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	<title>iRights.info - Blog &#187; Politik</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>SPD-Thesenpapier zum Urheberrecht im Volltext</title>
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		<pubDate>Mon, 21 May 2012 06:51:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die SPD veröffentlicht heute ihr Papier &#8220;12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht&#8221;. Wir veröffentlichen es hier im Volltext. Das Papier wird heute auf der Pressekonferenz der SPD von Burkhard Lischka (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Siegmund Ehrmann (Sprecher der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion), Brigitte Zypries (stv. Sprecherin der AG Kultur und Medien [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die SPD veröffentlicht heute ihr Papier &#8220;12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht&#8221;. Wir veröffentlichen es hier im Volltext. Das Papier wird heute auf der <a href="http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,61453,00.html#info">Pressekonferenz</a> der SPD von Burkhard Lischka (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Siegmund Ehrmann (Sprecher der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion), Brigitte Zypries (stv. Sprecherin der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied der Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221;) und Lars Klingbeil (netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) präsentiert.</p>
<p><strong>Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht<br />
</strong>Der Streit um das Urheberrecht hat sich zu einem der zentralen Konflikte der digitalen Gesellschaft entwickelt. Unterschiedliche Interessen von Urhebern, Verwertern, Nutzern und Konsumenten stehen sich häufig scheinbar unversöhnlich gegenüber. Keine Partei oder politische Gruppierung hat bisher eine Antwort auf diesen Konflikt entwickelt, die über Schlagworte und vermeintlich einfache Lösungen hinaus geht.</p>
<p>Die SPD-Bundestagsfraktion möchte mit ihrem Thesenpapier für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht eine ehrliche Debatte über die Zukunft des Urheberrechts führen. Wir setzen uns für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft ein, das Kreative und Urheber stärkt und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringt. Unser Ziel ist es, einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen. Wir wollen sie bei der legitimen Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts kann nur im Dialog und nicht gegeneinander gelingen.<span id="more-4128"></span></p>
<p>1. Die SPD steht für ein modernes Urheberrecht, das den Anforderungen der digitalen Welt Rechnung trägt. Auch im Zeitalter des Internet benötigt geistiges Eigentum angemessenen Schutz – national und international. Die gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet verstehen wir zugleich als Chance, kulturelle Teilhabe und Vermittlung, Demokratie, aber auch Vermarktung und Verbreitung kultureller Angebote zu verbessern. Kreativität und Ideen sind wesentliche Voraussetzungen einer lebendigen Kultur- und Kreativwirtschaft, die ein Motor für Innovationen in Deutschland ist. Wir wollen, dass Autoren, Künstler, Kulturschaffende in Film-, Musik-, Buch- und anderen Branchen ihre kreative und künstlerische Arbeit auch künftig im Internet vermarkten können.</p>
<p>2. Für ein funktionsfähiges Urheberrecht ist es unerlässlich, eine Balance zwischen den beteiligten Akteuren herzustellen. Sie muss darauf ausgerichtet bleiben, einen gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen, um so die Legitimationskrise des Urheberrechts zu stoppen. Darüber hinaus müssen auch die Verteilungsfragen innerhalb der Kreativwirtschaft thematisiert werden.</p>
<p>3. Das Einkommen des Urhebers aus der kommerziellen Verwertung seiner Werke muss fair und angemessen sein. Die SPD tritt dafür ein, den Urheber im Verhältnis zum Verwerter zu stärken. Das seit 10 Jahren geltende Urhebervertragsrecht soll die strukturell schwächere Position des Urhebers in den Vergütungsverhandlungen mit dem Verwerter ausgleichen. Damit das in der Praxis gelingt, müssen die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen wirksamer gestaltet und um effektive Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden.</p>
<p>4. Das Internet hat die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben vereinfacht, aber auch die Verletzung von Urheberrechten erleichtert. Nutzer können frei und ungehindert auf geschützte Inhalte im Internet zugreifen – legal und illegal. Dies erfordert gleichermaßen Maßnahmen zur Aufklärung und die Vermittlung von Akzeptanz für den Wert geistigen Eigentums sowie effektive Maßnahmen zu dessen Schutz. Zugleich müssen Modelle entwickelt werden, die einfach und nutzerfreundlich eine legale Nutzung geschützter Inhalte ermöglichen und auch den Nutzern Rechtssicherheit bieten. Die Entwicklung legaler kommerzieller Geschäftsmodelle sollte daher unterstützt und vorangetrieben werden. Bestehende attraktive Geschäftsmodelle sind zugleich ein Beleg dafür, dass die Nutzer bereit sind, für derartige Angebote zu zahlen. Auch Modelle der freiwilligen Lizensierung, wie sie beispielsweise die Organisation Creative Commons (CC) in ihren Lizenzvertragsmustern vorschlägt, können eine nutzerfreundliche Möglichkeit unbürokratischer Rechteeinräumung darstellen und sollten gefördert werden.</p>
<p>5. Eine allgemeine, pauschale Kulturflatrate ist als Modell, Urhebern eine Vergütung aus der nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken zu gewähren, keine geeignete Lösung. Denn eine solche Zwangsabgabe würde zu einer erheblichen Belastung auch derjenigen führen, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen. Sie ist im Übrigen mit einer Legalisierung der massenhaften unerlaubten nichtkommerziellen Nutzung digitaler Werke verbunden und entzieht dem Urheber damit die Befugnis, über die Nutzung seines Werkes selbst zu entscheiden. Schwierig ist es auch, eine gerechte Verteilung des Aufkommens an die Künstler, die sich an den Downloadzahlen orientieren müsste, zu gewährleisten. Demgegenüber begrüßt die SPD Modelle, die sich auf die Lizensierung von Musik beziehen. Wir können uns solche Modelle auch für andere digitale Inhalte vorstellen.</p>
<p>6. Das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist ein wichtiges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt und ist auch im europäischen Kontext weiterzuentwickeln. Das bedeutet aber zugleich, dass die Verwertungsgesellschaften ihren Verpflichtungen zur Transparenz und zur Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke besser als bisher nachkommen sowie die Kreativen gerecht am Erlös beteiligen.</p>
