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	<title>iRights.info - Blog &#187; Abmahnungen</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
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		<title>Keine Abmahnwelle wegen Megaupload (auch, wenn die Bild das schreibt)</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 13:11:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsdurchsetzung im Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Kim Schmitz]]></category>
		<category><![CDATA[Megaupload]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Zeitung mit den großen Buchstaben faselt mal wieder ein Ahnungsloser von einer Abmahnwelle, die angeblich auf deutsche Nutzer zurollt, weil die US-Behörden Megaupload hochgehen ließen: Aufruhr im Internet: Nach der Schließung von Kim Schmitz&#8217; (37) Daten-Tauschbörse „Megaupload“ schwappt eine Abmahnwelle so hoch wie noch nie durch Deutschland! Der Grund: Internet-Piraterie mit Kinofilmen, Musik, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Zeitung mit den großen Buchstaben faselt mal wieder ein Ahnungsloser von einer Abmahnwelle, die angeblich auf deutsche Nutzer zurollt, weil die US-Behörden Megaupload hochgehen ließen:</p>
<blockquote><p>Aufruhr im Internet: Nach der Schließung von Kim Schmitz&#8217; (37) Daten-Tauschbörse „Megaupload“ schwappt eine Abmahnwelle so hoch wie noch nie durch Deutschland! Der Grund: Internet-Piraterie mit Kinofilmen, Musik, Spielen, Pornos…</p></blockquote>
<p>Da das völliger Unsinn ist, gibt&#8217;s hier auch keinen Belohnungslink. Wer den Quatsch wirklich lesen will, kann ja gugeln. Dankenswerter Weise hat Udo Vetter bereits in <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/30/was-megaupload-kunden-befrchten-mssen/">seinem Blog</a> beschrieben, warum die Einschätzung der Bild Humbug ist: <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/30/was-megaupload-kunden-befrchten-mssen/">Was Megaupload-Kunden befürchten müssen</a>. Kurzfassung: nicht viel.</p>
<p>Was aber tun, wenn doch eine Abmahnung kommt (auch aus anderen Gründen)? Hier gibt&#8217;s Informationen dazu (auf die man vertrauen kann) von uns:<a href="http://irights.info/index.php?q=node/1852&amp;Kategorie=Recht"> Post vom Anwalt: Was tun?</a></p>
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		<item>
		<title>Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Urheberrecht erschienen</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 18:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Soeben ist der 121 Seiten starke Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema Urheberrecht erschienen (PDF, 2,9 MB). Eine Einschätzung dazu haben wir noch nicht, aber es wird interessant sein zu lesen, wie der Bericht die Diskussionen und Debatten zu einem Thema zusammenfasst, das auch in der Enquete selber heftig umstritten war. Hier einige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Soeben ist der 121 Seiten starke <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/078/1707899.pdf">Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Thema Urheberrecht</a> erschienen (PDF, 2,9 MB). Eine Einschätzung dazu haben wir noch nicht, aber es wird interessant sein zu lesen, wie der Bericht die Diskussionen und Debatten zu einem Thema zusammenfasst, das auch in der Enquete selber heftig umstritten war. Hier einige Erinnerungen daran:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Enquete-Kampfzone-Urheberrecht-1203327.html">Internet-Enquete: Kampfzone Urheberrecht</a> (07.03.2011)</li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestags-Enquete-verabschiedet-Empfehlungen-zum-Urheberrecht-1272363.html">Bundestags-Enquete verabschiedet Empfehlungen zum Urheberrecht</a> (04.07.2011)</li>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Enquete-streitet-um-Gutachtenvergabe-1362438.html">Internet-Enquete streitet um Gutachtenvergabe</a> (17.10.2011)</li>
</ul>
