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	<title>iRights.info - Blog &#187; Digitales Rechtemanagement</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Michael Geist über drei Strategien der Rechteindustrie</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 13:42:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein langer und mit Akronymen gespickter, aber lehrreicher Vortrag von Michael Geist, in dem er das strategische Geflecht in den internationalen Copyright Wars und den Weg zu SOPA, ACTA &#38; Co. analysiert: Beyond SOPA – ACTA, WIPO, and the Global Copyfight.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein langer und mit Akronymen gespickter, aber lehrreicher Vortrag von Michael Geist, in dem er das strategische Geflecht in den internationalen Copyright Wars und den Weg zu SOPA, ACTA &amp; Co. analysiert: <a href="http://www.michaelgeist.ca/content/view/6291/125/">Beyond SOPA – ACTA, WIPO, and the Global Copyfight</a>.</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/SKUv_27swF0" frameborder="0" width="460" height="342"></iframe></p>
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		<title>5. DACH-Branchenforum: GVU verkündet neue Strategie &#8211; vielleicht?</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 09:48:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute und morgen findet in der Berliner Kalkscheune das &#8220;5.DACH-Branchenforum 2011&#8221; von GVU, VAP und SAFE statt. Die selbsternannte &#8220;Antipiraterieallianz&#8221; sieht durch &#8220;parasitäre Geschäftsmodelle zentrale Werte des Gemeinwesens massiv bedroht&#8221;. Denn: &#8220;Dies steht im Widerspruch zur Ignoranz dieses Problems in weiten Teilen der Bevölkerung und der Politik. Nunmehr wächst allerdings das Bewusstsein für die Notwendigkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute und morgen findet in der Berliner Kalkscheune das &#8220;<a href="http://www.dach-contentprotection.org/branchenforum0.html">5.DACH-Branchenforum 2011</a>&#8221; von GVU, VAP und SAFE statt. Die selbsternannte &#8220;Antipiraterieallianz&#8221; sieht durch &#8220;parasitäre Geschäftsmodelle zentrale Werte des Gemeinwesens massiv bedroht&#8221;. Denn: &#8220;Dies steht im Widerspruch zur Ignoranz dieses Problems in weiten Teilen der Bevölkerung und der Politik. Nunmehr wächst allerdings das Bewusstsein für die Notwendigkeit von regulierenden Maßnahmen im Internet, wie sie die Kreativwirtschaft schon lange fordert. Erst durch die Schaffung einer sicheren Umgebung im Netz können reale Marktchancen für legale Angebote entstehen. Erst dann kann Konsumenten verstärkt ein, zu Recht gefordertes, legales Onlineangebot geliefert werden.&#8221;</p>
<p>Zentrale Herausforderung des Forums wird es sein, ob es den Anwesenden gelingt, ihre von Feinden umlagerte Trutzburg zu verlassen, und sich auf einen Dialog mit den &#8220;Ignoranten aus Bevölkerung und Politik&#8221;, wie es oben so schön heißt, einzulassen. Ein Dialog der auch voraussetzt, dass die Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal unter Ignoranz- und Kriminalitätsverdacht gestellt werden, der voraussetzt, die von den Veranstaltern seit Jahren eingeübte Rhetorik der Scharfmacherei durch Kampagnen wie beispielsweise &#8220;Raubkopierer sind Verbrecher&#8221; zu beenden, die voraussetzt, dass man Nutzer als Konsumenten und Kunden und nicht als Gefährder und potentielle &#8220;Raubkopierer&#8221; wahrnimmt.</p>
<p>Dazu ein kleines sehr einfaches Beispiel: Nehmen wir einen Raum in dem sich 100 Personen befinden. Die Stimmung ist gelöst, man trifft alte Freunde, lernt neue Menschen kennen, ein Stimmengewirr, Lounge-Musik im Hintergrund. Am Rande des Raumes befinden sich lauter Tische auf denen analoge und digitale Medien beworben und zum Verkauf angeboten werden. Hin- und wieder stöbern die Personen in den Angeboten. Manche legen sie zurück, andere kaufen etwas. Nun betritt Mister X mit einer Pauke den Raum. Er schlägt kräftig drauf. Das Stimmengewirr versiegt, alle wenden sich erwartungsfroh in seine Richtung und sind gespannt, was er zu verkünden hat.<span id="more-3242"></span></p>
<p>Variante 1: Mister X: Liebe Anwesende, nach unseren Untersuchungen begeht ein Großteil von Ihnen unverantwortliche Urheberrechtsverletzungen. Sie unterstützen parasitäre Geschäftsmodelle. Sie sind persönlich dafür verantwortlich, dass den Mittlern zwischen Kreativen und Konsumenten massive Einnahmen entgehen. Sie schlagen den Kreativen dabei ins Gesicht. Ich warne sie, wir werden jeden Rechtsverstoß kompromisslos verfolgen. Wir werden die Durchsetzung unserer Ansprüche ohne Rücksicht auf die Umstände, ihr Alter, ihre Beweggründe und ihre Ausreden vorantreiben. Vergessen sie niemals: Raubkopierer sind Verbrecher, als solche werden wir sie behandeln. Sehen sie sich vor. Gehen sie jetzt zu den Tischen mit den Angeboten am Rande des Raumes und kaufen sie diese leer. Egal was ihnen da angeboten wird. Dies ist schließlich Angebot genug. Mister X verlässt den Raum. Die Stimmung ist, nehmen wir mal die gut erzogene Variante, im Keller.</p>
<p>Variante 2: Mister X: Liebe Anwesende, darf ich mich kurz vorstellen, ich bin Mister X, und habe ein Problem. Es geht um die Frage, wie ich in einer modernen Medienwelt, bedingt durch die großartige Digitalisierung meine Angebote verbessern und weiter verkaufen kann, so diese denn ihren Geschmack treffen. Es ist schwierig für uns, auf alles gleich die richtige Antwort zu haben. Wir testen und probieren aber, und wir brauchen Sie! Sagen Sie uns, wie wir besser werden können. Denn Ihre Freunde am Mediengenuss ist auch unser Vorteil. Was fehlt Ihnen also? Woran müssen wir arbeiten? Sie sind unsere Kunden, und unsere Kunden sind für uns König und Königin. Ja, es ist auch richtig, dass nicht erlaubte Kopien aus unserer Sicht ein Problem darstellen. Wir nehmen es aber sportlich, denn wenn Sie kopieren, dann schätzen Sie immerhin den Inhalt, den wir vertreiben. Ich glaube wir sind uns alle einig, dass Kreativität und auch der Vertrieb von Kreativität einen Wert hat.</p>
<p>Wir wollen Ihnen deswegen eine Performance bieten, die Sie begeistert. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft gehen und gemeinsam nach Wegen schauen, Ihre und unsere Interessen unter einen Hut zu bringen. Ich würde mich freuen, wenn Sie noch einen Blick auf die Stände mit den Büchern, unseren neuen Plattformen für eBooks und die neuen Film-DVDs am Rande des Raumes werfen. Hier haben wir bereits einiges ausprobiert, testen Sie uns. Passt der Preis, sind die Nutzungsmöglichkeiten interoperabel, ist es ein Genuss die Kompilationen und Zusammenstellungen zu nutzen? Geben Sie uns Ihr feedback. Ich wünsche Ihnen noch einen wunderbaren Abend. Unterlegt mit Musik von Linda Leonardy und dem Drücke Orchestra of Vision. Herzlichen Dank. Mister X verlässt den Raum. Überrascht und neugierig applaudieren die Leute. Die Stimmung ist, gelöst.</p>
<p>Variante 1 und Variante 2 unterscheiden sich also geringfügig. Die Geringfügigkeit ist aber eine Weltanschauung und mündet in der Kernfrage: Wie begegne ich meinem Gegenüber. Ich will mit ihm etwas verdienen, er will etwas von mir haben und konsumieren. Lassen Sie uns spekulieren, in welcher Variante und in welcher Stimmung, mit welcher Neugier und mit welchen Konsumwillen werden die Gäste jeweils an die Tische herantreten. Kaufe ich lieber etwas wenn ich den Atem des Ladendetektivs im Nacken spüre, oder wenn ich ernst genommen und um meine Wertung gebeten werde. Ohne ein grundsätzliches Umdenken im Verhältnis der Anbieter und der &#8220;Antipiraterieallianz&#8221; wird sich nichts ändern. Wenn dies gewünscht ist, so bleiben wir einfach beim status quo. Wenn man aber das Interesse hat, auch im digitalen Zeitalter ein erfolgreiches Geschäftsmodell anzubieten, wenn das Interesse besteht kreative Werke einer möglichst breiten Kundenöffentlichkeit zugänglich zu machen, dann sollten die Hemden von gestern im Schrank gelassen werden. Das ist nicht leicht, der Mensch tappt gerne in ausgetretenen Pfaden. Bequem ist es auch, erfolgreich nicht.</p>
<p>Ich werde bei der heutigen Podiumsdiskussion <a href="http://www.dach-contentprotection.org/programm22112011.html">&#8220;Verantwortlichkeit im Internet: Wer muss was dazu beitragen?&#8221;</a> auf dem Podium sitzen.</p>
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		<title>True Love, irgendwann</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Aug 2011 14:28:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Ricarda Lautsch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsmodelle]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[BITKOM]]></category>
		<category><![CDATA[Frankfurter Buchmesse]]></category>
		<category><![CDATA[Romance]]></category>

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		<description><![CDATA[Foto: Malenkov in Exile, CC by-nc 2.0 Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und die Frankfurter Buchmesse haben heute vormittag in Berlin zum Expertengespräch geladen. Thema: Die Zukunft, der Markt, die Digitalisierung. Deshalb möchten Herr Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, und Herr Boos, Direktor der Frankfurter Buchmesse, nun auch ganz eng zusammenarbeiten, damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone" title="Lazy day reading with the new Kindle" src="http://farm5.static.flickr.com/4106/5016088368_2543d03701.jpg" alt="" width="333" height="500" /></p>
<p><em>Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/shanelin/">Malenkov in Exile</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC by-nc 2.0</a></em></p>
<p>Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (<a href="http://www.bitkom.org/" target="_blank">BITKOM</a>) und die <a href="http://www.buchmesse.de/de/fbm/" target="_blank">Frankfurter Buchmesse</a> haben heute vormittag in Berlin zum Expertengespräch geladen. Thema: Die Zukunft, der Markt, die Digitalisierung. Deshalb möchten Herr Rohleder, Hauptgeschäftsführer des BITKOM, und Herr Boos, Direktor der Frankfurter Buchmesse, nun auch ganz eng zusammenarbeiten, damit das nicht so läuft wie mit der Musikbranche und dem Internet. &#8220;Content is king&#8221;, sagt Herr Rohleder, &#8220;aber Technology is queen.&#8221; Da sind sich die beiden einig.</p>
