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	<title>Kommentare zu: Podiumsdiskussion &#8220;Kunst und ihre technische Reproduktion&#8221; bei der Tagung Kreative Arbeit und Urheberrecht (Fr 26.9. 17:45)</title>
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	<description>Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt</description>
	<lastBuildDate>Mon, 21 May 2012 08:18:27 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Horst Goebel Photo &#38; Design</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-723</link>
		<dc:creator>Horst Goebel Photo &#38; Design</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Dec 2009 19:29:28 +0000</pubDate>
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		<description>Nach 12 Monaten und meterlangem Text zu Zwei- oder Dreidimensionalität von Gemälden zurück zu Wikipedia: Nach der flächendeckenden Begeisterung  über (den Informationsgehalt von) Wikipedia möchte ich meine Vision hierzu preißgeben. Nachdem der Gründer nun über seinen kleinen Personalbestand klagt (nur 30 Mitarbeiter) und Spendenaufrufe (zur Weihnachtszeit) tätigt wird es von der Marketingstrategie wohl so weitergehen: Die Spenden werden nicht reichen um das kometenhafte Wachstum von Wikipedia zu bewältigen. So begründet, wird die Website mit Anzeigen &#039;ausgeschmückt&#039;, die durch die hohe Verbreitung entsprechend hohe Einnahmen bei entsprechender Anzeigenklientel einbringen wird. Die vielen &#039;hilfsbereiten&#039; Menschen, die ihr Wissen und ihre Fotos (und natürlich auch die eingesannten bzw. downgeloadeten aus anderen Quellen und von Berufsfotografen) haben sich wie die Lemminge vor diesen Marketingkarren spannen lassen. - Wir freuen uns alle über den Monopolisten der Wissensvermittlung!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach 12 Monaten und meterlangem Text zu Zwei- oder Dreidimensionalität von Gemälden zurück zu Wikipedia: Nach der flächendeckenden Begeisterung  über (den Informationsgehalt von) Wikipedia möchte ich meine Vision hierzu preißgeben. Nachdem der Gründer nun über seinen kleinen Personalbestand klagt (nur 30 Mitarbeiter) und Spendenaufrufe (zur Weihnachtszeit) tätigt wird es von der Marketingstrategie wohl so weitergehen: Die Spenden werden nicht reichen um das kometenhafte Wachstum von Wikipedia zu bewältigen. So begründet, wird die Website mit Anzeigen &#8216;ausgeschmückt&#8217;, die durch die hohe Verbreitung entsprechend hohe Einnahmen bei entsprechender Anzeigenklientel einbringen wird. Die vielen &#8216;hilfsbereiten&#8217; Menschen, die ihr Wissen und ihre Fotos (und natürlich auch die eingesannten bzw. downgeloadeten aus anderen Quellen und von Berufsfotografen) haben sich wie die Lemminge vor diesen Marketingkarren spannen lassen. &#8211; Wir freuen uns alle über den Monopolisten der Wissensvermittlung!</p>
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	<item>
		<title>Von: Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-245</link>
		<dc:creator>Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Oct 2008 10:51:09 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Podiumsdiskussion “Kunst und ihre technische Reproduktion” (Fr 26.9. 17:45 Uhr) [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Podiumsdiskussion “Kunst und ihre technische Reproduktion” (Fr 26.9. 17:45 Uhr) [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Dr. Klaus Graf</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-235</link>
		<dc:creator>Dr. Klaus Graf</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 13:32:35 +0000</pubDate>
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		<description>Die Ausführungen von Herrn Kreutzer sind eine Mindermeinung, der umfangreichste und angesehenste Urheberrechtskommentar von Schricker vertritt (ebenso wie der BGH, wenn man ihn nicht voreingenommen, sondern im Kontext der vorangegangenen Diskussion im Schriftttum liest) dezidiert eine andere Auffassung. Die Praxis der deutschsprachigen Wikipedia und von Wikimedia Commons ist eindeutig und kann daher guten Gewissens auch allen anderen Nutzern empfohlen werden (abgesehen davon, dass auch die bekannten Directmedia-CDs unangefochten auf die 2D-Position setzen).  Es hat mit politischer Agenda nichts zu tun, die herrschende juristische Meinung zu vertreten und damit der unerwünschten Verlängerung der Schutzfrist und der Remonopolisierung gemeinfreier Inhalte entgegenzutreten. Der BGH hat in &quot;Bibelreproduktion&quot; diesen Aspekt ausdrücklich angesprochen.  Dazu wäre kein Anlass gewesen, wenn er die Position vertreten hätte, man könne ja ohne weiteres eigene Reproduktionen gemeinfreier Objekte anfertigen. Wie eine genaue Lektüre dieses BGH-Urteils zeigt, ist es in nennenswertem Ausmaß beeinflusst von einem Aufsatz Wilhelm Nordemanns in GRUR, der die Fotografien Zilles angeführt hat, von denen nur Abdrucke in einem Bildband greifbar sind.

