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	<title>iRights.info - Blog &#187; Abmahnungen</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>SPD-Thesenpapier zum Urheberrecht im Volltext</title>
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		<pubDate>Mon, 21 May 2012 06:51:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die SPD veröffentlicht heute ihr Papier &#8220;12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht&#8221;. Wir veröffentlichen es hier im Volltext. Das Papier wird heute auf der Pressekonferenz der SPD von Burkhard Lischka (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Siegmund Ehrmann (Sprecher der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion), Brigitte Zypries (stv. Sprecherin der AG Kultur und Medien [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die SPD veröffentlicht heute ihr Papier &#8220;12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht&#8221;. Wir veröffentlichen es hier im Volltext. Das Papier wird heute auf der <a href="http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,61453,00.html#info">Pressekonferenz</a> der SPD von Burkhard Lischka (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Siegmund Ehrmann (Sprecher der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion), Brigitte Zypries (stv. Sprecherin der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied der Enquete-Kommission &#8220;Internet und digitale Gesellschaft&#8221;) und Lars Klingbeil (netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion) präsentiert.</p>
<p><strong>Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht<br />
</strong>Der Streit um das Urheberrecht hat sich zu einem der zentralen Konflikte der digitalen Gesellschaft entwickelt. Unterschiedliche Interessen von Urhebern, Verwertern, Nutzern und Konsumenten stehen sich häufig scheinbar unversöhnlich gegenüber. Keine Partei oder politische Gruppierung hat bisher eine Antwort auf diesen Konflikt entwickelt, die über Schlagworte und vermeintlich einfache Lösungen hinaus geht.</p>
<p>Die SPD-Bundestagsfraktion möchte mit ihrem Thesenpapier für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht eine ehrliche Debatte über die Zukunft des Urheberrechts führen. Wir setzen uns für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft ein, das Kreative und Urheber stärkt und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringt. Unser Ziel ist es, einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen. Wir wollen sie bei der legitimen Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts kann nur im Dialog und nicht gegeneinander gelingen.<span id="more-4128"></span></p>
<p>1. Die SPD steht für ein modernes Urheberrecht, das den Anforderungen der digitalen Welt Rechnung trägt. Auch im Zeitalter des Internet benötigt geistiges Eigentum angemessenen Schutz – national und international. Die gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet verstehen wir zugleich als Chance, kulturelle Teilhabe und Vermittlung, Demokratie, aber auch Vermarktung und Verbreitung kultureller Angebote zu verbessern. Kreativität und Ideen sind wesentliche Voraussetzungen einer lebendigen Kultur- und Kreativwirtschaft, die ein Motor für Innovationen in Deutschland ist. Wir wollen, dass Autoren, Künstler, Kulturschaffende in Film-, Musik-, Buch- und anderen Branchen ihre kreative und künstlerische Arbeit auch künftig im Internet vermarkten können.</p>
<p>2. Für ein funktionsfähiges Urheberrecht ist es unerlässlich, eine Balance zwischen den beteiligten Akteuren herzustellen. Sie muss darauf ausgerichtet bleiben, einen gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern zu schaffen, um so die Legitimationskrise des Urheberrechts zu stoppen. Darüber hinaus müssen auch die Verteilungsfragen innerhalb der Kreativwirtschaft thematisiert werden.</p>
<p>3. Das Einkommen des Urhebers aus der kommerziellen Verwertung seiner Werke muss fair und angemessen sein. Die SPD tritt dafür ein, den Urheber im Verhältnis zum Verwerter zu stärken. Das seit 10 Jahren geltende Urhebervertragsrecht soll die strukturell schwächere Position des Urhebers in den Vergütungsverhandlungen mit dem Verwerter ausgleichen. Damit das in der Praxis gelingt, müssen die im Gesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen wirksamer gestaltet und um effektive Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden.</p>
<p>4. Das Internet hat die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben vereinfacht, aber auch die Verletzung von Urheberrechten erleichtert. Nutzer können frei und ungehindert auf geschützte Inhalte im Internet zugreifen – legal und illegal. Dies erfordert gleichermaßen Maßnahmen zur Aufklärung und die Vermittlung von Akzeptanz für den Wert geistigen Eigentums sowie effektive Maßnahmen zu dessen Schutz. Zugleich müssen Modelle entwickelt werden, die einfach und nutzerfreundlich eine legale Nutzung geschützter Inhalte ermöglichen und auch den Nutzern Rechtssicherheit bieten. Die Entwicklung legaler kommerzieller Geschäftsmodelle sollte daher unterstützt und vorangetrieben werden. Bestehende attraktive Geschäftsmodelle sind zugleich ein Beleg dafür, dass die Nutzer bereit sind, für derartige Angebote zu zahlen. Auch Modelle der freiwilligen Lizensierung, wie sie beispielsweise die Organisation Creative Commons (CC) in ihren Lizenzvertragsmustern vorschlägt, können eine nutzerfreundliche Möglichkeit unbürokratischer Rechteeinräumung darstellen und sollten gefördert werden.</p>
<p>5. Eine allgemeine, pauschale Kulturflatrate ist als Modell, Urhebern eine Vergütung aus der nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken zu gewähren, keine geeignete Lösung. Denn eine solche Zwangsabgabe würde zu einer erheblichen Belastung auch derjenigen führen, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen. Sie ist im Übrigen mit einer Legalisierung der massenhaften unerlaubten nichtkommerziellen Nutzung digitaler Werke verbunden und entzieht dem Urheber damit die Befugnis, über die Nutzung seines Werkes selbst zu entscheiden. Schwierig ist es auch, eine gerechte Verteilung des Aufkommens an die Künstler, die sich an den Downloadzahlen orientieren müsste, zu gewährleisten. Demgegenüber begrüßt die SPD Modelle, die sich auf die Lizensierung von Musik beziehen. Wir können uns solche Modelle auch für andere digitale Inhalte vorstellen.</p>