<p>iRights.info-Mitgründer Matthias Spielkamp war am 29.11.2010 als Experte zur Anhörung zur Zukunft des Urheberrechts geladen. Seine Antworten auf den umfangreichen Fragenkatalog haben wir damals in diesem Blog zur Diskussion gestellt:</p>
<p><a href="http://irights.info/?q=content/irightsinfo-ver%C3%B6ffentlicht-antworten-auf-enquete-fragen-zum-urheberrecht">iRights.info veröffentlicht Antworten auf Enquete-Fragen zum Urheberrecht</a></p>
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		</item>
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		<title>Neue Studie: &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; &#8211; Gutachter Till Kreutzer im Interview</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2011/05/13/neue-studie-verbraucherschutz-im-urheberrecht-gutachter-till-kreutzer-im-interview/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 May 2011 07:38:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am heutigen Freitag stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer Pressekonferenz die von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer geschriebene Studie &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; vor. Vorweg es enthält äußerst spannende Vorschläge für neue urheberrechtliche Regelungen, die erstmals die Interessen der Nutzer und Verbraucher umfangreich berücksichtigen. Um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen antwortet Till Kreutzer hier auf die wichtigsten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am heutigen Freitag stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einer Pressekonferenz die von iRights.info-Redakteur Till Kreutzer geschriebene Studie &#8220;<a href="http://www.irights.info/index.php?q=node/2054">Verbraucherschutz im Urheberrecht</a>&#8221; vor. Vorweg es enthält äußerst spannende Vorschläge für neue urheberrechtliche Regelungen, die erstmals die Interessen der Nutzer und Verbraucher umfangreich berücksichtigen. Um einen schnellen Einstieg zu ermöglichen antwortet Till Kreutzer hier auf die wichtigsten Fragen.</p>
<p><strong>Frage: Heute wird die von dir für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstellte Studie &#8220;Verbraucherschutz im Urheberrecht&#8221; der Öffentlichkeit vorgestellt. Wir sind gespannt, was steht also drin?</strong><br />
In der Studie werden die aus Sicht des Verbraucherschutzes drängensten Fragen untersucht. Die Studie besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält eine Analyse ausgewählter Aspekte im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Urheberrecht (z.B. zur Kopiervergütung, Kulturflatrate, User-Generated-Content usw.). In Teil 2 werden konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet, wie Defizite durch nationale oder EU-rechtliche Neuregelungen behoben werden können.</p>
<p><strong>Aufgrund deiner Analyse, welches sind die größten Probleme im Urheberrecht wenn man die Interessen der Verbraucher ins Visier nimmt?</strong><br />
Ein großes Problem ist der kreative Umgang der sogenannten &#8220;Prosumer&#8221; mit urheberrechtlich geschütztem Material in eigenen Schöpfungen, wie Mash-Ups, Remixes, Home Videos etc. Nach der Untersuchung sind solche Kulturtechniken in der Regel untersagt, wenn der Nutzer nicht alle Rechte an den einbezogenen Inhalten &#8220;klärt&#8221;. Eine Rechteklärung ist aber viel zu aufwändig und teuer, um von &#8220;Laien-Urhebern&#8221; oder auch professionellen Künstlern der Remix-Culture realisiert zu werden. Daher wird in der Studie eine gesetzliche Lösung in Form einer neuen Schrankenbestimmung für &#8220;transformatives Werkschaffen&#8221; vorgeschlagen, nach der solche Handlungen per Gesetz zulässig sind. Eine solche Regelung müsste zunächst im europäischen Recht verankert werden.</p>
<p><span id="more-2887"></span></p>