<p>7. Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. Sie dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Grundrechten, insbesondere nicht im Recht auf in- formationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis unverhältnismäßig beschränken. Eine flächendeckende Inhaltefilterung des Datenstroms oder eine Sperrung des Internetzugangs lehnen wir ebenso ab wie die Einführung eines Warnhinweismodells. Die SPD spricht sich gegen jede Form eines staatlichen two- oder three-strikes-Modells und gegen eine rein private Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen aus.</p>
<p>8. Um dem Akzeptanzverlust des Urheberrechts entgegenzutreten, muss die Rechtsdurchsetzung effektiv, aber verhältnismäßig sein. Geringfügige Rechtsverletzungen oder die Inanspruchnahme von Anschlussinhabern als Störer für das rechtswidrige Verhalten Dritter dürfen private Internetnutzer nicht an den Rand des finanziellen Ruins treiben. Abmahnungen, deren eigentliches Ziel nicht mehr die an sich legitime Rechtsverfolgung, sondern eher ein lukratives Geschäftsmodell für eine kleine Gruppe von Anwälten ist, müssen eingeschränkt werden. Dem Abmahnmissbrauch muss Einhalt geboten werden. Die SPD tritt deshalb für eine effektive Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen ein.</p>
<p>9. Die Erfahrungen mit den Sharehostern kino.to und megaupload.com zeigen, dass Plattform- betreiber, deren Geschäftsmodelle auf die massenhafte Verletzung geistigen Eigentums aus- gerichtet sind, schon heute wirksam bekämpft werden können. Dennoch müssen die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern überprüft und insoweit neu justiert werden, als es Rechteinhabern schneller als bisher und auch auf internationaler Ebene möglich sein muss, urheberrechtsverletzende Inhalte in einem geordneten und rechtsstaatlichen Verfahren von den Seiten eines Internetanbieters entfernen zu lassen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass auf Seiten mit eindeutig urheberrechtsverletzenden Inhalten legal keine Werbeeinnahmen generiert werden dürfen.</p>
<p>10. Presseverleger sollen die unautorisierte Verwendung ihrer Presseerzeugnisse durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren, Harvester) effizient verfolgen können. Ob es hierfür gesetzlicher Änderungen bedarf, ist zu prüfen. Von einer besseren Durchsetzung der Rechte für journalistische Inhalte könnten nicht zuletzt auch die Urheber profitieren. Die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechts in der derzeit diskutierten Form ist dazu aber nicht erforderlich. Denn freier Informationsfluss und die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen (oder Blogs und sozialen Netzwerken) ermöglichen erst das Auffinden von Informationen im Internet. Wir wollen nicht, dass dies durch den Schutz von Wortbeiträgen – unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe – beeinträchtigt wird.</p>
<p>11. Die SPD steht für ein wissenschafts- und bildungsfreundliches Urheberrecht. Dafür müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden. Wir brauchen ein Zweitverwertungsrecht für wis- senschaftliche Autoren, die ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z.B. auf den Seiten der Hochschule zugänglich machen wollen. Wir treten außerdem für eine Überprüfung der Bildungs- und Wissenschaftsschranken ein. Insbesondere die Intranetnutzung in Schulen und Hochschulen muss dauerhaft auf eine rechtssichere Grundlage gestellt und die Schrankenbestimmung für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung entfristet werden.</p>
<p>12. Die Digitalisierung von kulturellen Werken ist ein Baustein für den Erhalt und das Zugänglichmachen des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. Rechtsunsicherheit bei der Digitalisierung entsteht jedoch dann, wenn der Urheber bzw. seine Erben oder der Rechteinhaber nicht mehr auffindbar sind. Hat eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber ergeben, dass dieser nicht feststellbar ist, soll gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung die Lizensierung durch Verwertungsgesellschaften ermöglicht werden. Auf diese Weise können verwaiste oder vergriffene Bücher online zugänglich erhalten werden, die sonst aus dem kulturellen Bewusstsein zu verschwinden drohen.</p>
<p>Mitglieder des Arbeitskreises Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion unter der Leitung von Burkhard Lischka MdB (rechtspolitischer Sprecher) sind: Christine Lambrecht MdB (stellvertretende Fraktionsvorsitzende), Brigitte Zypries MdB (Justiziarin und stv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Sonja Steffen MdB (Berichterstatterin Urheberrecht im Petitionsausschuss), Marianne Schieder MdB, Siegmund Ehrmann MdB (Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Martin Dörmann MdB (medienpolitischer Sprecher), Lars Klingbeil MdB (netzpolitischer Sprecher), René Röspel MdB (Berichterstatter Urheberrecht im Ausschuss für Bildung und Forschung), Johannes Kahrs MdB (Vorsitzender der Projektgruppe Urheberrecht in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“)</p>
<p>Berlin, 21. Mai 2012</p>
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		<title>CCC-Konferenz SIGINT 12 startet heute in Köln</title>
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		<pubDate>Fri, 18 May 2012 06:30:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Chaos Computer Club (CCC) richtet inzwischen zum dritten Mal die SIGINT-Konferenz &#8220;zu Diskursen im digitalen Zeitalter&#8221; aus. Heute um 11 Uhr startet die Konferenz mit einer Keynote von Florian &#8220;Scusi&#8221; Walther im Komed in Köln. In den nächsten drei Tagen wartet ein dicht gedrängtes und spannendes Programm. Es geht unter anderem um Datenschutz, Sicherheit, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Chaos Computer Club (CCC) richtet inzwischen zum dritten Mal die SIGINT-Konferenz &#8220;zu Diskursen im digitalen Zeitalter&#8221; aus. Heute um 11 Uhr startet die Konferenz mit einer Keynote von Florian &#8220;Scusi&#8221; Walther im Komed in Köln. In den nächsten drei Tagen wartet ein dicht gedrängtes und spannendes Programm. </p>
<p>Es geht unter anderem um Datenschutz, Sicherheit, aktuelle Entwicklungen, Perspektiven und das Urheberrecht. In der Beschreibung auf der <a href="http://sigint.ccc.de/Main_Page">Konferenz-Website</a> heißt es dazu: &#8220;Bei der SIGINT geht es um Mitwirkung und Veränderungen, um gesellschaftspolitische Forderungen und Utopien, um Hacktivismus, kreative Normverletzungen und Spaß am Gerät.&#8221; </p>