<p>6. Das System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ist ein wichtiges Element zur Sicherung der kulturellen Vielfalt und ist auch im europäischen Kontext weiterzuentwickeln. Das bedeutet aber zugleich, dass die Verwertungsgesellschaften ihren Verpflichtungen zur Transparenz und zur Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke besser als bisher nachkommen sowie die Kreativen gerecht am Erlös beteiligen.</p>
<p>7. Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. Sie dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Grundrechten, insbesondere nicht im Recht auf in- formationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis unverhältnismäßig beschränken. Eine flächendeckende Inhaltefilterung des Datenstroms oder eine Sperrung des Internetzugangs lehnen wir ebenso ab wie die Einführung eines Warnhinweismodells. Die SPD spricht sich gegen jede Form eines staatlichen two- oder three-strikes-Modells und gegen eine rein private Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen aus.</p>
<p>8. Um dem Akzeptanzverlust des Urheberrechts entgegenzutreten, muss die Rechtsdurchsetzung effektiv, aber verhältnismäßig sein. Geringfügige Rechtsverletzungen oder die Inanspruchnahme von Anschlussinhabern als Störer für das rechtswidrige Verhalten Dritter dürfen private Internetnutzer nicht an den Rand des finanziellen Ruins treiben. Abmahnungen, deren eigentliches Ziel nicht mehr die an sich legitime Rechtsverfolgung, sondern eher ein lukratives Geschäftsmodell für eine kleine Gruppe von Anwälten ist, müssen eingeschränkt werden. Dem Abmahnmissbrauch muss Einhalt geboten werden. Die SPD tritt deshalb für eine effektive Begrenzung des Streitwerts bei einmaligen, geringfügigen Urheberrechtsverstößen ein.</p>
<p>9. Die Erfahrungen mit den Sharehostern kino.to und megaupload.com zeigen, dass Plattform- betreiber, deren Geschäftsmodelle auf die massenhafte Verletzung geistigen Eigentums aus- gerichtet sind, schon heute wirksam bekämpft werden können. Dennoch müssen die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern überprüft und insoweit neu justiert werden, als es Rechteinhabern schneller als bisher und auch auf internationaler Ebene möglich sein muss, urheberrechtsverletzende Inhalte in einem geordneten und rechtsstaatlichen Verfahren von den Seiten eines Internetanbieters entfernen zu lassen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass auf Seiten mit eindeutig urheberrechtsverletzenden Inhalten legal keine Werbeeinnahmen generiert werden dürfen.</p>
<p>10. Presseverleger sollen die unautorisierte Verwendung ihrer Presseerzeugnisse durch Dritte (z.B. News-Aggregatoren, Harvester) effizient verfolgen können. Ob es hierfür gesetzlicher Änderungen bedarf, ist zu prüfen. Von einer besseren Durchsetzung der Rechte für journalistische Inhalte könnten nicht zuletzt auch die Urheber profitieren. Die Einführung eines eigenen Leistungsschutzrechts in der derzeit diskutierten Form ist dazu aber nicht erforderlich. Denn freier Informationsfluss und die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen (oder Blogs und sozialen Netzwerken) ermöglichen erst das Auffinden von Informationen im Internet. Wir wollen nicht, dass dies durch den Schutz von Wortbeiträgen – unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe – beeinträchtigt wird.</p>
<p>11. Die SPD steht für ein wissenschafts- und bildungsfreundliches Urheberrecht. Dafür müssen die Rahmenbedingungen angepasst werden. Wir brauchen ein Zweitverwertungsrecht für wis- senschaftliche Autoren, die ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z.B. auf den Seiten der Hochschule zugänglich machen wollen. Wir treten außerdem für eine Überprüfung der Bildungs- und Wissenschaftsschranken ein. Insbesondere die Intranetnutzung in Schulen und Hochschulen muss dauerhaft auf eine rechtssichere Grundlage gestellt und die Schrankenbestimmung für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung entfristet werden.</p>
<p>12. Die Digitalisierung von kulturellen Werken ist ein Baustein für den Erhalt und das Zugänglichmachen des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. Rechtsunsicherheit bei der Digitalisierung entsteht jedoch dann, wenn der Urheber bzw. seine Erben oder der Rechteinhaber nicht mehr auffindbar sind. Hat eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber ergeben, dass dieser nicht feststellbar ist, soll gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung die Lizensierung durch Verwertungsgesellschaften ermöglicht werden. Auf diese Weise können verwaiste oder vergriffene Bücher online zugänglich erhalten werden, die sonst aus dem kulturellen Bewusstsein zu verschwinden drohen.</p>
<p>Mitglieder des Arbeitskreises Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion unter der Leitung von Burkhard Lischka MdB (rechtspolitischer Sprecher) sind: Christine Lambrecht MdB (stellvertretende Fraktionsvorsitzende), Brigitte Zypries MdB (Justiziarin und stv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Sonja Steffen MdB (Berichterstatterin Urheberrecht im Petitionsausschuss), Marianne Schieder MdB, Siegmund Ehrmann MdB (Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien), Martin Dörmann MdB (medienpolitischer Sprecher), Lars Klingbeil MdB (netzpolitischer Sprecher), René Röspel MdB (Berichterstatter Urheberrecht im Ausschuss für Bildung und Forschung), Johannes Kahrs MdB (Vorsitzender der Projektgruppe Urheberrecht in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“)</p>
<p>Berlin, 21. Mai 2012</p>