<p>Ein weiteres drängendes Problem ist die Weiterveräußerung von unkörperlichen Werkexemplaren. Nach geltendem Recht ist es aufgrund des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes erlaubt, körperliche Werkexemplare (wie Musik-CDs oder Blueray-Discs) weiterzuverkaufen, wenn sie im regulären Handel erworben wurden. Für unkörperliche Kopien, wie z.B. Musikdownloads von iTunes oder eBooks, gilt das allerdings nicht. Da der Handel sich zunehmend auf den Online-Vertrieb verlegt, stellt sich die Frage, mit welcher Begründung die Erwerber auf dem Markt mit unkörperlichen Werken schlechter behandelt werden können, als beim Erwerb und Weiterverkauf von Tonträgern oder Büchern. M.E. gibt es hierfür keine Rechtfertigung, so dass in der Studie eine (europäische) Regelung vorgeschlagen wird, mit der den rechtmäßigen Erwerbern von urheberrechtlich geschütztem Material eine &#8220;allgemeine Weiterveräußerungsbefugnis&#8221; eingeräumt wird, die unabhängig davon gilt, ob die Kopie körperlich oder unkörperlich ist.</p>
<p>Weitere wichtige Problemfelder liegen bei der Privatkopierregelung, die nach den letzten Gesetzesreformen so kompliziert geworden ist, dass sie kein Verbraucher mehr verstehen kann. Auch die Abmahngebühren bei Tauschbörsenfällen und anderen Urheberrechtsverletzungen im Internet sind nach wie vor ein drängendes gesellschaftliches Problem. Zu diesen beiden Bereichen werden ebenfalls Neuregelungen vorgeschlagen.</p>
<p><strong>Überlagert diese Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher nicht die der Urheber? Es heißt doch &#8220;Urheberrecht&#8221;? Oder siehst du da vergleichbare Interessen?</strong><br />
Zum einen ist es normal, dass das Urheberrecht zwischen kollidierenden Interessen abwägen muss. Wenn Interessen von Verbrauchern als wichtiger einzustufen sind als die der Urheber (und der Verwertungswirtschaft), muss ihnen Vorrang gewährt werden. Das gebietet schon die Verfassung. Zum anderen ist es keineswegs so, dass die Interessen von Nutzern und Urhebern generell gegenläufig sind. Im Gegenteil: Jeder Urheber ist gleichzeitig Nutzer, meist auch umgekehrt. Das zeigt sich deutlich am Thema transformative Werknutzung. Die meisten Urheber bedienen sich bei ihren Schöpfungen auch der Werke anderer (in unterschiedlichem Maß und unterschiedlicher Ausprägung). Die von mir vorgeschlagene Regelung ähnelt dem Zitatrecht, ist hiermit verwandt. Dass solche Nutzungen zulässig sind, dient gleichermaßen den Urhebern wie den Nutzern.</p>
<p><strong>Welche Aspekte berücksichtigst du, die bislang noch nicht oder viel zu selten in der Diskussion um die Neugestaltung des Urheberrechts gefallen sind?</strong><br />
Die oben genannten Aspekte des transformativen Werkschaffens und der Weiterveräußerungsbefugnis werden bislang noch kaum diskutiert. Zu letzterem gibt es zwar Rechtsprechung, die sich aber nur auf den Sonderfall der &#8220;Gebrauchtsoftware&#8221; im Unternehmenseinsatz bezieht. Über das gleich gelagerte Verbraucherschutzthema wird dagegen ersichtlich nicht diskutiert. Ein weiterer wichtiger Punkt, der in der Untersuchung einen bedeutenden Stellenwert einnimmt, ist die Frage nach der vertraglichen Abdingbarkeit von urheberrechtlichen Nutzungsfreiheiten. Werden digitale Werkexemplare online vertrieben, geschieht dies heute fast immer unter Einsatz von Nutzungs- oder Lizenzbestimmungen, mit anderen Worten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen legen die Anbieter fest, was der Erwerber mit seiner Musik, seinen Filmen oder Computerspielen machen darf und was nicht.</p>
<p>Die Anbieter gestalten ihre Vertragsbedingungen natürlich so aus, dass sie selbst hieraus den (vermutet) größtmöglichen Nutzen ziehen. Gesetzlich gewährte Nutzerbefugnisse wie die Privatkopierregelung werden hierin oft eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. Nach geltendem Recht ist das möglich, was zu einer Art Privatisierung des urheberrechtlichen Interessenausgleichs führt. In der Studie schlage ich vor &#8211; um diesen Effekt zu verhindern, der sich allein zulasten der Nutzer und Verbraucher auswirkt &#8211; urheberrechtliche Schrankenbestimmungen wie die Privatkopie &#8220;unabdingbar&#8221; auszugestalten. Würde dem gefolgt, wären Regelungen, die Privatkopien verbieten oder einschränken unwirksam und müssten nicht beachtet werden.</p>
