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	<title>iRights.info - Blog &#187; Urheberpersönlichkeitsrechte</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Urheberschaft erkennen vs. Urheberschaft verwischen: Adversarial Stylometry</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 19:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberpersönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer hat&#8217;s geschrieben? Mit der Antwort auf diese Frage beschäftigt sich die Wissenschaft der Stilometrie schon seit dem 19. Jahrhundert und untersucht anonyme oder pseudonyme Texte mit statistischen Methoden auf ihre Urheber. Noch jüngeren Datums – und sozusagen die Konterwissenschaft dazu – ist die „Adversarial Stylometry”, die die Umgehungsmöglichkeiten solcher Verfahren untersucht. Auf dem 28. Chaos Communication [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer hat&#8217;s geschrieben? Mit der Antwort auf diese Frage beschäftigt sich die Wissenschaft der <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Stylometry">Stilometrie</a> schon seit dem 19. Jahrhundert und untersucht anonyme oder pseudonyme Texte mit statistischen Methoden auf ihre Urheber. Noch jüngeren Datums – und sozusagen die Konterwissenschaft dazu – ist die „Adversarial Stylometry”, die die Umgehungsmöglichkeiten solcher Verfahren untersucht.</p>
<p>Auf dem <a href="http://events.ccc.de/congress/2011/Fahrplan/events/4781.en.html ">28. Chaos Communication Congress</a> haben <a href="https://www.cs.drexel.edu/~greenie/">Rachel Greenstadt</a> und <a href="https://www.cs.drexel.edu/~mb553/">Michael Brennan</a> von der Drexel University (Philadelphia) heute einen bemerkenswerten Vortrag über den Stand der Dinge gehalten. Zugleich haben sie zwei zeitgleich veröffentlichte Programme vorgestellt, die gegensätzliche Ziele verfolgen: Während <em>JStylo</em> ein Programm zur Autorenerkennung ist, soll <em>Anonymouth</em> das Gegenteil leisten und Spuren von Autorenschaft verwischen. Beide Programme sind <a href="https://psal.cs.drexel.edu/index.php/Main_Page">frei erhältlich</a> – wobei es sich noch um frühe Alpha-Versionen handelt.<span id="more-3417"></span></p>
<p>Über die Perspektiven der Stilometrie <a href="http://boingboing.net/2011/12/29/state-of-adversarial-stylometr.html">schreibt</a> Cory Doctorow bei BoingBoing:</p>
<blockquote><p>Stylometry matters in many ways: its state of the art changes the balance of power between trolls and moderators, between dissidents and dictators, between employers and whistleblowers, between astroturfers and commenters, and between spammers and filters.</p></blockquote>
<p>Hier das Video (<a href="http://youtu.be/pShDeu0Cxco">Youtube</a>, <a href="http://mirror.fem-net.de/CCC/28C3/mp4-h264-HQ/28c3-4781-en-deceiving_authorship_detection_h264.mp4">MP4</a>):</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/-b0Ta9h62_E" frameborder="0" width="470" height="264"></iframe></p>
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		<title>iRights.info auf der OKCon 2011</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 10:06:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Morgen startet in der Berliner Kalkscheune die Open Knowledge Conference OKCon 2011. Es gibt ein spannendes Programm mit einer Vielzahl von internationalen Experten rund um freies Wissen. iRights.info wird auf der OKCon ebenfalls vertreten sein. iRights-Redakteur Till Kreutzer wird am Freitag den 01. Juli um 10 Uhr den Vortrag We are the Creators! halten. In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Morgen startet in der Berliner Kalkscheune die <a href="http://okcon.org/2011">Open Knowledge Conference OKCon 2011</a>. Es gibt ein spannendes Programm mit einer Vielzahl von internationalen Experten rund um freies Wissen. iRights.info wird auf der OKCon ebenfalls vertreten sein. iRights-Redakteur Till Kreutzer wird am Freitag den 01. Juli um 10 Uhr den Vortrag <a href="http://okcon.org/2011/programme/we-are-the-creators">We are the Creators!</a> halten. </p>
<p>In der Ankündigung heißt es dazu: &#8220;Cultural methods and means have changed radically in the digital era. We face phenomenons like the “Creativity of the Masses” and the “Remix-Culture”. Such and other developments in the societies all over the world shake the main principles of copyright law to the core. However the legal development did not (yet) react with likewise fundamentally revisions. Copyright law still focus’ only on the interests of the “original creator” and the entertainment, software and publishing industry – in other words: on piracy prevention and the enforcement of the given system. This diametral opposed development of legal and social norms let to a clash of the cultures and the generations long ago.&#8221;</p>
<p>Und weiter: &#8220;If the legislators do not (re)act adequately quite soon, the copyright system will collapse. In the presentation the social and cultural development will be compared with the legal development. An analysis will show the basic deficiencies the present copyright regime suffers from and what steps could (should) be taken to modernize the system in order to serve its destined function as the “Magna Charta of the Information Society.&#8221;</p>
<p>Das vollständige Programm findet sich <a href="http://okcon.org/2011/programme">hier</a>. Für alle die nicht dabei sein können, gibt es hier einen <a href="http://www.ustream.tv/channel/open-knowlegde">Video-Livestream</a>.</p>
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		<title>Einführung ins Urheberrecht von Thomas Hoeren als Podcast</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 11:49:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster, ist vielen durch sein regelmäßig aktualisiertes Skriptum Internetrecht bekannt. Jetzt gibt es auch eine kompakte und verständliche Einführung ins Urheberrecht als Podcast. In sieben Folgen, zusammen rund 74 Minuten, geht es um Geschichte und Systematik des Urheberrechts in Deutschland: Folge 1: Geschichte des Urheberrechts Folge 2: Was ist geschützt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster, ist vielen durch sein regelmäßig aktualisiertes <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien">Skriptum Internetrecht</a> bekannt. Jetzt gibt es auch eine kompakte und verständliche <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/podcasts/podcast-urherberecht">Einführung ins Urheberrecht als Podcast</a>.</p>
<p>In sieben Folgen, zusammen rund 74 Minuten, geht es um Geschichte und Systematik des Urheberrechts in Deutschland:</p>
<blockquote><p>Folge 1: Geschichte des Urheberrechts<br />
Folge 2: Was ist geschützt<br />
Folge 3: Wer ist geschützt<br />
Folge 4: Verwertungsrechte<br />
Folge 5: Rechtemanagement<br />
Folge 6: Verwertungsgesellschaften und collective licensing<br />
Folge 7: DRM und Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen</p></blockquote>
<p>Nur ein Podcast-Feed fehlt noch, <a href="http://huffduffer.com/tags/hoeren_einfuehrung/rss">hier ist mal einer</a>.</p>
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		<title>Kommissionsbericht der Uni Bayreuth zu Guttenberg im Volltext online</title>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 05:50:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gestern hat die Kommission &#8220;Selbstkontrolle in der Wissenschaft&#8221; der Universität Bayreuth auf einer Pressekonferenz den Abschlußbericht im Fall Guttenberg vorgestellt. Im Bericht heißt es zur Bewertung (S.13): &#8220;Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hat die Kommission &#8220;Selbstkontrolle in der Wissenschaft&#8221; der Universität Bayreuth auf einer <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/11/jetzt-live-auf-phoenix-guttenberg-und-die-muhselige-kleinarbeit-neben-beruf-und-familie/">Pressekonferenz</a> den Abschlußbericht im Fall Guttenberg vorgestellt. Im Bericht heißt es zur Bewertung (S.13): &#8220;Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.&#8221; Der Bericht der Kommission ist online <a href="http://www.uni-bayreuth.de/presse/info/2011/Bericht_der_Kommission_m__Anlagen_10_5_2011_.pdf">im Volltext (PDF-Datei)</a> einsehbar. Er liest sich spannend und dürfte sowohl bei Lehrenden als auch bei Studenten auf großes Interesse stoßen.</p>
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		<title>Live auf Phoenix: Guttenberg und die mühselige Kleinarbeit neben Beruf und Familie</title>
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		<pubDate>Wed, 11 May 2011 09:41:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Pressekonferenz der Universität Bayreuth zum Fall Guttenberg im Livestream bei Phoenix. Die Kommission hat festgestellt, dass die Plagiate in Guttenbergs Doktorarbeit &#8220;werkprägendes Bearbeitungsmuster&#8221; waren. Zudem wurde festgestellt, dass &#8220;vorsätzlich getäuscht&#8221; wurde. Aus aktuellem Anlass deswegen nochmal der Verweis auf den kürzlich erschienenen Text von iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp: &#8220;Zitieren im www &#8211; Text- und Bildzitate [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Pressekonferenz der Universität Bayreuth zum Fall Guttenberg im <a href="http://interaktiv.phoenix.de/livestream/">Livestream</a> bei Phoenix. Die Kommission hat festgestellt, dass die Plagiate in Guttenbergs Doktorarbeit &#8220;werkprägendes Bearbeitungsmuster&#8221; waren. Zudem wurde festgestellt, dass &#8220;vorsätzlich getäuscht&#8221; wurde. </p>
<p>Aus aktuellem Anlass deswegen nochmal der Verweis auf den kürzlich erschienenen Text von iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp: &#8220;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/2007">Zitieren im www &#8211; Text- und Bildzitate im Internet</a>&#8220;. Hierin wird die schwierige Materie des Zitierens erklärt, was zu beachten ist und ab wann man überhaupt von einem Plagiat sprechen kann. </p>
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		<title>Ein Stern, der deinen Namen trägt</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Dec 2010 08:25:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am vergangenen Montag wurde eines der wichtigsten Themen der gesamten Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221; öffentlich verhandelt. Das Urheberrecht, als zentrales Regelungsinstrument der digitalen Welt, stand im Mittelpunkt der spannenden Expertenanhörung. iRights.info war durch Matthias Spielkamp in der Anhörung vertreten. Von nahezu allen Seiten wurden die Diskussionen und Beiträge der Experten als kleine Sternstunde der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am vergangenen Montag wurde eines der wichtigsten Themen der gesamten <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/">Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221;</a> öffentlich verhandelt. Das Urheberrecht, als zentrales Regelungsinstrument der digitalen Welt, stand im Mittelpunkt der spannenden <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/Urheberrecht_oeffentliche_Anhoerung_Fragen_an_Experten/index.jsp">Expertenanhörung</a>. iRights.info war durch Matthias Spielkamp in der Anhörung vertreten. Von nahezu allen Seiten wurden die Diskussionen und Beiträge der Experten als kleine Sternstunde der Enquete-Kommission wie auch der bisherigen Debatten im Bundestag zum Urheberrecht bewertet. Mit Recht. In ruhigem Ton ist es den Experten gelungen, den Blick über den Tellerrand zu werfen. Nur wenige <a href="http://www.boersenblatt.net/405511/">Lobbyisten</a> konnten nicht an sich halten und mussten beleidigt im Nachgang nicht zielführende Kritik üben.</p>
