Bundesjustizministerin in DRadio Wissen zum Urheberrecht
DRadio Wissen hat mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein Interview zum Urheberrecht und Fragen des “geistigen Eigentums” geführt. Die Ministerin hat zunächst deutlich gemacht, dass sie alternative Ideen zur pauschalen Finanzierung und Vergütung von Kreativschaffenden wie der Kulturflatrate oder der Kulturwertmark als “problematisch” ansieht. Letztere hatte der Chaos Computer Club (CCC) Ende April bei iRights.info erstmals vorgestellt. Die Idee sei problematisch, da der Ansatz, dass der Urheber für seine geistige Leistung entlohnt werde, in den Hintergrund rücke. Vielmehr werde dabei vom Nutzer und nicht mehr vom Urheber ausgegangen. “Ich halte es für mutig, zu sagen, dass nach einigen Jahren dass das Urheberrecht wegfalle”, so die Ministerin.
Auch das Konzept der Kulturflatrate lehnt sie ab, da man unter anderem einen riesigen Mechanismus, vergleichbar mit der GEZ, brauche, um dies zu kontrollieren. Dies werde von den Bürgern nicht gewollt. Denn bereits jetzt sei die GEZ reformbedürftig. Und auch hier dann die Betonung, dass man bei der schwierigen Frage der Verteilung nicht vom Nutzer, sondern vom Urheber ausgehen müsse, da man sich ansonsten zu weit vom Grundgedanken des Urheberrechts weg bewege.
In der Folge betont die Bundesjustizministerin, dass die Rechtsdurchsetzung im Internet bei urheberrechtlichen Fragen verbessert werden müsse. Eine Möglichkeit dazu seien bessere Auskunftsansprüche.
Eines der am meisten, im Rahmen der aktuellen Novellierung des Urheberrechts, diskutierten Probleme ist das von den Presseverlagen geforderte neue Leistungsschutzrecht. Im Interview erklärt die Ministerin, dass es darum gehe, “ganz begrenzte Rechte für die Presseverlage” einzuführen. Der “normale Nutzer” sei nicht betroffen, ansonsten wäre die Unruhe darüber auch berechtigt. Und dann ein Zitat über das Zitieren, dass die Presseverleger bislang vehement abstreiten “Es geht um Verlinkung, natürlich geht es ums Zitieren”. Dabei gehe es nicht darum, das Zitieren einzeln vergütungspflichtig zu machen, sondern um noch zu vereinbarende Pauschalen.
Auf die Nachfrage von DRadio Wissen warum ausgerechnet die Presseverlage geschützt werden sollen, erklärt die Ministerin unter anderem, dass es um die Arbeit der Journalisten gehe. Diese sollen eine bessere Vergütung bekommen. Das geplante Leistungsschutzrecht sei “keine goldene Kuh für die Presseverlage”, das wisse jeder. Was am Ende dabei rauskomme, werde in der “Aushandlung zwischen Verlegern, Journalisten und Kunden” geklärt.
Am Ende des Interviews zieht die Ministerin das Fazit, dass das Bewußtsein für geistiges Eigentum durch die vielen illegalen Downloads zunehmend verloren gegangen sei. Man brauche viel mehr Aufklärung im Netz, auch durch andere kreative Formen. Wichtig sei dabei bereits in den Schulen anzufangen.
Da dieser Beitrag auch über die Pressestelle im Bundesministerium der Justiz ankommen wird, die direkte Frage an die Bundesjustizministerin: Wie wäre es mit einer finanziellen Förderung durch öffentliche Mittel der unabhängigen und mehrfach preisgekrönten Aufklärungsarbeit von iRights.info?
Das Interview steht online auf der Website von DRadio Wissen zum Anhören bereit.
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