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	<title>iRights.info - Blog &#187; Branchen</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Überraschung! Unterhaltungsindustrie boomt</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 09:07:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mike Masnick, Gründer und Chef von Techdirt, hat untersucht, wie sich die Unterhaltungsindustrie in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Mit dem Verweis darauf, dass massenhafte Urheberrechtsverletzungen dazu führen, dass das Geschäft wegbricht, fordern die Lobbyisten von Musik-, Film- und Buchindustrie seit Jahren schärfere Gesetze  (wie ACTA, SOPA und PIPA), die zum Teil soweit gehen, massiv die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Techdirt.com">Mike Masnick</a>, Gründer und Chef von <a href="http://www.techdirt.com/">Techdirt</a>, hat untersucht, wie sich die Unterhaltungsindustrie in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Mit dem Verweis darauf, dass massenhafte Urheberrechtsverletzungen dazu führen, dass das Geschäft wegbricht, fordern die Lobbyisten von Musik-, Film- und Buchindustrie seit Jahren schärfere Gesetze  (wie <a href="http://irights.info/index.php?q=node/2143">ACTA</a>, <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/01/20/netzkommentar-der-stop-online-piracy-act-sopa-und-die-folgen/">SOPA und PIPA</a>), die zum Teil soweit gehen, massiv die Bürgerrechte zu beschränken.</p>
<p>Heraus kam bei Masnicks Untersuchung allerdings, dass die Umsätze der Unternehmen und der Wert der Branchen gestiegen sind, nicht gefallen &#8211; z.T. massiv. Die Studie kann kostenlos heruntergeladen werden (s.u.); Masnick hat außerdem die interessantesten Zahlen in einer schönen Infografik dargestellt.</p>
<p><img class="alignnone" src="http://cdn.techdirt.com/images/theskyisrising.png" alt="" width="475" height="734" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="font-size: xx-small;"><a href="http://www.docstoc.com/docs/111579571/TheSkyIsRisingReport">TheSkyIsRisingReport</a></span><br />
<object id="_ds_111579571" width="500" height="550" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="FlashVars" value="doc_id=111579571&amp;mem_id=715794&amp;showrelated=1&amp;showotherdocs=1&amp;doc_type=pdf&amp;allowdownload=1" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="wmode" value="opaque" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="src" value="http://viewer.docstoc.com/" /><param name="flashvars" value="doc_id=111579571&amp;mem_id=715794&amp;showrelated=1&amp;showotherdocs=1&amp;doc_type=pdf&amp;allowdownload=1" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed id="_ds_111579571" width="500" height="550" type="application/x-shockwave-flash" src="http://viewer.docstoc.com/" FlashVars="doc_id=111579571&amp;mem_id=715794&amp;showrelated=1&amp;showotherdocs=1&amp;doc_type=pdf&amp;allowdownload=1" allowScriptAccess="always" wmode="opaque" allowFullScreen="true" flashvars="doc_id=111579571&amp;mem_id=715794&amp;showrelated=1&amp;showotherdocs=1&amp;doc_type=pdf&amp;allowdownload=1" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" /></object><br />
<script type="text/javascript">// <![CDATA[
var docstoc_docid="111579571";var docstoc_title="TheSkyIsRisingReport";var docstoc_urltitle="TheSkyIsRisingReport";
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		<title>5. DACH-Branchenforum: GVU verkündet neue Strategie &#8211; vielleicht?</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 09:48:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Heute und morgen findet in der Berliner Kalkscheune das &#8220;5.DACH-Branchenforum 2011&#8221; von GVU, VAP und SAFE statt. Die selbsternannte &#8220;Antipiraterieallianz&#8221; sieht durch &#8220;parasitäre Geschäftsmodelle zentrale Werte des Gemeinwesens massiv bedroht&#8221;. Denn: &#8220;Dies steht im Widerspruch zur Ignoranz dieses Problems in weiten Teilen der Bevölkerung und der Politik. Nunmehr wächst allerdings das Bewusstsein für die Notwendigkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute und morgen findet in der Berliner Kalkscheune das &#8220;<a href="http://www.dach-contentprotection.org/branchenforum0.html">5.DACH-Branchenforum 2011</a>&#8221; von GVU, VAP und SAFE statt. Die selbsternannte &#8220;Antipiraterieallianz&#8221; sieht durch &#8220;parasitäre Geschäftsmodelle zentrale Werte des Gemeinwesens massiv bedroht&#8221;. Denn: &#8220;Dies steht im Widerspruch zur Ignoranz dieses Problems in weiten Teilen der Bevölkerung und der Politik. Nunmehr wächst allerdings das Bewusstsein für die Notwendigkeit von regulierenden Maßnahmen im Internet, wie sie die Kreativwirtschaft schon lange fordert. Erst durch die Schaffung einer sicheren Umgebung im Netz können reale Marktchancen für legale Angebote entstehen. Erst dann kann Konsumenten verstärkt ein, zu Recht gefordertes, legales Onlineangebot geliefert werden.&#8221;</p>
<p>Zentrale Herausforderung des Forums wird es sein, ob es den Anwesenden gelingt, ihre von Feinden umlagerte Trutzburg zu verlassen, und sich auf einen Dialog mit den &#8220;Ignoranten aus Bevölkerung und Politik&#8221;, wie es oben so schön heißt, einzulassen. Ein Dialog der auch voraussetzt, dass die Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal unter Ignoranz- und Kriminalitätsverdacht gestellt werden, der voraussetzt, die von den Veranstaltern seit Jahren eingeübte Rhetorik der Scharfmacherei durch Kampagnen wie beispielsweise &#8220;Raubkopierer sind Verbrecher&#8221; zu beenden, die voraussetzt, dass man Nutzer als Konsumenten und Kunden und nicht als Gefährder und potentielle &#8220;Raubkopierer&#8221; wahrnimmt.</p>
<p>Dazu ein kleines sehr einfaches Beispiel: Nehmen wir einen Raum in dem sich 100 Personen befinden. Die Stimmung ist gelöst, man trifft alte Freunde, lernt neue Menschen kennen, ein Stimmengewirr, Lounge-Musik im Hintergrund. Am Rande des Raumes befinden sich lauter Tische auf denen analoge und digitale Medien beworben und zum Verkauf angeboten werden. Hin- und wieder stöbern die Personen in den Angeboten. Manche legen sie zurück, andere kaufen etwas. Nun betritt Mister X mit einer Pauke den Raum. Er schlägt kräftig drauf. Das Stimmengewirr versiegt, alle wenden sich erwartungsfroh in seine Richtung und sind gespannt, was er zu verkünden hat.<span id="more-3242"></span></p>