<p>Wie denn ihre Erfahrungen seien mit der Verzahnung von Inhalten und digitaler Technologie, werden Herr Rohleder und Herr Boos gefragt. &#8220;Alles ist schneller geworden&#8221;, meint Rohleder. Herr Boos erzählt in etwa, dass es ihm ähnlich ginge. Die Debatte um die Einführung eines <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger" target="_blank">Leistungsschutzrechts</a> schneidet Rohleder kurz an, das sei keine Lösung, die die Medienbranche davor bewahren würde, neue Geschäftsmodelle entwickeln zu müssen.</p>
<p>Und wie das denn aussehen könne mit neuen Geschäftsmodellen, möchte jemand wissen. Herr Rohleder lehnt sich lächelnd zurück. Ab jetzt ist er das glänzende Endgerät, während Herr Boos den Inhalt dafür verkörpert, verunsichert von mangelnder Tuchfühlung mit den neuen, glatten Oberflächen. Boos plaudert aus dem Nähkästchen. Von einem Amerikaner, den er in Berlin getroffen habe, der mit seinem siebenjährigen Kind auf dem Schoß die New York Times auf dem iPad liest. Große Bilder, Emotionen aus der neuen Welt. Sieben Zeitschriften habe dieser abonniert. &#8220;Die Abos kommen wieder!&#8221;</p>
<p>Aber damit nicht genug. Boos erzählt, er habe bei einem Besuch in den Vereinigten Staaten damit gerechnet, Kindle-Nutzer hauptsächlich als &#8220;Gadget-getriebene junge Männer&#8221; anzutreffen. Es habe ihn überrascht, als er feststellte, &#8220;dass vor allem junge Frauen&#8221; den E-Book-Reader nutzten, zum Konsum von Unterhaltungsliteratur. &#8220;Romance.&#8221; Der Kindle also, als Ersatz für Kioskromane mit schwülstig-bunten Bildern auf dem Einband.</p>
<p>Boos scheint viel über &#8220;Romance&#8221; nachgedacht zu haben. Ganze &#8220;Romance-Pakete&#8221; könne man bald anbieten, vier Romane pro Woche, im Abo aufs Endgerät. Herr Rohleder wirkt gelassen, schweigt. Boos weiß, dass er sie dringend braucht, die enge Zusammenarbeit mit der Technologiebranche, aber die Annäherungsversuche bleiben zaghaft, durchwachsen von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung" target="_blank">Digital Rights Management </a>und etwas, das nach außen wirkt wie Ratlosigkeit. Dabei soll genau das nicht vermittelt werden. Digitales Rechtemanagement, heute noch ein System, das Inhalte an ein einzelnes Endgerät bindet, sei ein ängstlicher Schutzmechanismus, das sieht auch Boos. Doch man werde diesen Protektionismus ablegen, sobald neue Geschäftsmodelle geschaffen seien, zumindest seiner persönlichen Meinung nach. Man strecke seine Fühler nach allen Seiten aus. Romance, all over the place.</p>
<p>Vielleicht sind die Vorstellungen des Buchmessen-Direktors vom Konsumverhalten seiner Nutzer im Moment noch so wenig zeitgemäß wie seine Geschäftsideen. Aber Technology und Content, das wird sicher True Love. Irgendwann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Neue App von ipubsoft befreit E-Books automatisch von DRM – das Ende des „wirksamen Kopierschutzes“?</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 11:16:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Gastbeitrag von Ansgar Warner, CC by-nc Für viele E-Book-Leser ist Digital Rights Management (DRM) ein ständiges Ärgernis: die Zahl der nutzbaren Geräte ist begrenzt, zwischen Kindle- und epub-Universum gibt es bei DRM-geschützten Titeln bisher keine Brücke. Um E-Books komfortabel nutzen zu können, greifen deswegen viele Nutzer zu Programm-Skripten, die den Kopierschutz entfernen. Oft ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Ein Gastbeitrag von <a title="Über Ansgar Warner" href="http://www.e-book-news.de/willkommen/" target="_blank">Ansgar Warner</a>, <a title="Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 3.0 Deutschland (CC BY-NC 3.0) " href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/" target="_blank">CC by-nc</a></em></p>
<p>Für viele E-Book-Leser ist Digital Rights Management (DRM) ein ständiges Ärgernis: die Zahl der nutzbaren Geräte ist begrenzt, zwischen Kindle- und epub-Universum gibt es bei DRM-geschützten Titeln bisher keine Brücke. Um E-Books komfortabel nutzen zu können, greifen deswegen viele Nutzer zu Programm-Skripten, die den Kopierschutz entfernen. Oft ist das bei ihnen nach dem Kauf der elektronischen Lektüre sogar der erste Schritt. Massentauglich waren viele solcher Workarounds bisher aber nicht, alleine für die Installation brauchte man solides PC-Grundwissen. Das kalifornische Software-Unternehmen ipubsoft geht jetzt den einfachsten Weg: es verkauft intuitiv bedienbare DRM-Entfernungs-Tools, die wahlweise PDFs, epubs- oder Kindle-Books in ein offen lesbares Format umwandeln.<span id="more-3018"></span></p>
<h3><strong>“The process is somewhat clunky, but it works“</strong></h3>
<p>Ganz billig sind die bisher nur für Windows-PCs angebotenen Apps allerdings nicht, für jede One-Way-Anwendung muss man knapp 30 Dollar berappen. Eine kostenlose Testversion ermöglicht immerhin das Ausprobieren der Software, mit ihr können bis zu drei E-Books vom DRM befreit werden. Nate Hoffelder von <a href="http://www.the-digital-reader.com/2011/07/29/new-apps-offer-drm-removal-option-for-kindle-nook-adobe-adept/">The Digital Reader</a> schreibt über seine Erfahrungen: „I’ve downloaded and tested the app that removes Kindle DRM. The process is somewhat clunky but it works. It requires an old version of Kindle for PC, and it only works on one ebook at a time.“ Die Umformatierung läuft bei dieser Variante der ipubsoft-Anwendung quasi per Mausklick, vorher muss allerdings das betreffende E-Book in der Kindle-App geöffnet werden.</p>
<h3><strong>Riskantes Geschäftsmodell</strong></h3>
<p>Das Geschäftsmodell von ipubsoft erinnert ein wenig an Versuche, geklonte MACs zu verkaufen oder an Matthew Crippens X-Box-Hack. Auch in diesem Fall wird mit offenem Visier gekämpft – ipubsoft sitzt nicht „somewhere under the rainbow“, sondern firmiert in der Pressemitteilung zum Launch der Anti-DRM-Software ganz seriös in Costa Mesa/Kalifornien mit Telefonnummer, Adresse und einem Mr. Karl Lewis als Ansprechpartner. Wie lange das gutgehen wird, ist natürlich eine andere Frage. Denn selbst wenn die Apps von ipubsoft tatsächlich nur für private Zwecke genutzt werden, könnte das Entfernen von DRM-Elementen letztlich gegen den „Digital Millennium Copyright Act“ von 1998 verstoßen. Wie weit der „fair use“ im einzelnen geht, bzw. wie weit das Recht auf eine private Kopie reicht, ist allerdings in den USA immer noch heiß umstritten.</p>
<h3><strong>“Wann ist ein Kopierschutz wirksam?“</strong></h3>
<p>Ähnlich kompliziert dürfte die Situation mittlerweile in Deutschland sein. Als E-Book-News im letzten Jahr bei irights.info-Experte Matthias Spielkamp zum Thema DRM und Privatkopie nachfragte, <a href="http://www.e-book-news.de/urheber-wollen-niemanden-verprellen-irights-experte-matthias-spielkamp-im-gesprach-uber-drmkopierschutz/">schien die Sache noch klar</a>: “Ein wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden. Doch wann ist so ein Kopierschutz wirksam? Wenn ich eine CD in meinen Rechner lege und sage: mach mir da MP3s draus, dann macht der das. Bei E-Books muss man aber im Moment davon ausgehen, dass so etwas nicht ohne Spezialprogramme geht. Das ist dann tatsächlich nicht erlaubt.” Doch mit automatisierten Verfahren wie von ipubsoft kommt die Buchbranche nun offenbar genau da an, wo die Musikbranche schon lange ist. Zumal es inzwischen selbst für weit verbreitete E-Book-Utilities wie Calibre spezielle Plugins gibt, die per Mausklick ein geschütztes Kindle-Book in eine normale mobipocket-Datei umwandeln, die dann natürlich auch problemlos in das epub-Format gebracht werden kann.</p>
<p>Zuerst erschienen bei <a title="Neue App von ipubsoft befreit E-Books automatisch von DRM – das Ende des „wirksamen Kopierschutzes“?" href="http://www.e-book-news.de/neue-app-von-ipubsoft-befreit-e-books-automatisch-von-drm-%E2%80%93-das-ende-des-%E2%80%9Ewirksamen-kopierschutzes%E2%80%9C/" target="_blank">e-book-news.de</a></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/08/03/neue-app-von-ipubsoft-befreit-e-books-automatisch-von-drm-%e2%80%93-das-ende-des-%e2%80%9ewirksamen-kopierschutzes%e2%80%9c/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Einführung ins Urheberrecht von Thomas Hoeren als Podcast</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/06/08/einfuhrung-ins-urheberrecht-von-thomas-hoeren-als-podcast/</link>
		<comments>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/06/08/einfuhrung-ins-urheberrecht-von-thomas-hoeren-als-podcast/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Jun 2011 11:49:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitales Rechtemanagement]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Privatkopie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberpersönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verträge]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertungsgesellschaften]]></category>
		<category><![CDATA[Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[Thomas Hoeren]]></category>

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		<description><![CDATA[Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster, ist vielen durch sein regelmäßig aktualisiertes Skriptum Internetrecht bekannt. Jetzt gibt es auch eine kompakte und verständliche Einführung ins Urheberrecht als Podcast. In sieben Folgen, zusammen rund 74 Minuten, geht es um Geschichte und Systematik des Urheberrechts in Deutschland: Folge 1: Geschichte des Urheberrechts Folge 2: Was ist geschützt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster, ist vielen durch sein regelmäßig aktualisiertes <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien">Skriptum Internetrecht</a> bekannt. Jetzt gibt es auch eine kompakte und verständliche <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/podcasts/podcast-urherberecht">Einführung ins Urheberrecht als Podcast</a>.</p>
<p>In sieben Folgen, zusammen rund 74 Minuten, geht es um Geschichte und Systematik des Urheberrechts in Deutschland:</p>
<blockquote><p>Folge 1: Geschichte des Urheberrechts<br />
Folge 2: Was ist geschützt<br />
Folge 3: Wer ist geschützt<br />
Folge 4: Verwertungsrechte<br />
Folge 5: Rechtemanagement<br />
Folge 6: Verwertungsgesellschaften und collective licensing<br />
Folge 7: DRM und Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen</p></blockquote>
<p>Nur ein Podcast-Feed fehlt noch, <a href="http://huffduffer.com/tags/hoeren_einfuehrung/rss">hier ist mal einer</a>.</p>
