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	<title>iRights.info - Blog &#187; Open Access</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Wie mit dem &#8220;Grundstoff Wissen&#8221; umgehen? Gunter Dueck zu Open Source und Open Content</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 10:16:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gunter Dueck wird morgen einer der Experten bei der Anhörung mit dem Titel Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft sein. Seine schriftliche Stellungnahme (PDF, 1 MB) beinhaltet auch einige Absätze zu der Frage, wie mit dem &#8220;Grundstoff Wissen&#8221; umgegangen werden sollte. Hier einer davon: Ich würde auch vorschlagen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.omnisophie.com/bio_vita.html">Gunter Dueck</a> wird morgen einer der Experten bei der Anhörung mit dem Titel <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36883086_kw50_pa_internet/index.html">Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt</a> der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft sein. Seine <a href="http://www.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Finternetenquete%2Fdokumentation%2FSitzungen%2F20111212%2FA-Drs__17_24_048-A_-_Stellungnahme_Dueck.pdf&amp;h=YAQEG-OJSAQFFksA7vB2aa6l7fvRxGmj-tBXUEu10pqZHNQ">schriftliche Stellungnahme </a>(PDF, 1 MB) beinhaltet auch einige Absätze zu der Frage, wie mit dem &#8220;Grundstoff Wissen&#8221; umgegangen werden sollte. Hier einer davon:</p>
<blockquote><p>Ich würde auch vorschlagen, die „Grundstoffe des Wissens“ für alle frei zur Verfügung zu stellen. Zum Beispiel: Der Staat bestellt ein Staatliches Rundfunkorchester für ein paar Jahre und lässt alle Klassikmusik einspielen – alles. (Damit soll irgendwo schon angefangen werden, habe ich gehört!) Das alles wird in einer Art Wikipedia freigegeben. Die Kirche bezahlt ein paar Chöre und lässt sie alle Lieder der Gesangbücher als Einzelstimme, im Chor und instrumental einspielen – und setzt sie frei ins Netz. Die Kliniken und Ärzte fotografieren oder filmen Kranke und setzen alles zur Lehre ins Netz („hier 500 Anschauungsfälle von Windpocken“ für noch unerfahrene Ärzte). Theater spielen alle Stücke einmal zur freien Verfügung im Netz etc. Alles, was viele ge- brauchen können, kommt frei ins Netz. Das würde die Wirtschaft ankurbeln, so wie das freie Be- nutzen der Autobahnen den Tourismus begünstigt hat. Nötige Transformationsprozesse würden erstens schneller und zweitens einheitlicher vonstattengehen, wenn alle die gleichen Werkzeuge hätten.</p></blockquote>
<p>Neben Dueck werden teilnehmen:</p>
<ul>
<li><strong>Holger Eggerichs</strong>, lubeca e.V. projekt WOLKE</li>
<li><strong>Frederic Hanika</strong>, Senior Vice President Head of Mergers &amp; Acquisitions</li>
<li><strong>Heiko Hebig</strong>, SPIEGELnet GmbH, Leiter neue Geschäftsfelder, SPIEGEL</li>
<li><strong>Dr. Tom Kirschbaum</strong>, Mitgründer und CFO Penelope Ventures GmbH</li>
<li><strong>Prof. Dr. Ruth Stock-Homburg</strong>, Leiterin des Fachgebiets Marketing &amp; Personalmanagement am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt<strong>​</strong></li>
</ul>
<p>Die Sitzung wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Web-TV und für mobile Geräte auf m.bundestag.de übertragen.</p>
<p>Hier noch der Hinweis, dass man sich via <a href="https://wirtschaft.enquetebeteiligung.de/instance/wirtschaft">enquetebeteiligung.de</a> an der Diskussion beteiligen kann.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Urheberrecht erschienen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/12/09/zwischenbericht-der-enquete-kommission-%e2%80%9einternet-und-digitale-gesellschaft%e2%80%9c-zum-urheberrecht-erschienen/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 18:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Soeben ist der 121 Seiten starke Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema Urheberrecht erschienen (PDF, 2,9 MB). Eine Einschätzung dazu haben wir noch nicht, aber es wird interessant sein zu lesen, wie der Bericht die Diskussionen und Debatten zu einem Thema zusammenfasst, das auch in der Enquete selber heftig umstritten war. Hier einige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Soeben ist der 121 Seiten starke <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/078/1707899.pdf">Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema Urheberrecht</a> erschienen (PDF, 2,9 MB). Eine Einschätzung dazu haben wir noch nicht, aber es wird interessant sein zu lesen, wie der Bericht die Diskussionen und Debatten zu einem Thema zusammenfasst, das auch in der Enquete selber heftig umstritten war. Hier einige Erinnerungen daran:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Enquete-Kampfzone-Urheberrecht-1203327.html">Internet-Enquete: Kampfzone Urheberrecht</a> (07.03.2011)</li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestags-Enquete-verabschiedet-Empfehlungen-zum-Urheberrecht-1272363.html">Bundestags-Enquete verabschiedet Empfehlungen zum Urheberrecht</a> (04.07.2011)</li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Enquete-streitet-um-Gutachtenvergabe-1362438.html">Internet-Enquete streitet um Gutachtenvergabe</a> (17.10.2011)</li>
</ul>
<p>iRights.info-Mitgründer Matthias Spielkamp war am 29.11.2010 als Experte zur Anhörung zur Zukunft des Urheberrechts geladen. Seine Antworten auf den umfangreichen Fragenkatalog haben wir damals in diesem Blog zur Diskussion gestellt:</p>
<p><a href="http://irights.info/?q=content/irightsinfo-ver%C3%B6ffentlicht-antworten-auf-enquete-fragen-zum-urheberrecht">iRights.info veröffentlicht Antworten auf Enquete-Fragen zum Urheberrecht</a></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/12/09/zwischenbericht-der-enquete-kommission-%e2%80%9einternet-und-digitale-gesellschaft%e2%80%9c-zum-urheberrecht-erschienen/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wettbewerb gestartet: WissensWert 2011</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/11/03/wettbewerb-gestartet-wissenswert-2011/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 07:11:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Open Data]]></category>
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		<category><![CDATA[freies Wissen]]></category>
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		<category><![CDATA[WissensWert 2011]]></category>

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		<description><![CDATA[In diesem Wettbewerb stellt Wikimedia Deutschland ausgewählten Initiativen, die Freies Wissen fördern, erneut bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. Einzelpersonen oder Gruppen können noch bis zum 17. November 2011 spannende Projektideen einreichen, für deren Umsetzung ihnen bisher die finanziellen Mittel fehlten. Mitmachen können ausdrücklich nicht nur die Mitgliederinnen und Mitglieder der Wikipedia- und Wikimedia-Community, sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem <a href="http://wmde.org/wiwe11">Wettbewerb</a> stellt Wikimedia Deutschland ausgewählten<br />
Initiativen, die Freies Wissen fördern, erneut bis zu 5.000 Euro zur<br />
Verfügung. Einzelpersonen oder Gruppen können noch bis zum 17. November 2011 spannende Projektideen einreichen, für deren Umsetzung ihnen bisher die finanziellen Mittel fehlten.</p>
<p>Mitmachen können ausdrücklich nicht nur die Mitgliederinnen und Mitglieder der Wikipedia- und Wikimedia-Community, sondern auch Vertreter der Free-Culture-Bewegung, Bastler und Creative-Commons-Fans, Freundinnen vom offenen Web, Open Data, Freier Software und Freien Netzen sind ebenso aufgerufen, ihre Ideen einzureichen. </p>
<p>In Kürze:<br />
* Einreichungsphase: Noch bis zum 17. November 2011<br />
* Fördersumme: Zwischen 500 und 5.000 Euro pro Projekt<br />
* Zielgruppe: Alle, die ein spannendes Projekt rund um freies Wissen planen</p>
<p>Der Autor ist Mitglied der <a href="http://wikimedia.de/wiki/WissensWert/Jury_2011">Jury</a> die über die Preisträger entscheidet.</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/11/03/wettbewerb-gestartet-wissenswert-2011/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aaron Swartz: Mehr als Bücher aus der Bibliothek</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/08/03/aaron-swartz-mehr-als-bucher-aus-der-bibliothek/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 09:22:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Ricarda Lautsch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Aaron Swartz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenbank]]></category>
		<category><![CDATA[Hacktivism]]></category>
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		<category><![CDATA[JSTOR]]></category>
		<category><![CDATA[Kommentar]]></category>
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		<description><![CDATA[Aaron Swartz wurde am 19. Juli verhaftet, weil er zu viele Bücher aus einer Bibliothek ausgeliehen hat. Nicht direkt, aber so lautet der in dieser Angelegenheit wohl am häufigsten zitierte Vergleich, den David Segalin, ein Kollege von Demand Progress zog. Swartz hatte sich von einem Laptop aus im Universitätsnetzwerk des Massachusetts Institute of Technology (MIT) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aaron Swartz wurde am 19. Juli verhaftet, weil er zu viele Bücher aus einer Bibliothek ausgeliehen hat. Nicht direkt, aber so lautet der in dieser Angelegenheit wohl am häufigsten zitierte Vergleich, den David Segalin, ein Kollege von <a title="demandprogress.org" href="http://demandprogress.org/" target="_blank">Demand Progress</a> zog.</p>
<p>Swartz hatte sich von einem Laptop aus im Universitätsnetzwerk des Massachusetts Institute of Technology (MIT) angemeldet und über vier Millionen Artikel aus der wissenschaftlichen Datenbank JSTOR heruntergeladen. Er hätte die Informationen einfacher und ohne ausufernde rechtliche Begleiterscheinungen beziehen können, wenn er keinen Crawler gebastelt hätte, der ein Datenleck dieser Größenordnung ermöglicht und sich einfach über das Datenbank-Abonnement des MIT einzelner Artikel bedient hätte. Aber im vergangenen Herbst, als Swartz mit dem massenhaften Download begann, verschaffte er sich stattdessen Zugang zum Serverraum des MIT, um die Sperrung einer größeren Bandbreite von IP-Adressen seitens JSTOR zu umgehen. Er hatte nicht vor, sich mit einzelnen Artikeln zufrieden zu geben, die er auf gesetzlicher Basis hätte erlangen können.</p>
<p>Sowohl das <a title="bits blog // NYT" href="http://bits.blogs.nytimes.com/2011/07/19/reddit-co-founder-charged-with-data-theft/" target="_blank">New York Times Bits Blog</a> als auch <a title="netzpolitik.org zu Aaron Swartz" href="http://netzpolitik.org/2011/schwartz-jsto/?replytocom=430379" target="_blank">netzpolitik.org</a> und der <a href="http://www.tagesspiegel.de/medien/nur-langsam-mehr-freiheit-des-wissens/4447194.html" target="_blank">Tagesspiegel</a> sehen die Aktion in der Tradition der Open-Content-Bewegung, der auch Aaron Swartz angehört. Swartz selbst hat sich bislang nicht zu seinem eigenen Motiv geäußert, sodass vorerst ungeklärt bleibt, was er mit den vier Millionen Artikeln vorhatte.</p>
<p><span id="more-3004"></span></p>
<p>Die Dokumente, die ausgedruckt und gebunden 13.000 Regalmeter füllen würden, lassen verschiedene Verwertungsmöglichkeiten zu. Man kann es <a title="&quot;what is hacktivism?&quot; // thehacktivist.com" href="http://www.thehacktivist.com/whatishacktivism.pdf" target="_blank">Hacktivismus</a> nennen, die Datensätze im Gesamtpaket zu veröffentlichen und damit frei zugänglich zu machen, aber auch eine Datenanalyse über die finanziellen Unterstützungsstrukturen zwischen Unternehmen, Verlagen und universitärer Forschung würde eine klare politische Botschaft beinhalten. Spätestens hier wird deutlich, dass der oben erwähnte Vergleich &#8211; sowohl politisch als auch aus urheberrechtlichen Gesichtspunkten &#8211; die Lage kaum erfasst. Einstweilen drohen Swartz jedenfalls 35 Jahre Haftstrafe &#8211; vermutlich der am meisten Aufsehen erregende Teil der Geschichte für die deutsche Medienöffentlichkeit.</p>
<p>Innerhalb dieses Themenspektrums aus urheber- und lizenzrechtlichen Fragen nach der Verfügbarkeit von Informationen ist bereits erstaunlich, dass der Fall Aaron Swartz hier überhaupt Erwähnung in klassischen Medien findet. Denn in der Regel  werden Hacktivisten maximal von netzpolitischen Blogs beziehungsweise innerhalb eines juristischen Diskurses beachtet, während ihre Tätigkeit gesamtgesellschaftlich betrachtet vom Mainstream viel zu weit entfernt scheint. Eine Nerd-Ecke, zu der nur wenige Zugang finden.</p>
<p>Julian Assange ist vor einigen Monaten vielleicht als erstem der Sprung aus einer solchen Nische heraus in die Massenöffentlichkeit gelungen. Auch wenn es auf den ersten Blick wenige Gemeinsamkeiten zwischen Wikileaks und Aaron Swartz zu geben scheint, so ist doch interessant zu beobachten, wie viel Aufmerksamkeit dem einen IT-Aktivisten zuteil wurde, während von Swartz, zumindest in Deutschland, bereits niemand mehr spricht. Die Repressionen gegen Assange wurden als Verletzungen der Pressefreiheit angeprangert, der Inhalt der veröffentlichten Dokumente bot international Stoff für politische Skandale. Auch die vorgeworfene Begehung eines Sexualdelikts machte die Wikileaks-Story anrüchig und damit verwertbar. Swartz&#8217; politische Motivation scheint zunächst abstrakter und auch sein Vorgehen für Laien nur schwer greifbar.</p>