<p><strong>Was würde die Umsetzung deiner Vorschläge in der Praxis bedeuten?</strong><br />
In vielerlei Hinsicht würde hiermit dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Zeiten, Nutzungsgewohnheiten, Verwertungsmethoden und Märkte mit kulturellen und Unterhaltungsgütern ändern. Die bislang sehr schlechte Position der Nutzer und Verbraucher würde hierdurch gestärkt, es würde mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit geschütztem Material (gerade im Internet) hergestellt und die verbraucherrelevanten Regelungen im Urheberrecht würden deutlich vereinfacht.</p>
<p><strong>Was passiert nun mit der Studie? Wird diese auch dem Gesetzgeber für die anstehenden Beratungen des Referentenentwurfs für den 3. Korb und den darauf folgenden Gesetzgebungsprozeß vorgelegt?</strong><br />
Die Studie wird veröffentlicht werden (online) und auch gezielt an interessierte Kreise verschickt. Es wäre schön, wenn sie Denkanstöße oder sogar Aktivitäten von Seiten der Politik hervorrufen würde.</p>
<p>Danke für die Beantwortung der Fragen!</p>
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		<title>GVU: “Wir waren’s nicht, also bitte seriös mit den Tatsachen umgehen!” Machen wir gern.</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/08/17/gvu-war-warens-nicht-also-bitte-serios-mit-den-tatsachen-umgehen-machen-wir-gern/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 13:06:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Symposium Verbotene Filme]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Am Freitag haben wir auf unserer Seite auf das Symposium „Verbotene Filme“ hingwiesen, das iRights.info und Deutsche Kinemathek  gemeinsam am 9. und 10. September 2010 in Berlin veranstalten werden. Stars der internationalen Mashup-Szene treffen dort auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag haben wir auf unserer Seite auf das <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1864">Symposium „Verbotene Filme“ hingwiesen</a>, das iRights.info und Deutsche Kinemathek  gemeinsam am 9. und 10. September 2010 in Berlin veranstalten werden. Stars der internationalen Mashup-Szene treffen dort auf Filmemacher, deren Filme nicht gezeigt werden dürfen, und auf solche, deren Projekte aus rechtlichen Gründen gar nicht erst verwirklicht werden konnten.</p>
<p>Eine interessante Mischung, zu deren Ankündigung der <a href="http://sixtus.cc/in-sachen-gvu">aktuelle Streit</a> zwischen der <a href="http://gvu.de">Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)</a> und den Filmemachern <a href="http://sixtus.cc/">Mario Sixtus</a> und <a href="http://www.alexanderlehmann.net/">Alexander Lehmann</a> passte. Filme von Sixtus und Lehmann waren vom Video-Hoster Vimeo vom Netz genommen worden. Anschließend waren Mails an die beiden verschickt worden, in denen Folgendes stand:</p>
<blockquote><p>This is to notify you that, as a result of a third-party notification by Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen claiming that the material is infringing, we have removed or disabled access to the material that appeared at http://www.vimeo.com/[hier die jeweiligen Video-IDs].</p></blockquote>
<p>Auf Deutsch:</p>
<blockquote><p>Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass, aufgrund einer Mitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, in der behauptet wird, das Material sei rechtsverletzend, wir Material entfernt oder unzugänglich gemacht haben, das sich hier befunden hat: http://www.vimeo.com/[hier die jeweiligen Video-IDs]</p></blockquote>
<p>Ganz abgesehen davon, dass die Formulierung im Englischen ähnlich furchtbar wie in der Übersetzung ist, sieht das recht eindeutig aus. Ebenso wie auf der Vimeo-Seite (Screenshot <a href="http://www.myce.com">via</a>):</p>
