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	<title>iRights.info - Blog &#187; Klagen</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Nachrichtenagentur dapd entschuldigt sich bei Jens Weinreich für &#8216;Versehen&#8217;</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 20:08:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir hatten heute früh über die Abmahnung des Sportjournalisten Jens Weinreich durch eine Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Nachrichtenagentur dapd berichtet. Diese warf ihm eine Urheberrechtsverletzung in seinem Blog vor und verlangte Schadensersatz. Weinrich hatte den entsprechenden Beitrag nach Eingang des Schreibens gelöscht. Er ärgerte sich aber darüber, dass eine Lizenzgebühr bei der Berechnung des geforderten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir hatten heute früh über die Abmahnung des Sportjournalisten Jens Weinreich durch eine Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Nachrichtenagentur dapd <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/13/nachrichtenagentur-dapd-droht-sportjournalist-jens-weinrich-mit-klage/">berichtet</a>. Diese warf ihm eine Urheberrechtsverletzung in seinem Blog vor und verlangte Schadensersatz. Weinrich hatte den entsprechenden Beitrag nach Eingang des Schreibens gelöscht. Er ärgerte sich aber darüber, dass eine Lizenzgebühr bei der Berechnung des geforderten Schadensersatzes zu Grunde gelegt wurde, die weit über dem lag, was die Nachrichtenagentur, laut Kritik des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) aus dem vergangenen Jahr, ihren freien Journalisten zahle.</p>
<p>Nun hat die dapd einen Rückzieher gemacht. Weinreich schreibt dazu in seinem Blog:</p>
<blockquote><p>Ich habe am Nachmittag zwei Emails aus dem dapd-Office erhalten. Demnach ist die Schadenersatzforderung gegen mich, über die ich heute morgen berichtet habe, gegenstandslos. Gut so.</p></blockquote>
<p>Und weiter:</p>
<blockquote><p>Es ist von einem Versehen die Rede, eine Entschuldigung gab es auch. Leider möchte der dapd-Verantwortliche, der sich am Morgen erstmals telefonisch bei mir gemeldet hatte, nicht, dass ich seine Emails veröffentliche. Er möchte auch nicht zitiert werden. Das finde ich sehr schade, weil ich seine Sätze im Grunde – in meinem Fall – als durchaus nachvollziehbar empfunden habe. Das muss ich aber, leider, respektieren.</p></blockquote>
<p>Weinrich hat in seinem Blog eine <a href="http://www.jensweinreich.de/2012/03/13/dapd-sagt-schadenersatzforderung-gegenstandslos/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=twitter&amp;utm_campaign=Feed%3A+jensweinreich%2FGEtX+%28jens+weinreich%29">ausführliche Bewertung des Vorganges</a>, ergänzt durch weitere Aspekte der Diskussion um die Praxis des Urheberrechts, veröffentlicht.</p>
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		<title>Schwarzer Tag für das Urheberrecht &#8211; Lobbyismus setzt sich vorerst durch</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 06:06:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gestern hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung getagt. Die Anwesenden haben sich entschieden, dass der Gesetzentwurf zum 3.Korb bald kommen soll. In diesem Gesetzentwurf befinden sich Regelungen zur Neueinführung des sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Seit zwei Jahren warnen nahezu sämtliche Experten vor der Einführung dieses Leistungsschutzrechtes. je nach Standpunkt des Betrachters hätte diese Urheberrechtsverschärfung massive Auswirkungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung getagt. Die Anwesenden haben sich entschieden, dass der Gesetzentwurf zum 3.Korb bald kommen soll. In diesem Gesetzentwurf befinden sich Regelungen zur Neueinführung des sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Seit zwei Jahren warnen nahezu sämtliche Experten vor der Einführung dieses Leistungsschutzrechtes. je nach Standpunkt des Betrachters hätte diese Urheberrechtsverschärfung massive Auswirkungen auf die Online-Wirtschaft, auf Blogs und den Umgang mit Überschriften und Links zu und mit digital verfügbaren Informationen. Bislang ist noch offen, was am Ende genau in diesem Gesetz stehen wird. Klar ist aber, sollte eine solche Einführung tatsächlich den Gesetzgebungsprozess erfolgreich meistern, wäre dies ein Kniefall der Bundesregierung vor den Lobbybemühungen der deutschen Presseverlage. Und dies bar jeder Kenntnis.</p>
<p>Im <a href="http://docs.dpaq.de/353-koalitionsrundenergebnisse.pdf">Protokoll</a> des Koalitionsausschusses vom 04. März heißt es:</p>