<p>Philipp Otto von iRights.info wird dabei am morgigen Samstag auf dem Panel &#8220;<a href="https://program.sigint.ccc.de/fahrplan/events/16.html">Urheberrecht: Wer will was von wem wofür? Und warum?</a>&#8221; sitzen. Moderator <a href="http://blog.fukami.io/">fukami</a> wird dabei zudem den Spiegel-Online-Redakteur <a href="http://olereissmann.de/">Ole Reissmann</a> und den Justiziar des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) <a href="http://www.djv.de/Benno-H-Poeppelmann.2948.0.html">Benno Pöppelmann</a> begrüßen. Inhaltlicher Schwerpunkt des Panels werden neben einer Vielzahl von aktuellen Fragen und der Gretchenfrage, wie sich die Rahmenbedingungen durch die Digitalisierung geändert haben und ob bzw. wie man darauf reagieren muss, insbesondere auch die Arbeitsbedingungen von Journalisten, Bloggern und Autoren im Kontext des Urheberrechts sein. Gerade im Spannungsfeld der aktuell zugespitzten Diskussion erwarten wir eine spannende Diskussion. </p>
<p>Alle Beiträge werden per Video aufgezeichnet und stehen im Anschluss unter <a href="http://media.ccc.de/">media.ccc.de</a> zum Nachschauen zur Verfügung. Hier findet sich der Überblick über das gesamte <a href="https://program.sigint.ccc.de/fahrplan/index.html">Programm</a>. </p>
<p>SIGINT steht übrigens für <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Signals_Intelligence">Signals Intelligence</a>.</p>
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		<title>FES Niedersachsen: &#8220;ACTA ad acta&#8221; mit Philipp Otto</title>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 05:13:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Friedrich-Ebert-Stiftung Niedersachsen veranstaltet Donnerstag Abend in Hannover die Veranstaltung &#8220;ACTA ad acta &#8211; über den Umgang mit Urheberrechten in der digitalen Welt und den Kampf gegen Produktfälschungen&#8221;. Ab 19.30 Uhr diskutieren dazu im Leineschloss Hannover iRights-Kollege Philipp Otto, der handelspolitische Sprecher der Sozialdemokratischen Gruppe im Europäischen Parlament Bernd Lange, Jürgen Kuri als stellvertretender Chefredakteur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Friedrich-Ebert-Stiftung Niedersachsen veranstaltet Donnerstag Abend in Hannover die Veranstaltung <a href="http://www.fes.de/niedersachsen/common/pdf/2012/05_03_2012_ACTA_Hannover.pdf">&#8220;ACTA ad acta &#8211; über den Umgang mit Urheberrechten in der digitalen Welt und den Kampf gegen Produktfälschungen&#8221;</a>. Ab 19.30 Uhr diskutieren dazu im Leineschloss Hannover iRights-Kollege Philipp Otto, der handelspolitische Sprecher der Sozialdemokratischen Gruppe im Europäischen Parlament Bernd Lange, Jürgen Kuri als stellvertretender Chefredakteur des Magazins C´T und Dr. Klaus Oppermann, Syndikus der Volkswagen AG.</p>
<p><span id="more-4008"></span></p>
<p>In der Veranstaltungsankündigung heißt es: &#8220;Heftig wird derzeit auch in Niedersachsen über das Han- delsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (Anti-Counterfeiting Trade Agreement; kurz: ACTA) diskutiert. ACTA ist ein Vertrag zwischen der EU und den USA, Australien, Kanada, Japan, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea sowie der Schweiz. Mit dem Abkommen sollen globale Standards für den besseren Schutz von geistigem Eigentum und Online-Inhalten gesetzt werden und die Möglichkeit zur wirksameren Bekämpfung von kommerzieller Produkt- und Markenpiraterie geschaffen werden. In der öffentlichen Debatte werden jedoch immer wieder Befürchtungen geäußert, mit ACTA könnten zum Beispiel Grundrechte verletzt und Netzsperren durch die Hintertür eingeführt werden.&#8221;</p>
<p>Und weiter: &#8220;Wir möchten bei dieser Veranstaltung mit verschiedenen ExpertInnen aus der Politik, der Wirtschaft, dem juristi- schen Bereich und der Netzgemeinde über das Thema ACTA diskutieren. Gemeinsam soll dabei auch erörtert werden, wie die niedersächsische Wirtschaft durch ein Handelsabkommen besser vor Produkt- und Markenpira- terie geschützt werden kann.&#8221;</p>
<p>Hier nochmal der Link zum <a href="http://www.fes.de/niedersachsen/common/pdf/2012/05_03_2012_ACTA_Hannover.pdf">Veranstaltungsflyer</a>.</p>
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		<title>Save the Date: Einladung zum ersten Urheber-Nutzer-Dialog</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 07:00:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir sind der Überzeugung, dass beide Interessengruppen grundsätzlich auf der gleichen Seite stehen und ein gemeinsames Interesse an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Urheberrechts haben. Werke werden geschaffen, damit sie gesehen, gelesen, gehört und genutzt werden. Nutzer sind nicht Gegner, sondern der Adressat von Werken. Nutzer sind gleichzeitig immer öfter auch Urheber und Urheber sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir sind der Überzeugung, dass beide Interessengruppen grundsätzlich auf der gleichen Seite stehen und ein gemeinsames Interesse an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Urheberrechts haben. Werke werden geschaffen, damit sie gesehen, gelesen, gehört und genutzt werden. Nutzer sind nicht Gegner, sondern der Adressat von Werken. Nutzer sind gleichzeitig immer öfter auch Urheber und Urheber sind immer gleichzeitig Nutzer. Leider wird die Diskussion um das Urheberrecht in den letzten Jahren in Form von Kampagnen und öffentlichen Angriffen sehr polarisierend geführt. Wir meinen, dass es Zeit ist, aufeinander zuzugehen und einem gemeinsamen Weg zu suchen, um Lösungen zu finden, die allen Seiten gerecht werden. </p>
<p>Der Urheber-Nutzer-Dialog soll in einem konstruktiven Rahmen das gegenseitige Verständnis für unterschiedliche Einschätzungen und Ansätze fördern, Vertrauen aufbauen, Vorurteile und Ängste abbauen. Es geht darum, die gemeinsamen Interessen an einer vielfältigen Kultur- und Kreativlandschaft herauszustellen, Nutzungsmöglichkeiten für Werke zu verbessern und Vorstellungen zu entwickeln, wie Urheber finanziell und rechtlich besser abgesichert werden können. </p>
<p>Auf dem ersten Treffen wird gesammelt: Die Beteiligten können ihre Standpunkte deutlich machen und gemeinsam eine detailliertere Agenda entwickeln. Das Verfahren und die Rahmenbedingungen des Dialoges werden gemeinsam vor Ort entwickelt. Es dient auch dazu, Schlüsselthemen zu identifizieren, um die weitere Arbeit vorzubereiten. Das erste gemeinsame Treffen wird öffentlich sein, spätere Treffen können – um eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen – auch im kleineren, nicht-öffentlichen Kreis stattfinden.</p>
