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	<title>iRights.info - Blog &#187; Literatur</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Schreibwaren &#8211; Das Buch und seine Zukunft</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 22:08:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Freiburg findet an diesem Wochenende das Festival „Schreibwaren. Das Buch und seine Zukunft“ statt. Darin geht es um nichts geringeres als die Zukunft des gedruckten Wortes. Mit dabei sind Autoren, Verleger und Experten, darunter auch iRights.info-Redakteurin Valie Djordjevic, die am Sonntag um 11 in der Matinee-Vorstellung unter dem Titel ESPRESSO BOOK MACHINE I zusammen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-2363 alignleft" title="logoschreibwaren" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/12/logoschreibwaren.jpg" alt="Logo Schreibwaren" width="200" height="142" />In Freiburg findet an diesem Wochenende das Festival <a href="http://www.schreibwaren-festival.de" target="_blank">„Schreibwaren. Das Buch und seine Zukunft“</a> statt. Darin geht es um nichts geringeres als die Zukunft des gedruckten Wortes. Mit dabei sind Autoren, Verleger und Experten, darunter auch iRights.info-Redakteurin Valie Djordjevic, die am Sonntag um 11 in der Matinee-Vorstellung unter dem Titel ESPRESSO BOOK MACHINE I zusammen mit Joost Smiers (Wissenschaftler und Autor, Niederlande), Antje Kunstmann (Verlegerin, Deutschland, angefragt) und Ernst Piper (Literaturagent, Deutschland) auf dem Panel sitzt und über E-Books, Autorschaft, Copyright und &#8211; wie immer &#8211; das Internet diskutiert.</p>
<p>Auch das restliche Programm hört sich sehr empfehlenswert an &#8211; eine gute Mischung aus Lesungen und Diskussionen, unter anderem mit Thomas Meinecke, Kathrin Passig, Rüdiger Wischenbart, Mercedes Bunz, Melinda Nadj Abonji und und und.</p>
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		<title>Anhörung des BMJ zum 3. Korb der Urheberrechtsnovelle &#8211; Open Access</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 08:52:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bibliotheken]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrechtsreform]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht. Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund hier. These sei, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht.</p>
<p>Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund <a href="http://www.bpb.de/themen/BX7HIN,0,Open_Access.html">hier</a>.</p>
<p>These sei, dass es gibt keine ausreichende freie Publikation von Forschungsergebnissen gebe. Weis: &#8220;Fragen wir un erster Runde die Wissenschaftsverlage, ob es in ausreichendem Maß freien Zugang zu wiss. Publikationen gibt.&#8221;</p>
<p>Los geht&#8217;s:<span id="more-2078"></span></p>
<p><a href="http://www.boersenverein.de/de/portal/Rechtsabteilung/186978">Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels</a>: Ich erlaube mir eine kleine Korrektur: es kann nicht sein, dass es um kostenfreien Zugang zu wissenschftl. Publikationen geht. Das ist der Fall bei der Golden Road, die es bei den meisten Verlagen gibt. Der Autor oder sein Arbeitgeber trägt die Publikationskosten, dann ist der Beitrag unentgeltlich verfügbar. Unentgeltlich kann nicht bedeuten, dass etwas kostenlos angeboten wird, wofür der Verlag selber eine Leistung erbringt, die nicht von der öffentlichen Hand bezahlt wird. Selbstverständlich kostenlose Angebote, wenn die Kosten bezahlt sind, nicht, wenn der Verlag selber eine Leistung erbringt, die Geld wert ist.</p>
<p>Barbara Kalumenos, Director of Public Affairs bei <a href="http://www.stm-assoc.org/">STM</a>, einem Verband wissenschaftlicher Verlage, weist darauf hin, dass  es heute &#8220;neue Entwicklungen wie HTML, mobile Computing&#8221; gebe, da muss es für die Verlage die Chance geben, dass sie die Investitionen wieder verdienen.</p>
<p><a href="http://www.kuhlen.name/">Rainer Kuhlen</a> vom <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/">Aktionsbündnis für Urheberrecht und Wissenschaft</a> weist darauf hin, dass es keine Institutionen gibt, die Wissenschaftler über eine Publikationspflicht dazu verpflichten wollen, ihre Erstveröffentlichungen Open Access zu publizieren. Es gehe lediglich um eine Anbietungspflicht für Zweitveröffentlichungen, wenn die Erkenntnisse mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Niemand habe etwas dagegen, dass Autoren in kommerziellen Verlagen publizieren. Das sei aber eine andere Frage, ob der Gesetzgeber Geschäftsmodelle der Verlage über das Urheberrecht schützen wolle.</p>
<p>Vertreter Deutscher Bibliotheksverband: Wir beobachten so etwas wie Marktversagen. Bestimmte Titel sind Monopolstrukturen. Keine Bibliothek kann auf diese Titel verzichten, das zeigt sich in der Preisgestaltung. Der Gesetzgeber muss diese Monopolstrukturen aufbrechen</p>
<p>Vertreter des <a href="http://oa.helmholtz.de/index.php?id=55">Open Access-Arbeitskreises der Helmholtz-Gemeinschaft</a>: In der Wissenschaft sind Autoren gezwungen, bei bestimmten Publikationen zu veröffentlichen. Sie sind gezwungen, in einem der so genannten Core Journal des Verlags Thomson Reuters zu publizieren. Es gibt zwar inzwischen gute OA-Journals, aber das reicht nicht aus.</p>
<p>Timo Ehmann Aktionsbündnis Urheberrecht: Es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Beispiel: GRUR, Auflage 3500 Exemplare, Einzelheft 44 Euro, pro Ausgabe mehr als 120.000 Euro Einnahmen; ich habe etwas veröffentlicht, dafür gab&#8217;s 350 Euro, d.h. ca. 1-3% Autorenhonorare in den Produktionskosten. Aber es geht nicht nur um Ökonomie, es bestehen auch sehr lange Wartezeiten, bis etwas veröffentlicht wird.</p>
<p><a href="http://www.vdz.de/uebervdz-gremien.html#europa">Christoph Fiedler, VDZ</a>: Finde es problematisch zu sagen, das Urheberrecht soll dem Verleger nicht ermöglichen zu entscheiden, wie er etwas veröffentlichen will. Die Vorschläge laufen auf ein Parallelveröffentlichungsrecht hinaus. Da muss man vorher sehen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt.</p>
<p>Lipp, Leiterin Informationsversorgung, <a href="http://www.dfg.de/index.jsp">DFG</a>: Es gibt einen Handlungsbedarf dort, wo der Grüne Weg unterstützt werden soll, also die Veröffentlichung des Originalformats nach  einer gewissen Frist. Derzeit müssen Autoren fast immer ausschließliche Verwertunsgrechte abtreten. Nach einer gewissen Embargofrist soll das einfach Verwertungsrecht an den Autoren zurückfallen. Zweck der Publikation ist Verbreitung, nicht Kommerzialisierung.</p>
<p>Werner, Wissenschaftsministerium Sachsen und <a href="http://www.kmk.org/">KMK</a>: Auch die Länder sehen Handlungsbedarf. Es muss schnelle Verbreitung gewährleistet sein. Das allein über Verlage zu ermöglichen, geht nicht, es ist ein Zweitveröffentlichungsrecht einzuräumen. Horrende Preissteigerungen lassen große Probleme entstehen.</p>
<p>Weis (BMJ): Soll es eine Anbietungspflicht geben?</p>
<p>Kuhlen: Veröffentlichung soll vertraglich so geregelt werden, dass nach Peer Review Publikationen zur Verfügung stellen, also eine Art Minus-Embargo. In der Berlin-Brandenburgsichen Akademie der Wissenschaft hat das offenbar über eine einfache Änderung der Arbeitsverträge funktoniert.  Vor Jahren hat man ähnliches bei der Patentierung getan durch das Arbeitnehmererfindergesetz. Der Aufschrei, das sei das Ende des Abendlandes, Wissenschaflter werden nicht mehr erfinden, wenn es das gibt &#8211; nichts ist passiert. Wenn es dann keine Geschäftsmodelle der Verlage gibt, tant pis &#8211; dann gibt es eben keine.</p>
<p>DFG: Anbietungspflicht widerspricht Grundsätzen der Wissenschaft. Es darf keinen Zwang geben, weder zu Erst-, noch zu Zweitveröffentlichung.</p>
<p>Wolfgang Schimmel, verdi: Anbietungspflicht hat im Urheberrecht nichts zu suchen, das ist rein Sache von Arbeits- und Tarfiverträgen.</p>
<p>VDS Bildungsmedien: Es steht jedem Wissenschaftler frei, sein Werk der Universität anzubieten. Vermischt wird die Frage nach der Informationsfreiheit und ob ich in einem renommierten Journal veröffentlichte Beiträge weiter verwerten darf.</p>
<p>Kuhlen: In anderen Ländern ist es sehr deutlich, dass es Anbietungspflichten gibt &#8211; in Ländern, in denen die Wissenschaftsfreiheit nicht bedroht ist, z.B. in den USA, aber auch in Förderrichtlinien der EU.</p>
<p>Sprang: Wäre ein eindeutiger Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Helmholtz-Gemeinschaft: Muss dem widersprechen. Die Gemeinschaft schreckt vor Anbietungspflicht zurück, weil sie keine Spitzenwissenschftler mehr anziehen können, da die Wissenschaftler gezwungen sind, in Zeitschriften mit Monopolstrukturen zu veröffentlichen und daher keine Bedingungen akzeptieren. Kein Wissenschaftler beklagt einen Eingriff in seine Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Pflüger, Wissenschaftsministerium Stuttgart: Anbietungspflicht ist ganz klar nicht verfassungswidrig.</p>
<p>Jetzt Frage nach Zwangslizenzierung: keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt</p>
<p>Also TOP 3: Zweitverwertungsrecht (Änderung des §38 UrhG) &#8211; Hintergrund: Gerd Hansen: Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">PDF</a>)</p>
<p>Sprang: Urheber unbenommen, mit Verlag zu verhandeln, wie er Beiträge zweitvertwerten kann und ob er einen Verlag haben will. Wenn er das tut, wird er es mit Blick auf optimale Sichtbarkeit tun. Wenn das ein Verlagspartner ist, muss er in Sichtbarmachung investieren, und diese Inv. muss er verdienen, in einem harten Wettbewerb. Das setzt voraus, dass der Verlag Rechtspositionen rechtssicher erwerben kann. Aus Sicht des Verlags kann es nicht von vornherein so sein, wann seine Veröffentlichung zum Freigut wird. Dann hätten wir nicht nur eine Schranke im UrhG des Urhebers, die in der EU nicht verankert ist, sondern auch noch eine Enteignung der Verlage. Dort rentieren sich bisweilen schon jetzt Publikationen nicht mehr. Letzlich würde es dem Autor schaden, weil er keinen Partner mehr finden kann. Sprang spricht davon, dass der Autor &#8220;frei kontrahieren&#8221; kann.</p>
