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	<title>iRights.info - Blog &#187; Bildung</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Urheberrecht erschienen</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 18:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Soeben ist der 121 Seiten starke Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema Urheberrecht erschienen (PDF, 2,9 MB). Eine Einschätzung dazu haben wir noch nicht, aber es wird interessant sein zu lesen, wie der Bericht die Diskussionen und Debatten zu einem Thema zusammenfasst, das auch in der Enquete selber heftig umstritten war. Hier einige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Soeben ist der 121 Seiten starke <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/078/1707899.pdf">Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema Urheberrecht</a> erschienen (PDF, 2,9 MB). Eine Einschätzung dazu haben wir noch nicht, aber es wird interessant sein zu lesen, wie der Bericht die Diskussionen und Debatten zu einem Thema zusammenfasst, das auch in der Enquete selber heftig umstritten war. Hier einige Erinnerungen daran:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Enquete-Kampfzone-Urheberrecht-1203327.html">Internet-Enquete: Kampfzone Urheberrecht</a> (07.03.2011)</li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestags-Enquete-verabschiedet-Empfehlungen-zum-Urheberrecht-1272363.html">Bundestags-Enquete verabschiedet Empfehlungen zum Urheberrecht</a> (04.07.2011)</li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Enquete-streitet-um-Gutachtenvergabe-1362438.html">Internet-Enquete streitet um Gutachtenvergabe</a> (17.10.2011)</li>
</ul>
<p>iRights.info-Mitgründer Matthias Spielkamp war am 29.11.2010 als Experte zur Anhörung zur Zukunft des Urheberrechts geladen. Seine Antworten auf den umfangreichen Fragenkatalog haben wir damals in diesem Blog zur Diskussion gestellt:</p>
<p><a href="http://irights.info/?q=content/irightsinfo-ver%C3%B6ffentlicht-antworten-auf-enquete-fragen-zum-urheberrecht">iRights.info veröffentlicht Antworten auf Enquete-Fragen zum Urheberrecht</a></p>
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		<title>BR startet Creative-Commons-Pilotprojekt</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 05:28:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bayerische Rundfunk (BR) startet mit seiner Sendung &#8220;quer&#8221; nun ein beispielhaftes Pilotprojekt. Testweise werden ab sofort Videoinhalte des Politmagazins unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND 3.0 DE veröffentlicht. Im quer-Blog heißt es dazu: &#8220;Wir starten unseren Test mit zwei Rubriken aus der wöchentlichen quer-Sendung (donnerstags, 20.15 im BR und Livestream), die Sie auf der quer-Homepage oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bayerische Rundfunk (BR) startet mit seiner Sendung &#8220;quer&#8221; nun ein beispielhaftes Pilotprojekt. Testweise werden ab sofort Videoinhalte des Politmagazins unter der Creative-Commons-Lizenz <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/">BY-NC-ND 3.0 DE</a> veröffentlicht. Im <a href="http://blog.br-online.de/quer/quer-videos-jetzt-auch-als-creative-commons-13042011.html">quer-Blog</a> heißt es dazu: &#8220;Wir starten unseren Test mit zwei Rubriken aus der wöchentlichen quer-Sendung (donnerstags, 20.15 im BR und Livestream), die Sie auf der quer-Homepage oder im quer-Blog herunterladen und Weiterverwenden können. Es handelt sich um den von uns sogenannten “quer-Schläger” in dem Christoph Süß sich mit sich selbst über ein aktuelles Konfliktthema unterhält und den Dialog mit dem quer-Ministerpräsidenten am Ende der Sendung. Beide Rubriken enthalten weder Musik noch Fremdwerke.&#8221;</p>
<p>Die CC-Lizenz erlaubt es, die ausgewählten Inhalte zu kopieren und weiterzuverbreiten, wenn diese abermals unter die gleiche CC-Lizenz gestellt werden: &#8220;Damit geben wir Ihnen die Möglichkeit diese Videos z.B. auf Ihrer Homepage, Ihrem Blog, Videoplattformen oder sozialen Netzwerken einzubinden, ohne dass Sie mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten.&#8221; Dies ist nach geltendem Urheberrecht möglich, da es sich um eigene Inhalte handelt.</p>
<p> Fremde Inhalte sind zunächst nicht berührt, heißt, das Testprojekt umfasst keine neuerliche Rechteeinholung von Urhebern deren Werke bislang nicht unter einer CC-Lizenz stehen. Im quer-Blog heißt es dazu: &#8220;Im Regelfall verhindert schon alleine die Gesetzes- und Lizenzlage eine Freigabe zu cc-Bedingungen. Wenn wir beispielsweise Musik oder andere Fremdwerke in Berichten verwenden, besitzen wir keine Sublizenzierungsrechte für Dritte.&#8221;</p>
<p>Bereits in der Vergangenheit war der NDR mit der Lizenzierung von Inhalten unter CC-Lizenzen vorgeprescht. So stehen unter anderem die Sendungen <a href="http://www.ndr.de/meinnorden/mitnehmen/creative_commons/cczapp100.html">Zapp</a>, <a href="http://www.ndr.de/meinnorden/mitnehmen/creative_commons/kulturjournal1227.html">Kulturjournal</a> und <a href="http://www.ndr.de/meinnorden/mitnehmen/creative_commons/ccextradrei100.html">extra3</a> unter einer solchen Lizenz. Hierzu gibt es auch ein schickes Erklärvideo: <a href="http://www.ndr.de/meinnorden/mitnehmen/creative_commons/creativecommons105.html">Creative Commons im NDR</a>.</p>
<p>Das Pilotprojekt des BR ist ein Schritt in die richtige Richtung und steht der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt gut zu Gesicht. Es wäre wünschenswert, dass dieses Angebot weiter ausgebaut wird. Die Redaktion von quer und die Leute beim BR freuen sich sicherlich über <a href="http://blog.br-online.de/quer/quer-videos-jetzt-auch-als-creative-commons-13042011.html#comments">Kommentare</a> zum Testversuch. Auch bei Netzpolitik wird über das <a href="http://www.netzpolitik.org/2011/creative-commons-beim-bayrischen-rundfunk/">Pilotprojekt</a> berichtet.</p>
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		<title>„Freiheit vor Ort“: Netzpolitik und Urheberrecht auf lokaler Ebene</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 05:49:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die lokale Ebene ist auch in der digital-globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung. Dort entscheidet sich, ob und auf welche Weise Menschen überhaupt Zugang zu digitalen Netzen bekommen. Und auch das Urheberrecht spielt im Rahmen von öffentlicher Verwaltung, Schule und Universität auch auf lokaler Ebene eine immer größere Rolle.</p>
<p>Bereits vor vier Jahren hat sich eine Gruppe junger Autorinnen und Autoren um <a href="http://www.wiwiss.fu-berlin.de/institute/management/sydow/lehrstuhl/team-sprechstunden/dobusch/index.html">Leonhard Dobusch</a> (Urheberrechtsforscher an der FU Berlin) und <a href="http://blogs.webzeilen.net/forsterleitner/">Christian Forsterleitner</a> (Gemeinderat im österreichischen Linz) in einem Buch mit dem Titel „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=2&#038;Itemid=19">Freie Netze. Freies Wissen.</a>“ zum ersten Mal den Fokus auf die kommunalen Potentiale neuer digitaler Technologien gelegt. Dank einer Creative-Commons-Lizenz steht das Buch auch im Volltext als <a href="http://www.freienetze.at/pdfs/fnfw(komplett).pdf">PDF</a> zum Download bereit.</p>
<p>Gedacht als Beitrag zum Europäischen Kulturhauptstadtjahr 2009 in Linz, waren darin eine Reihe von konkreten Projektvorschlägen zur Umsetzung auf kommunaler Ebene enthalten. Einige dieser Vorschläge wurden in den folgenden Jahren auch tatsächlich umgesetzt. So gibt es seit 01. Januar 2009 in Linz beispielsweise einen zehnprozentigen Förderbonus für alle jene, die geförderte Werke unter einer freien Lizenz wie eben Creative Commons veröffentlichen (vgl. „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=47&#038;Itemid=37">Zusätzliche Förderung für Nutzung freier Lizenzen</a>“). </p>
<p>Vier Jahre später folgt nun mit „<a href="http://www.freienetze.at/index.php?option=com_content&#038;task=view&#038;id=80&#038;Itemid=41">Freiheit vor Ort: Handbuch kommunale Netzpolitik</a>“ ein Nachfolgeband, ebenfalls Creative-Commons-lizenziert. Erklärtes Ziel des, um die Sozialwissenschaftlerin Manuela Hiesmair erweiterten, Herausgeber-Trios ist es, „ganz allgemein Diskussionen über digitale Freiheit auf lokaler Ebene“ anzustoßen. Zu diesem Zweck wurde die Perspektive erweitert und nicht mehr nur die konkrete Situation in Linz, sondern die kommunale Ebene ganz allgemein in den Blick genommen.</p>
<p>Neben Aktualisierungen und drei völlig neuen Kapiteln (z.B. eines zu Open Government) berichten in Interviews eine Reihe von Praktikern aus Linz über ihre Erfahrungen, Erfolge und Probleme bei der Umsetzung der Projektvorschläge aus „Freie Netze. Freies Wissen.“ – ganz getilgt wurde der Linz-Bezug also auch im Nachfolgeband nicht. Das Buch ist unbedingt lesenswert, als Anschauungsbeispiel und als Anregung für vergleichbare Projekte in anderen Städten und Gemeinden. </p>
