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	<title>iRights.info - Blog &#187; Technologie</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Wie mit dem &#8220;Grundstoff Wissen&#8221; umgehen? Gunter Dueck zu Open Source und Open Content</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 10:16:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gunter Dueck wird morgen einer der Experten bei der Anhörung mit dem Titel Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft sein. Seine schriftliche Stellungnahme (PDF, 1 MB) beinhaltet auch einige Absätze zu der Frage, wie mit dem &#8220;Grundstoff Wissen&#8221; umgegangen werden sollte. Hier einer davon: Ich würde auch vorschlagen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.omnisophie.com/bio_vita.html">Gunter Dueck</a> wird morgen einer der Experten bei der Anhörung mit dem Titel <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36883086_kw50_pa_internet/index.html">Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt</a> der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft sein. Seine <a href="http://www.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Finternetenquete%2Fdokumentation%2FSitzungen%2F20111212%2FA-Drs__17_24_048-A_-_Stellungnahme_Dueck.pdf&amp;h=YAQEG-OJSAQFFksA7vB2aa6l7fvRxGmj-tBXUEu10pqZHNQ">schriftliche Stellungnahme </a>(PDF, 1 MB) beinhaltet auch einige Absätze zu der Frage, wie mit dem &#8220;Grundstoff Wissen&#8221; umgegangen werden sollte. Hier einer davon:</p>
<blockquote><p>Ich würde auch vorschlagen, die „Grundstoffe des Wissens“ für alle frei zur Verfügung zu stellen. Zum Beispiel: Der Staat bestellt ein Staatliches Rundfunkorchester für ein paar Jahre und lässt alle Klassikmusik einspielen – alles. (Damit soll irgendwo schon angefangen werden, habe ich gehört!) Das alles wird in einer Art Wikipedia freigegeben. Die Kirche bezahlt ein paar Chöre und lässt sie alle Lieder der Gesangbücher als Einzelstimme, im Chor und instrumental einspielen – und setzt sie frei ins Netz. Die Kliniken und Ärzte fotografieren oder filmen Kranke und setzen alles zur Lehre ins Netz („hier 500 Anschauungsfälle von Windpocken“ für noch unerfahrene Ärzte). Theater spielen alle Stücke einmal zur freien Verfügung im Netz etc. Alles, was viele ge- brauchen können, kommt frei ins Netz. Das würde die Wirtschaft ankurbeln, so wie das freie Be- nutzen der Autobahnen den Tourismus begünstigt hat. Nötige Transformationsprozesse würden erstens schneller und zweitens einheitlicher vonstattengehen, wenn alle die gleichen Werkzeuge hätten.</p></blockquote>
<p>Neben Dueck werden teilnehmen:</p>
<ul>
<li><strong>Holger Eggerichs</strong>, lubeca e.V. projekt WOLKE</li>
<li><strong>Frederic Hanika</strong>, Senior Vice President Head of Mergers &amp; Acquisitions</li>
<li><strong>Heiko Hebig</strong>, SPIEGELnet GmbH, Leiter neue Geschäftsfelder, SPIEGEL</li>
<li><strong>Dr. Tom Kirschbaum</strong>, Mitgründer und CFO Penelope Ventures GmbH</li>
<li><strong>Prof. Dr. Ruth Stock-Homburg</strong>, Leiterin des Fachgebiets Marketing &amp; Personalmanagement am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt<strong>​</strong></li>
</ul>
<p>Die Sitzung wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Web-TV und für mobile Geräte auf m.bundestag.de übertragen.</p>
<p>Hier noch der Hinweis, dass man sich via <a href="https://wirtschaft.enquetebeteiligung.de/instance/wirtschaft">enquetebeteiligung.de</a> an der Diskussion beteiligen kann.</p>
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		<title>Online-Konsultation über Cloud Computing</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/18/online-konsultation-uber-cloud-computing/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 May 2011 06:32:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Online-Konsultation über die Vor- und Nachteile von Cloud Computing gestartet. Im Rahmen der Digitalen Agenda soll eine &#8220;Europäische Cloud Computing Strategie&#8221; entwickelt werden. Zielgruppe der Konsultation sind neben Unternehmen und Behörden auch Wissenschafteinrichtungen und weitere Anwender. Bei der Umfrage geht es um &#8220;Erfahrungsberichte, Bedürfnisse, Erwartungen und Einblicke in deren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Kommission hat eine öffentliche <a href="http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=cloudcomputing&#038;lang=de">Online-Konsultation</a> über die Vor- und Nachteile von Cloud Computing gestartet. Im Rahmen der <a href="http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm">Digitalen Agenda</a> soll eine &#8220;Europäische Cloud Computing Strategie&#8221; entwickelt werden. Zielgruppe der Konsultation sind neben Unternehmen und Behörden auch Wissenschafteinrichtungen und weitere Anwender. Bei der Umfrage geht es um &#8220;Erfahrungsberichte, Bedürfnisse, Erwartungen und Einblicke in deren [der Zielgruppe] Nutzung von Cloud Computing&#8221;. </p>
<p>Es geht konkret um Fragen für &#8220;Clouds für Nutzer&#8221;, &#8220;Clouds im öffentlichen Sektor&#8221;, &#8220;gesetzliche Rahmenbedingungen&#8221;, &#8220;Interoperabilität&#8221; und nicht zuletzt um globale Lösungen und Einschätzungen in diesem Bereich. Die EU-Kommission umreißt das Problemfeld wie folgt: &#8220;Cloud Computing bedeutet ein anderes Denkmuster in Bezug auf unsere heutigen dezentralisierten IT Systeme. Es verändert bereits heute IT-Dienstleistungsanbieter und es wird auch die Art, wie andere Industriebereiche ihre IT Bedürfnisse als Endnutzer ausbauen und wie Bürger ihre Computer und sonstigen mobilen Geräte nutzen, verändern. Obwohl es sich noch im Anfangsstadium befindet, ist Cloud Computing bereits eine kommerzielle Realität mit einer sich ständig vergrößernden Anhängerschaft.&#8221;</p>
<p>Die Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 31. August 2011 möglich.</p>
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		<title>Interview mit Marcel Weiß zum Urheberrecht bei DRadio Wissen</title>
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		<pubDate>Sun, 15 May 2011 06:10:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Marcel Weiß, Ökonom und Blogger von Neunetz.com und Neumusik.com, war gestern zu Gast bei DRadio Wissen. Im ausführlichen Interview ging es um das &#8220;Urheberrecht im digitalen Zeitalter&#8221; aber auch noch um vieles mehr. In der Ankündigung zur Sendung heißt es: &#8220;Wem gehört was, welche Inhalte sind im Internet wie geschützt? Das ist diese Woche das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Marcel Weiß, Ökonom und Blogger von <a href="http://www.neunetz.com/">Neunetz.com</a> und <a href="http://neumusik.com/">Neumusik.com</a>, war gestern zu Gast bei DRadio Wissen. Im ausführlichen Interview ging es um das &#8220;Urheberrecht im digitalen Zeitalter&#8221; aber auch noch um vieles mehr. In der Ankündigung zur Sendung heißt es: &#8220;Wem gehört was, welche Inhalte sind im Internet wie geschützt? Das ist diese Woche das große Thema im Netz. User, Medienschaffende und Politiker diskutieren, wie ein modernes Urheberrecht geschaffen sein muss, das die Interessen der Urheber schützt, umsetzbar ist und den Erfordernissen der Netzkultur entspricht. (&#8230;) Wie können Urheber für ihre Arbeit entlohnt werden? Über eine Kulturwertmark, über eine Kulturflatrate? Oder über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage? Das sieht vor, dass Nutzer von Presseerzeugnissen zahlen müssen, wenn sie diese verwenden &#8211; und zwar europaweit.&#8221;</p>