<p>Variante 1: Mister X: Liebe Anwesende, nach unseren Untersuchungen begeht ein Großteil von Ihnen unverantwortliche Urheberrechtsverletzungen. Sie unterstützen parasitäre Geschäftsmodelle. Sie sind persönlich dafür verantwortlich, dass den Mittlern zwischen Kreativen und Konsumenten massive Einnahmen entgehen. Sie schlagen den Kreativen dabei ins Gesicht. Ich warne sie, wir werden jeden Rechtsverstoß kompromisslos verfolgen. Wir werden die Durchsetzung unserer Ansprüche ohne Rücksicht auf die Umstände, ihr Alter, ihre Beweggründe und ihre Ausreden vorantreiben. Vergessen sie niemals: Raubkopierer sind Verbrecher, als solche werden wir sie behandeln. Sehen sie sich vor. Gehen sie jetzt zu den Tischen mit den Angeboten am Rande des Raumes und kaufen sie diese leer. Egal was ihnen da angeboten wird. Dies ist schließlich Angebot genug. Mister X verlässt den Raum. Die Stimmung ist, nehmen wir mal die gut erzogene Variante, im Keller.</p>
<p>Variante 2: Mister X: Liebe Anwesende, darf ich mich kurz vorstellen, ich bin Mister X, und habe ein Problem. Es geht um die Frage, wie ich in einer modernen Medienwelt, bedingt durch die großartige Digitalisierung meine Angebote verbessern und weiter verkaufen kann, so diese denn ihren Geschmack treffen. Es ist schwierig für uns, auf alles gleich die richtige Antwort zu haben. Wir testen und probieren aber, und wir brauchen Sie! Sagen Sie uns, wie wir besser werden können. Denn Ihre Freunde am Mediengenuss ist auch unser Vorteil. Was fehlt Ihnen also? Woran müssen wir arbeiten? Sie sind unsere Kunden, und unsere Kunden sind für uns König und Königin. Ja, es ist auch richtig, dass nicht erlaubte Kopien aus unserer Sicht ein Problem darstellen. Wir nehmen es aber sportlich, denn wenn Sie kopieren, dann schätzen Sie immerhin den Inhalt, den wir vertreiben. Ich glaube wir sind uns alle einig, dass Kreativität und auch der Vertrieb von Kreativität einen Wert hat.</p>
<p>Wir wollen Ihnen deswegen eine Performance bieten, die Sie begeistert. Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft gehen und gemeinsam nach Wegen schauen, Ihre und unsere Interessen unter einen Hut zu bringen. Ich würde mich freuen, wenn Sie noch einen Blick auf die Stände mit den Büchern, unseren neuen Plattformen für eBooks und die neuen Film-DVDs am Rande des Raumes werfen. Hier haben wir bereits einiges ausprobiert, testen Sie uns. Passt der Preis, sind die Nutzungsmöglichkeiten interoperabel, ist es ein Genuss die Kompilationen und Zusammenstellungen zu nutzen? Geben Sie uns Ihr feedback. Ich wünsche Ihnen noch einen wunderbaren Abend. Unterlegt mit Musik von Linda Leonardy und dem Drücke Orchestra of Vision. Herzlichen Dank. Mister X verlässt den Raum. Überrascht und neugierig applaudieren die Leute. Die Stimmung ist, gelöst.</p>
<p>Variante 1 und Variante 2 unterscheiden sich also geringfügig. Die Geringfügigkeit ist aber eine Weltanschauung und mündet in der Kernfrage: Wie begegne ich meinem Gegenüber. Ich will mit ihm etwas verdienen, er will etwas von mir haben und konsumieren. Lassen Sie uns spekulieren, in welcher Variante und in welcher Stimmung, mit welcher Neugier und mit welchen Konsumwillen werden die Gäste jeweils an die Tische herantreten. Kaufe ich lieber etwas wenn ich den Atem des Ladendetektivs im Nacken spüre, oder wenn ich ernst genommen und um meine Wertung gebeten werde. Ohne ein grundsätzliches Umdenken im Verhältnis der Anbieter und der &#8220;Antipiraterieallianz&#8221; wird sich nichts ändern. Wenn dies gewünscht ist, so bleiben wir einfach beim status quo. Wenn man aber das Interesse hat, auch im digitalen Zeitalter ein erfolgreiches Geschäftsmodell anzubieten, wenn das Interesse besteht kreative Werke einer möglichst breiten Kundenöffentlichkeit zugänglich zu machen, dann sollten die Hemden von gestern im Schrank gelassen werden. Das ist nicht leicht, der Mensch tappt gerne in ausgetretenen Pfaden. Bequem ist es auch, erfolgreich nicht.</p>
<p>Ich werde bei der heutigen Podiumsdiskussion <a href="http://www.dach-contentprotection.org/programm22112011.html">&#8220;Verantwortlichkeit im Internet: Wer muss was dazu beitragen?&#8221;</a> auf dem Podium sitzen.</p>
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		<title>Musik und Internet: Willkommen im rechtsfreien Raum</title>
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		<pubDate>Tue, 03 May 2011 05:56:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[So lautet der zugespitzte Titel des Editorials der aktuellen Mai-Ausgabe der Musikzeitschrift &#8220;melodie &#038; rhythmus&#8221; (m&#038;r). Neben lesenswerten Beiträgen und Geschichten über viele Musiker und die Entwicklung sowie die Rahmenbedingungen der Szene, liegt der Schwerpunkt des Heftes auf dem Umgang mit Musik im Internet. Im Interview &#8220;Philipp Otto: Verwerter vertreten die Interessen der Verwerter&#8221; erläutere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So lautet der zugespitzte Titel des Editorials der aktuellen Mai-Ausgabe der Musikzeitschrift &#8220;melodie &#038; rhythmus&#8221; (m&#038;r). Neben lesenswerten Beiträgen und Geschichten über viele Musiker und die Entwicklung sowie die Rahmenbedingungen der Szene, liegt der Schwerpunkt des Heftes auf dem Umgang mit Musik im Internet. </p>
<p>Im Interview &#8220;<a href="http://www.melodieundrhythmus.com/mr-3-2011/verwerter-vertreten-die-interessen-der-ver-werter/">Philipp Otto: Verwerter vertreten die Interessen der Verwerter</a>&#8221; erläutere ich dabei gegenüber m&#038;r unter anderem, wie mögliche Konfliktlösungen im Dreiklang zwischen Urhebern, Nutzern und Verwerten aussehen können. In einer Antwort im Interview heißt es dazu: &#8220;Die Musikindustrie muss den Nutzer als Kunden ernst nehmen und ihm solche Angebote machen, die er auch haben will. Dazu gehört, dass die gekaufte Musik kostengünstig, sowie frei von technischen Restriktionen ist und dass der Kunde nach eigenem Belieben über sie verfügen kann. Im privaten Bereich brauchen wir eine komplette Entkriminalisierung.&#8221;</p>