<p>In der Vergangenheit war es stets so, dass bei Anhörungen zum Urheberrecht die Argumente mit dem Holzhammer ausgetauscht wurden, umso wohltuender war dieses Mal die sachliche und differenzierte Diskussion. So blieb am Ende bei vielen Beteiligten -Experten, Zuschauern und Zuhören- ein gemeinsamer Eindruck: Die Zeit war mit drei Stunden viel zu knapp. Der Fragen sind so viele, die Lösungen die gefunden werden müssen, werden einen überragenden Einfluss auf den Alltag von Nutzern, Urhebern und auch den Verwertern haben.</p>
<p>iRights-Kollege Matthias Spielkamp war einer der gefragtesten Experten in der Anhörung und hatte beinahe im 5-Minuten-Takt die Gelegenheit Fragen von allen Parteien und den regulären Sachverständigen der Enquete-Kommission zu beantworten. Die im Vorfeld der Anhörung vom <a href="http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1893&amp;rubrik=2">Deutschen Kulturrat</a> geäußerte Kritik, in der Anhörung seien keine Urheber vertreten bzw diese nicht ausreichend repräsentiert, hat sich nicht bestätigt. Spielkamp hat, wie andere Experten auch, die Situation der Urheber deutlich thematisiert. Nicht zuletzt ist aber auch er zu dem Schluß gekommen: &#8220;Urheber und Nutzer sind die beiden Parteien, die im Urheberrecht am schlechtesten wegkommen. Da muss eine neue Balance gefunden werden&#8221;. Für manchen mag diese Erkenntnis schockierend sein, sie ist aber inzwischen vielfach bestätigt und Teil des status quo des Urheberrechts.</p>
<p>Und genau dieses Ungleichgewicht macht diese Diskussionen so spannend. Ein Rechtskomplex dem droht, dass der Bezugsgegenstand abhanden kommt, Regelungen die in der digitalen Welt vielfach nicht mehr akzeptiert werden, und denen dadurch die Legitimation abhanden kommt. Es geht um weit mehr als um das Herumdoktern an Symptomen denen ein im analogen Zeitalter definiertes und formuliertes Urheberrecht in der digitalen Welt nicht mehr gewachsen ist. Es wird die Systemfrage gestellt. Dies nicht nur von wenigen dieser Internet-affinen Experten, nein, die renommiertesten Forschungseinrichtungen in Deutschland und weltweit befassen sich genau mit diesen Fragen.</p>
<p>Hat sich der Schutzgegenstand im Urheberrecht verändert? Auf welche Akteure muss ein Urheberrecht zentriert sein? Muss es vielleicht sogar ein Nutzerrecht werden, dass die Urheber dann entsprechend berücksichtigt. Wird das Urheberpersönlichkeitsrecht in Zukunft eine größere Rolle spielen? Welche Rolle werden die Verwerter -Entertainmentindustrie und kollektive Strukturen wie Verwertungsgesellschaften- spielen? Dass sie eine Rolle spielen werden ist gewiß und dies hat auch seine Berechtigung. Allerdings werden sich auch die etabliertesten Dinosaurier der Verwerter darauf einstellen müssen, dass sich ihr Rollenbild und ihre Aufgaben massiv verändern werden. Ihre Stellung als Gatekeeper für den Zugang zu kreativen Werken und als Herrscher über Monopole in bestimmten Bereichen wird in Zukunft nicht mehr zu halten sein. Auch wenn das eine unangenehme Wahrheit ist, es ist eine.</p>
<p>Die Beantwortung dieser Fragen wird mitentscheidend dafür sein, welche Freiheiten und Möglichkeiten die einzelnen Nutzer, die Urheber und insbesondere die Nutzerurheber haben werden. In der digitalen Welt sind dies entscheidende Fragen wenn es um neue Innovationen und die Gewährleistung von Kreativität geht. Und daran dürfte ein überragendes Interesse aller Beteiligten bestehen.</p>
<p>Die Diskussionen und Statements in der Expertenanhörung waren zur Beantwortung dieser Fragen ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl darf auch nicht zuviel hineininterpretiert werden. Die Gestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen als Antwort auf grundlegende Veränderungen braucht Zeit. Und sie braucht Mut, um genau immer einen Schritt weiterzugehen. Für viele Abgeordnete im Bundestag ist es schwer, mutig zu sein. Zu stark sind die Interessen des Bewahrens und der Erhaltung des status quo im Urheberrecht. Aus Gründen der Parteiräson, aus Fragen des Machtgefälles innerhalb der Fraktionen, aufgrund von Druck durch Lobbyisten.</p>
<p>Gleichwohl gärt es bei sehr vielen, es entsteht ein grundlegendes Bewusstsein, dass mutige Schritte nötig sein werden. Und dies ausnahmslos in allen Parteien. Und es ist eine Generationenfrage. Keine ideologische, sondern eine pragmatische. Die Koordinaten verschieben sich gerade in einem atemberaubenden Tempo. Gleichwohl ist dieses Tempo immer noch zu langsam um mit dem technischen Fortschritt und seinen Herausforderungen mithalten zu können. Dies ist aber auch nicht schlimm, solange es voran geht, da Gesetzestexte und Regelungen immer, auch in Einzelfragen, generalistisch sein müssen und besser etwas langsamer kommen, als das Kind mit dem Bade auszuschütten. Zur Geschwindigkeit anzutreiben hat aber noch nie geschadet.</p>
<p>Nie zuvor wurden in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Urheberrecht die Interessen von Nutzern und Urhebern so deutlich, gleichzeitig so sachlich und in einem so ruhigen Ton vorgebracht. Dies ist der wirkliche Verdienst dieser Expertenanhörung.</p>
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		<title>Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft &#8211; Antworten auf die Fragen zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/11/25/entwicklung-des-urheberrechts-in-der-digitalen-gesellschaft-antworten-auf-die-fragen-zur-offentlichen-anhorung-urheberrecht-der-enquete-kommission-internet-und-digitale-gesellschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 10:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto. Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto.</p>
<p>Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und Hinweise aufzunehmen, bevor ich sie an die Kommission schicke. Das habe ich leider nicht geschafft. Dennoch würde ich mich weiterhin über Anmerkungen freuen, die sowohl in die Anhörung, als auch in diese Antworten einfließen könnten. Es spricht nichts dagegen, der Kommission später eine aktualisierte Fassung zu schicken.</p>
<p><span id="more-2327"></span></p>
<p>Die Nummerierung habe ich angepasst, um eine besser Referenzierung zu ermöglichen, denn hinter den meisten Ziffern verbergen sich mehrere Fragen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<h3><strong>I. Grundlagen &#8211; Bestandsaufnahme &#8211; Herausforderungen</strong></h3>
<p>I.1.a) Haben sich die Motivation zur Produktion und die Kreativität der Urheber mit dem Internet verändert?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Der Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig vertritt die These, dass sich unsere Kultur zu einer Read/Write-Kultur verändert. Damit ist gemeint, dass diejenigen, die Zugriff auf Internet und Computer haben, einen größeren Fundus von Werken in elektronischer Form nutzen können, die leichter zu bearbeiten und abzuwandeln sind, als das früher der Fall war. Weiterhin kann man die Ergebnisse dieses Schaffens besser anderen zur Verfügung stellen, indem man sie veröffentlicht – im eigenen Weblog, auf einer Video-Hosting-Site wie Youtube, bei einem Netlabel oder in Social Networks.</p>
<p>Es kommt hinzu, dass die Bedingungen zur Zusammenarbeit sich durch Digitalisierung und Internet völlig verändert haben. Das wird am besten beschrieben von Autoren wie Yochai Benkler in „Wealth of Networks“ oder Clay Shirky in „Here Comes Everybody“.</p>
<p>Im Resultat zeigen Open-Source-Projekte (wie Linux, Firefox, Open Office und viele andere), die Wikipedia, aber auch Musik, Texte, Fotos und Filme unter Creative-Commons-Lizenzen (und ähnlichen Lizenzen für freie Inhalte), dass diese Möglichkeiten nicht einfach nur technische Möglichkeiten sind, sondern neue Formen der kollaborativen Produktion schaffen, die in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß genutzt werden.</p>
<p>I.1.b) Können das Internet und digitale Techniken kreatives Schaffen fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. I.1.a)</p>
<p>I.1.c) Können das Internet und digitale Techniken die Vermarktung kreativen Schaffens fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Zum einen dadurch, dass die eingeführten Verwerter/Intermediäre sich die Strukturen des Netzes zu Nutze machen, zum anderen dadurch, dass Kreative ihre Werke/Produkte selbst vermarkten, wofür es zahlreiche Beispiele gibt.</p>
<p>I.1.d) Wie lässt sich der Wert kreativer Leistungen bemessen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage lässt sich ich in dieser Offenheit m.E. nach nicht beantworten. Ein inhärenter Wert einer Ware oder eines Werks existiert nicht. Der Preis eines Werks wird über den Markt gefunden, mit all seinen politischen Voraussetzungen (Eigentumsgarantie, Monopolrechte etc.). Ein anderer Aspekt ist, dass der gesellschaftliche Wert einer kreativen Leistung steigt, je mehr die Gesellschaft mit dieser Leistung arbeiten kann (lesen, hören, weiterverarbeiten etc.). Das heißt, der gesellschaftliche Wert einer bestehenden Schöpfung steigt, je geringer die Schutzrechte darauf sind, weil um so mehr Leute darauf aufbauen können, ohne mit Monopolisten verhandeln zu müssen.</p>
<p>I.1.e) Wie viel sind Nutzer bereit, für Inhalte aus dem Netz zu bezahlen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Darauf lässt sich keine konkrete Antwort geben. Preisfindungsprozesse sind überaus dynamisch und von vielen Faktoren abhängig. So ist z.B. die New York Times mit ihrem <a href="http://www.nytimes.com/2007/09/18/business/media/18times.html">Versuch gescheitert</a>, Leser für Inhalte bezahlen zu lassen (TimesSelect), zugleich sind ca. <a href="http://adage.com/mediaworks/article?article_id=139966">400.000 Nutzer bereit</a>, zwischen <a href="https://order.wsj.com/sub/f3">8 und 9 US-Dollar pro Monat</a> für die Online-Ausgabe des Wall Street Journals zu bezahlen. Ähnliche Spannen gibt es bei Musik und Film.</p>
<p>I.2.a) Gehen mit den neuen Möglichkeiten, die das Internet und die Digitalisierung eröffnen, seinen technischen Gegebenheiten und seiner Dynamik Veränderungen bei Wertmaßstäben der Nutzer einher?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Davon ist auszugehen. S. dazu die gerade erschienene Umfrage unter so genannten „Webaktiven“ des IFSE. Darin wird beispielsweise festgestellt,  dass die Bedeutung klassischer Werte wie Verschwiegenheit, Geduld, Höflichkeit, Ehrlichkeit und Disziplin abnimmt. Dafür sind Flexibilität, Toleranz, Solidarität und Gerechtigkeit gefragt. Diese Angaben sind im Abgleich mit weiteren Ergebnissen plausibel.</p>
<p>I.2.a) Wie kann dem begegnet werden? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es müsste erst einmal festgestellt werden, <em>ob </em>einem Wertewandel „begegnet“ werden muss, statt zu fragen, wie ihm begegnet werden kann. Die Formulierung unterstellt, dass einem Mentalitätswandel begegnet werden sollte und zeichnet sich damit nicht durch Offenheit für einen Dialog und ein ernsthaftes Interesse aus.</p>
<p>I.3.a) Lässt sich das System zum Schutz geistigen Eigentums auf das Internet übertragen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es ist bereits übertragen worden, was insofern problematisch ist, als die Wohlfahrtsgewinne, die Digitalisierung und Internet ermöglichen, dadurch zum Teil zunichte gemacht werden, weiterhin die Akzeptanz des Urheberrechts eher schwindet, da ein Teil der Regulierungen Möglichkeiten behindern, die die „neuen“ Technolgien bieten.</p>
<p>I.3.b) Muss das Verhältnis von Urhebern, Verwerter und Nutzern neu justiert werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.3.c) Sollte aus Ihrer Sicht der Urheber oder der Nutzer im Mittelpunkt stehen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Weder noch. Es geht darum, eine Balance zu finden zwischen den Interessen der Urheber, der Nutzer und der Verwerter, die hier nicht genannt sind (warum nicht?). In der bisherigen Gesetzgebung sind Nutzerinteressen marginalisiert und die Interessen der Urheber mit denen der Verwerter gleichgesetzt worden. Beides entspricht nicht den Verhältnissen und Problemlagen, wie sie sich derzeit darstellen. S. dazu auch die Antwort auf Frage I.10.b).</p>
