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	<title>iRights.info - Blog &#187; Europa</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Konferenz: Kreatives Schaffen in der digitalen Welt am 7. Mai in Berlin</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 08:38:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die europäische Parlamentsfraktion GUE/NGL lädt am Montag, dem 7. Mai zur Konferenz „Kreatives Schaffen in der digitalen Welt” in den Berliner Pfefferberg, die sich mit neuen Vergütungsmodellen für kreative Arbeit beschäftigen soll. Kooperationspartner der Konferenz sind die AG Dok, Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft und die Bundestagsfraktion der Linkspartei. In der Ankündigung heißt es: Kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die europäische Parlamentsfraktion <a href="http://www.guengl.org/">GUE/NGL</a> lädt am Montag, dem 7. Mai zur Konferenz „Kreatives Schaffen in der digitalen Welt” in den Berliner Pfefferberg, die sich mit neuen Vergütungsmodellen für kreative Arbeit beschäftigen soll. Kooperationspartner der Konferenz sind die AG Dok, Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft und die Bundestagsfraktion der Linkspartei.</p>
<p>In der <a href="http://www.linksfraktion.de/termine/save-the-date-kreatives-schaffen-digitalen-welt">Ankündigung</a> heißt es:</p>
<blockquote><p>Kann es eine neue Solidarität von Nutzerinnen und Nutzern kreativer Werke und Kreativschaffenden geben? Mittlerweile sind verschiedene neue Vergütungsmodelle entwickelt worden, die auf Teilhabe statt auf Ausschluss setzen und die Vergütung kreativen Schaffens von der Kontrolle des Zugangs zu kulturellen Gütern entkoppeln. Wie realistisch sind solche Modelle, woran hapert es? Welche Chancen bieten und welche Risiken bergen sie?</p>
<p>In vielen europäischen Ländern werden derzeit neue Vergütungsmodelle für kreatives Schaffen diskutiert. Vier davon werden im Rahmen dieses Kongresses vorgestellt. Urheberinnen und Urheber, Nutzerinnen und Nutzer befragen, bewerten und kritisieren die Vorschläge. Fachleute aus den Bereichen Recht, Ökonomie und Politik ordnen die Diskussionen in unterschiedliche Kontexte ein.</p></blockquote>
<p>Mit dabei ist neben vielen anderen Experten auch iRights-Kollege Till Kreutzer, der mit Marcel Weiß und Luc Jochimsen über die ökonomische, politische und juristische Bewertung der verschiedenen Modelle diskutieren wird. Anmelden zur Konferenz kann man sich <a href="http://www.linksfraktion.de/termine/save-the-date-kreatives-schaffen-digitalen-welt">hier</a>.</p>
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		<title>Spektakuläres Gespräch zwischen Jarzombek und Caspary zu ACTA und Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 08:15:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek hat einen &#8220;sitzungswöchentlichen Video-Podcast&#8221;. Titel des Formats: &#8220;Nachgefragt&#8221;. In einem &#8220;Nachgefragt Spezial&#8221; hat Jarzombek nun am 07. März 2012 ein sehr interessantes Gespräch mit seinem Abgeordnetenkollegen aus dem Europäischen Parlament, Daniel Caspary, bei YouTube veröffentlicht. Caspary ist seit 2004 EP-Abgeordneter und dabei Mitglied und Koordinator der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek hat einen &#8220;sitzungswöchentlichen Video-Podcast&#8221;. Titel des Formats: &#8220;Nachgefragt&#8221;. In einem &#8220;Nachgefragt Spezial&#8221; hat Jarzombek nun am 07. März 2012 ein sehr interessantes Gespräch mit seinem Abgeordnetenkollegen aus dem Europäischen Parlament, Daniel Caspary, bei YouTube veröffentlicht. Caspary ist seit 2004 EP-Abgeordneter und dabei Mitglied und Koordinator der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) im Ausschusses für internationalen Handel (INTA). Er ist laut Jarzombek &#8220;der Spezialist in unserer Fraktion für das Thema ACTA&#8221;. Um ACTA und um die Reformbedürftigkeit des Urheberrechts geht es dann auch. Mit spektakulären Aussagen.</p>
<p>Jarzombek beginnt mit einer harmlosen Frage, die eine aktuelle Befürchtung rund um die Ausgestaltung des ACTA-Vertrages aufgreift: &#8220;Wird Acta jetzt tatsächlich dazu führen, dass Meinungsfreiheit im Internet eingeschränkt wird?&#8221; Dazu Caspary, mit einer deutlichen Position:</p>
<blockquote><p>Genau darum geht es im Kern, da müssen wir ACTA prüfen, denn sollte irgendetwas drohen an Einschränkung der Freiheit im Internet, dann würden wir ACTA ablehnen.</p></blockquote>
<p>Um dies zu überprüfen werde laut Caspary nach &#8220;menschlichem Ermessen&#8221; Ende März der Europäische Gerichtshof angerufen. Caspary betont, dass es ihm wichtig sei:</p>