<blockquote><p>2. Urheberschutz &#8211; Leistungsschutzrecht für Presseverlage<br />
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter ge- stellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeug- nissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.<br />
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finan- zielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.<br />
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.</p></blockquote>
<p>Bis heute ist völlig ungeklärt, welche wirtschaftlichen Folgen die Einführung eines solchen massiven Eingriffs in den Markt hätte. Es existiert bis heute keine wirtschaftliche Folgeabschätzung. Der Entwurf soll sich nach dem Wunsch der Zeitungsverleger insbesondere gegen Google News richten. Natürlich kann man diskutieren, wie kooperative Beteiligungsmodelle zwischen verschiedenen Playern im digitalen Sektor aussehen können. Ein gesetzlicher Zwang ist aber ein verheerender Schritt.</p>
<p>Zudem drohen durch die im Urheberrecht sehr weit gefasste &#8220;Gewerblichkeitsschwelle&#8221; auch Blogs und eine Vielzahl von anderen Angeboten in eine neue Kostenpflichtigkeit zu fallen. Da hilft es nichts, wenn die KOA im Protokoll vermerken lässt, &#8220;die private Nutzung von Presseerzeugnissen wird nicht vergütungspflichtig&#8221;. In der Praxis wird völlig offen sein, ob beispielsweise ein Flattr-Button auf der Website schon die Gewerblichkeit positiv indiziert. Das sollen dann die Gerichte entscheiden? Komplett offen ist je nach Ausgestaltung des Gesetzes auch, ob dadurch möglicherweise eine neue Abmahnindustrie geboren wird, oder wie die Umsetzung in der Praxis beispielsweise durch das Eintreiben des Geldes durch eine eventuell zu gründende Verwertungsgesellschaft aussehen soll.</p>
<p>Die gestrige Entscheidung des Koalitionsausschuss ist ein schwarzer Tag für das Urheberrecht und den Umgang mit verwandten Schutzrechten in Deutschland. Die Entscheidung ist rückwärtsgewandt, brandgefährlich und zeigt auf beeindruckende Weise die Macht der Presseverlage über die Vernunft und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition.</p>
<p>Es bleibt zu hoffen, dass die Bundestagsabgeordneten diesen Pläne und dem tolldreisten Lobbyismus der Presseverlage im bald folgenden Gesetzgebungsprozess Einhalt gebieten. Selbst aus den Reihen der Abgeordneten der Regierungskoalition gibt es dazu ersten Widerstand.</p>
<p>Alle Informationen zu den Plänen und Diskussionen rund um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage gibt es auf der <a href="http://irights.info/index.php?q=Leistungsschutzrecht&#038;Kategorie=Recht">Sonderseite von iRights.info</a> und auch bei der <a href="http://leistungsschutzrecht.info/">Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL)</a> [Disclaimer: Ich bin dort ebenfalls dabei].</p>
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		<title>Verlegerverbände haben in Brüssel kaum Aussicht auf Erfolg</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Feb 2012 18:05:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einem Gastbeitrag für iRights.info hat die Bochumer Professorin für Wirtschaftsrecht und Mitglied der Expertengruppe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur 8. Novellierung des Kartellrechts, Dr. Andrea Lohse, den aktuellen Rückzug der Verlegerverbände BDZV und VDZ vor dem Bundeskartellamt kommentiert. In der gesamten Berichterstattung ist sie nun die erste unabhängige Stimme der Fachwelt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem <a href="http://irights.info/index.php?q=node/2161&#038;Kategorie=Magazin">Gastbeitrag</a> für iRights.info hat die Bochumer Professorin für Wirtschaftsrecht und Mitglied der Expertengruppe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur 8. Novellierung des Kartellrechts, Dr. Andrea Lohse, den aktuellen Rückzug der Verlegerverbände BDZV und VDZ vor dem Bundeskartellamt kommentiert. In der gesamten Berichterstattung ist sie nun die erste unabhängige Stimme der Fachwelt zur Bewertung der <a href="http://irights.info/?q=content/verleger-ziehen-„fair-share“-beschwerde-gegen-google-zurueck">Rücknahme des kartellrechtlichen Beschwerdeverfahrens</a> der Verleger gegen den Suchmaschinenbetreiber Google.</p>