<p>I.4. Verändert das Internet die Produktion kreativer Güter in einer Weise, die es empfehlenswert erscheinen lässt, die Strukturen des Urheberrechtes – insbesondere auch im Hinblick auf die Rolle der Werknutzer und die Zuordnung des Werks zum Schöpfer – zu überdenken? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es muss eine Unterscheidung getroffen werden zwischen der gewerblichen / kommerziellen Nutzung von Werken und der nicht-gewerblichen, nicht-kommerziellen. S. auch Antwort zu 1.a)</p>
<p>I.5.a) Verändern sich durch die – insbesondere auch mit dem Aufkommen des Internets verknüpfte – „Informationsgesellschaft“ die Anforderungen an die Informationsordnung in einer Weise, die auch die Ziele des Urheberrechtes und seine Funktion innerhalb dieser Ordnung betreffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antworten auf Fragen I.1.a) und I.4.</p>
<p>I.5.b) Besteht ein Zielkonflikt zwischen Informationszugang und Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft und wie ist er ggf. aufzulösen? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es besteht u.U. ein Zielkonflikt zwischen einem <em>sehr restriktiven </em>Informationszugang und der Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft. Wie er aufzulösen ist, lässt sich nicht zum einen pauschal beantworten – s. Antwort zu 4. Weiterhin lässt er sich individuell abgestimmt auf einzelne Fälle auflösen. So ist es z.B. nicht einzusehen, dass Werke, die zu einem weit überwiegenden Teil aus Steuern finanziert werden, nicht auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen (Stichwort Open Access in den Wissenschaften). Bei anderen Werkarten müssen andere Lösungen gefunden werden.</p>
<p>I.6. Welche technischen Neuerungen, die das Urheberrecht unterminieren könnten und in die Überlegungen der Kommission eingehen sollten, sind bereits jetzt in Sicht, bzw. mittelfristig denkbar (z.B. größere Verbreitung von Streaming)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage ist meiner Ansicht nach falsch gestellt. Es geht darum, Wege zu finden, wie das Urhberrecht den technischen Entwicklungen so angepasst werden kann, dass ein möglichst gerechter Ausgleich der Interessen aller betroffenen Akteure – Urheber, Verwerter, Nutzer – gefunden wird.</p>
<p>I.7.a) Sind Sie der Meinung, dass das geltende Urheberrecht die Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern im digitalen Zeitalter angemessen ausgleicht?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.7.b) Wo liegt aus Ihrer Sicht Konfliktpotential, wo besteht Änderungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Konfliktpotential liegt dort, wo es Digitalisierung und Internet ermöglichen, Daten verlustfrei und nahezu kostenlos zu vervielfältigen und zu verbreiten, also im Grunde bei allen digitalen Gütern. Bisher existiert das Interesse der Allgemeinheit in der Gesetzgebung nur sehr vermittelt: ihr soll dadurch gedient sein, dass durch den Schutz des Urhebers sein Schaffen angereizt wird. Und auch diese Überlegung spielt im kontinentaleuropäischen Urheberrecht eine untergeordnete Rolle. In erster Linie folgt es weiterhin dem Schöpfergedanken und spricht dem Urheber daher sehr starke Rechte zu.</p>
<p>I.7.c) Sind Sie der Meinung, dass die Interessen von Bildung und Forschung ausreichend berücksichtigt werden? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Hier verweise ich auf die Analysen und Forderungen des „Aktionsbündnisses ‚Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft’“. http://www.urheberrechtsbuendnis.de/index.html.de</p>
<p>I.8.a) Sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Mediennutzer (Verbraucher) in ausreichendem Maße gewahrt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu den Fragen I.8. b) &#8211; d)</p>
<p>I.8.b) Besteht beim Abschluss urheberrechtlicher Lizenzverträge mit Telemedienanbietern ein hinreichender Schutz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist so lang und für Laien unverständlich, dass nicht von ausreichender Information, geschweige denn Transparenz ausgegangen werden kann. Prominentes Beispiel dafür sind die AGB der Firma Apple für ihren iTunes Musicstore (ITM), die seit 2008 Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind. Der vzbv hat gegen Apple in Deutschland Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach die Geschäftsbedingungen der Firma Verbraucher benachteiligen. Über die Klage ist bis heute nicht abschließend entschieden.</p>
<p>I.8.c) Wird das Instrument der strafbewehrten Unterlassungserklärung (Abmahnung) Ihres Erachtens missbräuchlich eingesetzt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es sind zahlreiche Beispiele dokumentiert, bei denen Nutzer wegen Lappalien oder sogar ohne entsprechende Rechtsgrundlage abgemahnt wurden – in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Unkenntnis dennoch die geforderten Gebühren zahlen. Ein Vertreter der Forschungsstelle Abmahnwelle berichtet, es gebe Kanzleien, die pro Jahr auf <a href="http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/Die-perfide-Abmahn-Welle-id3423003.html">rund 50 000 Aktenzeichen für Abmahnungen</a> kommen.</p>
<p>I.8.d) Besteht hier oder in verwandten Feldern Regelungsbedarf? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest kann festgestellt werden, dass die bisherigen Regelungen wenig bis nichts genützt haben. Der Gesetzgeber hatte sich im Jahr 2008 entschlossen, Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in sehr eng definierten Fällen auf eine Pauschale von maximal 100 Euro zu begrenzen. Diese Deckelung gilt aber nur, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung handelt, einen einfach gelagerten Fall und eine nur unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Das eigentliche Problem wird durch § 97a UrhG nicht gelöst. Es liegt in der Bemessung des Gegenstandswertes (§ 3 ZPO), der den Abmahnkosten zugrunde liegt. Dieser ist bei Immaterialgüterrechtsverletzungen, v. a. Unterlassungsansprüchen, kaum konkret zu bemessen und Einfallstor für Wertungen nicht nur der Abmahnenden, sondern auch der Gerichte. In vielen Gerichtsentscheidungen wurde ein hoher Gegenstandswert gerade bei Internet-Rechtsverletzungen mit generalpräventiven Erwägungen gerechtfertigt, die jedoch – da sich die Höhe allein nach der wirtschaftlich zu bemessenen Beschwer des Verletzten richten darf – hier völlig sachfremd sind.</p>
<p>Eine Alternative zum Schutz vor Abmahnmissbrauch, die gegenüber der Deckelung im Urheberrechtsgesetz im Zweifel effektiver wäre, läge darin, die Möglichkeit zu schaffen, den Gegenstandswert bei Rechtsverletzungen von Verbrauchern zu mindern. Danach wirkt es sich wertmindernd aus, wenn die Kostenbelastung einer Partei nach dem vollen Wert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint. Die Regelung setzt dabei keine erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Lage voraus.</p>
<p>I.9.a) Wie beurteilen Sie das geltende Urheberrecht im Hinblick auf derivatives Werkschaffen, (z.B.Remixes, Mash-​ups)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als sehr restriktiv, da zum einen keine Unterscheidung getroffen wird zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Nutzung, zum anderen nicht zwischen reinem Kopieren und einer kreativen/künstlerischen Auseinandersetzung mit einem vorliegenden Werk.</p>
<p>I.9.b) Würden Sie im Bereich nicht-​kommerzieller, kreativer Werknutzung die Reduktion des Ausschließlichkeitsrechts auf einen Vergütungsanspruch für vertretbar halten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja.</p>
<p>I.9.c) Wie stehen Sie in dieser Hinsicht zum Vorschlag einer Entkopplung von Urheberpersönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten im Sinne einer Trennung von Urheber- und Werkschutz? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist der Ansatz, der die weiteren Überlegungen zur Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft bestimmen sollten. Das Urheberrecht sollte, so z.B. Kreutzer, nicht mehr Auftrag haben, „die Interessen des Urhebers oder der Verwertungsindustrie zu schützen, sondern einen multipolaren Schutzauftrag[...]. Die Interessen der Urheber und Verwerter sollen also nur insoweit geschützt werden, wie sie auch gerechtfertigt sind – gemessen an den Interessen der Allgemeinheit.“ Um das zu erreichen wäre es denkbar, in erster Linie Vergütungsansprüche zu gewähren: „Bloße Vergütungsansprüche sind, was die Innovation und den kulturellen Fortschritt angeht, viel weniger einschneidend als Verbotsrechte. Trotzdem können sie die Interessen der Berechtigten durchaus wahren. Häufig entsprechen sie den Interessen der Urheber mehr, als Ausschließlichkeitsrechte. Denn viele Kreative wollen ja gar nicht, dass vor jeder Nutzung eine Vereinbarung geschlossen und Rechte eingeholt werden müssen. Sie wollen vielmehr, dass sich ihre Werke möglichst weit verbreiten können und sie für die Nutzungen angemessen vergütet werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die meisten Urheber selbst Nutzer sind, die auf Nutzungsmöglichkeiten ohne unzumutbaren Aufwand angewiesen sind.“</p>
<p>I.10.a) Wie haben sich die Einnahmen von UrheberInnen, VerwerterInnen und Verwertungsgesellschaften aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das wüsste ich auch gern.</p>
<p>I.10.b) Welche Tendenz lässt sich zwischen dem Einkommen aus sogenannter Erst- und Zweitverwertung etwa durch Verlage insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Buy-​Out-Verträge feststellen? (B’90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage, welchen Einfluss urheberrechtliche Regulierungen auf die wirtschaftliche Lage von Freiberuflern haben, ist äußerst schwer zu beantworten. Der bisher methodisch am weitesten entwickelte und damit aufschlussreichste Versuch wurde von Kretschmer und Hardwick unternommen, die in einer vergleichenden Umfrage unter britischen und deutschen „writers“ (im Folgenden „Autoren“) herauszufinden versuchten, welcher Anteil am Einkommen der Autoren auf der Basis des Urheberrechtsschutzes zustande kommt.</p>
<p>Die Umfrage unter 25.000 Autoren in Deutschland und Großbritannien ergab für  professionelle Autoren (definiert als Autoren, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Schreiben verbringen) in Deutschland im Jahr 2005 folgende Ergebnisse (Auswahl):</p>
<ul>
<li>Sie      erzielten ein mittleres Einkommen von 12.000 Euro („median income“, also      der Wert, der die Stichprobe in zwei Hälften teilt, nicht zu verwechseln      mit dem Durchschnittseinkommen). Das entsprach 42 Prozent des mittleren      Nettoeinkommens aller deutschen Erwerbstätigen.</li>
<li>Das      Einkommen aus tatsächlicher urheberrechtlicher Nutzung (aus Tantiemen der      VG Wort) ist stärker verzerrt als alle anderen Einkommensarten: der      Gini-Koeffizient1 für das Einkommen aus Autorentätigkeit ist 0,52, für das      vollständige individuelle Einkommen ist 0,43 und für das      Haushaltseinkommen ist 0,42. Der Gini-Koeffizient für das aus der      VG-Wort-Ausschüttung erzielte Einkommen liegt bei 0,67. Das legt nahe,      dass die momentane Urheberrechtsregulierung das Risiko der      Ungleichverteilung verschärft, so Kretschmer und Hardwick. Die VG Wort hat      im Jahr 2005 46.100.528 Euro an 94.101 Autoren ausgeschüttet, was ein      Durchschnittseinkommen von 490 Euro und ein mittleres Einkommen von 197 Euro      bedeutet.</li>
