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	<title>iRights.info - Blog &#187; Lizenzen</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>GEMA gibt neue Stellungnahme zu CC-Lizenzen ab</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/01/31/gema-gibt-neue-stellungnahme-zu-cc-lizenzen-ab/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 10:55:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Hendrik Weitzmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Nachgang zum Start des neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften hat die Redaktion von telemedicus.info die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. Darin erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von telemedicus und iRights untersuchen den GEMA-Text eingehend.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Nachgang zum Start des <a href="https://de.creativecommons.org/2012/01/17/cc-frankreich-und-die-sacem-schliesen-pilotvereinbarung/" title="CC Frankreich und die SACEM schließen Pilotvereinbarung">neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften</a> hat die Redaktion von <a href="http://www.telemedicus.info/" title="Website telemedicus">telemedicus.info</a> die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. <a href="https://de.creativecommons.org/files/2012/01/Statement_GEMA.pdf" title="Statement GEMA als PDF">Darin</a> erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von <a href="http://www.telemedicus.info/article/2176-GEMA-nimmt-Stellung-zu-Creative-Commons.html" title="Artikel bei telemedicus.info" target="_blank">telemedicus</a> und <a href="http://irights.info/?q=node/2144" title="Analyse bei iRights.info">iRights</a> untersuchen den GEMA-Text eingehend.</p>
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		<title>Einführung ins Urheberrecht von Thomas Hoeren als Podcast</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/06/08/einfuhrung-ins-urheberrecht-von-thomas-hoeren-als-podcast/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 11:49:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
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		<category><![CDATA[Thomas Hoeren]]></category>

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		<description><![CDATA[Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster, ist vielen durch sein regelmäßig aktualisiertes Skriptum Internetrecht bekannt. Jetzt gibt es auch eine kompakte und verständliche Einführung ins Urheberrecht als Podcast. In sieben Folgen, zusammen rund 74 Minuten, geht es um Geschichte und Systematik des Urheberrechts in Deutschland: Folge 1: Geschichte des Urheberrechts Folge 2: Was ist geschützt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster, ist vielen durch sein regelmäßig aktualisiertes <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien">Skriptum Internetrecht</a> bekannt. Jetzt gibt es auch eine kompakte und verständliche <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/podcasts/podcast-urherberecht">Einführung ins Urheberrecht als Podcast</a>.</p>
<p>In sieben Folgen, zusammen rund 74 Minuten, geht es um Geschichte und Systematik des Urheberrechts in Deutschland:</p>
<blockquote><p>Folge 1: Geschichte des Urheberrechts<br />
Folge 2: Was ist geschützt<br />
Folge 3: Wer ist geschützt<br />
Folge 4: Verwertungsrechte<br />
Folge 5: Rechtemanagement<br />
Folge 6: Verwertungsgesellschaften und collective licensing<br />
Folge 7: DRM und Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen</p></blockquote>
<p>Nur ein Podcast-Feed fehlt noch, <a href="http://huffduffer.com/tags/hoeren_einfuehrung/rss">hier ist mal einer</a>.</p>
