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	<title>iRights.info - Blog &#187; Archive</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Save the Date: Einladung zum ersten Urheber-Nutzer-Dialog</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 07:00:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir sind der Überzeugung, dass beide Interessengruppen grundsätzlich auf der gleichen Seite stehen und ein gemeinsames Interesse an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Urheberrechts haben. Werke werden geschaffen, damit sie gesehen, gelesen, gehört und genutzt werden. Nutzer sind nicht Gegner, sondern der Adressat von Werken. Nutzer sind gleichzeitig immer öfter auch Urheber und Urheber sind [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir sind der Überzeugung, dass beide Interessengruppen grundsätzlich auf der gleichen Seite stehen und ein gemeinsames Interesse an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Urheberrechts haben. Werke werden geschaffen, damit sie gesehen, gelesen, gehört und genutzt werden. Nutzer sind nicht Gegner, sondern der Adressat von Werken. Nutzer sind gleichzeitig immer öfter auch Urheber und Urheber sind immer gleichzeitig Nutzer. Leider wird die Diskussion um das Urheberrecht in den letzten Jahren in Form von Kampagnen und öffentlichen Angriffen sehr polarisierend geführt. Wir meinen, dass es Zeit ist, aufeinander zuzugehen und einem gemeinsamen Weg zu suchen, um Lösungen zu finden, die allen Seiten gerecht werden. </p>
<p>Der Urheber-Nutzer-Dialog soll in einem konstruktiven Rahmen das gegenseitige Verständnis für unterschiedliche Einschätzungen und Ansätze fördern, Vertrauen aufbauen, Vorurteile und Ängste abbauen. Es geht darum, die gemeinsamen Interessen an einer vielfältigen Kultur- und Kreativlandschaft herauszustellen, Nutzungsmöglichkeiten für Werke zu verbessern und Vorstellungen zu entwickeln, wie Urheber finanziell und rechtlich besser abgesichert werden können. </p>
<p>Auf dem ersten Treffen wird gesammelt: Die Beteiligten können ihre Standpunkte deutlich machen und gemeinsam eine detailliertere Agenda entwickeln. Das Verfahren und die Rahmenbedingungen des Dialoges werden gemeinsam vor Ort entwickelt. Es dient auch dazu, Schlüsselthemen zu identifizieren, um die weitere Arbeit vorzubereiten. Das erste gemeinsame Treffen wird öffentlich sein, spätere Treffen können – um eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen – auch im kleineren, nicht-öffentlichen Kreis stattfinden.</p>
<p>Zum ersten Urheber-Nutzer-Dialog sind Künstler, Kreative, Vertreter von Urheberverbänden, Nutzer und Vertreter von Nutzerinitiativen und -einrichtungen eingeladen. Die Teilnehmer bringen ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Kompetenzen zusammen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu beleuchten und daraus Handlungsmöglichkeiten jenseits bestehender Gräben zu entwickeln. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Bereitschaft, konstruktiv über Lösungen zu diskutieren, wie ein ausgleichendes Urheberrecht in Zukunft aussehen soll. </p>
<p>In diesem Sinne laden wir zum ersten Treffen am </p>
<p><strong>11. Mai 2012 von 14 Uhr bis 17 Uhr in der <a href="http://www.homebase-berlin.net/">Homebase</a> (Köthener Str. 44, 10963 Berlin). </strong></p>
<p>Zur besseren Planung bitte wir um <strong>Anmeldung zur Veranstaltung</strong> an: otto@irights.info </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Philipp Otto</p>
<p>für das Team von iRights.info – Urheberrecht in der digitalen Welt</p>
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		<title>Bundesregierung will Deutschland zu einem &#8220;digitalen Leuchtturm&#8221; machen</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 06:11:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8220;Deutschland geht voran, als Land der Dichter und Denker nehmen wir Kreativität ernst und haben das Urheberrecht nun grundlegend modernisiert&#8221; so Regierungssprecher Steffen Seibert gestern am Rande der Pressekonferenz zur Einweihung des &#8220;Bundesamtes für verwaiste Werke&#8221; gegenüber Journalisten. Wie bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung zur Massendigitalisierung abermals 1,6 Milliarden Euro im Etat bereitgestellt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Deutschland geht voran, als Land der Dichter und Denker nehmen wir Kreativität ernst und haben das Urheberrecht nun grundlegend modernisiert&#8221; so Regierungssprecher Steffen Seibert gestern am Rande der Pressekonferenz zur Einweihung des &#8220;Bundesamtes für verwaiste Werke&#8221; gegenüber Journalisten. Wie bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung zur Massendigitalisierung abermals 1,6 Milliarden Euro im Etat bereitgestellt. </p>
<p>Seibert betonte, nach Jahren des Kalten Urheberrechtskrieges zwischen herkömmlichen und modernen Strategien um mit der Digitalisierung umzugehen, wolle die Bundesregierung nun als &#8220;digitaler Leuchtturm&#8221; auch Vorbild für die anderen Staaten in Europa sein. Der EU-Kommissionspräsident Barroso ließ dazu umgehend verlauten, dass gründlich geprüft werde, ob diese Form der Ankurbelung des Arbeitsmarktes für Archivare, Bibliothekswissenschaftler und Programmierer gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoße. Mit einem Ergebnis der Prüfung sei binnen fünf Jahren zu rechnen.</p>
<p>Letzte Woche hatten zudem Bundestag und Bundesrat mit überwältigender Mehrheit der Gesetzesvorlage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur umfassenden Novellierung des Urheberrechts zugestimmt. Mit der baldigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird dem kulturellen Wandel umfassend Rechnung getragen. Total-Buyout-Verträge für Urheber fallen zukünftlich als sittenwidriges Rechtsgeschäft unter Paragraph 138 BGB. Auftraggeber die weiterhin den Urhebern alle Rechte wegnehmen wollen, haben mit Strafzahlungen bis zu 200.000 Euro zu rechnen. Zudem wird im Urheberrechtsgesetz eine neue Schranke zur transformativen Werknutzung eingeführt. Private Nutzer müssen nun bei dem Einsatz vom Mash-Up- und Remix-Techniken und der anschließenden Veröffentlichung der neu geschaffenen Werke nicht mehr damit rechnen, dass sie aufgrund von Urheberrechtsverstößen verfolgt werden. Weitere 42 neue Regelungen und Anpassungen werden in das Urheberrechtsgesetz eingeführt. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Webseite der Bundeskanzlerin. </p>
<p>Seibert betonte, dies sei kein Sprung ins kalte Wasser, dies sei der Sprung in eine leuchtende Zukunft. Und weiter: &#8220;Bereits die Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg hat uns gelehrt, dass nur die Adaption und Gestaltung von modernen Kulturtechniken die Zukunftsfähigkeit und die Innovationen in unserem Land sicherstellen kann. Wir waren viel zu lange viel zu zögerlich. Das ändert sich nun.&#8221;</p>
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		<title>Bibliotheksverband veröffentlicht Positionspapier zu verwaisten Werken</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/29/bibliotheksverband-veroffentlicht-positionspapier-zu-verwaisten-werken/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 09:22:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat ein aktuelles Positionspapier zum Umgang mit verwaisten Werken veröffentlicht. Das Papier wurde an alle deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (EP) versandt. Anlass des Papieres sind die aktuellen Entwicklungen rund um die Verständigung für eine neue europäische Richtlinie. Das Positionspapier des Verbandes ist ein Warnsignal an die Beteiligten, eine praxisgerechte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) hat ein aktuelles <a href="http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/dbv_Richtlinie_verwaiste_Werke_2012-02-27.pdf">Positionspapier zum Umgang mit verwaisten Werken</a> veröffentlicht. Das Papier wurde an alle deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (EP) versandt. Anlass des Papieres sind die aktuellen Entwicklungen rund um die Verständigung für eine neue europäische Richtlinie. Das Positionspapier des Verbandes ist ein Warnsignal an die Beteiligten, eine praxisgerechte und sinnvolle Lösung für die Art und Weise wie verwaiste Werke einerseits registriert und andererseits genutzt werden können, zu finden. Im Papier heißt es zur aktuell diskutierten Fassung der Richtlinie:</p>
<blockquote><p>Die Richtlinie würde in der Praxis dafür sorgen, dass die angestrebte Massendigitalisierung des europäischen Kulturerbes nur eingeschränkt umgesetzt werden könnte. Wesentliche Teile des kulturellen Erbes des 20. Jahrhunderts blieben von der Digitalisierung ausgeschlossen.</p></blockquote>
<p>Und weiter, direkt an die Abgeordneten gerichtet:</p>
<blockquote><p>Wir bitten Sie, bei Ihren weiteren Beratungen noch stärker zu bedenken, dass in aller Regel bei verwaisten Werken kein Verwertungsinteresse und auch gar kein relevanter Markt besteht &#8211; denn sonst hätten die Rechteinhaber diese Rechte schon längst ausgeübt.</p></blockquote>
<p>Konkret äußert der Verband Kritik an der bisherigen Ausgestaltung der &#8220;nicht praxistauglichen sorgfältigen Suche&#8221; und dem Problem der gegenseitigen Anerkennung von Lizenzmodellen zwischen den beteiligten Staaten. Zudem setzt sich der Verband mit der Frage der Dokumentationspflicht für verwaiste Werke auseinander.</p>