<p>In ihrer Analyse kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Verleger unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten gegen Google &#8220;kaum Aussicht auf Erfolg&#8221; gehabt hätten. Sie führt aus:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Ansicht der Verleger, es liege ein kartellrechtlicher Ausbeutungsmissbrauch vor, weil Google die Snippets ohne Gegenleistung übernehme, ohne dass die Verlage sich dem entziehen könnten, ist &#8211; ungeachtet der sich hier stellenden schwierigen Rechtsfragen &#8211; schon in tatsächlicher Hinsicht schwer haltbar. Inzwischen können die Verleger mit dem sogenannten Robot Exclusion Protocol sehr detaillierte Vorgaben dazu machen, wie Verweise auf ihre Artikel in Google News und (unabhängig davon) in Google Web Search angezeigt werden sollen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Die Verleger haben die Rücknahme ihrer Beschwerde insbesondere damit begründet, dass sie sich nun auf europäischer Ebene bemühen wollten, eine europaweit einheitliche Entscheidung herbeizuführen. Nach Ansicht von Professor Lohse wird dies für die Verlage aber sehr schwierig, da auch auf europäischer Ebene keine veränderte Sachlage bestehe. Dies zeige auch der Vergleich mit Entscheidungen der europäischen Kartellbehörde aus der Vergangenheit.</p>
<p>Hier finden Sie den <a href="http://irights.info/index.php?q=node/2161&#038;Kategorie=Magazin">gesamten Gastbeitrag</a>.</p>
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		<title>Ausgewählte Gäste: BMWi präsentiert Ergebnisse der Warnhinweis-Studie</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/24/ausgewahlte-gaste-bmwi-prasentiert-ergebnisse-der-warnhinweis-studie/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 10:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 03.02. hat Prof. Schwartmann von der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die &#8220;Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen&#8221; vorgelegt. Diese enthält hoch umstrittene Vorschläge zur Umsetzung von Warnhinweis- und Two-Strikes-Modellen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 03.02. hat Prof. Schwartmann von der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die &#8220;<a href="http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=474202.html">Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen</a>&#8221; vorgelegt. Diese enthält hoch umstrittene Vorschläge zur Umsetzung von Warnhinweis- und Two-Strikes-Modellen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet in Deutschland.</p>
<p>In der entsprechenden <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=474200.html">Pressemeldung</a> des BMWi hieß es dazu:</p>
<blockquote><p>Die Studie untersucht außerdem ein so genanntes &#8220;vorgerichtliches Warnhinweismodell&#8221;, bei dem im Falle einer Urheberrechtsverletzung dem Anschlussinhaber vom Zugangsanbieter ein Warnhinweis geschickt wird und bei wiederholtem Verstoß dem Rechteinhaber Auskunft über den Anschlussinhaber erteilt werden kann.</p></blockquote>
<p>Die Digitale Gesellschaft hat als Reaktion dazu einen &#8220;<a href="http://digitalegesellschaft.de/2012/02/schattenbericht-zur-warnhinweis-studie-warnmodelle-sind-unsinnig-und-gefahrlich/">Schattenbericht zur Warnhinweis-Studie: &#8220;Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich</a>&#8221; veröffentlicht. </p>
<p>Das BMWi veranstaltet nun am <strong>15. März 2012</strong> im Rahmen des &#8220;Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie&#8221; eine Präsentation der Studienergebnisse. Eingeladen sind als Teilnehmer des Wirtschaftsdialogs &#8220;Rechteinhaber und Diensteanbieter&#8221;. Offen ist, ob Verbrauchern und Nutzern die Ergebnisse ebenfalls präsentiert und mit Ihnen diskutiert werden. Da letztgenannte Gruppe die potentiell Leidtragenden einer solchen Regelung sind, ist dies überfällig.</p>
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		<title>Keine Abmahnwelle wegen Megaupload (auch, wenn die Bild das schreibt)</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 13:11:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
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		<description><![CDATA[In der Zeitung mit den großen Buchstaben faselt mal wieder ein Ahnungsloser von einer Abmahnwelle, die angeblich auf deutsche Nutzer zurollt, weil die US-Behörden Megaupload hochgehen ließen: Aufruhr im Internet: Nach der Schließung von Kim Schmitz&#8217; (37) Daten-Tauschbörse „Megaupload“ schwappt eine Abmahnwelle so hoch wie noch nie durch Deutschland! Der Grund: Internet-Piraterie mit Kinofilmen, Musik, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Zeitung mit den großen Buchstaben faselt mal wieder ein Ahnungsloser von einer Abmahnwelle, die angeblich auf deutsche Nutzer zurollt, weil die US-Behörden Megaupload hochgehen ließen:</p>