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		<title>Nachrichtenagentur dapd entschuldigt sich bei Jens Weinreich für &#8216;Versehen&#8217;</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 20:08:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir hatten heute früh über die Abmahnung des Sportjournalisten Jens Weinreich durch eine Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Nachrichtenagentur dapd berichtet. Diese warf ihm eine Urheberrechtsverletzung in seinem Blog vor und verlangte Schadensersatz. Weinrich hatte den entsprechenden Beitrag nach Eingang des Schreibens gelöscht. Er ärgerte sich aber darüber, dass eine Lizenzgebühr bei der Berechnung des geforderten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir hatten heute früh über die Abmahnung des Sportjournalisten Jens Weinreich durch eine Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Nachrichtenagentur dapd <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/03/13/nachrichtenagentur-dapd-droht-sportjournalist-jens-weinrich-mit-klage/">berichtet</a>. Diese warf ihm eine Urheberrechtsverletzung in seinem Blog vor und verlangte Schadensersatz. Weinrich hatte den entsprechenden Beitrag nach Eingang des Schreibens gelöscht. Er ärgerte sich aber darüber, dass eine Lizenzgebühr bei der Berechnung des geforderten Schadensersatzes zu Grunde gelegt wurde, die weit über dem lag, was die Nachrichtenagentur, laut Kritik des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) aus dem vergangenen Jahr, ihren freien Journalisten zahle.</p>
<p>Nun hat die dapd einen Rückzieher gemacht. Weinreich schreibt dazu in seinem Blog:</p>
<blockquote><p>Ich habe am Nachmittag zwei Emails aus dem dapd-Office erhalten. Demnach ist die Schadenersatzforderung gegen mich, über die ich heute morgen berichtet habe, gegenstandslos. Gut so.</p></blockquote>
<p>Und weiter:</p>
<blockquote><p>Es ist von einem Versehen die Rede, eine Entschuldigung gab es auch. Leider möchte der dapd-Verantwortliche, der sich am Morgen erstmals telefonisch bei mir gemeldet hatte, nicht, dass ich seine Emails veröffentliche. Er möchte auch nicht zitiert werden. Das finde ich sehr schade, weil ich seine Sätze im Grunde – in meinem Fall – als durchaus nachvollziehbar empfunden habe. Das muss ich aber, leider, respektieren.</p></blockquote>
<p>Weinrich hat in seinem Blog eine <a href="http://www.jensweinreich.de/2012/03/13/dapd-sagt-schadenersatzforderung-gegenstandslos/?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=twitter&amp;utm_campaign=Feed%3A+jensweinreich%2FGEtX+%28jens+weinreich%29">ausführliche Bewertung des Vorganges</a>, ergänzt durch weitere Aspekte der Diskussion um die Praxis des Urheberrechts, veröffentlicht.</p>
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		<title>Schwarzer Tag für das Urheberrecht &#8211; Lobbyismus setzt sich vorerst durch</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 06:06:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gestern hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung getagt. Die Anwesenden haben sich entschieden, dass der Gesetzentwurf zum 3.Korb bald kommen soll. In diesem Gesetzentwurf befinden sich Regelungen zur Neueinführung des sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Seit zwei Jahren warnen nahezu sämtliche Experten vor der Einführung dieses Leistungsschutzrechtes. je nach Standpunkt des Betrachters hätte diese Urheberrechtsverschärfung massive Auswirkungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung getagt. Die Anwesenden haben sich entschieden, dass der Gesetzentwurf zum 3.Korb bald kommen soll. In diesem Gesetzentwurf befinden sich Regelungen zur Neueinführung des sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Seit zwei Jahren warnen nahezu sämtliche Experten vor der Einführung dieses Leistungsschutzrechtes. je nach Standpunkt des Betrachters hätte diese Urheberrechtsverschärfung massive Auswirkungen auf die Online-Wirtschaft, auf Blogs und den Umgang mit Überschriften und Links zu und mit digital verfügbaren Informationen. Bislang ist noch offen, was am Ende genau in diesem Gesetz stehen wird. Klar ist aber, sollte eine solche Einführung tatsächlich den Gesetzgebungsprozess erfolgreich meistern, wäre dies ein Kniefall der Bundesregierung vor den Lobbybemühungen der deutschen Presseverlage. Und dies bar jeder Kenntnis.</p>
<p>Im <a href="http://docs.dpaq.de/353-koalitionsrundenergebnisse.pdf">Protokoll</a> des Koalitionsausschusses vom 04. März heißt es:</p>
<blockquote><p>2. Urheberschutz &#8211; Leistungsschutzrecht für Presseverlage<br />
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter ge- stellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeug- nissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.<br />
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finan- zielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.<br />
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.</p></blockquote>
<p>Bis heute ist völlig ungeklärt, welche wirtschaftlichen Folgen die Einführung eines solchen massiven Eingriffs in den Markt hätte. Es existiert bis heute keine wirtschaftliche Folgeabschätzung. Der Entwurf soll sich nach dem Wunsch der Zeitungsverleger insbesondere gegen Google News richten. Natürlich kann man diskutieren, wie kooperative Beteiligungsmodelle zwischen verschiedenen Playern im digitalen Sektor aussehen können. Ein gesetzlicher Zwang ist aber ein verheerender Schritt.</p>
<p>Zudem drohen durch die im Urheberrecht sehr weit gefasste &#8220;Gewerblichkeitsschwelle&#8221; auch Blogs und eine Vielzahl von anderen Angeboten in eine neue Kostenpflichtigkeit zu fallen. Da hilft es nichts, wenn die KOA im Protokoll vermerken lässt, &#8220;die private Nutzung von Presseerzeugnissen wird nicht vergütungspflichtig&#8221;. In der Praxis wird völlig offen sein, ob beispielsweise ein Flattr-Button auf der Website schon die Gewerblichkeit positiv indiziert. Das sollen dann die Gerichte entscheiden? Komplett offen ist je nach Ausgestaltung des Gesetzes auch, ob dadurch möglicherweise eine neue Abmahnindustrie geboren wird, oder wie die Umsetzung in der Praxis beispielsweise durch das Eintreiben des Geldes durch eine eventuell zu gründende Verwertungsgesellschaft aussehen soll.</p>
<p>Die gestrige Entscheidung des Koalitionsausschuss ist ein schwarzer Tag für das Urheberrecht und den Umgang mit verwandten Schutzrechten in Deutschland. Die Entscheidung ist rückwärtsgewandt, brandgefährlich und zeigt auf beeindruckende Weise die Macht der Presseverlage über die Vernunft und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition.</p>
