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	<title>iRights.info - Blog &#187; Creative Commons</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>GEMA gibt neue Stellungnahme zu CC-Lizenzen ab</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 10:55:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Hendrik Weitzmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Nachgang zum Start des neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften hat die Redaktion von telemedicus.info die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. Darin erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von telemedicus und iRights untersuchen den GEMA-Text eingehend.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Nachgang zum Start des <a href="https://de.creativecommons.org/2012/01/17/cc-frankreich-und-die-sacem-schliesen-pilotvereinbarung/" title="CC Frankreich und die SACEM schließen Pilotvereinbarung">neuesten Pilotprojekts zum Einsatz von CC-Lizenzen durch Mitglieder von Musik-Verwertungsgesellschaften</a> hat die Redaktion von <a href="http://www.telemedicus.info/" title="Website telemedicus">telemedicus.info</a> die GEMA um eine Stellungnahme gebeten. <a href="https://de.creativecommons.org/files/2012/01/Statement_GEMA.pdf" title="Statement GEMA als PDF">Darin</a> erfährt man einiges über angeblich eherne Vertragswerke, unwillige Mitglieder und Rosinen. Die Analysen von <a href="http://www.telemedicus.info/article/2176-GEMA-nimmt-Stellung-zu-Creative-Commons.html" title="Artikel bei telemedicus.info" target="_blank">telemedicus</a> und <a href="http://irights.info/?q=node/2144" title="Analyse bei iRights.info">iRights</a> untersuchen den GEMA-Text eingehend.</p>
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		<title>Creative Commons: Öffentliche Diskussion zu Version 4.0 startet</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 14:58:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>John Hendrik Weitzmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[CC 4.0]]></category>
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		<description><![CDATA[Im kommenden Jahr wird es eine neue Version der Creative Commons Public Licenses (CCPL), also der sechs Creative-Commons-Kernlizenzen geben (siehe Blog-Post auf creativecommons.org). Damit soll auf die Veränderungen des Netzes und seiner Protagonisten gegenüber dem Jahr 2007 reagiert werden, dem Geburtsjahr der aktuellen Version 3.0. Der Zeitabstand zwischen den Versionen hat sich jeweils rund verdoppelt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://de.creativecommons.org/files/2011/12/CCPL4-Schriftzug.png"><img src="http://de.creativecommons.org/files/2011/12/CCPL4-Schriftzug-300x80.png" alt="" width="300" height="80" style="margin:8px;float:right" /></a>
<p>Im kommenden Jahr wird es eine neue Version der Creative Commons Public Licenses (CCPL), also der sechs Creative-Commons-Kernlizenzen geben (siehe <a href="http://creativecommons.org/weblog/entry/30676?utm_campaign=newsletter_1112&amp;utm_medium=blog&amp;utm_source=newsletter" title="CC Blog Post über Diskussion" target="_blank">Blog-Post</a> auf creativecommons.org). Damit soll auf die Veränderungen des Netzes und seiner Protagonisten gegenüber dem Jahr 2007 reagiert werden, dem Geburtsjahr der aktuellen Version 3.0. Der Zeitabstand zwischen den Versionen hat sich jeweils rund verdoppelt. Mit der kommenden Version 4.0 versucht Creative Commons, einen Standard zu schaffen, der für eine Dekade oder länger tauglich sein soll &#8211; in der Zeitrechnung des Internet eine Ewigkeit.</p>
<p><span id="more-3359"></span><br />
<strong>Noch mehr wisdom of the crowd noch früher</strong></p>
<p>Anders als bei allen vorherigen Versionierungen steht kein im kleinen Kreise geschriebener Entwurf am Anfang des Prozesses, sondern die offene und öffentliche Diskussion, die beim <a href="http://creativecommons.org/weblog/entry/29639?utm_campaign=newsletter_1111&amp;utm_medium=blog&amp;utm_source=newsletter" title="CC Blog Post über CC Global Summit Warschau" target="_blank">CC Global Summit</a> im September in Warschau bereits angelaufen ist. Erst daraus wird Ende Februar 2012 der erste Entwurf entstehen, der dann noch einmal zur öffentlichen Überprüfung ins Netz gestellt werden wird. In der ersten Phase sollen vor allem Wünsche und Vorschläge gesammelt werden, was die Version 4.0 leisten oder anders angehen soll als die 3.0.</p>
<p>Die Diskussion dazu wird auf drei verschiedenen Kanälen ablaufen, vor allem über die Mailingliste <a href="http://lists.ibiblio.org/mailman/listinfo/cc-licenses" title="subscribe to cc licenses discussion list" target="_blank">cc-licenses@lists.ibiblio.org</a>, aber auch im <a href="http://wiki.creativecommons.org/4.0" title="CC Wiki" target="_blank">CC Wiki</a> und dort noch einmal gesondert in Form einer <a href="http://wiki.creativecommons.org/4.0/Sandbox" title="CC 4.0 Sand Box" target="_blank">Sand Box</a>. Die Sand Box hat bereits die grobe Struktur einer CC-Lizenz und soll es ermöglichen, an dieser Struktur entlang Vorschläge zu sammeln, wie die Version 4.0 am besten aufgebaut und formuliert sein sollte.</p>
<p><strong>Neuer Umgang mit Open Data? Feintuning bei kommerziell versus nicht-kommerziell?</strong></p>
<p>Inhaltlich steht tatsächlich alles zur Diskussion. Sogar eine sprachliche Komplettüberholung in Richtung besserer Verständlichkeit des für Juristen gedachten rechtsverbindlichen Lizenztextes ist im Gespräch. Dass hier vieles möglich ist, hat das australische CC-Projekt bei der Portierung der Version 3.0 gezeigt.</p>
<p>Ein Hauptantrieb, überhaupt in die Versionierung einzusteigen, ist jedoch die rasant steigende Wichtigkeit von Open-Data-Initiativen. Gerade die europäischen Hüter großer Datenbestände tun sich oft schwer mit der Art und Weise, wie die CCPL 3.0 mit dem Sui-Generis-Datenbankenrecht umgeht. Dies hat schon wiederholt verhindert, dass Datenbestände freigegeben wurden, bzw. hat zu Insellösungen mit lediglich an den CCPL orientierten aber rechtlich nicht kompatiblen Lizenzen geführt.</p>
<p>Auch sonst ist die Kompatibilität verschiedener Lizenzsysteme untereinander eines der Top-Themen rund um 4.0. Oft steht und fällt die Kombinierbarkeit von Content im Netz mit der Frage, ob es um eine kommerzielle oder eine nicht-kommerzielle Nutzung geht. Hier enthalten die bisherigen Versionen der CC-Lizenzen eine Definition, die vielen zu ungenau ist. Ob es bei Version 4.0 eine Präzisierung geben wird, ist offen. Sowohl dafür als auch dagegen gibt es gute Argumente.</p>
<p><strong>Mitmachen ist die Mühe wert</strong></p>
<p>Noch nie war die Konstruktionsarbeit bei Creative Commons so partizipativ angelegt wie jetzt. Wer also Ideen oder auch nur vage Vorstellungen hat, was man an den CCPL wie und wofür verbessern könnte, sollte das jetzt in die Diskussion einbringen. Die CCPL 4.0 wird dadurch noch einmal besser sein und für noch mehr kreative Bewegung im Netz sorgen, von der letztlich alle etwas haben. Bis Ende Februar 2012 kann jede/r an den Grundfesten der zukünftigen CCPL mitarbeiten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie mit dem &#8220;Grundstoff Wissen&#8221; umgehen? Gunter Dueck zu Open Source und Open Content</title>
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		<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 10:16:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
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		<description><![CDATA[Gunter Dueck wird morgen einer der Experten bei der Anhörung mit dem Titel Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft sein. Seine schriftliche Stellungnahme (PDF, 1 MB) beinhaltet auch einige Absätze zu der Frage, wie mit dem &#8220;Grundstoff Wissen&#8221; umgegangen werden sollte. Hier einer davon: Ich würde auch vorschlagen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.omnisophie.com/bio_vita.html">Gunter Dueck</a> wird morgen einer der Experten bei der Anhörung mit dem Titel <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36883086_kw50_pa_internet/index.html">Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt</a> der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft sein. Seine <a href="http://www.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Finternetenquete%2Fdokumentation%2FSitzungen%2F20111212%2FA-Drs__17_24_048-A_-_Stellungnahme_Dueck.pdf&amp;h=YAQEG-OJSAQFFksA7vB2aa6l7fvRxGmj-tBXUEu10pqZHNQ">schriftliche Stellungnahme </a>(PDF, 1 MB) beinhaltet auch einige Absätze zu der Frage, wie mit dem &#8220;Grundstoff Wissen&#8221; umgegangen werden sollte. Hier einer davon:</p>