<p>Es lohnt sich die <a href="http://wissen.dradio.de/urheberrecht-urheberrecht-im-digitalen-zeitalter.126.de.html?dram%3Aarticle_id=10122">Sendung</a> nachzuhören. </p>
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		<title>Wir sind der Urheber! Geistiges Eigentum vs. Kreativität 2.0</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 07:07:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute um 11 Uhr gibt es eine spannende Veranstaltung auf der re:publica 2011. iRights.info-Redakteur Till Kreutzer wird mit der Dynamik eines Stiers und der Präzision eines Chirurgen einmal das deutsche Urheberrecht auseinander nehmen: Wir sind der Urheber! Geistiges Eigentum vs. Kreativität 2.0, so der Titel der Veranstaltung im Friedrichstadtpalast. Er mag provozieren, doch könnte es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute um 11 Uhr gibt es eine spannende Veranstaltung auf der <a href="http://re-publica.de/11/">re:publica 2011</a>. iRights.info-Redakteur Till Kreutzer wird mit der Dynamik eines Stiers und der Präzision eines Chirurgen einmal das deutsche Urheberrecht auseinander nehmen: <a href="http://re-publica.de/11/blog/panel/wir-sind-der-urheber/#day14">Wir sind der Urheber! Geistiges Eigentum vs. Kreativität 2.0</a>, so der Titel der Veranstaltung im Friedrichstadtpalast. Er mag provozieren, doch könnte es auch sein, dass nur neue Verhältnisse in einer neuen Umgebung neu beleuchtet werden müssen? </p>
<p>In der Ankündigung zur Veranstaltung heißt es: &#8220;Die Entfaltung von Kreativität hat sich im Zuge der technischen Entwicklung (wie v.a. der Online-Technologien) elementar verändert. Nie zuvor hat es eine solche Kreativität der Massen gegeben. Dadurch hat das Urheberrecht einen elementaren Bedeutungszuwachs erfahren, ohne dass es jedoch entsprechend weiter entwickelt wurde. Folge ist, dass es Kreativität (und damit auch kulturelle und technische Innovation) in mancher Hinsicht nicht fördert, sondern im Gegenteil behindert.&#8221;</p>
<p>Und weiter: &#8220;Es bedarf daher grundlegender Reformen, u. a. einer Abkehr von der Idee des „Geistigen Eigentums“. Nach einer Analyse von (rechtlicher, technischer und gesellschaftlicher) Entwicklung und einer Darstellung der Folgen werden Lösungsansätze unterbreitet, wie die geltenden urheberrechtlichen Regelungen angepasst werden müssten, um den Besonderheiten von „Kreativität 2.0“ gerecht zu werden.&#8221;</p>
<p>Wir empfehlen allen Besuchern der re:publica 2011 heute um 11 Uhr einen Besuch im Friedrichstadtpalast. Wer nicht dabei sein kann, für den gibt es hier einen <a href="http://re-publica.de/11/tag-2">LiveStream</a> der Veranstaltung.</p>
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		<title>„Freiheit vor Ort“: Netzpolitik und Urheberrecht auf lokaler Ebene</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 05:49:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die lokale Ebene ist auch in der digital-globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung. Dort entscheidet sich, ob und auf welche Weise Menschen überhaupt Zugang zu digitalen Netzen bekommen. Und auch das Urheberrecht spielt im Rahmen von öffentlicher Verwaltung, Schule und Universität auch auf lokaler Ebene eine immer größere Rolle. Bereits vor vier Jahren hat sich eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die lokale Ebene ist auch in der digital-globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung. Dort entscheidet sich, ob und auf welche Weise Menschen überhaupt Zugang zu digitalen Netzen bekommen. Und auch das Urheberrecht spielt im Rahmen von öffentlicher Verwaltung, Schule und Universität auch auf lokaler Ebene eine immer größere Rolle.</p>
<p>Bereits vor vier Jahren hat sich eine Gruppe junger Autorinnen und Autoren um <a href="http://www.wiwiss.fu-berlin.de/institute/management/sydow/lehrstuhl/team-sprechstunden/dobusch/index.html">Leonhard Dobusch</a> (Urheberrechtsforscher an der FU Berlin) und <a href="http://blogs.webzeilen.net/forsterleitner/">Christian Forsterleitner</a> (Gemeinderat im österreichischen Linz) in einem Buch mit dem Titel „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=2&#038;Itemid=19">Freie Netze. Freies Wissen.</a>“ zum ersten Mal den Fokus auf die kommunalen Potentiale neuer digitaler Technologien gelegt. Dank einer Creative-Commons-Lizenz steht das Buch auch im Volltext als <a href="http://www.freienetze.at/pdfs/fnfw(komplett).pdf">PDF</a> zum Download bereit.</p>
<p>Gedacht als Beitrag zum Europäischen Kulturhauptstadtjahr 2009 in Linz, waren darin eine Reihe von konkreten Projektvorschlägen zur Umsetzung auf kommunaler Ebene enthalten. Einige dieser Vorschläge wurden in den folgenden Jahren auch tatsächlich umgesetzt. So gibt es seit 01. Januar 2009 in Linz beispielsweise einen zehnprozentigen Förderbonus für alle jene, die geförderte Werke unter einer freien Lizenz wie eben Creative Commons veröffentlichen (vgl. „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=47&#038;Itemid=37">Zusätzliche Förderung für Nutzung freier Lizenzen</a>“). </p>
<p>Vier Jahre später folgt nun mit „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=80&#038;Itemid=41">Freiheit vor Ort: Handbuch kommunale Netzpolitik</a>“ ein Nachfolgeband, ebenfalls Creative-Commons-lizenziert. Erklärtes Ziel des, um die Sozialwissenschaftlerin Manuela Hiesmair erweiterten, Herausgeber-Trios ist es, „ganz allgemein Diskussionen über digitale Freiheit auf lokaler Ebene“ anzustoßen. Zu diesem Zweck wurde die Perspektive erweitert und nicht mehr nur die konkrete Situation in Linz, sondern die kommunale Ebene ganz allgemein in den Blick genommen.</p>
<p>Neben Aktualisierungen und drei völlig neuen Kapiteln (z.B. eines zu Open Government) berichten in Interviews eine Reihe von Praktikern aus Linz über ihre Erfahrungen, Erfolge und Probleme bei der Umsetzung der Projektvorschläge aus „Freie Netze. Freies Wissen.“ – ganz getilgt wurde der Linz-Bezug also auch im Nachfolgeband nicht. Das Buch ist unbedingt lesenswert, als Anschauungsbeispiel und als Anregung für vergleichbare Projekte in anderen Städten und Gemeinden. </p>