<p>Es bleibt zu hoffen, dass die Bundestagsabgeordneten diesen Pläne und dem tolldreisten Lobbyismus der Presseverlage im bald folgenden Gesetzgebungsprozess Einhalt gebieten. Selbst aus den Reihen der Abgeordneten der Regierungskoalition gibt es dazu ersten Widerstand.</p>
<p>Alle Informationen zu den Plänen und Diskussionen rund um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage gibt es auf der <a href="http://irights.info/index.php?q=Leistungsschutzrecht&#038;Kategorie=Recht">Sonderseite von iRights.info</a> und auch bei der <a href="http://leistungsschutzrecht.info/">Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL)</a> [Disclaimer: Ich bin dort ebenfalls dabei].</p>
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		<title>Ausgewählte Gäste: BMWi präsentiert Ergebnisse der Warnhinweis-Studie</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/02/24/ausgewahlte-gaste-bmwi-prasentiert-ergebnisse-der-warnhinweis-studie/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 10:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 03.02. hat Prof. Schwartmann von der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die &#8220;Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen&#8221; vorgelegt. Diese enthält hoch umstrittene Vorschläge zur Umsetzung von Warnhinweis- und Two-Strikes-Modellen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 03.02. hat Prof. Schwartmann von der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die &#8220;<a href="http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=474202.html">Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen</a>&#8221; vorgelegt. Diese enthält hoch umstrittene Vorschläge zur Umsetzung von Warnhinweis- und Two-Strikes-Modellen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet in Deutschland.</p>
<p>In der entsprechenden <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=474200.html">Pressemeldung</a> des BMWi hieß es dazu:</p>
<blockquote><p>Die Studie untersucht außerdem ein so genanntes &#8220;vorgerichtliches Warnhinweismodell&#8221;, bei dem im Falle einer Urheberrechtsverletzung dem Anschlussinhaber vom Zugangsanbieter ein Warnhinweis geschickt wird und bei wiederholtem Verstoß dem Rechteinhaber Auskunft über den Anschlussinhaber erteilt werden kann.</p></blockquote>
<p>Die Digitale Gesellschaft hat als Reaktion dazu einen &#8220;<a href="http://digitalegesellschaft.de/2012/02/schattenbericht-zur-warnhinweis-studie-warnmodelle-sind-unsinnig-und-gefahrlich/">Schattenbericht zur Warnhinweis-Studie: &#8220;Warnmodelle sind unsinnig und gefährlich</a>&#8221; veröffentlicht. </p>
<p>Das BMWi veranstaltet nun am <strong>15. März 2012</strong> im Rahmen des &#8220;Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie&#8221; eine Präsentation der Studienergebnisse. Eingeladen sind als Teilnehmer des Wirtschaftsdialogs &#8220;Rechteinhaber und Diensteanbieter&#8221;. Offen ist, ob Verbrauchern und Nutzern die Ergebnisse ebenfalls präsentiert und mit Ihnen diskutiert werden. Da letztgenannte Gruppe die potentiell Leidtragenden einer solchen Regelung sind, ist dies überfällig.</p>
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		<title>Keine Abmahnwelle wegen Megaupload (auch, wenn die Bild das schreibt)</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 13:11:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsdurchsetzung im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Kim Schmitz]]></category>
		<category><![CDATA[Megaupload]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Zeitung mit den großen Buchstaben faselt mal wieder ein Ahnungsloser von einer Abmahnwelle, die angeblich auf deutsche Nutzer zurollt, weil die US-Behörden Megaupload hochgehen ließen: Aufruhr im Internet: Nach der Schließung von Kim Schmitz&#8217; (37) Daten-Tauschbörse „Megaupload“ schwappt eine Abmahnwelle so hoch wie noch nie durch Deutschland! Der Grund: Internet-Piraterie mit Kinofilmen, Musik, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Zeitung mit den großen Buchstaben faselt mal wieder ein Ahnungsloser von einer Abmahnwelle, die angeblich auf deutsche Nutzer zurollt, weil die US-Behörden Megaupload hochgehen ließen:</p>
<blockquote><p>Aufruhr im Internet: Nach der Schließung von Kim Schmitz&#8217; (37) Daten-Tauschbörse „Megaupload“ schwappt eine Abmahnwelle so hoch wie noch nie durch Deutschland! Der Grund: Internet-Piraterie mit Kinofilmen, Musik, Spielen, Pornos…</p></blockquote>
<p>Da das völliger Unsinn ist, gibt&#8217;s hier auch keinen Belohnungslink. Wer den Quatsch wirklich lesen will, kann ja gugeln. Dankenswerter Weise hat Udo Vetter bereits in <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/30/was-megaupload-kunden-befrchten-mssen/">seinem Blog</a> beschrieben, warum die Einschätzung der Bild Humbug ist: <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/30/was-megaupload-kunden-befrchten-mssen/">Was Megaupload-Kunden befürchten müssen</a>. Kurzfassung: nicht viel.</p>
<p>Was aber tun, wenn doch eine Abmahnung kommt (auch aus anderen Gründen)? Hier gibt&#8217;s Informationen dazu (auf die man vertrauen kann) von uns:<a href="http://irights.info/index.php?q=node/1852&amp;Kategorie=Recht"> Post vom Anwalt: Was tun?</a></p>
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		<title>Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Urheberrecht erschienen</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 18:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Soeben ist der 121 Seiten starke Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema Urheberrecht erschienen (PDF, 2,9 MB). Eine Einschätzung dazu haben wir noch nicht, aber es wird interessant sein zu lesen, wie der Bericht die Diskussionen und Debatten zu einem Thema zusammenfasst, das auch in der Enquete selber heftig umstritten war. Hier einige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Soeben ist der 121 Seiten starke <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/078/1707899.pdf">Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema Urheberrecht</a> erschienen (PDF, 2,9 MB). Eine Einschätzung dazu haben wir noch nicht, aber es wird interessant sein zu lesen, wie der Bericht die Diskussionen und Debatten zu einem Thema zusammenfasst, das auch in der Enquete selber heftig umstritten war. Hier einige Erinnerungen daran:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Enquete-Kampfzone-Urheberrecht-1203327.html">Internet-Enquete: Kampfzone Urheberrecht</a> (07.03.2011)</li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestags-Enquete-verabschiedet-Empfehlungen-zum-Urheberrecht-1272363.html">Bundestags-Enquete verabschiedet Empfehlungen zum Urheberrecht</a> (04.07.2011)</li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Enquete-streitet-um-Gutachtenvergabe-1362438.html">Internet-Enquete streitet um Gutachtenvergabe</a> (17.10.2011)</li>