<blockquote><p>Ich würde auch vorschlagen, die „Grundstoffe des Wissens“ für alle frei zur Verfügung zu stellen. Zum Beispiel: Der Staat bestellt ein Staatliches Rundfunkorchester für ein paar Jahre und lässt alle Klassikmusik einspielen – alles. (Damit soll irgendwo schon angefangen werden, habe ich gehört!) Das alles wird in einer Art Wikipedia freigegeben. Die Kirche bezahlt ein paar Chöre und lässt sie alle Lieder der Gesangbücher als Einzelstimme, im Chor und instrumental einspielen – und setzt sie frei ins Netz. Die Kliniken und Ärzte fotografieren oder filmen Kranke und setzen alles zur Lehre ins Netz („hier 500 Anschauungsfälle von Windpocken“ für noch unerfahrene Ärzte). Theater spielen alle Stücke einmal zur freien Verfügung im Netz etc. Alles, was viele ge- brauchen können, kommt frei ins Netz. Das würde die Wirtschaft ankurbeln, so wie das freie Be- nutzen der Autobahnen den Tourismus begünstigt hat. Nötige Transformationsprozesse würden erstens schneller und zweitens einheitlicher vonstattengehen, wenn alle die gleichen Werkzeuge hätten.</p></blockquote>
<p>Neben Dueck werden teilnehmen:</p>
<ul>
<li><strong>Holger Eggerichs</strong>, lubeca e.V. projekt WOLKE</li>
<li><strong>Frederic Hanika</strong>, Senior Vice President Head of Mergers &amp; Acquisitions</li>
<li><strong>Heiko Hebig</strong>, SPIEGELnet GmbH, Leiter neue Geschäftsfelder, SPIEGEL</li>
<li><strong>Dr. Tom Kirschbaum</strong>, Mitgründer und CFO Penelope Ventures GmbH</li>
<li><strong>Prof. Dr. Ruth Stock-Homburg</strong>, Leiterin des Fachgebiets Marketing &amp; Personalmanagement am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Technischen Universität Darmstadt<strong>​</strong></li>
</ul>
<p>Die Sitzung wird ab 13 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Web-TV und für mobile Geräte auf m.bundestag.de übertragen.</p>
<p>Hier noch der Hinweis, dass man sich via <a href="https://wirtschaft.enquetebeteiligung.de/instance/wirtschaft">enquetebeteiligung.de</a> an der Diskussion beteiligen kann.</p>
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		</item>
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		<title>Creative Commons: Ein neues Buch und eine Bestandsaufnahme</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/08/12/creative-commons-ein-neues-buch-und-eine-bestandsaufnahme/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Aug 2011 07:30:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Eva Ricarda Lautsch</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bücher]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Kreativwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Open Content]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer &#8220;Creative Commons&#8221;-Lizenzen nutzen möchte, aber noch nicht genau weiß, wie, findet in diesem neuen Buch Antworten: Creative Commons &#8211; A User Guide. Allerdings nur auf Englisch. Der Autor Simone Aliprandi, der copyleft-italia betreibt, gibt ihm den Untertitel &#8220;A complete manual with a theoretical introduction and practical suggestions&#8221; (&#8220;Eine vollständige Anleitung mit theoretischer Einleitung und Vorschlägen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer &#8220;Creative Commons&#8221;-Lizenzen nutzen möchte, aber noch nicht genau weiß, wie, findet in diesem neuen Buch Antworten: <a title="aliprandi.org" href="http://www.aliprandi.org/cc-user-guide/" target="_blank">Creative Commons &#8211; A User Guide</a>. Allerdings nur auf Englisch. Der Autor <em>Simone Aliprandi</em>, der <a title="copyleft-italia.it" href="http://www.copyleft-italia.it/" target="_blank">copyleft-italia</a> betreibt, gibt ihm den Untertitel &#8220;A complete manual with a theoretical introduction and practical suggestions&#8221; (&#8220;Eine vollständige Anleitung mit theoretischer Einleitung und Vorschlägen für die Praxis&#8221;) &#8211; und das auf 116 Seiten, die in einer <a href="http://www.aliprandi.org/cc-user-guide/html/index.html" target="_blank">HTML</a>- oder <a href="http://www.aliprandi.org/cc-user-guide/aliprandi_cc_user_2.pdf" target="_blank">PDF</a>-Version verfügbar sind oder für 13 Euro als <a href="http://www.aliprandi.org/cc-user-guide/paper/index.html" target="_blank">book on demand</a> erstanden werden können.</p>
<p>Die Idee zu Creative Commons formulierte der US-amerikanische Urheberrechtler <em>Lawrence Lessig</em> gemeinsam mit seinem Team im Jahr 2001. Als Alternative zum &#8220;Alle Rechte vorbehalten&#8221;, dem gesetzlichen Normalfall, sollen damit die Urheber selbst eigene Lizenzen erstellen können und mit einfachen Mitteln entscheiden, wem und unter welchen Bedingungen sie ihre Werke zur Verfügung stellen.</p>
<p>Seitdem ist nicht nur in den USA einiges an Erklärmaterial entstanden, dass insgesamt dazu beigetragen hat, Creative Commons bekannter zu machen und zu einer breit gefächerten Akzeptanz zu bringen (mittlerweile in Deutschland auch <a title="creativecommons.de" href="http://de.creativecommons.org/creative-commons-lizenzen-in-deutschland-gerichtlich-durchgesetzt/" target="_blank">gerichtlich durchsetzbar</a>).</p>
<p>+ <em>John Weitzmann</em> auf iRights.info: &#8220;<a title="iRights.info: &quot;Im Lizenzbaumarkt&quot;" href="http://www.irights.info/?q=content/im-lizenzbaumarkt-%E2%80%93-creative-commons-als-alternatives-modell" target="_blank">Im Lizenzbaumarkt &#8211; Creative Commons als alternatives Modell</a>&#8220;, wo er schreibt: &#8220;Das Urheberrecht ist komplex. Während ganze Bevölkerungsschichten kriminalisiert werden, hat sich seit 2001 mit Creative Commons ein neuer Lösungsweg entwickelt. Er umgeht die träge und teilweise wirtschaftlich instrumentalisierte Gesetzgebung, die noch immer am „Alle Rechte vorbehalten“ als gesetzlichem Normalfall festhält. Das Zauberwort heißt „Privatautonomie“.&#8221;</p>
<p>+ Ein <a title="der Comic auf iRights.info" href="http://www.irights.info/?q=content/comic-erkl%C3%A4rt-creative-commons" target="_blank">Comic</a> des Brasilianers <em>Nerdson</em>, der das System &#8220;Creative Commons&#8221; erklärt</p>
<p>+ Ein <a title="der Film bei Wikimedia" href="http://blog.wikimedia.de/2011/07/27/wissenswert-gewinner-veroffentlichen-motivationsfilm-fur-creative-commons/" target="_blank">Motivationsfilm für Creative Commons</a> von <em>Amadeus Wittwer</em>, der 2010 den <a href="http://wikimedia.de/wiki/Wissenswert" target="_blank">WissensWert-Award</a> von Wikimedia e.V. gewann</p>
<p>+ Creative Commons ausführlich erklärt: <em>Matthias Spielkamp</em> &#8211; &#8220;Brüder, zur Sonne, zu freien Inhalten? Creative Commons in der Praxis&#8221; in der Publikation der Rosa-Luxemburg-Stiftung &#8220;Medien &#8211; Macht &#8211; Demokratie. Neue Perspektiven&#8221; (die online <a href="http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Texte-54.pdf" target="_blank">hier</a> zu finden ist)</p>
<p><img class="alignright" src="http://thepowerofopen.org/assets/images/cover.jpg" alt="" width="250" height="323" /></p>
<p>+ <a title="thepowerofopen.org" href="http://thepowerofopen.org/" target="_blank">The Power of Open</a> &#8211; ein Buch über Erfolgsgeschichten mit &#8220;Creative Commons&#8221;-Lizenzen</p>
<p>+ Akademische Betrachtungen zum Thema finden sich in &#8220;<a href="http://www.aup.nl/do.php?a=show_visitor_book&amp;isbn=9789089643070&amp;l=2" target="_blank">Open Content Licensing &#8211; From Theory to Practice</a>&#8220;. Darin unter anderem <em>Till Kreutzer</em>: &#8220;User-Related Assets and Drawbacks of Open Content Licensing&#8221;</p>
<p>+ des Weiteren gibt es die iPhone-App <a href="http://itunes.apple.com/de/app/ccstamp-creative-commons-stamper/id444547729?mt=8" target="_blank">CCStamp</a>, welche die verschiedenen CC-Lizenzen erklärt und dem Nutzer ermöglicht, seine Fotos in sozialen Netzwerken mit dem eigenen Lizenzstempel zu versehen. Und ein Online-Kommentar zu Creative Commons ist in Planung.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>„Freiheit vor Ort“: Netzpolitik und Urheberrecht auf lokaler Ebene</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 05:49:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ökonomie]]></category>
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		<description><![CDATA[Die lokale Ebene ist auch in der digital-globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung. Dort entscheidet sich, ob und auf welche Weise Menschen überhaupt Zugang zu digitalen Netzen bekommen. Und auch das Urheberrecht spielt im Rahmen von öffentlicher Verwaltung, Schule und Universität auch auf lokaler Ebene eine immer größere Rolle. Bereits vor vier Jahren hat sich eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die lokale Ebene ist auch in der digital-globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung. Dort entscheidet sich, ob und auf welche Weise Menschen überhaupt Zugang zu digitalen Netzen bekommen. Und auch das Urheberrecht spielt im Rahmen von öffentlicher Verwaltung, Schule und Universität auch auf lokaler Ebene eine immer größere Rolle.</p>
<p>Bereits vor vier Jahren hat sich eine Gruppe junger Autorinnen und Autoren um <a href="http://www.wiwiss.fu-berlin.de/institute/management/sydow/lehrstuhl/team-sprechstunden/dobusch/index.html">Leonhard Dobusch</a> (Urheberrechtsforscher an der FU Berlin) und <a href="http://blogs.webzeilen.net/forsterleitner/">Christian Forsterleitner</a> (Gemeinderat im österreichischen Linz) in einem Buch mit dem Titel „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=2&#038;Itemid=19">Freie Netze. Freies Wissen.</a>“ zum ersten Mal den Fokus auf die kommunalen Potentiale neuer digitaler Technologien gelegt. Dank einer Creative-Commons-Lizenz steht das Buch auch im Volltext als <a href="http://www.freienetze.at/pdfs/fnfw(komplett).pdf">PDF</a> zum Download bereit.</p>