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		<title>Twitpic, Twitter und &#8220;konkludente Verträge&#8221;</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/10/twitpic-twitter-und-konkludente-vertrage/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 May 2011 16:54:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ohne es zu wissen, schließen wir tagtäglich Verträge ab. Die Nutzung von Online-Diensten wie Twitpic, zur Veröffentlichung eigener Fotos bei Twitter, ist dabei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Fast niemand macht sich die Mühe diese im Einzelnen durchzulesen. Bei Facebook und anderen Online-Diensten haben wir uns schon lange daran gewöhnt und ignorieren, selbst wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne es zu wissen, schließen wir tagtäglich Verträge ab. Die Nutzung von Online-Diensten wie Twitpic, zur Veröffentlichung eigener Fotos bei Twitter, ist dabei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Fast niemand macht sich die Mühe diese im Einzelnen durchzulesen. Bei Facebook und anderen Online-Diensten haben wir uns schon lange daran gewöhnt und ignorieren, selbst wenn dies widerwillig geschieht, die weitreichenden Rechteabtretungen die wir tagtäglich beim Hochladen von Informationen vornehmen. Die öffentliche Diskussion darüber, ob das in Ordnung ist oder nicht, verflacht immer relativ zügig.</p>
<p>Nun hat es Twitpic erwischt. Das Unternehmen hat einen Deal mit einer Fotoagentur bekannt gemacht. Dieser sieht vor, dass alle von Nutzern bei Twitpic hochgeladenen Bilder kommerziell verwertet werden. Bei <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,761721,00.html">Spiegel Online</a> heißt es dazu &#8220;Wenn das mal nicht einen Sturm der Entrüstung hervorruft: Der Twitter-Fotodienst Twitpic, über den man Fotos hochladen und über eine kurze Adresse in Twitter-Botschaften einbinden kann, hat einen exklusiven Deal mit der britischen Fotoagentur &#8220;Wenn&#8221; geschlossen. Künftig sollen Fotos, die Stars über Twitpic ins Internet stellen, weltweit vermarktet werden.&#8221; iRights.info-Redakteur Till Kreutzer hat zur Problematik von Rechteabtretungen durch AGB den sehr lesenswerten Text &#8220;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/761">Freiwild oder Artenschutz: Ausbeutung durch AGB</a>&#8221; geschrieben. Gerade auch für den aktuellen Fall von Twitpic findet man hierin sehr wertvolle Informationen. Schwerpunkt des Artikels ist die Rechteabtretung im Verhältnis zwischen Urheber und Auftraggeber bzw. Verwerter. Leseempfehlung!</p>
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		<title>BR startet Creative-Commons-Pilotprojekt</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 05:28:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bayerische Rundfunk (BR) startet mit seiner Sendung &#8220;quer&#8221; nun ein beispielhaftes Pilotprojekt. Testweise werden ab sofort Videoinhalte des Politmagazins unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND 3.0 DE veröffentlicht. Im quer-Blog heißt es dazu: &#8220;Wir starten unseren Test mit zwei Rubriken aus der wöchentlichen quer-Sendung (donnerstags, 20.15 im BR und Livestream), die Sie auf der quer-Homepage oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bayerische Rundfunk (BR) startet mit seiner Sendung &#8220;quer&#8221; nun ein beispielhaftes Pilotprojekt. Testweise werden ab sofort Videoinhalte des Politmagazins unter der Creative-Commons-Lizenz <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/">BY-NC-ND 3.0 DE</a> veröffentlicht. Im <a href="http://blog.br-online.de/quer/quer-videos-jetzt-auch-als-creative-commons-13042011.html">quer-Blog</a> heißt es dazu: &#8220;Wir starten unseren Test mit zwei Rubriken aus der wöchentlichen quer-Sendung (donnerstags, 20.15 im BR und Livestream), die Sie auf der quer-Homepage oder im quer-Blog herunterladen und Weiterverwenden können. Es handelt sich um den von uns sogenannten “quer-Schläger” in dem Christoph Süß sich mit sich selbst über ein aktuelles Konfliktthema unterhält und den Dialog mit dem quer-Ministerpräsidenten am Ende der Sendung. Beide Rubriken enthalten weder Musik noch Fremdwerke.&#8221;</p>
<p>Die CC-Lizenz erlaubt es, die ausgewählten Inhalte zu kopieren und weiterzuverbreiten, wenn diese abermals unter die gleiche CC-Lizenz gestellt werden: &#8220;Damit geben wir Ihnen die Möglichkeit diese Videos z.B. auf Ihrer Homepage, Ihrem Blog, Videoplattformen oder sozialen Netzwerken einzubinden, ohne dass Sie mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten.&#8221; Dies ist nach geltendem Urheberrecht möglich, da es sich um eigene Inhalte handelt.</p>