<p>Zum ersten Urheber-Nutzer-Dialog sind Künstler, Kreative, Vertreter von Urheberverbänden, Nutzer und Vertreter von Nutzerinitiativen und -einrichtungen eingeladen. Die Teilnehmer bringen ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Kompetenzen zusammen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu beleuchten und daraus Handlungsmöglichkeiten jenseits bestehender Gräben zu entwickeln. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bereitschaft, konstruktiv über Lösungen zu diskutieren, wie ein ausgleichendes Urheberrecht in Zukunft aussehen soll. </p>
<p>In diesem Sinne laden wir zum ersten Treffen am </p>
<p><strong>11. Mai 2012 von 14 Uhr bis 17 Uhr in der <a href="http://www.homebase-berlin.net/">Homebase</a> (Köthener Str. 44, 10963 Berlin). </strong></p>
<p>Zur besseren Planung bitte wir um <strong>Anmeldung zur Veranstaltung</strong> an: otto@irights.info </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Philipp Otto</p>
<p>für das Team von iRights.info – Urheberrecht in der digitalen Welt</p>
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		<title>Bundesregierung will Deutschland zu einem &#8220;digitalen Leuchtturm&#8221; machen</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 06:11:42 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[&#8220;Deutschland geht voran, als Land der Dichter und Denker nehmen wir Kreativität ernst und haben das Urheberrecht nun grundlegend modernisiert&#8221; so Regierungssprecher Steffen Seibert gestern am Rande der Pressekonferenz zur Einweihung des &#8220;Bundesamtes für verwaiste Werke&#8221; gegenüber Journalisten. Wie bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung zur Massendigitalisierung abermals 1,6 Milliarden Euro im Etat bereitgestellt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Deutschland geht voran, als Land der Dichter und Denker nehmen wir Kreativität ernst und haben das Urheberrecht nun grundlegend modernisiert&#8221; so Regierungssprecher Steffen Seibert gestern am Rande der Pressekonferenz zur Einweihung des &#8220;Bundesamtes für verwaiste Werke&#8221; gegenüber Journalisten. Wie bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung zur Massendigitalisierung abermals 1,6 Milliarden Euro im Etat bereitgestellt. </p>
<p>Seibert betonte, nach Jahren des Kalten Urheberrechtskrieges zwischen herkömmlichen und modernen Strategien um mit der Digitalisierung umzugehen, wolle die Bundesregierung nun als &#8220;digitaler Leuchtturm&#8221; auch Vorbild für die anderen Staaten in Europa sein. Der EU-Kommissionspräsident Barroso ließ dazu umgehend verlauten, dass gründlich geprüft werde, ob diese Form der Ankurbelung des Arbeitsmarktes für Archivare, Bibliothekswissenschaftler und Programmierer gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße. Mit einem Ergebnis der Prüfung sei binnen fünf Jahren zu rechnen.</p>
<p>Letzte Woche hatten zudem Bundestag und Bundesrat mit überwältigender Mehrheit der Gesetzesvorlage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur umfassenden Novellierung des Urheberrechts zugestimmt. Mit der baldigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird dem kulturellen Wandel umfassend Rechnung getragen. Total-Buyout-Verträge für Urheber fallen zukünftlich als sittenwidriges Rechtsgeschäft unter Paragraph 138 BGB. Auftraggeber die weiterhin den Urhebern alle Rechte wegnehmen wollen, haben mit Strafzahlungen bis zu 200.000 Euro zu rechnen. Zudem wird im Urheberrechtsgesetz eine neue Schranke zur transformativen Werknutzung eingeführt. Private Nutzer müssen nun bei dem Einsatz vom Mash-Up- und Remix-Techniken und der anschließenden Veröffentlichung der neu geschaffenen Werke nicht mehr damit rechnen, dass sie aufgrund von Urheberrechtsverstößen verfolgt werden. Weitere 42 neue Regelungen und Anpassungen werden in das Urheberrechtsgesetz eingeführt. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Webseite der Bundeskanzlerin. </p>
<p>Seibert betonte, dies sei kein Sprung ins kalte Wasser, dies sei der Sprung in eine leuchtende Zukunft. Und weiter: &#8220;Bereits die Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg hat uns gelehrt, dass nur die Adaption und Gestaltung von modernen Kulturtechniken die Zukunftsfähigkeit und die Innovationen in unserem Land sicherstellen kann. Wir waren viel zu lange viel zu zögerlich. Das ändert sich nun.&#8221;</p>
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		<title>NDR ZAPP zu Urheberrecht und Leistungschutzrecht: Selbstbedienung der Verlage</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 15:09:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das NDR-Medienmagazin ZAPP hat gestern über den Umgang von Presseverlagen mit dem Urheberrecht im allgemeinen, freien Journalisten im speziellen und der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht berichtet. Mit dabei auch iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp. Auf der Website der Sendung sind auch die Langversionen der Interviews mit Spielkamp und Peter Traubald, Chefredakteur der &#8220;Madsack Heimatzeitungen&#8221;, zu sehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das NDR-Medienmagazin <a href="http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/index.html">ZAPP</a> hat gestern über den Umgang von Presseverlagen mit dem Urheberrecht im allgemeinen, freien Journalisten im speziellen und der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht berichtet. Mit dabei auch iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp.</p>
<p><iframe width="448" height="252" src="http://www.youtube.com/embed/OEVsCLVsDR4" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>
<p>Auf der <a href="http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/urheberrecht113.html">Website der Sendung</a> sind auch die Langversionen der Interviews mit Spielkamp und Peter Traubald, Chefredakteur der &#8220;Madsack Heimatzeitungen&#8221;, zu sehen.</p>
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		<title>Spektakuläres Gespräch zwischen Jarzombek und Caspary zu ACTA und Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 08:15:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek hat einen &#8220;sitzungswöchentlichen Video-Podcast&#8221;. Titel des Formats: &#8220;Nachgefragt&#8221;. In einem &#8220;Nachgefragt Spezial&#8221; hat Jarzombek nun am 07. März 2012 ein sehr interessantes Gespräch mit seinem Abgeordnetenkollegen aus dem Europäischen Parlament, Daniel Caspary, bei YouTube veröffentlicht. Caspary ist seit 2004 EP-Abgeordneter und dabei Mitglied und Koordinator der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek hat einen &#8220;sitzungswöchentlichen Video-Podcast&#8221;. Titel des Formats: &#8220;Nachgefragt&#8221;. In einem &#8220;Nachgefragt Spezial&#8221; hat Jarzombek nun am 07. März 2012 ein sehr interessantes Gespräch mit seinem Abgeordnetenkollegen aus dem Europäischen Parlament, Daniel Caspary, bei YouTube veröffentlicht. Caspary ist seit 2004 EP-Abgeordneter und dabei Mitglied und Koordinator der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) im Ausschusses für internationalen Handel (INTA). Er ist laut Jarzombek &#8220;der Spezialist in unserer Fraktion für das Thema ACTA&#8221;. Um ACTA und um die Reformbedürftigkeit des Urheberrechts geht es dann auch. Mit spektakulären Aussagen.</p>