<p><a href="http://www.myce.com/news/creative-commons-content-unjustly-removed-in-anti-piracy-sweep-33172/"><img class="alignnone" title="Takedown Notice GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Vimeo" src="http://static.myce.com/images_posts/2010/08/Page-not-found-on-Vimeo_1281381677825.png" alt="Takedown Notice GVU Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Vimeo" width="642" height="259" /></a></p>
<p>Das Pikante daran: Weder Sixtus noch Lehmann hatten fremde Rechte verletzt; die Filme waren sogar größtenteils unter Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht, die es explizit erlauben, sie weiter zu verbreiten.</p>
<p>Heise meldete im Artikel unter der Überschrift <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoportal-sperrte-Filme-wegen-falscher-GVU-Behauptungen-Update-1053410.html">Videoportal sperrte Filme wegen falscher GVU-Behauptungen</a> entsprechend</p>
<blockquote><p>Ein aktueller Fall zeigt einmal mehr, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) wenig zimperlich gegen vermeintliche Rechtsbrecher vorgeht. Per Mitteilung hatte sie am gestrigen Montag den Videohoster Vimeo dazu aufgefordert, eine Reihe von Filmdateien für den Zugriff zu sperren, weil die Verbreitung angeblich Urheberrechte Dritter verletzt.</p></blockquote>
<p>Wie zu erwarten war, ging es anschließend hin und her, auch ziemlich hoch: Der Fall schaffte es auf die <a href="http://digg.com/tech_news/Anti_Piracy_Failure_Takes_Down_Creative_Commons_Videos">Startseite von Digg</a>. Ein Desaster für die GVU.</p>
<p>Aber halt: Sie war es gar nicht! Sondern die Firma OpSec Security GmbH, die im Auftrag der GVU das Netz nach Filmen durchstöbert, die &#8211; vermeintlich oder tatsächlich &#8211; das Urheberrecht verletzen. Nur nicht in diesem Fall: Beim Vorgehen gegen Sixtus und Lehmann hat die OpSec Security GmbH ohne direkten Auftrag der GVU gehandelt. Zumindest war das die Aussage, auf die sich beide Unternehmen nach etwa einem Tag Bedenkzeit gegenüber Mario Sixtus einigen konnten.</p>
<p>Sixtus und Alexander Lehmann, die über ihren Anwalt Udo Vetter von  OpSec und GVU eine Unterlassungserklärung gefordert hatten, <a href="http://sixtus.cc/raubloscher-geben-unterlassungserklarung-ab">bekamen sie</a> entsprechend nur von der Firma OpSec Security GmbH. Denn, <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/12/losch-firma-gibt-unterlassungserklarung-ab/">so Vetter</a>:</p>
<blockquote><p>In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.</p></blockquote>
<p>Der Geschäftsführer der GVU, Dr. Matthias Leonardy, hat uns nun wiederholt per Mail &#8220;zum seriösen Umgang mit den Tatsachen&#8221; aufgefordert, die darin bestehe, von unserer &#8220;verzerrenden Darstellung&#8221; abzurücken und nicht länger zu schreiben, es handle sich um ein Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Sixtus und Lehmann. Leonardy schreibt:</p>
<blockquote><p>Wenn Sie sich mit dem Vorgang, den Sie in Bezug nehmen &#8212; die Löschung von Links zu online gestellten Filmbeiträgen der Autoren Sixtus und Lehmann &#8212; in der gebotenen Seriosität befasst hätten, hätten Sie zunächst festgestellt, dass  die GVU die Löschung weder selbst durchgeführt noch veranlasst hat. Auch wenn dies zunächst fälschlich medial so kolportiert wurde, ist dies zwischenzeitlich hinlänglich öffentlich richtiggestellt worden; auch Herr Sixtus selbst hat dieses aufgenommen: http://sixtus.cc/ .</p>
<p><span style="font-size: 13.3333px;">Ebenso unmissverständlich ist klargestellt worden, dass es sich bei den genannten Löschungen um einen bedauerlichen Irrtum gehandelt hat, der umgehend korrigiert wurde. Sie suggerieren stattdessen, es handle sich bei der Löschung um eine Freiheitsbedrohung gegen das Machen und Veröffentlichen von Filmen. Gemeint ist offenbar die Kunst-, Meinungs-, Presse, Berufs- und allgemeine Handlungsfreiheit der Filmschaffenden. Das kann man nur so interpretieren, als würde die GVU gezielt durch Löschungen o.ä. gegen Meinungen oder Kunstformen vorgehen. </span></p>