<p>Im Schwerpunkt finden sich weitere spannende Artikel. Volker Grassmuck, iRights.info-Gründer und langjähriger iRights.info-Projektleiter beschreibt in seinem Essay &#8220;<a href="http://www.melodieundrhythmus.com/mr-3-2011/vom-kopf-auf-die-fuesse-fuer-eine-kulturwende/">Vom Kopf auf die Füsse. Für eine Kulturwende</a>&#8221; die grundlegenden Merkmale der digitalen Revolution und ihre praktischen Auswirkungen auf neue Formen der Nutzung, der Produktion und der Distribution von digital verfügbaren Kulturgütern. Er erläutert dabei auch, warum die &#8220;Remix-Dissertation&#8221; von Karl-Theodor (ff.) zu Guttenberg etwas anderes ist, und von uns anderes wahrgenommen wird, als beispielsweise andere Remix-Culture-Werke.</p>
<p>Daneben gibt es das Interview &#8220;<a href="http://www.melodieundrhythmus.com/mr-3-2011/ich-verstosse-gegen-deutsches-recht/">Ich verstosse gegen deutsches Recht</a>&#8221; mit <a href="http://www.mashup-germany.com/">Mashup-Germany</a> a.k.a. Ben Stiller, einem der bekanntesten Mashup-DJs in Europa über seine Kultur, seine Werke und seine Probleme mit Major Lables wie Warner Music und notwendige Veränderungen im Urheberrecht. Im Beitrag &#8220;<a href="http://www.melodieundrhythmus.com/mr-3-2011/die-robin-hoods-der-musik/">Die Robin Hoods der Musik</a>&#8221; werden Netlabels als neue und unmittelbare Form der Verbreitung von Musik vorgestellt. Im Artikel &#8220;<a href="http://www.melodieundrhythmus.com/mr-3-2011/geisterjagd/">Geisterjagd &#8211; Musik im Internet und ihre Legenden</a>&#8221; geht es ebenfalls um neue Formen und die Geschichte der Nutzung von Musik.</p>
<p>Der Schwerpunkt wird abgerundet durch eine Fotoreportage über Künstler im Netz und einem <a href="http://www.melodieundrhythmus.com/mr-3-2011/der-mensch-hat-nur-zwei-ohren/">Gespräch</a> mit Ernst-Christian Zander, Musikchef von <a href="http://www.fritz.de/">Radio Fritz</a> des rbb, über die Wege die der Sender geht, um seine Inhalte auch im Netz möglichst vielen Hörern zugänglich zu machen. Zu guter letzt findet sich im Heft noch ein Gespräch mit Ruben Jonas Schnell, dem Gründer des in Hamburg beheimateten Radios <a href="http://www.byte.fm/">ByteFM</a>. </p>
<p>Das aktuelle Heft von m&#038;r ist ab 09. Mai am Kiosk und im<a href="http://www.melodieundrhythmus.com/abo/abonnement-bestellen/"> Abo</a> erhältlich. Die Inhalte finden sich, leider nur angeteasert, auch auf der Website von m&#038;r. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anspruch auf „angemessene Vergütung“ für Urheber auch Jahre später durchsetzbar?</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/06/01/anspruch-auf-%e2%80%9eangemessene-vergutung%e2%80%9c-fur-urheber-auch-jahre-spater-durchsetzbar/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 10:17:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
				<category><![CDATA[angemessene Vergütung]]></category>
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		<category><![CDATA[Verband der deutschen Literaturübersetzer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=2049</guid>
		<description><![CDATA[Ein Urteil des Landgerichts München I vom 15. April 2010 (Az 7 O 24634/07) hat Kreativschaffenden, die ihren gesetzlichen Anspruch auf „angemessene Vergütung“ vor Gericht einklagen, erneut den Rücken gestärkt. Auch wenn seit Vertragsschluss bereits mehr als drei Jahre vergangen sind, ist der Anspruch nicht unbedingt verjährt, meinen die Richter. Hinter dem Münchner Urteil steht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Urteil des Landgerichts München I vom 15. April 2010 (Az 7 O 24634/07) hat Kreativschaffenden, die ihren gesetzlichen Anspruch auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html" target="_blank">„angemessene Vergütung“</a> vor Gericht einklagen, erneut den Rücken gestärkt. Auch wenn seit Vertragsschluss bereits mehr als drei Jahre vergangen sind, ist der Anspruch nicht unbedingt verjährt, meinen die Richter.</p>
<p>Hinter dem Münchner Urteil steht der Gedanke, dass arme kleine Urheber nicht schlauer sein müssen als diverse Gerichte. Wenn Urheber und Verwerter sich jahrelang nicht darüber einigen können, was unter einer „angemessenen Vergütung“ zu verstehen ist, sodass erst mit einem letztinstanzlichen Urteil Klarheit herrscht, setzt die Verjährungsfrist auch erst mit diesem Urteil ein. Da allerdings beide Seiten in Berufung gegangen sind, muss die Münchner Entscheidung erst noch durch höhere Instanzen bestätigt werden.<span id="more-2049"></span></p>
<p>Der Anspruch auf „angemessene Vergütung“ für Kreativschaffende ergibt sich aus der Urhebervertragsrechtsreform von 2002. Damals wurde ein Passus ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen, demzufolge Urheber einen Anspruch auf „angemessene Vergütung“ ihrer Arbeit haben. Angemessen ist eine Vergütung dem Gesetz zufolge dann, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was „unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist.“ Was darunter zu verstehen ist, darüber waren Kreativschaffende und Verwerter von Anfang an uneinig. Ursprünglich sollten sich zwar Vereinigungen von Urhebern und Verwertern an einen Tisch setzen, um sogenannte <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__36.html" target="_blank">„gemeinsame Vergütungsregeln“ </a>auszuhandeln, mit denen der Begriff der Angemessenheit definiert und die Gesetzesformulierung ausgedeutet sein sollte. Doch in nahezu allen Branchen verweigerten die Verwerter sich entsprechenden Verhandlungen und warteten lieber ab, bis sie von den Urhebern verklagt wurden. Es war anzunehmen, dass ein Großteil der Ansprüche verjährt sein würde, bis eines Tages der Bundesgerichtshofs darüber entschieden hätte.</p>
<p>Die einzige Gruppe von Urhebern, die ihr Recht tatsächlich bis zu dieser höchsten Instanz durchklagte, waren die <a href="http://www.literaturuebersetzer.de" target="_blank">Literaturübersetzer</a>. Am 7. Oktober 2009 bekamen sie in Karlsruhe erheblich höhere Beteiligungen am wirtschaftlichen Erfolg der Bücher zugesprochen als bislang in der Branche üblich. Für die Verlagsgruppe Random House, die als größte Auftraggeberin für Literaturübersetzungen im deutschsprachigen Raum von einer ganzen Reihe von Übersetzern verklagt worden war, hatte sich das lange Prozessieren dem Anschein nach dennoch gelohnt. Man ging davon aus, dass der Anspruch auf „angemessene Vergütung“ lediglich innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des jeweiligen Vertrags durchsetzbar wäre. Da es insgesamt jedoch sieben Jahre dauerte, bis das BGH-Urteil zur Übersetzervergütung vorlag, sparte die Münchner Verlagsgruppe Jahr für Jahr Geld. Aufgrund der unsicheren Rechtslage trauten sich viele Übersetzer nämlich nicht, Klage zu erheben und einen langen und kostspieligen Prozess in Gang zu setzen. So waren jedes Jahr etwa 1.000 Verträge mit Beteiligungssätzen, die einzelne Betroffene von Gerichten womöglich nach oben hätten korrigieren lassen können, von der Verjährung betroffen.</p>