<li>Autoren,      die mit ihren Verlagen bzw. Produzenten über das Honorar verhandeln,      verdienen etwa das Doppelte dessen, was andere Autoren einnehmen. Die      Ursache dafür kann nicht genau geklärt werden; Kretschmer und Hardwick      gehen davon aus, dass es sich um ein „two way relationship“ handelt:      Publishers or producers may only listen to authors with bargaining power –      but equally, engaging in bargaining may increase the author&#8217;s bargaining      power. (Verlage hören unter Umständen nur auf Autoren mit einer gewissen      Verhandlungsmacht – gleichzeitig kann zu einer verbesserten      Verhandlungsposition führen, überhaupt erst Verhandlungen zu führen.)</li>
<li>Verstärkte      Verwertung im Internet hat nicht dazu geführt, dass Autoren mehr      verdienen. 14,7 Prozent der britischen und 9,2 Prozent der deutschen      Autoren haben Zahlungen für Internetverwertungen ihre Werke erhalten.</li>
<li>Das      typische Einkommen der Autoren ist seit dem Jahr 2000 gefallen (sowohl in      Deutschland, als auch in Großbritannien).</li>
</ul>
<p>Es stellt sich also heraus, dass das Einkommen aus urheberrechtlicher Nutzung zum einen gering ist, zum anderen stark zugunsten der stärksten Marktteilnehmer verzerrt. Dabei ist zu beachten, dass Kretschmer und Hardwick unterscheiden zwischen Urheberrechts- und Nicht-Urheberrechtseinkommen („copyright and non-copyright earnings“), und Urheberrechtseinkommen als den Teil des Einkommens definieren, der aus Zahlungen der Verwertungsgesellschaften für abgabepflichtige Zweitnutzungen rührt, nicht jedoch vertraglich vereinbartes Einkommen. Diese Einschätzung kann vor allem aufgrund der Analysen zu Urhebervertragsrecht und AGB-Regelungen geteilt werden, da sie nahe legen, dass das Urheberrecht – zumindest derzeit – die Verhandlungsposition der Autoren nicht stärkt.</p>
<h3><strong>II. Vertriebsformen und Vergütungsmodelle</strong><strong> </strong></h3>
<p>II.1.a) Ist die Pauschalvergütung, eingeführt als Kompensation für Privatkopien mittels analogen Aufnahmemedien, heute noch zeitgemäß?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>So lange kreative Leistung so vergütet wird wie bisher, ist sie weiterhin zeitgemäß. Verwerter fordern seit langem eine Einzelabrechnung pro Nutzung und argumentieren, dass damit eine Pauschalvergütung überflüssig werde. Das setzt allerdings ein so genanntes „hartes“ Digital Rights Management (DRM) voraus (Kopierschutz). Dieses harte DRM ist zum einen in seinen bisherigen prominenten Ausführungen am Widerstand der Kunden gescheitert (z.B. beim Einzelverkauf von Musikstücken), zum anderen setzt seine Durchsetzung starke Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte voraus, von individueller Mediennutzungskontrolle bis hin zur Möglichkeit der Unterhaltungsindustrie, auf die Geräte der Kunden zuzugreifen (Stichwort „Trusted Computing Platform“). Das ist nicht akzeptabel.</p>
<p>II.1.b) Gibt es Alternativen zu dieser Pauschalabgabe – z.B. eine Kulturflatrate – und wenn ja, in welchem Umfang ist der Urheber zu entschädigen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) &#8211; c)</p>
<p>II.1.c) Hat sich das Schrankensystem im Urheberrecht bewährt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest ist es in vielen Belangen nicht mehr zeitgemäß. S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>1.d) Hat sich die Regulierung der kollektiven Rechtewahrnehmung – letzteres insbesondere im europäischen Kontext – bewährt? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.5.a) &#8211; c) und e)</p>
<p>II.2.a) Was kann getan werden, um ein möglichst innovatives Umfeld für neue Geschäfts- und Lizenzmodelle nach den Prinzipien des geltenden Urheberrechts im Internet zu schaffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urheberrecht muss in wichtigen Teilen grundlegend reformiert werden; s. Antworten auf Fragen 7.c) und 9.c). Zudem sollte der Gesetzgeber grundsätzlich davon absehen, neue Immaterialgüterrechte einzuführen, ohne vorher eine genaue Analyse der Wohlfahrtsverluste bzw. -gewinne vorgenommen zu haben. Beispielhaft ist hier das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu sehen, das ohne eine derartige Prüfung als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und nach Einschätzung einer großen Mehrheit unabhängiger Experten unter anderem dazu führen könnte, die Entwicklung genau der neuen Geschäftsmodelle zu behindern, die gefordert werden.</p>
<p>II.2.b) Was kann getan werden, um dabei vor allem die Urheber noch besser zu fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urhebervertragsrecht muss durchsetzungsfähig gestaltet werden.</p>
<p>Beispielhaft die Situation freiberuflicher Journalisten: die Nutzungsrechte an den Werken, die sie an die Verwerter lizenzieren, sind ihr Kapital. Doch das Urheberrecht schützt sie derzeit in keiner Weise vor einer Übervorteilung durch ihre Auftraggeber. Das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht zwischen Autoren und Verwertern, das vom Gesetzgeber als Begründung für die Reform des Urhebervertragsrechts vorgebracht wurde, ist sieben Jahre nach Inkrafttreten des „Stärkungsgesetzes“ unverändert.</p>
<p>Auch das AGB-Recht entpuppt sich als stumpfes Schwert. Zwar konnten die Vertreter der Journalisten einen Teilerfolg gegen den Axel-Springer-Verlag und seine Geschäftsbedingungen erzielen, von dem sie hoffen, dass er auf andere Verlage ausgedehnt werden kann. Angesichts der Gesetzeslage ist die Hoffnung darauf, dass das gelingen kann, allerdings gering.</p>
<p>Nicht zuletzt muss es als unrealistisch angesehen werden, über Nachbesserungen bei Geschäftsbedingungen substanzielle Honorarerhöhungen durchzusetzen. Sollten z.B. Gerichte im Sinne von Journalisten entscheiden, dass es rechtswidrig ist, wenn Verwerter sich einen weiten Katalog von Nutzungsrechten abtreten lassen, gäbe das den Autoren die Möglichkeit, die Lizenzierung dieser Rechte neu zu verhandeln. Es ist ebenso wenig vorstellbar, dass Verwerter bereit sein werden, mehr als einen Aufschlag von 10 Prozent zu zahlen, wie es vorstellbar ist, dass die Journalisten in der Lage sein werden, sie dazu zu zwingen.</p>
<p>Aber selbst ein Aufschlag, der erheblich über dem derzeit gezahlten Honorar liegt, würde bei Zeilenhonoraren von 70 Cent bei großen regionalen Tageszeitungen (wie dem Berliner Tagesspiegel) bis zu 30 Cent und weniger bei Regionalzeitungen, nicht entfernt zu Honoraren führen, die es Journalisten ermöglichen, vom Journalismus allein ein Einkommen zu erzielen, das in die Nähe der in der Branche tarifvertraglich vereinbarten Gehälter kommt.</p>
<p>Einzige Hoffnung für freiberufliche Pressejournalisten, vor allem solchen, die bei Tageszeitungen arbeiten, war eine Einigung auf eine angemessene Vergütung. Die Einigung, die nach sechs Jahre währenden Verhandlungen zwischen dju/DJV und BDZV getroffen wurde, hat <a href="http://www.freischreiber.de/home/stellungnahme-von-freischreiber-ev-zu-den-gemeinsamen-vergütungsregeln-für-tageszeitungen">nicht zu einer angemessenen Vergütung geführt</a>.</p>
<p>Daher muss das allzu unverbindliche Schlichtungsverfahren auf den Prüfstand gestellt werden. Können sich die Berufsverbände nicht einigen, sollte die Möglichkeit bestehen, den Rechtsweg zu beschreiten und ein Gericht über den Abschluss der gemeinsamen Vergütungsregel entscheiden zu lassen. Diese Regelung war zunächst von der Bundesregierung vorgeschlagen worden, dann auf Druck der Rechteinhaber wieder verworfen worden. Das schwächt die Verhandlungsposition der Urheber in einem so großen Maß, dass das eigentliche Ziel der Reform verfehlt wurde.</p>
<p>Nicht zuletzt sollte stärker darüber nachgedacht werden, wie alle Betroffenen ihre Position in den Verhandlungen über angemessene Vergütungen vertreten können (Stakeholder-Modell). Derzeit verhandeln darüber nur die Tarifpartner, was dazu führt, dass die Positionen vieler Betroffener nicht – oder nicht ausreichend – repräsentiert sind.</p>
<p>II.2.c) Worin liegen die konkreten Hemmnisse und gibt es Vorbilder in anderen Ländern? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf 2.b)</p>
<p>II.3.a) Auf welche neuen Nutzungsarten müssen wir uns – vor dem Hintergrund der Digitalisierung – einstellen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es wäre Spekulation, hierauf zu antworten.</p>
<p>II.3.b) Wie lassen sich diese neuen Nutzungsarten Verwertungsrechten zuordnen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.3.a)</p>
<p>II.4. Empfiehlt es sich, angesichts des mit dem Internet verbundenen Wandels die Regelungskonzeption des Urheberrechtes grundlegend zu verändern (etwa modulares „Taylormade-Urheberrecht“, Flexibilität durch Generalklauseln)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>II.5.a) Welche Vornachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Vorteile für die Nutzer lägen darin, eine Handlung, die von einem großen Teil der Bevölkerung als legitim betrachtet wird, auch tatsächlich zu legalisieren und damit den Forderungen vieler Rechteinhaber, bürgerliche Freiheitsrechte (Netzsperren, Überwachung) den Boden zu entziehen. Zugleich müsste ein entsprechendes Modell dafür sorgen, dass die Kreativen für ihr Schaffen entlohnt werden.</p>
<p>II.5.b) Welche Nachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt weiterhin viele offene Fragen, die zu klären sind, bevor beurteilt werden kann, wie Erfolg versprechend eine Kutlurflatrate umgesetzt werden kann. Das ist kein Nachteil des Modells, aber ein Nachteil in der Debatte, der so schnell wie möglich behoben werden sollte.</p>
<p>II.5.c) Was wären aus Ihrer Sicht die wichtigsten Anforderungen, die solche Modelle erfüllen sollten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ein entsprechendes Modell müsste fair, transparent und flexibel sein, vor allem aber müsste dafür gesorgt sein, dass die EInnahmen tatsächlich in einem substanziellen Ausmaß den Urhebern zugute kommen. Das sind sehr allgemein formulierte Anforderungen, doch es ist unmöglich, die Komplexität der Debatte und die bisher vorgebrachten Vorschläge hier abzubilden.</p>
<p>Es sollte vor allem vermieden werden, die Kulturflatrate als One-size-fits-all-Lösung für alle Werkgattungen bzw. alle Märkte kultureller Güter zu verstehen. Das Modell ist ursprünglich entwickelt worden, um die Frontstellungen in der Musikindustrie aufzubrechen, mit der Option, sie evtl. auch auf den Filmmarkt zu übertragen. Nun wird von einigen Befürwortern dafür plädiert, sie als das zu verstehen, was der Name auch nahelegt: Als Vergütungsmodell für alle Güter, die irgendwie als „Kulturgüter“ bezeichnet werden können – also zB. auch den Buchmarkt, den Journalismus, Computerspiele etc. M.E. wird damit der zweite Schritt vor dem ersten getan. Es gibt abgegrenzte Märkte, in denen die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz eines solchen Vergütungsmodells erprobt werden kann, etwa im Musikmarkt. Sollte das funktionieren und die Entwicklung in anderen Märkten es als wünschenswert erscheinen lassen, dieses Modell zu übertragen, kann das immer noch gemacht werden.</p>
<p>Ich verweise daher auf folgende exemplarische Texte:</p>
<ul>
<li>William      Fisher: Promises to Keep &#8211; Technology, Law, and the Future of      Entertainment, Stanford University Press 2004, vor allem Kapitel 6: <a href="http://cyber.law.harvard.edu/people/tfisher/PTKChapter6.pdf">An      Alternative Compensation System</a> (PDF)</li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/2009/05/11/the-world-is-going-flat-rate/">The World Is Going Flat(-Rate)</a></li>
<li>Bundesverband      Musikindustrie (BVMI): <a href="http://www.musikindustrie.de/politik_einzelansicht/back/56/news/positionspapier-zur-kulturflatrate/">Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/erwiderung-auf-das-musikindustrie-positionspapier-zur-kulturflatrate/">Erwiderung auf das Musikindustrie-Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Malte      Spitz, Volker Beck, Konstantin von Notz, Jan Philipp Albrecht, Grietje      Staffelt, Oliver Passek: <a href="http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/StellungnahmeKulturflatrate.pdf">Stellungnahme zum Positionspapier des Bundesverbandes      der Musikindustrie zur Kulturflatrate vom 25. Januar 2010</a> (PDF)</li>
