („copyright and non-copyright earnings“), und Urheberrechtseinkommen als den Teil des Einkommens definieren, der aus Zahlungen der Verwertungsgesellschaften für abgabepflichtige Zweitnutzungen rührt, nicht jedoch vertraglich vereinbartes Einkommen. Diese Einschätzung kann vor allem aufgrund der Analysen zu Urhebervertragsrecht und AGB-Regelungen geteilt werden, da sie nahe legen, dass das Urheberrecht – zumindest derzeit – die Verhandlungsposition der Autoren nicht stärkt.</p>
<h3><strong>II. Vertriebsformen und Vergütungsmodelle</strong><strong> </strong></h3>
<p>II.1.a) Ist die Pauschalvergütung, eingeführt als Kompensation für Privatkopien mittels analogen Aufnahmemedien, heute noch zeitgemäß?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>So lange kreative Leistung so vergütet wird wie bisher, ist sie weiterhin zeitgemäß. Verwerter fordern seit langem eine Einzelabrechnung pro Nutzung und argumentieren, dass damit eine Pauschalvergütung überflüssig werde. Das setzt allerdings ein so genanntes „hartes“ Digital Rights Management (DRM) voraus (Kopierschutz). Dieses harte DRM ist zum einen in seinen bisherigen prominenten Ausführungen am Widerstand der Kunden gescheitert (z.B. beim Einzelverkauf von Musikstücken), zum anderen setzt seine Durchsetzung starke Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte voraus, von individueller Mediennutzungskontrolle bis hin zur Möglichkeit der Unterhaltungsindustrie, auf die Geräte der Kunden zuzugreifen (Stichwort „Trusted Computing Platform“). Das ist nicht akzeptabel.</p>
<p>II.1.b) Gibt es Alternativen zu dieser Pauschalabgabe – z.B. eine Kulturflatrate – und wenn ja, in welchem Umfang ist der Urheber zu entschädigen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) &#8211; c)</p>
<p>II.1.c) Hat sich das Schrankensystem im Urheberrecht bewährt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest ist es in vielen Belangen nicht mehr zeitgemäß. S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>1.d) Hat sich die Regulierung der kollektiven Rechtewahrnehmung – letzteres insbesondere im europäischen Kontext – bewährt? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.5.a) &#8211; c) und e)</p>
<p>II.2.a) Was kann getan werden, um ein möglichst innovatives Umfeld für neue Geschäfts- und Lizenzmodelle nach den Prinzipien des geltenden Urheberrechts im Internet zu schaffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urheberrecht muss in wichtigen Teilen grundlegend reformiert werden; s. Antworten auf Fragen 7.c) und 9.c). Zudem sollte der Gesetzgeber grundsätzlich davon absehen, neue Immaterialgüterrechte einzuführen, ohne vorher eine genaue Analyse der Wohlfahrtsverluste bzw. -gewinne vorgenommen zu haben. Beispielhaft ist hier das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu sehen, das ohne eine derartige Prüfung als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und nach Einschätzung einer großen Mehrheit unabhängiger Experten unter anderem dazu führen könnte, die Entwicklung genau der neuen Geschäftsmodelle zu behindern, die gefordert werden.</p>
<p>II.2.b) Was kann getan werden, um dabei vor allem die Urheber noch besser zu fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urhebervertragsrecht muss durchsetzungsfähig gestaltet werden.</p>
<p>Beispielhaft die Situation freiberuflicher Journalisten: die Nutzungsrechte an den Werken, die sie an die Verwerter lizenzieren, sind ihr Kapital. Doch das Urheberrecht schützt sie derzeit in keiner Weise vor einer Übervorteilung durch ihre Auftraggeber. Das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht zwischen Autoren und Verwertern, das vom Gesetzgeber als Begründung für die Reform des Urhebervertragsrechts vorgebracht wurde, ist sieben Jahre nach Inkrafttreten des „Stärkungsgesetzes“ unverändert.</p>
<p>Auch das AGB-Recht entpuppt sich als stumpfes Schwert. Zwar konnten die Vertreter der Journalisten einen Teilerfolg gegen den Axel-Springer-Verlag und seine Geschäftsbedingungen erzielen, von dem sie hoffen, dass er auf andere Verlage ausgedehnt werden kann. Angesichts der Gesetzeslage ist die Hoffnung darauf, dass das gelingen kann, allerdings gering.</p>