<p>Was aber hält uns davon ab, uns eingehender mit der Informationsfreiheit zu beschäftigen? Selbst ohne juristische oder informationstechnische Fachkenntnisse können Meinungen und Vorstellungen davon entwickelt werden, für wen ein Essay, eine Dissertation, eine Studie zugänglich sein soll. Aus den Kreisen seiner Mitarbeiter <a title="The Chronicle" href="http://chronicle.com/article/Rogue-Downloaders-Arrest/128439/" target="_blank">heißt es</a>, die hohe Haftstrafe, die Swartz nun droht, sei &#8220;ein Exempel der Irrationalität und Grausamkeit des bestehenden Copyright-Regimes&#8221;. Ein Statement, dass mindestens eine breitere Diskussion verdient.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Daten der öffentlichen Hand und wie man sie nutzen kann &#8211; Veranstaltung in Berlin</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/02/18/daten-der-offentlichen-hand-und-wie-man-sie-nutzen-kann-veranstaltung-in-berlin/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 08:56:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Berlin findet heute die Konferenz der ePSI platform Berlin Open Data: Apps for Everyone? statt. Dabei geht es darum, wie Daten der öffentlichen Hand genutzt werden können: welche Daten zur Verfügung stehen, welche Lizenzen notwendig sind, um sie sinnvoll nutzen zu können, welche Projekte es bereits gibt. iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp wird den Workshop “Access, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" style="border: 1px solid black; margin: 3px;" title="ePSI-Logo" src="http://www.epsiplus.net/extension/epsiplatform/design/epsiplatform/res/img/logo.png" alt="" width="180" height="65" />In Berlin findet heute die Konferenz der ePSI platform Berlin <a href="http://www.epsiplus.net/news/news/programma_epsi_platform_berlin_open_data_apps_for_everyone">Open Data: Apps for Everyone?</a> statt. Dabei geht es darum, wie Daten der öffentlichen Hand genutzt werden können: welche Daten zur Verfügung stehen, welche Lizenzen notwendig sind, um sie sinnvoll nutzen zu können, welche Projekte es bereits gibt.</p>
<p>iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp wird den Workshop “Access, re-use, innovate!” moderieren. Mit dabei:</p>
<ul>
<li>John Weitzmann, Creative Commons Germany</li>
<li>Mathias Schindler, Wikimedia Germany</li>
<li>Kristof de Meulder, APIE, France</li>
<li>Thomas Langkabel, CSC</li>
</ul>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/02/18/daten-der-offentlichen-hand-und-wie-man-sie-nutzen-kann-veranstaltung-in-berlin/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft &#8211; Antworten auf die Fragen zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/11/25/entwicklung-des-urheberrechts-in-der-digitalen-gesellschaft-antworten-auf-die-fragen-zur-offentlichen-anhorung-urheberrecht-der-enquete-kommission-internet-und-digitale-gesellschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 10:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto. Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto.</p>
<p>Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und Hinweise aufzunehmen, bevor ich sie an die Kommission schicke. Das habe ich leider nicht geschafft. Dennoch würde ich mich weiterhin über Anmerkungen freuen, die sowohl in die Anhörung, als auch in diese Antworten einfließen könnten. Es spricht nichts dagegen, der Kommission später eine aktualisierte Fassung zu schicken.</p>
<p><span id="more-2327"></span></p>
<p>Die Nummerierung habe ich angepasst, um eine besser Referenzierung zu ermöglichen, denn hinter den meisten Ziffern verbergen sich mehrere Fragen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<h3><strong>I. Grundlagen &#8211; Bestandsaufnahme &#8211; Herausforderungen</strong></h3>
<p>I.1.a) Haben sich die Motivation zur Produktion und die Kreativität der Urheber mit dem Internet verändert?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Der Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig vertritt die These, dass sich unsere Kultur zu einer Read/Write-Kultur verändert. Damit ist gemeint, dass diejenigen, die Zugriff auf Internet und Computer haben, einen größeren Fundus von Werken in elektronischer Form nutzen können, die leichter zu bearbeiten und abzuwandeln sind, als das früher der Fall war. Weiterhin kann man die Ergebnisse dieses Schaffens besser anderen zur Verfügung stellen, indem man sie veröffentlicht – im eigenen Weblog, auf einer Video-Hosting-Site wie Youtube, bei einem Netlabel oder in Social Networks.</p>
<p>Es kommt hinzu, dass die Bedingungen zur Zusammenarbeit sich durch Digitalisierung und Internet völlig verändert haben. Das wird am besten beschrieben von Autoren wie Yochai Benkler in „Wealth of Networks“ oder Clay Shirky in „Here Comes Everybody“.</p>
<p>Im Resultat zeigen Open-Source-Projekte (wie Linux, Firefox, Open Office und viele andere), die Wikipedia, aber auch Musik, Texte, Fotos und Filme unter Creative-Commons-Lizenzen (und ähnlichen Lizenzen für freie Inhalte), dass diese Möglichkeiten nicht einfach nur technische Möglichkeiten sind, sondern neue Formen der kollaborativen Produktion schaffen, die in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß genutzt werden.</p>
<p>I.1.b) Können das Internet und digitale Techniken kreatives Schaffen fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. I.1.a)</p>
<p>I.1.c) Können das Internet und digitale Techniken die Vermarktung kreativen Schaffens fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Zum einen dadurch, dass die eingeführten Verwerter/Intermediäre sich die Strukturen des Netzes zu Nutze machen, zum anderen dadurch, dass Kreative ihre Werke/Produkte selbst vermarkten, wofür es zahlreiche Beispiele gibt.</p>
<p>I.1.d) Wie lässt sich der Wert kreativer Leistungen bemessen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage lässt sich ich in dieser Offenheit m.E. nach nicht beantworten. Ein inhärenter Wert einer Ware oder eines Werks existiert nicht. Der Preis eines Werks wird über den Markt gefunden, mit all seinen politischen Voraussetzungen (Eigentumsgarantie, Monopolrechte etc.). Ein anderer Aspekt ist, dass der gesellschaftliche Wert einer kreativen Leistung steigt, je mehr die Gesellschaft mit dieser Leistung arbeiten kann (lesen, hören, weiterverarbeiten etc.). Das heißt, der gesellschaftliche Wert einer bestehenden Schöpfung steigt, je geringer die Schutzrechte darauf sind, weil um so mehr Leute darauf aufbauen können, ohne mit Monopolisten verhandeln zu müssen.</p>
<p>I.1.e) Wie viel sind Nutzer bereit, für Inhalte aus dem Netz zu bezahlen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Darauf lässt sich keine konkrete Antwort geben. Preisfindungsprozesse sind überaus dynamisch und von vielen Faktoren abhängig. So ist z.B. die New York Times mit ihrem <a href="http://www.nytimes.com/2007/09/18/business/media/18times.html">Versuch gescheitert</a>, Leser für Inhalte bezahlen zu lassen (TimesSelect), zugleich sind ca. <a href="http://adage.com/mediaworks/article?article_id=139966">400.000 Nutzer bereit</a>, zwischen <a href="https://order.wsj.com/sub/f3">8 und 9 US-Dollar pro Monat</a> für die Online-Ausgabe des Wall Street Journals zu bezahlen. Ähnliche Spannen gibt es bei Musik und Film.</p>
<p>I.2.a) Gehen mit den neuen Möglichkeiten, die das Internet und die Digitalisierung eröffnen, seinen technischen Gegebenheiten und seiner Dynamik Veränderungen bei Wertmaßstäben der Nutzer einher?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Davon ist auszugehen. S. dazu die gerade erschienene Umfrage unter so genannten „Webaktiven“ des IFSE. Darin wird beispielsweise festgestellt,  dass die Bedeutung klassischer Werte wie Verschwiegenheit, Geduld, Höflichkeit, Ehrlichkeit und Disziplin abnimmt. Dafür sind Flexibilität, Toleranz, Solidarität und Gerechtigkeit gefragt. Diese Angaben sind im Abgleich mit weiteren Ergebnissen plausibel.</p>
<p>I.2.a) Wie kann dem begegnet werden? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es müsste erst einmal festgestellt werden, <em>ob </em>einem Wertewandel „begegnet“ werden muss, statt zu fragen, wie ihm begegnet werden kann. Die Formulierung unterstellt, dass einem Mentalitätswandel begegnet werden sollte und zeichnet sich damit nicht durch Offenheit für einen Dialog und ein ernsthaftes Interesse aus.</p>
<p>I.3.a) Lässt sich das System zum Schutz geistigen Eigentums auf das Internet übertragen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es ist bereits übertragen worden, was insofern problematisch ist, als die Wohlfahrtsgewinne, die Digitalisierung und Internet ermöglichen, dadurch zum Teil zunichte gemacht werden, weiterhin die Akzeptanz des Urheberrechts eher schwindet, da ein Teil der Regulierungen Möglichkeiten behindern, die die „neuen“ Technolgien bieten.</p>
<p>I.3.b) Muss das Verhältnis von Urhebern, Verwerter und Nutzern neu justiert werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.3.c) Sollte aus Ihrer Sicht der Urheber oder der Nutzer im Mittelpunkt stehen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Weder noch. Es geht darum, eine Balance zu finden zwischen den Interessen der Urheber, der Nutzer und der Verwerter, die hier nicht genannt sind (warum nicht?). In der bisherigen Gesetzgebung sind Nutzerinteressen marginalisiert und die Interessen der Urheber mit denen der Verwerter gleichgesetzt worden. Beides entspricht nicht den Verhältnissen und Problemlagen, wie sie sich derzeit darstellen. S. dazu auch die Antwort auf Frage I.10.b).</p>
<p>I.4. Verändert das Internet die Produktion kreativer Güter in einer Weise, die es empfehlenswert erscheinen lässt, die Strukturen des Urheberrechtes – insbesondere auch im Hinblick auf die Rolle der Werknutzer und die Zuordnung des Werks zum Schöpfer – zu überdenken? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es muss eine Unterscheidung getroffen werden zwischen der gewerblichen / kommerziellen Nutzung von Werken und der nicht-gewerblichen, nicht-kommerziellen. S. auch Antwort zu 1.a)</p>
<p>I.5.a) Verändern sich durch die – insbesondere auch mit dem Aufkommen des Internets verknüpfte – „Informationsgesellschaft“ die Anforderungen an die Informationsordnung in einer Weise, die auch die Ziele des Urheberrechtes und seine Funktion innerhalb dieser Ordnung betreffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antworten auf Fragen I.1.a) und I.4.</p>
<p>I.5.b) Besteht ein Zielkonflikt zwischen Informationszugang und Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft und wie ist er ggf. aufzulösen? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es besteht u.U. ein Zielkonflikt zwischen einem <em>sehr restriktiven </em>Informationszugang und der Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft. Wie er aufzulösen ist, lässt sich nicht zum einen pauschal beantworten – s. Antwort zu 4. Weiterhin lässt er sich individuell abgestimmt auf einzelne Fälle auflösen. So ist es z.B. nicht einzusehen, dass Werke, die zu einem weit überwiegenden Teil aus Steuern finanziert werden, nicht auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen (Stichwort Open Access in den Wissenschaften). Bei anderen Werkarten müssen andere Lösungen gefunden werden.</p>
<p>I.6. Welche technischen Neuerungen, die das Urheberrecht unterminieren könnten und in die Überlegungen der Kommission eingehen sollten, sind bereits jetzt in Sicht, bzw. mittelfristig denkbar (z.B. größere Verbreitung von Streaming)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage ist meiner Ansicht nach falsch gestellt. Es geht darum, Wege zu finden, wie das Urhberrecht den technischen Entwicklungen so angepasst werden kann, dass ein möglichst gerechter Ausgleich der Interessen aller betroffenen Akteure – Urheber, Verwerter, Nutzer – gefunden wird.</p>
<p>I.7.a) Sind Sie der Meinung, dass das geltende Urheberrecht die Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern im digitalen Zeitalter angemessen ausgleicht?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.7.b) Wo liegt aus Ihrer Sicht Konfliktpotential, wo besteht Änderungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Konfliktpotential liegt dort, wo es Digitalisierung und Internet ermöglichen, Daten verlustfrei und nahezu kostenlos zu vervielfältigen und zu verbreiten, also im Grunde bei allen digitalen Gütern. Bisher existiert das Interesse der Allgemeinheit in der Gesetzgebung nur sehr vermittelt: ihr soll dadurch gedient sein, dass durch den Schutz des Urhebers sein Schaffen angereizt wird. Und auch diese Überlegung spielt im kontinentaleuropäischen Urheberrecht eine untergeordnete Rolle. In erster Linie folgt es weiterhin dem Schöpfergedanken und spricht dem Urheber daher sehr starke Rechte zu.</p>
<p>I.7.c) Sind Sie der Meinung, dass die Interessen von Bildung und Forschung ausreichend berücksichtigt werden? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Hier verweise ich auf die Analysen und Forderungen des „Aktionsbündnisses ‚Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft’“. http://www.urheberrechtsbuendnis.de/index.html.de</p>
<p>I.8.a) Sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Mediennutzer (Verbraucher) in ausreichendem Maße gewahrt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu den Fragen I.8. b) &#8211; d)</p>
<p>I.8.b) Besteht beim Abschluss urheberrechtlicher Lizenzverträge mit Telemedienanbietern ein hinreichender Schutz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist so lang und für Laien unverständlich, dass nicht von ausreichender Information, geschweige denn Transparenz ausgegangen werden kann. Prominentes Beispiel dafür sind die AGB der Firma Apple für ihren iTunes Musicstore (ITM), die seit 2008 Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind. Der vzbv hat gegen Apple in Deutschland Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach die Geschäftsbedingungen der Firma Verbraucher benachteiligen. Über die Klage ist bis heute nicht abschließend entschieden.</p>
<p>I.8.c) Wird das Instrument der strafbewehrten Unterlassungserklärung (Abmahnung) Ihres Erachtens missbräuchlich eingesetzt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es sind zahlreiche Beispiele dokumentiert, bei denen Nutzer wegen Lappalien oder sogar ohne entsprechende Rechtsgrundlage abgemahnt wurden – in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Unkenntnis dennoch die geforderten Gebühren zahlen. Ein Vertreter der Forschungsstelle Abmahnwelle berichtet, es gebe Kanzleien, die pro Jahr auf <a href="http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/Die-perfide-Abmahn-Welle-id3423003.html">rund 50 000 Aktenzeichen für Abmahnungen</a> kommen.</p>
