Aufsatz: „Konsument oder Urheberrechtsverbrecher?“
Der österreichische Richter Franz Schmidbauer hat auf der von ihm betriebenen Website Internet4Jurists einen sehr lesenswerten Aufsatz zu den Auswüchsen der Urheberrechtspolitik veröffentlicht.
Schmidbauer ist ein Mann klarer Gedanken und Freund klarer Worte:
“Auch der Begriff “Raubkopie” ist eine Erfindung der Musikindustrie mit dem Ziel, ein allfälliges Vergehen der untersten strafrechtlichen Deliktsebene (wenn überhaupt) auf die Ebene eines Kapitalverbrechens (Raub) zu hieven. Ich weigere mich daher, im Zusammenhang mit unerlaubten Vervielfältigungen von “Raubkopien” zu sprechen und fordere auch alle seriösen Juristen auf, sich nicht von der psychologischen Kriegsführung der Musikindustrie vereinnahmen zu lassen. Diese Methode, den Stellenwert eines Deliktes unter Umgehung des Gesetzgebers zu ändern, ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht tolerierbar. Das ständige massive Lobbying eines Industriezweiges beim EU-Gesetzgeber ist ohnedies schon schlimm genug.”
Hoffen wir, daß Schmidbauers Appell bei möglichst vielen Kollegen in möglichst vielen Jurisdiktionen Gehör findet.
Ein Inhaltsverzeichnis zum Artikel:
- Die Entwicklung der letzten 10 Jahre
- Die Natur des Urheberrechtsschutzes
- Die Tauschbörsen und der Musikumsatz
- Die rechtlichen Veränderungen und ihre Auswirkungen auf den Konsumenten
- Kopierschutz und Umgehungsschutz
- Sicherungskopie und Umgehungsschutz
- Privatkopie und Umgehungsschutz
- Download und Privatkopie
- Das Vorgehen gegen die Tauschbörsennutzer
- Alternative Ansätze und Zukunftsaussichten
Futurezone (vom ORF) hat mit Schmidbauer ein ebenfalls lesenswertes Interview geführt.
Was sagen Sie dazu?