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		<title>Raubkopierer verfolgen ist doch der absolute Fullshit</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Feb 2011 10:32:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute kommt einmal Dieter Bohlen zu Wort. Poptitan, DSDS-Scharfrichter und You&#8217;re my heart You&#8217;re my soul. Manchmal kann man Revolutionen auch einfach erklären, Bohlen war so freundlich, genau dies in seinem Buch „Bohlenweg &#8211; Planieren Statt Sanieren“ (eingeschränkte Kaufempfehlung) zu tun. Es geht um Filesharing, Raubkopierer, die Vergangenheit und die Zukunft der Musikindustrie und um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute kommt einmal Dieter Bohlen zu Wort. Poptitan, DSDS-Scharfrichter und You&#8217;re my heart You&#8217;re my soul. Manchmal kann man Revolutionen auch einfach erklären, Bohlen war so freundlich, genau dies in seinem Buch „<a href="http://www.amazon.de/Bohlenweg-Planieren-statt-Sanieren/dp/3453155351">Bohlenweg &#8211; Planieren Statt Sanieren</a>“ (eingeschränkte Kaufempfehlung) zu tun. Es geht um Filesharing, Raubkopierer, die Vergangenheit und die Zukunft der Musikindustrie und um Brathähnchen. Vorneweg, so einfach wie wahr, stellt er fest, Leute wegen Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material zu verfolgen, sei der absolute Fullshit. Recht hat er.</p>
<p><span id="more-2615"></span></p>
<p>Die mangelnde Fähigkeit der Musikindustrie mit dem Internet umzugehen, veranschaulicht er strukturell:</p>
<blockquote><p>„Es gibt dieses Kastendenken, die Manager sind die Checker und die Kreativen sind die Volldeppen, die ihre Musik machen und die Fresse halten sollen.“</p></blockquote>
<p>Er stellt fest, dass Spielzeuge zum Spielen da sind, denn:</p>
<blockquote><p>„Wenn man den Leuten viel Geld für Computer und Programme abnimmt, darf man sich doch nicht wundern, wenn die Leute damit machen, was möglich ist. (&#8230;) Die Leute werden die Technik nutzen, da können sie lange Gesichter machen und rumschreien, wie sie wollen.“</p></blockquote>
<p>Anschaulich erklärt er die momentane Situation:</p>
<blockquote><p>„Warum sollen die Leute für etwas bestraft werden, was ihnen die Industrie, also die Computerfirmen, überhaupt erst ermöglicht haben. Im Moment passiert doch folgendes: Man sagt dir, du kauf dir jetzt ein schönes Hähnchen sowie Messer und Gabel und stell dir das auf den Tisch. Für das Hähnchen hast du gezahlt, für Messer und Gabel auch, ebenso für den Tisch, aber: Gegessen wird jetzt nicht, du darfst dir das Hähnchen nur mal angucken.“</p></blockquote>
<p>Problem erkannt, wo ist die Lösung? One Satz fits it all:</p>
<blockquote><p>„Die Hardwareindustrie leistet eine Abgabe, sozusagen eine Flatrate, die die Lizenzen für die Musik abdeckt. Die Musikbranche hat nur dann noch eine Chance, wenn sie sich verschlankt, also die Administration verkleinert und sich dem Wettbewerb stellt.“</p></blockquote>
<p>Und wenn das jetzt zu kompliziert war, nochmal zusammengefasst:</p>
<blockquote><p>„Die goldenen Jahre, in denen eine Menge von Leuten den ganzen Tag herumsaßen und nichts aber auch gar nichts von der Ampel geschoben haben, sind vorbei. Die kommen nicht wieder. Und wenn man sich nicht selbst anpasst, wird einen die Realität anpassen.“</p></blockquote>
<p>Das gibt es auch alles nochmal zum Anhören: Bohlen liest aus seinem Buch.<br />
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		<title>Ein Stern, der deinen Namen trägt</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Dec 2010 08:25:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am vergangenen Montag wurde eines der wichtigsten Themen der gesamten Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221; öffentlich verhandelt. Das Urheberrecht, als zentrales Regelungsinstrument der digitalen Welt, stand im Mittelpunkt der spannenden Expertenanhörung. iRights.info war durch Matthias Spielkamp in der Anhörung vertreten. Von nahezu allen Seiten wurden die Diskussionen und Beiträge der Experten als kleine Sternstunde der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am vergangenen Montag wurde eines der wichtigsten Themen der gesamten <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/">Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221;</a> öffentlich verhandelt. Das Urheberrecht, als zentrales Regelungsinstrument der digitalen Welt, stand im Mittelpunkt der spannenden <a href="http://www.bundestag.de/internetenquete/Urheberrecht_oeffentliche_Anhoerung_Fragen_an_Experten/index.jsp">Expertenanhörung</a>. iRights.info war durch Matthias Spielkamp in der Anhörung vertreten. Von nahezu allen Seiten wurden die Diskussionen und Beiträge der Experten als kleine Sternstunde der Enquete-Kommission wie auch der bisherigen Debatten im Bundestag zum Urheberrecht bewertet. Mit Recht. In ruhigem Ton ist es den Experten gelungen, den Blick über den Tellerrand zu werfen. Nur wenige <a href="http://www.boersenblatt.net/405511/">Lobbyisten</a> konnten nicht an sich halten und mussten beleidigt im Nachgang nicht zielführende Kritik üben.</p>
<p>In der Vergangenheit war es stets so, dass bei Anhörungen zum Urheberrecht die Argumente mit dem Holzhammer ausgetauscht wurden, umso wohltuender war dieses Mal die sachliche und differenzierte Diskussion. So blieb am Ende bei vielen Beteiligten -Experten, Zuschauern und Zuhören- ein gemeinsamer Eindruck: Die Zeit war mit drei Stunden viel zu knapp. Der Fragen sind so viele, die Lösungen die gefunden werden müssen, werden einen überragenden Einfluss auf den Alltag von Nutzern, Urhebern und auch den Verwertern haben.</p>
<p>iRights-Kollege Matthias Spielkamp war einer der gefragtesten Experten in der Anhörung und hatte beinahe im 5-Minuten-Takt die Gelegenheit Fragen von allen Parteien und den regulären Sachverständigen der Enquete-Kommission zu beantworten. Die im Vorfeld der Anhörung vom <a href="http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1893&amp;rubrik=2">Deutschen Kulturrat</a> geäußerte Kritik, in der Anhörung seien keine Urheber vertreten bzw diese nicht ausreichend repräsentiert, hat sich nicht bestätigt. Spielkamp hat, wie andere Experten auch, die Situation der Urheber deutlich thematisiert. Nicht zuletzt ist aber auch er zu dem Schluß gekommen: &#8220;Urheber und Nutzer sind die beiden Parteien, die im Urheberrecht am schlechtesten wegkommen. Da muss eine neue Balance gefunden werden&#8221;. Für manchen mag diese Erkenntnis schockierend sein, sie ist aber inzwischen vielfach bestätigt und Teil des status quo des Urheberrechts.</p>
<p>Und genau dieses Ungleichgewicht macht diese Diskussionen so spannend. Ein Rechtskomplex dem droht, dass der Bezugsgegenstand abhanden kommt, Regelungen die in der digitalen Welt vielfach nicht mehr akzeptiert werden, und denen dadurch die Legitimation abhanden kommt. Es geht um weit mehr als um das Herumdoktern an Symptomen denen ein im analogen Zeitalter definiertes und formuliertes Urheberrecht in der digitalen Welt nicht mehr gewachsen ist. Es wird die Systemfrage gestellt. Dies nicht nur von wenigen dieser Internet-affinen Experten, nein, die renommiertesten Forschungseinrichtungen in Deutschland und weltweit befassen sich genau mit diesen Fragen.</p>