<p>Gabriele Beger, Dt. Bibliotheksverband: Änderung des §38 will Wissenschaftler genau nicht zwingen, etwas zu tun, was er nicht will. Es muss stattdessen genau der Urheber sein, der gestärkt werden soll. Er darf nicht mehr in einer schwächeren Situation sein, und es soll auch nichts parallel veröffentlicht werden. Veröffentlichungen in Zeitschriften sind nach einem halben Jahr ohnehin oft obsolet. Es geht nicht um eine Zwangslizenz und Druck auf Urheber. Er kann, wenn er es will, darauf verzichten. Aber Monopolisten können keinen Druck mehr ausüben.</p>
<p><a href="http://www.boehmert.de/anwaelte/rechtsanwaelte/nordemann-schiffel-dr-anke-maitre-en-droit.html">Anke Nordemann-Schiffel</a>, <a href="http://www.brak.de/seiten/01.php">Bundesrechtsanwaltskammer</a>: Diskussion um Open Access zieht die Diskussion vom Nutzer her auf. Es geht um ein Zweitverwertungsrecht, nicht um Zweitverwertungspflicht. Hat aber mit Open Access nichts zu tun. Es geht nicht um Stärkung der Autorenrechte.</p>
<p>Kuhlen: §38 hat mit Schrankenregelungen nichts zu tun. Natürlich wissen wir, dass Elsevier und andere schon Zweitveröffentlichungen erlauben, aber das ist eine Art Gnade, die jederzeit wieder entzogen werden darf, und auf die wir Wissenschaftler uns nicht verlassen wollen. Mit §38 ist nicht geholfen.</p>
<p><a href="http://www.ifross.org/ifross_html/wir.html#Personen">Till Jaeger, ifross</a>: §38 ist keine OA-Regelung. Aber er ist als Missbrauchsschutzregelung erforderlich. Er sollte auch nicht nur für Wissenschaftspublikationen gelten. Die kleinen Verlage haben damit überhaupt kein Problem. Das tatsächliche Problem ist die Internationalisierung der Verlagsszene. Publikationen sind in Zukunft nur noch online über u.U. sehr teure Repositorien zugänglich, d.h. §38 kann Schutz davor bieten, dass Werke gar nicht mehr zugänglich sind.</p>
<p>Dt. Bibliotheksverband: Wissenschaftler sind verunsichert, welche Verträge sie unterschrieben haben. Es wäre eine große Hilfe, wenn die Universität sicher wüsste, was der Status ist.</p>
<p>Ehmann: Müssen kollisionsrechtliche Bedenken ausklammern, denn wenn wir im dt. Recht etwas regeln, dann machen wir das im dt. Recht. Mit dem hohen Lied auf die maximale Freiheit, das Herr Sprang singt, könnte man das gesamte Arbeitsrecht abschaffen mit dem Hinweis darauf, jeder Arbeitnehmer kann sich den Arbeitgeber, der ihn ausbeutet, selber aussuchen.</p>
<p>Schimmel, verdi: Wer nicht bei einem renommierten Verlag publizieren kann, kommt nicht voran. Das nutzt der Verlag aus in Richtung auf Autoren und Käufer (Bibliotheken). Ich wundere mich über die Treuherzigkeit, mit der die Wissenschaftler immer wieder zu denen laufen, die sie ausbeuten. Der Gesetzgeber sollte mit den mildesten Mitteln herangehen. §38 bietet da eine gute Möglichkeit. Das hausgemachte Problem darf nicht damit gelöst werden, dass man das Selbstbestimmungsrecht der Urheber beschränkt. Gehen sie in die Bibliothek, da haben sie Open Access.</p>
<p>Sprang: Kollisionsrechtliche Probleme bestehen schon mit der Schweiz, worauf Hilty und Peukert hingewiesen haben. §38 ist eben doch eine Schranke. Der Urheber kann seine Rechte nicht mehr uneingeschränkt auf den Verlag übertragen, damit ist eine Entscheidungsfreiheit genommen. Schauen sie doch mal bei Subito nach, wann dort Zeitschriftenbeiträge bestellt werden. Ein Großteil der Erlöse wird erst spät erwirtschaftet.</p>
<p>Jaeger, ifross: Kollisionsprobleme gibt es schon so lange wie das Urheberrecht, man denke nur an Urheberpersönlichkeitsrechte, die es in anderen Ländern nicht gibt.</p>
<p>Barbara Kalumenos, STM: Wir haben durchschnittlich drei Autoren pro Artikel. Embargozeit: Es ist nicht richtig zu sagen, nach sechs Monaten wird nicht mehr genutzt, bei Life Sciences ist das so, aber in der Mathematik sind es drei Jahre.</p>
<p>Pelzer, Justiziarin Leipniz-Gemeinschaft: Wenn Wissenschaftler einheitlich Zweitverwertungsrecht hätten, hätten wir einen größeren Handlungsspielraum. Wir sind für Embargofrist, Unterscheidung nach Dsiziplinen ist nicht sinnvoll wg. interdisziplinärer Forschung. Wir müssen weg von den Knebelverträgen der Wissenschaftsverlage.</p>
<p>Weis (BMJ) weist darauf hin, dass man in der Kollisionsfrage nicht immer defensiv sein muss, man könne auch mit Gesetzesinitiativen Vorreiter sein. Aber für den Gesetzgeber ist es schon wert zu fragen, ob man mit einem Zweitverwertungsrecht 5% deutsche Verlage zum Adressaten macht, aber 95% des Marktes (ausländische Verlage) nicht. Allein die Tatsache, dass man von der Richtigkeit des eigenen Konzeptes überzeugt ist, reicht nicht aus.</p>
<p>Pflüger, Wissenschaftsministerium BaWü: Aus <a href="http://www.sherpa.ac.uk/romeo/">Romeo-Sherpa-Liste</a> ist zu entnehmen, dass Großteil int. Verlage Zweitverwertung zulassen.</p>
<p>Kuhlen: Man bringt dt. Urheber in bessere Vertragsposition. Man muss aber auch deutlich solche Regelungen in andere Länder tragen. Da hilft es immens, wenn Deutschland Vorreiter wäre. Wir haben dazu ja auch das <a href="http://www.ences.eu/">European Network for Copyright in Support of Education and Science</a> gegründet. Sammelbände und Proceedings sollten mit eingeschlossen werden in Regelung, nicht nur Zeitschriften, evtl. auch Bücher.</p>
<p>Schluss.</p>
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		<title>Urheberrecht reloaded: &#8220;Den gordischen Knoten durchschlagen &#8211; Ideen für ein neues Urheberrechtskonzept&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2010 06:00:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[iRights.info-Redakteur Till Kreutzer hat einen sehr spannenden Artikel geschrieben, in dem es um nichts weniger geht, als das Urheberrecht neu zu denken, um es zukunftsfähig zu machen: „Den gordischen Knoten durchschlagen – Ideen für ein neues Urheberrechtskonzept“. Dieser Artikel ist nun im Autorenblog CARTA erschienen. Der Artikel entstammt dem von iRights.info und der Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>iRights.info-Redakteur Till Kreutzer hat einen sehr spannenden Artikel geschrieben, in dem es um nichts weniger geht, als das Urheberrecht neu zu denken, um es zukunftsfähig zu machen: „Den gordischen Knoten durchschlagen – Ideen für ein neues Urheberrechtskonzept“. Dieser Artikel ist nun im Autorenblog <a href="http://carta.info/26165/den-gordischen-knoten-durchschlagen-ideen-fuer-ein-neues-urheberrechtskonzept/">CARTA</a> erschienen. Der Artikel entstammt dem von iRights.info und der Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichten Reader <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/04/13/copy-right-now-pladoyers-fur-ein-zukunftstaugliches-urheberrecht/">„Copy.Right.Now! &#8211; Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht“</a>.</p>
<p>Kreutzer beschreibt im Artikel seine Vision für ein neues Urheberrechtsmodell. Bei dem Text handelt es sich um eine kurze (vereinfachte) Zusammenfassung der Überlegungen und Thesen, die Kreutzer in seiner Dissertation <a href="http://www.irights.info/index.php?id=730">“Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen”</a> entwickelt hat.</p>
<p>Dabei wird im Text ein weiter Bogen von den Grundgedanken des Urheberrechts über die Entwicklungen in Recht, Technik und Gesellschaft bis zu den Grundzügen eines neuen Schutzkonzepts geschlagen. In der Einleitung schreibt Kreutzer dazu: „In den nachfolgenden Überlegungen wird der Frage nachgegangen, welche Maßnahmen notwendig sind, um das Urheberrecht zu einem zentralen Regelungsprinzip für eine globale Informationsordnung weiterzuentwickeln. Ein Urheberrecht, das seinem Anspruch als „Magna Charta der Informationsgesellschaft“ gerecht wird. Es wird in dieser zukunftsgerichteten Betrachtung nicht um „Körbe“ oder die Auslegung von EU-Richtlinien oder völkerrechtlichen Verträgen gehen. Vielmehr sollen einerseits die wesentlichen Defizite des geltenden Urheberrechts und deren Folgen dargestellt und andererseits meine Vision für einen neuen konzeptionellen Ansatz des Urheberrechts skizziert werden.“</p>
<p>Bei CARTA ist bereits der <a href="http://carta.info/25506/copy-right-now-plaedoyers-fuer-ein-zukunftstaugliches-urheberrecht/">Einleitungsartikel</a> des Readers von Jan Engelmann und iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp erschienen. Nach und nach werden weitere in &#8220;Copy.Right.Now!&#8221; erschienene und von iRights.info-Autoren geschriebene Artikel bei CARTA veröffentlicht und sollen zur Diskussion anregen.</p>
<p>Der Reader steht unter einer Creative Commons-Lizenz und kann kostenlos bei der Heinrich-Böll-Stiftung in der Printversion bestellt werden (Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin; Mail: info@boell.de). Er steht ebenfalls kostenlos zum <a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf">Download</a> (PDF, 1,3 MB) bereit. </p>
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		<title>Copy.Right.Now! Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 08:01:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet: Durch die Digitalisierung geistiger Werke und den schnellen Austausch von Daten und Informationen werden starre Verfügungsrechte aufgelöst. Die Heinrich-Böll-Stiftung und iRights.info präsentieren einen Reader zum Thema, mit Texten von Lawrence Lessig, Cory Doctorow, Till Kreutzer, Ilja Braun und anderen. Der Reader [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet: Durch die Digitalisierung geistiger Werke und den schnellen Austausch von Daten und Informationen werden starre Verfügungsrechte aufgelöst. Die Heinrich-Böll-Stiftung und iRights.info präsentieren einen Reader zum Thema, mit Texten von Lawrence Lessig, Cory Doctorow, Till Kreutzer, Ilja Braun und anderen.</p>
<p>Der Reader steht ab sofort als <a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf">PDF</a> zur Verfügung (1,3 MB), ab dem 15. April liegt er auch gedruckt vor und kann kostenlos bestellt werden (Informationen am Ende). Der folgende Text ist die Einleitung von Jan Engelmann (Heinrch-Böll-Stiftung) und Matthias Spielkamp (iRights.info). Redaktionell betreut wurde er auf Seiten von iRights.info durch Philipp Otto.</p>
<p>Das geltende Urheberrechtsregime reibt sich zunehmend an der digitalen Alltagswirklichkeit. Während es ursprünglich als ein auf den „genialen” Schöpfer zugeschnittenes Schutzrecht gegen Missbrauch konzipiert war, verstoßen wir, ob gewollt oder unbeabsichtigt, täglich gegen bestehendes Recht. Verlustfreies Kopieren gilt den einen als Zugewinn an Freiheit, den anderen als Einschränkung von künstlerischer Verfügungsgewalt und drohender Einnahmenverlust. Ein Ende der „Copyright Wars“ erfordert ein politisches und rechtstheoretisches Neudenken.<br />
