Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist beschlossen – eine sehr gute Zusammenstellung der Berichte dazu bietet die netzeitung. Wie überkommen dieses neueste Stück Medienregulierung von vornherein ist, zeigen Formulierungen wie “nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote sind unzulässig“. Presseähnliche Angebote also. Da hat jemand noch nicht verstanden, was das Internet ist.
“Kastriertes” Online-Angebot von ARD und ZDF?
25. Oktober 2008 von Matthias Spielkamp · Kategorie: Politik
Tags: ardöffentlich-rechtlicher rundfunkRundfunkänderungsstaatsvertragZDF



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