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		<title>Presseschau zum Gutachten &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 13 May 2011 16:21:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach der heutigen Vorstellung des Gutachtens &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), verfasst von iRight.info-Redakteur Till Kreutzer, gibt es inzwischen bereits eine Vielzahl von Pressemeldungen. Wir haben hier nun eine erste kleine Übersicht zusammengestellt: Sueddeutsche.de, Heise Online, etc. via DPA-Meldung: Verbraucherschützer machen sich für Privatkopie stark N-TV: Verbraucherschützer fordern: Privatkopie muss möglich sein Tagesspiegel: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der heutigen Vorstellung des Gutachtens &#8220;<a href="http://irights.info/index.php?q=node/2054">Verbraucherschutz im Urheberrecht</a>&#8221; des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), verfasst von iRight.info-Redakteur Till Kreutzer, gibt es inzwischen bereits eine Vielzahl von Pressemeldungen. Wir haben hier nun eine erste kleine Übersicht zusammengestellt:</p>
<p>Sueddeutsche.de, Heise Online, etc. via DPA-Meldung: <a href="http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1153271">Verbraucherschützer machen sich für Privatkopie stark</a></p>
<p>N-TV: <a href="http://www.n-tv.de/technik/Privatkopie-muss-moeglich-sein-article3326036.html">Verbraucherschützer fordern: Privatkopie muss möglich sein</a> </p>
<p>Tagesspiegel: <a href="http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ein-herz-fuer-kinder/4172750.html">Ein Herz für Kinder</a> </p>
<p>Netzpolitik.org: <a href="http://www.netzpolitik.org/2011/studie-verbraucherschutz-im-urheberrecht/">Studie: Verbraucherschutz im Urheberrecht</a></p>
<p>Golem: <a href="http://www.golem.de/1105/83479.html">Verbraucherschützer wollen Gesetzesänderung pro Privatkopie</a> </p>
<p>Gulli.com: <a href="http://www.gulli.com/news/verbrauchersch-tzer-f-r-privatkopie-und-recht-auf-wiederverkauf-digitaler-werke-2011-05-13">Verbraucherschützer für Privatkopie und Recht auf Wiederverkauf digitaler Werke</a> </p>
<p>WinFuture: <a href="http://winfuture.de/news,63195.html">Verbraucherschützer fordern Recht auf Privatkopie</a> </p>
<p>Deutschlandradio: Auf der Website und als Audio-Datei: <a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/umwelt/1457492/">Mehr Rechte für Nutzer &#8211; Verbraucherschützer für verändertes Urheberrecht</a></p>
<p>Weitere Hinweise auf Presseberichte oder Blogartikel bitte in den Kommentaren hinterlassen, wir ergänzen diese dann.</p>
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		<title>Neue Studie: &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; &#8211; Gutachter Till Kreutzer im Interview</title>
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		<pubDate>Fri, 13 May 2011 07:38:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am heutigen Freitag stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer Pressekonferenz die von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer geschriebene Studie &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; vor. Vorweg es enthält äußerst spannende Vorschläge für neue urheberrechtliche Regelungen, die erstmals die Interessen der Nutzer und Verbraucher umfangreich berücksichtigen. Um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen antwortet Till Kreutzer hier auf die wichtigsten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am heutigen Freitag stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer Pressekonferenz die von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer geschriebene Studie &#8220;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/2054">Verbraucherschutz im Urheberrecht</a>&#8221; vor. Vorweg es enthält äußerst spannende Vorschläge für neue urheberrechtliche Regelungen, die erstmals die Interessen der Nutzer und Verbraucher umfangreich berücksichtigen. Um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen antwortet Till Kreutzer hier auf die wichtigsten Fragen.</p>
<p><strong>Frage: Heute wird die von dir für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstellte Studie &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir sind gespannt, was steht also drin?</strong><br />
In der Studie werden die aus Sicht des Verbraucherschutzes drängensten Fragen untersucht. Die Studie besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält eine Analyse ausgewählter Aspekte im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Urheberrecht (z.B. zur Kopiervergütung, Kulturflatrate, User-Generated-Content usw.). In Teil 2 werden konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet, wie Defizite durch nationale oder EU-rechtliche Neuregelungen behoben werden können.</p>
<p><strong>Aufgrund deiner Analyse, welches sind die größten Probleme im Urheberrecht wenn man die Interessen der Verbraucher ins Visier nimmt?</strong><br />
Ein großes Problem ist der kreative Umgang der sogenannten &#8220;Prosumer&#8221; mit urheberrechtlich geschütztem Material in eigenen Schöpfungen, wie Mash-Ups, Remixes, Home Videos etc. Nach der Untersuchung sind solche Kulturtechniken in der Regel untersagt, wenn der Nutzer nicht alle Rechte an den einbezogenen Inhalten &#8220;klärt&#8221;. Eine Rechteklärung ist aber viel zu aufwändig und teuer, um von &#8220;Laien-Urhebern&#8221; oder auch professionellen Künstlern der Remix-Culture realisiert zu werden. Daher wird in der Studie eine gesetzliche Lösung in Form einer neuen Schrankenbestimmung für &#8220;transformatives Werkschaffen&#8221; vorgeschlagen, nach der solche Handlungen per Gesetz zulässig sind. Eine solche Regelung müsste zunächst im europäischen Recht verankert werden.</p>
<p><span id="more-2887"></span></p>
<p>Ein weiteres drängendes Problem ist die Weiterveräußerung von unkörperlichen Werkexemplaren. Nach geltendem Recht ist es aufgrund des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes erlaubt, körperliche Werkexemplare (wie Musik-CDs oder Blueray-Discs) weiterzuverkaufen, wenn sie im regulären Handel erworben wurden. Für unkörperliche Kopien, wie z.B. Musikdownloads von iTunes oder eBooks, gilt das allerdings nicht. Da der Handel sich zunehmend auf den Online-Vertrieb verlegt, stellt sich die Frage, mit welcher Begründung die Erwerber auf dem Markt mit unkörperlichen Werken schlechter behandelt werden können, als beim Erwerb und Weiterverkauf von Tonträgern oder Büchern. M.E. gibt es hierfür keine Rechtfertigung, so dass in der Studie eine (europäische) Regelung vorgeschlagen wird, mit der den rechtmäßigen Erwerbern von urheberrechtlich geschütztem Material eine &#8220;allgemeine Weiterveräußerungsbefugnis&#8221; eingeräumt wird, die unabhängig davon gilt, ob die Kopie körperlich oder unkörperlich ist.</p>
<p>Weitere wichtige Problemfelder liegen bei der Privatkopierregelung, die nach den letzten Gesetzesreformen so kompliziert geworden ist, dass sie kein Verbraucher mehr verstehen kann. Auch die Abmahngebühren bei Tauschbörsenfällen und anderen Urheberrechtsverletzungen im Internet sind nach wie vor ein drängendes gesellschaftliches Problem. Zu diesen beiden Bereichen werden ebenfalls Neuregelungen vorgeschlagen.</p>
<p><strong>Überlagert diese Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher nicht die der Urheber? Es heißt doch &#8220;Urheberrecht&#8221;? Oder siehst du da vergleichbare Interessen?</strong><br />
Zum einen ist es normal, dass das Urheberrecht zwischen kollidierenden Interessen abwägen muss. Wenn Interessen von Verbrauchern als wichtiger einzustufen sind als die der Urheber (und der Verwertungswirtschaft), muss ihnen Vorrang gewährt werden. Das gebietet schon die Verfassung. Zum anderen ist es keineswegs so, dass die Interessen von Nutzern und Urhebern generell gegenläufig sind. Im Gegenteil: Jeder Urheber ist gleichzeitig Nutzer, meist auch umgekehrt. Das zeigt sich deutlich am Thema transformative Werknutzung. Die meisten Urheber bedienen sich bei ihren Schöpfungen auch der Werke anderer (in unterschiedlichem Maß und unterschiedlicher Ausprägung). Die von mir vorgeschlagene Regelung ähnelt dem Zitatrecht, ist hiermit verwandt. Dass solche Nutzungen zulässig sind, dient gleichermaßen den Urhebern wie den Nutzern.</p>
<p><strong>Welche Aspekte berücksichtigst du, die bislang noch nicht oder viel zu selten in der Diskussion um die Neugestaltung des Urheberrechts gefallen sind?</strong><br />
Die oben genannten Aspekte des transformativen Werkschaffens und der Weiterveräußerungsbefugnis werden bislang noch kaum diskutiert. Zu letzterem gibt es zwar Rechtsprechung, die sich aber nur auf den Sonderfall der &#8220;Gebrauchtsoftware&#8221; im Unternehmenseinsatz bezieht. Über das gleich gelagerte Verbraucherschutzthema wird dagegen ersichtlich nicht diskutiert. Ein weiterer wichtiger Punkt, der in der Untersuchung einen bedeutenden Stellenwert einnimmt, ist die Frage nach der vertraglichen Abdingbarkeit von urheberrechtlichen Nutzungsfreiheiten. Werden digitale Werkexemplare online vertrieben, geschieht dies heute fast immer unter Einsatz von Nutzungs- oder Lizenzbestimmungen, mit anderen Worten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen legen die Anbieter fest, was der Erwerber mit seiner Musik, seinen Filmen oder Computerspielen machen darf und was nicht.</p>
<p>Die Anbieter gestalten ihre Vertragsbedingungen natürlich so aus, dass sie selbst hieraus den (vermutet) größtmöglichen Nutzen ziehen. Gesetzlich gewährte Nutzerbefugnisse wie die Privatkopierregelung werden hierin oft eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. Nach geltendem Recht ist das möglich, was zu einer Art Privatisierung des urheberrechtlichen Interessenausgleichs führt. In der Studie schlage ich vor &#8211; um diesen Effekt zu verhindern, der sich allein zulasten der Nutzer und Verbraucher auswirkt &#8211; urheberrechtliche Schrankenbestimmungen wie die Privatkopie &#8220;unabdingbar&#8221; auszugestalten. Würde dem gefolgt, wären Regelungen, die Privatkopien verbieten oder einschränken unwirksam und müssten nicht beachtet werden.</p>
<p><strong>Was würde die Umsetzung deiner Vorschläge in der Praxis bedeuten?</strong><br />
In vielerlei Hinsicht würde hiermit dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Zeiten, Nutzungsgewohnheiten, Verwertungsmethoden und Märkte mit kulturellen und Unterhaltungsgütern ändern. Die bislang sehr schlechte Position der Nutzer und Verbraucher würde hierdurch gestärkt, es würde mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit geschütztem Material (gerade im Internet) hergestellt und die verbraucherrelevanten Regelungen im Urheberrecht würden deutlich vereinfacht.</p>