Die Urbild-Theorie ist alles andere als schlüssig, wie folgende Aufstellung zeigt:

Abgebildetes 3-D-Objekt: Lisa del Giocondo

2-D-Abbildung (Urbild): Mona Lisa (von Leonardo)

Bild vom Urbild: Foto der Mona Lisa.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ausführungen von Herrn Kreutzer sind eine Mindermeinung, der umfangreichste und angesehenste Urheberrechtskommentar von Schricker vertritt (ebenso wie der BGH, wenn man ihn nicht voreingenommen, sondern im Kontext der vorangegangenen Diskussion im Schriftttum liest) dezidiert eine andere Auffassung. Die Praxis der deutschsprachigen Wikipedia und von Wikimedia Commons ist eindeutig und kann daher guten Gewissens auch allen anderen Nutzern empfohlen werden (abgesehen davon, dass auch die bekannten Directmedia-CDs unangefochten auf die 2D-Position setzen).  Es hat mit politischer Agenda nichts zu tun, die herrschende juristische Meinung zu vertreten und damit der unerwünschten Verlängerung der Schutzfrist und der Remonopolisierung gemeinfreier Inhalte entgegenzutreten. Der BGH hat in &#8220;Bibelreproduktion&#8221; diesen Aspekt ausdrücklich angesprochen.  Dazu wäre kein Anlass gewesen, wenn er die Position vertreten hätte, man könne ja ohne weiteres eigene Reproduktionen gemeinfreier Objekte anfertigen. Wie eine genaue Lektüre dieses BGH-Urteils zeigt, ist es in nennenswertem Ausmaß beeinflusst von einem Aufsatz Wilhelm Nordemanns in GRUR, der die Fotografien Zilles angeführt hat, von denen nur Abdrucke in einem Bildband greifbar sind.</p>
<p>Die Urbild-Theorie ist alles andere als schlüssig, wie folgende Aufstellung zeigt:</p>
<p>Abgebildetes 3-D-Objekt: Lisa del Giocondo</p>
<p>2-D-Abbildung (Urbild): Mona Lisa (von Leonardo)</p>
<p>Bild vom Urbild: Foto der Mona Lisa.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: jörgens</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-234</link>
		<dc:creator>jörgens</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 11:02:49 +0000</pubDate>
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		<description>Ich finde die Einführung des Begriffs Ur-Photo des Matthias Spielkamp eigentlich. Orginell was ist bitte ein Ur-Photo der Mona-Lisa? Wenn man das reine Bild ohne den Rahmen um jeglichen Verdacht einer 3-Dimensionalität wegzunehmen mit einer Kamera aufnimmt ohne das weitere Teile außerhalb des Bildes zu sehen sind mach ich ein Ur-Photo und habe daran Rechte? Wenn ich dasselbe Bild nehme und auf einen Scanner lege habe ich keine Rechte. Das Ur-Photo kann also nur eine neue Erfindung sein um auf einigermaßen unoriginelle Weise das BGH_Urteil umgehen zu können. Da kann man sich doch nur an den Korpf fassen wie versucht wird hier irgendwelche Rechte vorzutäuschen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde die Einführung des Begriffs Ur-Photo des Matthias Spielkamp eigentlich. Orginell was ist bitte ein Ur-Photo der Mona-Lisa? Wenn man das reine Bild ohne den Rahmen um jeglichen Verdacht einer 3-Dimensionalität wegzunehmen mit einer Kamera aufnimmt ohne das weitere Teile außerhalb des Bildes zu sehen sind mach ich ein Ur-Photo und habe daran Rechte? Wenn ich dasselbe Bild nehme und auf einen Scanner lege habe ich keine Rechte. Das Ur-Photo kann also nur eine neue Erfindung sein um auf einigermaßen unoriginelle Weise das BGH_Urteil umgehen zu können. Da kann man sich doch nur an den Korpf fassen wie versucht wird hier irgendwelche Rechte vorzutäuschen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Matthias Spielkamp</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-233</link>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Sep 2008 07:15:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=437#comment-233</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Graf, ich gebe mich nicht der Illusion hin, dass die Veröffentlichung Ihres Kommentars Ihre Ansicht ins Wanken bringen könnte, die ganze Welt, einschließlich iRights.info, habe sich gegen Sie verschworen. Ich kann es nur wiederholen: hier wird nicht zensiert. Äußerungen wie Ihre fallen immer auf den Autoren selber zurück; ich überlasse es mal den Lesern zu entscheiden, wer sich hier arrogant verhält.