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<h3>Lost in La Mancha</h3>
<p>Knapp 400 Jahre, bevor ein mexikanischer Schwanzlurch den deutschen Literaturbetrieb in Wallung brachte, ritt ein verarmter Landadliger durch die kastilische Hochebene. Sein Schöpfer, der gerichtsnotorische Miguel de Cervantes, präsentiert ihn als verirrte Seele, dem die exzessive Lektüre von Ritterromanen den Verstand vernebelt hat. Mit unseren heutigen Begriffen würden wir Don Quijote wohl als Opfer des hohen Datenaufkommens oder einen Geschädigten von virtuellen Rollenspielen ansehen.</p>
<p>Nicht nur seine literarische Figur, auch Cervantes selbst hatte die Konsequenzen seiner Einbildungskraft zu tragen: Kurz nach Erscheinen des ersten Teils des Romans El ingenioso hidalgo Don Quijote de la Mancha (1605) folgten etliche Raubdrucke. Das war damals nichts Ungewöhnliches, da Verlage noch nicht als Rechteinhaber im heutigen Sinne in die Verwertungskette eingriffen und die Drucker ihr technologisches Monopol weidlich auszunutzen verstanden. Der kommerzielle Erfolg des Don Quijote rief allerdings auch andere Trittbrettfahrer auf den Plan: Eine apokryphe Fortsetzung durch einen gewissen Alonso Fernández de Avellaneda, die 1614 in Umlauf kam, beschleunigte die Fertigstellung des zweiten Bandes (1615) durch Cervantes selbst. Wie der Plagiierte darin auf seinen Plagiator reagiert, sagt viel darüber aus, wie das System der literarischen Öffentlichkeit vor der Epoche des Urheberrechts funktionierte.</p>
<p>In seinem Prolog an den Leser versichert Cervantes, keinerlei „Scheltworte, Zank und Schmähen” gegen den Verfasser der ungenehmigten Fortsetzung gebrauchen zu wollen. Im Übrigen wisse er recht gut, „was die Versuchungen des Teufels sind, und dass eine der größten die ist, es einem Menschen in den Kopf zu setzen, er könne ein Buch schreiben und drucken lassen, mit welchem er ebensoviel Ruhm als Geld und ebensoviel Geld als Ruhm gewönne”. Zugleich versieht er seinen Text mit einer Art Echtheitszertifikat und bekräftigt, „dass dieser zweite Teil des <em>Don Quixote</em>, den ich dir jetzt übergebe, von dem nämlichen Künstler und aus dem nämlichen Zeuge wie der erste gearbeitet sei und ich dir hiermit den <em>Don Quixote</em> übergebe, vermehrt und endlich tot und begraben, damit keiner es über sich nehme, neue Zeugnisse seinetwegen herbeizubringen”.</p>
<p>Im Verlaufe der Romanhandlung begegnet Don Quijote zahlreichen Figuren, die von sich behaupten, sowohl Cervantes’ ersten Teil als auch Avellanedas Rip-off schon gelesen zu haben, und nun dem Protagonisten der „legitimen” Fortsetzung seine Authentizität attestieren. Nicht selten geschieht dies unter hämischen Querverweisen auf das Plagiat, und Cervantes nutzt jede Gelegenheit, dem Nachahmer dessen vermeintlich schlechtere Lösungen bei der Entfaltung des Plots unter die Nase zu reiben. Dadurch verlängert sich das in der Romanhandlung angelegte Vexierspiel zwischen Wirklichkeit und Fiktion bis ins Unendliche. Im 62. Kapitel wird der Ritter von der traurigen Gestalt in einer Druckerei in Barcelona sogar Zeuge, wie das Buch Avellanedas korrigiert wird. Ein in der Literaturgeschichte wohl einmaliges Hase-und-Igel-Rennen gerät zum ironischen Kommentar über Autorschaft im Manuskript-Zeitalter.</p>
<p>Cervantes führt mit seinem <em>Don Quijote</em> vor, wie im 17. Jahrhundert das einstmals lockere Verhältnis zu Varianten und Umarbeitungen von Stoffen allmählich einem robusteren Verständnis von Autorschaft und damit einhergehenden Ansprüchen (auf finanzielles und symbolisches Kapital) zu weichen beginnt. Und gerade weil dem Urheber Cervantes für die Absicherung seiner Werkherrschaft keine anderen Sanktionen zur Verfügung stehen, wertet er den literarischen Diebstahl zum auktorialen Spiel mit intertextuellen Verweisen um. Aus der vermeintlichen Schwäche des Systems wird so eine Stärke der Kunst: Cervantes verfasst in souveräner Manier eine Art literarische Unterlassungsklage, und die selbstreferenzielle Verhandlung seines eigenen Falls macht den Don Quijote zum ersten Gründungstext der literarischen Moderne.</p>
<h3>Lost Souls</h3>
<p>Die Vorstellung von geistigem Eigentum, die untrennbar an die Genieästhetik der Goethe-Zeit geknüpft ist, hat Konkurrenzen wie jene zwischen Cervantes und Avellaneda zur Regel gemacht. Heute sind Urheberrechtsverletzungen schlicht justiziabel. Literarischer Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt mehr, das von der literarischen Öffentlichkeit als Gesellschaftsspiel goutiert würde, sondern beschäftigt Autoren, Erbengemeinschaften und Anwaltskanzleien. Dabei hat die jedem Internetbenutzer gegebene Möglichkeit zum „Cut &amp; Paste” die Hemmschwellen zum Verbreiten und Umarbeiten fremder Werke enorm gesenkt. Den Kulturwissenschaftler Philipp Theisohn „verwundert es nicht, dass das Netz aus Sicht der buchgestützten Literaturproduktion vorwiegend als ein <em>plagiarischer </em>Raum wahrgenommen wird, als eine Sphäre, in welcher der Autor als die Person, zu welcher er sich seit der Erfindung des Buchdrucks allmählich entwickelt hatte, systematisch entrechtet, enteignet, aufgelöst wird”.</p>
<p>Wie <strong>Jeannette Hofmann</strong><em> </em>in ihrem Beitrag hervorhebt, ist die Logik des urheberrechtlichen Weltbildes eng an einen dogmatischen Diskurs geknüpft. Dies mache es schwierig, die technologischen Möglichkeiten der digitalen Ära mit der engen Schöpfer-Werk-Beziehung aus dem 18. Jahrhundert zur Deckung zu bringen. Dieser unaufgelöste Widerspruch von tradierten Denk- und Rechtsfiguren und der x-fachen Verstöße gegen ebendiese, erfordere die Abkehr von klassischen Kategorien und die Hinwendung zu neuen.</p>
<p>Für die (zumeist jüngeren) Protagonisten einer offenen Netzkultur hat sich mit dem Web 2.0 eine Utopie realisiert – der schnelle Austausch von Daten und Informationen weitgehend ohne Teilnahmebarrieren und mit selbst definierten Freiheiten. In dieser Perspektive ist das Beharren auf eine singuläre Urheberschaft, aus der sich bestimmte Verfügungsrechte ableiten, tendenziell unzeitgemäß, weil es an den Realitäten sozialer Austauschprozesse im Internet vorbeigeht. Selbst ein Bestsellerautor wie <strong>Jonathan Lethem</strong><em> </em>kritisiert die Haltung vieler Schriftstellerkollegen, die das Copyright „als ihr Geburtsrecht und Bollwerk, als den Nährboden für ihre unendlich fragilen Praktiken in einer raubgierigen Welt ansehen”.</p>
<p>Verschiedentlich ist schon als Kulturkampf bezeichnet worden, was sich gegenwärtig zwischen den Verfechtern des geltenden Urheberrechtsregimes sowie den Befürwortern von dessen Abschaffung, zumindest Reformierung, abspielt. Wie unsicher die Bewertungsmaßstäbe innerhalb der medienhistorischen Übergangsphase des 21. Jahrhunderts immer noch sind, zeigte nicht zuletzt die Meta-Debatte um Helene Hegemanns <em>Axolotl Roadkill</em>. Zwar konnte Hegemann, zum Zeitpunkt der Abfassung bzw. Kompilation des Textes erst 17 Jahre alt, einen gewissen Welpenschutz für sich beanspruchen, weil sie als <em>digital native</em> „geistiges Eigentum” im Grunde als kontrafaktische Bestimmung jenseits ihrer Lebenswirklichkeit ansah. Aber die gelassene Selbstverständlichkeit, mit der sie dem Plagiatsvorwurf zunächst begegnete, wirkte wie Schmieröl für die Mechanik der eingespielten Skandal-Ökonomie.</p>
<p>Als ihre nicht ausgewiesene Einlagerung von fremden Textpartikeln in <em>Axolotl Roadkill </em>aufflog, kam es zu einer bemerkenswerten Arbeitsteilung zwischen Verlag und Autorin. Während Ullstein sich sofort um die nachträgliche Einholung von Abdruckgenehmigungen bemühte, beharrte Hegemann in einem inzwischen schon legendären Statement auf der „Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess”. Zwar gestand sie ein, sich aus fremden Quellen (u. a. Blogs) bedient zu haben, rechtfertigte das Text-Sampling aber als adäquate ästhetische Verfahrensweise: „Originalität gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit.” Wo kein Original, da kein Plagiat – auf der Basis dieser Gleichung stritt das gesamte deutsche Feuilleton im Frühjahr 2010 über die Legitimität klassisch moderner Verfahren (Pastiche, Collage, Montage) im Kontext digitaler Medien – ohne sich auf ein abschließendes Urteil verständigen zu können. Als gar eine Ehrung Hegemanns mit dem Leipziger Buchpreis möglich erschien, sah sich der Verband Deutscher Schriftsteller zur „Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums” genötigt, in der er unmissverständlich klar stellte: „Missachtung, Aushöhlung und sträfliche Verletzung des Urheberrechts führt zur Entwertung, Aufgabe und schließlich zum Verlust jedweder eigenständigen intellektuellen und künstlerischen Leistung.”</p>
<p>Dass eine solche Bekräftigung des rechtlichen Status quo überhaupt nötigt ist, verstärkt den Eindruck, dass knapp vier Jahrzehnte nach Roland Barthes’ philosophischem Todesstoß für den Autor auch das Urheberpersönlichkeitsrecht („Droit d’Auteur”) nur noch eine Art untotes Dasein fristet. Zentrale urheberrechtliche Begriffe wie „Schöpfungshöhe” bedürfen der ständigen juristischen Neuauslegung, Plagiatsverdachtsmomente bei besonders gut laufenden Buchtiteln sind schon fast die Regel. Doch zu sagen, dass der Kaiser nackt ist, bleibt allein einem Teenager vorbehalten, dessen mangelndes Rechtsbewusstsein mit zum Teil sehr originellen Metaphern kompensiert wird. So wirkt die pikareske Helene Hegemann, die sich laut eigener Aussage als „Untermieter im eigenen Kopf” fühlt, fast wie eine postheroische Wiedergängerin des Don Quijote.</p>
<h3>Lost in Music</h3>
<p>Der Kaiser besaß einstmals einen Thron. Von dort ordnete er die Verhältnisse, nach denen Künstler ihre Werke in die Öffentlichkeit trugen. Tonfolgen, akustisch gespeichert und auf physische Trägermedien gepresst, bilden das jahrzehntelang gültige Geschäftsmodell der Musikindustrie. Ein eigenes Schutzrecht für Studioaufnahmen verbietet deren unerlaubte Verwertung durch Dritte, erfolgreiche Chartbreaker sorgen für die Quersubventionierung hoffnungsvoller Nachwuchskünstler, Einnahmeausfälle durch Privatkopien werden durch zusätzliche Abgaben auf Leermedien und Geräte ausgeglichen.</p>