<blockquote><p>Aufruhr im Internet: Nach der Schließung von Kim Schmitz&#8217; (37) Daten-Tauschbörse „Megaupload“ schwappt eine Abmahnwelle so hoch wie noch nie durch Deutschland! Der Grund: Internet-Piraterie mit Kinofilmen, Musik, Spielen, Pornos…</p></blockquote>
<p>Da das völliger Unsinn ist, gibt&#8217;s hier auch keinen Belohnungslink. Wer den Quatsch wirklich lesen will, kann ja gugeln. Dankenswerter Weise hat Udo Vetter bereits in <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/30/was-megaupload-kunden-befrchten-mssen/">seinem Blog</a> beschrieben, warum die Einschätzung der Bild Humbug ist: <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/30/was-megaupload-kunden-befrchten-mssen/">Was Megaupload-Kunden befürchten müssen</a>. Kurzfassung: nicht viel.</p>
<p>Was aber tun, wenn doch eine Abmahnung kommt (auch aus anderen Gründen)? Hier gibt&#8217;s Informationen dazu (auf die man vertrauen kann) von uns:<a href="http://irights.info/index.php?q=node/1852&amp;Kategorie=Recht"> Post vom Anwalt: Was tun?</a></p>
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		<title>Nach 6 Jahren Rechtsstreit: Urteil zu FAZ &amp; SZ gegen Perlentaucher</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/11/01/nach-6-jahren-rechtsstreit-urteil-zu-faz-sz-gegen-perlentaucher/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 14:31:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Einige der Rezensionsnotizen des Online-Literaturmagazin Perlentaucher verstoßen gegen das Urheberrecht, hat heute das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main entschieden. Im Prinzip sei aber gegen das Vorgehen und auch das Geschäftsmodell des Perlentauchers, Rezensionen verschiedener deutschsprachiger Tageszeitungen in eigenen Worten zusammenzufassen und an Internetbuchhändler zu lizenzieren, nichts einzuwenden. Mehr als sechs Jahre ist es nun her, dass dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2011/11/copyright.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-3168" title="Foto von PugnoM, CC-nd" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2011/11/copyright.jpg" alt="Foto von PugnoM, CC-nd" width="500" height="360" /></a></p>
<p><strong>Einige der Rezensionsnotizen des Online-Literaturmagazin Perlentaucher verstoßen gegen das Urheberrecht, hat heute das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main <a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/7212.html">entschieden</a>. Im Prinzip sei aber gegen das Vorgehen und auch das Geschäftsmodell des Perlentauchers, Rezensionen verschiedener deutschsprachiger Tageszeitungen in eigenen Worten zusammenzufassen und an Internetbuchhändler zu lizenzieren, nichts einzuwenden.</strong></p>
<p>Mehr als sechs Jahre ist es nun her, dass dem Online-Literaturmagazin Perlentaucher am 18. März 2005 die erste Unterlassungsaufforderung von FAZ (Frankfurter Allgemeine Zeitung) und SZ (Süddeutsche Zeitung) zugestellt wurde, mit der der Perlentaucher aufgefordert wurde, keine der so genannten Rezensionsnotizen zu vertreiben. Das sei ein Verstoß gegen das Urheberrecht und bestimmte Aspekte des Marken- und Wettbewerbsrechts, so die Verlage.</p>
<p>In dem sich entwickelnden Rechtsstreit ging es um viel, wie iRights.info-Redakteur Till Kreutzer anlässlich der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2010 <a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/1851">analysierte</a>:</p>
<blockquote><p>Letztlich geht es hierbei um die Frage, ob und inwieweit das Urheberrecht nicht nur Texte, Musik oder Filme, sondern auch Inhalte und Informationen schützt. Konkreter: Wie weit gehend das Urheberrecht Sekundärmärkte reguliert und Leistungen von Vermittlern und sonstigen Mehrwertdiensten ermöglicht, die über geschützte Werke informieren, sie ordnen oder auffindbar machen.</p></blockquote>
<p>Der Bundesgerichtshof entschied, dass FAZ und SZ  nicht generell verbieten können, die Buchrezensionen in Rezensionsnotizen zusammenzufassen und weiter zu lizenzieren. Im Gegensatz zu Landgericht und Oberlandesgericht vertrat der BGH aber die Auffassung, dass die Übernahme der Rezensionen im konkreten Einzelfall die Urheberrechte der Verlage verletzten könnte. Der BGH hob daher die Berufungsurteile teilweise auf. Das OLG musste nun prüfen, ob die Verbreitung <em>einzelner konkreter Rezensionsnotizen</em> des Perlentauchers das Urheberrecht verletzen.</p>
<p>Das ist der Fall, entschied das OLG: Neun von zehn der beurteilten Notizen zu FAZ-Rezensionen und vier von zehn der Notizen zu SZ-Rezensionen verletzen die Urheberrechte der Verlage, sagt das Gericht, wie der Perlentaucher berichtet. Daher muss der Perlentaucher die Notizen aus der Datenbank entfernen und den Verlagen Auskunft über die Einnahmen geben, die er mit diesen insgesamt 13 Abstracts erzielt hat, und Entschädigung leisten.</p>