<li>Marcel      Weiss: <a href="http://netzwertig.com/2009/01/19/kulturflatrate-eine-schlechte-idee-die-sich-hartnaeckig-haelt/">Eine schlechte Idee, die sich hartnäckig hält</a></li>
<li>Robin-Meyer      Lucht: <a href="http://carta.info/24713/kulturflatrate-vogel-strauss-debatte/">Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate</a></li>
<li>Tim      Renner: <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1957&amp;Kategorie=Homepage">Die Kulturflatrate als dritter Weg</a></li>
</ul>
<p>II.5.d) Welche Gefahren würde es vor allem zu vermeiden gelten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) / b) / c)</p>
<p>II.5.e) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund das Vergütungsverfahren der VG WORT für „Texte in Online-​Medien“, insbesondere im Hinblick auf seine technischen Voraussetzungen, den Verteilungsschlüssel und die Transparenz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das System ist kompliziert, unausgereift und kann dazu führen, dass Autorinnen und Autoren gerade nicht die ihnen zustehende Vergütung bekommen. Die Gründe dafür sind komplex, daher hier lediglich der Verweis auf den Beitrag Die VG Wort stellt sich taub (http://www.irights.info/index.php?q=node/852), der die Situation analysiert. Es ist mir nicht bekannt, dass sie sich geändert hat, seit der Artikel erschienen ist.</p>
<p>II.5.f) Inwiefern stehen Modelle kollektiver Vergütung in Konkurrenz zu Creative-​Commons-​Lizenzen? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Sie stehen – entgegen Behauptungen mancher Verwertungsgesellschaften – nicht in Konkurrenz, sondern können sich ergänzen. Die Annahme bzw. Behauptung etwa der GEMA, dass Werke, die unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden, nicht kommerziell verwertet werden können und damit die GEMA auch die Rechte an diesen Werken nicht wahrnehmen kann, ist falsch. Werke, die unter einer CC-nc-Lizenz (für nicht-kommerziell – jede kommerzielle Nutzung bedarf damit einer weiteren Lizenzierung) veröffentlich werden, erlauben die kommerzielle Verwertung und damit auch eine Wahrnehmung durch die GEMA.</p>
<p>II.6.a) Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Abrechnungsformen der VerwerterInnen und die Ausschüttungen an die UrheberInnen aus?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage verstehe ich nicht.</p>
<p>II.6.b) Wie lässt sich die Theorie der öffentlichen Güter mit den Interessen der berechtigten UrheberInnen in Einklang bringen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Wahrscheinlich ist mit der Frage gemeint, wie Urheber finanziert werden können, wenn ihre Werke durch Digitalisierung und Internet den Charakter öffentlicher Güter bekommen. Ein Antwort darauf könnte die Kulturflatrate sein (s. Antworten auf ), eine andere ein bedingungsloses Grundeinkommen.<strong> </strong></p>
<p>II.6.c) Wie kann rechtlich und tatsächlich gewährleistet werden, dass alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, sondern nur differenziert nach den Arten von Werken, um die es geht. So liegen z.B. unter dem Stichwort &#8220;Open Access&#8221; verschiedene Vorschläg vor, wie dafür gesorgt werden kann, dass Urhebern wissenschaftlicher Beiträge, die in Periodika (journal articles) veröffentlicht werden und überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, ein unabdingbares Recht zur Zweitveröffentlichung eingeräumt wird. S. dazu die Vorschläge von Hansen (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze</a>, PDF) und in der <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0210.html.de">Petition des Aktionsbündnisses Urheberrecht zum Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler</a>. Das allein wäre jedoch selbst in den Wissenschaften nicht ausreichend und nur ein erster Schritt, weil außerdem darauf hin gearbeitet werden müsste, dass Universitäten und andere mit öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen der Wissenschaftsförderung dafür Sorge tragen, dass mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsergebnisse (und Rohdaten) auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.</p>
<p>In anderen Feldern hat eine entsprechende Diskussion gerade erst begonnen, etwa bei der Frage, wie mit Filmen umgegangen werden soll, die mit Mitteln der Filmförderung finanziert werden.</p>
<p>II.7.a) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine Verfügbarmachung vor dem Hintergrund der enormen Bestände an verwaisten und vergriffenen Werken?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Zu Lösungsansätzen s. den <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/">Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz und die Kritik dran</a>.</p>
<p>II.7.b) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine angemessene Vergütung von UrheberInnen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort auf Frage II.2.b)</p>
<p>II.7.c) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die Persönlichkeitsrechte des/der UrheberIn?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.d) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für das Recht zur Veröffentlichung?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.e) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die benötigte Zustimmung von UrheberInnen zur Bearbeitung? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.8.a) Ist eine Tendenz in Bezug auf die Einnahmequellen in der Kulturwirtschaft feststellbar? Verlagern sich die Einnahmequellen von UrheberInnen etwa von gespeicherten Werken hin zu Live-Auftritten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt wenig belastbare Zahlen, um diese Frage zu beantworten. Im Musikmarkt etwa ist es so, dass schon relativ lange bekannte Musiker mehr Geld durch Konzerte, als durch den Verkauf von Tonträgern verdienen. (s. Robert A. Gehring, Branchenportrait Musikwirtschaft, in: Arbeit 2.0 &#8211; Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt) (http://irights.info/fileadmin/texte/material/Abschlussbericht.pdf) Andererseits ist der Umsatz des Veranstaltungsmarkts (inkl. Musikveranstaltungen) von 3,872 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf 3,173 Mrd. Euro im Jahr 2009 gesunken.</p>
<p>II.8.b) Welche dieser Veränderungen wurden speziell durch Digitalisierung vorangetrieben? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann ich nicht beantworten.</p>
<h3><strong>III. Lösungsansätze</strong><strong> </strong></h3>
<p>III.1. Welche Maßnahmen sind anzuraten, um Aushöhlungen des Ausschließlichkeitsrechts der Urheber (durch gesetzliche Lizenzen, Zwangslizenzen, Verwertungsgesellschaftenpflichtigkeit) abzubauen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>III.2.a) In welchem Umfang sollten staatliche Einrichtungen (inkl. Politik, Verwaltung) intensiver auf Open Access und Creative-​Commons-​Lizenzen hinarbeiten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als Leitlinie für den Umgang mit Daten können die <a href="http://wiki.opendata-network.org/Ten_Principles_for_Opening_Up_Government_Information">10 Prinzipien offener Regierungsinformationen</a> dienen. Es sollte untersucht werden, inwieweit Politik und Verwaltung Creative-Commons-Lizenzen und andere Free Content Licenses dafür verwenden können, Daten besser nutzbar zu machen. Der Status vieler Daten aus Politik und Behörden, mithin der öffentlichen Hand, ist unklar, wenn es darum geht, wie sie weiter verwendet/verarbeitet werden dürfen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p>III.2.b) Wie gut werden solche Angebote bislang angenommen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das <a href="http://wiki.opendata-network.org/">Open Data Network</a> zeigt zahlreiche Beispiele dafür, wo eine Nutzung bereits stattfindet, aber auch, wo sie verhindert wird.</p>
<p>III.3. Unter welchen Maßgaben kann bei Urheberrechtsverstößen durch erweiterte Vermutungsregeln zugunsten der Urheber die Nachweispflicht reduziert werden? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ich sehe keine solchen Maßgaben, noch dazu, weil bei Übertragungen von Nutzungsrechten kein gutgläubiger Rechteerwerb möglich ist. Eine stärkere Rechtsposition der Urheber (ich habe den Eindruck, die Frage zielt eher auf die Verwerter) ist schwer vorstellbar.<strong> </strong></p>
<p>III.4.a) Wären grundlegende Änderungen im Urheberrecht bzw. anderen Rechtsgrundlagen, wie z.B. Providerhaftung oder Pauschalvergütung, auf nationaler Ebene noch effektiv?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Jede Regulierung, die das Internet betrifft, muss wegen seines grenzüberschreitenden Charakters auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.</p>
<p>III.4.b) In welchen Bereichen muss eher europäisch bzw. global gedacht werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf III.4.a)<strong> </strong></p>
<p>III.4.c) In welchen Bereichen kann man national aussichtsreich agieren? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.4.a)</p>
<p>III.5.a) Kann der urheberrechtliche Anspruch auf angemessene Vergütung nach §32 UrhG in der Praxis durchgesetzt werden, oder besteht hier Nachbesserungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.2.b)<strong> </strong></p>
<p>III.5.b) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund Modelle der freiwilligen Selbstverpflichtung (two strikes) oder des graduated response (three strikes)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Beide Varianten wären schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte und somit als Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen völlig unverhältnismäßig.<strong> </strong></p>
<p>III.5.c) Tragen die vorgeschlagenen Verfahren zur Stärkung der Interessen von Urhebern bei?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist äußerst unwahrscheinlich. Zuerst einmal muss davon ausgegangen werden, dass derartige Verfahren nicht greifen. Doch selbst wenn sie es täten, könnte nur von einem sehr mittelbaren Zusammenhang ausgegangen werden. Die meisten Urheber müssten darauf hoffen, dass Mehreinnahmen, die die Verwerter als Folge solcher Maßnahmen verdienen, dazu führen, dass sie höhere Honorare aushandeln können, oder – bei Festangestellten – ihre Arbeitsplätze gesichert würden. Für beide Szenarien gibt es historisch wenig Anhaltspunkte. Die wenigen Urheber, die ihre Rechte selbst wahrnehmen, etwa indem sie Musik, Texte oder Fotos direkt vertreiben, wären wahrscheinlich damit überfordert zu versuchen, ihre Rechte auf diese Art durchzusetzen.<strong> </strong></p>
<p>III.5.d) Erkennen Sie Gefahren für die Informationsfreiheit? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Denn es ist schlicht keine Technik vorstellbar, bei der Zugriffe auf Websites umgeleitet werden können – egal, ob auf ein „Stoppschild“ oder einen Warnhinweis –, ohne vorher festzustellen, dass ein solcher Zugriff erfolgen soll. Die Mechanismen, die dazu nötig wären, sind mit denen vergleichbar, die Länder wie China oder Saudi-Arabien nutzen, um zu verhindern, dass Netz-Nutzer auf Websites mit Informationen zugreifen, die Informationen enthalten, deren Verbreitung die Regierungen verhindern wollen.<strong> </strong> Einen Zugriff auf eine bestimmte Website verhindern, ohne den Datenverkehr zu kontrollieren, das könnte nur der Betreiber dieser Website – indem er selber einen derartigen Warnhinweis schaltet. Da das nahezu ausgeschlossen ist, weil es den Interessen des Website-Betreibers natürlich völlig zuwider laufen würde, bleibt kein anderer Weg: Internetprovider müssten gezwungen werden, zu beobachten, welche Seiten ihre Nutzer aufrufen wollen, um sie dann umzuleiten.<strong> </strong></p>
