Leutheusser-Schnarrenberger skizziert Agenda zum Urheberrecht
„Mit immer weiteren Gesetzen kann der Schutz des geistigen Eigentums nicht verbessert werden, sondern es droht auch die Gefahr der Verschlechterung”. Das ist der zentrale Satz in einem Artikel von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) veröffentlicht wurde.
Leutheusser-Schnarrenberger führt dazu aus: „So haben die gesetzlichen Änderungen zwischen 1998 und 2009 zu erheblichen Verkomplizierungen am Text des Urheberrechtsgesetzes und deutlichen Akzeptanzproblemen geführt”. Ein Donnerschlag und endlich klare Worte von der für das Urheberrecht zuständigen Ministerin. Netzsperren und den von der Contentindustrie und dem Bundeswirtschaftsministerium geforderten Warnhinweisen für Urheberrechtsverletzungen erteilt die Ministerin eine glasklare Absage. Dies seien keine zukunftsweisenden Konzepte. Genauso wenig wie „einseitig auf eine stärkere Durchsetzung des bestehenden Rechts und eine weitgehende Kontrolle des Internet zu setzen”. Und weiter im Stakkato-Stil: „Internetserviceprovider dürfen nicht vom Gesetzgeber als Hilfssheriffs verpflichtet werden”, eine Deep-Packet-Inspection – zur Überwachung des Datenverkehrs – „kann nicht die Vision einer freien Gesellschaft sein”, denn niemand wolle eine Internetzensur.
Keine ausschließliche Durchsetzung gegen „allgemeines Bewusstsein”
Auch macht die Ministerin deutlich, dass das Recht von den Bürgern akzeptiert werden müsse. Und dies mit einer bedeutenden Einschränkung: „Es kann nicht allein davon leben, dass es von den Gerichten gegen das allgemeine Bewusstsein durchgesetzt wird”. Der Satz endet hier. Man kann ihn unterschiedlich fortschreiben. Eine naheliegende Interpretation ist: Wenn sich massenhaft Nutzungs- und Konsumgewohnheiten ändern, dann muss das Recht darauf reagieren und sie im Sinne einer Veränderung in der Gesellschaft, im Sinne eines Kulturwandels positiv berücksichtigen und darf nicht länger versuchen, den Fluss in ein künstliches Flussbett zu zwingen. Dabei sollte, und so kann man die Ministerin verstehen, einerseits nicht alles über Bord geworfen werden, was an Durchsetzungsmöglichkeiten vorhanden ist, gleichzeitig jedoch, und das ist ein wesentlicher Schritt, es müssen Teilbereiche der gerichtlichen Verfolgung durch Legalisierung entzogen werden. Welche dies sein können und sollten, darüber wird von nun an mit Sicherheit weiter verhandelt.
Recht auf Privatkopie?
Leutheusser-Schnarrenberger geht auch auf die Privatkopie ein. In den letzten Monaten wurde seitens einzelner Industrievertreter immer wieder gefordert, dass diese abgeschafft oder weiter beschränkt werden müsse. Die Ministerin erteilt auch diesem Ansinnen eine glasklare Absage – und geht sogar noch weiter: „Die Privatkopie ist in dieser Form nach deutschem und auch europäischen Urheberrecht rechtlich zulässig und soll es auch bleiben”. Allerdings mache sich strafbar, wer Kopierschutzmaßnahmen umgehe, um eine Kopie anzufertigen. Und dann: „Auch wenn die Musikbranche inzwischen auf sie verzichtet, Kopierschutzhürden hebeln die Schranke aus und behindern vor allem technisch unversierte Kunden, während sie Massenvervielfältiger nicht schrecken”. Auch hier endet der Satz. Wenn der Analyse der Ministerin eine rechtliche Veränderung folgen soll, dann kann diese fast nur lauten, dass auch hier eine entsprechende Anpassung zugunsten der technisch unbedarften Nutzer vorzunehmen ist. Dies kann nur bedeuten, dass ein „Recht auf Privatkopie” als denkbare Lösung favorisiert wird. Ein überfälliger Schritt um die Nachteile der technisch weniger versierten Nutzer gegenüber technisch versierten Nutzern auszugleichen. Dies wäre zudem auch nur eine Reaktion auf die Politik der Inhalteindustrie, die nach und nach Kopierschutzmaßnahmen aufhebt. Hier gibt es aber noch starke branchenspezifische Unterschiede.
Die Kulturflatrate als Konzept zur Pauschalvergütung wird abgelehnt, das US-amerikanische „Fair Use” als denkbares Modell insbesondere für die produzierenden Nutzer (Prosumer) ins Spiel gebracht. Allerdings sieht Leutheusser Schnarrenberger hier keine Möglichkeiten, dies unter den geltenden europäischen Richtlinien und Regelungen zu verwirklichen, da sie den Schrankenkatalog als abschließend betrachtet, hier wäre also eine europäische Rechtsänderung nötig. Sie verweist hierbei unter anderem auf das Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken der EU-Kommission, hier sei der gesetzgeberische Handlungsbedarf hinsichtlich nutzergenerierter Inhalte bereits angelegt, dies sei ein „notwendiger Schritt, damit das Urheberrecht der Zukunft auch auf europäischer Ebene geschrieben wird.“
Leistungsschutzrecht für Presseverlage: ja oder nein?