<p>Mit den heute vorhandenen Informationen gibt es in den grundsätzlichen Fragen allerdings noch immer keine Klarheit, denn die Urteilsbegründung liegt bisher nicht vor. In der <a href="http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet/nav/d44/d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818,55520ce4-b81d-5331-f012-f31e2389e481,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=55520ce4-b81d-5331-f012-f31e2389e481%26overview=true.htm&amp;uid=d4471596-ad85-e21d-0648-71e2389e4818">Pressemitteilung des OLG</a> heißt es:</p>
<blockquote><p>Diese Abstracts bestünden mehr oder weniger aus einer Übernahme von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen der Originalrezensionen, von denen lediglich einige Sätze ausgelassen worden seien. Sie stellten deshalb eine unzulässige &#8220;unfreie&#8221; Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar und hätten ohne die Einwilligung der Klägerinnen nicht übernommen werden dürfen. In diesem &#8211; eingeschränkten &#8211; Umfang gab das Oberlandesgericht den Berufungen deshalb statt und änderte die vorausgegangenen Urteile des Landgerichts ab.</p>
<p>Die Verurteilung der Beklagten lässt keine allgemeine Aussage darüber zu, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen urheberrechtlich zulässig ist. Jede Übernahme oder Verarbeitung muss vielmehr im Einzelfall daraufhin überprüft werden, ob sie eine zulässige freie Bearbeitung des Originaltextes darstellt.</p></blockquote>
<p>Nach Angaben des Perlentauchers handelt es sich bei den beanstandeten Formulierungen um Ausdrücke wie &#8220;weltanschauliches Anliegen&#8221; oder &#8220;langatmige Ausbreitung von Altbekanntem&#8221;, die von FAZ und SZ als besonders &#8220;originell&#8221;, &#8220;einprägsam&#8221; oder &#8220;künstlerisch&#8221; dargestellt worden waren. Dem schloss sich das OLG jetzt an.</p>
<p>Wie in Zukunft zwischen Ausdrücken, die urheberechtlich geschützt sind, und solchen, die es nicht sind, unterschieden werden kann, und welche Anstrengungen unternommen werden müssen, das zu tun, ist also bislang offen. Ob das Urteil dazu generelle Klarheit schaffen kann, ist mehr als fraglich.</p>
<p>Zu der eng mit dem Perlentaucher-Fall verknüpften Debatte um ein Leistungsschutzrecht hat die Redaktion von iRights.info <a href="http://www.irights.info/index.php?q=Leistungsschutzrecht&amp;Kategorie=Recht">ein ausführliches Dossier erstellt</a>.</p>
<p><em>Foto: <a href="http://www.flickr.com/people/pugno_muliebriter/">Nancy Sims</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-by-nc</a></em></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/11/01/nach-6-jahren-rechtsstreit-urteil-zu-faz-sz-gegen-perlentaucher/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>Prozesswelle gegen US-Plattenfirmen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/08/16/prozesswelle-gegen-us-plattenfirmen/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 12:36:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Ricarda Lautsch</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Den vier großen US-amerikanischen Plattenlabels droht in naher Zukunft eine Prozesswelle &#8211; die Kläger: einige ihrer erfolgreichsten Künstler. Die Grundlage ist eine Änderung des Urheberrechts aus dem Jahr 1976, die bisher wenig Beachtung gefunden hat. Demnach sollen die Rechte an Musikaufnahmen 35 Jahre bei der jeweiligen Plattenfirma verbleiben und nach Ablauf dieser Zeit wieder von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Den vier großen US-amerikanischen Plattenlabels droht in naher Zukunft eine Prozesswelle &#8211; die Kläger: einige ihrer erfolgreichsten Künstler. Die Grundlage ist eine Änderung des Urheberrechts aus dem Jahr 1976, die bisher wenig Beachtung gefunden hat. Demnach sollen die Rechte an Musikaufnahmen 35 Jahre bei der jeweiligen Plattenfirma verbleiben und nach Ablauf dieser Zeit wieder von den Künstlern beansprucht werden können. Betroffen sind grundsätzlich alle Aufnahmen, die vor 1978 gemacht wurden. Darunter befinden sich laut einem<a title="die NYT zum Thema" href="http://www.nytimes.com/2011/08/16/arts/music/springsteen-and-others-soon-eligible-to-recover-song-rights.html" target="_blank"> Bericht der New York Times</a> unter anderem die Alben &#8220;52nd Street&#8221; von Billy Joel, &#8220;Gambler&#8221; von Kenny Rogers sowie Bruce Springsteens &#8220;Darkness on the Edge of Town&#8221;.