<p>III.6.a) Gibt es zum gegenwärtigen Ansatz der VerwerterInnen alternative, durch die Digitalisierung begründete, Abrechnungsmodi, um eine angemessene Vergütung von UrheberInnen zu ermöglichen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
<p>III.6.b) Welche dieser Modi werden durch die Digitalisierung begünstigt? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
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		<item>
		<title>Montag 15.2.: Kulturpolitischer Club Berlin zum „Urheberrecht in der digitalen Welt“</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/02/09/nachsten-montag-kulturpolitischer-club-berlin-zum-%e2%80%9eurheberrecht-in-der-digitalen-welt%e2%80%9c/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 11:20:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberpersönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Montag, den 15.2.2010 veranstaltet die EU-Parlamentarierin Dr. Helga Trüpel von den Grünen den &#8220;Kulturpolitischen Club&#8221; zum Urheberrecht in der digitalen Welt. Die Podiumsdiskussion wird in den Räumen der Böll Stiftung in Berlin stattfinden (Schumannstraße 8, Beginn 19:00 Uhr). Sie ist öffentlich zugänglich, man kann sich aber unter mail@psmp-kommunikation auch anmelden. Diskutieren werde ich gemeinsam mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Montag, den 15.2.2010 veranstaltet die EU-Parlamentarierin Dr. Helga Trüpel von den Grünen den &#8220;Kulturpolitischen Club&#8221; zum Urheberrecht in der digitalen Welt. Die Podiumsdiskussion wird in den Räumen der Böll Stiftung in Berlin stattfinden (Schumannstraße 8, Beginn 19:00 Uhr). Sie ist öffentlich zugänglich, man kann sich aber unter <a href="mailto: mail@psmp-kommunikation">mail@psmp-kommunikation</a> auch anmelden. Diskutieren werde ich gemeinsam mit Gerd Hansen (Rechtsanwalt und <a href="http://www.irights.info/index.php?id=801">Autor</a>),  Tim Renner (Musikproduzent, <a href="http://carta.info/autor/tim_renner/" target="_blank">Journalist</a> und Autor) und <a href="http://www.helgatruepel.de/" target="_blank">Helga Trüpel</a> (Mitglied des Europäischen Parlaments, Vize-Präsidentin des Ausschusses für Kultur und Bildung und, ehemalige Kultursenatorin von Bremen). Moderieren wird unser ehemaliger iRights-Kollege <a href="http://www.nnm-ev.de/_node/personen/olli.html" target="_blank">Oliver Passek</a> (Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien von Bündnis 90/Die Grünen)</p>
<p>Aus der Veranstaltungsankündigung:</p>
<p><span id="more-1735"></span></p>
<p>&#8220;Die Medienwelt befindet sich durch die Folgewirkungen der Digitalisierung in einem epochalen Umbruch. Die Digitalisierung verändert alles: die Arbeitsbedingungen der Kreativen, die Nutzungen durch die Empfänger und die Verwertungsketten auf dem Markt. Die Digitalisierung und Vernetzung von Informationsgütern stellen herkömmliche Geschäftsmodelle und rechtliche Regelungen gleichermaßen in Frage. Die Politik in den EU Mitgliedstaaten reagiert unterschiedlich: in Dänemark werden die Serviceprovider in die Pflicht genommen, in Frankreich soll eine restriktive Gesetzgebung das illegale Downloaden unterbinden.</p>
<p>Die Auseinandersetzungen um den Urheberrechtsschutz und die öffentliche Verfügbarkeit kreativer Inhalte in der digitalen Welt sind ein wahrer Kulturkampf geworden. Das Urheberrecht soll, so lässt der Name vermuten, die Rechte der Urheber sichern. Tatsächlich ist es zu einem weiteren Instrument im Kräfteringen um Marktanteile geworden. Angesichts der sich zuspitzenden Situation scheint eine Neuregelung des Urheberrechts, nicht nur auf nationaler Ebene, sondern europaweit, unausweichlich. Zusammen mit Verwertungsgesellschaften, Internet Service-Providern und Verbraucherverbänden muss die Politik klären, welche Lösungen gefunden werden können. Pauschale Vergütungsmodelle wie der Vorschlag einer Kulturflatrate, aber auch neue Business-Modelle werden dabei eine wichtige Rolle spielen.&#8221;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Amended Google Book Settlement</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/11/14/amended-google-book-settlement/</link>
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		<pubDate>Sat, 14 Nov 2009 09:50:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Google Book Search]]></category>
		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Google Books]]></category>
		<category><![CDATA[Heidelberger Appell]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen Autoren und Verlagen einerseits und Google andererseits über die Google Buchsuche. Die wichtigsten Änderungen sind in einem Dokument zusammengefasst (&#8220;Amended Settlement Agreement with Revisions from Original&#8221;), das auf der Website des gerichtlichen Vergleichs heruntergeladen werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen <a href="http://www.authorsguild.org/" target="_blank">Autoren</a> und <a href="http://www.publishers.org/" target="_blank">Verlagen</a> einerseits und Google andererseits über die Google Buchsuche.<span id="more-1613"></span></p>
<p>Die wichtigsten Änderungen sind in einem <a href="http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/Amended-Settlement-Agreement.zip" target="_blank">Dokument</a> zusammengefasst (&#8220;Amended Settlement Agreement with Revisions from Original&#8221;), das auf der <a href="http://www.googlebooksettlement.com/" target="_blank">Website</a> des gerichtlichen Vergleichs heruntergeladen werden kann. Hier ein Überblick:</p>
<p>- Artikel 1.19: Bücher, die nicht in den USA veröffentlicht wurden, sind nur noch dann von dem Settlement betroffen, wenn sie entweder beim United States Copyright Office registriert wurden oder nachweislich in Kanada, Großbritannien oder Australien erschienen sind. Folglich fallen die meisten europäischen Bücher, auch deutsche, aus dem Definitionsbereich heraus.</p>
<p>- Artikel 3.2 (i): Zur Definition, ob ein Buch „commercially available“ ist oder nicht, wird Google sich zukünftig auch Datenbanken Dritter aus den USA, Kanada, Großbritannien und Australien bedienen. Die dabei verwendete Methode muss mit dem Book Rights Registry abgestimmt werden.</p>
<p>- Artikel 4.5 (iii): Einzelne Rechteinhaber (also etwa auch einzelne Verlagsgruppen) können mit Google Preismodelle aushandeln, die vom Standard Revenue Split (37% für Google) abweichen. Das Book Rights Registry darf solche abweichenden Absprachen nicht öffentlich machen.</p>
<p>- Artikel 4.5 (v)2.: Konkurrenten von Google dürfen ebenfalls einen Zugang zu Googles Datenbank verkaufen und erhalten dann den überwiegenden Teil („a majority“) der von Google erzielten Einnahmen.</p>
<p>- Artikel 4.7: Print on Demand und Download werden explizit als zukünftige Geschäftsmodelle festgeschrieben, vorausgesetzt, Google erzielt darüber eine Einigung mit dem Register.</p>
<p>- Artikel 6.2 (iii): Es wird eine „Unclaimed Works Fiduciary“ eingerichtet, die die Rechte jener Autoren vertreten soll, die keine Ansprüche anmelden – also hauptsächlich der Autoren verwaister Werke. Wie sich aus der Gesamtlektüre des Amended Settlement ergibt, soll diese Instanz im Hinblick auf sämtliche Nutzungsarten, die in dem Settlement vereinbart sind, dieselben Rechte haben wie andere Rechteinhaber, auch was die „Display Uses“ angeht, also die Frage, ob und ggf. in welchem Ausmaß einzelne Bücher in der Buchsuche angezeigt werden.</p>
<p>- Artikel 6.3: Wenn Zahlungen, die Google an das Book Rights Registry geleistet hat, von den betreffenden Rechteinhabern nicht in Anspruch genommen werden („unclaimed funds“), werden sie zunächst fünf Jahre aufbewahrt. Innerhalb der nächsten fünf Jahre darf das Register bis zu 25% dieser Gelder für die Suche nach den Rechteinhabern verwenden. Nach weiteren fünf Jahren soll das Geld literarischen Einrichtungen oder gemeinnützigen Stiftungen („literacy-based charities“) zugute kommen, die entweder im Interesse von Autoren oder des allgemeinen Lesepublikums arbeiten („benefit the Rightsholders and the reading public“). Das genaue Verfahren soll gerichtlich festgelegt werden.</p>
<p>Was bedeutet all dies?</p>
<p>Zunächst, dass deutsche Bücher in aller Regel von dem Vergleich nicht mehr betroffen sind. Deutsche Autoren und Verlage behalten also auch dann, wenn sie nichts unternehmen, alle Ansprüche gegen Google. So sie der Ansicht sind, dass Google ihr Urheberrecht verletzt, können sie weiterhin jederzeit gegen Google klagen – falls das deutsche Urheberrecht betroffen ist, vor einem deutschen Gericht; falls ihr Copyright in den USA tangiert ist, vor einem amerikanischen. Sie erhalten einstweilen allerdings auch keine Zahlungen aus dem Settlement – auch nicht die berühmt-berüchtigten 60 Dollar Entschädigung pro ungenehmigt genutztem Buch. Desweiteren profitieren sie nicht vom wirtschaftlichen Ertrag zukünftiger Nutzungen, da Google diese nicht vornehmen darf.</p>
<p>Wer dies dennoch möchte, muss zukünftig einen Partnervertrag mit Google schließen, wie es zahlreiche Verlage bereits getan haben. Allerdings ist die Teilnahme an Googles <a href="http://books.google.com/intl/de/googlebooks/book_search_tour/" target="_blank">Partnerprogramm</a> nicht ohne Tücken: Die Abrechnungsmodalitäten sind für den Rechteinhaber nicht zu kontrollieren, die Gewinnbeteiligung ist in der Regel geringer als bei dem im Settlement vorgesehenen Standard Revenue Split von 63% (Rechteinhaber) zu 37% Google. Es bleibt abzuwarten, ob jene deutschen Verlagsgruppen, die das Settlement zunächst begrüßten, zukünftig auf Vertragsbasis mit Google zusammenkommen werden oder nicht. <a href="http://www.randomhouse.de/" target="_blank">Random-House</a>-Geschäftsführer <a href="http://www.stiftunglesen.de/default.aspx?pg=7a318f11-0a85-48f6-8648-4ee7150cfcf0" target="_blank">Jörg Pfuhl</a> hatte auf der von der <a href="http://www.boell.de/" target="_blank">Heinrich-Böll-Stiftung</a> und iRights gemeinsam veranstalteten <a href="http://www.boell.de/bildungkultur/kreativwirtschaft/kreativwirtschaft-7619.html" target="_blank">Tagung</a> zum Google Settlement noch erklärt, seine Verlagsgruppe habe in der Vergangenheit aufgrund der eher nachteiligen Partnerverträge nicht mit Google zusammenarbeiten wollen. Die durch das Settlement geschaffene Rechtssicherheit hatte Pfuhl hingegen ausdrücklich begrüßt.</p>
<p>Die eigentliche Sensation ist jedoch der Artikel 6. Die streitenden Parteien haben hier gewissermaßen eine Interessenvertretung für die Autoren verwaister Werke eingerichtet und nicht zuletzt eine begrenzte Repräsentativität der Author’s Guild anerkannt. Autoren, die sich nicht von selbst mit Google in Verbindung setzen, um entweder eine Entfernung ihrer Bücher aus der Google Buchsuche zu verlangen oder aber Zahlungen zu erhalten, werden nun von einer Art Treuhänder gegenüber dem Book Rights Registry vertreten. Wie das genau funktionieren soll, muss sich freilich erst noch herausstellen. Immerhin jedoch zeigen die geänderten Pläne zum Umgang mit den nicht-beanspruchten Geldern, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat. Ursprünglich war geplant, solche Gelder zur Aufrechterhaltung der Funktionalität des Registers zu verwenden bzw. sie nach Ablauf einer Frist an andere Rechteinhaber auszuschütten. Jetzt hingegen sollen sie für die Suche nach den Urhebern verwaister Werke verwendet werden und ansonsten literarischen Einrichtungen zugutekommen, die einen Nutzen für das Gemeinwohl haben.</p>