</ul>
<p>iRights.info-Mitgründer Matthias Spielkamp war am 29.11.2010 als Experte zur Anhörung zur Zukunft des Urheberrechts geladen. Seine Antworten auf den umfangreichen Fragenkatalog haben wir damals in diesem Blog zur Diskussion gestellt:</p>
<p><a href="http://irights.info/?q=content/irightsinfo-ver%C3%B6ffentlicht-antworten-auf-enquete-fragen-zum-urheberrecht">iRights.info veröffentlicht Antworten auf Enquete-Fragen zum Urheberrecht</a></p>
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		<title>Neue Studie: &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; &#8211; Gutachter Till Kreutzer im Interview</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/13/neue-studie-verbraucherschutz-im-urheberrecht-gutachter-till-kreutzer-im-interview/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 May 2011 07:38:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am heutigen Freitag stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer Pressekonferenz die von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer geschriebene Studie &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; vor. Vorweg es enthält äußerst spannende Vorschläge für neue urheberrechtliche Regelungen, die erstmals die Interessen der Nutzer und Verbraucher umfangreich berücksichtigen. Um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen antwortet Till Kreutzer hier auf die wichtigsten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am heutigen Freitag stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer Pressekonferenz die von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer geschriebene Studie &#8220;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/2054">Verbraucherschutz im Urheberrecht</a>&#8221; vor. Vorweg es enthält äußerst spannende Vorschläge für neue urheberrechtliche Regelungen, die erstmals die Interessen der Nutzer und Verbraucher umfangreich berücksichtigen. Um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen antwortet Till Kreutzer hier auf die wichtigsten Fragen.</p>
<p><strong>Frage: Heute wird die von dir für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstellte Studie &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir sind gespannt, was steht also drin?</strong><br />
In der Studie werden die aus Sicht des Verbraucherschutzes drängensten Fragen untersucht. Die Studie besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält eine Analyse ausgewählter Aspekte im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Urheberrecht (z.B. zur Kopiervergütung, Kulturflatrate, User-Generated-Content usw.). In Teil 2 werden konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet, wie Defizite durch nationale oder EU-rechtliche Neuregelungen behoben werden können.</p>
<p><strong>Aufgrund deiner Analyse, welches sind die größten Probleme im Urheberrecht wenn man die Interessen der Verbraucher ins Visier nimmt?</strong><br />
Ein großes Problem ist der kreative Umgang der sogenannten &#8220;Prosumer&#8221; mit urheberrechtlich geschütztem Material in eigenen Schöpfungen, wie Mash-Ups, Remixes, Home Videos etc. Nach der Untersuchung sind solche Kulturtechniken in der Regel untersagt, wenn der Nutzer nicht alle Rechte an den einbezogenen Inhalten &#8220;klärt&#8221;. Eine Rechteklärung ist aber viel zu aufwändig und teuer, um von &#8220;Laien-Urhebern&#8221; oder auch professionellen Künstlern der Remix-Culture realisiert zu werden. Daher wird in der Studie eine gesetzliche Lösung in Form einer neuen Schrankenbestimmung für &#8220;transformatives Werkschaffen&#8221; vorgeschlagen, nach der solche Handlungen per Gesetz zulässig sind. Eine solche Regelung müsste zunächst im europäischen Recht verankert werden.</p>
<p><span id="more-2887"></span></p>
<p>Ein weiteres drängendes Problem ist die Weiterveräußerung von unkörperlichen Werkexemplaren. Nach geltendem Recht ist es aufgrund des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes erlaubt, körperliche Werkexemplare (wie Musik-CDs oder Blueray-Discs) weiterzuverkaufen, wenn sie im regulären Handel erworben wurden. Für unkörperliche Kopien, wie z.B. Musikdownloads von iTunes oder eBooks, gilt das allerdings nicht. Da der Handel sich zunehmend auf den Online-Vertrieb verlegt, stellt sich die Frage, mit welcher Begründung die Erwerber auf dem Markt mit unkörperlichen Werken schlechter behandelt werden können, als beim Erwerb und Weiterverkauf von Tonträgern oder Büchern. M.E. gibt es hierfür keine Rechtfertigung, so dass in der Studie eine (europäische) Regelung vorgeschlagen wird, mit der den rechtmäßigen Erwerbern von urheberrechtlich geschütztem Material eine &#8220;allgemeine Weiterveräußerungsbefugnis&#8221; eingeräumt wird, die unabhängig davon gilt, ob die Kopie körperlich oder unkörperlich ist.</p>
<p>Weitere wichtige Problemfelder liegen bei der Privatkopierregelung, die nach den letzten Gesetzesreformen so kompliziert geworden ist, dass sie kein Verbraucher mehr verstehen kann. Auch die Abmahngebühren bei Tauschbörsenfällen und anderen Urheberrechtsverletzungen im Internet sind nach wie vor ein drängendes gesellschaftliches Problem. Zu diesen beiden Bereichen werden ebenfalls Neuregelungen vorgeschlagen.</p>
<p><strong>Überlagert diese Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher nicht die der Urheber? Es heißt doch &#8220;Urheberrecht&#8221;? Oder siehst du da vergleichbare Interessen?</strong><br />