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		<title>Videoprojekt: &#8220;Everything is a Remix&#8221; &#8211; Teil 2 erschienen</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Feb 2011 09:08:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson widmet sich seit vergangenem Jahr der vierteiligen Videoreihe &#8220;Everything is a Remix&#8221;. Die professionell gemachten Filme erklären, wie stark die Remix-Kultur auch bei den größten Blockbustern verbreitet ist. Weitere Infos zum Projekt samt Hintergrundinformationen findet man auf seiner Website. Im September 2010 ist Teil 1 erschienen. Am 01. Februar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der New Yorker Filmemacher Kirby Ferguson widmet sich seit vergangenem Jahr der vierteiligen Videoreihe &#8220;Everything is a Remix&#8221;. Die professionell gemachten Filme erklären, wie stark die Remix-Kultur auch bei den größten Blockbustern verbreitet ist. Weitere Infos zum Projekt samt Hintergrundinformationen findet man auf seiner <a href="http://www.everythingisaremix.info/">Website</a>. Im September 2010 ist Teil 1 erschienen. Am 01. Februar hat Ferguson nun mit Teil 2 nachgelegt. Um seine Arbeit zu unterstützen ruft er zu <a href="http://www.everythingisaremix.info/?page_id=14">Spenden für seine Arbeit</a> via Paypal auf.</p>
<p>Teil 1:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/14912890" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/14912890">Everything is a Remix</a> from <a href="http://vimeo.com/kirbyferguson">Kirby Ferguson</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>Teil 2:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/19447662" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/19447662">Everything is a Remix Part 2</a> from <a href="http://vimeo.com/kirbyferguson">Kirby Ferguson</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>iRights.info hat im September 2010 zusammen mit der Deutschen Kinemathek in Berlin das Symposium &#8220;Verbotene Filme&#8221; durchgeführt. Ein wichtiger Teil davon war der von uns kuratierte Slot &#8220;Remix meets Giftschrank&#8221; in dem die rechtlichen Probleme von Remixes erläutert und die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung diskutiert wurden. Um was es ging, erläutert David Pachali in seinem Bericht &#8220;<a href="http://www.irights.info/?q=node/1898&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">Die Schleusen sind offen</a>&#8220;.</p>
<p>Auf die rechtlichen Hintergründe ging Till Kreutzer in seinem Vortrag ein:<br />
<iframe src="http://player.vimeo.com/video/15689089" width="400" height="225" frameborder="0"></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/15689089">Till Kreutzer: Neue Wege, neue Filme – das Internet als Verbreitungsmedium von rechtlich problematischen Bewegtbildern</a> from <a href="http://vimeo.com/irights">iRights.info-Redaktion</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>Einen Überblick über alle Beiträge findet ihr in unserer <a href="http://irights.info/?q=node/1926&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">Video-Dokumentation</a> des Symposiums.</p>
<p>Ilja Braun und Valie Djordjevic haben zudem eine <a href="http://irights.info/?q=node/1890&#038;Kategorie=Verbotene%20Filme">MashUp-Rolle</a> kuratiert, in der online verfügbare Beispiele der Remix-Kultur vorgestellt werden. </p>
<p>Und, um auf den Beginn des Beitrages zurückzukommen, Kirby Ferguson freut sich über eine Spende!</p>
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		</item>
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		<title>Avecsouci: Eigentumsrecht schlägt Panoramafreiheit in Preußen</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/12/18/avecsouci-eigentumsrecht-schlagt-panoramafreiheit-in-preusen/</link>
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		<pubDate>Sat, 18 Dec 2010 08:38:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ob der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Prof. Dorgerloh zusammen mit seinem Marketing-Chef Dr. Buri am letzten Freitag eine Flasche Champagner geköpft hat, ist nicht überliefert. Zu vermuten ist es aber. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass &#8220;die Stiftung (&#8230;) die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob der Generaldirektor der <a href="http://www.spsg.de/index.php">Stiftung Preußische Schlösser und Gärten</a> Prof. Dorgerloh zusammen mit seinem Marketing-Chef Dr. Buri am letzten Freitag eine Flasche Champagner geköpft hat, ist nicht überliefert. Zu vermuten ist es aber. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;Datum=2010&#038;Sort=3&#038;nr=54399&#038;pos=0&#038;anz=241">entschieden</a>, dass &#8220;die Stiftung (&#8230;) die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind.&#8221; </p>
<p>Es ging dabei um nichts weniger als die Frage, welche Rechte die Öffentlichkeit und Gewerbetreibende bei Fotoaufnahmen von Schloss Sanssouci und weiteren 150 historischen Gebäuden und ca. 800 Hektar Parklandschaft haben. Die Stiftung pochte darauf, dass ihr als Verwalterin das ausschließliche Nutzungsrecht an sämtlichen Foto- und Filmaufnahmen zusteht und eine gewerbliche Nutzung von ihrer Genehmigung abhängt. Beklagte waren eine Fotoagentur, eine Internetplattform und der Produzent einer DVD über Potsdam. Das Verfahren läuft bereits seit einigen Jahren. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Brandenburg das Ansinnen der Stiftung zurückgewiesen und erklärt, dass das Eigentumsrecht sich alleine auf den Schutz der Sachsubstanz und deren Verwertung beschränke. Die Ablichtung der Sache und die Verwertung von Ablichtungen stellten keinen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Das Verwertungsrecht stehe vielmehr dem Urheber der Ablichtung zu.</p>
<p>Diese Auffassung hat der für Grundstücksfragen zuständige V. Zivilsenat des BGH nun zurückgewiesen. Danach darf die Stiftung als Grundstückseigentümerin entscheiden, wer wann und für welchen Preis die Gebäude fotografieren und vermarkten darf. Mit einer Einschränkung: wer draußen steht und durch den Zaun knipst, kann damit tun und lassen was er will, allerdings, so die allgemeine Lebenserfahrung, sind die Parkanlagen viel zu weitläufig um auf diesem Wege ein anständiges Foto der meisten Gebäude zu machen. Wer auf dem Grund und Boden der Stiftung steht, muss sich dem nun entstandenen Vermarktungsmonopol beugen. </p>
<p>Im konkreten Fall weißt der BGH darauf hin: &#8220;In dem Verfahren V ZR 44/10 lag die Besonderheit darin, dass die Beklagte selbst keine Foto- oder Filmaufnahmen von Gebäuden und Gartenanlagen der Klägerin angefertigt hatte und sie auch nicht selbst verwertet, sondern nur einen virtuellen Marktplatz zur eigenständigen Verwertung durch die Fotografen und Fotoagenturen bereitstellt.&#8221; Deswegen &#8220;muss der Betreiber eines virtuellen Marktplatzes die dort angebotenen Fotos nur überprüfen, wenn er eine Verletzung von Immaterialgüterrechten und Eigentumsrechten oder andere Rechtsverletzungen erkennen kann. Daran fehlt es hier, weil den Bildern von Gebäuden und Gartenanlagen der Klägerin nicht anzusehen ist, ob sie ohne Genehmigung aufgenommen wurden oder nicht.&#8221; </p>
<p>Die Panoramfreiheit ist eine sogenannte Schranke im Urheberrecht, die es erlaubt, Fotografien, beispielsweise von Gebäuden, anzufertigen und zu verwerten, wenn sie von einem öffentlich zugänglichen Ort angefertigt wurden. Im Standardkommentar zum Urheberrecht Dreier/Schulze führt der renommierte Rechtsprofessor Thomas Dreier dazu grundsätzlich aus, dass der Aufnahmeort &#8220;öffentlich&#8221; sei, &#8220;wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.&#8221; Dass dies für die strittigen Gebäude und Parkanlagen, die fast sämtlich auf der UNESCO-Weltkulturerbe-Liste stehen gilt, dürfte für den Laien, den interessierten Historiker und den Parkflaneur außer Frage stehen. Der BGH hat diese Definition nun insoweit konkretisiert, man könnte auch sagen eingeschränkt, dass das Recht des Eigentümer schwerer wiegt, als das Recht der Öffentlichkeit die Ländereien der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in dieser Hinsicht zu nutzen. </p>
<p>Kurz vor Weihnachten hat die Stiftung also schon ihr Weihnachtsgeschenk erhalten. Da dieses mit einem Vermarktungsmonopol auch noch sehr üppig ausfällt, sollte auf weitere Weihnachtsgeschenke verzichtet werden. Friedrich dem Großen, Auftraggeber von Schloß Sanssouci, würde die gestrige Entscheidung des BGH bestimmt ebenfalls gefallen, ist doch das schöne Zitat überliefert: &#8220;Ich bin mit der Zeit ein gutes Postpferd geworden, lege meine Station zurück und bekümmere mich nicht um die Kläffer, die auf der Landstraße bellen.&#8221; </p>
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		<title>Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft &#8211; Antworten auf die Fragen zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/11/25/entwicklung-des-urheberrechts-in-der-digitalen-gesellschaft-antworten-auf-die-fragen-zur-offentlichen-anhorung-urheberrecht-der-enquete-kommission-internet-und-digitale-gesellschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 10:31:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto. Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier meine Antworten auf den Fragenkatalog zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft am 29. November. Für wertvolle Hinweise und Kommentare bedanke ich mich bei Till Kreutzer, Hergen Wöbken, Marcel Weiss, John Weitzmann, Ilja Braun und Philipp Otto.</p>