<p>Vielfach war das ursprüngliche Settlement dafür kritisiert worden, dass Autoren verwaister Werke enteignet würden, indem die ihnen zustehenden Gelder an andere Rechteinhaber umverteilt werden sollten – ein Verfahren, wie es derzeit auch die deutschen Rechteinhaber <a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article5001009/Froehlicher-Sozialismus.html" target="_blank">vorsehen</a>. Dass die jetzt vorgenommene Revision geeignet sei, die Frage der verwaisten Werke grundsätzlich zu lösen, sollte man wohl dennoch nicht vorschnell behaupten. Ohne eine Initiative des Gesetzgebers wird das letztlich kaum zu bewerkstelligen sein.</p>
<p>In Deutschland wird sich für die Google Buchsuche vorerst ohnehin nichts ändern – die vom Settlement betroffenen Bücher werden lediglich in den USA angezeigt.</p>
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		<title>Enteignung oder Infotopia?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 08:04:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung. 9.00 Uhr Grußworte Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heinrich-Böll-Stiftung, Goethe-Institut und iRights.info veranstalten heute in Berlin eine Tagung zum Google Book Settlement. Dies ist der Live-Blog der Veranstaltung.<span id="more-1461"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline">9.00 Uhr Grußworte</span></p>
<p>Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung: Google Books ist 2004 in eine Lücke vorgestoßen und hat große Bestände des Wissens öffentlich zugänglich gemacht. Dabei handelt es sich nicht um eine öffentliche, sondern eine privatwirtschaftlichen Initiative. Muss aber nicht für öffentliche Güter öffentliche Verantwortung übernommen werden? Das fragt sich derzeit die Politik.</p>
<p>Dr. Christoph Bartmann, Goethe-Institut: Was bedeutete geistiges Eigentum heute für die Kultur? Welche Kulturbedeutung hat die Kopie? Begriffe wie &#8220;Wissensgesellschaft&#8221; oder &#8220;informationelle Selbstbestimmung&#8221; sind unklar definiert: Von welchem Wissen reden wir dabei? Was ist &#8220;neues Wissen&#8221;, und wann wird es relevant für die Wissensgesellschaft? Aber auch: Was hat der Wahlsieg der FDP mit der Wissensgesellschaft zu tun? Ist es eine gute oder eine schlechte Nachricht, dass sich &#8220;Leistung wieder lohnen muss&#8221;?<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.20 Uhr Einführung</span></p>
<p>Matthias Spielkamp, iRights.info: Ziel der Tagung ist, einen Rahmen schaffen, in dem jeder mitdiskutieren kann &#8211; keine hohen Eintrittspreise, keine Zugangsschwellen. Neben Verlegern sollen auch Autoren und Leser zu Wort kommen. Es ist ein hochkomplexes Thema: Es gibt zwischen 400 und 800 Eingaben bei dem zuständigen Gericht. Die US-Vereinigung der Menschen mit Behinderungen, der Internationale Bibliotheksverband, europäische Verlegerverbände &#8211; alle schätzen das Settlement unterschiedlich ein. Kaum jemand durchschaut es noch ganz.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">10.30 Uhr Was bedeutet das Google Book Settlement für Leser, Autoren und Bibliotheken?</span></p>
<p>Dr. Nils Rauer, Fachanwalt im Bereich Immaterialgüterrecht Lovells LLP, Frankfurt:</p>
<p>Durch die Stellungnahme der Antitrust-Division vom 18. September hat sich vieles geändert. Das Settlement ist vorerst tot, es wird grundlegende Änderungen geben.</p>
<p>1. Ausgangssituation: Google Library Project, angekündigt 14. Dezember 2004. Digitalisierung von Buchbeständen großer Bibliotheken &#8211; in den USA auch solcher, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Seit 2004 sind etwa 10 Millionen Werke gescannt worden. Kostenaufwand: 10-12 Dollar pro Buch.</p>
<p>20. September 2005: Class Action Verfahren Autoren &amp; Verleger vs. Google wird angestrengt. Streitgegenstand: &#8220;brief excerpts&#8221; of copyrighted material on website. Greift dabei der &#8220;fair use&#8221;-Grundsatz? Im Zuge der Beilegung hat sich der Streitgegenstand auf weitere Nutzungen erheblich ausgeweitet.</p>
<p>2. Class Action Verfahren: Nicht nur die Prozessbeteiligten, sondern auch Dritte sind als Mitglieder der Class betroffen und an Richterspruch oder gerichtliche Einigung gebunden. Class Members können Objections geltend machen, ihr Opt-out-Recht wahrnehmen oder einen Amicus-Curiae-Letter einreichen.</p>
<p>3. Auswirkungen in Deutschland: Auch Werke deutscher Autoren wurden digitalisiert; auch sie haben ein &#8220;US-Copyright-Interest&#8221;. In Deutschland wäre ein vergleichbares Vorgehen seitens Google zwar nicht möglich gewesen, da es im deutschen Urheberrecht kein &#8220;fair use&#8221; gibt. Für Nutzungen in den USA gilt jedoch das US-amerikanische Urheberrecht.</p>
<p>4. Google Book Settlement, wie es vorgesehen war: betrifft Bücher und Beilagen, die vor dem 5. Mai 2009 digitalisiert worden sind. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Book Rights Registry. Google werden darüber hinaus umfangreiche Nutzungen ermöglicht: display-uses, non-display-uses, advertising uses, wobei teils die Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich ist. Es geht um eine einfache, nicht um eine ausschließliche Lizenz. Rechte der Class Members: opt-out, removal, right to exclude. Google zahlt 63% aller zukünftigen Einnahmen an die Book Rights Registry.</p>
<p>5. Bedenken:</p>
<p>US Department of Justice: Im Hinblick auf Class-Action-Verfahren keine angemessene Repräsentation der Class Members (Orphan Works / Out-of-Print-Works), keine angemessene Notifikation. Im Hinblick auf Antitrust-Law: Gewinnverteilungsplan für die gesamte Branche könnte kartellrechtswidrig sein. Außerdem erhält Google ein faktisches Monopol auf orphan works. Anregung: Der Gesetzgeber sollte aktiv werden, vor allem bei Orphan Works. Für out-of-print-works sollte ein opt-in gelten. Die Ausschlussfristen sollten verlängert werden. Das BRR sollte besser kontrolliert werden können.</p>
<p>Bundesrepublik Deutschland: Verstoß gegen grundlegende Prinzipien des Urheberrechts. Google entscheidet selbst, ob Werke in-print oder out-of-print ist. Faktisches Monopol für Orphan Works. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Zensur. Fehlende Transparenz und Kontrole, unzureichende Fixvergütung frü erfolgte und ungenehmigte Nutzung.</p>
<p>Börsenverein: Formerfordernisse für Urheberschutz nach Berner Konvention verboten; Börsenverein teilt auch die meisten der bereits erwähnten Bedenken.</p>
<p>Perspektive: Vermutlich kommt ein Opt-in für out- of- print-books, vermutlich auch ein ergänzender Notifizierungsprozess.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11.00 Uhr Was tut die Bundesregierung?</span></p>
<p>Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheber-und Verlagsrecht im Bundesministerium der Justiz: Die Bundesregierung war nicht untätig. Brigitte Zypries hat dafür gesorgt, dass Google Books in Europa auf die Tagesordnung kam.  Die Einwände des DOJ sind berechtigt: Es geht hier nicht nur um die Frage des Zugangs zum Wissen, sondern auch um massive wirtschaftlichen Interessen. Die von Google, aber auch die der Urheber, Intermediäre und Service-Provider. Das Kartellrecht hat hier die Aufgabe, die Vielfalt des Angebots und den Wettbewerb auf dem Informationsmarkts zu gewährleisten.</p>
<p>Kontext des Settlement: 90% der europäischen Bibliotheksverstande sind im Handel vergriffen oder verwaist. Deshalb gibt es die &#8220;Europeana&#8221;, mit der ein hoher Aufwand verbunden ist. Die Rechte der Rechteinhaber sind dabei von Anfang an gewahrt worden. Ist das bei der Google Buchsuche auch der Fall gewesen? Zunächst nicht. Amerikanische Autoren und Verleger mussten erst klagen, bevor Google zu verhandeln begonnen hat.</p>
<p>Bedenken der Bundesregierung gegen das Settlement: Das Opt-out-Prinzip bedeutet eine Umkehrung des Urheberrechtsprinzips. Sorge, dass Werke vorschnell als vergriffen kategorisiert werden, dass Autoren die sehr kurze Frist zur Registierung verpassen. Sorge auch in Bezug auf verwaiste Werke: Google hätte ein Monopol zur Online-Nutzung bekommen, da Konkurrenten bei ähnlichen Projekten weiterhin mit rechtlichen Auseinandersetzungen hätten rechnen müssen. Eine solche Monopolisierung stellt Gefahren für die kutlurelle Vielfalt dar. Aspekt der Verfahrensfairness: Kläger waren die Author&#8217;s Guild und die AAP, die beide keine deutschen Mitglieder haben. Auch datenschutzrechtliche Aspekte spielten eine Rolle.</p>
<p>Die Google Books Story wird in Zukunft auch eine europäische Geschichte sein. Die Europäische Kommission hat am 8. September eine Anhörung durchgeführt, deren Konsequenzen noch nich absehbar sind. Ziel des Amicus-Curiae-Briefs der Bundesregierung war, dass das Settlement abgelehnt wird oder zumindest die deutschen Autoren und Verleger davon ausgenommen werden. Dieses Ziel ist ein gutes Stück nähergerückt. So steht etwa der Vorschlag im Raum, auch Nicht-Amerikaner in den Vorstand der BRR zu berufen. Europäische Berater sollen zudem bei der Bestimmung des Status der Lieferbarkeit eines Buches einbezogen werden. Die grundsätzlichen Bedenken gegen das Opt-out-Prinzip werden dadurch freilich nicht beseitigt.</p>
<p>Die Diskussion um die Zukunft des Wissens wird längst nicht mehr nur in Kreisen von Forschung und Wissenschaft geführt. Das Thema Urheberrecht ist eine zentrale rechts- und gesellschaftspolitische Frage. Der Diskussionsprozess wird auch auf europäischer Ebene fortgesetzt werden. Bei allem Segen der neuen Technologien darf man nicht das Urheberrecht einfach als obsolet abtun. Derzeit wird weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Urheberrecht, insbesondere im Verhältnis Urheberrecht und Wissenschaft, vom BMJ geprüft. Auch die Frage des Umgangs mit verwaisten Werken steht dabei auf dem Programm, ebenso ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Respekt vor geistigem Eigentum ist aber nicht nur eine Sache der Politik, sondern auch eine von Gesellschaft und Wirtschaft.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">11. 30 Uhr Zwischen Konzentration und Innovation: Digitale Geschäftsmodelle von Verlagen</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Jörg Pfuhl (Verlagsgruppe Random House), Stefan Keuchel (Pressesprecher Google Deutschland), Jan Meine (Meine Verlag, Leipzig). Moderation: Dr. Andreas Poltermann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Wir als große Verlagsgruppe sind vom Google Settlement direkt betroffen: etwa 10.000 unserer Titel sind gescannt. Das Settlement ist  eine Geschäftsgrundlage, auf der man zusammenarbeiten kann. Ich fände es bedauerlich, wenn es letztenendes nicht verabschiedet würde. Am Ende stünden wir mit leeren Händen da, weil wir gegenüber Google keine Rechtsposition hätten. Wir werden all unsere Titel bei Google anmelden. Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Autoren.</p>
<p>Wir werden von Google getrieben, Probleme mit der Digitalisierung schneller zu lösen, als wir es sonst vielleicht getan hätten. Dass es jetzt noch Probleme mit der Datenbank gibt &#8211; soît, man wird sie lösen können. Wir veröffentlichen jährlich 2.000 neue Titel &#8211; kein Lagerhaus kann die alle lieferbar halten. Mit Sicherheit ist die Zahl der Bücher aus unserem Hause, an denen wir die Rechte noch halten, die aber vergriffen sind, sechsstellig. Wenn diese auf elektronischem Wege zugänglich werden, umso besser.</p>
<p>Der Marktanteil des E-Books im RH-Programm wächst derzeit dramatisch, durch I-Phones und mobile Geräte. In den letzten sechs Monaten haben wir mehr E-Books verkauft als in den letzten 10 Jahren zusammen. Wir gehen davon aus, dass die E-Books die Hörbücher bald überholt haben werden. Das wird ein signifikanter Marktanteil: Vielleicht ist irgendwann jedes zweite Buch, das verkauft wird, ein E-Book.</p>
<p>Jan Meine, Meine Verlag:</p>
<p>Wir nehmen am Google Partnerprogramm teil, es gibt allerdings Autoren, die emotionale Bedenken gegen die Online-Verfügbarkeit haben. Der kommerzielle Aspekt spielt dabei so gut wie keine Rolle.</p>
<p>Stefan Keuchel, PR Google Deutschland:</p>