<p>Nicht zuletzt muss es als unrealistisch angesehen werden, über Nachbesserungen bei Geschäftsbedingungen substanzielle Honorarerhöhungen durchzusetzen. Sollten z.B. Gerichte im Sinne von Journalisten entscheiden, dass es rechtswidrig ist, wenn Verwerter sich einen weiten Katalog von Nutzungsrechten abtreten lassen, gäbe das den Autoren die Möglichkeit, die Lizenzierung dieser Rechte neu zu verhandeln. Es ist ebenso wenig vorstellbar, dass Verwerter bereit sein werden, mehr als einen Aufschlag von 10 Prozent zu zahlen, wie es vorstellbar ist, dass die Journalisten in der Lage sein werden, sie dazu zu zwingen.</p>
<p>Aber selbst ein Aufschlag, der erheblich über dem derzeit gezahlten Honorar liegt, würde bei Zeilenhonoraren von 70 Cent bei großen regionalen Tageszeitungen (wie dem Berliner Tagesspiegel) bis zu 30 Cent und weniger bei Regionalzeitungen, nicht entfernt zu Honoraren führen, die es Journalisten ermöglichen, vom Journalismus allein ein Einkommen zu erzielen, das in die Nähe der in der Branche tarifvertraglich vereinbarten Gehälter kommt.</p>
<p>Einzige Hoffnung für freiberufliche Pressejournalisten, vor allem solchen, die bei Tageszeitungen arbeiten, war eine Einigung auf eine angemessene Vergütung. Die Einigung, die nach sechs Jahre währenden Verhandlungen zwischen dju/DJV und BDZV getroffen wurde, hat <a href="http://www.freischreiber.de/home/stellungnahme-von-freischreiber-ev-zu-den-gemeinsamen-vergütungsregeln-für-tageszeitungen">nicht zu einer angemessenen Vergütung geführt</a>.</p>
<p>Daher muss das allzu unverbindliche Schlichtungsverfahren auf den Prüfstand gestellt werden. Können sich die Berufsverbände nicht einigen, sollte die Möglichkeit bestehen, den Rechtsweg zu beschreiten und ein Gericht über den Abschluss der gemeinsamen Vergütungsregel entscheiden zu lassen. Diese Regelung war zunächst von der Bundesregierung vorgeschlagen worden, dann auf Druck der Rechteinhaber wieder verworfen worden. Das schwächt die Verhandlungsposition der Urheber in einem so großen Maß, dass das eigentliche Ziel der Reform verfehlt wurde.</p>
<p>Nicht zuletzt sollte stärker darüber nachgedacht werden, wie alle Betroffenen ihre Position in den Verhandlungen über angemessene Vergütungen vertreten können (Stakeholder-Modell). Derzeit verhandeln darüber nur die Tarifpartner, was dazu führt, dass die Positionen vieler Betroffener nicht – oder nicht ausreichend – repräsentiert sind.</p>
<p>II.2.c) Worin liegen die konkreten Hemmnisse und gibt es Vorbilder in anderen Ländern? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf 2.b)</p>
<p>II.3.a) Auf welche neuen Nutzungsarten müssen wir uns – vor dem Hintergrund der Digitalisierung – einstellen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es wäre Spekulation, hierauf zu antworten.</p>
<p>II.3.b) Wie lassen sich diese neuen Nutzungsarten Verwertungsrechten zuordnen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.3.a)</p>
<p>II.4. Empfiehlt es sich, angesichts des mit dem Internet verbundenen Wandels die Regelungskonzeption des Urheberrechtes grundlegend zu verändern (etwa modulares „Taylormade-Urheberrecht“, Flexibilität durch Generalklauseln)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>II.5.a) Welche Vornachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Vorteile für die Nutzer lägen darin, eine Handlung, die von einem großen Teil der Bevölkerung als legitim betrachtet wird, auch tatsächlich zu legalisieren und damit den Forderungen vieler Rechteinhaber, bürgerliche Freiheitsrechte (Netzsperren, Überwachung) den Boden zu entziehen. Zugleich müsste ein entsprechendes Modell dafür sorgen, dass die Kreativen für ihr Schaffen entlohnt werden.</p>
<p>II.5.b) Welche Nachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt weiterhin viele offene Fragen, die zu klären sind, bevor beurteilt werden kann, wie Erfolg versprechend eine Kutlurflatrate umgesetzt werden kann. Das ist kein Nachteil des Modells, aber ein Nachteil in der Debatte, der so schnell wie möglich behoben werden sollte.</p>
<p>II.5.c) Was wären aus Ihrer Sicht die wichtigsten Anforderungen, die solche Modelle erfüllen sollten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ein entsprechendes Modell müsste fair, transparent und flexibel sein, vor allem aber müsste dafür gesorgt sein, dass die EInnahmen tatsächlich in einem substanziellen Ausmaß den Urhebern zugute kommen. Das sind sehr allgemein formulierte Anforderungen, doch es ist unmöglich, die Komplexität der Debatte und die bisher vorgebrachten Vorschläge hier abzubilden.</p>