<p>Eigentlich wollte ich die Antworten bereits in der vergangenen Woche veröffentlichen, um Kommentare und Hinweise aufzunehmen, bevor ich sie an die Kommission schicke. Das habe ich leider nicht geschafft. Dennoch würde ich mich weiterhin über Anmerkungen freuen, die sowohl in die Anhörung, als auch in diese Antworten einfließen könnten. Es spricht nichts dagegen, der Kommission später eine aktualisierte Fassung zu schicken.</p>
<p><span id="more-2327"></span></p>
<p>Die Nummerierung habe ich angepasst, um eine besser Referenzierung zu ermöglichen, denn hinter den meisten Ziffern verbergen sich mehrere Fragen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<h3><strong>I. Grundlagen &#8211; Bestandsaufnahme &#8211; Herausforderungen</strong></h3>
<p>I.1.a) Haben sich die Motivation zur Produktion und die Kreativität der Urheber mit dem Internet verändert?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Der Rechtswissenschaftler Lawrence Lessig vertritt die These, dass sich unsere Kultur zu einer Read/Write-Kultur verändert. Damit ist gemeint, dass diejenigen, die Zugriff auf Internet und Computer haben, einen größeren Fundus von Werken in elektronischer Form nutzen können, die leichter zu bearbeiten und abzuwandeln sind, als das früher der Fall war. Weiterhin kann man die Ergebnisse dieses Schaffens besser anderen zur Verfügung stellen, indem man sie veröffentlicht – im eigenen Weblog, auf einer Video-Hosting-Site wie Youtube, bei einem Netlabel oder in Social Networks.</p>
<p>Es kommt hinzu, dass die Bedingungen zur Zusammenarbeit sich durch Digitalisierung und Internet völlig verändert haben. Das wird am besten beschrieben von Autoren wie Yochai Benkler in „Wealth of Networks“ oder Clay Shirky in „Here Comes Everybody“.</p>
<p>Im Resultat zeigen Open-Source-Projekte (wie Linux, Firefox, Open Office und viele andere), die Wikipedia, aber auch Musik, Texte, Fotos und Filme unter Creative-Commons-Lizenzen (und ähnlichen Lizenzen für freie Inhalte), dass diese Möglichkeiten nicht einfach nur technische Möglichkeiten sind, sondern neue Formen der kollaborativen Produktion schaffen, die in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß genutzt werden.</p>
<p>I.1.b) Können das Internet und digitale Techniken kreatives Schaffen fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. I.1.a)</p>
<p>I.1.c) Können das Internet und digitale Techniken die Vermarktung kreativen Schaffens fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Zum einen dadurch, dass die eingeführten Verwerter/Intermediäre sich die Strukturen des Netzes zu Nutze machen, zum anderen dadurch, dass Kreative ihre Werke/Produkte selbst vermarkten, wofür es zahlreiche Beispiele gibt.</p>
<p>I.1.d) Wie lässt sich der Wert kreativer Leistungen bemessen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage lässt sich ich in dieser Offenheit m.E. nach nicht beantworten. Ein inhärenter Wert einer Ware oder eines Werks existiert nicht. Der Preis eines Werks wird über den Markt gefunden, mit all seinen politischen Voraussetzungen (Eigentumsgarantie, Monopolrechte etc.). Ein anderer Aspekt ist, dass der gesellschaftliche Wert einer kreativen Leistung steigt, je mehr die Gesellschaft mit dieser Leistung arbeiten kann (lesen, hören, weiterverarbeiten etc.). Das heißt, der gesellschaftliche Wert einer bestehenden Schöpfung steigt, je geringer die Schutzrechte darauf sind, weil um so mehr Leute darauf aufbauen können, ohne mit Monopolisten verhandeln zu müssen.</p>
<p>I.1.e) Wie viel sind Nutzer bereit, für Inhalte aus dem Netz zu bezahlen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Darauf lässt sich keine konkrete Antwort geben. Preisfindungsprozesse sind überaus dynamisch und von vielen Faktoren abhängig. So ist z.B. die New York Times mit ihrem <a href="http://www.nytimes.com/2007/09/18/business/media/18times.html">Versuch gescheitert</a>, Leser für Inhalte bezahlen zu lassen (TimesSelect), zugleich sind ca. <a href="http://adage.com/mediaworks/article?article_id=139966">400.000 Nutzer bereit</a>, zwischen <a href="https://order.wsj.com/sub/f3">8 und 9 US-Dollar pro Monat</a> für die Online-Ausgabe des Wall Street Journals zu bezahlen. Ähnliche Spannen gibt es bei Musik und Film.</p>
<p>I.2.a) Gehen mit den neuen Möglichkeiten, die das Internet und die Digitalisierung eröffnen, seinen technischen Gegebenheiten und seiner Dynamik Veränderungen bei Wertmaßstäben der Nutzer einher?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Davon ist auszugehen. S. dazu die gerade erschienene Umfrage unter so genannten „Webaktiven“ des IFSE. Darin wird beispielsweise festgestellt,  dass die Bedeutung klassischer Werte wie Verschwiegenheit, Geduld, Höflichkeit, Ehrlichkeit und Disziplin abnimmt. Dafür sind Flexibilität, Toleranz, Solidarität und Gerechtigkeit gefragt. Diese Angaben sind im Abgleich mit weiteren Ergebnissen plausibel.</p>
<p>I.2.a) Wie kann dem begegnet werden? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es müsste erst einmal festgestellt werden, <em>ob </em>einem Wertewandel „begegnet“ werden muss, statt zu fragen, wie ihm begegnet werden kann. Die Formulierung unterstellt, dass einem Mentalitätswandel begegnet werden sollte und zeichnet sich damit nicht durch Offenheit für einen Dialog und ein ernsthaftes Interesse aus.</p>
<p>I.3.a) Lässt sich das System zum Schutz geistigen Eigentums auf das Internet übertragen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es ist bereits übertragen worden, was insofern problematisch ist, als die Wohlfahrtsgewinne, die Digitalisierung und Internet ermöglichen, dadurch zum Teil zunichte gemacht werden, weiterhin die Akzeptanz des Urheberrechts eher schwindet, da ein Teil der Regulierungen Möglichkeiten behindern, die die „neuen“ Technolgien bieten.</p>
<p>I.3.b) Muss das Verhältnis von Urhebern, Verwerter und Nutzern neu justiert werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.3.c) Sollte aus Ihrer Sicht der Urheber oder der Nutzer im Mittelpunkt stehen? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Weder noch. Es geht darum, eine Balance zu finden zwischen den Interessen der Urheber, der Nutzer und der Verwerter, die hier nicht genannt sind (warum nicht?). In der bisherigen Gesetzgebung sind Nutzerinteressen marginalisiert und die Interessen der Urheber mit denen der Verwerter gleichgesetzt worden. Beides entspricht nicht den Verhältnissen und Problemlagen, wie sie sich derzeit darstellen. S. dazu auch die Antwort auf Frage I.10.b).</p>
<p>I.4. Verändert das Internet die Produktion kreativer Güter in einer Weise, die es empfehlenswert erscheinen lässt, die Strukturen des Urheberrechtes – insbesondere auch im Hinblick auf die Rolle der Werknutzer und die Zuordnung des Werks zum Schöpfer – zu überdenken? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es muss eine Unterscheidung getroffen werden zwischen der gewerblichen / kommerziellen Nutzung von Werken und der nicht-gewerblichen, nicht-kommerziellen. S. auch Antwort zu 1.a)</p>
<p>I.5.a) Verändern sich durch die – insbesondere auch mit dem Aufkommen des Internets verknüpfte – „Informationsgesellschaft“ die Anforderungen an die Informationsordnung in einer Weise, die auch die Ziele des Urheberrechtes und seine Funktion innerhalb dieser Ordnung betreffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. S. Antworten auf Fragen I.1.a) und I.4.</p>
<p>I.5.b) Besteht ein Zielkonflikt zwischen Informationszugang und Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft und wie ist er ggf. aufzulösen? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es besteht u.U. ein Zielkonflikt zwischen einem <em>sehr restriktiven </em>Informationszugang und der Förderung des kreativen Potenzials der Gesellschaft. Wie er aufzulösen ist, lässt sich nicht zum einen pauschal beantworten – s. Antwort zu 4. Weiterhin lässt er sich individuell abgestimmt auf einzelne Fälle auflösen. So ist es z.B. nicht einzusehen, dass Werke, die zu einem weit überwiegenden Teil aus Steuern finanziert werden, nicht auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen (Stichwort Open Access in den Wissenschaften). Bei anderen Werkarten müssen andere Lösungen gefunden werden.</p>
<p>I.6. Welche technischen Neuerungen, die das Urheberrecht unterminieren könnten und in die Überlegungen der Kommission eingehen sollten, sind bereits jetzt in Sicht, bzw. mittelfristig denkbar (z.B. größere Verbreitung von Streaming)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage ist meiner Ansicht nach falsch gestellt. Es geht darum, Wege zu finden, wie das Urhberrecht den technischen Entwicklungen so angepasst werden kann, dass ein möglichst gerechter Ausgleich der Interessen aller betroffenen Akteure – Urheber, Verwerter, Nutzer – gefunden wird.</p>
<p>I.7.a) Sind Sie der Meinung, dass das geltende Urheberrecht die Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern im digitalen Zeitalter angemessen ausgleicht?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort zu Fragen I.1.a), 9.c) und I.10.b)</p>