<p>Hat sich der Schutzgegenstand im Urheberrecht verändert? Auf welche Akteure muss ein Urheberrecht zentriert sein? Muss es vielleicht sogar ein Nutzerrecht werden, dass die Urheber dann entsprechend berücksichtigt. Wird das Urheberpersönlichkeitsrecht in Zukunft eine größere Rolle spielen? Welche Rolle werden die Verwerter -Entertainmentindustrie und kollektive Strukturen wie Verwertungsgesellschaften- spielen? Dass sie eine Rolle spielen werden ist gewiß und dies hat auch seine Berechtigung. Allerdings werden sich auch die etabliertesten Dinosaurier der Verwerter darauf einstellen müssen, dass sich ihr Rollenbild und ihre Aufgaben massiv verändern werden. Ihre Stellung als Gatekeeper für den Zugang zu kreativen Werken und als Herrscher über Monopole in bestimmten Bereichen wird in Zukunft nicht mehr zu halten sein. Auch wenn das eine unangenehme Wahrheit ist, es ist eine.</p>
<p>Die Beantwortung dieser Fragen wird mitentscheidend dafür sein, welche Freiheiten und Möglichkeiten die einzelnen Nutzer, die Urheber und insbesondere die Nutzerurheber haben werden. In der digitalen Welt sind dies entscheidende Fragen wenn es um neue Innovationen und die Gewährleistung von Kreativität geht. Und daran dürfte ein überragendes Interesse aller Beteiligten bestehen.</p>
<p>Die Diskussionen und Statements in der Expertenanhörung waren zur Beantwortung dieser Fragen ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl darf auch nicht zuviel hineininterpretiert werden. Die Gestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen als Antwort auf grundlegende Veränderungen braucht Zeit. Und sie braucht Mut, um genau immer einen Schritt weiterzugehen. Für viele Abgeordnete im Bundestag ist es schwer, mutig zu sein. Zu stark sind die Interessen des Bewahrens und der Erhaltung des status quo im Urheberrecht. Aus Gründen der Parteiräson, aus Fragen des Machtgefälles innerhalb der Fraktionen, aufgrund von Druck durch Lobbyisten.</p>
<p>Gleichwohl gärt es bei sehr vielen, es entsteht ein grundlegendes Bewusstsein, dass mutige Schritte nötig sein werden. Und dies ausnahmslos in allen Parteien. Und es ist eine Generationenfrage. Keine ideologische, sondern eine pragmatische. Die Koordinaten verschieben sich gerade in einem atemberaubenden Tempo. Gleichwohl ist dieses Tempo immer noch zu langsam um mit dem technischen Fortschritt und seinen Herausforderungen mithalten zu können. Dies ist aber auch nicht schlimm, solange es voran geht, da Gesetzestexte und Regelungen immer, auch in Einzelfragen, generalistisch sein müssen und besser etwas langsamer kommen, als das Kind mit dem Bade auszuschütten. Zur Geschwindigkeit anzutreiben hat aber noch nie geschadet.</p>
<p>Nie zuvor wurden in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Urheberrecht die Interessen von Nutzern und Urhebern so deutlich, gleichzeitig so sachlich und in einem so ruhigen Ton vorgebracht. Dies ist der wirkliche Verdienst dieser Expertenanhörung.</p>
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		<title>Leistungsschutzrecht: Marshallplan für alte Träume</title>
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		<pubDate>Sat, 08 May 2010 12:06:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gestern hat die Redaktion von iRights.info das monatelange Katz-und-Maus-Spiel der Presseverlage gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft mit der Veröffentlichung eines bislang geheimen Gesetzentwurfs zum ominösen neuen Leistungsschutzrecht beendet. Der Entwurf beinhaltet höchst problematische Vorschläge, die bei Umsetzung zu „einer nie dagewesenen Rechtsverwirrung“ führen würden. Auch haben sich die Gewerkschaften ver.di und DJV [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hat die Redaktion von iRights.info das monatelange Katz-und-Maus-Spiel der Presseverlage gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft mit der Veröffentlichung eines bislang geheimen Gesetzentwurfs zum ominösen neuen Leistungsschutzrecht beendet. Der Entwurf beinhaltet höchst problematische Vorschläge, die bei Umsetzung zu „einer nie dagewesenen Rechtsverwirrung“ führen würden. Auch haben sich die Gewerkschaften ver.di und DJV grundsätzlich dazu entschlossen, die Einführung eines solchen rechtssystematisch höchst fragwürdigen Rechts zugunsten der Presseverlage und zu Lasten von Nutzern und Urhebern mitzutragen.</p>
<p>iRights.info hat dazu eine <a href="http://www.irights.info/index.php?id=880">sehr lesenswerte Analyse des gemeinschaftlichen Vorhabens von Presseverlagen und Gewerkschaften</a> verfasst. In ihr wird aufgezeigt, wie widersprüchlich und widersinnig dieses Vorhaben ist. Dass der Entwurf nun durch iRights.info erstmals veröffentlicht wurde, schlägt Wellen. Schließlich warten alle seit Monaten darauf, dass die Presseverlage endlich einmal sagen, was sie wollen. Dass die Forderung nach einer Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts 1:1 im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition steht und auch gestern der Pressesprecher des Bundesjustizministeriums Schütt nochmals betonte, eines sei sicher „das Leistungsschutzrecht wird kommen“, wirft weitere Fragen auf. Möglicherweise bar jeder Kenntnis des genauen inhaltlichen gemeinschaftlichen Vorstoßes von Presseverlagen, ver.di und DJV sollen unter Ausschluss der betroffenen Öffentlichkeit Fakten geschaffen werden.</p>
<p>Die eigentliche Frage ist aber nicht, wie ein solches Recht aussehen soll, sondern warum es ein solches Recht überhaupt braucht. Auf diese Frage gibt es keine zufriedenstellende Antwort. Dies nicht einmal von den Befürwortern. Spötter würden sagen, das ist eine Mövenpick-Aktion der Presseverlage, weil sie ihren eigenen Geschäftsmodellen nicht mehr vertrauen. Spott ist aber nicht angebracht, dazu sind die Pläne zur Einführung eines solchen einseitigen Monopolrechts viel zu gefährlich. Vielen Industrieverbänden, Interessenverbänden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Nutzern ist noch gar nicht bewusst, was da in den letzten Monaten hauptsächlich in Fachgremien spekuliert und diskutiert wurde. Die Auswirkungen hinsichtlich hoher Kosten für Unternehmen wie auch öffentliche Einrichtungen dürften dramatisch sein. Wie dies konkret geregelt werden soll, wird von den Presseverlagen und den Gewerkschaften bislang ebenfalls verschwiegen. Zudem droht ein nie dagewesenes Rechtschaos, das der vielfach beschworenen Forderung, die deutsche Gesetzeslandschaft fit für das Internetzeitalter zu machen, einen Bärendienst erweisen dürfte.</p>
<p>Man kann nur hoffen, dass die Diskussion über Sinn und Unsinn eines solchen Marshallplans für die Presseverlage nun auch in der breiten Öffentlichkeit ankommt. Die Argumente der Befürworter sind so schwach, dass es tragisch wäre, wenn die nun veröffentlichten unausgegorenen Elaborate ihren Weg in das Urheberrechtsgesetz finden würden. Dies wäre zudem ein Katalysator und eine enorme Beschleunigung des vielfach beschriebenen Akzeptanzverlusts des Urheberrechts. Zwanghafte Besitzstandswahrung wird nicht zum Erfolg führen. Ich bin gespannt, wann Presseverlage und Gewerkschaften das verstehen.</p>
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		<title>Hörempfehlung: iRights.info heute 14 Uhr bei Deutschlandradio Kultur</title>