<p> Fremde Inhalte sind zunächst nicht berührt, heißt, das Testprojekt umfasst keine neuerliche Rechteeinholung von Urhebern deren Werke bislang nicht unter einer CC-Lizenz stehen. Im quer-Blog heißt es dazu: &#8220;Im Regelfall verhindert schon alleine die Gesetzes- und Lizenzlage eine Freigabe zu cc-Bedingungen. Wenn wir beispielsweise Musik oder andere Fremdwerke in Berichten verwenden, besitzen wir keine Sublizenzierungsrechte für Dritte.&#8221;</p>
<p>Bereits in der Vergangenheit war der NDR mit der Lizenzierung von Inhalten unter CC-Lizenzen vorgeprescht. So stehen unter anderem die Sendungen <a href="http://www.ndr.de/meinnorden/mitnehmen/creative_commons/cczapp100.html">Zapp</a>, <a href="http://www.ndr.de/meinnorden/mitnehmen/creative_commons/kulturjournal1227.html">Kulturjournal</a> und <a href="http://www.ndr.de/meinnorden/mitnehmen/creative_commons/ccextradrei100.html">extra3</a> unter einer solchen Lizenz. Hierzu gibt es auch ein schickes Erklärvideo: <a href="http://www.ndr.de/meinnorden/mitnehmen/creative_commons/creativecommons105.html">Creative Commons im NDR</a>.</p>
<p>Das Pilotprojekt des BR ist ein Schritt in die richtige Richtung und steht der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt gut zu Gesicht. Es wäre wünschenswert, dass dieses Angebot weiter ausgebaut wird. Die Redaktion von quer und die Leute beim BR freuen sich sicherlich über <a href="http://blog.br-online.de/quer/quer-videos-jetzt-auch-als-creative-commons-13042011.html#comments">Kommentare</a> zum Testversuch. Auch bei Netzpolitik wird über das <a href="http://www.netzpolitik.org/2011/creative-commons-beim-bayrischen-rundfunk/">Pilotprojekt</a> berichtet.</p>
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		<title>„Freiheit vor Ort“: Netzpolitik und Urheberrecht auf lokaler Ebene</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 05:49:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die lokale Ebene ist auch in der digital-globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung. Dort entscheidet sich, ob und auf welche Weise Menschen überhaupt Zugang zu digitalen Netzen bekommen. Und auch das Urheberrecht spielt im Rahmen von öffentlicher Verwaltung, Schule und Universität auch auf lokaler Ebene eine immer größere Rolle. Bereits vor vier Jahren hat sich eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die lokale Ebene ist auch in der digital-globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung. Dort entscheidet sich, ob und auf welche Weise Menschen überhaupt Zugang zu digitalen Netzen bekommen. Und auch das Urheberrecht spielt im Rahmen von öffentlicher Verwaltung, Schule und Universität auch auf lokaler Ebene eine immer größere Rolle.</p>
<p>Bereits vor vier Jahren hat sich eine Gruppe junger Autorinnen und Autoren um <a href="http://www.wiwiss.fu-berlin.de/institute/management/sydow/lehrstuhl/team-sprechstunden/dobusch/index.html">Leonhard Dobusch</a> (Urheberrechtsforscher an der FU Berlin) und <a href="http://blogs.webzeilen.net/forsterleitner/">Christian Forsterleitner</a> (Gemeinderat im österreichischen Linz) in einem Buch mit dem Titel „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=2&#038;Itemid=19">Freie Netze. Freies Wissen.</a>“ zum ersten Mal den Fokus auf die kommunalen Potentiale neuer digitaler Technologien gelegt. Dank einer Creative-Commons-Lizenz steht das Buch auch im Volltext als <a href="http://www.freienetze.at/pdfs/fnfw(komplett).pdf">PDF</a> zum Download bereit.</p>
<p>Gedacht als Beitrag zum Europäischen Kulturhauptstadtjahr 2009 in Linz, waren darin eine Reihe von konkreten Projektvorschlägen zur Umsetzung auf kommunaler Ebene enthalten. Einige dieser Vorschläge wurden in den folgenden Jahren auch tatsächlich umgesetzt. So gibt es seit 01. Januar 2009 in Linz beispielsweise einen zehnprozentigen Förderbonus für alle jene, die geförderte Werke unter einer freien Lizenz wie eben Creative Commons veröffentlichen (vgl. „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=47&#038;Itemid=37">Zusätzliche Förderung für Nutzung freier Lizenzen</a>“). </p>