Zum einen ist es normal, dass das Urheberrecht zwischen kollidierenden Interessen abwägen muss. Wenn Interessen von Verbrauchern als wichtiger einzustufen sind als die der Urheber (und der Verwertungswirtschaft), muss ihnen Vorrang gewährt werden. Das gebietet schon die Verfassung. Zum anderen ist es keineswegs so, dass die Interessen von Nutzern und Urhebern generell gegenläufig sind. Im Gegenteil: Jeder Urheber ist gleichzeitig Nutzer, meist auch umgekehrt. Das zeigt sich deutlich am Thema transformative Werknutzung. Die meisten Urheber bedienen sich bei ihren Schöpfungen auch der Werke anderer (in unterschiedlichem Maß und unterschiedlicher Ausprägung). Die von mir vorgeschlagene Regelung ähnelt dem Zitatrecht, ist hiermit verwandt. Dass solche Nutzungen zulässig sind, dient gleichermaßen den Urhebern wie den Nutzern.</p>
<p><strong>Welche Aspekte berücksichtigst du, die bislang noch nicht oder viel zu selten in der Diskussion um die Neugestaltung des Urheberrechts gefallen sind?</strong><br />
Die oben genannten Aspekte des transformativen Werkschaffens und der Weiterveräußerungsbefugnis werden bislang noch kaum diskutiert. Zu letzterem gibt es zwar Rechtsprechung, die sich aber nur auf den Sonderfall der &#8220;Gebrauchtsoftware&#8221; im Unternehmenseinsatz bezieht. Über das gleich gelagerte Verbraucherschutzthema wird dagegen ersichtlich nicht diskutiert. Ein weiterer wichtiger Punkt, der in der Untersuchung einen bedeutenden Stellenwert einnimmt, ist die Frage nach der vertraglichen Abdingbarkeit von urheberrechtlichen Nutzungsfreiheiten. Werden digitale Werkexemplare online vertrieben, geschieht dies heute fast immer unter Einsatz von Nutzungs- oder Lizenzbestimmungen, mit anderen Worten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen legen die Anbieter fest, was der Erwerber mit seiner Musik, seinen Filmen oder Computerspielen machen darf und was nicht.</p>
<p>Die Anbieter gestalten ihre Vertragsbedingungen natürlich so aus, dass sie selbst hieraus den (vermutet) größtmöglichen Nutzen ziehen. Gesetzlich gewährte Nutzerbefugnisse wie die Privatkopierregelung werden hierin oft eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. Nach geltendem Recht ist das möglich, was zu einer Art Privatisierung des urheberrechtlichen Interessenausgleichs führt. In der Studie schlage ich vor &#8211; um diesen Effekt zu verhindern, der sich allein zulasten der Nutzer und Verbraucher auswirkt &#8211; urheberrechtliche Schrankenbestimmungen wie die Privatkopie &#8220;unabdingbar&#8221; auszugestalten. Würde dem gefolgt, wären Regelungen, die Privatkopien verbieten oder einschränken unwirksam und müssten nicht beachtet werden.</p>
<p><strong>Was würde die Umsetzung deiner Vorschläge in der Praxis bedeuten?</strong><br />
In vielerlei Hinsicht würde hiermit dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Zeiten, Nutzungsgewohnheiten, Verwertungsmethoden und Märkte mit kulturellen und Unterhaltungsgütern ändern. Die bislang sehr schlechte Position der Nutzer und Verbraucher würde hierdurch gestärkt, es würde mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit geschütztem Material (gerade im Internet) hergestellt und die verbraucherrelevanten Regelungen im Urheberrecht würden deutlich vereinfacht.</p>
<p><strong>Was passiert nun mit der Studie? Wird diese auch dem Gesetzgeber für die anstehenden Beratungen des Referentenentwurfs für den 3. Korb und den darauf folgenden Gesetzgebungsprozeß vorgelegt?</strong><br />
Die Studie wird veröffentlicht werden (online) und auch gezielt an interessierte Kreise verschickt. Es wäre schön, wenn sie Denkanstöße oder sogar Aktivitäten von Seiten der Politik hervorrufen würde.</p>
<p>Danke für die Beantwortung der Fragen!</p>
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		<item>
		<title>GVU: “Wir waren’s nicht, also bitte seriös mit den Tatsachen umgehen!” Machen wir gern.</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/17/gvu-war-warens-nicht-also-bitte-serios-mit-den-tatsachen-umgehen-machen-wir-gern/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 13:06:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Symposium Verbotene Filme]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Video]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Freitag haben wir auf unserer Seite auf das Symposium „Verbotene Filme“ hingwiesen, das iRights.info und Deutsche Kinemathek  gemeinsam am 9. und 10. September 2010 in Berlin veranstalten werden. Stars der internationalen Mashup-Szene treffen dort auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag haben wir auf unserer Seite auf das <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1864">Symposium „Verbotene Filme“ hingwiesen</a>, das iRights.info und Deutsche Kinemathek  gemeinsam am 9. und 10. September 2010 in Berlin veranstalten werden. Stars der internationalen Mashup-Szene treffen dort auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten.</p>
<p>Eine interessante Mischung, zu deren Ankündigung der <a href="http://sixtus.cc/in-sachen-gvu">aktuelle Streit</a> zwischen der <a href="http://gvu.de">Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)</a> und den Filmemachern <a href="http://sixtus.cc/">Mario Sixtus</a> und <a href="http://www.alexanderlehmann.net/">Alexander Lehmann</a> passte. Filme von Sixtus und Lehmann waren vom Video-Hoster Vimeo vom Netz genommen worden. Anschließend waren Mails an die beiden verschickt worden, in denen Folgendes stand:</p>
<blockquote><p>This is to notify you that, as a result of a third-party notification by Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen claiming that the material is infringing, we have removed or disabled access to the material that appeared at http://www.vimeo.com/[hier die jeweiligen Video-IDs].</p></blockquote>
<p>Auf Deutsch:</p>
<blockquote><p>Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass, aufgrund einer Mitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, in der behauptet wird, das Material sei rechtsverletzend, wir Material entfernt oder unzugänglich gemacht haben, das sich hier befunden hat: http://www.vimeo.com/[hier die jeweiligen Video-IDs]</p></blockquote>