<p>Jarzombek beginnt mit einer harmlosen Frage, die eine aktuelle Befürchtung rund um die Ausgestaltung des ACTA-Vertrages aufgreift: &#8220;Wird Acta jetzt tatsächlich dazu führen, dass Meinungsfreiheit im Internet eingeschränkt wird?&#8221; Dazu Caspary, mit einer deutlichen Position:</p>
<blockquote><p>Genau darum geht es im Kern, da müssen wir ACTA prüfen, denn sollte irgendetwas drohen an Einschränkung der Freiheit im Internet, dann würden wir ACTA ablehnen.</p></blockquote>
<p>Um dies zu überprüfen werde laut Caspary nach &#8220;menschlichem Ermessen&#8221; Ende März der Europäische Gerichtshof angerufen. Caspary betont, dass es ihm wichtig sei:</p>
<blockquote><p>in den nächsten Monaten die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, auch die Bedenken der Netzgemeinde und der Demonstranten aufzugreifen und wirklich sicherstellen, dass ACTA all diese Befürchtungen dann auch nicht erfüllt, sondern dass wir mit ACTA wirklich das Problem der gefälschten Produkte lösen und nicht irgendwelche Nebenwirkungen bekommen, die wir nicht wollen.</p></blockquote>
<p>Zu den umstrittenen Ideen zur Einführung einer &#8216;Deep Packet Inspection&#8217;, was das ist erklärt Jarzombek knapp und griffig: &#8220;(..) also schnüffelt irgendjemand in den Daten der Bürger herum im Internet&#8221;) und dem Konzept von &#8216;Three-Strikes-Modellen&#8217; bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, wünscht sich Caspary</p>
<blockquote><p>a) dass die Europäische Kommission überprüft, ob diese Maßnahmen überhaupt mit bestehendem europäischen Recht im Einklang sind und b) dass die Gesetzgeber in allen europäischen Ländern solche Maßnahmen nicht einführen oder abschaffen.</p></blockquote>
<p>Zur seitens der Rechteindustrie immer wieder geforderten gesetzlichen Verpflichtung für Provider, Urheberrechtsverstöße im Netz ausfindig zu machen, ist Caspary ebenfalls sehr klar:</p>
<blockquote><p>Ich wünsche mir, dass der deutsche Gesetzgeber eindeutig ist. Wobei ja auch die europäische Rechtsprechung eindeutig ist. Es gibt einen Fall, gerade Anfang Februar in Belgien, wo der Europäische Gerichtshof ganz klar festgestellt hat, dass es nicht Aufgabe von privaten Unternehmen sein kann, den Netzverkehr auf Urheberrechtsverstöße zu filtern. Und da ist die europäische Rechtsprechung eindeutig und wir müssen sicherstellen, dass nicht über den Weg von freiweilligen Selbstverpflichtung hier Internetprovider Dinge einführen, die mit europäischem Recht nicht vereinbar sind.</p></blockquote>
<p>Jarzombek ist sichtlich erstaunt über das Statement seines Kollegen und kommentiert nur: &#8220;starkes Statement&#8221;.</p>
<p>Im weiteren Verlauf des Gesprächs fragt Jarzombek seinen Kollegen wie er denn zu einem &#8220;echtem Recht auf Privatkopie&#8221; und der Reformbedürftigkeit des Urheberrechts stehe, wie es beispielsweise der CDU-MdB-Kollege Peter Tauber jüngst forderte. Dazu Caspary:</p>
<blockquote><p>Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. (&#8230;) Die dringend notwendige Reform des Urheberrechts gerade im Internet darf durch ACTA nicht verhindert oder eingeschränkt werden. Und deshalb nach dem derzeitigen Fahrplan wird auf europäischer Ebene zuerst in den nächsten anderthalb Jahren über die Reform des Urheberrechts gesprochen, und erst danach erwarte ich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Und zuvor steht eine Ratifizierung von ACTA auf europäischer Ebene nicht an.</p></blockquote>
<p>Jarzombek hakt nach, ob Caspary auch persönliche Veränderungen für notwenig halte. Dieser, fast schon verwundert über die Frage, antwortet:</p>
<blockquote><p>Dringend. Jeder Internetnutzer weiß, dass das Urheberrecht wie wir es heute haben, auf die Welt von heute nicht passt. Und auf der anderen Seite muss uns auch klar sein, eine Revision des Urheberrechts kann nicht bedeuten, dass es im Internet kein Urheberrecht mehr gibt, sondern wir brauchen ein Urheberrecht, dass auf die Nutzungsbedingungen von heute passt.</p></blockquote>
<p>Am Ende des Gesprächs geht es um den weiteren Zeitplan und die ursprüngliche Idee von ACTA. Hoch interessant ist bei der Antwort, mit welcher Radikalität Caspary hier Maßstäbe setzt:</p>
<blockquote><p>Die Idee ist nicht, Gesetzgebung in Europa durch die Hintertür, sondern wir wollen mit ACTA europäische Standards exportieren, ähnlich wie wir das im Bereich Menschenrechtsstandards, Umweltstandards, Sozialstandards und Arbeitnehmerstandards machen. Und jetzt müssen wir im kommenden Prozess sicherstellen, dass wir eben nicht doch eine nicht gewollte Rechtsänderung in Europa durch die Hintertür bekommen. Und das wird das Kriterium für mich sein. Ich kann unserer Fraktion nur dann empfehlen, ACTA zuzustimmen, wenn wirklich gilt, durch ACTA ändert sich für einen Europäer in Europa nichts.</p></blockquote>
<p>Hier das gesamte Interview in Ton und Bild:</p>
<p><span style="text-align:center; display: block;"><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/16/spektakulares-gesprach-zwischen-jarzombek-und-caspary-zu-acta-und-urheberrecht/"><img src="http://img.youtube.com/vi/A9zNseGZ_ns/2.jpg" alt="" /></a></span></p>
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		<title>Wahl-Check Saarland 2012 &#8211; Wie halten es die Parteien mit dem Urheberrecht?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 14:27:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tobias Schwarz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 25. März wird im Saarland ein neuer Landtag gewählt. Die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm eine Kulturflatrate, die CDU kritisiert scharf das geltende Urheberrecht, SPD und Piraten wollen sich dafür einsetzen, dass Inhalte von ARD und ZDF im Netz bleiben dürfen. FDP und Linke schweigen zum Urheberrecht. Die CDU setzt sich mit der aktuellen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 25. März wird im Saarland ein neuer Landtag gewählt. Die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm eine Kulturflatrate, die CDU kritisiert scharf das geltende Urheberrecht, SPD und Piraten wollen sich dafür einsetzen, dass Inhalte von ARD und ZDF im Netz bleiben dürfen. FDP und Linke schweigen zum Urheberrecht.</p>