Zum Thema: Im Gegensatz zu Ihnen verfolgt die iRights.info-Redaktion keine politische Agenda. Daher müssen wir auf „miese Taschenspielertricks“, die Sie uns unterstellen, verzichten und – im Gegensatz zu Ihnen – darauf Rücksicht nehmen, dass die Welt nicht immer so ist, wie man sie sich (vielleicht) wünscht. Da ich aber Ihrer Einschätzung nach ohnehin keine Ahnung von diesem Thema habe, veröffentliche ich hier zur Klärung diejenige meines iRights.info-Redakteurskollegen und Urheberrechtlers Dr. Till Kreutzer:

„Es gibt zwei Entscheidungen des BGH, die sich mit ähnlichen Fragen beschäftigt haben (&quot;Bibelreproduktion&quot; und &quot;Telefonkarte&quot;, Nachweise im Artikel, das Telefonkarten-Urteil finden Sie unter http://tinyurl.com/3zpb6q (PDF, 604 KB).

Dabei ging es um ähnliche Fragen. Der BGH hat in keinem der Urteile gesagt, dass ein Foto, das ein Fotograf von einem gemeinfreien Gemälde macht (Bsp.: Mona Lisa), keinen Leistungsschutz genießt. Vielmehr hat er zweierlei gesagt:
1. (Urteil Bibelreproduktion): Wenn man ein Lichtbild abfotografiert (Foto vom Foto), entsteht an dem 2. Foto kein Lichtbildrecht. Das entsteht nämlich nur an einer &quot;Urfotografie&quot;, also jeweils an dem ersten Foto, das von einem Motiv gemacht wurde. Wenn man das gleiche Lichtbild noch einmal abfotografiert, entsteht an dem 2. Foto kein Recht. Grund: Sonst könnte man durch bloßes Abfotografieren von Fotos die Rechte an dem Ursprungsfoto ohne Aufwand unendlich ausdehnen. So war es bei den Bibelreproduktionen. Hier hatten die Bibelhersteller nämlich &quot;Fotos von Fotos&quot; übernommen, was als zulässig erachtet wurde.

2. Im Fall Telefonkarten (war auch bei den Bibelreproduktionen Thema) hat der BGH nur gesagt, dass an einer rein &quot;technischen Reproduktion&quot; kein Lichtbildrecht entsteht. In dem Fall war gar nicht klar, ob die Klägerin (DTAG) die Abbildung, die von einem anderen übernommen wurde, mit einer automatisch funktionierenden Reproduktionskamera erstellt hatte oder ob es sich bei der Abbildung, für die die Telekom Rechte beansprucht hatte, um ein &quot;Urbild&quot; oder das Foto eines Fotos handelte.

Man muss also zweierlei unterscheiden:
a) rein technische Reproduktion = kein Lichtbildschutz, Foto vom Foto = auch kein Schutz.
b) Fotografische Reproduktion, also &quot;Urbild&quot; vom Motiv = Lichtbildschutz.
Bei dieser Erstaufnahme kommt es für die Schutzfähigkeit nicht darauf an, ob das Motiv (noch) urheberrechtlich geschützt ist. Mache ich ein &quot;Urbild&quot; von einer Landschaft (Landschaft ist natürlich nicht urheberrechtlich geschützt) erlange ich ein Leistungsschutzrecht. Genauso wenn ich eine (erste) Fotografie von einem gemeinfreien Werk (Mona Lisa) mache.