<p>Heute ist es der König Kunde, der eine neue Sitzverteilung fordert. Das Kompressionsformat MP3, in den achtziger Jahren durch das Fraunhofer Institut entwickelt, hat einen Siegeszug trägerloser Musik begründet, der das eingespielte System von kanalisiertem Angebot und Nachfrage komplett ins Wanken gebracht hat. Seitdem Musikdateien über Peer-to-Peer-Filesharing (und oft ohne Genehmigung der Rechteinhaber) getauscht werden können, verzeichnen Plattenfirmen herbe Umsatzrückgänge. Die rapide Verbreitung von Musik via Tauschbörsen und Upload-Plattformen zeigt in aller Unerbittlichkeit auf, dass technologischer Wandel immer auch die „kreative Zerstörung” existenter Märkte nach sich zieht. Mit restriktiven Maßnahmen wie Digital Rights Management, wodurch gekaufte CDs auf den heimischen Computern nicht mehr liefen, verprellte die Musikindustrie noch die letzten gutwilligen Kunden. Eine ganze Branche leidet seitdem unter Liebesentzug und wartet auf den weißen Ritter.</p>
<p>Der Musikmanager <strong>Tim Renner </strong>vergleicht die gegenwärtige Situation mit jener zwischen den Weltkriegen, als das aufkommende Radio von den großen Medienkonzernen als gefährliche Konkurrenz angesehen wurde. Angesichts der Digitalisierung musikalischer Inhalte, so Renner in seinem Beitrag, stellen sich heute eigentlich ganz ähnliche Herausforderungen: Nur ein politisch forcierter Kontrahierungszwang zwischen Urheber- und Leistungsschutzrechtinhabern auf der einen Seite sowie Technologieunternehmen und Anbietern von Internetanschlüssen auf der anderen könne beim Marktversagen in der Musikbranche Abhilfe schaffen.</p>
<p>Die Zeichen der Zeit weisen gegenwärtig jedoch nicht in die Richtung einer Entwicklung innovativer Marktmodelle. Schon eher ist eine Erhöhung des strafrechtlichen Drucks gegenüber illegalen Nutzungsformen zu beobachten. Das französische Modell der „Three-Strikes-Out”, das nach zweimaliger Abmahnung eine Kappung des Internetanschlusses vorsieht, wird auch anderen Ländern zur Nachahmung empfohlen. In Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht im März 2010 die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärte, zeichnet sich noch keine konsistente Linie bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab. Unklar bleibt insbesondere die europäische Haltung beim internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), das das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Einkommen (TRIPS) ergänzen und bis Ende des Jahres beschlussfähig sein soll. Beobachter kritisieren seit langem die Intransparenz der laufenden Verhandlungsrunden, nur wenig Konkretes sickert an die Öffentlichkeit. Für den vorliegenden Reader hat <strong>Monika Emert</strong> sich die Mühe gemacht, den wohl richtungweisenden Netzregulierungs-Pakt der führenden Industrienationen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.</p>
<p>Während es den Content-Industrien in den letzten Jahren vor allem um die Wahrung ihrer abgeleiteten Rechte an Werken ging, taten sich viele Künstler immer stärker durch einen experimentellen Umgang mit dem Urheberrecht hervor. Angelehnt an die Zitatkultur im Hip-Hop, stellten musikalische Hybridbildungen von z. B. DJ Danger Mouse (<em>Grey Album</em>) oder Girl Talk (<em>Night Ripper</em>) sowie unzählige illegale Mashups auf den lokalen Dancefloors und globalen Plattformen wie YouTube eindrucksvoll die Formenvielfalt der Popkultur heraus. Über den ästhetischen Ansatz, das musikalische Archiv für kreative Neuschöpfungen zu gebrauchen, wurde seitdem immer wieder, auch vor Gericht, gestritten. Schnell rückte die Frage, inwieweit die juristischen „Copyright Wars” nicht auch die künstlerische Evolution behindern, in den Fokus der Debatten.</p>
<p>Der Dirigent und Konzeptmusiker <strong>Christian von Borries </strong>hält die Unterscheidung zwischen Original und Bearbeitung in der Musik für obsolet. Er bedient sich einer speziellen Software, die fremde Kompositionen in Partituren rückübersetzt und als Weiterbearbeitung aufführbar macht. So wurden in der documenta-Arbeit <em>Auf einmal &amp; gleichzeitig. Eine Machbarkeitsstudie</em> unter anderem Versatzstücke von Prokofjew, Schostakowitsch, Pierre Boulez, John Adams und Kanye West verwurstet. Dieses musikalische Gangstertum, so Borries, sei als legitime Form der Aneignung tief in der Musikgeschichte verankert. Auch die Künstlerin <strong>Cornelia Sollfrank </strong>plädiert in ihrem Beitrag für einen „Diskurs der künstlerischen Störung von Originalitäts- und Autorschaftskonzepten”. Was das konkret bedeutet, stellte Sollfrank in dem Ausstellungsprojekt „Legal Perspectives” unter Beweis. Dort münzte sie den juristischen Eiertanz um eine digitale Warhol-Appropriation einfach in einen Kommentar zur Urheberrechtsdebatte um.</p>
<h3>Lost in translation</h3>
<p>Jeff Bezos, der mit seinem Amazon-Buchladen nicht nur den klassischen Buchhandel an die Wand drückt und selbst großen Verlagen seine Bedingungen diktieren kann, gibt sich abgezockt und vorausschauend. Auf lange Sicht, sagte er dem <em>Wall Street Journal</em>, werden Bücher auf elektronischen Geräten gelesen werden. Physische Bücher verschwänden nicht, so wie Pferde nicht verschwunden seien nach der Erfindung des Automobils. Aber es gebe keinen Bestandsschutz für Technologien. Auf den Einwand, dass viele Leser aber doch an den taktilen, den fassbaren Eigenschaften ihrer Bücher hingen, entgegnete Bezos: „Ich bin mir sicher, Menschen lieben auch ihre Pferde. Aber sie werden nicht auf ihrem Pferd zur Arbeit reiten, nur weil sie ihr Pferd lieben. Es ist unsere Aufgabe, etwas Besseres zu entwickeln als ein physisches Buch.”</p>
<p>Doch über eine Eigenschaft dieses „Besseren” spricht Bezos ungern, und mit ihm viele Unternehmer, die mit digitalen Inhalten Geld verdienen: den Wandel vom Eigentum zur Lizenzierung. Wer sich ein elektronisches Buch auf den Kindle lädt, der „kauft” nur noch in Anführungszeichen. Denn an einem „unkörperlichen Werkstück”, wie so ein E-Book, ein MP3, ein Film aus der Online-Videothek in schillernder Juristenprosa heißt, erwirbt der Nutzer kein Eigentum. Sondern er erwirbt den Zugang zu einem Werkstück durch eine Lizenz, die ihm die Nutzung des Werks ermöglicht. Das mussten einige Besitzer des Kindle-Lesegeräts im Juli 2009 schmerzlich erfahren, als von einer Sekunde zur nächsten ausgerechnet George Orwells <em>1984</em> von ihren Kindles verschwand. Amazon hatte sie gelöscht, wozu die Firma in der Lage war, weil sie niemals die Kontrolle über die Geräte aufgibt, für die Kunden 250 Euro und mehr auf den Tisch legen.</p>
<p>Amazon ist kein Einzelfall, worauf auch <strong>Cory Doctorow</strong>, erfolgreicher Science-Fiction-Autor und Kämpfer gegen jede Art von Nutzer-Knebelung, in diesem Reader hinweist. Apples iTunes Music Store, inzwischen nicht mehr nur von der Musikbranche, sondern auch von der Filmwirtschaft und nun sogar von den Presseverlagen geradezu als Heilsbringer verehrte Online-One- Stop-Shop, in dem alles gekauft werden kann, was sich nicht anfassen lässt, ist vom gleichen Schlag. Dass seine Geschäftsbedingungen gegen deutsches Recht verstoßen, ist so gut wie sicher, doch der Prozess, den die Verbraucherzentralen in Deutschland gegen Apple führen, dauert Jahre, kostet einen Haufen Geld und Ressourcen. Wenn er abgeschlossen sein wird, warten die Bedingungen einiger Tausend anderer Angebote, von Social Networks bis zu E-Mail-Providern. Den Augiasstall auszumisten, muss im Vergleich dazu ein Traumjob sein.</p>
<h3>Lost and found</h3>
<p>Die Politik hält mit diesen Veränderungen des Marktes und der Geschäftsmodelle nicht Schritt. Doch ist der Grund dafür nicht die natürliche Verlangsamung im demokratischen Prozedere, bei der der Gesetzgeber der technischen Entwicklung hinterherhinkt. Die sogenannte „kooperative Gesetzgebung”, mit der das Bundesjustizministerium versprochen hatte, die Interessenvertreter der Urheber, der Verbraucher und der Wirtschaft direkt in den Gesetzesvorbereitungsprozess einzubinden, stellt sich nach beinahe zehn Jahren dar als die Möglichkeit, den Wünschen der Verwertungsindustrie noch mehr Gewicht zu geben. Die Interessen der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und der Urheber selbst wurden diesen wiederholt untergeordnet.</p>
<p>Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das nach dem Willen der schwarz- gelben Koalition in dieser Legislaturperiode kommen soll, ohne dass vorher auch nur evaluiert worden wäre, (a) welches Problem es lösen soll, (b) ob es dieses Problem lösen kann und (c) zu welchen Kosten für die Allgemeinheit es das tun würde, ist nur das jüngste in einer Reihe von Beispielen. <strong>Ilja Braun </strong>wundert sich in seinem Beitrag zum Leistungsschutzrecht über die Chuzpe, mit welcher der „Content-Klau” von Web-Portalen und News-Aggregatoren angeprangert wird.</p>
<p><strong>Robin Meyer-Lucht </strong>verortet die Diskussion um das Leistungsschutzrecht im Kontext einer Rollenkrise des klassischen Journalismus. Dieser habe den Paradigmenwechsel durch die neuen Player im Web 2.0 im Grunde immer noch nicht richtig verstanden.</p>
<p>Wenn die gemeinsame Wertschöpfung im Internet (etwa auf Wikipedia, in Social Networks oder auf Blogs) ein wichtiger Indikator dafür ist, dass wir uns mit Hilfe der Technik dem Ideal einer offeneren Kultur anzunähern beginnen, dann ist es zweifelsohne notwendig, für die Zukunft rechtliche Vereinbarungen und zentrale Regularien zu entwickeln. Die Lösung, da ist sich der amerikanische Verfassungsrechtler und Harvard-Professor <strong>Lawrence Lessig </strong>in seinem Beitrag sicher, könne jedoch nicht darin bestehen, die juristische Komplexität bei den geistigen Eigentumsrechten zu erhöhen. Anhand der Lizenzierungsproblematik bei Dokumentarfilmen und der Google-Buchsuche zeigt er anschaulich, wie etwa die Verlängerung von Schutzfristen und die Erschwernis von öffentlicher Nutzung in letzter Konsequenz zu einer Verarmung unseres kulturellen Erbes führen können. Zumindest eine Antwort auf die verwerterzentrierte Haltung der Politik kann sein, das Heft selbst in die Hand zu nehmen, wie es beispielsweise Urheber mit den von Lessig mitentwickelten Creative-Commons-Lizenzen tun können. Die attraktiven Wahlmöglichkeiten für die Urheber im Umgang mit ihren eigenen Werken durch den Lizenzbaukasten Creative Commons beschreibt <strong>John Hendrik Weitzmann</strong>.</p>