<blockquote><p>in den nächsten Monaten die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, auch die Bedenken der Netzgemeinde und der Demonstranten aufzugreifen und wirklich sicherstellen, dass ACTA all diese Befürchtungen dann auch nicht erfüllt, sondern dass wir mit ACTA wirklich das Problem der gefälschten Produkte lösen und nicht irgendwelche Nebenwirkungen bekommen, die wir nicht wollen.</p></blockquote>
<p>Zu den umstrittenen Ideen zur Einführung einer &#8216;Deep Packet Inspection&#8217;, was das ist erklärt Jarzombek knapp und griffig: &#8220;(..) also schnüffelt irgendjemand in den Daten der Bürger herum im Internet&#8221;) und dem Konzept von &#8216;Three-Strikes-Modellen&#8217; bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, wünscht sich Caspary</p>
<blockquote><p>a) dass die Europäische Kommission überprüft, ob diese Maßnahmen überhaupt mit bestehendem europäischen Recht im Einklang sind und b) dass die Gesetzgeber in allen europäischen Ländern solche Maßnahmen nicht einführen oder abschaffen.</p></blockquote>
<p>Zur seitens der Rechteindustrie immer wieder geforderten gesetzlichen Verpflichtung für Provider, Urheberrechtsverstöße im Netz ausfindig zu machen, ist Caspary ebenfalls sehr klar:</p>
<blockquote><p>Ich wünsche mir, dass der deutsche Gesetzgeber eindeutig ist. Wobei ja auch die europäische Rechtsprechung eindeutig ist. Es gibt einen Fall, gerade Anfang Februar in Belgien, wo der Europäische Gerichtshof ganz klar festgestellt hat, dass es nicht Aufgabe von privaten Unternehmen sein kann, den Netzverkehr auf Urheberrechtsverstöße zu filtern. Und da ist die europäische Rechtsprechung eindeutig und wir müssen sicherstellen, dass nicht über den Weg von freiweilligen Selbstverpflichtung hier Internetprovider Dinge einführen, die mit europäischem Recht nicht vereinbar sind.</p></blockquote>
<p>Jarzombek ist sichtlich erstaunt über das Statement seines Kollegen und kommentiert nur: &#8220;starkes Statement&#8221;.</p>
<p>Im weiteren Verlauf des Gesprächs fragt Jarzombek seinen Kollegen wie er denn zu einem &#8220;echtem Recht auf Privatkopie&#8221; und der Reformbedürftigkeit des Urheberrechts stehe, wie es beispielsweise der CDU-MdB-Kollege Peter Tauber jüngst forderte. Dazu Caspary:</p>
<blockquote><p>Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. (&#8230;) Die dringend notwendige Reform des Urheberrechts gerade im Internet darf durch ACTA nicht verhindert oder eingeschränkt werden. Und deshalb nach dem derzeitigen Fahrplan wird auf europäischer Ebene zuerst in den nächsten anderthalb Jahren über die Reform des Urheberrechts gesprochen, und erst danach erwarte ich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Und zuvor steht eine Ratifizierung von ACTA auf europäischer Ebene nicht an.</p></blockquote>
<p>Jarzombek hakt nach, ob Caspary auch persönliche Veränderungen für notwenig halte. Dieser, fast schon verwundert über die Frage, antwortet:</p>
<blockquote><p>Dringend. Jeder Internetnutzer weiß, dass das Urheberrecht wie wir es heute haben, auf die Welt von heute nicht passt. Und auf der anderen Seite muss uns auch klar sein, eine Revision des Urheberrechts kann nicht bedeuten, dass es im Internet kein Urheberrecht mehr gibt, sondern wir brauchen ein Urheberrecht, dass auf die Nutzungsbedingungen von heute passt.</p></blockquote>
<p>Am Ende des Gesprächs geht es um den weiteren Zeitplan und die ursprüngliche Idee von ACTA. Hoch interessant ist bei der Antwort, mit welcher Radikalität Caspary hier Maßstäbe setzt:</p>
<blockquote><p>Die Idee ist nicht, Gesetzgebung in Europa durch die Hintertür, sondern wir wollen mit ACTA europäische Standards exportieren, ähnlich wie wir das im Bereich Menschenrechtsstandards, Umweltstandards, Sozialstandards und Arbeitnehmerstandards machen. Und jetzt müssen wir im kommenden Prozess sicherstellen, dass wir eben nicht doch eine nicht gewollte Rechtsänderung in Europa durch die Hintertür bekommen. Und das wird das Kriterium für mich sein. Ich kann unserer Fraktion nur dann empfehlen, ACTA zuzustimmen, wenn wirklich gilt, durch ACTA ändert sich für einen Europäer in Europa nichts.</p></blockquote>
<p>Hier das gesamte Interview in Ton und Bild:</p>
<p><span style="text-align:center; display: block;"><a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/16/spektakulares-gesprach-zwischen-jarzombek-und-caspary-zu-acta-und-urheberrecht/"><img src="http://img.youtube.com/vi/A9zNseGZ_ns/2.jpg" alt="" /></a></span></p>