<p>Gedacht als Beitrag zum Europäischen Kulturhauptstadtjahr 2009 in Linz, waren darin eine Reihe von konkreten Projektvorschlägen zur Umsetzung auf kommunaler Ebene enthalten. Einige dieser Vorschläge wurden in den folgenden Jahren auch tatsächlich umgesetzt. So gibt es seit 01. Januar 2009 in Linz beispielsweise einen zehnprozentigen Förderbonus für alle jene, die geförderte Werke unter einer freien Lizenz wie eben Creative Commons veröffentlichen (vgl. „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=47&#038;Itemid=37">Zusätzliche Förderung für Nutzung freier Lizenzen</a>“). </p>
<p>Vier Jahre später folgt nun mit „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=80&#038;Itemid=41">Freiheit vor Ort: Handbuch kommunale Netzpolitik</a>“ ein Nachfolgeband, ebenfalls Creative-Commons-lizenziert. Erklärtes Ziel des, um die Sozialwissenschaftlerin Manuela Hiesmair erweiterten, Herausgeber-Trios ist es, „ganz allgemein Diskussionen über digitale Freiheit auf lokaler Ebene“ anzustoßen. Zu diesem Zweck wurde die Perspektive erweitert und nicht mehr nur die konkrete Situation in Linz, sondern die kommunale Ebene ganz allgemein in den Blick genommen.</p>
<p>Neben Aktualisierungen und drei völlig neuen Kapiteln (z.B. eines zu Open Government) berichten in Interviews eine Reihe von Praktikern aus Linz über ihre Erfahrungen, Erfolge und Probleme bei der Umsetzung der Projektvorschläge aus „Freie Netze. Freies Wissen.“ – ganz getilgt wurde der Linz-Bezug also auch im Nachfolgeband nicht. Das Buch ist unbedingt lesenswert, als Anschauungsbeispiel und als Anregung für vergleichbare Projekte in anderen Städten und Gemeinden. </p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/04/13/%e2%80%9efreiheit-vor-ort%e2%80%9c-netzpolitik-und-urheberrecht-auf-lokaler-ebene/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>Daten der öffentlichen Hand und wie man sie nutzen kann &#8211; Veranstaltung in Berlin</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 08:56:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Berlin findet heute die Konferenz der ePSI platform Berlin Open Data: Apps for Everyone? statt. Dabei geht es darum, wie Daten der öffentlichen Hand genutzt werden können: welche Daten zur Verfügung stehen, welche Lizenzen notwendig sind, um sie sinnvoll nutzen zu können, welche Projekte es bereits gibt. iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp wird den Workshop “Access, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft" style="border: 1px solid black; margin: 3px;" title="ePSI-Logo" src="http://www.epsiplus.net/extension/epsiplatform/design/epsiplatform/res/img/logo.png" alt="" width="180" height="65" />In Berlin findet heute die Konferenz der ePSI platform Berlin <a href="http://www.epsiplus.net/news/news/programma_epsi_platform_berlin_open_data_apps_for_everyone">Open Data: Apps for Everyone?</a> statt. Dabei geht es darum, wie Daten der öffentlichen Hand genutzt werden können: welche Daten zur Verfügung stehen, welche Lizenzen notwendig sind, um sie sinnvoll nutzen zu können, welche Projekte es bereits gibt.</p>
<p>iRights.info-Redakteur Matthias Spielkamp wird den Workshop “Access, re-use, innovate!” moderieren. Mit dabei:</p>
<ul>
<li>John Weitzmann, Creative Commons Germany</li>
<li>Mathias Schindler, Wikimedia Germany</li>
<li>Kristof de Meulder, APIE, France</li>
<li>Thomas Langkabel, CSC</li>
</ul>
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		<title>Videoprojekt: &#8220;Everything is a Remix&#8221; &#8211; Teil 2 erschienen</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 09:08:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson widmet sich seit vergangenem Jahr der vierteiligen Videoreihe &#8220;Everything is a Remix&#8221;. Die professionell gemachten Filme erklären, wie stark die Remix-Kultur auch bei den größten Blockbustern verbreitet ist. Weitere Infos zum Projekt samt Hintergrundinformationen findet man auf seiner Website. Im September 2010 ist Teil 1 erschienen. Am 01. Februar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson widmet sich seit vergangenem Jahr der vierteiligen Videoreihe &#8220;Everything is a Remix&#8221;. Die professionell gemachten Filme erklären, wie stark die Remix-Kultur auch bei den größten Blockbustern verbreitet ist. Weitere Infos zum Projekt samt Hintergrundinformationen findet man auf seiner <a href="http://www.everythingisaremix.info/">Website</a>. Im September 2010 ist Teil 1 erschienen. Am 01. Februar hat Ferguson nun mit Teil 2 nachgelegt. Um seine Arbeit zu unterstützen ruft er zu <a href="http://www.everythingisaremix.info/?page_id=14">Spenden für seine Arbeit</a> via Paypal auf.</p>
<p>Teil 1:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/14912890" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/14912890">Everything is a Remix</a> from <a href="http://vimeo.com/kirbyferguson">Kirby Ferguson</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>Teil 2:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/19447662" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/19447662">Everything is a Remix Part 2</a> from <a href="http://vimeo.com/kirbyferguson">Kirby Ferguson</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>iRights.info hat im September 2010 zusammen mit der Deutschen Kinemathek in Berlin das Symposium &#8220;Verbotene Filme&#8221; durchgeführt. Ein wichtiger Teil davon war der von uns kuratierte Slot &#8220;Remix meets Giftschrank&#8221; in dem die rechtlichen Probleme von Remixes erläutert und die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung diskutiert wurden. Um was es ging, erläutert David Pachali in seinem Bericht &#8220;<a href="http://www.irights.info/?q=node/1898&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">Die Schleusen sind offen</a>&#8220;.</p>
<p>Auf die rechtlichen Hintergründe ging Till Kreutzer in seinem Vortrag ein:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/15689089" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/15689089">Till Kreutzer: Neue Wege, neue Filme – das Internet als Verbreitungsmedium von rechtlich problematischen Bewegtbildern</a> from <a href="http://vimeo.com/irights">iRights.info-Redaktion</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>Einen Überblick über alle Beiträge findet ihr in unserer <a href="http://irights.info/?q=node/1926&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">Video-Dokumentation</a> des Symposiums.</p>
<p>Ilja Braun und Valie Djordjevic haben zudem eine <a href="http://irights.info/?q=node/1890&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">MashUp-Rolle</a> kuratiert, in der online verfügbare Beispiele der Remix-Kultur vorgestellt werden. </p>
<p>Und, um auf den Beginn des Beitrages zurückzukommen, Kirby Ferguson freut sich über eine Spende!</p>
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		<title>Wikimedia kürt Gewinner im Wettbewerb WissensWert</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/12/06/wikimedia-kurt-gewinner-im-wettbewerb-wissenswert/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 13:54:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Soeben hat der Wikimedia e.V. die glücklichen Gewinner des Wettbewerbs WissensWert bekanntgegeben. Als Mitglied der Jury freue ich mich besonders, dass es gelungen ist, acht wirklich innovative Projekte zur Förderung freien Wissens auszuwählen. Bei insgesamt 93 Einsendungen war es alles andere als leicht, hier eine Entscheidung zu treffen. Und hier die stolzen Gewinnerprojekte: WikiStories – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Soeben hat der Wikimedia e.V. die glücklichen Gewinner des Wettbewerbs WissensWert bekanntgegeben. Als Mitglied der <a href="http://blog.wikimedia.de/2010/10/13/wissenswert-letzer-aufruf-und-vorstellung-der-jury/">Jury</a> freue ich mich besonders, dass es gelungen ist, acht wirklich innovative Projekte zur Förderung freien Wissens auszuwählen. Bei insgesamt 93 Einsendungen war es alles andere als leicht, hier eine Entscheidung zu treffen. Und hier die stolzen Gewinnerprojekte:</p>
<p><a href="http://meta.wikimedia.org/wiki/WissensWert/60_-_WikiStories_-_Einblicke_von_Zeitzeugen">WikiStories – Einblicke von Zeitzeugen</a><br />
<a href="http://meta.wikimedia.org/wiki/WissensWert/40_-_Luftbilder_für_OpenStreetMap">Luftbilder für OpenStreetMap</a><br />
<a href="http://meta.wikimedia.org/wiki/WissensWert/8_-_Links_to_free_and_open_–_das_Verzeichnis_freier_Projekte.">Links to free and open – das Verzeichnis freier Projekte</a><br />
<a href="http://meta.wikimedia.org/wiki/WissensWert/48_-_Motivationsfilm_für_Creative_Commons">Motivationsfilm für Creative Commons</a><br />