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		<pubDate>Sat, 08 May 2010 11:13:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[iRights.info hat gestern den bislang geheimen Entwurf der Presseverlage zur Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts veröffentlicht. Wobei es darum geht und welche Gefahren drohen, erklärt heute um 14 Uhr in der Sendung Breitband des Deutschlandradio Kultur iRights.info-Kollege Matthias Spielkamp. Darüber hinaus geht es in der Sendung unter anderem noch um den Entwurf für ein modernes europäisches [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>iRights.info hat gestern den bislang geheimen Entwurf der Presseverlage zur Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts veröffentlicht. Wobei es darum geht und welche Gefahren drohen, erklärt heute um 14 Uhr in der <a href="http://breitband.dradio.de/nie-da-gewesene-rechtsverwirrung/">Sendung Breitband des Deutschlandradio Kultur</a> iRights.info-Kollege Matthias Spielkamp. Darüber hinaus geht es in der Sendung unter anderem noch um den Entwurf für ein modernes europäisches Urheberrecht (Gast: Prof. Dreier) und um die neue Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221; des Bundestages (Gast: CCC-Sprecherin Constanze Kurz).</p>
<p>In der Ankündigung zur Sendung heißt es: &#8220;Nun scheinen Verleger und die Gewerkschaften der Journalisten davon auszugehen, dass sie in Bezug auf ein Leistungsschutzrecht dieselben Interessen verfolgen und haben einen Entwurf für ein Gesetz geschrieben, in dem das Leistungsschutzrecht in das Urheberrecht einfließt. Dieser Entwurf ist bei iRights.info gelandet und wird dort sehr ausführlich analysiert und kommentiert. Das Fazit lautet: “Würde der Gesetzgeber diesen Forderungen Folge leisten, würde das unweigerlich zu einer nie da gewesenen Rechtsverwirrung führen”</p>
<p>Die <a href="http://www.irights.info/index.php?id=880">Analyse zum Entwurf der Presseverlage und der unterstützenden Stellungnahme der Gewerkschaften ver.di und DVJ</a> ist unbedingt lesenswert.</p>
<p>Ein Überblick über die Formate zum Live-Hören gibt es <a href="http://www.dradio.de/dkultur/">hier</a>.</p>
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		<title>Copy.Right.Now! Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 08:01:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet: Durch die Digitalisierung geistiger Werke und den schnellen Austausch von Daten und Informationen werden starre Verfügungsrechte aufgelöst. Die Heinrich-Böll-Stiftung und iRights.info präsentieren einen Reader zum Thema, mit Texten von Lawrence Lessig, Cory Doctorow, Till Kreutzer, Ilja Braun und anderen. Der Reader [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet: Durch die Digitalisierung geistiger Werke und den schnellen Austausch von Daten und Informationen werden starre Verfügungsrechte aufgelöst. Die Heinrich-Böll-Stiftung und iRights.info präsentieren einen Reader zum Thema, mit Texten von Lawrence Lessig, Cory Doctorow, Till Kreutzer, Ilja Braun und anderen.</p>
<p>Der Reader steht ab sofort als <a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf">PDF</a> zur Verfügung (1,3 MB), ab dem 15. April liegt er auch gedruckt vor und kann kostenlos bestellt werden (Informationen am Ende). Der folgende Text ist die Einleitung von Jan Engelmann (Heinrch-Böll-Stiftung) und Matthias Spielkamp (iRights.info). Redaktionell betreut wurde er auf Seiten von iRights.info durch Philipp Otto.</p>
<p>Das geltende Urheberrechtsregime reibt sich zunehmend an der digitalen Alltagswirklichkeit. Während es ursprünglich als ein auf den „genialen” Schöpfer zugeschnittenes Schutzrecht gegen Missbrauch konzipiert war, verstoßen wir, ob gewollt oder unbeabsichtigt, täglich gegen bestehendes Recht. Verlustfreies Kopieren gilt den einen als Zugewinn an Freiheit, den anderen als Einschränkung von künstlerischer Verfügungsgewalt und drohender Einnahmenverlust. Ein Ende der „Copyright Wars“ erfordert ein politisches und rechtstheoretisches Neudenken.<br />
<span id="more-1888"></span></p>
<h3>Lost in La Mancha</h3>
<p>Knapp 400 Jahre, bevor ein mexikanischer Schwanzlurch den deutschen Literaturbetrieb in Wallung brachte, ritt ein verarmter Landadliger durch die kastilische Hochebene. Sein Schöpfer, der gerichtsnotorische Miguel de Cervantes, präsentiert ihn als verirrte Seele, dem die exzessive Lektüre von Ritterromanen den Verstand vernebelt hat. Mit unseren heutigen Begriffen würden wir Don Quijote wohl als Opfer des hohen Datenaufkommens oder einen Geschädigten von virtuellen Rollenspielen ansehen.</p>
<p>Nicht nur seine literarische Figur, auch Cervantes selbst hatte die Konsequenzen seiner Einbildungskraft zu tragen: Kurz nach Erscheinen des ersten Teils des Romans El ingenioso hidalgo Don Quijote de la Mancha (1605) folgten etliche Raubdrucke. Das war damals nichts Ungewöhnliches, da Verlage noch nicht als Rechteinhaber im heutigen Sinne in die Verwertungskette eingriffen und die Drucker ihr technologisches Monopol weidlich auszunutzen verstanden. Der kommerzielle Erfolg des Don Quijote rief allerdings auch andere Trittbrettfahrer auf den Plan: Eine apokryphe Fortsetzung durch einen gewissen Alonso Fernández de Avellaneda, die 1614 in Umlauf kam, beschleunigte die Fertigstellung des zweiten Bandes (1615) durch Cervantes selbst. Wie der Plagiierte darin auf seinen Plagiator reagiert, sagt viel darüber aus, wie das System der literarischen Öffentlichkeit vor der Epoche des Urheberrechts funktionierte.</p>
<p>In seinem Prolog an den Leser versichert Cervantes, keinerlei „Scheltworte, Zank und Schmähen” gegen den Verfasser der ungenehmigten Fortsetzung gebrauchen zu wollen. Im Übrigen wisse er recht gut, „was die Versuchungen des Teufels sind, und dass eine der größten die ist, es einem Menschen in den Kopf zu setzen, er könne ein Buch schreiben und drucken lassen, mit welchem er ebensoviel Ruhm als Geld und ebensoviel Geld als Ruhm gewönne”. Zugleich versieht er seinen Text mit einer Art Echtheitszertifikat und bekräftigt, „dass dieser zweite Teil des <em>Don Quixote</em>, den ich dir jetzt übergebe, von dem nämlichen Künstler und aus dem nämlichen Zeuge wie der erste gearbeitet sei und ich dir hiermit den <em>Don Quixote</em> übergebe, vermehrt und endlich tot und begraben, damit keiner es über sich nehme, neue Zeugnisse seinetwegen herbeizubringen”.</p>
<p>Im Verlaufe der Romanhandlung begegnet Don Quijote zahlreichen Figuren, die von sich behaupten, sowohl Cervantes’ ersten Teil als auch Avellanedas Rip-off schon gelesen zu haben, und nun dem Protagonisten der „legitimen” Fortsetzung seine Authentizität attestieren. Nicht selten geschieht dies unter hämischen Querverweisen auf das Plagiat, und Cervantes nutzt jede Gelegenheit, dem Nachahmer dessen vermeintlich schlechtere Lösungen bei der Entfaltung des Plots unter die Nase zu reiben. Dadurch verlängert sich das in der Romanhandlung angelegte Vexierspiel zwischen Wirklichkeit und Fiktion bis ins Unendliche. Im 62. Kapitel wird der Ritter von der traurigen Gestalt in einer Druckerei in Barcelona sogar Zeuge, wie das Buch Avellanedas korrigiert wird. Ein in der Literaturgeschichte wohl einmaliges Hase-und-Igel-Rennen gerät zum ironischen Kommentar über Autorschaft im Manuskript-Zeitalter.</p>