<p>Es sollte vor allem vermieden werden, die Kulturflatrate als One-size-fits-all-Lösung für alle Werkgattungen bzw. alle Märkte kultureller Güter zu verstehen. Das Modell ist ursprünglich entwickelt worden, um die Frontstellungen in der Musikindustrie aufzubrechen, mit der Option, sie evtl. auch auf den Filmmarkt zu übertragen. Nun wird von einigen Befürwortern dafür plädiert, sie als das zu verstehen, was der Name auch nahelegt: Als Vergütungsmodell für alle Güter, die irgendwie als „Kulturgüter“ bezeichnet werden können – also zB. auch den Buchmarkt, den Journalismus, Computerspiele etc. M.E. wird damit der zweite Schritt vor dem ersten getan. Es gibt abgegrenzte Märkte, in denen die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz eines solchen Vergütungsmodells erprobt werden kann, etwa im Musikmarkt. Sollte das funktionieren und die Entwicklung in anderen Märkten es als wünschenswert erscheinen lassen, dieses Modell zu übertragen, kann das immer noch gemacht werden.</p>
<p>Ich verweise daher auf folgende exemplarische Texte:</p>
<ul>
<li>William      Fisher: Promises to Keep &#8211; Technology, Law, and the Future of      Entertainment, Stanford University Press 2004, vor allem Kapitel 6: <a href="http://cyber.law.harvard.edu/people/tfisher/PTKChapter6.pdf">An      Alternative Compensation System</a> (PDF)</li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/2009/05/11/the-world-is-going-flat-rate/">The World Is Going Flat(-Rate)</a></li>
<li>Bundesverband      Musikindustrie (BVMI): <a href="http://www.musikindustrie.de/politik_einzelansicht/back/56/news/positionspapier-zur-kulturflatrate/">Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/erwiderung-auf-das-musikindustrie-positionspapier-zur-kulturflatrate/">Erwiderung auf das Musikindustrie-Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Malte      Spitz, Volker Beck, Konstantin von Notz, Jan Philipp Albrecht, Grietje      Staffelt, Oliver Passek: <a href="http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/StellungnahmeKulturflatrate.pdf">Stellungnahme zum Positionspapier des Bundesverbandes      der Musikindustrie zur Kulturflatrate vom 25. Januar 2010</a> (PDF)</li>
<li>Marcel      Weiss: <a href="http://netzwertig.com/2009/01/19/kulturflatrate-eine-schlechte-idee-die-sich-hartnaeckig-haelt/">Eine schlechte Idee, die sich hartnäckig hält</a></li>
<li>Robin-Meyer      Lucht: <a href="http://carta.info/24713/kulturflatrate-vogel-strauss-debatte/">Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate</a></li>
<li>Tim      Renner: <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1957&amp;Kategorie=Homepage">Die Kulturflatrate als dritter Weg</a></li>
</ul>
<p>II.5.d) Welche Gefahren würde es vor allem zu vermeiden gelten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) / b) / c)</p>
<p>II.5.e) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund das Vergütungsverfahren der VG WORT für „Texte in Online-​Medien“, insbesondere im Hinblick auf seine technischen Voraussetzungen, den Verteilungsschlüssel und die Transparenz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das System ist kompliziert, unausgereift und kann dazu führen, dass Autorinnen und Autoren gerade nicht die ihnen zustehende Vergütung bekommen. Die Gründe dafür sind komplex, daher hier lediglich der Verweis auf den Beitrag Die VG Wort stellt sich taub (http://www.irights.info/index.php?q=node/852), der die Situation analysiert. Es ist mir nicht bekannt, dass sie sich geändert hat, seit der Artikel erschienen ist.</p>
<p>II.5.f) Inwiefern stehen Modelle kollektiver Vergütung in Konkurrenz zu Creative-​Commons-​Lizenzen? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Sie stehen – entgegen Behauptungen mancher Verwertungsgesellschaften – nicht in Konkurrenz, sondern können sich ergänzen. Die Annahme bzw. Behauptung etwa der GEMA, dass Werke, die unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden, nicht kommerziell verwertet werden können und damit die GEMA auch die Rechte an diesen Werken nicht wahrnehmen kann, ist falsch. Werke, die unter einer CC-nc-Lizenz (für nicht-kommerziell – jede kommerzielle Nutzung bedarf damit einer weiteren Lizenzierung) veröffentlich werden, erlauben die kommerzielle Verwertung und damit auch eine Wahrnehmung durch die GEMA.</p>
<p>II.6.a) Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Abrechnungsformen der VerwerterInnen und die Ausschüttungen an die UrheberInnen aus?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage verstehe ich nicht.</p>