<p>I.8.d) Besteht hier oder in verwandten Feldern Regelungsbedarf? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest kann festgestellt werden, dass die bisherigen Regelungen wenig bis nichts genützt haben. Der Gesetzgeber hatte sich im Jahr 2008 entschlossen, Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in sehr eng definierten Fällen auf eine Pauschale von maximal 100 Euro zu begrenzen. Diese Deckelung gilt aber nur, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung handelt, einen einfach gelagerten Fall und eine nur unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Das eigentliche Problem wird durch § 97a UrhG nicht gelöst. Es liegt in der Bemessung des Gegenstandswertes (§ 3 ZPO), der den Abmahnkosten zugrunde liegt. Dieser ist bei Immaterialgüterrechtsverletzungen, v. a. Unterlassungsansprüchen, kaum konkret zu bemessen und Einfallstor für Wertungen nicht nur der Abmahnenden, sondern auch der Gerichte. In vielen Gerichtsentscheidungen wurde ein hoher Gegenstandswert gerade bei Internet-Rechtsverletzungen mit generalpräventiven Erwägungen gerechtfertigt, die jedoch – da sich die Höhe allein nach der wirtschaftlich zu bemessenen Beschwer des Verletzten richten darf – hier völlig sachfremd sind.</p>
<p>Eine Alternative zum Schutz vor Abmahnmissbrauch, die gegenüber der Deckelung im Urheberrechtsgesetz im Zweifel effektiver wäre, läge darin, die Möglichkeit zu schaffen, den Gegenstandswert bei Rechtsverletzungen von Verbrauchern zu mindern. Danach wirkt es sich wertmindernd aus, wenn die Kostenbelastung einer Partei nach dem vollen Wert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint. Die Regelung setzt dabei keine erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Lage voraus.</p>
<p>I.9.a) Wie beurteilen Sie das geltende Urheberrecht im Hinblick auf derivatives Werkschaffen, (z.B.Remixes, Mash-​ups)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als sehr restriktiv, da zum einen keine Unterscheidung getroffen wird zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Nutzung, zum anderen nicht zwischen reinem Kopieren und einer kreativen/künstlerischen Auseinandersetzung mit einem vorliegenden Werk.</p>
<p>I.9.b) Würden Sie im Bereich nicht-​kommerzieller, kreativer Werknutzung die Reduktion des Ausschließlichkeitsrechts auf einen Vergütungsanspruch für vertretbar halten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja.</p>
<p>I.9.c) Wie stehen Sie in dieser Hinsicht zum Vorschlag einer Entkopplung von Urheberpersönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten im Sinne einer Trennung von Urheber- und Werkschutz? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist der Ansatz, der die weiteren Überlegungen zur Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft bestimmen sollten. Das Urheberrecht sollte, so z.B. Kreutzer, nicht mehr Auftrag haben, „die Interessen des Urhebers oder der Verwertungsindustrie zu schützen, sondern einen multipolaren Schutzauftrag[...]. Die Interessen der Urheber und Verwerter sollen also nur insoweit geschützt werden, wie sie auch gerechtfertigt sind – gemessen an den Interessen der Allgemeinheit.“ Um das zu erreichen wäre es denkbar, in erster Linie Vergütungsansprüche zu gewähren: „Bloße Vergütungsansprüche sind, was die Innovation und den kulturellen Fortschritt angeht, viel weniger einschneidend als Verbotsrechte. Trotzdem können sie die Interessen der Berechtigten durchaus wahren. Häufig entsprechen sie den Interessen der Urheber mehr, als Ausschließlichkeitsrechte. Denn viele Kreative wollen ja gar nicht, dass vor jeder Nutzung eine Vereinbarung geschlossen und Rechte eingeholt werden müssen. Sie wollen vielmehr, dass sich ihre Werke möglichst weit verbreiten können und sie für die Nutzungen angemessen vergütet werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die meisten Urheber selbst Nutzer sind, die auf Nutzungsmöglichkeiten ohne unzumutbaren Aufwand angewiesen sind.“</p>
<p>I.10.a) Wie haben sich die Einnahmen von UrheberInnen, VerwerterInnen und Verwertungsgesellschaften aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das wüsste ich auch gern.</p>
<p>I.10.b) Welche Tendenz lässt sich zwischen dem Einkommen aus sogenannter Erst- und Zweitverwertung etwa durch Verlage insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Buy-​Out-Verträge feststellen? (B’90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage, welchen Einfluss urheberrechtliche Regulierungen auf die wirtschaftliche Lage von Freiberuflern haben, ist äußerst schwer zu beantworten. Der bisher methodisch am weitesten entwickelte und damit aufschlussreichste Versuch wurde von Kretschmer und Hardwick unternommen, die in einer vergleichenden Umfrage unter britischen und deutschen „writers“ (im Folgenden „Autoren“) herauszufinden versuchten, welcher Anteil am Einkommen der Autoren auf der Basis des Urheberrechtsschutzes zustande kommt.</p>
<p>Die Umfrage unter 25.000 Autoren in Deutschland und Großbritannien ergab für  professionelle Autoren (definiert als Autoren, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Schreiben verbringen) in Deutschland im Jahr 2005 folgende Ergebnisse (Auswahl):</p>
<ul>
<li>Sie      erzielten ein mittleres Einkommen von 12.000 Euro („median income“, also      der Wert, der die Stichprobe in zwei Hälften teilt, nicht zu verwechseln      mit dem Durchschnittseinkommen). Das entsprach 42 Prozent des mittleren      Nettoeinkommens aller deutschen Erwerbstätigen.</li>
<li>Das      Einkommen aus tatsächlicher urheberrechtlicher Nutzung (aus Tantiemen der      VG Wort) ist stärker verzerrt als alle anderen Einkommensarten: der      Gini-Koeffizient1 für das Einkommen aus Autorentätigkeit ist 0,52, für das      vollständige individuelle Einkommen ist 0,43 und für das      Haushaltseinkommen ist 0,42. Der Gini-Koeffizient für das aus der      VG-Wort-Ausschüttung erzielte Einkommen liegt bei 0,67. Das legt nahe,      dass die momentane Urheberrechtsregulierung das Risiko der      Ungleichverteilung verschärft, so Kretschmer und Hardwick. Die VG Wort hat      im Jahr 2005 46.100.528 Euro an 94.101 Autoren ausgeschüttet, was ein      Durchschnittseinkommen von 490 Euro und ein mittleres Einkommen von 197 Euro      bedeutet.</li>
<li>Autoren,      die mit ihren Verlagen bzw. Produzenten über das Honorar verhandeln,      verdienen etwa das Doppelte dessen, was andere Autoren einnehmen. Die      Ursache dafür kann nicht genau geklärt werden; Kretschmer und Hardwick      gehen davon aus, dass es sich um ein „two way relationship“ handelt:      Publishers or producers may only listen to authors with bargaining power –      but equally, engaging in bargaining may increase the author&#8217;s bargaining      power. (Verlage hören unter Umständen nur auf Autoren mit einer gewissen      Verhandlungsmacht – gleichzeitig kann zu einer verbesserten      Verhandlungsposition führen, überhaupt erst Verhandlungen zu führen.)</li>
<li>Verstärkte      Verwertung im Internet hat nicht dazu geführt, dass Autoren mehr      verdienen. 14,7 Prozent der britischen und 9,2 Prozent der deutschen      Autoren haben Zahlungen für Internetverwertungen ihre Werke erhalten.</li>
<li>Das      typische Einkommen der Autoren ist seit dem Jahr 2000 gefallen (sowohl in      Deutschland, als auch in Großbritannien).</li>
</ul>
<p>Es stellt sich also heraus, dass das Einkommen aus urheberrechtlicher Nutzung zum einen gering ist, zum anderen stark zugunsten der stärksten Marktteilnehmer verzerrt. Dabei ist zu beachten, dass Kretschmer und Hardwick unterscheiden zwischen Urheberrechts- und Nicht-Urheberrechtseinkommen („copyright and non-copyright earnings“), und Urheberrechtseinkommen als den Teil des Einkommens definieren, der aus Zahlungen der Verwertungsgesellschaften für abgabepflichtige Zweitnutzungen rührt, nicht jedoch vertraglich vereinbartes Einkommen. Diese Einschätzung kann vor allem aufgrund der Analysen zu Urhebervertragsrecht und AGB-Regelungen geteilt werden, da sie nahe legen, dass das Urheberrecht – zumindest derzeit – die Verhandlungsposition der Autoren nicht stärkt.</p>
<h3><strong>II. Vertriebsformen und Vergütungsmodelle</strong><strong> </strong></h3>
<p>II.1.a) Ist die Pauschalvergütung, eingeführt als Kompensation für Privatkopien mittels analogen Aufnahmemedien, heute noch zeitgemäß?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>So lange kreative Leistung so vergütet wird wie bisher, ist sie weiterhin zeitgemäß. Verwerter fordern seit langem eine Einzelabrechnung pro Nutzung und argumentieren, dass damit eine Pauschalvergütung überflüssig werde. Das setzt allerdings ein so genanntes „hartes“ Digital Rights Management (DRM) voraus (Kopierschutz). Dieses harte DRM ist zum einen in seinen bisherigen prominenten Ausführungen am Widerstand der Kunden gescheitert (z.B. beim Einzelverkauf von Musikstücken), zum anderen setzt seine Durchsetzung starke Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte voraus, von individueller Mediennutzungskontrolle bis hin zur Möglichkeit der Unterhaltungsindustrie, auf die Geräte der Kunden zuzugreifen (Stichwort „Trusted Computing Platform“). Das ist nicht akzeptabel.</p>
<p>II.1.b) Gibt es Alternativen zu dieser Pauschalabgabe – z.B. eine Kulturflatrate – und wenn ja, in welchem Umfang ist der Urheber zu entschädigen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) &#8211; c)</p>
<p>II.1.c) Hat sich das Schrankensystem im Urheberrecht bewährt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest ist es in vielen Belangen nicht mehr zeitgemäß. S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>1.d) Hat sich die Regulierung der kollektiven Rechtewahrnehmung – letzteres insbesondere im europäischen Kontext – bewährt? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.5.a) &#8211; c) und e)</p>
<p>II.2.a) Was kann getan werden, um ein möglichst innovatives Umfeld für neue Geschäfts- und Lizenzmodelle nach den Prinzipien des geltenden Urheberrechts im Internet zu schaffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urheberrecht muss in wichtigen Teilen grundlegend reformiert werden; s. Antworten auf Fragen 7.c) und 9.c). Zudem sollte der Gesetzgeber grundsätzlich davon absehen, neue Immaterialgüterrechte einzuführen, ohne vorher eine genaue Analyse der Wohlfahrtsverluste bzw. -gewinne vorgenommen zu haben. Beispielhaft ist hier das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu sehen, das ohne eine derartige Prüfung als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und nach Einschätzung einer großen Mehrheit unabhängiger Experten unter anderem dazu führen könnte, die Entwicklung genau der neuen Geschäftsmodelle zu behindern, die gefordert werden.</p>
<p>II.2.b) Was kann getan werden, um dabei vor allem die Urheber noch besser zu fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urhebervertragsrecht muss durchsetzungsfähig gestaltet werden.</p>
<p>Beispielhaft die Situation freiberuflicher Journalisten: die Nutzungsrechte an den Werken, die sie an die Verwerter lizenzieren, sind ihr Kapital. Doch das Urheberrecht schützt sie derzeit in keiner Weise vor einer Übervorteilung durch ihre Auftraggeber. Das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht zwischen Autoren und Verwertern, das vom Gesetzgeber als Begründung für die Reform des Urhebervertragsrechts vorgebracht wurde, ist sieben Jahre nach Inkrafttreten des „Stärkungsgesetzes“ unverändert.</p>
<p>Auch das AGB-Recht entpuppt sich als stumpfes Schwert. Zwar konnten die Vertreter der Journalisten einen Teilerfolg gegen den Axel-Springer-Verlag und seine Geschäftsbedingungen erzielen, von dem sie hoffen, dass er auf andere Verlage ausgedehnt werden kann. Angesichts der Gesetzeslage ist die Hoffnung darauf, dass das gelingen kann, allerdings gering.</p>
<p>Nicht zuletzt muss es als unrealistisch angesehen werden, über Nachbesserungen bei Geschäftsbedingungen substanzielle Honorarerhöhungen durchzusetzen. Sollten z.B. Gerichte im Sinne von Journalisten entscheiden, dass es rechtswidrig ist, wenn Verwerter sich einen weiten Katalog von Nutzungsrechten abtreten lassen, gäbe das den Autoren die Möglichkeit, die Lizenzierung dieser Rechte neu zu verhandeln. Es ist ebenso wenig vorstellbar, dass Verwerter bereit sein werden, mehr als einen Aufschlag von 10 Prozent zu zahlen, wie es vorstellbar ist, dass die Journalisten in der Lage sein werden, sie dazu zu zwingen.</p>
<p>Aber selbst ein Aufschlag, der erheblich über dem derzeit gezahlten Honorar liegt, würde bei Zeilenhonoraren von 70 Cent bei großen regionalen Tageszeitungen (wie dem Berliner Tagesspiegel) bis zu 30 Cent und weniger bei Regionalzeitungen, nicht entfernt zu Honoraren führen, die es Journalisten ermöglichen, vom Journalismus allein ein Einkommen zu erzielen, das in die Nähe der in der Branche tarifvertraglich vereinbarten Gehälter kommt.</p>
<p>Einzige Hoffnung für freiberufliche Pressejournalisten, vor allem solchen, die bei Tageszeitungen arbeiten, war eine Einigung auf eine angemessene Vergütung. Die Einigung, die nach sechs Jahre währenden Verhandlungen zwischen dju/DJV und BDZV getroffen wurde, hat <a href="http://www.freischreiber.de/home/stellungnahme-von-freischreiber-ev-zu-den-gemeinsamen-vergütungsregeln-für-tageszeitungen">nicht zu einer angemessenen Vergütung geführt</a>.</p>
<p>Daher muss das allzu unverbindliche Schlichtungsverfahren auf den Prüfstand gestellt werden. Können sich die Berufsverbände nicht einigen, sollte die Möglichkeit bestehen, den Rechtsweg zu beschreiten und ein Gericht über den Abschluss der gemeinsamen Vergütungsregel entscheiden zu lassen. Diese Regelung war zunächst von der Bundesregierung vorgeschlagen worden, dann auf Druck der Rechteinhaber wieder verworfen worden. Das schwächt die Verhandlungsposition der Urheber in einem so großen Maß, dass das eigentliche Ziel der Reform verfehlt wurde.</p>
<p>Nicht zuletzt sollte stärker darüber nachgedacht werden, wie alle Betroffenen ihre Position in den Verhandlungen über angemessene Vergütungen vertreten können (Stakeholder-Modell). Derzeit verhandeln darüber nur die Tarifpartner, was dazu führt, dass die Positionen vieler Betroffener nicht – oder nicht ausreichend – repräsentiert sind.</p>
<p>II.2.c) Worin liegen die konkreten Hemmnisse und gibt es Vorbilder in anderen Ländern? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf 2.b)</p>
<p>II.3.a) Auf welche neuen Nutzungsarten müssen wir uns – vor dem Hintergrund der Digitalisierung – einstellen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es wäre Spekulation, hierauf zu antworten.</p>
<p>II.3.b) Wie lassen sich diese neuen Nutzungsarten Verwertungsrechten zuordnen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.3.a)</p>