<p>Vier Jahre später folgt nun mit „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=80&#038;Itemid=41">Freiheit vor Ort: Handbuch kommunale Netzpolitik</a>“ ein Nachfolgeband, ebenfalls Creative-Commons-lizenziert. Erklärtes Ziel des, um die Sozialwissenschaftlerin Manuela Hiesmair erweiterten, Herausgeber-Trios ist es, „ganz allgemein Diskussionen über digitale Freiheit auf lokaler Ebene“ anzustoßen. Zu diesem Zweck wurde die Perspektive erweitert und nicht mehr nur die konkrete Situation in Linz, sondern die kommunale Ebene ganz allgemein in den Blick genommen.</p>
<p>Neben Aktualisierungen und drei völlig neuen Kapiteln (z.B. eines zu Open Government) berichten in Interviews eine Reihe von Praktikern aus Linz über ihre Erfahrungen, Erfolge und Probleme bei der Umsetzung der Projektvorschläge aus „Freie Netze. Freies Wissen.“ – ganz getilgt wurde der Linz-Bezug also auch im Nachfolgeband nicht. Das Buch ist unbedingt lesenswert, als Anschauungsbeispiel und als Anregung für vergleichbare Projekte in anderen Städten und Gemeinden. </p>
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		</item>
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		<title>E-Books jetzt mit Ablaufdatum, Bibliothekare fordern Boykott</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Mar 2011 07:12:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<category><![CDATA[HarperCollins]]></category>

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		<description><![CDATA[Künstliche Verknappung durch DRM und Lizenzgestaltung ist bei E-Books nicht neu. Wer über den Web-Dienstleister „Onleihe”, der von vielen deutschen Bibliotheken verwendet wird, ein Buch besorgen möchte, wird es kennen: Ein bereits „entliehenes“ E-Book kann nicht ein weiteres mal ausgegeben werden, wenn nicht weitere Lizenzen gekauft wurden. Der US-Verlag HarperCollins will E-Books für Bibliotheken ab [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Künstliche Verknappung durch DRM und Lizenzgestaltung ist bei E-Books nicht neu. Wer über den <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/tag/divibib/">Web-Dienstleister „Onleihe”</a>, der von vielen deutschen Bibliotheken verwendet wird, ein Buch besorgen möchte, wird es kennen: Ein bereits „entliehenes“ E-Book kann nicht ein weiteres mal ausgegeben werden, wenn nicht weitere Lizenzen gekauft wurden.</p>
<p>Der US-Verlag HarperCollins will E-Books für Bibliotheken ab kommender Woche nun auch mit einem Ablaufdatum versehen. Nach 26 Ausleihen soll die Lizenz erlöschen – Bibliotheken müssen die E-Books dann erneut erwerben.</p>
<p><span id="more-2651"></span>Zuerst war die Nachricht leicht zu übersehen: Der E-Book-Grossist Overdrive schickte letzte Woche <a href="http://librarianbyday.net/localwp-content/uploads/2011/02/OverDrive-Library-Partner-Update-from-Steve-Potash-2-24-2011.pdf">ein vierseitiges Schreiben</a> (PDF) an die Bibliotheken. Darin finden sich einige wohlklingende Ankündigungen unter dem Titel „Improved User Experience for your Customers” – gefolgt von einem Absatz, der über neue Lizenzbedingungen informiert. Um den Kunden weiterhin besten Service und einen breiten Katalog anbieten zu können, müsse man die Lizenzbedingungen für E-Books eines teilnehmenden Verlages ändern. Genaueres werde man dazu bald kommunizieren, heißt es. <img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/56c2d503d6604d35b08a7814a0ffad56" width="1" height="1" alt=""></p>
<p>Das <a href="http://www.libraryjournal.com/lj/home/889452-264/harpercollins_caps_loans_on_ebook.html.csp">Library Journal berichtete dann</a>, dass es sich bei dem noch ungenannten Verlag um HarperCollins handelt. Bei der festgelegten Zahl von 26 Ausleihen habe man „verschiedene Faktoren” berücksichtigt – zum Beispiel die durchschnittliche Lebensdauer eines gedruckten Buches, wird HarperCollins-Verkaufsleiter Josh Marwell zitiert.</p>