<p>II.6.b) Wie lässt sich die Theorie der öffentlichen Güter mit den Interessen der berechtigten UrheberInnen in Einklang bringen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Wahrscheinlich ist mit der Frage gemeint, wie Urheber finanziert werden können, wenn ihre Werke durch Digitalisierung und Internet den Charakter öffentlicher Güter bekommen. Ein Antwort darauf könnte die Kulturflatrate sein (s. Antworten auf ), eine andere ein bedingungsloses Grundeinkommen.<strong> </strong></p>
<p>II.6.c) Wie kann rechtlich und tatsächlich gewährleistet werden, dass alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, sondern nur differenziert nach den Arten von Werken, um die es geht. So liegen z.B. unter dem Stichwort &#8220;Open Access&#8221; verschiedene Vorschläg vor, wie dafür gesorgt werden kann, dass Urhebern wissenschaftlicher Beiträge, die in Periodika (journal articles) veröffentlicht werden und überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, ein unabdingbares Recht zur Zweitveröffentlichung eingeräumt wird. S. dazu die Vorschläge von Hansen (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze</a>, PDF) und in der <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0210.html.de">Petition des Aktionsbündnisses Urheberrecht zum Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler</a>. Das allein wäre jedoch selbst in den Wissenschaften nicht ausreichend und nur ein erster Schritt, weil außerdem darauf hin gearbeitet werden müsste, dass Universitäten und andere mit öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen der Wissenschaftsförderung dafür Sorge tragen, dass mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsergebnisse (und Rohdaten) auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.</p>
<p>In anderen Feldern hat eine entsprechende Diskussion gerade erst begonnen, etwa bei der Frage, wie mit Filmen umgegangen werden soll, die mit Mitteln der Filmförderung finanziert werden.</p>
<p>II.7.a) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine Verfügbarmachung vor dem Hintergrund der enormen Bestände an verwaisten und vergriffenen Werken?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Zu Lösungsansätzen s. den <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/">Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz und die Kritik dran</a>.</p>
<p>II.7.b) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine angemessene Vergütung von UrheberInnen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort auf Frage II.2.b)</p>
<p>II.7.c) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die Persönlichkeitsrechte des/der UrheberIn?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.d) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für das Recht zur Veröffentlichung?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.e) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die benötigte Zustimmung von UrheberInnen zur Bearbeitung? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.8.a) Ist eine Tendenz in Bezug auf die Einnahmequellen in der Kulturwirtschaft feststellbar? Verlagern sich die Einnahmequellen von UrheberInnen etwa von gespeicherten Werken hin zu Live-Auftritten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt wenig belastbare Zahlen, um diese Frage zu beantworten. Im Musikmarkt etwa ist es so, dass schon relativ lange bekannte Musiker mehr Geld durch Konzerte, als durch den Verkauf von Tonträgern verdienen. (s. Robert A. Gehring, Branchenportrait Musikwirtschaft, in: Arbeit 2.0 &#8211; Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt) (http://irights.info/fileadmin/texte/material/Abschlussbericht.pdf) Andererseits ist der Umsatz des Veranstaltungsmarkts (inkl. Musikveranstaltungen) von 3,872 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf 3,173 Mrd. Euro im Jahr 2009 gesunken.</p>
<p>II.8.b) Welche dieser Veränderungen wurden speziell durch Digitalisierung vorangetrieben? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann ich nicht beantworten.</p>
<h3><strong>III. Lösungsansätze</strong><strong> </strong></h3>