<p>Ganz abgesehen davon, dass die Formulierung im Englischen ähnlich furchtbar wie in der Übersetzung ist, sieht das recht eindeutig aus. Ebenso wie auf der Vimeo-Seite (Screenshot <a href="http://www.myce.com">via</a>):</p>
<p><a href="http://www.myce.com/news/creative-commons-content-unjustly-removed-in-anti-piracy-sweep-33172/"><img class="alignnone" title="Takedown Notice GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Vimeo" src="http://static.myce.com/images_posts/2010/08/Page-not-found-on-Vimeo_1281381677825.png" alt="Takedown Notice GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Vimeo" width="642" height="259" /></a></p>
<p>Das Pikante daran: Weder Sixtus noch Lehmann hatten fremde Rechte verletzt; die Filme waren sogar größtenteils unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht, die es explizit erlauben, sie weiter zu verbreiten.</p>
<p>Heise meldete im Artikel unter der Überschrift <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoportal-sperrte-Filme-wegen-falscher-GVU-Behauptungen-Update-1053410.html">Videoportal sperrte Filme wegen falscher GVU-Behauptungen</a> entsprechend</p>
<blockquote><p>Ein aktueller Fall zeigt einmal mehr, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) wenig zimperlich gegen vermeintliche Rechtsbrecher vorgeht. Per Mitteilung hatte sie am gestrigen Montag den Videohoster Vimeo dazu aufgefordert, eine Reihe von Filmdateien für den Zugriff zu sperren, weil die Verbreitung angeblich Urheberrechte Dritter verletzt.</p></blockquote>
<p>Wie zu erwarten war, ging es anschließend hin und her, auch ziemlich hoch: Der Fall schaffte es auf die <a href="http://digg.com/tech_news/Anti_Piracy_Failure_Takes_Down_Creative_Commons_Videos">Startseite von Digg</a>. Ein Desaster für die GVU.</p>
<p>Aber halt: Sie war es gar nicht! Sondern die Firma OpSec Security GmbH, die im Auftrag der GVU das Netz nach Filmen durchstöbert, die &#8211; vermeintlich oder tatsächlich &#8211; das Urheberrecht verletzen. Nur nicht in diesem Fall: Beim Vorgehen gegen Sixtus und Lehmann hat die OpSec Security GmbH ohne direkten Auftrag der GVU gehandelt. Zumindest war das die Aussage, auf die sich beide Unternehmen nach etwa einem Tag Bedenkzeit gegenüber Mario Sixtus einigen konnten.</p>
<p>Sixtus und Alexander Lehmann, die über ihren Anwalt Udo Vetter von  OpSec und GVU eine Unterlassungserklärung gefordert hatten, <a href="http://sixtus.cc/raubloscher-geben-unterlassungserklarung-ab">bekamen sie</a> entsprechend nur von der Firma OpSec Security GmbH. Denn, <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/12/losch-firma-gibt-unterlassungserklarung-ab/">so Vetter</a>:</p>
<blockquote><p>In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.</p></blockquote>
<p>Der Geschäftsführer der GVU, Dr. Matthias Leonardy, hat uns nun wiederholt per Mail &#8220;zum seriösen Umgang mit den Tatsachen&#8221; aufgefordert, die darin bestehe, von unserer &#8220;verzerrenden Darstellung&#8221; abzurücken und nicht länger zu schreiben, es handle sich um ein Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Sixtus und Lehmann. Leonardy schreibt:</p>
<blockquote><p>Wenn Sie sich mit dem Vorgang, den Sie in Bezug nehmen &#8212; die Löschung von Links zu online gestellten Filmbeiträgen der Autoren Sixtus und Lehmann &#8212; in der gebotenen Seriosität befasst hätten, hätten Sie zunächst festgestellt, dass  die GVU die Löschung weder selbst durchgeführt noch veranlasst hat. Auch wenn dies zunächst fälschlich medial so kolportiert wurde, ist dies zwischenzeitlich hinlänglich öffentlich richtiggestellt worden; auch Herr Sixtus selbst hat dieses aufgenommen: http://sixtus.cc/ .</p>
<p><span style="font-size: 13.3333px;">Ebenso unmissverständlich ist klargestellt worden, dass es sich bei den genannten Löschungen um einen bedauerlichen Irrtum gehandelt hat, der umgehend korrigiert wurde. Sie suggerieren stattdessen, es handle sich bei der Löschung um eine Freiheitsbedrohung gegen das Machen und Veröffentlichen von Filmen. Gemeint ist offenbar die Kunst-, Meinungs-, Presse, Berufs- und allgemeine Handlungsfreiheit der Filmschaffenden. Das kann man nur so interpretieren, als würde die GVU gezielt durch Löschungen o.ä. gegen Meinungen oder Kunstformen vorgehen. </span></p>
<p><span style="font-size: 13.3333px;">Indessen wissen Sie &#8211; oder sollten es zumindest wissen &#8211; dass die GVU keinerlei Kontrolle von Film- oder sonstigen Kreativ-Werken dahingehend vornimmt, ob der Inhalt der Werke selbst rechtskonform oder etwa (wem auch immer) &#8220;genehm&#8221; ist, sondern ausschließlich dahingehend, ob die Verbreitung Leistungsschutzrechte der GVU-Mitglieder verletzt.</span></p></blockquote>
<p>Wir haben daher die Formulierung von &#8221;Das Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann&#8221; geändert zu &#8220;Das Vorgehen der OpSec Security GmbH gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann&#8221;. Wir freuen uns natürlich, dass der GVU eine präzise Darstellung bei iRights.info am Herzen liegt, fragen uns allerdings gleichzeitig, ob Herr Leonardy bei <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,711263,00.html"><span style="color: #000000;">Spiegel Online</span></a>, <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoportal-sperrte-Filme-wegen-falscher-GVU-Behauptungen-Update-1053410.html"><span style="color: #000000;">Heise</span></a> und anderen auch schon vorstellig geworden ist, wo weiterhin vom Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher die Rede ist.</p>
<p>Erfreulicherweise haben sich Matthias Leonardy und Mario Sixtus bereit erklärt, den Fall bei der <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1864"><span style="color: #000000;">Abendveranstaltung des Symposiums</span></a> in der Berliner Homebase Lounge zu diskutieren. Wir sind gespannt auf eine erhellende Auseinandersetzung.</p>