<a href="http://meta.wikimedia.org/wiki/WissensWert/68_-_WikiQuest_–_kooperatives_Lernen_mit_freien_Inhalten">WikiQuest – kooperatives Lernen mit freien Inhalten</a><br />
<a href="http://meta.wikimedia.org/wiki/WissensWert/1_-_Freies_Wissen_als_hörbarer_Podcast">Freies Wissen als hörbarer Podcast</a><br />
<a href="http://meta.wikimedia.org/wiki/WissensWert/59_-_Barrierefreies_Onlineportal_für_Karten-_und_Routing-Services_mit_der_Schwerpunkt-Zielgruppe_blinder_Fußgänger">Barrierefreies Onlineportal für Karten- und Routing-Services</a><br />
<a href="http://meta.wikimedia.org/wiki/WissensWert/63_-_Public_Domain_Projekt">Public Domain Projekt</a></p>
<p>Herzlichen Glückwunsch! Mehr Informationen gibt es im <a href="http://blog.wikimedia.de/2010/12/06/wissenswert-ergebnis-wir-unterstuetzen-acht-mutige-projekte/">Wikimedia-Blogbeitrag</a> und in der dazugehörigen <a href="http://blog.wikimedia.de/wp-content/uploads/PM_WissensWert_2010.pdf">Pressemitteilung (PDF)</a></p>
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		<title>Last Call: Bis morgen für WissensWert-Wettbewerb abstimmen!</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/11/29/last-call-bis-morgen-fur-wissenswert-wettbewerb-abstimmen/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 08:39:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bis zum 30.11. kann man noch für seine Lieblingsprojekte zur Förderung Freien Wissens abstimmen. Die öffentliche Abstimmung über die eingegangenen Vorschläge des von Wikimedia Deutschland ins Leben gerufenen Wettbewerbs WissensWert läuft seit dem 08.11. Für iRights.info sitze ich in der Jury. Neben den Jurymitgliedern hat auch die Öffentlichkeit eine Stimme. Es stehen 40 Projektideen zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bis zum 30.11. kann man noch für seine Lieblingsprojekte zur Förderung Freien Wissens abstimmen. Die öffentliche Abstimmung über die eingegangenen Vorschläge des von Wikimedia Deutschland ins Leben gerufenen <a href="http://wikimedia.de/wissenswert">Wettbewerbs WissensWert</a> läuft seit dem 08.11. Für iRights.info sitze ich in der <a href="http://wikimedia.de/index.php?id=159">Jury</a>. Neben den Jurymitgliedern hat auch die Öffentlichkeit eine Stimme. Es stehen <a href="http://meta.wikimedia.org/wiki/Category:Förderbar_in_WissensWert_2010">40 Projektideen</a> zur <a href="https://spreadsheets0.google.com/viewform?formkey=dFlzTHdPWDNHQXZYV0ZyQTIwRzVlNHc6MA">Abstimmung</a>. Anfang Dezember wird dann bekannt gegeben, welche Projekte mit einer Fördersumme von bis zu 5.000 Euro rechnen können. Jetzt nochmal der Aufruf an alle, sich zu beteiligen!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft &#8211; Antworten auf die Fragen zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/11/25/entwicklung-des-urheberrechts-in-der-digitalen-gesellschaft-antworten-auf-die-fragen-zur-offentlichen-anhorung-urheberrecht-der-enquete-kommission-internet-und-digitale-gesellschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 10:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto. Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto.</p>
<p>Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und Hinweise aufzunehmen, bevor ich sie an die Kommission schicke. Das habe ich leider nicht geschafft. Dennoch würde ich mich weiterhin über Anmerkungen freuen, die sowohl in die Anhörung, als auch in diese Antworten einfließen könnten. Es spricht nichts dagegen, der Kommission später eine aktualisierte Fassung zu schicken.</p>
<p><span id="more-2327"></span></p>
<p>Die Nummerierung habe ich angepasst, um eine besser Referenzierung zu ermöglichen, denn hinter den meisten Ziffern verbergen sich mehrere Fragen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<h3><strong>I. Grundlagen &#8211; Bestandsaufnahme &#8211; Herausforderungen</strong></h3>
<p>I.1.a) Haben sich die Motivation zur Produktion und die Kreativität der Urheber mit dem Internet verändert?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Der Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig vertritt die These, dass sich unsere Kultur zu einer Read/Write-Kultur verändert. Damit ist gemeint, dass diejenigen, die Zugriff auf Internet und Computer haben, einen größeren Fundus von Werken in elektronischer Form nutzen können, die leichter zu bearbeiten und abzuwandeln sind, als das früher der Fall war. Weiterhin kann man die Ergebnisse dieses Schaffens besser anderen zur Verfügung stellen, indem man sie veröffentlicht – im eigenen Weblog, auf einer Video-Hosting-Site wie Youtube, bei einem Netlabel oder in Social Networks.</p>
<p>Es kommt hinzu, dass die Bedingungen zur Zusammenarbeit sich durch Digitalisierung und Internet völlig verändert haben. Das wird am besten beschrieben von Autoren wie Yochai Benkler in „Wealth of Networks“ oder Clay Shirky in „Here Comes Everybody“.</p>
<p>Im Resultat zeigen Open-Source-Projekte (wie Linux, Firefox, Open Office und viele andere), die Wikipedia, aber auch Musik, Texte, Fotos und Filme unter Creative-Commons-Lizenzen (und ähnlichen Lizenzen für freie Inhalte), dass diese Möglichkeiten nicht einfach nur technische Möglichkeiten sind, sondern neue Formen der kollaborativen Produktion schaffen, die in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß genutzt werden.</p>
<p>I.1.b) Können das Internet und digitale Techniken kreatives Schaffen fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. I.1.a)</p>
<p>I.1.c) Können das Internet und digitale Techniken die Vermarktung kreativen Schaffens fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Zum einen dadurch, dass die eingeführten Verwerter/Intermediäre sich die Strukturen des Netzes zu Nutze machen, zum anderen dadurch, dass Kreative ihre Werke/Produkte selbst vermarkten, wofür es zahlreiche Beispiele gibt.</p>
<p>I.1.d) Wie lässt sich der Wert kreativer Leistungen bemessen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage lässt sich ich in dieser Offenheit m.E. nach nicht beantworten. Ein inhärenter Wert einer Ware oder eines Werks existiert nicht. Der Preis eines Werks wird über den Markt gefunden, mit all seinen politischen Voraussetzungen (Eigentumsgarantie, Monopolrechte etc.). Ein anderer Aspekt ist, dass der gesellschaftliche Wert einer kreativen Leistung steigt, je mehr die Gesellschaft mit dieser Leistung arbeiten kann (lesen, hören, weiterverarbeiten etc.). Das heißt, der gesellschaftliche Wert einer bestehenden Schöpfung steigt, je geringer die Schutzrechte darauf sind, weil um so mehr Leute darauf aufbauen können, ohne mit Monopolisten verhandeln zu müssen.</p>
<p>I.1.e) Wie viel sind Nutzer bereit, für Inhalte aus dem Netz zu bezahlen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Darauf lässt sich keine konkrete Antwort geben. Preisfindungsprozesse sind überaus dynamisch und von vielen Faktoren abhängig. So ist z.B. die New York Times mit ihrem <a href="http://www.nytimes.com/2007/09/18/business/media/18times.html">Versuch gescheitert</a>, Leser für Inhalte bezahlen zu lassen (TimesSelect), zugleich sind ca. <a href="http://adage.com/mediaworks/article?article_id=139966">400.000 Nutzer bereit</a>, zwischen <a href="https://order.wsj.com/sub/f3">8 und 9 US-Dollar pro Monat</a> für die Online-Ausgabe des Wall Street Journals zu bezahlen. Ähnliche Spannen gibt es bei Musik und Film.</p>
<p>I.2.a) Gehen mit den neuen Möglichkeiten, die das Internet und die Digitalisierung eröffnen, seinen technischen Gegebenheiten und seiner Dynamik Veränderungen bei Wertmaßstäben der Nutzer einher?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Davon ist auszugehen. S. dazu die gerade erschienene Umfrage unter so genannten „Webaktiven“ des IFSE. Darin wird beispielsweise festgestellt,  dass die Bedeutung klassischer Werte wie Verschwiegenheit, Geduld, Höflichkeit, Ehrlichkeit und Disziplin abnimmt. Dafür sind Flexibilität, Toleranz, Solidarität und Gerechtigkeit gefragt. Diese Angaben sind im Abgleich mit weiteren Ergebnissen plausibel.</p>
<p>I.2.a) Wie kann dem begegnet werden? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es müsste erst einmal festgestellt werden, <em>ob </em>einem Wertewandel „begegnet“ werden muss, statt zu fragen, wie ihm begegnet werden kann. Die Formulierung unterstellt, dass einem Mentalitätswandel begegnet werden sollte und zeichnet sich damit nicht durch Offenheit für einen Dialog und ein ernsthaftes Interesse aus.</p>
<p>I.3.a) Lässt sich das System zum Schutz geistigen Eigentums auf das Internet übertragen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es ist bereits übertragen worden, was insofern problematisch ist, als die Wohlfahrtsgewinne, die Digitalisierung und Internet ermöglichen, dadurch zum Teil zunichte gemacht werden, weiterhin die Akzeptanz des Urheberrechts eher schwindet, da ein Teil der Regulierungen Möglichkeiten behindern, die die „neuen“ Technolgien bieten.</p>