<p>Cervantes führt mit seinem <em>Don Quijote</em> vor, wie im 17. Jahrhundert das einstmals lockere Verhältnis zu Varianten und Umarbeitungen von Stoffen allmählich einem robusteren Verständnis von Autorschaft und damit einhergehenden Ansprüchen (auf finanzielles und symbolisches Kapital) zu weichen beginnt. Und gerade weil dem Urheber Cervantes für die Absicherung seiner Werkherrschaft keine anderen Sanktionen zur Verfügung stehen, wertet er den literarischen Diebstahl zum auktorialen Spiel mit intertextuellen Verweisen um. Aus der vermeintlichen Schwäche des Systems wird so eine Stärke der Kunst: Cervantes verfasst in souveräner Manier eine Art literarische Unterlassungsklage, und die selbstreferenzielle Verhandlung seines eigenen Falls macht den Don Quijote zum ersten Gründungstext der literarischen Moderne.</p>
<h3>Lost Souls</h3>
<p>Die Vorstellung von geistigem Eigentum, die untrennbar an die Genieästhetik der Goethe-Zeit geknüpft ist, hat Konkurrenzen wie jene zwischen Cervantes und Avellaneda zur Regel gemacht. Heute sind Urheberrechtsverletzungen schlicht justiziabel. Literarischer Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt mehr, das von der literarischen Öffentlichkeit als Gesellschaftsspiel goutiert würde, sondern beschäftigt Autoren, Erbengemeinschaften und Anwaltskanzleien. Dabei hat die jedem Internetbenutzer gegebene Möglichkeit zum „Cut &amp; Paste” die Hemmschwellen zum Verbreiten und Umarbeiten fremder Werke enorm gesenkt. Den Kulturwissenschaftler Philipp Theisohn „verwundert es nicht, dass das Netz aus Sicht der buchgestützten Literaturproduktion vorwiegend als ein <em>plagiarischer </em>Raum wahrgenommen wird, als eine Sphäre, in welcher der Autor als die Person, zu welcher er sich seit der Erfindung des Buchdrucks allmählich entwickelt hatte, systematisch entrechtet, enteignet, aufgelöst wird”.</p>
<p>Wie <strong>Jeannette Hofmann</strong><em> </em>in ihrem Beitrag hervorhebt, ist die Logik des urheberrechtlichen Weltbildes eng an einen dogmatischen Diskurs geknüpft. Dies mache es schwierig, die technologischen Möglichkeiten der digitalen Ära mit der engen Schöpfer-Werk-Beziehung aus dem 18. Jahrhundert zur Deckung zu bringen. Dieser unaufgelöste Widerspruch von tradierten Denk- und Rechtsfiguren und der x-fachen Verstöße gegen ebendiese, erfordere die Abkehr von klassischen Kategorien und die Hinwendung zu neuen.</p>
<p>Für die (zumeist jüngeren) Protagonisten einer offenen Netzkultur hat sich mit dem Web 2.0 eine Utopie realisiert – der schnelle Austausch von Daten und Informationen weitgehend ohne Teilnahmebarrieren und mit selbst definierten Freiheiten. In dieser Perspektive ist das Beharren auf eine singuläre Urheberschaft, aus der sich bestimmte Verfügungsrechte ableiten, tendenziell unzeitgemäß, weil es an den Realitäten sozialer Austauschprozesse im Internet vorbeigeht. Selbst ein Bestsellerautor wie <strong>Jonathan Lethem</strong><em> </em>kritisiert die Haltung vieler Schriftstellerkollegen, die das Copyright „als ihr Geburtsrecht und Bollwerk, als den Nährboden für ihre unendlich fragilen Praktiken in einer raubgierigen Welt ansehen”.</p>
<p>Verschiedentlich ist schon als Kulturkampf bezeichnet worden, was sich gegenwärtig zwischen den Verfechtern des geltenden Urheberrechtsregimes sowie den Befürwortern von dessen Abschaffung, zumindest Reformierung, abspielt. Wie unsicher die Bewertungsmaßstäbe innerhalb der medienhistorischen Übergangsphase des 21. Jahrhunderts immer noch sind, zeigte nicht zuletzt die Meta-Debatte um Helene Hegemanns <em>Axolotl Roadkill</em>. Zwar konnte Hegemann, zum Zeitpunkt der Abfassung bzw. Kompilation des Textes erst 17 Jahre alt, einen gewissen Welpenschutz für sich beanspruchen, weil sie als <em>digital native</em> „geistiges Eigentum” im Grunde als kontrafaktische Bestimmung jenseits ihrer Lebenswirklichkeit ansah. Aber die gelassene Selbstverständlichkeit, mit der sie dem Plagiatsvorwurf zunächst begegnete, wirkte wie Schmieröl für die Mechanik der eingespielten Skandal-Ökonomie.</p>
<p>Als ihre nicht ausgewiesene Einlagerung von fremden Textpartikeln in <em>Axolotl Roadkill </em>aufflog, kam es zu einer bemerkenswerten Arbeitsteilung zwischen Verlag und Autorin. Während Ullstein sich sofort um die nachträgliche Einholung von Abdruckgenehmigungen bemühte, beharrte Hegemann in einem inzwischen schon legendären Statement auf der „Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess”. Zwar gestand sie ein, sich aus fremden Quellen (u. a. Blogs) bedient zu haben, rechtfertigte das Text-Sampling aber als adäquate ästhetische Verfahrensweise: „Originalität gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit.” Wo kein Original, da kein Plagiat – auf der Basis dieser Gleichung stritt das gesamte deutsche Feuilleton im Frühjahr 2010 über die Legitimität klassisch moderner Verfahren (Pastiche, Collage, Montage) im Kontext digitaler Medien – ohne sich auf ein abschließendes Urteil verständigen zu können. Als gar eine Ehrung Hegemanns mit dem Leipziger Buchpreis möglich erschien, sah sich der Verband Deutscher Schriftsteller zur „Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums” genötigt, in der er unmissverständlich klar stellte: „Missachtung, Aushöhlung und sträfliche Verletzung des Urheberrechts führt zur Entwertung, Aufgabe und schließlich zum Verlust jedweder eigenständigen intellektuellen und künstlerischen Leistung.”</p>
<p>Dass eine solche Bekräftigung des rechtlichen Status quo überhaupt nötigt ist, verstärkt den Eindruck, dass knapp vier Jahrzehnte nach Roland Barthes’ philosophischem Todesstoß für den Autor auch das Urheberpersönlichkeitsrecht („Droit d’Auteur”) nur noch eine Art untotes Dasein fristet. Zentrale urheberrechtliche Begriffe wie „Schöpfungshöhe” bedürfen der ständigen juristischen Neuauslegung, Plagiatsverdachtsmomente bei besonders gut laufenden Buchtiteln sind schon fast die Regel. Doch zu sagen, dass der Kaiser nackt ist, bleibt allein einem Teenager vorbehalten, dessen mangelndes Rechtsbewusstsein mit zum Teil sehr originellen Metaphern kompensiert wird. So wirkt die pikareske Helene Hegemann, die sich laut eigener Aussage als „Untermieter im eigenen Kopf” fühlt, fast wie eine postheroische Wiedergängerin des Don Quijote.</p>
<h3>Lost in Music</h3>
<p>Der Kaiser besaß einstmals einen Thron. Von dort ordnete er die Verhältnisse, nach denen Künstler ihre Werke in die Öffentlichkeit trugen. Tonfolgen, akustisch gespeichert und auf physische Trägermedien gepresst, bilden das jahrzehntelang gültige Geschäftsmodell der Musikindustrie. Ein eigenes Schutzrecht für Studioaufnahmen verbietet deren unerlaubte Verwertung durch Dritte, erfolgreiche Chartbreaker sorgen für die Quersubventionierung hoffnungsvoller Nachwuchskünstler, Einnahmeausfälle durch Privatkopien werden durch zusätzliche Abgaben auf Leermedien und Geräte ausgeglichen.</p>