<p>Das jedenfalls glaubte man – durchaus nicht nur bei Random House, sondern in der gesamten Buchbranche und bis vor Kurzem wohl auch beim Übersetzerverband. Das Landgericht München I sah das nun anders und sprach einer Übersetzerin zusätzliches Geld zu, obwohl die Drei-Jahres-Frist bereits verstrichen war. Die Klägerin habe seinerzeit „mangels gerichtlicher Entscheidungen [...] nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgehen [können], dass ihr tatsächlich ein Anspruch auf Anpassung des von ihr geschlossenen Vertrags zusteht“, heißt es in dem Urteil (S. 31). Mit anderen Worten: Woher soll eine arme, kleine Übersetzerin wissen, ob ihre Honorierung „angemessen“ im Sinne des Gesetzes war oder nicht, wenn andere sich über so etwas bis vor den Bundesgerichtshof streiten?</p>
<p>Random House wird die Entscheidung der Richter wohl nicht zuletzt in diesem Punkt anfechten. Wie die höheren Instanzen urteilen werden, bleibt abzuwarten. Einstweilen jedoch lässt sich das Urteil durchaus so lesen, dass die für eine Klage „erforderliche Sicherheit“ erst mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegeben sei. Folglich würden die Ansprüche auf Vertragsanpassung und damit auf eine nachträgliche Honorarerhöhung für die Übersetzer erst Ende 2012 verjähren – nämlich drei Jahre nach dem BGH-Urteil zur Übersetzervergütung. Das würde bedeuten, dass diese noch bis Ende 2012 Zeit hätten zu verlangen, dass das BGH-Urteil nachträglich auf alle seit 2002 geschlossenen Übersetzerverträge angewandt wird. Darüber hinaus würde wieder die übliche Drei-Jahres-Frist gelten.</p>
<p>Das wäre eine Sensation, denn ein solches Urteil hätte, falls es letztinstanzlich bestätigt würde, Signalwirkung auch für andere Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Im Zweifelsfall würde es bedeuten, dass auch andere Urheber ihren Anspruch auf „angemessene Vergütung“ für seit 2002 abgeschlossene Verträge nicht verlieren, so lange kein letztinstanzliches Urteil vorliegt beziehungsweise keine einvernehmliche Branchenregelung gefunden ist. Selbst freie Tageszeitungsjournalisten könnten noch innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre vor Gericht eine nachträgliche Anwendung ihrer gerade abgeschlossenen Honorarvereinbarung über „angemessene Vergütung“ auf alle seit 2002 geschlossenen Verträge verlangen. Oder die Urheber der Filmbranche, also Drehbuchautoren, Kameraleute oder Regisseure, könnten noch bis auf unbestimmte Zeit vor Gericht eine Erhöhung ihrer Vergütung für alle seit 2002 abgeschlossenen Verträge einklagen.</p>
<p>Einstweilen ist dies Spekulation, denn ob auch nur das Oberlandesgericht in der Berufungsinstanz sich dieser Sichtweise anschließen wird, lässt sich schwer voraussagen. Allerdings dürfte der Druck auf die Verlage, sich mit den Übersetzern auf eine gemeinsame Vergütungsregel zu einigen, mit diesem Urteil beträchtlich gestiegen sein.</p>
<p>Mehr Infos:</p>
<p><a href="http://carta.info/27625/angemessene-verguetung-was-der-gesetzgeber-fuer-die-urheber-getan-hat-und-was-er-noch-tun-koennte/" target="_blank"> “Angemessene Vergütung“: Was der Gesetzgeber für die Urheber getan hat und was er noch tun könnte</a>, CARTA 18. Mai 2010</p>
<p>Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. &#8211; <a href="http://www.literaturuebersetzer.de/pages/wissenswertes-archiv/verguetungsstreit.htm" target="_blank">Infoseite</a> zum Vergütungsstreit</p>
<p>Homepage der <a href="http://www.randomhouse.de/randomhouse/index.jsp" target="_blank">Verlagsgruppe Random House</a></p>
<fb:like href='http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/06/01/anspruch-auf-%e2%80%9eangemessene-vergutung%e2%80%9c-fur-urheber-auch-jahre-spater-durchsetzbar/' send='false' layout='standard' show_faces='true' width='450' height='65' action='like' colorscheme='light' font='lucida+grande'></fb:like>]]></content:encoded>
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		<title>Symposium &#8220;Bildgestaltung und Urhebervertragsrecht&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 14:35:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Samstag, den 23. Januar 2010, findet im NOVOTEL Berlin-Mitte, Fischerinsel 12, von 17 Uhr bis 19 Uhr ein Symposium zum Thema &#8220;Bildgestaltung und Urhebervertragsrecht&#8221; statt. Veranstaltet wird es im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbands Kamera. Vorgesehen sind vier Referate, unterbrochen von kurzen Diskussionspausen: 1. &#8220;Die angemessene Vergütung von Filmurhebern nach § 32 UrhG&#8221; (Prof. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Samstag, den 23. Januar 2010, findet im NOVOTEL Berlin-Mitte, Fischerinsel 12, von 17 Uhr bis 19 Uhr ein Symposium zum Thema &#8220;Bildgestaltung und Urhebervertragsrecht&#8221; statt. Veranstaltet wird es im Rahmen der Jahrestagung des Bundesverbands Kamera.</p>
<p>Vorgesehen sind vier Referate, unterbrochen von kurzen Diskussionspausen:</p>
<p><strong>1. &#8220;Die angemessene Vergütung von Filmurhebern nach § 32 UrhG&#8221;</strong></p>
<p>(Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke, Humboldt-Universität zu Berlin)</p>
<p><strong>2. &#8220;Ur</strong><strong>heberrechtliche Stellung der Bildgestalter in Europa &#8211; ein Synopse&#8221;</strong></p>
<p>(RAin Dr. Cristina Busch, IMAGO Legal Advisor, Barcelona)</p>
<p><strong>3. &#8220;Filmurheber und § 137 L UrhG&#8221;</strong></p>
<p>(RA Dr. Paul Katzenberger, München)</p>
<p><strong>4. &#8220;Der Fainess-Paragraph 32 a UrhG (Bestsellervergütung)&#8221;</strong></p>
<p>(RA Dr. Nikolaus Reber, München)</p>
<p>Interessierte Zuhörer (Juristen, Journalisten und Kameraleute)</p>
<p>sind herzlich willkommen. Um Anmeldung in der Geschäftsstelle</p>
<p>des bvk &#8211; Bundesverband Kamera in München wird gebeten:</p>
<p>sekretariat@bvkamera.org / 089-340 19 19-0</p>