<p>Und unter denen, die ihre Rechte an den Aufnahmen einzelner Songs wiedererlangen möchten, befinden sich bereits jetzt einige Prominente der Branche: laut der New York Times engagieren sich hier unter anderem Bob Dylan, Tom Waits, Loretta Lynn und Bryan Adams.</p>
<p><span id="more-3034"></span>
<p>Das Geschehen trifft die Plattenfirmen in einer Zeit, in der die Verkaufszahlen schrumpfen und Umsätze einbrechen, besonders empfindlich. Die Industrie sei stärker den je abhängig vom Verkauf alter Aufnahmen aus besseren Zeiten. Und so ist es wenig verwunderlich, dass man dort mit harten juristischen Bandagen um den Erhalt der Rechte kämpfen wird. Der Anwalt des Verbands der amerikanischen Plattenindustrie Steven Marks lässt verlauten: &#8220;Wir glauben, dass die betreffende Gesetzesänderung auf die meisten Musikaufnahmen keine Anwendung findet.&#8221;</p>
<p>Unabhängige Copyright-Experten sehen diese Äußerung hingegen kritisch. June Besek von der Columbia University School of Law erklärt: &#8220;Unter den herrschenden Bedingungen in der Branche ist der einzelne Künstler nicht als Angestellter, sondern als unabhängiger Vertragspartner zu betrachten.&#8221; Man müsse lediglich seinen gesunden Menschenverstand bemühen, um zu sehen, dass die Künstler weder direkt für die Plattenfirma arbeiteten noch eine Sozialversicherung erhielten. Kein Grund also, ihnen nach 35 Jahren die Rechte an ihren Aufnahmen weiter vorenthalten zu können.</p>
<p>Unter Umständen gelangt die Angelegenheit bis zum Supreme Court, dem höchsten Gericht der USA. Und bis dahin werden auf beiden Seiten die Zähne zusammengebissen.</p>
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		<title>Raubkopierer verfolgen ist doch der absolute Fullshit</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Feb 2011 10:32:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute kommt einmal Dieter Bohlen zu Wort. Poptitan, DSDS-Scharfrichter und You&#8217;re my heart You&#8217;re my soul. Manchmal kann man Revolutionen auch einfach erklären, Bohlen war so freundlich, genau dies in seinem Buch „Bohlenweg &#8211; Planieren Statt Sanieren“ (eingeschränkte Kaufempfehlung) zu tun. Es geht um Filesharing, Raubkopierer, die Vergangenheit und die Zukunft der Musikindustrie und um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute kommt einmal Dieter Bohlen zu Wort. Poptitan, DSDS-Scharfrichter und You&#8217;re my heart You&#8217;re my soul. Manchmal kann man Revolutionen auch einfach erklären, Bohlen war so freundlich, genau dies in seinem Buch „<a href="http://www.amazon.de/Bohlenweg-Planieren-statt-Sanieren/dp/3453155351">Bohlenweg &#8211; Planieren Statt Sanieren</a>“ (eingeschränkte Kaufempfehlung) zu tun. Es geht um Filesharing, Raubkopierer, die Vergangenheit und die Zukunft der Musikindustrie und um Brathähnchen. Vorneweg, so einfach wie wahr, stellt er fest, Leute wegen Filesharing von urheberrechtlich geschütztem Material zu verfolgen, sei der absolute Fullshit. Recht hat er.</p>
<p><span id="more-2615"></span></p>
<p>Die mangelnde Fähigkeit der Musikindustrie mit dem Internet umzugehen, veranschaulicht er strukturell:</p>
<blockquote><p>„Es gibt dieses Kastendenken, die Manager sind die Checker und die Kreativen sind die Volldeppen, die ihre Musik machen und die Fresse halten sollen.“</p></blockquote>
<p>Er stellt fest, dass Spielzeuge zum Spielen da sind, denn:</p>
<blockquote><p>„Wenn man den Leuten viel Geld für Computer und Programme abnimmt, darf man sich doch nicht wundern, wenn die Leute damit machen, was möglich ist. (&#8230;) Die Leute werden die Technik nutzen, da können sie lange Gesichter machen und rumschreien, wie sie wollen.“</p></blockquote>
<p>Anschaulich erklärt er die momentane Situation:</p>
<blockquote><p>„Warum sollen die Leute für etwas bestraft werden, was ihnen die Industrie, also die Computerfirmen, überhaupt erst ermöglicht haben. Im Moment passiert doch folgendes: Man sagt dir, du kauf dir jetzt ein schönes Hähnchen sowie Messer und Gabel und stell dir das auf den Tisch. Für das Hähnchen hast du gezahlt, für Messer und Gabel auch, ebenso für den Tisch, aber: Gegessen wird jetzt nicht, du darfst dir das Hähnchen nur mal angucken.“</p></blockquote>
<p>Problem erkannt, wo ist die Lösung? One Satz fits it all:</p>
<blockquote><p>„Die Hardwareindustrie leistet eine Abgabe, sozusagen eine Flatrate, die die Lizenzen für die Musik abdeckt. Die Musikbranche hat nur dann noch eine Chance, wenn sie sich verschlankt, also die Administration verkleinert und sich dem Wettbewerb stellt.“</p></blockquote>