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		</item>
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		<title>&#8220;Ver.di und Bernd Neumann mit gleichen Positionen zum Urheberrecht&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Dec 2010 17:47:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Unter dieser Überschrift ist bei der &#8220;Interessenvertretung der Medienschaffenden&#8221; connex.av ein Artikel erschienen. Schön, mag man meinen, wenn so viel Einigkeit herrscht. Es geht um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage oder &#8220;Hinweise&#8221; aka &#8220;Warnlogos&#8221; zur &#8220;Aufklärung von Nutzerinnen und Nutzern&#8221; bei Urheberrechtsverletzungen. Die Zitate sprechen für sich: &#8220;(&#8230;) und der Forderung nach einem zügigen Abschluss der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dieser Überschrift ist bei der &#8220;Interessenvertretung der Medienschaffenden&#8221; connex.av ein <a href="http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php?id=4d11ddea06f54&#038;akt=filmfernsehproduktion&#038;a=20101104&#038;b=2304&#038;c=h">Artikel</a> erschienen. Schön, mag man meinen, wenn so viel Einigkeit herrscht. Es geht um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage oder &#8220;Hinweise&#8221; aka &#8220;Warnlogos&#8221; zur &#8220;Aufklärung von Nutzerinnen und Nutzern&#8221; bei Urheberrechtsverletzungen. Die Zitate sprechen für sich:</p>
<p>&#8220;<em>(&#8230;) und der Forderung nach einem zügigen Abschluss der Verhandlungen ist er (Anm. d. Red.: Bernd Neumann) sich mit dem Positionspapier zum Urheberrecht der Gewerkschaft ver.di einig, dass der Bundesvorstand für zahlreiche organisierte Urheber und Leistungsschutzberechtigte am 25. Oktober beschlossen hatte. Dies sorgte für Aufregung bei etlichen Bloggern, wie auch bei renommierten Zeitungen; sie warfen der Gewerkschaft vor, sich mit der ausgewogenen Analyse des Entstehens der Piraterie-Probleme und der all-for-free-Mentalität im Internet durch Versäumnisse von Verlagen und Rechteinhabern an Musik- und fiktionalen Medieninhalten, sowie der klaren Positionierung für Sanktionen für die Bewahrung des Urheberrechts, im Stile des 19. Jahrhunderts eingesetzt habe. Das Papier (Anm. d. Redaktion: Das 12-Punkte Papier von Neumann &#8220;Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt&#8221;) macht eindeutig klar, dass nur neue kreative Werke entstehen können, wenn die Urheber von ihrer Arbeit leben können. </em>&#8221;</p>
<p>Verdi zur Kulturflatrate und &#8220;Warnlogos&#8221;:<br />
&#8220;<em>Klar setzt es (Anm. d Red.: Das oben genannte Papier) sich gegen die Idee der Schaffung einer Kulturflatrate ein, wie sie von den Grünen gewünscht wird. Die Gemeinschaft solle nicht dafür aufkommen, dass Einzelne das Internet weiter kostenfrei nutzen wollten. <strong>Zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen regt ver.di an, entsprechende Seiten mit einem Warnlogo zu versehn, dass die Nutzer auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam macht.</strong></em>&#8221;</p>
<p>Verdi zu Up- und Downloads:<br />
&#8220;<em><strong>Downloaden</strong> (Anm. d. Red.: gemeint dürfte hier der Download von urheberrechtlich geschütztem Material sein) sollte mit <strong>milden Strafen</strong> geahndet werden, <strong>die Härte des Gesetzes solle dagegen die Upploader</strong> (Anm. d. Red.; Fehler im Original) <strong>und die Fileshare-Anbieter treffen</strong>, die die Urheberrechtsverletzungen erst ermöglichen.</em>&#8221;</p>
<p>Verdi nochmal zu &#8220;Hinweisen&#8221; aka &#8220;Warnlogos&#8221;:<br />
&#8220;<em>Eben weil wir gegen Sperren im Netz sind und das Abmahnwesen begrenzen wollen, sollen auf Internetseiten, die urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal zum Download anbieten, Hinweise gesetzt werden zur Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer – und zwar nach Anhörung und Widerspruchsmöglichkeit der betroffenen Seitenanbieter und von einer dazu legitimierten Institution.</em>&#8221;</p>
<p>Will, kann, soll, muss und Verdi:<br />
&#8220;<em>Eine Speicherung der IP-Adressen von Nutzerinnen und Nutzern wollen wir nicht. So und nicht anders steht es in dem Beschluss. ver.di verlangt nicht, den Zugriff von IP-Adressen auf bestimmte Internetseiten zu dokumentieren, Inhalte zu zensieren oder Nutzerinnen und Nutzer vom Internetzugang auszuschließen.</em>&#8221;</p>
<p>Frankreich? Nein.<br />
&#8220;<em>Das Kappen von Internetzugängen nach französischem Vorbild („Three strikes out“-Modell) lehnt ver.di ab. </em>&#8221;</p>
<p>Und jetzt alle zusammen: Yeeaah!<br />
&#8220;<em>Damit ist ver.di ganz bei Bernd Neumann, der formuliert, der bestehende rechtliche Rahmen solle um ein effizientes System ergänzt werden, das es ermöglicht, einem (potentiellen) Verletzer einen Warnhinweis zu senden. Dann könne dieser ohne juristische und finanzielle Konsequenzen sein illegales Handeln einstellen. <strong>Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass der verwarnte Nutzer bei wiederholter Rechtsverletzung mit einer ernstzunehmenden Reaktion zu rechnen habe. Ein solches System habe den Vorzug, unmittelbar zur Bewusstseinsbildung über den Wert des geistigen Eigentums beizutragen und die Akzeptanz der Rechtsdurchsetzung in der Bevölkerung zu fördern.</strong></em>&#8221;</p>
<p>Was bleibt, bei dieser schönen Zitatesammlung. Gute Frage.</p>
<p>Zur weiteren Verwendung ein paar Artikelhinweise und Links zu Dokumenten:<br />
<a href="http://www.irights.info/?q=content/gewerkschaft-verdi-fordert-netzüberwachung-gegen-urheberrechtsverletzungen">Gewerkschaft Verdi fordert Netzüberwachung gegen Urheberrechtsverletzungen</a><br />
<a href="http://www.netzpolitik.org/wp-upload/verdi_Urheberrecht_Position.pdf">Positionspapier des Verdi-Bundesvorstands zum Urheberrecht (PDF)</a><br />
<a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2010/11/2010-11-26-neumann-schutz-geistiges-eigentum.html">12-Punkte-Papier von Staatsminister Bernd Neumann</a><br />
<a href="http://www.netzpolitik.org/2010/verdi-netzpolitik-org-berichtet-irrefuhrend/">Verdi warnt: netzpolitik.org berichtet irreführend</a><br />
<a href="http://leistungsschutzrecht.info/">IGEL &#8211; Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht</a><br />
<a href="http://carta.info/36502/offener-brief-von-frank-werneke-oder-die-begrenzte-einsichtsfaehigkeit-grosser-organisationen/">Offener Brief von Frank Werneke – oder: die begrenzte Einsichtsfähigkeit großer Organisationen</a><br />
<a href="http://carta.info/25968/offener-brief-5-vor-12-fuer-ver-di-wo-steht-die-gewerkschaft-beim-urheberrecht/">Offener Brief: 5 vor 12 für ver.di – Wo steht die Gewerkschaft beim Urheberrecht?</a><br />
<a href="http://www.netzpolitik.org/2010/eu-gewerkschaften-fordern-uberwachungs-und-filterinfrastrukturen/">EU-Gewerkschaften fordern Überwachungs- und Filterinfrastrukturen</a><br />
<a href="http://ak-zensur.de/">Arbeitskreis Zensur</a><br />
<a href="http://ccc.de/">Chaos Computer Club</a></p>
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		<title>IUWIS mit neuer Oberfläche</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 09:21:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im befreundeten Projekt IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung –, baut das Team um iRights.info-Beiratsmitglied Rainer Kuhlen, Professor für Informationswissenschaften in Konstanz, ein Webangebot auf, das sich speziell um urheberrechtliche Fragen für Wissenschaftler, Studiernde und Forscher kümmert. Das Projekt existiert seit Sommer 2009 und inzwischen hat sich jede Menge getan, vom Design bis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im befreundeten Projekt <a href="http://iuwis.de" target="_blank">IUWIS</a> – Infrastruktur Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung –, baut das Team um iRights.info-Beiratsmitglied Rainer Kuhlen, Professor für Informationswissenschaften in Konstanz, ein Webangebot auf, das sich speziell um urheberrechtliche Fragen für Wissenschaftler, Studiernde und Forscher kümmert.</p>
<p>Das Projekt existiert seit Sommer 2009 und inzwischen hat sich jede Menge getan, vom Design bis zu den Funktionen. IUWIS möchte nicht nur Informationen bieten, sondern auch eine Diskussionsplattform aufbauen, und lädt die Community ein, sich an dem Prozess zu beteiligen: Mit Kommentaren, Beiträgen, Dossiers und Diskussionen. Eine <a href="http://iuwis.de/blog/iuwis-%C3%BCberblick-und-hilfe" target="_blank">Beschreibung der Features und Möglichkeiten hilft</a> beim Einstieg.</p>