<p>II.4. Empfiehlt es sich, angesichts des mit dem Internet verbundenen Wandels die Regelungskonzeption des Urheberrechtes grundlegend zu verändern (etwa modulares „Taylormade-Urheberrecht“, Flexibilität durch Generalklauseln)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>II.5.a) Welche Vornachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Vorteile für die Nutzer lägen darin, eine Handlung, die von einem großen Teil der Bevölkerung als legitim betrachtet wird, auch tatsächlich zu legalisieren und damit den Forderungen vieler Rechteinhaber, bürgerliche Freiheitsrechte (Netzsperren, Überwachung) den Boden zu entziehen. Zugleich müsste ein entsprechendes Modell dafür sorgen, dass die Kreativen für ihr Schaffen entlohnt werden.</p>
<p>II.5.b) Welche Nachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt weiterhin viele offene Fragen, die zu klären sind, bevor beurteilt werden kann, wie Erfolg versprechend eine Kutlurflatrate umgesetzt werden kann. Das ist kein Nachteil des Modells, aber ein Nachteil in der Debatte, der so schnell wie möglich behoben werden sollte.</p>
<p>II.5.c) Was wären aus Ihrer Sicht die wichtigsten Anforderungen, die solche Modelle erfüllen sollten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ein entsprechendes Modell müsste fair, transparent und flexibel sein, vor allem aber müsste dafür gesorgt sein, dass die EInnahmen tatsächlich in einem substanziellen Ausmaß den Urhebern zugute kommen. Das sind sehr allgemein formulierte Anforderungen, doch es ist unmöglich, die Komplexität der Debatte und die bisher vorgebrachten Vorschläge hier abzubilden.</p>
<p>Es sollte vor allem vermieden werden, die Kulturflatrate als One-size-fits-all-Lösung für alle Werkgattungen bzw. alle Märkte kultureller Güter zu verstehen. Das Modell ist ursprünglich entwickelt worden, um die Frontstellungen in der Musikindustrie aufzubrechen, mit der Option, sie evtl. auch auf den Filmmarkt zu übertragen. Nun wird von einigen Befürwortern dafür plädiert, sie als das zu verstehen, was der Name auch nahelegt: Als Vergütungsmodell für alle Güter, die irgendwie als „Kulturgüter“ bezeichnet werden können – also zB. auch den Buchmarkt, den Journalismus, Computerspiele etc. M.E. wird damit der zweite Schritt vor dem ersten getan. Es gibt abgegrenzte Märkte, in denen die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz eines solchen Vergütungsmodells erprobt werden kann, etwa im Musikmarkt. Sollte das funktionieren und die Entwicklung in anderen Märkten es als wünschenswert erscheinen lassen, dieses Modell zu übertragen, kann das immer noch gemacht werden.</p>
<p>Ich verweise daher auf folgende exemplarische Texte:</p>
<ul>
<li>William      Fisher: Promises to Keep &#8211; Technology, Law, and the Future of      Entertainment, Stanford University Press 2004, vor allem Kapitel 6: <a href="http://cyber.law.harvard.edu/people/tfisher/PTKChapter6.pdf">An      Alternative Compensation System</a> (PDF)</li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/2009/05/11/the-world-is-going-flat-rate/">The World Is Going Flat(-Rate)</a></li>
<li>Bundesverband      Musikindustrie (BVMI): <a href="http://www.musikindustrie.de/politik_einzelansicht/back/56/news/positionspapier-zur-kulturflatrate/">Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/erwiderung-auf-das-musikindustrie-positionspapier-zur-kulturflatrate/">Erwiderung auf das Musikindustrie-Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Malte      Spitz, Volker Beck, Konstantin von Notz, Jan Philipp Albrecht, Grietje      Staffelt, Oliver Passek: <a href="http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/StellungnahmeKulturflatrate.pdf">Stellungnahme zum Positionspapier des Bundesverbandes      der Musikindustrie zur Kulturflatrate vom 25. Januar 2010</a> (PDF)</li>
<li>Marcel      Weiss: <a href="http://netzwertig.com/2009/01/19/kulturflatrate-eine-schlechte-idee-die-sich-hartnaeckig-haelt/">Eine schlechte Idee, die sich hartnäckig hält</a></li>
<li>Robin-Meyer      Lucht: <a href="http://carta.info/24713/kulturflatrate-vogel-strauss-debatte/">Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate</a></li>
<li>Tim      Renner: <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1957&amp;Kategorie=Homepage">Die Kulturflatrate als dritter Weg</a></li>
</ul>
<p>II.5.d) Welche Gefahren würde es vor allem zu vermeiden gelten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) / b) / c)</p>
<p>II.5.e) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund das Vergütungsverfahren der VG WORT für „Texte in Online-​Medien“, insbesondere im Hinblick auf seine technischen Voraussetzungen, den Verteilungsschlüssel und die Transparenz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das System ist kompliziert, unausgereift und kann dazu führen, dass Autorinnen und Autoren gerade nicht die ihnen zustehende Vergütung bekommen. Die Gründe dafür sind komplex, daher hier lediglich der Verweis auf den Beitrag Die VG Wort stellt sich taub (http://www.irights.info/index.php?q=node/852), der die Situation analysiert. Es ist mir nicht bekannt, dass sie sich geändert hat, seit der Artikel erschienen ist.</p>
<p>II.5.f) Inwiefern stehen Modelle kollektiver Vergütung in Konkurrenz zu Creative-​Commons-​Lizenzen? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Sie stehen – entgegen Behauptungen mancher Verwertungsgesellschaften – nicht in Konkurrenz, sondern können sich ergänzen. Die Annahme bzw. Behauptung etwa der GEMA, dass Werke, die unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden, nicht kommerziell verwertet werden können und damit die GEMA auch die Rechte an diesen Werken nicht wahrnehmen kann, ist falsch. Werke, die unter einer CC-nc-Lizenz (für nicht-kommerziell – jede kommerzielle Nutzung bedarf damit einer weiteren Lizenzierung) veröffentlich werden, erlauben die kommerzielle Verwertung und damit auch eine Wahrnehmung durch die GEMA.</p>
<p>II.6.a) Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Abrechnungsformen der VerwerterInnen und die Ausschüttungen an die UrheberInnen aus?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage verstehe ich nicht.</p>
<p>II.6.b) Wie lässt sich die Theorie der öffentlichen Güter mit den Interessen der berechtigten UrheberInnen in Einklang bringen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Wahrscheinlich ist mit der Frage gemeint, wie Urheber finanziert werden können, wenn ihre Werke durch Digitalisierung und Internet den Charakter öffentlicher Güter bekommen. Ein Antwort darauf könnte die Kulturflatrate sein (s. Antworten auf ), eine andere ein bedingungsloses Grundeinkommen.<strong> </strong></p>
<p>II.6.c) Wie kann rechtlich und tatsächlich gewährleistet werden, dass alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, sondern nur differenziert nach den Arten von Werken, um die es geht. So liegen z.B. unter dem Stichwort &#8220;Open Access&#8221; verschiedene Vorschläg vor, wie dafür gesorgt werden kann, dass Urhebern wissenschaftlicher Beiträge, die in Periodika (journal articles) veröffentlicht werden und überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, ein unabdingbares Recht zur Zweitveröffentlichung eingeräumt wird. S. dazu die Vorschläge von Hansen (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze</a>, PDF) und in der <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0210.html.de">Petition des Aktionsbündnisses Urheberrecht zum Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler</a>. Das allein wäre jedoch selbst in den Wissenschaften nicht ausreichend und nur ein erster Schritt, weil außerdem darauf hin gearbeitet werden müsste, dass Universitäten und andere mit öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen der Wissenschaftsförderung dafür Sorge tragen, dass mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsergebnisse (und Rohdaten) auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.</p>
<p>In anderen Feldern hat eine entsprechende Diskussion gerade erst begonnen, etwa bei der Frage, wie mit Filmen umgegangen werden soll, die mit Mitteln der Filmförderung finanziert werden.</p>
<p>II.7.a) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine Verfügbarmachung vor dem Hintergrund der enormen Bestände an verwaisten und vergriffenen Werken?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Zu Lösungsansätzen s. den <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/">Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz und die Kritik dran</a>.</p>
<p>II.7.b) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine angemessene Vergütung von UrheberInnen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort auf Frage II.2.b)</p>
<p>II.7.c) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die Persönlichkeitsrechte des/der UrheberIn?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.d) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für das Recht zur Veröffentlichung?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.e) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die benötigte Zustimmung von UrheberInnen zur Bearbeitung? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.8.a) Ist eine Tendenz in Bezug auf die Einnahmequellen in der Kulturwirtschaft feststellbar? Verlagern sich die Einnahmequellen von UrheberInnen etwa von gespeicherten Werken hin zu Live-Auftritten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt wenig belastbare Zahlen, um diese Frage zu beantworten. Im Musikmarkt etwa ist es so, dass schon relativ lange bekannte Musiker mehr Geld durch Konzerte, als durch den Verkauf von Tonträgern verdienen. (s. Robert A. Gehring, Branchenportrait Musikwirtschaft, in: Arbeit 2.0 &#8211; Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt) (http://irights.info/fileadmin/texte/material/Abschlussbericht.pdf) Andererseits ist der Umsatz des Veranstaltungsmarkts (inkl. Musikveranstaltungen) von 3,872 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf 3,173 Mrd. Euro im Jahr 2009 gesunken.</p>
<p>II.8.b) Welche dieser Veränderungen wurden speziell durch Digitalisierung vorangetrieben? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann ich nicht beantworten.</p>
<h3><strong>III. Lösungsansätze</strong><strong> </strong></h3>
<p>III.1. Welche Maßnahmen sind anzuraten, um Aushöhlungen des Ausschließlichkeitsrechts der Urheber (durch gesetzliche Lizenzen, Zwangslizenzen, Verwertungsgesellschaftenpflichtigkeit) abzubauen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>III.2.a) In welchem Umfang sollten staatliche Einrichtungen (inkl. Politik, Verwaltung) intensiver auf Open Access und Creative-​Commons-​Lizenzen hinarbeiten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als Leitlinie für den Umgang mit Daten können die <a href="http://wiki.opendata-network.org/Ten_Principles_for_Opening_Up_Government_Information">10 Prinzipien offener Regierungsinformationen</a> dienen. Es sollte untersucht werden, inwieweit Politik und Verwaltung Creative-Commons-Lizenzen und andere Free Content Licenses dafür verwenden können, Daten besser nutzbar zu machen. Der Status vieler Daten aus Politik und Behörden, mithin der öffentlichen Hand, ist unklar, wenn es darum geht, wie sie weiter verwendet/verarbeitet werden dürfen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p>III.2.b) Wie gut werden solche Angebote bislang angenommen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das <a href="http://wiki.opendata-network.org/">Open Data Network</a> zeigt zahlreiche Beispiele dafür, wo eine Nutzung bereits stattfindet, aber auch, wo sie verhindert wird.</p>
<p>III.3. Unter welchen Maßgaben kann bei Urheberrechtsverstößen durch erweiterte Vermutungsregeln zugunsten der Urheber die Nachweispflicht reduziert werden? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ich sehe keine solchen Maßgaben, noch dazu, weil bei Übertragungen von Nutzungsrechten kein gutgläubiger Rechteerwerb möglich ist. Eine stärkere Rechtsposition der Urheber (ich habe den Eindruck, die Frage zielt eher auf die Verwerter) ist schwer vorstellbar.<strong> </strong></p>
<p>III.4.a) Wären grundlegende Änderungen im Urheberrecht bzw. anderen Rechtsgrundlagen, wie z.B. Providerhaftung oder Pauschalvergütung, auf nationaler Ebene noch effektiv?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Jede Regulierung, die das Internet betrifft, muss wegen seines grenzüberschreitenden Charakters auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.</p>
<p>III.4.b) In welchen Bereichen muss eher europäisch bzw. global gedacht werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf III.4.a)<strong> </strong></p>
<p>III.4.c) In welchen Bereichen kann man national aussichtsreich agieren? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.4.a)</p>
<p>III.5.a) Kann der urheberrechtliche Anspruch auf angemessene Vergütung nach §32 UrhG in der Praxis durchgesetzt werden, oder besteht hier Nachbesserungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.2.b)<strong> </strong></p>
<p>III.5.b) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund Modelle der freiwilligen Selbstverpflichtung (two strikes) oder des graduated response (three strikes)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Beide Varianten wären schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte und somit als Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen völlig unverhältnismäßig.<strong> </strong></p>
<p>III.5.c) Tragen die vorgeschlagenen Verfahren zur Stärkung der Interessen von Urhebern bei?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist äußerst unwahrscheinlich. Zuerst einmal muss davon ausgegangen werden, dass derartige Verfahren nicht greifen. Doch selbst wenn sie es täten, könnte nur von einem sehr mittelbaren Zusammenhang ausgegangen werden. Die meisten Urheber müssten darauf hoffen, dass Mehreinnahmen, die die Verwerter als Folge solcher Maßnahmen verdienen, dazu führen, dass sie höhere Honorare aushandeln können, oder – bei Festangestellten – ihre Arbeitsplätze gesichert würden. Für beide Szenarien gibt es historisch wenig Anhaltspunkte. Die wenigen Urheber, die ihre Rechte selbst wahrnehmen, etwa indem sie Musik, Texte oder Fotos direkt vertreiben, wären wahrscheinlich damit überfordert zu versuchen, ihre Rechte auf diese Art durchzusetzen.<strong> </strong></p>