Die hier relevante Frage hat also das Ergebnis: Wenn man andere Fotos abfotografiert, kann man meistens nicht beurteilen, ob das andere Foto ein &quot;Urbild&quot; oder nur ein Foto von einem Foto war. Wenn es ersteres ist, also das Motiv als Original erstmals fotografiert wurde, darf man das Foto nicht verwenden. Das Risiko ist also relativ groß, dass man damit baden geht. Das heißt im Übrigen, dass man, wenn man das andere Foto abfotografiert, selbst an der neuen Aufnahme auch kein Leistungsschutzrecht erwirbt.“ Ende Zitat Kreutzer

Wer nur seine eigene Einschätzung zur Kenntnis nehmen will, wird natürlich auch das für eine falsche und einseitige Darstellung und seine eigene für besser halten. Denjenigen, die an Aufklärung interessiert sind, ist sie hoffentlich eine Hilfe.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Graf, ich gebe mich nicht der Illusion hin, dass die Veröffentlichung Ihres Kommentars Ihre Ansicht ins Wanken bringen könnte, die ganze Welt, einschließlich iRights.info, habe sich gegen Sie verschworen. Ich kann es nur wiederholen: hier wird nicht zensiert. Äußerungen wie Ihre fallen immer auf den Autoren selber zurück; ich überlasse es mal den Lesern zu entscheiden, wer sich hier arrogant verhält.</p>
<p>Zum Thema: Im Gegensatz zu Ihnen verfolgt die iRights.info-Redaktion keine politische Agenda. Daher müssen wir auf „miese Taschenspielertricks“, die Sie uns unterstellen, verzichten und – im Gegensatz zu Ihnen – darauf Rücksicht nehmen, dass die Welt nicht immer so ist, wie man sie sich (vielleicht) wünscht. Da ich aber Ihrer Einschätzung nach ohnehin keine Ahnung von diesem Thema habe, veröffentliche ich hier zur Klärung diejenige meines iRights.info-Redakteurskollegen und Urheberrechtlers Dr. Till Kreutzer:</p>
<p>„Es gibt zwei Entscheidungen des BGH, die sich mit ähnlichen Fragen beschäftigt haben (&#8220;Bibelreproduktion&#8221; und &#8220;Telefonkarte&#8221;, Nachweise im Artikel, das Telefonkarten-Urteil finden Sie unter <a href="http://tinyurl.com/3zpb6q" rel="nofollow">http://tinyurl.com/3zpb6q</a> (PDF, 604 KB).</p>
<p>Dabei ging es um ähnliche Fragen. Der BGH hat in keinem der Urteile gesagt, dass ein Foto, das ein Fotograf von einem gemeinfreien Gemälde macht (Bsp.: Mona Lisa), keinen Leistungsschutz genießt. Vielmehr hat er zweierlei gesagt:<br />
1. (Urteil Bibelreproduktion): Wenn man ein Lichtbild abfotografiert (Foto vom Foto), entsteht an dem 2. Foto kein Lichtbildrecht. Das entsteht nämlich nur an einer &#8220;Urfotografie&#8221;, also jeweils an dem ersten Foto, das von einem Motiv gemacht wurde. Wenn man das gleiche Lichtbild noch einmal abfotografiert, entsteht an dem 2. Foto kein Recht. Grund: Sonst könnte man durch bloßes Abfotografieren von Fotos die Rechte an dem Ursprungsfoto ohne Aufwand unendlich ausdehnen. So war es bei den Bibelreproduktionen. Hier hatten die Bibelhersteller nämlich &#8220;Fotos von Fotos&#8221; übernommen, was als zulässig erachtet wurde.</p>
<p>2. Im Fall Telefonkarten (war auch bei den Bibelreproduktionen Thema) hat der BGH nur gesagt, dass an einer rein &#8220;technischen Reproduktion&#8221; kein Lichtbildrecht entsteht. In dem Fall war gar nicht klar, ob die Klägerin (DTAG) die Abbildung, die von einem anderen übernommen wurde, mit einer automatisch funktionierenden Reproduktionskamera erstellt hatte oder ob es sich bei der Abbildung, für die die Telekom Rechte beansprucht hatte, um ein &#8220;Urbild&#8221; oder das Foto eines Fotos handelte.</p>
<p>Man muss also zweierlei unterscheiden:<br />
a) rein technische Reproduktion = kein Lichtbildschutz, Foto vom Foto = auch kein Schutz.<br />
b) Fotografische Reproduktion, also &#8220;Urbild&#8221; vom Motiv = Lichtbildschutz.<br />
Bei dieser Erstaufnahme kommt es für die Schutzfähigkeit nicht darauf an, ob das Motiv (noch) urheberrechtlich geschützt ist. Mache ich ein &#8220;Urbild&#8221; von einer Landschaft (Landschaft ist natürlich nicht urheberrechtlich geschützt) erlange ich ein Leistungsschutzrecht. Genauso wenn ich eine (erste) Fotografie von einem gemeinfreien Werk (Mona Lisa) mache.</p>
<p>Die hier relevante Frage hat also das Ergebnis: Wenn man andere Fotos abfotografiert, kann man meistens nicht beurteilen, ob das andere Foto ein &#8220;Urbild&#8221; oder nur ein Foto von einem Foto war. Wenn es ersteres ist, also das Motiv als Original erstmals fotografiert wurde, darf man das Foto nicht verwenden. Das Risiko ist also relativ groß, dass man damit baden geht. Das heißt im Übrigen, dass man, wenn man das andere Foto abfotografiert, selbst an der neuen Aufnahme auch kein Leistungsschutzrecht erwirbt.“ Ende Zitat Kreutzer</p>