<p>I.7.b) Wo liegt aus Ihrer Sicht Konfliktpotential, wo besteht Änderungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Konfliktpotential liegt dort, wo es Digitalisierung und Internet ermöglichen, Daten verlustfrei und nahezu kostenlos zu vervielfältigen und zu verbreiten, also im Grunde bei allen digitalen Gütern. Bisher existiert das Interesse der Allgemeinheit in der Gesetzgebung nur sehr vermittelt: ihr soll dadurch gedient sein, dass durch den Schutz des Urhebers sein Schaffen angereizt wird. Und auch diese Überlegung spielt im kontinentaleuropäischen Urheberrecht eine untergeordnete Rolle. In erster Linie folgt es weiterhin dem Schöpfergedanken und spricht dem Urheber daher sehr starke Rechte zu.</p>
<p>I.7.c) Sind Sie der Meinung, dass die Interessen von Bildung und Forschung ausreichend berücksichtigt werden? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Hier verweise ich auf die Analysen und Forderungen des „Aktionsbündnisses ‚Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft’“. http://www.urheberrechtsbuendnis.de/index.html.de</p>
<p>I.8.a) Sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Mediennutzer (Verbraucher) in ausreichendem Maße gewahrt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu den Fragen I.8. b) &#8211; d)</p>
<p>I.8.b) Besteht beim Abschluss urheberrechtlicher Lizenzverträge mit Telemedienanbietern ein hinreichender Schutz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist so lang und für Laien unverständlich, dass nicht von ausreichender Information, geschweige denn Transparenz ausgegangen werden kann. Prominentes Beispiel dafür sind die AGB der Firma Apple für ihren iTunes Musicstore (ITM), die seit 2008 Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sind. Der vzbv hat gegen Apple in Deutschland Klage erhoben, weil seiner Ansicht nach die Geschäftsbedingungen der Firma Verbraucher benachteiligen. Über die Klage ist bis heute nicht abschließend entschieden.</p>
<p>I.8.c) Wird das Instrument der strafbewehrten Unterlassungserklärung (Abmahnung) Ihres Erachtens missbräuchlich eingesetzt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Es sind zahlreiche Beispiele dokumentiert, bei denen Nutzer wegen Lappalien oder sogar ohne entsprechende Rechtsgrundlage abgemahnt wurden – in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Unkenntnis dennoch die geforderten Gebühren zahlen. Ein Vertreter der Forschungsstelle Abmahnwelle berichtet, es gebe Kanzleien, die pro Jahr auf <a href="http://www.derwesten.de/staedte/gelsenkirchen/Die-perfide-Abmahn-Welle-id3423003.html">rund 50 000 Aktenzeichen für Abmahnungen</a> kommen.</p>
<p>I.8.d) Besteht hier oder in verwandten Feldern Regelungsbedarf? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest kann festgestellt werden, dass die bisherigen Regelungen wenig bis nichts genützt haben. Der Gesetzgeber hatte sich im Jahr 2008 entschlossen, Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in sehr eng definierten Fällen auf eine Pauschale von maximal 100 Euro zu begrenzen. Diese Deckelung gilt aber nur, wenn es sich um eine erstmalige Abmahnung handelt, einen einfach gelagerten Fall und eine nur unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs. Das eigentliche Problem wird durch § 97a UrhG nicht gelöst. Es liegt in der Bemessung des Gegenstandswertes (§ 3 ZPO), der den Abmahnkosten zugrunde liegt. Dieser ist bei Immaterialgüterrechtsverletzungen, v. a. Unterlassungsansprüchen, kaum konkret zu bemessen und Einfallstor für Wertungen nicht nur der Abmahnenden, sondern auch der Gerichte. In vielen Gerichtsentscheidungen wurde ein hoher Gegenstandswert gerade bei Internet-Rechtsverletzungen mit generalpräventiven Erwägungen gerechtfertigt, die jedoch – da sich die Höhe allein nach der wirtschaftlich zu bemessenen Beschwer des Verletzten richten darf – hier völlig sachfremd sind.</p>
<p>Eine Alternative zum Schutz vor Abmahnmissbrauch, die gegenüber der Deckelung im Urheberrechtsgesetz im Zweifel effektiver wäre, läge darin, die Möglichkeit zu schaffen, den Gegenstandswert bei Rechtsverletzungen von Verbrauchern zu mindern. Danach wirkt es sich wertmindernd aus, wenn die Kostenbelastung einer Partei nach dem vollen Wert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint. Die Regelung setzt dabei keine erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Lage voraus.</p>
<p>I.9.a) Wie beurteilen Sie das geltende Urheberrecht im Hinblick auf derivatives Werkschaffen, (z.B.Remixes, Mash-​ups)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als sehr restriktiv, da zum einen keine Unterscheidung getroffen wird zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Nutzung, zum anderen nicht zwischen reinem Kopieren und einer kreativen/künstlerischen Auseinandersetzung mit einem vorliegenden Werk.</p>
<p>I.9.b) Würden Sie im Bereich nicht-​kommerzieller, kreativer Werknutzung die Reduktion des Ausschließlichkeitsrechts auf einen Vergütungsanspruch für vertretbar halten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja.</p>
<p>I.9.c) Wie stehen Sie in dieser Hinsicht zum Vorschlag einer Entkopplung von Urheberpersönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten im Sinne einer Trennung von Urheber- und Werkschutz? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist der Ansatz, der die weiteren Überlegungen zur Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft bestimmen sollten. Das Urheberrecht sollte, so z.B. Kreutzer, nicht mehr Auftrag haben, „die Interessen des Urhebers oder der Verwertungsindustrie zu schützen, sondern einen multipolaren Schutzauftrag[...]. Die Interessen der Urheber und Verwerter sollen also nur insoweit geschützt werden, wie sie auch gerechtfertigt sind – gemessen an den Interessen der Allgemeinheit.“ Um das zu erreichen wäre es denkbar, in erster Linie Vergütungsansprüche zu gewähren: „Bloße Vergütungsansprüche sind, was die Innovation und den kulturellen Fortschritt angeht, viel weniger einschneidend als Verbotsrechte. Trotzdem können sie die Interessen der Berechtigten durchaus wahren. Häufig entsprechen sie den Interessen der Urheber mehr, als Ausschließlichkeitsrechte. Denn viele Kreative wollen ja gar nicht, dass vor jeder Nutzung eine Vereinbarung geschlossen und Rechte eingeholt werden müssen. Sie wollen vielmehr, dass sich ihre Werke möglichst weit verbreiten können und sie für die Nutzungen angemessen vergütet werden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die meisten Urheber selbst Nutzer sind, die auf Nutzungsmöglichkeiten ohne unzumutbaren Aufwand angewiesen sind.“</p>
<p>I.10.a) Wie haben sich die Einnahmen von UrheberInnen, VerwerterInnen und Verwertungsgesellschaften aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das wüsste ich auch gern.</p>
<p>I.10.b) Welche Tendenz lässt sich zwischen dem Einkommen aus sogenannter Erst- und Zweitverwertung etwa durch Verlage insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Buy-​Out-Verträge feststellen? (B’90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage, welchen Einfluss urheberrechtliche Regulierungen auf die wirtschaftliche Lage von Freiberuflern haben, ist äußerst schwer zu beantworten. Der bisher methodisch am weitesten entwickelte und damit aufschlussreichste Versuch wurde von Kretschmer und Hardwick unternommen, die in einer vergleichenden Umfrage unter britischen und deutschen „writers“ (im Folgenden „Autoren“) herauszufinden versuchten, welcher Anteil am Einkommen der Autoren auf der Basis des Urheberrechtsschutzes zustande kommt.</p>
<p>Die Umfrage unter 25.000 Autoren in Deutschland und Großbritannien ergab für  professionelle Autoren (definiert als Autoren, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Schreiben verbringen) in Deutschland im Jahr 2005 folgende Ergebnisse (Auswahl):</p>
<ul>
<li>Sie      erzielten ein mittleres Einkommen von 12.000 Euro („median income“, also      der Wert, der die Stichprobe in zwei Hälften teilt, nicht zu verwechseln      mit dem Durchschnittseinkommen). Das entsprach 42 Prozent des mittleren      Nettoeinkommens aller deutschen Erwerbstätigen.</li>
<li>Das      Einkommen aus tatsächlicher urheberrechtlicher Nutzung (aus Tantiemen der      VG Wort) ist stärker verzerrt als alle anderen Einkommensarten: der      Gini-Koeffizient1 für das Einkommen aus Autorentätigkeit ist 0,52, für das      vollständige individuelle Einkommen ist 0,43 und für das      Haushaltseinkommen ist 0,42. Der Gini-Koeffizient für das aus der      VG-Wort-Ausschüttung erzielte Einkommen liegt bei 0,67. Das legt nahe,      dass die momentane Urheberrechtsregulierung das Risiko der      Ungleichverteilung verschärft, so Kretschmer und Hardwick. Die VG Wort hat      im Jahr 2005 46.100.528 Euro an 94.101 Autoren ausgeschüttet, was ein      Durchschnittseinkommen von 490 Euro und ein mittleres Einkommen von 197 Euro      bedeutet.</li>
<li>Autoren,      die mit ihren Verlagen bzw. Produzenten über das Honorar verhandeln,      verdienen etwa das Doppelte dessen, was andere Autoren einnehmen. Die      Ursache dafür kann nicht genau geklärt werden; Kretschmer und Hardwick      gehen davon aus, dass es sich um ein „two way relationship“ handelt:      Publishers or producers may only listen to authors with bargaining power –      but equally, engaging in bargaining may increase the author&#8217;s bargaining      power. (Verlage hören unter Umständen nur auf Autoren mit einer gewissen      Verhandlungsmacht – gleichzeitig kann zu einer verbesserten      Verhandlungsposition führen, überhaupt erst Verhandlungen zu führen.)</li>
<li>Verstärkte      Verwertung im Internet hat nicht dazu geführt, dass Autoren mehr      verdienen. 14,7 Prozent der britischen und 9,2 Prozent der deutschen      Autoren haben Zahlungen für Internetverwertungen ihre Werke erhalten.</li>