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		<title>Anhörung des BMJ zum 3. Korb der Urheberrechtsnovelle &#8211; Open Access</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 08:52:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht. Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund hier. These sei, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium veranstaltet heute die zweite Anhörung zum so genannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle. Ich werde versuchen, die wichtigsten Diskussionspunkte mitzubloggen, so lange es um Open Access geht.</p>
<p>Hubert Weis vom BMJ führt ein, warum das Thema Open Access auf die Tagesordnung gekommen ist. Er nennt die Stichworte Publikationskrise, Anbietungspflicht, Zwangslizenz, Zweitverwertungsrecht. Hintergrund <a href="http://www.bpb.de/themen/BX7HIN,0,Open_Access.html">hier</a>.</p>
<p>These sei, dass es gibt keine ausreichende freie Publikation von Forschungsergebnissen gebe. Weis: &#8220;Fragen wir un erster Runde die Wissenschaftsverlage, ob es in ausreichendem Maß freien Zugang zu wiss. Publikationen gibt.&#8221;</p>
<p>Los geht&#8217;s:<span id="more-2078"></span></p>
<p><a href="http://www.boersenverein.de/de/portal/Rechtsabteilung/186978">Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels</a>: Ich erlaube mir eine kleine Korrektur: es kann nicht sein, dass es um kostenfreien Zugang zu wissenschftl. Publikationen geht. Das ist der Fall bei der Golden Road, die es bei den meisten Verlagen gibt. Der Autor oder sein Arbeitgeber trägt die Publikationskosten, dann ist der Beitrag unentgeltlich verfügbar. Unentgeltlich kann nicht bedeuten, dass etwas kostenlos angeboten wird, wofür der Verlag selber eine Leistung erbringt, die nicht von der öffentlichen Hand bezahlt wird. Selbstverständlich kostenlose Angebote, wenn die Kosten bezahlt sind, nicht, wenn der Verlag selber eine Leistung erbringt, die Geld wert ist.</p>
<p>Barbara Kalumenos, Director of Public Affairs bei <a href="http://www.stm-assoc.org/">STM</a>, einem Verband wissenschaftlicher Verlage, weist darauf hin, dass  es heute &#8220;neue Entwicklungen wie HTML, mobile Computing&#8221; gebe, da muss es für die Verlage die Chance geben, dass sie die Investitionen wieder verdienen.</p>
<p><a href="http://www.kuhlen.name/">Rainer Kuhlen</a> vom <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/">Aktionsbündnis für Urheberrecht und Wissenschaft</a> weist darauf hin, dass es keine Institutionen gibt, die Wissenschaftler über eine Publikationspflicht dazu verpflichten wollen, ihre Erstveröffentlichungen Open Access zu publizieren. Es gehe lediglich um eine Anbietungspflicht für Zweitveröffentlichungen, wenn die Erkenntnisse mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Niemand habe etwas dagegen, dass Autoren in kommerziellen Verlagen publizieren. Das sei aber eine andere Frage, ob der Gesetzgeber Geschäftsmodelle der Verlage über das Urheberrecht schützen wolle.</p>
<p>Vertreter Deutscher Bibliotheksverband: Wir beobachten so etwas wie Marktversagen. Bestimmte Titel sind Monopolstrukturen. Keine Bibliothek kann auf diese Titel verzichten, das zeigt sich in der Preisgestaltung. Der Gesetzgeber muss diese Monopolstrukturen aufbrechen</p>
<p>Vertreter des <a href="http://oa.helmholtz.de/index.php?id=55">Open Access-Arbeitskreises der Helmholtz-Gemeinschaft</a>: In der Wissenschaft sind Autoren gezwungen, bei bestimmten Publikationen zu veröffentlichen. Sie sind gezwungen, in einem der so genannten Core Journal des Verlags Thomson Reuters zu publizieren. Es gibt zwar inzwischen gute OA-Journals, aber das reicht nicht aus.</p>
<p>Timo Ehmann Aktionsbündnis Urheberrecht: Es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Beispiel: GRUR, Auflage 3500 Exemplare, Einzelheft 44 Euro, pro Ausgabe mehr als 120.000 Euro Einnahmen; ich habe etwas veröffentlicht, dafür gab&#8217;s 350 Euro, d.h. ca. 1-3% Autorenhonorare in den Produktionskosten. Aber es geht nicht nur um Ökonomie, es bestehen auch sehr lange Wartezeiten, bis etwas veröffentlicht wird.</p>
<p><a href="http://www.vdz.de/uebervdz-gremien.html#europa">Christoph Fiedler, VDZ</a>: Finde es problematisch zu sagen, das Urheberrecht soll dem Verleger nicht ermöglichen zu entscheiden, wie er etwas veröffentlichen will. Die Vorschläge laufen auf ein Parallelveröffentlichungsrecht hinaus. Da muss man vorher sehen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt.</p>
<p>Lipp, Leiterin Informationsversorgung, <a href="http://www.dfg.de/index.jsp">DFG</a>: Es gibt einen Handlungsbedarf dort, wo der Grüne Weg unterstützt werden soll, also die Veröffentlichung des Originalformats nach  einer gewissen Frist. Derzeit müssen Autoren fast immer ausschließliche Verwertunsgrechte abtreten. Nach einer gewissen Embargofrist soll das einfach Verwertungsrecht an den Autoren zurückfallen. Zweck der Publikation ist Verbreitung, nicht Kommerzialisierung.</p>
<p>Werner, Wissenschaftsministerium Sachsen und <a href="http://www.kmk.org/">KMK</a>: Auch die Länder sehen Handlungsbedarf. Es muss schnelle Verbreitung gewährleistet sein. Das allein über Verlage zu ermöglichen, geht nicht, es ist ein Zweitveröffentlichungsrecht einzuräumen. Horrende Preissteigerungen lassen große Probleme entstehen.</p>
<p>Weis (BMJ): Soll es eine Anbietungspflicht geben?</p>
<p>Kuhlen: Veröffentlichung soll vertraglich so geregelt werden, dass nach Peer Review Publikationen zur Verfügung stellen, also eine Art Minus-Embargo. In der Berlin-Brandenburgsichen Akademie der Wissenschaft hat das offenbar über eine einfache Änderung der Arbeitsverträge funktoniert.  Vor Jahren hat man ähnliches bei der Patentierung getan durch das Arbeitnehmererfindergesetz. Der Aufschrei, das sei das Ende des Abendlandes, Wissenschaflter werden nicht mehr erfinden, wenn es das gibt &#8211; nichts ist passiert. Wenn es dann keine Geschäftsmodelle der Verlage gibt, tant pis &#8211; dann gibt es eben keine.</p>
<p>DFG: Anbietungspflicht widerspricht Grundsätzen der Wissenschaft. Es darf keinen Zwang geben, weder zu Erst-, noch zu Zweitveröffentlichung.</p>
<p>Wolfgang Schimmel, verdi: Anbietungspflicht hat im Urheberrecht nichts zu suchen, das ist rein Sache von Arbeits- und Tarfiverträgen.</p>
<p>VDS Bildungsmedien: Es steht jedem Wissenschaftler frei, sein Werk der Universität anzubieten. Vermischt wird die Frage nach der Informationsfreiheit und ob ich in einem renommierten Journal veröffentlichte Beiträge weiter verwerten darf.</p>
<p>Kuhlen: In anderen Ländern ist es sehr deutlich, dass es Anbietungspflichten gibt &#8211; in Ländern, in denen die Wissenschaftsfreiheit nicht bedroht ist, z.B. in den USA, aber auch in Förderrichtlinien der EU.</p>
<p>Sprang: Wäre ein eindeutiger Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Helmholtz-Gemeinschaft: Muss dem widersprechen. Die Gemeinschaft schreckt vor Anbietungspflicht zurück, weil sie keine Spitzenwissenschftler mehr anziehen können, da die Wissenschaftler gezwungen sind, in Zeitschriften mit Monopolstrukturen zu veröffentlichen und daher keine Bedingungen akzeptieren. Kein Wissenschaftler beklagt einen Eingriff in seine Wissenschaftsfreiheit.</p>
<p>Pflüger, Wissenschaftsministerium Stuttgart: Anbietungspflicht ist ganz klar nicht verfassungswidrig.</p>
<p>Jetzt Frage nach Zwangslizenzierung: keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt</p>
<p>Also TOP 3: Zweitverwertungsrecht (Änderung des §38 UrhG) &#8211; Hintergrund: Gerd Hansen: Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">PDF</a>)</p>
<p>Sprang: Urheber unbenommen, mit Verlag zu verhandeln, wie er Beiträge zweitvertwerten kann und ob er einen Verlag haben will. Wenn er das tut, wird er es mit Blick auf optimale Sichtbarkeit tun. Wenn das ein Verlagspartner ist, muss er in Sichtbarmachung investieren, und diese Inv. muss er verdienen, in einem harten Wettbewerb. Das setzt voraus, dass der Verlag Rechtspositionen rechtssicher erwerben kann. Aus Sicht des Verlags kann es nicht von vornherein so sein, wann seine Veröffentlichung zum Freigut wird. Dann hätten wir nicht nur eine Schranke im UrhG des Urhebers, die in der EU nicht verankert ist, sondern auch noch eine Enteignung der Verlage. Dort rentieren sich bisweilen schon jetzt Publikationen nicht mehr. Letzlich würde es dem Autor schaden, weil er keinen Partner mehr finden kann. Sprang spricht davon, dass der Autor &#8220;frei kontrahieren&#8221; kann.</p>
<p>Gabriele Beger, Dt. Bibliotheksverband: Änderung des §38 will Wissenschaftler genau nicht zwingen, etwas zu tun, was er nicht will. Es muss stattdessen genau der Urheber sein, der gestärkt werden soll. Er darf nicht mehr in einer schwächeren Situation sein, und es soll auch nichts parallel veröffentlicht werden. Veröffentlichungen in Zeitschriften sind nach einem halben Jahr ohnehin oft obsolet. Es geht nicht um eine Zwangslizenz und Druck auf Urheber. Er kann, wenn er es will, darauf verzichten. Aber Monopolisten können keinen Druck mehr ausüben.</p>