<p>I.3.b) Muss das Verhältnis von Urhebern, Verwerter und Nutzern neu justiert werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.3.c) Sollte aus Ihrer Sicht der Urheber oder der Nutzer im Mittelpunkt stehen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Weder noch. Es geht darum, eine Balance zu finden zwischen den Interessen der Urheber, der Nutzer und der Verwerter, die hier nicht genannt sind (warum nicht?). In der bisherigen Gesetzgebung sind Nutzerinteressen marginalisiert und die Interessen der Urheber mit denen der Verwerter gleichgesetzt worden. Beides entspricht nicht den Verhältnissen und Problemlagen, wie sie sich derzeit darstellen. S. dazu auch die Antwort auf Frage I.10.b).</p>
<p>I.4. Verändert das Internet die Produktion kreativer Güter in einer Weise, die es empfehlenswert erscheinen lässt, die Strukturen des Urheberrechtes – insbesondere auch im Hinblick auf die Rolle der Werknutzer und die Zuordnung des Werks zum Schöpfer – zu überdenken? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es muss eine Unterscheidung getroffen werden zwischen der gewerblichen / kommerziellen Nutzung von Werken und der nicht-gewerblichen, nicht-kommerziellen. S. auch Antwort zu 1.a)</p>
<p>I.5.a) Verändern sich durch die – insbesondere auch mit dem Aufkommen des Internets verknüpfte – „Informationsgesellschaft“ die Anforderungen an die Informationsordnung in einer Weise, die auch die Ziele des Urheberrechtes und seine Funktion innerhalb dieser Ordnung betreffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antworten auf Fragen I.1.a) und I.4.</p>
<p>I.5.b) Besteht ein Zielkonflikt zwischen Informationszugang und Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft und wie ist er ggf. aufzulösen? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es besteht u.U. ein Zielkonflikt zwischen einem <em>sehr restriktiven </em>Informationszugang und der Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft. Wie er aufzulösen ist, lässt sich nicht zum einen pauschal beantworten – s. Antwort zu 4. Weiterhin lässt er sich individuell abgestimmt auf einzelne Fälle auflösen. So ist es z.B. nicht einzusehen, dass Werke, die zu einem weit überwiegenden Teil aus Steuern finanziert werden, nicht auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen (Stichwort Open Access in den Wissenschaften). Bei anderen Werkarten müssen andere Lösungen gefunden werden.</p>
<p>I.6. Welche technischen Neuerungen, die das Urheberrecht unterminieren könnten und in die Überlegungen der Kommission eingehen sollten, sind bereits jetzt in Sicht, bzw. mittelfristig denkbar (z.B. größere Verbreitung von Streaming)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage ist meiner Ansicht nach falsch gestellt. Es geht darum, Wege zu finden, wie das Urhberrecht den technischen Entwicklungen so angepasst werden kann, dass ein möglichst gerechter Ausgleich der Interessen aller betroffenen Akteure – Urheber, Verwerter, Nutzer – gefunden wird.</p>
<p>I.7.a) Sind Sie der Meinung, dass das geltende Urheberrecht die Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern im digitalen Zeitalter angemessen ausgleicht?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.7.b) Wo liegt aus Ihrer Sicht Konfliktpotential, wo besteht Änderungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Konfliktpotential liegt dort, wo es Digitalisierung und Internet ermöglichen, Daten verlustfrei und nahezu kostenlos zu vervielfältigen und zu verbreiten, also im Grunde bei allen digitalen Gütern. Bisher existiert das Interesse der Allgemeinheit in der Gesetzgebung nur sehr vermittelt: ihr soll dadurch gedient sein, dass durch den Schutz des Urhebers sein Schaffen angereizt wird. Und auch diese Überlegung spielt im kontinentaleuropäischen Urheberrecht eine untergeordnete Rolle. In erster Linie folgt es weiterhin dem Schöpfergedanken und spricht dem Urheber daher sehr starke Rechte zu.</p>
<p>I.7.c) Sind Sie der Meinung, dass die Interessen von Bildung und Forschung ausreichend berücksichtigt werden? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Hier verweise ich auf die Analysen und Forderungen des „Aktionsbündnisses ‚Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft’“. http://www.urheberrechtsbuendnis.de/index.html.de</p>
<p>I.8.a) Sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Mediennutzer (Verbraucher) in ausreichendem Maße gewahrt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu den Fragen I.8. b) &#8211; d)</p>
<p>I.8.b) Besteht beim Abschluss urheberrechtlicher Lizenzverträge mit Telemedienanbietern ein hinreichender Schutz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist so lang und für Laien unverständlich, dass nicht von ausreichender Information, geschweige denn Transparenz ausgegangen werden kann. Prominentes Beispiel dafür sind die AGB der Firma Apple für ihren iTunes Musicstore (ITM), die seit 2008 Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind. Der vzbv hat gegen Apple in Deutschland Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach die Geschäftsbedingungen der Firma Verbraucher benachteiligen. Über die Klage ist bis heute nicht abschließend entschieden.</p>
<p>I.8.c) Wird das Instrument der strafbewehrten Unterlassungserklärung (Abmahnung) Ihres Erachtens missbräuchlich eingesetzt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es sind zahlreiche Beispiele dokumentiert, bei denen Nutzer wegen Lappalien oder sogar ohne entsprechende Rechtsgrundlage abgemahnt wurden – in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Unkenntnis dennoch die geforderten Gebühren zahlen. Ein Vertreter der Forschungsstelle Abmahnwelle berichtet, es gebe Kanzleien, die pro Jahr auf <a href="http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/Die-perfide-Abmahn-Welle-id3423003.html">rund 50 000 Aktenzeichen für Abmahnungen</a> kommen.</p>
<p>I.8.d) Besteht hier oder in verwandten Feldern Regelungsbedarf? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest kann festgestellt werden, dass die bisherigen Regelungen wenig bis nichts genützt haben. Der Gesetzgeber hatte sich im Jahr 2008 entschlossen, Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in sehr eng definierten Fällen auf eine Pauschale von maximal 100 Euro zu begrenzen. Diese Deckelung gilt aber nur, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung handelt, einen einfach gelagerten Fall und eine nur unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Das eigentliche Problem wird durch § 97a UrhG nicht gelöst. Es liegt in der Bemessung des Gegenstandswertes (§ 3 ZPO), der den Abmahnkosten zugrunde liegt. Dieser ist bei Immaterialgüterrechtsverletzungen, v. a. Unterlassungsansprüchen, kaum konkret zu bemessen und Einfallstor für Wertungen nicht nur der Abmahnenden, sondern auch der Gerichte. In vielen Gerichtsentscheidungen wurde ein hoher Gegenstandswert gerade bei Internet-Rechtsverletzungen mit generalpräventiven Erwägungen gerechtfertigt, die jedoch – da sich die Höhe allein nach der wirtschaftlich zu bemessenen Beschwer des Verletzten richten darf – hier völlig sachfremd sind.</p>
<p>Eine Alternative zum Schutz vor Abmahnmissbrauch, die gegenüber der Deckelung im Urheberrechtsgesetz im Zweifel effektiver wäre, läge darin, die Möglichkeit zu schaffen, den Gegenstandswert bei Rechtsverletzungen von Verbrauchern zu mindern. Danach wirkt es sich wertmindernd aus, wenn die Kostenbelastung einer Partei nach dem vollen Wert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint. Die Regelung setzt dabei keine erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Lage voraus.</p>
<p>I.9.a) Wie beurteilen Sie das geltende Urheberrecht im Hinblick auf derivatives Werkschaffen, (z.B.Remixes, Mash-​ups)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als sehr restriktiv, da zum einen keine Unterscheidung getroffen wird zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Nutzung, zum anderen nicht zwischen reinem Kopieren und einer kreativen/künstlerischen Auseinandersetzung mit einem vorliegenden Werk.</p>
<p>I.9.b) Würden Sie im Bereich nicht-​kommerzieller, kreativer Werknutzung die Reduktion des Ausschließlichkeitsrechts auf einen Vergütungsanspruch für vertretbar halten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja.</p>
<p>I.9.c) Wie stehen Sie in dieser Hinsicht zum Vorschlag einer Entkopplung von Urheberpersönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten im Sinne einer Trennung von Urheber- und Werkschutz? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist der Ansatz, der die weiteren Überlegungen zur Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft bestimmen sollten. Das Urheberrecht sollte, so z.B. Kreutzer, nicht mehr Auftrag haben, „die Interessen des Urhebers oder der Verwertungsindustrie zu schützen, sondern einen multipolaren Schutzauftrag[...]. Die Interessen der Urheber und Verwerter sollen also nur insoweit geschützt werden, wie sie auch gerechtfertigt sind – gemessen an den Interessen der Allgemeinheit.“ Um das zu erreichen wäre es denkbar, in erster Linie Vergütungsansprüche zu gewähren: „Bloße Vergütungsansprüche sind, was die Innovation und den kulturellen Fortschritt angeht, viel weniger einschneidend als Verbotsrechte. Trotzdem können sie die Interessen der Berechtigten durchaus wahren. Häufig entsprechen sie den Interessen der Urheber mehr, als Ausschließlichkeitsrechte. Denn viele Kreative wollen ja gar nicht, dass vor jeder Nutzung eine Vereinbarung geschlossen und Rechte eingeholt werden müssen. Sie wollen vielmehr, dass sich ihre Werke möglichst weit verbreiten können und sie für die Nutzungen angemessen vergütet werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die meisten Urheber selbst Nutzer sind, die auf Nutzungsmöglichkeiten ohne unzumutbaren Aufwand angewiesen sind.“</p>