<p>Die CDU setzt sich mit der aktuellen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, die auch als Spitzenkandidatin aufgestellt ist, für eine Reform des Urheberrechts ein. Dabei fordert die Partei, dass das Urheberrecht dahingehend modernisiert wird, dass es sich „als Rechtsrahmen für analoge wie auch digitale Sachverhalte bewähren, Kreativität und Innovation fördern und sowohl von Urhebern als auch von Nutzern der digitalen Welt akzeptiert“ wird. Mit deutlichen Worten beschreibt das Regierungsprogramm die „urheberrechtlichen Normierungen als anachronistisch und nicht mehr nachvollziehbar“. Die CDU will nach eigener Aussage „den Rechtsrahmen für urheberrechtlich geschützte Inhalte weiterentwickeln“ und dabei die Wertschätzung für Kreativität und das Konzept des geistigen Eigentums berücksichtigen.</p>
<p>In einem Unterpunkt des Kapitels „Reform des Urheberrechts“ im Regierungsprogramm spricht sich die saarländische CDU dabei gegen „Abmahnsyndikdate“ aus und möchte sich für einen fairen Interessensausgleich zwischen Kreativwirtschaft und Nutzern einsetzen. Die Deckelung der Abmahnkosten von 100 Euro bei „einfachen Fällen“ soll im Sinne der Verbraucher konkretisiert und das Prinzip des „fliegenden Gerichtsstandes“ aufgehoben werden. Zudem begrüßt die CDU, dass das Ratifikationsverfahren zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ausgesetzt wurde und eine „umfangreiche und transparente gesellschaftliche Debatte über das Für und Wider dieses Rechtsrahmens“ stattfinden soll.</p>
<p><strong>SPD und Piratenpartei: Depublizierung öffentlich-rechtlicher Inhalte beenden</strong></p>
<p>Die SPD im Saarland fordert, neben einer anderen Medienpolitik, vor allem mehr Medienkompetenz an Schulen. Die Partei von Spitzenkandidat Heiko Maas spricht sich zugleich für ein modernes Urheberrecht aus. Anders als die CDU betont die SPD ihre besondere Rolle als „Anwalt aller schöpferisch und kreativ Tätigen“, fordert aber auch „einen gerechten Ausgleich zwischen den Schutzinteressenten der Urheberinnen und Urheber an ihren digitalen Werken und den berechtigten Interessen der Internetnutzerinnen und -nutzer an freiem Zugang zu Wissen und kulturellen Werken“. Das Leistungsschutzrecht, kürzlch vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung angekündigt, lehnen die Sozialdemokraten ab. Sie sind auch gegen das „Depublizieren gebührenfinanzierter Beiträge, die Einführung von Schultrojanern und die menschenrechtsgefährdenden Vorhaben des ACTA-Abkommen“.</p>
<p>Beim Depublizieren gebührenfinanzierter Beiträge, bei dem Inhalte aus den Internetangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entfernt werden, liegt die SPD auf einer Linie mit der Piratenpartei, die fordert, dass „unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden müssen“. Weitere Urheberrechts-Themen werden von der Landespartei der Piraten nicht genannt.</p>
<p>Bei der FDP findet sich keine einzige Aussage zur Medien- und Netzpolitik. Die Linkspartei im Saarland hat in ihrem Kurzwahlprogramm ebenfalls keine Aussage zum Urheberrecht oder der Medien- und Netzpolitik getroffen. Die Landesgeschäftsstelle verweist bei Punkten, die nicht im Kurzwahlprogramm genannt werden, auf das noch gültige Wahlkampfprogramm von 2009. Aber auch in diesem findet sich keine Aussage zum Urheberrecht.</p>
<p><strong> Grüne: für ein Recht auf Privatkopien und die Kulturflatrate</strong></p>
<p>Die Grünen gehen in ihrem Wahlprogramm kurz auf das Urheberrecht ein. Ähnlich wie CDU und SPD treten sie dafür ein, dass sich ein moderneres Urheberrecht, „an den  gewachsenen technischen Möglichkeiten zur Verbreitung und Vervielfältigung von geschützten Inhalten“ orientieren muss. Kulturschaffende sollen zudem angemessen vergütet, die Kriminalisierung der Bevölkerung beendet werden. Eine faire Lösung zwischen Urhebern und Nutzern müsse deshalb gefunden werden. Eine Möglichkeit dafür sei, eine Kulturflatrate einzuführen, denn die Nutzer „sollen nicht pauschal kriminalisiert werden, sobald sie Inhalte nutzen.“ Ein weiterer Punkt, den man bei anderen Parteien nicht findet, ist die Forderung nach einem Recht auf digitale Privatkopie, die aber nicht öffentlich mit anderen geteilt werden darf. Sinn einer solchen Regelung soll es den Grünen zufolge sein, „eine solche Kopie für den eigenen Gebrauch” zu machn und “die Möglichkeit, diese Kopie auf die eigenen Geräte (PC, Laptop, MP3-Player, Smartphone) zu übertragen“.</p>
<p>Während CDU, SPD und Grüne in ihren Programmen schreiben, dass sie es für notwendig halten, das Urheberrecht zu modernisieren, machen nur die Grünen weitreichende, aber auch sehr umstrittene Lösungsvorschläge: eine Kulturflatrate und ein Recht auf Privatkopie. Die CDU im Saarland findet harte Worte für die derzeitige Urheberrechtssituation und signalisiert in ihrem Regierungsprogramm den Willen zu einer Reform. Auch die SPD betont, sie setze sich für einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern ein und fordert zusammen mit der Piratenpartei, die Depublizierung von gebührenfinanzierten Beiträgen zu beenden.</p>
<p><strong>Wahlprogramme der saarländischen Parteien:<br />
</strong><br />
Programm der <a href="http://www.cdu-saar.de/content/pages/244386.htm">CDU</a><br />
Programm der <a href="http://www.spd-saar.de/fileadmin/pdfs/Wahl2012/Regierungsprogramm_2012-2017/Regierungsprogramm_der_SPD_Saar_2012_-_2017_Druckversion.pdf">SPD</a><br />
Programm der <a href="http://www.dielinke-saar.de/fileadmin/Pdf-Dateien/Dokumente/Wahlbroschuere_Internet.pdf">Linkspartei</a> (von 2009)<br />
Programm der <a href="http://www.gruene-surfer2.de/saarland2012/wp-content/uploads/2012/02/Wahlprogramm_2012.pdf">Grünen</a><br />
Programm der <a href="http://www.fdp-saar.de/landtagswahl/wahlprogramm/">FDP</a><br />
Programm der <a href="http://piratenpartei-saarland.de/landtagswahl-2012/wahlprogramm-zur-landtagswahl-2012/">Piratenpartei</a> </p>