<p><strong>Was passiert nun mit der Studie? Wird diese auch dem Gesetzgeber für die anstehenden Beratungen des Referentenentwurfs für den 3. Korb und den darauf folgenden Gesetzgebungsprozeß vorgelegt?</strong><br />
Die Studie wird veröffentlicht werden (online) und auch gezielt an interessierte Kreise verschickt. Es wäre schön, wenn sie Denkanstöße oder sogar Aktivitäten von Seiten der Politik hervorrufen würde.</p>
<p>Danke für die Beantwortung der Fragen!</p>
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		<title>E-Books jetzt mit Ablaufdatum, Bibliothekare fordern Boykott</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/03/03/e-books-mit-ablaufdatum-bibliothekare-fordern-boykott/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Mar 2011 07:12:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>David Pachali</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Künstliche Verknappung durch DRM und Lizenzgestaltung ist bei E-Books nicht neu. Wer über den Web-Dienstleister „Onleihe”, der von vielen deutschen Bibliotheken verwendet wird, ein Buch besorgen möchte, wird es kennen: Ein bereits „entliehenes“ E-Book kann nicht ein weiteres mal ausgegeben werden, wenn nicht weitere Lizenzen gekauft wurden. Der US-Verlag HarperCollins will E-Books für Bibliotheken ab [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Künstliche Verknappung durch DRM und Lizenzgestaltung ist bei E-Books nicht neu. Wer über den <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/tag/divibib/">Web-Dienstleister „Onleihe”</a>, der von vielen deutschen Bibliotheken verwendet wird, ein Buch besorgen möchte, wird es kennen: Ein bereits „entliehenes“ E-Book kann nicht ein weiteres mal ausgegeben werden, wenn nicht weitere Lizenzen gekauft wurden.</p>
<p>Der US-Verlag HarperCollins will E-Books für Bibliotheken ab kommender Woche nun auch mit einem Ablaufdatum versehen. Nach 26 Ausleihen soll die Lizenz erlöschen – Bibliotheken müssen die E-Books dann erneut erwerben.</p>
<p><span id="more-2651"></span>Zuerst war die Nachricht leicht zu übersehen: Der E-Book-Grossist Overdrive schickte letzte Woche <a href="http://librarianbyday.net/localwp-content/uploads/2011/02/OverDrive-Library-Partner-Update-from-Steve-Potash-2-24-2011.pdf">ein vierseitiges Schreiben</a> (PDF) an die Bibliotheken. Darin finden sich einige wohlklingende Ankündigungen unter dem Titel „Improved User Experience for your Customers” – gefolgt von einem Absatz, der über neue Lizenzbedingungen informiert. Um den Kunden weiterhin besten Service und einen breiten Katalog anbieten zu können, müsse man die Lizenzbedingungen für E-Books eines teilnehmenden Verlages ändern. Genaueres werde man dazu bald kommunizieren, heißt es. <img src="http://vg02.met.vgwort.de/na/56c2d503d6604d35b08a7814a0ffad56" width="1" height="1" alt=""></p>
<p>Das <a href="http://www.libraryjournal.com/lj/home/889452-264/harpercollins_caps_loans_on_ebook.html.csp">Library Journal berichtete dann</a>, dass es sich bei dem noch ungenannten Verlag um HarperCollins handelt. Bei der festgelegten Zahl von 26 Ausleihen habe man „verschiedene Faktoren” berücksichtigt – zum Beispiel die durchschnittliche Lebensdauer eines gedruckten Buches, wird HarperCollins-Verkaufsleiter Josh Marwell zitiert.</p>
<p>Das war nicht geeignet, unter Bibliothekaren Sympathiepunkte zu sammeln. Die in den folgenden Tagen entstehende Aufregung lässt sich bei Twitter unter dem Hashtag <a href="http://search.twitter.com/search?q=%23hcod">#hcod</a> nachlesen.</p>
<p>Im Zuge dessen kam es auch zu Boykott-Aufrufen gegen HarperCollins, die in einer Website mündeten: <a href="http://boycottharpercollins.com/">boycottharpercollins.com</a></p>
<p><img title="Screenshot: boycottharpercollins.com" src="http://dl.dropbox.com/u/9646/harpercollins.png" border="1" alt="Screenshot: boycottharpercollins.com" /><span style="font-size: 80%;">Screenshot: boycottharpercollins.com</span></p>
<p>Darüber hinaus wird in den amerikanischen Blogs zum Thema jetzt eine <a href="http://librarianinblack.net/librarianinblack/2011/02/ebookrights.html">Bill of Rights für E-Book-Leser</a> diskutiert (unter anderem bei <a href="http://meredith.wolfwater.com/wordpress/2011/02/28/the-ebook-users-bill-of-rights/ ">Meredith Farkas</a>, <a href="http://scienceblogs.com/confessions/2011/02/the_ebook_users_bill_of_rights.php">Confessions of a Science Librarian</a> und bei <a href="http://bibliothekarisch.de/blog/2011/02/28/the-ebook-users-bill-of-rights-deutsche-uebertragung/">bibliothekarisch.de auf deutsch</a>). Die Forderungen:</p>
<div id="_mcePaste">
<ul>
<li>Lizenzen, die statt Beschränkungen Zugang ermöglichen</li>
<li>das Recht, E-Books auf selbstgewählter Hard- und Software nutzen zu können</li>
<li>das Recht auf Notizen, Zitate und Drucken sowie das Teilen von Inhalten im Rahmen des Fair Use</li>
<li>das Recht auf dauerhaftes Speichern, Archivieren, Teilen und Wiederverkaufen.</li>
</ul>
</div>
<p>Bei Overdrive versucht man mittlerweile, mit einem <a href="http://overdriveblogs.com/library/2011/03/01/a-message-from-overdrive-on-harpercollins-new-ebook-licensing-terms/">offenen Brief</a> die Wogen zu glätten und kündigte an, E-Books von HarperCollins in einem separaten Katalog zu vertreiben. Am Montag hat auch HarperCollins einen <a href="http://harperlibrary.typepad.com/my_weblog/2011/03/open-letter-to-librarians.html">offenen Brief an Bibliothekare</a> veröffentlicht. Beim erneuten Kauf von E-Books nach Lizenzablauf werde es Preisnachlässe wie beim Taschenbuch geben. Na dann.</p>
<p>[<a href="http://www.theatlantic.com/technology/archive/2011/03/boycott-harpercollins-publisher-limits-library-e-book-lending/71821/">via The Atlantic</a> und <a href="http://log.netbib.de/archives/2011/02/27/haltbarkeit-von-ebooks-stark-gesunken/">netbib weblog</a>]</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Videoprojekt: &#8220;Everything is a Remix&#8221; &#8211; Teil 2 erschienen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/02/05/videoprojekt-everything-is-a-remix-teil-2-erschienen/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 09:08:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson widmet sich seit vergangenem Jahr der vierteiligen Videoreihe &#8220;Everything is a Remix&#8221;. Die professionell gemachten Filme erklären, wie stark die Remix-Kultur auch bei den größten Blockbustern verbreitet ist. Weitere Infos zum Projekt samt Hintergrundinformationen findet man auf seiner Website. Im September 2010 ist Teil 1 erschienen. Am 01. Februar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson widmet sich seit vergangenem Jahr der vierteiligen Videoreihe &#8220;Everything is a Remix&#8221;. Die professionell gemachten Filme erklären, wie stark die Remix-Kultur auch bei den größten Blockbustern verbreitet ist. Weitere Infos zum Projekt samt Hintergrundinformationen findet man auf seiner <a href="http://www.everythingisaremix.info/">Website</a>. Im September 2010 ist Teil 1 erschienen. Am 01. Februar hat Ferguson nun mit Teil 2 nachgelegt. Um seine Arbeit zu unterstützen ruft er zu <a href="http://www.everythingisaremix.info/?page_id=14">Spenden für seine Arbeit</a> via Paypal auf.</p>
<p>Teil 1:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/14912890" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/14912890">Everything is a Remix</a> from <a href="http://vimeo.com/kirbyferguson">Kirby Ferguson</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>Teil 2:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/19447662" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/19447662">Everything is a Remix Part 2</a> from <a href="http://vimeo.com/kirbyferguson">Kirby Ferguson</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>iRights.info hat im September 2010 zusammen mit der Deutschen Kinemathek in Berlin das Symposium &#8220;Verbotene Filme&#8221; durchgeführt. Ein wichtiger Teil davon war der von uns kuratierte Slot &#8220;Remix meets Giftschrank&#8221; in dem die rechtlichen Probleme von Remixes erläutert und die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung diskutiert wurden. Um was es ging, erläutert David Pachali in seinem Bericht &#8220;<a href="http://www.irights.info/?q=node/1898&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">Die Schleusen sind offen</a>&#8220;.</p>
<p>Auf die rechtlichen Hintergründe ging Till Kreutzer in seinem Vortrag ein:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/15689089" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/15689089">Till Kreutzer: Neue Wege, neue Filme – das Internet als Verbreitungsmedium von rechtlich problematischen Bewegtbildern</a> from <a href="http://vimeo.com/irights">iRights.info-Redaktion</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>Einen Überblick über alle Beiträge findet ihr in unserer <a href="http://irights.info/?q=node/1926&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">Video-Dokumentation</a> des Symposiums.</p>
<p>Ilja Braun und Valie Djordjevic haben zudem eine <a href="http://irights.info/?q=node/1890&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">MashUp-Rolle</a> kuratiert, in der online verfügbare Beispiele der Remix-Kultur vorgestellt werden. </p>
<p>Und, um auf den Beginn des Beitrages zurückzukommen, Kirby Ferguson freut sich über eine Spende!</p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/02/05/videoprojekt-everything-is-a-remix-teil-2-erschienen/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft &#8211; Antworten auf die Fragen zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/11/25/entwicklung-des-urheberrechts-in-der-digitalen-gesellschaft-antworten-auf-die-fragen-zur-offentlichen-anhorung-urheberrecht-der-enquete-kommission-internet-und-digitale-gesellschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 10:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto. Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto.</p>
<p>Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und Hinweise aufzunehmen, bevor ich sie an die Kommission schicke. Das habe ich leider nicht geschafft. Dennoch würde ich mich weiterhin über Anmerkungen freuen, die sowohl in die Anhörung, als auch in diese Antworten einfließen könnten. Es spricht nichts dagegen, der Kommission später eine aktualisierte Fassung zu schicken.</p>