<p>III.5.d) Erkennen Sie Gefahren für die Informationsfreiheit? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Denn es ist schlicht keine Technik vorstellbar, bei der Zugriffe auf Websites umgeleitet werden können – egal, ob auf ein „Stoppschild“ oder einen Warnhinweis –, ohne vorher festzustellen, dass ein solcher Zugriff erfolgen soll. Die Mechanismen, die dazu nötig wären, sind mit denen vergleichbar, die Länder wie China oder Saudi-Arabien nutzen, um zu verhindern, dass Netz-Nutzer auf Websites mit Informationen zugreifen, die Informationen enthalten, deren Verbreitung die Regierungen verhindern wollen.<strong> </strong> Einen Zugriff auf eine bestimmte Website verhindern, ohne den Datenverkehr zu kontrollieren, das könnte nur der Betreiber dieser Website – indem er selber einen derartigen Warnhinweis schaltet. Da das nahezu ausgeschlossen ist, weil es den Interessen des Website-Betreibers natürlich völlig zuwider laufen würde, bleibt kein anderer Weg: Internetprovider müssten gezwungen werden, zu beobachten, welche Seiten ihre Nutzer aufrufen wollen, um sie dann umzuleiten.<strong> </strong></p>
<p>III.6.a) Gibt es zum gegenwärtigen Ansatz der VerwerterInnen alternative, durch die Digitalisierung begründete, Abrechnungsmodi, um eine angemessene Vergütung von UrheberInnen zu ermöglichen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
<p>III.6.b) Welche dieser Modi werden durch die Digitalisierung begünstigt? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/11/25/entwicklung-des-urheberrechts-in-der-digitalen-gesellschaft-antworten-auf-die-fragen-zur-offentlichen-anhorung-urheberrecht-der-enquete-kommission-internet-und-digitale-gesellschaft/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>Anhörung des BMJ zum 3. Korb der Urheberrechtsnovelle &#8211; Open Access</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/07/13/anhorung-des-bmj-zum-3-korb-der-urheberrechtsnovelle-open-access/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 08:52:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Unterricht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht. Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund hier. These sei, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht.</p>
<p>Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund <a href="http://www.bpb.de/themen/BX7HIN,0,Open_Access.html">hier</a>.</p>
<p>These sei, dass es gibt keine ausreichende freie Publikation von Forschungsergebnissen gebe. Weis: &#8220;Fragen wir un erster Runde die Wissenschaftsverlage, ob es in ausreichendem Maß freien Zugang zu wiss. Publikationen gibt.&#8221;</p>
<p>Los geht&#8217;s:<span id="more-2078"></span></p>
<p><a href="http://www.boersenverein.de/de/portal/Rechtsabteilung/186978">Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels</a>: Ich erlaube mir eine kleine Korrektur: es kann nicht sein, dass es um kostenfreien Zugang zu wissenschftl. Publikationen geht. Das ist der Fall bei der Golden Road, die es bei den meisten Verlagen gibt. Der Autor oder sein Arbeitgeber trägt die Publikationskosten, dann ist der Beitrag unentgeltlich verfügbar. Unentgeltlich kann nicht bedeuten, dass etwas kostenlos angeboten wird, wofür der Verlag selber eine Leistung erbringt, die nicht von der öffentlichen Hand bezahlt wird. Selbstverständlich kostenlose Angebote, wenn die Kosten bezahlt sind, nicht, wenn der Verlag selber eine Leistung erbringt, die Geld wert ist.</p>
<p>Barbara Kalumenos, Director of Public Affairs bei <a href="http://www.stm-assoc.org/">STM</a>, einem Verband wissenschaftlicher Verlage, weist darauf hin, dass  es heute &#8220;neue Entwicklungen wie HTML, mobile Computing&#8221; gebe, da muss es für die Verlage die Chance geben, dass sie die Investitionen wieder verdienen.</p>
<p><a href="http://www.kuhlen.name/">Rainer Kuhlen</a> vom <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/">Aktionsbündnis für Urheberrecht und Wissenschaft</a> weist darauf hin, dass es keine Institutionen gibt, die Wissenschaftler über eine Publikationspflicht dazu verpflichten wollen, ihre Erstveröffentlichungen Open Access zu publizieren. Es gehe lediglich um eine Anbietungspflicht für Zweitveröffentlichungen, wenn die Erkenntnisse mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Niemand habe etwas dagegen, dass Autoren in kommerziellen Verlagen publizieren. Das sei aber eine andere Frage, ob der Gesetzgeber Geschäftsmodelle der Verlage über das Urheberrecht schützen wolle.</p>
<p>Vertreter Deutscher Bibliotheksverband: Wir beobachten so etwas wie Marktversagen. Bestimmte Titel sind Monopolstrukturen. Keine Bibliothek kann auf diese Titel verzichten, das zeigt sich in der Preisgestaltung. Der Gesetzgeber muss diese Monopolstrukturen aufbrechen</p>
<p>Vertreter des <a href="http://oa.helmholtz.de/index.php?id=55">Open Access-Arbeitskreises der Helmholtz-Gemeinschaft</a>: In der Wissenschaft sind Autoren gezwungen, bei bestimmten Publikationen zu veröffentlichen. Sie sind gezwungen, in einem der so genannten Core Journal des Verlags Thomson Reuters zu publizieren. Es gibt zwar inzwischen gute OA-Journals, aber das reicht nicht aus.</p>
<p>Timo Ehmann Aktionsbündnis Urheberrecht: Es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Beispiel: GRUR, Auflage 3500 Exemplare, Einzelheft 44 Euro, pro Ausgabe mehr als 120.000 Euro Einnahmen; ich habe etwas veröffentlicht, dafür gab&#8217;s 350 Euro, d.h. ca. 1-3% Autorenhonorare in den Produktionskosten. Aber es geht nicht nur um Ökonomie, es bestehen auch sehr lange Wartezeiten, bis etwas veröffentlicht wird.</p>
<p><a href="http://www.vdz.de/uebervdz-gremien.html#europa">Christoph Fiedler, VDZ</a>: Finde es problematisch zu sagen, das Urheberrecht soll dem Verleger nicht ermöglichen zu entscheiden, wie er etwas veröffentlichen will. Die Vorschläge laufen auf ein Parallelveröffentlichungsrecht hinaus. Da muss man vorher sehen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt.</p>
<p>Lipp, Leiterin Informationsversorgung, <a href="http://www.dfg.de/index.jsp">DFG</a>: Es gibt einen Handlungsbedarf dort, wo der Grüne Weg unterstützt werden soll, also die Veröffentlichung des Originalformats nach  einer gewissen Frist. Derzeit müssen Autoren fast immer ausschließliche Verwertunsgrechte abtreten. Nach einer gewissen Embargofrist soll das einfach Verwertungsrecht an den Autoren zurückfallen. Zweck der Publikation ist Verbreitung, nicht Kommerzialisierung.</p>
<p>Werner, Wissenschaftsministerium Sachsen und <a href="http://www.kmk.org/">KMK</a>: Auch die Länder sehen Handlungsbedarf. Es muss schnelle Verbreitung gewährleistet sein. Das allein über Verlage zu ermöglichen, geht nicht, es ist ein Zweitveröffentlichungsrecht einzuräumen. Horrende Preissteigerungen lassen große Probleme entstehen.</p>
<p>Weis (BMJ): Soll es eine Anbietungspflicht geben?</p>
<p>Kuhlen: Veröffentlichung soll vertraglich so geregelt werden, dass nach Peer Review Publikationen zur Verfügung stellen, also eine Art Minus-Embargo. In der Berlin-Brandenburgsichen Akademie der Wissenschaft hat das offenbar über eine einfache Änderung der Arbeitsverträge funktoniert.  Vor Jahren hat man ähnliches bei der Patentierung getan durch das Arbeitnehmererfindergesetz. Der Aufschrei, das sei das Ende des Abendlandes, Wissenschaflter werden nicht mehr erfinden, wenn es das gibt &#8211; nichts ist passiert. Wenn es dann keine Geschäftsmodelle der Verlage gibt, tant pis &#8211; dann gibt es eben keine.</p>
<p>DFG: Anbietungspflicht widerspricht Grundsätzen der Wissenschaft. Es darf keinen Zwang geben, weder zu Erst-, noch zu Zweitveröffentlichung.</p>
<p>Wolfgang Schimmel, verdi: Anbietungspflicht hat im Urheberrecht nichts zu suchen, das ist rein Sache von Arbeits- und Tarfiverträgen.</p>
<p>VDS Bildungsmedien: Es steht jedem Wissenschaftler frei, sein Werk der Universität anzubieten. Vermischt wird die Frage nach der Informationsfreiheit und ob ich in einem renommierten Journal veröffentlichte Beiträge weiter verwerten darf.</p>
<p>Kuhlen: In anderen Ländern ist es sehr deutlich, dass es Anbietungspflichten gibt &#8211; in Ländern, in denen die Wissenschaftsfreiheit nicht bedroht ist, z.B. in den USA, aber auch in Förderrichtlinien der EU.</p>
<p>Sprang: Wäre ein eindeutiger Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Helmholtz-Gemeinschaft: Muss dem widersprechen. Die Gemeinschaft schreckt vor Anbietungspflicht zurück, weil sie keine Spitzenwissenschftler mehr anziehen können, da die Wissenschaftler gezwungen sind, in Zeitschriften mit Monopolstrukturen zu veröffentlichen und daher keine Bedingungen akzeptieren. Kein Wissenschaftler beklagt einen Eingriff in seine Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Pflüger, Wissenschaftsministerium Stuttgart: Anbietungspflicht ist ganz klar nicht verfassungswidrig.</p>
<p>Jetzt Frage nach Zwangslizenzierung: keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt</p>
<p>Also TOP 3: Zweitverwertungsrecht (Änderung des §38 UrhG) &#8211; Hintergrund: Gerd Hansen: Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">PDF</a>)</p>
<p>Sprang: Urheber unbenommen, mit Verlag zu verhandeln, wie er Beiträge zweitvertwerten kann und ob er einen Verlag haben will. Wenn er das tut, wird er es mit Blick auf optimale Sichtbarkeit tun. Wenn das ein Verlagspartner ist, muss er in Sichtbarmachung investieren, und diese Inv. muss er verdienen, in einem harten Wettbewerb. Das setzt voraus, dass der Verlag Rechtspositionen rechtssicher erwerben kann. Aus Sicht des Verlags kann es nicht von vornherein so sein, wann seine Veröffentlichung zum Freigut wird. Dann hätten wir nicht nur eine Schranke im UrhG des Urhebers, die in der EU nicht verankert ist, sondern auch noch eine Enteignung der Verlage. Dort rentieren sich bisweilen schon jetzt Publikationen nicht mehr. Letzlich würde es dem Autor schaden, weil er keinen Partner mehr finden kann. Sprang spricht davon, dass der Autor &#8220;frei kontrahieren&#8221; kann.</p>
<p>Gabriele Beger, Dt. Bibliotheksverband: Änderung des §38 will Wissenschaftler genau nicht zwingen, etwas zu tun, was er nicht will. Es muss stattdessen genau der Urheber sein, der gestärkt werden soll. Er darf nicht mehr in einer schwächeren Situation sein, und es soll auch nichts parallel veröffentlicht werden. Veröffentlichungen in Zeitschriften sind nach einem halben Jahr ohnehin oft obsolet. Es geht nicht um eine Zwangslizenz und Druck auf Urheber. Er kann, wenn er es will, darauf verzichten. Aber Monopolisten können keinen Druck mehr ausüben.</p>
<p><a href="http://www.boehmert.de/anwaelte/rechtsanwaelte/nordemann-schiffel-dr-anke-maitre-en-droit.html">Anke Nordemann-Schiffel</a>, <a href="http://www.brak.de/seiten/01.php">Bundesrechtsanwaltskammer</a>: Diskussion um Open Access zieht die Diskussion vom Nutzer her auf. Es geht um ein Zweitverwertungsrecht, nicht um Zweitverwertungspflicht. Hat aber mit Open Access nichts zu tun. Es geht nicht um Stärkung der Autorenrechte.</p>
<p>Kuhlen: §38 hat mit Schrankenregelungen nichts zu tun. Natürlich wissen wir, dass Elsevier und andere schon Zweitveröffentlichungen erlauben, aber das ist eine Art Gnade, die jederzeit wieder entzogen werden darf, und auf die wir Wissenschaftler uns nicht verlassen wollen. Mit §38 ist nicht geholfen.</p>
<p><a href="http://www.ifross.org/ifross_html/wir.html#Personen">Till Jaeger, ifross</a>: §38 ist keine OA-Regelung. Aber er ist als Missbrauchsschutzregelung erforderlich. Er sollte auch nicht nur für Wissenschaftspublikationen gelten. Die kleinen Verlage haben damit überhaupt kein Problem. Das tatsächliche Problem ist die Internationalisierung der Verlagsszene. Publikationen sind in Zukunft nur noch online über u.U. sehr teure Repositorien zugänglich, d.h. §38 kann Schutz davor bieten, dass Werke gar nicht mehr zugänglich sind.</p>
<p>Dt. Bibliotheksverband: Wissenschaftler sind verunsichert, welche Verträge sie unterschrieben haben. Es wäre eine große Hilfe, wenn die Universität sicher wüsste, was der Status ist.</p>
<p>Ehmann: Müssen kollisionsrechtliche Bedenken ausklammern, denn wenn wir im dt. Recht etwas regeln, dann machen wir das im dt. Recht. Mit dem hohen Lied auf die maximale Freiheit, das Herr Sprang singt, könnte man das gesamte Arbeitsrecht abschaffen mit dem Hinweis darauf, jeder Arbeitnehmer kann sich den Arbeitgeber, der ihn ausbeutet, selber aussuchen.</p>
<p>Schimmel, verdi: Wer nicht bei einem renommierten Verlag publizieren kann, kommt nicht voran. Das nutzt der Verlag aus in Richtung auf Autoren und Käufer (Bibliotheken). Ich wundere mich über die Treuherzigkeit, mit der die Wissenschaftler immer wieder zu denen laufen, die sie ausbeuten. Der Gesetzgeber sollte mit den mildesten Mitteln herangehen. §38 bietet da eine gute Möglichkeit. Das hausgemachte Problem darf nicht damit gelöst werden, dass man das Selbstbestimmungsrecht der Urheber beschränkt. Gehen sie in die Bibliothek, da haben sie Open Access.</p>
<p>Sprang: Kollisionsrechtliche Probleme bestehen schon mit der Schweiz, worauf Hilty und Peukert hingewiesen haben. §38 ist eben doch eine Schranke. Der Urheber kann seine Rechte nicht mehr uneingeschränkt auf den Verlag übertragen, damit ist eine Entscheidungsfreiheit genommen. Schauen sie doch mal bei Subito nach, wann dort Zeitschriftenbeiträge bestellt werden. Ein Großteil der Erlöse wird erst spät erwirtschaftet.</p>
<p>Jaeger, ifross: Kollisionsprobleme gibt es schon so lange wie das Urheberrecht, man denke nur an Urheberpersönlichkeitsrechte, die es in anderen Ländern nicht gibt.</p>
<p>Barbara Kalumenos, STM: Wir haben durchschnittlich drei Autoren pro Artikel. Embargozeit: Es ist nicht richtig zu sagen, nach sechs Monaten wird nicht mehr genutzt, bei Life Sciences ist das so, aber in der Mathematik sind es drei Jahre.</p>
<p>Pelzer, Justiziarin Leipniz-Gemeinschaft: Wenn Wissenschaftler einheitlich Zweitverwertungsrecht hätten, hätten wir einen größeren Handlungsspielraum. Wir sind für Embargofrist, Unterscheidung nach Dsiziplinen ist nicht sinnvoll wg. interdisziplinärer Forschung. Wir müssen weg von den Knebelverträgen der Wissenschaftsverlage.</p>
<p>Weis (BMJ) weist darauf hin, dass man in der Kollisionsfrage nicht immer defensiv sein muss, man könne auch mit Gesetzesinitiativen Vorreiter sein. Aber für den Gesetzgeber ist es schon wert zu fragen, ob man mit einem Zweitverwertungsrecht 5% deutsche Verlage zum Adressaten macht, aber 95% des Marktes (ausländische Verlage) nicht. Allein die Tatsache, dass man von der Richtigkeit des eigenen Konzeptes überzeugt ist, reicht nicht aus.</p>