<p>I.10.a) Wie haben sich die Einnahmen von UrheberInnen, VerwerterInnen und Verwertungsgesellschaften aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das wüsste ich auch gern.</p>
<p>I.10.b) Welche Tendenz lässt sich zwischen dem Einkommen aus sogenannter Erst- und Zweitverwertung etwa durch Verlage insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Buy-​Out-Verträge feststellen? (B’90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage, welchen Einfluss urheberrechtliche Regulierungen auf die wirtschaftliche Lage von Freiberuflern haben, ist äußerst schwer zu beantworten. Der bisher methodisch am weitesten entwickelte und damit aufschlussreichste Versuch wurde von Kretschmer und Hardwick unternommen, die in einer vergleichenden Umfrage unter britischen und deutschen „writers“ (im Folgenden „Autoren“) herauszufinden versuchten, welcher Anteil am Einkommen der Autoren auf der Basis des Urheberrechtsschutzes zustande kommt.</p>
<p>Die Umfrage unter 25.000 Autoren in Deutschland und Großbritannien ergab für  professionelle Autoren (definiert als Autoren, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Schreiben verbringen) in Deutschland im Jahr 2005 folgende Ergebnisse (Auswahl):</p>
<ul>
<li>Sie      erzielten ein mittleres Einkommen von 12.000 Euro („median income“, also      der Wert, der die Stichprobe in zwei Hälften teilt, nicht zu verwechseln      mit dem Durchschnittseinkommen). Das entsprach 42 Prozent des mittleren      Nettoeinkommens aller deutschen Erwerbstätigen.</li>
<li>Das      Einkommen aus tatsächlicher urheberrechtlicher Nutzung (aus Tantiemen der      VG Wort) ist stärker verzerrt als alle anderen Einkommensarten: der      Gini-Koeffizient1 für das Einkommen aus Autorentätigkeit ist 0,52, für das      vollständige individuelle Einkommen ist 0,43 und für das      Haushaltseinkommen ist 0,42. Der Gini-Koeffizient für das aus der      VG-Wort-Ausschüttung erzielte Einkommen liegt bei 0,67. Das legt nahe,      dass die momentane Urheberrechtsregulierung das Risiko der      Ungleichverteilung verschärft, so Kretschmer und Hardwick. Die VG Wort hat      im Jahr 2005 46.100.528 Euro an 94.101 Autoren ausgeschüttet, was ein      Durchschnittseinkommen von 490 Euro und ein mittleres Einkommen von 197 Euro      bedeutet.</li>
<li>Autoren,      die mit ihren Verlagen bzw. Produzenten über das Honorar verhandeln,      verdienen etwa das Doppelte dessen, was andere Autoren einnehmen. Die      Ursache dafür kann nicht genau geklärt werden; Kretschmer und Hardwick      gehen davon aus, dass es sich um ein „two way relationship“ handelt:      Publishers or producers may only listen to authors with bargaining power –      but equally, engaging in bargaining may increase the author&#8217;s bargaining      power. (Verlage hören unter Umständen nur auf Autoren mit einer gewissen      Verhandlungsmacht – gleichzeitig kann zu einer verbesserten      Verhandlungsposition führen, überhaupt erst Verhandlungen zu führen.)</li>
<li>Verstärkte      Verwertung im Internet hat nicht dazu geführt, dass Autoren mehr      verdienen. 14,7 Prozent der britischen und 9,2 Prozent der deutschen      Autoren haben Zahlungen für Internetverwertungen ihre Werke erhalten.</li>
<li>Das      typische Einkommen der Autoren ist seit dem Jahr 2000 gefallen (sowohl in      Deutschland, als auch in Großbritannien).</li>
</ul>
<p>Es stellt sich also heraus, dass das Einkommen aus urheberrechtlicher Nutzung zum einen gering ist, zum anderen stark zugunsten der stärksten Marktteilnehmer verzerrt. Dabei ist zu beachten, dass Kretschmer und Hardwick unterscheiden zwischen Urheberrechts- und Nicht-Urheberrechtseinkommen („copyright and non-copyright earnings“), und Urheberrechtseinkommen als den Teil des Einkommens definieren, der aus Zahlungen der Verwertungsgesellschaften für abgabepflichtige Zweitnutzungen rührt, nicht jedoch vertraglich vereinbartes Einkommen. Diese Einschätzung kann vor allem aufgrund der Analysen zu Urhebervertragsrecht und AGB-Regelungen geteilt werden, da sie nahe legen, dass das Urheberrecht – zumindest derzeit – die Verhandlungsposition der Autoren nicht stärkt.</p>
<h3><strong>II. Vertriebsformen und Vergütungsmodelle</strong><strong> </strong></h3>
<p>II.1.a) Ist die Pauschalvergütung, eingeführt als Kompensation für Privatkopien mittels analogen Aufnahmemedien, heute noch zeitgemäß?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>So lange kreative Leistung so vergütet wird wie bisher, ist sie weiterhin zeitgemäß. Verwerter fordern seit langem eine Einzelabrechnung pro Nutzung und argumentieren, dass damit eine Pauschalvergütung überflüssig werde. Das setzt allerdings ein so genanntes „hartes“ Digital Rights Management (DRM) voraus (Kopierschutz). Dieses harte DRM ist zum einen in seinen bisherigen prominenten Ausführungen am Widerstand der Kunden gescheitert (z.B. beim Einzelverkauf von Musikstücken), zum anderen setzt seine Durchsetzung starke Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte voraus, von individueller Mediennutzungskontrolle bis hin zur Möglichkeit der Unterhaltungsindustrie, auf die Geräte der Kunden zuzugreifen (Stichwort „Trusted Computing Platform“). Das ist nicht akzeptabel.</p>
<p>II.1.b) Gibt es Alternativen zu dieser Pauschalabgabe – z.B. eine Kulturflatrate – und wenn ja, in welchem Umfang ist der Urheber zu entschädigen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) &#8211; c)</p>
<p>II.1.c) Hat sich das Schrankensystem im Urheberrecht bewährt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest ist es in vielen Belangen nicht mehr zeitgemäß. S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>1.d) Hat sich die Regulierung der kollektiven Rechtewahrnehmung – letzteres insbesondere im europäischen Kontext – bewährt? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.5.a) &#8211; c) und e)</p>
<p>II.2.a) Was kann getan werden, um ein möglichst innovatives Umfeld für neue Geschäfts- und Lizenzmodelle nach den Prinzipien des geltenden Urheberrechts im Internet zu schaffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urheberrecht muss in wichtigen Teilen grundlegend reformiert werden; s. Antworten auf Fragen 7.c) und 9.c). Zudem sollte der Gesetzgeber grundsätzlich davon absehen, neue Immaterialgüterrechte einzuführen, ohne vorher eine genaue Analyse der Wohlfahrtsverluste bzw. -gewinne vorgenommen zu haben. Beispielhaft ist hier das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu sehen, das ohne eine derartige Prüfung als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und nach Einschätzung einer großen Mehrheit unabhängiger Experten unter anderem dazu führen könnte, die Entwicklung genau der neuen Geschäftsmodelle zu behindern, die gefordert werden.</p>
<p>II.2.b) Was kann getan werden, um dabei vor allem die Urheber noch besser zu fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urhebervertragsrecht muss durchsetzungsfähig gestaltet werden.</p>
<p>Beispielhaft die Situation freiberuflicher Journalisten: die Nutzungsrechte an den Werken, die sie an die Verwerter lizenzieren, sind ihr Kapital. Doch das Urheberrecht schützt sie derzeit in keiner Weise vor einer Übervorteilung durch ihre Auftraggeber. Das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht zwischen Autoren und Verwertern, das vom Gesetzgeber als Begründung für die Reform des Urhebervertragsrechts vorgebracht wurde, ist sieben Jahre nach Inkrafttreten des „Stärkungsgesetzes“ unverändert.</p>
<p>Auch das AGB-Recht entpuppt sich als stumpfes Schwert. Zwar konnten die Vertreter der Journalisten einen Teilerfolg gegen den Axel-Springer-Verlag und seine Geschäftsbedingungen erzielen, von dem sie hoffen, dass er auf andere Verlage ausgedehnt werden kann. Angesichts der Gesetzeslage ist die Hoffnung darauf, dass das gelingen kann, allerdings gering.</p>
<p>Nicht zuletzt muss es als unrealistisch angesehen werden, über Nachbesserungen bei Geschäftsbedingungen substanzielle Honorarerhöhungen durchzusetzen. Sollten z.B. Gerichte im Sinne von Journalisten entscheiden, dass es rechtswidrig ist, wenn Verwerter sich einen weiten Katalog von Nutzungsrechten abtreten lassen, gäbe das den Autoren die Möglichkeit, die Lizenzierung dieser Rechte neu zu verhandeln. Es ist ebenso wenig vorstellbar, dass Verwerter bereit sein werden, mehr als einen Aufschlag von 10 Prozent zu zahlen, wie es vorstellbar ist, dass die Journalisten in der Lage sein werden, sie dazu zu zwingen.</p>