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		<title>Interview mit Justus Haucap zum Fair-Share-Streit der Verlage mit Google</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/29/interview-mit-justus-haucap-zum-fair-share-streit-der-verlage-mit-google/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 09:55:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zum aktuellen Rückzug des Beschwerdeverfahrens der Verlagsverbände BDZV und VDZ vor dem Bundeskartellamt gibt es nach dem Gastkommentar der Bochumer Professorin Andrea Lohse nun ein Interview mit dem renommierten Düsseldorfer Professor für Volkswirtschaftslehre Justus Haucap. Haucap ist zugleich Vorsitzender der Monopolkommission der Bundesregierung. Er sieht für die Verlagsverbände wenig Chancen, ihr Anliegen im Fair-Share-Streit mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum aktuellen Rückzug des Beschwerdeverfahrens der Verlagsverbände BDZV und VDZ vor dem Bundeskartellamt gibt es nach dem <a href="http://irights.info/index.php?q=node/2161&amp;Kategorie=Homepage">Gastkommentar</a> der Bochumer Professorin Andrea Lohse nun ein <a href="http://irights.info/index.php?q=node/2163&amp;Kategorie=Homepage">Interview mit dem renommierten Düsseldorfer Professor für Volkswirtschaftslehre Justus Haucap</a>. Haucap ist zugleich Vorsitzender der <a href="http://www.monopolkommission.de/aufgaben.html">Monopolkommission</a> der Bundesregierung. Er sieht für die Verlagsverbände wenig Chancen, ihr Anliegen im Fair-Share-Streit mit Google auf europäischer Ebene erfolgreich zu Ende zu bringen.</p>
<p>Dabei macht er auch deutlich, welche Strategie die Verlagsverbände verfolgen. Auf die Frage, ob die Beschwerde nicht ein Symptom dafür sei, dass der Verlagsbranche noch immer tragfähige Geschäftsmodelle im Internet fehlen, antwortet er:</p>
<blockquote><p>Sicherlich. Im Kern wollen die Verleger einfach Geld. An den Business Schools sagt man, es gibt Market-Strategies und Non-Market-Strategies. Eine Market-Strategy ist beispielsweise, ein Produkt attraktiver zu machen. Eine Non-Market-Strategy ist es, über politisches Lobbying oder juristische Wege an Geld zu kommen. Die Verleger scheinen mit dem politischen Lobbying, mit der Idee eines neuen Leistungsschutzrecht, nicht voranzukommen, nun versuchen sie einen juristischen Weg über das Kartellrecht. Die überzeugende Marktstrategie scheint dagegen weiter zu fehlen. Aus Sicht des Kartellrechts steht letztendlich der Verbraucher im Vordergrund. Er hätte von einer erfolgreichen Fair-Share-Beschwerde der Verleger aber nichts.</p></blockquote>
<p>Das gesamte Interview mit Professor Haucap lesen Sie <a href="http://irights.info/index.php?q=node/2163&amp;Kategorie=Homepage">hier</a>.</p>
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		<title>Bibliotheksverband veröffentlicht Positionspapier zu verwaisten Werken</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/29/bibliotheksverband-veroffentlicht-positionspapier-zu-verwaisten-werken/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 09:22:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat ein aktuelles Positionspapier zum Umgang mit verwaisten Werken veröffentlicht. Das Papier wurde an alle deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (EP) versandt. Anlass des Papieres sind die aktuellen Entwicklungen rund um die Verständigung für eine neue europäische Richtlinie. Das Positionspapier des Verbandes ist ein Warnsignal an die Beteiligten, eine praxisgerechte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat ein aktuelles <a href="http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/dbv_Richtlinie_verwaiste_Werke_2012-02-27.pdf">Positionspapier zum Umgang mit verwaisten Werken</a> veröffentlicht. Das Papier wurde an alle deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (EP) versandt. Anlass des Papieres sind die aktuellen Entwicklungen rund um die Verständigung für eine neue europäische Richtlinie. Das Positionspapier des Verbandes ist ein Warnsignal an die Beteiligten, eine praxisgerechte und sinnvolle Lösung für die Art und Weise wie verwaiste Werke einerseits registriert und andererseits genutzt werden können, zu finden. Im Papier heißt es zur aktuell diskutierten Fassung der Richtlinie:</p>
<blockquote><p>Die Richtlinie würde in der Praxis dafür sorgen, dass die angestrebte Massendigitalisierung des europäischen Kulturerbes nur eingeschränkt umgesetzt werden könnte. Wesentliche Teile des kulturellen Erbes des 20. Jahrhunderts blieben von der Digitalisierung ausgeschlossen.</p></blockquote>
<p>Und weiter, direkt an die Abgeordneten gerichtet:</p>
<blockquote><p>Wir bitten Sie, bei Ihren weiteren Beratungen noch stärker zu bedenken, dass in aller Regel bei verwaisten Werken kein Verwertungsinteresse und auch gar kein relevanter Markt besteht &#8211; denn sonst hätten die Rechteinhaber diese Rechte schon längst ausgeübt.</p></blockquote>