<p><a href="http://www.boehmert.de/anwaelte/rechtsanwaelte/nordemann-schiffel-dr-anke-maitre-en-droit.html">Anke Nordemann-Schiffel</a>, <a href="http://www.brak.de/seiten/01.php">Bundesrechtsanwaltskammer</a>: Diskussion um Open Access zieht die Diskussion vom Nutzer her auf. Es geht um ein Zweitverwertungsrecht, nicht um Zweitverwertungspflicht. Hat aber mit Open Access nichts zu tun. Es geht nicht um Stärkung der Autorenrechte.</p>
<p>Kuhlen: §38 hat mit Schrankenregelungen nichts zu tun. Natürlich wissen wir, dass Elsevier und andere schon Zweitveröffentlichungen erlauben, aber das ist eine Art Gnade, die jederzeit wieder entzogen werden darf, und auf die wir Wissenschaftler uns nicht verlassen wollen. Mit §38 ist nicht geholfen.</p>
<p><a href="http://www.ifross.org/ifross_html/wir.html#Personen">Till Jaeger, ifross</a>: §38 ist keine OA-Regelung. Aber er ist als Missbrauchsschutzregelung erforderlich. Er sollte auch nicht nur für Wissenschaftspublikationen gelten. Die kleinen Verlage haben damit überhaupt kein Problem. Das tatsächliche Problem ist die Internationalisierung der Verlagsszene. Publikationen sind in Zukunft nur noch online über u.U. sehr teure Repositorien zugänglich, d.h. §38 kann Schutz davor bieten, dass Werke gar nicht mehr zugänglich sind.</p>
<p>Dt. Bibliotheksverband: Wissenschaftler sind verunsichert, welche Verträge sie unterschrieben haben. Es wäre eine große Hilfe, wenn die Universität sicher wüsste, was der Status ist.</p>
<p>Ehmann: Müssen kollisionsrechtliche Bedenken ausklammern, denn wenn wir im dt. Recht etwas regeln, dann machen wir das im dt. Recht. Mit dem hohen Lied auf die maximale Freiheit, das Herr Sprang singt, könnte man das gesamte Arbeitsrecht abschaffen mit dem Hinweis darauf, jeder Arbeitnehmer kann sich den Arbeitgeber, der ihn ausbeutet, selber aussuchen.</p>
<p>Schimmel, verdi: Wer nicht bei einem renommierten Verlag publizieren kann, kommt nicht voran. Das nutzt der Verlag aus in Richtung auf Autoren und Käufer (Bibliotheken). Ich wundere mich über die Treuherzigkeit, mit der die Wissenschaftler immer wieder zu denen laufen, die sie ausbeuten. Der Gesetzgeber sollte mit den mildesten Mitteln herangehen. §38 bietet da eine gute Möglichkeit. Das hausgemachte Problem darf nicht damit gelöst werden, dass man das Selbstbestimmungsrecht der Urheber beschränkt. Gehen sie in die Bibliothek, da haben sie Open Access.</p>
<p>Sprang: Kollisionsrechtliche Probleme bestehen schon mit der Schweiz, worauf Hilty und Peukert hingewiesen haben. §38 ist eben doch eine Schranke. Der Urheber kann seine Rechte nicht mehr uneingeschränkt auf den Verlag übertragen, damit ist eine Entscheidungsfreiheit genommen. Schauen sie doch mal bei Subito nach, wann dort Zeitschriftenbeiträge bestellt werden. Ein Großteil der Erlöse wird erst spät erwirtschaftet.</p>
<p>Jaeger, ifross: Kollisionsprobleme gibt es schon so lange wie das Urheberrecht, man denke nur an Urheberpersönlichkeitsrechte, die es in anderen Ländern nicht gibt.</p>
<p>Barbara Kalumenos, STM: Wir haben durchschnittlich drei Autoren pro Artikel. Embargozeit: Es ist nicht richtig zu sagen, nach sechs Monaten wird nicht mehr genutzt, bei Life Sciences ist das so, aber in der Mathematik sind es drei Jahre.</p>
<p>Pelzer, Justiziarin Leipniz-Gemeinschaft: Wenn Wissenschaftler einheitlich Zweitverwertungsrecht hätten, hätten wir einen größeren Handlungsspielraum. Wir sind für Embargofrist, Unterscheidung nach Dsiziplinen ist nicht sinnvoll wg. interdisziplinärer Forschung. Wir müssen weg von den Knebelverträgen der Wissenschaftsverlage.</p>
<p>Weis (BMJ) weist darauf hin, dass man in der Kollisionsfrage nicht immer defensiv sein muss, man könne auch mit Gesetzesinitiativen Vorreiter sein. Aber für den Gesetzgeber ist es schon wert zu fragen, ob man mit einem Zweitverwertungsrecht 5% deutsche Verlage zum Adressaten macht, aber 95% des Marktes (ausländische Verlage) nicht. Allein die Tatsache, dass man von der Richtigkeit des eigenen Konzeptes überzeugt ist, reicht nicht aus.</p>
<p>Pflüger, Wissenschaftsministerium BaWü: Aus <a href="http://www.sherpa.ac.uk/romeo/">Romeo-Sherpa-Liste</a> ist zu entnehmen, dass Großteil int. Verlage Zweitverwertung zulassen.</p>
<p>Kuhlen: Man bringt dt. Urheber in bessere Vertragsposition. Man muss aber auch deutlich solche Regelungen in andere Länder tragen. Da hilft es immens, wenn Deutschland Vorreiter wäre. Wir haben dazu ja auch das <a href="http://www.ences.eu/">European Network for Copyright in Support of Education and Science</a> gegründet. Sammelbände und Proceedings sollten mit eingeschlossen werden in Regelung, nicht nur Zeitschriften, evtl. auch Bücher.</p>
<p>Schluss.</p>
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		<title>Leitfaden zur Wiederveröffentlichung gedruckter Wissenschaftstexte im Internet</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 10:21:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Leitfaden (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt hier als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der Schwerpunktinitiative Digitale Information entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den §137l des Urheberrechtsgesetzes fallen. Mit dieser seinerzeit heftig umstrittenen Regelung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Ein <a href="http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/leitfaden.pdf" target="_blank">Leitfaden</a> (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Kreutzer-Leitfaden-§137l.pdf" target="_blank">hier</a> als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der <a href="http://allianz-initiative.de/de/" target="_blank">Schwerpunktinitiative Digitale Information</a> entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__137l.html" target="_blank">§137l</a> des Urheberrechtsgesetzes fallen. Mit dieser seinerzeit heftig umstrittenen Regelung hatte der Gesetzgeber im Rahmen des sogenannten „Zweiten Korbs“ festgelegt, dass Online-Nutzungsrechte an älteren Texten unter bestimmten Voraussetzungen automatisch an die Verlage zurückfallen, die die entsprechenden Titel einst im Druck veröffentlicht hatten. Autoren hatten damals allerdings die Möglichkeit zu widersprechen. Außerdem konnten sie ihre Rechte rechtzeitig an eine wissenschaftliche Einrichtung zu übertragen, um eine allgemeine Zugänglichkeit für die Zukunft sicherzustellen. Einem entsprechenden Aufruf des <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/" target="_blank">Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft</a> waren zahlreiche Autoren gefolgt.</p>
<p>Aber worauf müssen Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute achten, die damals von Autoren Rechte zur Online-Publikation eingeräumt bekamen? Reicht eine E-Mail-Mitteilung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Welche Fristen sind zu beachten? Unter welchen Umständen ist eine Online-Veröffentlichung noch möglich, wenn der Autor die fristgemäße Rechteübertragung versäumt hat? Was ist bei Autoren zu beachten, die im Ausland leben – oder gar verstorben sind? Kann ein Autor für seine Mitautoren sprechen, oder braucht man von jedem eine Unterschrift?</p>
<p>Fragen über Fragen, die Kreutzer in allgemeinverständlicher Weise für alle betroffenen Institutionen beantwortet hat. Ganz leichte Lektüre ist es nicht – die praktischen Bedürfnisse der Wissenschaftsinstitutionen waren dem Gesetzgeber seinerzeit offenbar nicht im vollen Umfang bewusst.</p>
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		<title>Copy.Right.Now! Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 08:01:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet: Durch die Digitalisierung geistiger Werke und den schnellen Austausch von Daten und Informationen werden starre Verfügungsrechte aufgelöst. Die Heinrich-Böll-Stiftung und iRights.info präsentieren einen Reader zum Thema, mit Texten von Lawrence Lessig, Cory Doctorow, Till Kreutzer, Ilja Braun und anderen. Der Reader [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet: Durch die Digitalisierung geistiger Werke und den schnellen Austausch von Daten und Informationen werden starre Verfügungsrechte aufgelöst. Die Heinrich-Böll-Stiftung und iRights.info präsentieren einen Reader zum Thema, mit Texten von Lawrence Lessig, Cory Doctorow, Till Kreutzer, Ilja Braun und anderen.</p>
<p>Der Reader steht ab sofort als <a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf">PDF</a> zur Verfügung (1,3 MB), ab dem 15. April liegt er auch gedruckt vor und kann kostenlos bestellt werden (Informationen am Ende). Der folgende Text ist die Einleitung von Jan Engelmann (Heinrch-Böll-Stiftung) und Matthias Spielkamp (iRights.info). Redaktionell betreut wurde er auf Seiten von iRights.info durch Philipp Otto.</p>