<p>Heute ist es der König Kunde, der eine neue Sitzverteilung fordert. Das Kompressionsformat MP3, in den achtziger Jahren durch das Fraunhofer Institut entwickelt, hat einen Siegeszug trägerloser Musik begründet, der das eingespielte System von kanalisiertem Angebot und Nachfrage komplett ins Wanken gebracht hat. Seitdem Musikdateien über Peer-to-Peer-Filesharing (und oft ohne Genehmigung der Rechteinhaber) getauscht werden können, verzeichnen Plattenfirmen herbe Umsatzrückgänge. Die rapide Verbreitung von Musik via Tauschbörsen und Upload-Plattformen zeigt in aller Unerbittlichkeit auf, dass technologischer Wandel immer auch die „kreative Zerstörung” existenter Märkte nach sich zieht. Mit restriktiven Maßnahmen wie Digital Rights Management, wodurch gekaufte CDs auf den heimischen Computern nicht mehr liefen, verprellte die Musikindustrie noch die letzten gutwilligen Kunden. Eine ganze Branche leidet seitdem unter Liebesentzug und wartet auf den weißen Ritter.</p>
<p>Der Musikmanager <strong>Tim Renner </strong>vergleicht die gegenwärtige Situation mit jener zwischen den Weltkriegen, als das aufkommende Radio von den großen Medienkonzernen als gefährliche Konkurrenz angesehen wurde. Angesichts der Digitalisierung musikalischer Inhalte, so Renner in seinem Beitrag, stellen sich heute eigentlich ganz ähnliche Herausforderungen: Nur ein politisch forcierter Kontrahierungszwang zwischen Urheber- und Leistungsschutzrechtinhabern auf der einen Seite sowie Technologieunternehmen und Anbietern von Internetanschlüssen auf der anderen könne beim Marktversagen in der Musikbranche Abhilfe schaffen.</p>
<p>Die Zeichen der Zeit weisen gegenwärtig jedoch nicht in die Richtung einer Entwicklung innovativer Marktmodelle. Schon eher ist eine Erhöhung des strafrechtlichen Drucks gegenüber illegalen Nutzungsformen zu beobachten. Das französische Modell der „Three-Strikes-Out”, das nach zweimaliger Abmahnung eine Kappung des Internetanschlusses vorsieht, wird auch anderen Ländern zur Nachahmung empfohlen. In Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht im März 2010 die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärte, zeichnet sich noch keine konsistente Linie bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab. Unklar bleibt insbesondere die europäische Haltung beim internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), das das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Einkommen (TRIPS) ergänzen und bis Ende des Jahres beschlussfähig sein soll. Beobachter kritisieren seit langem die Intransparenz der laufenden Verhandlungsrunden, nur wenig Konkretes sickert an die Öffentlichkeit. Für den vorliegenden Reader hat <strong>Monika Emert</strong> sich die Mühe gemacht, den wohl richtungweisenden Netzregulierungs-Pakt der führenden Industrienationen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.</p>
<p>Während es den Content-Industrien in den letzten Jahren vor allem um die Wahrung ihrer abgeleiteten Rechte an Werken ging, taten sich viele Künstler immer stärker durch einen experimentellen Umgang mit dem Urheberrecht hervor. Angelehnt an die Zitatkultur im Hip-Hop, stellten musikalische Hybridbildungen von z. B. DJ Danger Mouse (<em>Grey Album</em>) oder Girl Talk (<em>Night Ripper</em>) sowie unzählige illegale Mashups auf den lokalen Dancefloors und globalen Plattformen wie YouTube eindrucksvoll die Formenvielfalt der Popkultur heraus. Über den ästhetischen Ansatz, das musikalische Archiv für kreative Neuschöpfungen zu gebrauchen, wurde seitdem immer wieder, auch vor Gericht, gestritten. Schnell rückte die Frage, inwieweit die juristischen „Copyright Wars” nicht auch die künstlerische Evolution behindern, in den Fokus der Debatten.</p>
<p>Der Dirigent und Konzeptmusiker <strong>Christian von Borries </strong>hält die Unterscheidung zwischen Original und Bearbeitung in der Musik für obsolet. Er bedient sich einer speziellen Software, die fremde Kompositionen in Partituren rückübersetzt und als Weiterbearbeitung aufführbar macht. So wurden in der documenta-Arbeit <em>Auf einmal &amp; gleichzeitig. Eine Machbarkeitsstudie</em> unter anderem Versatzstücke von Prokofjew, Schostakowitsch, Pierre Boulez, John Adams und Kanye West verwurstet. Dieses musikalische Gangstertum, so Borries, sei als legitime Form der Aneignung tief in der Musikgeschichte verankert. Auch die Künstlerin <strong>Cornelia Sollfrank </strong>plädiert in ihrem Beitrag für einen „Diskurs der künstlerischen Störung von Originalitäts- und Autorschaftskonzepten”. Was das konkret bedeutet, stellte Sollfrank in dem Ausstellungsprojekt „Legal Perspectives” unter Beweis. Dort münzte sie den juristischen Eiertanz um eine digitale Warhol-Appropriation einfach in einen Kommentar zur Urheberrechtsdebatte um.</p>
<h3>Lost in translation</h3>
<p>Jeff Bezos, der mit seinem Amazon-Buchladen nicht nur den klassischen Buchhandel an die Wand drückt und selbst großen Verlagen seine Bedingungen diktieren kann, gibt sich abgezockt und vorausschauend. Auf lange Sicht, sagte er dem <em>Wall Street Journal</em>, werden Bücher auf elektronischen Geräten gelesen werden. Physische Bücher verschwänden nicht, so wie Pferde nicht verschwunden seien nach der Erfindung des Automobils. Aber es gebe keinen Bestandsschutz für Technologien. Auf den Einwand, dass viele Leser aber doch an den taktilen, den fassbaren Eigenschaften ihrer Bücher hingen, entgegnete Bezos: „Ich bin mir sicher, Menschen lieben auch ihre Pferde. Aber sie werden nicht auf ihrem Pferd zur Arbeit reiten, nur weil sie ihr Pferd lieben. Es ist unsere Aufgabe, etwas Besseres zu entwickeln als ein physisches Buch.”</p>
<p>Doch über eine Eigenschaft dieses „Besseren” spricht Bezos ungern, und mit ihm viele Unternehmer, die mit digitalen Inhalten Geld verdienen: den Wandel vom Eigentum zur Lizenzierung. Wer sich ein elektronisches Buch auf den Kindle lädt, der „kauft” nur noch in Anführungszeichen. Denn an einem „unkörperlichen Werkstück”, wie so ein E-Book, ein MP3, ein Film aus der Online-Videothek in schillernder Juristenprosa heißt, erwirbt der Nutzer kein Eigentum. Sondern er erwirbt den Zugang zu einem Werkstück durch eine Lizenz, die ihm die Nutzung des Werks ermöglicht. Das mussten einige Besitzer des Kindle-Lesegeräts im Juli 2009 schmerzlich erfahren, als von einer Sekunde zur nächsten ausgerechnet George Orwells <em>1984</em> von ihren Kindles verschwand. Amazon hatte sie gelöscht, wozu die Firma in der Lage war, weil sie niemals die Kontrolle über die Geräte aufgibt, für die Kunden 250 Euro und mehr auf den Tisch legen.</p>