<p>Aber selbst ein Aufschlag, der erheblich über dem derzeit gezahlten Honorar liegt, würde bei Zeilenhonoraren von 70 Cent bei großen regionalen Tageszeitungen (wie dem Berliner Tagesspiegel) bis zu 30 Cent und weniger bei Regionalzeitungen, nicht entfernt zu Honoraren führen, die es Journalisten ermöglichen, vom Journalismus allein ein Einkommen zu erzielen, das in die Nähe der in der Branche tarifvertraglich vereinbarten Gehälter kommt.</p>
<p>Einzige Hoffnung für freiberufliche Pressejournalisten, vor allem solchen, die bei Tageszeitungen arbeiten, war eine Einigung auf eine angemessene Vergütung. Die Einigung, die nach sechs Jahre währenden Verhandlungen zwischen dju/DJV und BDZV getroffen wurde, hat <a href="http://www.freischreiber.de/home/stellungnahme-von-freischreiber-ev-zu-den-gemeinsamen-vergütungsregeln-für-tageszeitungen">nicht zu einer angemessenen Vergütung geführt</a>.</p>
<p>Daher muss das allzu unverbindliche Schlichtungsverfahren auf den Prüfstand gestellt werden. Können sich die Berufsverbände nicht einigen, sollte die Möglichkeit bestehen, den Rechtsweg zu beschreiten und ein Gericht über den Abschluss der gemeinsamen Vergütungsregel entscheiden zu lassen. Diese Regelung war zunächst von der Bundesregierung vorgeschlagen worden, dann auf Druck der Rechteinhaber wieder verworfen worden. Das schwächt die Verhandlungsposition der Urheber in einem so großen Maß, dass das eigentliche Ziel der Reform verfehlt wurde.</p>
<p>Nicht zuletzt sollte stärker darüber nachgedacht werden, wie alle Betroffenen ihre Position in den Verhandlungen über angemessene Vergütungen vertreten können (Stakeholder-Modell). Derzeit verhandeln darüber nur die Tarifpartner, was dazu führt, dass die Positionen vieler Betroffener nicht – oder nicht ausreichend – repräsentiert sind.</p>
<p>II.2.c) Worin liegen die konkreten Hemmnisse und gibt es Vorbilder in anderen Ländern? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf 2.b)</p>
<p>II.3.a) Auf welche neuen Nutzungsarten müssen wir uns – vor dem Hintergrund der Digitalisierung – einstellen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es wäre Spekulation, hierauf zu antworten.</p>
<p>II.3.b) Wie lassen sich diese neuen Nutzungsarten Verwertungsrechten zuordnen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.3.a)</p>
<p>II.4. Empfiehlt es sich, angesichts des mit dem Internet verbundenen Wandels die Regelungskonzeption des Urheberrechtes grundlegend zu verändern (etwa modulares „Taylormade-Urheberrecht“, Flexibilität durch Generalklauseln)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>II.5.a) Welche Vornachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Vorteile für die Nutzer lägen darin, eine Handlung, die von einem großen Teil der Bevölkerung als legitim betrachtet wird, auch tatsächlich zu legalisieren und damit den Forderungen vieler Rechteinhaber, bürgerliche Freiheitsrechte (Netzsperren, Überwachung) den Boden zu entziehen. Zugleich müsste ein entsprechendes Modell dafür sorgen, dass die Kreativen für ihr Schaffen entlohnt werden.</p>
<p>II.5.b) Welche Nachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt weiterhin viele offene Fragen, die zu klären sind, bevor beurteilt werden kann, wie Erfolg versprechend eine Kutlurflatrate umgesetzt werden kann. Das ist kein Nachteil des Modells, aber ein Nachteil in der Debatte, der so schnell wie möglich behoben werden sollte.</p>
<p>II.5.c) Was wären aus Ihrer Sicht die wichtigsten Anforderungen, die solche Modelle erfüllen sollten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ein entsprechendes Modell müsste fair, transparent und flexibel sein, vor allem aber müsste dafür gesorgt sein, dass die EInnahmen tatsächlich in einem substanziellen Ausmaß den Urhebern zugute kommen. Das sind sehr allgemein formulierte Anforderungen, doch es ist unmöglich, die Komplexität der Debatte und die bisher vorgebrachten Vorschläge hier abzubilden.</p>
<p>Es sollte vor allem vermieden werden, die Kulturflatrate als One-size-fits-all-Lösung für alle Werkgattungen bzw. alle Märkte kultureller Güter zu verstehen. Das Modell ist ursprünglich entwickelt worden, um die Frontstellungen in der Musikindustrie aufzubrechen, mit der Option, sie evtl. auch auf den Filmmarkt zu übertragen. Nun wird von einigen Befürwortern dafür plädiert, sie als das zu verstehen, was der Name auch nahelegt: Als Vergütungsmodell für alle Güter, die irgendwie als „Kulturgüter“ bezeichnet werden können – also zB. auch den Buchmarkt, den Journalismus, Computerspiele etc. M.E. wird damit der zweite Schritt vor dem ersten getan. Es gibt abgegrenzte Märkte, in denen die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz eines solchen Vergütungsmodells erprobt werden kann, etwa im Musikmarkt. Sollte das funktionieren und die Entwicklung in anderen Märkten es als wünschenswert erscheinen lassen, dieses Modell zu übertragen, kann das immer noch gemacht werden.</p>
<p>Ich verweise daher auf folgende exemplarische Texte:</p>
<ul>
<li>William      Fisher: Promises to Keep &#8211; Technology, Law, and the Future of      Entertainment, Stanford University Press 2004, vor allem Kapitel 6: <a href="http://cyber.law.harvard.edu/people/tfisher/PTKChapter6.pdf">An      Alternative Compensation System</a> (PDF)</li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/2009/05/11/the-world-is-going-flat-rate/">The World Is Going Flat(-Rate)</a></li>
<li>Bundesverband      Musikindustrie (BVMI): <a href="http://www.musikindustrie.de/politik_einzelansicht/back/56/news/positionspapier-zur-kulturflatrate/">Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/erwiderung-auf-das-musikindustrie-positionspapier-zur-kulturflatrate/">Erwiderung auf das Musikindustrie-Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Malte      Spitz, Volker Beck, Konstantin von Notz, Jan Philipp Albrecht, Grietje      Staffelt, Oliver Passek: <a href="http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/StellungnahmeKulturflatrate.pdf">Stellungnahme zum Positionspapier des Bundesverbandes      der Musikindustrie zur Kulturflatrate vom 25. Januar 2010</a> (PDF)</li>
<li>Marcel      Weiss: <a href="http://netzwertig.com/2009/01/19/kulturflatrate-eine-schlechte-idee-die-sich-hartnaeckig-haelt/">Eine schlechte Idee, die sich hartnäckig hält</a></li>
<li>Robin-Meyer      Lucht: <a href="http://carta.info/24713/kulturflatrate-vogel-strauss-debatte/">Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate</a></li>
<li>Tim      Renner: <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1957&amp;Kategorie=Homepage">Die Kulturflatrate als dritter Weg</a></li>
</ul>
<p>II.5.d) Welche Gefahren würde es vor allem zu vermeiden gelten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) / b) / c)</p>
<p>II.5.e) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund das Vergütungsverfahren der VG WORT für „Texte in Online-​Medien“, insbesondere im Hinblick auf seine technischen Voraussetzungen, den Verteilungsschlüssel und die Transparenz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das System ist kompliziert, unausgereift und kann dazu führen, dass Autorinnen und Autoren gerade nicht die ihnen zustehende Vergütung bekommen. Die Gründe dafür sind komplex, daher hier lediglich der Verweis auf den Beitrag Die VG Wort stellt sich taub (http://www.irights.info/index.php?q=node/852), der die Situation analysiert. Es ist mir nicht bekannt, dass sie sich geändert hat, seit der Artikel erschienen ist.</p>
<p>II.5.f) Inwiefern stehen Modelle kollektiver Vergütung in Konkurrenz zu Creative-​Commons-​Lizenzen? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Sie stehen – entgegen Behauptungen mancher Verwertungsgesellschaften – nicht in Konkurrenz, sondern können sich ergänzen. Die Annahme bzw. Behauptung etwa der GEMA, dass Werke, die unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden, nicht kommerziell verwertet werden können und damit die GEMA auch die Rechte an diesen Werken nicht wahrnehmen kann, ist falsch. Werke, die unter einer CC-nc-Lizenz (für nicht-kommerziell – jede kommerzielle Nutzung bedarf damit einer weiteren Lizenzierung) veröffentlich werden, erlauben die kommerzielle Verwertung und damit auch eine Wahrnehmung durch die GEMA.</p>
<p>II.6.a) Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Abrechnungsformen der VerwerterInnen und die Ausschüttungen an die UrheberInnen aus?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage verstehe ich nicht.</p>
<p>II.6.b) Wie lässt sich die Theorie der öffentlichen Güter mit den Interessen der berechtigten UrheberInnen in Einklang bringen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Wahrscheinlich ist mit der Frage gemeint, wie Urheber finanziert werden können, wenn ihre Werke durch Digitalisierung und Internet den Charakter öffentlicher Güter bekommen. Ein Antwort darauf könnte die Kulturflatrate sein (s. Antworten auf ), eine andere ein bedingungsloses Grundeinkommen.<strong> </strong></p>