<p><span id="more-2327"></span></p>
<p>Die Nummerierung habe ich angepasst, um eine besser Referenzierung zu ermöglichen, denn hinter den meisten Ziffern verbergen sich mehrere Fragen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<h3><strong>I. Grundlagen &#8211; Bestandsaufnahme &#8211; Herausforderungen</strong></h3>
<p>I.1.a) Haben sich die Motivation zur Produktion und die Kreativität der Urheber mit dem Internet verändert?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Der Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig vertritt die These, dass sich unsere Kultur zu einer Read/Write-Kultur verändert. Damit ist gemeint, dass diejenigen, die Zugriff auf Internet und Computer haben, einen größeren Fundus von Werken in elektronischer Form nutzen können, die leichter zu bearbeiten und abzuwandeln sind, als das früher der Fall war. Weiterhin kann man die Ergebnisse dieses Schaffens besser anderen zur Verfügung stellen, indem man sie veröffentlicht – im eigenen Weblog, auf einer Video-Hosting-Site wie Youtube, bei einem Netlabel oder in Social Networks.</p>
<p>Es kommt hinzu, dass die Bedingungen zur Zusammenarbeit sich durch Digitalisierung und Internet völlig verändert haben. Das wird am besten beschrieben von Autoren wie Yochai Benkler in „Wealth of Networks“ oder Clay Shirky in „Here Comes Everybody“.</p>
<p>Im Resultat zeigen Open-Source-Projekte (wie Linux, Firefox, Open Office und viele andere), die Wikipedia, aber auch Musik, Texte, Fotos und Filme unter Creative-Commons-Lizenzen (und ähnlichen Lizenzen für freie Inhalte), dass diese Möglichkeiten nicht einfach nur technische Möglichkeiten sind, sondern neue Formen der kollaborativen Produktion schaffen, die in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß genutzt werden.</p>
<p>I.1.b) Können das Internet und digitale Techniken kreatives Schaffen fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. I.1.a)</p>
<p>I.1.c) Können das Internet und digitale Techniken die Vermarktung kreativen Schaffens fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Zum einen dadurch, dass die eingeführten Verwerter/Intermediäre sich die Strukturen des Netzes zu Nutze machen, zum anderen dadurch, dass Kreative ihre Werke/Produkte selbst vermarkten, wofür es zahlreiche Beispiele gibt.</p>
<p>I.1.d) Wie lässt sich der Wert kreativer Leistungen bemessen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage lässt sich ich in dieser Offenheit m.E. nach nicht beantworten. Ein inhärenter Wert einer Ware oder eines Werks existiert nicht. Der Preis eines Werks wird über den Markt gefunden, mit all seinen politischen Voraussetzungen (Eigentumsgarantie, Monopolrechte etc.). Ein anderer Aspekt ist, dass der gesellschaftliche Wert einer kreativen Leistung steigt, je mehr die Gesellschaft mit dieser Leistung arbeiten kann (lesen, hören, weiterverarbeiten etc.). Das heißt, der gesellschaftliche Wert einer bestehenden Schöpfung steigt, je geringer die Schutzrechte darauf sind, weil um so mehr Leute darauf aufbauen können, ohne mit Monopolisten verhandeln zu müssen.</p>
<p>I.1.e) Wie viel sind Nutzer bereit, für Inhalte aus dem Netz zu bezahlen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Darauf lässt sich keine konkrete Antwort geben. Preisfindungsprozesse sind überaus dynamisch und von vielen Faktoren abhängig. So ist z.B. die New York Times mit ihrem <a href="http://www.nytimes.com/2007/09/18/business/media/18times.html">Versuch gescheitert</a>, Leser für Inhalte bezahlen zu lassen (TimesSelect), zugleich sind ca. <a href="http://adage.com/mediaworks/article?article_id=139966">400.000 Nutzer bereit</a>, zwischen <a href="https://order.wsj.com/sub/f3">8 und 9 US-Dollar pro Monat</a> für die Online-Ausgabe des Wall Street Journals zu bezahlen. Ähnliche Spannen gibt es bei Musik und Film.</p>
<p>I.2.a) Gehen mit den neuen Möglichkeiten, die das Internet und die Digitalisierung eröffnen, seinen technischen Gegebenheiten und seiner Dynamik Veränderungen bei Wertmaßstäben der Nutzer einher?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Davon ist auszugehen. S. dazu die gerade erschienene Umfrage unter so genannten „Webaktiven“ des IFSE. Darin wird beispielsweise festgestellt,  dass die Bedeutung klassischer Werte wie Verschwiegenheit, Geduld, Höflichkeit, Ehrlichkeit und Disziplin abnimmt. Dafür sind Flexibilität, Toleranz, Solidarität und Gerechtigkeit gefragt. Diese Angaben sind im Abgleich mit weiteren Ergebnissen plausibel.</p>
<p>I.2.a) Wie kann dem begegnet werden? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es müsste erst einmal festgestellt werden, <em>ob </em>einem Wertewandel „begegnet“ werden muss, statt zu fragen, wie ihm begegnet werden kann. Die Formulierung unterstellt, dass einem Mentalitätswandel begegnet werden sollte und zeichnet sich damit nicht durch Offenheit für einen Dialog und ein ernsthaftes Interesse aus.</p>
<p>I.3.a) Lässt sich das System zum Schutz geistigen Eigentums auf das Internet übertragen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es ist bereits übertragen worden, was insofern problematisch ist, als die Wohlfahrtsgewinne, die Digitalisierung und Internet ermöglichen, dadurch zum Teil zunichte gemacht werden, weiterhin die Akzeptanz des Urheberrechts eher schwindet, da ein Teil der Regulierungen Möglichkeiten behindern, die die „neuen“ Technolgien bieten.</p>
<p>I.3.b) Muss das Verhältnis von Urhebern, Verwerter und Nutzern neu justiert werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.3.c) Sollte aus Ihrer Sicht der Urheber oder der Nutzer im Mittelpunkt stehen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Weder noch. Es geht darum, eine Balance zu finden zwischen den Interessen der Urheber, der Nutzer und der Verwerter, die hier nicht genannt sind (warum nicht?). In der bisherigen Gesetzgebung sind Nutzerinteressen marginalisiert und die Interessen der Urheber mit denen der Verwerter gleichgesetzt worden. Beides entspricht nicht den Verhältnissen und Problemlagen, wie sie sich derzeit darstellen. S. dazu auch die Antwort auf Frage I.10.b).</p>
<p>I.4. Verändert das Internet die Produktion kreativer Güter in einer Weise, die es empfehlenswert erscheinen lässt, die Strukturen des Urheberrechtes – insbesondere auch im Hinblick auf die Rolle der Werknutzer und die Zuordnung des Werks zum Schöpfer – zu überdenken? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es muss eine Unterscheidung getroffen werden zwischen der gewerblichen / kommerziellen Nutzung von Werken und der nicht-gewerblichen, nicht-kommerziellen. S. auch Antwort zu 1.a)</p>
<p>I.5.a) Verändern sich durch die – insbesondere auch mit dem Aufkommen des Internets verknüpfte – „Informationsgesellschaft“ die Anforderungen an die Informationsordnung in einer Weise, die auch die Ziele des Urheberrechtes und seine Funktion innerhalb dieser Ordnung betreffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antworten auf Fragen I.1.a) und I.4.</p>
<p>I.5.b) Besteht ein Zielkonflikt zwischen Informationszugang und Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft und wie ist er ggf. aufzulösen? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es besteht u.U. ein Zielkonflikt zwischen einem <em>sehr restriktiven </em>Informationszugang und der Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft. Wie er aufzulösen ist, lässt sich nicht zum einen pauschal beantworten – s. Antwort zu 4. Weiterhin lässt er sich individuell abgestimmt auf einzelne Fälle auflösen. So ist es z.B. nicht einzusehen, dass Werke, die zu einem weit überwiegenden Teil aus Steuern finanziert werden, nicht auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen (Stichwort Open Access in den Wissenschaften). Bei anderen Werkarten müssen andere Lösungen gefunden werden.</p>
<p>I.6. Welche technischen Neuerungen, die das Urheberrecht unterminieren könnten und in die Überlegungen der Kommission eingehen sollten, sind bereits jetzt in Sicht, bzw. mittelfristig denkbar (z.B. größere Verbreitung von Streaming)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage ist meiner Ansicht nach falsch gestellt. Es geht darum, Wege zu finden, wie das Urhberrecht den technischen Entwicklungen so angepasst werden kann, dass ein möglichst gerechter Ausgleich der Interessen aller betroffenen Akteure – Urheber, Verwerter, Nutzer – gefunden wird.</p>
<p>I.7.a) Sind Sie der Meinung, dass das geltende Urheberrecht die Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern im digitalen Zeitalter angemessen ausgleicht?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.7.b) Wo liegt aus Ihrer Sicht Konfliktpotential, wo besteht Änderungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Konfliktpotential liegt dort, wo es Digitalisierung und Internet ermöglichen, Daten verlustfrei und nahezu kostenlos zu vervielfältigen und zu verbreiten, also im Grunde bei allen digitalen Gütern. Bisher existiert das Interesse der Allgemeinheit in der Gesetzgebung nur sehr vermittelt: ihr soll dadurch gedient sein, dass durch den Schutz des Urhebers sein Schaffen angereizt wird. Und auch diese Überlegung spielt im kontinentaleuropäischen Urheberrecht eine untergeordnete Rolle. In erster Linie folgt es weiterhin dem Schöpfergedanken und spricht dem Urheber daher sehr starke Rechte zu.</p>
<p>I.7.c) Sind Sie der Meinung, dass die Interessen von Bildung und Forschung ausreichend berücksichtigt werden? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Hier verweise ich auf die Analysen und Forderungen des „Aktionsbündnisses ‚Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft’“. http://www.urheberrechtsbuendnis.de/index.html.de</p>
<p>I.8.a) Sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Mediennutzer (Verbraucher) in ausreichendem Maße gewahrt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu den Fragen I.8. b) &#8211; d)</p>
<p>I.8.b) Besteht beim Abschluss urheberrechtlicher Lizenzverträge mit Telemedienanbietern ein hinreichender Schutz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist so lang und für Laien unverständlich, dass nicht von ausreichender Information, geschweige denn Transparenz ausgegangen werden kann. Prominentes Beispiel dafür sind die AGB der Firma Apple für ihren iTunes Musicstore (ITM), die seit 2008 Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind. Der vzbv hat gegen Apple in Deutschland Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach die Geschäftsbedingungen der Firma Verbraucher benachteiligen. Über die Klage ist bis heute nicht abschließend entschieden.</p>