<p>Konkret äußert der Verband Kritik an der bisherigen Ausgestaltung der &#8220;nicht praxistauglichen sorgfältigen Suche&#8221; und dem Problem der gegenseitigen Anerkennung von Lizenzmodellen zwischen den beteiligten Staaten. Zudem setzt sich der Verband mit der Frage der Dokumentationspflicht für verwaiste Werke auseinander.</p>
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		<title>ACTA &#8211; Wie geht es weiter?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/09/acta-wie-geht-es-weiter/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 21:30:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hinweise auf wichtige aktuelle Beiträge bitte in den Kommentaren hinterlassen; wir werden versuchen, die Timeline so aktuell wie möglich zu halten. Vielen Dank! [View the story "ACTA - Wie geht es weiter?" on Storify]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Hinweise auf wichtige aktuelle Beiträge bitte in den Kommentaren hinterlassen; wir werden versuchen, die Timeline so aktuell wie möglich zu halten. Vielen Dank!</strong></em></p>
<p><script src="http://storify.com/iRights/acta-wie-geht-es-weiter.js"></script><noscript>[<a href="http://storify.com/iRights/acta-wie-geht-es-weiter" target="_blank">View the story "ACTA - Wie geht es weiter?" on Storify</a>]</noscript></p>
<p><iframe title="ACTA" longdesc="Das massiv in der Kritik stehende Anti-Counterfeiting Trade Agreement kurz und knapp erklÃ¤rt: http://philippe-wampfler.com/2012/01/30/acta-kurz-erklart/" src="http://www.netbreeze.ch/embed/chart/buzz?report_key=nbwsa88e8a3e&amp;chart_size=size470x300&amp;title=ACTA&amp;description=Das+massiv+in+der+Kritik+stehende+Anti-Counterfeiting+Trade+Agreement+kurz+und+knapp+erkl%C3%A4rt%3A+http%3A%2F%2Fphilippe-wampfler.com%2F2012%2F01%2F30%2Facta-kurz-erklart%2F" frameborder="0" width="470" height="300"></iframe></p>
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		<title>Ein teilweise geheimer Ratifizierungsprozess für ACTA – wie tief wollen wir sinken?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/11/19/ein-teilweise-geheimer-ratifizierungsprozess-fur-acta-%e2%80%93-wie-tief-wollen-wir-sinken/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 1999 22:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Diese Frage stellt die ACTA-Arbeitsgruppe des FFII (Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V.). Ante Wessels berichtet, dass das Europäische Parlament die Einschätzung des Juristischen Dienstes veröffentlicht hat, aber die Analyse zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement ausgelassen hat. Warum? Wichtige Handelspartner der EU, zum Beispiel die USA; Kanada, Japan, Korea und die Schweiz sind Vertragspartner bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Frage stellt die <a href="http://acta.ffii.org/?p=904">ACTA-Arbeitsgruppe</a> des FFII (Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V.).</p>
<p>Ante Wessels berichtet, dass das Europäische Parlament die Einschätzung des Juristischen Dienstes veröffentlicht hat, aber die Analyse zum <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement">Anti-Counterfeiting Trade Agreement</a> ausgelassen hat. Warum?</p>
<blockquote><p>Wichtige Handelspartner der EU, zum Beispiel die USA; Kanada, Japan, Korea und die Schweiz sind Vertragspartner bei ACTA. Die Veröffentlichung der Teile der betreffenden Rechtseinschätzung, die sich mit den Teilen 1, 2 und 3 auseinandersetzen, würde den komplexen ACTA-Ratifizierungsprozess und das Verhältnis der EU zu den Vertragspartnern stark behindern, weil es den Ratifizierungsprozess dieser Länder negativ beeinflussen könnte.</p></blockquote>
<p>Wessels Kommentar dazu:</p>
<blockquote><p>Tatsächlich? Der ACTA-Text ist veröffentlicht. Jeder kann ihn analysieren. Diese Analyse würde offenlegen, dass ACTA eine schlechte Vereinbarung ist. Das würde den Ratifizierungsprozess negativ beeinflussen – völlig zu Recht. Das gehört zur Demokratie dazu. Aber das EU-Parlament ist offensichtlich nicht an Demokratie interessiert.</p>
<p>Ein teilweise geheimer Ratifizierungsprozess – wie tief wollen wir sinken?</p></blockquote>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/11/19/ein-teilweise-geheimer-ratifizierungsprozess-fur-acta-%e2%80%93-wie-tief-wollen-wir-sinken/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>ENDitorial: Copyright combinatronics</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 1999 22:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[EU Copyright Directive]]></category>