<li>Das      typische Einkommen der Autoren ist seit dem Jahr 2000 gefallen (sowohl in      Deutschland, als auch in Großbritannien).</li>
</ul>
<p>Es stellt sich also heraus, dass das Einkommen aus urheberrechtlicher Nutzung zum einen gering ist, zum anderen stark zugunsten der stärksten Marktteilnehmer verzerrt. Dabei ist zu beachten, dass Kretschmer und Hardwick unterscheiden zwischen Urheberrechts- und Nicht-Urheberrechtseinkommen („copyright and non-copyright earnings“), und Urheberrechtseinkommen als den Teil des Einkommens definieren, der aus Zahlungen der Verwertungsgesellschaften für abgabepflichtige Zweitnutzungen rührt, nicht jedoch vertraglich vereinbartes Einkommen. Diese Einschätzung kann vor allem aufgrund der Analysen zu Urhebervertragsrecht und AGB-Regelungen geteilt werden, da sie nahe legen, dass das Urheberrecht – zumindest derzeit – die Verhandlungsposition der Autoren nicht stärkt.</p>
<h3><strong>II. Vertriebsformen und Vergütungsmodelle</strong><strong> </strong></h3>
<p>II.1.a) Ist die Pauschalvergütung, eingeführt als Kompensation für Privatkopien mittels analogen Aufnahmemedien, heute noch zeitgemäß?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>So lange kreative Leistung so vergütet wird wie bisher, ist sie weiterhin zeitgemäß. Verwerter fordern seit langem eine Einzelabrechnung pro Nutzung und argumentieren, dass damit eine Pauschalvergütung überflüssig werde. Das setzt allerdings ein so genanntes „hartes“ Digital Rights Management (DRM) voraus (Kopierschutz). Dieses harte DRM ist zum einen in seinen bisherigen prominenten Ausführungen am Widerstand der Kunden gescheitert (z.B. beim Einzelverkauf von Musikstücken), zum anderen setzt seine Durchsetzung starke Eingriffe in bürgerliche Freiheitsrechte voraus, von individueller Mediennutzungskontrolle bis hin zur Möglichkeit der Unterhaltungsindustrie, auf die Geräte der Kunden zuzugreifen (Stichwort „Trusted Computing Platform“). Das ist nicht akzeptabel.</p>
<p>II.1.b) Gibt es Alternativen zu dieser Pauschalabgabe – z.B. eine Kulturflatrate – und wenn ja, in welchem Umfang ist der Urheber zu entschädigen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) &#8211; c)</p>
<p>II.1.c) Hat sich das Schrankensystem im Urheberrecht bewährt?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Zumindest ist es in vielen Belangen nicht mehr zeitgemäß. S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>1.d) Hat sich die Regulierung der kollektiven Rechtewahrnehmung – letzteres insbesondere im europäischen Kontext – bewährt? (CDU/CSU)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.5.a) &#8211; c) und e)</p>
<p>II.2.a) Was kann getan werden, um ein möglichst innovatives Umfeld für neue Geschäfts- und Lizenzmodelle nach den Prinzipien des geltenden Urheberrechts im Internet zu schaffen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urheberrecht muss in wichtigen Teilen grundlegend reformiert werden; s. Antworten auf Fragen 7.c) und 9.c). Zudem sollte der Gesetzgeber grundsätzlich davon absehen, neue Immaterialgüterrechte einzuführen, ohne vorher eine genaue Analyse der Wohlfahrtsverluste bzw. -gewinne vorgenommen zu haben. Beispielhaft ist hier das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu sehen, das ohne eine derartige Prüfung als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde und nach Einschätzung einer großen Mehrheit unabhängiger Experten unter anderem dazu führen könnte, die Entwicklung genau der neuen Geschäftsmodelle zu behindern, die gefordert werden.</p>
<p>II.2.b) Was kann getan werden, um dabei vor allem die Urheber noch besser zu fördern?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das Urhebervertragsrecht muss durchsetzungsfähig gestaltet werden.</p>
<p>Beispielhaft die Situation freiberuflicher Journalisten: die Nutzungsrechte an den Werken, die sie an die Verwerter lizenzieren, sind ihr Kapital. Doch das Urheberrecht schützt sie derzeit in keiner Weise vor einer Übervorteilung durch ihre Auftraggeber. Das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht zwischen Autoren und Verwertern, das vom Gesetzgeber als Begründung für die Reform des Urhebervertragsrechts vorgebracht wurde, ist sieben Jahre nach Inkrafttreten des „Stärkungsgesetzes“ unverändert.</p>
<p>Auch das AGB-Recht entpuppt sich als stumpfes Schwert. Zwar konnten die Vertreter der Journalisten einen Teilerfolg gegen den Axel-Springer-Verlag und seine Geschäftsbedingungen erzielen, von dem sie hoffen, dass er auf andere Verlage ausgedehnt werden kann. Angesichts der Gesetzeslage ist die Hoffnung darauf, dass das gelingen kann, allerdings gering.</p>
<p>Nicht zuletzt muss es als unrealistisch angesehen werden, über Nachbesserungen bei Geschäftsbedingungen substanzielle Honorarerhöhungen durchzusetzen. Sollten z.B. Gerichte im Sinne von Journalisten entscheiden, dass es rechtswidrig ist, wenn Verwerter sich einen weiten Katalog von Nutzungsrechten abtreten lassen, gäbe das den Autoren die Möglichkeit, die Lizenzierung dieser Rechte neu zu verhandeln. Es ist ebenso wenig vorstellbar, dass Verwerter bereit sein werden, mehr als einen Aufschlag von 10 Prozent zu zahlen, wie es vorstellbar ist, dass die Journalisten in der Lage sein werden, sie dazu zu zwingen.</p>
<p>Aber selbst ein Aufschlag, der erheblich über dem derzeit gezahlten Honorar liegt, würde bei Zeilenhonoraren von 70 Cent bei großen regionalen Tageszeitungen (wie dem Berliner Tagesspiegel) bis zu 30 Cent und weniger bei Regionalzeitungen, nicht entfernt zu Honoraren führen, die es Journalisten ermöglichen, vom Journalismus allein ein Einkommen zu erzielen, das in die Nähe der in der Branche tarifvertraglich vereinbarten Gehälter kommt.</p>
<p>Einzige Hoffnung für freiberufliche Pressejournalisten, vor allem solchen, die bei Tageszeitungen arbeiten, war eine Einigung auf eine angemessene Vergütung. Die Einigung, die nach sechs Jahre währenden Verhandlungen zwischen dju/DJV und BDZV getroffen wurde, hat <a href="http://www.freischreiber.de/home/stellungnahme-von-freischreiber-ev-zu-den-gemeinsamen-vergütungsregeln-für-tageszeitungen">nicht zu einer angemessenen Vergütung geführt</a>.</p>
<p>Daher muss das allzu unverbindliche Schlichtungsverfahren auf den Prüfstand gestellt werden. Können sich die Berufsverbände nicht einigen, sollte die Möglichkeit bestehen, den Rechtsweg zu beschreiten und ein Gericht über den Abschluss der gemeinsamen Vergütungsregel entscheiden zu lassen. Diese Regelung war zunächst von der Bundesregierung vorgeschlagen worden, dann auf Druck der Rechteinhaber wieder verworfen worden. Das schwächt die Verhandlungsposition der Urheber in einem so großen Maß, dass das eigentliche Ziel der Reform verfehlt wurde.</p>
<p>Nicht zuletzt sollte stärker darüber nachgedacht werden, wie alle Betroffenen ihre Position in den Verhandlungen über angemessene Vergütungen vertreten können (Stakeholder-Modell). Derzeit verhandeln darüber nur die Tarifpartner, was dazu führt, dass die Positionen vieler Betroffener nicht – oder nicht ausreichend – repräsentiert sind.</p>
<p>II.2.c) Worin liegen die konkreten Hemmnisse und gibt es Vorbilder in anderen Ländern? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf 2.b)</p>
<p>II.3.a) Auf welche neuen Nutzungsarten müssen wir uns – vor dem Hintergrund der Digitalisierung – einstellen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es wäre Spekulation, hierauf zu antworten.</p>
<p>II.3.b) Wie lassen sich diese neuen Nutzungsarten Verwertungsrechten zuordnen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf II.3.a)</p>
<p>II.4. Empfiehlt es sich, angesichts des mit dem Internet verbundenen Wandels die Regelungskonzeption des Urheberrechtes grundlegend zu verändern (etwa modulares „Taylormade-Urheberrecht“, Flexibilität durch Generalklauseln)? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten auf Fragen II.7.c) und II.9.c)</p>
<p>II.5.a) Welche Vornachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Vorteile für die Nutzer lägen darin, eine Handlung, die von einem großen Teil der Bevölkerung als legitim betrachtet wird, auch tatsächlich zu legalisieren und damit den Forderungen vieler Rechteinhaber, bürgerliche Freiheitsrechte (Netzsperren, Überwachung) den Boden zu entziehen. Zugleich müsste ein entsprechendes Modell dafür sorgen, dass die Kreativen für ihr Schaffen entlohnt werden.</p>
<p>II.5.b) Welche Nachteile sehen Sie in kollektiven Vergütungsmodellen wie der Kulturflatrate für Urheber und Nutzer?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt weiterhin viele offene Fragen, die zu klären sind, bevor beurteilt werden kann, wie Erfolg versprechend eine Kutlurflatrate umgesetzt werden kann. Das ist kein Nachteil des Modells, aber ein Nachteil in der Debatte, der so schnell wie möglich behoben werden sollte.</p>
<p>II.5.c) Was wären aus Ihrer Sicht die wichtigsten Anforderungen, die solche Modelle erfüllen sollten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ein entsprechendes Modell müsste fair, transparent und flexibel sein, vor allem aber müsste dafür gesorgt sein, dass die EInnahmen tatsächlich in einem substanziellen Ausmaß den Urhebern zugute kommen. Das sind sehr allgemein formulierte Anforderungen, doch es ist unmöglich, die Komplexität der Debatte und die bisher vorgebrachten Vorschläge hier abzubilden.</p>