<p>Wir haben einen hohen dreistelligen Millionenbetrag in die Google Buchsuche investiert. Die Bayerische Staatsbibliothek beziffert den Wert der bei ihr durchgeführten Digitalisierung urheberrechtsfreier Titel auf 60 Millionen Euro. Die Google Buchsuche enthält derzeit etwa 10 Millionen Titel. 2 Millionen stammen aus dem Partnerprogramm, 8 Millionen aus dem Bibliotheksprogramm. Wir arbeiten in diesem Programm mit etwa 30 Bibliotheken zusammen und seit Kurzem bekanntlich auch mit der Französischen Nationalbibliothek.</p>
<p>Nicht alles, was Google tut, zielt darauf ab, sofort Gewinne zu realisieren. Auch bei der Buchsuche sind wir weit davon entfernt. Aber je besser die Informationen sind, die Google bieten kann, desto mehr Nutzer finden die Dienste, die Google anbietet.</p>
<p>Datenschutz: Google ist mittlerweile sehr groß und erhält deshalb von seinen Nutzern mehr Daten als eine Garagenfirma. Wenn Sie sich ein Buch anschauen bei der Google Buchsuche, werden diese Daten an die Verlage weitergeleitet, die sie auswerten können. Personenbezogene Daten sammelt Google nicht und führt sie schon gar nicht zusammen.</p>
<p>Jörg Pfuhl, Random House:</p>
<p>Angst vor dem Giganten Google haben wir nicht. Wir haben eine Beteiligung am Partnerprogramm bislang abgelehnt, sehen das Settlement nun aber als eine faire Geschäftsgrundlage mit klar definierten Spielregeln an. Auch wir haben in den letzten zehn Jahren einen siebenstelligen Betrag in E-Books investiert, weil wir es unseren Autoren ermöglichen möchten, auf möglichst vielen Vertriebswegen gefunden zu werden.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">14.00 Uhr Zwischen Vergütung und Vermarktung: Autorschaft in der Netzökonomie</span></p>
<p>Teilnehmer: Dr. Florian Cramer (Medienwissenschaftler Willem de Kooning Academie, Rotterdam), Peter Glaser (Autor, Berlin), Wolfgang Schimmel, Justitiar ver.di. Moderation: Jan Engelmann (Heinrich-Böll-Stiftung)</p>
<p>Florian Cramer: Beim &#8220;Heidelberger Appell&#8221; geht es um die Angst, nicht mehr in Buchform publiziert zu werden. Dabei müssen Wissenschaftler ihre Publikation in der Regel auch noch selbst bezahlen: etwa 4.000 Euro kostet die Publikation einer Dissertation bei den großen Wissenschaftsverlagen (Publikumsverlage wie Suhrkamp oder Fischer ausgenommen).</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Bei den Wissenschaftlern hat es sich eingebürgert, dass zubezahlt werden muss. Man hat andere Einnahmequellen und ist nicht darauf angewiesen, von seinen urheberrechtlichen Erlösen zu leben. Bei Belletristen sieht das anders aus: Wenn ein Buch 19,90 Euro kostet, ist der Nettoladenpreis 18,60 Euro, davon bekommt der Autor 10%, also 1,86 Euro. Der Buchhandel verdient etwa 45% daran. Man also ganz ordentlich verkaufen, erst recht beim Taschenbuch, wo die Preise noch niedriger sind, um davon zu leben.</p>
<p>Florian Cramer: Die klassische Autorenbuchhandlung gibt es heutzutage kaum noch. Auch im Verlagswesen hat sich viel geändert, hat eine Konzentration stattgefunden. Google Books und das Internet werden jetzt als Prügelknaben vorgeschoben. Der Literaturbetrieb geht nicht allein an Google zugrunde.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Die VG Wort wollte Google zum Removal der Bestände aus der Google Buchsuche auffordern. Das sollte ein Zeichen gegen die Opt-Out-Praxis sein. Der zweite Auftrag der Autoren und Verleger an die VG Wort lautete, eine weltweite Lizenz auszuhandeln. Der neue Wahrnehmungsvertrag ist so gestrickt, dass nicht nur an Google, sondern auch an Dritte hätte lizensiert werden können.</p>
<p>Es wird nun entweder ein neues Settlement geben, oder der Prozess wird  entschieden. Sollte das Settlement tatsächlich abgeschmettert werden, könnten die Werke immer noch an die Europeana lizensiert werden &#8211; einschließlich der verwaisten Werke, denn auch diese kann die VG Wort lizensieren.</p>
<p>Widersprüche: Es gibt zwei Verlage, die der Änderung des Wahrnehmungsvertrags durch die MV der VG Wort widersprochen haben, einen großen und einen mittelgroßen. Es gibt darüber hinaus knapp 100 Wissenschaftsautoren, Anhänger der Open-Access-Lehre, die mit der Begründung, sie seien nicht mit dem Removal ihrer Werke einverstanden, das dem Grundsatz der freien Wissenschaft widerspreche, der Änderung des Wahrnehmungsvertrags widersprochen haben.</p>
<p>Wenn Wissenschaftler Wert darauf legen, dass wissenschaftliche Texte frei zugänglich sind, dann sollten die Wissenschaftler das unter sich ausmachen. Nicht die VG Wort schließt die Verträge mit den Verlagen, sondern die Wissenschaftler selbst. Diese Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Fraktionen in der Wissenschaft sollte nicht auf die VG Wort abgewälzt werden.</p>
<p>Jan Engelmann: Wie wird der Umgang mit Wissen, wie wird die Zukunft mit digitalen Büchern aussehen?</p>
<p>Peter Glaser: Wenn man von den großen Verlagen Lizenzen für digitale Lizenzen bekommen will, kommt man um DRM wohl nicht herum, weil es da große Ängste gibt. Andererseits muss die geräteübergreifende Kompatibilität gesichert sein, und der Nutzer muss die Kontrolle über die Inhalte, die er erwirbt, behalten. Autoren wiederum müssen sich auf ihre Vertragspartner verlassen können. Es ist misslich, dass man sich unter zeitlichem Druck entscheiden muss und dann auch noch unverständliche juristische Formeln zu durchschauen gezwungen ist.</p>
<p>Wolfgang Schimmel: Das Buch wird es noch eine Weile geben, aber es zeigt sich an der ganzen Diskussion ein großer Umbruch der Kulturtechniken. Das Problem bei allen digitalen Medien ist, dass die Information vom Träger abgelöst werden kann. Mit aller Gewalt versucht man künstlich, die Buchstaben wieder auf das digitale Papier festzunageln. Gelingen wird das nicht.</p>
<p>Jan Engelmann: Womöglich wird uns die Modalität des Lesens zukünftig vermehrt beschäftigen. Vielleicht kommt es zu einer kulturellen Revolution, zu kulturellen Remixes, zu einem Umgang mit digitaler Literatur, die dem Leser einen Eingriff in das Werk ermöglicht: Beschreibungsraffer, Adverbienausblender etc. Die kulturellen Konsequenzen dieser neuen Techniken werden erst allmählich kenntlich.<!--more--></p>
<p><span style="text-decoration: underline">16.00 Uhr Zwischen Daseinsvorsorge und Monopolbildung: Wie regeln wir den Zugang zu Wissen?</span></p>
<p>Teilnehmende: Prof. Gabriele Beger (Deutscher Bibliotheksverband), Dr. Christoph Bruch (Aktionsbündnis Urheberrecht), Dr. Arnd Haller (Justitiar Google), Andreas Steinhauser (Technikchef Wizpac). Moderation: Matthias Spielkamp (iRights.info)</p>
<p>Prof. Dr. Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Bibliotheken haben Bedenken in Bezug auf eine mögliche Zensur durch Google, aber auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Last, not least sollten die Digitalisate, wenn Google sie aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zur Verfügung stellt, weiterhin für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Es geht nicht darum, Google zu stoppen, sondern rechtliche Rahmenbedingungen in Europa zu schaffen, die das Grundanliegen des freien Wissensaustauschs verwirklichen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Das Settlement hat nicht Google geschrieben, sondern es ist eine gemeinsame Arbeit von US-Autoren und -Verlegern einerseits, Google andererseits. Es hat sich gezeigt, dass es Überarbeitungsbedarf gibt, aber das ist noch nicht das Ende der Geschichte.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Das Aktionsbündnis möchte, dass Google rechtlich in die Lage versetzt wird, Werke auf Creative-Commons-Basis zugänglich zu machen. Bei vielen Veröffentlichungen von vor 1995 liegen die Rechte für eine elektronische Veröffentlichung meist noch bei den Autoren. Es sollten die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Autoren eine entsprechende Willenserklärung abgeben können.</p>
<p>Die Zustimmung zu Open Access ist innerhalb der Wissenschaftswelt nicht homogen. Im naturwissenschaftlich-technisch-medizinischen Bereich ist OA schon weit verbreiteter als bei den Geisteswissenschaften. Wenn allerdings die Print-Veröffentlichung auch für die Zukunft sichergestellt ist, gibt es auch bei Geisteswissenschaftlern kaum Vorbehalte prinzipieller Art gegen digitale Zugänglichkeit.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Als Produzenten von Lesegeräten sind wir auf digitalen Content angewiesen. Darüberhinaus sollte es aber auch der Gemeinschaft ein Anliegen sein, Wissensschätze in digitaler Form verfügbar zu halten. Wir werden jeden gemeinfreien Content, den wir auftreiben können, auf unserer Plattform, unseren Geräten zur Verfügung stellen. Freier Content ist ein Anreiz zum Kauf von bezahltem content.</p>
<p>Gabriele Beger, Deutscher Bibliotheksverband:</p>
<p>Wir sind angetan von Google, weil kein anderer Anbieter derzeit so weit ist. Das Börsenvereins-Angebot &#8220;Libreka&#8221; kommt beispielsweise seit zehn Jahren nicht in Gang, weil die Verlage Angst davor haben, ihre Bücher ins Netz zu stellen. Man sollte sich als Bibliothek aber das Recht ausbedingen, von Google eine Kopie zu erhalten und diese Kopie parallel zum Google-Angebot zugänglich zu machen.</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google:</p>
<p>Über das Settlement wird in den USA entschieden. Deutschland ist nur am Rande betroffen. Wir sollten uns hier eher Gedanken darüber machen, wie es in Deutschland weitergeht, etwa mit verwaisten Werken. Nicht zuletzt Google hat diese Diskussion angestoßen.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Google sollte Autoren, die ihre Titel zugänglich machen wollen, ermöglichen, dies auf einfache Weise zu tun, statt immer nur mit den Verlagen zu verhandeln.</p>
<p>Andreas Steinhauser, Wizpac:</p>
<p>Wir hängen mit der Diskussion hinterher. In Zukunft wird Content von vornherein digital vorliegen. Für die &#8220;Altfälle&#8221; gestaltet es sich schwierig, Lösungen zu finden. Die Herausforderung für die Zukunft wird sein, diese Lösungen so zu gestalten, dass die technischen Voraussetzungen dafür möglichst frei verfügbar sind.</p>
<p>Rainer Kuhlen, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Sowohl Google als auch die deutsche Wissenschaft haben ein Interesse an möglichst freier Zugänglichkeit. Wir werden versuchen, mit Google entsprechende Vertragslösungen zu erarbeiten.</p>
<p>Holm Friebe, freier Autor:</p>
<p>Wie sieht es mit der Zukunftssicherung der Digitalisate aus, wenn Googles Serverfarmen irgendwann nicht mehr arbeiten?</p>
<p>Gabriele Beger, Bibliotheksverband:</p>
<p>Digitale Langzeitarchivierung ist ein großes Problem. Digitalisate sind noch nicht einmal so haltbar wie Filme. Aber die Bibliotheken stellen sich dieser Aufgabe.</p>
<p>Ilja Braun, Autor dieses Blogeintrags:</p>
<p>Wäre es nicht sinnvoller, gesetzliche Schrankenregelungen auszubauen, statt die Sicherung des Gemeinwohls privatwirtschaftlichen Akteuren zu überlassen?</p>
<p>Dr. Arnd Haller, Justitiar Google</p>
<p>Die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen, ist im Zuge des Dritten Korbs eine große Herausforderung für den Gesetzgeber. Die großen Unternehmen haben dabei meistens die besseren Lobbyisten. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehr User in die Diskussion um die zukünftige Gesetzgebung einbringen würden.</p>
<p>Dr. Christoph Bruch, Urheberrechtsbündnis:</p>
<p>Wir werden in diesen Dingen einen Fortschritt sehen, aber vermutlich nicht unter der neuen Regierung in den nächsten vier Jahren.</p>
<p>Schlusswort Matthias Spielkamp, iRights.info:</p>
<p>Wir sollten uns nicht von Vorurteilen beirren lassen, sondern Vor- und Nachteile des Google Settlements im Hinblick auf das Gemeinwohl vorurteilsfrei erwägen.</p>
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