		<category><![CDATA[Schrankenbestimmungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Smári McCarthy vom International Modern Media Institute hat für EDRi eine sehr schöne Berechnung dazu angestellt, wie viele Möglichkeiten es gibt, die EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationale Gesetze zu übertragen. Der Text ist auf Englisch, zum Übersetzen ist leider keine Zeit &#8211; daher hier die Originalversion: Although the creation of the single market has been the primary [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Smári McCarthy vom <a href="http://immi.is/Home">International Modern Media Institute</a> hat für <a href="http://www.edri.org/edrigram/number9.22/copyright-combinatronics">EDRi</a> eine sehr schöne Berechnung dazu angestellt, wie viele Möglichkeiten es gibt, die EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationale Gesetze zu übertragen. Der Text ist auf Englisch, zum Übersetzen ist leider keine Zeit &#8211; daher hier die Originalversion:</strong></p>
<p>Although the creation of the single market has been the primary focus of the European Union for decades, it often seems that for every step forward it takes two back. In that respect it&#8217;s often rather interesting to look at the mathematics as they play out in the different directives that come out of Brussels.</p>
<p>The EU Copyright Directive outlines 21 different optional exceptions or limitations to the right of reproduction of copyrighted works. Each country implementing the directive can choose to either include or leave out the exception clause.</p>
<p>If we imagine this as a set of 21 switches where each has two positions, then to calculate the number of total possible configurations for these switches we multiply together the number of options for each one: 2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2*2, or written more concisely, 2^21 (two to the power of twenty-one)</p>
<p>This gives us 2.097.152 different ways to implement the directive.</p>
<p>But it gets better. After the 21 exception clauses for reproduction rights, there comes a paragraph stating that where the Member States may provide exceptions or limitations for reproduction, they may provide similarly an exception or limitation to the right of distribution.<br />
<img title="Weiterlesen..." src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" /></p>
<p><span id="more-3224"></span>This can be understood in at least two different ways, with radically different results. On the one hand, if you have an exception on reproduction then you may also have the same exception for distribution (meaning we&#8217;d have 21 switches with 3 settings each), or on the other hand, you may apply the same exception independently of each other (meaning we&#8217;d have 42 switches with 2 settings each, or 21 switches with 4 settings &#8211; doesn&#8217;t matter). The wording suggests the latter, but at the same time it seems slightly absurd to have an &#8220;oh by the way you may also&#8221; in a directive; there are other cleaner ways to approach this. There is probably some literature that I&#8217;m unaware of about which one they mean, but it&#8217;s easier to do the math on both cases than it is to navigate through commission and parliament documentation.</p>
<p>The first case is a three step process where each exception can be either &#8220;off&#8221;, &#8220;on for reproduction&#8221; or &#8220;on for reproduction and distribution&#8221;. This means we get three to the power of twenty-one options, totalling 10.460.353.203.</p>
<p>The second case is a four step process where each exception can be &#8220;off&#8221;, &#8220;on for reproduction&#8221;, &#8220;on for distribution&#8221;, or &#8220;on for reproduction and distribution&#8221;. This gives us four to the power of twenty-one options, totalling 4.398.046.511.104.</p>
<p>That&#8217;s either ten billion or four trillion ways to implement the copyright directive, depending on how you read article 5, paragraph 4. It&#8217;s very hard to visualize numbers of this size, but the larger number is about fifteen times larger than the number of stars in our galaxy.</p>
<p>This back-of-envelope analysis doesn&#8217;t even touch on the combinatorical implications of different understandings of the details of articles 5.5, 6 and 7 in particular, and in general the rest of the directive, mostly because they&#8217;re less directly quantifiable. Let alone the distinction between &#8220;exception&#8221; and &#8220;limitation&#8221;, which could easily bring the number up significantly.</p>