<p>I.8.c) Wird das Instrument der strafbewehrten Unterlassungserklärung (Abmahnung) Ihres Erachtens missbräuchlich eingesetzt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es sind zahlreiche Beispiele dokumentiert, bei denen Nutzer wegen Lappalien oder sogar ohne entsprechende Rechtsgrundlage abgemahnt wurden – in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Unkenntnis dennoch die geforderten Gebühren zahlen. Ein Vertreter der Forschungsstelle Abmahnwelle berichtet, es gebe Kanzleien, die pro Jahr auf <a href="http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/Die-perfide-Abmahn-Welle-id3423003.html">rund 50 000 Aktenzeichen für Abmahnungen</a> kommen.</p>
<p>I.8.d) Besteht hier oder in verwandten Feldern Regelungsbedarf? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest kann festgestellt werden, dass die bisherigen Regelungen wenig bis nichts genützt haben. Der Gesetzgeber hatte sich im Jahr 2008 entschlossen, Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in sehr eng definierten Fällen auf eine Pauschale von maximal 100 Euro zu begrenzen. Diese Deckelung gilt aber nur, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung handelt, einen einfach gelagerten Fall und eine nur unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Das eigentliche Problem wird durch § 97a UrhG nicht gelöst. Es liegt in der Bemessung des Gegenstandswertes (§ 3 ZPO), der den Abmahnkosten zugrunde liegt. Dieser ist bei Immaterialgüterrechtsverletzungen, v. a. Unterlassungsansprüchen, kaum konkret zu bemessen und Einfallstor für Wertungen nicht nur der Abmahnenden, sondern auch der Gerichte. In vielen Gerichtsentscheidungen wurde ein hoher Gegenstandswert gerade bei Internet-Rechtsverletzungen mit generalpräventiven Erwägungen gerechtfertigt, die jedoch – da sich die Höhe allein nach der wirtschaftlich zu bemessenen Beschwer des Verletzten richten darf – hier völlig sachfremd sind.</p>
<p>Eine Alternative zum Schutz vor Abmahnmissbrauch, die gegenüber der Deckelung im Urheberrechtsgesetz im Zweifel effektiver wäre, läge darin, die Möglichkeit zu schaffen, den Gegenstandswert bei Rechtsverletzungen von Verbrauchern zu mindern. Danach wirkt es sich wertmindernd aus, wenn die Kostenbelastung einer Partei nach dem vollen Wert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint. Die Regelung setzt dabei keine erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Lage voraus.</p>
<p>I.9.a) Wie beurteilen Sie das geltende Urheberrecht im Hinblick auf derivatives Werkschaffen, (z.B.Remixes, Mash-​ups)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als sehr restriktiv, da zum einen keine Unterscheidung getroffen wird zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Nutzung, zum anderen nicht zwischen reinem Kopieren und einer kreativen/künstlerischen Auseinandersetzung mit einem vorliegenden Werk.</p>
<p>I.9.b) Würden Sie im Bereich nicht-​kommerzieller, kreativer Werknutzung die Reduktion des Ausschließlichkeitsrechts auf einen Vergütungsanspruch für vertretbar halten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja.</p>
<p>I.9.c) Wie stehen Sie in dieser Hinsicht zum Vorschlag einer Entkopplung von Urheberpersönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten im Sinne einer Trennung von Urheber- und Werkschutz? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist der Ansatz, der die weiteren Überlegungen zur Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft bestimmen sollten. Das Urheberrecht sollte, so z.B. Kreutzer, nicht mehr Auftrag haben, „die Interessen des Urhebers oder der Verwertungsindustrie zu schützen, sondern einen multipolaren Schutzauftrag[...]. Die Interessen der Urheber und Verwerter sollen also nur insoweit geschützt werden, wie sie auch gerechtfertigt sind – gemessen an den Interessen der Allgemeinheit.“ Um das zu erreichen wäre es denkbar, in erster Linie Vergütungsansprüche zu gewähren: „Bloße Vergütungsansprüche sind, was die Innovation und den kulturellen Fortschritt angeht, viel weniger einschneidend als Verbotsrechte. Trotzdem können sie die Interessen der Berechtigten durchaus wahren. Häufig entsprechen sie den Interessen der Urheber mehr, als Ausschließlichkeitsrechte. Denn viele Kreative wollen ja gar nicht, dass vor jeder Nutzung eine Vereinbarung geschlossen und Rechte eingeholt werden müssen. Sie wollen vielmehr, dass sich ihre Werke möglichst weit verbreiten können und sie für die Nutzungen angemessen vergütet werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die meisten Urheber selbst Nutzer sind, die auf Nutzungsmöglichkeiten ohne unzumutbaren Aufwand angewiesen sind.“</p>
<p>I.10.a) Wie haben sich die Einnahmen von UrheberInnen, VerwerterInnen und Verwertungsgesellschaften aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das wüsste ich auch gern.</p>
<p>I.10.b) Welche Tendenz lässt sich zwischen dem Einkommen aus sogenannter Erst- und Zweitverwertung etwa durch Verlage insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Buy-​Out-Verträge feststellen? (B’90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage, welchen Einfluss urheberrechtliche Regulierungen auf die wirtschaftliche Lage von Freiberuflern haben, ist äußerst schwer zu beantworten. Der bisher methodisch am weitesten entwickelte und damit aufschlussreichste Versuch wurde von Kretschmer und Hardwick unternommen, die in einer vergleichenden Umfrage unter britischen und deutschen „writers“ (im Folgenden „Autoren“) herauszufinden versuchten, welcher Anteil am Einkommen der Autoren auf der Basis des Urheberrechtsschutzes zustande kommt.</p>
<p>Die Umfrage unter 25.000 Autoren in Deutschland und Großbritannien ergab für  professionelle Autoren (definiert als Autoren, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Schreiben verbringen) in Deutschland im Jahr 2005 folgende Ergebnisse (Auswahl):</p>
<ul>
<li>Sie      erzielten ein mittleres Einkommen von 12.000 Euro („median income“, also      der Wert, der die Stichprobe in zwei Hälften teilt, nicht zu verwechseln      mit dem Durchschnittseinkommen). Das entsprach 42 Prozent des mittleren      Nettoeinkommens aller deutschen Erwerbstätigen.</li>
<li>Das      Einkommen aus tatsächlicher urheberrechtlicher Nutzung (aus Tantiemen der      VG Wort) ist stärker verzerrt als alle anderen Einkommensarten: der      Gini-Koeffizient1 für das Einkommen aus Autorentätigkeit ist 0,52, für das      vollständige individuelle Einkommen ist 0,43 und für das      Haushaltseinkommen ist 0,42. Der Gini-Koeffizient für das aus der      VG-Wort-Ausschüttung erzielte Einkommen liegt bei 0,67. Das legt nahe,      dass die momentane Urheberrechtsregulierung das Risiko der      Ungleichverteilung verschärft, so Kretschmer und Hardwick. Die VG Wort hat      im Jahr 2005 46.100.528 Euro an 94.101 Autoren ausgeschüttet, was ein      Durchschnittseinkommen von 490 Euro und ein mittleres Einkommen von 197 Euro      bedeutet.</li>
<li>Autoren,      die mit ihren Verlagen bzw. Produzenten über das Honorar verhandeln,      verdienen etwa das Doppelte dessen, was andere Autoren einnehmen. Die      Ursache dafür kann nicht genau geklärt werden; Kretschmer und Hardwick      gehen davon aus, dass es sich um ein „two way relationship“ handelt:      Publishers or producers may only listen to authors with bargaining power –      but equally, engaging in bargaining may increase the author&#8217;s bargaining      power. (Verlage hören unter Umständen nur auf Autoren mit einer gewissen      Verhandlungsmacht – gleichzeitig kann zu einer verbesserten      Verhandlungsposition führen, überhaupt erst Verhandlungen zu führen.)</li>
<li>Verstärkte      Verwertung im Internet hat nicht dazu geführt, dass Autoren mehr      verdienen. 14,7 Prozent der britischen und 9,2 Prozent der deutschen      Autoren haben Zahlungen für Internetverwertungen ihre Werke erhalten.</li>
<li>Das      typische Einkommen der Autoren ist seit dem Jahr 2000 gefallen (sowohl in      Deutschland, als auch in Großbritannien).</li>
</ul>
<p>Es stellt sich also heraus, dass das Einkommen aus urheberrechtlicher Nutzung zum einen gering ist, zum anderen stark zugunsten der stärksten Marktteilnehmer verzerrt. Dabei ist zu beachten, dass Kretschmer und Hardwick unterscheiden zwischen Urheberrechts- und Nicht-Urheberrechtseinkommen („copyright and non-copyright earnings“), und Urheberrechtseinkommen als den Teil des Einkommens definieren, der aus Zahlungen der Verwertungsgesellschaften für abgabepflichtige Zweitnutzungen rührt, nicht jedoch vertraglich vereinbartes Einkommen. Diese Einschätzung kann vor allem aufgrund der Analysen zu Urhebervertragsrecht und AGB-Regelungen geteilt werden, da sie nahe legen, dass das Urheberrecht – zumindest derzeit – die Verhandlungsposition der Autoren nicht stärkt.</p>
<h3><strong>II. Vertriebsformen und Vergütungsmodelle</strong><strong> </strong></h3>
<p>II.1.a) Ist die Pauschalvergütung, eingeführt als Kompensation für Privatkopien mittels analogen Aufnahmemedien, heute noch zeitgemäß?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>So lange kreative Leistung so vergütet wird wie bisher, ist sie weiterhin zeitgemäß. Verwerter fordern seit langem eine Einzelabrechnung pro Nutzung und argumentieren, dass damit eine Pauschalvergütung überflüssig werde. Das setzt allerdings ein so genanntes „hartes“ Digital Rights Management (DRM) voraus (Kopierschutz). Dieses harte DRM ist zum einen in seinen bisherigen prominenten Ausführungen am Widerstand der Kunden gescheitert (z.B. beim Einzelverkauf von Musikstücken), zum anderen setzt seine Durchsetzung starke Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte voraus, von individueller Mediennutzungskontrolle bis hin zur Möglichkeit der Unterhaltungsindustrie, auf die Geräte der Kunden zuzugreifen (Stichwort „Trusted Computing Platform“). Das ist nicht akzeptabel.</p>
<p>II.1.b) Gibt es Alternativen zu dieser Pauschalabgabe – z.B. eine Kulturflatrate – und wenn ja, in welchem Umfang ist der Urheber zu entschädigen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) &#8211; c)</p>
<p>II.1.c) Hat sich das Schrankensystem im Urheberrecht bewährt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest ist es in vielen Belangen nicht mehr zeitgemäß. S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>1.d) Hat sich die Regulierung der kollektiven Rechtewahrnehmung – letzteres insbesondere im europäischen Kontext – bewährt? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.5.a) &#8211; c) und e)</p>