<p>II.6.c) Wie kann rechtlich und tatsächlich gewährleistet werden, dass alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, sondern nur differenziert nach den Arten von Werken, um die es geht. So liegen z.B. unter dem Stichwort &#8220;Open Access&#8221; verschiedene Vorschläg vor, wie dafür gesorgt werden kann, dass Urhebern wissenschaftlicher Beiträge, die in Periodika (journal articles) veröffentlicht werden und überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, ein unabdingbares Recht zur Zweitveröffentlichung eingeräumt wird. S. dazu die Vorschläge von Hansen (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze</a>, PDF) und in der <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0210.html.de">Petition des Aktionsbündnisses Urheberrecht zum Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler</a>. Das allein wäre jedoch selbst in den Wissenschaften nicht ausreichend und nur ein erster Schritt, weil außerdem darauf hin gearbeitet werden müsste, dass Universitäten und andere mit öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen der Wissenschaftsförderung dafür Sorge tragen, dass mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsergebnisse (und Rohdaten) auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.</p>
<p>In anderen Feldern hat eine entsprechende Diskussion gerade erst begonnen, etwa bei der Frage, wie mit Filmen umgegangen werden soll, die mit Mitteln der Filmförderung finanziert werden.</p>
<p>II.7.a) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine Verfügbarmachung vor dem Hintergrund der enormen Bestände an verwaisten und vergriffenen Werken?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Zu Lösungsansätzen s. den <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/">Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz und die Kritik dran</a>.</p>
<p>II.7.b) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine angemessene Vergütung von UrheberInnen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort auf Frage II.2.b)</p>
<p>II.7.c) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die Persönlichkeitsrechte des/der UrheberIn?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.d) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für das Recht zur Veröffentlichung?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.e) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die benötigte Zustimmung von UrheberInnen zur Bearbeitung? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.8.a) Ist eine Tendenz in Bezug auf die Einnahmequellen in der Kulturwirtschaft feststellbar? Verlagern sich die Einnahmequellen von UrheberInnen etwa von gespeicherten Werken hin zu Live-Auftritten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt wenig belastbare Zahlen, um diese Frage zu beantworten. Im Musikmarkt etwa ist es so, dass schon relativ lange bekannte Musiker mehr Geld durch Konzerte, als durch den Verkauf von Tonträgern verdienen. (s. Robert A. Gehring, Branchenportrait Musikwirtschaft, in: Arbeit 2.0 &#8211; Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt) (http://irights.info/fileadmin/texte/material/Abschlussbericht.pdf) Andererseits ist der Umsatz des Veranstaltungsmarkts (inkl. Musikveranstaltungen) von 3,872 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf 3,173 Mrd. Euro im Jahr 2009 gesunken.</p>
<p>II.8.b) Welche dieser Veränderungen wurden speziell durch Digitalisierung vorangetrieben? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann ich nicht beantworten.</p>
<h3><strong>III. Lösungsansätze</strong><strong> </strong></h3>
<p>III.1. Welche Maßnahmen sind anzuraten, um Aushöhlungen des Ausschließlichkeitsrechts der Urheber (durch gesetzliche Lizenzen, Zwangslizenzen, Verwertungsgesellschaftenpflichtigkeit) abzubauen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>III.2.a) In welchem Umfang sollten staatliche Einrichtungen (inkl. Politik, Verwaltung) intensiver auf Open Access und Creative-​Commons-​Lizenzen hinarbeiten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als Leitlinie für den Umgang mit Daten können die <a href="http://wiki.opendata-network.org/Ten_Principles_for_Opening_Up_Government_Information">10 Prinzipien offener Regierungsinformationen</a> dienen. Es sollte untersucht werden, inwieweit Politik und Verwaltung Creative-Commons-Lizenzen und andere Free Content Licenses dafür verwenden können, Daten besser nutzbar zu machen. Der Status vieler Daten aus Politik und Behörden, mithin der öffentlichen Hand, ist unklar, wenn es darum geht, wie sie weiter verwendet/verarbeitet werden dürfen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p>III.2.b) Wie gut werden solche Angebote bislang angenommen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das <a href="http://wiki.opendata-network.org/">Open Data Network</a> zeigt zahlreiche Beispiele dafür, wo eine Nutzung bereits stattfindet, aber auch, wo sie verhindert wird.</p>
<p>III.3. Unter welchen Maßgaben kann bei Urheberrechtsverstößen durch erweiterte Vermutungsregeln zugunsten der Urheber die Nachweispflicht reduziert werden? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ich sehe keine solchen Maßgaben, noch dazu, weil bei Übertragungen von Nutzungsrechten kein gutgläubiger Rechteerwerb möglich ist. Eine stärkere Rechtsposition der Urheber (ich habe den Eindruck, die Frage zielt eher auf die Verwerter) ist schwer vorstellbar.<strong> </strong></p>
<p>III.4.a) Wären grundlegende Änderungen im Urheberrecht bzw. anderen Rechtsgrundlagen, wie z.B. Providerhaftung oder Pauschalvergütung, auf nationaler Ebene noch effektiv?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Jede Regulierung, die das Internet betrifft, muss wegen seines grenzüberschreitenden Charakters auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.</p>
<p>III.4.b) In welchen Bereichen muss eher europäisch bzw. global gedacht werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf III.4.a)<strong> </strong></p>
<p>III.4.c) In welchen Bereichen kann man national aussichtsreich agieren? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.4.a)</p>
<p>III.5.a) Kann der urheberrechtliche Anspruch auf angemessene Vergütung nach §32 UrhG in der Praxis durchgesetzt werden, oder besteht hier Nachbesserungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.2.b)<strong> </strong></p>
<p>III.5.b) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund Modelle der freiwilligen Selbstverpflichtung (two strikes) oder des graduated response (three strikes)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Beide Varianten wären schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte und somit als Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen völlig unverhältnismäßig.<strong> </strong></p>
<p>III.5.c) Tragen die vorgeschlagenen Verfahren zur Stärkung der Interessen von Urhebern bei?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist äußerst unwahrscheinlich. Zuerst einmal muss davon ausgegangen werden, dass derartige Verfahren nicht greifen. Doch selbst wenn sie es täten, könnte nur von einem sehr mittelbaren Zusammenhang ausgegangen werden. Die meisten Urheber müssten darauf hoffen, dass Mehreinnahmen, die die Verwerter als Folge solcher Maßnahmen verdienen, dazu führen, dass sie höhere Honorare aushandeln können, oder – bei Festangestellten – ihre Arbeitsplätze gesichert würden. Für beide Szenarien gibt es historisch wenig Anhaltspunkte. Die wenigen Urheber, die ihre Rechte selbst wahrnehmen, etwa indem sie Musik, Texte oder Fotos direkt vertreiben, wären wahrscheinlich damit überfordert zu versuchen, ihre Rechte auf diese Art durchzusetzen.<strong> </strong></p>
<p>III.5.d) Erkennen Sie Gefahren für die Informationsfreiheit? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Denn es ist schlicht keine Technik vorstellbar, bei der Zugriffe auf Websites umgeleitet werden können – egal, ob auf ein „Stoppschild“ oder einen Warnhinweis –, ohne vorher festzustellen, dass ein solcher Zugriff erfolgen soll. Die Mechanismen, die dazu nötig wären, sind mit denen vergleichbar, die Länder wie China oder Saudi-Arabien nutzen, um zu verhindern, dass Netz-Nutzer auf Websites mit Informationen zugreifen, die Informationen enthalten, deren Verbreitung die Regierungen verhindern wollen.<strong> </strong> Einen Zugriff auf eine bestimmte Website verhindern, ohne den Datenverkehr zu kontrollieren, das könnte nur der Betreiber dieser Website – indem er selber einen derartigen Warnhinweis schaltet. Da das nahezu ausgeschlossen ist, weil es den Interessen des Website-Betreibers natürlich völlig zuwider laufen würde, bleibt kein anderer Weg: Internetprovider müssten gezwungen werden, zu beobachten, welche Seiten ihre Nutzer aufrufen wollen, um sie dann umzuleiten.<strong> </strong></p>
<p>III.6.a) Gibt es zum gegenwärtigen Ansatz der VerwerterInnen alternative, durch die Digitalisierung begründete, Abrechnungsmodi, um eine angemessene Vergütung von UrheberInnen zu ermöglichen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
<p>III.6.b) Welche dieser Modi werden durch die Digitalisierung begünstigt? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
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