Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht bei der IFA: Leistungsschutzrecht oder Informationsfreiheit – auf dem Weg zur öffentlich-rechtlichen Presse?
Der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. veranstaltet heute bei der medienwoche@IFA eine Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht. Mit dabei auch iRights.info-Projektleiter Matthias Spielkamp. Die Ankündigung lautet:
Leistungsschutzrecht oder Informationsfreiheit – auf dem Weg zur öffentlich-rechtlichen Presse? Die Entwicklung des Internets stellt die Verlage vor die Herausforderung, traditionelle Geschäftsmodelle an die digitale Welt anzupassen. Einige Verlagshäuser fordern deshalb die Einführung eines “Leistungsschutzrechtes” (LSR). Konkret verlangen sie das exklusive Nutzungsrecht für selbst kleinste Informationseinheiten. Anders sei der Qualitätsjournalismus nicht zu erhalten. Dies hätte aber eine pauschale Zusatzgebühr für gewerbliche Internetnutzer zur Folge. Kritiker werfen diesem Finanzierungsmodell vor, dass es sachlich und juristisch nicht gerechtfertigt sei, die deutsche Wirtschaft belasten und eine Gefahr für die Informationsfreiheit darstellen würde.
Moderation:
RA Oliver J. Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, eco
Podium:
Stephan Thomae, FDP-Bundestagsfraktion, Mitglied Rechtsausschuss, Berlin
RA Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Berlin
RA Jan Mönikes, Justitiar des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher (BdP) e.V., Berlin
Matthias Spielkamp, Projektleiter iRights.info, Berlin
Eine gute Gelegenheit, auf eine Stellungnahme der GRUR – Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. zum Leistungsschutzrecht hinzuweisen, die in der Diskussion etwas unter gegangen ist. Laut Selbstbeschreibung ist die GRUR mit “rund 5.000 Mitgliedern im In- und Ausland ist die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) die größte und älteste der in Deutschland mit dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht befassten Vereinigungen”. Satzungsmäßiger Zweck der Vereinigung ist “die wissenschaftliche Fortbildung und der Ausbau des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts auf der Ebene des deutschen, europäischen und internationalen Rechts”. Eine Organisation also, die der oft von Verlagen und Gewerkschaftne proklamierten “Geiz ist geil”-Mentalität oder Anti-Urheberrechtsbestrebungen doch recht unverdächtig sein sollte. Und was schreiben der Präsident, Dr. Hans Peter Kunz-Hallstein, und der Generalsekretär, Dr. Michael Loschelder, in ihrer Stellungnahme vom 5. Juli 2010 an Ministerialdirektor Hubert Weis im Bundesjustizministerium – als Ergebnis der Sitzung ihres Fachausschusses für Urheber- und Verlagsrecht?
(1) Es bestand grundsätzliche Übereinstimmung, dass Qualitätsjournalismus den ihm gebührenden Schutz gegen unzulässige Übernahme durch Dritte bedarf.
(2) Dagegen bestand eine weitverbreitete Skepsis, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes zugunsten der Presseverleger ein geeignetes Mittel sein könnte, dieses Ziel zu erreichen. Anders als in der Berliner Rede der Bundesministerin der Justiz zum Ausdruck gebracht, geht es also nicht nur um das „Wie” eines solchen Schutzes, sondern es ist sehr wohl zunächst sehr sorgfältig die Frage des „Ob” zu erörtern.
Warum? Weil das LSR entweder Handlungen erfassen würde, die bereits jetzt vom Urheberrecht abgedeckt sind und das LSR somit unnötig wäre,
oder aber das Leistungsschutzrecht erweitert den ausschließlichen Rechtsschutz in Bezug auf redaktionelle Beiträge und Nachrichten. In diesem Fall würde die Grenze verschoben, die das Urheberrecht – in Übereinstimmung auch mit internationalem Konventionsrecht, demzufolge Nachrichten als solche grundsätzlich urheberrechtsfrei sind – bislang aus gutem Grund so gezogen hat, wie sie bislang gezogen ist.
Dazu kommt die Skepsis, wie das LSR ausgestaltet sein könnte. Es ist der GRUR nicht klar, wer der Inhaber des LSR sein soll, wie der Schutzgegenstand definiert würde und wie der Umfang des Schutzes gestaltet sein soll. All das ausführlich nachzulesen hier (PDF, 164 kb).
Was sagen Sie dazu?