<p><span style="font-size: 13.3333px;">Indessen wissen Sie &#8211; oder sollten es zumindest wissen &#8211; dass die GVU keinerlei Kontrolle von Film- oder sonstigen Kreativ-Werken dahingehend vornimmt, ob der Inhalt der Werke selbst rechtskonform oder etwa (wem auch immer) &#8220;genehm&#8221; ist, sondern ausschließlich dahingehend, ob die Verbreitung Leistungsschutzrechte der GVU-Mitglieder verletzt.</span></p></blockquote>
<p>Wir haben daher die Formulierung von &#8221;Das Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann&#8221; geändert zu &#8220;Das Vorgehen der OpSec Security GmbH gegen die Filmemacher Mario Sixtus und Alexander Lehmann&#8221;. Wir freuen uns natürlich, dass der GVU eine präzise Darstellung bei iRights.info am Herzen liegt, fragen uns allerdings gleichzeitig, ob Herr Leonardy bei <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,711263,00.html"><span style="color: #000000;">Spiegel Online</span></a>, <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoportal-sperrte-Filme-wegen-falscher-GVU-Behauptungen-Update-1053410.html"><span style="color: #000000;">Heise</span></a> und anderen auch schon vorstellig geworden ist, wo weiterhin vom Vorgehen der GVU gegen die Filmemacher die Rede ist.</p>
<p>Erfreulicherweise haben sich Matthias Leonardy und Mario Sixtus bereit erklärt, den Fall bei der <a href="http://irights.info/index.php?q=node/1864"><span style="color: #000000;">Abendveranstaltung des Symposiums</span></a> in der Berliner Homebase Lounge zu diskutieren. Wir sind gespannt auf eine erhellende Auseinandersetzung.</p>
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		<title>Klaus Graf: &#8220;Urheberrechtsfibel &#8211; nicht nur für Piraten&#8221; &#8211; eine Brandrede</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 16:45:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Philipp Otto</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Urheberrecht muss reformiert werden &#8211; und zwar dringend &#8211; und zwar nicht nur um die Urheber zu stärken, sondern um die Balance zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern wieder ins Lot zu bringen. Gerade die Nutzer, die Verbraucher sind bei der letzten Reform des Urheberrechts abermals einseitig unter die Räder gekommen. Dieser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urheberrecht muss reformiert werden &#8211; und zwar dringend &#8211; und zwar nicht nur um die Urheber zu stärken, sondern um die Balance zwischen den Kreativen, den Verwertern und den Nutzern wieder ins Lot zu bringen. Gerade die Nutzer, die Verbraucher sind bei der letzten Reform des Urheberrechts abermals einseitig unter die Räder gekommen. Dieser Ruf hallt nun schon beständig nicht nur durch die digitale Welt. Dazu sind bereits eine Vielzahl von Veröffentlichungen erschienen. Nun gibt es in der &#8220;Reihe Netzbürger&#8221; des Contumax Verlages ein neues eBook. Klaus Graf hat gewohnt zugespitzt die &#8220;Urheberrechtsfibel &#8211; nicht nur für Piraten&#8221; geschrieben. Er nimmt in dem 300 Seiten umfassenden Werk einmal das deutsche Urheberrecht auseinander. In der Ankündigung des Verlags heißt es: &#8220;Das deutsche Urheberrecht entspricht nicht mehr dem digitalen Zeitgeist, den Bedürfnissen der Netzbürgerinnen und Netzbürger. Nicht nur die Piratenpartei bezweifelt, dass es zukunftstauglich ist. Dieses Buch ist eine bissige Abrechnung mit dem Urheberrechtsgesetz, das den Text vom ersten bis zum letzten Paragraphen allgemeinverständlich erläutert und kritisch auseinander nimmt.&#8221;</p>
<p>Graf fordert nichts weniger als eine &#8220;Abrüstung des Urheberrechts&#8221;. Nach seinen vorgeschlagenen Streichungen und Straffungen des Gesetzestextes könnten bis zu 100 Paragraphen wegfallen. Darüber hinaus greift er berechtigterweise den kaum noch verständlichen Gesetzestext an und verlangt eine sprachliche Neugestaltung, die auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich ist. Auch dürfe die Reformierung des Urheberrecht als immer wichtiger werdendes alltägliches Recht nicht alleine den Juristen überlassen werden. Dazu Graf: &#8220;Bei der Fortbildung des Urheberrechts muss der Einfluss der Juristen zurückgedrängt werden. Es mehren sich auch unter ihnen kritische Stimmen, aber der Chor als Ganzes singt immer noch ausschließlich ein stockkonservatives Lied, das sich zwar urheberfreundlich gibt, aber im Grunde nur verwerterfreundlich ist.&#8221;</p>