<p>Das geltende Urheberrechtsregime reibt sich zunehmend an der digitalen Alltagswirklichkeit. Während es ursprünglich als ein auf den „genialen” Schöpfer zugeschnittenes Schutzrecht gegen Missbrauch konzipiert war, verstoßen wir, ob gewollt oder unbeabsichtigt, täglich gegen bestehendes Recht. Verlustfreies Kopieren gilt den einen als Zugewinn an Freiheit, den anderen als Einschränkung von künstlerischer Verfügungsgewalt und drohender Einnahmenverlust. Ein Ende der „Copyright Wars“ erfordert ein politisches und rechtstheoretisches Neudenken.<br />
<span id="more-1888"></span></p>
<h3>Lost in La Mancha</h3>
<p>Knapp 400 Jahre, bevor ein mexikanischer Schwanzlurch den deutschen Literaturbetrieb in Wallung brachte, ritt ein verarmter Landadliger durch die kastilische Hochebene. Sein Schöpfer, der gerichtsnotorische Miguel de Cervantes, präsentiert ihn als verirrte Seele, dem die exzessive Lektüre von Ritterromanen den Verstand vernebelt hat. Mit unseren heutigen Begriffen würden wir Don Quijote wohl als Opfer des hohen Datenaufkommens oder einen Geschädigten von virtuellen Rollenspielen ansehen.</p>
<p>Nicht nur seine literarische Figur, auch Cervantes selbst hatte die Konsequenzen seiner Einbildungskraft zu tragen: Kurz nach Erscheinen des ersten Teils des Romans El ingenioso hidalgo Don Quijote de la Mancha (1605) folgten etliche Raubdrucke. Das war damals nichts Ungewöhnliches, da Verlage noch nicht als Rechteinhaber im heutigen Sinne in die Verwertungskette eingriffen und die Drucker ihr technologisches Monopol weidlich auszunutzen verstanden. Der kommerzielle Erfolg des Don Quijote rief allerdings auch andere Trittbrettfahrer auf den Plan: Eine apokryphe Fortsetzung durch einen gewissen Alonso Fernández de Avellaneda, die 1614 in Umlauf kam, beschleunigte die Fertigstellung des zweiten Bandes (1615) durch Cervantes selbst. Wie der Plagiierte darin auf seinen Plagiator reagiert, sagt viel darüber aus, wie das System der literarischen Öffentlichkeit vor der Epoche des Urheberrechts funktionierte.</p>
<p>In seinem Prolog an den Leser versichert Cervantes, keinerlei „Scheltworte, Zank und Schmähen” gegen den Verfasser der ungenehmigten Fortsetzung gebrauchen zu wollen. Im Übrigen wisse er recht gut, „was die Versuchungen des Teufels sind, und dass eine der größten die ist, es einem Menschen in den Kopf zu setzen, er könne ein Buch schreiben und drucken lassen, mit welchem er ebensoviel Ruhm als Geld und ebensoviel Geld als Ruhm gewönne”. Zugleich versieht er seinen Text mit einer Art Echtheitszertifikat und bekräftigt, „dass dieser zweite Teil des <em>Don Quixote</em>, den ich dir jetzt übergebe, von dem nämlichen Künstler und aus dem nämlichen Zeuge wie der erste gearbeitet sei und ich dir hiermit den <em>Don Quixote</em> übergebe, vermehrt und endlich tot und begraben, damit keiner es über sich nehme, neue Zeugnisse seinetwegen herbeizubringen”.</p>
<p>Im Verlaufe der Romanhandlung begegnet Don Quijote zahlreichen Figuren, die von sich behaupten, sowohl Cervantes’ ersten Teil als auch Avellanedas Rip-off schon gelesen zu haben, und nun dem Protagonisten der „legitimen” Fortsetzung seine Authentizität attestieren. Nicht selten geschieht dies unter hämischen Querverweisen auf das Plagiat, und Cervantes nutzt jede Gelegenheit, dem Nachahmer dessen vermeintlich schlechtere Lösungen bei der Entfaltung des Plots unter die Nase zu reiben. Dadurch verlängert sich das in der Romanhandlung angelegte Vexierspiel zwischen Wirklichkeit und Fiktion bis ins Unendliche. Im 62. Kapitel wird der Ritter von der traurigen Gestalt in einer Druckerei in Barcelona sogar Zeuge, wie das Buch Avellanedas korrigiert wird. Ein in der Literaturgeschichte wohl einmaliges Hase-und-Igel-Rennen gerät zum ironischen Kommentar über Autorschaft im Manuskript-Zeitalter.</p>
<p>Cervantes führt mit seinem <em>Don Quijote</em> vor, wie im 17. Jahrhundert das einstmals lockere Verhältnis zu Varianten und Umarbeitungen von Stoffen allmählich einem robusteren Verständnis von Autorschaft und damit einhergehenden Ansprüchen (auf finanzielles und symbolisches Kapital) zu weichen beginnt. Und gerade weil dem Urheber Cervantes für die Absicherung seiner Werkherrschaft keine anderen Sanktionen zur Verfügung stehen, wertet er den literarischen Diebstahl zum auktorialen Spiel mit intertextuellen Verweisen um. Aus der vermeintlichen Schwäche des Systems wird so eine Stärke der Kunst: Cervantes verfasst in souveräner Manier eine Art literarische Unterlassungsklage, und die selbstreferenzielle Verhandlung seines eigenen Falls macht den Don Quijote zum ersten Gründungstext der literarischen Moderne.</p>
<h3>Lost Souls</h3>
<p>Die Vorstellung von geistigem Eigentum, die untrennbar an die Genieästhetik der Goethe-Zeit geknüpft ist, hat Konkurrenzen wie jene zwischen Cervantes und Avellaneda zur Regel gemacht. Heute sind Urheberrechtsverletzungen schlicht justiziabel. Literarischer Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt mehr, das von der literarischen Öffentlichkeit als Gesellschaftsspiel goutiert würde, sondern beschäftigt Autoren, Erbengemeinschaften und Anwaltskanzleien. Dabei hat die jedem Internetbenutzer gegebene Möglichkeit zum „Cut &amp; Paste” die Hemmschwellen zum Verbreiten und Umarbeiten fremder Werke enorm gesenkt. Den Kulturwissenschaftler Philipp Theisohn „verwundert es nicht, dass das Netz aus Sicht der buchgestützten Literaturproduktion vorwiegend als ein <em>plagiarischer </em>Raum wahrgenommen wird, als eine Sphäre, in welcher der Autor als die Person, zu welcher er sich seit der Erfindung des Buchdrucks allmählich entwickelt hatte, systematisch entrechtet, enteignet, aufgelöst wird”.</p>
<p>Wie <strong>Jeannette Hofmann</strong><em> </em>in ihrem Beitrag hervorhebt, ist die Logik des urheberrechtlichen Weltbildes eng an einen dogmatischen Diskurs geknüpft. Dies mache es schwierig, die technologischen Möglichkeiten der digitalen Ära mit der engen Schöpfer-Werk-Beziehung aus dem 18. Jahrhundert zur Deckung zu bringen. Dieser unaufgelöste Widerspruch von tradierten Denk- und Rechtsfiguren und der x-fachen Verstöße gegen ebendiese, erfordere die Abkehr von klassischen Kategorien und die Hinwendung zu neuen.</p>
<p>Für die (zumeist jüngeren) Protagonisten einer offenen Netzkultur hat sich mit dem Web 2.0 eine Utopie realisiert – der schnelle Austausch von Daten und Informationen weitgehend ohne Teilnahmebarrieren und mit selbst definierten Freiheiten. In dieser Perspektive ist das Beharren auf eine singuläre Urheberschaft, aus der sich bestimmte Verfügungsrechte ableiten, tendenziell unzeitgemäß, weil es an den Realitäten sozialer Austauschprozesse im Internet vorbeigeht. Selbst ein Bestsellerautor wie <strong>Jonathan Lethem</strong><em> </em>kritisiert die Haltung vieler Schriftstellerkollegen, die das Copyright „als ihr Geburtsrecht und Bollwerk, als den Nährboden für ihre unendlich fragilen Praktiken in einer raubgierigen Welt ansehen”.</p>
<p>Verschiedentlich ist schon als Kulturkampf bezeichnet worden, was sich gegenwärtig zwischen den Verfechtern des geltenden Urheberrechtsregimes sowie den Befürwortern von dessen Abschaffung, zumindest Reformierung, abspielt. Wie unsicher die Bewertungsmaßstäbe innerhalb der medienhistorischen Übergangsphase des 21. Jahrhunderts immer noch sind, zeigte nicht zuletzt die Meta-Debatte um Helene Hegemanns <em>Axolotl Roadkill</em>. Zwar konnte Hegemann, zum Zeitpunkt der Abfassung bzw. Kompilation des Textes erst 17 Jahre alt, einen gewissen Welpenschutz für sich beanspruchen, weil sie als <em>digital native</em> „geistiges Eigentum” im Grunde als kontrafaktische Bestimmung jenseits ihrer Lebenswirklichkeit ansah. Aber die gelassene Selbstverständlichkeit, mit der sie dem Plagiatsvorwurf zunächst begegnete, wirkte wie Schmieröl für die Mechanik der eingespielten Skandal-Ökonomie.</p>
<p>Als ihre nicht ausgewiesene Einlagerung von fremden Textpartikeln in <em>Axolotl Roadkill </em>aufflog, kam es zu einer bemerkenswerten Arbeitsteilung zwischen Verlag und Autorin. Während Ullstein sich sofort um die nachträgliche Einholung von Abdruckgenehmigungen bemühte, beharrte Hegemann in einem inzwischen schon legendären Statement auf der „Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess”. Zwar gestand sie ein, sich aus fremden Quellen (u. a. Blogs) bedient zu haben, rechtfertigte das Text-Sampling aber als adäquate ästhetische Verfahrensweise: „Originalität gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit.” Wo kein Original, da kein Plagiat – auf der Basis dieser Gleichung stritt das gesamte deutsche Feuilleton im Frühjahr 2010 über die Legitimität klassisch moderner Verfahren (Pastiche, Collage, Montage) im Kontext digitaler Medien – ohne sich auf ein abschließendes Urteil verständigen zu können. Als gar eine Ehrung Hegemanns mit dem Leipziger Buchpreis möglich erschien, sah sich der Verband Deutscher Schriftsteller zur „Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums” genötigt, in der er unmissverständlich klar stellte: „Missachtung, Aushöhlung und sträfliche Verletzung des Urheberrechts führt zur Entwertung, Aufgabe und schließlich zum Verlust jedweder eigenständigen intellektuellen und künstlerischen Leistung.”</p>