<p>Und wenn das jetzt zu kompliziert war, nochmal zusammengefasst:</p>
<blockquote><p>„Die goldenen Jahre, in denen eine Menge von Leuten den ganzen Tag herumsaßen und nichts aber auch gar nichts von der Ampel geschoben haben, sind vorbei. Die kommen nicht wieder. Und wenn man sich nicht selbst anpasst, wird einen die Realität anpassen.“</p></blockquote>
<p>Das gibt es auch alles nochmal zum Anhören: Bohlen liest aus seinem Buch.<br />
<iframe title="YouTube video player" width="480" height="390" src="http://www.youtube.com/embed/q3kHHl43LJw" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>
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		</item>
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		<title>Videoprojekt: &#8220;Everything is a Remix&#8221; &#8211; Teil 2 erschienen</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 09:08:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson widmet sich seit vergangenem Jahr der vierteiligen Videoreihe &#8220;Everything is a Remix&#8221;. Die professionell gemachten Filme erklären, wie stark die Remix-Kultur auch bei den größten Blockbustern verbreitet ist. Weitere Infos zum Projekt samt Hintergrundinformationen findet man auf seiner Website. Im September 2010 ist Teil 1 erschienen. Am 01. Februar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson widmet sich seit vergangenem Jahr der vierteiligen Videoreihe &#8220;Everything is a Remix&#8221;. Die professionell gemachten Filme erklären, wie stark die Remix-Kultur auch bei den größten Blockbustern verbreitet ist. Weitere Infos zum Projekt samt Hintergrundinformationen findet man auf seiner <a href="http://www.everythingisaremix.info/">Website</a>. Im September 2010 ist Teil 1 erschienen. Am 01. Februar hat Ferguson nun mit Teil 2 nachgelegt. Um seine Arbeit zu unterstützen ruft er zu <a href="http://www.everythingisaremix.info/?page_id=14">Spenden für seine Arbeit</a> via Paypal auf.</p>
<p>Teil 1:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/14912890" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/14912890">Everything is a Remix</a> from <a href="http://vimeo.com/kirbyferguson">Kirby Ferguson</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>Teil 2:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/19447662" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/19447662">Everything is a Remix Part 2</a> from <a href="http://vimeo.com/kirbyferguson">Kirby Ferguson</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>iRights.info hat im September 2010 zusammen mit der Deutschen Kinemathek in Berlin das Symposium &#8220;Verbotene Filme&#8221; durchgeführt. Ein wichtiger Teil davon war der von uns kuratierte Slot &#8220;Remix meets Giftschrank&#8221; in dem die rechtlichen Probleme von Remixes erläutert und die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung diskutiert wurden. Um was es ging, erläutert David Pachali in seinem Bericht &#8220;<a href="http://www.irights.info/?q=node/1898&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">Die Schleusen sind offen</a>&#8220;.</p>
<p>Auf die rechtlichen Hintergründe ging Till Kreutzer in seinem Vortrag ein:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/15689089" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/15689089">Till Kreutzer: Neue Wege, neue Filme – das Internet als Verbreitungsmedium von rechtlich problematischen Bewegtbildern</a> from <a href="http://vimeo.com/irights">iRights.info-Redaktion</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>Einen Überblick über alle Beiträge findet ihr in unserer <a href="http://irights.info/?q=node/1926&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">Video-Dokumentation</a> des Symposiums.</p>
<p>Ilja Braun und Valie Djordjevic haben zudem eine <a href="http://irights.info/?q=node/1890&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">MashUp-Rolle</a> kuratiert, in der online verfügbare Beispiele der Remix-Kultur vorgestellt werden. </p>
