Verdi veröffentlicht und ignoriert Positionspapier zum Urheberrecht
Heute hat Verdi das aktuelle Positionspapier zum Urheberrecht auch offiziell veröffentlicht und online gestellt. Unter anderem wegen der etwas wirren Warnschild-Idee und der impliziten Forderung nach Netzüberwachung machte es ja bereits die Runde.
Im Papier findet sich übrigens auch ein Abschnitt zu Creative-Commons-Lizenzen:
ver.di zollt Künstler/innen und Publizist/innen Respekt, die sich im Rahmen des Urheberpersönlichkeitsrechtes für das Modell kostenloser Lizenzen (Open Source oder Creative Commons) entscheiden.
Die Aufmacherseite der Nachrichtenrubrik bei verdi.de sieht nun aber heute so aus:
Das verwendete Bild ist dem Plakat „Democracy Pixels” von Peter Fletcher bei Flickr entnommen und steht dort unter einer Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND. Namensnennung, keine Bearbeitung, keine kommerzielle Nutzung:
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Ob der verwendete Ausschnitt bei verdi.de eine Bearbeitung ist, überlasse ich mal den Creative-Commons-Scholastikern, die sich darüber bereits den Kopf zerbrechen. Aber man wird ja wohl noch die Umsonstmentalität kein Hinweis auf die Lizenz, kein Link: wie war das doch gleich mit dem Respekt vor den Künstlern, die sich für Creative Commons entscheiden? Und wie steht die Gewerkschaft eigentlich zu Raubpixeln?
10 Kommentare
1 Ed am 3. November, 2010 um 17:56
Haha fantastisch!
Verdi noch ernst nimmt?
2 Simone am 9. November, 2010 um 16:31
eine verdi sehr schön entlarvende geschichte allemal, aber naja, ob diese aneinanderreihung bunter kästchen überhaupt schöpfungshöhe genießt und damit urheberrechtlichem schutz unterliegen kann, sei mal dahin gestellt.
ab wievielen einfarbigen quadraten zieht bei solche “collagen” wohl das urheberrecht?
natürlich kann ich zehnmal cc-by-nc-nd irgendwo drauf schreiben, nur wenn es sich dabei um etwas handelt, dem gemeinhin keine schöpfungshöhe zugestanden wird, dann ist das mehr als witzlos und niemand muss meine einschränkende lizenz beachten.
3 David Pachali am 9. November, 2010 um 23:00
@Simone: Ja, das sei mal dahingestellt. Die Idee kam mir auch, aber ich habe es ausgeklammert, denn ich denke, das ist eine andere Diskussion (Malewitschs Schwarzes Quadrat lässt grüßen).
4 Huflaikhan am 15. November, 2010 um 14:24
Natürlich unterliegt so etwas dem Schutz. Alternativ hätten die Verdianer doch so etwas schnell selbst basteln können. Wenn es “nur bunte Quadrate” sind. Also zumindest diesen Respekt sollte man sich gerade an diesem empfindlichen Punkt schon haben oder zeigen. Wenigstens das!
5 cen am 16. November, 2010 um 12:19
Nicht zuallerletzt stellt sich auch die Frage, ob nicht vielleicht doch eine kommerzielle Nutzung vorliegt?
6 David Pachali am 18. November, 2010 um 00:04
@Cen: Was das „nichtkommerziell” in „NC” heißt, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Ich sehe keine kommerzielle Nutzung.
Der Lizenztext definiert eine kommerzielle Nutzung ja so: “any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation.”
7 Andi am 19. November, 2010 um 10:50
Sehr schöne Geschichte! Find es sehr schwach, dass ver.di das Bild runtergenommen hat und nicht zur Nutzung stehen will. Wollen die jetzt nie wieder offen lizenzierte Inhalte verwenden?
Ein Blick ins ver.di-Bildungsprogramm 2011 (LH 03 110711 01) zeigt, dass ver.di mit dem Mythos um die Abschaffung des Urheberrecht noch nicht abgeschlossen hat. Hallo Gewerkschaft, Digitalität klopft…
Was sagen Sie dazu?