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		<title>Klaus Graf: &#8220;Urheberrechtsfibel &#8211; nicht nur für Piraten&#8221; &#8211; eine Brandrede</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 16:45:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Urheberrecht muss reformiert werden &#8211; und zwar dringend &#8211; und zwar nicht nur um die Urheber zu stärken, sondern um die Balance zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern wieder ins Lot zu bringen. Gerade die Nutzer, die Verbraucher sind bei der letzten Reform des Urheberrechts abermals einseitig unter die Räder gekommen. Dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urheberrecht muss reformiert werden &#8211; und zwar dringend &#8211; und zwar nicht nur um die Urheber zu stärken, sondern um die Balance zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern wieder ins Lot zu bringen. Gerade die Nutzer, die Verbraucher sind bei der letzten Reform des Urheberrechts abermals einseitig unter die Räder gekommen. Dieser Ruf hallt nun schon beständig nicht nur durch die digitale Welt. Dazu sind bereits eine Vielzahl von Veröffentlichungen erschienen. Nun gibt es in der &#8220;Reihe Netzbürger&#8221; des Contumax Verlages ein neues eBook. Klaus Graf hat gewohnt zugespitzt die &#8220;Urheberrechtsfibel &#8211; nicht nur für Piraten&#8221; geschrieben. Er nimmt in dem 300 Seiten umfassenden Werk einmal das deutsche Urheberrecht auseinander. In der Ankündigung des Verlags heißt es: &#8220;Das deutsche Urheberrecht entspricht nicht mehr dem digitalen Zeitgeist, den Bedürfnissen der Netzbürgerinnen und Netzbürger. Nicht nur die Piratenpartei bezweifelt, dass es zukunftstauglich ist. Dieses Buch ist eine bissige Abrechnung mit dem Urheberrechtsgesetz, das den Text vom ersten bis zum letzten Paragraphen allgemeinverständlich erläutert und kritisch auseinander nimmt.&#8221;</p>
<p>Graf fordert nichts weniger als eine &#8220;Abrüstung des Urheberrechts&#8221;. Nach seinen vorgeschlagenen Streichungen und Straffungen des Gesetzestextes könnten bis zu 100 Paragraphen wegfallen. Darüber hinaus greift er berechtigterweise den kaum noch verständlichen Gesetzestext an und verlangt eine sprachliche Neugestaltung, die auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich ist. Auch dürfe die Reformierung des Urheberrecht als immer wichtiger werdendes alltägliches Recht nicht alleine den Juristen überlassen werden. Dazu Graf: &#8220;Bei der Fortbildung des Urheberrechts muss der Einfluss der Juristen zurückgedrängt werden. Es mehren sich auch unter ihnen kritische Stimmen, aber der Chor als Ganzes singt immer noch ausschließlich ein stockkonservatives Lied, das sich zwar urheberfreundlich gibt, aber im Grunde nur verwerterfreundlich ist.&#8221;</p>
<p>Das Buch ist keine wissenschaftliche Publikation, es ist eine Brandrede. Voller Wut, voller Zuspitzung aber auch voll von berechtigter Kritik. Deswegen sollte man es gelesen haben. Klaus Graf ist Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH Aachen und betreibt das Blog <a href="http://archiv.twoday.net/">&#8220;Archivalia&#8221;</a>.</p>
<p>Das eBook <a href="http://ebooks.contumax.de/nb">&#8220;Urheberrechtsfibel &#8211; nicht nur für Piraten&#8221;</a> kann für 19,90 Euro beim Contumax Verlag bestellt werden. Es steht gleichzeitig auch als kostenloser Download unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung &#8211; Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) bereit.</p>
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		<title>Verbraucherzentrale Sachsen berät bei Abmahnungen</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 07:35:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Hier die Pressemitteilung: Immer mehr Verbraucher erhalten von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Musik, Hörbücher, Filme, Spiele oder Bilder im Internet zum Download angeboten haben. Aus diesem Grund werden die Betroffenen innerhalb einer extrem kurzen Frist aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und für den Urheberrechtsverstoß einen drei- bis vierstelligen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier die <a href="http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ125135443812937/link602011A.html">Pressemitteilung</a>:</p>
<blockquote><p>Immer mehr Verbraucher erhalten von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Musik, Hörbücher, Filme, Spiele oder Bilder im Internet zum Download angeboten haben. Aus diesem Grund werden die Betroffenen innerhalb einer extrem kurzen Frist aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und für den Urheberrechtsverstoß einen drei- bis vierstelligen Betrag zu begleichen.</p>
<p>&#8220;Heutzutage ist es möglich, fast alles aus dem Internet zu erhalten, doch nicht alles ist legal&#8221;, warnt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ist so gut wie nie erlaubt, aber selbst das bloße Herunterladen kann gegen das Urheberrecht verstoßen.</p>
<p>&#8220;Viele Betroffene wissen noch nicht einmal, um welche Downloads es sich überhaupt handelt und haben noch niemals etwas aus dem Internet heruntergeladen oder gar etwas angeboten&#8221;, sagt Scharf. Oft wird der Internetanschluss durch die Kinder oder Enkel genutzt, die diese Urheberrechtsverletzungen begangen haben könnten. Bei einem drahtlosen Internetzugang (W-LAN) kommen auch unbekannte Dritte für den Missbrauch in Betracht. Die Abmahnung erhält aber zunächst immer der Inhaber des Internetanschlusses. Inwieweit dieser überhaupt für Urheberrechtsverstöße anderer Nutzer haftet, wird bislang von den Gerichten nicht einheitlich beurteilt.</p>
<p>&#8220;Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte diese und die gesetzten Fristen ernst nehmen, jedoch keinesfalls ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben&#8221;, rät Scharf. Betroffene Verbraucher holen sich vorher am besten fachlichen Rat ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet als neues Beratungsangebot seit kurzem juristische Unterstützung an, wenn jemand eine entsprechende Abmahnung erhalten hat. Ein Beratungstermin kann montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbart werden.</p></blockquote>
<div class="zemanta-pixie"><img class="zemanta-pixie-img" src="http://img.zemanta.com/pixy.gif?x-id=47def552-c144-80be-a2b0-6f3ad77fb6fa" alt="" /></div>
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