<p>III.1. Welche Maßnahmen sind anzuraten, um Aushöhlungen des Ausschließlichkeitsrechts der Urheber (durch gesetzliche Lizenzen, Zwangslizenzen, Verwertungsgesellschaftenpflichtigkeit) abzubauen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>III.2.a) In welchem Umfang sollten staatliche Einrichtungen (inkl. Politik, Verwaltung) intensiver auf Open Access und Creative-​Commons-​Lizenzen hinarbeiten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als Leitlinie für den Umgang mit Daten können die <a href="http://wiki.opendata-network.org/Ten_Principles_for_Opening_Up_Government_Information">10 Prinzipien offener Regierungsinformationen</a> dienen. Es sollte untersucht werden, inwieweit Politik und Verwaltung Creative-Commons-Lizenzen und andere Free Content Licenses dafür verwenden können, Daten besser nutzbar zu machen. Der Status vieler Daten aus Politik und Behörden, mithin der öffentlichen Hand, ist unklar, wenn es darum geht, wie sie weiter verwendet/verarbeitet werden dürfen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p>III.2.b) Wie gut werden solche Angebote bislang angenommen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das <a href="http://wiki.opendata-network.org/">Open Data Network</a> zeigt zahlreiche Beispiele dafür, wo eine Nutzung bereits stattfindet, aber auch, wo sie verhindert wird.</p>
<p>III.3. Unter welchen Maßgaben kann bei Urheberrechtsverstößen durch erweiterte Vermutungsregeln zugunsten der Urheber die Nachweispflicht reduziert werden? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ich sehe keine solchen Maßgaben, noch dazu, weil bei Übertragungen von Nutzungsrechten kein gutgläubiger Rechteerwerb möglich ist. Eine stärkere Rechtsposition der Urheber (ich habe den Eindruck, die Frage zielt eher auf die Verwerter) ist schwer vorstellbar.<strong> </strong></p>
<p>III.4.a) Wären grundlegende Änderungen im Urheberrecht bzw. anderen Rechtsgrundlagen, wie z.B. Providerhaftung oder Pauschalvergütung, auf nationaler Ebene noch effektiv?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Jede Regulierung, die das Internet betrifft, muss wegen seines grenzüberschreitenden Charakters auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.</p>
<p>III.4.b) In welchen Bereichen muss eher europäisch bzw. global gedacht werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf III.4.a)<strong> </strong></p>
<p>III.4.c) In welchen Bereichen kann man national aussichtsreich agieren? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.4.a)</p>
<p>III.5.a) Kann der urheberrechtliche Anspruch auf angemessene Vergütung nach §32 UrhG in der Praxis durchgesetzt werden, oder besteht hier Nachbesserungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.2.b)<strong> </strong></p>
<p>III.5.b) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund Modelle der freiwilligen Selbstverpflichtung (two strikes) oder des graduated response (three strikes)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Beide Varianten wären schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte und somit als Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen völlig unverhältnismäßig.<strong> </strong></p>
<p>III.5.c) Tragen die vorgeschlagenen Verfahren zur Stärkung der Interessen von Urhebern bei?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist äußerst unwahrscheinlich. Zuerst einmal muss davon ausgegangen werden, dass derartige Verfahren nicht greifen. Doch selbst wenn sie es täten, könnte nur von einem sehr mittelbaren Zusammenhang ausgegangen werden. Die meisten Urheber müssten darauf hoffen, dass Mehreinnahmen, die die Verwerter als Folge solcher Maßnahmen verdienen, dazu führen, dass sie höhere Honorare aushandeln können, oder – bei Festangestellten – ihre Arbeitsplätze gesichert würden. Für beide Szenarien gibt es historisch wenig Anhaltspunkte. Die wenigen Urheber, die ihre Rechte selbst wahrnehmen, etwa indem sie Musik, Texte oder Fotos direkt vertreiben, wären wahrscheinlich damit überfordert zu versuchen, ihre Rechte auf diese Art durchzusetzen.<strong> </strong></p>