<p>This basically means that, a priori, there is a one in three hundred and eighty million chance that any two member states come up with the same implementation, taking the slightly better case. How does that serve the ideal of a single market? It looks like internal dissolution about the specifics of the exception clauses, with each country being difficult in its own little way and no political hardheadedness forcing a tenable solution, has yielded a completely useless directive in terms of unification.</p>
<p>While it is true that all the member states could in theory decide on the same exceptions, making this headache go away, the fact that they&#8217;re all optional suggests that, in each case, there was at least some strongly for and some strongly against. At some point somebody must have gotten so tired of debating the exceptions that they just lumped all of them together under optional and decided to let the Member States figure it out.</p>
<p>What this shows is that the EU is not effectively managing to create a single market, and through its policy on intellectual monopolies may even be pushing the markets further apart. The question of who stands to gain from this state of affairs is left as an exercise to the reader.</p>
<p><a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/">CC by 3.0</a></p>
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		<title>Online-Konsultation über Cloud Computing</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/18/online-konsultation-uber-cloud-computing/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 May 2011 06:32:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Online-Konsultation über die Vor- und Nachteile von Cloud Computing gestartet. Im Rahmen der Digitalen Agenda soll eine &#8220;Europäische Cloud Computing Strategie&#8221; entwickelt werden. Zielgruppe der Konsultation sind neben Unternehmen und Behörden auch Wissenschafteinrichtungen und weitere Anwender. Bei der Umfrage geht es um &#8220;Erfahrungsberichte, Bedürfnisse, Erwartungen und Einblicke in deren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Kommission hat eine öffentliche <a href="http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=cloudcomputing&#038;lang=de">Online-Konsultation</a> über die Vor- und Nachteile von Cloud Computing gestartet. Im Rahmen der <a href="http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm">Digitalen Agenda</a> soll eine &#8220;Europäische Cloud Computing Strategie&#8221; entwickelt werden. Zielgruppe der Konsultation sind neben Unternehmen und Behörden auch Wissenschafteinrichtungen und weitere Anwender. Bei der Umfrage geht es um &#8220;Erfahrungsberichte, Bedürfnisse, Erwartungen und Einblicke in deren [der Zielgruppe] Nutzung von Cloud Computing&#8221;. </p>
<p>Es geht konkret um Fragen für &#8220;Clouds für Nutzer&#8221;, &#8220;Clouds im öffentlichen Sektor&#8221;, &#8220;gesetzliche Rahmenbedingungen&#8221;, &#8220;Interoperabilität&#8221; und nicht zuletzt um globale Lösungen und Einschätzungen in diesem Bereich. Die EU-Kommission umreißt das Problemfeld wie folgt: &#8220;Cloud Computing bedeutet ein anderes Denkmuster in Bezug auf unsere heutigen dezentralisierten IT Systeme. Es verändert bereits heute IT-Dienstleistungsanbieter und es wird auch die Art, wie andere Industriebereiche ihre IT Bedürfnisse als Endnutzer ausbauen und wie Bürger ihre Computer und sonstigen mobilen Geräte nutzen, verändern. Obwohl es sich noch im Anfangsstadium befindet, ist Cloud Computing bereits eine kommerzielle Realität mit einer sich ständig vergrößernden Anhängerschaft.&#8221;</p>
<p>Die Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 31. August 2011 möglich.</p>
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		<title>Neue Studie: &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; &#8211; Gutachter Till Kreutzer im Interview</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/13/neue-studie-verbraucherschutz-im-urheberrecht-gutachter-till-kreutzer-im-interview/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 May 2011 07:38:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am heutigen Freitag stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer Pressekonferenz die von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer geschriebene Studie &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; vor. Vorweg es enthält äußerst spannende Vorschläge für neue urheberrechtliche Regelungen, die erstmals die Interessen der Nutzer und Verbraucher umfangreich berücksichtigen. Um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen antwortet Till Kreutzer hier auf die wichtigsten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am heutigen Freitag stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer Pressekonferenz die von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer geschriebene Studie &#8220;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/2054">Verbraucherschutz im Urheberrecht</a>&#8221; vor. Vorweg es enthält äußerst spannende Vorschläge für neue urheberrechtliche Regelungen, die erstmals die Interessen der Nutzer und Verbraucher umfangreich berücksichtigen. Um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen antwortet Till Kreutzer hier auf die wichtigsten Fragen.</p>