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		<title>Vergütungsregel für freie Journalisten an Tageszeitungen</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 09:20:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Journalistengewerkschaften dju (in ver.di) und djv haben sich mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV auf sogenannte &#8220;gemeinsame Vergütungsregeln&#8221; für freie Journalisten an Tageszeitungen geeinigt. Das Regelwerk, das hier nachgelesen werden kann, muss noch von den zuständigen Gremien beider Verbände abgesegnet werden. Gemeinsame Vergütungsregeln auszuhandeln, hat der Gesetzgeber im Jahr 2002 den Verbänden von Werknutzern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Journalistengewerkschaften dju (in ver.di) und djv haben sich mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV auf sogenannte &#8220;gemeinsame Vergütungsregeln&#8221; für freie Journalisten an Tageszeitungen geeinigt. Das Regelwerk, das <a href="http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU/Gem-Verg%C3%BCtungsregeln-endg.pdf">hier</a> nachgelesen werden kann, muss noch von den zuständigen Gremien beider Verbände abgesegnet werden. Gemeinsame Vergütungsregeln auszuhandeln, hat der Gesetzgeber im Jahr 2002 den Verbänden von Werknutzern und Urhebern auferlegt, als er den umstrittenen §32 ins Urheberrechtsgesetz einführte, welcher Autoren den Anspruch auf eine &#8220;angemessene Vergütung&#8221; für ihre Arbeit zusichert. Darunter wird vor Gericht vor allem eine angemessene prozentuale Beteiligung an den Erlösen aus sämtlichen Verwertungen verstanden, wie zuletzt der Bundesgerichtshof bei seinem <a href="http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2009/12/30/mit-dem-uebersetzerurteil-leben.htm">Übersetzerurteil</a> feststellte. Ist jedoch eine Vergütungsregel für eine bestimmte Branche einmal abgeschlossen, gilt die darin vereinbarte Vergütung per definitionem als &#8220;angemessen&#8221;, sprich die im Gesetz offen gelassene Definitionslücke ist gefüllt. Eine Honorierung in der festgelegten Höhe kann dann eingeklagt werden, darüber hinausgehende Ansprüche wird ein Urheber aber nur noch dann juristisch durchsetzen können, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse sich seit Verabschiedung der Vergütungsregel wesentlich geändert haben, wenn also etwa der Verwerter mittlerweile beträchtlich größere Gewinne einfährt als zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Regel, sodass die Vergütung trotz Regel nicht mehr als &#8220;angemessen&#8221; beurteilt wird.</p>
<p>Eine angemessene Vergütung für Tageszeitungsjournalisten liegt nach Ansicht der Gewerkschaften zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Druckzeile für die Erstnutzung. Damit sind allerdings unter anderem auch die Zweitveröffentlichung im Rahmen einer &#8220;redaktionellen Zusammenarbeit&#8221; sowie die elektronische Veröffentlichung auf den Internetseiten der jeweiligen Zeitung abgegolten.</p>
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		<title>Verlage wollen BGH austricksen</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 19:36:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das am 7. Oktober vom Bundesgerichtshof gefällte Urteil zur Übersetzervergütung wollen die Buchverlage offenbar nicht in ihre Verträge umsetzen. „Seit dem BGH-Urteil und zumal seit Vorliegen der Urteilsbegründung verwenden die Verlage offenbar ihre Energie eher dazu, Sinn und Gehalt des Urteils durch kreative Ausdeutung und Vertragsgestaltung zu umgehen, statt weitere Gespräche mit den Übersetzern zu suchen“, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das am 7. Oktober vom Bundesgerichtshof gefällte Urteil zur Übersetzervergütung wollen die Buchverlage offenbar nicht in ihre Verträge umsetzen. „Seit dem BGH-Urteil und zumal seit Vorliegen der Urteilsbegründung verwenden die Verlage offenbar ihre Energie eher dazu, Sinn und Gehalt des Urteils durch kreative Ausdeutung und Vertragsgestaltung zu umgehen, statt weitere Gespräche mit den Übersetzern zu suchen“, heißt es in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des <a href="http://literaturuebersetzer.de/download/presse/09-12-01-pm-offenerbrief.pdf" target="_blank">Übersetzerverbands VdÜ</a>. In einem <a href="http://literaturuebersetzer.de/download/presse/09-12-01-offener_brief_verlage.pdf" target="_blank">offenen Brief </a>fordert dessen Vorsitzender, der Céline-Übersetzer Hinrich Schmidt-Henkel, die Verlage nun auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. „Andernfalls müssen wir tatsächlich die Regelung unserer Geschäftsbeziehung den Gerichten überlassen“, endet das Schreiben. Der scharfe Tonfall ist ungewöhnlich: Schmidt-Henkel hatte bislang stets eher auf eine Verständigung mit den Verlegern gesetzt.</p>
<p><span id="more-1657"></span></p>
<p>Der Bundesgerichtshof hatte den Übersetzern in seinem Urteil eine Beteiligung von 0,8% vom Nettoladenpreis jedes verkauften Hardcover-Exemplar (0,4% bei Taschenbüchern) sowie von 50% des Verlagsanteils an allen Nebenrechtserlösen zugesprochen. Nebenrechtserlöse erzielt ein Verlag, indem er beispielsweise Taschenbuchrechte, Filmrechte, Vorabdruckrechte oder ähnliche verwandte Rechte an der Übersetzung weiterverkauft. Insbesondere kleinere Verlage leben oft von den Summen, die sie für Taschenbuchlizenzen von großen Konzernverlagen erhalten.</p>
<p>Allerdings haben die Verleger nun ein Schlupfloch entdeckt, mit dem sie sich die hohen Nebenrechtsbeteiligungen ersparen wollen. Der <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/926-BGH-Az-I-ZR-3807-UEbersetzerhonorare-Talking-to-Addison.html" target="_blank">Urteilsbegründung</a> zufolge beziehen sich die 50% Beteiligung am Verlagserlös aus Nebenrechten nämlich nur auf jenen Teil der Lizenzsumme, der „auf die Verwertung der Übersetzung entfällt“. Nach Ansicht des Übersetzerverbands ist damit gemeint, dass zuvor auch der Original-Autor sein Geld bekommen haben soll. Der Rechtsvertreter eines Berliner Verlags, der zur Bonnier-Gruppe gehört (Piper, Malik, Kabel, Ullstein, Econ, List, Claassen und viele andere) argumentierte jedoch am 27. November 2009 bei einer anderen Übersetzerklage vor dem Berliner Kammergericht, es müsse zunächst festgelegt werden, welcher Anteil eines Nebenrechts auf die Übersetzung entfalle – schlussendlich könne es dabei doch sicher nur um einen Teil der Lizenzsumme gehen. Auch Random-House-Konzernchef Jörg Pfuhl <a href="http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum////-46523b26ff.htm" target="_blank">stellte unlängst erfreut fest</a>, die Urteilsbegründung des BGH eröffne „ganz neue Flexibilitäten“ und gab seinen Verlagskollegen einen Wink mit dem Zaunpfahl: „Das BGH-Urteil ist konkret und flexibel genug, dass jeder Verlag mit seinen spezifischen Interessen hieraus seine Vertragsmodelle entwickeln kann.“</p>