<p>Doch so wichtig diese Ansätze einer Selbstorganisation sind, so wenig werden sie tiefer liegende Probleme lösen, wie die fundamentalen Veränderungen im Verhältnis von Verwertern auf der einen, Urhebern und Verbrauchern auf der anderen Seite. Dass man darum beim Urheberrecht einen viel stärkeren Fokus auf den Nutzerschutz legen müsste, begründet der Rechtswissenschaftler <strong>Gerd Hansen </strong>in seinem Beitrag.</p>
<p>Und <strong>Till Kreutzer</strong>, Mitbegründer von iRights.info, schlägt weitreichende Regelungsalternativen vor, mit denen sich der gordische Knoten durchschlagen ließe, in dem vor allem die gegensätzlichen Interessen der Urheber und Verwerter verwickelt sind.</p>
<p><strong>Ilja Braun </strong>blickt demgegenüber auf die Empirie der bisherigen Reformbemühungen und problematisiert angesichts der herrschenden Vergütungsregeln die mangelnde Verhandlungsmacht der Urheber.</p>
<p>Nicht zuletzt wird die Idee einer Kulturflatrate – eine Pauschalvergütung digitaler Nutzungsformen – derzeit intensiv wie nie diskutiert. Wie die grüne Europaabgeordnete <strong>Helga Trüpel</strong> und (gemeinsam mit <strong>Simon Edwin Dittrich</strong>) <strong>Malte Spitz</strong>, Mitglied im grünen Bundesvorstand, in ihren jeweiligen Beiträgen darlegen, wäre ihr womöglich zuzutrauen, einen Ausweg aus dem Dilemma zu bieten, das unweigerlich entsteht, wenn künstlerische Werke und kulturindustrielle Produkte verlust- und nahezu kostenfrei vervielfältigt werden können. Bei allen noch offenen Fragen der Ausgestaltung einer solchen Kulturflatrate: Eine zusätzliche Abgabe auf Breitbandabschlüsse hätte zumindest den Charme, Internetnutzer zu entkriminalisieren, die Justiz von Tausenden Bagatelldelikten zu entlasten sowie eine kompensatorische Vergütung der Urheber zu ermöglichen.</p>
<p>Wem diese Vorschläge zu radikal erscheinen, sei daran erinnert, dass eine Rechtsordnung immer auf der Anerkennung durch jene beruhen muss, deren Leben sie regulieren will. Schon jetzt verweigern Millionen von Menschen – Tauschbörsennutzer, Software-Kopierer, Mashup-Artisten – der geltenden Rechtsordnung ihre Zustimmung. Zehntausende haben das bei der letzten Wahl zum Ausdruck gebracht, indem sie ihr Kreuz bei einer Partei machten, die auf das Orange des revolutionären Aufbruchs setzte. Ob die Lösungen, die die Piratenpartei vorschlägt, den Interessen der beteiligten Stakeholder gerecht werden, ist mindestens umstritten. Der „Pirat” <strong>Jens Seipenbusch</strong> und der grüne Netzpolitiker <strong>Jan Philipp Albrecht </strong>erörtern in diesem Band ihre Gemeinsamkeiten und Differenzen.</p>
<p>Alles auf Anfang: Der mexikanische Schwanzlurch Axolotl verfügt, so erklärt es die Online-Enzyklopädie Wikipedia, über eine erstaunliche Fähigkeit: Er kann Gliedmaßen, Organe und sogar Teile des Gehirns und Herzens vollständig regenerieren. Vielleicht sollten sich die Theoretiker und Praktiker des Urheberrechts gerade an ihm ein Beispiel nehmen.</p>
<p>Der Reader <strong>Copy.Right.Now!</strong> - Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht, herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit iRights.info, liegt als <a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf">PDF</a> (1,3 MB) vor und kann in der gedruckten Fassung kostenlos bestellt werden bei der</p>
<p>Heinrich-Böll-Stiftung | Schumannstr. 8 | 10117 Berlin</p>
<p>Tel. 030-285340 | Fax: 030-28534109 | E-Mail: <a href="mailto:info@boell.de">info@boell.de</a></p>
<p><!--EndFragment--> <!--EndFragment--></p>
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		<title>Eine kurze Geschichte über Twitter und&#8230;über Liebe!</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 15:38:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zu Ostern gibt es außnahmsweise in diesem Blog einmal einen literarischen Leckerbissen von iRights-Autor Philipp Otto. Es geht um eine Überraschung, einen Kuss (mindestens einen), um Twitter, warme Gefühle und um aufregende Gedanken. Die 21jährige Maria erzählt, was ihr neulich an diesem heißen Sommertag passiert ist. Eigentlich wollte sie nur zum Faulenzen runter an den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Ostern gibt es außnahmsweise in diesem Blog einmal einen literarischen Leckerbissen von iRights-Autor Philipp Otto. Es geht um eine Überraschung, einen Kuss (mindestens einen), um Twitter, warme Gefühle und um aufregende Gedanken. Die 21jährige Maria erzählt, was ihr neulich an diesem heißen Sommertag passiert ist. Eigentlich wollte sie nur zum Faulenzen runter an den See. Doch dann&#8230; Kommentieren und weiterverbreiten ist ausdrücklich erwünscht. Viel Spaß bei diesem Auszug aus dem Leben auf dem Land und dieser &#8220;erotischen Liebesgeschichte&#8221; (Simone).</p>
<p><strong>Eine Liebesgeschichte &#8211; Als Twitter mein Leben verändert hat</strong><br />
Ich bin Maria. 21 Jahre alt. Voller Lebenslust und ja &#8211; ich muss gestehen &#8211; ich bin überrascht worden. Und wie hat das alles angefangen und was bedeutet das? Eine berechtigte Frage. Ich will es euch erzählen. Kurz vor meinem 20. Geburtstag hat alles angefangen. Es war dieser verdammt heiße Tag im Juli. Wie so oft hatte ich keine Lust irgendwas sinnvolles zu tun. Also entschied ich mich an den See zu gehen. Da ich keine Lust hatte bei meinen Freunden anzurufen ob mich jemand begleiten will, bin ich alleine los. Bevor ich aber anfange zu erzählen, vielleicht ein bißchen was zu mir. Wie gesagt, inzwischen bin ich 21, sehe glaube ich ganz gut aus, zumindest bin ich der festen Überzeugung dass es so ist und bin manchmal ganz schön überzeugt von mir. Manchmal natürlich auch nicht. Aber das hat jetzt hier natürlich ganz und gar nichts zu suchen. Mit meinem Schmollmund lächele ich das weg. Ihr werdet nichts merken. </p>
<p><span id="more-1848"></span></p>
<p>Ich bin mitten auf dem Land aufgewachsen. So richtig mitten auf dem Land. Ich kann alles was ein Mädchen können muss das hier aufgewachsen ist. Insbesondere bin ich Spezialistin in der Lösung von hochkomplizierten Beziehungsgeflechten zwischen Jungs und Mädchen aus Nachbardörfern, kann ordentlich Unfug machen und bin mit Abstand die Beste wenn es darum geht glitschige Frösche durch die offenen Fenster von Autos, die an Ampeln stehen, zu werfen. </p>
<p>Ein erfülltes Leben also. Allerdings auch mit ein paar Schattenseiten. Zum Beispiel und das ist natürlich furchtbar! Die Jungs&#8230;.ein Kreuz sage ich euch. Entweder sind sie die Coolsten von der Welt und sobald ein Windhauch kommt fangen sie an zu jammern. Oder sie sind so richtig voll romantisch. Mit dem ganzen Schnickschnack wie Kerzen, Vollmond und hach hast du wunderschöne Augen. Ist ja ganz nett, eine Weile. Oder aber sie haben die ganze Welt gesehen, kennen immer alle und alles. Am Anfang ist man dann ganz begeistert, himmelt sie an und malt sich aus wie man gemeinsam die ganze Welt erobert. Irgendwann kommt aber immer die Erkenntnis dass doch alles irgendwie nur auf Sand gebaut ist. Der von dem man dann träumt, der muss ja schließlich alles zusammen haben und ganz vorne dran muss er ein Räuber sein. Gar nicht so einfach. Drunter mache ich es aber nicht, das habe ich mir geschworen. Und um dem Schwur nicht brüchig zu werden, kann ich gerne warten. Ein bißchen streicheln und Illusionen haben dürfen sie die anderen Jungs, mein Herz kriegen sie nicht! Hah! Eigentlich spielt das ja aber gar keine so große Rolle für meine Geschichte die ich euch erzählen will. Vielleicht aber doch. </p>
<p>Also dieser heiße Tag. Mit der dicksten Sonnenbrille die ich auftreiben konnte, in einem gelben schulterfreien Oberteil und mit diesem wunderbaren weißen Rock mit den kleinen roten Blumen bin ich los Richtung See. Ich liebe es wenn meine Füße dreckig sind, wenn der Staub der Straße von der Plastikschlaufe meiner FlipFlops abgerieben wird. Ich merke wie meine Schultern von der Sonne ganz heiß werden und sich in meinem Nacken Schweiß bildet. Ich atme dann erstmal ganz tief durch, fühle mich ziemlich gut und schlendere den Weg entlang. Ab und an kommt meine Tasche mit der Wasserflasche, dem iPod und dem Superbuch mit Lisbeth Salander dann auf die andere Schulter. Zum See ist es gar nicht soweit. Ein paar Meter geht es noch durch einen kleinen Wald, dann liegt er auch schon vor mir. Sofort überkommt mich das Gefühl mich auszuziehen und in das kühle Wasser zu springen. Das mache ich aber natürlich nicht! Wahrscheinlich muss ich dazu noch älter werden. Dann aber bestimmt. So cool wie das coolste Mädchen vom Land schlendere ich zum Ufer, lege mein Handtuch hin und lege mich drauf. Erstmal ankommen und schauen wer denn noch so alles da ist. Ein paar wenige. Es ist wohl noch zu früh. Wer ist schon kurz nach Mittag am See, nur besonders faule Mädchen. Egal, mir gefällt es. </p>
<p>Er sieht schön aus, der See. Auf seiner Oberfläche und in den leichten Wellen flirren die Sonnenstrahlen und blenden mich trotz Sonnenbrille. Ich lege mich auf den Rücken schließe die Augen, bewege meinen Oberkörper, strecke die Beine aus und atme ganz tief aus. Wunderbar. Ich genieße den Wind der meine Beine angenehm kühlt, aber auch eine leichte Gänsehaut hinterlässt. Ich versinke reglos in Gedanken. Fast wäre ich eingeschlafen, doch ein Geräusch auf dem See hielt mich davon ab. Ich stützte mich auf meine Ellenbogen und richtete mich auf. Zuerst konnte ich nichts sehen, doch nachdem sich meine Augen wieder an das helle Licht gewöhnt hatten, konnte ich einen jungen Mann sehen der in einem Boot auf dem See unterwegs war. Mit kräftigen Schlägen trieb er das kleine Ruderboot auf dem Wasser. Ich musste lächeln als ich mich bei dem Gedanken ertappte er würde oben ohne rudern. Natürlich war das nicht so, er hatte ein dunkles T-Shirt an. Und: Er ruderte in meine Richtung. Das gefiel mir, dann konnte ich ihn mir aus der Nähe ansehen. </p>