<p>Dass eine solche Bekräftigung des rechtlichen Status quo überhaupt nötigt ist, verstärkt den Eindruck, dass knapp vier Jahrzehnte nach Roland Barthes’ philosophischem Todesstoß für den Autor auch das Urheberpersönlichkeitsrecht („Droit d’Auteur”) nur noch eine Art untotes Dasein fristet. Zentrale urheberrechtliche Begriffe wie „Schöpfungshöhe” bedürfen der ständigen juristischen Neuauslegung, Plagiatsverdachtsmomente bei besonders gut laufenden Buchtiteln sind schon fast die Regel. Doch zu sagen, dass der Kaiser nackt ist, bleibt allein einem Teenager vorbehalten, dessen mangelndes Rechtsbewusstsein mit zum Teil sehr originellen Metaphern kompensiert wird. So wirkt die pikareske Helene Hegemann, die sich laut eigener Aussage als „Untermieter im eigenen Kopf” fühlt, fast wie eine postheroische Wiedergängerin des Don Quijote.</p>
<h3>Lost in Music</h3>
<p>Der Kaiser besaß einstmals einen Thron. Von dort ordnete er die Verhältnisse, nach denen Künstler ihre Werke in die Öffentlichkeit trugen. Tonfolgen, akustisch gespeichert und auf physische Trägermedien gepresst, bilden das jahrzehntelang gültige Geschäftsmodell der Musikindustrie. Ein eigenes Schutzrecht für Studioaufnahmen verbietet deren unerlaubte Verwertung durch Dritte, erfolgreiche Chartbreaker sorgen für die Quersubventionierung hoffnungsvoller Nachwuchskünstler, Einnahmeausfälle durch Privatkopien werden durch zusätzliche Abgaben auf Leermedien und Geräte ausgeglichen.</p>
<p>Heute ist es der König Kunde, der eine neue Sitzverteilung fordert. Das Kompressionsformat MP3, in den achtziger Jahren durch das Fraunhofer Institut entwickelt, hat einen Siegeszug trägerloser Musik begründet, der das eingespielte System von kanalisiertem Angebot und Nachfrage komplett ins Wanken gebracht hat. Seitdem Musikdateien über Peer-to-Peer-Filesharing (und oft ohne Genehmigung der Rechteinhaber) getauscht werden können, verzeichnen Plattenfirmen herbe Umsatzrückgänge. Die rapide Verbreitung von Musik via Tauschbörsen und Upload-Plattformen zeigt in aller Unerbittlichkeit auf, dass technologischer Wandel immer auch die „kreative Zerstörung” existenter Märkte nach sich zieht. Mit restriktiven Maßnahmen wie Digital Rights Management, wodurch gekaufte CDs auf den heimischen Computern nicht mehr liefen, verprellte die Musikindustrie noch die letzten gutwilligen Kunden. Eine ganze Branche leidet seitdem unter Liebesentzug und wartet auf den weißen Ritter.</p>
<p>Der Musikmanager <strong>Tim Renner </strong>vergleicht die gegenwärtige Situation mit jener zwischen den Weltkriegen, als das aufkommende Radio von den großen Medienkonzernen als gefährliche Konkurrenz angesehen wurde. Angesichts der Digitalisierung musikalischer Inhalte, so Renner in seinem Beitrag, stellen sich heute eigentlich ganz ähnliche Herausforderungen: Nur ein politisch forcierter Kontrahierungszwang zwischen Urheber- und Leistungsschutzrechtinhabern auf der einen Seite sowie Technologieunternehmen und Anbietern von Internetanschlüssen auf der anderen könne beim Marktversagen in der Musikbranche Abhilfe schaffen.</p>
<p>Die Zeichen der Zeit weisen gegenwärtig jedoch nicht in die Richtung einer Entwicklung innovativer Marktmodelle. Schon eher ist eine Erhöhung des strafrechtlichen Drucks gegenüber illegalen Nutzungsformen zu beobachten. Das französische Modell der „Three-Strikes-Out”, das nach zweimaliger Abmahnung eine Kappung des Internetanschlusses vorsieht, wird auch anderen Ländern zur Nachahmung empfohlen. In Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht im März 2010 die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärte, zeichnet sich noch keine konsistente Linie bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab. Unklar bleibt insbesondere die europäische Haltung beim internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), das das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Einkommen (TRIPS) ergänzen und bis Ende des Jahres beschlussfähig sein soll. Beobachter kritisieren seit langem die Intransparenz der laufenden Verhandlungsrunden, nur wenig Konkretes sickert an die Öffentlichkeit. Für den vorliegenden Reader hat <strong>Monika Emert</strong> sich die Mühe gemacht, den wohl richtungweisenden Netzregulierungs-Pakt der führenden Industrienationen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.</p>
<p>Während es den Content-Industrien in den letzten Jahren vor allem um die Wahrung ihrer abgeleiteten Rechte an Werken ging, taten sich viele Künstler immer stärker durch einen experimentellen Umgang mit dem Urheberrecht hervor. Angelehnt an die Zitatkultur im Hip-Hop, stellten musikalische Hybridbildungen von z. B. DJ Danger Mouse (<em>Grey Album</em>) oder Girl Talk (<em>Night Ripper</em>) sowie unzählige illegale Mashups auf den lokalen Dancefloors und globalen Plattformen wie YouTube eindrucksvoll die Formenvielfalt der Popkultur heraus. Über den ästhetischen Ansatz, das musikalische Archiv für kreative Neuschöpfungen zu gebrauchen, wurde seitdem immer wieder, auch vor Gericht, gestritten. Schnell rückte die Frage, inwieweit die juristischen „Copyright Wars” nicht auch die künstlerische Evolution behindern, in den Fokus der Debatten.</p>
<p>Der Dirigent und Konzeptmusiker <strong>Christian von Borries </strong>hält die Unterscheidung zwischen Original und Bearbeitung in der Musik für obsolet. Er bedient sich einer speziellen Software, die fremde Kompositionen in Partituren rückübersetzt und als Weiterbearbeitung aufführbar macht. So wurden in der documenta-Arbeit <em>Auf einmal &amp; gleichzeitig. Eine Machbarkeitsstudie</em> unter anderem Versatzstücke von Prokofjew, Schostakowitsch, Pierre Boulez, John Adams und Kanye West verwurstet. Dieses musikalische Gangstertum, so Borries, sei als legitime Form der Aneignung tief in der Musikgeschichte verankert. Auch die Künstlerin <strong>Cornelia Sollfrank </strong>plädiert in ihrem Beitrag für einen „Diskurs der künstlerischen Störung von Originalitäts- und Autorschaftskonzepten”. Was das konkret bedeutet, stellte Sollfrank in dem Ausstellungsprojekt „Legal Perspectives” unter Beweis. Dort münzte sie den juristischen Eiertanz um eine digitale Warhol-Appropriation einfach in einen Kommentar zur Urheberrechtsdebatte um.</p>
<h3>Lost in translation</h3>
<p>Jeff Bezos, der mit seinem Amazon-Buchladen nicht nur den klassischen Buchhandel an die Wand drückt und selbst großen Verlagen seine Bedingungen diktieren kann, gibt sich abgezockt und vorausschauend. Auf lange Sicht, sagte er dem <em>Wall Street Journal</em>, werden Bücher auf elektronischen Geräten gelesen werden. Physische Bücher verschwänden nicht, so wie Pferde nicht verschwunden seien nach der Erfindung des Automobils. Aber es gebe keinen Bestandsschutz für Technologien. Auf den Einwand, dass viele Leser aber doch an den taktilen, den fassbaren Eigenschaften ihrer Bücher hingen, entgegnete Bezos: „Ich bin mir sicher, Menschen lieben auch ihre Pferde. Aber sie werden nicht auf ihrem Pferd zur Arbeit reiten, nur weil sie ihr Pferd lieben. Es ist unsere Aufgabe, etwas Besseres zu entwickeln als ein physisches Buch.”</p>
<p>Doch über eine Eigenschaft dieses „Besseren” spricht Bezos ungern, und mit ihm viele Unternehmer, die mit digitalen Inhalten Geld verdienen: den Wandel vom Eigentum zur Lizenzierung. Wer sich ein elektronisches Buch auf den Kindle lädt, der „kauft” nur noch in Anführungszeichen. Denn an einem „unkörperlichen Werkstück”, wie so ein E-Book, ein MP3, ein Film aus der Online-Videothek in schillernder Juristenprosa heißt, erwirbt der Nutzer kein Eigentum. Sondern er erwirbt den Zugang zu einem Werkstück durch eine Lizenz, die ihm die Nutzung des Werks ermöglicht. Das mussten einige Besitzer des Kindle-Lesegeräts im Juli 2009 schmerzlich erfahren, als von einer Sekunde zur nächsten ausgerechnet George Orwells <em>1984</em> von ihren Kindles verschwand. Amazon hatte sie gelöscht, wozu die Firma in der Lage war, weil sie niemals die Kontrolle über die Geräte aufgibt, für die Kunden 250 Euro und mehr auf den Tisch legen.</p>
<p>Amazon ist kein Einzelfall, worauf auch <strong>Cory Doctorow</strong>, erfolgreicher Science-Fiction-Autor und Kämpfer gegen jede Art von Nutzer-Knebelung, in diesem Reader hinweist. Apples iTunes Music Store, inzwischen nicht mehr nur von der Musikbranche, sondern auch von der Filmwirtschaft und nun sogar von den Presseverlagen geradezu als Heilsbringer verehrte Online-One- Stop-Shop, in dem alles gekauft werden kann, was sich nicht anfassen lässt, ist vom gleichen Schlag. Dass seine Geschäftsbedingungen gegen deutsches Recht verstoßen, ist so gut wie sicher, doch der Prozess, den die Verbraucherzentralen in Deutschland gegen Apple führen, dauert Jahre, kostet einen Haufen Geld und Ressourcen. Wenn er abgeschlossen sein wird, warten die Bedingungen einiger Tausend anderer Angebote, von Social Networks bis zu E-Mail-Providern. Den Augiasstall auszumisten, muss im Vergleich dazu ein Traumjob sein.</p>