<p>II.2.a) Was kann getan werden, um ein möglichst innovatives Umfeld für neue Geschäfts- und Lizenzmodelle nach den Prinzipien des geltenden Urheberrechts im Internet zu schaffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urheberrecht muss in wichtigen Teilen grundlegend reformiert werden; s. Antworten auf Fragen 7.c) und 9.c). Zudem sollte der Gesetzgeber grundsätzlich davon absehen, neue Immaterialgüterrechte einzuführen, ohne vorher eine genaue Analyse der Wohlfahrtsverluste bzw. -gewinne vorgenommen zu haben. Beispielhaft ist hier das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu sehen, das ohne eine derartige Prüfung als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und nach Einschätzung einer großen Mehrheit unabhängiger Experten unter anderem dazu führen könnte, die Entwicklung genau der neuen Geschäftsmodelle zu behindern, die gefordert werden.</p>
<p>II.2.b) Was kann getan werden, um dabei vor allem die Urheber noch besser zu fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urhebervertragsrecht muss durchsetzungsfähig gestaltet werden.</p>
<p>Beispielhaft die Situation freiberuflicher Journalisten: die Nutzungsrechte an den Werken, die sie an die Verwerter lizenzieren, sind ihr Kapital. Doch das Urheberrecht schützt sie derzeit in keiner Weise vor einer Übervorteilung durch ihre Auftraggeber. Das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht zwischen Autoren und Verwertern, das vom Gesetzgeber als Begründung für die Reform des Urhebervertragsrechts vorgebracht wurde, ist sieben Jahre nach Inkrafttreten des „Stärkungsgesetzes“ unverändert.</p>
<p>Auch das AGB-Recht entpuppt sich als stumpfes Schwert. Zwar konnten die Vertreter der Journalisten einen Teilerfolg gegen den Axel-Springer-Verlag und seine Geschäftsbedingungen erzielen, von dem sie hoffen, dass er auf andere Verlage ausgedehnt werden kann. Angesichts der Gesetzeslage ist die Hoffnung darauf, dass das gelingen kann, allerdings gering.</p>
<p>Nicht zuletzt muss es als unrealistisch angesehen werden, über Nachbesserungen bei Geschäftsbedingungen substanzielle Honorarerhöhungen durchzusetzen. Sollten z.B. Gerichte im Sinne von Journalisten entscheiden, dass es rechtswidrig ist, wenn Verwerter sich einen weiten Katalog von Nutzungsrechten abtreten lassen, gäbe das den Autoren die Möglichkeit, die Lizenzierung dieser Rechte neu zu verhandeln. Es ist ebenso wenig vorstellbar, dass Verwerter bereit sein werden, mehr als einen Aufschlag von 10 Prozent zu zahlen, wie es vorstellbar ist, dass die Journalisten in der Lage sein werden, sie dazu zu zwingen.</p>
<p>Aber selbst ein Aufschlag, der erheblich über dem derzeit gezahlten Honorar liegt, würde bei Zeilenhonoraren von 70 Cent bei großen regionalen Tageszeitungen (wie dem Berliner Tagesspiegel) bis zu 30 Cent und weniger bei Regionalzeitungen, nicht entfernt zu Honoraren führen, die es Journalisten ermöglichen, vom Journalismus allein ein Einkommen zu erzielen, das in die Nähe der in der Branche tarifvertraglich vereinbarten Gehälter kommt.</p>
<p>Einzige Hoffnung für freiberufliche Pressejournalisten, vor allem solchen, die bei Tageszeitungen arbeiten, war eine Einigung auf eine angemessene Vergütung. Die Einigung, die nach sechs Jahre währenden Verhandlungen zwischen dju/DJV und BDZV getroffen wurde, hat <a href="http://www.freischreiber.de/home/stellungnahme-von-freischreiber-ev-zu-den-gemeinsamen-vergütungsregeln-für-tageszeitungen">nicht zu einer angemessenen Vergütung geführt</a>.</p>
<p>Daher muss das allzu unverbindliche Schlichtungsverfahren auf den Prüfstand gestellt werden. Können sich die Berufsverbände nicht einigen, sollte die Möglichkeit bestehen, den Rechtsweg zu beschreiten und ein Gericht über den Abschluss der gemeinsamen Vergütungsregel entscheiden zu lassen. Diese Regelung war zunächst von der Bundesregierung vorgeschlagen worden, dann auf Druck der Rechteinhaber wieder verworfen worden. Das schwächt die Verhandlungsposition der Urheber in einem so großen Maß, dass das eigentliche Ziel der Reform verfehlt wurde.</p>
<p>Nicht zuletzt sollte stärker darüber nachgedacht werden, wie alle Betroffenen ihre Position in den Verhandlungen über angemessene Vergütungen vertreten können (Stakeholder-Modell). Derzeit verhandeln darüber nur die Tarifpartner, was dazu führt, dass die Positionen vieler Betroffener nicht – oder nicht ausreichend – repräsentiert sind.</p>
<p>II.2.c) Worin liegen die konkreten Hemmnisse und gibt es Vorbilder in anderen Ländern? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf 2.b)</p>
<p>II.3.a) Auf welche neuen Nutzungsarten müssen wir uns – vor dem Hintergrund der Digitalisierung – einstellen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es wäre Spekulation, hierauf zu antworten.</p>
<p>II.3.b) Wie lassen sich diese neuen Nutzungsarten Verwertungsrechten zuordnen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.3.a)</p>
<p>II.4. Empfiehlt es sich, angesichts des mit dem Internet verbundenen Wandels die Regelungskonzeption des Urheberrechtes grundlegend zu verändern (etwa modulares „Taylormade-Urheberrecht“, Flexibilität durch Generalklauseln)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>II.5.a) Welche Vornachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Vorteile für die Nutzer lägen darin, eine Handlung, die von einem großen Teil der Bevölkerung als legitim betrachtet wird, auch tatsächlich zu legalisieren und damit den Forderungen vieler Rechteinhaber, bürgerliche Freiheitsrechte (Netzsperren, Überwachung) den Boden zu entziehen. Zugleich müsste ein entsprechendes Modell dafür sorgen, dass die Kreativen für ihr Schaffen entlohnt werden.</p>
<p>II.5.b) Welche Nachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt weiterhin viele offene Fragen, die zu klären sind, bevor beurteilt werden kann, wie Erfolg versprechend eine Kutlurflatrate umgesetzt werden kann. Das ist kein Nachteil des Modells, aber ein Nachteil in der Debatte, der so schnell wie möglich behoben werden sollte.</p>
<p>II.5.c) Was wären aus Ihrer Sicht die wichtigsten Anforderungen, die solche Modelle erfüllen sollten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ein entsprechendes Modell müsste fair, transparent und flexibel sein, vor allem aber müsste dafür gesorgt sein, dass die EInnahmen tatsächlich in einem substanziellen Ausmaß den Urhebern zugute kommen. Das sind sehr allgemein formulierte Anforderungen, doch es ist unmöglich, die Komplexität der Debatte und die bisher vorgebrachten Vorschläge hier abzubilden.</p>
<p>Es sollte vor allem vermieden werden, die Kulturflatrate als One-size-fits-all-Lösung für alle Werkgattungen bzw. alle Märkte kultureller Güter zu verstehen. Das Modell ist ursprünglich entwickelt worden, um die Frontstellungen in der Musikindustrie aufzubrechen, mit der Option, sie evtl. auch auf den Filmmarkt zu übertragen. Nun wird von einigen Befürwortern dafür plädiert, sie als das zu verstehen, was der Name auch nahelegt: Als Vergütungsmodell für alle Güter, die irgendwie als „Kulturgüter“ bezeichnet werden können – also zB. auch den Buchmarkt, den Journalismus, Computerspiele etc. M.E. wird damit der zweite Schritt vor dem ersten getan. Es gibt abgegrenzte Märkte, in denen die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz eines solchen Vergütungsmodells erprobt werden kann, etwa im Musikmarkt. Sollte das funktionieren und die Entwicklung in anderen Märkten es als wünschenswert erscheinen lassen, dieses Modell zu übertragen, kann das immer noch gemacht werden.</p>
<p>Ich verweise daher auf folgende exemplarische Texte:</p>
<ul>
<li>William      Fisher: Promises to Keep &#8211; Technology, Law, and the Future of      Entertainment, Stanford University Press 2004, vor allem Kapitel 6: <a href="http://cyber.law.harvard.edu/people/tfisher/PTKChapter6.pdf">An      Alternative Compensation System</a> (PDF)</li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/2009/05/11/the-world-is-going-flat-rate/">The World Is Going Flat(-Rate)</a></li>
<li>Bundesverband      Musikindustrie (BVMI): <a href="http://www.musikindustrie.de/politik_einzelansicht/back/56/news/positionspapier-zur-kulturflatrate/">Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/erwiderung-auf-das-musikindustrie-positionspapier-zur-kulturflatrate/">Erwiderung auf das Musikindustrie-Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Malte      Spitz, Volker Beck, Konstantin von Notz, Jan Philipp Albrecht, Grietje      Staffelt, Oliver Passek: <a href="http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/StellungnahmeKulturflatrate.pdf">Stellungnahme zum Positionspapier des Bundesverbandes      der Musikindustrie zur Kulturflatrate vom 25. Januar 2010</a> (PDF)</li>
<li>Marcel      Weiss: <a href="http://netzwertig.com/2009/01/19/kulturflatrate-eine-schlechte-idee-die-sich-hartnaeckig-haelt/">Eine schlechte Idee, die sich hartnäckig hält</a></li>
<li>Robin-Meyer      Lucht: <a href="http://carta.info/24713/kulturflatrate-vogel-strauss-debatte/">Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate</a></li>
<li>Tim      Renner: <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1957&amp;Kategorie=Homepage">Die Kulturflatrate als dritter Weg</a></li>
</ul>
<p>II.5.d) Welche Gefahren würde es vor allem zu vermeiden gelten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) / b) / c)</p>
<p>II.5.e) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund das Vergütungsverfahren der VG WORT für „Texte in Online-​Medien“, insbesondere im Hinblick auf seine technischen Voraussetzungen, den Verteilungsschlüssel und die Transparenz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das System ist kompliziert, unausgereift und kann dazu führen, dass Autorinnen und Autoren gerade nicht die ihnen zustehende Vergütung bekommen. Die Gründe dafür sind komplex, daher hier lediglich der Verweis auf den Beitrag Die VG Wort stellt sich taub (http://www.irights.info/index.php?q=node/852), der die Situation analysiert. Es ist mir nicht bekannt, dass sie sich geändert hat, seit der Artikel erschienen ist.</p>