<p><strong>Frage: Heute wird die von dir für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstellte Studie &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir sind gespannt, was steht also drin?</strong><br />
In der Studie werden die aus Sicht des Verbraucherschutzes drängensten Fragen untersucht. Die Studie besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält eine Analyse ausgewählter Aspekte im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Urheberrecht (z.B. zur Kopiervergütung, Kulturflatrate, User-Generated-Content usw.). In Teil 2 werden konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet, wie Defizite durch nationale oder EU-rechtliche Neuregelungen behoben werden können.</p>
<p><strong>Aufgrund deiner Analyse, welches sind die größten Probleme im Urheberrecht wenn man die Interessen der Verbraucher ins Visier nimmt?</strong><br />
Ein großes Problem ist der kreative Umgang der sogenannten &#8220;Prosumer&#8221; mit urheberrechtlich geschütztem Material in eigenen Schöpfungen, wie Mash-Ups, Remixes, Home Videos etc. Nach der Untersuchung sind solche Kulturtechniken in der Regel untersagt, wenn der Nutzer nicht alle Rechte an den einbezogenen Inhalten &#8220;klärt&#8221;. Eine Rechteklärung ist aber viel zu aufwändig und teuer, um von &#8220;Laien-Urhebern&#8221; oder auch professionellen Künstlern der Remix-Culture realisiert zu werden. Daher wird in der Studie eine gesetzliche Lösung in Form einer neuen Schrankenbestimmung für &#8220;transformatives Werkschaffen&#8221; vorgeschlagen, nach der solche Handlungen per Gesetz zulässig sind. Eine solche Regelung müsste zunächst im europäischen Recht verankert werden.</p>
<p><span id="more-2887"></span></p>
<p>Ein weiteres drängendes Problem ist die Weiterveräußerung von unkörperlichen Werkexemplaren. Nach geltendem Recht ist es aufgrund des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes erlaubt, körperliche Werkexemplare (wie Musik-CDs oder Blueray-Discs) weiterzuverkaufen, wenn sie im regulären Handel erworben wurden. Für unkörperliche Kopien, wie z.B. Musikdownloads von iTunes oder eBooks, gilt das allerdings nicht. Da der Handel sich zunehmend auf den Online-Vertrieb verlegt, stellt sich die Frage, mit welcher Begründung die Erwerber auf dem Markt mit unkörperlichen Werken schlechter behandelt werden können, als beim Erwerb und Weiterverkauf von Tonträgern oder Büchern. M.E. gibt es hierfür keine Rechtfertigung, so dass in der Studie eine (europäische) Regelung vorgeschlagen wird, mit der den rechtmäßigen Erwerbern von urheberrechtlich geschütztem Material eine &#8220;allgemeine Weiterveräußerungsbefugnis&#8221; eingeräumt wird, die unabhängig davon gilt, ob die Kopie körperlich oder unkörperlich ist.</p>
<p>Weitere wichtige Problemfelder liegen bei der Privatkopierregelung, die nach den letzten Gesetzesreformen so kompliziert geworden ist, dass sie kein Verbraucher mehr verstehen kann. Auch die Abmahngebühren bei Tauschbörsenfällen und anderen Urheberrechtsverletzungen im Internet sind nach wie vor ein drängendes gesellschaftliches Problem. Zu diesen beiden Bereichen werden ebenfalls Neuregelungen vorgeschlagen.</p>
<p><strong>Überlagert diese Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher nicht die der Urheber? Es heißt doch &#8220;Urheberrecht&#8221;? Oder siehst du da vergleichbare Interessen?</strong><br />
Zum einen ist es normal, dass das Urheberrecht zwischen kollidierenden Interessen abwägen muss. Wenn Interessen von Verbrauchern als wichtiger einzustufen sind als die der Urheber (und der Verwertungswirtschaft), muss ihnen Vorrang gewährt werden. Das gebietet schon die Verfassung. Zum anderen ist es keineswegs so, dass die Interessen von Nutzern und Urhebern generell gegenläufig sind. Im Gegenteil: Jeder Urheber ist gleichzeitig Nutzer, meist auch umgekehrt. Das zeigt sich deutlich am Thema transformative Werknutzung. Die meisten Urheber bedienen sich bei ihren Schöpfungen auch der Werke anderer (in unterschiedlichem Maß und unterschiedlicher Ausprägung). Die von mir vorgeschlagene Regelung ähnelt dem Zitatrecht, ist hiermit verwandt. Dass solche Nutzungen zulässig sind, dient gleichermaßen den Urhebern wie den Nutzern.</p>