<p>Und, um auf den Beginn des Beitrages zurückzukommen, Kirby Ferguson freut sich über eine Spende!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Avecsouci: Eigentumsrecht schlägt Panoramafreiheit in Preußen</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Dec 2010 08:38:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ob der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Prof. Dorgerloh zusammen mit seinem Marketing-Chef Dr. Buri am letzten Freitag eine Flasche Champagner geköpft hat, ist nicht überliefert. Zu vermuten ist es aber. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass &#8220;die Stiftung (&#8230;) die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob der Generaldirektor der <a href="http://www.spsg.de/index.php">Stiftung Preußische Schlösser und Gärten</a> Prof. Dorgerloh zusammen mit seinem Marketing-Chef Dr. Buri am letzten Freitag eine Flasche Champagner geköpft hat, ist nicht überliefert. Zu vermuten ist es aber. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2010&#038;Sort=3&#038;nr=54399&#038;pos=0&#038;anz=241">entschieden</a>, dass &#8220;die Stiftung (&#8230;) die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind.&#8221; </p>
<p>Es ging dabei um nichts weniger als die Frage, welche Rechte die Öffentlichkeit und Gewerbetreibende bei Fotoaufnahmen von Schloss Sanssouci und weiteren 150 historischen Gebäuden und ca. 800 Hektar Parklandschaft haben. Die Stiftung pochte darauf, dass ihr als Verwalterin das ausschließliche Nutzungsrecht an sämtlichen Foto- und Filmaufnahmen zusteht und eine gewerbliche Nutzung von ihrer Genehmigung abhängt. Beklagte waren eine Fotoagentur, eine Internetplattform und der Produzent einer DVD über Potsdam. Das Verfahren läuft bereits seit einigen Jahren. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Brandenburg das Ansinnen der Stiftung zurückgewiesen und erklärt, dass das Eigentumsrecht sich alleine auf den Schutz der Sachsubstanz und deren Verwertung beschränke. Die Ablichtung der Sache und die Verwertung von Ablichtungen stellten keinen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Das Verwertungsrecht stehe vielmehr dem Urheber der Ablichtung zu.</p>
<p>Diese Auffassung hat der für Grundstücksfragen zuständige V. Zivilsenat des BGH nun zurückgewiesen. Danach darf die Stiftung als Grundstückseigentümerin entscheiden, wer wann und für welchen Preis die Gebäude fotografieren und vermarkten darf. Mit einer Einschränkung: wer draußen steht und durch den Zaun knipst, kann damit tun und lassen was er will, allerdings, so die allgemeine Lebenserfahrung, sind die Parkanlagen viel zu weitläufig um auf diesem Wege ein anständiges Foto der meisten Gebäude zu machen. Wer auf dem Grund und Boden der Stiftung steht, muss sich dem nun entstandenen Vermarktungsmonopol beugen. </p>
<p>Im konkreten Fall weißt der BGH darauf hin: &#8220;In dem Verfahren V ZR 44/10 lag die Besonderheit darin, dass die Beklagte selbst keine Foto- oder Filmaufnahmen von Gebäuden und Gartenanlagen der Klägerin angefertigt hatte und sie auch nicht selbst verwertet, sondern nur einen virtuellen Marktplatz zur eigenständigen Verwertung durch die Fotografen und Fotoagenturen bereitstellt.&#8221; Deswegen &#8220;muss der Betreiber eines virtuellen Marktplatzes die dort angebotenen Fotos nur überprüfen, wenn er eine Verletzung von Immaterialgüterrechten und Eigentumsrechten oder andere Rechtsverletzungen erkennen kann. Daran fehlt es hier, weil den Bildern von Gebäuden und Gartenanlagen der Klägerin nicht anzusehen ist, ob sie ohne Genehmigung aufgenommen wurden oder nicht.&#8221; </p>
<p>Die Panoramfreiheit ist eine sogenannte Schranke im Urheberrecht, die es erlaubt, Fotografien, beispielsweise von Gebäuden, anzufertigen und zu verwerten, wenn sie von einem öffentlich zugänglichen Ort angefertigt wurden. Im Standardkommentar zum Urheberrecht Dreier/Schulze führt der renommierte Rechtsprofessor Thomas Dreier dazu grundsätzlich aus, dass der Aufnahmeort &#8220;öffentlich&#8221; sei, &#8220;wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.&#8221; Dass dies für die strittigen Gebäude und Parkanlagen, die fast sämtlich auf der UNESCO-Weltkulturerbe-Liste stehen gilt, dürfte für den Laien, den interessierten Historiker und den Parkflaneur außer Frage stehen. Der BGH hat diese Definition nun insoweit konkretisiert, man könnte auch sagen eingeschränkt, dass das Recht des Eigentümer schwerer wiegt, als das Recht der Öffentlichkeit die Ländereien der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in dieser Hinsicht zu nutzen. </p>
<p>Kurz vor Weihnachten hat die Stiftung also schon ihr Weihnachtsgeschenk erhalten. Da dieses mit einem Vermarktungsmonopol auch noch sehr üppig ausfällt, sollte auf weitere Weihnachtsgeschenke verzichtet werden. Friedrich dem Großen, Auftraggeber von Schloß Sanssouci, würde die gestrige Entscheidung des BGH bestimmt ebenfalls gefallen, ist doch das schöne Zitat überliefert: &#8220;Ich bin mit der Zeit ein gutes Postpferd geworden, lege meine Station zurück und bekümmere mich nicht um die Kläffer, die auf der Landstraße bellen.&#8221; </p>
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