<p>Das war nicht geeignet, unter Bibliothekaren Sympathiepunkte zu sammeln. Die in den folgenden Tagen entstehende Aufregung lässt sich bei Twitter unter dem Hashtag <a href="http://search.twitter.com/search?q=%23hcod">#hcod</a> nachlesen.</p>
<p>Im Zuge dessen kam es auch zu Boykott-Aufrufen gegen HarperCollins, die in einer Website mündeten: <a href="http://boycottharpercollins.com/">boycottharpercollins.com</a></p>
<p><img title="Screenshot: boycottharpercollins.com" src="http://dl.dropbox.com/u/9646/harpercollins.png" border="1" alt="Screenshot: boycottharpercollins.com" /><span style="font-size: 80%;">Screenshot: boycottharpercollins.com</span></p>
<p>Darüber hinaus wird in den amerikanischen Blogs zum Thema jetzt eine <a href="http://librarianinblack.net/librarianinblack/2011/02/ebookrights.html">Bill of Rights für E-Book-Leser</a> diskutiert (unter anderem bei <a href="http://meredith.wolfwater.com/wordpress/2011/02/28/the-ebook-users-bill-of-rights/ ">Meredith Farkas</a>, <a href="http://scienceblogs.com/confessions/2011/02/the_ebook_users_bill_of_rights.php">Confessions of a Science Librarian</a> und bei <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/2011/02/28/the-ebook-users-bill-of-rights-deutsche-uebertragung/">bibliothekarisch.de auf deutsch</a>). Die Forderungen:</p>
<div id="_mcePaste">
<ul>
<li>Lizenzen, die statt Beschränkungen Zugang ermöglichen</li>
<li>das Recht, E-Books auf selbstgewählter Hard- und Software nutzen zu können</li>
<li>das Recht auf Notizen, Zitate und Drucken sowie das Teilen von Inhalten im Rahmen des Fair Use</li>
<li>das Recht auf dauerhaftes Speichern, Archivieren, Teilen und Wiederverkaufen.</li>
</ul>
</div>
<p>Bei Overdrive versucht man mittlerweile, mit einem <a href="http://overdriveblogs.com/library/2011/03/01/a-message-from-overdrive-on-harpercollins-new-ebook-licensing-terms/">offenen Brief</a> die Wogen zu glätten und kündigte an, E-Books von HarperCollins in einem separaten Katalog zu vertreiben. Am Montag hat auch HarperCollins einen <a href="http://harperlibrary.typepad.com/my_weblog/2011/03/open-letter-to-librarians.html">offenen Brief an Bibliothekare</a> veröffentlicht. Beim erneuten Kauf von E-Books nach Lizenzablauf werde es Preisnachlässe wie beim Taschenbuch geben. Na dann.</p>
<p>[<a href="http://www.theatlantic.com/technology/archive/2011/03/boycott-harpercollins-publisher-limits-library-e-book-lending/71821/">via The Atlantic</a> und <a href="http://log.netbib.de/archives/2011/02/27/haltbarkeit-von-ebooks-stark-gesunken/">netbib weblog</a>]</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/03/03/e-books-mit-ablaufdatum-bibliothekare-fordern-boykott/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Raubkopierer verfolgen ist doch der absolute Fullshit</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/02/19/raubkopierer-verfolgen-ist-doch-der-absolute-fullshit/</link>
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		<pubDate>Sat, 19 Feb 2011 10:32:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute kommt einmal Dieter Bohlen zu Wort. Poptitan, DSDS-Scharfrichter und You&#8217;re my heart You&#8217;re my soul. Manchmal kann man Revolutionen auch einfach erklären, Bohlen war so freundlich, genau dies in seinem Buch „Bohlenweg &#8211; Planieren Statt Sanieren“ (eingeschränkte Kaufempfehlung) zu tun. Es geht um Filesharing, Raubkopierer, die Vergangenheit und die Zukunft der Musikindustrie und um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute kommt einmal Dieter Bohlen zu Wort. Poptitan, DSDS-Scharfrichter und You&#8217;re my heart You&#8217;re my soul. Manchmal kann man Revolutionen auch einfach erklären, Bohlen war so freundlich, genau dies in seinem Buch „<a href="http://www.amazon.de/Bohlenweg-Planieren-statt-Sanieren/dp/3453155351">Bohlenweg &#8211; Planieren Statt Sanieren</a>“ (eingeschränkte Kaufempfehlung) zu tun. Es geht um Filesharing, Raubkopierer, die Vergangenheit und die Zukunft der Musikindustrie und um Brathähnchen. Vorneweg, so einfach wie wahr, stellt er fest, Leute wegen Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material zu verfolgen, sei der absolute Fullshit. Recht hat er.</p>