<p><strong>Welche Aspekte berücksichtigst du, die bislang noch nicht oder viel zu selten in der Diskussion um die Neugestaltung des Urheberrechts gefallen sind?</strong><br />
Die oben genannten Aspekte des transformativen Werkschaffens und der Weiterveräußerungsbefugnis werden bislang noch kaum diskutiert. Zu letzterem gibt es zwar Rechtsprechung, die sich aber nur auf den Sonderfall der &#8220;Gebrauchtsoftware&#8221; im Unternehmenseinsatz bezieht. Über das gleich gelagerte Verbraucherschutzthema wird dagegen ersichtlich nicht diskutiert. Ein weiterer wichtiger Punkt, der in der Untersuchung einen bedeutenden Stellenwert einnimmt, ist die Frage nach der vertraglichen Abdingbarkeit von urheberrechtlichen Nutzungsfreiheiten. Werden digitale Werkexemplare online vertrieben, geschieht dies heute fast immer unter Einsatz von Nutzungs- oder Lizenzbestimmungen, mit anderen Worten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen legen die Anbieter fest, was der Erwerber mit seiner Musik, seinen Filmen oder Computerspielen machen darf und was nicht.</p>
<p>Die Anbieter gestalten ihre Vertragsbedingungen natürlich so aus, dass sie selbst hieraus den (vermutet) größtmöglichen Nutzen ziehen. Gesetzlich gewährte Nutzerbefugnisse wie die Privatkopierregelung werden hierin oft eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. Nach geltendem Recht ist das möglich, was zu einer Art Privatisierung des urheberrechtlichen Interessenausgleichs führt. In der Studie schlage ich vor &#8211; um diesen Effekt zu verhindern, der sich allein zulasten der Nutzer und Verbraucher auswirkt &#8211; urheberrechtliche Schrankenbestimmungen wie die Privatkopie &#8220;unabdingbar&#8221; auszugestalten. Würde dem gefolgt, wären Regelungen, die Privatkopien verbieten oder einschränken unwirksam und müssten nicht beachtet werden.</p>
<p><strong>Was würde die Umsetzung deiner Vorschläge in der Praxis bedeuten?</strong><br />
In vielerlei Hinsicht würde hiermit dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Zeiten, Nutzungsgewohnheiten, Verwertungsmethoden und Märkte mit kulturellen und Unterhaltungsgütern ändern. Die bislang sehr schlechte Position der Nutzer und Verbraucher würde hierdurch gestärkt, es würde mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit geschütztem Material (gerade im Internet) hergestellt und die verbraucherrelevanten Regelungen im Urheberrecht würden deutlich vereinfacht.</p>
<p><strong>Was passiert nun mit der Studie? Wird diese auch dem Gesetzgeber für die anstehenden Beratungen des Referentenentwurfs für den 3. Korb und den darauf folgenden Gesetzgebungsprozeß vorgelegt?</strong><br />
Die Studie wird veröffentlicht werden (online) und auch gezielt an interessierte Kreise verschickt. Es wäre schön, wenn sie Denkanstöße oder sogar Aktivitäten von Seiten der Politik hervorrufen würde.</p>
<p>Danke für die Beantwortung der Fragen!</p>
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		<title>Daten der öffentlichen Hand und wie man sie nutzen kann &#8211; Veranstaltung in Berlin</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 08:56:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungshinweise]]></category>

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		<description><![CDATA[In Berlin findet heute die Konferenz der ePSI platform Berlin Open Data: Apps for Everyone? statt. Dabei geht es darum, wie Daten der öffentlichen Hand genutzt werden können: welche Daten zur Verfügung stehen, welche Lizenzen notwendig sind, um sie sinnvoll nutzen zu können, welche Projekte es bereits gibt. iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp wird den Workshop “Access, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" style="border: 1px solid black; margin: 3px;" title="ePSI-Logo" src="http://www.epsiplus.net/extension/epsiplatform/design/epsiplatform/res/img/logo.png" alt="" width="180" height="65" />In Berlin findet heute die Konferenz der ePSI platform Berlin <a href="http://www.epsiplus.net/news/news/programma_epsi_platform_berlin_open_data_apps_for_everyone">Open Data: Apps for Everyone?</a> statt. Dabei geht es darum, wie Daten der öffentlichen Hand genutzt werden können: welche Daten zur Verfügung stehen, welche Lizenzen notwendig sind, um sie sinnvoll nutzen zu können, welche Projekte es bereits gibt.</p>
<p>iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp wird den Workshop “Access, re-use, innovate!” moderieren. Mit dabei:</p>
<ul>
<li>John Weitzmann, Creative Commons Germany</li>
<li>Mathias Schindler, Wikimedia Germany</li>
<li>Kristof de Meulder, APIE, France</li>
<li>Thomas Langkabel, CSC</li>
</ul>
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