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		<title>Exklusiv: Bundesregierung beantwortet kleine Anfrage zu ACTA, IPRED und Warnhinweisstudie</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2012 07:34:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die am 21.Februar 2012 von der Linksfraktion gestellte kleine Anfrage (DS 17/8679), hat die Bundesregierung nun beantwortet. iRights.info veröffentlicht diese nun exklusiv und im Volltext. Die Abgeordnete Halina Wawzyniak und ihre Kollegen haben dabei nach einem aktuellen &#8220;Sachstand zu ACTA, IPRED, TRIPS und der Warnhinweisstudie&#8221; gefragt. In ihren Antworten bestätigt die Bundesregierung nochmal dass &#8220;ACTA [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die am 21.Februar 2012 von der Linksfraktion gestellte kleine Anfrage (DS 17/8679), hat die Bundesregierung nun beantwortet. iRights.info veröffentlicht diese nun <a href="http://dl.dropbox.com/u/43557997/KlAnf%20Linke%2017_8679%20Antwort.pdf">exklusiv und im Volltext</a>. Die Abgeordnete Halina Wawzyniak und ihre Kollegen haben dabei nach einem aktuellen &#8220;Sachstand zu ACTA, IPRED, TRIPS und der Warnhinweisstudie&#8221; gefragt.</p>
<p>In ihren Antworten bestätigt die Bundesregierung nochmal dass &#8220;ACTA allerdings Besorgnis und Widerstände in Teilen der Öffentlichkeit ausgelöst, die Beachtung verdienen.&#8221; Unter anderem deswegen sei der deutsche Botschafter in Tokyo am 08. Februar 2012 angewiesen worden, das Abkommen vorerst nicht zu unterzeichnen. Auf die Frage, welche Behörden für die Bundesregierung an den Verhandlungen des Abkommens teilgenommen haben, wird erklärt:</p>
<blockquote><p>Die Bundesregierung hat an den ACTA-Verhandlungen lediglich als Beobachter teilgenommen.</p></blockquote>
<p>Weitergehende Abstimmungen hinsichtlich der Verhandlungsposition Deutschlands mit &#8220;anderen privaten und öffentlichen Institutionen&#8221; seien mit Außnahme der Fachbehörden nicht erfolgt. In der Antwort heißt es:</p>
<blockquote><p>Die Bundesregierung hat sich aufgrund der zwischen den ACTA-Verhandlungspartnern vereinbarten Vertraulichkeit nicht mit privaten oder öffentlichen Institutionen abgestimmt. Fachbehörden, wie zum Beispiel das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt, hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.</p></blockquote>
<p>Eine weitergehende Bewertung der Aussage der Europäischen Kommission dass man die Abgeordneten im Europäischen Parlament davon überzeugen müsse, dass die Proteste nicht berechtigt seien, will die Bundesregierung nicht vornehmen. Das gleiche gilt für die Antwort auf die Frage in der kleinen Anfrage &#8220;Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht der Kommission, wonach es misslich sei, dass sich die Diskussion um ACTA von den Freihandelsaspekten hin zu den Grundrechten verschoben habe?&#8221; Die Bundesregierung verweist in ihren Antworten jeweils darauf, dass man die von der Europäischen Kommission angeregte Überprüfung des Vertragstextes durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) abwarten wolle.</p>
<p>Zur geplanten Überarbeitung der IP Enforcement-Richtlinie (IPRED) führt die Bundesregierung folgendes aus:</p>
<blockquote><p>Die Novellierung der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IP Enforcement Directive, kurz: IPRED) beruht nicht auf ACTA, sondern auf Artikel der Richtlinie. Nach dieser Vorschrift legt die EU-Kommission drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Bericht über deren Anwendung vor, einschließlich einer Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und Auswirkungen auf die Innovation und die Entwicklung der Informationsgesellschaft. Soweit erforderlich legt die EU-Kommission zusammen mit dem Bericht Vorschläge zu deren Änderung vor. Die Richtlinie ist 2004 in Kraft getreten.</p></blockquote>
<p>Und weiter:</p>
<blockquote><p>Die Roadmap dient der Information über die Überlegungen der EU-Kommission zur Revision der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG. Sie steht unter dem Vorbehalt von Änderungen und greift der endgültigen Entscheidung der EU-Kommission darüber, ob die Initiative weiterverfolgt wird und wie ggf. deren endgültiger Inhalt aussehen wird, nicht vor. Die Bundesregierung hat zu einer Novellierung bereits dahingehend Stellung genommen, dass aus deutscher Sicht Aänderungen der Richtlinie nicht veranlasst sind. Die Stellungnahme wurde dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages übersandt.</p></blockquote>
<p>Ebenfalls wurden in der kleinen Anfrage verschiedene Fragen zu den Umständen der Vergabe des sogenannten <a href="http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=474202.html">&#8220;Warnhinweisgutachtens&#8221;</a> des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), ausgeführt durch Prof. Schwartmann von der Fachhochschule Köln, gestellt. Es haben sich laut Bundesregierung insgesamt 14 Institute um die Vergabe bemüht, die genaue Auflistung der Bewerber wurde aus Geheimhaltungsgründen als &#8220;Verschlussache &#8211; nur für den Dienstgebrauch VS-NfD&#8221; klassifiziert. Die Vergabe an die Fachhochschule Köln erfolgte weil:</p>
<blockquote><p>das eingereichte Angebot im Rahmen der bekannt gemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung nach vergaberechtlichen Kriterien das Wirtschaftlichste war. Die verursachten Kosten stehen noch nicht abschließend fest, da das Projekt noch nicht abgeschlossen ist.</p></blockquote>
<p>Die Linksfraktion will weiter wissen, warum im vorgelegten Gutachten &#8220;durchgängig von Raub und Piraterie gesprochen wird.&#8221; Dazu die Bundesregierung:</p>
<blockquote><p>Die Studie verwendet den Begriff &#8220;Raub&#8221; überhaupt nicht, sondern lediglich an einigen Stellen den Begriff &#8220;Raubkopie&#8221;. Der Begriff &#8220;Piraterie&#8221; wird nicht isoliert, sondern als Bestandteil des Begriffes &#8220;Online-Piraterie&#8221; oder &#8220;Internetpiraterie&#8221; als Bestandteil zitierter Quellen oder als Kurzform für &#8220;Internetpiraterie&#8221; verwendet. Bei den Begriffen, die vom Autor im Rahmen seiner wissenschaftlichen Freiheit gewählt wurden, handelt es sich um die umgangssprachlichen Bezeichnungen für Urheberrechtsverletzungen im Internet. Urheberrechtsverletzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht mit schwerster Gewaltkriminalität gleichzusetzen.</p></blockquote>
<p>Zu den Teilnehmern des &#8220;Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie&#8221;, ausgerichtet vom BMWi, äußert sich die Bundesregierung dahingehend, dass es sich um einen festen Kreis von Unternehmen Verbänden der Rechteinhaber- und der Providerseite handele. Interessant dabei ist, dass ein Teilnehmer als &#8220;Intellectual Property and Media Law&#8221; bezeichnet wird. Um wen oder was es sich dabei handelt, ist nicht nachvollziehbar. Zudem sitzt der europäische Ableger des US-Filmwirtschaftsverbandes MPAA, die Motion Picture Association mit am Tisch. Der weitere Teilnehmerkreis umfasst zumeist die zu erwartenden Teilnehmer. Verbraucherverbände und -organisationen sind <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/24/ausgewahlte-gaste-bmwi-prasentiert-ergebnisse-der-warnhinweis-studie/">nicht Teil</a> des Dialogs.</p>