<p>Ich war ganz auf ihn konzentriert. Er sah ganz gut aus, soviel konnte ich inzwischen sehen. Und es schien interessant zu werden, er lächelte in meine Richtung. Nie würde ich zeigen dass mir das gefiel, jedenfalls am Anfang nicht! Er rief irgendwas, doch ich verstand ihn nicht. Ich richtete mich auf und rief ganz laut zurück: &#8220;Was? Du bist zu leise!&#8221;. Er bedeutete mir zu warten bis er da wäre. Da warte ich doch gerne bis er sein Schiff in den Hafen manövriert hat. Inzwischen saß ich im Schneidersitz. Unbewusst hatte ich mit meinen Armen noch meine Brüste berührt und mich aufrecht hingesetzt. Nun war er da. Er rief: &#8220;Hej, ich mache mal fest oder hast du Lust mit auf das Boot zu kommen?&#8221; Eine Sekunde Schockstarre. Eigentlich wollte ich ihn kommen lassen, nun musste ich schon eine Entscheidung treffen. Wie ungeplant. Ohne Nachzudenken entgegnete ich: &#8220;Warum nicht?&#8221; Während ich aufstand und meine Sachen in den Beutel warf war ich sehr überrascht, was ich hier gerade gesagt hatte. Kurz überlegte ich meine Antwort zurück zu nehmen, musste aber viel zu viel lächeln. Zum Glück sah er das nicht. Mein Gesicht war beim Einpacken von ihm abgewandt. Fertig, noch einmal durchatmen, umdrehen und dann ab auf das Boot. </p>
<p>Mit drei Schritten durch das Wasser war ich am Boot. Mit wenigen Bewegungen war ich auf dem Boot. Und in einer Situation, wo ich nicht wusste was ich sagen sollte. Zum Glück übernahm er das: &#8220;Willkommen an Bord. Willst du am Ufer entlang und wilde Graureiher beobachten, durch das Schilf und brütende Möven aufschrecken oder auf hohe See?&#8221; Während er mir die Alternativen vorschlug blickte ich ihn das erste Mal aus der Nähe an. Er war groß, war leicht gebräunt, hatte einen leicht struppigen Bart, dunkle Augen, vom Wind durchwuschelte Haare und lächelte. Ich musterte ihn wie einen Kleiderständer, so perplex war ich in diesem Moment. &#8220;Träumst du?&#8221; Ich kam zu mir und presste zwischen mein Lippen ein &#8220;natürlich auf die hohe See&#8221; hervor, &#8220;alles andere wäre ja auch fies!&#8221; Er schob das Boot mit einem Ruder weg vom Ufer und fing an zu paddeln. Nach ein paar Schlägen konnte man den Grund des Sees nicht mehr sehen und das Boot entfernte sich vom Ufer. Ich saß völlig unpassend im Boot. Zumindest kam es mir so vor. Tausend Gedanken schwirrten durch meinen Kopf. Was mache ich hier? Warum bin ich nicht am Ufer geblieben? Wer ist das? Der sieht schon ziemlich gut aus! Den kenne ich aber gar nicht! oder? Wo fahren wir hin? Wunderschön hier draußen zu sein! Ein schönes Holzboot! Er rudert kräftig, das Boot bewegt sich rhythmisch aber doch ruhig, der kann das. warum habe ich ihn hier noch nie gesehen? Ich bin doch öfter am See! Wie er wohl heißt? Das sieht gut aus wenn er zur Seite schaut während er rudert&#8230;ich fing mich gerade noch rechtzeitig als ich gemerkt habe dass er ansetzt etwas zu sagen.</p>
<p>Ich blickte ihn lächelnd und mit leicht gesenktem Kopf an. Er lächelte auch. &#8220;Hi, schön dass du mitgekommen bist.&#8221; Ja finde ich auch. Er hörte mit dem Rudern auf und streckte mir seine Hand entgegen: &#8220;Ich bin Ronny, der Fischer vom See&#8221;. Ich musste schlucken. Ronny, der Fischer vom See. Ronny heißt er. Fischer ist er. seit wann gibt es hier Fischer? Und es gibt also auch viele Fische, sonst würde sich fischen ja gar nicht lohnen. Ich kam aber nicht weiter dazu nachzudenken, ich antwortete sofort: &#8220;Und ich bin Maria, keine Fischerin, trotzdem aber ab und an am See&#8221;. Ronny lächelte. Ich auch. Wir kamen langsam ins Gespräch. Wir redeten über dies und das. Ich fragte ihn ob er öfter einfach junge Frauen vom Ufer mitnimmt die eigentlich nur im Sinn hatten ein Buch zu lesen und an ihrer Bräune zu arbeiten. Er lachte und verneinte. Das war das erste Mal. Normalerweise war er sehr froh auf dem See seine Ruhe zu haben, zu rauchen, über das Leben nachzudenken und zu fischen. Er war mir sehr sympathisch. </p>
<p>Irgendwann musste ich ja diese dämliche Frage stellen, war aber ok: &#8220;Und, was fischt man als Fischer hier so? Fische?&#8221; Ronny blickte mich tief an. Ich hatte einen kurzen Moment das Gefühl ihn gekränkt zu haben. Die Unsicherheit nahm er mir aber sehr schnell. &#8220;Hier gibt es viele Fische, schöne, hässliche, schnelle und gemächliche. Darf ich dir aber eine Geschichte von einem ganz besonderen Fisch erzählen?&#8221; &#8220;Au ja&#8221; antwortete ich. &#8220;Es gibt hier in diesem See einen ganz besonderen Fisch. Einen sehr großen Fisch.&#8221; Ich verzog meine Mundwinkel etwas und blickte ihn skeptisch an. &#8220;Leg dich hin, dann erzähle ich es dir&#8221;. Irgendwas war heute gar nicht im Lot. Ohne zu zögern legte ich mich ohne jeglichen Protest auf den Rücken ins Boot und blickte in den Himmel. &#8220;Hej, ich sehe dich ja gar nicht mehr!&#8221; &#8220;Das macht nichts, du sollst ja auch zuhören&#8221;. Lächelnd und ein bißchen mit einem Hauch von Hingabe antwortete ich: &#8220;Na gut, eine Wahl habe ich anscheinend nicht!&#8221; Ronny begann zu erzählen. </p>
<p>Vor vielen Jahren hat hier am See mal ein alter Mann gelebt. Seine große Leidenschaft war das Meer. So oft er konnte war er dort. Irgendwann merkte er dass sein Körper nicht mehr wollte und er kaum noch laufen konnte. Auf einer seiner letzten Reisen zum Meer brachte er lauter seltene Pflanzen und Tiere mit und setzte sie hier im See aus. Dabei war auch eine große Wasser-Schlingpflanze. Die pflanzte er ganz in der Nähe seines Steges am Ufer des Sees. Was er nicht bemerkt hatte, an einem Blatt der Pflanze war ein großer Kokon. Und darin lebte etwas! Ein Fisch! Er war noch ganz klein. Niemand bemerkte zunächst seine Anwesenheit. Erst als er sich mit seinen Raubfischzähnen aus dem Kokon befreit hatte konnten es alle anderen Bewohner im See sehen: Es war ein Delphin! Ein echter Delphin! Erst hatten alle furchtbar Angst, da er ziemlich schnell ziemlich groß wurde und manchmal sogar auch andere Fische auffraß. Mit der Zeit freundeten sich aber alle im See mit ihm an. In Vollmondnächten sieht man ihn oft wie er springt und durch das Wasser tollt. Voller Lebenslust und gierig nach Abenteuern. Tagsüber versteckt er sich meistens. Wenn ich mit dem Boot unterwegs bin ist er oft sehr nah. Manchmal blickt er mich auch durch die Wasseroberfläche an. Und: er lächelt! Wir mögen uns. </p>
<p>Ich hörte der Geschichte von Ronny genau zu, schweifte aber in Gedanken auch immer wieder ab. Das war ganz schön schön. Natürlich war das eine große Lügengeschichte! &#8220;Hej großer Fischer, hat er denn auch einen Namen, dein Delphin?&#8221; &#8220;Natürlich! Weil er so schnell und geschickt ist und zudem auch mit seiner Sprache in Sekundenschnelle alle anderen Fische herbei trommeln kann hat er einen ganz besonderen Namen bekommen! Er heißt Twitter!&#8221; Ich musste lächeln. Ein sehr schöner Name. Flipper kannte ich ja schon. Aber Twitter! In meinen Gedanken stellte ich ihn mir vor wie er durch das Wasser jagt, schnelle Bögen schlägt und vor Lust wild prustend aus den Wellen Richtung Sonne springt nur um sogleich wieder gurgelnd in den Fluten zu verschwinden. Ich hatte meine Augen geschlossen und fühlte mich sehr wohl. Ich richtete mich auf und blickte Ronny an. Dann kletterte ich durch das Boot rüber zu ihm und berührte ihn mit meinen Händen an seinen Schultern. Ich senkte meinen Kopf und flüsterte ihm ins Ohr &#8220;Lieber unbekannter Fischer, das war eine sehr schöne Geschichte. Und weil Twitter gerade tief unten im See seine Runden dreht und uns nicht ablenkt, küsse ich dich jetzt.&#8221; Ronny konnte gerade noch seine Augenbrauen ein bißchen nach oben ziehen bevor mein Mund seinen berührt hatte. Meine Hände legte ich an seine Schläfen und hielt ihn ein bißchen fest. Meine eine Hand fuhr in seine Haare. Meine Zunge schmeckte das Salz des Meeres und den Reiz des Abenteuers&#8230;</p>
<p><strong>Epilog:</strong> </p>
<p>Irgendwann ist es dann dunkel geworden. Auf dem See im weiten Land dümpelt immer noch ein kleines Boot im auffrischenden Abendwind. Maria und Ronny liegen Arm in Arm und blicken in die Sterne. Ab und an berührt Maria das Wasser. In Gedanken immer an eine Berührung mit Twitter. Denn es ist ja Nacht und der Mond scheint auf den See und manchmal hört sie Geräusche im Wasser. Sie weiß dann, Twitter ist ganz nah.</p>
<p>Wer mehr über Twitter oder über die Zukunft von Ronny und Maria oder den unbekannten See in einem weiten Land wissen will, der kann sich gerne an den Autor wenden.</p>
<p>Philipp Otto, 19.02.2010<br />
otto@irights.info</p>
<p>Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der<br />
Creative Commons Namensnennung des Autors-Keine Bearbeitung-Lizenz 3.0 Germany:<a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/" target="_blank">http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/de/</a> </p>
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		<title>iRights im Deutschlandradio und Medienradio</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Mar 2010 13:48:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[Am Donnerstag bzw. Samstag war ich als Gesprächpartner bei zwei Hörfunksendungen eingeladen. Zum einen habe ich in der Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur ca. sechs Minuten über den runden Tisch mit Innenminister Thomas de Maizière berichtet. Dafür war ich am Samstag live im Studio. Zum anderen habe ich mich für den Podcast Medienradio etwa zwei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Donnerstag bzw. Samstag war ich als Gesprächpartner bei zwei Hörfunksendungen eingeladen. Zum einen habe ich in der Sendung <a href="http://www.breitband-online.de/index.php?id=home&amp;no_cache=1&amp;thema_id=980&amp;run_mode=thema" target="_blank">Breitband</a> auf Deutschlandradio Kultur ca. sechs Minuten über den<strong><a href="http://www.e-konsultation.de/netzpolitik/#Das-Internet-als-Mehrwert-erhalten" target="_blank"> runden Tisch mit Innenminister Thomas de Maizière</a></strong> berichtet. Dafür war ich am Samstag live im Studio. Zum anderen habe ich mich für den Podcast <a href="http://medienradio.org/mr/" target="_blank">Medienradio</a> etwa zwei Stunden mit Jana Wuttke, Philipp Banse und Thomas Jaedicke über das alte und ein mögliches neues Urheberrecht unterhalten. Beide Sendungen können online nachgehört werden.</p>