<p>III.5.d) Erkennen Sie Gefahren für die Informationsfreiheit? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Denn es ist schlicht keine Technik vorstellbar, bei der Zugriffe auf Websites umgeleitet werden können – egal, ob auf ein „Stoppschild“ oder einen Warnhinweis –, ohne vorher festzustellen, dass ein solcher Zugriff erfolgen soll. Die Mechanismen, die dazu nötig wären, sind mit denen vergleichbar, die Länder wie China oder Saudi-Arabien nutzen, um zu verhindern, dass Netz-Nutzer auf Websites mit Informationen zugreifen, die Informationen enthalten, deren Verbreitung die Regierungen verhindern wollen.<strong> </strong> Einen Zugriff auf eine bestimmte Website verhindern, ohne den Datenverkehr zu kontrollieren, das könnte nur der Betreiber dieser Website – indem er selber einen derartigen Warnhinweis schaltet. Da das nahezu ausgeschlossen ist, weil es den Interessen des Website-Betreibers natürlich völlig zuwider laufen würde, bleibt kein anderer Weg: Internetprovider müssten gezwungen werden, zu beobachten, welche Seiten ihre Nutzer aufrufen wollen, um sie dann umzuleiten.<strong> </strong></p>
<p>III.6.a) Gibt es zum gegenwärtigen Ansatz der VerwerterInnen alternative, durch die Digitalisierung begründete, Abrechnungsmodi, um eine angemessene Vergütung von UrheberInnen zu ermöglichen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
<p>III.6.b) Welche dieser Modi werden durch die Digitalisierung begünstigt? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
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		<title>Montag 15.2.: Kulturpolitischer Club Berlin zum „Urheberrecht in der digitalen Welt“</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 11:20:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberpersönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Montag, den 15.2.2010 veranstaltet die EU-Parlamentarierin Dr. Helga Trüpel von den Grünen den &#8220;Kulturpolitischen Club&#8221; zum Urheberrecht in der digitalen Welt. Die Podiumsdiskussion wird in den Räumen der Böll Stiftung in Berlin stattfinden (Schumannstraße 8, Beginn 19:00 Uhr). Sie ist öffentlich zugänglich, man kann sich aber unter mail@psmp-kommunikation auch anmelden. Diskutieren werde ich gemeinsam mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Montag, den 15.2.2010 veranstaltet die EU-Parlamentarierin Dr. Helga Trüpel von den Grünen den &#8220;Kulturpolitischen Club&#8221; zum Urheberrecht in der digitalen Welt. Die Podiumsdiskussion wird in den Räumen der Böll Stiftung in Berlin stattfinden (Schumannstraße 8, Beginn 19:00 Uhr). Sie ist öffentlich zugänglich, man kann sich aber unter <a href="mailto: mail@psmp-kommunikation">mail@psmp-kommunikation</a> auch anmelden. Diskutieren werde ich gemeinsam mit Gerd Hansen (Rechtsanwalt und <a href="http://www.irights.info/index.php?id=801">Autor</a>),  Tim Renner (Musikproduzent, <a href="http://carta.info/autor/tim_renner/" target="_blank">Journalist</a> und Autor) und <a href="http://www.helgatruepel.de/" target="_blank">Helga Trüpel</a> (Mitglied des Europäischen Parlaments, Vize-Präsidentin des Ausschusses für Kultur und Bildung und, ehemalige Kultursenatorin von Bremen). Moderieren wird unser ehemaliger iRights-Kollege <a href="http://www.nnm-ev.de/_node/personen/olli.html" target="_blank">Oliver Passek</a> (Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis 90/Die Grünen)</p>
<p>Aus der Veranstaltungsankündigung:</p>
<p><span id="more-1735"></span></p>
<p>&#8220;Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Digitalisierung verändert alles: die Arbeitsbedingungen der Kreativen, die Nutzungen durch die Empfänger und die Verwertungsketten auf dem Markt. Die Digitalisierung und Vernetzung von Informationsgütern stellen herkömmliche Geschäftsmodelle und rechtliche Regelungen gleichermaßen in Frage. Die Politik in den EU Mitgliedstaaten reagiert unterschiedlich: in Dänemark werden die Serviceprovider in die Pflicht genommen, in Frankreich soll eine restriktive Gesetzgebung das illegale Downloaden unterbinden.</p>
<p>Die Auseinandersetzungen um den Urheberrechtsschutz und die öffentliche Verfügbarkeit kreativer Inhalte in der digitalen Welt sind ein wahrer Kulturkampf geworden. Das Urheberrecht soll, so lässt der Name vermuten, die Rechte der Urheber sichern. Tatsächlich ist es zu einem weiteren Instrument im Kräfteringen um Marktanteile geworden. Angesichts der sich zuspitzenden Situation scheint eine Neuregelung des Urheberrechts, nicht nur auf nationaler Ebene, sondern europaweit, unausweichlich. Zusammen mit Verwertungsgesellschaften, Internet Service-Providern und Verbraucherverbänden muss die Politik klären, welche Lösungen gefunden werden können. Pauschale Vergütungsmodelle wie der Vorschlag einer Kulturflatrate, aber auch neue Business-Modelle werden dabei eine wichtige Rolle spielen.&#8221;</p>
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