<p><span id="more-2615"></span></p>
<p>Die mangelnde Fähigkeit der Musikindustrie mit dem Internet umzugehen, veranschaulicht er strukturell:</p>
<blockquote><p>„Es gibt dieses Kastendenken, die Manager sind die Checker und die Kreativen sind die Volldeppen, die ihre Musik machen und die Fresse halten sollen.“</p></blockquote>
<p>Er stellt fest, dass Spielzeuge zum Spielen da sind, denn:</p>
<blockquote><p>„Wenn man den Leuten viel Geld für Computer und Programme abnimmt, darf man sich doch nicht wundern, wenn die Leute damit machen, was möglich ist. (&#8230;) Die Leute werden die Technik nutzen, da können sie lange Gesichter machen und rumschreien, wie sie wollen.“</p></blockquote>
<p>Anschaulich erklärt er die momentane Situation:</p>
<blockquote><p>„Warum sollen die Leute für etwas bestraft werden, was ihnen die Industrie, also die Computerfirmen, überhaupt erst ermöglicht haben. Im Moment passiert doch folgendes: Man sagt dir, du kauf dir jetzt ein schönes Hähnchen sowie Messer und Gabel und stell dir das auf den Tisch. Für das Hähnchen hast du gezahlt, für Messer und Gabel auch, ebenso für den Tisch, aber: Gegessen wird jetzt nicht, du darfst dir das Hähnchen nur mal angucken.“</p></blockquote>
<p>Problem erkannt, wo ist die Lösung? One Satz fits it all:</p>
<blockquote><p>„Die Hardwareindustrie leistet eine Abgabe, sozusagen eine Flatrate, die die Lizenzen für die Musik abdeckt. Die Musikbranche hat nur dann noch eine Chance, wenn sie sich verschlankt, also die Administration verkleinert und sich dem Wettbewerb stellt.“</p></blockquote>
<p>Und wenn das jetzt zu kompliziert war, nochmal zusammengefasst:</p>
<blockquote><p>„Die goldenen Jahre, in denen eine Menge von Leuten den ganzen Tag herumsaßen und nichts aber auch gar nichts von der Ampel geschoben haben, sind vorbei. Die kommen nicht wieder. Und wenn man sich nicht selbst anpasst, wird einen die Realität anpassen.“</p></blockquote>
<p>Das gibt es auch alles nochmal zum Anhören: Bohlen liest aus seinem Buch.<br />
<iframe title="YouTube video player" width="480" height="390" src="http://www.youtube.com/embed/q3kHHl43LJw" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>
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		<title>Daten der öffentlichen Hand und wie man sie nutzen kann &#8211; Veranstaltung in Berlin</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 08:56:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>

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		<description><![CDATA[In Berlin findet heute die Konferenz der ePSI platform Berlin Open Data: Apps for Everyone? statt. Dabei geht es darum, wie Daten der öffentlichen Hand genutzt werden können: welche Daten zur Verfügung stehen, welche Lizenzen notwendig sind, um sie sinnvoll nutzen zu können, welche Projekte es bereits gibt. iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp wird den Workshop “Access, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" style="border: 1px solid black; margin: 3px;" title="ePSI-Logo" src="http://www.epsiplus.net/extension/epsiplatform/design/epsiplatform/res/img/logo.png" alt="" width="180" height="65" />In Berlin findet heute die Konferenz der ePSI platform Berlin <a href="http://www.epsiplus.net/news/news/programma_epsi_platform_berlin_open_data_apps_for_everyone">Open Data: Apps for Everyone?</a> statt. Dabei geht es darum, wie Daten der öffentlichen Hand genutzt werden können: welche Daten zur Verfügung stehen, welche Lizenzen notwendig sind, um sie sinnvoll nutzen zu können, welche Projekte es bereits gibt.</p>
<p>iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp wird den Workshop “Access, re-use, innovate!” moderieren. Mit dabei:</p>
<ul>
<li>John Weitzmann, Creative Commons Germany</li>
<li>Mathias Schindler, Wikimedia Germany</li>
<li>Kristof de Meulder, APIE, France</li>
<li>Thomas Langkabel, CSC</li>
</ul>
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		</item>
