Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat sich erneut für eine Verlängerung der Schutzfristen für die Rechte der Interpreten und Musiker ausgesprochen. Er bekräftigt damit seine Haltung, die der Verband bereits durch eine Stellungnahme an das BMJ Ende September zum Ausdruck gebracht hat.
“Der Deutsche Kulturrat erachtet die Schutzfristverlängerung als einen positiven Weg zur Verbesserung der sozialen Lage der ausübenden Künstler und hier besonders der namentlich nicht genannten Studiomusiker.”
… heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, ist diese Argumentation äußerst umstritten und wird von wohl allen namhaften Wissenschaftlern bestritten. Vor allem das Argument, man müsse die Studiomusiker schützen, trägt nicht. Denn Studiomusiker übertragen in der Regel all ihre Rechte gegen ein einmaliges Honorar auf den Produzenten (”total buy-out”). Egal also, ob die Schutzdauer für ihre Leistungen 10 Minuten, 50, 95 oder 500 Jahre andauert – die Studiomusiker profitieren davon ebensowenig, wie ihnen durch kurze Schutzfristen Nachteile entstehen.




bis jetzt 2 Kommentare
1 netzpolitik.org: » Deutscher Kulturrat wünscht Schutzfristverlängerung » Politik in der digitalen Gesellschaft
am 9. Okt, 2008 um 20:41
[...] Kreutzer erklärt im iRights-Blog, dass diese Argumentation Unsinn ist: Kulturrat bekräftigt Forderung nach Schutzfristverlängerung. Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, ist diese Argumentation äußerst umstritten und [...]
2 Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen: Mehr Geld für tote Musiker?
am 12. Mär, 2009 um 14:43
[...] Die Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen wäre im Übrigen nur der Anfang. Der deutsche Kulturrat hat im September 2008 schon eine vergleichbare Verlängerung für Musikvideos gefordert. [...]
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