Der BGH hat entschieden: Die Erfolgsbeteiligung für Übersetzer soll doch nicht mit ihrem Seitenhonorar verrechnet werden, sondern ist zusätzlich zu zahlen – allerdings bereits ab einer Schwelle von 5.000 verkauften Exemplaren. Sie beträgt 0,8 Prozent vom Nettoladenpreis bei Hardcover-Ausgaben und 0,4 Prozent bei Taschenbüchern. An Lizenzerlösen und Nebenrechtsverwertungen sollen Übersetzer in Höhe von 50 Prozent des Nettoverlagserlöses beteiligt werden.
Die Sätze bleiben hinter den Erwartungen der Übersetzer zurück, liegen jedoch oberhalb der derzeit branchenüblichen Beteiligungssätze.
- Pressemitteilung des BGH.
- Hintergrund beim Verband der Literaturübersetzer und Perlentaucher.



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1 Das BGH-Urteil zu Übersetzerhonoraren — CARTA
am 7. Okt, 2009 um 23:00
[...] Matthias Spielkamp bereits gemeldet hat: 0,8% Beteiligung am Nettoladenpreis eines Hardcovers, 0,4% am Taschenbuch, zu zahlen ab einer [...]
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