<p>Das Buch ist keine wissenschaftliche Publikation, es ist eine Brandrede. Voller Wut, voller Zuspitzung aber auch voll von berechtigter Kritik. Deswegen sollte man es gelesen haben. Klaus Graf ist Geschäftsführer des Hochschularchivs der RWTH Aachen und betreibt das Blog <a href="http://archiv.twoday.net/">&#8220;Archivalia&#8221;</a>.</p>
<p>Das eBook <a href="http://ebooks.contumax.de/nb">&#8220;Urheberrechtsfibel &#8211; nicht nur für Piraten&#8221;</a> kann für 19,90 Euro beim Contumax Verlag bestellt werden. Es steht gleichzeitig auch als kostenloser Download unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung &#8211; Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) bereit.</p>
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		<title>Verbraucherzentrale Sachsen berät bei Abmahnungen</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 07:35:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Hier die Pressemitteilung: Immer mehr Verbraucher erhalten von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Musik, Hörbücher, Filme, Spiele oder Bilder im Internet zum Download angeboten haben. Aus diesem Grund werden die Betroffenen innerhalb einer extrem kurzen Frist aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und für den Urheberrechtsverstoß einen drei- bis vierstelligen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hier die <a href="http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ125135443812937/link602011A.html">Pressemitteilung</a>:</p>
<blockquote><p>Immer mehr Verbraucher erhalten von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Musik, Hörbücher, Filme, Spiele oder Bilder im Internet zum Download angeboten haben. Aus diesem Grund werden die Betroffenen innerhalb einer extrem kurzen Frist aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und für den Urheberrechtsverstoß einen drei- bis vierstelligen Betrag zu begleichen.</p>
<p>&#8220;Heutzutage ist es möglich, fast alles aus dem Internet zu erhalten, doch nicht alles ist legal&#8221;, warnt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken ist so gut wie nie erlaubt, aber selbst das bloße Herunterladen kann gegen das Urheberrecht verstoßen.</p>
<p>&#8220;Viele Betroffene wissen noch nicht einmal, um welche Downloads es sich überhaupt handelt und haben noch niemals etwas aus dem Internet heruntergeladen oder gar etwas angeboten&#8221;, sagt Scharf. Oft wird der Internetanschluss durch die Kinder oder Enkel genutzt, die diese Urheberrechtsverletzungen begangen haben könnten. Bei einem drahtlosen Internetzugang (W-LAN) kommen auch unbekannte Dritte für den Missbrauch in Betracht. Die Abmahnung erhält aber zunächst immer der Inhaber des Internetanschlusses. Inwieweit dieser überhaupt für Urheberrechtsverstöße anderer Nutzer haftet, wird bislang von den Gerichten nicht einheitlich beurteilt.</p>
<p>&#8220;Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte diese und die gesetzten Fristen ernst nehmen, jedoch keinesfalls ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben&#8221;, rät Scharf. Betroffene Verbraucher holen sich vorher am besten fachlichen Rat ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet als neues Beratungsangebot seit kurzem juristische Unterstützung an, wenn jemand eine entsprechende Abmahnung erhalten hat. Ein Beratungstermin kann montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) vereinbart werden.</p></blockquote>
<div class="zemanta-pixie"><img class="zemanta-pixie-img" src="http://img.zemanta.com/pixy.gif?x-id=47def552-c144-80be-a2b0-6f3ad77fb6fa" alt="" /></div>
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