<p>Pflüger, Wissenschaftsministerium BaWü: Aus <a href="http://www.sherpa.ac.uk/romeo/">Romeo-Sherpa-Liste</a> ist zu entnehmen, dass Großteil int. Verlage Zweitverwertung zulassen.</p>
<p>Kuhlen: Man bringt dt. Urheber in bessere Vertragsposition. Man muss aber auch deutlich solche Regelungen in andere Länder tragen. Da hilft es immens, wenn Deutschland Vorreiter wäre. Wir haben dazu ja auch das <a href="http://www.ences.eu/">European Network for Copyright in Support of Education and Science</a> gegründet. Sammelbände und Proceedings sollten mit eingeschlossen werden in Regelung, nicht nur Zeitschriften, evtl. auch Bücher.</p>
<p>Schluss.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 18:23:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>

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		<description><![CDATA[Dokumentation Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, gehalten am 14. Juni 2010 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Lieber Herr Wickert, meine Damen und Herren, ich freue mich, dass Sie so zahlreich heute den Weg in die Räumlichkeiten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gefunden haben. Hier, in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="_mcePaste">
<p>Dokumentation Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, gehalten am 14. Juni 2010 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.</p>
<p>Lieber Herr Wickert,</p>
<p>meine Damen und Herren,</p>
<p>ich freue mich, dass Sie so zahlreich heute den Weg in die Räumlichkeiten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gefunden haben.</p>
<p>Hier, in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, die sich dem leibnizschen Gründungsgedanken „Theoria cum praxi“ verpflichtet fühlt, möchte ich heute eine öffentliche Debatte eröffnen, die in dieser Legislaturperiode zu einer Reform des bestehenden Urheberrechts in bestimmten Bereichen führt.<span id="more-2067"></span></p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>lassen Sie mich eingangs meiner Rede Altbundespräsident Roman Herzog zitieren. Noch vor seiner Zeit im Schloss Bellevue sagte Roman Herzog über die Notwendigkeit des Schutzes geistigen Eigentums: „Erbärmlich ein Eigentumsbegriff, der sich nur auf Sachgüter, Produktionsmittel und Wertpapiere bezieht und die Leistungen des menschlichen Geistes ausklammert! Erbärmlich eine Gesellschaft, die sich einen solchen Eigentumsbegriff leisten wollte!“</p>
<p>Darauf können wir uns alle einigen. Die entscheidende Frage ist: Wie kann dieser Schutz des geistigen Eigentums als Voraussetzung für kulturelle Vielfalt, Kreativität und wissenschaftliche Leistungen ausgestaltet werden? Eines ist doch klar: Wir können nicht einfach die Mechanismen der analogen Welt eins zu eins auf die digitale Welt übertragen.</p>
<p>Auch wenn es ein Gemeinplatz geworden ist: Diese verwandelte Welt ist geprägt von der digitalen Revolution. Damit meine ich nicht die Tatsache, dass heute alles und jedes vernetzt ist und jedermann von einer vernetzten Welt redet. Das Internet hat als Medium soziale, räumliche und kulturelle Grenzen eingerissen. Die digitale Revolution hat die Verbreitung kreativer und wissenschaftlicher Produkte in dem Maße vereinfacht und beschleunigt wie keine andere Entwicklung seit der Erfindung des Buchdrucks.</p>
<p>Die rasante technische Entwicklung führt zu gesellschaftlichen Veränderungen in geradezu schwindelerregendem Tempo. Sicher, es brennen auch viele Strohfeuer. Manches, was heute als der Inbegriff der Innovation gilt, ist morgen schon überholt. Aber die digitale Entwicklung hat doch auch alle Vorstellungen, die wir noch vor wenigen Jahren an die Verbreitung und Nutzung kreativer Leistungen geknüpft haben, überholt. Zugang, Zugriff, „Access“ sind die Schlüsselbegriffe unserer Ära.</p>
<p>Natürlich birgt so eine grundlegende Veränderung/Umwälzung auch Risiken in sich:</p>
<p>Mit der schnellen Verbreitbarkeit und Verfügbarkeit von Informationen sind neue Gefahren für die persönliche Selbstbestimmung entstanden. Zum einen dort, wo persönliche Daten ohne Zustimmung des Betroffenen verbreitet werden. Hier ist das Internet eine große Herausforderung für den Datenschutz.</p>
<p>Ein anderes Risiko geht von der Möglichkeit aus, urheberrechtlich geschützte Inhalte ungehindert und massenhaft weltweit verbreiten und vervielfältigen zu können. Hier ist vor allem die Selbstbestimmung der Kreativen über die Nutzung ihrer Werke gefährdet.</p>
<p>Doch diese mit der Digitalisierung einhergehende Möglichkeit bietet vor allem enormes gesellschaftliches Potential. Der Zugang zu Bildung und Wissen, der kulturelle Austausch und der kritische Vergleich des Eigenen mit dem Fremden, die Möglichkeit, Transparenz und Öffentlichkeit zu schaffen – alles dies sind große Chancen. Diese Chancen dürfen wir nicht gefährden, indem wir bei der aktuellen Urheberechtsdebatte/-reform nur einseitig auf die Risiken der Digitalisierung und des Internets starren.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>während das Urheberrecht früher nur wenige Spezialisten interessierte, hat sich seine Bedeutung inzwischen grundlegend geändert. Es wird in der Gesellschaft breit diskutiert und steht im Zentrum der Debatte über den rechtlichen Rahmen für das Internet.</p>
<p>Dies ist angesichts der großen gesellschaftlichen Bedeutung von Kultur und Wissenschaft auch völlig angemessen. Und es ist vor allem eine logische Konsequenz der Digitalisierung und des Siegeszugs des Internet. Jeder Internet-Nutzer gerät heute ständig mit dem Urheberrecht in Berührung: Darf ich dieses Bild kopieren? Diesen Text nutzen? Oder jene Datei herunterladen? Die leichte Verletzlichkeit des Urheberrechts und die Komplexität des geltenden Rechts verunsichern auch jene, die es respektieren wollen.</p>
<p>Linus Thorvalds hat dieses Phänomen salopp auf den Punkt gebracht:</p>
<p>„Leider stelle ich fest, dass ich selbst diesem Thema derart schizophren gegenüber stehe, dass man mich eigentlich einweisen müsste“:</p>
<p>Ich will mich aber mit der Komplexität des Urheberrechts, die für mich kein pathologischer Zustand ist, emphatisch und rational befassen.</p>
<p>Wenn man sich anschaut, wie über das Urheberrecht in der digitalen Welt gestritten wird, dann stelle ich fest, dass die Debatte leider von zwei Extremen bestimmt wird:</p>
<p>Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn; und die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen.</p>
<p>Die eine Seite beschwört die Geltung des Urheberrechts umso lauter, je stärker ihre Geschäftsmodelle unter Druck geraten und sieht in Raubkopierern vorwiegend gemeine Verbrecher in der Hoffnung, mit Angstkampagnen Nachahmer abzuschrecken.</p>
<p>Leider scheint es bei manchen Appellen und Kampagnen vor allem darum zu gehen, dass einige Verwerter fremder Kreativität ihre lukrativen Geschäftsmodelle der Vergangenheit verteidigen wollen. Und manche versäumen dabei, sich den digitalen Herausforderungen der Zukunft zu stellen.</p>
<p>Den Besitzstandswahrern, die ihre Augen vor der neuen Realität der digitalen Welt verschließen, stehen auf der anderen Seite jene gegenüber, für die das Urheberrecht ein blanker Anachronismus geworden ist. Sie halten es in der Netzwelt für überholt; es ist für sie nur eine überkommene Blockade des weltweiten Wissenstransfers und der digitalen Kreativität. Sie ignorieren den einzelnen Autor. Sie bezeichnen sich als „digital natives“, um als Eingeborene einer digitalen Welt die Regeln der analogen nicht länger akzeptieren zu müssen. Aus den Schwächen der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz folgern sie die mangelnde Geltung des Urheberrechts überhaupt; ganz so, als ob eine Rechtsverletzung deswegen irrelevant würde, weil sie besonders häufig vorkommt. Die Meinungsführer dieses Lagers sehen im Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen, nur noch ein sozialschädliches Monopol. Die Piratenpartei sagt das in ihrem Programm ganz klar: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab“. Ist Kopierschutz wirklich eine Frage der Moral? Da werden große Worte zu sehr kleiner Münze gemacht.</p>
<p>Mit diesem schroffen Gegensatzpaar – Besitzstandswahrung hier und totale Ablehnung dort – können wir die Herausforderungen, mit denen wir im Urheberrecht konfrontiert sind, nicht bestehen.</p>
<p>Bei dieser hitzig geführten Debatte bleibt zumeist einer außen vor: der Urheber selbst. Aber die zentrale Gestalt des Urheberrechts ist und muss auch weiterhin der Urheber/Autor bleiben.</p>
<p>Dabei nimmt im Zeitalter des Web 2.0 auch die Zahl derer zu, die das Urheberrecht schützt. Nicht nur die Rahmenbedingung für die Nutzung kreativer Leistungen hat sich verändert, auch die technischen Möglichkeiten für kreatives Schaffen haben sich radikal vereinfacht. Dafür allein braucht heute keine Band mehr einen Plattenvertrag. Auch das selbstproduzierte Video auf der eigenen Homepage oder einer Internetplattform genießt den Schutz des Urheberrechts, und auch deshalb geht dieses Thema heute viel mehr Menschen an als früher.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>bei allen Überlegungen muss der Kreative, muss der Werkschöpfer im Mittelpunkt stehen. Niemand sonst gehört in den Mittelpunkt, kein Dritter; weder der Verwerter, der mit der Vermarktung des Werkes Geld verdient, noch der User, der mit der Gratis-Nutzung Geld sparen will. Es geht nicht um sie, es geht beim Urheberrecht in erster Linie um den Kreativen. Ihn dürfen wir nicht abspalten von seinem Werk, sein Werk dürfen wir nicht anonymisieren und auch nicht kollektivieren. All dies wäre ein fataler Irrweg.</p>
<p>Ich möchte an die historische Entwicklung des Urheberrechts in Kontinentaleuropa erinnern. Bei uns hat sich das Urheberrecht aus Druck- und Buchprivilegien, die die Drucker und Verleger schützten, im Laufe der Zeit zu einem Autorenrecht entwickelt. Es stellt zu Recht den Kreativen in den Mittelpunkt; das unterscheidet die Entwicklung auf dem Kontinent vom Konzept des „copyright“ auf der anderen Seite des Atlantiks. Ich meine, in dieser Ausrichtung auf den Kreativen liegt auch der Schlüssel für die Zukunft des Urheberrechts.</p>
<p>Meine Überlegungen zum Urheberrecht gehen daher von vier Prämissen aus:</p>
<p>Erstens: Das Recht muss die Selbstbestimmung der Kreativen sichern. So wie der Datenschutz die informationelle Selbstbestimmung gewährleistet, so muss auch das Urheberrecht das Recht des Kreativen sichern, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen. Gerade weil dies so ist, besteht auch kein Gegensatz zwischen Urheberrecht und Open Acces, zwischen Kommerz und Non-Profit-Bereich. GNU- oder Creative-Common-Lizenzen sind eine großartige Sache, um die breite Nutzung digitaler Medieninhalte zu ermöglichen. Aber auch dieses System funktioniert eben nur auf der Basis des Bestimmungsrechts des Urhebers über die Nutzung seines Werkes.</p>
<p>Auch diese neuen Lizenzmodelle setzen das Urheberrecht gerade voraus. Die Freiheiten, die den Nutzern hier gewährt werden, beruhen allein auf der Entscheidung der Urheber und Rechteinhaber, anderen die Nutzung zu ermöglichen. Es geht um die Hoheit über den eigenen geschützten Inhalt, um die autonome Entscheidung über dessen Nutzung. Das Urheberrecht hindert keinen Urheber daran, von seinen Rechten großzügigen Gebrauch zu machen und die Nutzung seines Werkes jedermann zu gestatten. Aber er selbst ist es, der darüber entscheidet, kein anderer hat die Befugnis, ihm dieses Recht zu nehmen.</p>
<p>Zweitens: Es geht beim Urheberrecht auch um die Persönlichkeit und Individualität des einzelnen Urhebers. Auch in der Wissensgesellschaft ist „Schwarmintelligenz“ ein verfehltes, ja gefährliches Konzept. Dahinter steckt der naive Glaube an eine digitale Objektivität. Urheberschaft und Authentizität eines Werkes sind auch Indizien, um den Wert und die Wirkung richtig einschätzen zu können. Das gilt nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für andere Bereiche. Die anonyme Kollektivierung von Wissen und Werken ist deshalb der falsche Weg. Die Verfechter von Open Source scheinen das ganz ähnlich zu sehen. Die sechs Creative-Common-Lizenzen, die derzeit angeboten werden, haben verschiedene Bedingungen, eine ist aber bei allen sechs gleich: die Pflicht, den Namen des Urhebers zu nennen. Dies zeigt sehr deutlich: Das Urheberrecht hat nicht nur eine materielle Seite, es hat auch einen ideellen Aspekt, es geht auch um die Persönlichkeit und die Anerkennung desjenigen, der ein Werk schafft.</p>
<p>Damit komme ich zu meiner dritten Prämisse und das ist die Leistungsgerechtigkeit. Wo die Zuordnung zwischen Werk und Urheber preisgegeben wird, droht die Gerechtigkeit auf der Strecke zu bleiben. Die unreglementierte Nutzung fremder Werke führt schnell zum Ausnutzen anderer. Es ist nicht fair, wenn die Bestseller-Autorin ihren Ruhm und Erfolg auf die Leistung des unbekannten Bloggers gründet und dies noch nicht einmal kennzeichnet. Und es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten. Der Internet-Pionier Jaron Lanier hat lange Zeit das Urheberrecht in Frage gestellt. Heute sagt er: „Wenn alles Immaterielle gratis ist, werden wir alle zu digitalen Bauern, die für die Lords der digitalen Wolken … kostenlose Inhalte bereitstellen.“ Ich meine, er hat recht.</p>
<p>Das Internet ist ein besonders freiheitliches Medium, aber ich warne vor Missverständnissen. Im Englischen hat das Wort „free“ zwei Bedeutungen. Es bedeutet zum einen „frei“ im Sinne von politischer und gesellschaftlicher Freiheit. Es bedeutet zum anderen auch „kostenfrei“, gratis. Das Internet muss freiheitlich bleiben, aber es muss nicht zwingend gratis sein. Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss. Das Konzept von „Open Culture“ ist deshalb ein Irrtum. Wo der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu den Rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt. Filesharing und Sharehosting sind keine politischen Statements. Für unautorisierte Gratis-Angebote im Internet zahlen wir langfristig alle einen hohen Preis. Die Freiheit im Internet darf deshalb nicht als Entrechtung der Kreativen missverstanden und missbraucht werden.</p>
<p>Dieser Aspekt der materiellen Gerechtigkeit führt zu meiner vierten Prämisse: Wir brauchen Regeln, die die kulturelle Vielfalt sichern.</p>