<p>Es sollte vor allem vermieden werden, die Kulturflatrate als One-size-fits-all-Lösung für alle Werkgattungen bzw. alle Märkte kultureller Güter zu verstehen. Das Modell ist ursprünglich entwickelt worden, um die Frontstellungen in der Musikindustrie aufzubrechen, mit der Option, sie evtl. auch auf den Filmmarkt zu übertragen. Nun wird von einigen Befürwortern dafür plädiert, sie als das zu verstehen, was der Name auch nahelegt: Als Vergütungsmodell für alle Güter, die irgendwie als „Kulturgüter“ bezeichnet werden können – also zB. auch den Buchmarkt, den Journalismus, Computerspiele etc. M.E. wird damit der zweite Schritt vor dem ersten getan. Es gibt abgegrenzte Märkte, in denen die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz eines solchen Vergütungsmodells erprobt werden kann, etwa im Musikmarkt. Sollte das funktionieren und die Entwicklung in anderen Märkten es als wünschenswert erscheinen lassen, dieses Modell zu übertragen, kann das immer noch gemacht werden.</p>
<p>Ich verweise daher auf folgende exemplarische Texte:</p>
<ul>
<li>William      Fisher: Promises to Keep &#8211; Technology, Law, and the Future of      Entertainment, Stanford University Press 2004, vor allem Kapitel 6: <a href="http://cyber.law.harvard.edu/people/tfisher/PTKChapter6.pdf">An      Alternative Compensation System</a> (PDF)</li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.ip-watch.org/weblog/2009/05/11/the-world-is-going-flat-rate/">The World Is Going Flat(-Rate)</a></li>
<li>Bundesverband      Musikindustrie (BVMI): <a href="http://www.musikindustrie.de/politik_einzelansicht/back/56/news/positionspapier-zur-kulturflatrate/">Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Volker      Grassmuck: <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/erwiderung-auf-das-musikindustrie-positionspapier-zur-kulturflatrate/">Erwiderung auf das Musikindustrie-Positionspapier zur Kulturflatrate</a></li>
<li>Malte      Spitz, Volker Beck, Konstantin von Notz, Jan Philipp Albrecht, Grietje      Staffelt, Oliver Passek: <a href="http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/StellungnahmeKulturflatrate.pdf">Stellungnahme zum Positionspapier des Bundesverbandes      der Musikindustrie zur Kulturflatrate vom 25. Januar 2010</a> (PDF)</li>
<li>Marcel      Weiss: <a href="http://netzwertig.com/2009/01/19/kulturflatrate-eine-schlechte-idee-die-sich-hartnaeckig-haelt/">Eine schlechte Idee, die sich hartnäckig hält</a></li>
<li>Robin-Meyer      Lucht: <a href="http://carta.info/24713/kulturflatrate-vogel-strauss-debatte/">Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate</a></li>
<li>Tim      Renner: <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1957&amp;Kategorie=Homepage">Die Kulturflatrate als dritter Weg</a></li>
</ul>
<p>II.5.d) Welche Gefahren würde es vor allem zu vermeiden gelten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu II.5.a) / b) / c)</p>
<p>II.5.e) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund das Vergütungsverfahren der VG WORT für „Texte in Online-​Medien“, insbesondere im Hinblick auf seine technischen Voraussetzungen, den Verteilungsschlüssel und die Transparenz?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das System ist kompliziert, unausgereift und kann dazu führen, dass Autorinnen und Autoren gerade nicht die ihnen zustehende Vergütung bekommen. Die Gründe dafür sind komplex, daher hier lediglich der Verweis auf den Beitrag Die VG Wort stellt sich taub (http://www.irights.info/index.php?q=node/852), der die Situation analysiert. Es ist mir nicht bekannt, dass sie sich geändert hat, seit der Artikel erschienen ist.</p>
<p>II.5.f) Inwiefern stehen Modelle kollektiver Vergütung in Konkurrenz zu Creative-​Commons-​Lizenzen? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Sie stehen – entgegen Behauptungen mancher Verwertungsgesellschaften – nicht in Konkurrenz, sondern können sich ergänzen. Die Annahme bzw. Behauptung etwa der GEMA, dass Werke, die unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden, nicht kommerziell verwertet werden können und damit die GEMA auch die Rechte an diesen Werken nicht wahrnehmen kann, ist falsch. Werke, die unter einer CC-nc-Lizenz (für nicht-kommerziell – jede kommerzielle Nutzung bedarf damit einer weiteren Lizenzierung) veröffentlich werden, erlauben die kommerzielle Verwertung und damit auch eine Wahrnehmung durch die GEMA.</p>
<p>II.6.a) Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die Abrechnungsformen der VerwerterInnen und die Ausschüttungen an die UrheberInnen aus?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage verstehe ich nicht.</p>
<p>II.6.b) Wie lässt sich die Theorie der öffentlichen Güter mit den Interessen der berechtigten UrheberInnen in Einklang bringen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Wahrscheinlich ist mit der Frage gemeint, wie Urheber finanziert werden können, wenn ihre Werke durch Digitalisierung und Internet den Charakter öffentlicher Güter bekommen. Ein Antwort darauf könnte die Kulturflatrate sein (s. Antworten auf ), eine andere ein bedingungsloses Grundeinkommen.<strong> </strong></p>
<p>II.6.c) Wie kann rechtlich und tatsächlich gewährleistet werden, dass alle mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Werke der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, sondern nur differenziert nach den Arten von Werken, um die es geht. So liegen z.B. unter dem Stichwort &#8220;Open Access&#8221; verschiedene Vorschläg vor, wie dafür gesorgt werden kann, dass Urhebern wissenschaftlicher Beiträge, die in Periodika (journal articles) veröffentlicht werden und überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind, ein unabdingbares Recht zur Zweitveröffentlichung eingeräumt wird. S. dazu die Vorschläge von Hansen (<a href="http://www.gerd-hansen.net/Hansen_GRUR_Int_2005_378ff.pdf">Zugang zu wissenschaftlicher Information – alternative urheberrechtliche Ansätze</a>, PDF) und in der <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0210.html.de">Petition des Aktionsbündnisses Urheberrecht zum Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler</a>. Das allein wäre jedoch selbst in den Wissenschaften nicht ausreichend und nur ein erster Schritt, weil außerdem darauf hin gearbeitet werden müsste, dass Universitäten und andere mit öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtungen der Wissenschaftsförderung dafür Sorge tragen, dass mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsergebnisse (und Rohdaten) auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.</p>
<p>In anderen Feldern hat eine entsprechende Diskussion gerade erst begonnen, etwa bei der Frage, wie mit Filmen umgegangen werden soll, die mit Mitteln der Filmförderung finanziert werden.</p>
<p>II.7.a) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine Verfügbarmachung vor dem Hintergrund der enormen Bestände an verwaisten und vergriffenen Werken?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. Zu Lösungsansätzen s. den <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/28/deutsche-literaturkonferenz-vorschlag-zu-verwaisten-werken/">Vorschlag der Deutschen Literaturkonferenz und die Kritik dran</a>.</p>
<p>II.7.b) Ist das heutige Schutzregime des Urheberrechts zielführend für eine angemessene Vergütung von UrheberInnen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Nein. S. Antwort auf Frage II.2.b)</p>
<p>II.7.c) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die Persönlichkeitsrechte des/der UrheberIn?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.d) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für das Recht zur Veröffentlichung?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.7.e) Welche Konsequenz hat der Anspruch einer angemessenen Vergütung heute für die benötigte Zustimmung von UrheberInnen zur Bearbeitung? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>II.8.a) Ist eine Tendenz in Bezug auf die Einnahmequellen in der Kulturwirtschaft feststellbar? Verlagern sich die Einnahmequellen von UrheberInnen etwa von gespeicherten Werken hin zu Live-Auftritten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt wenig belastbare Zahlen, um diese Frage zu beantworten. Im Musikmarkt etwa ist es so, dass schon relativ lange bekannte Musiker mehr Geld durch Konzerte, als durch den Verkauf von Tonträgern verdienen. (s. Robert A. Gehring, Branchenportrait Musikwirtschaft, in: Arbeit 2.0 &#8211; Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt) (http://irights.info/fileadmin/texte/material/Abschlussbericht.pdf) Andererseits ist der Umsatz des Veranstaltungsmarkts (inkl. Musikveranstaltungen) von 3,872 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf 3,173 Mrd. Euro im Jahr 2009 gesunken.</p>
<p>II.8.b) Welche dieser Veränderungen wurden speziell durch Digitalisierung vorangetrieben? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Diese Frage kann ich nicht beantworten.</p>
<h3><strong>III. Lösungsansätze</strong><strong> </strong></h3>
<p>III.1. Welche Maßnahmen sind anzuraten, um Aushöhlungen des Ausschließlichkeitsrechts der Urheber (durch gesetzliche Lizenzen, Zwangslizenzen, Verwertungsgesellschaftenpflichtigkeit) abzubauen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Keine.</p>