<p>Der Übersetzerverband befürchtet nun, wie es in einem Schreiben an seine Mitglieder heißt, dass die Verleger „das Urteil durch die Aufspaltung künftiger Lizenzverträge in zwei Teile auszuhebeln“ versuchen würden: „eine Lizenz zur Verwertung des übersetzten Werks und eine Lizenz zur Verwertung der Übersetzung. Der Übersetzer bekäme dann nur 50% vom Verlagsanteil der zweiten Lizenz (die nach Gutdünken des Verlags vielleicht nur noch 5% oder 10% der gesamten Lizenzsumme ausmachen könnte“. Darauf deuteten mehrere Äußerungen von Verlagsvertretern hin, heißt es in dem Schreiben.</p>
<p>Dass die Buchverleger mit diesem Trick vor Gericht durchkämen, ist eher unwahrscheinlich. Doch immerhin eröffnet er den Verlagen die Perspektive, erneut abzuwarten, bis sie von Übersetzern verklagt werden – was diese aus Angst vor Auftragsverlust oft scheuen. Aufrichtiger ist da der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Er möchte die 2002 eingeführte Rechtsreform, die von Übersetzern und Verlegern die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln verlangt, welche dann für die Branche verbindlich wären, gleich ganz wieder abgeschafft sehen. „Der gesetzliche Anspruch auf angemessene Vergütung hat sich nicht bewährt“, heißt es im aktuellen <a href="http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Politikbrief_2009-11.222695.pdf" target="_blank">„Politikbrief“</a> des Verbands, „er muss deshalb rückgängig gemacht werden.“ Die Publikation richtet sich eigener Auskunft zufolge an „Entscheider in Politik, Medien und Wirtschaft“.</p>
<p>Sollten die Verlage sich tatsächlich weigern, in zukünftigen Übersetzerverträgen das Urteil des BGH umzusetzen, andererseits aber auch nicht mit den Übersetzern über eine Regelung zur „angemessenen Vergütung“ verhandeln wollen, wäre in der Tat die Politik gefragt. Die könnte dann entweder dem Ansinnen des Börsenvereins nachkommen und das Urhebervertragsrecht wieder abschaffen – aber das fordert der Börsenverein seit sieben Jahren immer wieder und bislang stets erfolglos. Oder sie könnte in einer erneuten Reform ein Schlichtungsverfahren mit bindendem Ergebnis einführen. Schließlich war darauf 2002 verzichtet worden, weil die Verwerter versprochen hatten, sich mit den Urhebern gütlich zu einigen. Seither ist es außer bei den belletristischen Autoren jedoch in keiner Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft zum Abschluss der gesetzlich geforderten „Vergütungsregeln“ gekommen. Bei den Wort-Journalisten steht eine Einigung jedoch vor der Tür.</p>
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		<item>
		<title>Amended Google Book Settlement</title>
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		<pubDate>Sat, 14 Nov 2009 09:50:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen Autoren und Verlagen einerseits und Google andererseits über die Google Buchsuche. Die wichtigsten Änderungen sind in einem Dokument zusammengefasst (&#8220;Amended Settlement Agreement with Revisions from Original&#8221;), das auf der Website des gerichtlichen Vergleichs heruntergeladen werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen <a href="http://www.authorsguild.org/" target="_blank">Autoren</a> und <a href="http://www.publishers.org/" target="_blank">Verlagen</a> einerseits und Google andererseits über die Google Buchsuche.<span id="more-1613"></span></p>
<p>Die wichtigsten Änderungen sind in einem <a href="http://www.googlebooksettlement.com/intl/de/Amended-Settlement-Agreement.zip" target="_blank">Dokument</a> zusammengefasst (&#8220;Amended Settlement Agreement with Revisions from Original&#8221;), das auf der <a href="http://www.googlebooksettlement.com/" target="_blank">Website</a> des gerichtlichen Vergleichs heruntergeladen werden kann. Hier ein Überblick:</p>
<p>- Artikel 1.19: Bücher, die nicht in den USA veröffentlicht wurden, sind nur noch dann von dem Settlement betroffen, wenn sie entweder beim United States Copyright Office registriert wurden oder nachweislich in Kanada, Großbritannien oder Australien erschienen sind. Folglich fallen die meisten europäischen Bücher, auch deutsche, aus dem Definitionsbereich heraus.</p>
<p>- Artikel 3.2 (i): Zur Definition, ob ein Buch „commercially available“ ist oder nicht, wird Google sich zukünftig auch Datenbanken Dritter aus den USA, Kanada, Großbritannien und Australien bedienen. Die dabei verwendete Methode muss mit dem Book Rights Registry abgestimmt werden.</p>
<p>- Artikel 4.5 (iii): Einzelne Rechteinhaber (also etwa auch einzelne Verlagsgruppen) können mit Google Preismodelle aushandeln, die vom Standard Revenue Split (37% für Google) abweichen. Das Book Rights Registry darf solche abweichenden Absprachen nicht öffentlich machen.</p>
<p>- Artikel 4.5 (v)2.: Konkurrenten von Google dürfen ebenfalls einen Zugang zu Googles Datenbank verkaufen und erhalten dann den überwiegenden Teil („a majority“) der von Google erzielten Einnahmen.</p>
<p>- Artikel 4.7: Print on Demand und Download werden explizit als zukünftige Geschäftsmodelle festgeschrieben, vorausgesetzt, Google erzielt darüber eine Einigung mit dem Register.</p>
<p>- Artikel 6.2 (iii): Es wird eine „Unclaimed Works Fiduciary“ eingerichtet, die die Rechte jener Autoren vertreten soll, die keine Ansprüche anmelden – also hauptsächlich der Autoren verwaister Werke. Wie sich aus der Gesamtlektüre des Amended Settlement ergibt, soll diese Instanz im Hinblick auf sämtliche Nutzungsarten, die in dem Settlement vereinbart sind, dieselben Rechte haben wie andere Rechteinhaber, auch was die „Display Uses“ angeht, also die Frage, ob und ggf. in welchem Ausmaß einzelne Bücher in der Buchsuche angezeigt werden.</p>