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		<title>Plagiat oder was</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 15:56:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kunst]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Kristeva]]></category>
		<category><![CDATA[Lethem]]></category>
		<category><![CDATA[Plagiat]]></category>
		<category><![CDATA[Realismus]]></category>
		<category><![CDATA[Remix]]></category>
		<category><![CDATA[Shields]]></category>

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		<description><![CDATA[Da hat ja die Hegemann zum Glück doch nicht den Leipziger Buchpreis bekommen. Nicht, dass das jemand erwartet hätte nach dem ganzen Bohei der vergangenen Wochen, außer vielleicht die Großschriftsteller, die noch schnell am Montag die Leipziger Erklärung veröffentlicht hatten, in der sie warnen: „Wenn ein Plagiat als preiswürdig erachtet wird, wenn geistiger Diebstahl und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da hat ja die Hegemann zum Glück doch nicht den <a href="http://www.zeit.de/kultur/literatur/2010-03/leipziger-buchpreis-preistraeger">Leipziger Buchpreis</a> bekommen. Nicht, dass das jemand erwartet hätte nach dem ganzen Bohei der vergangenen Wochen, außer vielleicht die Großschriftsteller, die noch schnell am Montag die <a href="https://vs.verdi.de/urheberrecht/aktuelles/leipziger-erklaerung">Leipziger Erklärung</a> veröffentlicht hatten, in der sie warnen: „Wenn ein Plagiat als preiswürdig erachtet wird, wenn geistiger Diebstahl  und Verfälschungen als Kunst hingenommen werden, demonstriert diese  Einstellung eine fahrlässige Akzeptanz von Rechtsverstößen im  etablierten Literaturbetrieb.“ Es ist schon einiges schief an diesem Leipziger Allerlei (Witz komm raus!), aber das haben <a href="http://carta.info/24544/urheberrecht-als-kuenstlerischer-bankrott/">andere</a> vor mir schon <a href="http://www.dirkvongehlen.de/index.php/netz/leipziger-erklarung-zum-schutz-geistigen-eigentums/">auseinander</a> genommen.</p>
<p>Lustig ist auch, wie Julia Kristeva, die „Erfinderin“ der Intertextualität, <a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article6825629/Seitenweise-Text-abschreiben-das-ist-keine-Intertextualitaet.html">im Interview mit der Welt</a> einiges, was in den 70ern über den Tod des Autors (das waren allerdings hauptsächlich Foucault und Barthes) gesagt wurde, gerne wieder zurücknehmen würde:<span id="more-1825"></span><img title="Weiterlesen..." src="../wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" /></p>
<blockquote><p>Der Begriff des Subjekts und des kreativen Individuums, diese  persönliche Konstruktionseinheit, die wir vom Juden- und Christentum  geerbt haben, kollabiert. Wir verlieren den Begriff der Einzigartigkeit,  der von Duns Scotus stammt. Einer Einzigartigkeit, die selbst Grenzen  hat und auch die Grenzen anderer respektiert. Deshalb gibt es jetzt so  viele Fälle von Plagiaten, von Missbräuchen und Manipulationen des  geistigen Eigentums anderer, derer wir nicht durch bloße Verbote Herr  werden können. Wir müssen langfristig über Schutzmechanismen nachdenken  und die Voraussetzungen und Grenzen individueller Kreativität neu  überdenken.</p></blockquote>
<p>Muss man im Alter eigentlich immer konservativer werden? Schade eigentlich. Aber sie drückt sich erfolgreich drum, nun zu sagen, ob Helene Hegemann nun plagiert hat oder nicht: Das ließe sich nur beurteilen, wenn man sich das Buch im einzelnen anschauen würde, und das habe sie nicht getan.</p>
<p>Was ich aber eigentlich sagen wollte: Ich habe grad Jonathan Lethem&#8217;s großartigen Aufsatz <a href="http://harpers.org/archive/2007/02/0081387">„The ecstasy of influence“</a> in Harper&#8217;s Bazaar vom Februar 2007 entdeckt (ich weiß, etwas spät), wo er dieses ganze Nummer mit dem Abschreiben und der Intertextualität als Autor und Künstler beschreibt. Wieso das toll ist. Was man damit machen kann. Und das es alle Schriftsteller schon immer gemacht haben.</p>
<p>Bei den Google-Talks war er auch mal eingeladen. Hier das Video für die Lesefaulen:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="480" height="385" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/dG16kZ04cJ8&amp;hl=en_GB&amp;fs=1&amp;rel=0" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="480" height="385" src="http://www.youtube.com/v/dG16kZ04cJ8&amp;hl=en_GB&amp;fs=1&amp;rel=0" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p>Und zum Schluss eine kleine Vorschau: Ich habe mir das Buch <a href="http://www.nytimes.com/2010/03/14/books/review/Sante-t.html?ref=books&amp;pagewanted=all">„Reality Hunger“ von David Shields</a>, den Lethem in seinem Aufsatz zitiert oder plündert (je nachdem, wie man zum Thema steht), besorgt und hab grade angefangen, es zu lesen. Ich werden dann hier an dieser Stelle drüber berichten, denn Shields stellt unter anderem die These auf, dass heute, wo wir vom Medialen und Fiktionalen umgeben sind, das Abschreiben eine Form ist, die Realität zu beschreiben. Für mich warf das ein neues Licht auf die ganze Hegemann/Airen-Debatte und diesem Begehren nach Authentizität, das da mitschwang. Es gab ja stimmen (nicht zuletzt Airen selbst), die betonten, dass das was in Strobo geschrieben stand, alles selbst erlebt sei, als ob das in irgendeiner Form was über den künstlerischen Wert aussagen würde.</p>
<p>Wenn man aber mit Shields im Hintergrund diese Sehnsucht nach Authentizität einbezieht, dann wird verständlich, wieso das überhaupt als Argument ins Feld geführt wird. Disclosure: persönlich interessiert mich das ganze Authentizität-Gerede null, jedenfalls wenn es um Literatur. Es gibt zwar Textformen und -genres, wo das eine Rolle spielen könnten, aber bei Romanen ist es mir egal, ob was in echt passiert ist oder nicht. Ich fand Axolotl Roadkill ein sehr gutes und auch gut geschriebenes Buch, während das was ich von Airen gelesen habe (aus seinem Blog) nicht so mein Fall war. Aber das mag jede halten, wie sie es will. Darum geht es ja hier erstmal nicht.</p>
<p>Jedenfalls: Stay tuned für more about Shields.</p>
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		<title>iRights.info: Was kauft man, wenn man ein E-Book kauft?</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 08:08:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Technologie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ilja Braun hat sich der Frage angenommen, was Verlage E-Book-Käufern (sind es überhaupt &#8220;Käufer&#8221;?) vorschreiben wollen, was davon rechtens ist, wie&#8217;s in der Frage weitergeht. Hier sein Ergebnis.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://immateriblog.de/wp-content/uploads/2010/03/06_07.gif"><img class="alignleft size-full wp-image-1277" title="06_07" src="http://immateriblog.de/wp-content/uploads/2010/03/06_07.gif" alt="06_07" width="365" height="150" /></a></p>
<p>Ilja Braun hat sich der Frage angenommen, was Verlage E-Book-Käufern (sind es überhaupt &#8220;Käufer&#8221;?) vorschreiben wollen, was davon rechtens ist, wie&#8217;s in der Frage weitergeht. <a href="http://irights.info/index.php?id=870">Hier sein Ergebnis.</a></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/03/05/irights-info-was-kauft-man-wenn-man-ein-e-book-kauft/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>Axolotl Roadkill: Plagiat oder nicht – das ist hier die Frage</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 23:50:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
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		<category><![CDATA[Feuilleton]]></category>
		<category><![CDATA[Helene Hegemann]]></category>
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		<category><![CDATA[Plagiate]]></category>

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		<description><![CDATA[Die kulturinteressierten unter unseren Lesern haben sicherlich vergangene Woche die „Plagiat oder Remix“-Debatte um Helene Hegemanns Roman „Axolotl Roadkill“ verfolgt. Sie flaut (zum Glück) grade etwas ab – teilweise hatte die ganze Sache etwas hysterische Züge angenommen. Eine der wichtigen Fragen dabei ist, was ist eigentlich ein Plagiat? iRights-Autor Matthias Spielkamp hat sich schon vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die kulturinteressierten unter unseren Lesern haben sicherlich vergangene Woche die „Plagiat oder Remix“-Debatte um Helene Hegemanns Roman „Axolotl Roadkill“ verfolgt. Sie flaut (zum Glück) grade etwas ab – teilweise hatte die ganze Sache etwas hysterische Züge angenommen.</p>
<p>Eine der wichtigen Fragen dabei ist, was ist eigentlich ein Plagiat? iRights-Autor Matthias Spielkamp hat sich schon <a title="Plagiate: Wem  gehören die Wörter?" href="../../../index.php?id=34" target="_self">vor  einiger Zeit der Sache</a> angekommen. Sein Text beginnt mit der Feststellung: „Die größte Schwierigkeit liegt darin zu bestimmen, was genau ein Plagiat  ist.“</p>
<p>Die einen brandmarken die Übernahme von Formulierungen (wörtlich oder in überarbeiteteter, aber durchaus wiedererkennbarer Form) als jedenfalls ethisch verwerfliches Plagiat, vor allem weil der eigentliche Autor – der <a title="Portrait von Airen bei jetzt.de" href="http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/497732" target="_blank">Blogger Airen</a> – nicht genannt wurde (erst in der zweiten Auflage des Buches taucht er in der Danksagung auf).</p>
<p><span id="more-1757"></span></p>
<p>Die anderen, die tendenziell literaturwissenschaftlich geschult sind, verteidigten das Hegemannsche Vorgehen als ein völlig legitimes literarisches Verfahren, das schon  <a title="Karasek: Der Ehrabschneider, Spiegel 3/1990" href="http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13498191.html" target="_blank">Goethe, Büchner, Thomas Mann und unzählige andere Schriftsteller</a> angewendet haben. Der Artikel von Hellmuth Karasek ist von 1990. Daran merkt man, dass die Plagiatsdebatte periodisch wieder auftaucht – nicht Neues unter der Sonne also!</p>
<p><img class="alignright" title="axolotl-roadkill-buchcover" src="../wp-content/uploads/2010/02/axolotl-roadkill-buchcover1-198x300.jpg" alt="" width="198" height="300" /></p>