<p>III.2.a) In welchem Umfang sollten staatliche Einrichtungen (inkl. Politik, Verwaltung) intensiver auf Open Access und Creative-​Commons-​Lizenzen hinarbeiten?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Als Leitlinie für den Umgang mit Daten können die <a href="http://wiki.opendata-network.org/Ten_Principles_for_Opening_Up_Government_Information">10 Prinzipien offener Regierungsinformationen</a> dienen. Es sollte untersucht werden, inwieweit Politik und Verwaltung Creative-Commons-Lizenzen und andere Free Content Licenses dafür verwenden können, Daten besser nutzbar zu machen. Der Status vieler Daten aus Politik und Behörden, mithin der öffentlichen Hand, ist unklar, wenn es darum geht, wie sie weiter verwendet/verarbeitet werden dürfen.</p>
<p><strong> </strong><strong> </strong></p>
<p>III.2.b) Wie gut werden solche Angebote bislang angenommen? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das <a href="http://wiki.opendata-network.org/">Open Data Network</a> zeigt zahlreiche Beispiele dafür, wo eine Nutzung bereits stattfindet, aber auch, wo sie verhindert wird.</p>
<p>III.3. Unter welchen Maßgaben kann bei Urheberrechtsverstößen durch erweiterte Vermutungsregeln zugunsten der Urheber die Nachweispflicht reduziert werden? (FDP)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ich sehe keine solchen Maßgaben, noch dazu, weil bei Übertragungen von Nutzungsrechten kein gutgläubiger Rechteerwerb möglich ist. Eine stärkere Rechtsposition der Urheber (ich habe den Eindruck, die Frage zielt eher auf die Verwerter) ist schwer vorstellbar.<strong> </strong></p>
<p>III.4.a) Wären grundlegende Änderungen im Urheberrecht bzw. anderen Rechtsgrundlagen, wie z.B. Providerhaftung oder Pauschalvergütung, auf nationaler Ebene noch effektiv?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Jede Regulierung, die das Internet betrifft, muss wegen seines grenzüberschreitenden Charakters auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.</p>
<p>III.4.b) In welchen Bereichen muss eher europäisch bzw. global gedacht werden?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort auf III.4.a)<strong> </strong></p>
<p>III.4.c) In welchen Bereichen kann man national aussichtsreich agieren? (SPD)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.4.a)</p>
<p>III.5.a) Kann der urheberrechtliche Anspruch auf angemessene Vergütung nach §32 UrhG in der Praxis durchgesetzt werden, oder besteht hier Nachbesserungsbedarf?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antwort zu III.2.b)<strong> </strong></p>
<p>III.5.b) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund Modelle der freiwilligen Selbstverpflichtung (two strikes) oder des graduated response (three strikes)?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Beide Varianten wären schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte und somit als Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen völlig unverhältnismäßig.<strong> </strong></p>
<p>III.5.c) Tragen die vorgeschlagenen Verfahren zur Stärkung der Interessen von Urhebern bei?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Das ist äußerst unwahrscheinlich. Zuerst einmal muss davon ausgegangen werden, dass derartige Verfahren nicht greifen. Doch selbst wenn sie es täten, könnte nur von einem sehr mittelbaren Zusammenhang ausgegangen werden. Die meisten Urheber müssten darauf hoffen, dass Mehreinnahmen, die die Verwerter als Folge solcher Maßnahmen verdienen, dazu führen, dass sie höhere Honorare aushandeln können, oder – bei Festangestellten – ihre Arbeitsplätze gesichert würden. Für beide Szenarien gibt es historisch wenig Anhaltspunkte. Die wenigen Urheber, die ihre Rechte selbst wahrnehmen, etwa indem sie Musik, Texte oder Fotos direkt vertreiben, wären wahrscheinlich damit überfordert zu versuchen, ihre Rechte auf diese Art durchzusetzen.<strong> </strong></p>
<p>III.5.d) Erkennen Sie Gefahren für die Informationsfreiheit? (DIE LINKE.)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>Ja. Denn es ist schlicht keine Technik vorstellbar, bei der Zugriffe auf Websites umgeleitet werden können – egal, ob auf ein „Stoppschild“ oder einen Warnhinweis –, ohne vorher festzustellen, dass ein solcher Zugriff erfolgen soll. Die Mechanismen, die dazu nötig wären, sind mit denen vergleichbar, die Länder wie China oder Saudi-Arabien nutzen, um zu verhindern, dass Netz-Nutzer auf Websites mit Informationen zugreifen, die Informationen enthalten, deren Verbreitung die Regierungen verhindern wollen.<strong> </strong> Einen Zugriff auf eine bestimmte Website verhindern, ohne den Datenverkehr zu kontrollieren, das könnte nur der Betreiber dieser Website – indem er selber einen derartigen Warnhinweis schaltet. Da das nahezu ausgeschlossen ist, weil es den Interessen des Website-Betreibers natürlich völlig zuwider laufen würde, bleibt kein anderer Weg: Internetprovider müssten gezwungen werden, zu beobachten, welche Seiten ihre Nutzer aufrufen wollen, um sie dann umzuleiten.<strong> </strong></p>
<p>III.6.a) Gibt es zum gegenwärtigen Ansatz der VerwerterInnen alternative, durch die Digitalisierung begründete, Abrechnungsmodi, um eine angemessene Vergütung von UrheberInnen zu ermöglichen?</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
<p>III.6.b) Welche dieser Modi werden durch die Digitalisierung begünstigt? (B‘90/ DIE GRÜNEN)</p>
<p><strong>Antwort: </strong>S. Antworten zu III.5.a) &#8211; c)</p>
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		<title>Leitfaden zur Wiederveröffentlichung gedruckter Wissenschaftstexte im Internet</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/05/19/leitfaden-zur-wiederveroffentlichung-gedruckter-wissenschaftstexte-im-internet/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 10:21:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<category><![CDATA[§137l]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Leitfaden (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt hier als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der Schwerpunktinitiative Digitale Information entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den §137l des Urheberrechtsgesetzes fallen. Mit dieser seinerzeit heftig umstrittenen Regelung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } -->Ein <a href="http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/leitfaden.pdf" target="_blank">Leitfaden</a> (PDF) zur Online-Bereitstellung älterer Publikationen aus dem Wissenschaftsbereich, den iRights.info-Rechtsexperte Till Kreutzer erstellt hat, steht jetzt <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Kreutzer-Leitfaden-§137l.pdf" target="_blank">hier</a> als PDF zum Download bereit. Die Handreichung, die im Auftrag der <a href="http://allianz-initiative.de/de/" target="_blank">Schwerpunktinitiative Digitale Information</a> entstanden ist, widmet sich dem praktischen Umgang mit Veröffentlichungen, die unter den <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__137l.html" target="_blank">§137l</a> des Urheberrechtsgesetzes fallen. Mit dieser seinerzeit heftig umstrittenen Regelung hatte der Gesetzgeber im Rahmen des sogenannten „Zweiten Korbs“ festgelegt, dass Online-Nutzungsrechte an älteren Texten unter bestimmten Voraussetzungen automatisch an die Verlage zurückfallen, die die entsprechenden Titel einst im Druck veröffentlicht hatten. Autoren hatten damals allerdings die Möglichkeit zu widersprechen. Außerdem konnten sie ihre Rechte rechtzeitig an eine wissenschaftliche Einrichtung zu übertragen, um eine allgemeine Zugänglichkeit für die Zukunft sicherzustellen. Einem entsprechenden Aufruf des <a href="http://www.urheberrechtsbuendnis.de/" target="_blank">Aktionsbündnisses „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft</a> waren zahlreiche Autoren gefolgt.</p>
<p>Aber worauf müssen Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute achten, die damals von Autoren Rechte zur Online-Publikation eingeräumt bekamen? Reicht eine E-Mail-Mitteilung, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Welche Fristen sind zu beachten? Unter welchen Umständen ist eine Online-Veröffentlichung noch möglich, wenn der Autor die fristgemäße Rechteübertragung versäumt hat? Was ist bei Autoren zu beachten, die im Ausland leben – oder gar verstorben sind? Kann ein Autor für seine Mitautoren sprechen, oder braucht man von jedem eine Unterschrift?</p>
<p>Fragen über Fragen, die Kreutzer in allgemeinverständlicher Weise für alle betroffenen Institutionen beantwortet hat. Ganz leichte Lektüre ist es nicht – die praktischen Bedürfnisse der Wissenschaftsinstitutionen waren dem Gesetzgeber seinerzeit offenbar nicht im vollen Umfang bewusst.</p>
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		<title>Neuer Text bei iRights.info: „Das Urheberrecht verursacht Depressionen“</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 09:22:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Valie Djordjevic</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Jurist Paul Klimpel beschreibt die Probleme, die Museen und Archive mit den gegenwärtigen Regelungen zum geistigen Eigentum haben. In seiner Arbeit als Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek veranstaltet er jährlich ein Symposium zu Rechtsfragen für Archive und Museen. Aus diesen Erfahrungen entstand der Text, der zuerst im November in der Zeitschrift „Museumskunde” (Band 74 1/09, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Jurist Paul Klimpel beschreibt die Probleme, die Museen und Archive mit den gegenwärtigen Regelungen zum geistigen Eigentum haben. In seiner Arbeit als Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek veranstaltet er jährlich ein Symposium zu Rechtsfragen für Archive und Museen. Aus diesen Erfahrungen entstand der Text, der zuerst im November in der Zeitschrift „Museumskunde” (Band 74 1/09, Schwerpunkte:  „Urheberrecht im Museum, Fotografie“, S.  7-15) erschienen ist. Er beschreibt die juristischen Hindernisse, vor die das geltende Urheberrecht Museen und Archiven stellt: <a href="http://www.irights.info/index.php?id=854" target="_self">„Das Urheberrecht verursacht Depressionen – Museen und Archive und die Regelungen zum geistigen Eigentum“</a>.</p>
