Software-Mittelstandsverband fordert Urheberrechtsschutz gegen Softwarepatente
Mit einer Stellungnahme (PDF), die am 16.11.2009 veröffentlicht wurde, hat sich der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie e.V. (BIKT) zur anstehenden Urheberrechtsreform (dem so genannten “3. Korb”) geäußert. Der Branchenverband, der nach eigenen Angaben die Interessen von über 600 kleinen und mittelständischen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-)-Lösungsanbietern auf nationaler und europäischer Ebene vertritt fordert von der Politik, dass der Urheberrechtsschutz an Computerprogrammen gestärkt und gegen Patente auf “computerimplementierte Erfindungen” (also Softwarepatente) abgesichert wird. Der Verband sieht die Interessen der Software-Urheber wegen des hohen Bestandes und weiteren Anstiegs von Softwarepatenterteilungen durch das Europäische Patentamt (EPA) in Gefahr.
BIKT weist in der Stellungnahme darauf hin, dass sich die internationale Politik beim Rechtsschutz für Computerprogramme bewusst für einen “copyright approach” und gegen einen “patent approach” entschieden habe. Ein paralleler Patentschutz, der sich an vielen Software-Patenten, die vom EPA gewährt würden, manifestiere, gefährde diese Entscheidung und die Integrität des Urheberrechtsschutzes am Programm. Er führe dazu, dass “Softwareautoren im Wirkungsbereich von Patenten an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer eigenen Programme gehindert werden.”
Der BIKT fordert den deutschen Gesetzgeber daher auf, eine gesetzliche “Schutzschirmklausel” einzuführen, die den Urheberrechtsschutz für Computerprogramme gegenüber dem Patentrecht absichert und bringt hiermit einen ganz neuen Aspekt in die Konsultationen zum 3. Korb ein. Dies sei sogar verfassungsrechtlich geboten, wie Rechtsanwalt Rasmus Keller in einem Gutachten (siehe die Zusammenfassung der Thesen als PDF), das er im Auftrag des BIKT erstellt hat, festgestellt hat. Auch ein konkreter Regelungsvorschlag wird unterbreitet.
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