<p>Interessanterweise vertritt in diesem Falle das normalerweise so internetkritische deutsche Feuilleton die permissivere Position (jedenfalls mein Eindruck beim Durchgehen der Beiträge – aber ich habe nicht nachgezählt) als die netzaffine Blog-Gemeinde, die sich um einen der Ihren scharrt.</p>
<p><a title="Netzwertig.com: Doppelmoral in großem Stil" href="http://netzwertig.com/2010/02/09/der-fall-axolotl-roadkill-doppelmoral-in-grossem-stil/" target="_blank">Viele stört auch einfach</a>, dass auf der einen Seite das Feuilleton das Internet (also ob es so etwas wie &#8220;das&#8221; Internet gäbe) als Hort der Räuber und Piraten darstellt, aber wenn eine, die in den Feuilletons  wegen ihrer Papierpublikation (ob zu Recht oder zu Unrecht sei einmal dahin gestellt – ich habe das Buch noch nicht fertig gelesen) gefeiert wird, „Stellen“ aus einem Blog übernimmt, plötzlich von Intertextualität redet.</p>
<p>Das heißt nun nicht, dass das mit der Intertextualität eine Ausrede ist – es ist tatsächlich so, <a title="Uwe Wittstock – Büchertagebuch" href="http://uwe-wittstock.de/blog/?cat=113" target="_blank">„dass ein Schriftsteller  auch Texte fremder Autoren in sein Werk aufnehmen darf, soweit sie &#8216;Gegenstand und Gestaltungsmittel seiner eigenen künstlerischen Aussage  bleiben.“</a> Das Zitat bezieht sich auf eine Klage der Brecht-Erben, die meinten, dass Heiner Müllers Übernahmen in seinem Stück „Germania 3 Gespenst am toten Mann“ zu weitgehend waren. 2000 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass unter bestimmten Umständen legitim wäre (<span style="text-decoration: line-through;">Ich werde mal versuchen, dieses Urteil aufzutreiben – es ist ja interessant, dass es kaum erwähnt wurde</span> <a title="Zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberrecht  - &quot;Germania 3&quot; von H. Müller" href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg100-00.html" target="_blank">Hier die Presseerklärung des Bundesverfassungsgericht mit Link zum Urteilstext</a>). Der <a title="Uwe Wittstock – Büchertagebuch" href="http://uwe-wittstock.de/blog/?cat=113">Blog-Autor Uwe Wittstock kommentiert dies</a> folgendermaßen: „Ein Urteil, das gerade mit Blick auf die ausgeprägten Neigung  postmoderner Autoren zum Zitat und ihres deshalb programmatisch laxen  Umgangs mit dem geistigen Eigentum anderer, von herausragender Bedeutung  ist.“ (Sein Text hat nichts mit Hegemann und dem mexikanischen Lurch zu tun &#8211; nur damit keine falschen Erwartungen geweckt werden.</p>
<p>Dass „Axolotl Roadkill“ ein eigenes Werk ist, stellen auch Airen und sein Verlag Sukultur nicht in Frage. <a title="FAZ: Das habe ich erlebt, nicht Helene Hegemann" href="http://www.faz.net/s/RubD3A1C56FC2F14794AA21336F72054101/Doc~E88A9CA72ADE445F390437D064F10C598~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">Airen sagt in einem Interview mit der FAZ</a>: „Ich habe ihren Roman gelesen, es ist genau die Art von Buch, die ich  gern lese, aber es wäre auch ohne meine Stellen cool gewesen“ und auch dem Verleger <a title="Interview mit dem Sukultur-Verleger Frank Maleu" href="Was ich bisher gelesen habe gefiel mir aber schon ganz gut" target="_blank">gefällt es „schon ganz gut</a>“.</p>
<p>Eines steht jedenfalls fest – das war nicht das letzte Mal, dass uns das Thema Plagiat beschäftigen wird. Und auch das nächste Mal wird es keine einfachen Antworten geben.</p>
<p>Edited to add: Frank Böhmert plaudert aus dem <a title="Frank Böhmert: Ich bin ein Plagiator. Du auch?" href="http://frankboehmert.blogspot.com/2010/02/ich-bin-ein-plagiator-du-auch.html" target="_blank">Nähkästchen des Schriftstellers</a>.</p>
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		<title>Verlage wollen BGH austricksen</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 19:36:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[angemessene Vergütung]]></category>
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		<category><![CDATA[Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ)]]></category>

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		<description><![CDATA[Das am 7. Oktober vom Bundesgerichtshof gefällte Urteil zur Übersetzervergütung wollen die Buchverlage offenbar nicht in ihre Verträge umsetzen. „Seit dem BGH-Urteil und zumal seit Vorliegen der Urteilsbegründung verwenden die Verlage offenbar ihre Energie eher dazu, Sinn und Gehalt des Urteils durch kreative Ausdeutung und Vertragsgestaltung zu umgehen, statt weitere Gespräche mit den Übersetzern zu suchen“, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das am 7. Oktober vom Bundesgerichtshof gefällte Urteil zur Übersetzervergütung wollen die Buchverlage offenbar nicht in ihre Verträge umsetzen. „Seit dem BGH-Urteil und zumal seit Vorliegen der Urteilsbegründung verwenden die Verlage offenbar ihre Energie eher dazu, Sinn und Gehalt des Urteils durch kreative Ausdeutung und Vertragsgestaltung zu umgehen, statt weitere Gespräche mit den Übersetzern zu suchen“, heißt es in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des <a href="http://literaturuebersetzer.de/download/presse/09-12-01-pm-offenerbrief.pdf" target="_blank">Übersetzerverbands VdÜ</a>. In einem <a href="http://literaturuebersetzer.de/download/presse/09-12-01-offener_brief_verlage.pdf" target="_blank">offenen Brief </a>fordert dessen Vorsitzender, der Céline-Übersetzer Hinrich Schmidt-Henkel, die Verlage nun auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. „Andernfalls müssen wir tatsächlich die Regelung unserer Geschäftsbeziehung den Gerichten überlassen“, endet das Schreiben. Der scharfe Tonfall ist ungewöhnlich: Schmidt-Henkel hatte bislang stets eher auf eine Verständigung mit den Verlegern gesetzt.</p>
<p><span id="more-1657"></span></p>
<p>Der Bundesgerichtshof hatte den Übersetzern in seinem Urteil eine Beteiligung von 0,8% vom Nettoladenpreis jedes verkauften Hardcover-Exemplar (0,4% bei Taschenbüchern) sowie von 50% des Verlagsanteils an allen Nebenrechtserlösen zugesprochen. Nebenrechtserlöse erzielt ein Verlag, indem er beispielsweise Taschenbuchrechte, Filmrechte, Vorabdruckrechte oder ähnliche verwandte Rechte an der Übersetzung weiterverkauft. Insbesondere kleinere Verlage leben oft von den Summen, die sie für Taschenbuchlizenzen von großen Konzernverlagen erhalten.</p>
<p>Allerdings haben die Verleger nun ein Schlupfloch entdeckt, mit dem sie sich die hohen Nebenrechtsbeteiligungen ersparen wollen. Der <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/926-BGH-Az-I-ZR-3807-UEbersetzerhonorare-Talking-to-Addison.html" target="_blank">Urteilsbegründung</a> zufolge beziehen sich die 50% Beteiligung am Verlagserlös aus Nebenrechten nämlich nur auf jenen Teil der Lizenzsumme, der „auf die Verwertung der Übersetzung entfällt“. Nach Ansicht des Übersetzerverbands ist damit gemeint, dass zuvor auch der Original-Autor sein Geld bekommen haben soll. Der Rechtsvertreter eines Berliner Verlags, der zur Bonnier-Gruppe gehört (Piper, Malik, Kabel, Ullstein, Econ, List, Claassen und viele andere) argumentierte jedoch am 27. November 2009 bei einer anderen Übersetzerklage vor dem Berliner Kammergericht, es müsse zunächst festgelegt werden, welcher Anteil eines Nebenrechts auf die Übersetzung entfalle – schlussendlich könne es dabei doch sicher nur um einen Teil der Lizenzsumme gehen. Auch Random-House-Konzernchef Jörg Pfuhl <a href="http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum////-46523b26ff.htm" target="_blank">stellte unlängst erfreut fest</a>, die Urteilsbegründung des BGH eröffne „ganz neue Flexibilitäten“ und gab seinen Verlagskollegen einen Wink mit dem Zaunpfahl: „Das BGH-Urteil ist konkret und flexibel genug, dass jeder Verlag mit seinen spezifischen Interessen hieraus seine Vertragsmodelle entwickeln kann.“</p>
<p>Der Übersetzerverband befürchtet nun, wie es in einem Schreiben an seine Mitglieder heißt, dass die Verleger „das Urteil durch die Aufspaltung künftiger Lizenzverträge in zwei Teile auszuhebeln“ versuchen würden: „eine Lizenz zur Verwertung des übersetzten Werks und eine Lizenz zur Verwertung der Übersetzung. Der Übersetzer bekäme dann nur 50% vom Verlagsanteil der zweiten Lizenz (die nach Gutdünken des Verlags vielleicht nur noch 5% oder 10% der gesamten Lizenzsumme ausmachen könnte“. Darauf deuteten mehrere Äußerungen von Verlagsvertretern hin, heißt es in dem Schreiben.</p>
<p>Dass die Buchverleger mit diesem Trick vor Gericht durchkämen, ist eher unwahrscheinlich. Doch immerhin eröffnet er den Verlagen die Perspektive, erneut abzuwarten, bis sie von Übersetzern verklagt werden – was diese aus Angst vor Auftragsverlust oft scheuen. Aufrichtiger ist da der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Er möchte die 2002 eingeführte Rechtsreform, die von Übersetzern und Verlegern die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln verlangt, welche dann für die Branche verbindlich wären, gleich ganz wieder abgeschafft sehen. „Der gesetzliche Anspruch auf angemessene Vergütung hat sich nicht bewährt“, heißt es im aktuellen <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Politikbrief_2009-11.222695.pdf" target="_blank">„Politikbrief“</a> des Verbands, „er muss deshalb rückgängig gemacht werden.“ Die Publikation richtet sich eigener Auskunft zufolge an „Entscheider in Politik, Medien und Wirtschaft“.</p>
<p>Sollten die Verlage sich tatsächlich weigern, in zukünftigen Übersetzerverträgen das Urteil des BGH umzusetzen, andererseits aber auch nicht mit den Übersetzern über eine Regelung zur „angemessenen Vergütung“ verhandeln wollen, wäre in der Tat die Politik gefragt. Die könnte dann entweder dem Ansinnen des Börsenvereins nachkommen und das Urhebervertragsrecht wieder abschaffen – aber das fordert der Börsenverein seit sieben Jahren immer wieder und bislang stets erfolglos. Oder sie könnte in einer erneuten Reform ein Schlichtungsverfahren mit bindendem Ergebnis einführen. Schließlich war darauf 2002 verzichtet worden, weil die Verwerter versprochen hatten, sich mit den Urhebern gütlich zu einigen. Seither ist es außer bei den belletristischen Autoren jedoch in keiner Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft zum Abschluss der gesetzlich geforderten „Vergütungsregeln“ gekommen. Bei den Wort-Journalisten steht eine Einigung jedoch vor der Tür.</p>
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