<p>II.5.f) Inwiefern stehen Modelle kollektiver Vergütung in Konkurrenz zu Creative-​Commons-​Lizenzen? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Sie stehen – entgegen Behauptungen mancher Verwertungsgesellschaften – nicht in Konkurrenz, sondern können sich ergänzen. Die Annahme bzw. Behauptung etwa der GEMA, dass Werke, die unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden, nicht kommerziell verwertet werden können und damit die GEMA auch die Rechte an diesen Werken nicht wahrnehmen kann, ist falsch. Werke, die unter einer CC-nc-Lizenz (für nicht-kommerziell – jede kommerzielle Nutzung bedarf damit einer weiteren Lizenzierung) veröffentlich werden, erlauben die kommerzielle Verwertung und damit auch eine Wahrnehmung durch die GEMA.</p>
<p>II.6.a) Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Abrechnungsformen der VerwerterInnen und die Ausschüttungen an die UrheberInnen aus?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage verstehe ich nicht.</p>
<p>II.6.b) Wie lässt sich die Theorie der öffentlichen Güter mit den Interessen der berechtigten UrheberInnen in Einklang bringen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Wahrscheinlich ist mit der Frage gemeint, wie Urheber finanziert werden können, wenn ihre Werke durch Digitalisierung und Internet den Charakter öffentlicher Güter bekommen. Ein Antwort darauf könnte die Kulturflatrate sein (s. Antworten auf ), eine andere ein bedingungsloses Grundeinkommen.<strong> </strong></p>
<p>II.6.c) Wie kann rechtlich und tatsächlich gewährleistet werden, dass alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, sondern nur differenziert nach den Arten von Werken, um die es geht. So liegen z.B. unter dem Stichwort &#8220;Open Access&#8221; verschiedene Vorschläg vor, wie dafür gesorgt werden kann, dass Urhebern wissenschaftlicher Beiträge, die in Periodika (journal articles) veröffentlicht werden und überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, ein unabdingbares Recht zur Zweitveröffentlichung eingeräumt wird. S. dazu die Vorschläge von Hansen (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze</a>, PDF) und in der <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0210.html.de">Petition des Aktionsbündnisses Urheberrecht zum Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler</a>. Das allein wäre jedoch selbst in den Wissenschaften nicht ausreichend und nur ein erster Schritt, weil außerdem darauf hin gearbeitet werden müsste, dass Universitäten und andere mit öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen der Wissenschaftsförderung dafür Sorge tragen, dass mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsergebnisse (und Rohdaten) auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.</p>
<p>In anderen Feldern hat eine entsprechende Diskussion gerade erst begonnen, etwa bei der Frage, wie mit Filmen umgegangen werden soll, die mit Mitteln der Filmförderung finanziert werden.</p>
<p>II.7.a) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine Verfügbarmachung vor dem Hintergrund der enormen Bestände an verwaisten und vergriffenen Werken?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Zu Lösungsansätzen s. den <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/">Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz und die Kritik dran</a>.</p>
<p>II.7.b) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine angemessene Vergütung von UrheberInnen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort auf Frage II.2.b)</p>
<p>II.7.c) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die Persönlichkeitsrechte des/der UrheberIn?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.d) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für das Recht zur Veröffentlichung?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.e) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die benötigte Zustimmung von UrheberInnen zur Bearbeitung? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.8.a) Ist eine Tendenz in Bezug auf die Einnahmequellen in der Kulturwirtschaft feststellbar? Verlagern sich die Einnahmequellen von UrheberInnen etwa von gespeicherten Werken hin zu Live-Auftritten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt wenig belastbare Zahlen, um diese Frage zu beantworten. Im Musikmarkt etwa ist es so, dass schon relativ lange bekannte Musiker mehr Geld durch Konzerte, als durch den Verkauf von Tonträgern verdienen. (s. Robert A. Gehring, Branchenportrait Musikwirtschaft, in: Arbeit 2.0 &#8211; Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt) (http://irights.info/fileadmin/texte/material/Abschlussbericht.pdf) Andererseits ist der Umsatz des Veranstaltungsmarkts (inkl. Musikveranstaltungen) von 3,872 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf 3,173 Mrd. Euro im Jahr 2009 gesunken.</p>
<p>II.8.b) Welche dieser Veränderungen wurden speziell durch Digitalisierung vorangetrieben? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann ich nicht beantworten.</p>
<h3><strong>III. Lösungsansätze</strong><strong> </strong></h3>
<p>III.1. Welche Maßnahmen sind anzuraten, um Aushöhlungen des Ausschließlichkeitsrechts der Urheber (durch gesetzliche Lizenzen, Zwangslizenzen, Verwertungsgesellschaftenpflichtigkeit) abzubauen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>III.2.a) In welchem Umfang sollten staatliche Einrichtungen (inkl. Politik, Verwaltung) intensiver auf Open Access und Creative-​Commons-​Lizenzen hinarbeiten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als Leitlinie für den Umgang mit Daten können die <a href="http://wiki.opendata-network.org/Ten_Principles_for_Opening_Up_Government_Information">10 Prinzipien offener Regierungsinformationen</a> dienen. Es sollte untersucht werden, inwieweit Politik und Verwaltung Creative-Commons-Lizenzen und andere Free Content Licenses dafür verwenden können, Daten besser nutzbar zu machen. Der Status vieler Daten aus Politik und Behörden, mithin der öffentlichen Hand, ist unklar, wenn es darum geht, wie sie weiter verwendet/verarbeitet werden dürfen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p>III.2.b) Wie gut werden solche Angebote bislang angenommen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das <a href="http://wiki.opendata-network.org/">Open Data Network</a> zeigt zahlreiche Beispiele dafür, wo eine Nutzung bereits stattfindet, aber auch, wo sie verhindert wird.</p>
<p>III.3. Unter welchen Maßgaben kann bei Urheberrechtsverstößen durch erweiterte Vermutungsregeln zugunsten der Urheber die Nachweispflicht reduziert werden? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ich sehe keine solchen Maßgaben, noch dazu, weil bei Übertragungen von Nutzungsrechten kein gutgläubiger Rechteerwerb möglich ist. Eine stärkere Rechtsposition der Urheber (ich habe den Eindruck, die Frage zielt eher auf die Verwerter) ist schwer vorstellbar.<strong> </strong></p>
<p>III.4.a) Wären grundlegende Änderungen im Urheberrecht bzw. anderen Rechtsgrundlagen, wie z.B. Providerhaftung oder Pauschalvergütung, auf nationaler Ebene noch effektiv?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Jede Regulierung, die das Internet betrifft, muss wegen seines grenzüberschreitenden Charakters auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.</p>
<p>III.4.b) In welchen Bereichen muss eher europäisch bzw. global gedacht werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf III.4.a)<strong> </strong></p>
<p>III.4.c) In welchen Bereichen kann man national aussichtsreich agieren? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.4.a)</p>
<p>III.5.a) Kann der urheberrechtliche Anspruch auf angemessene Vergütung nach §32 UrhG in der Praxis durchgesetzt werden, oder besteht hier Nachbesserungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.2.b)<strong> </strong></p>
<p>III.5.b) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund Modelle der freiwilligen Selbstverpflichtung (two strikes) oder des graduated response (three strikes)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Beide Varianten wären schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte und somit als Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen völlig unverhältnismäßig.<strong> </strong></p>
<p>III.5.c) Tragen die vorgeschlagenen Verfahren zur Stärkung der Interessen von Urhebern bei?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist äußerst unwahrscheinlich. Zuerst einmal muss davon ausgegangen werden, dass derartige Verfahren nicht greifen. Doch selbst wenn sie es täten, könnte nur von einem sehr mittelbaren Zusammenhang ausgegangen werden. Die meisten Urheber müssten darauf hoffen, dass Mehreinnahmen, die die Verwerter als Folge solcher Maßnahmen verdienen, dazu führen, dass sie höhere Honorare aushandeln können, oder – bei Festangestellten – ihre Arbeitsplätze gesichert würden. Für beide Szenarien gibt es historisch wenig Anhaltspunkte. Die wenigen Urheber, die ihre Rechte selbst wahrnehmen, etwa indem sie Musik, Texte oder Fotos direkt vertreiben, wären wahrscheinlich damit überfordert zu versuchen, ihre Rechte auf diese Art durchzusetzen.<strong> </strong></p>
<p>III.5.d) Erkennen Sie Gefahren für die Informationsfreiheit? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Denn es ist schlicht keine Technik vorstellbar, bei der Zugriffe auf Websites umgeleitet werden können – egal, ob auf ein „Stoppschild“ oder einen Warnhinweis –, ohne vorher festzustellen, dass ein solcher Zugriff erfolgen soll. Die Mechanismen, die dazu nötig wären, sind mit denen vergleichbar, die Länder wie China oder Saudi-Arabien nutzen, um zu verhindern, dass Netz-Nutzer auf Websites mit Informationen zugreifen, die Informationen enthalten, deren Verbreitung die Regierungen verhindern wollen.<strong> </strong> Einen Zugriff auf eine bestimmte Website verhindern, ohne den Datenverkehr zu kontrollieren, das könnte nur der Betreiber dieser Website – indem er selber einen derartigen Warnhinweis schaltet. Da das nahezu ausgeschlossen ist, weil es den Interessen des Website-Betreibers natürlich völlig zuwider laufen würde, bleibt kein anderer Weg: Internetprovider müssten gezwungen werden, zu beobachten, welche Seiten ihre Nutzer aufrufen wollen, um sie dann umzuleiten.<strong> </strong></p>
<p>III.6.a) Gibt es zum gegenwärtigen Ansatz der VerwerterInnen alternative, durch die Digitalisierung begründete, Abrechnungsmodi, um eine angemessene Vergütung von UrheberInnen zu ermöglichen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
<p>III.6.b) Welche dieser Modi werden durch die Digitalisierung begünstigt? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
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