<p>Wer nur seine eigene Einschätzung zur Kenntnis nehmen will, wird natürlich auch das für eine falsche und einseitige Darstellung und seine eigene für besser halten. Denjenigen, die an Aufklärung interessiert sind, ist sie hoffentlich eine Hilfe.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Ralf Roletschek</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-228</link>
		<dc:creator>Ralf Roletschek</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 22:05:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=437#comment-228</guid>
		<description>Wann wird ein Werk geschaffen? Hier hilft der Wikipedia-Artikel zur Schöpfungshöhe weiter: 
    * Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
    * Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
    * Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
    * Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.
All dies ist bei der Reproduktion einer 2D-Vorlage nicht gegeben. Nachzulesen auf: http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wann wird ein Werk geschaffen? Hier hilft der Wikipedia-Artikel zur Schöpfungshöhe weiter:<br />
    * Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.<br />
    * Sie muss einen geistigen Gehalt haben.<br />
    * Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.<br />
    * Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.<br />
All dies ist bei der Reproduktion einer 2D-Vorlage nicht gegeben. Nachzulesen auf: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he" rel="nofollow">http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Marc Behrends</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-227</link>
		<dc:creator>Marc Behrends</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 21:26:55 +0000</pubDate>
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		<description>Seiler erwähnt in dem genannten Artikel, dass er persönlich eine andere Meinung vorzieht, aber nichts desto weniger geht die herrschende Meinung davon aus, dass Reproduktionsfotografie nicht nur kein Lichtbildwerk erzeugt, sondern dass sie auch keinen Leistungsschutz für ein Lichtbild genießt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Seiler erwähnt in dem genannten Artikel, dass er persönlich eine andere Meinung vorzieht, aber nichts desto weniger geht die herrschende Meinung davon aus, dass Reproduktionsfotografie nicht nur kein Lichtbildwerk erzeugt, sondern dass sie auch keinen Leistungsschutz für ein Lichtbild genießt.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Christoph Irrgang</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-226</link>
		<dc:creator>Christoph Irrgang</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 20:01:10 +0000</pubDate>
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		<description>Die Diskussion über 2-D und 3-D ergibt so keinen Sinn. Gute Gemäldeaufnahmen verlangen eine auf das jeweilige Bild bezogene Ausleuchtung; dies gilt sogar für einige Papierarbeiten. Sich im Format, der Oberfläche, dem Kontrast und der Farbigkeit ähnelnde Gemälde können unter ähnlichen, aber selten identischen Bedingungen fotografiert werden.
Auch kann es verschiedene Auffassungen über den Grad der Oberflächenwiedergabe geben.
Dreidimensionale Objekte und Räume sind ein getrenntes Thema.
Museen und öffentliche Sammlungen stellen mit technisch - ästhetisch anspruchsvollen Fotoaufnahmen sicher, dass das &quot;Bild der Kunst&quot; die Kunst nicht verfälschend oder banalisierend darstellt. Die Herstellung dieser Fotos für unterschiedliche Zwecke erfolgt mit einem hohen personellen, und damit finanziellem Gesamtaufwand für ein Museum.
Das ist die eigentliche Problematik von Museen und Sammlungen. Warum sollen nun die Museen unter Druck gesetzt werden, entweder alles zu verkaufen oder auch alles für jeden in jeder Qualität zugänglich zu machen und damit in beiden Fällen die Kompetenz und die Kontrolle über etwas mit grossem eigenen Aufwand hergestelltes abzugeben? Ob die Frage des Lichtbildschutzes hier die alleinigen Antworten geben kann, halte ich für fraglich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskussion über 2-D und 3-D ergibt so keinen Sinn. Gute Gemäldeaufnahmen verlangen eine auf das jeweilige Bild bezogene Ausleuchtung; dies gilt sogar für einige Papierarbeiten. Sich im Format, der Oberfläche, dem Kontrast und der Farbigkeit ähnelnde Gemälde können unter ähnlichen, aber selten identischen Bedingungen fotografiert werden.<br />