<p>Das Urheberrecht hat auch den Zweck, das Auskommen des Kreativen zu sichern und zu gewährleisten, dass sich Investitionen und Leistungen auch amortisieren. Die öffentliche Diskussion zeigt, dass viele Menschen zwar wissen, dass Werke urheberrechtlich geschützt sind, aber vielen ist nicht klar, wem dieses Recht eigentlich zugute kommt. Das Urheberrecht ist ja kein Selbstzweck; es ist auch nicht geschaffen worden, um die Verbreitung von Musik oder Filmen zu erschweren. Nein, das Urheberrecht ist im Gegenteil die ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass es diese Musik, diese Filme überhaupt gibt. Das Urheberrecht bildet die Existenzgrundlage für Autoren und Übersetzer, für Komponisten und Musiker, für Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, für Softwareprogrammierer und Journalisten. Es darf nicht in Vergessenheit geraten: Millionen Kreative und deren Familien können ihren Lebensunterhalt nur deshalb bestreiten, weil es das Urheberrecht gibt. Der Rechteinhaber entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen sein Werk genutzt werden darf.</p>
<p>Deshalb ist es auch etwas naiv, wenn sich Erfolgsautoren hinstellen und „mehr Plagiate, weniger Copyright“ fordern. Wer das tut, muss schon erklären, wie er sicherstellen will, dass wir auch morgen noch eine Vielzahl professioneller kultureller Angebote haben. Sollen hier etwa der Staat oder private Mäzene einspringen? Das ist keine gute Lösung: Wes’ Brot ich ess’, des’ Lied ich sing. Nur der funktionierende Markt mit der individuellen Entlohnung der Leistung durch ein breites Publikum demokratisiert die Kultur und garantiert die Vielfalt. Auch deshalb brauchen wir klare Regeln zum Schutz der Kreativen. Und wir brauchen sie nicht nur in Deutschland, wir brauchen sie europaweit.</p>
<p>In Europa ist das Urheberrecht bereits in vielen Punkten harmonisiert. Für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in digitalen Technologien hat die EU bereits viele Vorgaben gemacht. Sie sind ins deutsche Recht umgesetzt worden mit dem so genannten „Ersten und Zweiten Korb“ der Urheberrechtsreform und auch mit dem „Durchsetzungsgesetz“. Diese Vorgaben binden uns weiterhin. Hier haben wir keinen weiteren Spielraum für nationale Regelungen.</p>
<p>Es gibt aber einen Bereich, der noch nicht europäisch geregelt ist und wo wir dringend gleiche „Spielregeln“ in Europa brauchen, nämlich bei den Regeln für Verwertungsgesellschaften. Hier hat die Europäische Kommission bislang nur punktuell agiert, nämlich mit einer Empfehlung zur Lizenzierung von Online-Rechten von Musik. Die Folge war eine Zersplitterung von Repertoires, mit der weder kommerziellen Verwertern wie Sendeunternehmen, noch den Kreativen oder der kulturellen Vielfalt gedient ist. Hier will die Kommission nachbessern. Das halte ich für richtig, aber nicht für ausreichend. Deswegen engagiere ich mich – so wie es auch im Koalitionsvertrag steht – für eine umfassende Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften. Wir sollten nicht nur einheitliche europäische Rahmenbedingungen für Musikwerke und deren digitale Verwertung schaffen, sondern wir sollten bei der Harmonisierung auch andere Inhalte und Nutzungsarten einschließen, wie etwa den audiovisuellen Bereich und die Offline-Verwertung. Und wir sollten allgemein europäische verbindliche Vorgaben für Verwertungsgesellschaften festlegen, zum Beispiel zur Transparenz, Aufsicht und den außergerichtlichen Streitschlichtungsmechanismen.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>wenn ich diese Prämissen vorausschicke, dann fragen Sie sich jetzt gewiss: Wie steht es denn mit den Vermittlern, wo bleiben denn da die Intermediäre? Welche Rolle spielen denn die Buchverlage, die Musikfirmen, die Filmproduzenten, die Sendeunternehmen oder die Zeitungsverleger? Sie alle leben vom Urheberrecht.</p>
<p>Nun: Im Zentrum des Urheberrechts stehen der kreative Mensch und sein Werk, nicht einzelne Geschäftsmodelle. Wie der Vertrieb von Musik, Filmen und Büchern künftig organisiert werden wird, welche neuen Angebote sich durchsetzen, welche traditionellen Vertriebsformen auch in der digitalen Welt eine Zukunft haben, das sind keine Fragen des Urheberrechts. In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs.</p>
<p>Der Wettbewerbsdruck, den das Internet auf die etablierte Medienwirtschaft ausübt, ist ökonomisch und gesellschaftspolitisch sinnvoll. Das Urheberrecht muss auch hier wettbewerbsneutral sein. Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist. Aber das Urheberrecht muss seinen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Internet leisten.</p>
<p>Ich bin mir sicher: Es wird auch weiterhin für viele Werkvermittler einen Markt geben. Die Direktvermarktung mag für die grassroots-Künstler ebenso gut funktionieren wie für die Top-Verdiener des Geschäfts. Aber die große Masse dazwischen, die Künstler, die erst einmal einen finanziellen Vorschuss brauchen, damit sie überhaupt ein Buch schreiben oder ihre Musik komponieren können, sie alle sind auch in Zukunft auf Verlage oder Labels angewiesen, die ihr Werk vorfinanzieren. Viele Werke wie Filme, Musik oder Computerspiele entstehen auch in der digitalen Welt nur mit erheblichem finanziellen Aufwand. Dem unternehmerischen Risiko, das mit solchen Produktionen verbunden ist, muss die Chance gegenüberstehen, die Produktionskosten und eine angemessene Rendite mit der Verwertung des Werks zu erwirtschaften. Diesen ökonomischen Zusammenhang kann man nicht bestreiten. Urheberrechtlich geschützte Werke entstehen eben nicht nur aus rein intrinsischen Motiven.</p>
<p>Werkmittler haben ihre Funktion aber nicht nur im Zusammenhang mit der Produktion kreativer Leistungen. Auch der Vertrieb wird in der digitalen Welt weiterhin in vielen Bereichen nicht effizient von den Autoren selbst organisiert werden können.</p>
<p>Auch Geschäftsmodelle, die aus der Auswahl, Zusammenstellung und dem Angebot von Werken bestehen, werden deshalb eine Zukunft haben. Das müssen nicht die Geschäftsmodelle von gestern sein. Wo die CD stirbt, wächst iTunes. Aber auch der digitale Vertrieb von Musik funktioniert nur auf der Grundlage des Urheberrechts. Das ist vielen nicht bewusst.</p>
<p>Wenn es allerdings weiterhin Vermittler gibt und wenn diese auch eine eigene Leistung erbringen, dann muss diese Leistung auch geschützt werden. Das ist in den meisten Bereichen schon der Fall und völlig selbstverständlich, es gibt aber Lücken. Nämlich bei den Zeitungsverlegern.</p>
<p>Die alte These, dass nichts so uninteressant ist wie die Zeitung von gestern, gilt heute im Internet-Zeitalter nicht mehr. Früher kam kaum jemand auf die Idee, eine Zeitung nachzudrucken. Deshalb war auch ein besonderes Schutzrecht für die Presseverleger kein Thema. Heute sieht das anders aus. Presseverlage sehen sich zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht. Aber wenn für die eigene Wertschöpfung systematisch fremde Leistungen genutzt werden, dann stellt sich wieder die Frage der Leistungsgerechtigkeit.</p>
<p>Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen. Allerdings: Die Rahmenbedingungen für Presseverleger im Internet betreffen zugleich die Rahmenbedingungen für die Internet-Nutzung insgesamt. Deshalb will ich sehr deutlich sagen: Es geht hier nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden. Es wird daher zum Beispiel kein Verbot der Verlinkung geben. Schon 2003 hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klar entschieden, dass eine bloße Verlinkung keine Verletzung des Urheberrechts ist. An dieser Entscheidung wird nicht gerüttelt.</p>
<p>Die Möglichkeit zur freien Verlinkung ist das Fundament des Internets. Ebenso selbstverständlich ist für mich, dass auch für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger die Schranken des Urheberrechts gelten – also vor allem auch die Zitierfreiheit. Wir wollen nicht über das Ziel hinausschießen.</p>
<p>Deshalb wird das Bundesjustizministerium mit allen Beteiligten eine intensive Debatte führen – mit den Verbänden der Verleger, der Journalisten und der Netzcommunity sowie allen anderen am Urheberrecht interessierten Verbänden. Wir werden sicherstellen, dass am Ende eine ausgewogene Regelung getroffen wird, bei der keine dieser Gruppen „leidet“.</p>
<p>Dabei muss aber auch klar sein: Niemand sollte sich von der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage finanzielle Wunder erwarten. Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht ihre Investitionsentscheidungen revidieren. Auf Änderungen der Nachfrage muss vor allem mit neuen Angeboten reagiert werden.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>die Schaffung von Schutzrechten ist das eine, ihre effektive Durchsetzung ist das andere. Hierzu hat der deutsche Gesetzgeber in der Vergangenheit schon wichtige Grundlagen geschaffen. So wurde beispielsweise mit dem Durchsetzungsgesetz der Auskunftsanspruch gegen Dritte eingeführt. Der Rechteinhaber kann nun direkt gegen den Provider vorgehen und von ihm Auskunft darüber verlangen, wer eine bestimmte IP-Adresse genutzt hat. Hierzu bekomme ich viele positive Rückmeldungen. Trotzdem: Wie wir künftig die Durchsetzung des Urheberrechts sicherstellen, ist vielleicht die größte Herausforderung, vor der wir im Urheberrecht stehen.</p>
<p>Das Urheberrecht bleibt wirkungslos, wenn der materielle Schutz nicht durch wirksame Instrumente zu seiner Durchsetzung flankiert wird.</p>
<p>Wir müssen auch künftig die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen, die kreativ tätig sind und sich wirtschaftlich engagieren, ihre Leistungsschutz- und Urheberrechte auch durchsetzen können.</p>
<p>Wenn ich sehe, wie viele Menschen sich bei uns beschweren, dass sie eine Abmahnung bekommen, weil sie eine Musikdatei oder einen Film illegal runtergeladen oder benutzt haben, dann habe ich allerdings den Eindruck: Gar so defizitär ist die Rechtsdurchsetzung dann doch nicht.</p>
<p>Die Abmahnung ist im Zivilrecht seit langem ein anerkanntes Mittel, um Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Sie ist auch im Urheberrechtsgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass viele Abmahnungen mit Aufwand und Ärger verbunden sind. Für die Rechteinhaber und deren Anwälte, die nur mit großem Aufwand an die Rechtsverletzer herankommen, und ebenso für die User, die sich der Tragweite ihrer Handlung vielleicht tatsächlich nicht bewusst sind und nun ohne jede Vorwarnung die Kosten für eine saftige Abmahnung bezahlen müssen.</p>
<p>Ich habe deshalb Verständnis für alle, die sich Gedanken darüber machen, welche Alternativen es dazu gibt.</p>
<p>Eine Alternative, die gerade unsere Nachbarn in Frankreich beschlossen haben, halte ich allerdings für einen falschen Weg. Nach der Devise „Three strikes and you are out“ wird dort nun nach der dritten Urheberrechtsverletzung der Internet-Zugang eines Users für einen bestimmten Zeitraum gesperrt. Das ist keine Alternative, denn das ist ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit und kann angesichts der großen Bedeutung des Internets im Alltag eine harte Strafe sein. Das Kappen des Internet-Anschlusses ist zudem keine zielgenaue Sanktion. Bei einem Familienanschluss, den mehrere nutzen, würden alle für das Fehlverhalten eines Familienmitgliedes bestraft. Der Rechtsverletzer könnte dagegen über jeden anderen Anschluss weiterhin ins Netz gehen. Netzsperren setzen also an der falschen Stelle an. Die Bundesregierung wird daher keine Initiativen für Netzsperren ergreifen, und es wird auch keine Bandbreitenbeschränkungen geben. Das will ich weder in Deutschland noch verpflichtend in der EU oder in internationalen Abkommen. Deshalb war es mir auch so wichtig, Transparenz in die Verhandlungen über das ACTA-Abkommen, das Abkommen gegen Fälscher und Raubkopierer, zu bringen. Das ist jetzt geschehen, die EU-Kommission hat die Dokumente offengelegt. Nun kann jeder sehen, in welche Richtung die Verhandlungen laufen, und für mich ist in einem Punkt klar: Netzsperren wären die falsche Richtung.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>das französische Modell versucht, die individuelle Verletzung des Urheberrechts zu sanktionieren. Es gibt aber auch ganz andere Ansätze. Man könnte umgekehrt vor den Urheberrechtsverletzungen im Internet kapitulieren, die Nutzung sämtlicher Netz-Inhalte legalisieren und im Gegenzug eine Kulturflatrate erheben.</p>
<p>Eine Kulturflatrate – die stellen sich einige offenbar so vor, wie eine Internet-GEZ. Jeder Anschlussinhaber ist verpflichtet, einen Pauschalbetrag zu bezahlen, und kann dann sämtliche urheberrechtlich geschützten Netzinhalte nutzen.</p>
<p>Aber was wäre die Konsequenz davon? Dies wäre eine Zwangskollektivierung der Rechte, die einen gewaltigen Verteilungskampf der Urheber um die Einnahmen zur Folge hätte.</p>
<p>Nun mag man einwenden, dass wir auch jetzt schon die Privatkopie und die pauschale Geräteabgabe kennen, aber da gibt es doch einen entscheidenden Unterschied: Die Pauschalvergütung heutiger Art zielt auf die so genannte Zweitverwertung, aber wenn wir schon die primäre Verwertung pauschalieren und kollektivieren, dann trennen wir Werk und Autor und dann bleibt die Leistungsgerechtigkeit auf der Strecke. Deshalb ist eine so verstandene Kulturflatrate keine Lösung, die meinen Prämissen für ein faires Recht entspricht.</p>
<p>Das Defizit der Kulturflatrate liegt auch darin, dass es das Urheberrecht auf den bloßen Vergütungsanspruch reduziert. Die Ausschließlichkeitsrechte, die das Urheberrecht gewährt, sind aber eben weit mehr als das. Sie geben dem Urheber die Hoheit, darüber zu entscheiden, zu welchen Bedingungen und in welcher Weise sein Werk genutzt werden soll. Zum Beispiel dürften viele Kreative durchaus etwas dagegen haben, wenn ihr Werk auf einmal auf der Homepage von Rechtsradikalen auftauchen würde. All dies zeigt: Vorstellungen, die unter dem Begriff Kulturflatrate diskutiert werden, sind keine Lösung des Problems.</p>
<p>Wichtig sind dagegen mehr und attraktive legale Angebote für die Nutzung im Internet. Die Krise der Musikindustrie in Folge von Raubkopien ist möglicherweise auch durch das Unvermögen der Branche verstärkt worden, auf die Nachfrage im Netz zu reagieren. Keine Frage, Marktversagen ist keine Legitimation für Urheberrechtsverletzungen.</p>