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		<title>Avecsouci: Eigentumsrecht schlägt Panoramafreiheit in Preußen</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Dec 2010 08:38:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ob der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Prof. Dorgerloh zusammen mit seinem Marketing-Chef Dr. Buri am letzten Freitag eine Flasche Champagner geköpft hat, ist nicht überliefert. Zu vermuten ist es aber. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass &#8220;die Stiftung (&#8230;) die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob der Generaldirektor der <a href="http://www.spsg.de/index.php">Stiftung Preußische Schlösser und Gärten</a> Prof. Dorgerloh zusammen mit seinem Marketing-Chef Dr. Buri am letzten Freitag eine Flasche Champagner geköpft hat, ist nicht überliefert. Zu vermuten ist es aber. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2010&#038;Sort=3&#038;nr=54399&#038;pos=0&#038;anz=241">entschieden</a>, dass &#8220;die Stiftung (&#8230;) die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind.&#8221; </p>
<p>Es ging dabei um nichts weniger als die Frage, welche Rechte die Öffentlichkeit und Gewerbetreibende bei Fotoaufnahmen von Schloss Sanssouci und weiteren 150 historischen Gebäuden und ca. 800 Hektar Parklandschaft haben. Die Stiftung pochte darauf, dass ihr als Verwalterin das ausschließliche Nutzungsrecht an sämtlichen Foto- und Filmaufnahmen zusteht und eine gewerbliche Nutzung von ihrer Genehmigung abhängt. Beklagte waren eine Fotoagentur, eine Internetplattform und der Produzent einer DVD über Potsdam. Das Verfahren läuft bereits seit einigen Jahren. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Brandenburg das Ansinnen der Stiftung zurückgewiesen und erklärt, dass das Eigentumsrecht sich alleine auf den Schutz der Sachsubstanz und deren Verwertung beschränke. Die Ablichtung der Sache und die Verwertung von Ablichtungen stellten keinen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Das Verwertungsrecht stehe vielmehr dem Urheber der Ablichtung zu.</p>
<p>Diese Auffassung hat der für Grundstücksfragen zuständige V. Zivilsenat des BGH nun zurückgewiesen. Danach darf die Stiftung als Grundstückseigentümerin entscheiden, wer wann und für welchen Preis die Gebäude fotografieren und vermarkten darf. Mit einer Einschränkung: wer draußen steht und durch den Zaun knipst, kann damit tun und lassen was er will, allerdings, so die allgemeine Lebenserfahrung, sind die Parkanlagen viel zu weitläufig um auf diesem Wege ein anständiges Foto der meisten Gebäude zu machen. Wer auf dem Grund und Boden der Stiftung steht, muss sich dem nun entstandenen Vermarktungsmonopol beugen. </p>
<p>Im konkreten Fall weißt der BGH darauf hin: &#8220;In dem Verfahren V ZR 44/10 lag die Besonderheit darin, dass die Beklagte selbst keine Foto- oder Filmaufnahmen von Gebäuden und Gartenanlagen der Klägerin angefertigt hatte und sie auch nicht selbst verwertet, sondern nur einen virtuellen Marktplatz zur eigenständigen Verwertung durch die Fotografen und Fotoagenturen bereitstellt.&#8221; Deswegen &#8220;muss der Betreiber eines virtuellen Marktplatzes die dort angebotenen Fotos nur überprüfen, wenn er eine Verletzung von Immaterialgüterrechten und Eigentumsrechten oder andere Rechtsverletzungen erkennen kann. Daran fehlt es hier, weil den Bildern von Gebäuden und Gartenanlagen der Klägerin nicht anzusehen ist, ob sie ohne Genehmigung aufgenommen wurden oder nicht.&#8221; </p>
<p>Die Panoramfreiheit ist eine sogenannte Schranke im Urheberrecht, die es erlaubt, Fotografien, beispielsweise von Gebäuden, anzufertigen und zu verwerten, wenn sie von einem öffentlich zugänglichen Ort angefertigt wurden. Im Standardkommentar zum Urheberrecht Dreier/Schulze führt der renommierte Rechtsprofessor Thomas Dreier dazu grundsätzlich aus, dass der Aufnahmeort &#8220;öffentlich&#8221; sei, &#8220;wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.&#8221; Dass dies für die strittigen Gebäude und Parkanlagen, die fast sämtlich auf der UNESCO-Weltkulturerbe-Liste stehen gilt, dürfte für den Laien, den interessierten Historiker und den Parkflaneur außer Frage stehen. Der BGH hat diese Definition nun insoweit konkretisiert, man könnte auch sagen eingeschränkt, dass das Recht des Eigentümer schwerer wiegt, als das Recht der Öffentlichkeit die Ländereien der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in dieser Hinsicht zu nutzen. </p>