<h3>Lost and found</h3>
<p>Die Politik hält mit diesen Veränderungen des Marktes und der Geschäftsmodelle nicht Schritt. Doch ist der Grund dafür nicht die natürliche Verlangsamung im demokratischen Prozedere, bei der der Gesetzgeber der technischen Entwicklung hinterherhinkt. Die sogenannte „kooperative Gesetzgebung”, mit der das Bundesjustizministerium versprochen hatte, die Interessenvertreter der Urheber, der Verbraucher und der Wirtschaft direkt in den Gesetzesvorbereitungsprozess einzubinden, stellt sich nach beinahe zehn Jahren dar als die Möglichkeit, den Wünschen der Verwertungsindustrie noch mehr Gewicht zu geben. Die Interessen der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und der Urheber selbst wurden diesen wiederholt untergeordnet.</p>
<p>Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das nach dem Willen der schwarz- gelben Koalition in dieser Legislaturperiode kommen soll, ohne dass vorher auch nur evaluiert worden wäre, (a) welches Problem es lösen soll, (b) ob es dieses Problem lösen kann und (c) zu welchen Kosten für die Allgemeinheit es das tun würde, ist nur das jüngste in einer Reihe von Beispielen. <strong>Ilja Braun </strong>wundert sich in seinem Beitrag zum Leistungsschutzrecht über die Chuzpe, mit welcher der „Content-Klau” von Web-Portalen und News-Aggregatoren angeprangert wird.</p>
<p><strong>Robin Meyer-Lucht </strong>verortet die Diskussion um das Leistungsschutzrecht im Kontext einer Rollenkrise des klassischen Journalismus. Dieser habe den Paradigmenwechsel durch die neuen Player im Web 2.0 im Grunde immer noch nicht richtig verstanden.</p>
<p>Wenn die gemeinsame Wertschöpfung im Internet (etwa auf Wikipedia, in Social Networks oder auf Blogs) ein wichtiger Indikator dafür ist, dass wir uns mit Hilfe der Technik dem Ideal einer offeneren Kultur anzunähern beginnen, dann ist es zweifelsohne notwendig, für die Zukunft rechtliche Vereinbarungen und zentrale Regularien zu entwickeln. Die Lösung, da ist sich der amerikanische Verfassungsrechtler und Harvard-Professor <strong>Lawrence Lessig </strong>in seinem Beitrag sicher, könne jedoch nicht darin bestehen, die juristische Komplexität bei den geistigen Eigentumsrechten zu erhöhen. Anhand der Lizenzierungsproblematik bei Dokumentarfilmen und der Google-Buchsuche zeigt er anschaulich, wie etwa die Verlängerung von Schutzfristen und die Erschwernis von öffentlicher Nutzung in letzter Konsequenz zu einer Verarmung unseres kulturellen Erbes führen können. Zumindest eine Antwort auf die verwerterzentrierte Haltung der Politik kann sein, das Heft selbst in die Hand zu nehmen, wie es beispielsweise Urheber mit den von Lessig mitentwickelten Creative-Commons-Lizenzen tun können. Die attraktiven Wahlmöglichkeiten für die Urheber im Umgang mit ihren eigenen Werken durch den Lizenzbaukasten Creative Commons beschreibt <strong>John Hendrik Weitzmann</strong>.</p>
<p>Doch so wichtig diese Ansätze einer Selbstorganisation sind, so wenig werden sie tiefer liegende Probleme lösen, wie die fundamentalen Veränderungen im Verhältnis von Verwertern auf der einen, Urhebern und Verbrauchern auf der anderen Seite. Dass man darum beim Urheberrecht einen viel stärkeren Fokus auf den Nutzerschutz legen müsste, begründet der Rechtswissenschaftler <strong>Gerd Hansen </strong>in seinem Beitrag.</p>
<p>Und <strong>Till Kreutzer</strong>, Mitbegründer von iRights.info, schlägt weitreichende Regelungsalternativen vor, mit denen sich der gordische Knoten durchschlagen ließe, in dem vor allem die gegensätzlichen Interessen der Urheber und Verwerter verwickelt sind.</p>
<p><strong>Ilja Braun </strong>blickt demgegenüber auf die Empirie der bisherigen Reformbemühungen und problematisiert angesichts der herrschenden Vergütungsregeln die mangelnde Verhandlungsmacht der Urheber.</p>
<p>Nicht zuletzt wird die Idee einer Kulturflatrate – eine Pauschalvergütung digitaler Nutzungsformen – derzeit intensiv wie nie diskutiert. Wie die grüne Europaabgeordnete <strong>Helga Trüpel</strong> und (gemeinsam mit <strong>Simon Edwin Dittrich</strong>) <strong>Malte Spitz</strong>, Mitglied im grünen Bundesvorstand, in ihren jeweiligen Beiträgen darlegen, wäre ihr womöglich zuzutrauen, einen Ausweg aus dem Dilemma zu bieten, das unweigerlich entsteht, wenn künstlerische Werke und kulturindustrielle Produkte verlust- und nahezu kostenfrei vervielfältigt werden können. Bei allen noch offenen Fragen der Ausgestaltung einer solchen Kulturflatrate: Eine zusätzliche Abgabe auf Breitbandabschlüsse hätte zumindest den Charme, Internetnutzer zu entkriminalisieren, die Justiz von Tausenden Bagatelldelikten zu entlasten sowie eine kompensatorische Vergütung der Urheber zu ermöglichen.</p>
<p>Wem diese Vorschläge zu radikal erscheinen, sei daran erinnert, dass eine Rechtsordnung immer auf der Anerkennung durch jene beruhen muss, deren Leben sie regulieren will. Schon jetzt verweigern Millionen von Menschen – Tauschbörsennutzer, Software-Kopierer, Mashup-Artisten – der geltenden Rechtsordnung ihre Zustimmung. Zehntausende haben das bei der letzten Wahl zum Ausdruck gebracht, indem sie ihr Kreuz bei einer Partei machten, die auf das Orange des revolutionären Aufbruchs setzte. Ob die Lösungen, die die Piratenpartei vorschlägt, den Interessen der beteiligten Stakeholder gerecht werden, ist mindestens umstritten. Der „Pirat” <strong>Jens Seipenbusch</strong> und der grüne Netzpolitiker <strong>Jan Philipp Albrecht </strong>erörtern in diesem Band ihre Gemeinsamkeiten und Differenzen.</p>
<p>Alles auf Anfang: Der mexikanische Schwanzlurch Axolotl verfügt, so erklärt es die Online-Enzyklopädie Wikipedia, über eine erstaunliche Fähigkeit: Er kann Gliedmaßen, Organe und sogar Teile des Gehirns und Herzens vollständig regenerieren. Vielleicht sollten sich die Theoretiker und Praktiker des Urheberrechts gerade an ihm ein Beispiel nehmen.</p>
<p>Der Reader <strong>Copy.Right.Now!</strong> - Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht, herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit iRights.info, liegt als <a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf">PDF</a> (1,3 MB) vor und kann in der gedruckten Fassung kostenlos bestellt werden bei der</p>
<p>Heinrich-Böll-Stiftung | Schumannstr. 8 | 10117 Berlin</p>
<p>Tel. 030-285340 | Fax: 030-28534109 | E-Mail: <a href="mailto:info@boell.de">info@boell.de</a></p>
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		<title>Live: iRights heute bei Radio Fritz</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Feb 2010 17:40:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[iRights.info-Redakteurin Valie Djordjevic ist heute zu Gast in der Sendung Trackback von Radio Fritz. Sie erzählt etwas zum brandaktuellen Thema &#8220;Datenschutz in sozialen Netzwerken&#8221;. Die Sendung geht heute von 18-20 Uhr. Valie Djordjevic ist gegen 19.10 Uhr an der Reihe und hat vor kurzem auch den Text &#8220;Meine Daten gehören mir&#8221; bei iRights veröffentlicht. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>iRights.info-Redakteurin Valie Djordjevic ist heute zu Gast in der <a href="http://trackback.fritz.de/2010/02/20/protokoll-vom-20-februar-2010/">Sendung Trackback von Radio Fritz</a>. Sie erzählt etwas zum brandaktuellen Thema &#8220;Datenschutz in sozialen Netzwerken&#8221;. Die Sendung geht heute von 18-20 Uhr. Valie Djordjevic ist gegen 19.10 Uhr an der Reihe und hat vor kurzem auch den Text <a href="http://www.irights.info/index.php?id=858">&#8220;Meine Daten gehören mir&#8221;</a> bei iRights veröffentlicht. Der Text enthält viele Praxistips wie Nutzer von sozialen Netzwerken ihre Daten am besten schützen können.  </p>
<p>Die weiteren Themen in der Sendung sind: Piraten &#8211; klassisches Parteigehabe? Der Bundespressesprecher der Piratenpartei Simon Lange zu den Vorgängen rund um das Piratenforum; Lebensgefährlich? Chris Guse spielt Chatroulette und hat dort Lisa, Milena und Mario getroffen; CCCSU? Julius erzählt, was wirklich zwischen CCC und CSU läuft; Blogger privat hoch21 von nach21.</p>
<p>Im <a href="http://www.fritz.de/streams/livestream.html">Live-Stream</a> kann man die Sendung hier hören.<br />