Der FAZ-Beitrag von Leutheusser-Schnarrenberger ist detailliert und es gelingt an vielen Stellen wichtige Argumente und Analysen zu akzentuieren. Ein wesentlicher Widerspruch findet sich allerdings im Artikel. Ein mögliches Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird neben Regelungen zu verwaisten Werken und einer technikneutralen Ausgestaltung der Kabelweitersendung als mögliche nationale Regelung – neben dem parallel gewünschten europäischen Modernisierungskurs im Urheberrecht – genannt. Auch wenn es da nur ganz klein steht, würde die Einführung eines Leistungsschutzrechtes genau zu Szenarien führen, die die Ministerin im Text zuvor richtig analysiert und für nicht erstrebenswert befindet.
Im dritten Abschnitt schreibt sie: „Was bedeuten Dynamik und Wandelbarkeit der digitalen Welt im Urheberrecht? Neue Geräte und gewandelte Nutzungsgewohnheiten lösen in zerstörerischer Kreativität (Schumpeter) einen Wandel hin zu digitalen Geschäftsmodellen aus.” Dies ist vollkommen richtig, selbst wenn es auch hier große branchenspezifische Unterschiede gibt. In der Musikbranche gibt es eine Vielzahl neuer Entwicklungen, die Filmbranche schlittert im Bezug auf neue Geschäftsmodelle gerade in Richtung eines Marktversagens. Explizit auch für die Presseverlage macht Leutheusser-Schnarrenberger deutlich „Wo die Wirtschaft Antworten auf die neuen Fragen des digitalen Zeitalters gefunden hat, werden wie bei Verlagen (…) auch wieder schwarze Zahlen geschrieben.“ Ergo, es ist kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ersichtlich, die Verlagswirtschaft sei vielmehr ein Erfolgsmodell. Ergo: dies kann nicht bedeuten, dass hier noch zusätzlich mit einem neuen Gesetz in den Markt eingegriffen wird. Denn „[d]ie Selbstregulierungskräfte des Netzes müssen geweckt und genutzt werden”, so die Ministerin. Also kann es kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage geben.
„Urheberrechtliches Schutzniveau in Deutschland sehr hoch”
In der Folge stellt sie auch noch einmal klar: „Das Niveau des urheberrechtlichen Schutzes in Deutschland ist hoch, sehr hoch sogar”. Kein Grund zu Gesetzesverschärfungen, kein Grund zu Kulturpessimismus -so auch die Überschrift des Artikels- so kann die Quintessenz des Artikels umschrieben werden. Es ist ein deutlicher Aufschlag in einer Debatte in der sich die Contentindustrie enttäuscht von der Ministerin zeigt, in der das Pendel in den letzten Monaten auch sehr stark in Richtung Gesetzesverschärfungen geschwungen ist. Es werden viele Aspekte der aktuellen Debatte aufgegriffen, manche nur angeschnitten, andere fehlen, wie beispielsweise die notwendige Neuregelung der Abmahnungen und die Bekämpfung des Abmahnungsmissbrauches. Hier existiert bereits ein erster Entwurf, dieser wird allerdings nach Zeitungsberichten gerade in „Geiselhaft” für andere politische Vorhaben genommen und seitens der Contentindustrie ebenfalls vehement abgelehnt. Als erster kleiner Schritt hätte dieser aber aller Voraussicht nach eine erste Signalwirkung, um eine Änderung des Status Quo herbeizuführen.
Was zählt, ist auf dem Platz
Ob der Artikel die viel zitierte Berliner Rede der Justizminsterin ersetzt, ist offen, zumindest ergänzt er diese aber um wesentliche Punkte. Neben der Berliner Rede gibt es jetzt also auch den Frankfurter Text. Am Ende warnt die Ministerin vor allzu viel „romantischer Sicht auf die digitale Revolution”. Auch der Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sollte nicht in allzu romantischem Licht betrachtet werden. Viele auf Seiten der Contentindustrie werden in diese Versuchung wahrscheinlich sowieso nicht kommen. Im Text wurden aber wichtige Aspekte angesprochen, Analysen, Andeutungen und Vorschläge in den Raum gestellt.
Was zählt, ist aber aufm Platz, wie wir alle wissen. Deswegen sollte von nun an damit begonnen werden, die angesprochenen Aspekte zu unterfüttern und Bedarf und Modernisierungsmöglichkeiten des Urheberrechts zu überprüfen. Die von der Ministerin angemahnte Verständlichkeit des Gesetzestextes muss ebenso in Taten münden, wie die Sicherstellung von gewünschten Zugängen zu Netzwerken und Wissensressourcen. Die Belange und notwendigen Änderungen zugunsten von Wissenschaft, Forschung und Technik müssen zurück, ganz nach oben, auf die Agenda zur Reformierung des Urheberrechts. Denn eines ist sicher, weiter wie bisher, das geht nicht, dies hat die Ministerin erkannt. Wenn sie aber schreibt: „Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz”, so ist dies falsch. Denn nur mit einer Vielzahl von kleinen und größeren Änderungen kann das Urheberrecht wirklich auch seiner von der Ministerin zugewiesenen Rolle als Wirtschaftsordnung des Internetzeitalters gerecht werden. Ansonsten bleibt es beim von ihr selbst kritiserten Zustand aus den Jahren 1998 bis 2009. Dann ändern wir in einigen Jahren einfach die letzte Jahreszahl.
Hier findet sich der Artikel von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Volltext.
3 Kommentare
1 Bob Blume am 3. Juni, 2012 um 14:38
Man kann aber auch einfach mal machen:
http://bobblume.de/?page_id=8
Was sagen Sie dazu?