<p>Kurz vor Weihnachten hat die Stiftung also schon ihr Weihnachtsgeschenk erhalten. Da dieses mit einem Vermarktungsmonopol auch noch sehr üppig ausfällt, sollte auf weitere Weihnachtsgeschenke verzichtet werden. Friedrich dem Großen, Auftraggeber von Schloß Sanssouci, würde die gestrige Entscheidung des BGH bestimmt ebenfalls gefallen, ist doch das schöne Zitat überliefert: &#8220;Ich bin mit der Zeit ein gutes Postpferd geworden, lege meine Station zurück und bekümmere mich nicht um die Kläffer, die auf der Landstraße bellen.&#8221; </p>
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		<title>Leitfaden zur Wiederveröffentlichung gedruckter Wissenschaftstexte im Internet</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/05/19/leitfaden-zur-wiederveroffentlichung-gedruckter-wissenschaftstexte-im-internet/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 10:21:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[§137l]]></category>
		<category><![CDATA[unbekannte Nutzungsarten]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Leitfaden (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt hier als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der Schwerpunktinitiative Digitale Information entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den §137l des Urheberrechtsgesetzes fallen. Mit dieser seinerzeit heftig umstrittenen Regelung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Ein <a href="http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/leitfaden.pdf" target="_blank">Leitfaden</a> (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Kreutzer-Leitfaden-§137l.pdf" target="_blank">hier</a> als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der <a href="http://allianz-initiative.de/de/" target="_blank">Schwerpunktinitiative Digitale Information</a> entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__137l.html" target="_blank">§137l</a> des Urheberrechtsgesetzes fallen. Mit dieser seinerzeit heftig umstrittenen Regelung hatte der Gesetzgeber im Rahmen des sogenannten „Zweiten Korbs“ festgelegt, dass Online-Nutzungsrechte an älteren Texten unter bestimmten Voraussetzungen automatisch an die Verlage zurückfallen, die die entsprechenden Titel einst im Druck veröffentlicht hatten. Autoren hatten damals allerdings die Möglichkeit zu widersprechen. Außerdem konnten sie ihre Rechte rechtzeitig an eine wissenschaftliche Einrichtung zu übertragen, um eine allgemeine Zugänglichkeit für die Zukunft sicherzustellen. Einem entsprechenden Aufruf des <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/" target="_blank">Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft</a> waren zahlreiche Autoren gefolgt.</p>
<p>Aber worauf müssen Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute achten, die damals von Autoren Rechte zur Online-Publikation eingeräumt bekamen? Reicht eine E-Mail-Mitteilung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Welche Fristen sind zu beachten? Unter welchen Umständen ist eine Online-Veröffentlichung noch möglich, wenn der Autor die fristgemäße Rechteübertragung versäumt hat? Was ist bei Autoren zu beachten, die im Ausland leben – oder gar verstorben sind? Kann ein Autor für seine Mitautoren sprechen, oder braucht man von jedem eine Unterschrift?</p>
<p>Fragen über Fragen, die Kreutzer in allgemeinverständlicher Weise für alle betroffenen Institutionen beantwortet hat. Ganz leichte Lektüre ist es nicht – die praktischen Bedürfnisse der Wissenschaftsinstitutionen waren dem Gesetzgeber seinerzeit offenbar nicht im vollen Umfang bewusst.</p>
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