<p>Aber Tatsache ist: Die illegale Tauschbörse Napster startete 1998, iTunes kam dagegen erst 2004 auf den Markt. Das entschuldigt nichts, aber das erklärt vielleicht doch manches. Wenn der Markt versagt, gedeiht der Schwarzmarkt. Deshalb sind die Buchverlage gut beraten, die Fehler der Musikindustrie nicht zu wiederholen und ihre Geschäftsmodelle rechtzeitig auf den digitalen Fortschritt einzustellen. Und das tun sie auch: Die legalen Medienangebote im Internet nehmen stetig zu. Das ist erfreulich, denn diese legalen Angebote sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Nutzer ihre Nachfrage nach geschützten Inhalten auf legale Weise befriedigen können.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>mit mehr legalen Angeboten allein ist es aber nicht getan. Wir müssen auch den Schutz des Urheberrechts im Netz weiter stärken, und wir müssen erreichen, dass die Menschen auch im Netz mehr Respekt vor dem Recht haben.</p>
<p>Wie kann das geschehen? Bislang sind Abmahnungen durch die Rechteinhaber eines der wenigen Instrumente. Aber gerade weil die für viele so unvermittelt kommen, werden Abmahnungen häufig als ungerecht empfunden. Tatsache ist auch: Es gibt schwarze Schafe im Abmahngeschäft, die sich darauf spezialisiert haben, aus dem Abmahnungs-Massengeschäft ordentlich Kapital zu schlagen.</p>
<p>Deshalb gibt es noch andere Vorschläge, dem Problem beizukommen. Ein Vorschlag zielt darauf ab, diejenigen, die eine Urheberrechtsverletzung begehen, frühzeitig zu warnen. Da würde dann etwa ein User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: „Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht“.</p>
<p>Die Content-Industrie verspricht sich viel von einem solchen Ansatz und die Erfahrungen, die man in den USA damit gemacht hat, scheinen dies zu belegen. Wenn jemandem vor Augen geführt wird, dass er rechtswidrig handelt und welche Sanktionen ihm drohen, dann kann das durchaus eine erzieherische Wirkung haben. Wäre es da nicht besser, der Schüler, der den neuen Kinofilm aus dem Netz illegal herunter laden will, bekommt einen automatischen Warnhinweis statt eine Abmahnung mit Kostennote des Anwalts? Diese Frage muss man durchaus stellen.</p>
<p>Allerdings ist für mich eines ganz klar: Eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens kann es nicht geben. Aus gutem Grund habe ich als Abgeordnete gegen die Vorratsdatenspeicherung beim, Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Warnhinweis-Modell kann deshalb nur dann in Betracht kommen, wenn sich dies technisch ohne eine Inhaltskontrolle und Datenerfassung realisieren ließe.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>Die Diskussion um Warnhinweise, die vom Provider ausgehen, folgt einem Ansatz, den wir stärker in den Blick nehmen sollten. Statt auf den einzelnen User und die individuellen Urheberrechtsverletzungen abzustellen, könnte es sehr viel effektiver sein – und auch den einzelnen User weniger belasten –, wenn auch die Provider mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen.</p>
<p>An dieser Verantwortung fehlt es im Internet leider an vielen Stellen. Mich besorgt beispielsweise die wachsende Zahl sogenannter One-Click-Sharehoster. Einige dieser Angebote dienen schon auf den ersten Blick fast ausschließlich dem Austausch geschützter Musik- und Filmdateien. Das sind ganz sicher nicht die kreativen und innovativen Geschäftsmodelle, die wir uns für das Internet wünschen. Die Reaktion der Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die User abzuschieben. Losgelöst davon, was rechtlich von ihnen verlangt wird, sollten die Provider aber ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonsten der Ruf nach Regulierung lauter werden wird.</p>
<p>Gefordert sind aber auch andere. Zum Beispiel diejenigen, die Werbung im Internet schalten. Wenn seriöse Unternehmen auf fragwürdigen Plattformen werben oder wenn Fachzeitschriften Anleitungen veröffentlichen, die fast eine Aufforderung zu rechtswidrigen Praktiken darstellen, wird der Verletzung des Urheberrechts Vorschub geleistet. All dies zeigt, dass es hier nicht nur um die einzelnen Nutzer geht. Der Kreis derer, die Verantwortung übernehmen müssen, wenn es um den Schutz des Urheberrechts im Netz geht, ist sehr viel größer.</p>
<p>Trotzdem müssen natürlich auch Staat und Politik ihre Hausaufgaben machen. Dazu gehört für mich, dass wir jedenfalls in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber beziehen: Ich meine, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sichert einen fairen Ausgleich der Interessen, indem sie den Rechteinhabern unter bestimmten Voraussetzungen einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch auch gegenüber dem Provider zuerkennt. Nämlich dann, wenn dieser seine Prüfpflichten nicht erfüllt und es ihm im Einzelfall möglich und zumutbar ist, die Rechtsverletzung zu verhindern. Auch wenn dies manche fordern, halte ich es nicht für richtig, diese Rechtslage zum Nachteil der Rechteinhaber zu verändern. Die Provider bleiben hier in der Verantwortung.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>neben dem Einsatz für die Durchsetzung des Urheberrechts steht die Politik auch in der Pflicht, es inhaltlich fortzuentwickeln. Zum Beispiel bei den sogenannten orphan works, also den verwaisten Werken. Dies ist alles andere als ein Nischenproblem. Verlässliche Zahlen zu ermitteln ist schwierig, aber es gibt Schätzungen, die davon ausgehen, dass bei fast 80 Prozent der Literatur des 20. Jahrhunderts die Rechteinhaber nicht mehr bekannt oder auffindbar sind. Wenn aber ein Verlag nicht mehr besteht und auch die Erben eines Autors unbekannt sind, dann darf dies nicht dazu führen, dass diese Werke dem kulturellen Erbe verloren gehen. Hier brauchen wir eine klare Regelung, und zwar auch mit Blick auf die digitalen Herausforderungen unserer Zeit.</p>
<p>Bund, Länder und Kommunen sind dabei, die Deutsche Digitale Bibliothek aufzubauen und damit Kulturgut jedermann digital zugänglich zu machen. Dieses Vorhaben wird nicht durch kommerzielle Interessen geleitet, wie bei Google, sondern dient der Wissens- und Informationsgesellschaft. Ende nächsten Jahres soll diese Bibliothek als Pilotprojekt im Netz starten und wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch die verwaisten Werke jedermann zugänglich werden. Aber die Methode Google ist nicht unsere; wir klären erst die Rechtsfragen und nutzen dann das Werk anderer, nicht umgekehrt. Denn dies sollte niemand vergessen: Das geringe Rechtsbewusstsein, wenn es um das Urheberecht im Netz geht, die Stimmung des anything goes, wird auch durch jene Unternehmen begünstigt, die sich selbst wenig Mühe geben, Regeln einzuhalten.</p>
<p>An welch anderen Punkten neben den orphan works wir das Urheberrecht nachbessern müssen, wird das Bundesjustizministerium in einem breit angelegten Dialog mit allen betroffenen Gruppen diskutieren. Den Auftakt machen wir am 28. Juni. Dann laden wir alle Verbände ein, über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu beraten. Zwei Wochen später und dann wieder nach der Sommerpause werden wir weitere Aspekte der nächsten Urheberrechtsreform diskutieren – etwa das Thema Open Access, die Kabelweitersendung, das sogenannte Kneipenrecht, Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung und eben die Nutzung von verwaisten Werken.</p>
<p>Wir wollen Lösungen finden, die möglichst auf breite Akzeptanz stoßen und das geht nur in einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten. In einem transparenten Verfahren werden wir die Grundlagen für das nächste Gesetzgebungsverfahren, den Dritten Korb, erarbeiten.</p>
<p>Über eines mache ich mir allerdings keine Illusionen: Wir werden auch mit diesem Gesetz das urheberrechtliche Rad nicht neu erfinden. Und es werden auch jetzt wieder – wie bei den früheren Urheberrechtsreformen – wirtschaftliche Interessenkonflikte zu entscheiden sein. Das wird zwangsläufig bedeuten, dass nicht alle mit den Entscheidungen zufrieden sein werden. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld die Interessenlagen auszuloten, allen Beteiligten genau zuzuhören, und zu verstehen, worum es ihnen geht. Genau dies werde ich tun.</p>
<p>Meine Damen und Herren,</p>
<p>vor über 40 Jahren hat der französische Philosoph Roland Barthes in seinem viel beachteten Aufsatz den „Tod des Autors“ ausgerufen. Auch wenn diese These in einem anderen Kontext gemeint war, bin ich froh, dass sich die Aussage nicht bewahrheitet hat.</p>
<p>Im Gegenteil: Die Digitalisierung und die Verbreitung des Internets haben die technischen Voraussetzungen für kreatives Schaffen und dessen Verbreitung radikal vereinfacht. Dadurch gibt es heute mehr Autoren und Urheber denn je.</p>
<p>Der Schutz dieser Autoren wird auch weiterhin das wichtigste Ziel des Urheberrechts bleiben.</p>
<p>Wie der Fortschritt des Urheberrechts im digitalen Zeitalter gelingen kann, dazu habe ich Ihnen heute einige Ideen vorgestellt. In den kommenden Wochen und Monaten bin ich gespannt, bei den Anhörungen Ihre Vorstellungen zu hören.</p>
<p>Die Geschichte des Urheberrechts ist die Geschichte seiner permanenten Anpassung an neue Technologien. Für alle technischen Neuerungen – von der Schallplatte über den Rundfunk bis zum Computerprogramm – hat der Gesetzgeber Lösungen gefunden. Das Urheberrecht war immer schon ein Spiegel des Fortschritts, es ist „work in progress“. Gehen wir also an die Arbeit und schreiben wir ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Urheberrechts.</p>
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		<title>Berliner Rede zum Urheberrecht der Justizministerin live</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Open Access]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsdurchsetzung im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>

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		<description><![CDATA[Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält heute Abend m 19 Uhr in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ihre &#8220;Berliner Rede zum Urheberrecht&#8221;. Wir zeigen den Livestream von CARTA.info. Außerdem gibt es eine Twitterwall.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält heute Abend m 19 Uhr in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ihre &#8220;Berliner Rede zum Urheberrecht&#8221;. Wir zeigen den Livestream von <a href="http://carta.info/28713/carta-streamt-die-berliner-rede-zum-urheberrecht-der-bundesjustizministerin/">CARTA.info</a>. Außerdem gibt es eine <a href="http://twitterwallr.com/w/korb3">Twitterwall</a>.</p>
<p><object id="lsplayer" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="295" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="src" value="http://cdn.livestream.com/grid/LSPlayer.swf?channel=cartalive&amp;color=0xf9005f&amp;autoPlay=false&amp;mute=false" /><param name="name" value="lsplayer" /><param name="wmode" value="transparent" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed id="lsplayer" type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="295" src="http://cdn.livestream.com/grid/LSPlayer.swf?channel=cartalive&amp;color=0xf9005f&amp;autoPlay=false&amp;mute=false" wmode="transparent" name="lsplayer" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always"></embed></object></p>
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		<title>Leitfaden zur Wiederveröffentlichung gedruckter Wissenschaftstexte im Internet</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 10:21:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Archive]]></category>
		<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzen]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[§137l]]></category>
		<category><![CDATA[unbekannte Nutzungsarten]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Leitfaden (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt hier als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der Schwerpunktinitiative Digitale Information entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den §137l des Urheberrechtsgesetzes fallen. Mit dieser seinerzeit heftig umstrittenen Regelung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Ein <a href="http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/leitfaden.pdf" target="_blank">Leitfaden</a> (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Kreutzer-Leitfaden-§137l.pdf" target="_blank">hier</a> als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der <a href="http://allianz-initiative.de/de/" target="_blank">Schwerpunktinitiative Digitale Information</a> entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__137l.html" target="_blank">§137l</a> des Urheberrechtsgesetzes fallen. Mit dieser seinerzeit heftig umstrittenen Regelung hatte der Gesetzgeber im Rahmen des sogenannten „Zweiten Korbs“ festgelegt, dass Online-Nutzungsrechte an älteren Texten unter bestimmten Voraussetzungen automatisch an die Verlage zurückfallen, die die entsprechenden Titel einst im Druck veröffentlicht hatten. Autoren hatten damals allerdings die Möglichkeit zu widersprechen. Außerdem konnten sie ihre Rechte rechtzeitig an eine wissenschaftliche Einrichtung zu übertragen, um eine allgemeine Zugänglichkeit für die Zukunft sicherzustellen. Einem entsprechenden Aufruf des <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/" target="_blank">Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft</a> waren zahlreiche Autoren gefolgt.</p>
<p>Aber worauf müssen Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute achten, die damals von Autoren Rechte zur Online-Publikation eingeräumt bekamen? Reicht eine E-Mail-Mitteilung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Welche Fristen sind zu beachten? Unter welchen Umständen ist eine Online-Veröffentlichung noch möglich, wenn der Autor die fristgemäße Rechteübertragung versäumt hat? Was ist bei Autoren zu beachten, die im Ausland leben – oder gar verstorben sind? Kann ein Autor für seine Mitautoren sprechen, oder braucht man von jedem eine Unterschrift?</p>
<p>Fragen über Fragen, die Kreutzer in allgemeinverständlicher Weise für alle betroffenen Institutionen beantwortet hat. Ganz leichte Lektüre ist es nicht – die praktischen Bedürfnisse der Wissenschaftsinstitutionen waren dem Gesetzgeber seinerzeit offenbar nicht im vollen Umfang bewusst.</p>
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