<p>Amazon ist kein Einzelfall, worauf auch <strong>Cory Doctorow</strong>, erfolgreicher Science-Fiction-Autor und Kämpfer gegen jede Art von Nutzer-Knebelung, in diesem Reader hinweist. Apples iTunes Music Store, inzwischen nicht mehr nur von der Musikbranche, sondern auch von der Filmwirtschaft und nun sogar von den Presseverlagen geradezu als Heilsbringer verehrte Online-One- Stop-Shop, in dem alles gekauft werden kann, was sich nicht anfassen lässt, ist vom gleichen Schlag. Dass seine Geschäftsbedingungen gegen deutsches Recht verstoßen, ist so gut wie sicher, doch der Prozess, den die Verbraucherzentralen in Deutschland gegen Apple führen, dauert Jahre, kostet einen Haufen Geld und Ressourcen. Wenn er abgeschlossen sein wird, warten die Bedingungen einiger Tausend anderer Angebote, von Social Networks bis zu E-Mail-Providern. Den Augiasstall auszumisten, muss im Vergleich dazu ein Traumjob sein.</p>
<h3>Lost and found</h3>
<p>Die Politik hält mit diesen Veränderungen des Marktes und der Geschäftsmodelle nicht Schritt. Doch ist der Grund dafür nicht die natürliche Verlangsamung im demokratischen Prozedere, bei der der Gesetzgeber der technischen Entwicklung hinterherhinkt. Die sogenannte „kooperative Gesetzgebung”, mit der das Bundesjustizministerium versprochen hatte, die Interessenvertreter der Urheber, der Verbraucher und der Wirtschaft direkt in den Gesetzesvorbereitungsprozess einzubinden, stellt sich nach beinahe zehn Jahren dar als die Möglichkeit, den Wünschen der Verwertungsindustrie noch mehr Gewicht zu geben. Die Interessen der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und der Urheber selbst wurden diesen wiederholt untergeordnet.</p>
<p>Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das nach dem Willen der schwarz- gelben Koalition in dieser Legislaturperiode kommen soll, ohne dass vorher auch nur evaluiert worden wäre, (a) welches Problem es lösen soll, (b) ob es dieses Problem lösen kann und (c) zu welchen Kosten für die Allgemeinheit es das tun würde, ist nur das jüngste in einer Reihe von Beispielen. <strong>Ilja Braun </strong>wundert sich in seinem Beitrag zum Leistungsschutzrecht über die Chuzpe, mit welcher der „Content-Klau” von Web-Portalen und News-Aggregatoren angeprangert wird.</p>
<p><strong>Robin Meyer-Lucht </strong>verortet die Diskussion um das Leistungsschutzrecht im Kontext einer Rollenkrise des klassischen Journalismus. Dieser habe den Paradigmenwechsel durch die neuen Player im Web 2.0 im Grunde immer noch nicht richtig verstanden.</p>
<p>Wenn die gemeinsame Wertschöpfung im Internet (etwa auf Wikipedia, in Social Networks oder auf Blogs) ein wichtiger Indikator dafür ist, dass wir uns mit Hilfe der Technik dem Ideal einer offeneren Kultur anzunähern beginnen, dann ist es zweifelsohne notwendig, für die Zukunft rechtliche Vereinbarungen und zentrale Regularien zu entwickeln. Die Lösung, da ist sich der amerikanische Verfassungsrechtler und Harvard-Professor <strong>Lawrence Lessig </strong>in seinem Beitrag sicher, könne jedoch nicht darin bestehen, die juristische Komplexität bei den geistigen Eigentumsrechten zu erhöhen. Anhand der Lizenzierungsproblematik bei Dokumentarfilmen und der Google-Buchsuche zeigt er anschaulich, wie etwa die Verlängerung von Schutzfristen und die Erschwernis von öffentlicher Nutzung in letzter Konsequenz zu einer Verarmung unseres kulturellen Erbes führen können. Zumindest eine Antwort auf die verwerterzentrierte Haltung der Politik kann sein, das Heft selbst in die Hand zu nehmen, wie es beispielsweise Urheber mit den von Lessig mitentwickelten Creative-Commons-Lizenzen tun können. Die attraktiven Wahlmöglichkeiten für die Urheber im Umgang mit ihren eigenen Werken durch den Lizenzbaukasten Creative Commons beschreibt <strong>John Hendrik Weitzmann</strong>.</p>
<p>Doch so wichtig diese Ansätze einer Selbstorganisation sind, so wenig werden sie tiefer liegende Probleme lösen, wie die fundamentalen Veränderungen im Verhältnis von Verwertern auf der einen, Urhebern und Verbrauchern auf der anderen Seite. Dass man darum beim Urheberrecht einen viel stärkeren Fokus auf den Nutzerschutz legen müsste, begründet der Rechtswissenschaftler <strong>Gerd Hansen </strong>in seinem Beitrag.</p>
<p>Und <strong>Till Kreutzer</strong>, Mitbegründer von iRights.info, schlägt weitreichende Regelungsalternativen vor, mit denen sich der gordische Knoten durchschlagen ließe, in dem vor allem die gegensätzlichen Interessen der Urheber und Verwerter verwickelt sind.</p>
<p><strong>Ilja Braun </strong>blickt demgegenüber auf die Empirie der bisherigen Reformbemühungen und problematisiert angesichts der herrschenden Vergütungsregeln die mangelnde Verhandlungsmacht der Urheber.</p>
<p>Nicht zuletzt wird die Idee einer Kulturflatrate – eine Pauschalvergütung digitaler Nutzungsformen – derzeit intensiv wie nie diskutiert. Wie die grüne Europaabgeordnete <strong>Helga Trüpel</strong> und (gemeinsam mit <strong>Simon Edwin Dittrich</strong>) <strong>Malte Spitz</strong>, Mitglied im grünen Bundesvorstand, in ihren jeweiligen Beiträgen darlegen, wäre ihr womöglich zuzutrauen, einen Ausweg aus dem Dilemma zu bieten, das unweigerlich entsteht, wenn künstlerische Werke und kulturindustrielle Produkte verlust- und nahezu kostenfrei vervielfältigt werden können. Bei allen noch offenen Fragen der Ausgestaltung einer solchen Kulturflatrate: Eine zusätzliche Abgabe auf Breitbandabschlüsse hätte zumindest den Charme, Internetnutzer zu entkriminalisieren, die Justiz von Tausenden Bagatelldelikten zu entlasten sowie eine kompensatorische Vergütung der Urheber zu ermöglichen.</p>
<p>Wem diese Vorschläge zu radikal erscheinen, sei daran erinnert, dass eine Rechtsordnung immer auf der Anerkennung durch jene beruhen muss, deren Leben sie regulieren will. Schon jetzt verweigern Millionen von Menschen – Tauschbörsennutzer, Software-Kopierer, Mashup-Artisten – der geltenden Rechtsordnung ihre Zustimmung. Zehntausende haben das bei der letzten Wahl zum Ausdruck gebracht, indem sie ihr Kreuz bei einer Partei machten, die auf das Orange des revolutionären Aufbruchs setzte. Ob die Lösungen, die die Piratenpartei vorschlägt, den Interessen der beteiligten Stakeholder gerecht werden, ist mindestens umstritten. Der „Pirat” <strong>Jens Seipenbusch</strong> und der grüne Netzpolitiker <strong>Jan Philipp Albrecht </strong>erörtern in diesem Band ihre Gemeinsamkeiten und Differenzen.</p>
<p>Alles auf Anfang: Der mexikanische Schwanzlurch Axolotl verfügt, so erklärt es die Online-Enzyklopädie Wikipedia, über eine erstaunliche Fähigkeit: Er kann Gliedmaßen, Organe und sogar Teile des Gehirns und Herzens vollständig regenerieren. Vielleicht sollten sich die Theoretiker und Praktiker des Urheberrechts gerade an ihm ein Beispiel nehmen.</p>
<p>Der Reader <strong>Copy.Right.Now!</strong> - Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht, herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit iRights.info, liegt als <a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf">PDF</a> (1,3 MB) vor und kann in der gedruckten Fassung kostenlos bestellt werden bei der</p>
<p>Heinrich-Böll-Stiftung | Schumannstr. 8 | 10117 Berlin</p>
<p>Tel. 030-285340 | Fax: 030-28534109 | E-Mail: <a href="mailto:info@boell.de">info@boell.de</a></p>
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