<p>- Artikel 6.3: Wenn Zahlungen, die Google an das Book Rights Registry geleistet hat, von den betreffenden Rechteinhabern nicht in Anspruch genommen werden („unclaimed funds“), werden sie zunächst fünf Jahre aufbewahrt. Innerhalb der nächsten fünf Jahre darf das Register bis zu 25% dieser Gelder für die Suche nach den Rechteinhabern verwenden. Nach weiteren fünf Jahren soll das Geld literarischen Einrichtungen oder gemeinnützigen Stiftungen („literacy-based charities“) zugute kommen, die entweder im Interesse von Autoren oder des allgemeinen Lesepublikums arbeiten („benefit the Rightsholders and the reading public“). Das genaue Verfahren soll gerichtlich festgelegt werden.</p>
<p>Was bedeutet all dies?</p>
<p>Zunächst, dass deutsche Bücher in aller Regel von dem Vergleich nicht mehr betroffen sind. Deutsche Autoren und Verlage behalten also auch dann, wenn sie nichts unternehmen, alle Ansprüche gegen Google. So sie der Ansicht sind, dass Google ihr Urheberrecht verletzt, können sie weiterhin jederzeit gegen Google klagen – falls das deutsche Urheberrecht betroffen ist, vor einem deutschen Gericht; falls ihr Copyright in den USA tangiert ist, vor einem amerikanischen. Sie erhalten einstweilen allerdings auch keine Zahlungen aus dem Settlement – auch nicht die berühmt-berüchtigten 60 Dollar Entschädigung pro ungenehmigt genutztem Buch. Desweiteren profitieren sie nicht vom wirtschaftlichen Ertrag zukünftiger Nutzungen, da Google diese nicht vornehmen darf.</p>
<p>Wer dies dennoch möchte, muss zukünftig einen Partnervertrag mit Google schließen, wie es zahlreiche Verlage bereits getan haben. Allerdings ist die Teilnahme an Googles <a href="http://books.google.com/intl/de/googlebooks/book_search_tour/" target="_blank">Partnerprogramm</a> nicht ohne Tücken: Die Abrechnungsmodalitäten sind für den Rechteinhaber nicht zu kontrollieren, die Gewinnbeteiligung ist in der Regel geringer als bei dem im Settlement vorgesehenen Standard Revenue Split von 63% (Rechteinhaber) zu 37% Google. Es bleibt abzuwarten, ob jene deutschen Verlagsgruppen, die das Settlement zunächst begrüßten, zukünftig auf Vertragsbasis mit Google zusammenkommen werden oder nicht. <a href="http://www.randomhouse.de/" target="_blank">Random-House</a>-Geschäftsführer <a href="http://www.stiftunglesen.de/default.aspx?pg=7a318f11-0a85-48f6-8648-4ee7150cfcf0" target="_blank">Jörg Pfuhl</a> hatte auf der von der <a href="http://www.boell.de/" target="_blank">Heinrich-Böll-Stiftung</a> und iRights gemeinsam veranstalteten <a href="http://www.boell.de/bildungkultur/kreativwirtschaft/kreativwirtschaft-7619.html" target="_blank">Tagung</a> zum Google Settlement noch erklärt, seine Verlagsgruppe habe in der Vergangenheit aufgrund der eher nachteiligen Partnerverträge nicht mit Google zusammenarbeiten wollen. Die durch das Settlement geschaffene Rechtssicherheit hatte Pfuhl hingegen ausdrücklich begrüßt.</p>
<p>Die eigentliche Sensation ist jedoch der Artikel 6. Die streitenden Parteien haben hier gewissermaßen eine Interessenvertretung für die Autoren verwaister Werke eingerichtet und nicht zuletzt eine begrenzte Repräsentativität der Author’s Guild anerkannt. Autoren, die sich nicht von selbst mit Google in Verbindung setzen, um entweder eine Entfernung ihrer Bücher aus der Google Buchsuche zu verlangen oder aber Zahlungen zu erhalten, werden nun von einer Art Treuhänder gegenüber dem Book Rights Registry vertreten. Wie das genau funktionieren soll, muss sich freilich erst noch herausstellen. Immerhin jedoch zeigen die geänderten Pläne zum Umgang mit den nicht-beanspruchten Geldern, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat. Ursprünglich war geplant, solche Gelder zur Aufrechterhaltung der Funktionalität des Registers zu verwenden bzw. sie nach Ablauf einer Frist an andere Rechteinhaber auszuschütten. Jetzt hingegen sollen sie für die Suche nach den Urhebern verwaister Werke verwendet werden und ansonsten literarischen Einrichtungen zugutekommen, die einen Nutzen für das Gemeinwohl haben.</p>
<p>Vielfach war das ursprüngliche Settlement dafür kritisiert worden, dass Autoren verwaister Werke enteignet würden, indem die ihnen zustehenden Gelder an andere Rechteinhaber umverteilt werden sollten – ein Verfahren, wie es derzeit auch die deutschen Rechteinhaber <a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article5001009/Froehlicher-Sozialismus.html" target="_blank">vorsehen</a>. Dass die jetzt vorgenommene Revision geeignet sei, die Frage der verwaisten Werke grundsätzlich zu lösen, sollte man wohl dennoch nicht vorschnell behaupten. Ohne eine Initiative des Gesetzgebers wird das letztlich kaum zu bewerkstelligen sein.</p>
<p>In Deutschland wird sich für die Google Buchsuche vorerst ohnehin nichts ändern – die vom Settlement betroffenen Bücher werden lediglich in den USA angezeigt.</p>
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		<title>Deutsche Literaturkonferenz: Vorschlag zu verwaisten Werken</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Oct 2009 11:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Public Hearing on Orphan Works stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden. (Mathias Schindler berichtet im Wikimedia-Blog [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein <a href="http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/copyright-infso/copyright-infso_en.htm#publichearing" target="_blank">Public Hearing on Orphan Works</a> stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden. (Mathias Schindler berichtet im <a href="http://blog.wikimedia.de/2009/11/01/hearing-bruessel-orphan-works/" target="_blank">Wikimedia-Blog</a> über die Veranstaltung.) Unter anderem stellte dort <a href="http://www.vgwort.de">VG Wort</a> Geschäftsführer Robert Staats das in Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Deutschen Nationalbibliothek und verschiedenen Verbänden entwickelte Modell zur Zugänglichmachung von verwaisten Werken vor (siehe auch <a href="http://www.welt.de/die-welt/kultur/article5001009/Froehlicher-Sozialismus.html" target="_blank">hier</a>).<span id="more-1573"></span></p>