***</p>
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		<title>Kerner klärt auf: Über &#8220;illegale Tauschbörsen&#8221; und Entwertung</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 11:53:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Geschichte wird gemacht &#8211; eine alte Weisheit und immer wieder wahr. Nutzer des Familiensenders Sat1 kommen heute Abend mal wieder in den Genuss der Talk-Sendung von Superstar Johannes Buddy Kerner. In der Sendung geht es um Musik-Downloads: Legal, illegal, nicht egal!. Na gut, es ist wichtig, komplexe Themen auch einfach zu behandeln, damit sie viele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geschichte wird gemacht &#8211; eine alte Weisheit und immer wieder wahr. Nutzer des Familiensenders Sat1 kommen heute Abend mal wieder in den Genuss der Talk-Sendung von Superstar Johannes Buddy Kerner. In der Sendung geht es um <a href="http://www.sat1.de/kerner/sendung/themen/43431/">Musik-Downloads: Legal, illegal, nicht egal!</a>. Na gut, es ist wichtig, komplexe Themen auch einfach zu behandeln, damit sie viele verstehen, bewusst die Unwahrheit oder mit irreführenden Verkürzungen sollte man aber trotzdem nicht arbeiten. Eigentlich – aber Kerner – so zumindest im Ankündigungstext zu lesen – hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau das zu tun. Oder nicht?</p>
<p>Dort heißt es: „Musik kostenfrei zur Verfügung stellen und das Downloaden über illegale Tauschbörsen im Internet ist nicht erlaubt, da es gegen das Urheberrecht verstößt.“ Kann man diese fiesen „illegalen Tauschbörsen“ nicht einsperren und nur noch die legalen Tauschbörsen frei herumlaufen lassen? Illegale Technologien finde ich nämlich gemein. </p>
<p>Zum Download sagt iRights.info (vielleicht etwas differenzierender, aber nur vielleicht): Tauschbörsen zu nutzen, ist nicht per se rechtswidrig. Im Gegenteil, man kann sie für nützliche und völlig legale Zwecke nutzen. Aber vieles, was mit Tauschbörsen zu tun hat, ist tatsächlich verboten. (&#8230;)  Kopien zu privaten Zwecken dürfen nach aktueller Rechtslage allerdings nur noch angefertigt werden, „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ Im Klartext heißt das, dass auch solche Dateien nicht heruntergeladen werden dürfen, die für jedermann erkennbar rechtswidrig online gestellt wurden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder weiß oder wissen muss, dass zum Beispiel die Film- oder Musikindustrie keine Dateien in Tauschbörsen einstellen würde. Trifft das zu, sind Downloads solcher Dateien nicht erlaubt. Trotz dieser Gesetzesänderung ist es noch häufig fraglich, ob die Kopiervorlage im Internet „offensichtlich rechtswidrig“ online gestellt wurde. Denn viele Künstler, Autoren oder Filmemacher – ja selbst Unternehmen aus der Unterhaltungsindustrie – nutzen das Internet zunehmend als Verbreitungsmedium. Zum Teil stellen die Rechteinhaber selbst ihre Inhalte in Tauschbörsen ein. Liegt ein solcher Fall vor, sind die entsprechenden Dateien natürlich nicht offensichtlich rechtswidrig online gestellt worden. Vielmehr ist dies rechtmäßig geschehen. Solche Dateien dürfen selbstverständlich auch heruntergeladen werden. Mehr Infos: <a href="http://www.irights.info/index.php?id=561">Privatkopie und Co: Teil 3: Download &#8211; Tauschbörsen und offizielle Angebote</a>. Auch soll es so etwas wie Musik unter einer Creative-Commons-Lizenz oder einer GNU General Public Licence geben. Geschenkt.</p>
<p><span id="more-1777"></span></p>
<p>Kurz darauf heißt es: „Achtung: Eltern haften als Anschlussinhaber für illegale Angebote in Tauschbörsen!“ Ich werde gleich meine Mutter anrufen und sie bitten den Internetanschluss abzumelden, nicht dass sie für die ganzen BitTorrent-Angebote aus der Südsee haftet! Oder doch nicht? Schließlich wird die steile Behauptung von einem Experten unterstützt. Dem interessenlosen Vorsitzenden der Deutschen Phonoverbände Haentjes. Der meint nämlich: „Eltern müssen sich stets darüber im Klaren sein, dass sie als Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtverletzungen ihrer Kinder haften. Und das könnte sehr teuer werden!“ Sind damit jetzt ungerechtfertigte Massenabmahnungen der Musikindustrie gemeint? Also doch nicht Mama anrufen!</p>
<p>Und weiter: „Da viele illegale Downloader es nicht als Unrecht empfinden, sich MP3s umsonst runterzuladen, sollten Eltern ihre Kinder darüber aufklären, dass sie eine Straftat begehen, wenn sie Musik auf ihren Rechner laden und anderen Musikliebhabern zugänglich machen.“ Vielleicht mit einem Verweis auf iRights.info damit sie die Rechtslage kennenlernen und nicht mit Propaganda überschüttet werden?</p>
<p>Und natürlich ist die Sendung ganz up-to-date und hilft gerne mit, ein Bedrohungsszenario aufzubauen. Schließlich ist die Verwirklichung von zwanghaften Träumen ein hohes Gut: „Zukünftig ist es durchaus möglich, dass die Service-Provider Verstöße gegen das Urheberrecht durch Musik-Downloads mit Sperrung oder Einschränkung des Internetzugangs ahnden.“ Vielleicht sollte man den Kindern auch gleich noch die verfassungsrechtlichen Grundsätze von Informationsfreiheit erklären? Oder lieber nicht, nachher machen sie sich noch schlau und wehren sich am Ende noch gegen solche Pläne.</p>
<p>Und natürlich wird auch die Bedeutung der Digitalisierung nicht verkannt: „Die Erfindung des MP3-Formats war rückblickend das Ende der Musikindustrie, wie man sie kannte.“ Richtig. „Die musikalischen Inhalte wurden vom herkömmlichen Trägermedium CD entkoppelt. Gleichzeitig werden die Produktions- und Vertriebskosten minimiert. Der digitale Bereich spielt eine immer größer werdende Rolle und gewinnt immer mehr an Relevanz. Im Vergleich zum Jahr 2006 stieg die Anzahl der legalen Musikdownloads im Jahr 2007 um 53 Prozent auf insgesamt 1,7 Milliarden Einheiten.“ Auch richtig. „Die Musikindustrie hat inzwischen verstanden, dass der technologische Fortschritt als Wachstumschance für die Branche zu sehen ist, anstatt sich dagegen zu wehren und arbeitet an Strategien, den Fortschritt gewinnbringend zu nutzen.“ Eher nicht so richtig. Die Musikindustrie hat es bislang leider nicht geschafft, bessere und verbraucherfreundliche Angebote zu schaffen als BitTorrent-Clients diese zur Verfügung stellen. Und was heißt „anstatt sich dagegen zu wehren“? Vielleicht verstehe ich den Ankündigungstext mit den ganzen Falschdarstellungen und Drohungen ja nicht richtig.</p>
<p>Jetzt wirds wieder richtiger: „Seit der Erfindung des MP3-Formats hat die Musikindustrie aussichtsreiche Chancen ungenutzt verstreichen lassen. Gerne schiebt sie die Schuld für sinkende Umsätze auf die Musikpiraterie, die in illegalen Peer to Peer (P2P)-Tauschbörsen betrieben wird und nutzt diese als Erklärung für die anfängliche Ablehnung der Digitalisierung, doch muss sich die Musikindustrie schon mindestens seit dem Jahr 1960 mit Piraterie im großen Stil auseinandersetzen.“ Holla, eine Erkenntnis!</p>
<p>Wie gehts weiter? „Die Schließung einer bestimmten Tauschbörse hat nur zur Folge, dass sich die Nutzer auf andere Angebote verteilen.“ Ja, stimmt. Und dann: „Ein generelles Umdenken und die Entwicklung eines Unrechtsempfindens gegenüber kostenfreiem illegalem Download von Musiktiteln, ist nötig. Die Musikunternehmen müssen ihren Kunden eine attraktive legale Alternative schaffen, um ihre Produkte von den illegalen kostenfreien Downloads abzugrenzen und den Konsumenten vom Kauf zu überzeugen.“ Überzeugung und Alternativen statt Strafen, Bedrohungen und falschen Zahlen. Eine gute Idee! Das wird immer besser hier. Ah ich hatte den nächsten Satz noch nicht gesehen. Dort heißt es: „Durch die illegalen Tauschbörsen wurde die digitale Musik entwertet, da alle Musiktitel umsonst bezogen werden konnten.“ Das ist ja fies! Entwertet! Aber ja zum Glück nur die „digitale Musik“. Mit dem Elektro-Zeugs konnte ich eh nie was anfangen. Oder ist damit jetzt schon wieder was anderes gemeint? Kann es vielleicht nicht auch einfach so sein, dass die Nutzer keine Lust hatten der Musikindustrie zum dritten Mal die gleiche Musik abzukaufen (Kassette/Platte, CD und jetzt mp3s)? Kann es nicht auch sein, dass die musikaffinen Nutzer weiterhin Musik kaufen, wenn sie diese gut finden? Ich hatte mal sowas gehört. Und irgendwas war da doch noch mit Interoperabilität und Kopierschutz. Egal, merken: Digitale Musik wird durch Tauschbörsen entwertet. Und was machen wir jetzt? „Ziel muss es sein, den digitalen Musikdownload wieder mit einem Wert zu versehen.“ Da bin ich aber beruhigt. Ziel, Plan, Weg und Erfolg. Also alles in guten Händen. Mehr Infos zu „illegalen Tauschbörsen“ gibt es übrigens beim „Bundesverband der Musikindustrie e.V.“ und beim Aufklärungsportal von „proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH“.</p>
<p>Oder aber bei iRights.info. Das hätte den Vorteil: Erläuterungen nach geltender Rechtslage, laienverständlich formuliert, keine Propaganda und kühle Analyse mit warmen Praxistips. Aber nur wer will. Die anderen sind herzlich eingeladen heute Abend Johannes B. Kerner bei der Analyse der gegenwärtigen Sachlage zu glauben. Oder wirds am Ende doch ganz anders und JBK stellt kritische Fragen und klärt auf? We´ll see. Bis dahin.</p>
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