Der Bundesgerichtshof hat gestern sein Urteil im Prozess Kraftwerk gegen Moses Pelham veröffentlicht, das sich mit dem Samplen von Musik beschäftigt hat. Das fröhliche Interpretieren, was das denn nun bedeuten mag, hat bereits begonnen. Der informativste Artikel (meiner Einschätzung nach) steht in der SZ, die besten weiter führenden Links (zum Urteil und zur Vorberichterstattung) bietet heise online. Außerdem gibt es ein seltsames Infterview mit dem Komponisten Johannes Kreidler in der SZ, in der zwei juristisch recht ahnungslose Menschen aneinander vorbei reden. Hier geht’s zum iRights.info-Artikel über Sampling.
BGH-Urteil zu Sampling
21. November 2008 von Matthias Spielkamp · Kategorie: Kreativwirtschaft · Kulturwirtschaft · Musik · Urteile
Tags: BGHBundesgerichtshofeigentständiges Werkfreie BenutzungJohannes KreidlerKraftwerkMoses PelhamNur mirOLG HamburgSabrina SetlurSamplesamplingTonfetzen




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