<p>Nachgetragen sei an dieser Stelle, dass sich auch die <a href="http://www.literaturkonferenz.de">Deutsche Literaturkonferenz</a> Gedanken darüber gemacht hat, wie eine gesetzliche Lösung für das Problem der verwaisten Werke aussehen könnte. Die Literaturkonferenz, die im Berliner Büro der VG Wort angesiedelt ist, versammelt nahezu alle Verbände unter ihrem Dach, die in der deutschen Literaturlandschaft etwas zu melden haben, von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung über das deutsche P.E.N.-Zentrum und den Verband Deutscher Schriftsteller bis hin zum Börsenverein des Deutschen Buchhandels.</p>
<p>Der <a href="http://www.literaturkonferenz.de/20091019.html">Vorschlag an den Gesetzgeber</a> sieht im Falle von verwaisten Werken einen automatischen Rechteverlust des Urhebers an eine Verwertungsgesellschaft vor. Bewerkstelligt werden soll dies über einen neuen Paragraphen §13(d) im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz:</p>
<p>„(1) Hat eine sorgfältige Suche ergeben, dass bei geschützten Werken der Rechteinhaber nicht feststellbar ist, so gilt die Verwertungsgesellschaft, die Rechte an Werken dieser Art wahrnimmt, als berechtigt, Nutzungsrechte für die elektronische Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung einzuräumen. Für die Nutzung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Verwertungsgesellschaft hat den Nutzer von Vergütungsansprüchen des Rechteinhabers freizustellen.“</p>
<p>Was bedeutet das? Die Literaturkonferenz schlägt vor, dass Verwertungsgesellschaften zukünftig ermächtigt werden sollen, Werke solcher Urheber, die nicht auffindbar sind, für elektronische Nutzungen zu lizensieren. Wenn also zukünftig beispielsweise Maggi auf seiner Internetseite einen Romanauszug veröffentlichen möchte, aber den Autor nicht auffinden kann, zahlt die Firma eine Gebühr an die VG Wort und erhält eine entsprechende Lizenz. Verweigern kann die Verwertungsgesellschaft dieses Ansinnen nicht, da sie gesetzlich verpflichtet ist, jedermann zu gleichen Bedingungen Rechte einzuräumen.</p>
<p>Damit das jedoch funktioniert, ohne dass Maggi oder die VG Wort im Nachhinein Ärger bekommen, muss fingiert werden, der Autor des betreffenden Romans hätte der VG Wort seine Rechte übertragen, was in Wirklichkeit vielleicht gar nicht der Fall war. Dazu dient der zweite von der Literaturkonferenz vorgeschlagene Paragraph:</p>
<p>„(2) Wird der Rechteinhaber bekannt, so hat er im Verhältnis zu der Verwertungsgesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er ihr seine Rechte zur Wahrnehmung übertragen hätte. Die Berechtigung der Verwertungsgesellschaft entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Rechteinhaber ihr gegenüber schriftlich erklärt, seine Rechte selbst auszuüben.“</p>
<p>Das bedeutet: Wer als Autor, Musiker oder Fotograf keinen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft hat, soll, wenn er unvorhergesehener Waise doch noch auftaucht, so behandelt werden, als hätte er einen gehabt. Das Recht des Urhebers, über elektronische Nutzungen seines Werks selbst zu entscheiden, fällt also gewissermaßen automatisch an die Verwertungsgesellschaft.</p>
<p>Würde der Gesetzgeber diesem Vorschlag folgen, müssten Autoren, Fotografen oder Musiker, die ihre Werke im Internet veröffentlichen, aber mit Verwertungsgesellschaften bislang nichts zu tun hatten, verstärkt darauf achten, für Verlage, Musiklabels oder Werbefirmen auffindbar zu sein. Andernfalls würden sie riskieren, als „verwaist“ zu gelten, und dann dürften ihre Werke ganz legal zu jeglichen kommerziellen Zwecken genutzt werden – so lange, bis sie widersprechen.</p>
<p>Warum die Literaturkonferenz diesen Vorschlag macht, ist leicht ersichtlich: Die meisten Urheber verwaister Werke werden nicht wieder auftauchen, weil sie entweder tatsächlich verschollen sind oder aber nicht davon erfahren, dass sie ein Anrecht auf Zahlungen hätten. Trotzdem würden die Verwertungsgesellschaften Geld einnehmen, dass sie nach Ablauf einer gewissen Frist an ihre Wahrnehmungsberechtigten umverteilen wollen. Während die Urheber verwaister Werke also qua Gesetz enteignet werden sollen, dürfen die bei Verwertungsgesellschaften registrierten Wahrnehmungsberechtigten sich auf einen warmen Geldregen freuen.</p>
<p><em>(Upgedatet mit Link auf Bericht von Schindler am 2.11.)</em></p>
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		<title>Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Koalitionsvertrag</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Oct 2009 13:48:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die iRights-Kollegen Till Kreutzer und Matthias Spielkamp haben in mehreren Artikeln bereits zu dem von der Verlagswirtschaft geforderten Leistungsschutzrecht für Presseverlage Stellung genommen. Ein solches ist nicht nur sehr rückschrittlich, sondern beinhaltet auch viele Gefahren. Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich nun den Forderungen der Verlagswirtschaft angenommen. Im Entwurf zum Koalitionsvertrag (Stand 20.10., 13 Uhr) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die iRights-Kollegen Till Kreutzer und Matthias Spielkamp haben in mehreren Artikeln bereits zu dem von der Verlagswirtschaft geforderten Leistungsschutzrecht für Presseverlage Stellung genommen. Ein solches ist nicht nur sehr rückschrittlich, sondern beinhaltet auch viele Gefahren. Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich nun den Forderungen der Verlagswirtschaft angenommen. Im Entwurf zum Koalitionsvertrag (Stand 20.10., 13 Uhr) heißt es wortwörtlich: &#8220;Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkmittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an&#8221; Dies ist eins-zu-eins die zuletzt von der Verlagswirtschaft vorgebrachte Forderung. Dies nur als Hintergrundinformation, wenn es mal darum gehen sollte, wer dafür verantwortlich ist.</p>
<p>Die Kritik an einer möglichen und nun aller Voraussicht nach kommenden Einführung eines Leistungsschutzrecht für Presseverlage lässt sich in den folgenden sehr gut recherchierten Texten nochmal nachlesen:</p>
<p>Till Kreutzer: <a href="http://www.irights.info/index.php?id=835">Faszination des Mystischen</a><br />
Matthias Spielkamp: <a href="http://www.message-online.com/94/spielkamp.html">Die Lobbyisten der Unfreiheit</a><br />
Philipp Otto (Blog-Hinweis): <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/09/30/ein-gespenst-geht-um-das-leistungsschutzrecht-fur-verlage/">Ein Gespenst geht um: Das Leistungsschutzrecht für Verlage</a></p>
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