Auch kann es verschiedene Auffassungen über den Grad der Oberflächenwiedergabe geben.<br />
Dreidimensionale Objekte und Räume sind ein getrenntes Thema.<br />
Museen und öffentliche Sammlungen stellen mit technisch &#8211; ästhetisch anspruchsvollen Fotoaufnahmen sicher, dass das &#8220;Bild der Kunst&#8221; die Kunst nicht verfälschend oder banalisierend darstellt. Die Herstellung dieser Fotos für unterschiedliche Zwecke erfolgt mit einem hohen personellen, und damit finanziellem Gesamtaufwand für ein Museum.<br />
Das ist die eigentliche Problematik von Museen und Sammlungen. Warum sollen nun die Museen unter Druck gesetzt werden, entweder alles zu verkaufen oder auch alles für jeden in jeder Qualität zugänglich zu machen und damit in beiden Fällen die Kompetenz und die Kontrolle über etwas mit grossem eigenen Aufwand hergestelltes abzugeben? Ob die Frage des Lichtbildschutzes hier die alleinigen Antworten geben kann, halte ich für fraglich.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Adam J. Pierson</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-225</link>
		<dc:creator>Adam J. Pierson</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 16:09:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=437#comment-225</guid>
		<description>Ein Gemälde wie die Mona Lisa ist also dreidimensional - wohl weil ein wenig rau an der Oberfläche, nicht wahr? Mit Verlaub gesagt, das ist absurd. Mit dieser Argumentation wäre jedes flächige Werk dreidimensional, denn zumindest unter dem Elektronenmikroskop gleicht jede noch so glatte Oberfläche den Tessiner Alpen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Gemälde wie die Mona Lisa ist also dreidimensional &#8211; wohl weil ein wenig rau an der Oberfläche, nicht wahr? Mit Verlaub gesagt, das ist absurd. Mit dieser Argumentation wäre jedes flächige Werk dreidimensional, denn zumindest unter dem Elektronenmikroskop gleicht jede noch so glatte Oberfläche den Tessiner Alpen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dr. Klaus Graf</title>
		<link>http://irights.info/blog/arbeit2.0/2008/09/27/podiumsdiskussion-kunst-und-ihre-technische-reproduktion-bei-der-tagung-kreative-arbeit-und-urheberrecht/comment-page-1/#comment-224</link>
		<dc:creator>Dr. Klaus Graf</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 15:47:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://irights.info/blog/arbeit2.0/?p=437#comment-224</guid>
		<description>Da Herr Spielkamp in seiner arroganten Art die Diskussion für beendet erklärt hat, gebe ich mich keinen Illusionen hin, was die Veröffentlichung dieses Kommentars anbelangt. irightsinfo informiert falsch und einseitig, auch was die Frage der 2-D-Reproduktionen angeht. Wer ein Gemälde als dreidimensional ansieht, hat nichts, aber auch gar nichts von der hier diskutierten Problematik verstanden. Natürlich ist ein Ölgemälde in gewissem Sinn 3-D, dann wird man aber überhaupt nichts zweidimensionales auf dieser Welt finden. Derart miese Taschenspielertricks sind einfach nur lächerlich. Ich habe die Rechtslage besser und klarer als irights.info in meinem Artikel in der Kunstchronik 2008 dargestellt:

http://archiv.twoday.net/stories/4850312/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da Herr Spielkamp in seiner arroganten Art die Diskussion für beendet erklärt hat, gebe ich mich keinen Illusionen hin, was die Veröffentlichung dieses Kommentars anbelangt. irightsinfo informiert falsch und einseitig, auch was die Frage der 2-D-Reproduktionen angeht. Wer ein Gemälde als dreidimensional ansieht, hat nichts, aber auch gar nichts von der hier diskutierten Problematik verstanden. Natürlich ist ein Ölgemälde in gewissem Sinn 3-D, dann wird man aber überhaupt nichts zweidimensionales auf dieser Welt finden. Derart miese Taschenspielertricks sind einfach nur lächerlich. Ich habe die Rechtslage besser und klarer als irights.info in meinem Artikel in der Kunstchronik 2008 dargestellt:</p>
<p><a href="http://archiv.twoday.net/stories/4850312/" rel="nofollow">http://archiv.twoday.net/stories/4850312/</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
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