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		<title>Klaus Graf: &#8220;Urheberrechtsfibel &#8211; nicht nur für Piraten&#8221; &#8211; eine Brandrede</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/16/klaus-graf-urheberrechtsfibel-nicht-nur-fur-piraten-eine-brandrede/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 16:45:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Urheberrecht muss reformiert werden &#8211; und zwar dringend &#8211; und zwar nicht nur um die Urheber zu stärken, sondern um die Balance zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern wieder ins Lot zu bringen. Gerade die Nutzer, die Verbraucher sind bei der letzten Reform des Urheberrechts abermals einseitig unter die Räder gekommen. Dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urheberrecht muss reformiert werden &#8211; und zwar dringend &#8211; und zwar nicht nur um die Urheber zu stärken, sondern um die Balance zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern wieder ins Lot zu bringen. Gerade die Nutzer, die Verbraucher sind bei der letzten Reform des Urheberrechts abermals einseitig unter die Räder gekommen. Dieser Ruf hallt nun schon beständig nicht nur durch die digitale Welt. Dazu sind bereits eine Vielzahl von Veröffentlichungen erschienen. Nun gibt es in der &#8220;Reihe Netzbürger&#8221; des Contumax Verlages ein neues eBook. Klaus Graf hat gewohnt zugespitzt die &#8220;Urheberrechtsfibel &#8211; nicht nur für Piraten&#8221; geschrieben. Er nimmt in dem 300 Seiten umfassenden Werk einmal das deutsche Urheberrecht auseinander. In der Ankündigung des Verlags heißt es: &#8220;Das deutsche Urheberrecht entspricht nicht mehr dem digitalen Zeitgeist, den Bedürfnissen der Netzbürgerinnen und Netzbürger. Nicht nur die Piratenpartei bezweifelt, dass es zukunftstauglich ist. Dieses Buch ist eine bissige Abrechnung mit dem Urheberrechtsgesetz, das den Text vom ersten bis zum letzten Paragraphen allgemeinverständlich erläutert und kritisch auseinander nimmt.&#8221;</p>
<p>Graf fordert nichts weniger als eine &#8220;Abrüstung des Urheberrechts&#8221;. Nach seinen vorgeschlagenen Streichungen und Straffungen des Gesetzestextes könnten bis zu 100 Paragraphen wegfallen. Darüber hinaus greift er berechtigterweise den kaum noch verständlichen Gesetzestext an und verlangt eine sprachliche Neugestaltung, die auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich ist. Auch dürfe die Reformierung des Urheberrecht als immer wichtiger werdendes alltägliches Recht nicht alleine den Juristen überlassen werden. Dazu Graf: &#8220;Bei der Fortbildung des Urheberrechts muss der Einfluss der Juristen zurückgedrängt werden. Es mehren sich auch unter ihnen kritische Stimmen, aber der Chor als Ganzes singt immer noch ausschließlich ein stockkonservatives Lied, das sich zwar urheberfreundlich gibt, aber im Grunde nur verwerterfreundlich ist.&#8221;</p>
<p>Das Buch ist keine wissenschaftliche Publikation, es ist eine Brandrede. Voller Wut, voller Zuspitzung aber auch voll von berechtigter Kritik. Deswegen sollte man es gelesen haben. Klaus Graf ist Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH Aachen und betreibt das Blog <a href="http://archiv.twoday.net/">&#8220;Archivalia&#8221;</a>.</p>
<p>Das eBook <a href="http://ebooks.contumax.de/nb">&#8220;Urheberrechtsfibel &#8211; nicht nur für Piraten&#8221;</a> kann für 19,90 Euro beim Contumax Verlag bestellt werden. Es steht gleichzeitig auch als kostenloser Download unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung &#8211; Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) bereit.</p>
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		<title>Google-Books-Tagung war ein großer Erfolg</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Oct 2009 08:48:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die gestrige Tagung &#8220;Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens&#8221; war in vielerlei Hinsicht ein großer Erfolg. Insgesamt mehr als 200 Zuhörer verfolgten über 8 Stunden vor Ort die spannenden Debatten. Es stellte sich schnell heraus, dass Google nicht nur der böse Feind ist sondern die Fragen, die durch das Google-Books-Programm und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1520" class="wp-caption alignnone" style="width: 410px"><a href="http://stephan-roehl.de"><img class="size-full wp-image-1520 " title="pakuscher" src="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2009/10/pakuscher.jpg" alt="Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheberrecht im BMJ, bei Ihrem Vortrag (Foto: stephan-roehl.de)" width="400" height="266" /></a><p class="wp-caption-text">Dr. Irene Pakuscher, Leiterin des Referats Urheberrecht im BMJ, bei Ihrem Vortrag (Foto: stephan-roehl.de)</p></div>
<p>Die gestrige Tagung &#8220;Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens&#8221; war in vielerlei Hinsicht ein großer Erfolg. Insgesamt mehr als 200 Zuhörer verfolgten über 8 Stunden vor Ort die spannenden Debatten. Es stellte sich schnell heraus, dass Google nicht nur der böse Feind ist sondern die Fragen, die durch das Google-Books-Programm und das inzwischen einkassierte Google-Books-Settlement aufgeworfen wurden, eine weit größere Bedeutung haben. Den Referenten und Experten gelang es den ganzen Tag über die Ambivalenz des Vorgehens und die rechtliche wie auch die gesellschaftliche Bedeutung sehr differenziert darzustellen. Dies hat zu einer wunderbaren Arbeitsatmosphäre und auch zu mehr Licht im Dschungel der Debatten geführt.</p>
<p>Bevor iRights.info in den nächsten Tagen eine Zusammenfassung und genauere Bewertung der Tagung fertig stellen wird, wollen wir Dank sagen. Zunächst unseren Partnern bei der Organisation: Der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut für die perfekte Organisation, die spannenden Diskussionen in der Vorbereitung und die sehr fruchtbare Zusammenarbeit. Das wird nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir zusammen etwas machen. iRights.info dankt zusammen mit der Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut den Referenten. Wir sind sehr zufrieden mit der hohen Qualität der Statements und Beiträge. Es ist gelungen, nicht alleine in hochspezifische Fachdebatten abzugleiten sondern auch die allermeisten Zuhörer und Zuhörerinnen bei ihrem Kenntnisstand abzuholen. Das ist manchmal eine Kunst, ausnahmslos alle Referenten haben aber erfolgreich dazu beigetragen.</p>
<p><span id="more-1506"></span></p>
<p>Wir wollen uns bedanken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die den ganzen Tag für uns gesorgt haben. Nicht nur für das hervorragende Essen sondern auch für die schnelle und unkomplizierte Lösung von kleineren Problemen und für die Beantwortung der vielen Fragen die im Rahmen einer solchen Veranstaltung auftreten. Ein besonderer Dank gilt den Technikern, den Kameraleuten und den Fotografen. Auch wenn der Live-Stream anfangs kleine Geburtsschwierigkeiten hatte, nachher hat er perfekt funktioniert. Uns haben bereits viele Reaktionen erreicht, die sich über diesen Service bedankt haben da sie nicht vor Ort sein konnten. Diesen Dank geben wir hiermit weiter.</p>
<p>In erster Linie gilt unser Dank aber auch den vielen Gästen bei der Veranstaltung. Es konnten nicht nur viele Fragen diskutiert und die Sensibilität dafür gestärkt werden. Das Auditorium war sehr interessiert und aufmerksam. Das war nicht nur gut für die Referenten sondern ist für das iRights.info-Team sowie die Kollegen aus der Böll-Stiftung und vom Goethe-Institut auch Nachweis einer sehr gelungenen Veranstaltung.</p>
<p>In den nächsten Tagen wird es noch eine genauere Presseauswertung geben. Vorab schonmal der Hinweis auf ein paar Quellen. Zuallererst ist hier der <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/10/02/enteignung-oder-infotopia/">Blog-Bericht von Ilja Braun</a> zu nennen. Wer die Veranstaltung verpasst hat aber auch für alle die da waren kann hier nochmal der Verlauf der Diskussionen nachgelesen werden. Ein erster Bericht findet sich bereits bei Heise online: <a href="http://www.heise.de/newsticker/Googles-Buchprojekt-treibt-Verlage-und-Politik-an--/meldung/146256">&#8220;Googles Buchprojekt treibt Verlage und Politik an&#8221;</a>. Es wurde auch fleißig getwittert. Hier ein kleiner Ausschnitt aus den <a href="http://search.twitter.com/search?q=%23eoi">Twitter-Postings</a>. Da viele Pressevertreter da waren wird es im Nachklapp zur Veranstaltung noch eine Reihe weiterer Berichte geben auf die wir dann ebenfalls noch hinweisen werden. Zudem wird es noch eine Video-Dokumentation geben.</p>
<p>iRights.info, die Böll-Stiftung und das Goethe-Institut als Veranstalter bedanken sich ausdrücklich auch bei denen, die jetzt von mir vergessen wurden. Das war nicht nur ein guter Aufschlag, das war eine wichtige Veranstaltung in der Debatte um Google Books und dem Google Books Settlement.</p>
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