Neues Urheberrecht: Zivilrechtliche Auskunftsansprüche werden teuer
Zum 1. September 2008 ist das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” in Kraft getreten. Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch, dem 3. September 2008, erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen.
Ganz billig ist der zivilrechtliche Weg aber offensichtlich nicht. Jetzt wurde der Beschluß des LG Köln veröffentlicht und darin legte das Gericht pro IP-Adresse einen Streitwert von 200 Euro fest, wie einem Hinweis der Kanzlei Wilde & Beuger zu entnehmen ist:
“Das Gericht geht davon aus, dass die Gerichtsgebühren für die Auskunft 9 mal 200 € also insgesamt 1.800 € betragen. Dies ist nur so zu erklären, als dass mit dem Beschluss ganz offenbar 9 IP-Adressen bei der Telekom abgefragt werden sollen. In einem solch geringen Umfang sind die Kosten sicherlich noch zu verschmerzen, aber für gewöhnlich werden 1000er-Listen abgefragt. Ob die Musikindustrie bereit sein wird, für die Abfrage von 1000 IP-Adressen erst einmal 200.000 € auszugeben, ist fraglich. Insbesondere schon deshalb, weil es mehr als unsicher ist, dass das Geld vom Verletzer wieder erstattet wird.”
Die zivilrechtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber Internetprovider könnte die Rechteinhaber also teuer zu stehen kommen, wenn sie (wie bisher) massenhaft gegen Tauschbörsennutzer vorgehen wollen.
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