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		<title>Niggemeier im Spiegel zur Debatte um das Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Mar 2012 12:49:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[angemessene Vergütung]]></category>
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		<category><![CDATA[Stefan Niggemeier]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Raubkopie &#8211; Das ganze Elend der Urheberrechts-Diskussion steckt in diesem einen Wort&#8221;, so lauten Überschrift und Untertitel des Beitrages von Stefan Niggemeier, der in der heutigen Ausgabe des Print-Spiegel erschienen ist. Niggemeier bilanziert die Widersinnigkeit von Begrifflichkeiten, die Interessen der Beteiligten und analysiert das Verhältnis zwischen Kunden und Anbietern. Ein lesenswerter Beitrag und deswegen eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Raubkopie &#8211; Das ganze Elend der Urheberrechts-Diskussion steckt in diesem einen Wort&#8221;, so lauten Überschrift und Untertitel des Beitrages von Stefan Niggemeier, der in der heutigen Ausgabe des Print-Spiegel erschienen ist. Niggemeier bilanziert die Widersinnigkeit von Begrifflichkeiten, die Interessen der Beteiligten und analysiert das Verhältnis zwischen Kunden und Anbietern. Ein lesenswerter Beitrag und deswegen eine Kaufempfehlung für den heutigen Spiegel.</p>
<p>Zum Begriff &#8220;Raubkopie&#8221; führt Niggemeier aus:</p>
<blockquote><p>Das Bild von der Raubkopie ist falsch. Ein Raub ist im Grundsatz das gewaltsame Wegnehmen fremder Sachen. Es lässt sich schon darüber streiten, ob beim ungenehmigten Kopieren jemandem tatsächlich eine Sache weggenommen wird. Ganz sicher aber lässt sich feststellen, dass ihm dabei keine Gewalt angetan wird. Wenn wir von Raubkopierern sprechen, machen wir aus Menschen, die einen Inhalt ungenehmigt nutzen, Gewalttäter.</p></blockquote>
<p>Erst durch die Verwendung dieses Begriffes sieht der Autor eine gefühlt geschaffene Legitimation für drastische Sanktionen gegen die, die man so bezeichnet. Das Ziel, mit Hilfe der Sprache zu diskreditieren und Sanktionsmaßnahmen mehrheitsfähig zu machen, sei aber vollends gescheitert, denn, vielen Menchen sei durch Kampagnen wie &#8220;Raubkopierer sind Verbrecher&#8221; bewusst geworden, dass:</p>
<blockquote><p>Jemand der so offensichtlich unlauter argumentiert, konnte nicht im Recht sein.</p></blockquote>
<p>Dies sei einer der Gründe dafür, dass der Graben zwischen den Rechteverwertern auf der einen, und dem Publikum auf der anderen Seite so tief sei. Niggemeier kritisiert die Rechteindustrie dafür, dass sie davon ausgehe, ein &#8220;gottgebenes Recht&#8221; zu haben, den Umgang mit ihren Werken vollständig zu kontrollieren. Sie tue so, &#8220;als seien Schwarzkopien verantwortlich für ihren Niedergang&#8221;.</p>
<p>Weiter kritisiert der Autor dass die Nutzer als Kunden in der Debatte &#8220;an den Rand gewischt werden&#8221;. Die Unterhaltungsindustrie habe den alten Leitsatz &#8220;Der Kunde ist König&#8221; ignoriert, denn:</p>
<blockquote><p>Sie haben ihre Angebote künstlich verknappt oder das, was der Kunde wollte, nur im Paket mit dem angeboten, was der Kunde nicht wollte. Nicht der Kunde war König, sondern der eigene Profit. Dann kam das Internet.</p></blockquote>
<p>Nun war der Kunde plötzlich machtvoller Mitentscheider über das was er haben wollte und was nicht. Angebote die dem nicht entsprachen wurden unattraktiv. Niggemeier fasst zusammen:</p>
<blockquote><p>Es ist nicht so, dass die Menschen im Internet alles kostenlos wollen. Aber sie wollen alles, und zwar sofort. Sie wollen nicht mehr warten bis ihre amerikanische Lieblingsserie mit Monaten Verspätung in Deutschland als DVD oder zum Download angeboten wird. Und wenn sie nicht legal zu bekommen sind, nehmen viele sie auch illegal.</p></blockquote>
<p>Schärfere Sanktionen als Reaktion seien der falsche Weg, vielmehr müsse aus der Nachfrage der Kunden ein Markt geschaffen werden. Dies zeige nicht zuletzt der Erfolg von Apples iTunes beim Download von Musik. Dies gehe mit einem kontrollierten Kontrollverlust einher. Wie problematisch die Frage der Kontrolle in Zukunft sein wird, deutet Niggemeier mit dem Hinweis auf die &#8220;Verwirklichung der kühnsten Kontrollträume der Produzenten und Veranstalter&#8221; an. Kontrollverlust um den Markt zu befeuern auf der einen, maximale Kontrolle und Verwertungsmöglichkeiten durch den Einsatz von ausgeklügelten Mechanismen des Digitalen-Rechte-Managements (DRM) auf der anderen Seite, werden in der Zukunft eine der zentralen Fragen der Verteilung und Verwertung von digitalen Gütern sein. Hierzu wären weitere Ausführungen von Niggemeier wünschenswert gewesen, vielleicht ja in einem der nächsten Artikel.</p>
<p>Niggemeier widmet sich auch der sprachlichen Bedeutung und Verwendung des Begriffes &#8216;Eigentum&#8217; bzw. des &#8216;geistigen Eigentums&#8217; und betont nochmals den Unterschied des analogen Eigentums durch die Art der Verwendungsmöglichkeit im Unterschied zu den Verwendungsmöglichkeiten von erworbenen Waren des &#8216;geistigen Eigentums&#8217;. Letzterer sei eine &#8220;interessensgesteuerte Metapher&#8221;.</p>
<p>Am Ende seines Beitrages geht Niggemeier auf die aktuelle Diskussion zur geplanten Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ein. Er schreibt:</p>
<blockquote><p>Ein Grund warum die Debatten um das Urheberrecht so furchtbar und fruchtlos sind, liegt darin, dass es missbraucht wird. Das geplante Leistungsschutzrecht zeigt es. Mit größter Verbissenheit haben die Verlage dafür gekämpft, als wären Angebote wie Google News für die Probleme der Verlage verantwortlich. Sie sind es nicht, und ein Leistungsschutzrecht wird die Probleme nicht lösen.</p></blockquote>
<p>Er macht dabei zudem deutlich, dass die &#8220;Rechteverwerter keine glaubwürdigen Vertreter der Interessen der Urheber&#8221; seien. Dies zeige sich beispielsweise daran, dass die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage &#8220;den Urhebern Verträge zu ihrem Nachteil diktieren wollen, die von Gerichten als gesetzeswidrig kassiert wurden.</p>
<p>Niggemeier schließt mit der Feststellung, dass es nicht Sorge der Industrie sei, dass in Zukunft keine kreativen Werke mehr entstehen, die Sorge sei vielmehr die, dass mit diesen Produkten nicht mehr so viel Geld wie bisher zu verdienen sei: &#8220;Sie kämpfen nicht für das Urheberrecht, sondern für ein Profitschutzrecht&#8221;.</p>
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